Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen bzw. Grundschulen, an Regionalen Schulen, an Gymnasien und für Sonderpädagogik Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, auf Grundlage des Lehrerbildungsgesetzes (LehbildG M-V, v. 04.07.2011 in der geltenden Fassung) der Lehrervorbereitungsdienstverordnung (LehVDVO M-V, v. 22.05.2013 in der geltenden Fassung) und der Lehrerausbildungskapazitätsverordnung (LehKapVO MV, v. 22.10.2013 in der geltenden Fassung) Einstellungen von Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärtern für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen und von Referendarinnen/Referendaren für die Lehrämter an Regionalen Schulen, an Gymnasien und für Sonderpädagogik unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf vorzunehmen. Es ist deshalb vorgesehen, zum 1. August 2015 209 Stellen zu besetzen. darunter: 1. Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen 60 Stellen, 2. Lehramt an Regionalen Schulen 56 Stellen, 3. Lehramt an Gymnasien sowie Regionalen Schulen mit der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen 25 Stellen, 4. Lehramt an Gymnasien mit der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Regionalen Schulen 25 Stellen, 5. Lehramt für Sonderpädagogik 43 Stellen. Bei den landesweiten Stellen für das Lehramt an Regionalen Schulen besteht ein besonderer Bedarf für folgende Fächer: • • • • • • • • • • Sozialkunde, Englisch, Kunst und Gestaltung, Biologie, Philosophie, Informatik, Musik, evangelische Religion, Französisch, Physik. Bei den landesweiten Stellen für das Lehramt an Gymnasien besteht ein besonderer Bedarf für folgende Fächer: • • • • • Informatik, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Kunst und Gestaltung, Musik, Sozialkunde. Sofern die Anzahl der rechtzeitig zum Bewerbungstermin gestellten Anträge auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst die Anzahl der ausgeschriebenen Stellen übersteigt, erfolgt die Vergabe der Plätze unter Berücksichtigung folgender Kriterien: • • • • • Fächer und Fachrichtungen, für die seitens des Landes zur Absicherung des Unterrichts ein besonderer Bedarf besteht, Eignung der Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der in der Ersten Staatsprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss nachgewiesenen Leistungen, Fälle von besonderer Härte, insbesondere das Vorliegen einer Schwerbehinderung, Dauer der Wartezeit seit dem Bewerbungstermin, zu dem der erste Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt worden ist, Umfang und Dauer geleisteter Unterrichtstätigkeiten an einer Schule im Sinne des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Der Vorbereitungsdienst hat eine Dauer von 18 bzw. 24 Monaten. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Männern sind ausdrücklich erwünscht. Die Bewerbung ist online auf https://stellen.lehrer-in-mv.de/referendare vorzunehmen oder bis zum 10. April 2015 (Poststempel) zu richten an Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V Institut für Qualitätsentwicklung Claudia Jungbluth Referat VII IQ 5A c Werderstraße 124 19055 Schwerin Bewerbungen, bei denen die Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bzw. einen gleichwertigen Abschluss zum 10. April 2015 (online bzw. Poststempel) noch nicht vorliegen, können nachrangig berücksichtigt werden, wenn die genannten Zeugnisse bis zum 7. Juli 2015 (Poststempel) nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass weniger Bewerbungen als ausgeschriebene Stellen vorliegen. Für das Lehramt an Gymnasien wird keine Nachreichfrist eingeräumt.
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