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Bayerisches Staatministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Stand: Dez. 2015
MERKBLATT
„Begleitete Qualifizierung“
zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das
Lehramt an Mittelschulen
Auf Grund des weiter bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für Mittelschulen
werden zum Februar 2016 bis zu 180 Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für
Realschulen bzw. Gymnasien zu einer „Begleiteten Qualifizierung“ nach Art. 22 Abs.
2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz zugelassen, die den Erwerb der
Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen zum Ziel hat.
Im Rahmen der „Begleiteten Qualifizierung“ werden zum Halbjahr 2016 folgende
zwei Maßnahmen angeboten:
Maßnahme 1
Zielgruppe: Gymnasiallehrkräfte, die im Februar 2016 das 2. Staatsexamen in den
Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch und einem weiteren für die
Mittelschule relevanten Fach erfolgreich abschließen.
Einsatz: ausschließlich in den Regierungsbezirken Oberbayern und Mittelfranken
Zu dieser „Begleiteten Qualifizierung“ können Lehrkräfte zugelassen werden, die das
2. Staatsexamen im Februar 2016 für das Lehramt an Gymnasien erfolgreich
abschließen und bei denen die Fächerverbindung (einschließlich Erweiterungsfächer)
eines der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch enthält und darüber hinaus ein
weiteres für die Mittelschule relevantes Fach (hierzu werden Deutsch, Mathematik,
Englisch, Religionslehre, Ethik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Geschichte,
Geographie, Sozialkunde, Wirtschaft und Recht, Psychologie mit
schulpsychologischem Schwerpunkt, Sport, Musik und Kunst gezählt). Eine
Bewährungsfeststellung im Februar 2018 beendet die „Begleitete Qualifizierung“ und
führt zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen und bei
Vorliegen der persönlichen Voraussetzung zu einer Berufung in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A12).
Die Qualifizierung besteht aus einer zweijährigen Bewährungszeit an der
Mittelschule:
a) Im ersten Einsatzjahr unterrichten die Bewerber im Rahmen eines befristeten
Arbeitsvertrages (mit der Zusage auf Verbeamtung als Lehrer in der
Besoldungsgruppe A12 nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme) in Vollzeit,
27 Wochenstunden, Entgeltgruppe E11, weitgehend in ihren studierten Fächern.
Möglichkeiten der Hospitation in den weiteren Fächern werden angeboten.
Begleitet werden die Bewerber durch eine Mittelschullehrkraft.
b) Im zweiten Einsatzjahr werden die Bewerber als Klassenlehrer in den für das
Lehramt an Mittelschulen vorgesehenen Fächern eingesetzt. Gegen Ende des
zweiten Einsatzjahres erfolgt eine Feststellung der Bewährung durch die
Schulaufsicht auf der Basis einer Unterrichtsvorführung in drei Fächern und einem
30-minütigen Kolloquium zu wesentlichen Lehrplanthemen und didaktischen
Fragen der Mittelschule. Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis kann erst nach
erfolgreicher Feststellung der Bewährung erfolgen.
Die Bewerbung für eine Teilnahme an der Maßnahme erfolgt über das Formblatt
„Ergänzung zum Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst für Februar 2016“
(Anlage 3 zum KMS Nr. V.7 - BS 5180 - PRA.164698 vom 11.12.2015).
Die Auswahl für die Maßnahme erfolgt innerhalb einer Fächerverbindung nach dem
Leistungsprinzip. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Personalzuweisung
zwingend den Schülerzahlen folgt und ein Einstellungsangebot im Rahmen der
Verbeamtung nach erfolgreichem Abschluss der „Begleiteten Qualifizierung“ auch in
einem anderen als dem gewünschten Regierungsbezirk bzw. Schulamtsbezirk
erfolgen kann.
Während der zweijährigen Ausbildung bzw. Bewährung im Rahmen der „Begleiteten
Qualifizierung“ bleibt die gymnasiale Wartelistenberechtigung grundsätzlich
erhalten. Während der Laufzeit des Arbeitsvertrags ist aufgrund der Vertragsbindung
allerdings keine Einstellung über das Wartelistenverfahren möglich. Die Ablehnung
eines Einstellungsangebots aus dem Mittelschulbereich hat keinen Einfluss auf die
gymnasiale Wartelistenberechtigung.
Für Lehrkräfte, die zum Februar 2018 unbefristet an einer Mittelschule eingestellt
werden und zu einem späteren Zeitpunkt in den gymnasialen Staatsdienst
zurückkehren möchten, besteht ab dem Schuljahr 2018/2019 grundsätzlich die
Möglichkeit einer Freien Bewerbung für den gymnasialen Staatsdienst; für eine
Bewerbung ist eine Freigabe von der Mittelschule erforderlich. Bei einer erfolgreichen
Freien Bewerbung (d. h. insbesondere Erreichen der aktuellen Einstellungsgrenznote
in der jeweiligen Fächerverbindung und Personalbedarf am Zielort) ist eine
Übernahme in den gymnasialen Staatsdienst auf dem Weg der Versetzung möglich.
Bei Rückfragen zu dieser Maßnahme wenden sich die Studienreferendare an:
•
Rin Eva Ertl (Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren;
Tel.: 089/2186-2551)
•
SRin Gabriele Schönenberger (Fragen zum Ablauf der Sondermaßnahme;
Tel.: 089/2186-2550).
Zusammenfassung:
Bewerbungsmöglichkeit für:
Gymnasiallehrkräfte, die im Februar
2016 das 2. Staatsexamen in den
Fächern Deutsch, Mathematik oder
Englisch und einem weiteren für die
Mittelschule relevanten Fach erfolgreich
ablegen
Dauer:
2 Jahre
Ende der begleiteten Qualifizierung:
Februar 2018
Begleitung durch:
Mittelschullehrkraft
Bewährungsfeststellung durch
Unterrichtsvorführung in 3 Fächern und
Schulaufsicht:
30-minütiges Kolloquium zu
wesentlichen Lehrplanthemen und
didaktischen Fragen der Mittelschule
Qualität des Beschäftigungsverhältnisses Vollzeit mit 27 LWS, zweijähriger
und Stundenumfang:
befristeter Vertrag mit Zusage der
Verbeamtung als Lehrer/Lehrerin in
Besoldungsgruppe A12 bei zuerkannter
Bewährung und Vorliegen der
persönlichen Voraussetzungen für eine
Berufung ins Beamtenverhältnis
Regierungsbezirke:
Oberbayern und Mittelfranken
Maßnahme 2
Zielgruppe: Gymnasial- und Realschullehrkräfte (mit den Fächern Deutsch oder
Englisch und einer weiteren modernen Fremdsprache), die aktuell an einer
Mittelschule tätig sind sowie eine mindestens 6-monatige Bewährung als Lehrkraft
an einer Mittelschule nachweisen.
Einsatz: in allen bayerischen Regierungsbezirken
Zu dieser „Begleiteten Qualifizierung“ können Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien (mit den Fächern Deutsch oder
Englisch in der Fächerkombination und einer weiteren modernen Fremdsprache), die
aktuell an einer Mittelschule tätig sind sowie eine mindestens 6-monatige
Bewährungszeit an einer bayerischen Mittelschule nachweisen, zugelassen werden.
Eine Bewährungsfeststellung im Sommer 2017 beendet die begleitete Qualifizierung
und führt zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen.
Danach erfolgt ein Angebot - bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen - auf
eine Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 12).
Diese Qualifizierung besteht aus einer im Vorfeld abgeleisteten 6-monatigen
Bewährung an einer Mittelschule im Rahmen eines befristeten Vertrages und aus
einer eineinhalbjährigen Bewährungszeit an der Mittelschule:
a) Im ersten Einsatzjahr (Dauer: 6 Monate) unterrichtet der Bewerber/ die
Bewerberin im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages in Vollzeit (mit der
Zusage auf Verbeamtung als Lehrer in der Besoldungsgruppe A12 nach
erfolgreichem Abschluss der Maßnahme), 27 LWS, Entgeltgruppe E11,
weitgehend in seinen/ in ihren studierten Fächern. Möglichkeiten der Hospitation
in den weiteren Fächern werden angeboten. Pro Halbjahr sind insgesamt 8
Ausbildungstage in Seminaren für das Lehramt an Mittelschulen in den nicht
studierten Fächern abzuleisten (i.d.R. ein Ausbildungstag pro Fach).
b) Im zweiten Einsatzjahr werden die Bewerber als Klassenlehrer/ Klassenlehrerin in den für das Lehramt an Mittelschulen vorgesehenen Fächern
eingesetzt. Auch hier sind pro Halbjahr insgesamt 8 Ausbildungstage in
Seminaren für das Lehramt an Mittelschulen in den nicht studierten Fächern
abzuleisten (i.d.R. ein Ausbildungstag pro Fach).
Gegen Ende des zweiten Einsatzjahres erfolgt eine Feststellung der Bewährung
durch die Schulaufsicht auf der Basis einer Unterrichtsvorführung in drei Fächern
und einem 30-minütigen Kolloquium zu wesentlichen Lehrplanthemen und
didaktischen Fragen der Mittelschule. Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis
kann erst nach erfolgreicher Feststellung der Bewährung erfolgen.
Die Auswahl für die Maßnahme erfolgt innerhalb einer Fächerverbindung nach
dem Leistungsprinzip.
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Personalzuweisung
zwingend den Schülerzahlen folgt und ein Einstellungsangebot im Rahmen der
Verbeamtung nach erfolgreichem Abschluss der „Begleiteten Qualifizierung“ dann
auch in einem anderen als dem gewünschten Regierungsbezirk bzw. Schulamtsbezirk erfolgen kann.
Bewerber mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen (mit den
Fächern Deutsch oder Englisch und einer weiteren modernen Fremdsprache), die
aktuell an einer Mittelschule tätig sind sowie eine mindestens 6-monatige
Bewährungszeit an einer bayerischen Mittelschule nachweisen und Interesse an
diesem Verfahren haben, werden gebeten, dem Staatsministerium zur Prüfung einen
formlosen Antrag mit Angabe des gewünschten Regierungsbezirkes, einen
tabellarischen Lebenslauf, einen Nachweis über eine mindestens 6-monatige
Beschäftigung an einer bayerischen Mittelschule im Rahmen eines befristeten
Vertrages, Kopien bzw. Bescheinigungen der beiden Staatsexamina und ggf. einen
Nachweis einer vorhandenen Schwerbehinderung auf dem Postweg an das
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref.
III.3, Salvatorstraße 2, 80333 München bis zum 31. Dezember 2015 zu übermitteln.
Während der Ausbildung und Bewährung im Rahmen der „Begleiteten Qualifizierung“
bleibt die Wartelistenberechtigung für das Lehramt an Realschulen bzw.
Gymnasien grundsätzlich erhalten. Bei Bewerbung und Vorliegen eines
entsprechenden Angebotes zum Einstellungstermin 2017 aus der eigenen Schulart
bleibt zudem das Rückkehrrecht über die Warteliste 2017 nach Abschluss der
Maßnahme 2017 zum Beginn des Schuljahres erhalten.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Es ist insbesondere zu beachten, dass ein Wechsel aus einem bestehenden
Vertragsverhältnis bei einem privaten Schulträger in die begleitete Qualifizierung zum
Februar 2016 nicht möglich ist.
Zusammenfassung:
Bewerbungsmöglichkeit für:
Gymnasial- und Realschullehrkräfte (mit
den Fächern Deutsch oder Englisch und
einer weiteren modernen
Fremdsprache), die aktuell an einer
Mittelschule tätig sind und eine
mindestens 6-monatige Bewährungszeit
an einer bayerischen Mittelschule
nachweisen
Dauer:
2 Jahre (1 ½ Jahre „Begleitete
Qualifizierung“ und ½ Jahr Bewährung
an einer Mittelschule im Vorfeld)
Ende der begleiteten Qualifizierung:
Sommer 2017
Begleitung durch:
Pro Halbjahr insgesamt 8
Seminarveranstaltungen in den Fächern
Mathematik, Musik/Kunst/Sport,
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde,
Chemie/Physik/Biologie, AWT
Bewährungsfeststellung durch
Unterrichtsvorführung in 3 Fächern und
Schulaufsicht:
30-minütiges Kolloquium zu
wesentlichen Lehrplanthemen und
didaktischen Fragen der Mittelschule
Qualität des Beschäftigungsverhältnisses Vollzeit mit 27 LWS, befristeter Vertrag
und Stundenumfang:
mit Zusage der Verbeamtung als Lehrer/
Lehrerin in Besoldungsgruppe A12 bei
zuerkannter Bewährung und Vorliegen
der persönlichen Voraussetzungen für
eine Berufung ins Beamtenverhältnis
Regierungsbezirke:
Bayernweit, bedarfsgerechte Einstellung
im Sommer 2017
Weitere Qualifizierungsmaßnahmen sind für den Sommer 2016 vorgesehen und
werden rechtzeitig über die Homepage des Staatsministeriums veröffentlicht werden.