EinwohnerantragEssen - soziale-berufe

Einwohnerantrag
nach § 25 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Wir beantragen mit unserer Unterschrift eine Beratung und Entscheidung des Rates der Stadt Essen zu folgender Angelegenheit:
1. Die durch den seit dem 11. Mai 2015 geführten Streik in den Sozialen Diensten der Stadt Essen ersparten Entgelte und Vergütungen
streikender Beschäftigter verbleiben nicht im allgemeinen Haushalt oder Personalhaushalt der Stadt Essen, sondern werden den Tageseinrichtungen für Kinder, dem offenen Ganztag, den Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe und den Behindertenwerkstätten
oder für soziale Projekte zur Verfügung gestellt.
2. Die Aufteilung der Mittel erfolgt äquivalent der vom Streik betroffenen Einrichtungen der Sozial- und Erziehungsdienste der Stadt Essen.
3. Die Mittel werden zusätzlich zu bereits geplanten und in Umsetzung befindlichen Anschaffungen, Instandsetzungen und Renovierungen auf Basis der Beschlussfassung der jeweiligen (Eltern-)beiräte im Konsens mit der jeweiligen Einrichtungsleitung verwendet.
Begründung:
Die Stadt Essen zahlt den streikenden Beschäftigten keine Entgelte und Vergütungen. Für den Zeitraum des Streiks verbleiben somit die für
diese Personalkosten eingeplanten Mittel im Haushalt der Stadt. Diese Gelder sollen nun auf gar keinen Fall zum Stopfen der Essener Haushaltslöcher dienen, sondern zielgerichtet in die Förderung der Kinder, Jugendlichen und Behinderten fließen z.B. durch Anschaffungen, Instandsetzungen und Renovierungen in diesen Bereichen könnten die Mittel adäquat verwendet werden.
Als Vertreterinnen und Vertreter der Antragssteller sind Frau Martina Peil und Frau Beate Fust, beide c/o ver.di, Teichstraße 4a, 45127 Essen bestimmt.
Nr. Name
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Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
PLZ
Ort
Unterschrift