Kammer der Wirtschaftstreuhänder Telefon: 01/811 73 - 0

INFORMATIONSBLATT FÜR DIE ZULASSUNG ZUR
FACHPRÜFUNG FÜR WIRTSCHAFTSPRÜFER
BERUFSANWÄRTER OHNE BEREITS ABSOLVIERTER
FACHPRÜFUNG FÜR STEUERBERATER
(§ 16 (1) Z. 2 a) WTBG)
Erforderliche Unterlagen:
(im Original oder beglaubigter Kopie)
1) * Geburtsurkunde
2) * Heiratsurkunde
3) * Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
4) * Nachweis (wahlweise) über ein in Österreich mit Erfolg abgeschlossenes
facheinschlägiges Hochschul- oder eines Fachhochschulstudiums gemäß
§ 16 Abs. 1 Z.1 WTBG
5) Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Berufsanwärter bei einem
Berufsberechtigten, der über die Befugnis Wirtschaftsprüfer verfügt, oder als Revisionsanwärter
bei einem Revisionsverband der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften oder als
Revisionsassistent oder zeichnungsberechtigter Prüfer der Prüfungsstelle des SparkassenPrüfungsverbandes in Österreich.
Auf die Dauer der Tätigkeit als Berufsanwärter können angerechnet werden (§ 15 Abs. 2 WTBG):
1. zulässige praktische Tätigkeiten, welche die für den Beruf des Wirtschaftsprüfers
erforderlichen qualifizierten Kenntnisse vermitteln, im Höchstausmaß von einem Jahr oder
2. eine mit den angeführten Tätigkeiten vergleichbare Tätigkeit im Ausland im
Höchstausmaß von einem Jahr.
6) Bestätigung über die Durchführung von Buch- und Bilanzprüfungen nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen (im Sinne der Abschlußprüferrichtlinie) durch den Dienstgeber im Mindestausmaß
von zwei Jahren (siehe auch die Vorlage auf unserer Homepage).
7) Versicherungsdatenauszug über die Anmeldung zur Sozialversicherung bzw. über die
Versicherungszeiten hinsichtlich der angegebenen Dienstverhältnisse.
* Diese Dokumente sind nicht erforderlich, wenn Sie der Kammer bereits in einem früheren
Verwaltungsverfahren vorgelegt wurden.
Sofern die Urkunden und Belege nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind sie in beglaubigter
Übersetzung vorzulegen.
Gebühren
1) Gemäß § 14 Gebührengesetz (GeBG-ValV2011) ist der Antrag mit Euro 14,30 zu vergebühren.
Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Schönbrunner Strasse 222-228
A-1120 Wien (U4-Center)
Stand: März 2015
Telefon: 01/811 73 - 0
Fax: 01/811 73 – 100
e-mail : [email protected]
http://www.kwt.or.at
2) Beilagen, welche noch nicht vergebührt sind, sind je mit Euro 3,90 zu vergebühren.
3) Gemäß § 17 Abs. 2 WTBG i.V.m. § 9 Abs. 1 Z 2 Wirtschaftstreuhandberufs-Prüfungsordnung ist
die Prüfungsgebühr in Höhe von Euro 900,-- zu entrichten.
Diese Gebühren werden Ihnen nach Antragstellung gesondert in Rechnung gestellt.
Abschließend weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nach Ihrer bescheidmäßigen Zulassung zum
Prüfungsverfahren zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingeladen werden. Zu den weiteren
Klausurarbeitsterminen ersuchen wir Sie Ihren Antritt zu einer Klausurarbeit so rechtzeitig bekannt zu
geben, dass das Schreiben spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Klausurarbeitstermin bei uns
einlangt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Sabine MIKES
Tel. 01/811 73/226 DW
E-Mail [email protected]
Allgemeines Fax : 01/811 73/100
Kammer der Wirtschaftstreuhänder
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Fax: 01/811 73 – 100
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