Die KWT, die prinzipiell jede Maßnahme gegen Steuerbetrug unterstützt, hätte sich allerdings vor allem für Kleinstunternehmer weitere Erleichterungen erwartet, wie eine generelle Anhebung der Freigrenze für alle Unternehmen von 15.000 auf 30.000 Euro. „ Die niedrige Freigrenze trifft am härtesten die kleinen Unternehmen, die keine Ressourcen für diesen Aufwand haben, der übrigens in keiner Relation zum Umsatz oder Ertrag steht“, betont Trenkwalder. N U M I T Weiteres Erleichterungspotenzial für Unternehmen sieht Trenkwalder bei der Belegerteilungspflicht, die für Kleinstbeträge, wie z.B. bis zu 10 Euro, entfallen sollte. L Wien – Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) begrüßt die heute im Ministerrat beschlossenen Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. „Jede bürokratische Erleichterung ist ein positiver Impuls für den Wirtschaftsstandort Österreich“, betont Dr. Verena Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht in der KWT. Die KWT wertet auch positiv, dass die Freiwilligenarbeit nun nicht mehr dem hohen Risiko der unverhältnismäßigen Formvorschriften ausgesetzt ist. I E Jede bürokratische Erleichterung ist ein positiver Impuls für den Wirtschaftsstandort Österreich Freiwilligenarbeit nun nicht mehr dem hohen Risiko der unverhältnismäßigen Formvorschriften ausgesetzt Erhöhung der Freigrenze auf 30.000 Euro für alle Unternehmen notwendig T G Registrierkassenpflicht: KWT begrüßt Erleichterungen Rückfragehinweis: P R E S S E Dr. Beatrix Exinger Leitung Presse Kammer der Wirtschaftstreuhänder Tel. 01/811 73-312 Email: [email protected] 21.06.2016 Seite 1
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