Registrierkassenpflicht: KWT begrüßt Erleichterungen

Die KWT, die prinzipiell jede Maßnahme gegen Steuerbetrug unterstützt, hätte sich allerdings
vor allem für Kleinstunternehmer weitere Erleichterungen erwartet, wie eine generelle
Anhebung der Freigrenze für alle Unternehmen von 15.000 auf 30.000 Euro. „ Die niedrige
Freigrenze trifft am härtesten die kleinen Unternehmen, die keine Ressourcen für diesen
Aufwand haben, der übrigens in keiner Relation zum Umsatz oder Ertrag steht“, betont
Trenkwalder.
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Weiteres Erleichterungspotenzial für Unternehmen sieht Trenkwalder bei der
Belegerteilungspflicht, die für Kleinstbeträge, wie z.B. bis zu 10 Euro, entfallen sollte.
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Wien – Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) begrüßt die heute im Ministerrat
beschlossenen Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. „Jede bürokratische
Erleichterung ist ein positiver Impuls für den Wirtschaftsstandort Österreich“, betont Dr. Verena
Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht in der KWT. Die KWT wertet auch
positiv, dass die Freiwilligenarbeit nun nicht mehr dem hohen Risiko der unverhältnismäßigen
Formvorschriften ausgesetzt ist.
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Jede bürokratische Erleichterung ist ein positiver Impuls für den Wirtschaftsstandort
Österreich
Freiwilligenarbeit nun nicht mehr dem hohen Risiko der unverhältnismäßigen
Formvorschriften ausgesetzt
Erhöhung der Freigrenze auf 30.000 Euro für alle Unternehmen notwendig
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Registrierkassenpflicht: KWT begrüßt Erleichterungen
Rückfragehinweis:
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Dr. Beatrix Exinger
Leitung Presse
Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Tel. 01/811 73-312
Email: [email protected]
21.06.2016
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