ENTWURF Merkblatt Stand: 2015 zum Förderantrag Ökologischer /biologischer Landbau nach VO (EU) Nr. 1305/2013 über die Gewährung von Zuwendungen für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 Dieses Merkblatt zum Ausfüllen des Förderantrages enthält ergänzende und erläuternde Hinweise zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer marktund standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSL-Richtlinie). Die Richtlinie befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Das Antragsverfahren wird daher auf Grundlage des Richtlinienentwurfs durchgeführt, der Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Alle wichtigen Hinweise zum Ausfüllen des Antrages zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) für eine 5-jährige Verpflichtung mit Verpflichtungsbeginn ab 1.1.2016 entnehmen Sie dem Antragsformular und diesem Merkblatt. Lesen Sie bitte den Entwurf der MSL-Richtlinie, diese Hinweise und das Antragsformular vor dem Ausfüllen sorgfältig durch. Der Entwurf der Richtlinie befindet sich in der Antragssoftware, die über das Internet www.elaisa.sachsen-anhalt.de bereitgestellt ist. Hinweise: Ergeben sich zur Antragstellung Rückfragen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF). Rechtsgrundlagen und Bewilligung Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSL-Richtlinie) in der jeweils geltenden Fassung und des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum Sachsen-Anhalts 2014 bis 2020. Ein Anspruch auf Gewährung der beantragten Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung. Ziele und Gegenstand des Förderprogramms Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes. Die Zuwendungen werden aus Landesmitteln unter finanzieller Beteiligung des Bundes und der Europäischen Union gewährt. 1 Antragsverfahren und Vollständigkeit der Unterlagen Neuantrag Mit einem Neuantrag können Sie eine Verpflichtung für den Verpflichtungszeitraum ab 01.01.2016 eingehen oder nach Ablauf Ihrer alten Verpflichtung eine neue Verpflichtung eingehen oder aufgrund der Vergrößerung der Betriebsfläche oder der Vergrößerung der in eine Verpflichtung einbezogenen Flächen innerhalb des Betriebes von mehr als 3 ha oder 50 % der bisher geförderten Fläche (Verpflichtungsbeginn 01.01.2015) eine neue Verpflichtung eingehen. Dabei wird die ursprüngliche MSL-Verpflichtung durch eine neue fünfjährige MSL-Verpflichtung (gleiche Maßnahme) ersetzt. Erweiterungsantrag Mit einem Erweiterungsantrag können Sie jede Ihrer früher eingegangenen Verpflichtungen, jedoch getrennt nach Maßnahme, flächenmäßig für die jeweilige Restlaufzeit der Verpflichtung erweitern. Die Erweiterung für den Restverpflichtungszeitraum ist möglich, wenn dies den Umweltzielen der Verpflichtung dient und durch die Art der Verpflichtung gerechtfertigt ist, die Restlaufzeit noch mindestens zwei Jahre beträgt, die hinzukommende Fläche maximal 50 v. H. der bestehenden Verpflichtung beträgt oder nicht mehr als drei Hektar und sie nicht die wirksame Überprüfung der Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen beeinträchtigt. Den Antrag über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 können Sie bis zum 15.05.2015 bei Ihrem zuständigen ALFF stellen. Der Antrag ist vollständig gestellt, wenn zu den in der Terminübersicht genannten Terminen die aufgeführten Unterlagen eingereicht werden. Terminübersicht und Antragsbestandteile bis 15.05.02015 Einreichung des Antrags im zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einschließlich der Antragsbestandteile und sofern im ALFF nicht bereits mit anderen Antragsunterlagen eingereicht: - Stammdatenbogen 2015 und ggf. Anlagen, - ELER – Flächennachweis 2016 (AUKM-Nutzungsnachweis 2016) - die Kopie des Kontrollvertrages für die Anmeldung einer in SachsenAnhalt (LSA) gem. VO (EG) Nr. 834/2007 zugelassenen Kontrollstelle sowie ein entsprechendes gültiges Zertifikat/Bescheinigung 01.01.2016 Beginn des Verpflichtungszeitraumes jährlich bis 15.05. (erstmals zum 15.05.2016) Einreichung des Zahlungsantrags im zuständigen ALFF einschließlich der Antragsbestandteile sofern im ALFF nicht bereits mit anderen Antragsunterlagen eingereicht: - aktuellen Stammdatenbogen und ggf. Anlagen, - aktuellen Nutzungsnachweis (NN) und aktuelle GIS-Flächenskizze(n) zum NN, in denen die Lage der betrieblichen Schläge eingezeichnet ist, - AUKM-Nutzungsnachweis. 2 jährlich bis 15.01. (erstmals zum 15.01.2017) frühestens jährlich ab 01.01. Einreichung der Antragsbestandteile des Zahlungsantrags im zuständigen ALFF - Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen - Erklärung der Kontrollstelle Nachfolgend aufgeführte Unterlagen befinden sich in der Antragssoftware, die über das Internet www.elaisa.sachsen-anhalt.de bereitgestellt wird: - Förderantrag Ökologischer Landbau, - MSL-Richtlinie , - dieses Merkblatt für den Verpflichtungsbeginn am 01.01.2016 mit den Anlagen, - Stammdatenbogen und Anlagen, - AUKM-Nutzungsnachweis 2016, - Ausfüllhinweise Flächenangaben AUKM. Allgemeine Erläuterungen zu den Maßnahmen Die konkreten Verpflichtungen entnehmen Sie bitte dem Entwurf der MSL-Richtlinie. Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick dar und geben nicht die vollständigen Inhalte des Richtlinienentwurfs wieder. Folgender Antrag kann für den Verpflichtungszeitraum ab 01.01.2016 gestellt werden: Tabelle: Verpflichtungen Maßnahme Zuwendungsvoraussetzungen Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren Ökologischer / Ackerland - Förderung Einführung oder biologischer Anbau FP6601 Grünland Gemüse Dauerkulturen Kontrollzuschuss Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren im gesamten Betrieb für fünf Jahre, - ununterbrochene Teilnahme am Kontrollverfahren gemäß VO (EG) Nr. 834/2007 in der jeweils geltenden Fassung, - Nachweis über den Abschluss eines Vertrages zum genannten Kontrollverfahren bei einer in SachsenAnhalt zugelassenen Kontrollstelle, - beantragte landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebes zum Zeitpunkt der Antragstellung als Grundlage für die Bewilligung der Zuwendung, - Bemessungsgrundlage der Auszahlung ist die bewilligte Verpflichtungsfläche, - der Umfang der geförderten Gemüsefläche kann jährlich variieren, solange die Fläche Gemüse und Ackerland nicht erhöht wird, (Beispiel: es werden mit der Erstbewilligung 20 ha Ackerland und 5 ha Gemüse, insgesamt 25 ha bewilligt, mit dem ersten Auszahlungsantrag gibt der Antragsteller 22 ha Ackerland und 3 ha Gemüse beantragt, dies ist zulässig. - wirtschaftseigene Substanzen als Grundlage der 3 Bindung Beihilfe in EUR/ha OK10 230 OK11 230 OK12 415 OK13 750 KO (max. je Betrieb) 600 Düngung Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen Beachten Sie, dass Sie schlagbezogene Aufzeichnungen über alle acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen (z.B. Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Pflegemaßnahmen) sowie zum Tierbestand bzw. zum Tierbesatz auf den betreffenden Verpflichtungsflächen zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen aller geförderten Einzelmaßnahmen zu führen haben. Alle Angaben sind zeitnah zu dokumentieren und zu Kontrollzwecken vorzuhalten. Die schlagbezogenen Aufzeichnungen müssen mindestens enthalten: - konkrete Fläche (Feldblock, Schlag), Datum der vorgenommenen pflanzenbaulichen Maßnahme und Beweidung, Benennung der pflanzenbaulichen Maßnahme, Anzahl/Mengenangabe (Aufwandmengen). Kontrollen, Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Ausschlüsse Im Zuwendungszeitraum werden von den Behörden Verwaltungskontrollen und stichprobenartig VorOrt-Kontrollen durchgeführt. Auf Verlangen der Behörden ist im Zuwendungszeitraum Einblick in alle förderrelevanten Unterlagen zu gewähren. Sie sind verpflichtet, eine Überprüfung durch die zuständigen Behörden des Landes, des Bundes sowie der Europäischen Union und der entsprechenden Rechnungshöfe zuzulassen. Deren Beauftragten ist auf Verlangen Einblick in die betriebswirtschaftlichen Unterlagen, Hilfeleistung bei Kontrollen und Zugang zu allen Betriebsflächen und Einrichtungen zu gewähren. Sofern Sie die Durchführung der Prüfung nicht ermöglichen, erhalten Sie keine Zuwendung. Jede Abweichung vom Antrag, insbesondere jede Nutzungsänderung, jede Änderung des Umfanges der bewirtschafteten Flächen während der Dauer der eingegangenen Verpflichtung(en) sind dem zuständigen ALFF unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Berechnung der Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Ausschlüsse ist Abschnitt 1 Nr. 16 des Entwurfs der Richtlinie-MSL zu beachten. Begriffsdefinitionen GVE Großvieheinheit Umrechnungsschlüssel für alle Tierarten und Altersklassen eines Betriebes auf die Einheit von 1 Stück Großvieh, das einem Lebendgewicht von 500 kg entspricht (siehe auch Anlage 2 Entwurf der MSL- Richtlinie) RGV Rauhfutter fressende Großvieheinheit Umrechnungsschlüssel für den Teil des Tierbestandes, der ausschließlich vom Ertrag der Hauptfutterfläche ernährt wird (Tierarten Rind, Schaf, Ziege, Pferd) Ackerfläche/ Dauergrünland Ackerfläche: Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhaltene Flächen. Dauergrünland: 4 Achtung: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-47/13 ist künftig im Zusammenhang mit der DGL-Entstehung zu beachten bzw. umzusetzen. Danach ist das Urteil grundsätzlich für die Zukunft anzuwenden. Neues DGL kann nach diesem Urteil somit frühestens zum 15.05.2015 (mit der 6. Angabe eines entsprechenden NC im Beihilfeantrag) entstehen. Das bedeutet, dass entsprechende Fälle zunächst nur bis in das Jahr 2010 zurück geprüft werden müssen. Werden jedoch im Antrag 2015 falsche Angaben in Bezug auf Ansaatjahr oder NC gemacht und stellt die Behörde im Rahmen einer vertiefenden Prüfung fest, dass bereits 2009 oder früher Gras oder andere Grünfutterpflanzen auf derselben Fläche angebaut wurden, so kann bereits vor 2015 neues DGL entstanden sein. Sofern bereits im Rahmen der VWK 2014 (unabhängig vom EuGH-Urteil) die Entstehung von neuem DGL festgestellt wurde (6x derselbe NC 42x [sonst. HFF] bzw. der Wechsel mit dem NC 591 [AL aus der Erzeugung genommen]) gilt dieses natürlich bereits als im Jahr 2014 entstandenes DGL. Gemüseanbau In der Kulturartenliste ist die Flächenkategorie mit AL angegeben. Eine Beantragung ist aber auch für die jeweils in Frage kommenden Kulturarten als Gemüse möglich. Dauerkulturen Dauerkulturen sind nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen, außer Dauergrünland, die für die Dauer von mindestens 5 Jahren auf der Fläche angebaut werden und wiederkehrende Erträge bringen. Zudem liegt eine erwerbsmäßigen Nutzung vor. Voraussetzung für eine Förderung als Dauerkultur ist, dass durch eine intensive Nutzung der Anlagen eine Gewinnerzielung angestrebt wird und die Rentabilität im Vordergrund steht. Anforderungen an die ökologische Bewirtschaftung Der ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetrieb hat für Flächen, für die Zuwendungen beantragt und gewährt werden sollen, eine landwirtschaftliche Nutzung mit einer entsprechenden Erzeugung nachzuweisen. Hierzu gelten folgende Kriterien für die Mindestbewirtschaftung: Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, die die Produktion von Erzeugnissen regelt, hat der landwirtschaftliche Betrieb den Anbau von Kulturen auf seinen nicht aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Acker- oder Grünlandflächen mit dem Sammelantrag in der Anlage „Flächen“ nachzuweisen. Ackerflächen Von der als Ackerland genutzten Fläche besteht die Möglichkeit bis zu 30 Prozent für bodenverbessernde Maßnahmen entsprechend Artikel 12 Absatz 1a und 1b der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 zu nutzen. Derartige Flächen müssen in die Fruchtfolge integriert sein. Für die Begrünung der zur Bodenverbesserung vorgesehenen Flächen sind folgende Arten zu verwenden: Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 Einjährige Arten Lfd. Nr. 9 10 11 12 13 Senf Ölrettich Phacelia Seradella Lupinen 5 Mehrjährige Arten Wicken (mehrjährig) Luzerne Klee Ackergras Mischungen aus den Arten der 6 7 8 Perserklee Wicken (einjährig) Mischungen aus den Arten der lfd. Nr. 1 bis 7 lfd. Nr. 9 bis 12 Bestimmte Arten können nur einjährig genutzt werden (lfd. Nr. 1 bis 6). Wicken (lfd. Nr. 7 und 9) gibt es in Sommer- und Winterformen, so dass eine Wicke auch in mehrjährigen Mischungen ausgesät werden kann. Auch mehrjährige Arten (lfd. Nr. 9 bis 12) können einjährig genutzt werden. Grünland/Ackerfutterflächen: Auf Grünland und Ackerfutterflächen des Betriebes muss eine Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte (Beweidung, Futterverkauf, Pensionstierhaltung) erfolgen. Ansonsten gelten diese Flächen als aus der Erzeugung genommen und erhalten keine Prämien nach der Richtlinie. In Zweifelsfällen ist gegenüber der kontrollierenden Behörde der Nachweis für die Nutzung des Aufwuchses zu erbringen. 6 Kulturartenliste, Codenummer und Kennzeichnung für MSL und ÖKO Gültig für Antragsverfahren 2015 Kulturart Code Flächenka -tegorie Art /Gattung Systematik/Bezeichnung 050 051 058 062 112 113 114 115 116 118 119 121 122 125 131 132 142 143 144 156 157 171 172 Mischkulturen mit Saatgutmischung Mischkulturen in Reihenanbau Feldrand ÖVF Brachen ohne Erzeugung ÖVF Winterhartweizen/Durum Sommerhartweizen/Durum Winter-Dinkel Winterweichweizen Sommerweichweizen Winter-Emmer/ -Einkorn Sommer-Emmer/ -Einkorn Winterroggen Sommerroggen Wintermenggetreide Wintergerste Sommergerste Winterhafer Sommerhafer Sommermenggetreide Wintertriticale Sommertriticale Mais (Körnermais u. CCM) Mais für Biogas AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL 181 Rispenhirse (Panicum) AL 182 Buchweizen AL 183 Sorghumhirse (Körnersorghum) AL 210 Erbsen Gemüseerbse (Gemüse-Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse) Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dic ke Bohne Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke) Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe Lupine, Anden-Lupine) Erbsen/Bohnen Gemenge Erbsen / Getreide Linsen (Speise-Linse) Winterraps Sommerraps Winterrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat) AL Mischkultur je Fall Brachliegendes Land je Fall Winterweizen Sommerweizen Winterweizen Winterweizen Sommerweizen Winterweizen Sommerweizen Winterroggen Sommerroggen Mischkultur Wintergerste Sommergerste Winterhafer Sommerhafer Mischkultur Wintertriticale Sommertriticale Gattung: Zea (Mais) Gattung: Zea (Mais) Gattung: Panicum (Rispenhirsen) Gattung: Fagopyrum Gattung: Sorghum (Sorghumhirsen) Gattung: Pisum (Erbse) AL Gattung: Pisum (Erbse) AL Gattung: Vicia (Wicken) AL Gras oder andere Grünfutterpflanzen AL Gattung: Lupinen (Lupinus) AL AL AL AL AL Mischkultur Mischkultur Gattung: Lens (Linsen) Winterraps Sommerraps AL Winterrübsen 320 Sonnenblumen AL 330 341 AL AL AL je Fall 411 413 414 Sojabohnen Lein (Gemeiner Lein, Flachs) Ölfrucht einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Silomais (als Hauptfutter) Futterrübe/Runkelrübe Kohl-/Steckrüben Gattung: Helianthus (Sonnenblumen) Gattung: Glycine Gattung: Linum (Lein) AL AL AL 421 Klee (stickstoffbindende Pflanze ÖVF) AL 422 Kleegras AL 423 Luzerne AL 424 Ackergras AL 425 Klee-Luzerne-Gemisch AL Gattung: Zea (Mais) Gattung: Beta (Rüben) Sommerraps Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen 211 220 221 230 240 250 292 311 312 315 390 426 429 Klee (nicht stickstoffbindend, nicht ÖVF, z.B. Bockshornklee) Futterpflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist AL AL 7 Ausschlussfläch e Zählt nicht zur LF 451 452 453 454 458 459 480 490 Wiesen Mähweiden Weiden Hutungen Streuwiesen alle anderen Grünlandnutzungen Streuobstfläche mit Grünlandnutzung Nicht DZ-beihilfefähige Hutungen Beweidung von Dauergrünland unter etablierten lokalen Praktiken (z.B. Heide) nach VO 1257/1999 oder VO (EG) Nr. 1698/2005 oder VO 1305/2013 aufgeforstete Flächen aufgeforstete Dauergrünlandflächen, weder nach 1257/99 oder VO (EG) Nr. 1698/2005 oder VO (EU) Nr. 1305/2013 Blühstreifen (MSL-Maßnahme) Blühfläche (MSL-Maßnahme) Schutzstreifen Erosion (ST: Schonstreifen) Nicht landwirtschaftliche, aber nach Art. 32(2b (i)) der VO (EG) Nr. 1307/2013 beihilfefähige Fläche (Naturschutzflächen, die 2008 noch beihilfefähig waren) Ackerland aus der Erzeugung genommen iSd. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) ii) VO 1307/2013 Dauergrünland aus der Erzeugung genommen iSd. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) ii) VO 1307/2013 GL GL GL GL GL GL GL GL Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland GL Dauergrünland 601 Stärkekartoffeln AL 602 Kartoffeln AL 603 Zuckerrüben AL 604 Topinambur AL 610 Gemüse AL 611 Gemüse-Kreuzblütler AL 492 564 568 574 575 576 583 591 592 612 613 614 Gemüserübsen (Stoppelrübe, Weiße Rübe, Bayerische Rübe, Mairübe, Chinakohl, Pak-Choi, Teltower Rübchen, Stielmus, Herbstrübe) Gemüsekohl (Kopfkohl, Wirsing, Rot/Weißkohl, Spitzkohl, Grünkohl, Kohlrabi, Markstammkohl, Blumenkohl, Romanesco, Brokkoli, Rosenkohl, Zierkohl) Brauner Senf (Brauner Senf/Sareptasenf) S - X S - X AL AL Brachliegendes Land Brachliegendes Land AL Brachliegendes Land S - X AL Brachliegendes Land X GL Dauergrünland X Art: Rübsen (Brassica rapa) AL Art: Gemüsekohl (Brassica oleracea) AL 616 Senfrauke (Garten-Senfrauke, Rucola) AL 617 Gartenkresse AL 618 Gartenrettiche (Weiße/rote Rettiche, schwarzer Winterrettich, Ölrettich, Radieschen) AL 619 Weißer Senf AL 620 Steckrübe, Kohlrübe AL 622 Tomaten AL 623 Auberginen AL 624 Spanischer Pfeffer (Paprika, Chilli, Peperoni) AL 625 Schwarze Tollkirsche DK 627 Salatgurke (Gurke, Salatgurke, Einlegegurke) AL 628 Zuckermelone (cucumis melo) AL 630 631 633 Art: Brauner Senf (Brassica juncea) Art: Echte Brunnenkresse (Nasturtium officinale) Gattung: Eruca (Senfrauken) Art: Gartenkresse (Lepidum sativum) AL Echte Brunnenkresse 629 Art: Solanum tuberosum (Kartoffel) Art: Solanum tuberosum (Kartoffel) Gattung: Beta (Rüben) Gattung: Helianthus (Sonnenblumen) Gemüse Familie: Brassicaeae (Kreuzblütler) AL 615 Riesenkürbis (Risenkürbis, Hokkaidokürbis) Gartenkürbis (cucurbita pepo) (Gartenkürbis, Steirischer Kürbis, Zucchini, Spaghettikürbis, Zierkürbis) Melone (Citrullus) (Wassermelone) Allium/Lauch (Speise-Zwiebel, X Art: Gartenrettich (Raphanus sativus) Art: Weißer Senf (sinapis alba) Sommerraps Art: Solanum lycopersicum (Tomate) Art: Solanum melongena (Aubergine) Art: Spanischer Pfeffer (Capsicum annuum) Art: Atropa belladonna (Schwarze Tollkirsche) Art: Cucumis sativus (Salatgurke) Art: Cucumis melo (Zuckermelone) Art: Cucubita maxima (Riesen-Kürbis) AL AL Art: Cucurbita pepo (Garten-Kürbis) AL AL Art: Citrullus (Melone) Gattung: Allium (Lauch) 8 X 642 Schalotte, Lauch, Knoblauch, Schnittlauch, Winterheckenzwiebel, Bärlauch) Möhre (Möhre/Karotte, Futtermöhre) Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenboh ne, Feuerbohne/Prunkbohne) Feldsalate (Feldsalat/Ackersalat/ Rapunzel) Lattich (Garten-Salat/Lattich, Lollo Rosso, Romana-Salat/Römischer Salat) Spinat Mangold, Rote Beete/Rote Rübe Melde (Garten-Melde) Sellerie (Knollen-Sellerie, BleichSellerie, Stangen-Sellerie) Ampfer (Wiesen-Sauerampfer) 643 Pastinaken AL 644 Zichorien/Wegwarten (Chicoree, Radiccio, krausblättrige Endivie, ganzblättrige Endivie, Zichorie) AL 645 Kichererbsen AL 646 Meerettich AL 647 Schwarzwurzeln AL 634 635 636 637 638 639 640 641 648 650 651 Fenchel (Gemüsefenchel,/Körnerfenchel) Küchenkräuter/Heil-und Gewürzpflanzen Anethum (Dill, Gurkenkraut) Kerbel (Kerbel/echter Kerbel, Wiesenkerbel) AL Gattung: Daucus (Möhren) AL Gattung: Phaseolus (Gartenbohne) AL AL AL Gattung: Valerianella (Feldsalate) Gattung: Lactuca (Lattiche) Gattung: Spinacia (Spinat) Gattung: Beta (Rüben) Gattung: Atriplex (Melden) AL Gattung: Apium (Sellerie) AL Gattung: Rumex (Ampfer) Gattung: Pastinaca (Pastinaken) AL AL Gattung: Cichorium (Zichorien/Wegwarten) Gattung: Cicer (Kichererbse) Art: Meerrettich (Amoracia rusticana) Gattung: Scorzonera (Schwarzwurzeln) AL Gattung: Foeniculum AL AL 653 Bibernellen (Anis) AL 654 Kümmel (Echter Kümmel) AL 655 Kreuzkümmel (Echter Kreuzkümmel) AL 656 Schwarzkümmel (Echter Schwarzkümmel, Jungfer im Grünen) AL 657 Koriander AL 658 659 Liebstöckel/Maggikraut Petroselinum (Petersilie) AL AL 660 Basilikum AL 661 Rosmarin Salbei (Küchen-/Heilsalbei, BuntschopfSalbei) AL Küchenkräuter Gattung: Anethum Gattung: Anthriscus (Kerbel) Gattung: Pimpinella (Bibernellen) Gattung: Carum (Kümmel) Gattung: Cuminum (Kreuzkümmel) Gattung: Nigella (Schwarzkümmel) Gattung: Coriandrum (Korinander) Gattung: Levisticum Gattung: Petroselinum Gattung: Ocimum (Basilikum) Gattung: Rosmarinus AL Gattung: Salvia (Salbei) 663 Borretsch AL 664 Oregano (Echter Majoran, Oregano/Dost/Wilder Majoran) AL 665 Bohnenkräuter AL 666 Hyssopus (Ysop/Eisenkraut) AL 667 Verbenen (Echtes Eisenkraut) AL 652 662 668 669 Lavendel (Echter Lavendel, SpeikLavendel, Hybrid-Lavendel) Thymiane (Thymian, Gartenthymian, Echter Thymian) AL Gattung: Borago (Borretsch) Gattung: Origanum (Oregano) Gattung: Satureja (Bohnenkräuter) Gattung: Hyssopus Gattung: Verbena (Verbenen) Gattung: Lavandula (Lavendel) Gattung: Thymus (Thymiane) Gattung: Melissa (Melissen) Gattung: Gentiana (Enziane) Gattung: Mentha (Minzen) Gattung: Artemisia Gattung: Calendula (Ringelblumen) Gattung: Echinacea (Sonnenhüte) Gattung: Plantago (Wegeriche) Gattung: Matricaria (Kamillen) Gattung Achillea (Schafgarben) Gattung: Valeriana (Baldriane) Gattung: Hypericum (Johanniskräuter) Gattung: Alchemilla AL AL 670 Melissen (Zitronenmelisse) AL 671 Enziane AL 672 673 Minzen (Pfefferminze, Grüne Minze) Artemisia (Wermut, Estragon, Beifuß) AL AL 674 Ringelblumen (Garten-Ringelblume) AL 675 Sonnenhut (Schmalblättriger Sonnenhut, Purpur-Sonnenhut) AL 676 Wegeriche (Spitzwegerich) AL 677 Kamillen (Echte Kamille) AL 678 Schafgarben (Gelbe Schafgarbe) AL 679 Baldriane (Echter Baldrian) AL 680 Johanniskräuter (Echtes Johanniskraut) AL 681 Frauenmantel AL 9 686 701 702 Engelwurzen (Arznei-Engelwurz, Echter Engelwurz) Malven (Wilde Malve) Faserhanf Rollrasen 703 Färber-Waid AL 704 Glanzgräser (Kanariensaat/Echtes Glanzgras) AL 705 Virginischer Tabak AL 706 Mohn (Schlafmohn, Backmohn) AL 707 Erdbeeren AL 708 Färberdisteln AL 709 Brennnesseln (Große Brennnessel) AL 720 Zierpflanzen Energiepflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Silphium (Durchwachsene Silphie, Becherpflanze) AL (Fauenmantel) Gattung: Silybum (Mariendisteln) Gattung: Galega Gattung: Taraxacum (Löwenzahn) Gattung: Angelica (Engelwurzen) Gattung: Malva (Malven) Gattung: Cannabis (Hanf) Mischkultur Art: Färber-Waid (Isatis tinctoris) Gattung: Phalaris (Glanzgräser) Art: Virginischer Tabak (Nicotiana tabacum) Gattung: Papaver (Mohn) Gattung: Fragaria (Erdbeeren) Gattung: Carthamus (Färberdisteln) Gattung: Urtica (Brennnesseln) Zierkräuter AL je Fall AL Gattung: Silphium 803 Sudangras AL 804 805 822 825 AL SD DK DK 860 861 911 Sida (Virginiamalve) Igniscum Streuobst (ohne Wiesennutzung) Kernobst z.B. Äpfel, Birnen Steinobst, z. B. Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche Beerenobst, z.B. Johannis-, Stachel-, Himbeeren Sanddorn Sonstige Obstanlagen z.B. Holunder, Sanddorn Haselnüsse Walnüsse Baumschulen, nicht für Beerenobst Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen) Korbweiden KUP lt. Direktzahlungendurchführungsverordnu ng Bestockte Rebfläche Unbestockte Rebfläche Rebschulfläche Tafeltrauben Weinbergbrache Sonstige Dauerkulturen Rhabarber Chinaschilf/Miscanthus Riesenweizengras/Szarvasi-Gras Dauerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Aromahopfen Bitterhopfen Hopfen vorübergehend stillgelegt (Gerüst steht noch) Spargel Artischocke (Beta-)Rübensamenvermehrung 912 Grassamenvermehrung AL 913 Klee- oder Luzernesamenvermehrung AL 682 Mariendisteln AL 683 Galega (Geißraute) AL 684 Löwenzahn AL 685 801 802 826 827 828 829 833 834 838 839 840 841 843 844 845 848 849 850 851 852 853 855 857 858 859 914 915 960 994 995 996 Versuchsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturarten Ackerrandstreifen und Blühflächen Dämme und Deiche Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und Dunglagerplätze auf DGL Forstflächen (Waldbodenflächen) Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und Dunglagerplätze auf AL AL AL AL AL Gattung: Sorghum (Sorghumhirsen) Gattung: Sida - DK - DK - DK - DK - DK DK DK - DK - DK - DK - DK AL DK DK DK DK DK DK DK - DK - DK DK - AL - DK DK AL X X Gattung: Beta (Rüben) Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen AL Mischkultur AL GL Brachliegendes Land Dauergrünland X GL Dauergrünland X S - AL - 10 X X 999 Ackerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist AL - 11
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