ENTWURF Merkblatt

ENTWURF
Merkblatt
Stand: 2015
zum Förderantrag Ökologischer /biologischer Landbau
nach VO (EU) Nr. 1305/2013
über die Gewährung von Zuwendungen
für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020
Dieses Merkblatt zum Ausfüllen des Förderantrages enthält ergänzende und erläuternde
Hinweise zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer marktund standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSL-Richtlinie). Die Richtlinie befindet sich
noch in der Ressortabstimmung. Das Antragsverfahren wird daher auf Grundlage des
Richtlinienentwurfs durchgeführt, der Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Alle wichtigen
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages zur Förderung einer markt- und standortangepassten
Landbewirtschaftung (MSL) für eine 5-jährige Verpflichtung mit Verpflichtungsbeginn ab
1.1.2016 entnehmen Sie dem Antragsformular und diesem Merkblatt. Lesen Sie bitte den
Entwurf der MSL-Richtlinie, diese Hinweise und das Antragsformular vor dem Ausfüllen
sorgfältig durch.
Der Entwurf der Richtlinie befindet sich in der Antragssoftware, die über das Internet
www.elaisa.sachsen-anhalt.de bereitgestellt ist.
Hinweise: Ergeben sich zur Antragstellung Rückfragen, wenden Sie sich bitte an das für Sie
zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Rechtsgrundlagen und Bewilligung
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“
(MSL-Richtlinie) in der jeweils geltenden Fassung und des Entwicklungsplans für den
ländlichen Raum Sachsen-Anhalts 2014 bis 2020.
Ein Anspruch auf Gewährung der beantragten Zuwendung besteht nicht, vielmehr
entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die
Bewilligung.
Ziele und Gegenstand des Förderprogramms
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur Förderung ökologischer
Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen
Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der
Erhaltung des natürlichen Lebensraumes. Die Zuwendungen werden aus Landesmitteln
unter finanzieller Beteiligung des Bundes und der Europäischen Union gewährt.
1
Antragsverfahren und Vollständigkeit der Unterlagen
Neuantrag
Mit einem Neuantrag können Sie
 eine Verpflichtung für den Verpflichtungszeitraum ab 01.01.2016 eingehen oder
 nach Ablauf Ihrer alten Verpflichtung eine neue Verpflichtung eingehen oder
 aufgrund der Vergrößerung der Betriebsfläche oder der Vergrößerung der in eine
Verpflichtung einbezogenen Flächen innerhalb des Betriebes von mehr als 3 ha oder 50
% der bisher geförderten Fläche (Verpflichtungsbeginn 01.01.2015) eine neue
Verpflichtung eingehen. Dabei wird die ursprüngliche MSL-Verpflichtung durch eine neue
fünfjährige MSL-Verpflichtung (gleiche Maßnahme) ersetzt.
Erweiterungsantrag
Mit einem Erweiterungsantrag können Sie jede Ihrer früher eingegangenen Verpflichtungen,
jedoch getrennt nach Maßnahme, flächenmäßig für die jeweilige Restlaufzeit der
Verpflichtung erweitern. Die Erweiterung für den Restverpflichtungszeitraum ist möglich,
wenn
 dies den Umweltzielen der Verpflichtung dient und durch die Art der Verpflichtung
gerechtfertigt ist,
 die Restlaufzeit noch mindestens zwei Jahre beträgt,
 die hinzukommende Fläche maximal 50 v. H. der bestehenden Verpflichtung beträgt oder
nicht mehr als drei Hektar und
 sie nicht die wirksame Überprüfung der Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen
beeinträchtigt.
Den Antrag über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ökologischer
Anbauverfahren für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 können Sie bis
zum 15.05.2015 bei Ihrem zuständigen ALFF stellen.
Der Antrag ist vollständig gestellt, wenn zu den in der Terminübersicht genannten Terminen
die aufgeführten Unterlagen eingereicht werden.
Terminübersicht und Antragsbestandteile
bis 15.05.02015
Einreichung des Antrags
im zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
einschließlich der Antragsbestandteile und sofern im ALFF nicht bereits mit
anderen Antragsunterlagen eingereicht:
- Stammdatenbogen 2015 und ggf. Anlagen,
- ELER – Flächennachweis 2016 (AUKM-Nutzungsnachweis 2016)
- die Kopie des Kontrollvertrages für die Anmeldung einer in SachsenAnhalt (LSA) gem. VO (EG) Nr. 834/2007 zugelassenen Kontrollstelle
sowie ein entsprechendes gültiges Zertifikat/Bescheinigung
01.01.2016
Beginn des Verpflichtungszeitraumes
jährlich bis 15.05.
(erstmals zum
15.05.2016)
Einreichung des Zahlungsantrags im zuständigen ALFF
einschließlich der Antragsbestandteile sofern im ALFF nicht bereits mit anderen
Antragsunterlagen eingereicht:
- aktuellen Stammdatenbogen und ggf. Anlagen,
- aktuellen Nutzungsnachweis (NN) und aktuelle GIS-Flächenskizze(n) zum
NN, in denen die Lage der betrieblichen Schläge eingezeichnet ist,
- AUKM-Nutzungsnachweis.
2
jährlich bis 15.01.
(erstmals zum
15.01.2017)
frühestens
jährlich ab 01.01.
Einreichung der Antragsbestandteile des Zahlungsantrags im zuständigen ALFF
- Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen
- Erklärung der Kontrollstelle
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen befinden sich in der Antragssoftware, die über das
Internet www.elaisa.sachsen-anhalt.de bereitgestellt wird:
- Förderantrag Ökologischer Landbau,
- MSL-Richtlinie ,
- dieses Merkblatt für den Verpflichtungsbeginn am 01.01.2016 mit den Anlagen,
- Stammdatenbogen und Anlagen,
- AUKM-Nutzungsnachweis 2016,
- Ausfüllhinweise Flächenangaben AUKM.
Allgemeine Erläuterungen zu den Maßnahmen
Die konkreten Verpflichtungen entnehmen Sie bitte dem Entwurf der MSL-Richtlinie. Die
nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick dar und geben nicht die vollständigen
Inhalte
des
Richtlinienentwurfs
wieder.
Folgender
Antrag
kann
für
den
Verpflichtungszeitraum ab 01.01.2016 gestellt werden:
Tabelle: Verpflichtungen
Maßnahme
Zuwendungsvoraussetzungen
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren
Ökologischer / Ackerland
- Förderung Einführung oder
biologischer
Anbau
FP6601
Grünland
Gemüse
Dauerkulturen
Kontrollzuschuss
Beibehaltung
ökologischer Anbauverfahren im gesamten Betrieb
für fünf Jahre,
- ununterbrochene Teilnahme am Kontrollverfahren
gemäß VO (EG) Nr. 834/2007 in der jeweils
geltenden Fassung,
- Nachweis über den Abschluss eines Vertrages zum
genannten Kontrollverfahren bei einer in SachsenAnhalt zugelassenen Kontrollstelle,
- beantragte landwirtschaftlich genutzte Fläche des
Betriebes zum Zeitpunkt der Antragstellung als
Grundlage für die Bewilligung der Zuwendung,
- Bemessungsgrundlage der Auszahlung ist die
bewilligte Verpflichtungsfläche,
- der Umfang der geförderten Gemüsefläche kann
jährlich variieren, solange die Fläche Gemüse und
Ackerland nicht erhöht wird,
(Beispiel: es werden mit der Erstbewilligung 20 ha
Ackerland und 5 ha Gemüse, insgesamt 25 ha
bewilligt, mit dem ersten Auszahlungsantrag gibt
der Antragsteller 22 ha Ackerland und 3 ha Gemüse
beantragt, dies ist zulässig.
- wirtschaftseigene Substanzen als Grundlage der
3
Bindung
Beihilfe
in
EUR/ha
OK10
230
OK11
230
OK12
415
OK13
750
KO
(max. je
Betrieb)
600
Düngung
Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen
Beachten Sie, dass Sie schlagbezogene Aufzeichnungen über alle acker- und pflanzenbaulichen
Maßnahmen (z.B. Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Pflegemaßnahmen) sowie zum
Tierbestand bzw. zum Tierbesatz auf den betreffenden Verpflichtungsflächen zum Nachweis der
Einhaltung der Verpflichtungen aller geförderten Einzelmaßnahmen zu führen haben. Alle Angaben
sind zeitnah zu dokumentieren und zu Kontrollzwecken vorzuhalten.
Die schlagbezogenen Aufzeichnungen müssen mindestens enthalten:
-
konkrete Fläche (Feldblock, Schlag),
Datum der vorgenommenen pflanzenbaulichen Maßnahme und Beweidung,
Benennung der pflanzenbaulichen Maßnahme,
Anzahl/Mengenangabe (Aufwandmengen).
Kontrollen, Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Ausschlüsse
Im Zuwendungszeitraum werden von den Behörden Verwaltungskontrollen und stichprobenartig VorOrt-Kontrollen durchgeführt. Auf Verlangen der Behörden ist im Zuwendungszeitraum Einblick in alle
förderrelevanten Unterlagen zu gewähren. Sie sind verpflichtet, eine Überprüfung durch die
zuständigen Behörden des Landes, des Bundes sowie der Europäischen Union und der
entsprechenden Rechnungshöfe zuzulassen. Deren Beauftragten ist auf Verlangen Einblick in die
betriebswirtschaftlichen Unterlagen, Hilfeleistung bei Kontrollen und Zugang zu allen Betriebsflächen
und Einrichtungen zu gewähren. Sofern Sie die Durchführung der Prüfung nicht ermöglichen, erhalten
Sie keine Zuwendung.
Jede Abweichung vom Antrag, insbesondere jede Nutzungsänderung, jede Änderung des Umfanges
der bewirtschafteten Flächen während der Dauer der eingegangenen Verpflichtung(en) sind dem
zuständigen ALFF unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Für die Berechnung der Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Ausschlüsse ist Abschnitt 1 Nr.
16 des Entwurfs der Richtlinie-MSL zu beachten.
Begriffsdefinitionen
GVE
Großvieheinheit
Umrechnungsschlüssel für alle Tierarten und Altersklassen eines Betriebes auf die Einheit von
1 Stück Großvieh, das einem Lebendgewicht von 500 kg entspricht (siehe auch Anlage 2
Entwurf der MSL- Richtlinie)
RGV
Rauhfutter fressende Großvieheinheit
Umrechnungsschlüssel für den Teil des Tierbestandes, der ausschließlich vom Ertrag der
Hauptfutterfläche ernährt wird (Tierarten Rind, Schaf, Ziege, Pferd)
Ackerfläche/ Dauergrünland
Ackerfläche:
Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder
in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhaltene
Flächen.
Dauergrünland:
4
Achtung:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-47/13 ist künftig im Zusammenhang mit der
DGL-Entstehung zu beachten bzw. umzusetzen. Danach ist das Urteil grundsätzlich für die
Zukunft anzuwenden. Neues DGL kann nach diesem Urteil somit frühestens zum 15.05.2015
(mit der 6. Angabe eines entsprechenden NC im Beihilfeantrag) entstehen. Das bedeutet,
dass entsprechende Fälle zunächst nur bis in das Jahr 2010 zurück geprüft werden müssen.
Werden jedoch im Antrag 2015 falsche Angaben in Bezug auf Ansaatjahr oder NC gemacht
und stellt die Behörde im Rahmen einer vertiefenden Prüfung fest, dass bereits 2009 oder
früher Gras oder andere Grünfutterpflanzen auf derselben Fläche angebaut wurden, so kann
bereits vor 2015 neues DGL entstanden sein. Sofern bereits im Rahmen der VWK 2014
(unabhängig vom EuGH-Urteil) die Entstehung von neuem DGL festgestellt wurde (6x
derselbe NC 42x [sonst. HFF] bzw. der Wechsel mit dem NC 591 [AL aus der Erzeugung
genommen]) gilt dieses natürlich bereits als im Jahr 2014 entstandenes DGL.
Gemüseanbau
In der Kulturartenliste ist die Flächenkategorie mit AL angegeben. Eine Beantragung ist aber
auch für die jeweils in Frage kommenden Kulturarten als Gemüse möglich.
Dauerkulturen
Dauerkulturen sind nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen, außer Dauergrünland, die
für die Dauer von mindestens 5 Jahren auf der Fläche angebaut werden und
wiederkehrende Erträge bringen. Zudem liegt eine erwerbsmäßigen Nutzung vor.
Voraussetzung für eine Förderung als Dauerkultur ist, dass durch eine intensive Nutzung der
Anlagen eine Gewinnerzielung angestrebt wird und die Rentabilität im Vordergrund steht.
Anforderungen an die ökologische Bewirtschaftung
Der ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetrieb hat für Flächen, für die Zuwendungen
beantragt und gewährt werden sollen, eine landwirtschaftliche Nutzung mit einer
entsprechenden Erzeugung nachzuweisen.
Hierzu gelten folgende Kriterien für die Mindestbewirtschaftung:
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, die die Produktion von Erzeugnissen
regelt, hat der landwirtschaftliche Betrieb den Anbau von Kulturen auf seinen nicht aus der
landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Acker- oder Grünlandflächen mit dem
Sammelantrag in der Anlage „Flächen“ nachzuweisen.
Ackerflächen
Von der als Ackerland genutzten Fläche besteht die Möglichkeit bis zu 30 Prozent für
bodenverbessernde Maßnahmen entsprechend Artikel 12 Absatz 1a und 1b der Verordnung
(EG) Nr. 834/2007 zu nutzen. Derartige Flächen müssen in die Fruchtfolge integriert sein.
Für die Begrünung der zur Bodenverbesserung vorgesehenen Flächen sind folgende Arten
zu verwenden:
Lfd.
Nr.
1
2
3
4
5
Einjährige Arten
Lfd.
Nr.
9
10
11
12
13
Senf
Ölrettich
Phacelia
Seradella
Lupinen
5
Mehrjährige Arten
Wicken (mehrjährig)
Luzerne
Klee
Ackergras
Mischungen aus den Arten der
6
7
8
Perserklee
Wicken (einjährig)
Mischungen aus den Arten der
lfd. Nr. 1 bis 7
lfd. Nr. 9 bis 12
Bestimmte Arten können nur einjährig genutzt werden (lfd. Nr. 1 bis 6). Wicken (lfd. Nr. 7 und
9) gibt es in Sommer- und Winterformen, so dass eine Wicke auch in mehrjährigen
Mischungen ausgesät werden kann. Auch mehrjährige Arten (lfd. Nr. 9 bis 12) können
einjährig genutzt werden.
Grünland/Ackerfutterflächen:
Auf Grünland und Ackerfutterflächen des Betriebes muss eine Erzeugung
landwirtschaftlicher Produkte (Beweidung, Futterverkauf, Pensionstierhaltung) erfolgen.
Ansonsten gelten diese Flächen als aus der Erzeugung genommen und erhalten keine
Prämien nach der Richtlinie. In Zweifelsfällen ist gegenüber der kontrollierenden Behörde der
Nachweis für die Nutzung des Aufwuchses zu erbringen.
6
Kulturartenliste, Codenummer und Kennzeichnung für MSL und ÖKO
Gültig für Antragsverfahren 2015
Kulturart
Code
Flächenka
-tegorie
Art /Gattung
Systematik/Bezeichnung
050
051
058
062
112
113
114
115
116
118
119
121
122
125
131
132
142
143
144
156
157
171
172
Mischkulturen mit Saatgutmischung
Mischkulturen in Reihenanbau
Feldrand ÖVF
Brachen ohne Erzeugung ÖVF
Winterhartweizen/Durum
Sommerhartweizen/Durum
Winter-Dinkel
Winterweichweizen
Sommerweichweizen
Winter-Emmer/ -Einkorn
Sommer-Emmer/ -Einkorn
Winterroggen
Sommerroggen
Wintermenggetreide
Wintergerste
Sommergerste
Winterhafer
Sommerhafer
Sommermenggetreide
Wintertriticale
Sommertriticale
Mais (Körnermais u. CCM)
Mais für Biogas
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
181
Rispenhirse (Panicum)
AL
182
Buchweizen
AL
183
Sorghumhirse (Körnersorghum)
AL
210
Erbsen
Gemüseerbse (Gemüse-Erbse,
Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse)
Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dic
ke Bohne
Wicken (Pannonische, Zottelwicke,
Saatwicke)
Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine,
blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe
Lupine, Anden-Lupine)
Erbsen/Bohnen
Gemenge Erbsen / Getreide
Linsen (Speise-Linse)
Winterraps
Sommerraps
Winterrübsen (Rübsen, Rübsamen,
Rübsaat)
AL
Mischkultur
je Fall
Brachliegendes Land
je Fall
Winterweizen
Sommerweizen
Winterweizen
Winterweizen
Sommerweizen
Winterweizen
Sommerweizen
Winterroggen
Sommerroggen
Mischkultur
Wintergerste
Sommergerste
Winterhafer
Sommerhafer
Mischkultur
Wintertriticale
Sommertriticale
Gattung: Zea (Mais)
Gattung: Zea (Mais)
Gattung: Panicum
(Rispenhirsen)
Gattung: Fagopyrum
Gattung: Sorghum
(Sorghumhirsen)
Gattung: Pisum (Erbse)
AL
Gattung: Pisum (Erbse)
AL
Gattung: Vicia (Wicken)
AL
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
AL
Gattung: Lupinen
(Lupinus)
AL
AL
AL
AL
AL
Mischkultur
Mischkultur
Gattung: Lens (Linsen)
Winterraps
Sommerraps
AL
Winterrübsen
320
Sonnenblumen
AL
330
341
AL
AL
AL
je Fall
411
413
414
Sojabohnen
Lein (Gemeiner Lein, Flachs)
Ölfrucht einer Gattung/Art, die in der
aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
Silomais (als Hauptfutter)
Futterrübe/Runkelrübe
Kohl-/Steckrüben
Gattung: Helianthus
(Sonnenblumen)
Gattung: Glycine
Gattung: Linum (Lein)
AL
AL
AL
421
Klee (stickstoffbindende Pflanze ÖVF)
AL
422
Kleegras
AL
423
Luzerne
AL
424
Ackergras
AL
425
Klee-Luzerne-Gemisch
AL
Gattung: Zea (Mais)
Gattung: Beta (Rüben)
Sommerraps
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
211
220
221
230
240
250
292
311
312
315
390
426
429
Klee (nicht stickstoffbindend, nicht ÖVF,
z.B. Bockshornklee)
Futterpflanze einer Gattung/Art, die in
der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
AL
AL
7
Ausschlussfläch
e
Zählt nicht zur LF
451
452
453
454
458
459
480
490
Wiesen
Mähweiden
Weiden
Hutungen
Streuwiesen
alle anderen Grünlandnutzungen
Streuobstfläche mit Grünlandnutzung
Nicht DZ-beihilfefähige Hutungen
Beweidung von Dauergrünland unter
etablierten lokalen Praktiken (z.B.
Heide)
nach VO 1257/1999 oder VO (EG) Nr.
1698/2005 oder VO 1305/2013
aufgeforstete Flächen
aufgeforstete Dauergrünlandflächen,
weder nach 1257/99 oder VO (EG) Nr.
1698/2005 oder VO (EU) Nr. 1305/2013
Blühstreifen (MSL-Maßnahme)
Blühfläche (MSL-Maßnahme)
Schutzstreifen Erosion (ST:
Schonstreifen)
Nicht landwirtschaftliche, aber nach Art.
32(2b (i)) der VO (EG) Nr. 1307/2013
beihilfefähige Fläche
(Naturschutzflächen, die 2008 noch
beihilfefähig waren)
Ackerland aus der Erzeugung
genommen iSd. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c)
ii) VO 1307/2013
Dauergrünland aus der Erzeugung
genommen iSd. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c)
ii) VO 1307/2013
GL
GL
GL
GL
GL
GL
GL
GL
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
GL
Dauergrünland
601
Stärkekartoffeln
AL
602
Kartoffeln
AL
603
Zuckerrüben
AL
604
Topinambur
AL
610
Gemüse
AL
611
Gemüse-Kreuzblütler
AL
492
564
568
574
575
576
583
591
592
612
613
614
Gemüserübsen (Stoppelrübe, Weiße
Rübe, Bayerische Rübe, Mairübe,
Chinakohl, Pak-Choi, Teltower Rübchen,
Stielmus, Herbstrübe)
Gemüsekohl (Kopfkohl, Wirsing, Rot/Weißkohl, Spitzkohl, Grünkohl,
Kohlrabi, Markstammkohl, Blumenkohl,
Romanesco, Brokkoli, Rosenkohl,
Zierkohl)
Brauner Senf (Brauner
Senf/Sareptasenf)
S
-
X
S
-
X
AL
AL
Brachliegendes Land
Brachliegendes Land
AL
Brachliegendes Land
S
-
X
AL
Brachliegendes Land
X
GL
Dauergrünland
X
Art: Rübsen (Brassica
rapa)
AL
Art: Gemüsekohl (Brassica
oleracea)
AL
616
Senfrauke (Garten-Senfrauke, Rucola)
AL
617
Gartenkresse
AL
618
Gartenrettiche (Weiße/rote Rettiche,
schwarzer Winterrettich, Ölrettich,
Radieschen)
AL
619
Weißer Senf
AL
620
Steckrübe, Kohlrübe
AL
622
Tomaten
AL
623
Auberginen
AL
624
Spanischer Pfeffer (Paprika, Chilli,
Peperoni)
AL
625
Schwarze Tollkirsche
DK
627
Salatgurke (Gurke, Salatgurke,
Einlegegurke)
AL
628
Zuckermelone (cucumis melo)
AL
630
631
633
Art: Brauner Senf
(Brassica juncea)
Art: Echte Brunnenkresse
(Nasturtium officinale)
Gattung: Eruca
(Senfrauken)
Art: Gartenkresse
(Lepidum sativum)
AL
Echte Brunnenkresse
629
Art: Solanum tuberosum
(Kartoffel)
Art: Solanum tuberosum
(Kartoffel)
Gattung: Beta (Rüben)
Gattung: Helianthus
(Sonnenblumen)
Gemüse
Familie: Brassicaeae
(Kreuzblütler)
AL
615
Riesenkürbis (Risenkürbis,
Hokkaidokürbis)
Gartenkürbis (cucurbita pepo)
(Gartenkürbis, Steirischer Kürbis,
Zucchini, Spaghettikürbis, Zierkürbis)
Melone (Citrullus) (Wassermelone)
Allium/Lauch (Speise-Zwiebel,
X
Art: Gartenrettich
(Raphanus sativus)
Art: Weißer Senf (sinapis
alba)
Sommerraps
Art: Solanum lycopersicum
(Tomate)
Art: Solanum melongena
(Aubergine)
Art: Spanischer Pfeffer
(Capsicum annuum)
Art: Atropa belladonna
(Schwarze Tollkirsche)
Art: Cucumis sativus
(Salatgurke)
Art: Cucumis melo
(Zuckermelone)
Art: Cucubita maxima
(Riesen-Kürbis)
AL
AL
Art: Cucurbita pepo
(Garten-Kürbis)
AL
AL
Art: Citrullus (Melone)
Gattung: Allium (Lauch)
8
X
642
Schalotte, Lauch, Knoblauch,
Schnittlauch, Winterheckenzwiebel,
Bärlauch)
Möhre (Möhre/Karotte, Futtermöhre)
Gartenbohne
(Gartenbohne/Buschbohne/Stangenboh
ne, Feuerbohne/Prunkbohne)
Feldsalate (Feldsalat/Ackersalat/
Rapunzel)
Lattich (Garten-Salat/Lattich, Lollo
Rosso, Romana-Salat/Römischer Salat)
Spinat
Mangold, Rote Beete/Rote Rübe
Melde (Garten-Melde)
Sellerie (Knollen-Sellerie, BleichSellerie, Stangen-Sellerie)
Ampfer (Wiesen-Sauerampfer)
643
Pastinaken
AL
644
Zichorien/Wegwarten (Chicoree,
Radiccio, krausblättrige Endivie,
ganzblättrige Endivie, Zichorie)
AL
645
Kichererbsen
AL
646
Meerettich
AL
647
Schwarzwurzeln
AL
634
635
636
637
638
639
640
641
648
650
651
Fenchel
(Gemüsefenchel,/Körnerfenchel)
Küchenkräuter/Heil-und Gewürzpflanzen
Anethum (Dill, Gurkenkraut)
Kerbel (Kerbel/echter Kerbel,
Wiesenkerbel)
AL
Gattung: Daucus (Möhren)
AL
Gattung: Phaseolus
(Gartenbohne)
AL
AL
AL
Gattung: Valerianella
(Feldsalate)
Gattung: Lactuca
(Lattiche)
Gattung: Spinacia (Spinat)
Gattung: Beta (Rüben)
Gattung: Atriplex (Melden)
AL
Gattung: Apium (Sellerie)
AL
Gattung: Rumex (Ampfer)
Gattung: Pastinaca
(Pastinaken)
AL
AL
Gattung: Cichorium
(Zichorien/Wegwarten)
Gattung: Cicer
(Kichererbse)
Art: Meerrettich (Amoracia
rusticana)
Gattung: Scorzonera
(Schwarzwurzeln)
AL
Gattung: Foeniculum
AL
AL
653
Bibernellen (Anis)
AL
654
Kümmel (Echter Kümmel)
AL
655
Kreuzkümmel (Echter Kreuzkümmel)
AL
656
Schwarzkümmel (Echter
Schwarzkümmel, Jungfer im Grünen)
AL
657
Koriander
AL
658
659
Liebstöckel/Maggikraut
Petroselinum (Petersilie)
AL
AL
660
Basilikum
AL
661
Rosmarin
Salbei (Küchen-/Heilsalbei, BuntschopfSalbei)
AL
Küchenkräuter
Gattung: Anethum
Gattung: Anthriscus
(Kerbel)
Gattung: Pimpinella
(Bibernellen)
Gattung: Carum (Kümmel)
Gattung: Cuminum
(Kreuzkümmel)
Gattung: Nigella
(Schwarzkümmel)
Gattung: Coriandrum
(Korinander)
Gattung: Levisticum
Gattung: Petroselinum
Gattung: Ocimum
(Basilikum)
Gattung: Rosmarinus
AL
Gattung: Salvia (Salbei)
663
Borretsch
AL
664
Oregano (Echter Majoran,
Oregano/Dost/Wilder Majoran)
AL
665
Bohnenkräuter
AL
666
Hyssopus (Ysop/Eisenkraut)
AL
667
Verbenen (Echtes Eisenkraut)
AL
652
662
668
669
Lavendel (Echter Lavendel, SpeikLavendel, Hybrid-Lavendel)
Thymiane (Thymian, Gartenthymian,
Echter Thymian)
AL
Gattung: Borago
(Borretsch)
Gattung: Origanum
(Oregano)
Gattung: Satureja
(Bohnenkräuter)
Gattung: Hyssopus
Gattung: Verbena
(Verbenen)
Gattung: Lavandula
(Lavendel)
Gattung: Thymus
(Thymiane)
Gattung: Melissa
(Melissen)
Gattung: Gentiana
(Enziane)
Gattung: Mentha (Minzen)
Gattung: Artemisia
Gattung: Calendula
(Ringelblumen)
Gattung: Echinacea
(Sonnenhüte)
Gattung: Plantago
(Wegeriche)
Gattung: Matricaria
(Kamillen)
Gattung Achillea
(Schafgarben)
Gattung: Valeriana
(Baldriane)
Gattung: Hypericum
(Johanniskräuter)
Gattung: Alchemilla
AL
AL
670
Melissen (Zitronenmelisse)
AL
671
Enziane
AL
672
673
Minzen (Pfefferminze, Grüne Minze)
Artemisia (Wermut, Estragon, Beifuß)
AL
AL
674
Ringelblumen (Garten-Ringelblume)
AL
675
Sonnenhut (Schmalblättriger Sonnenhut,
Purpur-Sonnenhut)
AL
676
Wegeriche (Spitzwegerich)
AL
677
Kamillen (Echte Kamille)
AL
678
Schafgarben (Gelbe Schafgarbe)
AL
679
Baldriane (Echter Baldrian)
AL
680
Johanniskräuter (Echtes Johanniskraut)
AL
681
Frauenmantel
AL
9
686
701
702
Engelwurzen (Arznei-Engelwurz, Echter
Engelwurz)
Malven (Wilde Malve)
Faserhanf
Rollrasen
703
Färber-Waid
AL
704
Glanzgräser (Kanariensaat/Echtes
Glanzgras)
AL
705
Virginischer Tabak
AL
706
Mohn (Schlafmohn, Backmohn)
AL
707
Erdbeeren
AL
708
Färberdisteln
AL
709
Brennnesseln (Große Brennnessel)
AL
720
Zierpflanzen
Energiepflanze einer Gattung/Art, die in
der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
Silphium (Durchwachsene Silphie,
Becherpflanze)
AL
(Fauenmantel)
Gattung: Silybum
(Mariendisteln)
Gattung: Galega
Gattung: Taraxacum
(Löwenzahn)
Gattung: Angelica
(Engelwurzen)
Gattung: Malva (Malven)
Gattung: Cannabis (Hanf)
Mischkultur
Art: Färber-Waid (Isatis
tinctoris)
Gattung: Phalaris
(Glanzgräser)
Art: Virginischer Tabak
(Nicotiana tabacum)
Gattung: Papaver (Mohn)
Gattung: Fragaria
(Erdbeeren)
Gattung: Carthamus
(Färberdisteln)
Gattung: Urtica
(Brennnesseln)
Zierkräuter
AL
je Fall
AL
Gattung: Silphium
803
Sudangras
AL
804
805
822
825
AL
SD
DK
DK
860
861
911
Sida (Virginiamalve)
Igniscum
Streuobst (ohne Wiesennutzung)
Kernobst z.B. Äpfel, Birnen
Steinobst, z. B. Kirschen, Pflaumen,
Pfirsiche
Beerenobst, z.B. Johannis-, Stachel-,
Himbeeren
Sanddorn
Sonstige Obstanlagen z.B. Holunder,
Sanddorn
Haselnüsse
Walnüsse
Baumschulen, nicht für Beerenobst
Beerenobst zur Vermehrung (in
Baumschulen)
Korbweiden
KUP lt.
Direktzahlungendurchführungsverordnu
ng
Bestockte Rebfläche
Unbestockte Rebfläche
Rebschulfläche
Tafeltrauben
Weinbergbrache
Sonstige Dauerkulturen
Rhabarber
Chinaschilf/Miscanthus
Riesenweizengras/Szarvasi-Gras
Dauerkultur einer Gattung/Art, die in der
aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
Aromahopfen
Bitterhopfen
Hopfen vorübergehend stillgelegt
(Gerüst steht noch)
Spargel
Artischocke
(Beta-)Rübensamenvermehrung
912
Grassamenvermehrung
AL
913
Klee- oder Luzernesamenvermehrung
AL
682
Mariendisteln
AL
683
Galega (Geißraute)
AL
684
Löwenzahn
AL
685
801
802
826
827
828
829
833
834
838
839
840
841
843
844
845
848
849
850
851
852
853
855
857
858
859
914
915
960
994
995
996
Versuchsflächen mit mehreren
beihilfefähigen Kulturarten
Ackerrandstreifen und Blühflächen
Dämme und Deiche
Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und
Dunglagerplätze auf DGL
Forstflächen (Waldbodenflächen)
Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und
Dunglagerplätze auf AL
AL
AL
AL
AL
Gattung: Sorghum
(Sorghumhirsen)
Gattung: Sida
-
DK
-
DK
-
DK
-
DK
-
DK
DK
DK
-
DK
-
DK
-
DK
-
DK
AL
DK
DK
DK
DK
DK
DK
DK
-
DK
-
DK
DK
-
AL
-
DK
DK
AL
X
X
Gattung: Beta (Rüben)
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
AL
Mischkultur
AL
GL
Brachliegendes Land
Dauergrünland
X
GL
Dauergrünland
X
S
-
AL
-
10
X
X
999
Ackerkultur einer Gattung/Art, die in der
aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
AL
-
11