ENTWURF Stand:17.03.2015 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen nach VO (EU) Nr. 1305/2013 Merkblatt zum Förderantrag auf Zuwendungen für Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) und Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh für den Verpflichtungszeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 Dieses Merkblatt zum Ausfüllen des Antrages enthält ergänzende und erläuternde Hinweise zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSL-Richtlinie) und der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh“(Richtlinie Festmist). Die Richtlinien befinden sich noch in der Ressortabstimmung. Das Antragsverfahren wird daher auf Grundlage des jeweiligen Richtlinienentwurfs durchgeführt, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Alle wichtigen Hinweise zum Ausfüllen des Antrages für eine 5-jährige Verpflichtung mit Verpflichtungsbeginn ab 1.1.2016 zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) bzw. zur Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus der Haltung auf Stroh entnehmen Sie dem Antragsformular und diesem Merkblatt. Lesen Sie bitte die jeweiligen Richtlinienentwürfe, diese Hinweise und das Antragsformular vor dem Ausfüllen sorgfältig durch. Die Entwürfe der Richtlinien befindet sich in der Antragssoftware, die über das Internet www.elaisa.sachsen-anhalt.de bereitgestellt ist. Hinweise: Ergeben sich zur Antragstellung Rückfragen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF). Rechtsgrundlagen und Bewilligung Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSLRichtlinie) bzw. der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung eines besonders nachhaltigen Verfahrens zum Ausbringens von festem Wirtschaftsdünger“ in der jeweils geltenden Fassung und des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum SachsenAnhalts 2014 bis 2020. Ein Anspruch auf Gewährung der beantragten Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung. Da sich der tatsächliche finanzielle Bedarf für das Antragsverfahren 2015 erst nach Eingang aller Anträge ermitteln lässt, wird erst dann festzustellen sein, ob zum Antragsverfahren 2015 Ausschluss- bzw. Bewilligungskriterien festgelegt werden müssen. Als solche 1 Kriterien können z.B. ausgewählte Fördergegenstände, wie Ackerland oder Grünland, in Betracht kommen. Ziele und Gegenstand des Förderprogramms Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung sowie zur Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus der Haltung auf Stroh auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Zuwendungen dienen der Deckung der zusätzlichen Kosten und der Einkommensverluste infolge der eingegangenen Agrarumweltund Klimaverpflichtungen. Die Zuwendungen werden aus Landesmitteln unter finanzieller Beteiligung des Bundes und der Europäischen Union gewährt. Antragsverfahren und Vollständigkeit der Unterlagen Neuantrag Mit einem Neuantrag können Sie eine Verpflichtung für den Verpflichtungszeitraum ab 01.01.2016 eingehen oder nach Ablauf Ihrer alten Verpflichtung eine neue Verpflichtung eingehen oder aufgrund der Vergrößerung der Betriebsfläche oder der Vergrößerung der in eine Verpflichtung einbezogenen Flächen innerhalb des Betriebes von mehr als 3 ha oder 50 % der bisher geförderten Fläche (Verpflichtungsbeginn 01.01.2015) eine neue Verpflichtung eingehen. Dabei wird die ursprüngliche MSL-Verpflichtung durch eine neue fünfjährige MSL-Verpflichtung (gleiche Maßnahme) ersetzt. Erweiterungsantrag Mit einem Erweiterungsantrag können Sie jede Ihrer früher eingegangenen Verpflichtungen, jedoch getrennt nach Maßnahme, flächenmäßig für die jeweilige Restlaufzeit der Verpflichtung erweitern. Die Erweiterung für den Restverpflichtungszeitraum ist möglich, wenn dies den Umweltzielen der Verpflichtung dient und durch die Art der Verpflichtung gerechtfertigt ist, die Restlaufzeit noch mindestens zwei Jahre beträgt, die hinzukommende Fläche maximal 50 v. H. der bestehenden Verpflichtung beträgt oder nicht mehr als drei Hektar und sie nicht die wirksame Überprüfung der Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen beeinträchtigt. Den Antrag über die Gewährung von Zuwendungen für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 können Sie bis zum 15.05.2015 bei Ihrem zuständigen ALFF stellen. Der Antrag ist vollständig gestellt, wenn zu den in der Terminübersicht genannten Terminen die aufgeführten Unterlagen eingereicht werden. 2 Terminübersicht und Antragsbestandteile bis 15.05.2015 Einreichung des Antrags im zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einschließlich der Antragsbestandteile und sofern im ALFF nicht bereits mit anderen Antragsunterlagen eingereicht: Stammdatenbogen 2015 und ggf. Anlagen, ELER- Flächennachweis 2016 (vormals AUKM-Nutzungsnachweis 2016) Vereinbarung zur Pensionsviehhaltung einschließlich Tierverzeichnis (nur bei Teilnahme), Anzeige Ökol. Vorrangflächen für MSL (nur bei Teilnahme). 01.01.2016 Beginn des Verpflichtungszeitraumes jährlich bis 15.05. (erstmals zum 15.05.2016) Einreichung des Zahlungsantrags im zuständigen ALFF einschließlich der Antragsbestandteile sofern im ALFF nicht bereits mit anderen Antragsunterlagen eingereicht: aktuellen Stammdatenbogen und ggf. Anlagen, aktuellen Nutzungsnachweis (NN) und aktuelle GIS-Flächenskizze(n) zum NN, in denen die Lage der betrieblichen Schläge eingezeichnet ist, Vereinbarung zur Pensionsviehhaltung einschließlich Tierverzeichnis (nur bei Teilnahme und soweit erforderlich) jährlich bis 15.01. (erstmals zum 15.01.2017) frühestens jährlich ab 01.01. Einreichung der Antragsbestandteile des Zahlungsantrags im zuständigen ALFF Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen, Weidetagebuch/schlagbezogenen Aufzeichnungen, Nachweisblatt zur Ermittlung der Durchschnittstierbestände. Nachfolgend aufgeführte Unterlagen befinden sich in der Antragssoftware, die über das Internet www.elaisa.sachsen-anhalt.de bereitgestellt wird: - Förderantrag MSL nebst Anlagen, - Nachweis Durchschnittstierbestand KJ - MSL-Richtlinie, Richtlinie Festmist - dieses Merkblatt für den Verpflichtungsbeginn am 01.01.2016 mit den Anlagen, - Stammdatenbogen und Anlagen, - ELER- Flächennachweis 2016 (vormals AUKM-Nutzungsnachweis 2016), - Ausfüllhinweise Flächenangaben AUKM, - Weidetagebuch/schlagbezogenen Aufzeichnungen, - Vereinbarung zur Pensionsviehhaltung. Allgemeine Erläuterungen zu den Maßnahmen Die einzelnen Maßnahmen und die konkreten Verpflichtungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Richtlinienentwurf. Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick dar und geben nicht die vollständigen Inhalte der Richtlinien wieder. Folgende Förderanträge können für den Verpflichtungszeitraum ab 01.01.2016 gestellt werden: 3 Maßnahme Zuwendungsvoraussetzungen Bindung Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau Anbauverfahren auf erosionsge- auf erosionsgefährdeten Ackerflächen des Betriebes MS50 fährdeten Standorten ist das Direktsaat- oder Direktpflanzverfahren anzu(Direktsaat- und Direktpflanzverwenden, fahren) - Saat oder Pflanzung nach der Ernte der Vor- und Zwischenfrucht direkt in den allenfalls oberflächlich FP6505 streifenweise bearbeiteten Ackerboden, - mechanischer Eingriff nur in den eigentlichen Saatreihen, - Pflanzenreste werden als Mulch auf der Bodenoberfläche bzw. zwischen den bearbeiteten Streifen belassen, - Zwischenfrucht kann ausschließlich mechanisch zerstört werden (Abschlegeln), - gefördert wird nur die Ackerfläche in der Förderkulisse, - Flächen können jährlich innerhalb der Förderkulisse wechseln Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur Mehrjährige Blühstreifen FP6506 Mehrjährige Blühstreifen, mehrjährigen Blühflächen Mehrjährige Blühflächen FP6506 Mehrjährige Blühstreifen (ÖVF) - auf Ackerflächen mehrjährig Blühstreifen mit einer Breite von mind. 5 Metern (Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie breit)). oder mehrjährige Blühflächen mit einer Breite von mind. 5 Metern und mit max. 2,5 ha je Schlag anzulegen, - Restschlag selbst bewirtschaften, - Anteil der Blühstreifen oder der Blühflächen weniger als 20% an der Fläche des Gesamtschlages, - Etablierung eines blütenreichen Bestandes im ersten Verpflichtungsjahr mit vorgegebenen standortangepassten Saatgutmischungen, gelingt dies nicht, muss die Fläche erneut bestellt werden, 850 MS64 850 MS61 - Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln und Düngemittel, die Stickstoff enthalten Blühstreifen, Blühflächen FP6510 - auf Ackerflächen jährlich Blühstreifen mit einer Breite von mind. 5 m anzulegen, (Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als breit, d.h. mindestens 2 x so lang wiebreit)). - Restschlag selbst bewirtschaften, - Anteil der Blühstreifen weniger als 20% an der Flä- 4 470 Die Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur erfolgt auf Schlägen, die für ökologische Vorrangflächen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes gemeldet sind. - Pflegeschnitt durch hohes Abschlegeln (Richtwert 20 cm) im Jahr der Neueinsaat möglich, Pflegeschnitte auf 70% der Fläche des Blühstreifens in den Folgejahren nicht überschreiten, - der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden Blühstreifen 65 MS60 FP6506 Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur Beihilfe in EUR/ha MS65 670 Blühflächen FP6510 che des Gesamtschlages, - Etablierung eines jährlichen blütenreichen Bestandes mit einer standortabgepassten Mischung mit mind. sechs Mischungspartnern, MS66 670 - Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln und Düngemittel, die Stickstoff enthalten Blühstreifen (ÖVF) FP6506 - Pflegeschnitt durch hohes Abschlegeln (Richtwert 20 cm) möglich, MS61 - auf 30% der bestehenden Verpflichtung Winterruhe einhalten, Umbruch oder anderweitige Beseitigung des Blühstreifens nicht vor dem 15.2. des Folgejahres - übrige Flächen und zum Ende des Verpflichtungszeitraumes Umbruch oder anderweitige Beseitigung nicht vor dem 15.10. - jährlicher Flächenwechsel möglich, - der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur Schonstreifen FP6510 Schonstreifen - auf Ackerflächen jährlich Schonstreifen mit einer Breite von mind. 5 m anzulegen, (Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie breit)). 290 Die Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur erfolgt auf Schlägen, die für ökologische Vorrangflächen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes gemeldet sind. MS67 670 - Restschlag selbst bewirtschaften, - Anteil der Blühstreifen weniger als 20% an der Fläche des Gesamtschlages, - Anlage durch Selbstbegrünung ohne jegliche Bestellung und Pflege, - keine Bewirtschaftung des Schonstreifens, Schonstreifen (ÖVF) FP6506 - Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln und Düngemittel, die Stickstoff enthalten MS 63 - jährlicher Flächenwechsel möglich, - bei gleichem Standort im Folgejahr Bodenbearbeitung zulässig, - zum Ende des Verpflichtungszeitraumes Umbruch oder anderweitige Beseitigung nicht vor dem 15.10., - der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden Maßnahme Zuwendungsvoraussetzungen 290 Die Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur erfolgt auf Schlägen, die für ökologische Vorrangflächen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes gemeldet sind. Bindung Beihilfe in EUR/ha Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen FP6507 Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung - Verzicht auf mineralische Düngemittel, die Stickstoff enthalten, - keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung - Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat zulässig, - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung, Meliorationen 5 MS70 150 Extensive Bewirtschaftung mit Schonflächen - Verzicht auf mineralische Düngemittel, die Stickstoff enthalten, - keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, - Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat zulässig, MS71 220 MS72 220 MS73 285 - Anlage der Schonfläche zur ersten Schnittnutzung nicht weniger als 10% pro Schlag, - Nutzung des Aufwuchses der Schonfläche zur zweiten Nutzung des Restschlages (Mahd oder Beweidung), - ohne Zweitnutzung des Restschlages ist 6 Wochen nach Erstnutzung, die Nutzung der Schonfläche möglich, Extensive Bewirtschaftung mit Absenkung Beweidungsdichte und Ausschluss intensiver Portionsweide - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung, Meliorationen - Verzicht auf mineralische Düngemittel, die Stickstoff enthalten, - keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, - Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat zulässig, - gefördert werden zusammenhängende Flächen, - Flächen sind zu beweiden mit Beweidungsdichte von höchstens 1RGV/ha und Jahr, mit betriebseigenen Tieren oder Tieren Dritter, - jährlich ggf. erforderlicher Pflegeschnitt mit Abtransport Mähgut, - intensive Portionsweide ist ausgeschlossen, - keine Zufütterung erlaubt, kann in Notzeiten ausnahmsweise zugelassen werden (ganzjährige Dauerstandweide), Extensive Bewirtschaftung durch Beweidung mit Schafen und/ oder Ziegen - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung, Meliorationen - Verzicht auf mineralische Düngemittel die Stickstoff enthalten, - keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, - Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachsaat zulässig, - mindestens einmal jährlich innerhalb der Vegetationszeit Beweidung mit Schafen, mit Ziegen oder mit Schafen und Ziegen, - nachfolgende zusätzliche Schnittnutzung ist zulässig, - jährlich ggf. erforderlicher Pflegeschnitt mit Abtransport Mähgut, - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung, Meliorationen 6 Maßnahme Zuwendungsvoraussetzungen Bindung Beihilfe in EUR/ha Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen Förderung extensiver Obstbestände FP6508 - Bestandsdichte beträgt nicht mehr als 100 Bäume/ha, - Stammhöhe bis Kronenansatz mind. 1,40 m, - mind. ein Erhaltungsschnitt im Verpflichtungszeitraum, - Beseitigung von Bäumen während des Verpflichtungszeitraums nicht zulässig, - Förderung der Bewirtschaftung des Unterwuchses möglich MS80 6,50 EUR/Baum Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh FP6509 - Förderung erfolgt je Hektar AL, die mit festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh gedüngt wurde, maximal jedoch für 1,4 Hektar je GVE Rinder und/oder Schweine, die auf Stroh gehalten werden, - Einhaltung eines durchschnittlichen Tierbestandes von 0,3 bis 1,4 GVE je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Bezugszeitraum, - die gedüngte Stallmistmenge stammt zu 100 % aus dem Betrieb des Antragstellers, - Untersuchungen des Bodenhumusgehaltes nach wissenschaftlich anerkannten Methoden und mindestens im fünf ha Raster sind auf den zu düngenden Flächen spätestens im 1. Jahr des Verpflichtungszeitraumes nachzuweisen. Untersuchungsergebnisse sind der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Untersuchungsergebnisse vor Förderbeginn können herangezogen werden, wenn diese nicht älter als drei Jahre sind. Die erneute Untersuchung des Bodenhumusgehaltes erfolgt mindestens alle 5 Jahre, jedoch spätestens im letzten Jahr des Verpflichtungszeitraumes. - Nachweis der Nutzungsmöglichkeit von Geräten, die festen Wirtschaftsdünger ausbringen und die über eine regelbare Zufuhr, Grenzstreu- und Wiegeeinrichtung verfügen, - Die Ausbringung ist zu dokumentieren (Fläche, Art und Menge des Wirtschaftsdüngers, Düngezeitpunkt). Diese Dokumentation hat zeitnah spätestens 14 Tage nach Beendigung der Maßnahme zu erfolgen. Aufzeichnungen über den durchschnittlichen Tierbestand im Betrieb je Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie über die Haltung der Tiere im Bezugszeitraum sind zu führen. - Dem Förderantrag muss eine Erklärung der für die Tätigkeit gemäß §11 des Tierschutzgesetzes verantwortlichen Person beigefügt sein, ob während eines Zeitraumes von fünf Jahren vor dem Tag der Antragstellung begangene Verstöße gegen gemeinschaftliches oder nationales Tierschutzrecht amtlich festgestellt wurden. Eine Kombination der Förderung ökologischer Anbauverfahren und der Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh ist im selben Betrieb nicht zulässig. 7 WD90 62 8 Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen Beachten Sie, dass Sie schlagbezogene Aufzeichnungen über alle acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen (z.B. Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Pflegemaßnahmen) sowie zum Tierbestand bzw. zum Tierbesatz auf den betreffenden Verpflichtungsflächen zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen aller geförderten Einzelmaßnahmen zu führen haben. Alle Angaben sind zeitnah zu dokumentieren und zu Kontrollzwecken vorzuhalten. Die schlagbezogenen Aufzeichnungen müssen mindestens enthalten: - konkrete Fläche (Feldblock, Schlag), Datum der vorgenommenen pflanzenbaulichen Maßnahme und Beweidung, Benennung der pflanzenbaulichen Maßnahme, Anzahl/Mengenangabe (Aufwandmengen). Kontrollen, Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Ausschlüsse Im Zuwendungszeitraum werden von den Behörden Verwaltungskontrollen und stichprobenartig VorOrt-Kontrollen durchgeführt. Auf Verlangen der Behörden ist im Zuwendungszeitraum Einblick in alle förderrelevanten Unterlagen zu gewähren. Sie sind verpflichtet, eine Überprüfung durch die zuständigen Behörden des Landes, des Bundes sowie der Europäischen Union und der entsprechenden Rechnungshöfe zuzulassen. Deren Beauftragten ist auf Verlangen Einblick in die betriebswirtschaftlichen Unterlagen, Hilfeleistung bei Kontrollen und Zugang zu allen Betriebsflächen und Einrichtungen zu gewähren. Sofern Sie die Durchführung der Prüfung nicht ermöglichen, erhalten Sie keine Zuwendung. Jede Abweichung vom Antrag, insbesondere jede Nutzungsänderung, jede Änderung des Umfanges der bewirtschafteten Flächen während der Dauer der eingegangenen Verpflichtung(en) sind dem zuständigen ALFF unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Berechnung der Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Ausschlüsse ist Abschnitt 1 Nr. 16 des Entwurfs der MSL-Richtlinie- zu beachten. Begriffsdefinitionen GVE Großvieheinheit Umrechnungsschlüssel für alle Tierarten und Altersklassen eines Betriebes auf die Einheit von 1 Stück Großvieh, das einem Lebendgewicht von 500 kg entspricht (siehe auch Anlage 2 des Entwurfs der Richtlinie-MSL) RGV Raufutter fressende Großvieheinheit Umrechnungsschlüssel für den Teil des Tierbestandes, der ausschließlich vom Ertrag der Hauptfutterfläche ernährt wird (Tierarten: Rind, Schaf, Ziege, Pferd) Dauergrünland (DGL) Achtung: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-47/13 ist künftig im Zusammenhang mit der DGLEntstehung zu beachten bzw. umzusetzen. Danach ist das Urteil grundsätzlich für die Zukunft anzuwenden. Neues DGL kann nach diesem Urteil somit frühestens zum 15.05.2015 (mit der 6. Angabe eines entsprechenden NC im Beihilfeantrag) entstehen. Das bedeutet, dass entsprechende Fälle zunächst nur bis in das Jahr 2010 zurück geprüft werden müssen. Werden jedoch im Antrag 2015 falsche Angaben in Bezug auf Ansaatjahr oder NC gemacht und stellt die Behörde im Rahmen einer 9 vertiefenden Prüfung fest, dass bereits 2009 oder früher Gras oder andere Grünfutterpflanzen auf derselben Fläche angebaut wurden, so kann bereits vor 2015 neues DGL entstanden sein. Sofern bereits im Rahmen der VWK 2014 (unabhängig vom EuGH-Urteil) die Entstehung von neuem DGL festgestellt wurde (6x derselbe NC 42x [sonst. HFF] bzw. der Wechsel mit dem NC 591[AL aus der Erzeugung genommen]) gilt dieses natürlich bereits als im Jahr 2014 entstandenes DGL. Hinweise zu einzelnen Fördermaßnahmen Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten (Direktsaatund Direktpflanzverfahren) Der Antragsteller kann durch AgroView Online feststellen, ob die bewirtschafteten Ackerflächen in der Förderkulisse liegen. Eine Beantragung ist nur für Ackerflächen in der Förderkulisse zulässig. FP6505 Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen allgemein FP 6507 Absenkung der Beweidungsdichte und Ausschluss intensiver Portionsweide Dauergrünland: siehe hierzu unter Begriffsdefinitionen Es kann sich um eingesätes oder natürliches Grünland handeln. Förderfähig sind auch Heiden. Achtung: (neu) Gefördert wird nur eine zusammenhängende Fläche. Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass mit den beantragten Flächen eine ganzjährige Beweidung sichergestellt ist. FP6507 Förderung extensiver Obstbestände FP 6508 Der Charakter einer Streuobstwiese (Hochstämme als typisches Merkmal) bestimmt sich aus landschafts-, dorfgestalterischen und landschaftsökonomischen Gesichtspunkten. Streuobstbestände wirken der ökologischen Verarmung landwirtschaftlich genutzter Gebiete entgegen. Streuobstwiesen besitzen daher einige charakteristische Merkmale, die jedoch nicht zwingend vollständig vorhanden sein müssen. Diese sind: Großkronige und starkwüchsige Obstbäume, zerstreuter Bestand, verschiedene Obstarten und Sorten,verstärkte Pflanzung von WalnussBäumen (arbeitsextensiv, hohe Wertschöpfung (Holz & Früchte)), Unternutzung als Wiese oder Weide und nahezu oder völlige Pestizid- und Mineraldüngerfreiheit (vgl. RÖSLER 1996) max. 100 Bäume/ha Bei der Pflege von Streuobstwiesen liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung dieser für die Kulturlandschaft und als Lebensraum für Tiere wertvollen Landschaftsbestandteile und nicht auf der erwerbsmäßigen Nutzung. Für diese Förderung ist der Schlag mit dem NC 822 zu versehen. 10 Ist neben dieser Förderung eine zusätzliche Förderung der Nutzung des Unterwuchses nach Teil A oder Teil D Nr. 3.1, 3.2 und 3.4 der MSL-Richtline oder nach der FNL-Richtlinie vorgesehen, ist der NC 480 zu verwenden. In dem Förderantrag sind in der Anlage „Baumbestandsnachweis“ die Bäume je Schlag aufzuführen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den FAQ in ELAISA. 11 Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur (mehrjährige Blühstreifen, mehrjährige Blühflächen, Blühstreifen, Blühflächen und Schonstreifen) Grundsätzlich gilt, dass auf der Ackerfläche (Ursprungsschlag) keine Kombination von mehrjährigen Blühstreifen mit Blühstreifen oder Schonstreifen zulässig ist. Die mehrjährigen Blühstreifen, Blühstreifen oder Schonstreifen sollen nur auf einer untergeordneten Fläche des Gesamtschlages angelegt werden (Anteil an der Fläche des Gesamtschlages weniger als 20 vom Hundert). Ein Anteil von 20 vom Hundert ist unzulässig. Die Anlage zum Förderantrag MSL „Schläge Blühstreifen bzw. Blühflächen“ für „Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur“ ist Bestandteil des Förderantrages und unbedingt auszufüllen. Anlage von mehrjährigen Blühstreifen und Blühflächen Blühstreifen: Breite von mind. 5 m Ein Streifen weist nach der Wortbedeutung und nach Sinn- und Zweck gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie breit). Blühflächen: Breite von mind. 5 m und max. 2,5 ha je Schlag Anlage – Anforderungen an das Saatgut für mehrjährige Blühstreifen: Die Saatgutmischung für mehrjährige Blühstreifen muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Wildpflanzenmischungen sind ausschließlich aus zertifiziertem und gebietsspezifischem Regiosaatgut zusammenzustellen. Die Hersteller des Wildpflanzensaatgutes müssen ein Zertifikat, das die regionale Herkunft und die Produktion des Wildpflanzensaatguts in der Region bescheinigt, durch eine der folgenden Stellen erhalten haben: (Unter den LINKS sind auch die Bezugsquellen einsehbar): Verband Deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e. V., Zertifikat: „VWW-Regiosaaten“; (http://www.natur-im-vww.de) Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), Zertifikat "RegioZert" (http://www.bdp-online.de) Das Saatgut muss sich aus 100 % gebietseigenen Wildpflanzen zusammensetzen. Es ist eine der aufgeführten Saatgutmischungen zu verwenden. Ökologisch wirtschaftende Betriebe dürfen bei Nichtverfügbarkeit von Saatgut aus biologischer Produktion konventionell hergestelltes ungebeiztes Wildpflanzensaatgut aus gebietseigenen Arten verwenden gem. Ausnahmeregelung über Allgemeinverfügung. Die Aussaatstärke ist der Liste zu entnehmen (mischungsabhängig). Der Austausch oder Ergänzung von bis zu 5 Arten mit den entsprechenden Diasporenzahlen ist aus der Liste der Ansaatmischungen möglich, z.B. wenn Arten ggf. nicht mehr verfügbar sind oder individuell ausgetauscht werden sollen. Die Ergänzung bzw. der Austausch ist der Bewilligungsbehörde vor der Aussaat anzuzeigen. Praxishinweise zur erfolgreichen Anlage 12 Welche Standorte sind geeignet? In der freien Feldflur und entlang von Hecken, Baumreihen oder Waldrändern – hier jedoch bevorzugt auf der Südseite (da durch zu starke Beschattung die Entwicklung der Pflanzen stark behindert wird). Auf den ausgewählten Flächen sollten keine ausdauernden Unkrautarten (z.B. Ackerkratzdistel, Quecke) vorhanden sein, da diese schnell bestandsbildend werden können. Möglichst keine dauerhaft sehr nassen Standorte nutzen. Zeitpunkt: Frühjahrsaussaat so früh wie möglich, jedoch bis Ende April (in Regionen mit starker Frühjahrstrockenheit möglichst bis Mitte April) erfolgen. Eine Herbstansaat (durch vorzeitigen Maßnahmebeginn) ist möglich, muss aber bei der Bewilligungsbehörde rechtzeitig vor dem geplanten Aussaattermin beantragt werden. . Saatgutmischung und Aussaatstärke: In Abhängigkeit vom Standort werden geeignete Blühmischungen ausgewählt: (1- Blühmischung Löß-Lehm-frisch / 2-Löß-Lehm-trocken / 3-Sand-frisch / 4-Sand-trocken / 5-sehr frische bis feuchte Standorte). Je nach Standort und zu wählender Blühmischung werden die Mischungen oft mit etwa 5 kg/ ha (reine Saatgutmenge) ausgebracht. Die Mischungen sind artenreich, um möglichst lange und vielfältige Blühaspekte zu gewährleisten und witterungsbedingte Ansaatrisiken zu vermindern. Es ist zu empfehlen, eine Rückstellprobe des ausgesäten Saatguts von ca. 100 g auf dem Betrieb vorzuhalten. Saatbettvorbereitung und Ansaat: Eine gründliche Bodenbearbeitung/Saatbettbereitung ist notwendig. Das Saatgut hat unterschiedliche Korngrößen und enthält kleinsamige bis großsamige Arten. Es sollte daher für eine bessere Ausbringung mit einem Hilfsstoff gestreckt werden (z.B. Sojaschrot, gequetschter Mais). Die Aufmischung sollte auf ca. 100 kg/ ha (Gesamtaufwandmenge) erfolgen. Die Ausbringung ist mit Drillmaschinen möglich (Grobsäräder). Aufgrund der vielen Lichtkeimer ist eine sehr flache Ausbringung auf der Bodenoberfläche notwendig („aufrieseln“). Für einen optimalen Bodenschluss ist ein flächiges Anwalzen wichtig. Pflege: im 1. Jahr nach der Aussaat (Maßnahmen zur Etablierung) (Soweit die Blühstreifen als ÖVF angemeldet werden, ist das Mahdverbot vom 1.04. bis 30.06. zu beachten.) Die Pflegemaßnahmen sind danach auszurichten. Um unerwünschte Arten (Melden, Kamille, Amarant etc.) aus der Samenbank zu unterdrücken, müssen in der Etablierungsphase (erste Vegetationsperiode) die Bestände vor der Samenreife der unerwünschten Arten einmal Juli/August mind. ca. 15 cm (Richtwert 20 cm) über dem Boden abgeschlegelt werden. Das Mahdgut kann, da es nicht genutzt werden darf, auf den Flächen verbleiben. Die Pflege kann auch mit einem Schlegler oder Häcksler erfolgen. Wichtig ist eine hohe Einstellung der Geräte, um die Jungpflanzen der Blühstreifenarten nicht zu schädigen. ab dem 2. Standjahr (Maßnahmen zur Erhaltung) Artenreiche und langausdauernd blühende Bestände dienen vom Frühjahr bis zum Herbst als Nahrungsquelle für verschiedenste Insektenarten. Deshalb ist während der Vegetationsperiode bevorzugt abschnittsweises Mähen oder Schlegeln (z.B. Hälfte des Streifens, aber maximal 70 % der Fläche eines Blühstreifens oder einer Blühfläche) in mind. ca. 15 cm Höhe (Richtwert 20 cm) angezeigt. (Soweit die Blühstreifen als ÖVF angemeldet werden, ist das Mahdverbot vom 1.04. bis 30.06. zu beachten.) Die Pflegemaßnahmen sind danach auszurichten. Die Durchführung eines Pflegeschnittes bis ca. Mitte Juli, spätestens Ende Juli, sichert eine schnelle Regeneration und die Verlängerung der Blühaspekte bis in den 13 Herbst hinein. Im Herbst und Winter werden die Samen als Winterfutter von Vogelarten genutzt, deshalb erst Ausgang Winter, Beginn der Vegetationsperiode das zweite Mal pflegen. 14 Liste der Ansaatmischungen aus gebietseigenen Wildpflanzen: 1 Blühmischung Sachsen-Anhalt Löß, Lehm, frisch (mehrjährig) Artenzahl: 28 Kräuter Ansaatstärke: ca. 0,493 g / qm (ca. 4,9 kg/ ha) Diasporen/ qm (ca.): 606 Botanischer Name Achillea millefolium Agrimonia eupatoria Anthemis tinctoria Centaurea jacea jacea Cichorium intybus Consolida regalis Crepis biennis Daucus carota Galium album Hypericum perforatum Knautia arvensis Leonurus cardiaca Leucanthemum vulgare Linaria vulgaris Lotus corniculatus Malva sylvestris Pastinaca sativa Pimpinella major Plantago lanceolata Prunella vulgaris Reseda luteola Saponaria officinalis Silene dioica Silene latifolia ssp alba Silene vulgaris Trifolium pratense Verbascum densiflorum Verbascum lychnitis Deutscher Name Gemeine Schafgarbe Kleiner Odermennig Färber-Hundskamille Wiesen-Flockenblume Wegwarte Feld-Rittersporn Wiesen-Pippau Wilde Möhre Wiesen-Labkraut Johanniskraut Acker-Witwenblume Herzgespann Wiesen-Margerite Leinkraut Gewöhnlicher Hornklee Wilde Malve Pastinak Große Pimpinelle Spitzwegerich Kleine Braunelle Färber-Wau Seifenkraut Rote Lichtnelke Weiße Lichtnelke Taubenkropf-Leimkraut Wiesen-Klee/ Rot-Klee Großblütige Königskerze Mehlige Königskerze Diasporen/m² 90 2 15 20 25 15 15 50 25 60 4 6 65 5 30 10 5 10 10 15 10 4 20 15 10 10 20 40 Deutscher Name Nesselblättrige Glockenblume Kornblume Echtes Labkraut Wiesen-Storchschnabel Herbst-Löwenzahn Moschus-Malve Hopfenklee bei Austausch/ Ergänzung mögliche Diasporenspanne (ca.) 110 bis 150 15 bis 40 (kurzlebig) 10 bis 50 2 bis 5 5 bis 50 5 bis 30 15 bis 40 Austauscharten/Zusatzarten Botanischer Name Campanula trachelium Centaurea cyanus Galium verum Geranium pratense Leontodon autumnalis Malva moschata Medicago lupulina 15 2 Blühmischung Sachsen-Anhalt Löß, Lehm, trocken (mehrjährig) Artenzahl: 30 Kräuter Ansaatstärke: ca. 0,515 g / qm (ca. 5,2 kg/ ha) Diasporen/ qm (ca.): 639 Botanischer Name Achillea millefolium Agrimonia eupatoria Anthemis tinctoria Centaurea cyanus Centaurea jacea jacea Cichorium intybus Crepis biennis Consolida regalis Daucus carota Galium album Galium verum Hypericum perforatum Knautia arvensis Leonurus cardiaca Leucanthemum vulgare Linaria vulgaris Lotus corniculatus Malva moschata Origanum vulgare Pastinaca sativa Plantago media Prunella vulgaris Reseda luteola Saponaria officinalis Salvia pratensis Silene dioica Silene latifolia ssp alba Silene vulgaris Trifolium pratense Verbascum lychnitis Deutscher Name Gemeine Schafgarbe Kleiner Odermennig Färber-Hundskamille Kornblume Wiesen-Flockenblume Wegwarte Wiesen-Pippau Feld-Rittersporn Wilde Möhre Wiesen-Labkraut Echtes Labkraut Johanniskraut Acker-Witwenblume Herzgespann Wiesen-Margerite Leinkraut Gewöhnlicher Hornklee Wilde Malve Gewöhnlicher Dost Pastinak Mittlerer Wegerich Kleine Braunelle Färber-Wau Seifenkraut Wiesen-Salbei Rote Lichtnelke Weiße Lichtnelke Taubenkropf-Leimkraut Wiesen-Klee/ Rot-Klee Mehlige Königskerze Diasporen/m² 80 2 20 15 15 20 15 15 60 15 25 50 4 6 65 4 25 6 80 5 15 15 5 5 10 15 10 15 10 12 Austauscharten/Zusatzarten Botanischer Name Campanula rapunculoides Campanula trachelium Centaurea scabiosa Hypochaeris radicata Leontodon hispidus Malva sylvestris Medicago falcata Medicago lupulina Plantago lanceolata Securigera varia Verbascum densiflorum Deutscher Name Acker-Glockenblume Nesselblättrige Glockenblume Scabiosen-Flockenblume Gewöhnliches Ferkelkraut Rauer Löwenzahn Wilde Malve Sichelklee Hopfenklee Spitzwegerich Bunte Kronwicke Großblütige Königskerze 16 bei Austausch/ Ergänzung mögliche Diasporenspanne (ca.) 50 bis 130 50 bis 150 10 bis 30 10 bis 50 10 bis 50 10 bis 30 10 bis 50 15 bis 40 10 bis 30 0,2 bis 1 10 bis 35 3 Blühmischung Sachsen-Anhalt Sand, frisch (mehrjährig) Artenzahl: 30 Kräuter Ansaatstärke: ca. 0,512 g / qm (ca. 5,1 kg/ ha) Diasporen/ qm (ca.): 772 Botanischer Name Achillea millefolium Anthemis tinctoria Barbarea vulgaris Campanula rotundifolia Centaurea cyanus Centaurea jacea jacea Centaurea stoebe Cichorium intybus Consolida regalis Crepis biennis Daucus carota Galium album Galium verum Hypericum perforatum Hypochoeris radicata Leonurus cardiaca Leucanthemum vulgare Lotus corniculatus Malva sylvestris Pastinaca sativa Plantago lanceolata Prunella vulgaris Reseda luteola Saponaria officinalis Silene dioica Silene latifolia ssp alba Silene vulgaris Trifolium pratense Verbascum densiflorum Verbascum nigrum Deutscher Name Gemeine Schafgarbe Färber-Hundskamille Gewöhnliches Barbarakraut Rundblättrige Glockenblume Kornblume Wiesen-Flockenblume Rispen-Flockenblume Wegwarte Feld-Rittersporn Wiesen-Pippau Wilde Möhre Wiesen-Labkraut Echtes Labkraut Johanniskraut Ferkelkraut Herzgespann Wiesen-Margerite Gewöhnlicher Hornklee Wilde Malve Pastinak Spitzwegerich Kleine Braunelle Färber-Wau Seifenkraut Rote Lichtnelke Weiße Lichtnelke Taubenkropf-Leimkraut Wiesen-Klee/ Rot-Klee Großblütige Königskerze Schwarze Königskerze Diasporen/m² 90 15 15 100 10 15 10 25 15 12 50 20 25 60 15 5 60 25 10 10 10 15 5 10 10 15 15 10 30 65 Austauscharten/Zusatzarten Botanischer Name Campanula trachelium Crepis capillaris Knautia arvensis Leontodon autumnalis Linaria vulgaris Malva moschata Medicago lupulina Pimpinella saxifraga Deutscher Name Nesselblättrige Glockenblume Kleinköpfiger Pippau Acker-Witwenblume Herbst-Löwenzahn Leinkraut Moschus-Malve Hopfenklee Kleine Pimpinelle 17 bei Austausch/ Ergänzung mögliche Diasporenspanne (ca.) 40 bis 120 10 bis 25 4 bis 50 10 bis 50 5 bis 40 10 bis 40 15 bis 40 10 bis 30 4 - Blühmischung Sachsen-Anhalt Sand, trocken (mehrjährig) Artenzahl: 29 Kräuter Ansaatstärke: ca0,401 g / qm (ca. 4 kg/ ha) Diasporen/ qm (ca.): 729 Botanischer Name Achillea millefolium Anthemis tinctoria Armeria maritima Artemisia campestris Campanula rotundifolia Centaurea cyanus Centaurea jacea jacea Centaurea stoebe Cichorium intybus Crepis biennis Daucus carota Dianthus deltoides Echium vulgare Galium verum Hypericum perforatum Hypochaeris radicata Leucanthemum vulgare Linaria vulgaris Lotus corniculatus Origanum vulgare Plantago media Potentilla argentea Reseda luteola Saponaria officinalis Silene vulgaris Trifolium arvense Trifolium pratense Verbascum densiflorum Verbascum nigrum Deutscher Name Gemeine Schafgarbe Färber-Hundskamille Gewöhnliche Grasnelke Feld-Beifuß Rundblättrige Glockenblume Kornblume Wiesen-Flockenblume Rispen-Flockenblume Wegwarte Wiesen-Pippau Wilde Möhre Heide-Nelke Gewöhnlicher Natternkopf Echtes Labkraut Johanniskraut Gewöhnliches Ferkelkraut Wiesen-Margerite Leinkraut Gewöhnlicher Hornklee Gewöhnlicher Dost Mittlerer Wegerich Silber-Fingerkraut Färber-Wau Seifenkraut Taubenkropf-Leimkraut Hasen-Klee Rot-Klee Großblütige Königskerze Schwarze Königskerze Diasporen/m² 60 25 15 10 100 15 12 10 15 12 50 35 8 25 50 25 40 4 25 80 5 10 5 3 20 5 10 20 35 Austauscharten/Zusatzarten Botanischer Name Agrimonia eupatoria Crepis capillaris Jasione montana Knautia arvensis Medicago lupulina Pastinaca sativa Pimpinella saxifraga Plantago lanceolata Thymus pulegioides Thymus serpyllum Trifolium campestre Verbascum lychnitis Deutscher Name Kleiner Odermennig Kleinköpfiger Pippau Berg-Sandglöckchen Acker-Witwenblume Hopfenklee Pastinak Kleine Pimpinelle Spitzwegerich Thymian Sand-Thymian Feld-Klee Mehlige Königskerze 18 bei Austausch/ Ergänzung mögliche Diasporenspanne (ca.) 2 bis 10 10 bis 40 5 bis 50 3 bis 30 20 bis 40 5 bis 20 10 bis 30 10 bis 25 20 bis 50 10 bis 50 8 bis 50 10 bis 40 5 - Blühmischung Sachsen-Anhalt sehr frische bis feuchte Standorte (mehrjährig) Artenzahl: 27 Kräuter Ansaatstärke: ca. 0,411 g / qm (ca. 4,1 kg/ ha) Diasporen/ qm (ca.): 662 Botanischer Name Achillea millefolium Achillea ptarmica Anthemis tinctoria Centaurea jacea jacea Cichorium intybus Consolida regalis Crepis biennis Daucus carota Eupatorium canabinum Filipendula ulmaria Galium album Hypericum perforatum Leucanthemum ircutianum Lotus corniculatus Lychnis flos-cuculi Lysimachia vulgaris Lythrum salicaria Malva moschata Pimpinella major Plantago lanceolata Prunella vulgaris Saponaria officinalis Scrophulraria nodosa Silene dioica Silene latifolia ssp alba Trifolium pratense Valeriana officinalis Deutscher Name Gemeine Schafgarbe Sumpf-Schafgarbe Färber-Hundskamille Wiesen-Flockenblume Wegwarte Feld-Rittersporn Wiesen-Pippau Wilde Möhre Wasserdost Mädesüß Wiesen-Labkraut Johanniskraut Zahnörchen-Margerite Gewöhnlicher Hornklee Kuckucks-Lichtnelke Gilbweiderich Blut-Weiderich Moschus-Malve Große Pimpinelle Spitzwegerich Kleine Braunelle Seifenkraut Knoten-Braunwurz Rote Lichtnelke Weiße Lichtnelke Wiesen-Klee/ Rot-Klee Baldrian Diasporen/m² 60 15 10 18 20 10 15 30 45 45 15 40 50 40 80 20 20 12 5 8 15 4 10 20 15 10 30 Austauscharten/Zusatzarten Botanischer Name Anthriscus sylvestris Geranium pratense Lotus pedunculatus Pastinaca sativa Symphytum officinale bei Austausch/ mögliche Diasporenspanne (ca.) 5 bis 15 2 bis 10 10 bis 50 2 bis 10 5 bis 10 Deutscher Name Wiesenkerbel Wiesen-Storchschnabel Sumpf-Hornklee Pastinak Beinwell 19 Ergänzung Anlage von einjährigen Blühstreifen Blühstreifen: Breite von mindestens 5 m Ein Streifen weist nach der Wortbedeutung und nach Sinn- und Zweck gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie breit). Einjährige Blühstreifen können jährlich auf anderen Ackerflächen (Schlägen) des Betriebes angelegt werden Blühflächen: Breite von mind. 5 m und max. 2,5 ha je Schlag Welche Standorte sind geeignet? In der freien Feldflur und entlang von Hecken, Baumreihen oder Waldrändern – hier jedoch bevorzugt auf der Südseite (da durch zu starke Beschattung die Entwicklung der Pflanzen stark behindert wird). Auf den ausgewählten Flächen sollten keine ausdauernden Unkrautarten (z.B. Ackerkratzdistel, Quecke) vorhanden sein, da diese schnell bestandsbildend werden können. Möglichst keine dauerhaft sehr nassen Standorte nutzen. Aussaat / Zeitpunkt: Blühstreifen sind jährlich mit einer standortangepassten Saatgutmischung mit mindestens sechs Mischungspartnern zu bestellen (Anlage), um einen blütenreichen Bestand zu etablieren. Hinweis: Umso artenreicher die Mischungen sind, desto höher sind die positiven ökologischen Effekte (größeres Artenspektrum, längere Blühzeiträume, mehr Strukturen) Die Aussaat sollte bis Ende April erfolgen. Saatbettvorbereitung und Ansaat: Eine gründliche Bodenbearbeitung/Saatbettbereitung ist Voraussetzung, um einen blütenreichen Bestand zu etablieren. Pflege: Es ist das Mahdverbot vom 1.04. bis 30.06. (Blühstreifen als ÖVF angemeldet) zu beachten. Die Pflegemaßnahmen sind danach auszurichten. Die Pflege kann mit einem Mäher, Schlegler oder Hächsler erfolgen. 20 2) Mischung für einjährige Blühstreifen aus Kulturarten Empfehlungen für einjährige Blühmischungen aus Kulturarten Sachsen-Anhalt für einjährige Blühstreifen mit Frühjahrsansaat Arten die für die Mischungen empfohlen werden (*sollten enthalten sein): Arten Alexandrinerklee* Blaue Lupine Boretsch Buchweizen* Dill* Fenchel Gartenkresse Gelbsenf* Inkarnatklee Koriander Malve Markstammkohl Öllein Ölrettich Phacelia* Ringelblume* Saat-Esparsette* Seradella Sommersaatwicke* Sonnenblume* 21 Anlage von Schonstreifen Schonstreifen: Breite von mind. 5 m Ein Streifen weist nach der Wortbedeutung und nach Sinn und Zweck gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie breit). Schonstreifen können jährlich auf anderen Ackerflächen (Schlägen) des Betriebes angelegt werden 1. auf Schonstreifen wird auf jegliche Bestellung verzichtet (Ausnahme: Saatbettbereitung ist zulässig, aber kein Eindrillen) und die Selbstbegrünung zugelassen 2. auf die Pflege wird verzichtet (hier wird eine Ausnahmeregelung gegenüber der Greeninganforderungen angestrebt, die Entscheidung des BMEL steht noch aus) Auf den ausgewählten Flächen sollten keine ausdauernden Unkrautarten (z.B. Ackerkratzdistel, Quecke) vorhanden sein, da diese schnell bestandsbildend werden können. Möglichst keine dauerhaft sehr nassen Standorte nutzen. 22 Kulturartenliste, Codenummer und Kennzeichnung für MSL und ÖKO Gültig für Antragsverfahren 2015 Kulturart Code Art /Gattung Systematik/Bezeichnung Flächenkategorie 050 051 058 062 112 113 114 115 116 118 119 121 122 125 131 132 142 143 144 156 157 171 172 Mischkulturen mit Saatgutmischung Mischkulturen in Reihenanbau Feldrand ÖVF Brachen ohne Erzeugung ÖVF Winterhartweizen/Durum Sommerhartweizen/Durum Winter-Dinkel Winterweichweizen Sommerweichweizen Winter-Emmer/ -Einkorn Sommer-Emmer/ -Einkorn Winterroggen Sommerroggen Wintermenggetreide Wintergerste Sommergerste Winterhafer Sommerhafer Sommermenggetreide Wintertriticale Sommertriticale Mais (Körnermais u. CCM) Mais für Biogas AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL AL 181 Rispenhirse (Panicum) AL 182 Buchweizen AL 183 Sorghumhirse (Körnersorghum) AL 210 Erbsen Gemüseerbse (Gemüse-Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse) Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke) Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe Lupine, Anden-Lupine) Erbsen/Bohnen Gemenge Erbsen / Getreide Linsen (Speise-Linse) Winterraps Sommerraps Winterrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat) AL Mischkultur je Fall Brachliegendes Land je Fall Winterweizen Sommerweizen Winterweizen Winterweizen Sommerweizen Winterweizen Sommerweizen Winterroggen Sommerroggen Mischkultur Wintergerste Sommergerste Winterhafer Sommerhafer Mischkultur Wintertriticale Sommertriticale Gattung: Zea (Mais) Gattung: Zea (Mais) Gattung: Panicum (Rispenhirsen) Gattung: Fagopyrum Gattung: Sorghum (Sorghumhirsen) Gattung: Pisum (Erbse) AL Gattung: Pisum (Erbse) AL Gattung: Vicia (Wicken) AL Gras oder andere Grünfutterpflanzen AL Gattung: Lupinen (Lupinus) AL AL AL AL AL Mischkultur Mischkultur Gattung: Lens (Linsen) Winterraps Sommerraps AL Winterrübsen 320 Sonnenblumen AL 330 341 AL AL AL je Fall 411 413 414 Sojabohnen Lein (Gemeiner Lein, Flachs) Ölfrucht einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Silomais (als Hauptfutter) Futterrübe/Runkelrübe Kohl-/Steckrüben Gattung: Helianthus (Sonnenblumen) Gattung: Glycine Gattung: Linum (Lein) AL AL AL 421 Klee (stickstoffbindende Pflanze ÖVF) AL 422 Kleegras AL 423 Luzerne AL 424 Ackergras AL 425 Klee-Luzerne-Gemisch AL Gattung: Zea (Mais) Gattung: Beta (Rüben) Sommerraps Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen 211 220 221 230 240 250 292 311 312 315 390 426 429 Klee (nicht stickstoffbindend, nicht ÖVF, z.B. Bockshornklee) Futterpflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist AL AL 23 Ausschlussfläche Zählt nicht zur LF Kulturart Code 451 452 453 454 458 459 480 490 Art /Gattung Systematik/Bezeichnung Flächenkategorie Wiesen Mähweiden Weiden Hutungen Streuwiesen alle anderen Grünlandnutzungen Streuobstfläche mit Grünlandnutzung Nicht DZ-beihilfefähige Hutungen Beweidung von Dauergrünland unter etablierten lokalen Praktiken (z.B. Heide) nach VO 1257/1999 oder VO (EG) Nr. 1698/2005 oder VO 1305/2013 aufgeforstete Flächen aufgeforstete Dauergrünlandflächen, weder nach 1257/99 oder VO (EG) Nr. 1698/2005 oder VO (EU) Nr. 1305/2013 Blühstreifen (MSL-Maßnahme) Blühfläche (MSL-Maßnahme) Schutzstreifen Erosion (ST: Schonstreifen) Nicht landwirtschaftliche, aber nach Art. 32(2b (i)) der VO (EG) Nr. 1307/2013 beihilfefähige Fläche (Naturschutzflächen, die 2008 noch beihilfefähig waren) Ackerland aus der Erzeugung genommen iSd. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) ii) VO 1307/2013 Dauergrünland aus der Erzeugung genommen iSd. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) ii) VO 1307/2013 GL GL GL GL GL GL GL GL Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland Dauergrünland GL Dauergrünland 601 Stärkekartoffeln AL 602 Kartoffeln AL 603 Zuckerrüben AL 604 Topinambur AL 610 Gemüse AL 611 Gemüse-Kreuzblütler AL 492 564 568 574 575 576 583 591 592 612 613 614 Gemüserübsen (Stoppelrübe, Weiße Rübe, Bayerische Rübe, Mairübe, Chinakohl, Pak-Choi, Teltower Rübchen, Stielmus, Herbstrübe) Gemüsekohl (Kopfkohl, Wirsing, Rot/Weißkohl, Spitzkohl, Grünkohl, Kohlrabi, Markstammkohl, Blumenkohl, Romanesco, Brokkoli, Rosenkohl, Zierkohl) Brauner Senf (Brauner Senf/Sareptasenf) Ausschlussfläche Zählt nicht zur LF X X S - X S - X AL AL Brachliegendes Land Brachliegendes Land AL Brachliegendes Land S - X AL Brachliegendes Land X GL Dauergrünland X Art: Solanum tuberosum (Kartoffel) Art: Solanum tuberosum (Kartoffel) Gattung: Beta (Rüben) Gattung: Helianthus (Sonnenblumen) Gemüse Familie: Brassicaeae (Kreuzblütler) AL Art: Rübsen (Brassica rapa) AL Art: Gemüsekohl (Brassica oleracea) AL 615 Echte Brunnenkresse AL 616 Senfrauke (Garten-Senfrauke, Rucola) AL 617 Gartenkresse AL 618 Gartenrettiche (Weiße/rote Rettiche, schwarzer Winterrettich, Ölrettich, Radieschen) AL 619 Weißer Senf AL 620 Steckrübe, Kohlrübe AL 622 Tomaten AL 623 Auberginen AL 624 Spanischer Pfeffer (Paprika, Chilli, Peperoni) AL 625 Schwarze Tollkirsche DK 627 Salatgurke (Gurke, Salatgurke, Einlegegurke) AL 628 Zuckermelone (cucumis melo) AL Art: Brauner Senf (Brassica juncea) Art: Echte Brunnenkresse (Nasturtium officinale) Gattung: Eruca (Senfrauken) Art: Gartenkresse (Lepidum sativum) Art: Gartenrettich (Raphanus sativus) Art: Weißer Senf (sinapis alba) Sommerraps Art: Solanum lycopersicum (Tomate) Art: Solanum melongena (Aubergine) Art: Spanischer Pfeffer (Capsicum annuum) Art: Atropa belladonna (Schwarze Tollkirsche) Art: Cucumis sativus (Salatgurke) Art: Cucumis melo (Zuckermelone) 24 Kulturart Code 629 630 631 633 634 635 636 637 Riesenkürbis (Risenkürbis, Hokkaidokürbis) Gartenkürbis (cucurbita pepo) (Gartenkürbis, Steirischer Kürbis, Zucchini, Spaghettikürbis, Zierkürbis) Melone (Citrullus) (Wassermelone) Allium/Lauch (Speise-Zwiebel, Schalotte, Lauch, Knoblauch, Schnittlauch, Winterheckenzwiebel, Bärlauch) Möhre (Möhre/Karotte, Futtermöhre) Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Feuerbohne/Prunkbohne) Feldsalate (Feldsalat/Ackersalat/ Rapunzel) Lattich (Garten-Salat/Lattich, Lollo Rosso, Romana-Salat/Römischer Salat) AL Art: Cucubita maxima (Riesen-Kürbis) AL Art: Cucurbita pepo (Garten-Kürbis) AL Art: Citrullus (Melone) AL Gattung: Allium (Lauch) AL Gattung: Daucus (Möhren) AL Gattung: Phaseolus (Gartenbohne) AL Gattung: Valerianella (Feldsalate) AL Gattung: Lactuca (Lattiche) 638 Spinat AL 639 Mangold, Rote Beete/Rote Rübe AL 640 Melde (Garten-Melde) AL 641 Sellerie (Knollen-Sellerie, BleichSellerie, Stangen-Sellerie) AL 642 Ampfer (Wiesen-Sauerampfer) AL 643 Pastinaken AL 644 Zichorien/Wegwarten (Chicoree, Radiccio, krausblättrige Endivie, ganzblättrige Endivie, Zichorie) AL 645 Kichererbsen AL 646 Meerettich AL 647 Schwarzwurzeln AL 648 650 651 Fenchel (Gemüsefenchel,/Körnerfenchel) Küchenkräuter/Heil-und Gewürzpflanzen Anethum (Dill, Gurkenkraut) Kerbel (Kerbel/echter Kerbel, Wiesenkerbel) Art /Gattung Systematik/Bezeichnung Flächenkategorie Gattung: Spinacia (Spinat) Gattung: Beta (Rüben) Gattung: Atriplex (Melden) Gattung: Apium (Sellerie) Gattung: Rumex (Ampfer) Gattung: Pastinaca (Pastinaken) Gattung: Cichorium (Zichorien/Wegwarten) Gattung: Cicer (Kichererbse) Art: Meerrettich (Amoracia rusticana) Gattung: Scorzonera (Schwarzwurzeln) AL Gattung: Foeniculum AL Küchenkräuter AL 653 Bibernellen (Anis) AL 654 Kümmel (Echter Kümmel) AL 655 Kreuzkümmel (Echter Kreuzkümmel) AL 656 Schwarzkümmel (Echter Schwarzkümmel, Jungfer im Grünen) AL 657 Koriander AL 658 659 Liebstöckel/Maggikraut Petroselinum (Petersilie) AL AL 660 Basilikum AL 661 Rosmarin Salbei (Küchen-/Heilsalbei, Buntschopf-Salbei) AL Gattung: Anethum Gattung: Anthriscus (Kerbel) Gattung: Pimpinella (Bibernellen) Gattung: Carum (Kümmel) Gattung: Cuminum (Kreuzkümmel) Gattung: Nigella (Schwarzkümmel) Gattung: Coriandrum (Korinander) Gattung: Levisticum Gattung: Petroselinum Gattung: Ocimum (Basilikum) Gattung: Rosmarinus AL Gattung: Salvia (Salbei) 663 Borretsch AL 664 Oregano (Echter Majoran, Oregano/Dost/Wilder Majoran) AL 665 Bohnenkräuter AL 666 Hyssopus (Ysop/Eisenkraut) AL 667 Verbenen (Echtes Eisenkraut) AL 652 662 668 669 670 Lavendel (Echter Lavendel, SpeikLavendel, Hybrid-Lavendel) Thymiane (Thymian, Gartenthymian, Echter Thymian) Melissen (Zitronenmelisse) AL AL AL AL Gattung: Borago (Borretsch) Gattung: Origanum (Oregano) Gattung: Satureja (Bohnenkräuter) Gattung: Hyssopus Gattung: Verbena (Verbenen) Gattung: Lavandula (Lavendel) Gattung: Thymus (Thymiane) Gattung: Melissa (Melissen) 25 Ausschlussfläche Zählt nicht zur LF Kulturart Code Art /Gattung Systematik/Bezeichnung Flächenkategorie 671 Enziane AL 672 Minzen (Pfefferminze, Grüne Minze) AL 673 Artemisia (Wermut, Estragon, Beifuß) AL 674 Ringelblumen (Garten-Ringelblume) AL 675 Sonnenhut (Schmalblättriger Sonnenhut, Purpur-Sonnenhut) AL 676 Wegeriche (Spitzwegerich) AL 677 Kamillen (Echte Kamille) AL 678 Schafgarben (Gelbe Schafgarbe) AL 679 Baldriane (Echter Baldrian) AL 680 Johanniskräuter (Echtes Johanniskraut) AL 681 Frauenmantel AL 682 Mariendisteln AL 683 Galega (Geißraute) AL 684 Löwenzahn AL 685 Engelwurzen (Arznei-Engelwurz, Echter Engelwurz) AL 686 Malven (Wilde Malve) AL 701 Faserhanf AL 702 Rollrasen AL 703 Färber-Waid AL 704 Glanzgräser (Kanariensaat/Echtes Glanzgras) AL 705 Virginischer Tabak AL 706 Mohn (Schlafmohn, Backmohn) AL 707 Erdbeeren AL 708 Färberdisteln AL 709 Brennnesseln (Große Brennnessel) AL 720 Zierpflanzen Energiepflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Silphium (Durchwachsene Silphie, Becherpflanze) AL Gattung: Gentiana (Enziane) Gattung: Mentha (Minzen) Gattung: Artemisia Gattung: Calendula (Ringelblumen) Gattung: Echinacea (Sonnenhüte) Gattung: Plantago (Wegeriche) Gattung: Matricaria (Kamillen) Gattung Achillea (Schafgarben) Gattung: Valeriana (Baldriane) Gattung: Hypericum (Johanniskräuter) Gattung: Alchemilla (Fauenmantel) Gattung: Silybum (Mariendisteln) Gattung: Galega Gattung: Taraxacum (Löwenzahn) Gattung: Angelica (Engelwurzen) Gattung: Malva (Malven) Gattung: Cannabis (Hanf) Mischkulturen Art: Färber-Waid (Isatis tinctoris) Gattung: Phalaris (Glanzgräser) Art: Virginischer Tabak (Nicotiana tabacum) Gattung: Papaver (Mohn) Gattung: Fragaria (Erdbeeren) Gattung: Carthamus (Färberdisteln) Gattung: Urtica (Brennnesseln) Zierkräuter AL je Fall AL Gattung: Silphium 803 Sudangras AL 804 805 822 825 Sida (Virginiamalve) AL Igniscum SD Streuobst (ohne Wiesennutzung) Kernobst z.B. Äpfel, Birnen Steinobst, z. B. Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche Beerenobst, z.B. Johannis-, Stachel-, Himbeeren Sanddorn Sonstige Obstanlagen z.B. Holunder, Sanddorn Haselnüsse Walnüsse Baumschulen, nicht für Beerenobst Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen) Korbweiden KUP lt. Direktzahlungendurchführungsverordnung Bestockte Rebfläche Unbestockte Rebfläche Rebschulfläche Tafeltrauben DK DK - DK - DK - DK - DK - DK DK DK - DK - DK - DK - DK AL DK DK - 801 802 826 827 828 829 833 834 838 839 840 841 843 844 845 848 Ausschlussfläche Zählt nicht zur LF X Gattung: Sorghum (Sorghumhirsen) Gattung: Sida 26 X 849 Weinbergbrache Kulturart Code 850 851 852 853 DK Art /Gattung Systematik/Bezeichnung Flächenkategorie DK DK DK DK - DK - DK DK - AL - 860 861 911 Sonstige Dauerkulturen Rhabarber Chinaschilf/Miscanthus Riesenweizengras/Szarvasi-Gras Dauerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist Aromahopfen Bitterhopfen Hopfen vorübergehend stillgelegt (Gerüst steht noch) Spargel Artischocke (Beta-)Rübensamenvermehrung 912 Grassamenvermehrung AL 913 Klee- oder Luzernesamenvermehrung AL 855 857 858 859 914 915 960 994 995 996 999 Versuchsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturarten Ackerrandstreifen und Blühflächen Dämme und Deiche Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und Dunglagerplätze auf DGL Forstflächen (Waldbodenflächen) Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und Dunglagerplätze auf AL Ackerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist DK DK AL Ausschlussfläche Zählt nicht zur LF X Gattung: Beta (Rüben) Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gras oder andere Grünfutterpflanzen AL Mischkultur AL GL Brachliegendes Land Dauergrünland X GL Dauergrünland X S - AL - AL - 27 X X
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