Merkblatt MSL

ENTWURF
Stand:17.03.2015
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
nach VO (EU) Nr. 1305/2013
Merkblatt
zum Förderantrag auf Zuwendungen für
Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL)
und
Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger
aus Haltung auf Stroh
für den Verpflichtungszeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2020
Dieses Merkblatt zum Ausfüllen des Antrages enthält ergänzende und erläuternde Hinweise
zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und
standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSL-Richtlinie) und der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger
aus Haltung auf Stroh“(Richtlinie Festmist). Die Richtlinien befinden sich noch in der Ressortabstimmung. Das Antragsverfahren wird daher auf Grundlage des jeweiligen Richtlinienentwurfs durchgeführt, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Alle wichtigen Hinweise zum
Ausfüllen des Antrages für eine 5-jährige Verpflichtung mit Verpflichtungsbeginn ab 1.1.2016
zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) bzw. zur
Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus der Haltung auf Stroh entnehmen Sie dem
Antragsformular und diesem Merkblatt. Lesen Sie bitte die jeweiligen Richtlinienentwürfe,
diese Hinweise und das Antragsformular vor dem Ausfüllen sorgfältig durch.
Die Entwürfe der Richtlinien befindet sich in der Antragssoftware, die über das Internet
www.elaisa.sachsen-anhalt.de bereitgestellt ist.
Hinweise: Ergeben sich zur Antragstellung Rückfragen, wenden Sie sich bitte an das für Sie
zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Rechtsgrundlagen und Bewilligung
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSLRichtlinie) bzw. der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung eines
besonders nachhaltigen Verfahrens zum Ausbringens von festem Wirtschaftsdünger“ in der
jeweils geltenden Fassung und des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum SachsenAnhalts 2014 bis 2020.
Ein Anspruch auf Gewährung der beantragten Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung. Da sich der tatsächliche finanzielle Bedarf für das Antragsverfahren 2015 erst nach
Eingang aller Anträge ermitteln lässt, wird erst dann festzustellen sein, ob zum Antragsverfahren 2015 Ausschluss- bzw. Bewilligungskriterien festgelegt werden müssen. Als solche
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Kriterien können z.B. ausgewählte Fördergegenstände, wie Ackerland oder Grünland, in Betracht kommen.
Ziele und Gegenstand des Förderprogramms
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für eine markt- und standortangepasste
Landbewirtschaftung sowie zur Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus der Haltung
auf Stroh auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Zuwendungen dienen der Deckung der zusätzlichen Kosten und der Einkommensverluste infolge der eingegangenen Agrarumweltund Klimaverpflichtungen. Die Zuwendungen werden aus Landesmitteln unter finanzieller
Beteiligung des Bundes und der Europäischen Union gewährt.
Antragsverfahren und Vollständigkeit der Unterlagen
Neuantrag
Mit einem Neuantrag können Sie
 eine Verpflichtung für den Verpflichtungszeitraum ab 01.01.2016 eingehen oder
 nach Ablauf Ihrer alten Verpflichtung eine neue Verpflichtung eingehen oder
 aufgrund der Vergrößerung der Betriebsfläche oder der Vergrößerung der in eine Verpflichtung einbezogenen Flächen innerhalb des Betriebes von mehr als 3 ha oder 50 %
der bisher geförderten Fläche (Verpflichtungsbeginn 01.01.2015) eine neue Verpflichtung
eingehen. Dabei wird die ursprüngliche MSL-Verpflichtung durch eine neue fünfjährige
MSL-Verpflichtung (gleiche Maßnahme) ersetzt.
Erweiterungsantrag
Mit einem Erweiterungsantrag können Sie jede Ihrer früher eingegangenen Verpflichtungen,
jedoch getrennt nach Maßnahme, flächenmäßig für die jeweilige Restlaufzeit der Verpflichtung erweitern. Die Erweiterung für den Restverpflichtungszeitraum ist möglich, wenn
 dies den Umweltzielen der Verpflichtung dient und durch die Art der Verpflichtung gerechtfertigt ist,
 die Restlaufzeit noch mindestens zwei Jahre beträgt,
 die hinzukommende Fläche maximal 50 v. H. der bestehenden Verpflichtung beträgt oder
nicht mehr als drei Hektar und
 sie nicht die wirksame Überprüfung der Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen beeinträchtigt.
Den Antrag über die Gewährung von Zuwendungen für den Verpflichtungszeitraum
01.01.2016 bis 31.12.2020 können Sie bis zum 15.05.2015 bei Ihrem zuständigen ALFF stellen. Der Antrag ist vollständig gestellt, wenn zu den in der Terminübersicht genannten Terminen die aufgeführten Unterlagen eingereicht werden.
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Terminübersicht und Antragsbestandteile
bis 15.05.2015
Einreichung des Antrags
im zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
einschließlich der Antragsbestandteile und sofern im ALFF nicht bereits mit anderen Antragsunterlagen eingereicht:
Stammdatenbogen 2015 und ggf. Anlagen,
ELER- Flächennachweis 2016 (vormals AUKM-Nutzungsnachweis 2016)
Vereinbarung zur Pensionsviehhaltung einschließlich Tierverzeichnis (nur
bei Teilnahme),
Anzeige Ökol. Vorrangflächen für MSL (nur bei Teilnahme).
01.01.2016
Beginn des Verpflichtungszeitraumes
jährlich bis 15.05.
(erstmals zum
15.05.2016)
Einreichung des Zahlungsantrags im zuständigen ALFF
einschließlich der Antragsbestandteile sofern im ALFF nicht bereits mit anderen
Antragsunterlagen eingereicht:
aktuellen Stammdatenbogen und ggf. Anlagen,
aktuellen Nutzungsnachweis (NN) und aktuelle GIS-Flächenskizze(n) zum
NN, in denen die Lage der betrieblichen Schläge eingezeichnet ist,
Vereinbarung zur Pensionsviehhaltung einschließlich Tierverzeichnis (nur
bei Teilnahme und soweit erforderlich)
jährlich bis 15.01.
(erstmals zum
15.01.2017)
frühestens
jährlich ab 01.01.
Einreichung der Antragsbestandteile des Zahlungsantrags im zuständigen ALFF
Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen,
Weidetagebuch/schlagbezogenen Aufzeichnungen,
Nachweisblatt zur Ermittlung der Durchschnittstierbestände.
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen befinden sich in der Antragssoftware, die über das Internet www.elaisa.sachsen-anhalt.de bereitgestellt wird:
- Förderantrag MSL nebst Anlagen,
- Nachweis Durchschnittstierbestand KJ
- MSL-Richtlinie, Richtlinie Festmist
- dieses Merkblatt für den Verpflichtungsbeginn am 01.01.2016 mit den Anlagen,
- Stammdatenbogen und Anlagen,
- ELER- Flächennachweis 2016 (vormals AUKM-Nutzungsnachweis 2016),
- Ausfüllhinweise Flächenangaben AUKM,
- Weidetagebuch/schlagbezogenen Aufzeichnungen,
- Vereinbarung zur Pensionsviehhaltung.
Allgemeine Erläuterungen zu den Maßnahmen
Die einzelnen Maßnahmen und die konkreten Verpflichtungen entnehmen Sie bitte dem
jeweiligen Richtlinienentwurf. Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick dar
und geben nicht die vollständigen Inhalte der Richtlinien wieder. Folgende Förderanträge
können für den Verpflichtungszeitraum ab 01.01.2016 gestellt werden:
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Maßnahme
Zuwendungsvoraussetzungen
Bindung
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau
Anbauverfahren auf erosionsge- auf erosionsgefährdeten Ackerflächen des Betriebes
MS50
fährdeten Standorten
ist das Direktsaat- oder Direktpflanzverfahren anzu(Direktsaat- und Direktpflanzverwenden,
fahren)
- Saat oder Pflanzung nach der Ernte der Vor- und
Zwischenfrucht direkt in den allenfalls oberflächlich
FP6505
streifenweise bearbeiteten Ackerboden,
- mechanischer Eingriff nur in den eigentlichen Saatreihen,
- Pflanzenreste werden als Mulch auf der Bodenoberfläche bzw. zwischen den bearbeiteten Streifen belassen,
- Zwischenfrucht kann ausschließlich mechanisch
zerstört werden (Abschlegeln),
- gefördert wird nur die Ackerfläche in der Förderkulisse,
- Flächen können jährlich innerhalb der Förderkulisse
wechseln
Integration naturbetonter Strukturelemente der
Feldflur
Mehrjährige
Blühstreifen
FP6506
Mehrjährige Blühstreifen, mehrjährigen
Blühflächen
Mehrjährige
Blühflächen
FP6506
Mehrjährige
Blühstreifen
(ÖVF)
- auf Ackerflächen mehrjährig Blühstreifen mit einer
Breite von mind. 5 Metern
(Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig
um ein mehrfaches länger als breit, d.h. mindestens 2
x so lang wie breit)).
oder mehrjährige
Blühflächen mit einer Breite von mind. 5 Metern und
mit max. 2,5 ha je Schlag anzulegen,
- Restschlag selbst bewirtschaften,
- Anteil der Blühstreifen oder der Blühflächen weniger
als 20% an der Fläche des Gesamtschlages,
- Etablierung eines blütenreichen Bestandes im ersten
Verpflichtungsjahr mit vorgegebenen standortangepassten Saatgutmischungen, gelingt dies nicht, muss
die Fläche erneut bestellt werden,
850
MS64
850
MS61
- Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln und Düngemittel,
die Stickstoff enthalten
Blühstreifen,
Blühflächen
FP6510
- auf Ackerflächen jährlich Blühstreifen mit einer Breite von mind. 5 m anzulegen,
(Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig
um ein mehrfaches länger als breit, d.h. mindestens 2
x so lang wiebreit)).
- Restschlag selbst bewirtschaften,
- Anteil der Blühstreifen weniger als 20% an der Flä-
4
470
Die Förderung
der Integration
naturbetonter
Strukturelemente der
Feldflur erfolgt
auf Schlägen,
die für ökologische Vorrangflächen für die
Dauer des
Verpflichtungszeitraumes
gemeldet sind.
- Pflegeschnitt durch hohes Abschlegeln (Richtwert 20
cm) im Jahr der Neueinsaat möglich, Pflegeschnitte
auf 70% der Fläche des Blühstreifens in den Folgejahren nicht überschreiten,
- der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden
Blühstreifen
65
MS60
FP6506
Integration naturbetonter Strukturelemente der
Feldflur
Beihilfe in
EUR/ha
MS65
670
Blühflächen
FP6510
che des Gesamtschlages,
- Etablierung eines jährlichen blütenreichen Bestandes mit einer standortabgepassten Mischung mit
mind. sechs Mischungspartnern,
MS66
670
- Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln und Düngemittel,
die Stickstoff enthalten
Blühstreifen
(ÖVF)
FP6506
- Pflegeschnitt durch hohes Abschlegeln (Richtwert 20
cm) möglich,
MS61
- auf 30% der bestehenden Verpflichtung Winterruhe
einhalten, Umbruch oder anderweitige Beseitigung
des Blühstreifens nicht vor dem 15.2. des Folgejahres
- übrige Flächen und zum Ende des Verpflichtungszeitraumes Umbruch oder anderweitige Beseitigung
nicht vor dem 15.10.
- jährlicher Flächenwechsel möglich,
- der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden
Integration naturbetonter Strukturelemente der
Feldflur
Schonstreifen
FP6510
Schonstreifen
- auf Ackerflächen jährlich Schonstreifen mit einer
Breite von mind. 5 m anzulegen,
(Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig
um ein mehrfaches länger als breit, d.h. mindestens 2
x so lang wie breit)).
290
Die Förderung
der Integration
naturbetonter
Strukturelemente der
Feldflur erfolgt
auf Schlägen,
die für ökologische Vorrangflächen für die
Dauer des
Verpflichtungszeitraumes
gemeldet sind.
MS67
670
- Restschlag selbst bewirtschaften,
- Anteil der Blühstreifen weniger als 20% an der Fläche des Gesamtschlages,
- Anlage durch Selbstbegrünung ohne jegliche Bestellung und Pflege,
- keine Bewirtschaftung des Schonstreifens,
Schonstreifen
(ÖVF)
FP6506
- Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln und Düngemittel,
die Stickstoff enthalten
MS 63
- jährlicher Flächenwechsel möglich,
- bei gleichem Standort im Folgejahr Bodenbearbeitung zulässig,
- zum Ende des Verpflichtungszeitraumes Umbruch
oder anderweitige Beseitigung nicht vor dem 15.10.,
- der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden
Maßnahme
Zuwendungsvoraussetzungen
290
Die Förderung
der Integration
naturbetonter
Strukturelemente der
Feldflur erfolgt
auf Schlägen,
die für ökologische Vorrangflächen für die
Dauer des
Verpflichtungszeitraumes
gemeldet sind.
Bindung
Beihilfe in
EUR/ha
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland
Extensive Bewirtschaftung von
Dauergrünlandflächen
FP6507
Verzicht auf
mineralische
Stickstoffdüngung
- Verzicht auf mineralische Düngemittel, die Stickstoff enthalten,
- keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung
- Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder
Nachsaat zulässig,
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung,
Meliorationen
5
MS70
150
Extensive Bewirtschaftung
mit Schonflächen
- Verzicht auf mineralische Düngemittel, die Stickstoff enthalten,
- keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung,
- Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder
Nachsaat zulässig,
MS71
220
MS72
220
MS73
285
- Anlage der Schonfläche zur ersten Schnittnutzung
nicht weniger als 10% pro Schlag,
- Nutzung des Aufwuchses der Schonfläche zur
zweiten Nutzung des Restschlages (Mahd oder
Beweidung),
- ohne Zweitnutzung des Restschlages ist 6 Wochen nach Erstnutzung, die Nutzung der Schonfläche möglich,
Extensive Bewirtschaftung
mit Absenkung
Beweidungsdichte und
Ausschluss
intensiver Portionsweide
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung,
Meliorationen
- Verzicht auf mineralische Düngemittel, die Stickstoff enthalten,
- keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung,
- Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder
Nachsaat zulässig,
- gefördert werden zusammenhängende Flächen,
- Flächen sind zu beweiden mit Beweidungsdichte
von höchstens 1RGV/ha und Jahr, mit betriebseigenen Tieren oder Tieren Dritter,
- jährlich ggf. erforderlicher Pflegeschnitt mit Abtransport Mähgut,
- intensive Portionsweide ist ausgeschlossen,
- keine Zufütterung erlaubt, kann in Notzeiten ausnahmsweise zugelassen werden (ganzjährige
Dauerstandweide),
Extensive Bewirtschaftung
durch Beweidung mit Schafen und/ oder
Ziegen
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung,
Meliorationen
- Verzicht auf mineralische Düngemittel die Stickstoff enthalten,
- keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung,
- Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder
Nachsaat zulässig,
- mindestens einmal jährlich innerhalb der Vegetationszeit Beweidung mit Schafen, mit Ziegen oder
mit Schafen und Ziegen,
- nachfolgende zusätzliche Schnittnutzung ist zulässig,
- jährlich ggf. erforderlicher Pflegeschnitt mit Abtransport Mähgut,
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung,
Meliorationen
6
Maßnahme
Zuwendungsvoraussetzungen
Bindung
Beihilfe in
EUR/ha
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen
Förderung extensiver Obstbestände
FP6508
- Bestandsdichte beträgt nicht mehr als 100 Bäume/ha,
- Stammhöhe bis Kronenansatz mind. 1,40 m,
- mind. ein Erhaltungsschnitt im Verpflichtungszeitraum,
- Beseitigung von Bäumen während des Verpflichtungszeitraums nicht zulässig,
- Förderung der Bewirtschaftung des Unterwuchses
möglich
MS80
6,50
EUR/Baum
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung
auf Stroh
Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf
Stroh
FP6509
- Förderung erfolgt je Hektar AL, die mit festem
Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh gedüngt
wurde, maximal jedoch für 1,4 Hektar je GVE Rinder
und/oder Schweine, die auf Stroh gehalten werden,
- Einhaltung eines durchschnittlichen Tierbestandes von 0,3 bis 1,4 GVE je Hektar landwirtschaftlich
genutzter Fläche im Bezugszeitraum,
- die gedüngte Stallmistmenge stammt zu 100 %
aus dem Betrieb des Antragstellers,
- Untersuchungen des Bodenhumusgehaltes nach
wissenschaftlich anerkannten Methoden und mindestens im fünf ha Raster sind auf den zu düngenden Flächen spätestens im 1. Jahr des Verpflichtungszeitraumes nachzuweisen. Untersuchungsergebnisse sind der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Untersuchungsergebnisse vor Förderbeginn können
herangezogen werden, wenn diese nicht älter als
drei Jahre sind. Die erneute Untersuchung des
Bodenhumusgehaltes erfolgt mindestens alle 5
Jahre, jedoch spätestens im letzten Jahr des Verpflichtungszeitraumes.
- Nachweis der Nutzungsmöglichkeit von Geräten,
die festen Wirtschaftsdünger ausbringen und die
über eine regelbare Zufuhr, Grenzstreu- und Wiegeeinrichtung verfügen,
- Die Ausbringung ist zu dokumentieren (Fläche, Art
und Menge des Wirtschaftsdüngers, Düngezeitpunkt). Diese Dokumentation hat zeitnah spätestens
14 Tage nach Beendigung der Maßnahme zu erfolgen. Aufzeichnungen über den durchschnittlichen
Tierbestand im Betrieb je Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie über die Haltung der Tiere im
Bezugszeitraum sind zu führen.
- Dem Förderantrag muss eine Erklärung der für die
Tätigkeit gemäß §11 des Tierschutzgesetzes verantwortlichen Person beigefügt sein, ob während
eines Zeitraumes von fünf Jahren vor dem Tag der
Antragstellung begangene Verstöße gegen gemeinschaftliches oder nationales Tierschutzrecht amtlich
festgestellt wurden.
Eine Kombination der Förderung ökologischer Anbauverfahren und der Förderung der Ausbringung
von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh
ist im selben Betrieb nicht zulässig.
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WD90
62
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Führen von schlagbezogenen Aufzeichnungen
Beachten Sie, dass Sie schlagbezogene Aufzeichnungen über alle acker- und pflanzenbaulichen
Maßnahmen (z.B. Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Pflegemaßnahmen) sowie zum Tierbestand bzw. zum Tierbesatz auf den betreffenden Verpflichtungsflächen zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen aller geförderten Einzelmaßnahmen zu führen haben. Alle Angaben sind
zeitnah zu dokumentieren und zu Kontrollzwecken vorzuhalten.
Die schlagbezogenen Aufzeichnungen müssen mindestens enthalten:
-
konkrete Fläche (Feldblock, Schlag),
Datum der vorgenommenen pflanzenbaulichen Maßnahme und Beweidung,
Benennung der pflanzenbaulichen Maßnahme,
Anzahl/Mengenangabe (Aufwandmengen).
Kontrollen, Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Ausschlüsse
Im Zuwendungszeitraum werden von den Behörden Verwaltungskontrollen und stichprobenartig VorOrt-Kontrollen durchgeführt. Auf Verlangen der Behörden ist im Zuwendungszeitraum Einblick in alle
förderrelevanten Unterlagen zu gewähren. Sie sind verpflichtet, eine Überprüfung durch die zuständigen Behörden des Landes, des Bundes sowie der Europäischen Union und der entsprechenden
Rechnungshöfe zuzulassen. Deren Beauftragten ist auf Verlangen Einblick in die betriebswirtschaftlichen Unterlagen, Hilfeleistung bei Kontrollen und Zugang zu allen Betriebsflächen und Einrichtungen
zu gewähren. Sofern Sie die Durchführung der Prüfung nicht ermöglichen, erhalten Sie keine Zuwendung.
Jede Abweichung vom Antrag, insbesondere jede Nutzungsänderung, jede Änderung des Umfanges
der bewirtschafteten Flächen während der Dauer der eingegangenen Verpflichtung(en) sind dem zuständigen ALFF unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Für die Berechnung der Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Ausschlüsse ist Abschnitt 1 Nr.
16 des Entwurfs der MSL-Richtlinie- zu beachten.
Begriffsdefinitionen
GVE
Großvieheinheit
Umrechnungsschlüssel für alle Tierarten und Altersklassen eines Betriebes auf die Einheit von
1 Stück Großvieh, das einem Lebendgewicht von 500 kg entspricht (siehe auch Anlage 2 des
Entwurfs der Richtlinie-MSL)
RGV
Raufutter fressende Großvieheinheit
Umrechnungsschlüssel für den Teil des Tierbestandes, der ausschließlich vom Ertrag der
Hauptfutterfläche ernährt wird (Tierarten: Rind, Schaf, Ziege, Pferd)
Dauergrünland (DGL)
Achtung:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-47/13 ist künftig im Zusammenhang mit der DGLEntstehung zu beachten bzw. umzusetzen. Danach ist das Urteil grundsätzlich für die Zukunft anzuwenden. Neues DGL kann nach diesem Urteil somit frühestens zum 15.05.2015 (mit der 6. Angabe
eines entsprechenden NC im Beihilfeantrag) entstehen. Das bedeutet, dass entsprechende Fälle zunächst nur bis in das Jahr 2010 zurück geprüft werden müssen. Werden jedoch im Antrag 2015 falsche Angaben in Bezug auf Ansaatjahr oder NC gemacht und stellt die Behörde im Rahmen einer
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vertiefenden Prüfung fest, dass bereits 2009 oder früher Gras oder andere Grünfutterpflanzen auf
derselben Fläche angebaut wurden, so kann bereits vor 2015 neues DGL entstanden sein. Sofern
bereits im Rahmen der VWK 2014 (unabhängig vom EuGH-Urteil) die Entstehung von neuem DGL
festgestellt wurde (6x derselbe NC 42x [sonst. HFF] bzw. der Wechsel mit dem NC 591[AL aus der
Erzeugung genommen]) gilt dieses natürlich bereits als im Jahr 2014 entstandenes DGL.
Hinweise zu einzelnen Fördermaßnahmen
Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten
(Direktsaatund Direktpflanzverfahren)
Der Antragsteller kann durch AgroView Online feststellen, ob die bewirtschafteten
Ackerflächen in der Förderkulisse liegen. Eine Beantragung ist nur für Ackerflächen
in der Förderkulisse zulässig.
FP6505
Extensive
Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen
allgemein
FP 6507
Absenkung
der Beweidungsdichte
und Ausschluss intensiver Portionsweide
Dauergrünland: siehe hierzu unter Begriffsdefinitionen
Es kann sich um eingesätes oder natürliches Grünland handeln. Förderfähig sind
auch Heiden.
Achtung: (neu)
Gefördert wird nur eine zusammenhängende Fläche. Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass mit den beantragten Flächen eine ganzjährige Beweidung sichergestellt ist.
FP6507
Förderung
extensiver
Obstbestände
FP 6508
Der Charakter einer Streuobstwiese (Hochstämme als typisches Merkmal) bestimmt
sich aus landschafts-, dorfgestalterischen und landschaftsökonomischen Gesichtspunkten. Streuobstbestände wirken der ökologischen Verarmung landwirtschaftlich
genutzter Gebiete entgegen. Streuobstwiesen besitzen daher einige charakteristische Merkmale, die jedoch nicht zwingend vollständig vorhanden sein müssen. Diese
sind:






Großkronige und starkwüchsige Obstbäume,
zerstreuter Bestand,
verschiedene Obstarten und Sorten,verstärkte Pflanzung von WalnussBäumen (arbeitsextensiv, hohe Wertschöpfung (Holz & Früchte)),
Unternutzung als Wiese oder Weide und
nahezu oder völlige Pestizid- und Mineraldüngerfreiheit (vgl. RÖSLER 1996)
max. 100 Bäume/ha
Bei der Pflege von Streuobstwiesen liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung dieser
für die Kulturlandschaft und als Lebensraum für Tiere wertvollen Landschaftsbestandteile und nicht auf der erwerbsmäßigen Nutzung.
Für diese Förderung ist der Schlag mit dem NC 822 zu versehen.
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Ist neben dieser Förderung eine zusätzliche Förderung der Nutzung des Unterwuchses nach Teil A oder Teil D Nr. 3.1, 3.2 und 3.4 der MSL-Richtline oder nach der
FNL-Richtlinie vorgesehen, ist der NC 480 zu verwenden.
In dem Förderantrag sind in der Anlage „Baumbestandsnachweis“ die Bäume je
Schlag aufzuführen.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den FAQ in ELAISA.
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Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur (mehrjährige Blühstreifen, mehrjährige Blühflächen, Blühstreifen, Blühflächen
und Schonstreifen)
Grundsätzlich gilt, dass auf der Ackerfläche (Ursprungsschlag) keine Kombination
von mehrjährigen Blühstreifen mit Blühstreifen oder Schonstreifen zulässig ist.
Die mehrjährigen Blühstreifen, Blühstreifen oder Schonstreifen sollen nur auf einer
untergeordneten Fläche des Gesamtschlages angelegt werden (Anteil an der Fläche
des Gesamtschlages weniger als 20 vom Hundert). Ein Anteil von 20 vom Hundert ist
unzulässig. Die Anlage zum Förderantrag MSL „Schläge Blühstreifen bzw. Blühflächen“ für „Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur“ ist Bestandteil des
Förderantrages und unbedingt auszufüllen.
Anlage von mehrjährigen Blühstreifen und Blühflächen
Blühstreifen: Breite von mind. 5 m
Ein Streifen weist nach der Wortbedeutung und nach Sinn- und Zweck gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als
breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie breit).
Blühflächen: Breite von mind. 5 m und max. 2,5 ha je Schlag
Anlage – Anforderungen an das Saatgut für mehrjährige Blühstreifen:
Die Saatgutmischung für mehrjährige Blühstreifen muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Wildpflanzenmischungen sind ausschließlich aus zertifiziertem und gebietsspezifischem
Regiosaatgut zusammenzustellen. Die Hersteller des Wildpflanzensaatgutes müssen ein
Zertifikat, das die regionale Herkunft und die Produktion des Wildpflanzensaatguts in der
Region bescheinigt, durch eine der folgenden Stellen erhalten haben:
(Unter den LINKS sind auch die Bezugsquellen einsehbar):
 Verband Deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e. V., Zertifikat:
„VWW-Regiosaaten“; (http://www.natur-im-vww.de)
 Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), Zertifikat "RegioZert"
(http://www.bdp-online.de)
Das Saatgut muss sich aus 100 % gebietseigenen Wildpflanzen zusammensetzen.
Es ist eine der aufgeführten Saatgutmischungen zu verwenden.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe dürfen bei Nichtverfügbarkeit von Saatgut aus biologischer Produktion konventionell hergestelltes ungebeiztes Wildpflanzensaatgut aus gebietseigenen Arten verwenden gem. Ausnahmeregelung über Allgemeinverfügung.
Die Aussaatstärke ist der Liste zu entnehmen (mischungsabhängig).
Der Austausch oder Ergänzung von bis zu 5 Arten mit den entsprechenden Diasporenzahlen
ist aus der Liste der Ansaatmischungen möglich, z.B. wenn Arten ggf. nicht mehr verfügbar
sind oder individuell ausgetauscht werden sollen. Die Ergänzung bzw. der Austausch ist der
Bewilligungsbehörde vor der Aussaat anzuzeigen.
Praxishinweise zur erfolgreichen Anlage
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Welche Standorte sind geeignet?
In der freien Feldflur und entlang von Hecken, Baumreihen oder Waldrändern – hier jedoch
bevorzugt auf der Südseite (da durch zu starke Beschattung die Entwicklung der Pflanzen
stark behindert wird).
Auf den ausgewählten Flächen sollten keine ausdauernden Unkrautarten (z.B. Ackerkratzdistel, Quecke) vorhanden sein, da diese schnell bestandsbildend werden können. Möglichst
keine dauerhaft sehr nassen Standorte nutzen.
Zeitpunkt:
Frühjahrsaussaat so früh wie möglich, jedoch bis Ende April (in Regionen mit starker Frühjahrstrockenheit möglichst bis Mitte April) erfolgen. Eine Herbstansaat (durch vorzeitigen
Maßnahmebeginn) ist möglich, muss aber bei der Bewilligungsbehörde rechtzeitig vor
dem geplanten Aussaattermin beantragt werden. .
Saatgutmischung und Aussaatstärke:
In Abhängigkeit vom Standort werden geeignete Blühmischungen ausgewählt: (1- Blühmischung Löß-Lehm-frisch / 2-Löß-Lehm-trocken / 3-Sand-frisch / 4-Sand-trocken / 5-sehr frische bis feuchte Standorte). Je nach Standort und zu wählender Blühmischung werden die
Mischungen oft mit etwa 5 kg/ ha (reine Saatgutmenge) ausgebracht. Die Mischungen sind
artenreich, um möglichst lange und vielfältige Blühaspekte zu gewährleisten und witterungsbedingte Ansaatrisiken zu vermindern. Es ist zu empfehlen, eine Rückstellprobe des ausgesäten Saatguts von ca. 100 g auf dem Betrieb vorzuhalten.
Saatbettvorbereitung und Ansaat:
Eine gründliche Bodenbearbeitung/Saatbettbereitung ist notwendig. Das Saatgut hat unterschiedliche Korngrößen und enthält kleinsamige bis großsamige Arten. Es sollte daher für
eine bessere Ausbringung mit einem Hilfsstoff gestreckt werden (z.B. Sojaschrot, gequetschter Mais). Die Aufmischung sollte auf ca. 100 kg/ ha (Gesamtaufwandmenge) erfolgen. Die
Ausbringung ist mit Drillmaschinen möglich (Grobsäräder). Aufgrund der vielen Lichtkeimer
ist eine sehr flache Ausbringung auf der Bodenoberfläche notwendig („aufrieseln“). Für einen
optimalen Bodenschluss ist ein flächiges Anwalzen wichtig.
Pflege:
im 1. Jahr nach der Aussaat (Maßnahmen zur Etablierung)
(Soweit die Blühstreifen als ÖVF angemeldet werden, ist das Mahdverbot vom 1.04. bis
30.06. zu beachten.) Die Pflegemaßnahmen sind danach auszurichten. Um unerwünschte
Arten (Melden, Kamille, Amarant etc.) aus der Samenbank zu unterdrücken, müssen in der
Etablierungsphase (erste Vegetationsperiode) die Bestände vor der Samenreife der unerwünschten Arten einmal Juli/August mind. ca. 15 cm (Richtwert 20 cm) über dem Boden abgeschlegelt werden. Das Mahdgut kann, da es nicht genutzt werden darf, auf den Flächen
verbleiben. Die Pflege kann auch mit einem Schlegler oder Häcksler erfolgen. Wichtig ist
eine hohe Einstellung der Geräte, um die Jungpflanzen der Blühstreifenarten nicht zu schädigen.
ab dem 2. Standjahr (Maßnahmen zur Erhaltung)
Artenreiche und langausdauernd blühende Bestände dienen vom Frühjahr bis zum Herbst
als Nahrungsquelle für verschiedenste Insektenarten. Deshalb ist während der Vegetationsperiode bevorzugt abschnittsweises Mähen oder Schlegeln (z.B. Hälfte des Streifens, aber
maximal 70 % der Fläche eines Blühstreifens oder einer Blühfläche) in mind. ca. 15 cm Höhe
(Richtwert 20 cm) angezeigt. (Soweit die Blühstreifen als ÖVF angemeldet werden, ist
das Mahdverbot vom 1.04. bis 30.06. zu beachten.) Die Pflegemaßnahmen sind danach
auszurichten. Die Durchführung eines Pflegeschnittes bis ca. Mitte Juli, spätestens Ende
Juli, sichert eine schnelle Regeneration und die Verlängerung der Blühaspekte bis in den
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Herbst hinein. Im Herbst und Winter werden die Samen als Winterfutter von Vogelarten genutzt, deshalb erst Ausgang Winter, Beginn der Vegetationsperiode das zweite Mal pflegen.
14
Liste der Ansaatmischungen aus gebietseigenen Wildpflanzen:
1 Blühmischung Sachsen-Anhalt Löß, Lehm, frisch (mehrjährig)
Artenzahl: 28 Kräuter
Ansaatstärke: ca. 0,493 g / qm (ca. 4,9 kg/ ha)
Diasporen/ qm (ca.): 606
Botanischer Name
Achillea millefolium
Agrimonia eupatoria
Anthemis tinctoria
Centaurea jacea jacea
Cichorium intybus
Consolida regalis
Crepis biennis
Daucus carota
Galium album
Hypericum perforatum
Knautia arvensis
Leonurus cardiaca
Leucanthemum vulgare
Linaria vulgaris
Lotus corniculatus
Malva sylvestris
Pastinaca sativa
Pimpinella major
Plantago lanceolata
Prunella vulgaris
Reseda luteola
Saponaria officinalis
Silene dioica
Silene latifolia ssp alba
Silene vulgaris
Trifolium pratense
Verbascum densiflorum
Verbascum lychnitis
Deutscher Name
Gemeine Schafgarbe
Kleiner Odermennig
Färber-Hundskamille
Wiesen-Flockenblume
Wegwarte
Feld-Rittersporn
Wiesen-Pippau
Wilde Möhre
Wiesen-Labkraut
Johanniskraut
Acker-Witwenblume
Herzgespann
Wiesen-Margerite
Leinkraut
Gewöhnlicher Hornklee
Wilde Malve
Pastinak
Große Pimpinelle
Spitzwegerich
Kleine Braunelle
Färber-Wau
Seifenkraut
Rote Lichtnelke
Weiße Lichtnelke
Taubenkropf-Leimkraut
Wiesen-Klee/ Rot-Klee
Großblütige Königskerze
Mehlige Königskerze
Diasporen/m²
90
2
15
20
25
15
15
50
25
60
4
6
65
5
30
10
5
10
10
15
10
4
20
15
10
10
20
40
Deutscher Name
Nesselblättrige Glockenblume
Kornblume
Echtes Labkraut
Wiesen-Storchschnabel
Herbst-Löwenzahn
Moschus-Malve
Hopfenklee
bei
Austausch/
Ergänzung
mögliche Diasporenspanne (ca.)
110 bis 150
15 bis 40 (kurzlebig)
10 bis 50
2 bis 5
5 bis 50
5 bis 30
15 bis 40
Austauscharten/Zusatzarten
Botanischer Name
Campanula trachelium
Centaurea cyanus
Galium verum
Geranium pratense
Leontodon autumnalis
Malva moschata
Medicago lupulina
15
2 Blühmischung Sachsen-Anhalt Löß, Lehm, trocken (mehrjährig)
Artenzahl: 30 Kräuter
Ansaatstärke: ca. 0,515 g / qm (ca. 5,2 kg/ ha)
Diasporen/ qm (ca.): 639
Botanischer Name
Achillea millefolium
Agrimonia eupatoria
Anthemis tinctoria
Centaurea cyanus
Centaurea jacea jacea
Cichorium intybus
Crepis biennis
Consolida regalis
Daucus carota
Galium album
Galium verum
Hypericum perforatum
Knautia arvensis
Leonurus cardiaca
Leucanthemum vulgare
Linaria vulgaris
Lotus corniculatus
Malva moschata
Origanum vulgare
Pastinaca sativa
Plantago media
Prunella vulgaris
Reseda luteola
Saponaria officinalis
Salvia pratensis
Silene dioica
Silene latifolia ssp alba
Silene vulgaris
Trifolium pratense
Verbascum lychnitis
Deutscher Name
Gemeine Schafgarbe
Kleiner Odermennig
Färber-Hundskamille
Kornblume
Wiesen-Flockenblume
Wegwarte
Wiesen-Pippau
Feld-Rittersporn
Wilde Möhre
Wiesen-Labkraut
Echtes Labkraut
Johanniskraut
Acker-Witwenblume
Herzgespann
Wiesen-Margerite
Leinkraut
Gewöhnlicher Hornklee
Wilde Malve
Gewöhnlicher Dost
Pastinak
Mittlerer Wegerich
Kleine Braunelle
Färber-Wau
Seifenkraut
Wiesen-Salbei
Rote Lichtnelke
Weiße Lichtnelke
Taubenkropf-Leimkraut
Wiesen-Klee/ Rot-Klee
Mehlige Königskerze
Diasporen/m²
80
2
20
15
15
20
15
15
60
15
25
50
4
6
65
4
25
6
80
5
15
15
5
5
10
15
10
15
10
12
Austauscharten/Zusatzarten
Botanischer Name
Campanula rapunculoides
Campanula trachelium
Centaurea scabiosa
Hypochaeris radicata
Leontodon hispidus
Malva sylvestris
Medicago falcata
Medicago lupulina
Plantago lanceolata
Securigera varia
Verbascum densiflorum
Deutscher Name
Acker-Glockenblume
Nesselblättrige Glockenblume
Scabiosen-Flockenblume
Gewöhnliches Ferkelkraut
Rauer Löwenzahn
Wilde Malve
Sichelklee
Hopfenklee
Spitzwegerich
Bunte Kronwicke
Großblütige Königskerze
16
bei
Austausch/
Ergänzung
mögliche Diasporenspanne (ca.)
50 bis 130
50 bis 150
10 bis 30
10 bis 50
10 bis 50
10 bis 30
10 bis 50
15 bis 40
10 bis 30
0,2 bis 1
10 bis 35
3 Blühmischung Sachsen-Anhalt Sand, frisch (mehrjährig)
Artenzahl: 30 Kräuter
Ansaatstärke: ca. 0,512 g / qm (ca. 5,1 kg/ ha)
Diasporen/ qm (ca.): 772
Botanischer Name
Achillea millefolium
Anthemis tinctoria
Barbarea vulgaris
Campanula rotundifolia
Centaurea cyanus
Centaurea jacea jacea
Centaurea stoebe
Cichorium intybus
Consolida regalis
Crepis biennis
Daucus carota
Galium album
Galium verum
Hypericum perforatum
Hypochoeris radicata
Leonurus cardiaca
Leucanthemum vulgare
Lotus corniculatus
Malva sylvestris
Pastinaca sativa
Plantago lanceolata
Prunella vulgaris
Reseda luteola
Saponaria officinalis
Silene dioica
Silene latifolia ssp alba
Silene vulgaris
Trifolium pratense
Verbascum densiflorum
Verbascum nigrum
Deutscher Name
Gemeine Schafgarbe
Färber-Hundskamille
Gewöhnliches Barbarakraut
Rundblättrige Glockenblume
Kornblume
Wiesen-Flockenblume
Rispen-Flockenblume
Wegwarte
Feld-Rittersporn
Wiesen-Pippau
Wilde Möhre
Wiesen-Labkraut
Echtes Labkraut
Johanniskraut
Ferkelkraut
Herzgespann
Wiesen-Margerite
Gewöhnlicher Hornklee
Wilde Malve
Pastinak
Spitzwegerich
Kleine Braunelle
Färber-Wau
Seifenkraut
Rote Lichtnelke
Weiße Lichtnelke
Taubenkropf-Leimkraut
Wiesen-Klee/ Rot-Klee
Großblütige Königskerze
Schwarze Königskerze
Diasporen/m²
90
15
15
100
10
15
10
25
15
12
50
20
25
60
15
5
60
25
10
10
10
15
5
10
10
15
15
10
30
65
Austauscharten/Zusatzarten
Botanischer Name
Campanula trachelium
Crepis capillaris
Knautia arvensis
Leontodon autumnalis
Linaria vulgaris
Malva moschata
Medicago lupulina
Pimpinella saxifraga
Deutscher Name
Nesselblättrige Glockenblume
Kleinköpfiger Pippau
Acker-Witwenblume
Herbst-Löwenzahn
Leinkraut
Moschus-Malve
Hopfenklee
Kleine Pimpinelle
17
bei
Austausch/
Ergänzung
mögliche Diasporenspanne (ca.)
40 bis 120
10 bis 25
4 bis 50
10 bis 50
5 bis 40
10 bis 40
15 bis 40
10 bis 30
4 - Blühmischung Sachsen-Anhalt Sand, trocken (mehrjährig)
Artenzahl: 29 Kräuter
Ansaatstärke: ca0,401 g / qm (ca. 4 kg/ ha)
Diasporen/ qm (ca.): 729
Botanischer Name
Achillea millefolium
Anthemis tinctoria
Armeria maritima
Artemisia campestris
Campanula rotundifolia
Centaurea cyanus
Centaurea jacea jacea
Centaurea stoebe
Cichorium intybus
Crepis biennis
Daucus carota
Dianthus deltoides
Echium vulgare
Galium verum
Hypericum perforatum
Hypochaeris radicata
Leucanthemum vulgare
Linaria vulgaris
Lotus corniculatus
Origanum vulgare
Plantago media
Potentilla argentea
Reseda luteola
Saponaria officinalis
Silene vulgaris
Trifolium arvense
Trifolium pratense
Verbascum densiflorum
Verbascum nigrum
Deutscher Name
Gemeine Schafgarbe
Färber-Hundskamille
Gewöhnliche Grasnelke
Feld-Beifuß
Rundblättrige Glockenblume
Kornblume
Wiesen-Flockenblume
Rispen-Flockenblume
Wegwarte
Wiesen-Pippau
Wilde Möhre
Heide-Nelke
Gewöhnlicher Natternkopf
Echtes Labkraut
Johanniskraut
Gewöhnliches Ferkelkraut
Wiesen-Margerite
Leinkraut
Gewöhnlicher Hornklee
Gewöhnlicher Dost
Mittlerer Wegerich
Silber-Fingerkraut
Färber-Wau
Seifenkraut
Taubenkropf-Leimkraut
Hasen-Klee
Rot-Klee
Großblütige Königskerze
Schwarze Königskerze
Diasporen/m²
60
25
15
10
100
15
12
10
15
12
50
35
8
25
50
25
40
4
25
80
5
10
5
3
20
5
10
20
35
Austauscharten/Zusatzarten
Botanischer Name
Agrimonia eupatoria
Crepis capillaris
Jasione montana
Knautia arvensis
Medicago lupulina
Pastinaca sativa
Pimpinella saxifraga
Plantago lanceolata
Thymus pulegioides
Thymus serpyllum
Trifolium campestre
Verbascum lychnitis
Deutscher Name
Kleiner Odermennig
Kleinköpfiger Pippau
Berg-Sandglöckchen
Acker-Witwenblume
Hopfenklee
Pastinak
Kleine Pimpinelle
Spitzwegerich
Thymian
Sand-Thymian
Feld-Klee
Mehlige Königskerze
18
bei
Austausch/
Ergänzung
mögliche Diasporenspanne (ca.)
2 bis 10
10 bis 40
5 bis 50
3 bis 30
20 bis 40
5 bis 20
10 bis 30
10 bis 25
20 bis 50
10 bis 50
8 bis 50
10 bis 40
5 - Blühmischung Sachsen-Anhalt sehr frische bis feuchte Standorte (mehrjährig)
Artenzahl: 27 Kräuter
Ansaatstärke: ca. 0,411 g / qm (ca. 4,1 kg/ ha)
Diasporen/ qm (ca.): 662
Botanischer Name
Achillea millefolium
Achillea ptarmica
Anthemis tinctoria
Centaurea jacea jacea
Cichorium intybus
Consolida regalis
Crepis biennis
Daucus carota
Eupatorium canabinum
Filipendula ulmaria
Galium album
Hypericum perforatum
Leucanthemum ircutianum
Lotus corniculatus
Lychnis flos-cuculi
Lysimachia vulgaris
Lythrum salicaria
Malva moschata
Pimpinella major
Plantago lanceolata
Prunella vulgaris
Saponaria officinalis
Scrophulraria nodosa
Silene dioica
Silene latifolia ssp alba
Trifolium pratense
Valeriana officinalis
Deutscher Name
Gemeine Schafgarbe
Sumpf-Schafgarbe
Färber-Hundskamille
Wiesen-Flockenblume
Wegwarte
Feld-Rittersporn
Wiesen-Pippau
Wilde Möhre
Wasserdost
Mädesüß
Wiesen-Labkraut
Johanniskraut
Zahnörchen-Margerite
Gewöhnlicher Hornklee
Kuckucks-Lichtnelke
Gilbweiderich
Blut-Weiderich
Moschus-Malve
Große Pimpinelle
Spitzwegerich
Kleine Braunelle
Seifenkraut
Knoten-Braunwurz
Rote Lichtnelke
Weiße Lichtnelke
Wiesen-Klee/ Rot-Klee
Baldrian
Diasporen/m²
60
15
10
18
20
10
15
30
45
45
15
40
50
40
80
20
20
12
5
8
15
4
10
20
15
10
30
Austauscharten/Zusatzarten
Botanischer Name
Anthriscus sylvestris
Geranium pratense
Lotus pedunculatus
Pastinaca sativa
Symphytum officinale
bei
Austausch/
mögliche Diasporenspanne (ca.)
5 bis 15
2 bis 10
10 bis 50
2 bis 10
5 bis 10
Deutscher Name
Wiesenkerbel
Wiesen-Storchschnabel
Sumpf-Hornklee
Pastinak
Beinwell
19
Ergänzung
Anlage von einjährigen Blühstreifen
Blühstreifen: Breite von mindestens 5 m
Ein Streifen weist nach der Wortbedeutung und nach Sinn- und Zweck gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als
breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie breit).
Einjährige Blühstreifen können jährlich auf anderen Ackerflächen (Schlägen) des Betriebes
angelegt werden
Blühflächen: Breite von mind. 5 m und max. 2,5 ha je Schlag
Welche Standorte sind geeignet?
In der freien Feldflur und entlang von Hecken, Baumreihen oder Waldrändern – hier jedoch
bevorzugt auf der Südseite (da durch zu starke Beschattung die Entwicklung der Pflanzen
stark behindert wird).
Auf den ausgewählten Flächen sollten keine ausdauernden Unkrautarten (z.B. Ackerkratzdistel, Quecke) vorhanden sein, da diese schnell bestandsbildend werden können. Möglichst
keine dauerhaft sehr nassen Standorte nutzen.
Aussaat / Zeitpunkt:
Blühstreifen sind jährlich mit einer standortangepassten Saatgutmischung mit mindestens
sechs Mischungspartnern zu bestellen (Anlage), um einen blütenreichen Bestand zu etablieren.
Hinweis:
 Umso artenreicher die Mischungen sind, desto höher sind die positiven ökologischen
Effekte (größeres Artenspektrum, längere Blühzeiträume, mehr Strukturen)
Die Aussaat sollte bis Ende April erfolgen.
Saatbettvorbereitung und Ansaat:
Eine gründliche Bodenbearbeitung/Saatbettbereitung ist Voraussetzung, um einen blütenreichen Bestand zu etablieren.
Pflege:
Es ist das Mahdverbot vom 1.04. bis 30.06. (Blühstreifen als ÖVF angemeldet) zu beachten. Die Pflegemaßnahmen sind danach auszurichten. Die Pflege kann mit einem Mäher, Schlegler oder Hächsler erfolgen.
20
2) Mischung für einjährige Blühstreifen aus Kulturarten
Empfehlungen für einjährige Blühmischungen aus Kulturarten Sachsen-Anhalt für einjährige Blühstreifen mit Frühjahrsansaat
Arten die für die Mischungen empfohlen werden (*sollten enthalten sein):
Arten
Alexandrinerklee*
Blaue Lupine
Boretsch
Buchweizen*
Dill*
Fenchel
Gartenkresse
Gelbsenf*
Inkarnatklee
Koriander
Malve
Markstammkohl
Öllein
Ölrettich
Phacelia*
Ringelblume*
Saat-Esparsette*
Seradella
Sommersaatwicke*
Sonnenblume*
21
Anlage von Schonstreifen
Schonstreifen: Breite von mind. 5 m
Ein Streifen weist nach der Wortbedeutung und nach Sinn und Zweck gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als
breit, d.h. mindestens 2 x so lang wie breit).
Schonstreifen können jährlich auf anderen Ackerflächen (Schlägen) des Betriebes angelegt
werden
1. auf Schonstreifen wird auf jegliche Bestellung verzichtet (Ausnahme: Saatbettbereitung ist zulässig, aber kein Eindrillen) und die Selbstbegrünung zugelassen
2. auf die Pflege wird verzichtet (hier wird eine Ausnahmeregelung gegenüber der
Greeninganforderungen angestrebt, die Entscheidung des BMEL steht noch aus)
Auf den ausgewählten Flächen sollten keine ausdauernden Unkrautarten (z.B. Ackerkratzdistel, Quecke) vorhanden sein, da diese schnell bestandsbildend werden können. Möglichst
keine dauerhaft sehr nassen Standorte nutzen.
22
Kulturartenliste, Codenummer und Kennzeichnung für MSL und ÖKO
Gültig für Antragsverfahren 2015
Kulturart
Code
Art /Gattung
Systematik/Bezeichnung
Flächenkategorie
050
051
058
062
112
113
114
115
116
118
119
121
122
125
131
132
142
143
144
156
157
171
172
Mischkulturen mit Saatgutmischung
Mischkulturen in Reihenanbau
Feldrand ÖVF
Brachen ohne Erzeugung ÖVF
Winterhartweizen/Durum
Sommerhartweizen/Durum
Winter-Dinkel
Winterweichweizen
Sommerweichweizen
Winter-Emmer/ -Einkorn
Sommer-Emmer/ -Einkorn
Winterroggen
Sommerroggen
Wintermenggetreide
Wintergerste
Sommergerste
Winterhafer
Sommerhafer
Sommermenggetreide
Wintertriticale
Sommertriticale
Mais (Körnermais u. CCM)
Mais für Biogas
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
AL
181
Rispenhirse (Panicum)
AL
182
Buchweizen
AL
183
Sorghumhirse (Körnersorghum)
AL
210
Erbsen
Gemüseerbse (Gemüse-Erbse,
Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse)
Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke
Bohne
Wicken (Pannonische, Zottelwicke,
Saatwicke)
Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine,
blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe
Lupine, Anden-Lupine)
Erbsen/Bohnen
Gemenge Erbsen / Getreide
Linsen (Speise-Linse)
Winterraps
Sommerraps
Winterrübsen (Rübsen, Rübsamen,
Rübsaat)
AL
Mischkultur
je Fall
Brachliegendes Land
je Fall
Winterweizen
Sommerweizen
Winterweizen
Winterweizen
Sommerweizen
Winterweizen
Sommerweizen
Winterroggen
Sommerroggen
Mischkultur
Wintergerste
Sommergerste
Winterhafer
Sommerhafer
Mischkultur
Wintertriticale
Sommertriticale
Gattung: Zea (Mais)
Gattung: Zea (Mais)
Gattung: Panicum
(Rispenhirsen)
Gattung: Fagopyrum
Gattung: Sorghum
(Sorghumhirsen)
Gattung: Pisum (Erbse)
AL
Gattung: Pisum (Erbse)
AL
Gattung: Vicia (Wicken)
AL
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
AL
Gattung: Lupinen
(Lupinus)
AL
AL
AL
AL
AL
Mischkultur
Mischkultur
Gattung: Lens (Linsen)
Winterraps
Sommerraps
AL
Winterrübsen
320
Sonnenblumen
AL
330
341
AL
AL
AL
je Fall
411
413
414
Sojabohnen
Lein (Gemeiner Lein, Flachs)
Ölfrucht einer Gattung/Art, die in der
aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
Silomais (als Hauptfutter)
Futterrübe/Runkelrübe
Kohl-/Steckrüben
Gattung: Helianthus
(Sonnenblumen)
Gattung: Glycine
Gattung: Linum (Lein)
AL
AL
AL
421
Klee (stickstoffbindende Pflanze ÖVF)
AL
422
Kleegras
AL
423
Luzerne
AL
424
Ackergras
AL
425
Klee-Luzerne-Gemisch
AL
Gattung: Zea (Mais)
Gattung: Beta (Rüben)
Sommerraps
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
211
220
221
230
240
250
292
311
312
315
390
426
429
Klee (nicht stickstoffbindend, nicht
ÖVF, z.B. Bockshornklee)
Futterpflanze einer Gattung/Art, die in
der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
AL
AL
23
Ausschlussfläche
Zählt nicht zur LF
Kulturart
Code
451
452
453
454
458
459
480
490
Art /Gattung
Systematik/Bezeichnung
Flächenkategorie
Wiesen
Mähweiden
Weiden
Hutungen
Streuwiesen
alle anderen Grünlandnutzungen
Streuobstfläche mit Grünlandnutzung
Nicht DZ-beihilfefähige Hutungen
Beweidung von Dauergrünland unter
etablierten lokalen Praktiken (z.B.
Heide)
nach VO 1257/1999 oder VO (EG) Nr.
1698/2005 oder VO 1305/2013 aufgeforstete Flächen
aufgeforstete Dauergrünlandflächen,
weder nach 1257/99 oder VO (EG) Nr.
1698/2005 oder VO (EU) Nr.
1305/2013
Blühstreifen (MSL-Maßnahme)
Blühfläche (MSL-Maßnahme)
Schutzstreifen Erosion (ST: Schonstreifen)
Nicht landwirtschaftliche, aber nach
Art. 32(2b (i)) der VO (EG) Nr.
1307/2013 beihilfefähige Fläche (Naturschutzflächen, die 2008 noch beihilfefähig waren)
Ackerland aus der Erzeugung genommen iSd. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c) ii) VO
1307/2013
Dauergrünland aus der Erzeugung
genommen iSd. Art. 4 Abs. 1 Buchst.
c) ii) VO 1307/2013
GL
GL
GL
GL
GL
GL
GL
GL
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
Dauergrünland
GL
Dauergrünland
601
Stärkekartoffeln
AL
602
Kartoffeln
AL
603
Zuckerrüben
AL
604
Topinambur
AL
610
Gemüse
AL
611
Gemüse-Kreuzblütler
AL
492
564
568
574
575
576
583
591
592
612
613
614
Gemüserübsen (Stoppelrübe, Weiße
Rübe, Bayerische Rübe, Mairübe,
Chinakohl, Pak-Choi, Teltower Rübchen, Stielmus, Herbstrübe)
Gemüsekohl (Kopfkohl, Wirsing, Rot/Weißkohl, Spitzkohl, Grünkohl, Kohlrabi, Markstammkohl, Blumenkohl,
Romanesco, Brokkoli, Rosenkohl,
Zierkohl)
Brauner Senf (Brauner
Senf/Sareptasenf)
Ausschlussfläche
Zählt nicht zur LF
X
X
S
-
X
S
-
X
AL
AL
Brachliegendes Land
Brachliegendes Land
AL
Brachliegendes Land
S
-
X
AL
Brachliegendes Land
X
GL
Dauergrünland
X
Art: Solanum tuberosum
(Kartoffel)
Art: Solanum tuberosum
(Kartoffel)
Gattung: Beta (Rüben)
Gattung: Helianthus
(Sonnenblumen)
Gemüse
Familie: Brassicaeae
(Kreuzblütler)
AL
Art: Rübsen (Brassica
rapa)
AL
Art: Gemüsekohl (Brassica oleracea)
AL
615
Echte Brunnenkresse
AL
616
Senfrauke (Garten-Senfrauke, Rucola)
AL
617
Gartenkresse
AL
618
Gartenrettiche (Weiße/rote Rettiche,
schwarzer Winterrettich, Ölrettich,
Radieschen)
AL
619
Weißer Senf
AL
620
Steckrübe, Kohlrübe
AL
622
Tomaten
AL
623
Auberginen
AL
624
Spanischer Pfeffer (Paprika, Chilli,
Peperoni)
AL
625
Schwarze Tollkirsche
DK
627
Salatgurke (Gurke, Salatgurke, Einlegegurke)
AL
628
Zuckermelone (cucumis melo)
AL
Art: Brauner Senf
(Brassica juncea)
Art: Echte Brunnenkresse (Nasturtium
officinale)
Gattung: Eruca (Senfrauken)
Art: Gartenkresse
(Lepidum sativum)
Art: Gartenrettich
(Raphanus sativus)
Art: Weißer Senf
(sinapis alba)
Sommerraps
Art: Solanum lycopersicum (Tomate)
Art: Solanum melongena (Aubergine)
Art: Spanischer Pfeffer
(Capsicum annuum)
Art: Atropa belladonna
(Schwarze Tollkirsche)
Art: Cucumis sativus
(Salatgurke)
Art: Cucumis melo
(Zuckermelone)
24
Kulturart
Code
629
630
631
633
634
635
636
637
Riesenkürbis (Risenkürbis, Hokkaidokürbis)
Gartenkürbis (cucurbita pepo) (Gartenkürbis, Steirischer Kürbis, Zucchini,
Spaghettikürbis, Zierkürbis)
Melone (Citrullus) (Wassermelone)
Allium/Lauch (Speise-Zwiebel, Schalotte, Lauch, Knoblauch, Schnittlauch,
Winterheckenzwiebel, Bärlauch)
Möhre (Möhre/Karotte, Futtermöhre)
Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Feuerbohne/Prunkbohne)
Feldsalate (Feldsalat/Ackersalat/
Rapunzel)
Lattich (Garten-Salat/Lattich, Lollo
Rosso, Romana-Salat/Römischer
Salat)
AL
Art: Cucubita maxima
(Riesen-Kürbis)
AL
Art: Cucurbita pepo
(Garten-Kürbis)
AL
Art: Citrullus (Melone)
AL
Gattung: Allium (Lauch)
AL
Gattung: Daucus (Möhren)
AL
Gattung: Phaseolus
(Gartenbohne)
AL
Gattung: Valerianella
(Feldsalate)
AL
Gattung: Lactuca
(Lattiche)
638
Spinat
AL
639
Mangold, Rote Beete/Rote Rübe
AL
640
Melde (Garten-Melde)
AL
641
Sellerie (Knollen-Sellerie, BleichSellerie, Stangen-Sellerie)
AL
642
Ampfer (Wiesen-Sauerampfer)
AL
643
Pastinaken
AL
644
Zichorien/Wegwarten (Chicoree,
Radiccio, krausblättrige Endivie,
ganzblättrige Endivie, Zichorie)
AL
645
Kichererbsen
AL
646
Meerettich
AL
647
Schwarzwurzeln
AL
648
650
651
Fenchel (Gemüsefenchel,/Körnerfenchel)
Küchenkräuter/Heil-und Gewürzpflanzen
Anethum (Dill, Gurkenkraut)
Kerbel (Kerbel/echter Kerbel, Wiesenkerbel)
Art /Gattung
Systematik/Bezeichnung
Flächenkategorie
Gattung: Spinacia
(Spinat)
Gattung: Beta (Rüben)
Gattung: Atriplex (Melden)
Gattung: Apium (Sellerie)
Gattung: Rumex (Ampfer)
Gattung: Pastinaca
(Pastinaken)
Gattung: Cichorium
(Zichorien/Wegwarten)
Gattung: Cicer (Kichererbse)
Art: Meerrettich (Amoracia rusticana)
Gattung: Scorzonera
(Schwarzwurzeln)
AL
Gattung: Foeniculum
AL
Küchenkräuter
AL
653
Bibernellen (Anis)
AL
654
Kümmel (Echter Kümmel)
AL
655
Kreuzkümmel (Echter Kreuzkümmel)
AL
656
Schwarzkümmel (Echter Schwarzkümmel, Jungfer im Grünen)
AL
657
Koriander
AL
658
659
Liebstöckel/Maggikraut
Petroselinum (Petersilie)
AL
AL
660
Basilikum
AL
661
Rosmarin
Salbei (Küchen-/Heilsalbei, Buntschopf-Salbei)
AL
Gattung: Anethum
Gattung: Anthriscus
(Kerbel)
Gattung: Pimpinella
(Bibernellen)
Gattung: Carum (Kümmel)
Gattung: Cuminum
(Kreuzkümmel)
Gattung: Nigella
(Schwarzkümmel)
Gattung: Coriandrum
(Korinander)
Gattung: Levisticum
Gattung: Petroselinum
Gattung: Ocimum
(Basilikum)
Gattung: Rosmarinus
AL
Gattung: Salvia (Salbei)
663
Borretsch
AL
664
Oregano (Echter Majoran, Oregano/Dost/Wilder Majoran)
AL
665
Bohnenkräuter
AL
666
Hyssopus (Ysop/Eisenkraut)
AL
667
Verbenen (Echtes Eisenkraut)
AL
652
662
668
669
670
Lavendel (Echter Lavendel, SpeikLavendel, Hybrid-Lavendel)
Thymiane (Thymian, Gartenthymian,
Echter Thymian)
Melissen (Zitronenmelisse)
AL
AL
AL
AL
Gattung: Borago (Borretsch)
Gattung: Origanum
(Oregano)
Gattung: Satureja
(Bohnenkräuter)
Gattung: Hyssopus
Gattung: Verbena
(Verbenen)
Gattung: Lavandula
(Lavendel)
Gattung: Thymus
(Thymiane)
Gattung: Melissa (Melissen)
25
Ausschlussfläche
Zählt nicht zur LF
Kulturart
Code
Art /Gattung
Systematik/Bezeichnung
Flächenkategorie
671
Enziane
AL
672
Minzen (Pfefferminze, Grüne Minze)
AL
673
Artemisia (Wermut, Estragon, Beifuß)
AL
674
Ringelblumen (Garten-Ringelblume)
AL
675
Sonnenhut (Schmalblättriger Sonnenhut, Purpur-Sonnenhut)
AL
676
Wegeriche (Spitzwegerich)
AL
677
Kamillen (Echte Kamille)
AL
678
Schafgarben (Gelbe Schafgarbe)
AL
679
Baldriane (Echter Baldrian)
AL
680
Johanniskräuter (Echtes Johanniskraut)
AL
681
Frauenmantel
AL
682
Mariendisteln
AL
683
Galega (Geißraute)
AL
684
Löwenzahn
AL
685
Engelwurzen (Arznei-Engelwurz,
Echter Engelwurz)
AL
686
Malven (Wilde Malve)
AL
701
Faserhanf
AL
702
Rollrasen
AL
703
Färber-Waid
AL
704
Glanzgräser (Kanariensaat/Echtes
Glanzgras)
AL
705
Virginischer Tabak
AL
706
Mohn (Schlafmohn, Backmohn)
AL
707
Erdbeeren
AL
708
Färberdisteln
AL
709
Brennnesseln (Große Brennnessel)
AL
720
Zierpflanzen
Energiepflanze einer Gattung/Art, die
in der aktuellen Liste nicht aufgeführt
ist
Silphium (Durchwachsene Silphie,
Becherpflanze)
AL
Gattung: Gentiana
(Enziane)
Gattung: Mentha (Minzen)
Gattung: Artemisia
Gattung: Calendula
(Ringelblumen)
Gattung: Echinacea
(Sonnenhüte)
Gattung: Plantago
(Wegeriche)
Gattung: Matricaria
(Kamillen)
Gattung Achillea
(Schafgarben)
Gattung: Valeriana
(Baldriane)
Gattung: Hypericum
(Johanniskräuter)
Gattung: Alchemilla
(Fauenmantel)
Gattung: Silybum
(Mariendisteln)
Gattung: Galega
Gattung: Taraxacum
(Löwenzahn)
Gattung: Angelica
(Engelwurzen)
Gattung: Malva (Malven)
Gattung: Cannabis
(Hanf)
Mischkulturen
Art: Färber-Waid (Isatis
tinctoris)
Gattung: Phalaris
(Glanzgräser)
Art: Virginischer Tabak
(Nicotiana tabacum)
Gattung: Papaver
(Mohn)
Gattung: Fragaria
(Erdbeeren)
Gattung: Carthamus
(Färberdisteln)
Gattung: Urtica (Brennnesseln)
Zierkräuter
AL
je Fall
AL
Gattung: Silphium
803
Sudangras
AL
804
805
822
825
Sida (Virginiamalve)
AL
Igniscum
SD
Streuobst (ohne Wiesennutzung)
Kernobst z.B. Äpfel, Birnen
Steinobst, z. B. Kirschen, Pflaumen,
Pfirsiche
Beerenobst, z.B. Johannis-, Stachel-,
Himbeeren
Sanddorn
Sonstige Obstanlagen z.B. Holunder,
Sanddorn
Haselnüsse
Walnüsse
Baumschulen, nicht für Beerenobst
Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen)
Korbweiden
KUP lt. Direktzahlungendurchführungsverordnung
Bestockte Rebfläche
Unbestockte Rebfläche
Rebschulfläche
Tafeltrauben
DK
DK
-
DK
-
DK
-
DK
-
DK
-
DK
DK
DK
-
DK
-
DK
-
DK
-
DK
AL
DK
DK
-
801
802
826
827
828
829
833
834
838
839
840
841
843
844
845
848
Ausschlussfläche
Zählt nicht zur LF
X
Gattung: Sorghum
(Sorghumhirsen)
Gattung: Sida
26
X
849
Weinbergbrache
Kulturart
Code
850
851
852
853
DK
Art /Gattung
Systematik/Bezeichnung
Flächenkategorie
DK
DK
DK
DK
-
DK
-
DK
DK
-
AL
-
860
861
911
Sonstige Dauerkulturen
Rhabarber
Chinaschilf/Miscanthus
Riesenweizengras/Szarvasi-Gras
Dauerkultur einer Gattung/Art, die in
der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
Aromahopfen
Bitterhopfen
Hopfen vorübergehend stillgelegt
(Gerüst steht noch)
Spargel
Artischocke
(Beta-)Rübensamenvermehrung
912
Grassamenvermehrung
AL
913
Klee- oder Luzernesamenvermehrung
AL
855
857
858
859
914
915
960
994
995
996
999
Versuchsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturarten
Ackerrandstreifen und Blühflächen
Dämme und Deiche
Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter
und Dunglagerplätze auf DGL
Forstflächen (Waldbodenflächen)
Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter
und Dunglagerplätze auf AL
Ackerkultur einer Gattung/Art, die in
der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist
DK
DK
AL
Ausschlussfläche
Zählt nicht zur LF
X
Gattung: Beta (Rüben)
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
AL
Mischkultur
AL
GL
Brachliegendes Land
Dauergrünland
X
GL
Dauergrünland
X
S
-
AL
-
AL
-
27
X
X