Bebauungsplan „Brünnlesäcker – Neufassung für die Flst. Nrn. 703/1 und 703/2“ Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Brünnlesäcker – Neufassung für die Flst. Nrn. 703/1 und 703/2“, Ortsteil Walddorf, nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 28.12.2015 bis 27.01.2016 Unter der Voraussetzung der Zustimmung des Gemeinderats der Gemeinde Walddorfhäslach in öffentlicher Sitzung am 17. Dezember 2015 wird der Bebauungsplanentwurf „Brünnlesäcker – Neufassung für die Flst. Nrn. 703/1 und 703/2“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf öffentlich ausgelegt. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Ziele und Zwecke der Planung: Das Plangebiet umfasst ca. 0,013 ha. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Brünnlesäcker – Neufassung für die Flst. Nrn. 703/1 und 703/2“ sollen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine geordnete und bodenschonende Erweiterung der bereits bestehenden umgebenden Wohnbebauung geschaffen und eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung sowie Stärkung der Innenentwicklung auf den Flst. Nrn. 703/1 und 703/2 vorgenommen werden. Die Flurstücke sollen im weiteren Verfahren in drei neue Flurstücke unterteilt werden. Die Ausweisung der dadurch entstehenden Grundstücke erfolgt als allgemeines Wohngebiet. Die Fläche liegt im bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brünnlesäcker“ , der im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Brünnlesäcker – Neufassung für die Flst. Nrn. 703/1 und 703/2“ aufgehoben wird. Ziel der Gemeinde ist es diesen Bereich im Rahmen der Nachverdichtung einer Bebauung zuzuführen und die Festsetzungen an die bestehenden Gebäudehöhen der angrenzenden Umgebungsbebauung anzupassen. Zum Bebauungsplanentwurf „Brünnlesäcker – Neufassung für die Flst. Nrn. 703/1 und 703/2“ werden keine umweltbezogenen Informationen ausgelegt. Auslegung: Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung und benannten umweltbezogenen Informationen vom 28.12.2015 bis einschließlich 27.01.2016 im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden, aus. Hinweise: Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 27.01.2016, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren. Walddorfhäslach, den 17. Dezember 2015 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin
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