Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Berichtsheft (Ausbildungsnachweis für die Berufsausbildung, wöchentliche/monatliche Berichte) Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Ausbildungsberuf (nach Berufsbild) Ausbildungsfirma Geschäftszweig Vertragliche Ausbildungszeit vom bis Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen am und eingetragen in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der IHK am Gesetzlicher Vertreter des Auszubildenden Name Anschrift Unterschrift der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter Kenntnisnahme zur Abschlussprüfung ______________________ Prüfungsausschuss (Bezeichnung) ________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Anmerkung des Prüfungsausschuss: Wilhelmstr. 24-26 65183 Wiesbaden Postfach 3460 65024 Wiesbaden Internet: http://www.ihk-wiesbaden.de Telefon (0611) 1500-0 Telefax (0611) 1500-222 E-Mail: [email protected] SVA Ausbildungsgang Dauer Abteilung (Arbeitsgebiet oder Sparte) vom bis Unterschrift des Abteilungsleiters oder des Ausbildenden Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Richtlinien für das Führen von Berichtsheften in Form von Ausbildungsnachweisen 1. Der Ausbildungsnachweis ist in möglichst einfacher Form (stichwortartige Angaben, ggf. LoseblattSystem) zu führen. Er hat den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten Ausbildender, Ausbilder, Berufsschule und gesetzlicher Vertreter des Auszubildenden darzustellen. Der Ausbildungsnachweis soll der Systematisierung der Berufsausbildung dienen. 2. Den Ausbildungsnachweisen sind die Ausbildungsordnungen zugrunde zu legen. 3. Nach der Ausbildungsordnung §5 Abs. 2 Satz Nr.7 BBiG haben Auszubildende einen schriftlichen Nachweis zu führen. Ausbildende haben Auszubildende zum Führen von Berichtsheften anzuhalten (§14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). 4. Der Ausbildende gibt den Auszubildenden Gelegenheit die schriftlichen Ausbildungsnachweise während der Arbeitszeit zu führen. Auch ist die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen. 5. Die Vorlage des Ausbildungsnachweises ist Zulassungsvoraussetzung gemäß § 43 BBiG Abs. 1 Ziffer 2. Hinweise 1. Stichpunktartige tatsächliche Angabe der ausgeübten Tätigkeit. Beispiele: Nicht sondern oder Einkauf, Vergleichen von Angeboten aus dem Bereich Hilfsstoffe hinsichtlich Qualität, Stückpreis und Lieferzeit Kontrolle von Lieferscheinen mit der Bestellung Nicht sondern Fräsen, Fräsen eines Zahnrades aus Polyamid an der Universalfräsmaschine mit Hilfe des Teilkopfes oder oder Aufbau einer pneumatischen Steuerung Messen der Leitfähigkeit in Trink- und Brauchwasser 2. Die Eintragung für den Berufsschultag soll den Lehrstoff erfassen. Beispiele: Nicht sondern Buchführung, Buchführung: Erstellen einer Bilanz Allgemeine Wirtschaftslehre: Die Produktionsfaktoren Wirtschaftsrechnen: Zinsstaffel Nicht sondern Technologie, Technologie: Grundbegriffe der digitalen Informationsverarbeitung Technische Mathematik: Koordinaten für die NC-Programmierung berechnen Arbeitsplanung: Werkstückdetails darstellen und bemaßen
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