Merkblatt Berichtsheft, Ausbildungsnachweis Unsere Empfehlung: Nutzen Sie das Berichtsheft Ihres Fachverbandes (Innung)! Es enthält neben dem Ausbildungsnachweis (=“Pflicht“) auch Platz für Skizzen, Zeichnungen, MatheAufgaben und Lückentexte (=“Kür“). Mit diesem Berichtsheft haben Sie automatisch auch eine regelmäßige Kontrolle über die theoretischen Leistungen Ihres Lehrlings. Das Berichtsheft Ihres Fachverbandes/Innung erhalten Sie über die jeweilige Innung bzw. Kreishandwerkerschaft, auch wenn Sie nicht Mitglied einer Innung sind. Auch ausreichend für die Zulassung zu den Prüfungen: Berufsunabhängige Ausbildungsnachweise Für die Zulassung zu den Zwischenprüfungen, Teile 1 und 2 der Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfungen reicht aber auch ein schriftlicher Ausbildungsnachweis (siehe Muster auf der 2. Seite). Ausbildungsnachweishefte erhalten Sie im örtlichen Buchhandel oder direkt im Internet z. B. beim Feldhaus-Verlag (http://www.feldhausverlag.de) - etwa den „Ausbildungsnachweis 2006“ (für gewerbliche Berufe) oder beim Bertelsman-Verlag (www.wbv.de). Elektronischer Ausbildungsnachweis Den Ausbildungsnachweis kann Ihr Lehrling auch elektronisch am PC führen. Bitte vergessen Sie nicht, ihn regelmäßig ausdrucken zu lassen und zu unterschreiben. Stand: September 2016 Entwickelt von der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Seite 1 von 2 Stand: September 2016 Entwickelt von der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Seite 2 von 2
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