BMBF-Fördermaßnahme „r+ Impuls – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“ 1. Gegenstand der Förderung Förderfähig sind FuE-Aktivitäten im Rahmen industrieller Entwicklungs- und Innovationsprojekte, um risikobehaftete technologische und nicht-technologische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Maßstabsvergrößerung, Optimierung und Auslegung von Komponenten und Anlagen, erforderlichen Prüf- und Zulassungsverfahren, Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen und branchen-übergreifenden Anwendungsmöglichkeiten zu untersuchen. Gefördert werden Einzelvorhaben von Unternehmen sowie Verbundvorhaben zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Die Arbeiten müssen auf Initiative und unter Federführung eines Industrieunternehmens bzw. des späteren Anwenders durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist eine erfolgreich beendete Vorlaufforschung bzw. ein nachgewiesener Pilotbetrieb, der z. B. im Rahmen einer ersten Förderphase erreicht wurde. Förderfähig sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur deutlichen Steigerung der Ressourceneffizienz. Prioritäre Themen sind z. B. Steigerung der Material- und Energieeffizienz vor allem in rohstoffintensiven Produktionssystemen (z. B. Metallerzeugung und -verarbeitung, Chemische Industrie, Baustoff- und Keramikindustrie) Rückführung hochwertiger Wertstofffraktionen aus Abfallströmen Recycling und Substitution von Rohstoffen mit wirtschaftsstrategischer Bedeutung für Schlüsseltechnologien und Hightech-Anwendungen Stoffliche Nutzung von CO2 für chemische Produkte sowie zur Energiespeicherung 2. Projektanforderungen Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. 3. Art und Umfang der Förderung Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen des Projektes Zuwendung an Unternehmen: bis zu 25 % der Projektkosten Zuschussfähige Kosten: Personalkosten (Ist-Kosten), Sachausgaben, Fremdleistungen, Investitionen etc. 4. Verfahren Das Förderverfahren ist einstufig. Dem Projektträger sind detaillierte Projektskizzen bis zum Stichtag 01. März 2016 vorzulegen. Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr Dr. Karl-Heinz Kellner Haid-und-Neu-Str. 7 D-76131 Karlsruhe Telefon (0721) 86 017 28-0 Telefax (0721) 86 017 28-19 Email: [email protected]
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