r+Impuls - Dr. Karl-Heinz Kellner

BMBF-Fördermaßnahme
„r+ Impuls – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz –
Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“
1. Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind FuE-Aktivitäten im Rahmen industrieller Entwicklungs- und
Innovationsprojekte, um risikobehaftete technologische und nicht-technologische
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Maßstabsvergrößerung, Optimierung und
Auslegung von Komponenten und Anlagen, erforderlichen Prüf- und Zulassungsverfahren,
Entwicklung
von
neuen
Geschäftsmodellen
und
branchen-übergreifenden
Anwendungsmöglichkeiten zu untersuchen. Gefördert werden Einzelvorhaben von
Unternehmen sowie Verbundvorhaben zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.
Die Arbeiten müssen auf Initiative und unter Federführung eines Industrieunternehmens bzw.
des späteren Anwenders durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist eine
erfolgreich beendete Vorlaufforschung bzw. ein nachgewiesener Pilotbetrieb, der z. B. im
Rahmen einer ersten Förderphase erreicht wurde. Förderfähig sind risikoreiche industrielle
Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur deutlichen Steigerung der
Ressourceneffizienz.
Prioritäre Themen sind z. B.
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Steigerung der Material- und Energieeffizienz vor allem in rohstoffintensiven
Produktionssystemen (z. B. Metallerzeugung und -verarbeitung, Chemische Industrie,
Baustoff- und Keramikindustrie)
Rückführung hochwertiger Wertstofffraktionen aus Abfallströmen
Recycling und Substitution von Rohstoffen mit wirtschaftsstrategischer Bedeutung für
Schlüsseltechnologien und Hightech-Anwendungen
Stoffliche Nutzung von CO2 für chemische Produkte sowie zur Energiespeicherung
2. Projektanforderungen
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Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
3. Art und Umfang der Förderung
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Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen des Projektes
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Zuwendung an Unternehmen: bis zu 25 % der Projektkosten
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Zuschussfähige Kosten: Personalkosten (Ist-Kosten), Sachausgaben, Fremdleistungen,
Investitionen etc.
4. Verfahren
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Das Förderverfahren ist einstufig. Dem Projektträger sind detaillierte Projektskizzen bis
zum Stichtag 01. März 2016 vorzulegen.
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
Dr. Karl-Heinz Kellner
Haid-und-Neu-Str. 7
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Telefon (0721) 86 017 28-0
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