EU H2020 SME Instrument - Dr. Karl-Heinz Kellner

EU-Projektförderung
Horizon 2020: „SME Instrument“
1. Gegenstand der Förderung
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Mit dem Ziel der Einführung des neuartigen Produktes auf dem europäischen und
weltweiten Markt werden Projekte unter anderem aus folgenden Bereichen gefördert:
Nanotechnologie (02), Biotechnologie (03), Gesundheitswesen (05), eHealth (06),
Ressourceneffizienz (11), Sicherheitsforschung (13).
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Einzelförderung von kleinen und mittleren Unternehmen
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Zweistufige Förderung:
Phase I: Erstellung eines Business-Plans, Machbarkeitsstudie bezüglich der
technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit des Vorhabens (6 Monate)
Phase II: Innovations-Projekt, Überführung des Prototyps zu einem marktfähigen
Produkt
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Der Prototyp muss nachweislich funktionstüchtig sein und in seiner Leistungsfähigkeit
den Stand der Technik zumindest für bestimmte, wirtschaftlich relevante Anwendungen
übertreffen.
2. Projektanforderungen
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Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU-Kriterien:
Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Millionen € oder Jahresbilanz
unter 43 Millionen €; das Unternehmen darf nicht zu 25% oder mehr in Besitz eines
Unternehmens stehen, das die KMU-Kriterien nicht erfüllt).
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Kooperationspartner werden durch Aufträge eingebunden.
3. Art und Umfang der Förderung
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Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen des Projektes
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Zuwendung an Unternehmen: Phase I 70% der Projektkosten, bis 50.000 €
Phase II 70% der Projektkosten, bis 2,5 Mio. €
Im Gesundheitswesen (05): Phase II 100% der Projektkosten, bis 5 Mio. €
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Zuschussfähige Kosten: Personalkosten, Sachausgaben und Reisekosten ergänzt
durch einheitliche Pauschale von 25% für indirekte Kosten, Kosten für
Fremdleistungen (Aufträge)
4. Verfahren
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Einreichfristen für 2016:
Phase I 24.02., 03.05., 07.09., 09.11.
Phase II 03.02., 14.04., 15.06., 13.10,
Bekanntmachung Gesundheitswesen:
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/topics/6117smeinst-05-2016-2017.html
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
Dr. Karl-Heinz Kellner, Haid-und-Neu-Str. 7, D-76131 Karlsruhe
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