Verfügung - Landkreis Esslingen

Amtliche
Bekanntmachung
Verfügung:
Widmung und Umstufung von Teilabschnitten
der L 1250 bzw. K 1200 in Oberboihingen
Durch den Neubau der L 1250 in Oberboihingen haben sich die Verkehrsführung und die Verkehrsbedeutung des klassifizierten Straßennetzes
geändert.
Nach dem Straßengesetz für Baden Württemberg StrG in der Fassung
vom 11.05.1992 (GBI.S.329) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 14. Januar 2014 (GBI. S. 49, 51) ist der neugebaute Straßenabschnitt
auf Markung Oberboihingen zur Kreisstraße 1200 zu widmen bzw. ein
Teilstück der Landesstraße 1250 alt zur Kreisstraße 1200 umzustufen.
I. Widmung und Umstufung
Die Widmung des unten genannten Straßenabschnittes erfolgt zum
01.04.2015
1. Widmung nach § 5 StrG Baden-Württemberg
der neu gebauten Bahnunterführung zur K 1200 in der Straßenbaulast
des Landkreises Esslingen
VNK 7322 020 neu
NNK 7322 020 alt
von Stat. 0,000
bis Stat. 0,270
= 270 m
2. Umstufung nach § 6 StrG Baden-Württemberg
eines Teilstücks der L 1250 alt zur K 1200 in der Straßenbaulast des
Landkreises Esslingen
VNK 7322 012
NNK 7322 020 alt
von Stat. 1,470 alt / 0,270 neu
bis Stat. 1,510 alt / 0,324 neu = 54 m
Das Kreisstraßennetz des Landkreises Esslingen wird durch die vorgesehene Widmung und Umstufung um 324 m verlängert und in der Längenstatistik neu festgelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt
Esslingen, Pulverwiesen 11, 73276 Esslingen a. N. oder beim Regierungspräsidium Stuttgart in 70565 Stuttgart, Ruppmannstraße 21, schriftlich
oder zur Niederschrift einzulegen.
gez. Heinz Eininger, Landrat
Esslingen am Neckar, den 04.04.2015
21/2015