Amtliche Bekanntmachung Verfügung: Widmung und Umstufung von Teilabschnitten der L 1250 bzw. K 1200 in Oberboihingen Durch den Neubau der L 1250 in Oberboihingen haben sich die Verkehrsführung und die Verkehrsbedeutung des klassifizierten Straßennetzes geändert. Nach dem Straßengesetz für Baden Württemberg StrG in der Fassung vom 11.05.1992 (GBI.S.329) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Januar 2014 (GBI. S. 49, 51) ist der neugebaute Straßenabschnitt auf Markung Oberboihingen zur Kreisstraße 1200 zu widmen bzw. ein Teilstück der Landesstraße 1250 alt zur Kreisstraße 1200 umzustufen. I. Widmung und Umstufung Die Widmung des unten genannten Straßenabschnittes erfolgt zum 01.04.2015 1. Widmung nach § 5 StrG Baden-Württemberg der neu gebauten Bahnunterführung zur K 1200 in der Straßenbaulast des Landkreises Esslingen VNK 7322 020 neu NNK 7322 020 alt von Stat. 0,000 bis Stat. 0,270 = 270 m 2. Umstufung nach § 6 StrG Baden-Württemberg eines Teilstücks der L 1250 alt zur K 1200 in der Straßenbaulast des Landkreises Esslingen VNK 7322 012 NNK 7322 020 alt von Stat. 1,470 alt / 0,270 neu bis Stat. 1,510 alt / 0,324 neu = 54 m Das Kreisstraßennetz des Landkreises Esslingen wird durch die vorgesehene Widmung und Umstufung um 324 m verlängert und in der Längenstatistik neu festgelegt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73276 Esslingen a. N. oder beim Regierungspräsidium Stuttgart in 70565 Stuttgart, Ruppmannstraße 21, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. gez. Heinz Eininger, Landrat Esslingen am Neckar, den 04.04.2015 21/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc