n e f o h t l A Stadtgemeinde Althofen Hauptplatz 8 Auskünfte: Telefon: Telefax: Kärnten Österreich - Austria 9330 Althofen Tanja Lackner 04262/2288-25 04262/2288-33 Bauabteilung Althofen, am 4.5.2015 Zahl: Betrifft: 131-1/2014_2a_2b, 7 Änderung des Flächenwidmungsplanes Kundmachung Die Stadtgemeinde Althofen beabsichtigt, aufgrund eingegangener Umwidmungsanträge die nachstehenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes im Sinne der Bestimmungen des Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GPlG 1995), LGBl. 23/1995 zuletzt in der Fassung LGBl 85/2013 in Erwägung zu ziehen: Jedermann ist berechtigt, innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist vom 4. Mai 2015 bis 1. Juni 2015 Einwendungen gegen die beiliegend in Erwägung gezogenen Änderungen des Flächenwidmungsplanes vorzubringen. Einwendungen sind schriftlich einzubringen, zu begründen und notwendigenfalls durch Planbeilagen zu ergänzen. 2a/2014 Umwidmung der Parzellen 94/12 94/22 94/13 94/14 .76 94/15 .71 94/16 im Ausmaß von im Ausmaß von im Ausmaß von im Ausmaß von im Ausmaß von im Ausmaß von im Ausmaß von im Ausmaß von 4.568 3.037 1.862 4.272 811 1.467 253 2.244 m² m² m² m² m² m² m² m² .72 im Ausmaß von 255 m² 99/1 (Teilfläche) im Ausmaß von 2.640 m² . alle Katastralgemeinde: TREIBACH (74017) Widmung von: Bauland - Wohngebiet Widmung in: Bauland - Geschäftsgebiet sowie 2b/2014 Umwidmung der Parzellen 94/7 im Ausmaß von 94/23 im Ausmaß von 93 im Ausmaß von 3.487 1.540 103 m² m² m² alle Katastralgemeinde: TREIBACH (74017) Widmung von: Grünland - Kinderspielplatz Widmung in: Bauland - Geschäftsgebiet 7/2014 Umwidmung der Parzelle 106/1 (Teilfläche) KG Treibach im Ausmaß von 350 m² Widmung von: Verkehrsflächen - allgemeine Verkehrsfläche Widmung in: Bauland - Industriegebiet Der Flächenwidmungsplan und allenfalls notwendige Unterlagen liegen während der Amtsstunden in der Bauabteilung der Stadtgemeinde Althofen zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Die Fachdienststellen und die Vertreter öffentlicher Belange werden ersucht, Begutachtungen und Stellungnahmen zu den in Erwägung gezogenen Umwidmungsfällen abzugeben. Für den Bürgermeister angeschlagen am: 4.5.2015 abgenommen am:
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