AlthofenKärnten

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A
Stadtgemeinde Althofen
Hauptplatz 8
Auskünfte:
Telefon:
Telefax:
Kärnten
Österreich - Austria
9330 Althofen
Tanja Lackner
04262/2288-25
04262/2288-33
Bauabteilung
Althofen, am 4.5.2015
Zahl:
Betrifft:
131-1/2014_2a_2b, 7
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Kundmachung
Die Stadtgemeinde Althofen beabsichtigt, aufgrund eingegangener Umwidmungsanträge die
nachstehenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes im Sinne der Bestimmungen des
Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GPlG 1995), LGBl. 23/1995 zuletzt in der Fassung
LGBl 85/2013 in Erwägung zu ziehen:
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist vom
4. Mai 2015 bis 1. Juni 2015
Einwendungen gegen die beiliegend in Erwägung gezogenen Änderungen des
Flächenwidmungsplanes vorzubringen. Einwendungen sind schriftlich einzubringen, zu
begründen und notwendigenfalls durch Planbeilagen zu ergänzen.
2a/2014
Umwidmung der Parzellen
94/12
94/22
94/13
94/14
.76
94/15
.71
94/16
im Ausmaß von
im Ausmaß von
im Ausmaß von
im Ausmaß von
im Ausmaß von
im Ausmaß von
im Ausmaß von
im Ausmaß von
4.568
3.037
1.862
4.272
811
1.467
253
2.244
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
.72
im Ausmaß von 255
m²
99/1
(Teilfläche) im Ausmaß von 2.640 m²
.
alle Katastralgemeinde: TREIBACH (74017)
Widmung von: Bauland - Wohngebiet
Widmung in: Bauland - Geschäftsgebiet
sowie
2b/2014
Umwidmung der Parzellen
94/7 im Ausmaß von
94/23 im Ausmaß von
93 im Ausmaß von
3.487
1.540
103
m²
m²
m²
alle Katastralgemeinde: TREIBACH (74017)
Widmung von: Grünland - Kinderspielplatz
Widmung in: Bauland - Geschäftsgebiet
7/2014
Umwidmung der Parzelle
106/1 (Teilfläche) KG Treibach im Ausmaß von
350
m²
Widmung von: Verkehrsflächen - allgemeine Verkehrsfläche
Widmung in: Bauland - Industriegebiet
Der Flächenwidmungsplan und allenfalls notwendige Unterlagen liegen während der
Amtsstunden in der Bauabteilung der Stadtgemeinde Althofen zur allgemeinen
Einsichtnahme auf. Die Fachdienststellen und die Vertreter öffentlicher Belange werden
ersucht, Begutachtungen und Stellungnahmen zu den in Erwägung gezogenen
Umwidmungsfällen abzugeben.
Für den Bürgermeister
angeschlagen am: 4.5.2015
abgenommen am: