PM WK 05-2015-Entlastung-Kommunen

Uwe Beckmeyer
Mitglied des Deutschen Bundestages
Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Platz der Republik 1 11011 Berlin
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22. Mai 2015
Beckmeyer: 3,5 Milliarden für Investitionen in finanzschwachen Kommunen –
auch das Land Bremen profitiert
Anlässlich des gestrigen Beschlusses des Bundestages über einen Nachtragshaushalt 2015
und den „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ erklärt der Bundestagsabgeordnete für
Bremen und Bremerhaven, Uwe Beckmeyer:
„Der Bund stellt finanzschwachen Kommunen insgesamt 3,5 Milliarden Euro für
Investitionen zur Verfügung, das hat der Bundestag gestern beschlossen. Das Land
Bremen erhält davon etwa 38,77 Millionen Euro“, so Uwe Beckmeyer. Am Donnerstag
verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen von Union und SPD das
Nachtragshaushaltsgesetz 2015. „Mit diesem Nachtragshaushalt werden die
notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der Investitionsoffensive und die
Förderung finanzschwacher Kommunen geschaffen“, so Beckmeyer weiter.
Mit dem Nachtragshaushalt wurde auch das „Gesetz zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der
Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ beschlossen. Hiermit werden 3,5
Milliarden Euro als Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“
bereitgestellt. „Von der allgemeinen Investitionsschwäche sind finanzschwache
Kommunen besonders betroffen. Mit den 3,5 Milliarden Euro des Bundes können diese
Kommunen in die Modernisierung ihrer Infrastruktur investieren, zum Beispiel
städtebauliche Projekte verwirklichen oder die Breitbandversorgung ausbauen“, so
Beckmeyer weiter.
Der „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ wird im Jahr 2015 durch eine einmalige
Zahlung von 3,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Mittel werden
auf Basis eines Schlüssels auf die Länder verteilt, der die jeweilige Bedürftigkeit
widerspiegeln soll. Der Schlüssel ergibt sich zu je einem Drittel aus der Einwohnerzahl, der
Höhe der Kassenkredite und der Anzahl der Arbeitslosen. Das Land Bremen erhält 1,1078
Prozent der Mittel. Das entspricht etwa 38,77 Millionen Euro. Als Förderbereiche
vorgesehen sind Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur und
Klimaschutz. Der Bund übernimmt dabei 90 Prozent der Investitionskosten, die
Kommunen sollen einen 10-prozentigen Eigenanteil leisten. „So können auch Kommunen
mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren“, so Beckmeyer
abschließend.
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PRESSEMITTEILUNG
PM WK 05/2015