Arbeitsunterlage für die Annahme und Bearbeitung von Privatvisa

Stand: April 2015
Transitvisa
Hinweis zu Transitvisa ab dem 05.04.2010 (Inkrafttreten des Visakodex):
Visa für den Flughafentransit (Kategorie A) oder die Durchreise (Kategorie C) durch Schengenländer sind bei der
Vertretung des Landes zu beantragen, in das die Ersteinreise erfolgt.
Vietnamesische Staatsangehörige benötigen ein Transitvisum nur dann, wenn Sie den Transitbereich des
Flughafens verlassen wollen oder wenn Ihre Flugroute zwei Stopps in Schengenländern beinhaltet (Hanoi/Ho Chi
Minh Stadt-Frankfurt-Paris-Marokko).
Transitbereiche befinden sich nur an den folgenden Flughäfen:
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Frankfurt/ Main
München
Hamburg (zeitlich befristet von 4.30 Uhr bis 23.30 Uhr)
Düsseldorf (zeitlich befristet von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr und vorherige Anmeldepflicht des Beförderungsunternehmens bei den mit der
polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (Bundespolizei)).
· Köln-Bonn (zeitlich befristet von 4.30 Uhr bis 23.00 Uhr)
· Berlin-Tegel (zeitlich befristet von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr und vorherige Anmeldepflicht des Beförderungsunternehmens bei den mit der
polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (Bundespolizei)). Ausschließlich für Passagiere von
Air Berlin“. Die Mindestdauer des Transits muss 75 Minuten betragen.
Sofern Ihre Reise über einen anderen deutschen Flughafen geführt wird, benötigen Sie auf jeden Fall ein
Transitvisum.
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Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen
Sie vorlegen. Es sind jeweils Originale zusammen mit 1 Kopie einzureichen.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen
Übersetzung + 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter
Angabe von Ort und Datum.
Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn. Ab dem 01.05.2015 werden nur noch Online Anträge
auf Erteilung eines Schengen-Visums (VIDEX-Format) angenommen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der
Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de. Dort finden Sie auch Informationen zum Terminvergabesystem der Botschaft.
Nach Ihrer Eintragung im System erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung per E-Mail. Bringen Sie die Bestätigung
sowie -alle- benötigten Unterlagen bitte mit zu Ihrem Termin in die Botschaft. Vorsprachen außerhalb eines bestätigten Termins,
Buchungen in der falschen Kategorie sowie Vorlage von unvollständigen Anträgen werden -nicht- akzeptiert.
Zur Fingerabdruckabgabe ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers notwendig.
Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der
erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen.
Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de .
Bitte beachten Sie:
Gemäß Visakodex ist die deutsche Botschaft nur für Visumanträge zuständig, sofern Deutschland das Hauptreiseziel ist.
Eine Antragstellung ist ab 3 Monaten vor der geplanten Reise möglich.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und
können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen!
Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Botschaft
übernimmt keine Verteilung von unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandten Unterlagen. Alle hier aufgeführten Dokumente
sind vom Antragsteller in der erbetenen Form bei seiner Vorsprache vorzulegen.
HINWEIS: Der Besitz eines Visums allein berechtigt nicht automatisch zur Einreise. Sie müssen bei der Einreise nachweisen
können, dass Sie die in Artikel 5 des Schengener Grenzkodexes vorgesehenen Einreisevoraussetzungen erfüllen.
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Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)
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Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular sowie die
Erklärung gemäß § 55 AufentG
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Name und Unterschrift
Name gemäß Pass und Ihre eigenhändige Unterschrift
□
Erklärung gem. § 55 AufenthaltG
Eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben
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Zwei aktuelle Passbilder
□
2 Passbilder
3
Pässe
□
Ein gültiger und unterschriebener
Reisepass
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weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und Kopie der Seiten, die Visa der Schengener Staaten,
Großbritannien, USA, Kanada, Australien oder Neuseeland enthalten)
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Sonstige Unterlagen zum Reisezweck
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Ihr Reisepass muss ein gültiges Visum für das Zielland enthalten oder zur visumsfreien Einreise in das Zielland berechtigen.
Kopie der Passseite mit Visum für das Zielland
□
Flugbuchung
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Verwurzelung in Vietnam
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Haushaltsanmeldung, sog.
Familienbuch (Ho khau Gia dinh)
Familienbuch (Ho khau Gia dình)
□
Familiäre Verwurzelung
Nachweis durch z.B. Familienbuch, Heiratsurkunde etc.
□
Arbeitsbescheinigung mit Freistellung
für den gewünschten Zeitraum
Original, nicht älter als einen Monat
Bei Arbeitnehmern mit folgenden Angaben: vollständige Anschrift, Name und
Rufnummer mit Vorwahlnummer des Arbeitgebers sowie Gehaltsangabe
oder
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Registrierung und wirtschaftliche
Tätigkeit
Nachweis über die Registrierung und wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens;
bzw. bei Selbständigen: z.B. Steuerbescheide, Bankbestätigungen,
Buchführungsunterlagen o.ä.
oder
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Nachweis über Immobilienbesitz
Urlaubsgenehmigung für den beantragten Zeitraum
Davon ist ein Bild auf das Antragsformular aufzukleben und eines lose beizufügen.
Hinweis: Der Hintergrund muss weiß sein, das Gesicht muss auf dem Foto frontal
aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt und das Foto darf nicht retuschiert
sein.
Original und Kopie der Seiten, die Einträge enthalten;
dieser muss nach Ende der Reise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Das
Ausstellungsdatum darf nicht älter als 10 Jahre zurückliegen. Der Pass muss
mindestens 2 leere Seiten aufweisen und
Bei Schülern und Studenten
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Schulbescheinigung (Original) oder Studienbescheinigung (Original) mit Freistellung für den gewünschten Zeitraum
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Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die nicht von Ihren Eltern begleitet werden (jeweils im Original und
Kopie)
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Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
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Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern) mit Beglaubigung der Unterschrift im Original und einer
Kopie, abgeben vor dem zuständigen Volkskomitee, nicht älter als 6 Monate
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Eine Kopie der ersten Seite des Nationalpasses / Reisepasses derjenigen, die die Einverständniserklärung abgegeben haben
Sonderfälle:
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Die Sorgeberechtigten sind nicht in Vietnam
wohnhaft
die Einverständniserklärung ist abzugeben vor:
- einer vietnamesischen Auslandsvertretung oder
- einer deutschen Behörde oder
- einer deutschen Auslandsvertretung
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Einer der Sorgeberechtigten ist verstorben
Vorlage der Sterbeurkunde
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Das Sorgerecht wurde einer/einem
Sorgeberechtigten allein übertragen
Beschluss des zuständigen Gerichts
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Reisekrankenversicherung (entbehrlich für den Flughafentransit)
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Reisekrankenversicherung
Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz für den beantragten Aufenthaltszeitraum
mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengenstaaten.
Für die Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise, eines Jahres- oder
Mehrjahresvisums genügt die Vorlage einer gültigen Reisekrankenversicherung nur
für die erste Reise.
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Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich dieses Merkblatt, insbesondere Hinweise zu gefälschten und unvollständigen
Unterlagen, ausführlich gelesen und den Inhalt verstanden habe. Ich wurde darüber belehrt, dass eine Verlängerung der
Gültigkeitsdauer des Visums durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland grundsätzlich nicht möglich ist. Mir ist
bekannt, dass ich mit diesem Visum die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland grundsätzlich nicht beantragen darf.
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Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Botschaft den beantragten Visumszeitraum ohne vorherige Rücksprache mit mir
kürzen kann.
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Ich verpflichte mich, nach Erteilung des Visums alle Angaben im Visum auf Übereinstimmung mit den persönlichen Daten zu
überprüfen.
Gebühren:
Personen ab 12 Jahren: 60 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs). Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am
Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Kinder von 6 bis 12 Jahren: 35 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs). Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am
Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Visaanträge von Angehörigen der Kernfamilie (Ehegatten, minderjährige Kinder) deutscher und Unionsbürger (EU/EWR) sowie
Visaanträge von Kindern unter 6 Jahren werden gebührenfrei bearbeitet.
Außer den Visumgebühren fallen keine weiteren Gebühren an!
Antragsteller bzw. Bevollmächtigter
Ort, Datum, Unterschrift
(bei unter 18 Jährigen Unterschrift der Sorgeberechtigten)
Anmerkungen:
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