Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-010829/2015
an die Kommission (Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin)
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Sabine Lösing (GUE/NGL) und Cornelia Ernst (GUE/NGL)
Betrifft:
VP/HR - Drohnen zur Aufklärung unerwünschter Migration in Algerien, Tunesien
und Marokko
Laut Medienberichten hat sich die Regierung Algeriens geweigert, einer Aufforderung der
Europäischen Union zur Stationierung von Drohnen nachzukommen (Anadolu Agency vom
24. Mai 2015 und Online-Ausgabe www.le360.ma vom 25. Mai 2015). Diese sollten zur
Aufklärung unerwünschter Migration genutzt werden. Eine ähnliche Aufforderung sei an die
Regierungen Tunesiens und Marokkos ergangen.
1.
Ist der Hohen Vertreterin / dem EAD diese Aufforderung bekannt bzw. hat sie/er sie
erteilt? Wenn ja: Auf welche Weise sollen Algerien, Tunesien und Marokko von der EU
dazu bewegt werden, ihre Küsten mit Drohnen zu überwachen, und wie haben die
Regierungen darauf reagiert?
2.
Inwiefern handelt(e) es sich bei den Plänen um Drohnen im Rahmen von EUForschungs-, Entwicklungs- und Beschaffungsvorhaben oder um solche der
Regierungen von Algerien, Tunesien und Marokko?
3.
Worum handelt es sich bei dem Projekt „Suspected targets satellite surveillance“,
innerhalb dessen die EU-Grenzagentur Frontex im Rahmen von Eurosur Schiffe im
Mittelmeer auf ihre Nutzung zur Fluchthilfe überwacht, wo wird das System eingesetzt
und wie viele Schiffe werden mit dem System derzeit überwacht?
E-010829/2015
Antwort der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Mogherini
(12.4.2016)
Die EU hat die von den Damen Abgeordneten genannten Staaten (Algerien, Tunesien und
Marokko) nicht aufgefordert, die Stationierung von Drohnen zu gestatten.
Das Bekämpfen und Verhindern der Schleusung von Migranten hat für die EU weiterhin
einen hohen Stellenwert und bildet einen wichtigen Teil ihrer Anstrengungen, Leben zu
retten und der Ausbeutung von Migranten entgegenzuwirken. Am 27. Mai 2015 hat die
Europäische Kommission einen Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten
angenommen, der auch eine Verbesserung der Sammlung und des Austauschs von Daten
unter umfassender Inanspruchnahme von Eurosur vorsieht.
Zur Verstärkung der Rettungsmaßnahmen und zur Vermeidung weiterer Todesopfer im
Meer hat die EU die laufenden Einsätze erheblich intensiviert. So wurden die Kapazitäten
und Ressourcen für die Frontex-Einsätze Triton und Poseidon in den Jahren 2015 und 2016
verdreifacht. Im Einsatzplan für die intensivierten gemeinsamen Maßnahmen ist die
Anwendung von see-, land- und luftgestützten Ressourcen vorgesehen.
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 nimmt Frontex eine selektive
Beobachtung ausgewiesener Drittlandshäfen und –küsten vor, die Risikoanalysen und
Informationen zufolge als Basis für die Einschiffung oder den Transit von Schiffen dienen,
welche für die illegale Einwanderung oder grenzüberschreitende Kriminalität genutzt
werden. Das Hauptaugenmerk gilt hierbei den libyschen Küsten. Außerdem beobachtet
Frontex Schiffe auf hoher See, die mutmaßlich oder nachweislich für die illegale Migration
oder grenzüberschreitende Kriminalität verwendet werden. Hier liegt der Schwerpunkt auf
dem östlichen Mittelmeer, wobei bis zu sechs verdächtige Schiffe gleichzeitig beobachtet
werden. Hierdurch konnte Frontex dazu beitragen, Migranten zu retten und den Schmuggel
von Drogen, Zigaretten und Waffen zu unterbinden, wie auch in dem Bericht über die
Tätigkeit von Eurosur ausführlich beschrieben wird, der dem Europäischen Parlament und
dem Rat im Dezember 2015 vorgelegt wurde.