Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-010829/2015 an die Kommission (Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin) Artikel 130 der Geschäftsordnung Sabine Lösing (GUE/NGL) und Cornelia Ernst (GUE/NGL) Betrifft: VP/HR - Drohnen zur Aufklärung unerwünschter Migration in Algerien, Tunesien und Marokko Laut Medienberichten hat sich die Regierung Algeriens geweigert, einer Aufforderung der Europäischen Union zur Stationierung von Drohnen nachzukommen (Anadolu Agency vom 24. Mai 2015 und Online-Ausgabe www.le360.ma vom 25. Mai 2015). Diese sollten zur Aufklärung unerwünschter Migration genutzt werden. Eine ähnliche Aufforderung sei an die Regierungen Tunesiens und Marokkos ergangen. 1. Ist der Hohen Vertreterin / dem EAD diese Aufforderung bekannt bzw. hat sie/er sie erteilt? Wenn ja: Auf welche Weise sollen Algerien, Tunesien und Marokko von der EU dazu bewegt werden, ihre Küsten mit Drohnen zu überwachen, und wie haben die Regierungen darauf reagiert? 2. Inwiefern handelt(e) es sich bei den Plänen um Drohnen im Rahmen von EUForschungs-, Entwicklungs- und Beschaffungsvorhaben oder um solche der Regierungen von Algerien, Tunesien und Marokko? 3. Worum handelt es sich bei dem Projekt „Suspected targets satellite surveillance“, innerhalb dessen die EU-Grenzagentur Frontex im Rahmen von Eurosur Schiffe im Mittelmeer auf ihre Nutzung zur Fluchthilfe überwacht, wo wird das System eingesetzt und wie viele Schiffe werden mit dem System derzeit überwacht? E-010829/2015 Antwort der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Mogherini (12.4.2016) Die EU hat die von den Damen Abgeordneten genannten Staaten (Algerien, Tunesien und Marokko) nicht aufgefordert, die Stationierung von Drohnen zu gestatten. Das Bekämpfen und Verhindern der Schleusung von Migranten hat für die EU weiterhin einen hohen Stellenwert und bildet einen wichtigen Teil ihrer Anstrengungen, Leben zu retten und der Ausbeutung von Migranten entgegenzuwirken. Am 27. Mai 2015 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten angenommen, der auch eine Verbesserung der Sammlung und des Austauschs von Daten unter umfassender Inanspruchnahme von Eurosur vorsieht. Zur Verstärkung der Rettungsmaßnahmen und zur Vermeidung weiterer Todesopfer im Meer hat die EU die laufenden Einsätze erheblich intensiviert. So wurden die Kapazitäten und Ressourcen für die Frontex-Einsätze Triton und Poseidon in den Jahren 2015 und 2016 verdreifacht. Im Einsatzplan für die intensivierten gemeinsamen Maßnahmen ist die Anwendung von see-, land- und luftgestützten Ressourcen vorgesehen. Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 nimmt Frontex eine selektive Beobachtung ausgewiesener Drittlandshäfen und –küsten vor, die Risikoanalysen und Informationen zufolge als Basis für die Einschiffung oder den Transit von Schiffen dienen, welche für die illegale Einwanderung oder grenzüberschreitende Kriminalität genutzt werden. Das Hauptaugenmerk gilt hierbei den libyschen Küsten. Außerdem beobachtet Frontex Schiffe auf hoher See, die mutmaßlich oder nachweislich für die illegale Migration oder grenzüberschreitende Kriminalität verwendet werden. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem östlichen Mittelmeer, wobei bis zu sechs verdächtige Schiffe gleichzeitig beobachtet werden. Hierdurch konnte Frontex dazu beitragen, Migranten zu retten und den Schmuggel von Drogen, Zigaretten und Waffen zu unterbinden, wie auch in dem Bericht über die Tätigkeit von Eurosur ausführlich beschrieben wird, der dem Europäischen Parlament und dem Rat im Dezember 2015 vorgelegt wurde.
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