lkw-kartell – wie geht es weiter?

L K W - K A RT E L L – W I E
GEHT ES WEITER?
gemeinsam mit
Lademann & Associates GmbH
HINTERGRUND
Schadensersatzansprüche wegen des LKW-Kartells sind seit
dem Erlass der diesbezüglichen Bußgeldentscheidung am
19.07.2016 Thema in der Öffentlichkeit. Mit dieser Entscheidung
hat die Kommission von mindestens Januar 1997 bis Januar 2011
andauernde Kartellabsprachen der führenden LKW-Hersteller
Daimler, MAN, Volvo/Renault, DAF und Iveco mit einem Rekordbußgeld von 2,93 Mrd. EUR geahndet. Das Verfahren gegen
Scania dauert an.
Doch erst dieses Jahr wird das Thema richtig interessant. Zum
einen erwarten wir noch im Februar 2017 die Veröffentlichung
der Entscheidung der Kommission. Zum andern steht im ersten
Quartal auch das Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle an, die unter
anderem der Umsetzung der Richtlinie 2014/104/EU zum Kartellschadensersatz dient. Und schließlich ist auch noch dieses
Jahr mit einer weiteren Bußgeldentscheidung gegen Scania zu
rechnen.
Insbesondere die bevorstehende Veröffentlichung der Kommissionentscheidung und die erwarteten gesetzlichen Änderungen
des GWB möchten wir zum Anlass nehmen, um Sie über die
Rechtslage sowie die Chancen und Risiken der Anspruchsdurchsetzung zu informieren. Sollte Ihr Unternehmen oder Ihre Körperschaft bzw. die in Ihrem Verband organisierten Unternehmen
oder Körperschaften im Kartellzeitraum Fahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 6 Tonnen erworben oder geleast
haben, so dürfte für Sie bzw. Ihre Mitglieder die folgende Informationsveranstaltung von Interesse sein, die wir gemeinsam mit
der renommierten Beratungsgesellschaft Lademann & Associates GmbH durchführen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und auf die gemeinsame Diskussion Ihrer Fragen.
AGENDA DER INFORMATIONSVERANSTALTUNG
1. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN SOWIE CHANCEN UND RISIKEN
• Wer hat welche Ansprüche (Kauf, Leasing)?
• Wie werden Ansprüche durchgesetzt (Vergleich, Gerichtsverfahren)?
• Rechtliche Rahmenbedingungen (Verjährung, Beweislast, Auskunftsansprüche, Akteneinsicht, Schadensweiterwälzung)
• Vergaberechtliche Besonderheiten (insbesondere Selbstreinigung)
• Positive Veränderungen des Rechtsrahmens für Geschädigte
(9. GWB-Novelle: Schadensvermutung, Stärkung mittelbarer
Abnehmer, Offenlegungsansprüche, Verjährung etc.)
• Aktuelle Entwicklungen (insb. Klagen, Entscheidungsveröffentlichung)
2. ÖKONOMISCHE ASPEKTE
• Ökonomische Betrachtung des LKW-Kartells
• Vorgehensweise und Methoden zur Berechnung eines kartellbedingten Preisaufschlags
• Preisaufschläge bei Hardcore-Kartellen
• Einfluss der Produktdifferenzierung auf die Schadensermittlung
• Besonderheiten bei Leasing
• Erforderliche Daten
3. ANSTEHENDE SCHRITTE
• Zusammenstellung der Beschaffungsdaten
• 4 Phasen der Anspruchsdurchsetzung (Informationssammlung, Strategische Abwägung, Vergleichsverhandlungen, Klage)
• Handlungsalternativen (individuelle vs. gemeinschaftliche
Rechtsdurchsetzung)
WIR LADEN SIE HERZLICH EIN UND
FREUEN UNS AUF IHRE TEILNAHME:
DR. OLAF DÄUPER
DR. HOLGER HOCH
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Partner BBH
Partner Councel BBH
ANNA LESINSKA
Rechtsanwältin
BBH
PROF. DR.
RAINER
P. LADEMANN
NIELS FRANK
Lademann &
Lademann &
Associates GmbH
Associates GmbH
Näheres zu BBH und BBHC auch im Netz unter
www.bbh-online.de, www.bbh-beratung.de
TERMIN
BBH Berlin22.02.2017
KONDITIONEN
DAUER DER VERANSTALTUNG:
12:30 bis 16:00 Uhr
PREISE:
pro Teilnehmer:
100,- € zzgl. USt.
Inklusive Unterlagen und Mittagessen.
ANMELDUNG
Becker Büttner Held
Kerstin Danz
Magazinstraße 15-16
10179 Berlin
Tel +49 (0)30 611 28 40 -10
Fax +49 (0)30 611 28 40-99
[email protected]
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Die Anmeldung kann bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungstermin kostenlos storniert werden.
Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir
die volle Tagungsgebühr. Gerne akzeptieren wir jedoch – ohne
zusätzliche Kosten – einen Ersatzteilnehmer.
Programmänderungen aus dringendem Anlass behalten wir uns
vor.
BBH-STANDORTE
BÜRO BERLIN*
Magazinstraße 15-16
10179 Berlin
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*ebenfalls Becker Büttner Held Consulting AG