Stand: April 2016 Ist durch den langfristig in Slowenien aufenthaltsberechtigten Arbeitnehmer einer slowenischen Firma („rezident za daljše čas ES“) eine einmalige vorübergehende Dienstleistung bis zu 3 Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Deutschland beabsichtigt, ist ein Visum nicht erforderlich. Für alle anderen in Slowenien aufenthaltsberechtigten Arbeitnehmer slowenischer Firmen die eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen wollen, ist ein Visum erforderlich. Der Nachweis der Dauer der Dienstleistung(en) erfolgt im Rahmen der Entsendebestätigung A 1 (es wird empfohlen, diese für den Fall von behördlichen Kontrollen in Deutschland mitzuführen). Die Botschaft prüft im Visumverfahren auch, ob überhaupt ein „Vander Elst“ – Sachverhalt vorliegt. www.laibach.diplo.de In Zweifelsfällen verlangt die Botschaft zusätzlich zu den nachstehend genannten Unterlagen Nachweise über eine tatsächliche Geschäftstätigkeit in Slowenien. Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Visums nach „VanderElst“: 1. Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular sowie die unterschriebene Belehrung (§ 54 AufenthG) und zusätzlich den „Videx“- Barcode. 2. Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten (plus Kopie der Personaldatenseite) 3. Gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Slowenien 4. Arbeitsgenehmigung bei temporärem Aufenthaltsstatus 5. Ein biometrisches Passbild 6. Gebühr – 60,00 Euro (in bar) 7. Bestätigung des Dienstleistungserbringers mit Angaben zu folgenden Punkten: Beschreibung der Dienstleistung die erbracht werden soll www.laibach.diplo.de Beginn und voraussichtliches Ende der Dienstleistung Einsatzort in Deutschland (Anschrift mit Postleitzahl) 8. Arbeitsvertrag des Antragstellers 9. Entsendebestätigung A 1 10. Europäische Krankenversicherungskarte 11. EU-weit anerkannte Krankenzusatzversicherung (inkl. Rücktransport) Deckungssumme: mind. 30.000 Euro 12. DDV-O Formulare der letzten 12 Monate Geben Sie die Daten online in das Videx-Formular ein und drucken Sie dieses anschließend aus. Bitte legen Sie nur das Blatt mit dem Barcode zur Antragstellung vor, die weiteren Ausdrucke werden nicht benötigt. Geben Sie in dem Antragsformular in der Rubrik „Wohnanschrift und E-Mail-Adresse des Antragstellers“ Ihre Adresse in Slowenien ein. (Antrag und Belehrung erhalten Sie kostenlos an der Visastelle oder unter den u.s. Link. Das Videx-Formular steht nur Online zur Verfügung) : www.laibach.diplo.de VIDEX Visumantrag Belehrung §54 Abs 2... Die Abnahme von Fingerabdrücken, ist für die Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ nicht vorgesehen. Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers ist ebenfalls nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass das Einreichen eines Visumantrages nur mit Termin möglich ist. Diesen Termin können Sie ausschließlich „Online“ auf unserer Homepage buchen. RK-Termin www.laibach.diplo.de
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