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Seminare der v§v-Vortragsreihe „Staats- und Völkerrecht“ mit
Unterstützung des FIS (Forschungsinstitut für Staatsrecht e.V.)
im Jahr 2015
Das v§v Rechtsforum bietet mit Unterstützung des FIS (Forschungsinstitut für Staatsrecht
e.V.) die im November 2013 begonnene Vortragsreihe „Staats- und Völkerrecht“ auch 2015
weiterhin an. Mit einem hohen Informationsgehalt aus dem Bereich des Staats- und
Völkerrechts sowie Fragen zu nationalen und internationalen Ereignissen werden juristische
Themenkomplexe behandelt, welche für jedermann verständlich aufbereitet sind und damit
dem besseren Verständnis aktueller Geschen dienen.
Die aufbereiteten Themen der Veranstaltung eröffnen sowohl juristisch orientierten Personen
als auch juristischen Laien die detaillierte Einführung mit praxisbezogenen Beispielen in das
Verständnis, welches sowohl für den unternehmerischen als auch privaten Bereich mehr als
dienlich sein dürfte.
Termine:
28. März 2015,
11. April 2015
25. April 2015
Dozent:
Dr. Werner H. Ratnikow
Fachjournalist für Staats- und Völkerrecht, bdfj
Ort:
Beginn:
Ende:
Nordstraße 41, 59427 Unna
10:00 Uhr
19:00 Uhr
Programmablauf
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Begrüßung der Teilnehmer
Allgemeines zum Thema Rechtsstaat und Rechtslage
Definition Mensch und Person
Römisches Recht
Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit
Mittagspause: 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
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Ausweise, Pässe
Personenstand, Willenserklärungen
Staatsangehörigkeit institutioneller Berufe
Verwaltungsakte
Kaffeepause: 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr
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Gültigkeit und Wirksamkeit von Gesetzen
Bereinigungsgesetze
Besatzungsrecht
Wahlen und Vollmachten
Diskussion
(Anmerkung: der Programmablauf kann je nach Bedarf der Teilnehmer geändert
werden).
Teilnahmegebühr, Teilnahme und Organisation
Für jedes Seminar ist die Teilnahme auf 10 Teilnehmer begrenzt. In den vergangenen
Seminaren hat sich gezeigt, dass die Effizienz aufgrund des kompakten Themenkomplexes
im Rahmen einer kleineren Teilnehmerzahl wesentlich höher ist.
Für die Teilnahme wird um die Einhaltung folgenden Ablaufs gebeten:
Es ist erforderlich, telefonisch anzufragen, ob die Teilnahme noch möglich ist. Ist die
Teilnahme noch möglich, ist die Teilnahmegebühr aufgrund der telefonischen Zusage der
Veranstalter auf das unten stehende Konto zu überweisen. Die Veranstalter behalten sich
das Recht vor, die Zusage der Teilnahme zurückzuziehen, sollte der Teilnahmebetrag nicht
innerhalb von drei Tagen auf dem unten genannten Konto gutgeschrieben sein.
Es ist zu empfehlen, per e-Mail eine Überweisungsbestätigung des Bankinstitutes an
die Veranstalter zu senden (e-Mail an: [email protected]).
Die Teilnahmegebühr beträgt 187,50 EUR. Der Gesamtbetrag in Höhe von 187,50 EUR
setzt sich aus 180,00 EUR für die Teilnahme und 7,50 EUR Bearbeitungskosten zusammen.
Sollte eine Rückerstattung erfolgen müssen, welche aufgrund höherer Gewalt, verspätetem
Zahlungseingang oder aus Gründen, die eine Stornierung eines Seminars bedingen, wird der
Betrag von 180,00 EUR ohne Rückerstattung der Bearbeitungskosten vorgenommen.
Telefonnummern für die Anmeldung : 0171 5273328; 0231 451767
eMail: [email protected]
Bankverbindung: Forschungsinstitut für Staatsrecht e. V.
IBAN: DE08441600146486329400 BIC: GENODEM1DOR)
Die Kosten für die Verpflegung trägt jeder Teilnehmer selbst. In der Mittagspause kann in der
näheren Umgebung des Veranstaltungsortes der Besuch von Restaurationen stattfinden.
Kaffee und Mineralwasser werden auf Kosten der Veranstalter gereicht.
Mit der Buchung der Teilnahme werden die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
anerkannt. Ersatzleistungen für Fahrtkosten, Übernachtungen etc. werden nicht getragen.
Hinweis: Aufgrund mehrfacher Anfragen sind auch Seminare für Firmen und
Einzelne Teilnehmer in der Woche möglich. Termine und Konditionen bitten
wir mit uns abzustimmen.
v§v Rechtsforum und FIS (Forschungsinstitut für Staatsrecht e.V.), im März 2015