Seminare der v§v-Vortragsreihe „Staats- und Völkerrecht“ mit Unterstützung des FIS (Forschungsinstitut für Staatsrecht e.V.) im Jahr 2015 Das v§v Rechtsforum bietet mit Unterstützung des FIS (Forschungsinstitut für Staatsrecht e.V.) die im November 2013 begonnene Vortragsreihe „Staats- und Völkerrecht“ auch 2015 weiterhin an. Mit einem hohen Informationsgehalt aus dem Bereich des Staats- und Völkerrechts sowie Fragen zu nationalen und internationalen Ereignissen werden juristische Themenkomplexe behandelt, welche für jedermann verständlich aufbereitet sind und damit dem besseren Verständnis aktueller Geschen dienen. Die aufbereiteten Themen der Veranstaltung eröffnen sowohl juristisch orientierten Personen als auch juristischen Laien die detaillierte Einführung mit praxisbezogenen Beispielen in das Verständnis, welches sowohl für den unternehmerischen als auch privaten Bereich mehr als dienlich sein dürfte. Termine: 28. März 2015, 11. April 2015 25. April 2015 Dozent: Dr. Werner H. Ratnikow Fachjournalist für Staats- und Völkerrecht, bdfj Ort: Beginn: Ende: Nordstraße 41, 59427 Unna 10:00 Uhr 19:00 Uhr Programmablauf * * * * * Begrüßung der Teilnehmer Allgemeines zum Thema Rechtsstaat und Rechtslage Definition Mensch und Person Römisches Recht Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit Mittagspause: 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr * * * * Ausweise, Pässe Personenstand, Willenserklärungen Staatsangehörigkeit institutioneller Berufe Verwaltungsakte Kaffeepause: 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr * * * * * Gültigkeit und Wirksamkeit von Gesetzen Bereinigungsgesetze Besatzungsrecht Wahlen und Vollmachten Diskussion (Anmerkung: der Programmablauf kann je nach Bedarf der Teilnehmer geändert werden). Teilnahmegebühr, Teilnahme und Organisation Für jedes Seminar ist die Teilnahme auf 10 Teilnehmer begrenzt. In den vergangenen Seminaren hat sich gezeigt, dass die Effizienz aufgrund des kompakten Themenkomplexes im Rahmen einer kleineren Teilnehmerzahl wesentlich höher ist. Für die Teilnahme wird um die Einhaltung folgenden Ablaufs gebeten: Es ist erforderlich, telefonisch anzufragen, ob die Teilnahme noch möglich ist. Ist die Teilnahme noch möglich, ist die Teilnahmegebühr aufgrund der telefonischen Zusage der Veranstalter auf das unten stehende Konto zu überweisen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Zusage der Teilnahme zurückzuziehen, sollte der Teilnahmebetrag nicht innerhalb von drei Tagen auf dem unten genannten Konto gutgeschrieben sein. Es ist zu empfehlen, per e-Mail eine Überweisungsbestätigung des Bankinstitutes an die Veranstalter zu senden (e-Mail an: [email protected]). Die Teilnahmegebühr beträgt 187,50 EUR. Der Gesamtbetrag in Höhe von 187,50 EUR setzt sich aus 180,00 EUR für die Teilnahme und 7,50 EUR Bearbeitungskosten zusammen. Sollte eine Rückerstattung erfolgen müssen, welche aufgrund höherer Gewalt, verspätetem Zahlungseingang oder aus Gründen, die eine Stornierung eines Seminars bedingen, wird der Betrag von 180,00 EUR ohne Rückerstattung der Bearbeitungskosten vorgenommen. Telefonnummern für die Anmeldung : 0171 5273328; 0231 451767 eMail: [email protected] Bankverbindung: Forschungsinstitut für Staatsrecht e. V. IBAN: DE08441600146486329400 BIC: GENODEM1DOR) Die Kosten für die Verpflegung trägt jeder Teilnehmer selbst. In der Mittagspause kann in der näheren Umgebung des Veranstaltungsortes der Besuch von Restaurationen stattfinden. Kaffee und Mineralwasser werden auf Kosten der Veranstalter gereicht. Mit der Buchung der Teilnahme werden die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen anerkannt. Ersatzleistungen für Fahrtkosten, Übernachtungen etc. werden nicht getragen. Hinweis: Aufgrund mehrfacher Anfragen sind auch Seminare für Firmen und Einzelne Teilnehmer in der Woche möglich. Termine und Konditionen bitten wir mit uns abzustimmen. v§v Rechtsforum und FIS (Forschungsinstitut für Staatsrecht e.V.), im März 2015
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