Weinbau 04.2015

Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach
Weinbauinfo Nr. 4 vom 29.04.2015
Agenda:
- Flugkontrolle Traubenwickler
- Schwarzfleckenbekämpfung
- Spätfrostgefahr
Vegetation und Witterung
Mit dem 20 April haben wir den durchschnittlichen Austrieb der Reben (1 Blatt entfaltet) am
Kaiserstuhl bonitiert. Aufgrund der sonnig warmen Witterung können wir in den geschützten
Terrassen und Lagen innerhalb einer Woche nun das 3-Blatt-Stadium beobachten. Der
Austrieb ist im Allgemeinen als gleichmäßig zu beurteilen. Augenschäden sind kaum zu
beobachten bzw. bisher nicht gemeldet.
Der Flug des Maikäfers ist weitestgehend abgeschlossen. Die Bekämpfung der Waldränder
mittels Hubschraubereinsatz als auch die Bekämpfung der Gehölze an Rebböschungen verlief
im Hauptflugjahr 2015 tadellos. Auch der für die Böschungsbekämpfung erstmals eingesetzte
Lohnunternehmer mit Forstspritze wird von den Praktikern sehr gelobt. Herzlichen Dank an
alle Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.
Die Wettervorhersage meldet ab morgen Abend höhere Niederschlagswahrscheinlichkeit mit
stärkeren Niederschlägen am ersten Mai. Kühl und regnerisch über das Wochenende. Ab
nächster Woche soll es wieder wärmer, sonniger und beständiger werden.
Rebschutz:
Tierische Schädlinge
Traubenwickler
Der Flug beider Traubenwicklerarten war, bedingt durch die warmen Temperaturen (auch
Nachttemperaturen) am letzten Wochenende, zunehmend. Insbesondere in den NichtPheromon-Gebieten wurden erhöhte Fangzahlen gemeldet.
Bitte kontrollieren sie regelmäßig (montags, mittwochs, freitags) ihre Fallen.
Engerlingsbekämpfung 2015
In den bekannten Engerlings-Gemarkungen und Lagen in denen Neupflanzungen anstehen,
empfehlen wir die Pfropfreben generell zu pralinieren. Die Erfahrungen der letzten Jahre
zeigen, dass pralinierte Pfropfreben gerade im Pflanzjahr einen guten Schutz gegen den zu
erwartenden Engerlingsfraß mitbringen. Sprechen sie hierzu mit Ihrem Pfropfrebenerzeuger!
Folgende Genehmigungen zur Engerlingsbekämpfung liegen vor:
• Confidor WG 70 für Pralinageverfahren bei Pfropfreben befristet bis 31.12.2015.
• 25.02.2014 bis 31.12.2015 Confidor WG 70 zur Tropfbewässerung in Rebschulen
• 25.02.2014 bis 31.12.2016 Coragen Tauchbehandlung (Pralinageverfahren) und
Lanzverfahren bei Junganlagen bis 2. Standjahr
Pilzkrankheiten:
Wie schon im letzten Weinbauinfo berichtet können insbesondere in Rebanlagen mit
Vorjahresbefall aber auch bei empfindlichen Sorten wie z.B. Müller-Thurgau aktuell
Schwarzfleckeninfektionen entstehen. Wir empfehlen diese Rebanlagen spätestens zum 3
Blatt-Stadium zu behandeln.
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Europaplatz 3
79206 Breisach
-1-
Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl
Tel: 0761/2187-5858
Fax: 0761/2187-5899
Mobil: 0162/2550680
e-mail: [email protected]
Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach
Auch bei aus 2014 und schon früher aufgetretenem Oidiumbefall empfehlen wir zum 3Blattstadium diese Rebanlagen zu spritzen.
Zum Einsatz kommen Kontaktfungizide wie z.B. Delan WG 0,3 Kg/ha oder Dithane Neo Tec
0,8 Kg/ha oder Polyram WG 0,8 Kg/ha. Dazu Netzschwefel 3,6 Kg/ha.
Der Wasseraufwand beträgt derzeit im Spritzverfahren 400 L/ha.
Spritzgeräteprüfung
Momentan bieten die ortsansässigen Landmaschinenbetriebe Spritzgeräteprüfungen (SpritzenTÜV) an. Bitte beachten sie, dass ihre im Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte alle 3
Jahre kontrolliert werden und eine gültige Plakette besitzen. Bei Prüfplaketten, die vor dem
06.07.2013 erteilt wurden verlängert sich der dort angegebene Prüfzeitraum um ein Jahr!
Bsp.: Prüfung im 1. Halbjahr 2012 (blaue Plakette) = fällige Prüfung im 1. Halbjahr 2015!
Prüfungspflichtig sind außer den schleppergezognenen Gebläsespritzen auch Herbizidspritzen
und Solo-Minor.
Weinbauliche Hinweise
Düngung
Die Planung der Düngung sollte bei den Grundnährstoffen (P2O5, K2o; MgO) anhand von
Bodenprobenanalysen (5-jähriger Turnus) erfolgen. Bitte beachten sie bei der Auswahl ihrer
Dünger und der Abstimmung auf ihr Bodenprobenergebnis, dass Nährstoffe wie z.B. P2O5
oder K2O, die in der Gehaltsklasse „E“ eingestuft sind, in dem auf die Bodenprobe folgenden,
nächsten 5-Jahreszeitraum nicht gedüngt werden müssen, da sie in ausreichender Form im
Boden vorhanden sind!
Spätestens zum 3-Blatt-Stadium ist der optimale Zeitpunkt für die Stickstoff- und
Magnesiumdüngung. Die Bemessung der anstehenden Stickstoffdüngung sollte anhand des
Holzertrages (Stärke Fruchtholz, Humusgehalt des Bodens,
+/- Bodenbearbeitung,
Begrünung) und der angestrebten Ertragshöhe erfolgen. Folgende Eckwerte sollen hierfür eine
Hilfestellung geben:
Ertragsanlagen
30-60 Kg N/ha
Schwachwüchsige Anlagen bzw. Junganlagen bis 3. Standjahr
60-80 Kg N/ha
Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 10 ha und mehr müssen bei N-Gaben
über 50 Kg/ha und P2O5- Gaben von mehr als 30 Kg/ha eine Düngebilanz erstellen!
Spätfrostgefahr
Bis zum 15. Mai (Kalte Sophie) besteht insbesondere in Verbindung mit dem Mondwechsel
oder bei kurzzeitigem, nächtlichem Aufklaren die Gefahr starker Abkühlung bis hin zu
Spätfrost. Diesbezüglich empfehlen wir die Frostruten in bekannten Frostlagen noch stehen zu
lassen und Begrünungen zu Walzen bzw. zu Mulchen.
Gemeinsamer Antrag, Umstrukturierungsförderung, Flächenprämie
Alle, die in den letzten drei Jahren Förderung zur Umstrukturierung von Rebanlagen erhalten
haben, müssen einen „Gemeinsamen Antrag“ stellen. Hierzu sind sie vom Landwirtschaftsamt
angeschrieben und mit einem Termin für die Abgabe des GA eingeladen. Bitte beachten Sie,
dass die Antragsbearbeitung zu 100% über FIONA erfolgen muss. Bei Fragen hierzu wenden
sie sich an die Verwaltungsgruppe hier im LWA Breisach unter Telefon-Hotline: 0761/21875895.
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
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Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach
Neu ist die Förderung der Weinbaubetriebe durch die „Flächenprämie“.
Mindestvoraussetzung ist eine Betriebsfläche von mindestens 1 ha und Schlaggrößen über 10
ar.
Zusätzlich gibt es eine neue Kleinerzeugerregelung. Die Förderhöhe ist auf 1250,-€ pro
Betrieb und Jahr begrenzt. Dafür sind die Betriebe von den cc- Verpflichtungen (Cross
Compliance) befreit. Dies gilt in diesem Zusammenhang auch für die
Umstrukturierungsmaßnahmen (Anpflanzung 2015). Außerhalb der Kleinerzeugerregelung
gelten die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2015.
Der Antragsschluss für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2015.
Übertragung der Sachkunde bis 26.05.2015
Laut Pflanzenschutzgesetz müssen aktuell Sachkundige die Sachkunde im
„Scheckkartenformat“ online beantragen. Unter www.pflanzenschutz-skn.de ist das bis
26.05.2015 möglich.
Der nächste Aufruf erfolgt wenn nicht anders erforderlich, Vegetationsbezogen,
innerhalb der nächsten 2 Wochen.
Tobias Burtsche
Weinbauberatung Kaiserstuhl im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
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Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl
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