Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach Weinbauinfo Nr. 2 vom 15.04.2015 Agenda: - Flugkontrolle Traubenwickler - Maikäfer- und Engerlingsbekämpfung 2015 Wetterentwicklung: Die sonnig warmen Tage der vergangenen Woche haben die Vegetation deutlich angeschoben. Die Reben befinden sich im Entwicklungsstadium „Wolle-Stadium bis Beginn des Knospenaufbruchs“. Die aktuelle Rebenentwicklung entspricht dem „langjährigen Mittel“. Die Wettervorhersage meldet über das Wochenende und für nächste Woche abkühlende Temperaturen. Im Verlauf des freitags zunehmende Niederschlagswahrscheinlich mit Regen. Anschließend Wetterbesserung und viel Sonne bei gemäßigten Frühlingstemperaturen. Rebschutz: Tierische Schädlinge Traubenwickler Laut Vitimeteo ist die Temperatursumme für den Beginn des Traubenwickler-Fluges erreicht, so dass in den nächsten Tagen Flugbeginn zu erwarten ist. Um die Traubenwickler-Kontrolle sachgerecht durchzuführen sollten umgehend alle Kontrollfallen in den ausgesuchten Kontrollparzellen angebracht werden. Eine zuerst wöchentliche Kontrolle bis Flugbeginn und anschließend alle 2-3 Tage sichert die Funktion der Pheromonverfahren ab! Bitte melden sie umgehend Fallenfänge direkt bei der Weinbauberatung. Knospenschädlinge Achten sie in ihren gefährdeten Rebanlagen (z.B. Steillagen mit Strohabdeckung etc.) auf Knospenschädlinge. Rhompenspanner und Erdraupen können lokal Rebknospen ausfressen und zu Augenausfällen führen. Eine gute Bekämpfungsmöglichkeit bietet das Absammeln der beiden Schädlinge beim Einbruch der Dunkelheit. Der Rhompenspanner kann alternativ mit den zugelassenen Insektiziden Mimic (0,2L/ha) oder Steward (0,05 L/ha) oder Spin Tor (0,04 L/ha) bekämpft werden. Beachten sie bitte, dass Spin Tor bienengefährlich ist. Es dürfen keine blühenden Pflanzen in der Rebanlage sein!!! Maikäfer- und Engerlingsbekämpfung 2015 Der Flug des Maikäfers am Kaiserstuhl hat diese Woche begonnen. 2015 ist ein Hauptflugjahr des Maikäfers und damit sind Bekämpfungsmaßnahmen notwendig um den weiteren Populationsaufbau zu verhindern bzw. zumindest zu kontrollieren. Neben der überörtlich geplanten Bekämpfung der Maikäfer (siehe auch BZ-Artikel vom 24.04.2015) am Waldrand sind auch die Gehölze an Böschungen, außerdem die Rebanlagen beliebte Anflugpunkte und Frassobjekte für die Maikäfer. Entsprechend sind die Winzer selbst für den Objektschutz ihrer Reben verantwortlich. Kontrollieren sie in den bekannten Befallsgebieten, insbesondere in Waldrandnähe ihre Rebanlagen auf Maikäferbesatz. Die Erfahrung zeigt, dass bei Befall, kurzfristig große Fraßschäden entstehen können. Zur Bekämpfung ist NeemAzal TS, Aufwand 3 L/ha in 400 L Wasser/ha mit 2 Behandlungen/Jahr bei Reben zugelassen. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Europaplatz 3 79206 Breisach -1- Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl Tel: 0761/2187-5858 Fax: 0761/2187-5899 Mobil: 0162/2550680 e-mail: [email protected] Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach Betreffend der Hubschrauberbekämpfung an den Waldrändern liegt derzeit noch keine Genehmigung vor. Von Seiten der Behörden sind die notwendigen Anträge veranlasst und eine baldige Genehmigung wird erwartet. Zur Bekämpfung des Maikäfers an sogenannten Fraßbäumen an Böschungen ist geplant mit einem Lohnunternehmer, mit entsprechend technischer Ausstattung, insbesondere im Inneren Kaiserstuhl, wo aus naturschutzfachlichen- bzw. rechtlichen Gründen kein Hubschrauber zum Einsatz kommt, zusammen zu arbeiten. Entsprechende Vorbereitungen sind getroffen und Verantwortliche bereits informiert. In den bekannten Gemarkungen und Lagen in denen Neupflanzungen anstehen, empfehlen wir die Pfropfreben generell zu pralinieren. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass pralinierte Pfropfreben gerade im Pflanzjahr einen guten Schutz gegen den zu erwartenden Engerlingsfraß mitbringen. Sprechen sie hierzu mit Ihrem Pfropfrebenerzeuger! Folgende Genehmigungen zur Engerlingsbekämpfung liegen vor: • Confidor WG 70 für Pralinageverfahren bei Pfropfreben befristet bis 31.12.2015. • 25.02.2014 bis 31.12.2015 Confidor WG 70 zur Tropfbewässerung in Rebschulen • 25.02.2014 bis 31.12.2016 Coragen Tauchbehandlung (Pralinageverfahren) und Lanzverfahren bei Junganlagen bis 2. Standjahr Pilzkrankheiten: Teilweise wird von Winzern, explizit bei empfindlichen Rebsorten wie z.B. Müller-Thurgau, von Schwarzfleckenkrankheit (basal auftretende schwarze Flecken am einjährigen Holz) berichtet. In Befallslagen kann es sehr sinnvoll sein diese vor länger einsetzenden Niederschlagsperioden mittels einem Kontaktfungizid und Netzschwefel (Nebenwirkung gegen Milben) zum Entwicklungsstadium „Grünpunkt“ zu behandeln. Diese Spritzung sollte zum 3-Blattstadium wiederholt werden. Zum Einsatz kommen Kontaktfungizide wie z.B. Delan WG 0,3 Kg/ha oder Dithane Neo Tec 0,8 Kg/ha oder Polyram WG 0,8 Kg/ha. Dazu Netzschwefel 3,6 Kg/ha. Der Wasseraufwand beträgt derzeit im Spritzverfahren 400 L/ha. Spritzgeräteprüfung Momentan bieten die ortsansässigen Landmaschinenbetriebe Spritzgeräteprüfungen (SpritzenTÜV) an. Bitte beachten sie, dass ihre im Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte alle 3 Jahre kontrolliert werden und eine gültige Plakette besitzen. Bei Prüfplaketten, die vor dem 06.07.2013 erteilt wurden verlängert sich der dort angegebene Prüfzeitraum um ein Jahr! Bsp.: Prüfung im 1. Halbjahr 2012 (blaue Plakette) = fällige Prüfung im 1. Halbjahr 2015! Prüfungspflichtig sind außer den schleppergezognenen Gebläsespritzen auch Herbizidspritzen und Solo-Minor. Weinbauliche Hinweise Die Planung der Düngung sollte bei den Grundnährstoffen (P2O5, K2o; MgO) anhand von Bodenprobenanalysen (5-jähriger Turnus) erfolgen. Bitte beachten sie bei der Auswahl ihrer Dünger und der Abstimmung auf ihr Bodenprobenergebnis, dass Nährstoffe wie z.B. P2O5 oder K2O, die in der Gehaltsklasse „E“ eingestuft sind, in dem auf die Bodenprobe folgenden, nächsten 5-Jahreszeitraum nicht gedüngt werden müssen, da sie in ausreichender Form im Boden vorhanden sind! Die Bemessung der anstehenden Stickstoffdüngung sollte anhand des Holzertrages (Stärke Fruchtholz, Humusgehalt des Bodens, +/- Bodenbearbeitung, Begrünung) und der Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Europaplatz 3 79206 Breisach -2- Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl Tel: 0761/2187-5858 Fax: 0761/2187-5899 Mobil: 0162/2550680 e-mail: [email protected] Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach angestrebten Ertragshöhe erfolgen. Folgende Eckwerte sollen hierfür eine Hilfestellung geben: Ertragsanlagen 30-60 Kg N/ha Schwachwüchsige Anlagen bzw. Junganlagen bis 3. Standjahr 60-80 Kg N/ha Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 10 ha und mehr müssen bei N-Gaben über 50 Kg/ha und P2O5- Gaben von mehr als 30 Kg/ha eine Düngebilanz erstellen! Gemeinsamer Antrag, Umstrukturierungsförderung, Flächenprämie Alle, die in den letzten drei Jahren Förderung zur Umstrukturierung von Rebanlagen erhalten haben, müssen einen „Gemeinsamen Antrag“ stellen. Hierzu sind sie vom Landwirtschaftsamt angeschrieben und mit einem Termin für die Abgabe des GA eingeladen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsbearbeitung zu 100% über FIONA erfolgen muss. Bei Fragen hierzu wenden sie sich an die Verwaltungsgruppe hier im LWA Breisach unter Telefon-Hotline: 0761/21875895. Neu ist die Förderung der Weinbaubetriebe durch die „Flächenprämie“. Mindestvoraussetzung ist eine Betriebsfläche von mindestens 1 ha und Schlaggrößen über 10 ar. Zusätzlich gibt es eine neue Kleinerzeugerregelung. Die Förderhöhe ist auf 1250,-€ pro Betrieb und Jahr begrenzt. Dafür sind die Betriebe von den cc- Verpflichtungen (Cross Compliance) befreit. Dies gilt in diesem Zusammenhang auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen (Anpflanzung 2015). Außerhalb der Kleinerzeugerregelung gelten die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2015. Der Antragsschluss für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2015. Übertragung der Sachkunde bis 26.05.2015 Laut Pflanzenschutzgesetz müssen aktuell Sachkundige die Sachkunde im „Scheckkartenformat“ online beantragen. Unter www.pflanzenschutz-skn.de ist das bis 26.05.2015 möglich. Der nächste Aufruf erfolgt wenn nicht anders erforderlich, Vegetationsbezogen, innerhalb der nächsten 2 Wochen. Tobias Burtsche Weinbauberatung Kaiserstuhl im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Europaplatz 3 79206 Breisach -3- Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl Tel: 0761/2187-5858 Fax: 0761/2187-5899 Mobil: 0162/2550680 e-mail: [email protected]
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