Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach Weinbauinfo Nr. 5 vom 04.05.2015 Agenda: - Primärinfektion Peronospora Vegetation und Witterung Die teils kräftigen Niederschläge am 1. Mai haben zur Primärinfektion der Peronospora am Kaiserstuhl geführt. Die nachfolgenden Tage waren schwül warm und mit weiteren Niederschlägen versehen. Insgesamt sind zwischen 40-50 mm Regen zwischen dem 01.-04. Mai am Kaiserstuhl gefallen. Damit geht die Pflanzenschutzsaison 2015 offiziell los. Die Rebenentwicklung ist erfreulich gleichmäßig. Wir befinden uns im Allgemeinen zwischen dem 3- bis 6-Blattstadium. Die Wettervorhersage meldet zunehmende Tagestemperaturen mit bis zu 25°C Tageshöchsttemperaturen. Es soll bis voraussichtlich Freitag trocken und sehr sonnig sein. Ab Freitag steigt die Niederschlagswahrscheinlichkeit. Rebschutz: Tierische Schädlinge Traubenwickler Der Traubenwicklerflug hat sich, bedingt durch den Wetterumschwung ab dem 01. Mai, nur mit geringen Fangzahlen in den Kontrollfallen (gefangen werden die Männchen) abgebildet. Aktuell ist nicht abzuschätzen, ob die Fangzahlen der vergangen Woche schon einen Flughöhepunkt darstellen, oder ob im Verlauf der kommenden Woche, mit zunehmendem Temperaturanstieg, der Flug noch deutlich ansteigt. Da in den nächsten Tagen die erste Perobekämpfung ansteht ist zu überlegen, ob aufgrund des langanhaltenden Fluges eine Bekämpfung im Nicht-Pheromongebiet (nur Teilflächen der Gemarkung Ihringen) sinnvoll ist. Zum Einsatz kommt ein zugelassenes Insektizid wie z.B. Coragen 0,07 L/ha oder Runner/Gladiator 0,160 L/ha. Falls der Flug weiter andauert bzw. der Bekreuzte Traubenwickler einen Flughöhepunkt abbildet, könnte eine zweite Behandlung im Nicht-Pheromongebiet (nur Teilflächen der Gemarkung Ihringen) notwendig werden. Wer hinsichtlich des Heuwurms eine höhere Risikobereitschaft mitbringt kann im Moment mit einem Insektizideinsatz noch zuwarten! In den Pheromongebieten sind bisher keine Fangzahlen in den Kontrollfallen gemeldet worden. Die gemeinschaftliche Pheromonverwirrung ist stabil. Bitte kontrollieren sie regelmäßig (montags, mittwochs, freitags) ihre Fallen. Pilzkrankheiten: Wie schon zu Beginn beschrieben, waren am 1. Mai otpimale Witterungsbedingungen für die Primärinfektion der Rebenperonospora am Kaiserstuhl. Aufgrund der schwülwarmen Temperaturen ist davon auszugehen, dass die Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und Auftreten der ersten Krankheitssymptome) am 09./10. Mai endet. Diesbezüglich wird eine 1. Peronosporabehandlung zwischen dem 07.-09. Mai und somit vor den nächsten Niederschlägen dringend empfohlen! Zum Einsatz kommen gegen Peronospora ein Kontaktfungizid wie z.B. Delan WG 0,3 Kg/ha oder Dithane NeoTec 0,8 Kg/ha oder Polyram WG 0,8 Kg/ha. Dazu werden 3,6 Kg/ha Netzschwefel zur Spritzbrühe zugemischt. Zur Steigerung der natürlichen Abwehrkraft empfehlen wir Veriphos 1 L/ha. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Europaplatz 3 79206 Breisach -1- Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl Tel: 0761/2187-5858 Fax: 0761/2187-5899 Mobil: 0162/2550680 e-mail: [email protected] Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach Der Wasseraufwand beträgt momentan 400 L/ha im Spritz- bzw. 200 L/ha im Sprühverfahren. Der angegebenen Mittelaufwand/ha entspricht dem Basisaufwand! Pflanzenschutz bei Tafeltrauben Für die Produktion von Tafeltrauben existiert eine separate Pflanzenschutzmittel-Zulassung gegenüber der Keltertraubenproduktion. Probleme können auftreten, wenn Keltertrauben als Tafeltrauben vermarktet werden und die Lebensmittelüberwachung analytische Kontrollen betreffend Pflanzenschutzmittelwirkstoffen durchführt. Oft werden Wirkstoffe (z.B. Folpet) nachgewiesen. Die Folgen für den Erzeuger sind beträchtlich (Straftat), da derartige erzeugte und zur Vermarktung angebotene Trauben nicht verkehrsfähig sind! Bitte halten Sie sich an die Vorgaben. Eine Mittelliste der zugelassenen PSM für Tafeltrauben finden sie unter www.wbi-freiburg.de . Weinbauliche Hinweise Düngung Spätestens zum 3-Blatt-Stadium ist der optimale Zeitpunkt für die Stickstoff- und Magnesiumdüngung. Die Bemessung der anstehenden Stickstoffdüngung sollte anhand des Holzertrages (Stärke Fruchtholz, Humusgehalt des Bodens, +/- Bodenbearbeitung, Begrünung) und der angestrebten Ertragshöhe erfolgen. Folgende Eckwerte sollen hierfür eine Hilfestellung geben: Ertragsanlagen 30-60 Kg N/ha Schwachwüchsige Anlagen bzw. Junganlagen bis 3. Standjahr 60-80 Kg N/ha Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 10 ha und mehr müssen bei N-Gaben über 50 Kg/ha und P2O5- Gaben von mehr als 30 Kg/ha eine Düngebilanz erstellen! Spätfrostgefahr Bis zum 15. Mai (Kalte Sophie) besteht insbesondere in Verbindung mit dem Mondwechsel oder bei kurzzeitigem, nächtlichem Aufklaren die Gefahr starker Abkühlung bis hin zu Spätfrost. Diesbezüglich empfehlen wir die Frostruten in bekannten Frostlagen noch stehen zu lassen und Begrünungen zu Walzen bzw. zu Mulchen. Ausbrechen Jetzt ist die beste Zeit um Doppeltriebe auszubrechen und die gewünschte Triebzahl (10-12 Triebe pro laufenden Meter) einzustellen um eine gutdurchlüftete Laubwand und Traubenzone zu erreichen. Auch das Putzen der Stämme kann jetzt sehr effektiv durchgeführt werden. Bitte achten sie beim chemischen Ausbrechen (z.B. mit Quick Down oder Shark), dass sie nur bei windstillen Bedingungen applizieren. Eine Abdrift dieser Mittel bedeutet oft Blatt-/Triebschäden und wirkt vegetationshemmend auf die Reben. Gemeinsamer Antrag, Umstrukturierungsförderung, Flächenprämie Alle, die in den letzten drei Jahren Förderung zur Umstrukturierung von Rebanlagen erhalten haben, müssen einen „Gemeinsamen Antrag“ stellen. Hierzu sind sie vom Landwirtschaftsamt angeschrieben und mit einem Termin für die Abgabe des GA eingeladen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsbearbeitung zu 100% über FIONA erfolgen muss. Bei Fragen hierzu wenden sie sich an die Verwaltungsgruppe hier im LWA Breisach unter Telefon-Hotline: 0761/21875895. Neu ist die Förderung der Weinbaubetriebe durch die „Flächenprämie“. Mindestvoraussetzung ist eine Betriebsfläche von mindestens 1 ha und Schlaggrößen über 10 ar. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Europaplatz 3 79206 Breisach -2- Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl Tel: 0761/2187-5858 Fax: 0761/2187-5899 Mobil: 0162/2550680 e-mail: [email protected] Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach Zusätzlich gibt es eine neue Kleinerzeugerregelung. Die Förderhöhe ist auf 1250,-€ pro Betrieb und Jahr begrenzt. Dafür sind die Betriebe von den cc- Verpflichtungen (Cross Compliance) befreit. Dies gilt in diesem Zusammenhang auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen (Anpflanzung 2015). Außerhalb der Kleinerzeugerregelung gelten die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2015. Der Antragsschluss für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2015. Übertragung der Sachkunde bis 26.05.2015 Laut Pflanzenschutzgesetz müssen aktuell Sachkundige die Sachkunde im „Scheckkartenformat“ online beantragen. Unter www.pflanzenschutz-skn.de ist das bis 26.05.2015 möglich. Der nächste Aufruf erfolgt wenn nicht anders erforderlich, Vegetationsbezogen, innerhalb der nächsten 2 Wochen. Tobias Burtsche Weinbauberatung Kaiserstuhl im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Europaplatz 3 79206 Breisach -3- Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl Tel: 0761/2187-5858 Fax: 0761/2187-5899 Mobil: 0162/2550680 e-mail: [email protected]
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