Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach
Weinbauinfo Nr. 5 vom 04.05.2015
Agenda:
- Primärinfektion Peronospora
Vegetation und Witterung
Die teils kräftigen Niederschläge am 1. Mai haben zur Primärinfektion der Peronospora am
Kaiserstuhl geführt. Die nachfolgenden Tage waren schwül warm und mit weiteren
Niederschlägen versehen. Insgesamt sind zwischen 40-50 mm Regen zwischen dem 01.-04.
Mai am Kaiserstuhl gefallen. Damit geht die Pflanzenschutzsaison 2015 offiziell los.
Die Rebenentwicklung ist erfreulich gleichmäßig. Wir befinden uns im Allgemeinen
zwischen dem 3- bis 6-Blattstadium.
Die Wettervorhersage meldet zunehmende Tagestemperaturen mit bis zu 25°C
Tageshöchsttemperaturen. Es soll bis voraussichtlich Freitag trocken und sehr sonnig sein. Ab
Freitag steigt die Niederschlagswahrscheinlichkeit.
Rebschutz:
Tierische Schädlinge
Traubenwickler
Der Traubenwicklerflug hat sich, bedingt durch den Wetterumschwung ab dem 01. Mai, nur
mit geringen Fangzahlen in den Kontrollfallen (gefangen werden die Männchen)
abgebildet. Aktuell ist nicht abzuschätzen, ob die Fangzahlen der vergangen Woche schon
einen Flughöhepunkt darstellen, oder ob im Verlauf der kommenden Woche, mit
zunehmendem Temperaturanstieg, der Flug noch deutlich ansteigt. Da in den nächsten Tagen
die erste Perobekämpfung ansteht ist zu überlegen, ob aufgrund des langanhaltenden Fluges
eine Bekämpfung im Nicht-Pheromongebiet (nur Teilflächen der Gemarkung Ihringen)
sinnvoll ist. Zum Einsatz kommt ein zugelassenes Insektizid wie z.B. Coragen 0,07 L/ha oder
Runner/Gladiator 0,160 L/ha.
Falls der Flug weiter andauert bzw. der Bekreuzte Traubenwickler einen Flughöhepunkt
abbildet, könnte eine zweite Behandlung im Nicht-Pheromongebiet (nur Teilflächen der
Gemarkung Ihringen) notwendig werden. Wer hinsichtlich des Heuwurms eine höhere
Risikobereitschaft mitbringt kann im Moment mit einem Insektizideinsatz noch zuwarten!
In den Pheromongebieten sind bisher keine Fangzahlen in den Kontrollfallen gemeldet
worden. Die gemeinschaftliche Pheromonverwirrung ist stabil.
Bitte kontrollieren sie regelmäßig (montags, mittwochs, freitags) ihre Fallen.
Pilzkrankheiten:
Wie schon zu Beginn beschrieben, waren am 1. Mai otpimale Witterungsbedingungen für
die Primärinfektion der Rebenperonospora am Kaiserstuhl. Aufgrund der schwülwarmen
Temperaturen ist davon auszugehen, dass die Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und
Auftreten der ersten Krankheitssymptome) am 09./10. Mai endet. Diesbezüglich wird eine 1.
Peronosporabehandlung zwischen dem 07.-09. Mai und somit vor den nächsten
Niederschlägen dringend empfohlen!
Zum Einsatz kommen gegen Peronospora ein Kontaktfungizid wie z.B. Delan WG 0,3 Kg/ha
oder Dithane NeoTec 0,8 Kg/ha oder Polyram WG 0,8 Kg/ha. Dazu werden 3,6 Kg/ha
Netzschwefel zur Spritzbrühe zugemischt. Zur Steigerung der natürlichen Abwehrkraft
empfehlen wir Veriphos 1 L/ha.
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Europaplatz 3
79206 Breisach
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Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl
Tel: 0761/2187-5858
Fax: 0761/2187-5899
Mobil: 0162/2550680
e-mail: [email protected]
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Der Wasseraufwand beträgt momentan 400 L/ha im Spritz- bzw. 200 L/ha im
Sprühverfahren. Der angegebenen Mittelaufwand/ha entspricht dem Basisaufwand!
Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Für die Produktion von Tafeltrauben existiert eine separate Pflanzenschutzmittel-Zulassung
gegenüber der Keltertraubenproduktion. Probleme können auftreten, wenn Keltertrauben als
Tafeltrauben vermarktet werden und die Lebensmittelüberwachung analytische Kontrollen
betreffend Pflanzenschutzmittelwirkstoffen durchführt. Oft werden Wirkstoffe (z.B. Folpet)
nachgewiesen. Die Folgen für den Erzeuger sind beträchtlich (Straftat), da derartige erzeugte
und zur Vermarktung angebotene Trauben nicht verkehrsfähig sind!
Bitte halten Sie sich an die Vorgaben. Eine Mittelliste der zugelassenen PSM für Tafeltrauben
finden sie unter www.wbi-freiburg.de .
Weinbauliche Hinweise
Düngung
Spätestens zum 3-Blatt-Stadium ist der optimale Zeitpunkt für die Stickstoff- und
Magnesiumdüngung. Die Bemessung der anstehenden Stickstoffdüngung sollte anhand des
Holzertrages (Stärke Fruchtholz, Humusgehalt des Bodens,
+/- Bodenbearbeitung,
Begrünung) und der angestrebten Ertragshöhe erfolgen. Folgende Eckwerte sollen hierfür eine
Hilfestellung geben:
Ertragsanlagen
30-60 Kg N/ha
Schwachwüchsige Anlagen bzw. Junganlagen bis 3. Standjahr
60-80 Kg N/ha
Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 10 ha und mehr müssen bei N-Gaben
über 50 Kg/ha und P2O5- Gaben von mehr als 30 Kg/ha eine Düngebilanz erstellen!
Spätfrostgefahr
Bis zum 15. Mai (Kalte Sophie) besteht insbesondere in Verbindung mit dem Mondwechsel
oder bei kurzzeitigem, nächtlichem Aufklaren die Gefahr starker Abkühlung bis hin zu
Spätfrost. Diesbezüglich empfehlen wir die Frostruten in bekannten Frostlagen noch stehen zu
lassen und Begrünungen zu Walzen bzw. zu Mulchen.
Ausbrechen
Jetzt ist die beste Zeit um Doppeltriebe auszubrechen und die gewünschte Triebzahl (10-12
Triebe pro laufenden Meter) einzustellen um eine gutdurchlüftete Laubwand und
Traubenzone zu erreichen. Auch das Putzen der Stämme kann jetzt sehr effektiv durchgeführt
werden. Bitte achten sie beim chemischen Ausbrechen (z.B. mit Quick Down oder Shark),
dass sie nur bei windstillen Bedingungen applizieren. Eine Abdrift dieser Mittel bedeutet oft
Blatt-/Triebschäden und wirkt vegetationshemmend auf die Reben.
Gemeinsamer Antrag, Umstrukturierungsförderung, Flächenprämie
Alle, die in den letzten drei Jahren Förderung zur Umstrukturierung von Rebanlagen erhalten
haben, müssen einen „Gemeinsamen Antrag“ stellen. Hierzu sind sie vom Landwirtschaftsamt
angeschrieben und mit einem Termin für die Abgabe des GA eingeladen. Bitte beachten Sie,
dass die Antragsbearbeitung zu 100% über FIONA erfolgen muss. Bei Fragen hierzu wenden
sie sich an die Verwaltungsgruppe hier im LWA Breisach unter Telefon-Hotline: 0761/21875895.
Neu ist die Förderung der Weinbaubetriebe durch die „Flächenprämie“.
Mindestvoraussetzung ist eine Betriebsfläche von mindestens 1 ha und Schlaggrößen über 10
ar.
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Zusätzlich gibt es eine neue Kleinerzeugerregelung. Die Förderhöhe ist auf 1250,-€ pro
Betrieb und Jahr begrenzt. Dafür sind die Betriebe von den cc- Verpflichtungen (Cross
Compliance) befreit. Dies gilt in diesem Zusammenhang auch für die
Umstrukturierungsmaßnahmen (Anpflanzung 2015). Außerhalb der Kleinerzeugerregelung
gelten die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2015.
Der Antragsschluss für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2015.
Übertragung der Sachkunde bis 26.05.2015
Laut Pflanzenschutzgesetz müssen aktuell Sachkundige die Sachkunde im
„Scheckkartenformat“ online beantragen. Unter www.pflanzenschutz-skn.de ist das bis
26.05.2015 möglich.
Der nächste Aufruf erfolgt wenn nicht anders erforderlich, Vegetationsbezogen,
innerhalb der nächsten 2 Wochen.
Tobias Burtsche
Weinbauberatung Kaiserstuhl im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
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