Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach Weinbauinfo Nr. 1 vom 31.03.2015 Agenda: - Traubenwicklerbekämpfung 2015, Pheromonausbringung - Knospenschädlinge, Milben-Bekämpfung - Engerlingsbekämpfung 2015 - Pflanzenschutzgeräteprüfung (Spritzen-TÜV) Wetterentwicklung: Nach einem relativ milden Winter und einem sehr trockenen März (gesamt 15-21 mm Niederschlag) meldet die Wettervorhersage für den beginnenden April kühle Temperaturen. Insbesondere die Nachttemperaturen können sich bis auf 0°C absenken. Die Reben befinden sich noch überwiegend in der Vegetationsruhe. Nur in besonders warmen und geschützten Lagen sieht man an Sonnentagen erste tropfende Ruten. Natürlich ist in den frühen Lagen der bekannte Entwicklungsvorsprung zu beobachten. Hier wird beginnendes Wollestadium erreicht. Somit befindet sich der derzeitige Entwicklungsstand im langjährigen Mittel. Rebschutz: Tierische Schädlinge Traubenwickler Das rechtzeitige Aushängen der Pheromondispenser ist eine Grundvoraussetzung für die optimale Funktion der gemeinschaftlichen Pheromonverwirrung am Kaiserstuhl. Von fachlicher Seite fordert das „Freiburger Modell“, dass die Pheromondispenser bei 900 Kd in den Flächen aufgehängt sind. Aufgrund der abkühlenden Witterung sollten auch in den späteren Lagen am Kaiserstuhl bis zum 11. April 2015 alle Pheromondispenser und Kontrollfallenin den Rebflächen aufgehängt werden. Bitte achten Sie auf ausreichende Aufhängdichte von 504 Dispenser/ha (Mindestmenge für die Pheromonförderung). In der Regel ist das am Kaiserstuhl aufgrund einer notwendigen Randabhängung von ca. 10-20% der Gesamtmenge in allen Gemarkungen abgesichert. Knospenschädlinge Achten sie in ihren gefährdeten Rebanlagen (z.B. Steillagen mit Strohabdeckung etc.) auf Knospenschädlinge. Rhompenspanner und Erdraupen können lokal Rebknospen ausfressen und zu Augenausfällen führen. Eine gute Bekämpfungsmöglichkeit biete das Absammeln der beiden Schädlinge beim Einbruch der Dunkelheit. Der Rhompenspanner kann alternativ mit den zugelassenen Insektiziden Mimic (0,2L/ha) oder Steward (0,05 L/ha) oder Spin Tor (0,04 L/ha) bekämpft werden. Beachten sie bitte, dass Spin Tor bienengefährlich ist. Es dürfen keine blühenden Pflanzen in der Rebanlage sein!!! Milben Besonders Junganlagen 2.-4. Standjahr aber auch anfällige Rebsorten wie z.B. Silvaner, Sauvignon blanc, Riesling, Cabernet und Cabernetkreuzungen, vereinzelt auch Burgundersorten sind oft von Kräuselmilben befallen. In den letzten Jahren kann auch eine Zunahme von Pockenmilben in Ertragsanlagen festgestellt werden. Eine Bekämpfung mit Netzschwefel 3,6 Kg/ha und einem Ölpräparat wie z.B. Parasommer (Mineralöl) 4 L/ha oder Micula (Rapsöl) 8 L/ha sollte im Entwicklungsstadium Knospenschwellen bis Wollestadium Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Europaplatz 3 79206 Breisach -1- Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl Tel: 0761/2187-5858 Fax: 0761/2187-5899 Mobil: 0162/2550680 e-mail: [email protected] Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach erfolgen. In besonders frühen Lagen kann diese Behandlung Ende dieser Woche, in mittleren und späteren Lagen im Verlauf der ersten bzw. zweiten Aprilwoche erfolgen. Bitte achten sie auf eine gute Benetzung der Fruchtruten und des Kopfes der Reben. Es empfiehlt sich nach Möglichkeit im Spritzverfahren (Wasseraufwand ca. 400 L/ha) mit ausgeschaltetem Gebläse oder mit der Spritzpistole zu arbeiten. Engerlingsbekämpfung 2015 2015 ist ein Hauptflugjahr des Maikäfers am Kaiserstuhl. Entsprechende Planungen zur notwendigen Bekämpfung des Maikäfers werden am 09. April mit dem MLR detailliert besprochen. Wir werden zeitnah informieren! Aus dem Maikäfernebenflugjahr 2014 ist in 2015 mit möglichem Schadpotential durch die Larven der L1-Generation zu rechnen. Diesbezüglich empfehlen wir in den bekannten Gemarkungen und Lagen in denen Neupflanzungen anstehen, die Pfropfreben generell zu pralinieren. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass pralinierte Pfropfreben gerade im Pflanzjahr einen guten Schutz gegen den zu erwartenden Engerlingsfraß mitbringen. Sprechen sie hierzu mit Ihrem Pfropfrebenerzeuger! Folgende Genehmigungen zur Engerlingsbekämpfung liegen vor: • Confidor WG 70 für Pralinageverfahren bei Pfropfreben befristet bis 31.12.2015. • 25.02.2014 bis 31.12.2015 Confidor WG 70 zur Tropfbewässerung in Rebschulen • 25.02.2014 bis 31.12.2016 Coragen Tauchbehandlung (Pralinageverfahren) und Lanzverfahren bei Junganlagen bis 2. Standjahr Spritzgeräteprüfung Momentan bieten die ortsansässigen Landmaschinenbetriebe Spritzgeräteprüfungen (SpritzenTÜV) an. Bitte beachten sie, dass ihre im Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte alle 3 Jahre kontrolliert werden und eine gültige Plakette besitzen. Bei Prüfplaketten, die vor dem 06.07.2013 erteilt wurden verlängert sich der dort angegebene Prüfzeitraum um ein Jahr! Bsp.: Prüfung im 1. Halbjahr 2012 (blaue Plakette) = fällige Prüfung im 1. Halbjahr 2015! Prüfungspflichtig sind außer den schleppergezognenen Gebläsespritzen auch Herbizidspritzen und Solo-Minor. Weinbauliche Hinweise Die Planung der Düngung sollte bei den Grundnährstoffen anhand von Bodenprobenanalysen (5-jähriger Turnus) erfolgen. Bitte beachten sie bei der Auswahl ihrer Dünger und der Abstimmung auf ihr Bodenprobenergebnis, dass Nährstoffe wie z.B. P2O5 oder K2O, die in der Gehaltsklasse „E“ eingestuft sind, in dem auf die Bodenprobe folgenden, nächsten 5Jahreszeitraum nicht gedüngt werden müssen, da sie in ausreichender Form im Boden vorhanden sind! Für die Stickstoff- und Magnesiumdüngung ist es momentan noch zu früh. Bitte planen sie diese zwischen dem Austrieb und dem 3-Blattstadium ein. Pflanzenschutzmittel-Zulassung: Für das herkömmliche Funguran-Spritzpulver ist die Aufbrauchfrist abgelaufen und es besteht ein Anwendungsverbot. Aufbrauchfrist bis 30.06.2015: • Vertimec (Trips) • Round up turbo • Cabrio Top (Aufbrauchfrist bis 30.06.2016) Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Europaplatz 3 79206 Breisach -2- Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl Tel: 0761/2187-5858 Fax: 0761/2187-5899 Mobil: 0162/2550680 e-mail: [email protected] Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach Für weitere Informationen bezüglich der zugelassenen, weinbaulichen Pflanzenschutzmittel empfehlen wir ihnen die Rebschutzbeilage 2015 (Zusammengestellt vom Staatlichen Weinbauinstitut, Freiburg) der Fachzeitschrift „Der Badische Winzer“, Ausgabe März 2015! Pflanzenschutz bei Tafeltrauben Für die Produktion von Tafeltrauben existiert eine separate Pflanzeschutzmittel-Zulassung gegenüber der Keltertraubenproduktion. Probleme können auftreten, wenn Keltertrauben als Tafeltrauben vermarktet werden und die Lebensmittelüberwachung analytische Kontrollen betreffend Pflanzenschutzmittelwirkstoffen durchführt. Oft werden Wirkstoffe (z.B. Folpet) nachgewiesen. Die Folgen für den Erzeuger sind beträchtlich (Straftat), da derartige erzeugte und zur Vermarktung angebotene Trauben nicht verkehrsfähig sind! Bitte halten Sie sich an die Vorgaben. Eine Mittelliste der zugelassenen PSM wird als Anhang mit dieser Weinbauinfo versendet. Gemeinsamer Antrag, Umstrukturierungsförderung, Flächenprämie Alle, die in den letzten drei Jahren Förderung zur Umstrukturierung von Rebanlagen erhalten haben, müssen einen „Gemeinsamen Antrag“ stellen. Hierzu sind sie vom Landwirtschaftsamt angeschrieben und mit einem Termin für die Abgabe des GA eingeladen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsbearbeitung zu 100% über FIONA erfolgen soll. Bei Fragen hierzu wenden sie sich an die Verwaltungsgruppe hier im LWA Breisach unter Telefon-Hotline: 0761/21875895. Neu ist die Förderung der Weinbaubetriebe durch die „Flächenprämie“. Mindestvoraussetzung ist eine Betriebsfläche von mindestens 1 ha und Schlaggrößen über 10 ar. Zusätzlich gibt es eine neue Kleinerzeugerregelung. Die Förderhöhe ist auf 1250,-€ pro Betrieb und Jahr begrenzt. Dafür sind die Betriebe von den cc- Verpflichtungen (Cross Compliance) befreit. Dies gilt in diesem Zusammenhang auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen (Anpflanzung 2015). Außerhalb der Kleinerzeugerregelung gelten die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2015. Der nächste Aufruf erfolgt wenn nicht anders erforderlich, Vegetationsbezogen, innerhalb der nächsten 2 Wochen. Tobias Burtsche Weinbauberatung Kaiserstuhl im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Europaplatz 3 79206 Breisach -3- Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl Tel: 0761/2187-5858 Fax: 0761/2187-5899 Mobil: 0162/2550680 e-mail: [email protected]
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