Weinbau 01.2015

Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach
Weinbauinfo Nr. 1 vom 31.03.2015
Agenda:
- Traubenwicklerbekämpfung 2015, Pheromonausbringung
- Knospenschädlinge, Milben-Bekämpfung
- Engerlingsbekämpfung 2015
- Pflanzenschutzgeräteprüfung (Spritzen-TÜV)
Wetterentwicklung:
Nach einem relativ milden Winter und einem sehr trockenen März (gesamt 15-21 mm
Niederschlag) meldet die Wettervorhersage für den beginnenden April kühle Temperaturen.
Insbesondere die Nachttemperaturen können sich bis auf 0°C absenken.
Die Reben befinden sich noch überwiegend in der Vegetationsruhe. Nur in besonders warmen
und geschützten Lagen sieht man an Sonnentagen erste tropfende Ruten. Natürlich ist in den
frühen Lagen der bekannte Entwicklungsvorsprung zu beobachten. Hier wird beginnendes
Wollestadium erreicht. Somit befindet sich der derzeitige Entwicklungsstand im langjährigen
Mittel.
Rebschutz:
Tierische Schädlinge
Traubenwickler
Das rechtzeitige Aushängen der Pheromondispenser ist eine Grundvoraussetzung für die
optimale Funktion der gemeinschaftlichen Pheromonverwirrung am Kaiserstuhl. Von
fachlicher Seite fordert das „Freiburger Modell“, dass die Pheromondispenser bei 900 Kd in
den Flächen aufgehängt sind. Aufgrund der abkühlenden Witterung sollten auch in den
späteren Lagen am Kaiserstuhl bis zum 11. April 2015 alle Pheromondispenser und
Kontrollfallenin den Rebflächen aufgehängt werden.
Bitte achten Sie auf ausreichende Aufhängdichte von 504 Dispenser/ha (Mindestmenge für
die Pheromonförderung). In der Regel ist das am Kaiserstuhl aufgrund einer notwendigen
Randabhängung von ca. 10-20% der Gesamtmenge in allen Gemarkungen abgesichert.
Knospenschädlinge
Achten sie in ihren gefährdeten Rebanlagen (z.B. Steillagen mit Strohabdeckung etc.) auf
Knospenschädlinge. Rhompenspanner und Erdraupen können lokal Rebknospen ausfressen
und zu Augenausfällen führen. Eine gute Bekämpfungsmöglichkeit biete das Absammeln der
beiden Schädlinge beim Einbruch der Dunkelheit. Der Rhompenspanner kann alternativ mit
den zugelassenen Insektiziden Mimic (0,2L/ha) oder Steward (0,05 L/ha) oder Spin Tor (0,04
L/ha) bekämpft werden. Beachten sie bitte, dass Spin Tor bienengefährlich ist. Es dürfen
keine blühenden Pflanzen in der Rebanlage sein!!!
Milben
Besonders Junganlagen 2.-4. Standjahr aber auch anfällige Rebsorten wie z.B. Silvaner,
Sauvignon blanc, Riesling, Cabernet und Cabernetkreuzungen, vereinzelt auch
Burgundersorten sind oft von Kräuselmilben befallen. In den letzten Jahren kann auch eine
Zunahme von Pockenmilben in Ertragsanlagen festgestellt werden. Eine Bekämpfung mit
Netzschwefel 3,6 Kg/ha und einem Ölpräparat wie z.B. Parasommer (Mineralöl) 4 L/ha oder
Micula (Rapsöl) 8 L/ha sollte im Entwicklungsstadium Knospenschwellen bis Wollestadium
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Europaplatz 3
79206 Breisach
-1-
Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl
Tel: 0761/2187-5858
Fax: 0761/2187-5899
Mobil: 0162/2550680
e-mail: [email protected]
Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach
erfolgen. In besonders frühen Lagen kann diese Behandlung Ende dieser Woche, in mittleren
und späteren Lagen im Verlauf der ersten bzw. zweiten Aprilwoche erfolgen. Bitte achten sie
auf eine gute Benetzung der Fruchtruten und des Kopfes der Reben. Es empfiehlt sich nach
Möglichkeit im Spritzverfahren (Wasseraufwand ca. 400 L/ha) mit ausgeschaltetem Gebläse
oder mit der Spritzpistole zu arbeiten.
Engerlingsbekämpfung 2015
2015 ist ein Hauptflugjahr des Maikäfers am Kaiserstuhl. Entsprechende Planungen zur
notwendigen Bekämpfung des Maikäfers werden am 09. April mit dem MLR detailliert
besprochen. Wir werden zeitnah informieren!
Aus dem Maikäfernebenflugjahr 2014 ist in 2015 mit möglichem Schadpotential durch die
Larven der L1-Generation zu rechnen.
Diesbezüglich empfehlen wir in den bekannten Gemarkungen und Lagen in denen
Neupflanzungen anstehen, die Pfropfreben generell zu pralinieren. Die Erfahrungen der
letzten Jahre zeigen, dass pralinierte Pfropfreben gerade im Pflanzjahr einen guten Schutz
gegen den zu erwartenden Engerlingsfraß mitbringen. Sprechen sie hierzu mit Ihrem
Pfropfrebenerzeuger!
Folgende Genehmigungen zur Engerlingsbekämpfung liegen vor:
• Confidor WG 70 für Pralinageverfahren bei Pfropfreben befristet bis 31.12.2015.
• 25.02.2014 bis 31.12.2015 Confidor WG 70 zur Tropfbewässerung in Rebschulen
• 25.02.2014 bis 31.12.2016 Coragen Tauchbehandlung (Pralinageverfahren) und
Lanzverfahren bei Junganlagen bis 2. Standjahr
Spritzgeräteprüfung
Momentan bieten die ortsansässigen Landmaschinenbetriebe Spritzgeräteprüfungen (SpritzenTÜV) an. Bitte beachten sie, dass ihre im Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte alle 3
Jahre kontrolliert werden und eine gültige Plakette besitzen. Bei Prüfplaketten, die vor dem
06.07.2013 erteilt wurden verlängert sich der dort angegebene Prüfzeitraum um ein Jahr!
Bsp.: Prüfung im 1. Halbjahr 2012 (blaue Plakette) = fällige Prüfung im 1. Halbjahr 2015!
Prüfungspflichtig sind außer den schleppergezognenen Gebläsespritzen auch Herbizidspritzen
und Solo-Minor.
Weinbauliche Hinweise
Die Planung der Düngung sollte bei den Grundnährstoffen anhand von Bodenprobenanalysen
(5-jähriger Turnus) erfolgen. Bitte beachten sie bei der Auswahl ihrer Dünger und der
Abstimmung auf ihr Bodenprobenergebnis, dass Nährstoffe wie z.B. P2O5 oder K2O, die in
der Gehaltsklasse „E“ eingestuft sind, in dem auf die Bodenprobe folgenden, nächsten 5Jahreszeitraum nicht gedüngt werden müssen, da sie in ausreichender Form im Boden
vorhanden sind!
Für die Stickstoff- und Magnesiumdüngung ist es momentan noch zu früh. Bitte planen sie
diese zwischen dem Austrieb und dem 3-Blattstadium ein.
Pflanzenschutzmittel-Zulassung:
Für das herkömmliche Funguran-Spritzpulver ist die Aufbrauchfrist abgelaufen und es besteht
ein Anwendungsverbot. Aufbrauchfrist bis 30.06.2015:
• Vertimec (Trips)
• Round up turbo
• Cabrio Top (Aufbrauchfrist bis 30.06.2016)
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Europaplatz 3
79206 Breisach
-2-
Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl
Tel: 0761/2187-5858
Fax: 0761/2187-5899
Mobil: 0162/2550680
e-mail: [email protected]
Weinbauberatung für den Bereich Kaiserstuhl
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Außenstelle Breisach
Für weitere Informationen bezüglich der zugelassenen, weinbaulichen Pflanzenschutzmittel
empfehlen wir ihnen die Rebschutzbeilage 2015 (Zusammengestellt vom Staatlichen
Weinbauinstitut, Freiburg) der Fachzeitschrift „Der Badische Winzer“, Ausgabe März 2015!
Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Für die Produktion von Tafeltrauben existiert eine separate Pflanzeschutzmittel-Zulassung
gegenüber der Keltertraubenproduktion. Probleme können auftreten, wenn Keltertrauben als
Tafeltrauben vermarktet werden und die Lebensmittelüberwachung analytische Kontrollen
betreffend Pflanzenschutzmittelwirkstoffen durchführt. Oft werden Wirkstoffe (z.B. Folpet)
nachgewiesen. Die Folgen für den Erzeuger sind beträchtlich (Straftat), da derartige erzeugte
und zur Vermarktung angebotene Trauben nicht verkehrsfähig sind!
Bitte halten Sie sich an die Vorgaben. Eine Mittelliste der zugelassenen PSM wird als Anhang
mit dieser Weinbauinfo versendet.
Gemeinsamer Antrag, Umstrukturierungsförderung, Flächenprämie
Alle, die in den letzten drei Jahren Förderung zur Umstrukturierung von Rebanlagen erhalten
haben, müssen einen „Gemeinsamen Antrag“ stellen. Hierzu sind sie vom Landwirtschaftsamt
angeschrieben und mit einem Termin für die Abgabe des GA eingeladen. Bitte beachten Sie,
dass die Antragsbearbeitung zu 100% über FIONA erfolgen soll. Bei Fragen hierzu wenden
sie sich an die Verwaltungsgruppe hier im LWA Breisach unter Telefon-Hotline: 0761/21875895.
Neu ist die Förderung der Weinbaubetriebe durch die „Flächenprämie“.
Mindestvoraussetzung ist eine Betriebsfläche von mindestens 1 ha und Schlaggrößen über 10
ar.
Zusätzlich gibt es eine neue Kleinerzeugerregelung. Die Förderhöhe ist auf 1250,-€ pro
Betrieb und Jahr begrenzt. Dafür sind die Betriebe von den cc- Verpflichtungen (Cross
Compliance) befreit. Dies gilt in diesem Zusammenhang auch für die
Umstrukturierungsmaßnahmen (Anpflanzung 2015). Außerhalb der Kleinerzeugerregelung
gelten die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2015.
Der nächste Aufruf erfolgt wenn nicht anders erforderlich, Vegetationsbezogen,
innerhalb der nächsten 2 Wochen.
Tobias Burtsche
Weinbauberatung Kaiserstuhl im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Europaplatz 3
79206 Breisach
-3-
Tobias Burtsche, Weinbauberatung Kaisertsuhl
Tel: 0761/2187-5858
Fax: 0761/2187-5899
Mobil: 0162/2550680
e-mail: [email protected]