12. Wasserstandsmeldung

Arrow Central Europe Holding Munich GmbH
München
Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Arrow Central Europe Holding Munich GmbH, Neu-Isenburg, Bundesrepublik Deutschland,
(der „Bieter“) hat am 23. Februar 2015 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot an die Aktionäre der DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und
Vertrieb von elektronischen Systemen, München, Bundesrepublik Deutschland („DATA MODUL
AG“), zum Erwerb aller nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der DATA MODUL
AG (ISIN DE0005498901) (die „DATA MODUL-Aktien“) gegen eine Geldleistung von EUR 27,50
je DATA Modul-Aktie (das „Angebot“) veröffentlicht. Am 23. März 2015 hat der Bieter das Angebot
geändert, wodurch sich die Frist für die Annahme des Angebots gemäß § 21 Absatz 5 Satz 1
WpÜG um zwei Wochen verlängert und nunmehr am 7. April 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt
am Main) endet, soweit die Annahmefrist nicht nochmals nach den gesetzlichen Bestimmungen
des WpÜG verlängert wird.
Das Grundkapital der DATA MODUL AG beträgt derzeit EUR 10.578.546,00 und ist eingeteilt in
3.526.182 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 3,00 je Aktie.
1.
Bis zum 1. April 2015, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“) ist das
Angebot für insgesamt 539.177 DATA MODUL-Aktien angenommen worden. Dies
entspricht einem Anteil von rund 15,29 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der
DATA MODUL AG. Die vorstehende Annahmequote berücksichtigt bereits, dass
verschiedene Aktionäre der DATA MODUL AG aufgrund ihrer am 28. Januar 2015
begründeten
Verpflichtung
zur
Annahme
des
Angebots
(Unwiderrufliche
Verpflichtungserklärung, siehe hierzu Ziffer 5.4(b) der Angebotsunterlage) das Angebot für
sämtlich ihrer 110.768 DATA MODUL-Aktien (entsprechend rund 3,14 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte der DATA MODUL AG) angenommen haben. Die
vorstehende Annahmequote berücksichtigt ferner, dass die DATA MODUL AG für die
132.182 von ihr gehaltenen eigenen Aktien (entsprechend rund 3,75 % des Grundkapitals
und der Stimmrechte der DATA MODUL AG) das Angebot angenommen hat.
2.
Zum Meldestichtag halten weder der Bieter noch mit diesem gemeinsam handelnde
Personen im Sinne des § 2 Absatz 5 WpÜG und deren Tochterunternehmen DATA
MODUL-Aktien. Ihnen werden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus DATA
MODUL-Aktien gemäß § 30 WpÜG zugerechnet.
3.
Zum Meldestichtag halten der Bieter und mit ihm gemeinsam handelnde Personen im
Sinne des § 2 Absatz 5 WpÜG die folgenden Finanzinstrumente im Sinne des § 25a
WpHG:
Der Bieter und die Arrow Electronics, Inc., Centennial, Vereinigte Staaten von Amerika,
haben am 28. Januar 2015 mit verschiedenen DATA MODUL-Aktionären einen Vertrag
über den Kauf und die Übertragung von insgesamt 1.206.631 DATA MODUL-Aktien zum
Preis von EUR 27,50 je DATA MODUL-Aktie geschlossen (der „Aktienkaufvertrag“). Der
Vollzug des Aktienkaufvertrags steht unter denselben aufschiebenden Bedingungen wie
1
der Vollzug des Angebots (siehe Ziffer 7.1 der Angebotsunterlage) und wird nach Eintritt
dieser Bedingungen bzw. wirksamem Verzicht auf diese Bedingungen, soweit zulässig,
erfolgen. Für weitere Einzelheiten wird auf Ziffer 5.4(a) der Angebotsunterlage verwiesen.
Infolgedessen halten der Bieter und bestimmte mit dem Bieter gemeinsam handelnde
Personen im Sinne des § 2 Absatz 5 WpÜG, namentlich die Arrow Electronics, Inc., die
Arrow Electronics (UK), Inc., die Arrow Holdings (Delaware), LLC, die Arrow International
Holdings, L.P., die Arrow Electronics Holdings Asset Management, Kft., die Arrow
Electronics EMEASA S.r.L., die B.V. Arrow Electronics DLC, die Verwaltungsgesellschaft
Arrow Electronics GmbH und die Arrow Electronics GmbH & Co. KG (siehe das Schaubild
in Ziffer 5.1 der Angebotsunterlage) ein Instrument gemäß § 25a WpHG in Bezug auf
1.206.631 DATA MODUL-Aktien, entsprechend rund 34,22 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte an der DATA MODUL AG.
4.
Darüber hinaus halten zum Meldestichtag weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam
handelnde Personen im Sinne von § 2 Absatz 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen
weitere DATA MODUL-Aktien oder Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente im Sinne
der §§ 25, 25a WpHG. Ihnen werden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus
DATA MODUL-Aktien gemäß § 30 WpÜG zugerechnet.
5.
Die Gesamtzahl der DATA MODUL-Aktien, für die das Angebot zum Meldestichtag
angenommen worden ist, zuzüglich der DATA MODUL-Aktien, die aufgrund von
Instrumenten nach § 25a WpHG erworben werden können, beläuft sich somit auf
1.745.808 DATA MODUL-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 49,51 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte der DATA MODUL AG. In Bezug auf die reduzierte
Annahmeschwelle gemäß Ziffer 7.1(b) der Angebotsunterlage entspricht dies ebenfalls
einem Anteil von 49,51 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der DATA MODUL
AG.
6.
Bei den vorstehenden Anteilsangaben bleibt unberücksichtigt, dass der DATA MODUL AG
aus den 132.182 von ihr selbst gehaltenen eigenen Aktien, für die das Angebot bereits
angenommen wurde, gemäß § 71b AktG keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte
zustehen.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Sie stellt weder eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DATA MODUL-Aktien noch eine Aufforderung zum Kauf
von DATA MODUL-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb von DATA MODUL-Aktien erfolgt
ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage enthaltenen Regelungen und
Bedingungen.
Das Angebot an die Aktionäre der DATA MODUL AG wird ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Eine Durchführung des Angebots nach den
Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht.
Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung, auch nicht
auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Veröffentlichung, Versendung
oder Verteilung eine Verletzung des jeweiligen Rechts darstellen würde.
Neu-Isenburg, den 1. April 2015
Arrow Central Europe Holding Munich GmbH
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