Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Verteiler
Geschäftsführung
Geschäftsstellenleitungen
Zentrale Aufgaben, BfdH
Teamleitungen Integration,
470, 472, 500, 550
Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Teams
Integration des Jobcenters
Bremen
AZ: Az II – 1203; 1210
Fachliche Weisung M&I 04/2015
vom 27.03.15
Absolventenmanagement
Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) gem. § 44 SGB III
Mit Förderungen aus dem Vermittlungsbudget soll insbesondere auf das Erreichen der in der
Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Ziele hingewirkt werden. Die Kundinnen und
Kunden sind im Gespräch über die auf ihre Handlungsbedarfe abgestimmten
Fördermöglichkeiten zu informieren. Da es keine detaillierten gesetzlichen Vorgaben
hinsichtlich Umfang oder Ausgestaltung dieser Leistung gibt, liegt die jeweilige Entscheidung
im pflichtgemäßen Ermessen der Integrations- und Beratungsfachkraft.
Die großen Handlungsspielräume des VB sind im Sinne der Zielerreichung für eine
schnellere Vermittlung zu nutzen.
Bei den genannten Förderhöhen handelt es sich um Orientierungswerte! Werden diese
im Einzelfall um mehr als 30% überschritten, ist hierfür die Zustimmung der jeweiligen
Teamleitung Integration für den jeweils unterstellten Bereich erforderlich. Dies ist
entsprechend in VerBIS zu dokumentieren.
Förderzweck (nach
Erfassungsmöglich
keit in coSachNT
AV)
Beschreibung
Bewerbungskosten
Kostenerstattung für
schriftliche Bewerbungen
Beispiele
Förderhöhe
(Orientierungswerte)
Klarstellung: Dieser Antrag
„VB-BK“ gilt bis zu einer
Arbeitsaufnahme fort und
muss nicht jeweils zu
Kalenderjahresbeginn neu
gestellt werden (vgl. S. 12,
Rn V12 der Fachl Hinweise
VB, Link s. unten).
Bewerbungsmappen,
Porto, Fotos,
Druckkosten usw.
max. 1.000-€/
Jahr 
Erstattung erfolgt
auf
Einzelnachweis
Mobilität 1
Reisekosten zu einem
Vorstellungsgespräch
Fahrten mit
öffentlichen
Verkehrsmitteln und
Pkw
Bei öffentl.
Verkehrsmitteln:
Fahrpreisermäßigung
(z.B. eigene Bahn
Card), vorhandenes
Stadtticket innerhalb
von HB zu nutzen
Mobilität 2
-Öffentliche
Verkehrsmittel:
volle
Fahrpreiserstattu
ng in günstigster
Fahrklasse
möglich,
-Pkw: 0,30 Euro je
tatsächlich
gefahrenem km
keine Jahresobergrenze
Herstellung von
Möglichkeiten, um vom
Wohn- zum Arbeitsort zu
gelangen (Pendelkosten);
jedoch auch um
berufsbedingt den Wohnort
zu wechseln.
Notwendige
Verkehrsmittel
(Fahrrad, Mofa, Kfz)
bzw. notwendige
Reparaturen von
Verkehrsmitteln;
Monatskarte
(Stadtticket);
Umzugskosten; Kosten
für doppelte
Haushaltsführung;
Führerschein
Arbeitsmittel
Arbeitskleidung und
Ausrüstungsgegenstände, die
für die Aufnahme einer
Beschäftigung notwendig und
nicht vom Arbeitgeber zu
stellen sind.
Kochmützen;
Blaumann usw.; Keine
Sicherheitskleidung /
Helme,
Sicherheitsschuhe
usw.
Nachweise
Bescheinigungen, die zur
Ausübung einer beruflichen
Tätigkeit erforderlich sind
Berechtigungsscheine 1000 € / Jahr /
/ Zertifizierungen;
erwerbsfähigen
Gesundheitsnachweise Hilfebedürftigen
/ Impfungen
Unterstützung der
Persönlichkeit
Anpassung des persönlichen
Erscheinungsbildes an die
üblichen Anforderungen des
Berufsbildes / Aktivitäten zur
Gewährleistung einer
angemessenen
Außenwirkung
Friseurbesuch;
Waschsalon;
Reinigungskosten; ggf.
für die Vorstellung
erforderliche
Bekleidung
Sonstige
Übernahme von Kosten, die
den anderen Möglich-
Übersetzung von
Bewerbungsunterlagen
(z.B.
4.000 €
700 € /
erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen
700 € /
erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen
keiten nicht zugeordnet
werden können
Arbeitszeugnisse)
1.500 €
Es können im Zusammenhang mit dem Vermittlungsbudget keine Kosten erstattet werden,
für die nach § 5 SGB II ein anderer Kostenträger zuständig ist, wie zum Beispiel für Brillen
oder Kosten für Zahnersatz. Dies gilt auch, wenn von dem zuständigen Leistungsträger
tatsächlich keine Leistungen gewährt werden oder ein Eigenanteil erhoben wird.
Kosten für eine MPU können nach vorher erfolgter Begutachtung durch den PD über
Anbahnung einer Arbeitsaufnahme übernommen werden. Der PD bietet zur Vorbereitung auf
eine MPU drei Beratungstermine an und erwartet dabei eine aktive und motivierte Mitarbeit
des Kunden. Ob eine aktive und motivierte Mitarbeit des Kunden vorliegt muss der
zuständige Ansprechpartner/-in im Vorfeld abklären. Weiterhin ist die arbeitsmarktpolitische
Notwendigkeit und entsprechende Dokumentation in VerBIS Voraussetzung für eine
Förderung. Die Vorlage einer Einstellungszusage ist hierzu nicht zwingend erforderlich.
Aus dem Vermittlungsbudget können auch die Kosten für die Projekte Spagat und BeLeM
übernommen werden. Hierbei handelt es sich um Angebote für junge Mütter zur
Unterstützung bei der Ausbildung und Berufswegplanung. Weitere Informationen sind im
Intranet und in der JC-Ablage eingestellt.
Ansonsten gelten die Regelungen der Fachlichen Hinweise zum Vermittlungsbudget.
Die Fachliche Weisung 03/2013 verliert hiermit ihre Gültigkeit.
Die Fachliche Weisung 04/2015 tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf weiteres.
i.V. Sänger
Geschäftsbereichsleitung 1 i.V.