Verteiler Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen Zentrale Aufgaben, BfdH Teamleitungen Integration, 470, 472, 500, 550 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Teams Integration des Jobcenters Bremen AZ: Az II – 1203; 1210 Fachliche Weisung M&I 04/2015 vom 27.03.15 Absolventenmanagement Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) gem. § 44 SGB III Mit Förderungen aus dem Vermittlungsbudget soll insbesondere auf das Erreichen der in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Ziele hingewirkt werden. Die Kundinnen und Kunden sind im Gespräch über die auf ihre Handlungsbedarfe abgestimmten Fördermöglichkeiten zu informieren. Da es keine detaillierten gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Umfang oder Ausgestaltung dieser Leistung gibt, liegt die jeweilige Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen der Integrations- und Beratungsfachkraft. Die großen Handlungsspielräume des VB sind im Sinne der Zielerreichung für eine schnellere Vermittlung zu nutzen. Bei den genannten Förderhöhen handelt es sich um Orientierungswerte! Werden diese im Einzelfall um mehr als 30% überschritten, ist hierfür die Zustimmung der jeweiligen Teamleitung Integration für den jeweils unterstellten Bereich erforderlich. Dies ist entsprechend in VerBIS zu dokumentieren. Förderzweck (nach Erfassungsmöglich keit in coSachNT AV) Beschreibung Bewerbungskosten Kostenerstattung für schriftliche Bewerbungen Beispiele Förderhöhe (Orientierungswerte) Klarstellung: Dieser Antrag „VB-BK“ gilt bis zu einer Arbeitsaufnahme fort und muss nicht jeweils zu Kalenderjahresbeginn neu gestellt werden (vgl. S. 12, Rn V12 der Fachl Hinweise VB, Link s. unten). Bewerbungsmappen, Porto, Fotos, Druckkosten usw. max. 1.000-€/ Jahr Erstattung erfolgt auf Einzelnachweis Mobilität 1 Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Pkw Bei öffentl. Verkehrsmitteln: Fahrpreisermäßigung (z.B. eigene Bahn Card), vorhandenes Stadtticket innerhalb von HB zu nutzen Mobilität 2 -Öffentliche Verkehrsmittel: volle Fahrpreiserstattu ng in günstigster Fahrklasse möglich, -Pkw: 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem km keine Jahresobergrenze Herstellung von Möglichkeiten, um vom Wohn- zum Arbeitsort zu gelangen (Pendelkosten); jedoch auch um berufsbedingt den Wohnort zu wechseln. Notwendige Verkehrsmittel (Fahrrad, Mofa, Kfz) bzw. notwendige Reparaturen von Verkehrsmitteln; Monatskarte (Stadtticket); Umzugskosten; Kosten für doppelte Haushaltsführung; Führerschein Arbeitsmittel Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände, die für die Aufnahme einer Beschäftigung notwendig und nicht vom Arbeitgeber zu stellen sind. Kochmützen; Blaumann usw.; Keine Sicherheitskleidung / Helme, Sicherheitsschuhe usw. Nachweise Bescheinigungen, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich sind Berechtigungsscheine 1000 € / Jahr / / Zertifizierungen; erwerbsfähigen Gesundheitsnachweise Hilfebedürftigen / Impfungen Unterstützung der Persönlichkeit Anpassung des persönlichen Erscheinungsbildes an die üblichen Anforderungen des Berufsbildes / Aktivitäten zur Gewährleistung einer angemessenen Außenwirkung Friseurbesuch; Waschsalon; Reinigungskosten; ggf. für die Vorstellung erforderliche Bekleidung Sonstige Übernahme von Kosten, die den anderen Möglich- Übersetzung von Bewerbungsunterlagen (z.B. 4.000 € 700 € / erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 700 € / erwerbsfähigen Hilfebedürftigen keiten nicht zugeordnet werden können Arbeitszeugnisse) 1.500 € Es können im Zusammenhang mit dem Vermittlungsbudget keine Kosten erstattet werden, für die nach § 5 SGB II ein anderer Kostenträger zuständig ist, wie zum Beispiel für Brillen oder Kosten für Zahnersatz. Dies gilt auch, wenn von dem zuständigen Leistungsträger tatsächlich keine Leistungen gewährt werden oder ein Eigenanteil erhoben wird. Kosten für eine MPU können nach vorher erfolgter Begutachtung durch den PD über Anbahnung einer Arbeitsaufnahme übernommen werden. Der PD bietet zur Vorbereitung auf eine MPU drei Beratungstermine an und erwartet dabei eine aktive und motivierte Mitarbeit des Kunden. Ob eine aktive und motivierte Mitarbeit des Kunden vorliegt muss der zuständige Ansprechpartner/-in im Vorfeld abklären. Weiterhin ist die arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit und entsprechende Dokumentation in VerBIS Voraussetzung für eine Förderung. Die Vorlage einer Einstellungszusage ist hierzu nicht zwingend erforderlich. Aus dem Vermittlungsbudget können auch die Kosten für die Projekte Spagat und BeLeM übernommen werden. Hierbei handelt es sich um Angebote für junge Mütter zur Unterstützung bei der Ausbildung und Berufswegplanung. Weitere Informationen sind im Intranet und in der JC-Ablage eingestellt. Ansonsten gelten die Regelungen der Fachlichen Hinweise zum Vermittlungsbudget. Die Fachliche Weisung 03/2013 verliert hiermit ihre Gültigkeit. Die Fachliche Weisung 04/2015 tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf weiteres. i.V. Sänger Geschäftsbereichsleitung 1 i.V.
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