Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft e u A e m Gram den in itgliedsgeme M n e d s u a d n stehe be Alperstedt | Großmölsen | Großrudestedt Kleinmölsen | Nöda | Ollendorf | Udestedt Jahrgang 22 Donnerstag, den 2. April 2015 Frohe Ostern Nummer 3 wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern der VG „Gramme-Aue“ der Gemeinschaftsvorsitzende, sowie die Bürgermeister der Gemeinden Alperstedt, Großmölsen, Großrudestedt mit seinen Ortsteilen Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee, Kleinmölsen, Nöda, Ollendorf und Udestedt. Gramme-Aue - 2 - Nr. 3/2015 Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten Amtlicher Teil Sprechzeiten/wichtige Rufnummern Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Bahnhofstr. 16 99195 Großrudestedt Telefon: 036204- 570-0 Fax: 036204- 57016 e-mail [email protected] oder [email protected] Internetvg-gramme-aue.de Öffnungszeiten: Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt und Standesamt) Mittwoch:geschlossen Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Telefonnummern: Gemeinschaftsvorsitzender Herr Bode.......................................................................... 036204- 57015 Hauptamt Frau Schlöffel..................................................... 036204- 5700 und 57011 Frau Brüheim..................................................................... 036204- 57018 Einwohnermeldeamt Frau Hanke........................................................................ 036204- 57025 Standesamt Frau Wodarz...................................................................... 036204- 57020 Bauamt Frau Fritz........................................................................... 036204- 57019 Herr Rudolph..................................................................... 036204- 57028 Ordnungsamt Frau Heerwagen................................................................ 036204- 57014 Kämmerei Frau Döring........................................................................ 036204- 57022 Frau Schüler...................................................................... 036204- 57022 Personalamt/ Amtsblatt Frau Brümmel.................................................................... 036204- 57024 Kasse Frau Eisenmenger............................................................. 036204- 57012 Frau Beier.......................................................................... 036204- 57012 Wasser/ Abwasser Frau Schmidt..................................................................... 036204- 57023 Abwasserzweckverband „Gramme- Vippach“ Sprechzeit Donnerstag.......................................................... 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Rufnummer im Havariefall Fa. Klärsysteme Westberg:............................................ 0 170/ 5 32 82 15 Zweckverband Wasserversorgung „Gramme-Aue“ für die Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt Rufnummer im Havariefall Verantwortlicher: Herr Bode - Gemeinschaftsvorsitzender zu den Öffnungszeiten:.................................................. 03 62 04/ 5 70 15 außerhalb der Öffnungszeiten:...................................... 0 171/ 4 77 27 68 Wichtige Rufnummern Polizei................................................................................................. 1 10 Feuerwehr.......................................................................................... 1 12 Ärztlicher Bereitschaftsdienst........................................ 03 61/ 7 41 51 16 Krankenwagen............................................................... 03 61/ 7 41 51 16 Polizeiinspektion................................................................. 0 36 34/ 33 60 Der Kontaktbereichsbeamte Herr Pergelt ist montags bis freitags telefonisch unter der Telefonnummer 036204-71207 oder über die Polizeiinspektion Sömmerda unter 03634-3360 erreichbar. Sprechzeiten im Dienstzimmer in Großrudestedt, Neue Straße 3a: Dienstag für Kinder und Jugendliche............................. 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag.................................................................... 16.00 - 18.00 Uhr Sprechzeiten der Gemeinden Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2 Dienstag........................................................................ 17.00 - 18.00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters:............................17.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Tel.:..................................................................................... 036204/50039 Fax:..................................................................................... 036204/52615 Gemeinde Großmölsen, Hauptstraße 3 Dienstag........................................................................ 16.00 - 18.00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 17 Gemeinde Großrudestedt, Karl-Marx-Platz 3 Sprechzeiten des Bürgermeisters (im „Deutschen Haus“) Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:.........................................................................(03 62 04) 7 27 83 Fax:...............................................................................(03 62 04) 7 27 85 Gemeinde Kleinmölsen, Kirchplatz 22 Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr Sprechzeiten der Bürgermeisterin Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 40 Gemeinde Nöda, Krautgasse 91 Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr Sprechzeit des Bürgermeisters: Dienstag................................. 16.30 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:.........................................................................(03 62 04) 7 02 65 Fax:...............................................................................(03 62 04) 7 17 64 Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105 Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 32 Gemeinde Udestedt, Wilhelm-Pieck-Straße 28 Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr Sprechzeiten der Bürgermeisterin Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:.........................................................................(03 62 03) 5 02 22 Fax:...............................................................................(03 62 03) 5 12 22 Mail:............................................................gemeinde-udestedt@arcor.de Gemeindebibliothek Großrudestedt Öffnungszeiten: Öffnungszeiten ab 01. März 2014 Montag:.......................................................................14.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch:.....................................................................14.00 bis 17.00 Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus) in der Gemeinde Nöda: Montag........................................................................... 17.00 - 18.00 Uhr Bankverbindungen der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ IBAN Gemeinde Ollendorf: DE41 8205 1000 0130 1185 91 DE63 8205 1000 0130 0951 09 Gemeinde Nöda: Gemeinde Udestedt: DE74 8205 1000 0130 0742 50 Gemeinde Großrudestedt mit den Ortsteilen Schwansee, Kleinrudestedt u. Kranichborn DE66 8205 1000 0130 0492 71 Gemeinde Großmölsen: DE09 8205 1000 0130 0968 57 Gemeinde Kleinmölsen: DE47 8205 1000 0130 0400 10 Gemeinde Alperstedt: DE63 8205 1000 0130 0236 20 VG „Gramme-Aue“: DE50 8205 1000 0130 0380 16 Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“: DE64 8205 1000 0130 0948 97 Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue: DE94 8205 1000 0163 0519 50 Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM Gramme-Aue - 3 - Servicetag der VG „Gramme-Aue“ Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes Die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ Großrudestedt hat ab Januar 2015 einen Servicetag eingerichtet, an dem das Einwohnermeldeamt in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet hat. Die genauen Termine sind für Sie folgend im Überblick: Samstag, den 11. April 2015 Samstag, den 25. April 2015 Samstag, den 09. Mai 2015. Samstag, den 30. Mai 2015. Mit freundlichen Grüßen Bode Gemeinschaftsvorsitzender Hinweis Das nächste Amtsblatt, Ausgabe Nr. 04/ 2015 erscheint am Donnerstag, den 07.05.2015 und beinhaltet die Vorschau auf die Termine, Veranstaltungen und Ereignisse für den Zeitraum vom 03.04.2015 bis 06.05.2015. Der Sendetermin der Beiträge und Artikel ist Freitag, der 24.04.2015, 12.00 Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Alle Beiträge sind per E-Mail als Word-Dokument oder PDF zu senden. Bilder sind im Format JPG einzureichen. Die Abgabe ist aber auch per CD oder USB-Stick im gleichen Format möglich. E-Mail Adresse: [email protected] Die Verfasser der einzelnen Beiträge sind für den Inhalt selbst verantwortlich. Es erfolgt keine Korrekturlesung! Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Str. 2 99867 Gotha Flurbereinigung Schloßvippach Az.: 03.1-3-0325 Gotha, den 25.02.2015 Ladung Im Flurbereinigungsverfahren Schloßvippach, Landkreis Sömmerda, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zu- letzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2835), ein Anhörungstermin für Mittwoch, den 29.04.2015, um 19:00 Uhr im großen Saal der Gaststätte Ratskeller, in 99195 Schloßvippach, Erfurter Straße 11 anberaumt. Zu diesem Termin lade ich hiermit alle Beteiligten gemäß § 10 FlurbG herzlich ein. Der Flurbereinigungsplan wird am Montag, den 20.04.2015 von 10:00 bis 17:00 Uhr Dienstag, den 21.04.2015, von 10:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch, den 22.04.2015, von 10:00 bis 17:00 Uhr, im Rentnertreff, Lindenstraße 8a, in 99195 Schloßvippach und am Montag, den 27.04.2015, von 10:00 bis 17:00 Uhr, Dienstag, den 28.04.2015, von 10:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch, den 29.04.2015, von 10:00 bis 17:00 Uhr, im Gemeindezentrum, Ollendorfer Weg 2, in 99195 Eckstedt ausgelegt und kann hier eingesehen werden. Bedienstete des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha sind in dieser Zeit anwesend und stehen für Auskünfte bereit. Auf Wunsch Nr. 3/2015 können den Beteiligten ihre neuen Grundstücke an Ort und Stelle erläutert werden. Die Termine zur örtlichen Einweisung können während der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes vereinbart werden. Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: 1. Das Flurbereinigungsgesetz regelt in § 10, wer am Verfahren beteiligt ist. Dies sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmer) und als Nebenbeteiligte z.B. die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die Gemeinde und Gemeindeverbände sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen (§§ 39 und 40 FlurbG) erhalten oder deren Gebietsgrenzen geändert werden. Die zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sind in Anlage 1 aufgeführt. 2. Jedem Teilnehmer werden demnächst ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist und der Wertermittlungsrahmen zugestellt. Falls Miteigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter nach § 119 Abs. 1 FlurbG bzw. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB vom Vormundschaftsgericht oder Landratsamt bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Beteiligte, die keinen Auszug erhalten haben, können diese Unterlagen bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha, anfordern. 3. Beteiligte, die mit dem Inhalt des Flurbereinigungsplanes einverstanden sind, brauchen zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen. 4. Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan sollten zum Anhörungstermin mitgebracht werden. Beteiligte die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha kostenlos in Empfang genommen werden. Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verwaltungsgemeinschaft, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei. 5. Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan von Schloßvippach steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruches zu. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Flurbereinigungsplan kann gemäß § 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (ThürAGFlurbG) vom 30.06.1992 innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 30.04.2015, schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha Widerspruch erhoben werden. Dieser kann auch im Anhörungstermin erhoben werden. gez. Mathias Geßner Amtsleiter Gemarkung Eckstedt Flur 2: alle Flurstücke außer 131/1, 131/2, 132/25, 132/26, 132/27, 187/1, 188/3, 188/4, 188/6, 188/7, 189/4, 189/5, 189/6, 189/7, 189/9, 190, 191, 192/1, 192/2, 193/1, Flur 3: Flurstücke Nr. 245/1. 246/1, 246/2, 247/1, 247/2, 248, 249/1, 249/2, 249/3, 249/4, 250/1, 250/2, 250/3, 250/4, 251/1, 251/2, 252/1, 252/2, 253, 254, 255, 256, 257, 258/1, 258/2, 258/3, 258/4, 260/1, 260/2, 261, 262, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 543, 544, Gemarkung Großrudestedt Flur 8: alle Flurstücke außer 459, 460, 461, 462, 463, 464, 465/1, 465/2, 465/3, 467/1, 470/1, 473, 474/1, 474/2, 475, 480, 481, 482, 485, 486, 487, 488, 489/2, 490/1, 490/2, 490/3, 491, 492, 494, 495, 496, 498/1, 498/2, 498/3, 498/5, 498/6, 500, 502/1, 560/1, 620, 1482, 1633, 1634, Flur 9: alle Flurstücke außer Nr. 621, Flur 10: alle Flurstücke, Flur 11: alle Flurstücke außer 765, 765/3, 766, 767, 768, 769/2, 771, 772/1, 772/2, 772/3, 772/4, 772/5, 773, 777/1, 777/2, 777/3, 778/1, 778/2, 800/2, 814, 817, 818/1, 818/2, 818/3, 818/4, 1244, 1314, 1325, 1326, 1361, 1362, 1363, 1365, 1452, 1453, 1492, 1493, 1494, 1495, 1496, 1497, 1546, 1547, 1548, 1549, 1574, 1575, 1577/1, 1577/2, 1577/3, 1577/4, 1577/5, 1577/6, 1577/7, 1577/8, 1577/11, 1577/12, 1577/13, 1577/14, 1577/17, 1577/18, 1577/19, 1577/20, 1577/21, 1577/22, 1577/23, 1577/24, Flur 12 Flurstücke 821/1, 832, 833/3, 833/4, 833/5 Gramme-Aue - 4 - Flur 13: Flurstücke 1002, 1004, 1005, 1006, 1007/1, 1007/2, 1008, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1020/2, 1021/1, 1021/2, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1027, 1030, 1031, 1033, 1035/1, 1035/2, 1035/3, 1035/4, 1036, 1037, 1038, 1039, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049, 1050, 1051, 1052, 1053/3, 1053/4, 1378, 1398, 1399, 1540, 1541, 1601, 1602, Gemarkung Schloßvippach Flur 4: alle Flurstücke außer 537/1, 537/2, 537/3, 537/4, 537/5, 537/6, 538, 539/1, 539/3, 539/5, 540/1, 540/4, 541/2, 548, 549, 550, 551, 552, 553, 554/1, 555/1, 556, 557/5, 557/6, 557/7, 557/8, 557/9, 557/11, 557/12, 557/13, 557/14, 557/15, 557/16, 557/17, 557/19, 557/20, 557/21, 557/22, 565/4, 1856/1, 1857/3, 1857/4, 1858, 1858/4, 2238, 2239, Flur 5: alle Flurstücke außer Nr. 743/2, 583/1, Flur 6: alle Flurstücke, Flur 7: alle Flurstücke, Flur 8: Flurstücke Nr. 944, 945, 946, 947, 948, 949, 950/4, 951/8, 954/1, 955/1, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1020, 1021, 1022, 1026, 1027, 1028, 1029, 1030, 1031, 1032, 1033, 1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1044, 1045/1, 1045/2, 1046, 1047, 1048, 1049/1, 1050/1, 1051, 1057/1, 1058/1, 1059, 1060, 1061/3, 1062/1, 1063/1, 1070/1, 1071/1, 1072/1, 1871, 1872, 1930, 1931, Flur 9: alle Flurstücke außer 1073, 1074, 1075, 1076/1, 1076/2, 1077/1, 1077/2, 1077/3, 1077/4, 1077/5, 1077/6, 1077/7, 1077/8, 1077/9, 1079, 1080, 1081, 1082, 1083/1, 1083/2, 1083/3, 1083/4, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088, 1089, 1090, 1091, 1092, 1093, 1096, 1097, 1098, 1099, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104, 1105, 1106, 1107, 1108/1, 1109/1, 1110/1, 1111, 1112, 1122/2, 1123/1, 1124/2, 1125, 1126, 1127, 1128/2, 1868, 1869, 2218, 2219, Flur 10: alle Flurstücke außer Nr. 1207/1, 1207/2, Flur 11: Flurstücke 1248, 1250, 1251, 1252, 1253, 1254, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, 1261/1, 1261/2, 1263, 1264, 1265, 1266/1, 1267, 1268, 1269, 1270, 2020, 2021, 2106, 2107, 2108, 2109, 2110, 2111, 2143, 2144, 2145, Gemarkung Sömmerda Flur 17: alle Flurstücke außer 72, 74, 83, 84, 110/73, 111/73, 112/73, 114/73, 115/73, 116/73, 117/73, 118/73, 119/73, 121/73, 122/73, 123/73, 124/73, 125/73, 126/73. Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Gotha, 16.03.2015 (Flurbereinigungsbehörde) Flurbereinigungsverfahren Ballstedt, Kreis Weimarer Land, Az.: 1-3-0103 I Aufhebungsbescheid Nr. 3 In dem Flurbereinigungsverfahren Ballstedt erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835) folgenden Nr. 3/2015 Aufhebungsbescheid Nr. 3 zu der vorläufigen Anordnung vom 21.04.2009 zum 05.06.2009 1. Aufgrund der Mitteilung der DB ProjektBau GmbH, für die DB Netz AG (nachfolgend Unternehmensträger), vom 19.01.2015 wird die vorläufige Anordnung vom 21.04.2009 von Amts wegen insoweit teilweise aufgehoben, als den Berechtigten die Nutzung und der Besitz der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstücke, welche für den Bau des Streckenlos 2 vorübergehend entzogen wurden, mit Wirkung vom 30.04.2015 zurückgegeben werden. Die betroffenen Flächen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Der genaue Umfang der Rückgabe ergibt sich aus den beigefügten Karten. Die Anlage 1 und die Karten sind Bestandteile dieser Anordnung. Die Karten werden nicht mit veröffentlicht. Sie liegen, wie unter 2. angegeben, zur Einsichtnahme aus. Alle anderen getroffenen Regelungen der vorläufigen Anordnung vom 21.04.2009 behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 2. Je eine Ausfertigung dieses Bescheides mit Karten liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung in den Flurbereinigungsgemeinden sowie den angrenzenden Gemeinden VG „Gramme-Aue“, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt, VG „An der Marke“, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, VG „Nordkreis Weimar“, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, VG „Grammetal“, Schlossgasse 19, 99428 Isseroda und in der Stadtverwaltung der Stadt Weimar, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus. II Auflagen Zur Feststellung, ob die vom Unternehmensträger zurückgegebenen Flächen wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert worden sind, hat der Unternehmensträger vor dem unter I, 1 genannten Stichtag unter Beteiligung der Flurbereinigungsbehörde die betroffenen Pächter anzuhören. Gründe Der Aufhebungsbescheid zu der vorläufigen Anordnung vom 21.04.2009 wurde erforderlich, da die Arbeiten auf den vorübergehend entzogenen Flächen im Zusammenhang mit dem Bau der VDE 8.2 NBS Erfurt-Leipzig/Halle, PFA 1.2 abgeschlossen sind. Die Rückgabe betrifft den Bau des Streckenlos 2. Die vorübergehend entzogenen Flächen stehen ohne Auflagen wieder für die vormalige Nutzung zur Verfügung. Mit der unter I, 1 bezeichneten Mitteilung des Unternehmensträgers ist dieser seiner Verpflichtung gegenüber der Flurbereinigungsbehörde aus der zu seinen Gunsten erlassenen vorläufigen Anordnung vom 21.04.2009 nachgekommen. Die betroffenen Pächter wurden vor Erlass dieser Anordnung angehört und haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist. gez. Mathias Geßner Amtsleiter Anlage 1 Gemarkung Flur Flurstück Gesamtfläche in m2 Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 197/3 198/3 198/4 198/6 199/1 199/2 199/3 199/4 199/5 199/6 200/5 201/1 201/2 202/1 202/2 21215 11399 5699 3849 5699 11399 11399 5699 5699 8496 11840 26888 19146 2524 40242 Flächenrückgabe vorübergehende Inanspruchnahme ohne Auflagen in m2 201 170 414 470 441 714 623 264 298 343 133 16067 123 603 499 Bemerkungen Gramme-Aue Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Ballstedt Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen Vippachedelhausen -54 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 202/4 202/5 202/6 203/1 203/2 203/3 203/4 203/5 204/1 204/4 204/5 204/6 204/7 208/3 211/1 212/1 212/2 212/3 212/4 212/5 212/6 213/5 214 362 431/1 431/2 432 434/2 435 437 439 474/1 490 491 492 493 9734 27281 24831 27194 7500 12106 7500 28533 3584 21977 10000 11295 19062 7880 2350 11216 12448 11211 9987 9982 17309 6382 5129 386 22798 8223 229 10376 697 4716 2085 20986 170 840 1669 1354 920 2485 1654 7247 668 420 81 175 164 572 511 774 1111 188 3 6345 7316 6888 6570 6564 3044 75 6 70 899 557 217 15 158 78 20 83 25 20 36 12 Fläche von 30 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich Fläche von 160 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich Fläche von 226 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich Fläche von 50 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich Fläche von 56 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich Fläche von 720 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich Fläche von 175 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich Öffentliche Bekanntmachung Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Flurbereinigung Schloßvippach Az.: 03.1-3-0325 Gotha den, 25.02.2015 Nichtamtlicher Teil Blutspendetermine April - Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Flurbereinigungsverfahren Schloßvippach Das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha lädt die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung Donnerstag, dem 16.04.2015 um 19:00 Uhr im großen Saal der Gaststätte Ratskeller in 99195 Schloßvippach, Erfurter Straße 11 ein. Tagesordnung: 1. Stand des Flurbereinigungsverfahrens 2. Flurbereinigungsplan - Bekanntgabe - Anhörungstermin - Rechtsbehelf 3. Sonstiges gez. Mathias Geßner Amtsleiter Nr. 3/2015 - Mi 08.04.2015 17:00 - 19:00 Uhr Straußfurt, Gemeindeschänke „Zum durstigen Willi“, Ernst-Thälmann-Str. 6 Do 09.04.2015 16:30 - 19:30 Uhr Rastenberg, Haus des Gastes, Mühlstr. 4a Fr 17.04.2015 16:30 - 19:00 Uhr Guthmannshausen, ASB Rettungswache, Hauptstraße 99 Mo 20.04.2015 16:00 - 19:00 Uhr Sömmerda, ASB Kreisverband Sömmerda e. V., Bahnhofstraße 2 Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH gemeinnützige Gesellschaft Gratulation zur Jugendweihe und zur Konfirmation Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Herr Manfred Bode, sowie die Gemeinde Alperstedt, Bürgermeister Herr P. Hehne, Gemeinde Großmölsen, Bürgermeister Herr T. Ballin, Gemeinde Großrudestedt mit den Ortsteilen Kleinrudestedt, Schwansee und Kranichborn, Bürgermeister Herr G. Walter, Gemeinde Kleinmölsen, Bürgermeisterin Frau M. Poppitz, Gemeinde Nöda, Bürgermeister Herr G. Riedel, Gemeinde Ollendorf, Bürgermeister Herr H. Reckardt, Gemeinde Udestedt, Bürgermeisterin Frau I. Lauß und die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden gratulieren allen Jugendlichen recht herzlich, die in diesem Jahr an der Jugendweihe oder Konfirmation teilnehmen. Wir wünschen viel Erfolg und alles erdenklich Gute für die Zukunft! Gramme-Aue - 6 - Nr. 3/2015 Stotternheimer Judoka bei Thüringen und mitteldeutschen Meisterschaften der U 18 und U 21 erfolgreich Tom Blechschmidt und Fabian Striehn werden Thüringer Meister in Schmalkalden und bei den mitteldeutschen Meisterschaften erkämpfen Tom Blechschmidt Silber und Jörn Steinke die Bronzemedaille in Halle Am 31. Januar fanden die diesjährigen Thüringer Landeseinzelmeisterschaften der Altersklassen der unter 18 und 21 jährigen männlichen und weiblichen Judoka in Schmalkalden statt. In der Sporthalle „Am Siechenrasen“ nahmen 168 Judoka aus ganz Thüringen teil. Für den JSC Stotternheim gingen 11 Judoka in den Altersklassen U18 und U21 auf die Tatami, wobei hier die Mehrzahl erstmals in einer neuen nächst höherer Altersklasse kämpfte. Die jüngsten Jahrgänge des JSC sollten hier lediglich Erfahrungen sammeln um sich eben in einer doch neuen Altersklasse zu orientieren, da der Altersunterschied durchschnittlich 2 Jahre zu den dort schon etablierten Judoka beträgt. Letztendlich setzten sich unsere Sportfreunde besser durch als erwartet. Hier die Ergebnisübersicht: In der U21: Fabian Striehn Gewichtsklasse (+90 kg) 1. Platz, Moritz Langheinrich (-81 kg) 3. Platz, Jessica Christall (-52 kg) 3. Platz In der U18 : Tom Blechschmidt (-73 kg) 1. Platz; Yasin Yenice (-55 kg) 2. Platz; Tom Heunsch (-60 kg) 3. Platz; Justin Nessel (-60 kg) 3. Platz; Emily Schnürpel (-70 kg) 3. Platz; Jörn Steinke (-66 kg) 3. Platz und Karl Hofmeister 5. Platz Somit konnten von 11 gestarteten Judoka 9 auf das Siegerpodest und hatten sich durch diese Platzierung für die mitteldeutsche Meisterschaft am 14.Februar in Halle (Sachsen-Anhalt) qualifiziert. Thüringer Meisterschaftsteilnehmer auf Foto v.l.n r. Tom Heunsch, Karl Hofmeister, Jessica Christall, Justin Nessel, Jörn Steinke, Fabian Striehn, Moritz Langheinrich, Emily Schnürpel, Tom Blechschmidt und Yasin Yenice (Paul Förther fehlt verletzungsbedingt) Anhang: Bericht über die Mitteldeutsche Judoeinzelmeisterschaft am 14.02.2015 in Halle Tom Blechschmidt wurde Vizemeister und Jörn Steinke erkämpfte Bronze Sie qualifizierten sich für die Deutschen Meisterschaften am 28.Februar in Herne (Nordrhein-Westfalen) Am 14. Februar fanden die diesjährigen Mitteldeutschen Einzelmeisterschaften in den Altersklassen unter 18 jährigen männlichen und weiblichen Judoka in Halle (Sachsen-Anhalt) statt. An diesem Tag wurden die Besten Judoka aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ermittelt. Qualifiziert hatten sich für dieses Turnier die jeweils Gold, Silber und Bronzemedaillengewinner ihres jeweiligen Landesverbandes in ihrer Gewichtsklasse. Dieser Aufgabe stellten sich für den JSC Stotternheim Yasin Yenice, Tom Heunsch, Tom Blechschmidt, Justin Nessel und Jörn Steinke (alle jüngste Jahrgänge 2000!). Tom Blechschmidt (-73 kg) gewann seine Kämpfe und musste sich erst im Finale gegen Hennebach vom JC Leipzig geschlagen geben. Für den Stotternheimer Judoka und frischgebackenen Thüringenmeister ist es ein Achtungserfolg genau wie für Jörn Steinke (-66 kg) der im Kampf um die Bronzemedaille gegen Schadt aus Erfurt gewann. Somit fahren diese beiden Sportfreunde zu den deutschen Meisterschaften nach Herne. Tom Heunsch wurde siebter und Justin Nessel erkämpfte einen 5. Platz. Beide Sportfreunde in der Gewichtsklasse -60 kg. Yasin Yenice (-55 kg) verlor leider den Kampf um Platz 3, verpasste die Bronzemedaille wurde Fünfter. Es ist den noch jungen Sportfreunden hoch anzurechnen, dass sie in dieser Altersklasse allesamt mitgehalten und klasse Leistungen erbracht haben. Mit sportlichen Gruß Th. Langheinrich, JSC Stotternheim Mannschaftsfoto MDM Halle vl.n.r. Justin Nessel, Tom Blechschmidt; Tom Heunsch; Jörn Steinke; Yasin Yenice Neues aus der Staatlichen Regelschule Schloßvippach Dank für gute Zusammenarbeit Im Namen der Schüler und Lehrer der Regelschule Schloßvippach bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern des BBZ Sömmerda für die jahrelange gute Zusammenarbeit. In der Zeit haben viele Schüler einen guten Einblick über verschiedene Berufsfelder erhalten. Durch die Vielfalt an Angeboten war auch für jeden Schüler etwas dabei und es hat auch immer viel Spaß gemacht. Stets wurden wir von freundlichen Ausbildern und Ausbilderinnen betreut und angeleitet. Das Arbeiten mit Holz, Metall oder Farben fand großen Andrang und wurde uns stets sachlich rübergebracht. Aber ein Einblick in die Berufsfelder Gesundheit und Soziales, auch wie man gut kochen kann und so einige Tricks und Tipps beim Arbeiten am Computer waren für einige Berufe sehr wichtig. Ich glaube, dass sich der Berufswunsch von einigen Schülern dadurch festigen konnte, aber auch das Ausschlussprinzip in der Berufswahl war bei den Schülern dabei. Ebenso hat man in einigen Berufsfeldern etwas Handfestes hergestellt, konnte es mit nach Hause nehmen und stolz sein etwas geschafft zu haben. Auch ein Dankeschön an diejenigen, die an der Organisation des Projektes BERUFSSTART plus gearbeitet haben. Stellvertretend für alle Schüler und Lehrer unserer Schule wünsche ich dem gesamten Team vom BBZ alles Gute für die Zukunft. Wir bedauern sehr, dass wir nicht mehr die Möglichkeit haben uns in Ihrem Haus beruflich zu orientieren. Robin Hesse stellv. Schülersprecher der RS Schloßvippach SÖM 2015 am 7. und 8. November Bitte Termin vormerken! Die Organisatoren haben die Weichen gestellt. Die 22. SÖM findet am 7. und 8. November in der Unstruthalle in Sömmerda statt. Für Unternehmen des regionalen Marktes ist die SÖM als Kommunikationsplattform von besonderer Bedeutung. Handwerker, Dienstleister und Produzenten haben hier die Möglichkeit, ihre Angebote einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Im direkten Kundenkontakt kann der Markt sondiert und mit potenziellen Kunden das Gespräch geführt werden. Die Unternehmen der Region sollten diesen Termin bereits jetzt in ihrem Veranstaltungskalender vormerken. Detaillierte Informationen zur Anmeldung erhalten Sie, sobald die Anmeldeunterlagen zum Abruf zur Verfügung stehen. Der Veranstalter und die Organisatoren haben eine Bitte an die potenziellen Aussteller: Der große Rahmen stimmt, das zeigt die überaus positive Resonanz der SÖM 2014 und die beachtliche Zahl von rund 3.800 Besuchern. Dennoch bitten wir um Ihre Anregungen, die in die Organisation einfließen können. Mit Thomas Hollenbach wird auch in diesem Jahr ein Vertreter der Unternehmen im Organisationsteam unsere Arbeit aktiv unterstützen. Somit „stricken“ Organisatoren und Aussteller gemeinsam am Erfolg der 22. SÖM und im Interesse der Unternehmen. Ansprechpartner für die SÖM 2015 sind: Landratsamt Sömmerda Amt für Wirtschaftsförderung Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda Tel: 03634 354-400 Gramme-Aue - 7 - Nr. 3/2015 Stadtverwaltung Sömmerda Abt. Wirtschaftsförderung Marktplatz 3-4, 99610 Sömmerda Tel: 03634 350-302 Kreishandwerkerschaft Sömmerda Lange Straße 16 99610 Sömmerda Tel: 03634 321712 IHK Regionales Service-Center August-Bebel-Straße 3 99610 Sömmerda Tel: 03634 612661 Augenoptik Hollenbach Lange Straße 61, 99610 Sömmerda Tel: 03634 314676 Für die Einladung möchten wir uns recht herzlich bei Herrn Selle und seinen freundlichen Mitarbeiterinnen bedanken. Wegeinstandsetzung im Schwanseer Forst Die Klassen 10b und 10c des Oskar-Gründler-Gymnasiums Gebesee Celine Angerstein und Ulrike Mühlbauer Der milde Winter hat den Forstleuten das Leben schwer gemacht, berichtet das Forstamt Erfurt-Willrode. Das betreffe insbesondere das Waldgebiet bei Schwansee, in dem in den nächsten Tagen noch mit Beeinträchtigungen bei der Begehbarkeit der Waldwege gerechnet werden müsse. „Durch die milde und feuchte Witterung hatten die Böden keine ausreichende Tragfähigkeit. Daher musste die Holzernte immer wieder unterbrochen werden“, sagt der Leiter des Forstamtes Erfurt-Wilrode, Dr. Chris Freise. Im Schwanseer Forst werde daher gerade die Rückung abgeschlossen. Um die Wege zu schonen, werden einige Holzsortimente sogar erst in der nächsten Saison vollständig an die Forstwege transportiert. Trotzdem komme es in den nächsten Tagen noch zu Beeinträchtigungen der Waldwege durch Schlamm und Reisigholz. „Sobald die Abfuhr der Hauptsortimente von den Wegen abgeschlossen ist, wird das Wegenetz bei passender Witterung wieder Stück für Stück instand gesetzt“, bittet Freise die Waldbesucher noch um etwas Geduld. Das betreffe insbesondere den Weg am Westkanal. Bei feuchteren Erdwegen abseits der Hauptwege, sei erst nach Absinken des Grundwasserstandes ein Technikeinsatz möglich. Völlig unbeeinträchtigt sind aktuell die östlichen Wege entlang des Mühlkanals und der Teichacker. Auch Brennholz könne jetzt vom Revierförster erworben werden. Das Revier Schwansee wird derzeit von Ralf Kühnert vertreten (01723480111, ). Nähere Informationen zu den Waldpflegemaßnahmen bietet das Forstamt auf einer geführten Försterwanderung am 16. Mai an. Unter dem Motto „Dieser Wald ist anders – Nachhaltigkeit im Schwanseer Forst“ geht es um 10.00 Uhr vom Waldeingang Schwansee mit fachkundiger Führung für jung alt zwei Stunden durch den grünen Maiwald. Bei Rückfragen steht das Forstamt Erfurt-Willrode Tel. 036209 43020 gerne zur Verfügung (www.thueringenforst.de). Dr. Freise Forstamtsleiter Auf den Spuren des Parlamentarismus Gern folgten die Schüler der Klassen 10b und 10c des Oskar- GründlerGymnasiums Gebesee der Einladung unseres Bundestagsabgeordneten Herrn Selle, Parlamentarismus hautnah zu erleben. So reisten wir vom 19. bis zum 20. März 2015 in unsere Landeshauptstadt. Nachdem wir im Geschichts- und Sozialkundeunterricht schon ausführlich über die Rolle Berlins in der deutschen Geschichte eingestimmt worden waren, sollte es endlich losgehen. 7.00 Uhr in der Frühe, als alle noch verschlafen waren, begann unsere Studienfahrt. Gerade in Berlin angekommen startete auch schon unser Programm mit einer Führung im Deutschen Dom über die „Parlamentarische Demokratie“. Leicht hungrig liefen wir am Checkpoint Charlie vorbei und besuchten die Black Box, die über den Kalten Krieg informierte. Begeistert von den Dokumentationen und all den anderen Eindrücken gingen wir in unsere wohl verdiente Freizeit und durften nun Berlin allein erkunden. Nach einer sehr bequemen und kurzen Nacht ging unser Programm schon weiter. Am Freitag stand nicht nur die Sonnenfinsternis auf unserem Programm, sondern auch der Besuch des Bundestages. Nach einer Hochsicherheitskontrolle waren wir endlich im Bundestag. Zuerst saßen wir auf der Tribüne im Plenarsaal und verfolgten spannend die Debatte über ITSicherheitssysteme. Anschließend führten wir eine anregende Diskussion mit Herrn Selle, dem CDU-Abgeordneten, der unseren Wahlkreis im Bundestag vertritt. Vielleicht besucht er uns ja mal am Oskar-GründlerGymnasium, um die Diskussion fortzuführen. Von der Kuppel des Bundestages hatten wir eine tolle Aussicht über die Dächer von Berlin und konnten die letzten Momente der Sonnenfinsternis beobachten. Nachdem wir im Besucherrestaurant zwischen zwei wirklich lecker schmeckenden Gerichten entscheiden durften, traten wir auch schon nach dem Mittagessen die Heimfahrt an. Wir werden Berlin sowohl bei Sonnenschein als auch bei Sonnenfinsternis in guter Erinnerung behalten. Amtlicher Teil Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Bekanntmachung Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung Ankündigung des Anhörungstermins Gemarkung FlurFlurstücke Alperstedt 6 797/1, 798/1, 798/20, 798/28, 798/29, 798/38, 798/39, 1131, 1132, 1133, 1160, 1161, 1169, 1170 Alperstedt 7 801/1, 801/2, 802/3, 802/4, 802/6, 806/20, 806/46, 806/88, 806/121, 806/122, 806/136 Alperstedt 9 886/1, 988/1, 1040, 1063 Auf den genannten Flurstücken wurde durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha eine Liegenschaftsvermessung zur Herstellung der Verfahrensgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Alperstedter Ried (1-2-0627/ Grenzzug 1) durchgeführt. Es wurden Grenzpunkte wiederhergestellt und teilweise abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben die Eigentümer der Flurstücke die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern. Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 09.04.2015 um 13.00 Uhr statt. Der Treffpunkt Siedlung 12 in Alperstedt. Es ist Ihnen freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Nicht anwesende Ehegatten sind nicht automatisch durch den anwesenden Ehepartner vertreten. Auch in diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Vollmacht. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung des Termins entstehen, können nicht erstattet werden. Für Fragen steht Ihnen Frau Buchmann unter 03621/ 358278 zur Verfügung. Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 26. April 2015 des Bürgermeisters in der Gemeinde Alperstedt 1. Am 26. April 2015 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in der Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2, 99195 Alperstedt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Gramme-Aue - 8 - Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des Bürgermeisters ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum - Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2, 99195 Alperstedt -, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 26. April 2015 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches): 8. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am Sonntag, dem 10. Mai 2015 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Großrudestedt, den 24. März 2015 Hanke Wahlleiterin der Gemeinde Alperstedt Gemeinde Alperstedt Wahlleiterin Frau Hanke c/o VG „Gramme-Aue“ Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen am 26. April 2015 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Alperstedt 1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Alperstedt hat in seiner Sitzung am 24. März 2015 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl des Bürgermeisters in Nr. 3/2015 der Gemeinde Alperstedt beschlossen. Folgender Wahlvorschlag ist als gültig zugelassen worden und wird hiermit bekannt gegeben. Listennummer Wahlvorschlag Kennwort der Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers 1 Peter Hehne - Kennwort: Hehne Die Antwort auf die Frage der Bewerber/innen zu Punkt 3 der Erklärung der Bewerber/innen lautet nein Die angegebene Antwort zu Punkt 3 bezieht sich auf die Frage, ob der Bewerber wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragter die Einrichtung zusammengearbeitet hat. 2. Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Die Wahl findet nach § 24 Abs. 7 Thüringer Kommunalwahlgesetzes statt. Der zugelassene Wahlvorschlag wird auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des abgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt. Großrudestedt, den 24. März 2015 Hanke Wahlleiterin Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters am 26. April 2015 in der Gemeinde Alperstedt 1. Das Wählerverzeichnis für die oben angeführten Wahlen in der Gemeinde Alperstedt wird in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (06. April bis 10. April 2015) während der allgemeinen Öffnungszeiten montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme wird durch ein Bildschirmgerät ermöglicht. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (06. bis 10. April 2015) Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (05. April 2015) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag, Gramme-Aue - 9 - 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24. April 2015), bis 18.00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (25. April 2015), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Am Wahltag werden Wahlscheine in der Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2, 99195 Alperstedt bis 15.00 Uhr, ausgestellt. 7. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Antragsteller wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. 8. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. April 2015 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle oder am Wahltag in der Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2, 99195 Alperstedt (Wahlraum) auch abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Großrudestedt, den 20. März 2015 Hanke Wahlleiterin der Gemeinde Alperstedt Gemeinde Alperstedt Wahlleiterin, Frau Hanke c/o Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Alperstedt am 26. April 2015 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Alperstedt Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 26. April 2015 um 20.30 Uhr in der Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2 in 99195 Alperstedt statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 26. April 2015 Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt zur Sitzung ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, Nr. 3/2015 wenn neben dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mindestens die Hälfte der Beisitzer oder deren Stellvertreter anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Großrudestedt, den 13. März 2015 Hanke Wahlleiterin der Gemeinde Alperstedt Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen der Gemeinde Alperstedt Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt. Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen: Objekt Alperstedter Landstraße Kies+Beton Bachgasse 36 Bachgasse 37 Bachgasse 37 a Bachgasse 37 b Bachgasse 38 Bachgasse 39 Bachgasse 40 Bachgasse 41 Bachgasse 42 Bachgasse 43 Bachgasse 45 Backhausgäßchen 94 Breite Gasse 10 Der Anger 16 Der Anger 17 Der Anger 17 a Der Anger 18 Der Anger 19 a Der Anger 19 b Der Anger 19 c Der Anger 20 Der Anger 85 a Der Anger 85 b Der Anger 85 c Der Anger 86 Der Anger 87 Kirchgasse 4 Der Anger 87 a Der Anger 88 Großrudestedter Straße 7 Hinter der Schäferei 1 Kirchgasse 2 Kirchgasse 3 Kirchgasse 7 Kirchgasse 97 Siedlungsweg 82 Sömmerdaer Straße 57 Sömmerdaer Straße 58 a Sömmerdaer Straße 59 Vor dem Obertore 1 Termin 14.04.2015 13.04.2015 13.04.2015 13.04.2015 13.04.2015 14.04.2015 14.04.2015 14.04.2015 14.04.2015 14.04.2015 14.04.2015 14.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 15.04.2015 16.04.2015 16.04.2015 16.04.2015 16.04.2015 16.04.2015 16.04.2015 16.04.2015 17.04.2015 17.04.2015 17.04.2015 17.04.2015 17.04.2015 17.04.2015 17.04.2015 17.04.2015 17.04.2015 17.04.2015 Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ i. A. des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“ für die Gemeinde Alperstedt Frau Schmidt Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt oder Telefon: 036204/ 570-23 Email: [email protected] um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren. Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/ Grundstück). Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden. Gramme-Aue - 10 - Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der Schläuche. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen. Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht eingehalten werden kann. Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den Entsorgungspflichtigen. Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 01.04. am 01.04. am 02.04. am 02.04. am 04.04. am 10.04. am 19.04. am 30.04. am 30.04. Herrn Siegfried Rudolph Herrn Manfred Henning Herrn Walter Henfling Frau Helga Rödiger Herrn Werner Forbrig Frau Margarete Schliefke Herrn Konrad Henning Frau Irmgard Henne Frau Marion Hofmeister zum 65. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 66. Geburtstag Nr. 3/2015 Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Mittwoch, den 01.04.2015 Mittwoch, den 29.04.2015 Abholung blaue Tonne Montag, den 27.04.2015 ungerade Woche gerade Woche Montag Dienstag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Alperstedt Am Mittwoch, dem 22.04.2015 findet um 18.30 Uhr unsere Jahreshauptversammlung in der Gaststätte „Schwarzer Adler“ statt. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Finanzbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. Bericht der Jagdpächter 6. Beschlussfassung 7. Sonstiges Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Gemeinde Großmölsen Amtlicher Teil Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Az.: 1-3-0101 Flurbereinigungsverfahren Großmölsen Gotha, 13.01.2015 Korrektur zum Aufhebungsbescheid Nr. 3 Hiermit wird der Aufhebungsbescheid Nr. 3 in dem Flurbereinigungsverfahren Großmölsen, Stadt Erfurt und Landkreis Sömmerda, in seiner Anlage 1 korrigiert. Es erfolgt eine Korrektur der Anlage 1 des Aufhebungsbescheides Nr. 3 bezüglich der nachstehend aufgeführten und in der diesem Korrektur- bescheid beigefügten Tabelle dargestellten Flurstücke. Sie bildet einen Bestandteil dieses Bescheides. Großmölsen, Flur 3, Flurstück 399 Großmölsen, Flur 3, Flurstück 402 Großmölsen, Flur 3, Flurstück 403 Großmölsen, Flur 3, Flurstück 406 Kleinmölsen, Flur 3, Flurstück 311 Kleinmölsen, Flur 3, Flurstück 315 Kleinmölsen, Flur 3, Flurstück 737 Die übrigen Festlegungen des Aufhebungsbescheides Nr. 3 bleiben bestehen. Thomas Warstat Anlage 1 Flurbereinigungsverfahren Großmölsen Korrektur Az: 1-3-0101 Gemarkung Flur Flurstück Gesamtgröße Flurstück/m2 Großmölsen Großmölsen Großmölsen Großmölsen Kleinmölsen Kleinmölsen Kleinmölsen 3 3 3 3 3 3 3 399 402 403 406 311 315 737 2738 17475 9811 2351 7857 1817 51857 Flächenrückgabe vorüberg. Inanspruchnahme in m2 (ohne Auflagen) 243 3120 3136 1947 160 1102 6791 Flächenrückgabe vorüberg. Inanspruchnahme in m2 (mit Auflagen*) Davon mit VAO vom 08.04.2009 weiterhin dauerhaft entzogen in m2 1188** Auflagen für die mit ** gekennzeichnete Fläche: (1) Die TFW ist berechtigt, a) auf dem Flurstück 737/westlich der Gleisanlage folgende wasserwirtschaftliche Anlage, bestehend aus - der Fernwasserleitung OFL 12, DN 800 mit einem Schutzstreifen von 10 m Breite, teils im Schutzrohr DN 1200 verlaufend - zwei Kabelschutzrohren PE 63 (KSR) für zwei Fernwirkkabel (FWK) und ein Kabelschutzrohr PE 110 mit einem gemeinsamen Schutzstreifen von 2 m Breite, - dem Be- und Entlüftungsbauwerk BW/BE 11.12_062 (BW6a), begrenzt durch vier Poller, in einer Fläche von 179 m2 Gramme-Aue - 11 - Nr. 3/2015 b) auf dem Flurstück 737/östlich der Gleisanlage folgende wasserwirtschaftliche Anlage, bestehend aus - der Fernwasserleitung OFL 12, DN 800 mit einem Schutzstreifen von 10 m Breite, teils im Schutzrohr DN 1200 verlaufend - zwei Kabelschutzrohren PE 63 (KSR) für zwei Fernwirkkabel (FWK) mit einem gemeinsamen Schutzstreifen von 2 m Breite, - dem Absperrbauwerk mit Be- und Entlüftung BW/AB/BE 11.12_064 (BW6b), begrenzt durch vier Poller, in einer Fläche von 249 m2 zu verlegen bzw. einzubringen, zu errichten, diese zu betreiben, dauernd zu belassen und das belastete Grundstück zum Zwecke des Baues, des Betriebes, der Unterhaltung und gegebenenfalls der Veränderung/Erneuerung der Anlage zu benutzen. In dem genannten Schutzstreifen dürfen während der Dauer des Bestehens der Anlage keine baulichen oder sonstigen Anlagen errichtet beziehungsweise sonstige Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden. Das Gelände im Schutzstreifen darf nicht erhöht oder abgetragen werden, leitungsgefährdende Stoffe dürfen nicht angehäuft werden. Der Grundstückseigentümer/ Gebäudeeigentümer/ Erbbauberechtigte hat zu dulden, dass Anpflanzungen und Bewuchs, auch soweit sie nicht in den Schutzstreifen hineinreichen, so gehalten werden, dass sie den Bestand und Betrieb der Anlage nicht gefährden, und, soweit dies der Fall ist, entfernt werden. Ein auf dem Grundstück befindlicher Wald ist so zu bewirtschaften, dass Betrieb und Nutzung der Anlage nicht gestört werden. Die Außengrenzen des Schutzstreifens werden bestimmt durch die Lage der Leitung oder Anlage, deren Achse grundsätzlich unter der Mittellinie des Schutzstreifens liegt. (2) Die Ausübung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit darf Dritten überlassen beziehungsweise das eingetragene Recht auf Dritte übertragen werden. (3) Der Eigentümer hat andere Nutzungsberechtigte im Sinne dieser Dienstbarkeit zu verpflichten. (4) Im Falle einer Veräußerung, Übertragung, Verpachtung oder sonstiger Belastungen des Grundstückes zugunsten Dritter wird der Eigentümer die Verpflichtungen aus diesem Vertrag dem Erwerber beziehungsweise Drittberechtigten auferlegen. (Es handelt sich hier um die dingliche Sicherung der Fernwasserleitung OLF 12 für die Thüringer Fernwasserversorgung) Und einmal im Jahr grüßt der Osterhase… Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 20.04. Frau Marga Brachmann am 28.04. Frau Liesi Groch am 28.04. Herr Heinz Pehn zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Im Februar wurden wir bereits gefragt, ob wir auch in diesem Jahr wieder unseren 3,50 Meter großen Osterhasen aufbauen. Man freue sich schon darauf. Es gehöre inzwischen zu Ostern und sei einfach nicht mehr wegzudenken. Solch positive Resonanz freut uns natürlich sehr. 2015 mussten wir unsere Osterbild im Schneegestöber aufbauen. Aber wir hielten durch und das Ergebnis kann sich doch wieder sehen lassen. Oder? Neben dem großen Osterhasen nehmen sich die Seniorinnen des Großmölsener Montagsbastler e.V. der Dekoration des Schlittens an der Hauptstraße an. Wir finden, sie ist Helga, Brigitte, Margitta und Heidi in diesem Jahr besonders gut gelungen. Anregungen hierzu fanden die Vier auf unserem Frauentagsausflug nach Mühlhausen. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 10.04.2015 Abholung blaue Tonne Dienstag, den 14.04.2015 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Es ist jedoch unverkennbar, dass der ganze Ort den Frühling willkommen heißt. Viele Einwohner haben ihre Häuser österlich geschmückt, was uns Montagsbastler besonders freut. Gramme-Aue - 12 - Nr. 3/2015 … und Zentralveranstaltungen: -Heute!!! Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen. - Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr in Udestedt mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl - Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe in Kranichborn und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz - Rogate, 10.5., 9.30 Uhr in Udestedt Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung - Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5., 09.00 Uhr Bläserandacht in der Kirchenruine Kleinrudestedt 10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Gemeindefahrt Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt? Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai Höhepunkte: · Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen Cranachaltar Thüringens · Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher Küche · Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre mit „Rundumerklärung“ und Kaffee Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Kramer, Straße im Unterdorf 43 Tel. 036203 50337 Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Eckert PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften, Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend, die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es wenigstens auf diesem Weg tun! Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen Ihre Pastorin Eckert Amtlicher Teil Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 03-03/2014 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großmölsen Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt: Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen! Monatsspruch April aus Matthäus 27,54 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten - - - - Karfreitag, 3.4., 10.00 Uhr, mit Heiligem Abendmahl Ostermontag, 6.4., 10.00 Uhr Jubilate, 26.4., 10.30 Uhr Samstag, 16.5., 14.00 Uhr, mit Taufe Bauamt Datum 12.12.2014 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 16.12.2014 öffentlich abschließend Vergabe von Bauleistungen - Straßenreparatur Großrudestedter Straße (Kreuzung) in Kranichborn Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt beschließt, den Auftrag für die Reparaturarbeiten in Kranichborn, in der Großrudestedter Straße (Kreuzung) der Firma Tief-und Naturbau Sömmerda, Paul Jorcke, Schloßvippacher Straße 1, 99610 Sprötau in Höhe von 6.158,25 Euro zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Die überplanmäßige Ausgabe wird aus der allgemeinen Rücklage, Hhst. 9100.3100 finanziert. BeschlussergebnisseJa Nein Enthaltung Gemeinderat 110 0 Walter Bürgermeister - Siegel - Gramme-Aue - 13 - Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt. Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen: Objekt Karl-Marx-Platz 3 Neue Straße 03/ Kindergarten Schloßvippacher Straße 1 Alperstedter Straße 1, 5 und 6 Amselweg 3 und 5 Amtsgerichtsstraße 1 und 2 Amtsgerichtsstraße 3 und 4 An der Ziegelei 1, 2, 3, 4, 5 und 6 Anger 1, 3, 4 und 5 Anger 6 und 7 Bahnhofstraße 3, 4, 7 und 9 Bahnhofstraße 15, 17, 19b und 21 Bahnhofstraße 23 und 25 Bahnhofstraße 30, 34, 36 und 38 Bahnhofstraße 40, 41, 42 und 44 Breite Straße 1, 5, 7 und 9 Breite Straße 10, 11, und 13 Breite Straße 14, 15, 16, 17 und 19 Breite Straße 20, 20a, 21 und 22 Breite Straße 23, 24, 25, 26 und 27 Erfurter Straße 1, 2, 3, 4 und 5 Erfurter Straße 6 und 7 Erfurter Straße 8, 9, 10, 12, 13 und 15 Goethestraße 1 und 3 Goethestraße 5, 6, 7, 9 und 11 Goethestraße 13, 15, 17, 19 und 20 Goethestraße 21 und 23 Goethestraße 25, 27, 31, 31a und 33 Karl-Marx-Platz 3a und 4 Karl-Marx-Platz 5, 6, 7, 8 und 9 Karl-Marx-Platz 10, 11, 12 und 13 Karl-Marx-Platz 14, 15 und 17 Kittel 1, 3, 4, 5 und 6 Kittel 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 Kittel 14, 16, 18, 20 und 22 Kleine Gasse 1, 3 und 4 Kleinrudestedter Straße 1, 2 und 3 Kleinrudestedter Straße 5, 6, 7 und 8 Kleinrudestedter Straße 11 und 14 Kranichborner Straße 1 und 1a Kranichborner Straße 2, 3a, 3 und 4 Kranichborner Straße 6, 7, 8 und 10 Kranichborner Straße 11-13 Kranichborner Straße 12 Lindenstraße 1, 2, 3, 4 und 5 Lindenstraße 6, 7, 8, 9,10 und 11 Lindenstraße 12, 13, 15, 16 und 17 Lindenstraße 14 Mittelgasse 2, 3 und 4 Mühlstraße 1, 2 und 3 Mühlstraße 4/ Obergasse 1 a Mühlstraße 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 Mühlstraße 12, 13, 14 und 15 Mühlstraße 16, 17 und 18 Mühlstraße 20, 20a, 21 und 22 Neue Straße 1, 2, 4 und 5 Neue Straße 6, 7, 8, 9, 9a und 10 Neue Straße 11, 12, 13 und 14 Nordstraße 2 und 3 Nordstraße 4, 5, 6, 7, 8 und 9 Nordstraße 10, 11, 12 und 13 Oberer Anger 3 Obergasse 1, 2a, 2, 3 und 4 Obergasse 6, 7, 8, 9, 10 und 11 Obergasse 12 Pfarrgasse 1, 2, 3 und 6 Quergasse 1, 2, 3, 4 und 5 Scheunengasse 2 Schiemühle 1 und 2 Schillerstraße 2, 3, 5, 6 und 7 Termin 20.04.2015 20.04.2015 20.04.2015 20.04.2015 20.04.2015 20.04.2015 21.04.2015 21.04.2015 21.04.2015 22.04.2015 22.04.2015 22.04.2015 22.04.2015 23.04.2015 23.04.2015 23.04.2015 24.04.2015 24.04.2015 24.04.2015 27.04.2015 27.04.2015 27.04.2015 28.04.2015 28.04.2015 29.04.2015 29.04.2015 29.04.2015 30.04.2015 30.04.2015 30.04.2015 04.05.2015 04.05.2015 04.05.2015 05.05.2015 05.05.2015 06.05.2015 06.05.2015 06.05.2015 07.05.2015 06.05.2015 07.05.2015 07.05.2015 08.05.2015 11.05.2015 11.05.2015 11.05.2015 12.05.2015 15.05.2015 12.05.2015 12.05.2015 13.05.2015 13.05.2015 13.05.2015 15.05.2015 15.05.2015 15.05.2015 18.05.2015 18.05.2015 18.05.2015 19.05.2015 19.05.2015 20.05.2015 20.05.2015 20.05.2015 21.05.2015 21.05.2015 21.05.2015 21.05.2015 22.05.2015 22.05.2015 Nr. 3/2015 Objekt Schloßvippacher Straße 2, 3, 4, 6 und 8 Schloßvippacher Straße 10 Straße der Einheit 3, 4 und 8 Straße des Friedens 2 Tränkfurt 1 Über der Gramme 1 und 3 2 Untergasse 1, 2 und 3 Termin 22.05.2015 26.05.2015 26.05.2015 26.05.2015 26.05.2015 6.05.2015 26.05.2015 Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ i. A. des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“ für die Gemeinde Großrudestedt Frau Schmidt Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt oder Telefon: 036204/ 570-23 Frau Schmidt Email: [email protected] um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren. Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/ Grundstück). Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden. Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauensbeauftragten den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der Schläuche. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen. Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht eingehalten werden kann. Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den Entsorgungspflichtigen. Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 03.04. am 04.04. am 08.04. am 09.04. am 11.04. am 12.04. am 12.04. am 13.04. am 14.04. am 15.04. am 16.04. am 17.04. am 18.04. am 19.04. am 20.04. am 20.04. am 21.04. am 22.04. am 22.04. am 22.04. am 23.04. am 24.04. am 24.04. am 29.04. Frau Ursula Batze Frau Ingeborg Will Herrn Horst Werrlich Frau Gisa Stäber Herrn Manfred Hofmann Frau Johanna Döring Frau Margarete Pauli Herr Harald Grohmann Herr Bernd Sömmer Frau Renate Döring Herrn Lothar Büchner Herrn Kurt Knauft Herrn Harald Coccejus Herrn Heinz Guttstein Herrn Kurt Kretschmar Herrn Gerhardt Hasselmann Frau Lieselotte Näther Frau Hildegard Völker Herrn Klaus Schilling Frau Ursula Möller Frau Gisela Furche Frau Hanni Haferburg Herr Roland Georgy Herr Manfred Rudolphi zum 67. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 72. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Gramme-Aue - 14 - Nr. 3/2015 Es la Es lade den ein der Fö de Förd örd rde derv rverreein d deer Fr Frreeiw iwilli iwi llig llig igen Fe Feuerw rwehr Gro roß oßru rud deeste ted dtt e.V. d V. & die Fr die di Fre Fre reiw iwilli iwi llig llig ige Fe Feuerwe rwehr Gro rw roß oßru rude deste ted dt dt zum auf uf de dem Ho Horn rnsb nsberg rg bei Gro roß oßru rude deste ted dt dt am Donners rsta tag tag ag, 30. Ap Apri Apr ril 2015 ab 18:30 Uhr. ril r. Für das leibliche Wohl wird gesorgt! Gramme-Aue - 15 - Nr. 3/2015 Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den 16.04.2015 Abholung blaue Tonne Dienstag, den 08.04.2015 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Männergesangsverein HARMONIE Großrudestedt Goldene Hochzeit von Ursula und Siegfried Möller Für uns Sänger ist es immer wieder eine besondere Verpflichtung, Ehejubiläen und andere familiäre Höhepunkte in Großrudestedt und Umgebung mit unserer Gratulation sowie Wunschliedern einen festlichen Rahmen zu geben. Ganz besonders gern taten wir dieses bei der Familie unseres Seniordirigenten Siegfried Möller zu ihrer Feier der Goldenen Hochzeit am 28.02.2015. Erneut war Frau Doris Blau in Vertretung als Dirigentin zur Stelle, sodass im Saal des Bürgerhauses zu Großrudestedt ein anspruchsvolles Programm geboten werden konnte. Verstärkt durch die Männer des Schwanseer Volkschores sangen wir fünf Lieder, die den zahlreichen Gästen und natürlich dem Jubelpaar sichtlich viel Freude bereiteten und mit reichlich Applaus bedacht wurden. Mit einem üppigen Präsentkorb sowie Blumengebinde gratulierte unser Erster Vorsitzender Georg Merten, in seiner bekannten herzlichen Art und Weise, und würdigte das familiäre Engagement, das über viele Jahre im Dienst für den Chorgesang gestanden hat und noch steht. Erstmals in unserer Vereinsgeschichte gesellten sich dann die Frauen aus Kranichborn in die Reihen der „Harmonie“ Großrudestedt. Wir sangen gemeinsam „Das Wandern ist der Möllers Lust“ und zauberten somit ein Lächeln auf die Gesichter der Anwesenden. Die Freude beim gemeinsamen Gesang und der große Zuspruch der Zuhörer bekräftigten unseren Wunsch, auch zukünftig mit den lebenslustigen Damen aus dem Nachbarort einige gemeinsame Projekte zu gestalten. Sie, liebe Leserinnen und Leser, dürfen gespannt sein! Nachdem der kulturelle Teil abgeschlossen war, lud uns das Goldene Paar noch zu einem kleinen Imbiss sowie Umtrunk im Kreise seiner Gäste ein, wofür wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bedanken wollen. Wir wünschen ihnen noch viele Jahre bei bester Gesundheit im Kreise ihrer Lieben. Premiere: Kranichborner Sängerinnen gemeinsam mit der „Harmonie“ Siegfried Langenberg Das Goldene Paar im Kreise der Familie Stiftungsfest 2015 Die Chöre Schwansee und Großrudestedt ehren gemeinsam das Goldene Paar Glückwünsche an Ursula und Siegfried im Namen der „Harmonie“ Unser Chor ist nachweislich am 18.02.1851 gegründet worden. Diesem Tag wird alljährlich mit einem Stiftungsfest oder auch Gesangsvereinsball feierlich gedacht. Rückblick: Wie ich schon in einigen Artikeln erwähnt habe, war das der Höhepunkt für die Mitglieder und Honoratioren von Großrudestedt im Jahresverlauf. Da die Eintrittskarten heiß begehrt waren, konnte nur eine begrenzte Anzahl ausgegeben werden. Denn allein die zahlreichen Mitgliedern mit Angehörigen brachten den Saal im „Deutschen Haus“ bereits zum Bersten. Wer sich zu diesem illustren Kreis von Teilnehmern zählen durfte, dem wurde dann auch etwas geboten! Die festliche Polonaise, standesgemäß mit den in Frack und Zylinder gekleideten Mitgliedern sowie deren Damen in Ballkleidern und Roben, eröffnete den Abend. Dieses gehörte sich nun mal für diese Epoche und war ein Ausdruck der Würdigung sowie des Gedenkens an den Gründungstag. Nach einem „Rheinländerwalzer“ nahm der Chor Aufstellung und der jeweilige Vorsitzende hielt eine Festrede, woran sich 4 bis 5 Lieder aus dem aktuellen Repertoire anschlossen. Zur Tradition gehörte es auch, an dieser Stelle verdienstvolle Mitglieder für ihre langjährige Treue mit einer Urkunde auszuzeichnen. Nun ertönte das Lied „0 Schutzgeist alles Schöne“ von Wolfgang Amadeus Mozart sowie ab den 50er Jahren „Das Hannoversche Hoch“ - geschrieben von Horst Weih aus Schwansee - als besondere Ehrung dieser Jubilare. Danach konnte zu der Musik einer immer sehr zahlreichen Musikkapelle nach Herzenslust bis in die Morgenstunden getanzt werden. Dabei behielt der Hauptkassierer immer einen klaren Kopf, denn er musste die Musiker zum Ende auf Heller und Pfennig ausbezahlen! Das diesjährige Stiftungsfest am 20.02.2015 in „Kalles Schankwirtschaft“ fiel im Vergleich zur Pracht vergangener Jahrzehnte bescheidener aus. Da die Grippewelle die Sängerschar stark reduziert hatte und auch unser Dirigent Franz Mader in den Semesterferien im heimischen Bayernland weilte, griffen wir auf altbewährtes eingesungenes Musikrepertoire zurück. Unter dem Dirigat der Schwanseer Nachbarchordirigentin Frau Doris Blau konnten wir dankenswerterweise vier Lieder zum Vortrag bringen. Die anwesenden Gäste und Sänger konnten nun die Ehrung für 30-jährige Mitgliedschaft von Dirk Näther sowie 40-jährige von Siegfried Langenberg miterleben. Beide erhielten eine Urkunde von Thüringer Sängerbund sowie der „Harmonie“ Großrudestedt und ein schönes Blumengebinde. Gramme-Aue - 16 - Da die verdienstvollen Sänger Hans Näther (50 Jahre) und Kurt Näther (65 Jahre) nicht anwesend waren, war deren Ehrung später nachzuholen. Auch hier erklangen wieder die Titel „0 Schutzgeist“ und das „Hannoversche Hoch“. Ihnen nochmals ein herzliches Dankeschön für die langjährige Treue! Danach legte unser Diskjockey Achim Kraß in altbewährter Weise wieder einige „heiße Scheiben“ in seine Anlage, zu denen nach Belieben getanzt werden konnte. Zwischendurch zeigte Schriftführer Ralf Birkemeyer in einer Videopräsentation einen Rückblick über Chorhöhepunkte des vergangenen Jahres 2014. Bis in die Samstagmorgenstunden soll eine unentwegte Schar noch in guter Stimmung angehalten haben! Traditionell folgte am nächsten Tag das sogenannte „Nachtreiben“, bei dem sich die mehr oder weniger erholten Mitglieder pünktlich um 14 Uhr im Vereinslokal treffen. Die Tische waren reichlich mit mitgebrachter Wurst, Brot, Gewürzgurken, Gehakten und vieles mehr gedeckt, sodass das Treiben seinen Lauf nehmen konnte. Zur freudigen Überraschung hatte sich auch Ehrenmitglied Kurt Näther eingefunden. Ihm überreichte unser 1. Vorsitzender Georg Merten die seltene Ehrung für 65-jährige Mitgliedschaft mit den Worten des ehemaligen Vereinsvorsitzenden Erich Senf: „Sänger sein das heißt: Diesen schönen alten Brauch mit Lust und Liebe nachgehen mit allem was in uns ist!“ Es gratulierten alle Anwesenden und wünschten ihm noch viele Jahre bei bester Gesundheit in unserem Kreise. Natürlich wurden nun auch, unter dem Dirigat des Seniordirigenten Siegfried Möller, einige Lieder gesungen, die alle Sänger gern hören sowie interpretieren. Viele humorvolle Anekdoten machten ihre Runde, sodass herzhaft gelacht werden konnte. Einen Beitrag dazu lieferte die treue Sängerwitwe Karin Adolf mit ihren alljährlich frisch gebackenen Zwiebelkuchen, wofür wir hier nochmals einen großen Dank sagen wollen! Der Archivar las noch einige Begebenheiten aus den Protokollbüchern vergangener Jahre vor, die so manchen Anlass zum Schmunzeln gaben. Solch schöne Stunden, die uns des Alltags Sorgen für einige Zeit vergessen lassen, erlebt man stets in unserer HARMONIE, die jeden Dienstag um 19:30 Uhr im bekannten Vereinslokal zur Chorprobe einlädt. Siegfried Langenberg Die „Harmonie“ hervorragend dirigiert von Doris Blau Nr. 3/2015 Diskjockey Achim mit einem stimmungsvollen Solo Mitglieder- und Wahlversammlung der Jagdgenossenschaft Großrudestedt Der Jagdvorstand lädt alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Großrudestedt gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, recht herzlich zur nicht-öffentlichen Mitgliederversammlung und Wahl des neuen Vorstandes am Mittwoch, den 15. April 2015 um 20.00 Uhr im Deutschen Haus (Herrenzimmer) in Großrudestedt ein. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Rechenschaftsbericht einschließlich Finanzbericht des Jagdvorstandes 4.Diskussion 5. Beschluss zur Entlastung des alten Vorstandes 6. Wahl des neuen Vorstandes 7.Beschlussvorlagen - Auszahlung des Reinertrages - Verwendung nicht in Anspruch genommener Mittel Anmerkung: Nach § 3 (2) der „Satzung der Jagdgenossenschaft“ führt die Jagdgenossenschaft ein Jagdkataster, in dem alle Eigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundflächen (bejagbare Flächen) und deren Größe ausgewiesen werden. Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen zur Ausübung ihrer Mitgliedschaft dem Jagdvorsteher aktuelle Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc. vorzulegen. Diese sind auch bei der Auszahlung der Jagdpacht vorzuweisen, um den Pachtanspruch zu dokumentieren. Nach § 8 (3) der Satzung kann sich jeder Jagdgenosse bei der Beschlussfassung durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, der selben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung an einen Jagdgenossen ist die Schriftform erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Nachruf Mit Betroffenheit haben wir von dem Tod unserer ehemaligen Kollegin Frau Edith Schwalbe Kenntnis genommen. Neben der Trauer bleibt die Erinnerung an eine engagierte Mitarbeiterin, die gewissenhaft ihren Beruf im Kindergarten Kranichborn der Gemeinde Großrudestedt ausgeübt hat. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Den Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. Für die Gemeinde Großrudestedt Gerhard Walter Bürgermeister Ehrung der verdienstvollen Sänger S. Langenberg und D. Näther Gramme-Aue - 17 - Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großrudestedt Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 24.04.2015 Abholung blaue Tonne Dienstag, den 08.04.2015 Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt: Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen! Monatsspruch April aus Matthäus 27,54 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - - - - Nr. 3/2015 Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Karfreitag, 3.4., 15.00 Uhr, mit Heiligem Abendmahl Ostersonntag, 5.4., 10.00 Uhr Quasimodogeniti, 12.4., 9.15 Uhr Andacht im Kirchturm anläßlich des Einmarsches der Amerikaner in Großrudestedt Kantate, 3.5., 10.00 Uhr … und zu den Zentralveranstaltungen: -Heute!!! Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen. - Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr in Udestedt mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl - Ostermontag, 6.4., 9.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt - Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe in Kranichborn und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz - Rogate, 10.5., 9.30 Uhr in Udestedt Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung - Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5., 09.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt 10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Gemeindefahrt Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt? Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai Höhepunkte: · Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen Cranachaltar Thüringens · Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher Küche · Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre mit „Rundumerklärung“ und Kaffee Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Prestel, Bahnhofstr. 23 oder Frau Bauer, Pfarrgasse 3 Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Eckert PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften, Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend, die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es wenigstens auf diesem Weg tun! Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen Ihre Pastorin Eckert gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kleinrudestedt Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt: Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen! Monatsspruch April aus Matthäus 27,54 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten in der Ruine: - - Ostermontag, 6.4., 9.00 Uhr Bläserandacht Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5., 9.00 Uhr Bläserandacht ... den Gottesdiensten in Großrudestedt: - - - - Karfreitag, 3.4., 15.00 Uhr, mit Heiligem Abendmahl Ostersonntag, 5.4., 10.00 Uhr Quasimodogeniti, 12.4., 9.15 Uhr Andacht im Kirchturm anläßlich des Einmarsches der Amerikaner in Großrudestedt Kantate, 3.5., 10.00 Uhr …. und zu den Zentralveranstaltungen: -Heute!!! Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen. - Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr in Udestedt mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl - Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe in Kranichborn und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz - Rogate, 10.5., 9.30 Uhr in Udestedt Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung - Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5., 10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Gemeindefahrt Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt? Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai Höhepunkte: · Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen Cranachaltar Thüringens · Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher Küche · Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre mit „Rundumerklärung“ und Kaffee Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Rödiger, Anger 3a oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Eckert Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften, Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend, die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es wenigstens auf diesem Weg tun! am 03.04. Frau Sonnja Voigt am 16.04. Herr Jürgen Rödiger Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen Ihre Pastorin Eckert Nichtamtlicher Teil zum 83. Geburtstag zum 66. Geburtstag Gramme-Aue - 18 - Nr. 3/2015 Heimatverein Kranichborn e. V. In diesem Jahr feiern wir unseren 20. Jahrestag! Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 01.04. am 23.04. am 23.04. am 30.04. Frau Jutta Gräser Frau Martha Möller Herrn Wilhelm Güth Herrn Helmut Sander www.kranichborn.jimdo.com zum 69. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 67. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kranichborn Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt: Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen! Monatsspruch April aus Matthäus 27,54 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den 16.04.2015 Abholung blaue Tonne Mittwoch, den 08.04.2015 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag - Karfreitag, 3.4., 10.00 Uhr, mit Heiligem Abendmahl Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz Kantate, 3.5., 16.00 Uhr … und zu den Zentralveranstaltungen: - Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle - Heute!!! Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen. Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr in Udestedt mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl Ostermontag, 6.4., 9.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt Rogate, 10.5., 9.30 Uhr in Udestedt Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5., 9.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt 10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Gemeindefahrt Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt? Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai Höhepunkte: · Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen Cranachaltar Thüringens · Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher Küche · Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre mit „Rundumerklärung“ und Kaffee Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Kästner, Platz des Friedens 1, Tel. 03634 611003 oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Eckert PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften, Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend, die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es wenigstens auf diesem Weg tun! Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen Ihre Pastorin Eckert Gramme-Aue - 19 - Nr. 3/2015 Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 09.04. am 11.04. am 15.04. am 17.04. am 19.04. am 24.04. am 24.04. am 26.04. Frau Hannelore Grenzemann Frau Ursula Hesse Frau Regina Lachmann Herrn Karl-Heinz Blawid Herrn Henry Walter Frau Christa Schmid Frau Käte Rudolph Frau Marga Kaulfuß zum 66. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 84. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Schwansee HELAU!!! Entsorgungstermine Nach einer gelungen 2. Abendveranstaltung in Schwansee hieß es am Sonntag, 15.02.2015 für alle Mitglieder des SCC früh aufstehen und ab nach Erfurt. Anlässlich unserer 40 Jahre SCC hatten wir das große Vergnügen den Umzug mit anzuführen. Wir starteten dieses Jahr bereits mit der Wagennummer 7. Aufgestellt in Reih und Glied ging es pünktlich 13:11 Uhr am Domplatz los. Die Sonne ließ nicht lange auf sich warten und unsere Kostüme strahlten wie immer im vollen Glanz. Stefan Latza, unser Sprachrohr, heizte der Menge richtig ein. Danke unserer Sponsoren und viel Eigeninitiative hatten wir extravagantes Wurfmaterial. Über Bonbons bis hin zu großen Kuscheltieren war alles vorhanden. Mit Musik, Tanz und Gesang zogen wir durch das närrische Volk und grüßten Erfurt mit einem dreifachen Schwansee Helau. Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den 16.04.2015 Abholung blaue Tonne Mittwoch, den 08.04.2015 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Schwanseer Carnevals Club Weiberfasching in Großrudestedt - ein Gastauftritt jagt den Nächsten Am Donnerstag, 12.02.2015 lud der Schwanseer Carnevals Club wieder zum alljährlichen Weiberfasching in Großrudestedt ein. An diesem Tag hatten die Frauen das Zepter wieder fest in der Hand und die Männer durften für uns das Tanzbein schwingen. Nach der tollen Eröffnungszeremonie jagte ein Gastauftritt den Nächsten. Begrüßen durften wir wieder einmal Doomsday mit einer Trommeleinlage und das Schloßvippacher Männerballett mit dem Tanz: „Engel gegen Teufel“. Erstmals dabei waren dieses Jahr die jungen Männer von Stotternheim mit einer sehenswerten Hip-Hop Show. „Oma Idchen“ brachte wie jedes Jahr den Saal zum Lachen und Klatschen. Als krönenden Abschluss tanzten die „Hühner“ vom SCC. Dies lies nun auch die letzte Frau von ihrem Stuhl erheben. Nach dieser gelungenen Veranstaltung konnten nun die Frauen die Tanzfläche erobern und es wurde noch einige Stunden gefeiert. Der Schwanseer Carnevals Club bedankt sich herzlich bei allen Gastauftritten, närrischen Weibern und der Bewirtung durch Kalle´s Schankwirtschaft. Wir hoffen dass Ihr nächstes Jahr wieder alle dabei seid. Rosenmontag widmet der SCC den Kindern Die Turnhalle in Großrudestedt war zum Kinderfasching am Rosenmontag, 16.02.2015 wieder voll besetzt. Alle Kinder waren toll verkleidet und der SCC konnte mit seinem Kinderprogramm starten. Zusehen waren die Kinder- und Jugendgarde, unser Tanzmariechen und zwei Showtänze. Zwischendurch gab es viele Bonbons zu fangen und eine riesengroße Polonäse durch die Turnhalle. Mit einem Schwansee Helau verabschiedeten wir uns, denn wir hatten im Anschluss schon den nächsten Auftritt im Kindergarten „Glühwürmchen“ der Thüringer Energie. Hier gab es auch wieder einige tolle Punkte aus unserem Kinderprogramm zusehen. Wir danken allen Kindergärten und Grundschulen für die Spenden und freuen uns schon darauf euch nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Faschingsumzug in Erfurt - der Schwanseer Carnevals Club grüßt Erfordia Gramme-Aue - 20 - Nr. 3/2015 Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher Küche · Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre mit „Rundumerklärung“ und Kaffee Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten) Anmeldung ab sofort bei Frau Garnat, Erfurter Str. 16, Tel. 036204 50408 oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Eckert · Försterwanderung im Schwanseer Forst Das Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode lädt zu einer geführten Försterwanderung am Samstag, 16. Mai in den Schwanseer Forst ein. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Waldeingang Schwansee (Waldweg neben dem Wohnhaus der Familie Kirsch). Unter dem Motto „Dieser Wald ist anders - Nachhaltigkeit im Schwanseer Forst“ geht es mit fachkundiger Führung für jung alt zwei Stunden durch den grünen Maiwald. Auf dem Programm stehen die Geschichte des Waldgebietes und Erläuterungen zu den Waldpflegemaßnahmen der vergangenen Saison. Das Revier Schwansee wird derzeit von Revierförster Ralf Kühnert vertreten (01723480111, ). Empfohlen wird festes Schuhwerk und Insektenschutzspray. Bei Rückfragen steht Forstamt Erfurt-Willrode (036209/ 4302-0) gerne zur Verfügung. PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften, Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend, die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es wenigstens auf diesem Weg tun! Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen Ihre Pastorin Eckert Nichtamtlicher Teil Dr. Freise Forstamtsleite Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Schwansee Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt: Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen! Monatsspruch April aus Matthäus 27,54 Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 06.04. am 18.04. am 28.04. am 29.04. Frau Annemarie Wrobel Herr Jürgen Böse Frau Helga Landgraf Herr Ludwig Junge zum 74. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: - Karfreitag, 3.4., 14.00 Uhr, mit Heiligem Abendmahl Quasimodogeniti, 12.4., 10.00 Uhr Kantate, 3.5., 14.00 Uhr …. und zu den Zentralveranstaltungen: - - Heute!!! Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen. Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr in Udestedt mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl Ostermontag, 6.4., 9.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe in Kranichborn und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz Rogate, 10.5., 9.30 Uhr in Udestedt Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5., 09.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt 10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Gemeindefahrt Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt? Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai Höhepunkte: · Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen Cranachaltar Thüringens Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 10.04.2015 Abholung blaue Tonne Dienstag, den 14.04.2015 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Kleinmölsen erstrahlt im Osterschmuck Unser Weidenbogen hat einen „neuen“ Schmuck erhalten. Nachdem vor einigen Jahren das Osterhasenpaar zerstört worden war, hat sich Hedi Biener in den vergangenen Wochen an die Instandsetzung der Hasen gewagt. Es war nicht leicht, aber gemeinsam mit ihrem Mann ist das Osterbild wieder entstanden. Herzlichen Dank für die fleißige Arbeit. Am Spielplatz ist der Osterbrunnen hergerichtet und Ostereier an einigen Bäumen verschöneren unser Ortsbild. Am Kirchplatz hat Meister Lampe Station gemacht und wartet darauf die bunten Eier zum Osterfest zu verstecken. Ich wünsche allen eine schöne Zeit. Bürgermeisterin Gramme-Aue - 21 - Nr. 3/2015 Informationen 1. In diesem Jahr wird das Maifeuer nicht am Anfang des Monats stattfinden, sondern als Pfingstfeuer durchgeführt. In Vorbereitung darauf darf ab Anfang April am Bienerberg Baumschnitt abgelagert werden. 2. Im vergangenen Jahr gab es immer wieder Ärger, weil auf Grünflächen im Ort, auf den Wiesen am Ortsrand und im Uferbereich des Linderbach Hundehaufen im Gras lagen. Da das Gras zu Futterzwecken verwendet werden soll, sind die Tretminen sehr unangenehm und unangebracht. Jeder Hundebesitzer sollte die Verunreinigungen seines Vierbeiners umgehend beseitigen und so Verärgerungen verhindern. Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 01 - 06 / 2015 Bauamt Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat 20.01.2015 öffentlich abschließend Stellungnahme der Gemeinde zur Ergänzung für das Planänderungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan Kiessandtagebau Mittelhausen/ Elxleben der Firma GK Geratal Kies und Beton GmbH, Riedfeld 1, 99189 Elxleben Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Nöda beschließt, der Ergänzung für das Planänderungsverfahren des Rahmenbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Mittelhausen / Elxleben der Firma GK Geratal Kies und Beton GmbH, Riedfeld 1, 99189 Elxleben nicht zuzustimmen. Begründung: Durch die entstehenden und verbleibenden vergrößerten Wasserflächen werden der Landwirtschaft in unserer Region weitere Flächen zur Bewirtschaftung entzogen. Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat 9 0 0 Riedel Bürgermeister - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 03-06/2015 Datum 23.01.2015 Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat 20.01.2015 öffentlich abschließend Antrag auf finanzielle Unterstützung für Vereine der Gemeinde Nöda Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Nöda beschließt, die Nödaer Carnevals Freunde mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 250,00 Euro bei der Durchführung der Faschingsveranstaltung zu unterstützen. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Mittel sind im HHP 2015, Verwaltungshaushalt in der HhSt. 3400.7180 eingestellt. Beschlussergebnisse Ja Nein Enthaltung Gemeinderat 9 0 0 Riedel Bürgermeister - Siegel - Gramme-Aue - 22 - Nr. 3/2015 Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen Kirchspiel Stotternheim - Schwerborn - Nöda Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt. Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen: Gottesdienste und Veranstaltungen im April 2015 Gottesdienste Objekt Alperstedter Weg 125 b Alperstedter Weg 125 d Alperstedter Weg 125 e Hauptstraße 96 a Kleine Kirchgasse 101 Kleine Kirchgasse 102 Termin 13.04.2015 13.04.2015 13.04.2015 13.04.2015 13.04.2015 13.04.2015 Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ i. A. der Gemeinde Nöda Frau Schmidt Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt oder Telefon: 036204/ 570-23 Frau Schmidt Email: [email protected] um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren. Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/ Grundstück). Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden. Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der Schläuche. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen. Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht eingehalten werden kann. Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den Entsorgungspflichtigen. Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 02.04. am 03.04. am 04.04. am 11.04. am 13.04. am 19.04. am 23.04. am 24.04. am 28.04. Herrn Bernd Fischer Frau Renate Stanke Frau Gudrun Schneidewind Frau Dora Osterloh Herrn Paul Kellermann Frau Christel Blaß Frau Margitta Görsdorf Frau Heidemarie Fritzlar Herr Heinz Friedrich zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 69. Geburtstag Entsorgungstermine ungerade Woche gerade Woche Wöchentliche Veranstaltungen (außer an Ferien- und Feiertagen) Montag 15.00 Uhr Kinderarche 1.-3. Klasse Gemeindehaus Stotternheim 16.00 Uhr Kinderarche 4.-6. Klasse Gemeindehaus Stotternheim Mittwoch 09.30 Uhr Mutter-Kind-Kreis Gemeindehaus Stotternheim Donnerstag 20.15 Uhr Walter-Rein-Kantorei Gemeindehaus Stotternheim Freitag 16.00 Uhr Konfirmanden 7.+8. Klasse Pfarrhaus Stotternheim 16.00 Uhr Singschule: Mini+Maxispatzen Gemeindehaus Stotternheim 17.00 Uhr Singschule: Vocalinos Gemeindehaus Stotternheim 17.30 Uhr Junge Gemeinde Gemeindehaus Stotternheim Monatliche Veranstaltungen Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den 02.04.2015 Donnerstag, den 30.04.2015 Abholung blaue Tonne Montag, den 27.04.2015 Do. 02.04. Gründonnerstag 19.00 Uhr Tischabendmahl in Stotternheim Gemeinderaum Fr. 03.04. Karfreitag 13.30 Uhr Gottesdienst m. Abendm. in Schwerborn St. Lukas 15.00 Uhr Gottesdienst zur Todesstunde in Stotternheim St. Peter und Paul So. 05.04. Ostersonntag 05.30 Uhr Osternacht in Stotternheim St. Peter und Paul 10.00 Uhr Familiengottesdienst in Schwerborn St. Lukas 14.00 Uhr Familiengottesdienst in Stotternheim + Ostereiersuche St. Peter und Paul Mo. 06.04. Ostermontag 10.00 Uhr Kirchspielgottesdienst m. Abendm. in Nöda St. Marien So. 12.04. Quasimodogeniti 09.30 Uhr Gottesdienst in Stotternheim St. Peter und Paul So. 19.04. Misericordias Domini 09.30 Uhr Gottesdienst in Stotternheim St. Peter und Paul 13.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe in Schwerborn St. Lukas So. 26.04. Jubilate 09.30 Uhr Gottesdienst in Stotternheim St. Peter und Paul Dienstag Dienstag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Di 14.04. 14.00 Uhr Mi 15.04. 14.00 Uhr Gemeindenachmittag FFW Schwerborn Gemeindenachmittag Pfarrhaus Stotternheim Besondere Veranstaltungen Mi. 01.04. 15.04., 22.04., 29.04. jeweils 19.30 Uhr Glaubenskurs, Gemeindehaus Stotternheim Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 01-35/2014 Bauamt BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 20.05.2014 öffentlich abschließend Gramme-Aue - 23 - Finanzielle Unterstützung für Vereine hier: für Materialkosten zur Errichtung einer Containerüberdachung für den Schützenverein Ollendorf e. V. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf beschließt, eine finanzielle Zuwendung für Materialkosten zur Errichtung einer Containerüberdachung für den Schützenverein Ollendorf e. V. in Höhe von 668,80 EUR. Ein entsprechendes Angebot liegt vor. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2014 unter der HhSt. 3400.7180 eingestellt. Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 60 0 Reckardt Bürgermeister - Siegel- Beschlussvorlage Nummer 02-35/2014 Kämmerei Datum 08.05.2014 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 20.05.2014 öffentlich abschließend Betreff: Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO Beschluss: Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2013. Überplanmäßige Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Hhst. 7000.5100 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 8.089,30 EUR Reparatur Kläranlage Pumpenschacht Hhst. 9000.8320 Kreisumlage Landratsamt Sömmerda - 12.986,11 EUR Außerplanmäßige Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Hhst. 7000.5405 Beseitigungsgebühren Kläranlage 2.647,33 EUR Außerplanmäßige Ausgaben des Vermögenshaushaltes Hhst. 1300.9400 Baumaßnahme Feuerwehrgebäude - Dach - 2.566,53 EUR Hhst. 3700.9400 Baumaßnahme Kirche Treppe, Fenster - 9.503,34 EUR Hhst. 5600.9401 Straßenausbaubeiträge Kegelbahn, Sportplatz - 8.127,96 EUR Hhst. 7000.9400 Baumaßnahme Abwasser 6.445,17 EUR Hausanschluss, Schächte setzen Hhst. 8800.9320 Erwerb von Grundstücken 2.671,50 EUR Bundeskasse Trier Abführung Grundstück Hanfsack 51 Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes unter der Hhst. 5600.9401 Straßenausbaubeiträge in Höhe von 8.127,96 EUR erfolgt durch Einnahmen, welche die Gemeinde selbst an sich zahlt (nur als Durchläufer für die Gemeinde Ollendorf). Die Finanzierung der restlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt erfolgt durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Garantiefondsleistungen sowie Schlüsselzuweisung. Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 60 0 Reckardt Bürgermeister I. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Ollendorf Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 der Neubekanntmachung der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und 542.910 EUR Ausgaben 542.910 EUR 72.000 EUR 72.000 EUR §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 EUR festgesetzt. §4 Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H. b) für die Grundsteuer (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 357 v. H. §5 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2015 wird auf 90.485 EUR festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft. Ollendorf, den 24. Februar 2015 Reckardt Bürgermeister Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda, als Rechtsaufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 18. Februar 2015, AZ: 902.58:68039/2015 gegen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. III. Die Haushaltssatzung, einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 liegt, gemäß § 57 Abs. 3, Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, zwei Wochen lang, ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zur Einsichtnahme im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ - Kämmerei -, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt, während der allgemeinen Geschäftszeiten, öffentlich aus und steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO an dieser Stelle, zur Einsichtnahme zur Verfügung. Geschäftszeiten Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr Ollendorf, den 24. Februar 2015 Reckardt Bürgermeister Nichtamtlicher Teil - Siegel- Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ollendorf für das Haushaltsjahr 2015 Nr. 3/2015 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ab. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 02.04. am 03.04. am 11.04. am 23.04. am 24.04. am 28.04. am 28.04. Frau Heidrun Rubow Frau Margitta Gräfe Frau Sieglinde Wagner Frau Vera Hochstein Frau Inge Hill Frau Gudrun Sennewald Herr Siegbert Flohr zum 71. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 65. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Gramme-Aue - 24 - Nr. 3/2015 Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 10.04.2015 Abholung blaue Tonne Dienstag, den 14.04.2015 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Das war unser Zaungeisterfest Am 21.03.2015 war es endlich soweit. Die große Enthüllung unseres bunt geschmückten Dorfplatzzaunes. Es haben sich viele fleißige und kreative Köpfe dafür zu Hause und vor Ort hingesetzt und nun schmücken 167 kleine Monster, bekannte Fernsehfiguren, wilde Tiere, Außerirdische,… unseren Zaun. Seht einfach selbst! Da war die Wahl des Siegers nicht sehr einfach, denn jeder Zaungeist hatte seinen eigenen besonderen Charme. Bei Kaffee und Kuchen konnte man sich aber auch mehrmals in Ruhe oder bei Gesprächen mit Freunden und Nachbarn die Kunstwerke gemeinsam beurteilen, um dann seine Stimme abzugeben. 17Uhr nach dem Glockenschlag unserer Kirche, wurde die Siegerehrung durch geführt. Den 1. Platz belegte Doreen Lenzer mit ihrem Frosch, der 2. Platz ging an Lea Köllner für ihr Wuschel-Monster und Platz 3 belegte Britta Kleemann mit einer bunt gekringelten Figur. Wir möchten uns hiermit bei allen kleinen und großen kreativen Leuten bedanken und wünschen uns, dass der Zaun über die nächste Zeit weiter bunt wird und die Geister keinen Ausflug machen, denn dafür steckt in jedem zu viel Zeit und Muße. Wir hoffen, dass es den Ollendorfer Gästen eine schöne Erinnerung bleibt und unser Zaun auch weiter weg bekannt wird. Natürlich wäre dieses gelungene Dorffest nicht ohne die Unterstützung der Eltern der AG Kindergarten vom Heimat-und Kirmesvereins Ollendorf e.V. so wunderbar abgelaufen. Hierfür ein ganz großes Dankeschön. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr, denn wie die meisten wissen haben wir noch Platz. Der Heimat - und Kirmesverein Ollendorf e.V. Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 24.04. am 25.04. am 27.04. am 28.04. Herrn Herbert Georgi Herr Gerhard Brink Frau Irmgard Göring Herr Wilhelm Thieme zum 68. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 87. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 10.04.2015 Abholung blaue Tonne Dienstag, den 07.04.2015 gerade Woche Freitag ungerade Woche Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Etwas Gutes tun… Weihnachten ist längst vorbei und Ostern steht vor der Tür, darum möchten wir allen Besuchern des lebendigen Adventskalenders die für gemeinnützige Zwecke in Udestedt gespendet haben danken und mitteilen für was die vielen Eurostücke verwendet wurden. In unsere Sammelbox waren am 23.12.2014 rund 540EUR. KITA - Am Tafelberg Mit Beginn der Gartensaison wurden Besen, Schaufeln, Rechen und in „weißer“ Voraussicht Schneeschieber in Zwergengröße gekauft, um unseren Kleinen viele Spielmöglichkeiten im Außenbereich zu bieten. Jugendfeuerwehr Die Übungen sind witterungsbedingt nicht immer im Freien möglich. Was tun mit unternehmungslustigen Kindern? Es wurden Brettspiele und ganz speziell das große Feuerwehrspiel für den Nachwuchs der Einsatztruppe angeschafft. Fußballkinder Die kleinen Ballsportler werden gemeinsam mit den Trainern einen Ausflug nach Jena ins Stadion unternehmen, zu einem Juniorenländerspiel Deutschland gegen Polen. Das Geld wird mit zur Finanzierung der Busfahrt genutzt. Pfarrhaus/neue kleine öffentliche Bibliothek in Udestedt Im Flur des Pfarrhauses stehen jetzt neue Bücherregale die sich nach und nach mit gespendeten Büchern und eventuell auch Zeitschriften füllen. Damit ist der Grundstein für die seit schon geraumer Zeit geplanten kleinen kostenfreien Bücherausleihe und Büchertauschbörse gelegt. Ab Donnerstag, dem 9.April 2015 ist jeden Donnerstag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr die Bibliothek für jedermann geöffnet. Die Mitglieder der Frauengruppe übernehmen die Betreuung und Organisation. Christina Wechsung Frauengruppe Udestedt Gramme-Aue - 25 - Nr. 3/2015 Anmeldung ab sofort bei Frau Lauß, Wilhelm-Pieck-Str.32 Tel. 036203 50685 oder im Pfarramt. Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug Ihre Pastorin Eckert Herr Schmidt beginnt… Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Udestedt Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt: Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen! Monatsspruch April aus Matthäus 27,54 Herzliche Einladung zu Gottesdiensten und Veranstaltungen: - - - - - - Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen. Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe in Kranichborn und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz Jubilate, 26.4., 9.30 Uhr Gottesdienst Rogate, 10.5., 9.30 Uhr Gottesdienst und Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5., 9.00 Uhr Bläserandacht in der Kirchenruine Kleinrudestedt 10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune Gemeindefahrt Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt? Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt! Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai Höhepunkte: · Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen Cranachaltar Thüringens · Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher Küche · Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre mit „Rundumerklärung“ und Kaffee Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung. Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten) … Herr Kähler beendet sein Werk. Udestedter Winterwunder Wer hätte geglaubt, dass das Nebengebäude für rund 4.000,00 EUR gesichert werden kann? Aus gegebenen Anlaß war die Kirchengemeinde gezwungen, sofort zu handeln, und während das Kirchenamt für einen Abriß Mittel in Aussicht stellte - nicht zum Erhalt! - waren sich zwei Udestedter Firmen einig: Das Laubenganggebäude muss erhalten bleiben. Dass von der Westseite nun keine Gefahr mehr ausgeht, verdanken wir Dachdecker Kähler; dass die Fassade her gestellt ist, dem Engagement von Udo Schmidt, der nur hin und wieder von anderen unterstützt wurde. Der Lehm stammt übrigens aus der ausgebauten Wand des Gemeinderaumes, und wurde von Ulla Winzer gerettet… Einen ganz herzlichen Dank dem Udestedter Gerüstbau Gleich, der zu niedrigstem Preis das Gerüst zur Verfügung stellte und geduldig wartete, bis Herr Schmidt sein Werk vollendete. Nun bin ich gespannt, ob es auch ein Sommerwunder gibt: Ob sich Männer finden, die das verfaulte Fachwerk der Hofseite ausbessern. Eine Wärmestube für die Jugendlichen zu Weihnachten: Ein utopischer Wunsch? PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften, Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend, die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es wenigstens auf diesem Weg tun! Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen Ihre Pastorin Eckert Gramme-Aue Impressum Amtsblatt der VG „Gramme Aue“ Herausgeber: VG „Gramme Aue“, 99195 Großrudestedt, Bahnhofstraße 16 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke im Verwaltungssitz der VG “Gramme-Aue”, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt kostenlos beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. - 26 - Nr. 3/2015
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