Maerz 2015 - Gramme-Aue

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
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Alperstedt | Großmölsen | Großrudestedt
Kleinmölsen | Nöda | Ollendorf | Udestedt
Jahrgang 22
Donnerstag, den 2. April 2015
Frohe
Ostern
Nummer 3
wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern
der VG „Gramme-Aue“ der
Gemeinschaftsvorsitzende, sowie die
Bürgermeister der Gemeinden Alperstedt,
Großmölsen, Großrudestedt mit seinen Ortsteilen
Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee,
Kleinmölsen, Nöda, Ollendorf und Udestedt.
Gramme-Aue
- 2 -
Nr. 3/2015
Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten
Amtlicher Teil
Sprechzeiten/wichtige Rufnummern
Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Bahnhofstr. 16
99195 Großrudestedt
Telefon:
036204- 570-0
Fax:
036204- 57016
e-mail
[email protected]
oder
[email protected]
Internetvg-gramme-aue.de
Öffnungszeiten:
Montag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt
und Standesamt)
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefonnummern:
Gemeinschaftsvorsitzender
Herr Bode.......................................................................... 036204- 57015
Hauptamt
Frau Schlöffel..................................................... 036204- 5700 und 57011
Frau Brüheim..................................................................... 036204- 57018
Einwohnermeldeamt
Frau Hanke........................................................................ 036204- 57025
Standesamt
Frau Wodarz...................................................................... 036204- 57020
Bauamt
Frau Fritz........................................................................... 036204- 57019
Herr Rudolph..................................................................... 036204- 57028
Ordnungsamt
Frau Heerwagen................................................................ 036204- 57014
Kämmerei
Frau Döring........................................................................ 036204- 57022
Frau Schüler...................................................................... 036204- 57022
Personalamt/ Amtsblatt
Frau Brümmel.................................................................... 036204- 57024
Kasse
Frau Eisenmenger............................................................. 036204- 57012
Frau Beier.......................................................................... 036204- 57012
Wasser/ Abwasser
Frau Schmidt..................................................................... 036204- 57023
Abwasserzweckverband „Gramme- Vippach“
Sprechzeit
Donnerstag.......................................................... 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Rufnummer im Havariefall
Fa. Klärsysteme Westberg:............................................ 0 170/ 5 32 82 15
Zweckverband Wasserversorgung „Gramme-Aue“
für die Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt
Rufnummer im Havariefall
Verantwortlicher: Herr Bode - Gemeinschaftsvorsitzender
zu den Öffnungszeiten:.................................................. 03 62 04/ 5 70 15
außerhalb der Öffnungszeiten:...................................... 0 171/ 4 77 27 68
Wichtige Rufnummern
Polizei................................................................................................. 1 10
Feuerwehr.......................................................................................... 1 12
Ärztlicher Bereitschaftsdienst........................................ 03 61/ 7 41 51 16
Krankenwagen............................................................... 03 61/ 7 41 51 16
Polizeiinspektion................................................................. 0 36 34/ 33 60
Der Kontaktbereichsbeamte Herr Pergelt ist montags bis freitags telefonisch unter der Telefonnummer 036204-71207 oder über die Polizeiinspektion Sömmerda unter 03634-3360 erreichbar.
Sprechzeiten im Dienstzimmer in Großrudestedt, Neue Straße 3a:
Dienstag für Kinder und Jugendliche............................. 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag.................................................................... 16.00 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten der Gemeinden
Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2
Dienstag........................................................................ 17.00 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters:............................17.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Tel.:..................................................................................... 036204/50039
Fax:..................................................................................... 036204/52615
Gemeinde Großmölsen, Hauptstraße 3
Dienstag........................................................................ 16.00 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 17
Gemeinde Großrudestedt, Karl-Marx-Platz 3
Sprechzeiten des Bürgermeisters (im „Deutschen Haus“)
Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon:.........................................................................(03 62 04) 7 27 83
Fax:...............................................................................(03 62 04) 7 27 85
Gemeinde Kleinmölsen, Kirchplatz 22
Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten der Bürgermeisterin
Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 40
Gemeinde Nöda, Krautgasse 91
Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr
Sprechzeit des Bürgermeisters:
Dienstag................................. 16.30 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon:.........................................................................(03 62 04) 7 02 65
Fax:...............................................................................(03 62 04) 7 17 64
Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105
Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 32
Gemeinde Udestedt, Wilhelm-Pieck-Straße 28
Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten der Bürgermeisterin
Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon:.........................................................................(03 62 03) 5 02 22
Fax:...............................................................................(03 62 03) 5 12 22
Mail:............................................................gemeinde-udestedt@arcor.de
Gemeindebibliothek Großrudestedt
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten ab 01. März 2014
Montag:.......................................................................14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch:.....................................................................14.00 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus)
in der Gemeinde Nöda:
Montag........................................................................... 17.00 - 18.00 Uhr
Bankverbindungen der Gemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“
IBAN
Gemeinde Ollendorf:
DE41 8205 1000 0130 1185 91
DE63 8205 1000 0130 0951 09
Gemeinde Nöda:
Gemeinde Udestedt:
DE74 8205 1000 0130 0742 50
Gemeinde Großrudestedt
mit den Ortsteilen Schwansee,
Kleinrudestedt u. Kranichborn DE66 8205 1000 0130 0492 71
Gemeinde Großmölsen:
DE09 8205 1000 0130 0968 57
Gemeinde Kleinmölsen:
DE47 8205 1000 0130 0400 10
Gemeinde Alperstedt:
DE63 8205 1000 0130 0236 20
VG „Gramme-Aue“:
DE50 8205 1000 0130 0380 16
Abwasserzweckverband
„Gramme-Vippach“:
DE64 8205 1000 0130 0948 97
Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue: DE94 8205 1000 0163 0519 50
Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
BIC: HELADEF1WEM
Gramme-Aue
- 3 -
Servicetag der VG „Gramme-Aue“
Zusätzliche Öffnungszeiten
des Einwohnermeldeamtes
Die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“
Großrudestedt hat ab Januar 2015 einen Servicetag eingerichtet, an dem das Einwohnermeldeamt
in der Zeit von
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für Sie geöffnet hat.
Die genauen Termine sind für Sie folgend im
Überblick:
Samstag, den 11. April 2015
Samstag, den 25. April 2015
Samstag, den 09. Mai 2015.
Samstag, den 30. Mai 2015.
Mit freundlichen Grüßen
Bode
Gemeinschaftsvorsitzender
Hinweis
Das nächste Amtsblatt, Ausgabe Nr. 04/ 2015 erscheint am Donnerstag, den 07.05.2015 und beinhaltet die Vorschau auf die Termine, Veranstaltungen und Ereignisse für den Zeitraum vom
03.04.2015 bis 06.05.2015.
Der Sendetermin der Beiträge und Artikel ist Freitag, der 24.04.2015,
12.00 Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt
werden.
Alle Beiträge sind per E-Mail als Word-Dokument oder PDF zu senden. Bilder sind im Format JPG einzureichen.
Die Abgabe ist aber auch per CD oder USB-Stick im gleichen Format
möglich.
E-Mail Adresse:
[email protected]
Die Verfasser der einzelnen Beiträge sind für den Inhalt selbst verantwortlich. Es erfolgt keine Korrekturlesung!
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Hans-C.-Wirz-Str. 2
99867 Gotha
Flurbereinigung Schloßvippach
Az.: 03.1-3-0325
Gotha, den 25.02.2015
Ladung
Im Flurbereinigungsverfahren Schloßvippach, Landkreis Sömmerda,
wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der
Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der
Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zu- letzt geändert durch Artikel
17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2835), ein
Anhörungstermin
für
Mittwoch, den 29.04.2015, um 19:00 Uhr
im großen Saal der Gaststätte Ratskeller,
in 99195 Schloßvippach, Erfurter Straße 11
anberaumt.
Zu diesem Termin lade ich hiermit alle Beteiligten gemäß § 10 FlurbG
herzlich ein.
Der Flurbereinigungsplan wird am
Montag, den 20.04.2015 von 10:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag, den 21.04.2015, von 10:00 bis 17:00 Uhr,
Mittwoch, den 22.04.2015, von 10:00 bis 17:00 Uhr,
im Rentnertreff, Lindenstraße 8a, in 99195 Schloßvippach
und am
Montag, den 27.04.2015, von 10:00 bis 17:00 Uhr,
Dienstag, den 28.04.2015, von 10:00 bis 17:00 Uhr,
Mittwoch, den 29.04.2015, von 10:00 bis 17:00 Uhr,
im Gemeindezentrum, Ollendorfer Weg 2, in 99195 Eckstedt
ausgelegt und kann hier eingesehen werden.
Bedienstete des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
sind in dieser Zeit anwesend und stehen für Auskünfte bereit. Auf Wunsch
Nr. 3/2015
können den Beteiligten ihre neuen Grundstücke an Ort und Stelle erläutert werden. Die Termine zur örtlichen Einweisung können während der
Offenlegung des Flurbereinigungsplanes vereinbart werden.
Ergänzend weise ich auf Folgendes hin:
1. Das Flurbereinigungsgesetz regelt in § 10, wer am Verfahren beteiligt ist. Dies sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum
Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmer) und
als Nebenbeteiligte z.B. die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die Gemeinde und
Gemeindeverbände sowie andere Körperschaften des öffentlichen
Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen (§§
39 und 40 FlurbG) erhalten oder deren Gebietsgrenzen geändert
werden.
Die zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sind in Anlage
1 aufgeführt.
2. Jedem Teilnehmer werden demnächst ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und
Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm
Eingebrachten nachweist und der Wertermittlungsrahmen zugestellt.
Falls Miteigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt
haben und kein Vertreter nach § 119 Abs. 1 FlurbG bzw. Art. 233
§ 2 Abs. 3 EGBGB vom Vormundschaftsgericht oder Landratsamt
bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug aus dem
Flurbereinigungsplan.
Beteiligte, die keinen Auszug erhalten haben, können diese
Unterlagen bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha, anfordern.
3. Beteiligte, die mit dem Inhalt des Flurbereinigungsplanes einverstanden sind, brauchen zu dem Anhörungstermin nicht zu
erscheinen.
4. Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan sollten zum Anhörungstermin mitgebracht werden. Beteiligte die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch
einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss
seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht
nachweisen. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau
vertritt und umgekehrt. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für
Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha kostenlos in Empfang genommen werden.
Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B.
Stadt- oder Verwaltungsgemeinschaft, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.
5. Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan von Schloßvippach steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruches
zu.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann gemäß § 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (ThürAGFlurbG) vom
30.06.1992 innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem
30.04.2015, schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha Widerspruch erhoben werden.
Dieser kann auch im Anhörungstermin erhoben werden.
gez.
Mathias Geßner
Amtsleiter
Gemarkung Eckstedt
Flur 2: alle Flurstücke außer
131/1, 131/2, 132/25, 132/26, 132/27, 187/1, 188/3, 188/4,
188/6, 188/7, 189/4, 189/5, 189/6, 189/7, 189/9, 190, 191,
192/1, 192/2, 193/1,
Flur 3: Flurstücke Nr.
245/1. 246/1, 246/2, 247/1, 247/2, 248, 249/1, 249/2, 249/3,
249/4, 250/1, 250/2, 250/3, 250/4, 251/1, 251/2, 252/1, 252/2,
253, 254, 255, 256, 257, 258/1, 258/2, 258/3, 258/4, 260/1,
260/2, 261, 262, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 543, 544,
Gemarkung Großrudestedt
Flur 8: alle Flurstücke außer
459, 460, 461, 462, 463, 464, 465/1, 465/2, 465/3, 467/1,
470/1, 473, 474/1, 474/2, 475, 480, 481, 482, 485, 486, 487,
488, 489/2, 490/1, 490/2, 490/3, 491, 492, 494, 495, 496,
498/1, 498/2, 498/3, 498/5, 498/6, 500, 502/1, 560/1, 620,
1482, 1633, 1634,
Flur 9: alle Flurstücke außer Nr. 621,
Flur 10: alle Flurstücke,
Flur 11: alle Flurstücke außer
765, 765/3, 766, 767, 768, 769/2, 771, 772/1, 772/2, 772/3,
772/4, 772/5, 773, 777/1, 777/2, 777/3, 778/1, 778/2, 800/2,
814, 817, 818/1, 818/2, 818/3, 818/4, 1244, 1314, 1325, 1326,
1361, 1362, 1363, 1365, 1452, 1453, 1492, 1493, 1494, 1495,
1496, 1497, 1546, 1547, 1548, 1549, 1574, 1575, 1577/1,
1577/2, 1577/3, 1577/4, 1577/5, 1577/6, 1577/7, 1577/8,
1577/11, 1577/12, 1577/13, 1577/14, 1577/17, 1577/18,
1577/19, 1577/20, 1577/21, 1577/22, 1577/23, 1577/24,
Flur 12 Flurstücke
821/1, 832, 833/3, 833/4, 833/5
Gramme-Aue
- 4 -
Flur 13: Flurstücke
1002, 1004, 1005, 1006, 1007/1, 1007/2, 1008, 1009, 1010,
1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019,
1020/2, 1021/1, 1021/2, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1027,
1030, 1031, 1033, 1035/1, 1035/2, 1035/3, 1035/4, 1036,
1037, 1038, 1039, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047,
1048, 1049, 1050, 1051, 1052, 1053/3, 1053/4, 1378, 1398,
1399, 1540, 1541, 1601, 1602,
Gemarkung Schloßvippach
Flur 4: alle Flurstücke außer
537/1, 537/2, 537/3, 537/4, 537/5, 537/6, 538, 539/1, 539/3,
539/5, 540/1, 540/4, 541/2, 548, 549, 550, 551, 552, 553,
554/1, 555/1, 556, 557/5, 557/6, 557/7, 557/8, 557/9, 557/11,
557/12, 557/13, 557/14, 557/15, 557/16, 557/17, 557/19,
557/20, 557/21, 557/22, 565/4, 1856/1, 1857/3, 1857/4, 1858,
1858/4, 2238, 2239,
Flur 5: alle Flurstücke außer Nr. 743/2, 583/1,
Flur 6: alle Flurstücke,
Flur 7: alle Flurstücke,
Flur 8: Flurstücke Nr.
944, 945, 946, 947, 948, 949, 950/4, 951/8, 954/1, 955/1,
1009, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018,
1019, 1020, 1021, 1022, 1026, 1027, 1028, 1029, 1030, 1031,
1032, 1033, 1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041,
1044, 1045/1, 1045/2, 1046, 1047, 1048, 1049/1, 1050/1,
1051, 1057/1, 1058/1, 1059, 1060, 1061/3, 1062/1, 1063/1,
1070/1, 1071/1, 1072/1, 1871, 1872, 1930, 1931,
Flur 9: alle Flurstücke außer
1073, 1074, 1075, 1076/1, 1076/2, 1077/1, 1077/2, 1077/3,
1077/4, 1077/5, 1077/6, 1077/7, 1077/8, 1077/9, 1079, 1080,
1081, 1082, 1083/1, 1083/2, 1083/3, 1083/4, 1084, 1085,
1086, 1087, 1088, 1089, 1090, 1091, 1092, 1093, 1096, 1097,
1098, 1099, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104, 1105, 1106, 1107,
1108/1, 1109/1, 1110/1, 1111, 1112, 1122/2, 1123/1, 1124/2,
1125, 1126, 1127, 1128/2, 1868, 1869, 2218, 2219,
Flur 10: alle Flurstücke außer Nr. 1207/1, 1207/2,
Flur 11: Flurstücke
1248, 1250, 1251, 1252, 1253, 1254, 1256, 1257, 1258, 1259,
1260, 1261/1, 1261/2, 1263, 1264, 1265, 1266/1, 1267, 1268,
1269, 1270, 2020, 2021, 2106, 2107, 2108, 2109, 2110, 2111,
2143, 2144, 2145,
Gemarkung Sömmerda
Flur 17: alle Flurstücke außer
72, 74, 83, 84, 110/73, 111/73, 112/73, 114/73, 115/73,
116/73, 117/73, 118/73, 119/73, 121/73, 122/73, 123/73,
124/73, 125/73, 126/73.
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Gotha, 16.03.2015
(Flurbereinigungsbehörde)
Flurbereinigungsverfahren Ballstedt, Kreis Weimarer Land, Az.:
1-3-0103
I Aufhebungsbescheid Nr. 3
In dem Flurbereinigungsverfahren Ballstedt erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.
2835) folgenden
Nr. 3/2015
Aufhebungsbescheid Nr. 3
zu der vorläufigen Anordnung vom 21.04.2009 zum 05.06.2009
1. Aufgrund der Mitteilung der DB ProjektBau GmbH, für die DB Netz
AG (nachfolgend Unternehmensträger), vom 19.01.2015 wird die
vorläufige Anordnung vom 21.04.2009 von Amts wegen insoweit teilweise aufgehoben, als den Berechtigten die Nutzung und der Besitz
der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser
Grundstücke, welche für den Bau des Streckenlos 2 vorübergehend
entzogen wurden, mit Wirkung vom
30.04.2015
zurückgegeben werden.
Die betroffenen Flächen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Der genaue Umfang der Rückgabe ergibt sich aus den beigefügten Karten.
Die Anlage 1 und die Karten sind Bestandteile dieser Anordnung.
Die Karten werden nicht mit veröffentlicht. Sie liegen, wie unter 2.
angegeben, zur Einsichtnahme aus.
Alle anderen getroffenen Regelungen der vorläufigen Anordnung
vom 21.04.2009 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
2. Je eine Ausfertigung dieses Bescheides mit Karten liegt zwei
Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung in den Flurbereinigungsgemeinden sowie den angrenzenden
Gemeinden
VG „Gramme-Aue“, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt,
VG „An der Marke“, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach,
VG „Nordkreis Weimar“, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt,
VG „Grammetal“, Schlossgasse 19, 99428 Isseroda
und in der Stadtverwaltung der Stadt Weimar, Schwanseestraße 17,
99423 Weimar,
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Betroffenen
aus.
II Auflagen
Zur Feststellung, ob die vom Unternehmensträger zurückgegebenen Flächen wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert worden sind,
hat der Unternehmensträger vor dem unter I, 1 genannten Stichtag unter
Beteiligung der Flurbereinigungsbehörde die betroffenen Pächter anzuhören.
Gründe
Der Aufhebungsbescheid zu der vorläufigen Anordnung vom 21.04.2009
wurde erforderlich, da die Arbeiten auf den vorübergehend entzogenen
Flächen im Zusammenhang mit dem Bau der VDE 8.2 NBS Erfurt-Leipzig/Halle, PFA 1.2 abgeschlossen sind. Die Rückgabe betrifft den Bau
des Streckenlos 2. Die vorübergehend entzogenen Flächen stehen ohne
Auflagen wieder für die vormalige Nutzung zur Verfügung.
Mit der unter I, 1 bezeichneten Mitteilung des Unternehmensträgers
ist dieser seiner Verpflichtung gegenüber der Flurbereinigungsbehörde aus der zu seinen Gunsten erlassenen vorläufigen Anordnung vom
21.04.2009 nachgekommen.
Die betroffenen Pächter wurden vor Erlass dieser Anordnung angehört
und haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dem ersten
Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf
dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist.
gez.
Mathias Geßner
Amtsleiter
Anlage 1
Gemarkung
Flur
Flurstück
Gesamtfläche
in m2
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
197/3
198/3
198/4
198/6
199/1
199/2
199/3
199/4
199/5
199/6
200/5
201/1
201/2
202/1
202/2
21215
11399
5699
3849
5699
11399
11399
5699
5699
8496
11840
26888
19146
2524
40242
Flächenrückgabe
vorübergehende
Inanspruchnahme
ohne Auflagen in m2
201
170
414
470
441
714
623
264
298
343
133
16067
123
603
499
Bemerkungen
Gramme-Aue
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Ballstedt
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
Vippachedelhausen
-54
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
4
4
4
202/4
202/5
202/6
203/1
203/2
203/3
203/4
203/5
204/1
204/4
204/5
204/6
204/7
208/3
211/1
212/1
212/2
212/3
212/4
212/5
212/6
213/5
214
362
431/1
431/2
432
434/2
435
437
439
474/1
490
491
492
493
9734
27281
24831
27194
7500
12106
7500
28533
3584
21977
10000
11295
19062
7880
2350
11216
12448
11211
9987
9982
17309
6382
5129
386
22798
8223
229
10376
697
4716
2085
20986
170
840
1669
1354
920
2485
1654
7247
668
420
81
175
164
572
511
774
1111
188
3
6345
7316
6888
6570
6564
3044
75
6
70
899
557
217
15
158
78
20
83
25
20
36
12
Fläche von 30 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich
Fläche von 160 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich
Fläche von 226 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich
Fläche von 50 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich
Fläche von 56 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich
Fläche von 720 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich
Fläche von 175 m2 ist weiterhin für LBP erforderlich
Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Flurbereinigung Schloßvippach
Az.: 03.1-3-0325
Gotha den, 25.02.2015
Nichtamtlicher Teil
Blutspendetermine April
-
Einladung
zu einer Informationsveranstaltung im Flurbereinigungsverfahren
Schloßvippach
Das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha lädt die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
zu einer
Informationsveranstaltung
Donnerstag, dem 16.04.2015 um 19:00 Uhr
im großen Saal der Gaststätte Ratskeller
in 99195 Schloßvippach,
Erfurter Straße 11
ein.
Tagesordnung:
1. Stand des Flurbereinigungsverfahrens
2. Flurbereinigungsplan
- Bekanntgabe
- Anhörungstermin
- Rechtsbehelf
3. Sonstiges
gez.
Mathias Geßner
Amtsleiter
Nr. 3/2015
-
Mi 08.04.2015
17:00 - 19:00 Uhr
Straußfurt, Gemeindeschänke „Zum durstigen Willi“, Ernst-Thälmann-Str. 6
Do 09.04.2015
16:30 - 19:30 Uhr
Rastenberg, Haus des Gastes, Mühlstr. 4a
Fr 17.04.2015
16:30 - 19:00 Uhr
Guthmannshausen, ASB Rettungswache, Hauptstraße 99
Mo 20.04.2015
16:00 - 19:00 Uhr
Sömmerda, ASB Kreisverband Sömmerda e. V., Bahnhofstraße 2
Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH
gemeinnützige Gesellschaft
Gratulation zur Jugendweihe
und zur Konfirmation
Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Herr Manfred Bode,
sowie die
Gemeinde Alperstedt, Bürgermeister Herr P. Hehne,
Gemeinde Großmölsen, Bürgermeister Herr T. Ballin,
Gemeinde Großrudestedt mit den Ortsteilen
Kleinrudestedt, Schwansee und Kranichborn,
Bürgermeister Herr G. Walter,
Gemeinde Kleinmölsen, Bürgermeisterin Frau M. Poppitz,
Gemeinde Nöda, Bürgermeister Herr G. Riedel,
Gemeinde Ollendorf, Bürgermeister Herr H. Reckardt,
Gemeinde Udestedt, Bürgermeisterin Frau I. Lauß
und die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden
gratulieren allen Jugendlichen recht herzlich, die in diesem
Jahr an der Jugendweihe oder Konfirmation teilnehmen.
Wir wünschen viel Erfolg und alles erdenklich Gute für die
Zukunft!
Gramme-Aue
- 6 -
Nr. 3/2015
Stotternheimer Judoka bei Thüringen
und mitteldeutschen Meisterschaften der U 18 und U 21
erfolgreich
Tom Blechschmidt und Fabian Striehn werden Thüringer Meister
in Schmalkalden und bei den mitteldeutschen Meisterschaften erkämpfen Tom Blechschmidt Silber und Jörn Steinke die Bronzemedaille in Halle
Am 31. Januar fanden die diesjährigen Thüringer Landeseinzelmeisterschaften der Altersklassen der unter 18 und 21 jährigen männlichen und
weiblichen Judoka in Schmalkalden statt.
In der Sporthalle „Am Siechenrasen“ nahmen 168 Judoka aus ganz Thüringen teil. Für den JSC Stotternheim gingen 11 Judoka in den Altersklassen U18 und U21 auf die Tatami, wobei hier die Mehrzahl erstmals
in einer neuen nächst höherer Altersklasse kämpfte. Die jüngsten Jahrgänge des JSC sollten hier lediglich Erfahrungen sammeln um sich eben
in einer doch neuen Altersklasse zu orientieren, da der Altersunterschied
durchschnittlich 2 Jahre zu den dort schon etablierten Judoka beträgt.
Letztendlich setzten sich unsere Sportfreunde besser durch als erwartet.
Hier die Ergebnisübersicht:
In der U21: Fabian Striehn Gewichtsklasse (+90 kg) 1. Platz, Moritz Langheinrich (-81 kg) 3. Platz, Jessica Christall (-52 kg) 3. Platz
In der U18 : Tom Blechschmidt (-73 kg) 1. Platz; Yasin Yenice (-55 kg)
2. Platz; Tom Heunsch (-60 kg) 3. Platz; Justin Nessel (-60 kg) 3. Platz;
Emily Schnürpel (-70 kg) 3. Platz; Jörn Steinke (-66 kg) 3. Platz und Karl
Hofmeister 5. Platz
Somit konnten von 11 gestarteten Judoka 9 auf das Siegerpodest und
hatten sich durch diese Platzierung für die mitteldeutsche Meisterschaft
am 14.Februar in Halle (Sachsen-Anhalt) qualifiziert.
Thüringer Meisterschaftsteilnehmer auf Foto v.l.n r. Tom Heunsch,
Karl Hofmeister, Jessica Christall, Justin Nessel, Jörn Steinke, Fabian
Striehn, Moritz Langheinrich, Emily Schnürpel, Tom Blechschmidt und
Yasin Yenice (Paul Förther fehlt verletzungsbedingt)
Anhang: Bericht über die Mitteldeutsche Judoeinzelmeisterschaft
am 14.02.2015 in Halle
Tom Blechschmidt wurde Vizemeister und Jörn Steinke erkämpfte
Bronze Sie qualifizierten sich für die Deutschen Meisterschaften am
28.Februar in Herne (Nordrhein-Westfalen)
Am 14. Februar fanden die diesjährigen Mitteldeutschen Einzelmeisterschaften in den Altersklassen unter 18 jährigen männlichen und weiblichen Judoka in Halle (Sachsen-Anhalt) statt. An diesem Tag wurden die
Besten Judoka aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ermittelt.
Qualifiziert hatten sich für dieses Turnier die jeweils Gold, Silber und
Bronzemedaillengewinner ihres jeweiligen Landesverbandes in ihrer Gewichtsklasse.
Dieser Aufgabe stellten sich für den JSC Stotternheim Yasin Yenice, Tom
Heunsch, Tom Blechschmidt, Justin Nessel und Jörn Steinke (alle jüngste Jahrgänge 2000!).
Tom Blechschmidt (-73 kg) gewann seine Kämpfe und musste sich erst
im Finale gegen Hennebach vom JC Leipzig geschlagen geben. Für den
Stotternheimer Judoka und frischgebackenen Thüringenmeister ist es
ein Achtungserfolg genau wie für Jörn Steinke (-66 kg) der im Kampf um
die Bronzemedaille gegen Schadt aus Erfurt gewann. Somit fahren diese
beiden Sportfreunde zu den deutschen Meisterschaften nach Herne.
Tom Heunsch wurde siebter und Justin Nessel erkämpfte einen 5. Platz.
Beide Sportfreunde in der Gewichtsklasse -60 kg. Yasin Yenice (-55 kg)
verlor leider den Kampf um Platz 3, verpasste die Bronzemedaille wurde
Fünfter. Es ist den noch jungen Sportfreunden hoch anzurechnen, dass
sie in dieser Altersklasse allesamt mitgehalten und klasse Leistungen
erbracht haben.
Mit sportlichen Gruß
Th. Langheinrich, JSC Stotternheim
Mannschaftsfoto MDM Halle vl.n.r. Justin Nessel, Tom Blechschmidt;
Tom Heunsch; Jörn Steinke; Yasin Yenice
Neues aus der Staatlichen Regelschule
Schloßvippach
Dank für gute Zusammenarbeit
Im Namen der Schüler und Lehrer der Regelschule Schloßvippach bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern des BBZ Sömmerda für die jahrelange gute Zusammenarbeit.
In der Zeit haben viele Schüler einen guten Einblick über verschiedene
Berufsfelder erhalten.
Durch die Vielfalt an Angeboten war auch für jeden Schüler etwas dabei
und es hat auch immer viel Spaß gemacht. Stets wurden wir von freundlichen Ausbildern und Ausbilderinnen betreut und angeleitet. Das Arbeiten
mit Holz, Metall oder Farben fand großen Andrang und wurde uns stets
sachlich rübergebracht. Aber ein Einblick in die Berufsfelder Gesundheit
und Soziales, auch wie man gut kochen kann und so einige Tricks und
Tipps beim Arbeiten am Computer waren für einige Berufe sehr wichtig.
Ich glaube, dass sich der Berufswunsch von einigen Schülern dadurch
festigen konnte, aber auch das Ausschlussprinzip in der Berufswahl war
bei den Schülern dabei.
Ebenso hat man in einigen Berufsfeldern etwas Handfestes hergestellt,
konnte es mit nach Hause nehmen und stolz sein etwas geschafft zu
haben.
Auch ein Dankeschön an diejenigen, die an der Organisation des Projektes BERUFSSTART plus gearbeitet haben.
Stellvertretend für alle Schüler und Lehrer unserer Schule wünsche ich
dem gesamten Team vom BBZ alles Gute für die Zukunft.
Wir bedauern sehr, dass wir nicht mehr die Möglichkeit haben uns in
Ihrem Haus beruflich zu orientieren.
Robin Hesse
stellv. Schülersprecher
der RS Schloßvippach
SÖM 2015 am 7. und 8. November
Bitte Termin vormerken!
Die Organisatoren haben die Weichen gestellt. Die 22. SÖM findet am 7.
und 8. November in der Unstruthalle in Sömmerda statt.
Für Unternehmen des regionalen Marktes ist die SÖM als Kommunikationsplattform von besonderer Bedeutung. Handwerker, Dienstleister und
Produzenten haben hier die Möglichkeit, ihre Angebote einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Im direkten Kundenkontakt kann der Markt
sondiert und mit potenziellen Kunden das Gespräch geführt werden.
Die Unternehmen der Region sollten diesen Termin bereits jetzt in ihrem Veranstaltungskalender vormerken. Detaillierte Informationen zur
Anmeldung erhalten Sie, sobald die Anmeldeunterlagen zum Abruf zur
Verfügung stehen.
Der Veranstalter und die Organisatoren haben eine Bitte an die potenziellen Aussteller: Der große Rahmen stimmt, das zeigt die überaus positive
Resonanz der SÖM 2014 und die beachtliche Zahl von rund 3.800 Besuchern. Dennoch bitten wir um Ihre Anregungen, die in die Organisation
einfließen können. Mit Thomas Hollenbach wird auch in diesem Jahr ein
Vertreter der Unternehmen im Organisationsteam unsere Arbeit aktiv unterstützen. Somit „stricken“ Organisatoren und Aussteller gemeinsam am
Erfolg der 22. SÖM und im Interesse der Unternehmen.
Ansprechpartner für die SÖM 2015 sind:
Landratsamt Sömmerda
Amt für Wirtschaftsförderung
Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda
Tel: 03634 354-400
Gramme-Aue
- 7 -
Nr. 3/2015
Stadtverwaltung Sömmerda
Abt. Wirtschaftsförderung
Marktplatz 3-4, 99610 Sömmerda
Tel: 03634 350-302
Kreishandwerkerschaft Sömmerda
Lange Straße 16
99610 Sömmerda
Tel: 03634 321712
IHK Regionales Service-Center
August-Bebel-Straße 3
99610 Sömmerda
Tel: 03634 612661
Augenoptik Hollenbach
Lange Straße 61, 99610 Sömmerda
Tel: 03634 314676
Für die Einladung möchten wir uns recht herzlich bei Herrn Selle und
seinen freundlichen Mitarbeiterinnen bedanken.
Wegeinstandsetzung im Schwanseer Forst
Die Klassen 10b und 10c des Oskar-Gründler-Gymnasiums Gebesee
Celine Angerstein und Ulrike Mühlbauer
Der milde Winter hat den Forstleuten das Leben schwer gemacht, berichtet das Forstamt Erfurt-Willrode. Das betreffe insbesondere das Waldgebiet bei Schwansee, in dem in den nächsten Tagen noch mit Beeinträchtigungen bei der Begehbarkeit der Waldwege gerechnet werden müsse.
„Durch die milde und feuchte Witterung hatten die Böden keine ausreichende Tragfähigkeit. Daher musste die Holzernte immer wieder unterbrochen werden“, sagt der Leiter des Forstamtes Erfurt-Wilrode, Dr.
Chris Freise. Im Schwanseer Forst werde daher gerade die Rückung
abgeschlossen. Um die Wege zu schonen, werden einige Holzsortimente sogar erst in der nächsten Saison vollständig an die Forstwege
transportiert. Trotzdem komme es in den nächsten Tagen noch zu Beeinträchtigungen der Waldwege durch Schlamm und Reisigholz. „Sobald
die Abfuhr der Hauptsortimente von den Wegen abgeschlossen ist, wird
das Wegenetz bei passender Witterung wieder Stück für Stück instand
gesetzt“, bittet Freise die Waldbesucher noch um etwas Geduld. Das
betreffe insbesondere den Weg am Westkanal. Bei feuchteren Erdwegen abseits der Hauptwege, sei erst nach Absinken des Grundwasserstandes ein Technikeinsatz möglich. Völlig unbeeinträchtigt sind aktuell
die östlichen Wege entlang des Mühlkanals und der Teichacker. Auch
Brennholz könne jetzt vom Revierförster erworben werden. Das Revier
Schwansee wird derzeit von Ralf Kühnert vertreten (01723480111, ).
Nähere Informationen zu den Waldpflegemaßnahmen bietet das Forstamt auf einer geführten Försterwanderung am 16. Mai an. Unter dem
Motto „Dieser Wald ist anders – Nachhaltigkeit im Schwanseer Forst“
geht es um 10.00 Uhr vom Waldeingang Schwansee mit fachkundiger
Führung für jung alt zwei Stunden durch den grünen Maiwald.
Bei Rückfragen steht das Forstamt Erfurt-Willrode Tel. 036209 43020
gerne zur Verfügung (www.thueringenforst.de).
Dr. Freise
Forstamtsleiter
Auf den Spuren des Parlamentarismus
Gern folgten die Schüler der Klassen 10b und 10c des Oskar- GründlerGymnasiums Gebesee der Einladung unseres Bundestagsabgeordneten Herrn Selle, Parlamentarismus hautnah zu erleben. So reisten wir
vom 19. bis zum 20. März 2015 in unsere Landeshauptstadt.
Nachdem wir im Geschichts- und Sozialkundeunterricht schon ausführlich über die Rolle Berlins in der deutschen Geschichte eingestimmt worden waren, sollte es endlich losgehen. 7.00 Uhr in der Frühe, als alle
noch verschlafen waren, begann unsere Studienfahrt. Gerade in Berlin
angekommen startete auch schon unser Programm mit einer Führung im
Deutschen Dom über die „Parlamentarische Demokratie“. Leicht hungrig
liefen wir am Checkpoint Charlie vorbei und besuchten die Black Box, die
über den Kalten Krieg informierte. Begeistert von den Dokumentationen
und all den anderen Eindrücken gingen wir in unsere wohl verdiente Freizeit und durften nun Berlin allein erkunden.
Nach einer sehr bequemen und kurzen Nacht ging unser Programm
schon weiter.
Am Freitag stand nicht nur die Sonnenfinsternis auf unserem Programm,
sondern auch der Besuch des Bundestages. Nach einer Hochsicherheitskontrolle waren wir endlich im Bundestag. Zuerst saßen wir auf
der Tribüne im Plenarsaal und verfolgten spannend die Debatte über ITSicherheitssysteme. Anschließend führten wir eine anregende Diskussion mit Herrn Selle, dem CDU-Abgeordneten, der unseren Wahlkreis im
Bundestag vertritt. Vielleicht besucht er uns ja mal am Oskar-GründlerGymnasium, um die Diskussion fortzuführen.
Von der Kuppel des Bundestages hatten wir eine tolle Aussicht über die
Dächer von Berlin und konnten die letzten Momente der Sonnenfinsternis beobachten. Nachdem wir im Besucherrestaurant zwischen zwei
wirklich lecker schmeckenden Gerichten entscheiden durften, traten wir
auch schon nach dem Mittagessen die Heimfahrt an.
Wir werden Berlin sowohl bei Sonnenschein als auch bei Sonnenfinsternis in guter Erinnerung behalten.
Amtlicher Teil
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Bekanntmachung
Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und
Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der
jeweils geltenden Fassung
Ankündigung des Anhörungstermins
Gemarkung FlurFlurstücke
Alperstedt
6
797/1, 798/1, 798/20, 798/28, 798/29,
798/38, 798/39, 1131, 1132, 1133, 1160,
1161, 1169, 1170
Alperstedt
7
801/1, 801/2, 802/3, 802/4, 802/6,
806/20, 806/46, 806/88, 806/121,
806/122, 806/136
Alperstedt
9
886/1, 988/1, 1040, 1063
Auf den genannten Flurstücken wurde durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha eine Liegenschaftsvermessung zur
Herstellung der Verfahrensgrenze des Flurbereinigungsverfahrens
Alperstedter Ried (1-2-0627/ Grenzzug 1) durchgeführt. Es wurden
Grenzpunkte wiederhergestellt und teilweise abgemarkt. Das Ergebnis
der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet.
Zuvor haben die Eigentümer der Flurstücke die Möglichkeit, sich zum
Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern. Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 09.04.2015 um 13.00 Uhr statt. Der
Treffpunkt Siedlung 12 in Alperstedt.
Es ist Ihnen freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich
auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Nicht
anwesende Ehegatten sind nicht automatisch durch den anwesenden
Ehepartner vertreten. Auch in diesem Fall bedarf es einer schriftlichen
Vollmacht.
Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung des Termins entstehen, können nicht erstattet werden.
Für Fragen steht Ihnen Frau Buchmann unter 03621/ 358278 zur Verfügung.
Wahlbekanntmachung
für die Kommunalwahlen am 26. April 2015
des Bürgermeisters
in der Gemeinde Alperstedt
1.
Am 26. April 2015 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis 18.00
Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in
der Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2, 99195 Alperstedt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt
worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in
dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Gramme-Aue
- 8 -
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen
Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Bei der Wahl des Bürgermeisters ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen
worden.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerinnen und
Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem
amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder
eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem
Stimmzettel eintragen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet
dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss
einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der
Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten
oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies
dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler
bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich
auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies
zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung
der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum - Gemeinde Alperstedt, Neuer
Anger 2, 99195 Alperstedt -, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der
Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 26. April 2015 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe
können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch
abgegeben werden.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.
1 und 3 des Strafgesetzbuches):
8.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am Sonntag, dem 10. Mai
2015 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten
haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die
Stichwahl kommt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für
die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit
sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den
abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.
Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Großrudestedt, den 24. März 2015
Hanke
Wahlleiterin der Gemeinde Alperstedt
Gemeinde Alperstedt
Wahlleiterin Frau Hanke
c/o VG „Gramme-Aue“
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen
am 26. April 2015
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für
die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Alperstedt
1.
Der Wahlausschuss der Gemeinde Alperstedt hat in seiner Sitzung am
24. März 2015 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl des Bürgermeisters in
Nr. 3/2015
der Gemeinde Alperstedt beschlossen. Folgender Wahlvorschlag ist als
gültig zugelassen worden und wird hiermit bekannt gegeben.
Listennummer
Wahlvorschlag
Kennwort der Partei, Wählergruppe oder des Einzelbewerbers
1
Peter Hehne
- Kennwort: Hehne
Die Antwort auf die
Frage der
Bewerber/innen zu
Punkt 3 der Erklärung
der Bewerber/innen
lautet
nein
Die angegebene Antwort zu Punkt 3 bezieht sich auf die Frage, ob der
Bewerber wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit
dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit
oder Beauftragter die Einrichtung zusammengearbeitet hat.
2.
Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler
hat nur eine Stimme.
Die Wahl findet nach § 24 Abs. 7 Thüringer Kommunalwahlgesetzes
statt.
Der zugelassene Wahlvorschlag wird auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des abgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit
Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
Großrudestedt, den 24. März 2015
Hanke
Wahlleiterin
Bekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des
Bürgermeisters am 26. April 2015
in der Gemeinde Alperstedt
1.
Das Wählerverzeichnis für die oben angeführten Wahlen in der Gemeinde Alperstedt wird in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (06. April
bis 10. April 2015) während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“,
Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu
seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten
von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach
dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die
Einsichtnahme wird durch ein Bildschirmgerät ermöglicht.
2.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (06. bis
10. April 2015) Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben.
Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft
„Gramme-Aue“, Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die
vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.
3.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten
bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (05. April 2015) eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben
zu können.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der
Briefwahl teilnehmen.
5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag,
Gramme-Aue
- 9 -
5.1.
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur
Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen
eingetreten sind oder
c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung
festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses bekannt wird.
6.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24. April 2015), bis 18.00
Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt mündlich oder schriftlich
beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des
Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt
werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl
(25. April 2015), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können
aus den unter 5.2. Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr,
stellen.
Am Wahltag werden Wahlscheine in der Gemeinde Alperstedt, Neuer
Anger 2, 99195 Alperstedt bis 15.00 Uhr, ausgestellt.
7.
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein
hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der
Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
- einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Antragsteller
wahlberechtigt ist,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
- einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die
Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, die Nummer
des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der
Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen
wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte
vertritt; dies hat sie der oben genannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich
die bevollmächtigte Person auszuweisen.
8.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die
auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort
spätestens am Wahltag, dem 26. April 2015 bis 18.00 Uhr eingeht. Der
Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle
oder am Wahltag in der Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2, 99195
Alperstedt (Wahlraum) auch abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl
zu entnehmen.
Großrudestedt, den 20. März 2015
Hanke
Wahlleiterin der Gemeinde Alperstedt
Gemeinde Alperstedt
Wahlleiterin, Frau Hanke
c/o Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Alperstedt
am 26. April 2015
Bekanntmachung
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
für die Gemeinde Alperstedt
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet
am 26. April 2015 um 20.30 Uhr
in der Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2 in 99195 Alperstedt
statt.
Tagesordnung:
Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am
26. April 2015
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt zur Sitzung ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig,
Nr. 3/2015
wenn neben dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mindestens
die Hälfte der Beisitzer oder deren Stellvertreter anwesend sind. Die
Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Großrudestedt, den 13. März 2015
Hanke
Wahlleiterin der Gemeinde Alperstedt
Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen
der Gemeinde Alperstedt
Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen
Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt.
Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen:
Objekt
Alperstedter Landstraße Kies+Beton
Bachgasse 36
Bachgasse 37
Bachgasse 37 a
Bachgasse 37 b
Bachgasse 38
Bachgasse 39
Bachgasse 40
Bachgasse 41
Bachgasse 42
Bachgasse 43
Bachgasse 45
Backhausgäßchen 94
Breite Gasse 10
Der Anger 16
Der Anger 17
Der Anger 17 a
Der Anger 18
Der Anger 19 a
Der Anger 19 b
Der Anger 19 c
Der Anger 20
Der Anger 85 a
Der Anger 85 b
Der Anger 85 c
Der Anger 86
Der Anger 87
Kirchgasse 4
Der Anger 87 a
Der Anger 88
Großrudestedter Straße 7
Hinter der Schäferei 1
Kirchgasse 2
Kirchgasse 3
Kirchgasse 7
Kirchgasse 97
Siedlungsweg 82
Sömmerdaer Straße 57
Sömmerdaer Straße 58 a
Sömmerdaer Straße 59
Vor dem Obertore 1
Termin
14.04.2015
13.04.2015
13.04.2015
13.04.2015
13.04.2015
14.04.2015
14.04.2015
14.04.2015
14.04.2015
14.04.2015
14.04.2015
14.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
15.04.2015
16.04.2015
16.04.2015
16.04.2015
16.04.2015
16.04.2015
16.04.2015
16.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
17.04.2015
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten
Zeitraum nicht entsorgt
werden können, wenden sich bitte selbst an die
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“
i. A. des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“
für die Gemeinde Alperstedt
Frau Schmidt
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
oder
Telefon: 036204/ 570-23
Email: [email protected]
um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren.
Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung
Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge
Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage
entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/
Grundstück).
Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss
zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden.
Gramme-Aue
- 10 -
Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf dem
Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den
Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung
durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung
einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der Schläuche.
Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen.
Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die
Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche
Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht
eingehalten werden kann.
Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den
Entsorgungspflichtigen.
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
und alles erdenklich Gute
am 01.04.
am 01.04.
am 02.04.
am 02.04.
am 04.04.
am 10.04.
am 19.04.
am 30.04.
am 30.04.
Herrn Siegfried Rudolph
Herrn Manfred Henning
Herrn Walter Henfling
Frau Helga Rödiger
Herrn Werner Forbrig
Frau Margarete Schliefke
Herrn Konrad Henning
Frau Irmgard Henne
Frau Marion Hofmeister
zum 65. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
Nr. 3/2015
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Mittwoch, den 01.04.2015
Mittwoch, den 29.04.2015
Abholung blaue Tonne
Montag, den 27.04.2015
ungerade Woche
gerade Woche
Montag
Dienstag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Einladung zur Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Alperstedt
Am Mittwoch, dem 22.04.2015 findet um 18.30 Uhr unsere Jahreshauptversammlung in der Gaststätte „Schwarzer Adler“ statt.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Finanzbericht
4. Entlastung des Vorstandes
5. Bericht der Jagdpächter
6. Beschlussfassung
7. Sonstiges
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Gemeinde Großmölsen
Amtlicher Teil
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Az.: 1-3-0101
Flurbereinigungsverfahren Großmölsen
Gotha, 13.01.2015
Korrektur zum Aufhebungsbescheid Nr. 3
Hiermit wird der Aufhebungsbescheid Nr. 3 in dem Flurbereinigungsverfahren Großmölsen, Stadt Erfurt und Landkreis Sömmerda, in seiner Anlage 1 korrigiert.
Es erfolgt eine Korrektur der Anlage 1 des Aufhebungsbescheides Nr. 3
bezüglich der nachstehend aufgeführten und in der diesem Korrektur-
bescheid beigefügten Tabelle dargestellten Flurstücke. Sie bildet einen
Bestandteil dieses Bescheides.
Großmölsen, Flur 3, Flurstück 399
Großmölsen, Flur 3, Flurstück 402
Großmölsen, Flur 3, Flurstück 403
Großmölsen, Flur 3, Flurstück 406
Kleinmölsen, Flur 3, Flurstück 311
Kleinmölsen, Flur 3, Flurstück 315
Kleinmölsen, Flur 3, Flurstück 737
Die übrigen Festlegungen des Aufhebungsbescheides Nr. 3 bleiben bestehen.
Thomas Warstat
Anlage 1
Flurbereinigungsverfahren Großmölsen Korrektur
Az: 1-3-0101
Gemarkung
Flur
Flurstück
Gesamtgröße
Flurstück/m2
Großmölsen
Großmölsen
Großmölsen
Großmölsen
Kleinmölsen
Kleinmölsen
Kleinmölsen
3
3
3
3
3
3
3
399
402
403
406
311
315
737
2738
17475
9811
2351
7857
1817
51857
Flächenrückgabe
vorüberg.
Inanspruchnahme
in m2
(ohne Auflagen)
243
3120
3136
1947
160
1102
6791
Flächenrückgabe
vorüberg.
Inanspruchnahme
in m2
(mit Auflagen*)
Davon mit VAO
vom 08.04.2009
weiterhin
dauerhaft entzogen
in m2
1188**
Auflagen für die mit ** gekennzeichnete Fläche:
(1) Die TFW ist berechtigt,
a) auf dem Flurstück 737/westlich der Gleisanlage folgende wasserwirtschaftliche Anlage, bestehend aus
- der Fernwasserleitung OFL 12, DN 800 mit einem Schutzstreifen von 10 m Breite, teils im Schutzrohr DN 1200 verlaufend
- zwei Kabelschutzrohren PE 63 (KSR) für zwei Fernwirkkabel (FWK) und ein Kabelschutzrohr PE 110 mit einem gemeinsamen Schutzstreifen von 2 m Breite,
- dem Be- und Entlüftungsbauwerk BW/BE 11.12_062 (BW6a), begrenzt durch vier Poller, in einer Fläche von 179 m2
Gramme-Aue
- 11 -
Nr. 3/2015
b) auf dem Flurstück 737/östlich der Gleisanlage folgende wasserwirtschaftliche Anlage, bestehend aus
- der Fernwasserleitung OFL 12, DN 800 mit einem Schutzstreifen von 10 m Breite, teils im Schutzrohr DN 1200 verlaufend
- zwei Kabelschutzrohren PE 63 (KSR) für zwei Fernwirkkabel
(FWK) mit einem gemeinsamen Schutzstreifen von 2 m Breite,
- dem Absperrbauwerk mit Be- und Entlüftung BW/AB/BE
11.12_064 (BW6b), begrenzt durch vier Poller, in einer Fläche
von 249 m2
zu verlegen bzw. einzubringen, zu errichten, diese zu betreiben, dauernd
zu belassen und das belastete Grundstück zum Zwecke des Baues, des
Betriebes, der Unterhaltung und gegebenenfalls der Veränderung/Erneuerung der Anlage zu benutzen.
In dem genannten Schutzstreifen dürfen während der Dauer des Bestehens der Anlage keine baulichen oder sonstigen Anlagen errichtet beziehungsweise sonstige Einwirkungen vorgenommen werden, die den
Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden. Das
Gelände im Schutzstreifen darf nicht erhöht oder abgetragen werden,
leitungsgefährdende Stoffe dürfen nicht angehäuft werden.
Der Grundstückseigentümer/ Gebäudeeigentümer/ Erbbauberechtigte
hat zu dulden, dass Anpflanzungen und Bewuchs, auch soweit sie nicht
in den Schutzstreifen hineinreichen, so gehalten werden, dass sie den
Bestand und Betrieb der Anlage nicht gefährden, und, soweit dies der
Fall ist, entfernt werden.
Ein auf dem Grundstück befindlicher Wald ist so zu bewirtschaften, dass
Betrieb und Nutzung der Anlage nicht gestört werden.
Die Außengrenzen des Schutzstreifens werden bestimmt durch die Lage
der Leitung oder Anlage, deren Achse grundsätzlich unter der Mittellinie
des Schutzstreifens liegt.
(2) Die Ausübung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit darf
Dritten überlassen beziehungsweise das eingetragene Recht auf Dritte
übertragen werden.
(3) Der Eigentümer hat andere Nutzungsberechtigte im Sinne dieser
Dienstbarkeit zu verpflichten.
(4) Im Falle einer Veräußerung, Übertragung, Verpachtung oder sonstiger Belastungen des Grundstückes zugunsten Dritter wird der Eigentümer die Verpflichtungen aus diesem Vertrag dem Erwerber beziehungsweise Drittberechtigten auferlegen.
(Es handelt sich hier um die dingliche Sicherung der Fernwasserleitung
OLF 12 für die Thüringer Fernwasserversorgung)
Und einmal im Jahr grüßt der Osterhase…
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles
erdenklich Gute
am 20.04. Frau Marga Brachmann
am 28.04. Frau Liesi Groch
am 28.04. Herr Heinz Pehn
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Im Februar wurden wir bereits gefragt, ob wir auch in diesem Jahr wieder
unseren 3,50 Meter großen Osterhasen aufbauen. Man freue sich schon
darauf. Es gehöre inzwischen zu Ostern und sei einfach nicht mehr wegzudenken.
Solch positive Resonanz freut uns natürlich sehr. 2015 mussten wir unsere Osterbild im Schneegestöber aufbauen. Aber wir hielten durch und
das Ergebnis kann sich doch wieder sehen lassen. Oder?
Neben dem großen Osterhasen nehmen sich die Seniorinnen des Großmölsener Montagsbastler e.V. der Dekoration des Schlittens an der
Hauptstraße an. Wir finden, sie ist Helga, Brigitte, Margitta und Heidi in
diesem Jahr besonders gut gelungen. Anregungen hierzu fanden die Vier
auf unserem Frauentagsausflug nach Mühlhausen.
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 10.04.2015
Abholung blaue Tonne
Dienstag, den 14.04.2015
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Es ist jedoch unverkennbar, dass der ganze Ort den Frühling willkommen
heißt. Viele Einwohner haben ihre Häuser österlich geschmückt, was
uns Montagsbastler besonders freut.
Gramme-Aue
- 12 -
Nr. 3/2015
… und Zentralveranstaltungen:
-Heute!!! Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht
Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen
Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen.
- Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr in Udestedt mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl
- Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe in
Kranichborn und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz
- Rogate, 10.5., 9.30 Uhr in Udestedt
Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung
- Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5.,
09.00 Uhr Bläserandacht in der Kirchenruine Kleinrudestedt
10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am
Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune
Gemeindefahrt
Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt?
Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt!
Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai
Höhepunkte:
· Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen
Cranachaltar Thüringens
· Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher
Küche
· Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre mit
„Rundumerklärung“ und Kaffee
Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung.
Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten)
Anmeldung ab sofort bei Frau Kramer, Straße im Unterdorf 43 Tel.
036203 50337
Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug
Ihre Pastorin Eckert
PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die
das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten
lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre
erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften,
Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend,
die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch
selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles
ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem
einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es
wenigstens auf diesem Weg tun!
Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen
Ihre Pastorin Eckert
Amtlicher Teil
Beschluss des Gemeinderates
Beschlussvorlage Nummer 03-03/2014
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
Großmölsen
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt:
Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen!
Monatsspruch April aus Matthäus 27,54
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten
-
-
-
-
Karfreitag, 3.4., 10.00 Uhr, mit Heiligem Abendmahl
Ostermontag, 6.4., 10.00 Uhr
Jubilate, 26.4., 10.30 Uhr
Samstag, 16.5., 14.00 Uhr, mit Taufe
Bauamt
Datum 12.12.2014
BeratungsfolgeTermin
Status
Gemeinderat
16.12.2014
öffentlich abschließend
Vergabe von Bauleistungen - Straßenreparatur Großrudestedter
Straße (Kreuzung) in Kranichborn
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt beschließt, den Auftrag
für die Reparaturarbeiten in Kranichborn, in der Großrudestedter Straße (Kreuzung) der Firma Tief-und Naturbau Sömmerda, Paul Jorcke,
Schloßvippacher Straße 1, 99610 Sprötau in Höhe von 6.158,25 Euro
zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die überplanmäßige Ausgabe wird aus der allgemeinen Rücklage, Hhst.
9100.3100 finanziert.
BeschlussergebnisseJa Nein
Enthaltung
Gemeinderat
110
0
Walter Bürgermeister
- Siegel -
Gramme-Aue
- 13 -
Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen
Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen
Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt.
Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen:
Objekt
Karl-Marx-Platz 3
Neue Straße 03/ Kindergarten
Schloßvippacher Straße 1
Alperstedter Straße 1, 5 und 6
Amselweg 3 und 5
Amtsgerichtsstraße 1 und 2
Amtsgerichtsstraße 3 und 4
An der Ziegelei 1, 2, 3, 4, 5 und 6
Anger 1, 3, 4 und 5
Anger 6 und 7
Bahnhofstraße 3, 4, 7 und 9
Bahnhofstraße 15, 17, 19b und 21
Bahnhofstraße 23 und 25
Bahnhofstraße 30, 34, 36 und 38
Bahnhofstraße 40, 41, 42 und 44
Breite Straße 1, 5, 7 und 9
Breite Straße 10, 11, und 13
Breite Straße 14, 15, 16, 17 und 19
Breite Straße 20, 20a, 21 und 22
Breite Straße 23, 24, 25, 26 und 27
Erfurter Straße 1, 2, 3, 4 und 5
Erfurter Straße 6 und 7
Erfurter Straße 8, 9, 10, 12, 13 und 15
Goethestraße 1 und 3
Goethestraße 5, 6, 7, 9 und 11
Goethestraße 13, 15, 17, 19 und 20
Goethestraße 21 und 23
Goethestraße 25, 27, 31, 31a und 33
Karl-Marx-Platz 3a und 4
Karl-Marx-Platz 5, 6, 7, 8 und 9
Karl-Marx-Platz 10, 11, 12 und 13
Karl-Marx-Platz 14, 15 und 17
Kittel 1, 3, 4, 5 und 6
Kittel 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13
Kittel 14, 16, 18, 20 und 22
Kleine Gasse 1, 3 und 4
Kleinrudestedter Straße 1, 2 und 3
Kleinrudestedter Straße 5, 6, 7 und 8
Kleinrudestedter Straße 11 und 14
Kranichborner Straße 1 und 1a
Kranichborner Straße 2, 3a, 3 und 4
Kranichborner Straße 6, 7, 8 und 10
Kranichborner Straße 11-13
Kranichborner Straße 12
Lindenstraße 1, 2, 3, 4 und 5
Lindenstraße 6, 7, 8, 9,10 und 11
Lindenstraße 12, 13, 15, 16 und 17
Lindenstraße 14
Mittelgasse 2, 3 und 4
Mühlstraße 1, 2 und 3
Mühlstraße 4/ Obergasse 1 a
Mühlstraße 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11
Mühlstraße 12, 13, 14 und 15
Mühlstraße 16, 17 und 18
Mühlstraße 20, 20a, 21 und 22
Neue Straße 1, 2, 4 und 5
Neue Straße 6, 7, 8, 9, 9a und 10
Neue Straße 11, 12, 13 und 14
Nordstraße 2 und 3
Nordstraße 4, 5, 6, 7, 8 und 9
Nordstraße 10, 11, 12 und 13
Oberer Anger 3
Obergasse 1, 2a, 2, 3 und 4
Obergasse 6, 7, 8, 9, 10 und 11
Obergasse 12
Pfarrgasse 1, 2, 3 und 6
Quergasse 1, 2, 3, 4 und 5
Scheunengasse 2
Schiemühle 1 und 2
Schillerstraße 2, 3, 5, 6 und 7
Termin
20.04.2015
20.04.2015
20.04.2015
20.04.2015
20.04.2015
20.04.2015
21.04.2015
21.04.2015
21.04.2015
22.04.2015
22.04.2015
22.04.2015
22.04.2015
23.04.2015
23.04.2015
23.04.2015
24.04.2015
24.04.2015
24.04.2015
27.04.2015
27.04.2015
27.04.2015
28.04.2015
28.04.2015
29.04.2015
29.04.2015
29.04.2015
30.04.2015
30.04.2015
30.04.2015
04.05.2015
04.05.2015
04.05.2015
05.05.2015
05.05.2015
06.05.2015
06.05.2015
06.05.2015
07.05.2015
06.05.2015
07.05.2015
07.05.2015
08.05.2015
11.05.2015
11.05.2015
11.05.2015
12.05.2015
15.05.2015
12.05.2015
12.05.2015
13.05.2015
13.05.2015
13.05.2015
15.05.2015
15.05.2015
15.05.2015
18.05.2015
18.05.2015
18.05.2015
19.05.2015
19.05.2015
20.05.2015
20.05.2015
20.05.2015
21.05.2015
21.05.2015
21.05.2015
21.05.2015
22.05.2015
22.05.2015
Nr. 3/2015
Objekt
Schloßvippacher Straße 2, 3, 4, 6 und 8
Schloßvippacher Straße 10
Straße der Einheit 3, 4 und 8
Straße des Friedens 2
Tränkfurt 1
Über der Gramme 1 und 3 2
Untergasse 1, 2 und 3
Termin
22.05.2015
26.05.2015
26.05.2015
26.05.2015
26.05.2015
6.05.2015
26.05.2015
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten
Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“
i. A. des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“
für die Gemeinde Großrudestedt
Frau Schmidt
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
oder
Telefon: 036204/ 570-23 Frau Schmidt
Email: [email protected]
um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren.
Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung
Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge
Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage
entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/
Grundstück).
Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss
zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden.
Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf dem
Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauensbeauftragten
den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die
Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der
Schläuche.
Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen.
Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die
Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche
Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht
eingehalten werden kann.
Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den
Entsorgungspflichtigen.
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 03.04.
am 04.04.
am 08.04.
am 09.04.
am 11.04.
am 12.04.
am 12.04.
am 13.04.
am 14.04. am 15.04.
am 16.04.
am 17.04.
am 18.04.
am 19.04.
am 20.04.
am 20.04.
am 21.04.
am 22.04.
am 22.04.
am 22.04.
am 23.04.
am 24.04.
am 24.04.
am 29.04.
Frau Ursula Batze
Frau Ingeborg Will
Herrn Horst Werrlich
Frau Gisa Stäber
Herrn Manfred Hofmann
Frau Johanna Döring
Frau Margarete Pauli
Herr Harald Grohmann
Herr Bernd Sömmer
Frau Renate Döring
Herrn Lothar Büchner
Herrn Kurt Knauft
Herrn Harald Coccejus
Herrn Heinz Guttstein
Herrn Kurt Kretschmar
Herrn Gerhardt Hasselmann
Frau Lieselotte Näther
Frau Hildegard Völker
Herrn Klaus Schilling
Frau Ursula Möller
Frau Gisela Furche
Frau Hanni Haferburg
Herr Roland Georgy
Herr Manfred Rudolphi
zum 67. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Gramme-Aue
- 14 -
Nr. 3/2015
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Für das leibliche Wohl wird gesorgt!
Gramme-Aue
- 15 -
Nr. 3/2015
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Donnerstag, den 16.04.2015
Abholung blaue Tonne
Dienstag, den 08.04.2015
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Männergesangsverein HARMONIE Großrudestedt
Goldene Hochzeit von Ursula und Siegfried Möller
Für uns Sänger ist es immer wieder eine besondere Verpflichtung, Ehejubiläen und andere familiäre Höhepunkte in Großrudestedt und Umgebung mit unserer Gratulation sowie Wunschliedern einen festlichen Rahmen zu geben. Ganz besonders gern taten wir dieses bei der Familie
unseres Seniordirigenten Siegfried Möller zu ihrer Feier der Goldenen
Hochzeit am 28.02.2015. Erneut war Frau Doris Blau in Vertretung als Dirigentin zur Stelle, sodass im Saal des Bürgerhauses zu Großrudestedt
ein anspruchsvolles Programm geboten werden konnte. Verstärkt durch
die Männer des Schwanseer Volkschores sangen wir fünf Lieder, die den
zahlreichen Gästen und natürlich dem Jubelpaar sichtlich viel Freude bereiteten und mit reichlich Applaus bedacht wurden. Mit einem üppigen
Präsentkorb sowie Blumengebinde gratulierte unser Erster Vorsitzender
Georg Merten, in seiner bekannten herzlichen Art und Weise, und würdigte das familiäre Engagement, das über viele Jahre im Dienst für den
Chorgesang gestanden hat und noch steht. Erstmals in unserer Vereinsgeschichte gesellten sich dann die Frauen aus Kranichborn in die Reihen
der „Harmonie“ Großrudestedt. Wir sangen gemeinsam „Das Wandern
ist der Möllers Lust“ und zauberten somit ein Lächeln auf die Gesichter
der Anwesenden. Die Freude beim gemeinsamen Gesang und der große Zuspruch der Zuhörer bekräftigten unseren Wunsch, auch zukünftig
mit den lebenslustigen Damen aus dem Nachbarort einige gemeinsame
Projekte zu gestalten. Sie, liebe Leserinnen und Leser, dürfen gespannt
sein! Nachdem der kulturelle Teil abgeschlossen war, lud uns das Goldene Paar noch zu einem kleinen Imbiss sowie Umtrunk im Kreise seiner
Gäste ein, wofür wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bedanken wollen.
Wir wünschen ihnen noch viele Jahre bei bester Gesundheit im Kreise
ihrer Lieben.
Premiere: Kranichborner Sängerinnen gemeinsam mit der „Harmonie“
Siegfried Langenberg
Das Goldene Paar im Kreise der Familie
Stiftungsfest 2015
Die Chöre Schwansee und Großrudestedt ehren gemeinsam das
Goldene Paar
Glückwünsche an Ursula und Siegfried im Namen der „Harmonie“
Unser Chor ist nachweislich am 18.02.1851 gegründet worden. Diesem
Tag wird alljährlich mit einem Stiftungsfest oder auch Gesangsvereinsball
feierlich gedacht.
Rückblick: Wie ich schon in einigen Artikeln erwähnt habe, war das der
Höhepunkt für die Mitglieder und Honoratioren von Großrudestedt im
Jahresverlauf. Da die Eintrittskarten heiß begehrt waren, konnte nur eine
begrenzte Anzahl ausgegeben werden. Denn allein die zahlreichen Mitgliedern mit Angehörigen brachten den Saal im „Deutschen Haus“ bereits
zum Bersten. Wer sich zu diesem illustren Kreis von Teilnehmern zählen
durfte, dem wurde dann auch etwas geboten! Die festliche Polonaise,
standesgemäß mit den in Frack und Zylinder gekleideten Mitgliedern
sowie deren Damen in Ballkleidern und Roben, eröffnete den Abend.
Dieses gehörte sich nun mal für diese Epoche und war ein Ausdruck der
Würdigung sowie des Gedenkens an den Gründungstag. Nach einem
„Rheinländerwalzer“ nahm der Chor Aufstellung und der jeweilige Vorsitzende hielt eine Festrede, woran sich 4 bis 5 Lieder aus dem aktuellen
Repertoire anschlossen. Zur Tradition gehörte es auch, an dieser Stelle
verdienstvolle Mitglieder für ihre langjährige Treue mit einer Urkunde auszuzeichnen. Nun ertönte das Lied „0 Schutzgeist alles Schöne“ von Wolfgang Amadeus Mozart sowie ab den 50er Jahren „Das Hannoversche
Hoch“ - geschrieben von Horst Weih aus Schwansee - als besondere Ehrung dieser Jubilare. Danach konnte zu der Musik einer immer sehr zahlreichen Musikkapelle nach Herzenslust bis in die Morgenstunden getanzt
werden. Dabei behielt der Hauptkassierer immer einen klaren Kopf, denn
er musste die Musiker zum Ende auf Heller und Pfennig ausbezahlen!
Das diesjährige Stiftungsfest am 20.02.2015 in „Kalles Schankwirtschaft“
fiel im Vergleich zur Pracht vergangener Jahrzehnte bescheidener aus.
Da die Grippewelle die Sängerschar stark reduziert hatte und auch unser Dirigent Franz Mader in den Semesterferien im heimischen Bayernland weilte, griffen wir auf altbewährtes eingesungenes Musikrepertoire
zurück. Unter dem Dirigat der Schwanseer Nachbarchordirigentin Frau
Doris Blau konnten wir dankenswerterweise vier Lieder zum Vortrag bringen. Die anwesenden Gäste und Sänger konnten nun die Ehrung für
30-jährige Mitgliedschaft von Dirk Näther sowie 40-jährige von Siegfried
Langenberg miterleben. Beide erhielten eine Urkunde von Thüringer
Sängerbund sowie der „Harmonie“ Großrudestedt und ein schönes Blumengebinde.
Gramme-Aue
- 16 -
Da die verdienstvollen Sänger Hans Näther (50 Jahre) und Kurt Näther
(65 Jahre) nicht anwesend waren, war deren Ehrung später nachzuholen. Auch hier erklangen wieder die Titel „0 Schutzgeist“ und das „Hannoversche Hoch“. Ihnen nochmals ein herzliches Dankeschön für die langjährige Treue! Danach legte unser Diskjockey Achim Kraß in altbewährter
Weise wieder einige „heiße Scheiben“ in seine Anlage, zu denen nach
Belieben getanzt werden konnte. Zwischendurch zeigte Schriftführer Ralf
Birkemeyer in einer Videopräsentation einen Rückblick über Chorhöhepunkte des vergangenen Jahres 2014. Bis in die Samstagmorgenstunden
soll eine unentwegte Schar noch in guter Stimmung angehalten haben!
Traditionell folgte am nächsten Tag das sogenannte „Nachtreiben“, bei
dem sich die mehr oder weniger erholten Mitglieder pünktlich um 14
Uhr im Vereinslokal treffen. Die Tische waren reichlich mit mitgebrachter
Wurst, Brot, Gewürzgurken, Gehakten und vieles mehr gedeckt, sodass
das Treiben seinen Lauf nehmen konnte.
Zur freudigen Überraschung hatte sich auch Ehrenmitglied Kurt Näther
eingefunden. Ihm überreichte unser 1. Vorsitzender Georg Merten die
seltene Ehrung für 65-jährige Mitgliedschaft mit den Worten des ehemaligen Vereinsvorsitzenden Erich Senf: „Sänger sein das heißt: Diesen
schönen alten Brauch mit Lust und Liebe nachgehen mit allem was in
uns ist!“
Es gratulierten alle Anwesenden und wünschten ihm noch viele Jahre bei
bester Gesundheit in unserem Kreise. Natürlich wurden nun auch, unter
dem Dirigat des Seniordirigenten Siegfried Möller, einige Lieder gesungen, die alle Sänger gern hören sowie interpretieren. Viele humorvolle
Anekdoten machten ihre Runde, sodass herzhaft gelacht werden konnte.
Einen Beitrag dazu lieferte die treue Sängerwitwe Karin Adolf mit ihren
alljährlich frisch gebackenen Zwiebelkuchen, wofür wir hier nochmals einen großen Dank sagen wollen! Der Archivar las noch einige Begebenheiten aus den Protokollbüchern vergangener Jahre vor, die so manchen
Anlass zum Schmunzeln gaben.
Solch schöne Stunden, die uns des Alltags Sorgen für einige Zeit vergessen lassen, erlebt man stets in unserer HARMONIE, die jeden Dienstag
um 19:30 Uhr im bekannten Vereinslokal zur Chorprobe einlädt.
Siegfried Langenberg
Die „Harmonie“ hervorragend dirigiert von Doris Blau
Nr. 3/2015
Diskjockey Achim mit einem stimmungsvollen Solo
Mitglieder- und Wahlversammlung
der Jagdgenossenschaft Großrudestedt
Der Jagdvorstand lädt alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Großrudestedt gehören und auf denen die Jagd
ausgeübt werden kann, recht herzlich zur nicht-öffentlichen Mitgliederversammlung und Wahl des neuen Vorstandes
am Mittwoch, den 15. April 2015
um 20.00 Uhr im Deutschen Haus (Herrenzimmer)
in Großrudestedt
ein.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
3. Rechenschaftsbericht einschließlich Finanzbericht des Jagdvorstandes
4.Diskussion
5. Beschluss zur Entlastung des alten Vorstandes
6. Wahl des neuen Vorstandes
7.Beschlussvorlagen
- Auszahlung des Reinertrages
- Verwendung nicht in Anspruch genommener Mittel
Anmerkung: Nach § 3 (2) der „Satzung der Jagdgenossenschaft“ führt
die Jagdgenossenschaft ein Jagdkataster, in dem alle Eigentümer der
zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundflächen (bejagbare Flächen) und deren Größe ausgewiesen werden.
Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen zur Ausübung ihrer Mitgliedschaft dem Jagdvorsteher aktuelle Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc. vorzulegen. Diese sind auch bei der Auszahlung der Jagdpacht vorzuweisen, um den Pachtanspruch zu dokumentieren.
Nach § 8 (3) der Satzung kann sich jeder Jagdgenosse bei der Beschlussfassung durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in
gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, der selben
Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für
die Erteilung an einen Jagdgenossen ist die Schriftform erforderlich. Ein
bevollmächtigter Vertreter darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für
juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe
oder deren Beauftragte.
Nachruf
Mit Betroffenheit haben wir von dem Tod unserer ehemaligen Kollegin
Frau Edith Schwalbe
Kenntnis genommen.
Neben der Trauer bleibt die Erinnerung an eine engagierte
Mitarbeiterin, die gewissenhaft ihren Beruf im Kindergarten
Kranichborn der Gemeinde Großrudestedt ausgeübt hat.
Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.
Den Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme.
Für die Gemeinde Großrudestedt
Gerhard Walter
Bürgermeister
Ehrung der verdienstvollen Sänger S. Langenberg und D. Näther
Gramme-Aue
- 17 -
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
Großrudestedt
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 24.04.2015
Abholung blaue Tonne
Dienstag, den 08.04.2015
Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt:
Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen!
Monatsspruch April aus Matthäus 27,54
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten:
-
-
-
-
Nr. 3/2015
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Karfreitag, 3.4., 15.00 Uhr, mit Heiligem Abendmahl
Ostersonntag, 5.4., 10.00 Uhr
Quasimodogeniti, 12.4., 9.15 Uhr
Andacht im Kirchturm anläßlich des Einmarsches der Amerikaner in
Großrudestedt
Kantate, 3.5., 10.00 Uhr
… und zu den Zentralveranstaltungen:
-Heute!!! Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht
Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen
Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen.
- Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr in Udestedt mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl
- Ostermontag, 6.4., 9.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt
- Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe in
Kranichborn und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz
- Rogate, 10.5., 9.30 Uhr in Udestedt
Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung
- Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5.,
09.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt
10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am
Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune
Gemeindefahrt
Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt?
Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt!
Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai
Höhepunkte:
· Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen
Cranachaltar Thüringens
· Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher
Küche
· Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre
mit „Rundumerklärung“ und Kaffee
Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung.
Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten)
Anmeldung ab sofort bei Frau Prestel, Bahnhofstr. 23 oder Frau Bauer,
Pfarrgasse 3
Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug
Ihre Pastorin Eckert
PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die
das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten
lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre
erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften,
Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend,
die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch
selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles
ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem
einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es
wenigstens auf diesem Weg tun!
Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen
Ihre Pastorin Eckert
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
Kleinrudestedt
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt:
Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen!
Monatsspruch April aus Matthäus 27,54
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten in der Ruine:
-
-
Ostermontag, 6.4., 9.00 Uhr Bläserandacht
Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5., 9.00 Uhr Bläserandacht
... den Gottesdiensten in Großrudestedt:
-
-
-
-
Karfreitag, 3.4., 15.00 Uhr, mit Heiligem Abendmahl
Ostersonntag, 5.4., 10.00 Uhr
Quasimodogeniti, 12.4., 9.15 Uhr
Andacht im Kirchturm anläßlich des Einmarsches der Amerikaner in
Großrudestedt
Kantate, 3.5., 10.00 Uhr
…. und zu den Zentralveranstaltungen:
-Heute!!! Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht
Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen
Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen.
- Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr in Udestedt mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl
- Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe in
Kranichborn und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz
- Rogate, 10.5., 9.30 Uhr in Udestedt
Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung
- Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5.,
10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am
Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune
Gemeindefahrt
Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt?
Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt!
Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai
Höhepunkte:
· Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen
Cranachaltar Thüringens
· Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher Küche
· Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre mit
„Rundumerklärung“ und Kaffee
Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung.
Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten)
Anmeldung ab sofort bei Frau Rödiger, Anger 3a oder im Pfarramt.
Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug
Ihre Pastorin Eckert
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die
das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten
lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre
erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften,
Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend,
die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch
selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles
ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem
einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es
wenigstens auf diesem Weg tun!
am 03.04. Frau Sonnja Voigt
am 16.04. Herr Jürgen Rödiger
Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen
Ihre Pastorin Eckert
Nichtamtlicher Teil
zum 83. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
Gramme-Aue
- 18 -
Nr. 3/2015
Heimatverein Kranichborn e. V.
In diesem Jahr feiern wir unseren 20. Jahrestag!
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 01.04.
am 23.04.
am 23.04.
am 30.04.
Frau Jutta Gräser
Frau Martha Möller
Herrn Wilhelm Güth
Herrn Helmut Sander
www.kranichborn.jimdo.com
zum 69. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
Kranichborn
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt:
Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen!
Monatsspruch April aus Matthäus 27,54
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten:
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Donnerstag, den 16.04.2015
Abholung blaue Tonne
Mittwoch, den 08.04.2015
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
-
Karfreitag, 3.4., 10.00 Uhr, mit Heiligem Abendmahl
Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe
und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz
Kantate, 3.5., 16.00 Uhr
… und zu den Zentralveranstaltungen:
-
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
-
Heute!!! Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht
Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen
Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen.
Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr in Udestedt mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl
Ostermontag, 6.4., 9.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt
Rogate, 10.5., 9.30 Uhr in Udestedt
Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung
Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5.,
9.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt
10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am
Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune
Gemeindefahrt
Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt?
Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt!
Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai
Höhepunkte:
· Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen
Cranachaltar Thüringens
· Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher
Küche
· Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre mit
„Rundumerklärung“ und Kaffee
Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung.
Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten)
Anmeldung ab sofort bei Frau Kästner, Platz des Friedens 1, Tel. 03634
611003 oder im Pfarramt.
Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug
Ihre Pastorin Eckert
PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die
das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten
lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre
erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften,
Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend,
die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch
selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles
ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem
einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es
wenigstens auf diesem Weg tun!
Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen
Ihre Pastorin Eckert
Gramme-Aue
- 19 -
Nr. 3/2015
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 09.04.
am 11.04.
am 15.04.
am 17.04.
am 19.04.
am 24.04.
am 24.04.
am 26.04.
Frau Hannelore Grenzemann
Frau Ursula Hesse
Frau Regina Lachmann
Herrn Karl-Heinz Blawid
Herrn Henry Walter
Frau Christa Schmid
Frau Käte Rudolph
Frau Marga Kaulfuß
zum 66. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Schwansee HELAU!!!
Entsorgungstermine
Nach einer gelungen 2. Abendveranstaltung in Schwansee hieß es am
Sonntag, 15.02.2015 für alle Mitglieder des SCC früh aufstehen und ab
nach Erfurt. Anlässlich unserer 40 Jahre SCC hatten wir das große Vergnügen den Umzug mit anzuführen. Wir starteten dieses Jahr bereits
mit der Wagennummer 7. Aufgestellt in Reih und Glied ging es pünktlich
13:11 Uhr am Domplatz los. Die Sonne ließ nicht lange auf sich warten
und unsere Kostüme strahlten wie immer im vollen Glanz. Stefan Latza,
unser Sprachrohr, heizte der Menge richtig ein. Danke unserer Sponsoren und viel Eigeninitiative hatten wir extravagantes Wurfmaterial. Über
Bonbons bis hin zu großen Kuscheltieren war alles vorhanden. Mit Musik,
Tanz und Gesang zogen wir durch das närrische Volk und grüßten Erfurt
mit einem dreifachen Schwansee Helau.
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Donnerstag, den 16.04.2015
Abholung blaue Tonne
Mittwoch, den 08.04.2015
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Schwanseer Carnevals Club
Weiberfasching in Großrudestedt - ein Gastauftritt jagt den
Nächsten
Am Donnerstag, 12.02.2015 lud der Schwanseer Carnevals Club wieder
zum alljährlichen Weiberfasching in Großrudestedt ein. An diesem Tag
hatten die Frauen das Zepter wieder fest in der Hand und die Männer
durften für uns das Tanzbein schwingen. Nach der tollen Eröffnungszeremonie jagte ein Gastauftritt den Nächsten. Begrüßen durften wir wieder
einmal Doomsday mit einer Trommeleinlage und das Schloßvippacher
Männerballett mit dem Tanz: „Engel gegen Teufel“. Erstmals dabei waren
dieses Jahr die jungen Männer von Stotternheim mit einer sehenswerten
Hip-Hop Show. „Oma Idchen“ brachte wie jedes Jahr den Saal zum Lachen und Klatschen. Als krönenden Abschluss tanzten die „Hühner“ vom
SCC. Dies lies nun auch die letzte Frau von ihrem Stuhl erheben. Nach
dieser gelungenen Veranstaltung konnten nun die Frauen die Tanzfläche
erobern und es wurde noch einige Stunden gefeiert.
Der Schwanseer Carnevals Club bedankt sich herzlich bei allen Gastauftritten, närrischen Weibern und der Bewirtung durch Kalle´s Schankwirtschaft.
Wir hoffen dass Ihr nächstes Jahr wieder alle dabei seid.
Rosenmontag widmet der SCC den Kindern
Die Turnhalle in Großrudestedt war zum Kinderfasching am Rosenmontag, 16.02.2015 wieder voll besetzt. Alle Kinder waren toll verkleidet und
der SCC konnte mit seinem Kinderprogramm starten. Zusehen waren die
Kinder- und Jugendgarde, unser Tanzmariechen und zwei Showtänze.
Zwischendurch gab es viele Bonbons zu fangen und eine riesengroße
Polonäse durch die Turnhalle. Mit einem Schwansee Helau verabschiedeten wir uns, denn wir hatten im Anschluss schon den nächsten Auftritt
im Kindergarten „Glühwürmchen“ der Thüringer Energie. Hier gab es
auch wieder einige tolle Punkte aus unserem Kinderprogramm zusehen.
Wir danken allen Kindergärten und Grundschulen für die Spenden und
freuen uns schon darauf euch nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
Faschingsumzug in Erfurt - der Schwanseer Carnevals
Club grüßt Erfordia
Gramme-Aue
- 20 -
Nr. 3/2015
Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher
Küche
· Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre
mit „Rundumerklärung“ und Kaffee
Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung.
Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten)
Anmeldung ab sofort bei Frau Garnat, Erfurter Str. 16, Tel. 036204 50408
oder im Pfarramt.
Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug
Ihre Pastorin Eckert
·
Försterwanderung im Schwanseer Forst
Das Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode lädt zu einer geführten Försterwanderung am Samstag, 16. Mai in den Schwanseer Forst ein. Treffpunkt
ist um 10.00 Uhr am Waldeingang Schwansee (Waldweg neben dem
Wohnhaus der Familie Kirsch). Unter dem Motto „Dieser Wald ist anders
- Nachhaltigkeit im Schwanseer Forst“ geht es mit fachkundiger Führung
für jung alt zwei Stunden durch den grünen Maiwald. Auf dem Programm
stehen die Geschichte des Waldgebietes und Erläuterungen zu den
Waldpflegemaßnahmen der vergangenen Saison. Das Revier Schwansee wird derzeit von Revierförster Ralf Kühnert vertreten (01723480111,
). Empfohlen wird festes Schuhwerk und Insektenschutzspray.
Bei Rückfragen steht Forstamt Erfurt-Willrode (036209/ 4302-0) gerne
zur Verfügung.
PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die
das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten
lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre
erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften,
Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend,
die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch
selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles
ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem
einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es
wenigstens auf diesem Weg tun!
Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen
Ihre Pastorin Eckert
Nichtamtlicher Teil
Dr. Freise
Forstamtsleite
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
Schwansee
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt:
Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen!
Monatsspruch April aus Matthäus 27,54
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 06.04.
am 18.04.
am 28.04.
am 29.04.
Frau Annemarie Wrobel
Herr Jürgen Böse
Frau Helga Landgraf
Herr Ludwig Junge
zum 74. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten:
-
Karfreitag, 3.4., 14.00 Uhr, mit Heiligem Abendmahl
Quasimodogeniti, 12.4., 10.00 Uhr
Kantate, 3.5., 14.00 Uhr
…. und zu den Zentralveranstaltungen:
-
-
Heute!!! Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht
Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen
Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen.
Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr in Udestedt mit Konfirmation und Heiligem Abendmahl
Ostermontag, 6.4., 9.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt
Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe in
Kranichborn und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz
Rogate, 10.5., 9.30 Uhr in Udestedt
Kinder-Kekse-Kirche für Vorschulkinder mit Begleitung
Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5.,
09.00 Uhr Bläserandacht in der Ruine Kleinrudestedt
10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am
Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune
Gemeindefahrt
Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt?
Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt!
Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai
Höhepunkte:
· Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen
Cranachaltar Thüringens
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 10.04.2015
Abholung blaue Tonne
Dienstag, den 14.04.2015
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Kleinmölsen erstrahlt im Osterschmuck
Unser Weidenbogen hat einen „neuen“ Schmuck erhalten. Nachdem vor
einigen Jahren das Osterhasenpaar zerstört worden war, hat sich Hedi
Biener in den vergangenen Wochen an die Instandsetzung der Hasen
gewagt. Es war nicht leicht, aber gemeinsam mit ihrem Mann ist das
Osterbild wieder entstanden. Herzlichen Dank für die fleißige Arbeit. Am
Spielplatz ist der Osterbrunnen hergerichtet und Ostereier an einigen
Bäumen verschöneren unser Ortsbild. Am Kirchplatz hat Meister Lampe Station gemacht und wartet darauf die bunten Eier zum Osterfest zu
verstecken.
Ich wünsche allen eine schöne Zeit.
Bürgermeisterin
Gramme-Aue
- 21 -
Nr. 3/2015
Informationen
1. In diesem Jahr wird das Maifeuer nicht am Anfang des Monats
stattfinden, sondern als Pfingstfeuer durchgeführt. In Vorbereitung darauf darf ab Anfang April am Bienerberg Baumschnitt abgelagert werden.
2. Im vergangenen Jahr gab es immer wieder Ärger, weil auf Grünflächen im Ort, auf den Wiesen am Ortsrand und im Uferbereich
des Linderbach Hundehaufen im Gras lagen. Da das Gras zu
Futterzwecken verwendet werden soll, sind die Tretminen sehr
unangenehm und unangebracht. Jeder Hundebesitzer sollte die
Verunreinigungen seines Vierbeiners umgehend beseitigen und
so Verärgerungen verhindern.
Amtlicher Teil
Beschlüsse des Gemeinderates
Beschlussvorlage Nummer 01 - 06 / 2015
Bauamt
Beratungsfolge
Termin
Status
Gemeinderat
20.01.2015
öffentlich abschließend
Stellungnahme der Gemeinde zur Ergänzung für das Planänderungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan Kiessandtagebau Mittelhausen/ Elxleben der Firma GK Geratal Kies und Beton GmbH,
Riedfeld 1, 99189 Elxleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Nöda beschließt, der Ergänzung für das
Planänderungsverfahren des Rahmenbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Mittelhausen / Elxleben der Firma GK Geratal Kies und Beton
GmbH, Riedfeld 1, 99189 Elxleben nicht zuzustimmen.
Begründung:
Durch die entstehenden und verbleibenden vergrößerten Wasserflächen
werden der Landwirtschaft in unserer Region weitere Flächen zur Bewirtschaftung entzogen.
Beschlussergebnisse
Ja
Nein
Enthaltung
Gemeinderat
9
0
0
Riedel
Bürgermeister
- Siegel -
Beschlussvorlage Nummer 03-06/2015
Datum 23.01.2015
Beratungsfolge
Termin
Status
Gemeinderat
20.01.2015
öffentlich abschließend
Antrag auf finanzielle Unterstützung für Vereine der Gemeinde Nöda
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Nöda beschließt, die Nödaer Carnevals
Freunde mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 250,00 Euro bei
der Durchführung der Faschingsveranstaltung zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel sind im HHP 2015, Verwaltungshaushalt in der
HhSt. 3400.7180 eingestellt.
Beschlussergebnisse
Ja
Nein
Enthaltung
Gemeinderat
9
0
0
Riedel
Bürgermeister
- Siegel -
Gramme-Aue
- 22 -
Nr. 3/2015
Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen
Kirchspiel Stotternheim - Schwerborn - Nöda
Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen
Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt.
Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen:
Gottesdienste und Veranstaltungen im April 2015
Gottesdienste
Objekt
Alperstedter Weg 125 b
Alperstedter Weg 125 d
Alperstedter Weg 125 e
Hauptstraße 96 a
Kleine Kirchgasse 101
Kleine Kirchgasse 102
Termin
13.04.2015
13.04.2015
13.04.2015
13.04.2015
13.04.2015
13.04.2015
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten
Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“
i. A. der Gemeinde Nöda
Frau Schmidt
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
oder
Telefon: 036204/ 570-23 Frau Schmidt
Email: [email protected]
um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren.
Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung
Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge
Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage
entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/
Grundstück).
Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss
zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden.
Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf
dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der
Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die
Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der
Schläuche.
Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen.
Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die
Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche
Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht
eingehalten werden kann.
Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den
Entsorgungspflichtigen.
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 02.04.
am 03.04.
am 04.04.
am 11.04.
am 13.04.
am 19.04.
am 23.04.
am 24.04.
am 28.04.
Herrn Bernd Fischer
Frau Renate Stanke
Frau Gudrun Schneidewind
Frau Dora Osterloh
Herrn Paul Kellermann
Frau Christel Blaß
Frau Margitta Görsdorf
Frau Heidemarie Fritzlar
Herr Heinz Friedrich
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
Entsorgungstermine
ungerade Woche gerade Woche Wöchentliche Veranstaltungen
(außer an Ferien- und Feiertagen)
Montag
15.00 Uhr
Kinderarche 1.-3. Klasse
Gemeindehaus Stotternheim
16.00 Uhr
Kinderarche 4.-6. Klasse
Gemeindehaus Stotternheim
Mittwoch
09.30 Uhr
Mutter-Kind-Kreis
Gemeindehaus Stotternheim
Donnerstag
20.15 Uhr
Walter-Rein-Kantorei
Gemeindehaus Stotternheim
Freitag
16.00 Uhr
Konfirmanden 7.+8. Klasse
Pfarrhaus Stotternheim
16.00 Uhr
Singschule: Mini+Maxispatzen
Gemeindehaus Stotternheim
17.00 Uhr
Singschule: Vocalinos
Gemeindehaus Stotternheim
17.30 Uhr
Junge Gemeinde
Gemeindehaus Stotternheim
Monatliche Veranstaltungen
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne
Donnerstag, den 02.04.2015
Donnerstag, den 30.04.2015
Abholung blaue Tonne
Montag, den 27.04.2015
Do. 02.04. Gründonnerstag
19.00 Uhr
Tischabendmahl in Stotternheim
Gemeinderaum
Fr. 03.04. Karfreitag
13.30 Uhr
Gottesdienst m. Abendm. in Schwerborn
St. Lukas
15.00 Uhr
Gottesdienst zur Todesstunde in Stotternheim
St. Peter und Paul
So. 05.04. Ostersonntag
05.30 Uhr
Osternacht in Stotternheim
St. Peter und Paul
10.00 Uhr
Familiengottesdienst in Schwerborn
St. Lukas
14.00 Uhr
Familiengottesdienst in Stotternheim + Ostereiersuche
St. Peter und Paul
Mo. 06.04.
Ostermontag
10.00 Uhr
Kirchspielgottesdienst m. Abendm. in Nöda
St. Marien
So. 12.04.
Quasimodogeniti
09.30 Uhr
Gottesdienst in Stotternheim
St. Peter und Paul
So. 19.04.
Misericordias Domini
09.30 Uhr Gottesdienst in Stotternheim
St. Peter und Paul
13.30 Uhr
Gottesdienst mit Taufe in Schwerborn
St. Lukas
So. 26.04.
Jubilate
09.30 Uhr
Gottesdienst in Stotternheim
St. Peter und Paul
Dienstag
Dienstag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Di 14.04.
14.00 Uhr
Mi 15.04.
14.00 Uhr
Gemeindenachmittag
FFW Schwerborn
Gemeindenachmittag
Pfarrhaus Stotternheim
Besondere Veranstaltungen
Mi. 01.04. 15.04., 22.04., 29.04.
jeweils 19.30 Uhr Glaubenskurs, Gemeindehaus Stotternheim
Amtlicher Teil
Beschlüsse des Gemeinderates
Beschlussvorlage Nummer 01-35/2014
Bauamt
BeratungsfolgeTermin Status
Gemeinderat
20.05.2014
öffentlich abschließend
Gramme-Aue
- 23 -
Finanzielle Unterstützung für Vereine
hier: für Materialkosten zur Errichtung einer Containerüberdachung für
den Schützenverein Ollendorf e. V.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf beschließt, eine finanzielle
Zuwendung für Materialkosten zur Errichtung einer Containerüberdachung für den Schützenverein Ollendorf e. V. in Höhe von 668,80 EUR.
Ein entsprechendes Angebot liegt vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2014 unter der HhSt.
3400.7180 eingestellt.
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
60
0
Reckardt
Bürgermeister
- Siegel-
Beschlussvorlage Nummer 02-35/2014
Kämmerei
Datum 08.05.2014
BeratungsfolgeTermin Status
Gemeinderat
20.05.2014
öffentlich abschließend
Betreff: Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1
ThürKO
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO beschließt der Gemeinderat
der Gemeinde Ollendorf folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben
für das Haushaltsjahr 2013.
Überplanmäßige Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Hhst. 7000.5100 Unterhaltung des
unbeweglichen Vermögens
8.089,30 EUR
Reparatur Kläranlage Pumpenschacht Hhst. 9000.8320 Kreisumlage Landratsamt Sömmerda -
12.986,11 EUR
Außerplanmäßige Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Hhst. 7000.5405 Beseitigungsgebühren
Kläranlage
2.647,33 EUR
Außerplanmäßige Ausgaben des Vermögenshaushaltes
Hhst. 1300.9400 Baumaßnahme
Feuerwehrgebäude - Dach -
2.566,53 EUR
Hhst. 3700.9400 Baumaßnahme Kirche Treppe, Fenster -
9.503,34 EUR
Hhst. 5600.9401 Straßenausbaubeiträge Kegelbahn, Sportplatz -
8.127,96 EUR
Hhst. 7000.9400 Baumaßnahme Abwasser
6.445,17 EUR
Hausanschluss, Schächte setzen Hhst. 8800.9320 Erwerb von Grundstücken
2.671,50 EUR
Bundeskasse Trier Abführung Grundstück Hanfsack 51 Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes unter der Hhst. 5600.9401 Straßenausbaubeiträge in Höhe
von 8.127,96 EUR erfolgt durch Einnahmen, welche die Gemeinde selbst
an sich zahlt (nur als Durchläufer für die Gemeinde Ollendorf).
Die Finanzierung der restlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt erfolgt durch Mehreinnahmen
aus der Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Garantiefondsleistungen sowie Schlüsselzuweisung.
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
60
0
Reckardt
Bürgermeister
I.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Ollendorf
Landkreis: Sömmerda
für das Haushaltsjahr 2015
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 der Neubekanntmachung
der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 (GVBl.
Nr. 2, Seite 41) in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Gemeinderat
der Gemeinde Ollendorf folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
542.910 EUR
Ausgaben
542.910 EUR
72.000 EUR
72.000 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 EUR festgesetzt.
§4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A)
271 v. H.
b) für die Grundsteuer (B)
389 v. H.
2. Gewerbesteuer
357 v. H.
§5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2015 wird auf 90.485 EUR festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft.
Ollendorf, den 24. Februar 2015
Reckardt
Bürgermeister
Siegel
II.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda, als Rechtsaufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 18. Februar 2015, AZ:
902.58:68039/2015 gegen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2015 keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht Sie enthält
keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung, einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 liegt, gemäß § 57 Abs. 3, Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, zwei Wochen lang, ab dem Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung, zur Einsichtnahme im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ - Kämmerei -, Bahnhofstraße 16 in
99195 Großrudestedt, während der allgemeinen Geschäftszeiten,
öffentlich aus und steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über
die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1
ThürKO an dieser Stelle, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Geschäftszeiten
Montag:
09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:
09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:
09.00 bis 12.00 Uhr
Ollendorf, den 24. Februar 2015
Reckardt
Bürgermeister
Nichtamtlicher Teil
- Siegel-
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Gemeinde Ollendorf für das Haushaltsjahr 2015
Nr. 3/2015
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben
ab.
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 02.04.
am 03.04.
am 11.04.
am 23.04.
am 24.04.
am 28.04.
am 28.04.
Frau Heidrun Rubow
Frau Margitta Gräfe
Frau Sieglinde Wagner
Frau Vera Hochstein
Frau Inge Hill
Frau Gudrun Sennewald
Herr Siegbert Flohr
zum 71. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Gramme-Aue
- 24 -
Nr. 3/2015
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 10.04.2015
Abholung blaue Tonne
Dienstag, den 14.04.2015
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Das war unser Zaungeisterfest
Am 21.03.2015 war es endlich soweit. Die große Enthüllung unseres bunt
geschmückten Dorfplatzzaunes. Es haben sich viele fleißige und kreative
Köpfe dafür zu Hause und vor Ort hingesetzt und nun schmücken 167
kleine Monster, bekannte Fernsehfiguren, wilde Tiere, Außerirdische,…
unseren Zaun. Seht einfach selbst!
Da war die Wahl des Siegers nicht sehr einfach, denn jeder Zaungeist
hatte seinen eigenen besonderen Charme. Bei Kaffee und Kuchen
konnte man sich aber auch mehrmals in Ruhe oder bei Gesprächen
mit Freunden und Nachbarn die Kunstwerke gemeinsam beurteilen, um
dann seine Stimme abzugeben.
17Uhr nach dem Glockenschlag unserer Kirche, wurde die Siegerehrung
durch geführt.
Den 1. Platz belegte Doreen Lenzer mit ihrem Frosch, der 2. Platz ging an
Lea Köllner für ihr Wuschel-Monster und Platz 3 belegte Britta Kleemann
mit einer bunt gekringelten Figur.
Wir möchten uns hiermit bei allen kleinen und großen kreativen Leuten
bedanken und wünschen uns, dass der Zaun über die nächste Zeit weiter
bunt wird und die Geister keinen Ausflug machen, denn dafür steckt in
jedem zu viel Zeit und Muße. Wir hoffen, dass es den Ollendorfer Gästen
eine schöne Erinnerung bleibt und unser Zaun auch weiter weg bekannt
wird.
Natürlich wäre dieses gelungene Dorffest nicht ohne die Unterstützung
der Eltern der AG Kindergarten vom Heimat-und Kirmesvereins Ollendorf e.V. so wunderbar abgelaufen. Hierfür ein ganz großes Dankeschön.
Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr, denn wie die meisten wissen
haben wir noch Platz.
Der Heimat - und Kirmesverein Ollendorf e.V.
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 24.04.
am 25.04.
am 27.04.
am 28.04.
Herrn Herbert Georgi
Herr Gerhard Brink
Frau Irmgard Göring
Herr Wilhelm Thieme
zum 68. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 10.04.2015
Abholung blaue Tonne
Dienstag, den 07.04.2015
gerade Woche Freitag
ungerade Woche Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Etwas Gutes tun…
Weihnachten ist längst vorbei und Ostern steht vor der Tür, darum möchten wir allen Besuchern des lebendigen Adventskalenders die für gemeinnützige Zwecke in Udestedt gespendet haben danken und mitteilen
für was die vielen Eurostücke verwendet wurden. In unsere Sammelbox
waren am 23.12.2014 rund 540EUR.
KITA - Am Tafelberg
Mit Beginn der Gartensaison wurden Besen, Schaufeln, Rechen und in
„weißer“ Voraussicht Schneeschieber in Zwergengröße gekauft, um unseren Kleinen viele Spielmöglichkeiten im Außenbereich zu bieten.
Jugendfeuerwehr
Die Übungen sind witterungsbedingt nicht immer im Freien möglich. Was
tun mit unternehmungslustigen Kindern? Es wurden Brettspiele und
ganz speziell das große Feuerwehrspiel für den Nachwuchs der Einsatztruppe angeschafft.
Fußballkinder
Die kleinen Ballsportler werden gemeinsam mit den Trainern einen Ausflug nach Jena ins Stadion unternehmen, zu einem Juniorenländerspiel
Deutschland gegen Polen. Das Geld wird mit zur Finanzierung der Busfahrt genutzt.
Pfarrhaus/neue kleine öffentliche Bibliothek in Udestedt
Im Flur des Pfarrhauses stehen jetzt neue Bücherregale die sich nach
und nach mit gespendeten Büchern und eventuell auch Zeitschriften füllen. Damit ist der Grundstein für die seit schon geraumer Zeit geplanten
kleinen kostenfreien Bücherausleihe und Büchertauschbörse gelegt.
Ab Donnerstag, dem 9.April 2015 ist jeden Donnerstag zwischen 17:00
und 19:00 Uhr die Bibliothek für jedermann geöffnet. Die Mitglieder der
Frauengruppe übernehmen die Betreuung und Organisation.
Christina Wechsung
Frauengruppe Udestedt
Gramme-Aue
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Nr. 3/2015
Anmeldung ab sofort bei Frau Lauß, Wilhelm-Pieck-Str.32 Tel. 036203
50685 oder im Pfarramt.
Es freut sich auf den gemeinsamen Ausflug
Ihre Pastorin Eckert
Herr Schmidt beginnt…
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Udestedt
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Der römische Offizier unter dem Kreuz staunt:
Wahrlich! Dieser ist Gottes Sohn gewesen!
Monatsspruch April aus Matthäus 27,54
Herzliche Einladung zu Gottesdiensten und Veranstaltungen:
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Gründonnerstag, 2.4., 18.00 Uhr Abendandacht
Zu Gast am 70. Jahrestag der Übernachtung von Häftlingen an diesem Ort wird Pfarrer Mihail Rahr von der Russisch orthodoxen
Kirche Weimar sein, Sohn eines der Zeitzeugen.
Osternachtfeier, Samstag, 4.4., 20.00 Uhr mit Konfirmation und
Heiligem Abendmahl
Ostermontag, 6.4., 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufe in
Kranichborn und anschließend Kaffee und Fest auf dem Dorfplatz
Jubilate, 26.4., 9.30 Uhr Gottesdienst
Rogate, 10.5., 9.30 Uhr Gottesdienst und Kinder-Kekse-Kirche für
Vorschulkinder mit Begleitung
Himmelfahrt, Donnerstag, den 14.5.,
9.00 Uhr Bläserandacht in der Kirchenruine Kleinrudestedt
10.00 Uhr Bläserandacht mit Familienfest in Bachstedt am
Dorfteich, bei Regen in der Gaststättenscheune
Gemeindefahrt
Was verbindet Lucas Cranach und eine Schifffahrt?
Antwort: Der Ausflug der Kirchengemeinden des Kirchspiels Udestedt!
Wir laden herzlich ein zur Gemeindefahrt am Sonntag, den 17. Mai
Höhepunkte:
· Gottesdienst in der Kirche in Neustadt/Orla mit dem einzigen
Cranachaltar Thüringens
· Mittagessen in Oppurg im „Grünen Baum“ mit gutbürgerlicher
Küche
· Bootsfahrt (eineinhalb Stunden) auf der Hohenwarte-Talsperre
mit „Rundumerklärung“ und Kaffee
Mittagessen und Kaffee nach eigener Wahl und auf eigene Rechnung.
Kosten für Bus und Schiff: 25,- EUR (bei Anmeldung erbeten)
… Herr Kähler beendet sein Werk.
Udestedter Winterwunder
Wer hätte geglaubt, dass das Nebengebäude für rund 4.000,00 EUR
gesichert werden kann? Aus gegebenen Anlaß war die Kirchengemeinde
gezwungen, sofort zu handeln, und während das Kirchenamt für einen
Abriß Mittel in Aussicht stellte - nicht zum Erhalt! - waren sich zwei Udestedter Firmen einig: Das Laubenganggebäude muss erhalten bleiben.
Dass von der Westseite nun keine Gefahr mehr ausgeht, verdanken wir
Dachdecker Kähler; dass die Fassade her gestellt ist, dem Engagement
von Udo Schmidt, der nur hin und wieder von anderen unterstützt wurde.
Der Lehm stammt übrigens aus der ausgebauten Wand des Gemeinderaumes, und wurde von Ulla Winzer gerettet… Einen ganz herzlichen
Dank dem Udestedter Gerüstbau Gleich, der zu niedrigstem Preis das
Gerüst zur Verfügung stellte und geduldig wartete, bis Herr Schmidt sein
Werk vollendete.
Nun bin ich gespannt, ob es auch ein Sommerwunder gibt: Ob sich Männer finden, die das verfaulte Fachwerk der Hofseite ausbessern.
Eine Wärmestube für die Jugendlichen zu Weihnachten: Ein utopischer
Wunsch?
PS: Zuletzt und aus vollem Herzen danke ich für die vielen Blumen, die
das Pfarrhaus mit ihrem Duft erfüllen und die Treppe von weitem leuchten
lassen (und später mit nagelneuem Gerät gepflanzt auch nächste Jahre
erfreuen werden!), die guten Wünsche, die Grüße, Bilder und Schriften,
Geschlachtetes, Süßes, Flüssiges, Seifiges… die Ständchen am Abend,
die Hilfe beim Hausputz, der Vorbereitung und Zeit des Festes… Die vielen Zeichen der Wertschätzung haben mich überwältigt, weiß ich doch
selbst am besten, wie wenig ich getan habe und tun kann, und was alles
ich besser machen müßte und nicht schaffe. Gern sagte ich es jedem
einzeln: Danke! Nicht einmal dazu bin ich in der Lage. So will ich es
wenigstens auf diesem Weg tun!
Ein frohes Auferstehungsfest wünscht Ihnen
Ihre Pastorin Eckert
Gramme-Aue
Impressum
Amtsblatt der VG „Gramme Aue“
Herausgeber: VG „Gramme Aue“,
99195 Großrudestedt, Bahnhofstraße 16
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke im Verwaltungssitz der VG
“Gramme-Aue”, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt kostenlos beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.
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