Prinzessin Katharina II., Kinderprinzessin Mia I., Kinderprinz Claas

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
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Alperstedt | Großmölsen | Großrudestedt
Kleinmölsen | Nöda | Ollendorf | Udestedt
Jahrgang 23
Donnerstag, den 28. Januar 2016
Nummer 1
41. Saison des SCC
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Gramme-Aue
- 2 -
Nr. 1/2016
Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten
Amtlicher Teil
Sprechzeiten/wichtige Rufnummern
Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Bahnhofstr. 16
99195 Großrudestedt
Telefon:
036204- 570-0
Fax:
036204- 57016
e-mail
[email protected]
oder
[email protected]
Internetvg-gramme-aue.de
Öffnungszeiten:
Montag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt
und Standesamt)
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefonnummern:
Gemeinschaftsvorsitzender
Herr Bode.......................................................................... 036204- 57015
Hauptamt
Frau Schlöffel..................................................... 036204- 5700 und 57011
Frau Brüheim..................................................................... 036204- 57018
Einwohnermeldeamt
Frau Hanke........................................................................ 036204- 57025
Standesamt
Frau Wodarz...................................................................... 036204- 57020
Bauamt
Frau Fritz........................................................................... 036204- 57019
Herr Rudolph..................................................................... 036204- 57028
Ordnungsamt
Frau Heerwagen................................................................ 036204- 57014
Kämmerei
Frau Döring........................................................................ 036204- 57022
Frau Schüler...................................................................... 036204- 57022
Personalamt/ Amtsblatt
Frau Brümmel.................................................................... 036204- 57024
Kasse
Frau Eisenmenger............................................................. 036204- 57012
Frau Beier.......................................................................... 036204- 57012
Wasser/ Abwasser
Frau Schmidt..................................................................... 036204- 57023
Abwasserzweckverband „Gramme- Vippach“
Sprechzeit
Donnerstag.......................................................... 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Rufnummer im Havariefall
Fa. Klärsysteme Westberg:............................................ 0 170/ 5 32 82 15
Zweckverband Wasserversorgung „Gramme-Aue“
für die Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt
Rufnummer im Havariefall
Verantwortlicher: während der Öffnungszeiten:
Herr Bode - Gemeinschaftsvorsitzender....................... 03 62 04/ 5 70 15
Verantwortlicher außerhalb der Öffnungszeiten:
Tiefbau- und Umweltservice GmbH „Unstrut-Lossa“
Bahnhofstraße 49, 99625 Kölleda
(Herr Vogel)................................................................... 01 62/ 9 95 12 07
Wichtige Rufnummern
Polizei................................................................................................. 1 10
Feuerwehr.......................................................................................... 1 12
Ärztlicher Bereitschaftsdienst........................................ 03 61/ 7 41 51 16
Krankenwagen............................................................... 03 61/ 7 41 51 16
Polizeiinspektion................................................................. 0 36 34/ 33 60
Der Kontaktbereichsbeamte Herr Pergelt ist montags bis freitags telefonisch unter der Telefonnummer 036204-71207 oder über die Polizeiinspektion Sömmerda unter 03634-3360 erreichbar.
Sprechzeiten im Dienstzimmer in Großrudestedt, Neue Straße 3a:
Dienstag für Kinder und Jugendliche............................. 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag.................................................................... 16.00 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten der Gemeinden
Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2
Dienstag........................................................................ 17.00 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters:............................17.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Tel.:..................................................................................... 036204/50039
Fax:..................................................................................... 036204/52615
Gemeinde Großmölsen, Hauptstraße 3
Dienstag........................................................................ 16.00 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 17
Gemeinde Großrudestedt, Karl-Marx-Platz 3
Sprechzeiten des Bürgermeisters (im „Deutschen Haus“)
Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon:.........................................................................(03 62 04) 7 27 83
Fax:...............................................................................(03 62 04) 7 27 85
Gemeinde Kleinmölsen, Kirchplatz 22
Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten der Bürgermeisterin
Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 40
Gemeinde Nöda, Krautgasse 91
Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr
Sprechzeit des Bürgermeisters:
Dienstag................................. 16.30 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon:.........................................................................(03 62 04) 7 02 65
Fax:...............................................................................(03 62 04) 7 17 64
Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105
Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 32
Gemeinde Udestedt, Wilhelm-Pieck-Straße 28
Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten der Bürgermeisterin
Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon:.........................................................................(03 62 03) 5 02 22
Fax:...............................................................................(03 62 03) 5 12 22
Mail:............................................................gemeinde-udestedt@arcor.de
Gemeindebibliothek Großrudestedt
Öffnungszeiten:
Montag:.......................................................................14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch:.....................................................................14.00 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus)
in der Gemeinde Nöda:
Montag........................................................................... 17.00 - 18.00 Uhr
Bankverbindungen der Gemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“
IBAN
Gemeinde Ollendorf:
DE41 8205 1000 0130 1185 91
DE63 8205 1000 0130 0951 09
Gemeinde Nöda:
Gemeinde Udestedt:
DE74 8205 1000 0130 0742 50
Gemeinde Großrudestedt
mit den Ortsteilen Schwansee,
Kleinrudestedt u. Kranichborn DE66 8205 1000 0130 0492 71
Gemeinde Großmölsen:
DE09 8205 1000 0130 0968 57
Gemeinde Kleinmölsen:
DE47 8205 1000 0130 0400 10
Gemeinde Alperstedt:
DE63 8205 1000 0130 0236 20
VG „Gramme-Aue“:
DE50 8205 1000 0130 0380 16
Abwasserzweckverband
„Gramme-Vippach“:
DE64 8205 1000 0130 0948 97
Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue: DE94 8205 1000 0163 0519 50
Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
BIC: HELADEF1WEM
Gramme-Aue
- 3 -
Hinweis
Das nächste Amtsblatt, Ausgabe Nr. 02/2016 erscheint am Donnerstag, den 25.02.2016 und beinhaltet die Vorschau auf die Termine,
Veranstaltungen und Ereignisse für den Zeitraum vom
25.02.2016 bis 30.03.2016.
Der Sendetermin der Beiträge und Artikel ist Freitag, der 18.02.2016,
12.00 Uhr.
Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden.
Alle Beiträge sind per E- Mail als Word- Dokument oder PDF zu
senden.
Bilder sind im Format JPG einzureichen.
Die Abgabe ist aber auch per CD oder USB- Stick im gleichen
Format möglich.
E-Mail Adresse:
[email protected]
Die Verfasser der einzelnen Beiträge sind für den Inhalt selbst verantwortlich. Es erfolgt keine Korrekturlesung!
Servicetag der VG „Gramme-Aue“
Zusätzliche Öffnungszeiten
des Einwohnermeldeamtes
Die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme- Aue“
Großrudestedt hat seit Januar 2015 einen Servicetag eingerichtet, an dem das Einwohnermeldeamt
in der Zeit von
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für Sie geöffnet hat.
Die genauen Termine sind für Sie folgend
im Überblick:
Samstag, den 30. Januar 2016
Samstag, den 27. Februar 2016
Samstag, den 19. März 2016
Mit freundlichen Grüßen
Bode
Gemeinschaftsvorsitzender
Nr. 1/2016
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt für die VG „Gramme-Aue“ wird auf 0 € festgesetzt.
§4
Die Umlage an die VG „Gramme-Aue“ wird wie folgt festgesetzt:
Einwohner = 110,00 €
§5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2016
wird auf 154.283 €
festgesetzt.
§6
Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, die im Haushaltsplan
2016 festgesetzten Ausgaben des Vermögenshaushaltes in voller Höhe
zu entscheiden.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft.
Großrudestedt, den 05. Januar 2016
Bode
Gemeinschaftsvorsitzender
Siegel
II.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda, als Rechtsaufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 Az:
902.58:6810/2016 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht. Sie enthält keine
genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung, einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 liegt, gemäß § 57 Abs. 3, Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, zwei Wochen lang, ab dem Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung, zur Einsichtnahme im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ - Kämmerei -, Bahnhofstraße 16 in
99195 Großrudestedt, während der allgemeinen Geschäftszeiten,
öffentlich aus und steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über
die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1
ThürKO an dieser Stelle, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Montag:
09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:
09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:
09.00 bis 12.00 Uhr
Großrudestedt, den 05. Januar 2016
Bode
Gemeinschaftsvorsitzender
Thüringer Tierseuchenkasse
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft
„Gramme-Aue“
für das Haushaltsjahr 2016
I.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der VG „Gramme-Aue“
Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 der Neubekanntmachung
der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 (GVBl.
Nr. 2, Seite 41), in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinschaftsversammlung der VG „Gramme-Aue“ folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
925.702 €
Ausgaben
925.702 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
15.000 €
Ausgaben
15.000 €
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die VG „Gramme-Aue“ wird auf 0 € festgesetzt.
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse
über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen
für das Jahr 2016
Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und
Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer
Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März
2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
28. Oktober 2013 (GVBI. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr
2016 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt:
1. Pferde, Esel, Maultiere und
Maulesel je Tier 4,20 Euro
2. 2.1 2.2 Rinder einschließlich Bisons,
Wisente und Wasserbüffel
Rinder bis 24 Monate Rinder über 24 Monate je Tier 6,00 Euro
je Tier 6,50 Euro
3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Schafe und Ziegen
Schafe bis 9 Monate Schafe über 9 bis 18 Monate Schafe über 18 Monate Ziegen bis 9 Monate Ziegen über 9 bis 18 Monate Ziegen über 18 Monate je Tier 0,10 Euro
je Tier 1,00 Euro
je Tier 1,00 Euro
je Tier 2,30 Euro
je Tier 2,30 Euro
je Tier 2,30 Euro
Gramme-Aue
- 4 -
4. Schweine
4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung
4.1.1 weniger als 20 Sauen 4.1.2 20 und mehr Sauen 4.2 Ferkel bis 30 kg 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine
über 30 kg
4.3.1 weniger als 50 Schweine 4.3.2 50 und mehr Schweine Absatz 4 bleibt unberührt.
5. Bienenvölker 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 Geflügel
Legehennen über 18 Wochen und
Hähne Junghennen bis 18 Wochen
einschließlich Küken Mastgeflügel (Broiler) einschließlich
Küken
Enten, Gänse und Truthühner
einschließlich Küken 7. Tierbestände von Viehhändlern
8. je Tier 1,20 Euro
je Tier 1,60 Euro
je Tier 0,60 Euro
je Tier 0,90 Euro
je Tier 1,20 Euro
je Volk 1,00 Euro
je Tier 0,07 Euro
je Tier 0,03 Euro
je Tier 0,03 Euro
je Tier 0,20 Euro
vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres
(nach § 2 Abs. 7)
Der Mindestbeitrag beträgt für jeden
beitragspflichtigen Tierhalter
insgesamt 6,00 Euro
Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2016 keine Beiträge
erhoben.
(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art
anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt
werden.
(3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das
Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der
Beitragspflicht.
(4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 wird je
Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:
1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung
oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2015
bis 31. Dezember 2015 in die Kategorie 1 eingestuft worden.
2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als
„Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis einer für den Bestand
repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft.
Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des
in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 29. Februar 2016 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb
unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz,
soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.
§2
(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist
entscheidend, wie viele Tiere bei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG
durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2016 vorhanden waren.
(2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag
ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der
bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und
eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen
auszufüllen.
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden
Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu
aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich
nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart
nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand
nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere,
bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden
Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.
(4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter
Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt
auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen
gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer
Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese
Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das
Jahr 2016 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere
Nr. 1/2016
nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden
Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung
von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die
Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.
(5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2016 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2016 der Tierseuchenkasse
schriftlich anzuzeigen.
(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen
Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum
Zwecke der Beitragserhebung nutzen.
(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel,
Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten
Geflügels bis zum 1. Februar 2016 anzugeben.
Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend.
Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und
2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft,
diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.
§3
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs.
1 werden am 31. März 2016 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7
zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.
§4
(1) Für Tierhalter, die schuldhaft
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand
nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben
oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder
2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht
rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,
entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG.
Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20
und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt.
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann
erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und
2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat.
(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2
Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Meldeoder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird.
§5
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 1. Oktober
2015 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die
Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 wurde
in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 9. Oktober 2015
gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG
genehmigt.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Jena, 14. Oktober 2015
Dr. Karsten Donat
Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
Hinweis auf Änderungen
bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen
Wir möchten darauf hinweisen, dass mit dem In Kraft treten des Bundesmeldegesetzes zum 01. November 2015 auch das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens rechtskräftig geworden ist.
Dies bedeutet für die Veröffentlichung von Glückwünschen im Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, dass ab sofort den Altersjubilaren erst ab dem 70. Geburtstag und jedem weiteren fünften Geburtstag gratuliert wird.
Ab dem 100. Geburtstag erfolgt die Gratulation jährlich.
Gramme-Aue
- 5 -
Nichtamtlicher Teil
Nr. 1/2016
Neues aus der RS Schloßvippach
The Tape - Schülerband der Regelschule Schloßvippach
Das Abfallwirtschaftsamt informiert
Selbstanlieferung von Elektrogeräten
Annahmestelle: 99610 Sömmerda, Am Oberwege 29.
Die vollständigen, unzerlegten Elektrogeräte können während folgender Öffnungszeiten kostenlos persönlich bei den Mitarbeitern abgegeben werden.
Öffnungszeiten 2016:
Montag - Freitag:
07:00 - 16:00 Uhr
vom 05. März bis 26. November auch
Samstag:
08:00 - 12.00 Uhr
Ostern (25.03.2016 - 28.03.2016) geschlossen!
Das Abstellen von Geräten vor der Annahmestelle stellt eine illegale
Ablagerung dar, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt!
Nutzen Sie die Öffnungszeiten oder melden Sie die Geräte zur
Abholung an.
Unsere Teilnahme am Thüringer Schülerband Wettbewerb vom 09.12 11.12.2015 in Eisenach.
Erstmalig fand unter dem Motto „Dein Lied für Demokratie und Freiheit“
ein Wettbewerb für Thüringer Schülerbands statt. Beteiligen konnten sich
alle Thüringer Schülerbands, von Folk bis Heavymetal, vom Einzelinterpreten, Duos usw. bis hin zur Acapellagruppe. Eingesendet werden sollten selbstgeschriebene Songs. Die Gruppen mussten das eingesendete
Lied öffentlich aufführen.
Selbstanlieferung von Sperrmüll
auf der Abfallumladestation „Michelshöhe“
Die Annahme von max. 3 cbm Sperrmüll ist dort kostenfrei, wenn die
gelbe Sperrmüllkarte ausgefüllt abgegeben und im laufenden Jahr
keine Sperrmüllabholung in Anspruch genommen wird.
Öffnungszeiten 2016:
Montag - Freitag:
07:00 - 16:00 Uhr
vom 05. März bis 26. November auch
08:00 - 12.00 Uhr
Samstag:
Ostern (25.03.2016 - 28.03.2016) geschlossen!
Baum- und Strauchschnitt
Auf der Abfallumladestation „Michelshöhe“ stehen Container für
Baum- und Strauchschnitt zur kostenlosen Annahme zu folgenden
Zeiten bereit:
Frühjahr vom 04.03.2016 bis 20.05.2016
vom 01.09.2016 bis 08.11.2016
Herbst Diese Container sind ausschließlich für Baum- und Strauchschnitt.
Sie ersetzen nicht die Biotonne oder den Komposthaufen, die z. B.
für Häckselgut, Grasschnitt, Moos, Laub und andere Pflanzenreste
zu nutzen sind.
Nur der Baum- und Strauchschnitt wird in dieser Zeit kostenlos
vom Landkreis Sömmerda angenommen.
Selbstverständlich ist die Anlieferung kompostierfähiger Abfälle auf
der Kompostierungsanlage der Umweltdienst Sömmerda GmbH zu
den geltenden Annahmepreisen ganzjährig möglich.
In der Schule mit Bandleiter
Am Mittwochnachmittag sind wir in Eisenach angekommen. 16.00 Uhr
begann das erste Seminar und Kennlerntreffen aller Teilnehmer. Danach
begann gleich ein open Stage, wo wir die Musik der anderen Gruppen
und Bands kennengelernt haben. Das war richtig nice, weil andere
Bands, wie „Finlay“ uns gezeigt haben, dass wir starke Konkurrenten haben. Dies bedeutete für uns, in den Workshops üben, üben, üben. Am
Donnerstag war der Wettbewerb, wo sich die Band mit ihren ausgesuchten Songs vorstellte. Wir spielten drei eigene Lieder wie „Flügel“, „Wüste“
und „Lass mich Los“.
Am letzten Tag wurde mit den Videoaufnahmen eine Auswertung vorgenommen und die Jury bestimmte den Gewinner. Um 19. 00 begann das
Abschlusskonzert. Die Spannung stieg für uns, als wir erfahren haben,
dass wir als letzte Band auftreten sollten.
Schadstoffmobil unterwegs
im Landkreis Sömmerda
Vom 23.05.2016 bis 03.06.2016 und vom 19.09.2016 bis 30.09.2016
erfolgt im Landkreis Sömmerda die mobile Sonderabfallkleinmengensammlung.
Hier können die, wegen ihres Schadstoffgehaltes getrennt vom Hausmüll zu entsorgenden Abfälle aus Haushalten und Kleinmengen vergleichbarer Abfälle, z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Öl oder lösemittelhaltige Stoffe, Farben und Lacke (nur im
flüssigen Zustand), Desinfektions-, Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Batterien (keine Kfz-Batterien), Säuren, Laugen, Salze, Klebstoffe,
Haushaltsreiniger, Gifte, Entwickler sowie Altfixierer zur Entsorgung
abgegeben werden.
Den Termin für Ihre Gemeinde entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallkalender.
Alle Abfallkalender des Landkreises finden Sie auch im Internet.
Wichtig ist, zur angegebenen Zeit vor Ort zu sein.
Sie können jeden Standplatz des Schadstoffmobils im Landkreis nutzen, sind also nicht nur an den Termin in Ihrem Ort gebunden.
Bei der Anlieferung sind unbedingt folgende Hinweise zu beachten:
· Anlieferung der Sonderabfälle möglichst in Originalverpackungen bzw. in direkt verschlossenen Gebinden. Max. 10 l /
10 kg Behältergröße.
· Ein Umfüllen der Stoffe am Fahrzeug kann nicht erfolgen.
· Die Sonderabfälle sind dem Personal des Sammelfahrzeuges direkt zu übergeben.
· Keinesfalls dürfen die Schadstoffe unbeaufsichtigt abgestellt werden.
Die o. a. Kriterien führen bei Nichtbeachtung zur Zurückweisung.
Dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht anders möglich.
Auftritt in Eisenach
Wir waren schon stolz, dass wir unter die besten zehn Bands Thüringens
gekommen waren und am Wettbewerb teilnehmen durften. Aber dass wir
mit der Auszeichnung „Beste Schülerband Thüringen“ zurückgekommen
sind, macht uns alle sehr, sehr, stolz. An dieser Stelle ein riesen Dankeschön an unseren Coach Herrn Körber und alle, die uns unterstützen.
Tim Schmidt, Gitarre
Philip Schmidt, Bass
Wir freuen uns sehr, dass unsere Schulband so erfolgreich war und
möchten uns an dieser Stelle recht herzlich bei den Eltern bedanken, die
ihre Kinder so toll unterstützen und sie überall hin begleiten. Ohne das
Engagement der Eltern wäre die Schulband nicht so erfolgreich. DANKE!!!
Die Lehrer der Regelschule Schloßvippach
Gramme-Aue
- 6 -
Vorlesewettbewerb an der RS Schloßvippach
Für die Schüler der 6. Klassen stand der Vorlesewettbewerb an. Nachdem die Klassensieger ermittelt waren, fand der Schulwettbewerb statt.
Nach einer knappen inhaltlichen Zusammenfassung und der Begründung der Buchwahl musste ein Abschnitt vorgelesen werden. Danach
bekam jeder Schüler einen unbekannten Text und musste auch daraus
vorlesen. Um den Siegertitel kämpften:
· Emily Sophie Ehrlich,
· Tim Scholz,
· Philip Wellhöfer/alle 6a
· Angelina Lange,
· Gina Feistkorn,
· Jamie Schmidt-Henrici/alle 6b.
Schulsieger wurde Emily Sophie Ehrlich Kl. 6a. Sie vertritt unsere
Schule beim Vorlesewettbewerb im Landkreis. Dazu wünschen wir ihr
viel Erfolg.
Alle Klassensieger erhielten als Anerkennung eine Urkunde und ein
Buch - bereitgestellt vom Förderverein unserer Schule.
D. Moser und E. Bartsch/RS Schloßvippach
Anspannung
Kreisverband der Gartenfreunde Sömmerda e.V.
Nach dem Wettbewerb
Neujahrsempfang des Kreisverbandes
der Gartenfreunde Sömmerda am 8.1.16
„Ohne die vielen Frauen und Männer, die in Deutschland ein Ehrenamt
ausüben…wäre unser Land um vieles ärmer und unser Gemeinwesen
so nicht denkbar!“ Mit diesem überaus aktuellen Zitat des Altbundeskanzlers Helmut Kohl eröffnete Kreisvorsitzender Christian Hoßbach den
diesjährigen Neujahrsempfang des Kreisverbandes am Freitagabend,
den 8. Januar. Damit dankte er den anwesenden Vertretern der 46 Mitgliedsvereine des Verbandes und begrüßte im Anschluss die weiteren
Gäste. So unseren Präsidenten des Landesverbandes Thüringen der
Gartenfreunde e.V., Herrn Rainer Merkel, den Landrat des Landkreises
Sömmerda, Herrn Harald Henning und den Bürgermeister der Stadt
Sömmerda, Herrn Ralf Hauboldt.
Voller Stolz konnte der Kreisverband auf ein arbeitsreiches Jahr 2015
zurückblicken. Der Terminkalender war wieder eng bestückt. In einer kurzen Rückschau nannte Christian Hoßbach dabei die Mitwirkung beim
Gartenmarkt der Stadt Sömmerda, beim Bauernmarkt in Elxleben, beim
Sömmerdaer Stadtfest, beim Bauernmarkt/Ernteumzug der Stadt Sömmerda und die Präsentation zur Wirtschaftsmesse SÖM.
Nr. 1/2016
Durchgeführte Schulungen und Workshops zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitgliedsvereine bzw. deren Vorständen fanden
dabei ebenso Erwähnung und Anerkennung wie der jährlicher Wettbewerb der Kleingartenvereine des gesamten Kreisverbandes und der
Wettbewerb der Sömmerdaer Vereine mit der Suche nach dem „Schönsten naturnahen Garten der Stadt Sömmerda“.
In der Ansprache des Präsidenten des Landesverbandes hob Herr Merkel die Leistungen des Kreisverbandes Sömmerda hervor und bezeichnete uns als: „positiven Kern im oberen Drittel des Landesverbandes“.
Er dankte dem Kreisverband und allen Mitgliedsvereinen für das ehrenamtliche Engagement und wünschte uns Allen für 2016 Tatkraft, kluge
Gedanken und Ideen, Wohlergehen und Schaffenskraft.
Der Bürgermeister der Stadt Sömmerda, Herr Ralf Hauboldt, dankte
dem Kreisverband für die fleißige engagierte Arbeit nicht nur in der Stadt
Sömmerda, sondern im gesamten Landkreis und nannte als besonders
positiv die vielen gemeinsamen Veranstaltungen zwischen der Stadt und
dem Kreisverband. Er bedankte sich für die Anregungen zur jährlichen
Veranstaltung „Treffpunkt Bürgermeister“ durch die Vertreter der Sömmerdaer Vereine. Dem folgte eine Einladung an alle Kleingärtner zum
Landesernteumzug am 24.9.16. Als besondere Überraschung hatte er
eine Zuwendung von 100 EUR im Gepäck, mit der er sich bei uns für die
gute Zusammenarbeit erkenntlich zeigte.
Unser Landrat Harald Henning begann seine Begrüßung mit der schönen chinesischen Weisheit: „Willst du für eine Stunde glücklich sein, so
betrinke dich. Willst du für drei Tage glücklich sein, so heirate. Willst du
für acht Tage glücklich sein, so schlachte ein Schwein und gib ein Festessen. Willst du aber ein Leben lang glücklich sein, so schaffe dir einen
Garten.“ Womit er uns natürlich aus dem Herzen sprach. Besonders
dankte er Christian Hoßbach als „einen engagierten Kreisvorsitzenden,
der einen der mitgliedstärksten Verbände im Landkreis führt“. Lobende Anerkennung fanden auch durch Herrn Henning unsere „Feldküche
der Kleingärtner“, unser Infomobil und unsere Kinder- und Jugendarbeit
im Landkreis. Besonders erwähnte er weiterhin unseren Wettbewerb
„Schönster naturnaher Garten der Stadt Sömmerda“.
Mit großer Begeisterung berichtete er über seine Teilnahme am Ernteumzug/Bauernmarkt in Sömmerda und erneuerte seine Zusage, in diesem Jahr selbst Obst- und Gemüse zu unserem Standplatz zu bringen.
Als Dankeschön ließ es sich unser Landrat nicht nehmen, einen Teil der
Getränkekosten des Abends, in Höhe von ebenfalls 100 EUR, zu übernehmen.
Die einzelnen Redebeiträge waren umrahmt durch beschwingte Gesangseinlagen von Frau Eileen Schindler.
Nach dem obligatorischen Anstoßen mit einem Glas Sekt auf das neue
(Garten)Jahr lud Herr Hoßbach alle Gäste dazu ein, noch ein paar gemütliche gemeinsame Stunden miteinander zu verbringen und dankte
für ihr Kommen.
Und da der Kreisverband dieses Jahr am 20. August sein 25 jähriges
Bestehen feierlich begehen wird, wurden alle Anwesenden herzlich zu
diesem Anlass eingeladen!
Gramme-Aue
- 7 -
Nr. 1/2016
‚In einer für Sie vielleicht wichtigen Angelegenheit bitten wir um Ihren
Rückruf‘ heißt es in den Schreiben an Verbraucher in Thüringen. Nur der
Firmenname unterscheidet sich, Sitz und die Geschäftsführer sind gleich.
Dahinter verbergen sich Kreditvermittler bzw. gewerbliche Schuldenregulierer, die eine vermeintlich schnelle Lösung der Probleme versprechen.
Doch die Angebote sind für Verbraucher nicht sinnvoll und zudem mit
weiteren Kosten verbunden, die die prekäre Situation verschlimmern.
„Zum Beispiel, wenn eine Umschuldung durch zusätzliche Kredite vorgenommen wird - davon sollten Schuldner unbedingt Abstand nehmen“,
sagt Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen.
Dabei streichen gewerbliche Schuldenregulierer zusätzliche Vermittlungsprovisionen ein. Auch bei reißerischer Werbung rät der Experte zu
gesunder Skepsis. „Wenn Soforthilfe oder die Zahlung nur noch einer
Rate an den Schuldenregulierer versprochen wird, der sich um alles
kümmert, sollte man stutzig werden. Oft sehen die Gläubiger von diesen
Zahlungen nämlich nichts“, so Reichertz.
Eine klassische Schuldnerberatung, wie sie von karitativen und/oder
gemeinnützigen Organisationen angeboten wird, ist dabei verlässlicher,
seriöser und meistens sogar kostenfrei. Dort erhalten Verbraucher auch
eine Rechtsberatung sowie eine Vorbereitung des Insolvenzverfahrens.
„Gewerbliche Schuldenregulierer dürfen meist keine Rechtsberatung
leisten, sondern müssen zusätzlich mit einem Anwalt zusammen. Das
erhöht die Kosten für den Verbraucher“, sagt Ralf Reichertz.
Zu Beginn der Beratung sollten Schuldner daher unbedingt die Kostenfrage klären. Weitere Punkte, auf die Schuldner achten sollten, sind:
Beratungen sollten nicht in Hausbesuchen stattfinden, nicht Vertragsunterschriften sondern vollumfängliche Informationen sollen im Mittelpunkt
stehen und unbedingt darauf achten, dass eine Rechtsberatung und
-vertretung stattfindet.
In jedem Fall sollten Schuldner den Mut haben, eine seriöse Beratung
aufzusuchen, um die Probleme bestmöglich und nachhaltig zu lösen zum Beispiel bei der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Thüringen e.V.
oder anderen gemeinnützigen Organisationen.
Blutspendetermine Februar 2016
Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert
Verbraucherrecht
Neues Gerichtsurteil zu Internettauschbörsen
Eltern müssen minderjährige Kinder über illegales Filesharing belehren
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) müssen Erziehungsberechtigte ihre Kinder gezielt über Filesharing aufklären und die Nutzung
untersagen, darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.
Für drei Entscheidungen des BGH zu Filesharing liegen nun die Gründe
vor. In einem der Fälle gab die minderjährige Tochter an, nicht gewusst zu
haben, was illegale Downloads seien. Generelle Regeln zu ordentlichem
Verhalten, ergeben „keine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Belehrung
über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internettauschbörsen und ein
Verbot der Teilnahme daran“, heißt es im Urteil. Der BGH entschied deshalb, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind und somit als Anschlussinhaber haftbar sind (Az. I ZR 7/14).
Beim Filesharing laden Nutzer Musik, Filme oder andere Dateien herunter, die urheberrechtlich geschützt sein können. Dabei bieten sie die
Dateien zeitgleich auch anderen Nutzern im jeweiligen Netzwerk an
und verbreiten sie so weiter. „Es ist unerheblich, ob auf diese Weise die
gesamte Datei oder nur einzelne Teile heruntergeladen werden“, sagt
Reichertz. Bereits das Laden eines Teilstücks einer Musikdatei ist als Urheberrechtsverletzung zu werten.
„Wir raten den Eltern daher, mit ihren Kindern über die Internetnutzung
zu sprechen und direkt auf die Gefahren des Filesharings hinzuweisen
sowie die Nutzung zu verbieten. Am besten sollten Verbraucher auf legale Streamingdienste zurückgreifen“, so Ralf Reichertz. Wie genau eine
solche Belehrung gestaltet sein muss, ist hingegen nicht abschließend
geregelt.
Verbraucherzentrale:
Finger weg von gewerblichen Schuldenregulierern
Schuldnerberatung muss nichts kosten - private Vermittler meist
unseriös
Erfurt, 15.01.2016
Manchmal verlieren Verbraucher einfach den Überblick über die Finanzen oder Schicksalsschläge führen zum finanziellen Bankrott. Rechtzeitig die Schuldnerberatung aufzusuchen ist wichtig, doch dabei sollten
Betroffene einen Bogen um gewerbliche Schuldenregulierern machen,
sagt die Verbraucherzentrale Thüringen.
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Mi 03.02.2016, 15:30 - 19:30 Uhr
Kindelbrück, Mehrgenerationenhaus, Thomas-Müntzer-Straße 1
Di 09.02.2016, 16:30 - 19:00 Uhr
Schloßvippach, Rentnertreff, Lindenstraße 8a
Mi 10.02.2016, 17:00 - 19:00 Uhr
Leubingen, Bürgerhaus, Rosa-Luxemburg-Str. 17
Do 11.02.2016, 16:30 - 19:00 Uhr
Kleinbrembach, Gemeindeamt, Straße der Einheit 32
Fr 12.02.2016, 16:00 - 19:00 Uhr
Kannawurf, Vereinshaus des „KKV“ e. V., Hauptstr. 94 - 95
Sa 13.02.2016, 10:00 - 12:00 Uhr
Sömmerda, ASB Tagespflege „Neue Zeit“, Straße der Einheit 21
(ehem. Bibliothek)
Mi 17.02.2016, 17:00 - 19:30 Uhr
Kölleda, „Wippertus Grundschule Kölleda“, Aula, Salzstraße 6-8
Mo 22.02.2016, 16:00 - 19:00 Uhr
Sömmerda, ASB Kreisverband Sömmerda e. V., Bahnhofstraße 2
Mo 29.02.2016, 16:00 - 19:00 Uhr
Alperstedt, Bürgerhaus, Neuer Anger 2
Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH
gemeinnützige Gesellschaft
Amtlicher Teil
Beschlüsse des Gemeinderates
Beschlussvorlage Nummer 01-13/2015
Hauptamt
Datum 20.10.2015
BeratungsfolgeTermin
Status
Gemeinderat
26.10.2015
öffentlich abschließend
Tagesordnung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt beschließt die Tagesordnung
der 13. Sitzung vom 26.10.2015, entsprechend der Einladung.
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
70
0
Hehne
Bürgermeister
Siegel
Gramme-Aue
- 8 -
Beschlussvorlage Nummer 02-13/2015
Hauptamt
Datum 20.10.2015
BeratungsfolgeTermin
Status
Gemeinderat
26.10.2015
öffentlich abschließend
Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung vom 09.09.2015 - öffentlicher Teil
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt genehmigt die Niederschrift
des öffentlichen Teiles der 12. Sitzung vom 09.09.2015.
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
50
3
Hehne
Bürgermeister
Siegel
Beschlussvorlage Nummer 03-13/2015
Bauamt
Datum 29.09.2015
BeratungsfolgeTermin
Status
Gemeinderat
26.10.2015
öffentlich abschließend
Kauf eines Gestrüppmähers
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt beschließt, den Auftrag für
die Lieferung eines Gestrüppmähers der Firma Günzel Gabelstapler - &
Gartentechnik, Rudolstädter Straße 100, 99099 Erfurt, zum Angebotspreis in Höhe von 5.938,10 EUR zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der allgemeinen Rücklage HhSt. 9100.3100.
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
71
0
Hehne
Bürgermeister
Siegel
Stellenausschreibung
In der Gemeinde Alperstedt ist zum 01. März 2016, befristet bis zum
31. Juli 2016 in dessen Kindertagesstätte die Stelle eines/ einer
„Staatlich anerkannten Erziehers/Erzieherin“
zu besetzen.
Voraussetzung:
- abgeschlossene Ausbildung als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/
in“ oder eine gleichwertig anerkannte Ausbildung nach dem
Thüringer Kindertagesstättengesetz
Profil:
- Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, pädagogische
Fähigkeiten, Kreativität
-Flexibilität,
- Motiviert, Organisationstalent, Teamfähigkeit,
Vergütung:
- entsprechend TVöD
Arbeitszeit:
- stundenweise (flexibel)
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (beruflicher Werdegang, Zeugnisse und Urkunden, lückenloser Nachweis der bisherigen
Tätigkeiten mit Referenzen, Arbeitszeugnissen und dienstlichen Beurteilungen) bis zum
11. Februar 2016
an die
Gemeinde Alperstedt
Neuer Anger 2
99195 Alperstedt
oder an die
Verwaltungsgemeinschaft „ Gramme- Aue“
Personalamt
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
zu richten.
Wenn Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir einen ausreichend frankierten und adressierten
Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden die Unterlagen nach
Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Nr. 1/2016
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 16.02. Herr Hans Ende
zum 80. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 05.02.2016
Abholung blaue Tonne
Montag, den 01.02.2016
Montag, den 29.02.2016
ungerade Woche
gerade Woche
Montag
Dienstag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Heimat- und Kulturverein „Alperstedter Ried“ e. V.
Am 05.12.2015 hat sich wieder so manch einer zum
Kuhstall aufgemacht - dieses Mal zum Weihnachtsmarkt. Auch in diesem Jahr sorgte die Nödaer Blaskapelle für die musikalische Umrahmung und trug so zur
festlichen Stimmung bei. An einigen Ständen konnte
man die ein oder andere Kleinigkeit erwerben, es gab
einen Bastelstand, Kaffee, Tee, Kuchen und natürlich
reichlich Glühwein - … mit und ohne.
Auch der Weihnachtsmann hat es sich nicht nehmen lassen persönlich
vorbei zu schauen. Gibt es in Alperstedt wirklich so viele Kinder, dass er
zwei Mal kommen muss? Er hat sogar zwei Helfer mitgebracht. Schnee
gab es leider nicht. Aber ich denke, es war dennoch eine schöne Runde
mit Gemütlichkeit und Spaß.
Wir hoffen, dass es auch Ihnen gefallen hat und würden uns sehr freuen,
Sie im nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
Gramme-Aue
- 9 -
Nr. 1/2016
An dieser Stelle möchten wir uns auch bei allen bedanken die zum Gelingen unseres Weihnachtsmarktes beigetragen haben.
Für das kommende Jahr wünschen wir allen Freunden und Bekannten
viel Erfolg, Zeit um den ein oder anderen Anlass in unserem Kuhstall
besuchen zu können, aber vor allem Gesundheit.
Kita „Märchenland“
Theatervorführung im „Märchenland“
Was macht ein guter Schustermann …?
Wer kennt diese Worte nicht aus dem Märchen „Die goldene Gans“?
Dieses Märchen haben sich einige Muttis ausgewählt, um es den Kindern als Theaterstück in der Vorweihnachtszeit zu präsentieren. Viel
Spaß und Freude hatten sie schon bei den Proben. Und das Ergebnis
konnte sich sehen lassen!
Als die Kinder das Bürgerhaus betraten, leuchteten die Augen schon
beim Anblick der märchenhaften Kulisse.
Sie waren fasziniert von der schauspielerischen Leistung der Darsteller
und spendeten viel Applaus und Zugabe-Rufe am Ende der Vorstellung.
Voller Stolz überreichten die Kinder der „Schauspieler“ ihren Muttis und
Geschwistern ein Engelchen als Dankeschön.
„Danke“ sagen alle Kinder und Erzieherinnen.
Wir sind schon gespannt, welches Märchen uns dieses Jahr erwartet.
Weihnachtsmarkt im „Märchenland“
Wenn es nach Plätzchen duftet, die Erwachsenen tuscheln und sich geheimnisvoll verändern, Häuser und Fenster prächtig und voller Fantasie
geschmückt werden, dann beginnt die Weihnachtszeit.
Auch wir Kinder und Erzieherinnen der Kita „Märchenland“ hatten uns für
das Jahr 2015 etwas Besonderes ausgedacht und unsere Kita in einen
Weihnachtsmarkt verwandelt.
Viele fleißige Helfer-Wichtel hatten uns bei den Vorbereitungen und der
Umsetzung unserer Idee geholfen. Es wurde gebastelt, gebacken, gestrickt und andere Techniken verwendet zur Herstellung von vielen schönen Dingen.
An verschiedenen Verkaufsständen konnten diese dann von den Besuchern unseres Weihnachtsmarktes gekauft werden.
Sehr gefreut haben wir uns, dass einige Mitglieder des Chores der Kirchengemeinden der Umgebung gemeinsam mit uns den weihnachtlichen
Nachmittag eröffneten.
Auch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sorgten mit einem wärmenden Feuer für gemütliche Momente.
Gramme-Aue
- 10 -
Nr. 1/2016
Bei einem Märchen-Quiz konnten die Kinder ihr Wissen testen. Glühwein,
Bratwurst und Waffeln waren sehr begehrt und mundeten allen Gästen.
Der Höhepunkt für alle Kinder war der Besuch des Weihnachtsmannes in
Begleitung seines Engels. Strahlend aber auch manchmal etwas ängstlich nahmen sie ihr Geschenk entgegen und bedankten sich mit einem
kleinen Lied oder Gedicht.
Der 1. Weihnachtsmarkt im „Märchenland“ war für Groß und Klein ein
gelungener Höhepunkt in der Vorweihnachtszeit! Er erbrachte außerdem
noch einen tollen Erlös für den Kindergarten ein!
Nochmals ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Helfer, dem Elternbeirat sowie dem Gemeindearbeitern für Ihre Unterstützung bei der
Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes.
Die Kinder und das Kita-Team aus dem „Märchenland“
Alle Jahre wieder
Wie jedes Jahr, so fand auch in diesem Jahr die Seniorenweihnachtsfeier im Bürgerhaus statt. In gemütlicher Runde wurde bei Kaffee und
selbstgebackenem Kuchen geplaudert und über das fast abgelaufene
Jahr diskutiert.
Ein kleines Programm des Kindergartens und des Kirchenchors (Mitglieder aus Alperstedt, Mittelhausen, Haßleben u. Riethnordhausen) sorgten
für die entsprechende Weihnachtsstimmung, nochmals vielen Dank.
Natürlich ließ es sicher der Bürgermeister nicht nehmen einige Worte
über die geleistete Arbeit im Jahr 2015 und weitere Vorhaben im Jahr
2016 zu informieren.
Später wurde uns noch ein schönes Abendbrot serviert.
Gramme-Aue
- 11 -
Nr. 1/2016
Tagesordnung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen beschließt die Tagesordnung der 12. Sitzung vom 14.07.2015, entsprechend der Einladung.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
50
0
Ballin
Bürgermeister
Siegel
Beschlussvorlage Nummer 02-12/2015
Die Veranstaltung war sehr gut und auch durch viele „neue“ Senioren
besucht. Für die musikalische Umrahmung sorgte der Alleinunterhalter
Herr Töpfer.
Besonderer gilt der Gemeine Alperstedt und natürlich allen Helferinnen
und Helfern für die schöne organisierte und gelungene Seniorenweihnachtsfeier.
Wir freuen uns schon auf die Weihnachtsfeier 2016.
Hagen Göldner
(Text und Fotos)
Hauptamt
Datum 07.07.2015
BeratungsfolgeTermin
Status
Gemeinderat
14.07.2015
öffentlich abschließend
Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung vom 23.06.2015 - öffentlicher Teil
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 11. Sitzung vom 23.06.2015.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
50
0
Ballin
Bürgermeister
Siegel
Beschlussvorlage Nummer 03-12/2015
Ordnungsamt
Datum 07.07.2015
BeratungsfolgeTermin
Status
Gemeinderat
14.07.2015
öffentlich abschließend
Errichtung Grabstele mit Schriftplatte für Urnengemeinschaftsanlage/ zentrales Denkmal
Beschluss:
Die Gemeinde Großmölsen beschließt, den Auftrag für die Errichtung
einer Grabstele mit Schriftplatte auf dem Friedhof in Großmölsen, der
Firma Bösemann Natursteine, Pfeiffersweg 1, 99610 Sprötau zum Angebotspreis in Höhe von insgesamt 1.666,00 Euro zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
9100.3100.
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
50
0
Ballin
Bürgermeister
Siegel
Vorankündigung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Großmölsen (BGS-EWS)
ab 01. Februar 2016
Die Gemeinde Großmölsen beabsichtigt die Änderung des § 13 der Beitrags- und Gebührensatzung ab 01. Februar 2016 wie folgt:
Amtlicher Teil
Beschlüsse des Gemeinderates
Ballin
Bürgermeister
Beschlussvorlage Nummer 01-12/2015
Hauptamt
BeratungsfolgeTermin
Gemeinderat
14.07.2015
§ 14 (Beseitigungsgebühr)
1. Für die jährlich entsprechend § 14 Abs. 1 EWS planmäßig von der
Gemeinde durchzuführende Räumung der Grundstückskläranlagen
beträgt die Gebühr
a) bei einer Entsorgung im Rahmen des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 27,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm
b) bei einer Entsorgung außerhalb des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 29,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm.
2. Für eine zusätzliche Räumung der Grundstückskläranlagen entsprechend § 14 Abs. 4 EWS beträgt die Gebühr bis zu 29,00 EUR pro
Kubikmeter Fäkalschlamm.
3. Für Notdiensteinsätze
a) Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 06.00 Uhr des Folgetages
werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 148,00 EUR pro Stunde erhoben.
b) Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr sowie an Feiertagen),
werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 198,00 EUR pro Stunde erhoben.
Datum 07.07.2015
Status
öffentlich abschließend
Gramme-Aue
- 12 -
Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen
Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen
Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt.
Die Entsorgung findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr statt.
Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen:
Objekt
Brauhausgasse 28
Brauhausgasse 29
Brauhausgasse 29 A
Brauhausgasse 30
Hauptstraße 03/Gaststätte
Hauptstraße 04
Hauptstraße 16
Hauptstraße 17
Hauptstraße 18
Hauptstraße 19
Hauptstraße 22
Hauptstraße 23 A
Hauptstraße 23 B
Hauptstraße 23 C
Hauptstraße 23 D
Hauptstraße 23 E
Hauptstraße 23 H
Hauptstraße 24
Hauptstraße 25
Hauptstraße 26
Hauptstraße 27
Hauptstraße 31
Hauptstraße 32
Hauptstraße 33
Hauptstraße 34
Hauptstraße 35
Hauptstraße 36
Hauptstraße 37
Hauptstraße 38
Hauptstraße 67
Hauptstraße 69
Hauptstraße 69 A
Hauptstraße 70
Hauptstraße 71
Hauptstraße 72
Hauptstraße 73
Hauptstraße 74
Hinter dem Gasthofe 1
Hinter dem Gasthofe 1 A
Hinter dem Gasthofe 2
Hinter dem Gasthofe 3
Hinter dem Gasthofe 4
Hinter dem Gasthofe 5
Hinter dem Gasthofe 6
Hinter dem Gasthofe 7
Hinter dem Gasthofe 8
Hinter dem Gasthofe 9
Hinter der Mühle 1
Hinter der Mühle 2
Hoffahrtsgasse 50 A
Hoffahrtsgasse 51
Hoffahrtsgasse 52
Im Hofgarten 1
Kartoffelhalle Großmölsen
Kirchgasse 10
Kirchgasse 11
Kirchgasse 12
Kirchgasse 13
Mühltorweg 20 A
Mühltorweg 20 B
Mühltorweg 20 C
Schmiedegasse 5
Schmiedegasse 6
Schmiedegasse 7
Schmiedegasse 8
Straße im Unterdorf 39
Straße im Unterdorf 40
Straße im Unterdorf 41
Straße im Unterdorf 42
Termin
15.02.2016
15.02.2016
15.02.2016
15.02.2016
15.02.2016
15.02.2016
15.02.2016
15.02.2016
15.02.2016
15.02.2016
15.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
16.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
17.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
18.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
15.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
19.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
Nr. 1/2016
Objekt
Straße im Unterdorf 43
Straße im Unterdorf 44
Straße im Unterdorf 46
Straße im Unterdorf 47
Straße im Unterdorf 48
Straße im Unterdorf 49
Straße im Unterdorf 53
Straße im Unterdorf 54
Straße im Unterdorf 55
Straße im Unterdorf 57
Straße im Unterdorf 59
Straße im Unterdorf 62
Straße im Unterdorf 63
Straße im Unterdorf 64
Termin
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
22.02.2016
23.02.2016
23.02.2016
23.02.2016
23.02.2016
23.02.2016
23.02.2016
23.02.2016
23.02.2016
23.02.2016
23.02.2016
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten
Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“
i. A. der Gemeinde Großmölsen
Frau Schmidt
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
oder
bei Frau Schmidt (Sachbearbeiterin Wasser/ Abwasser)
Telefon: 036204/ 570-23
Email: [email protected]
um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren.
Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung
Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge
Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage
entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/
Grundstück). Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen.
Die KKA muss zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer
geöffnet werden. Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die
Richtigkeit der Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur
Reinigung der Schläuche.
Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen.
Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die
Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche
Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht
eingehalten werden kann.
Nichtamtlicher Teil
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 12.02.2016
Abholung blaue Tonne
Montag, den 15.02.2016
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Punkt 8.33 Uhr
Der erste planmäßige ICE
durchfuhr die Gemarkung Großmölsen
Nach über 10-jähriger Bauzeit an der neuen ICE-Strecke fuhr dort am 13.
Dezember, dem Sonntag des Fahrplanwechsels, der erste fahrplanmäßige Zug nach Leipzig. Nach pünktlicher Abfahrt in Erfurt Hbf um 8.27 Uhr
rauschte der ICE 1626 genau 6 Minuten später an Klein- und Großmölsen vorüber. Kurz zuvor war in der Gegenrichtung der erste aus Leipzig
kommende Zug hier vorbei gefahren.
Der Neubau einer Bahnstrecke, die die Ortsgemarkung diagonal durchquert und sich dabei bis auf eine kurze Entfernung der Ortslage nähert,
ist auf jeden Fall ein ortsgeschichtlich bewahrenswertes Chronik-Ereignis. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch daran, dass es 1899
und 1911 zwei Bahnprojekte durch die Gramme-Aue mit einem Bahnanschluss von Kleinmölsen gab. 1913 erledigte sich der Traum der Kleinmölsener endgültig, ohne dass es je zu einem Spatenstich gekommen
Gramme-Aue
- 13 -
war. Nun sind beide Orte - wenn auch im übertragenen Sinne - doch
noch zu einer Bahnstrecke gekommen, die noch vor drei Jahrzehnten
unvorstellbar war.
Die neue ICE-Strecke zwischen Erfurt und Leipzig ist ein Teil vom 1992
beschlossenen „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8“, das den Bau
einer Schnellzugverbindung zwischen Nürnberg und Berlin vorsah. Die
Neubaustrecke zwischen Erfurt und Leipzig/Halle war dabei das Projekt
VDE 8.2. Die schon 1991 begonnenen Planungen dafür liefen rasch auf
die letztlich nun realisierte Trassenführung hinaus, die in ihrer Grundrichtung der alten Via regia folgt - augenscheinlich in Großmölsen wie
an keiner anderen Stelle der gesamten Strecke. Diese Linienführung ist
im Juni 1994 endgültig bestätigt worden. Im März 2000 lagen der Planfeststellungsbeschluss und die Landschaftspflegerische Begleitplanung
in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme für jedermann aus; der
Gemeinderat hatte im Februar den Plänen zugestimmt. Der symbolische
erste Spatenstich im Landkreis Sömmerda erfolgte dann im September
2009 bei Großbrembach, wobei aber die begleitenden Bauwerke wie die
drei großen Brücken im Bereich Klein- und Großmölsen zu diesem Zeitpunkt teilweise schon seit 2005 im Bau waren. Mit der Gramme-Brücke
(an Stelle der früheren „Damm-Brücke“) tritt die Trasse in die Gemarkung
Großmölsen ein, unterquert dann den sog. „Stangenweg“ GroßmölsenWallichen (2007) und überquert die tiefer gelegte Ollendorfer Straße
(2010) - gleich drei Brückenbauwerke in der Gemarkung!
Seit 2008 zeichnete sich auch im Gelände die künftige Bahntrasse
deutlich ab und nahm immer mehr Gestalt an. Archäologische Begleitgrabungen standen 2009 nahe dem Gramme-Übergang an. Die ersten
Gleise wurden 2012 verlegt. Im Juni 2014 informierte die Bundespolizei
in unseren Orten über die bevorstehende „Scharfschaltung“ der Strecke
und die Aufnahme des Probebetriebes. Dazu wurde am 25. August 2014
die Oberleitung unter Strom gesetzt (15.000 V). Immer wieder konnten
seitdem Mess- und Trainingsfahrten beobachtet werden. Die Feierstunde
zur Streckeneröffnung mit der Premierenfahrt von Erfurt nach Leipzig im Beisein von Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Ramelow
- erfolgte am 9. Dezember, bevor 4 Tage später der Normalbetrieb im
Stundentakt aufgenommen wurde.
Die 123 km lange Neubaustrecke reduziert die Reisezeit von Erfurt nach
Leipzig auf unglaubliche 43 Minuten, nach Berlin (-Südkreuz) auf 102 Minuten. Die Strecke ist für Geschwindigkeiten bis zu 300 Stundenkilometer ausgelegt, und herkömmliche Signale sucht man hier vergebens. Die
Fahrt wird über ETCS (EuropeanTrain Control System), ein modernes,
rechnergestütztes Steuersystem, geleitet. Dabei tauschen die Strecke,
der Zug und das elektronische Stellwerk in der Leipziger Betriebszentrale
permanent Daten miteinander aus, die im Führerstand zusammenlaufen.
Der Bau der Bahnstrecke hatte gewaltige Einschnitte und Veränderungen
in der Landschaft zur Folge. Spätere Generationen dürften Bilder aus der
Zeit vor dem Bahnbau mit großem Interesse betrachten. Die Umgestaltung der Schanze, die einen wunderbaren Rundblick auf Gramme-Aue
und Bahnstrecke gewährt, ist eine gelungene Ausgleichsmaßnahme des
Bahnbaues.
Frank und Regina Störzner
Nr. 1/2016
13. Dezember, 8.33 Uhr: Derselbe Zug, aufgenommen von der
Ollendorf-Udestedter Brücke.
Evangelisch-Lutherische
Kirchengemeinde Großmölsen
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen etwas vorzuwerfen, dann vergebt ihm, damit auch euer Vater im Himmel euch eure
Verfehlungen vergibt.
Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25
Herzliche Einladung
... zum Glaubensgrundkurs 2016
für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene.
Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation.
Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache.
Wer mitreden will, muss Bescheid wissen!
Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im
Pfarrhaus Udestedt
… den Gottesdiensten:
- Estomihi, 7.2., 10.30 Uhr
- Reminiszere, 21,2., 10.30 Uhr
… und den Zentralveranstaltungen
-
Blick von der Großmölsener Schanze auf die Gramme-Niederung mit
Klein- und Großmölsen, April 2007
13. Dezember, 8.33 Uhr, gleicher Standort mit dem ersten planmäßigen
Zug nach Leipzig.
Kinder-Kekse-Kirche am 7.2., 9.30 Uhr für Vorschulkinder mit Begleitung: Bitte Ort den Aushängen entnehmen!
Bibelwochen zum Propheten Sacharja:
Augen auf und durch!
Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum
Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben!
Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche
Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche
Montag, 22.2., Markvippach, Kirche
Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum
Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus
Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche
Beginn jeweils 19.00 Uhr
Sie werden erwartet!
Ihre P. Eckert
Gramme-Aue
- 14 -
Nr. 1/2016
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben
ab.
347.302 €
347.302 €
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
Amtlicher Teil
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
Beschlüsse des Gemeinderates
Beschlussvorlage Nummer 01-06/2015
Hauptamt
Datum 11.08.2015
BeratungsfolgeTermin
Status
Gemeinderat
18.08.2015
öffentlich abschließend
Tagesordnung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt beschließt die Tagesordnung der 6. Sitzung vom 18.08.2015, entsprechend der Einladung.
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
120
0
Walter
Bürgermeister
2.143.330 €
2.143.330 €
- Siegel -
§4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A)
271 v. H.
b) für die Grundsteuer (B)
389 v. H.
2. Gewerbesteuer
357 v. H.
§5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2016 wird auf 357.221 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft.
Großrudestedt, den 12. Januar 2016
Walter
Bürgermeister
Beschlussvorlage Nummer 02-06/2015
Hauptamt
Datum 11.08.2015
BeratungsfolgeTermin
Status
Gemeinderat
18.08.2015
öffentlich abschließend
Genehmigung der Niederschrift der 5. Sitzung vom 05.05.2015 - öffentlicher Teil
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 5. Sitzung vom 05.05.2015.
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
120
0
Siegel
II.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda, als Rechtsaufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 04. Januar 2016, AZ:
902.58:68021/2016 mitgeteilt, das gegen die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2015 keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht werden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Einer vorzeitigen Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO
wurde zugestimmt.
III.
Walter
Bürgermeister
- Siegel -
Beschlussvorlage Nummer 10-06/2015
Bauamt
Datum 11.08.2015
BeratungsfolgeTermin
Status
Gemeinderat
18.08.2015
öffentlich abschließend
Vergabe von Lieferleistungen - Lieferung von Basalt Großpflaster
für die Herstellung von Pflasterflächen in der Alperstedter Straße
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt beschließt, den Auftrag
für die Lieferung des benötigten Basalt Großpflasters für die Herstellung
von Pflasterflächen in der Alperstedter Straße der Firma Baubetreuung
Uwe Kirchner, Auf der Burg 1, 99189 Andisleben zum Angebotspreis in
Höhe von 3.033,39 Euro zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage, HhSt. 9100.3100.
Beschlussergebnisse JaNein
Enthaltung
Gemeinderat
120
0
Walter
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung, einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 liegt, gemäß § 57 Abs. 3, Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, zwei Wochen lang, ab dem Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung, zur Einsichtnahme im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ - Kämmerei -, Bahnhofstraße 16 in
99195 Großrudestedt, während der allgemeinen Geschäftszeiten,
öffentlich aus und steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über
die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1
ThürKO an dieser Stelle, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Geschäftszeiten:
Montag:
09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:
09.00 bis 12.00 Uhr
Großrudestedt, den 12. Januar 2016
Walter
Bürgermeister
Nichtamtlicher Teil
- Siegel -
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Großrudestedt
für das Haushaltsjahr 2016
I.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Großrudestedt
Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 der Neubekanntmachung
der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 (GVBl.
Nr. 2, Seite 41), in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Gemeinderat
der Gemeinde Großrudestedt folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit festgesetzt, er schließt
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 12.02.
am 14.02.
am 17.02.
am 25.02.
Herr Gerhard Näther
Frau Dora Merten
Frau Lisbeth Groß
Frau Anita Iszdon
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Gramme-Aue
- 15 -
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Donnerstag, den 18.02.2016
Abholung blaue Tonne
Montag, den 08.02.2016
Nr. 1/2016
Adventsfest in Kleinrudestedt
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Unsere Theaterfahrt zu „Onkel Tschang“
Am 22.12.2015, dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, fuhr
unsere Klasse 2a gemeinsam mit allen Schülern der Grundschule Großrudestedt zu einem Theaterbesuch nach Erfurt. In Bussen fuhren wir bis
zum Theatervorplatz, wo auch schon andere Schulklassen mit ihren Lehrern das gleiche Ziel hatten.
Nachdem jeder seine Jacke an der Garderobe abgegeben hatte, wurden
die Eintrittskarten verteilt. Ganz gespannt gingen wir zu unseren Plätzen
und warteten, dass der Vorhang aufgemacht wird. Das Gemurmel hörte auf als das Licht ausging. Nun begann ein lustiges Spiel mit bunten
Kostümen und schönem Gesang, der vom Orchester begleitet wurde.
Diese Geschichte um Onkel Tschang sowie seinem Neffen und dessen
Braut hatte ein glückliches Ende. Dabei konnten wir oft lachen und Beifall
klatschen. Zum Schluss erlebten wir einen tollen „Goldregen“, wo alle
Kinder „Ah“ und „Oh“ riefen. Und schon war diese schöne Veranstaltung
zu Ende.
Wir guckten zuletzt noch zu den Musikern vor der Bühne, machten ein
Erinnerungsfoto und gingen zu den Bussen, um wieder nach Großrudestedt zu fahren. Aber jetzt freuten wir uns alle auf die Ferien!
Am 5.12.2015, einen Tag vor Nikolaus, waren wir zum Adventssingen in
das Bürgerhaus, in Kleinrudestedt eingeladen. Schon lange hatten wir
uns mit dem Einstudieren der schönsten Weihnachtslieder auf die Auftritte im Advent vorbereitet. So konnten wir nun hier unter Leitung unseres
MD Wilfried Schnöke zum ersten Mal viele unserer Stücke zu Gehör bringen. Nach einer kurzen Begrüßung durch Antje Rödiger, folgte ein bunter
Reigen von Liedern. Der erste Titel war: “Guten Abend, schön Abend“,
gefolgt von „ Der kleine Trommler“ und „Es wird schon gleich dunkel“.
Draußen wurde es auch wirklich bald dunkel. Mit den nächsten Titeln
„Weiße Weihnacht“ und „Jingle Bells“ versuchten wir den Schnee „herbei
zuzaubern“, aber wie wir alle wissen, wollte es noch nicht Winter werden.
Zum Abschluss unseres Auftrittes sangen wir „Oh, du Fröhliche“. Dazu
forderten wir alle Anwesenden auf mitzusingen, und viele ließen ihre
Stimmen erklingen. Natürlich war der Applaus das größte Dankeschön
an uns. Im Anschluss blieben wir zu Kaffee und Stollen und verfolgten
dann das schöne Programm der Schüler der Grundschule Großrudestedt sowie den Auftritt des MGV Schwansee.
Linda Wagner Klasse 2a und ihre Oma
Die Seniorenweihnachtsfeier in Großrudestedt
Am 12.12.2015 fand die Weihnachtsfeier im Deutschen Haus statt. Wie
jedes Jahr hatten wieder viele fleißige Hände dafür gesorgt, dass sich
Seniorinnen und Senioren aus Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee und Kranichborn zu einem gemütlichen Beisammensein in der Vorweihnachtszeit treffen konnten. Eröffnet wurde die Feier durch unseren
Bürgermeister Gerhard Walter, mit einem Rückblick ins alte Jahr und einer Vorschau ins Jahr 2016.
Danach erfreuten ganz aufgeregte Vorschulkinder der Kindertagesstätte
alle Zuschauer im Saal mit ihren Gedichten und Liedern zur Weihnachtszeit. Natürlich erhielten sie großen Beifall. Nach Kaffee und Kuchen kam
unser Auftritt. Wir hatten uns mit Eifer auch auf diesen Nachmittag vorbereitet. Nach einer kurzen Begrüßung durch unsere Vorsitzende Andrea
Wehling sangen wir unter der bewährten Leitung unseres MD Wilfried
Schnöke unseren ersten Titel „Guten Abend, schön Abend“. Mit „Herbei, oh ihr Gläub’gen“ starteten wir in den ersten Programmteil. Es folgten u.a.“ Der kleine Trommler“, „Stehn zwei Stern am hohen Himmel“
und „Susani“. Jedes unserer Lieder wurde mit großem Beifall bedacht.
Nun folgte die Pause, die die Seniorinnen und Senioren für viele Gespräche nutzten. Im zweiten Teil unseres Programms starteten wir mit
„Aber Heidschi, bum Beidschi“, gefolgten von „Es ist für uns eine Zeit angekommen“, „Weiße Weihnacht“, „Jingle Bells“ und anderen Titeln. Zum
Abschluss sangen wir gemeinsam mit allen Gästen „Oh, du Fröhliche“.
Dabei begleitete uns unser Chorleiter am Klavier und jeder sang dieses
schöne Weihnachtslied mit. Aber natürlich wollen wir hier auch an die
Weihnachtsgedichte erinnern, die von Gudrun Walter und Petra Kröder
vorgetragen wurden. So wurde auch dieser Nachmittag zu einem schönen Wiedersehen mit Freunden und Bekannten der Nachbargemeinden
und der Einstimmung auf die nahe Advents- und Weihnachtszeit. Deshalb blieben viele noch sitzen und unterhielten sich.
Der Frauenchor „Bella musica 2008 e.V. singt im
Advent
Liebe Leserinnen und Leser, die Sängerinnen des Frauenchores begrüßen Sie im neuen Jahr. Wir möchten mit dieser Rückschau nochmals an
unsere letzten Auftritte im Advent erinnern.
Gramme-Aue
- 16 -
Nr. 1/2016
Die Chorprobe „zwischen den Jahren“ steht im Allgemeinen für den
Jahresabschluss mit einem Rückblick auf die vielen Stunden kulturellen
Schaffens in unserer Gemeinde. In lockerer Atmosphäre und bekannten Liedern zogen wir Bilanz. Natürlich blicken wir auch auf das neue
Jahr 2016, in dem unser Chor am 28. Mai sein 165-jähriges Jubiläum mit
einem gemeinsamen Sängerfest im Vereinslokal feierlich begehen wird.
Also, diesen Termin schon mal im Kalender vormerken!
Siegfried Langenberg
Adventssingen in Schloßvippach
Am 13.12.2015, dem zweiten Advent, waren wir vom Männerchor
Schloßvippach in die Pfarrkirche St.Vitus zum traditionellen Adventskonzert eingeladen. Gemeinsam mit dem Kirchenchor Schloßvippach
und den Männerchören aus Großrudestedt, Haßleben, Schwansee und
Schloßvippach gestalteten wir dieses Programm. Die Vielfalt der schönsten Weihnachtslieder, dargeboten von jedem der Chöre, ließ diesen
Nachmittag zu einem besinnlichen Erlebnis werden. Wir sangen wieder
einige unserer schönsten Weihnachts- und Winterlieder und verabschiedeten uns von dem zahlreichen Publikum mit dem Titel „Oh, du stille Zeit“
etwas umgedichtet in „Oh, du Weihnachtszeit“.
Am Ende dieses Chortreffens sangen alle Chöre und die Zuhörer gemeinsam „Oh, du Fröhliche“, was in der großen Kirche eine besondere
Klangfülle hatte. Einzig die Kälte in der Kirche ließ uns am Ende der
Veranstaltung schnell den Weg nach Hause finden.
Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee
Einladung zur Vollversammlung
Den Abschluss unseres Chorjahres bildete wie schon in den Vorjahren
eine Weihnachtsfeier. Dort zog unser Chorleiter ein positives Fazit zu unseren Auftritten und freut sich auf viele Probeabende und musikalische
Veranstaltungen auch im neuen Jahr.
Auch im jetzt beginnenden Jahr finden unsere Proben jeden Donnerstag
19.30 Uhr im Deutschen Haus in Großrudestedt statt. Wir laden Sie ein,
bei uns vorbeizuschauen. Vielleicht können wir einige neue Mitglieder in
unseren Reihen begrüßen. Wir würden uns alle sehr freuen.
Die Sängerinnen vom Frauenchor „Bella musica 2008“ e.V. mit ihrem
Chorleiter Musikdirektor Wilfried Schnöke wünschen allen Leserinnen
und Lesern sowie deren Familienangehörigen ein gutes und gesundes
neues Jahr!
„Harmonie“ Großrudestedt
Singen zum Heiligen Abend in der Großrudestedter Kirche
Wie in jedem Jahr begleitete die HARMONIE den Gottesdienst mit Krippenspiel zum Heiligen Abend in unserer Kirche St. Albanus. Diesmal
standen wir unter der musikalischen Leitung des Seniordirigenten Siegfried Möller, denn Chorleiter Franz Mader hatten wir mit den besten Wünschen bereits in den Heimaturlaub verabschiedet. Das Gotteshaus war
erneut gut besucht und somit fanden die drei von uns in die Zeremonie
- welche Pfarrer Andreas Eras leitete - eingebetteten Weihnachtslieder
guten Anklang bei allen Anwesenden. Höhepunkt war natürlich das mit
Unterstützung kleiner und großer Helfer sehr schön gestaltete Krippenspiel. Anschließend verabschiedeten wir uns gegenseitig und wünschten
uns sowie unseren Familien ein Frohes Weihnachtsfest.
am Donnerstag, den 11.02.2016 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus Kleinrudestedt.
Die Einladung ergeht hiermit an alle Landeigentümer von Grundflächen,
die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Kleinrudestedt/ Schwansee gehören
und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Bericht des Vorstandes
3.Kassenbericht
4. Bericht Prüfung Kasse
5.Diskussion
6. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes
7.Neuwahl
8.Schlusswort
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
der Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee
Evangelisch-Lutherische
Kirchengemeinde Großrudestedt
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen
etwas vorzuwerfen, dann vergebt ihm, damit auch
euer Vater im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt.
Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25
Gramme-Aue
- 17 -
Herzliche Einladung
... zum Glaubensgrundkurs 2016
für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene.
Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation.
Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache.
Wer mitreden will, muss Bescheid wissen!
Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im
Pfarrhaus Udestedt.
Der Vorstand
der Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/Schwansee
Evangelisch-Lutherische
Kirchengemeinde Kleinrudestedt
… den Gottesdiensten:
- Sexagesimae, 31.1., 10.00 Uhr
- Invokavit, 14.2., 10.00 Uhr
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
… und den Zentralveranstaltungen
-
Nr. 1/2016
5.Diskussion
6. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes
7.Neuwahl
8.Schlusswort
Mit freundlichen Grüßen
Kinder-Kekse-Kirche am 7.2., 9.30 Uhr
für Vorschulkinder mit Begleitung:
Bitte Ort den Aushängen entnehmen!
Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen
etwas vorzuwerfen, dann vergebt ihm, damit auch
euer Vater im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt.
Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25
Bibelwochen zum Propheten Sacharja:
Augen auf und durch!
Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum
Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben!
Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche
Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche
Montag, 22.2., Markvippach, Kirche
Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum
Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus
Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche
Beginn jeweils 19.00 Uhr
Sie werden erwartet!
Herzliche Einladung
... zum Glaubensgrundkurs 2016
für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene.
Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation.
Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache.
Wer mitreden will, muss Bescheid wissen!
Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im
Pfarrhaus Udestedt.
Ihre P. Eckert
… den Gottesdiensten im Gemeindesaal Großrudestedt:
- Sexagesimae, 31.1., 10.00 Uhr
- Invokavit, 14.2., 10.00 Uhr
… und den Zentralveranstaltungen
Nichtamtlicher Teil
-
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 04.02.
Frau Käthe Franke
zum 90. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Kinder-Kekse-Kirche am 7.2., 9.30 Uhr
für Vorschulkinder mit Begleitung:
Bitte Ort den Aushängen entnehmen!
Bibelwochen zum Propheten Sacharja:
Augen auf und durch!
Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum
Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben!
Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche
Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche
Montag, 22.2., Markvippach, Kirche
Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum
Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus
Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche
Beginn jeweils 19.00 Uhr
Sie werden erwartet!
Ihre P. Eckert
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Donnerstag, den 18.02.2016
Abholung blaue Tonne
Montag, den 08.02.2016
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Nichtamtlicher Teil
Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
Einladung zur Vollversammlung
am 14.02. Herr Horst Weißhuhn
am Donnerstag, den 11.02.2016 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus Kleinrudestedt.
Die Einladung ergeht hiermit an alle Landeigentümer von Grundflächen,
die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Kleinrudestedt/ Schwansee gehören
und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Bericht des Vorstandes
3.Kassenbericht
4. Bericht Prüfung Kasse
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
zum 85. Geburtstag
Gramme-Aue
- 18 -
Nr. 1/2016
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Donnerstag, den 18.02.2016
Abholung blaue Tonne
Montag, den 08.02.2016
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 02.02. Frau Helga Schwarz
zum 75. Geburtstag
Einladung zur Vollversammlung
am Donnerstag, den 11.02.2016 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus Kleinrudestedt.
Die Einladung ergeht hiermit an alle Landeigentümer von Grundflächen,
die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Kleinrudestedt/ Schwansee gehören
und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Bericht des Vorstandes
3.Kassenbericht
4. Bericht Prüfung Kasse
5.Diskussion
6. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes
7.Neuwahl
8.Schlusswort
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
der Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee
Evangelisch-Lutherische
Kirchengemeinde Kranichborn
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen etwas vorzuwerfen,
dann vergebt ihm, damit auch euer Vater im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt.
Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25
Herzliche Einladung
... zum Glaubensgrundkurs 2016
für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene.
Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation.
Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache.
Wer mitreden will, muss Bescheid wissen!
Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im
Pfarrhaus Udestedt.
… den Gottesdiensten:
- Sexagesimae, 31.1., 14.00 Uhr
- Invokavit, 14.2., 16.00 Uhr
… und den Zentralveranstaltungen
-
Kinder-Kekse-Kirche am 7.2.,
9.30 Uhr für Vorschulkinder mit Begleitung:
Bitte Ort den Aushängen entnehmen!
Bibelwochen zum Propheten Sacharja:
Augen auf und durch!
Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum
Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben!
Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche
Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche
Montag, 22.2., Markvippach, Kirche
Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum
Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus
Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche
Beginn jeweils 19.00 Uhr
Sie werden erwartet!
Ihre P. Eckert
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Donnerstag, den 18.02.2016
Abholung blaue Tonne
Montag, den 08.02.2016
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Schlüsselübergabe Schwansee, 16.01.2016
Am Samstag war es wieder soweit. Zum 41. Mal übernahmen die Narren in Schwansee die Amtsgeschäfte. Im schönsten Weiß erstrahlte der
Platz vor dem Schwanseer Landgasthofs als Johanna Arenhövel, die als
Stellvertreterin des Bürgermeisters vor Ort war, den Stadtschlüssel an
das neue Prinzenpaar übergab. Ihre Tollität Prinz Karneval von Schwansee Philipp I. und seine Lieblichkeit Prinzessin Katharina II., sowie das
Kinderprinzenpaar Claas Ole I. und Mia I., nahmen diesen gern entgegen und versprachen, weise und vor allem mit viel Spaß und Ausgelassenheit zu regieren. Weder Schnee noch Kälte konnten dem Verein und
den zahlreichen Zuschauern etwas anhaben, denn für einen wärmender Glühwein oder Kakao war gesorgt. So ging der Zug der Narren mit
kräftiger Unterstützung des Schloßvippacher Spielmannszug durch ganz
Schwansee, um die Kunde von der neuen Regierung zu verbreiten und
angemessen zu feiern.
Dem traditionellen Zeremoniell der Schlüsselübergabe folgten Tanz und
närrisches Beisammensein im Landgasthof Schwansee bis in die späten
Abendstunden.
Am Sonntag gaben dann die Kinder des SCC wieder alles und bewiesen
einmal mehr, dass sie sich mit ihrem abwechslungsreichen und bunten
Programm hinter den Großen nicht verstecken müssen. Zusammen mit
einem ausgelassenen und tanzfreudigen Publikum aus kleinen und großen Narren war der Schwanseer Kinderfasching der 41. Saison wieder
ein voller Erfolg und nur der Anfang dessen, was die 5. Jahreszeit noch
zu bieten hat.
Gramme-Aue
- 19 -
Nr. 1/2016
nie Großrudestedt zur Konfirmation sowie zur Goldenen und Diamantenen Konfirmation in der Kirche Großrudestedt und zur Christmette in der
Schwanseer Kirche auf.
Unsere diesjährige Chorfahrt führte uns zur Landesgartenschau nach
Schmalkalden, wo wir uns über die Entwicklung der Stadt umfassend
informierten und uns natürlich an der Blumenpracht erfreuten. Auch kam
der Gesang auf der Fahrt nicht zu kurz.
Wir freuen uns immer, wenn wir als Chor zu verschiedenen Familienfeiern auftreten können. Im zurückliegendem Jahr sangen wir auf drei
verschiedenen Goldenen Hochzeiten und zahlreichen runden Geburtstagsfeiern.
Natürlich kommt, wie in jedem Verein, das gesellige Vereinsleben auch
bei uns nicht zu kurz. Viele gemeinsame Treffen und Veranstaltungen bestimmten unser Vereinsleben. Ein Höhepunkt ist das jährliche Chorfest,
wo unsere Sänger mit ihren Partnern und Gästen gesellige Stunden verleben.
All diese Aktivitäten setzen voraus, dass die wöchentlichen Übungsstunden effektiv genutzt werden. Dank der guten sachlichen und einfühlsamen Arbeit unserer Chorleiterin Frau Doris Blau sehen wir auch dem
Jahr 2016 optimistisch entgegen.
Wir würden uns freuen, wenn wir vielleicht diesen oder jenen Interessenten für den Chorgesang gewinnen könnten.
Wir wünschen allen Freunden und Gönner unseres Chores ein gesundes
und erfolgreiches Jahr 2016.
Rainer Fehre
Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee
Einladung zur Vollversammlung
Johanna Arenhövel übergibt die Gemeindekasse an das kleine Prinzenpaar
am Donnerstag, den 11.02.2016 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus Kleinrudestedt.
Die Einladung ergeht hiermit an alle Landeigentümer von Grundflächen,
die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Kleinrudestedt/ Schwansee gehören
und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Bericht des Vorstandes
3.Kassenbericht
4. Bericht Prüfung Kasse
5.Diskussion
6. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes
7.Neuwahl
8.Schlusswort
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
der Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee
Evangelisch-Lutherische
Kirchengemeinde Schwansee
Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen etwas
vorzuwerfen, dann vergebt ihm, damit auch euer Vater
im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt.
Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25
Prinz Philipp I., Prinzessin Katharina II., Tanzmariechen Charline (links),
Tanzmariechen Enola (rechts)
Männerchor Schwansee Jahresrückblick
Das Jahr 2015 war für den Männerchor Schwansee ein Jahr mit vielen
Aktivitäten und Auftritten. Bereits im Januar auf unserer Jahreshaupt-versammlung berieten wir, was wir für Aufgaben im kommenden Jahr haben
und wie wir mit den wenigen Mitgliedern diese Aufgaben erfüllen können.
Heute können wir sagen, dass wir trotz der wenigen Sänger das Jahr gut
gemeistert haben. So hatten wir in diesem Jahr 15 verschiede Auftritte.
Dabei waren solche Veranstaltungen wie das Großrudestedter Frühlingssingen, organisiert durch den Männergesangsverein Harmonie Großrudestedt, ein schöner Anlass unser Können unter Beweis zu stellen. Auch
dienen solche Treffen dazu, sich mit anderen Chören zu messen und in
Erfahrungsaustausch zu treten.
Ein besonderes Erlebnis war das Sängertreffen in Ottenhausen aus Anlass des 345jährigen Bestehens des Männergesangvereins. Zehn Chöre
boten ein umfangreiches und vielseitiges Programm.
In der 91 jährigen Geschichte unseres Chores war es immer eine gute
Tradition zu bestimmten kirchlichen Höhepunkten in der Kirche zu singen. In diesem Jahr traten wir gemeinsam mit dem Männerchor Harmo-
Herzliche Einladung
... zum Glaubensgrundkurs 2016
für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene.
Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation.
Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache.
Wer mitreden will, muss Bescheid wissen!
Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im
Pfarrhaus Udestedt.
… den Gottesdiensten:
- Sexagesimae, 31.1., 16.00 Uhr
- Invokavit, 14.2., 14.00 Uhr
… und den Zentralveranstaltungen
-
Kinder-Kekse-Kirche am 7.2.,
9.30 Uhr für Vorschulkinder mit Begleitung:
Bitte Ort den Aushängen entnehmen!
Bibelwochen zum Propheten Sacharja: Augen auf und durch!
Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum
Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben!
Gramme-Aue
- 20 -
Nr. 1/2016
Beschlussvorlage Nummer 02-12/2015
Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche
Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche
Montag, 22.2., Markvippach, Kirche
Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum
Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus
Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche
Beginn jeweils 19.00 Uhr
Sie werden erwartet!
Hauptamt
Datum 08.10.2015
BeratungsfolgeTermin Status
Gemeinderat
15.10.2015
öffentlich abschließend
Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung vom 03.09.2015 - öffentlicher Teil
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 11. Sitzung vom 03.09.2015.
Beschlussergebnisse Ja NeinEnthaltung
Gemeinderat
40 3
Ihre P. Eckert
Poppitz
Bürgermeisterin
Amtlicher Teil
Beschlussvorlage Nummer 04-12/2015
Beschlüsse des Gemeinderates
Beschlussvorlage Nummer 02-11/2015
Hauptamt
Datum 25.08.2015
BeratungsfolgeTermin Status
Gemeinderat
03.09.2015
öffentlich abschließend
Tagesordnung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen beschließt die Tagesordnung der 11. Sitzung vom 03.09.2015, entsprechend der Einladung.
Beschlussergebnisse Ja NeinEnthaltung
Gemeinderat
40 0
Poppitz
Bürgermeisterin
- Siegel -
Beschlussvorlage Nummer 03-11/2015
Hauptamt
Datum 25.08.2015
BeratungsfolgeTermin Status
Gemeinderat
03.09.2015
öffentlich abschließend
Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung vom 16.07.2015 - öffentlicher Teil
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 10. Sitzung vom 16.07.2015.
Beschlussergebnisse Ja NeinEnthaltung
Gemeinderat
30 1
Poppitz
Bürgermeisterin
- Siegel -
Beschlussvorlage Nummer 05-11/2015
Hauptamt
Datum 03.09.2015
BeratungsfolgeTermin Status
Gemeinderat
03.09.2015
öffentlich abschließend
Zustimmung zum Vergleich bezüglich des ländlichen Weges am
Ortsrand von Kleinmölsen in Richtung Töttleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen stimmt dem Vergleich in
der Fassung der Anwaltskanzlei Spirk & Henke bezüglich des ländlichen Weges am Ortsrand von Kleinmölsen in Richtung Töttleben vom
03.09.2015 zu.
Frau Bürgermeisterin Poppitz wird ermächtigt den Vergleich entsprechende abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehreinnahmen werden in der Hhst. 0200.1500 bzw. im V-Konto
0004 E eingenommen.
Beschlussergebnis:
Ja NeinEnthaltung
Gemeinderat
50 0
Poppitz
Bürgermeisterin
- Siegel -
Beschlussvorlage Nummer 01-12/2015
Hauptamt
Datum 08.10.2015
BeratungsfolgeTermin Status
Gemeinderat
15.10.2015
öffentlich abschließend
Tagesordnung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen beschließt die Tagesordnung der 12. Sitzung vom 15.10.2015, entsprechend der Einladung.
Beschlussergebnisse Ja NeinEnthaltung
Gemeinderat
70 0
Poppitz
Bürgermeisterin
- Siegel -
- Siegel -
Hauptamt
Datum 15.10.2015
BeratungsfolgeTermin Status
Gemeinderat
15.10.2015
öffentlich abschließend
Beschaffung von Material zur Erneuerung der Sitzflächen vor Bürgerhaus
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen beschließt, den Auftrag für
die Lieferung von Material zur Erneuerung von Sitzflächen vor dem Bürgerhaus dem günstigsten Anbieter, der Firma Hagebaucentrum GmbH,
Sondershäuser Straße 63, 99091 Erfurt-Gispersleben zum Angebotspreis in Höhe von 703,99 Euro zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel sind im HHP 2015, im Verwaltungshaushalt unter
der HhSt. 0200.5000 eingestellt.
Beschlussergebnisse Ja NeinEnthaltung
Gemeinderat
70 0
Poppitz
Bürgermeisterin
- Siegel -
Vorankündigung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Kleinmölsen (BGS-EWS)
ab 01. Februar 2016
Die Gemeinde Kleinmölsen beabsichtigt die Änderung des § 14 der Beitrags- und Gebührensatzung ab 01. Februar 2016 wie folgt:
§ 14 (Beseitigungsgebühr)
1. Für die jährlich entsprechend § 14 Abs. 1 EWS planmäßig von der
Gemeinde durchzuführende Räumung der Grundstückskläranlagen
beträgt die Gebühr
a) bei einer Entsorgung im Rahmen des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 25,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm
zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 4,00 EUR
pro Einsatz
b) bei einer Entsorgung außerhalb des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 27,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 4,00 EUR pro
Einsatz.
2. Für eine zusätzliche Räumung der Grundstückskläranlagen entsprechend § 14 Abs. 4 EWS beträgt die Gebühr bis zu 27,00 EUR pro
Kubikmeter Fäkalschlamm zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in
Höhe bis zu 4,00 EUR pro Einsatz.
3. Für Notdiensteinsätze
a) Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 06.00 Uhr des Folgetages
werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 148,00 EUR pro Stunde erhoben.
b) Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr sowie an Feiertagen), werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 198,00 EUR pro Stunde erhoben.“
4. Für die Erinnerung an den versäumten Entsorgungstermin wird eine
Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 4,00 EUR erhoben.
Poppitz
Bürgermeisterin
Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen
Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen
Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt.
Die Entsorgung findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr statt.
Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen:
Gramme-Aue
- 21 -
Gemeinde Kleinmölsen
Objekt
Brauhausstraße/ Freiwillige Feuerwehr
Kirchplatz 22
Udestedter Straße 42/Bürgerhaus
Am Bach 1
Am Bach 1 A
Angergasse 40
Angergasse 43
Angergasse 44
Angergasse 45
Angergasse 46
Angergasse 47 B
Angergasse 48
Angergasse 49
Angergasse 49 A
Brauhausstraße 50
Der Gang 7
Brauhausstraße 51
Brauhausstraße 52
Brauhausstraße 53
Brauhausstraße 55
Brauhausstraße 56
Der Gang 04
Brauhausstraße 57
Brauhausstraße 58
Brauhausstraße 59
Der Gang 08
Der Gang 09
Der Gang 13
Der Gang 15
Feldstraße 31
Feldstraße 32
Feldstraße 33
Feldstraße 34
Feldstraße 35
Feldstraße 36
Kirchplatz 09
Kirchplatz 10
Kirchplatz 11
Kirchplatz 12
Kirchplatz 13
Kirchplatz 20
Kirchplatz 21
Kirchplatz 23
Kirchplatz 24
Kirchplatz 25
Kirchplatz 26
Kirchplatz 28
Kirchplatz 29
Udestedter Straße 29a
Mühlgasse 15
Mühlgasse 16
Mühlgasse 17
Mühlgasse 18
Mühlgasse 19
Udestedter Straße 30
Udestedter Straße 37
Udestedter Straße 38
Vieselbacher Straße 05 A
Vieselbacher Straße 06
Vieselbacher Straße 07
Vieselbacher Straße 60
Vieselbacher Straße 62
Vieselbacher Straße 63
Vieselbacher Straße 64, 64 A, 64 A
Vieselbacher Straße 65
Termin
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
24.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
25.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
26.02.2016
29.02.2016
29.02.2016
29.02.2016
29.02.2016
29.02.2016
29.02.2016
29.02.2016
29.02.2016
29.02.2016
29.02.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
02.03.2016
02.03.2016
02.03.2016
02.03.2016
02.03.2016
02.03.2016
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten
Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“
i. A. Gemeinde Kleinmölsen
Frau Schmidt
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
oder
Nr. 1/2016
Telefon: 036204/ 570-23 Frau Schmidt
(Sachbearbeiterin Wasser/ Abwasser)
Email: [email protected]
um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren.
Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung
Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge
Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage
entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/
Grundstück).
Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss
zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden.
Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf
dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der
Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die
Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der
Schläuche.
Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen.
Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die
Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche
Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht
eingehalten werden kann.
Nichtamtlicher Teil
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 12.02.2016
Abholung blaue Tonne
Montag, den 15.02.2016
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Besinnliche Weihnachtszeit
Für den 11. Dezember hatten wir unsere Senioren zur Weihnachtsfeier in
die Gaststätte eingeladen. Andrea hatte die Tafel liebevoll eingedeckt und
weihnachtlich gestaltet. Der geschmückte Tannenbaum erstrahlte und
gab dem Raum ein weihnachtliches Flair. Wir tranken gemütlich Kaffee
und ließen uns den Kuchen schmecken. Die Bürgermeisterin wünschte
alle eine schönes Weihnachtsfest, besinnliche Stunden in den Familien
und für das neue Jahr Gesundheit und Glück. Darauf stießen wir mit
einem Gläschen Sekt an. Jetzt war es Zeit und die Liederbücher wurden
verteilt. Nachdem die Liedfolge geklärt war, ließen wir unsere Stimmen
erklingen. Natürlich durfte „Oh Tannenbaum“ nicht fehlen. Anschließend
lauschten alle Hedi Bieners Kindheitserinnerungen, die zum Nachdenken anregten. Jetzt wurde es etwas unruhiger, denn Schrottwichteln
wurde vorbereitet. Nachdem jeder sein Päckchen ausgepackt und präsentiert hatte begann das Würfeln, denn selten kann man das Wichtel
behalten. Es waren wieder begehrte Päckcheninhalte dabei, die schnell
den Besitzer wechselten Aber erst wenn die festgelegt Zeit um ist, steht
fest welches Wichtel man mitnehmen kann. Das Spiel macht Spaß und
alle waren zufrieden. Da am gleichen Tag 18.00Uhr ein Orgelkonzert in
unserer Kirche stattfand, blieb für einige Senioren, die gern das Konzert
erleben wollten nicht viel Zeit für das Abendessen. Andrea hatte wieder
ein köstliches Menü gezaubert. Durch eine bessere Abstimmung der Termine gelingt es uns aus der Vorweihnachtszeit etwas Hektik zu nehmen.
Gramme-Aue
- 22 -
Nr. 1/2016
Punkt 8.33 Uhr
Der erste planmäßige ICE
durchfuhr die Gemarkung Kleinmölsen
Nach über 10-jähriger Bauzeit an der neuen ICE-Strecke fuhr dort am 13.
Dezember, dem Sonntag des Fahrplanwechsels, der erste fahrplanmäßige Zug nach Leipzig. Nach pünktlicher Abfahrt in Erfurt Hbf um 8.27 Uhr
rauschte der ICE 1626 genau 6 Minuten später an Klein- und Großmölsen vorüber. Kurz zuvor war in der Gegenrichtung der erste aus Leipzig
kommende Zug hier vorbei gefahren.
Bilder: Eleonore Hänsel
Unsere nächsten Seniorennachmittage finden am 12.2.2016 und am
18 3.2016 jeweils ab 14.30 Uhr in der Gaststätte statt.
Ungewöhnlicher „Flugbetrieb“ über Kleinmölsen
Hunderte Kraniche zogen am 3. Januar
über den Ort hinweg
Das Wetter am dritten Tag des
neuen Jahres, einem Sonntag,
war ungemütlich. Gelegentlicher leichter Nieselregen und
Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt luden eher nicht zu
einer Runde durch das Dorf
ein. Doch wer zufällig am späten Vormittag draußen unterwegs war, spitzte seine Ohren
und schaute nach oben: Mit
unüberhörbarem Gekreische
überquerten vier größere Formationen und zwei kleinere
Grüppchen Kraniche unseren
Ort in nordöstlich-südwestlicher
Richtung, sogar in relativ niedriger Höhe. Da traf es sich gut,
dass ein Fotoapparat zur Hand
war. Auswertung und Hochrechnung der Schnappschüsse
lassen auf ungefähr 400-450
Tiere schließen, die zu so ungewöhnlicher Zeit in der Gramme-Aue unterwegs waren.
Auch andernorts fielen im Erfurter Umland in diesen Tagen solche
Schwärme von Kranichen auf. In der Tageszeitung äußerten sich Ornithologen zu dem Phänomen und erklärten es mit dem veränderten ZugVerhalten der Vögel bei anhaltend milden Wintern. Nie zuvor konnten
Anfang Januar noch so viele Kraniche in Thüringen beobachtet werden
wie zu Anfang 2016. Bevorstehenden Unwettern und Frost würden die
Kraniche nun kurzfristig „davonfliegen“ und dabei auch von den jahrelang genutzten Flugkorridoren abweichen. So findet das ungewöhnliche
Schauspiel der Kranich-Formationen über unseren Orten eine einleuchtende Erklärung.
Text und Fotos: Frank Störzner
Am 13. Dezember, 8.33 Uhr: Erster planmäßiger Zug nach Leipzig. Blick
von der Großmölsener Schanze.
Spannung ab 25.8.2014:
Der Schritt von der Baustelle
zur Eisenbahn-Betriebsanlage.
Auch wenn die neue Bahnstrecke nur auf einem knappen Kilometer die
Gemarkung Kleinmölsen tangiert, ist der Tag der Betriebsaufnahme doch
ein ortsgeschichtlich bewahrenswertes Chronik-Ereignis. Erinnert sei in
diesem Zusammenhang auch daran, dass es 1899 und 1911 zwei Bahnprojekte mit einem geplanten Anschluss Kleinmölsens an das Bahnnetz
gab. Zwei Jahre später erledigte sich der Traum der Kleinmölsener endgültig, ohne dass es je zu einem Spatenstich gekommen war. Nun ist unser Ort - wenn auch im übertragenen Sinne - doch noch zu einer Bahnstrecke gekommen, die noch vor drei Jahrzehnten unvorstellbar war.
Die neue ICE-Strecke zwischen Erfurt und Leipzig ist ein Teil vom 1992
beschlossenen „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8“, das den Bau
Gramme-Aue
- 23 -
einer Schnellzugverbindung zwischen Nürnberg und Berlin vorsah. Die
Neubaustrecke zwischen Erfurt und Leipzig/Halle war dabei das Projekt
VDE 8.2. Die schon 1991 begonnenen Planungen dafür liefen rasch auf
die letztlich nun realisierte Trassenführung hinaus, die in ihrer Grundrichtung der alten Via regia folgt. Diese Linienführung ist im Juni 1994
endgültig bestätigt worden. Im März 2000 lagen der Planfeststellungsbeschluss und die Landschaftspflegerische Begleitplanung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme für jedermann aus; der Gemeinderat hatte im Februar den Plänen zugestimmt. Der symbolische erste
Spatenstich im Landkreis Sömmerda erfolgte dann im September 2009
bei Großbrembach, wobei aber die begleitenden Bauwerke wie die drei
großen Brücken im Bereich Klein- und Großmölsen zu diesem Zeitpunkt
schon seit 2005 im Bau waren. Seit 2008 zeichnete sich auch im Gelände die künftige Bahntrasse deutlich ab und nahm immer mehr Gestalt
an. Die ersten Gleise wurden 2012 verlegt. Im Juni 2014 informierte die
Bundespolizei in unseren Orten über die bevorstehende „Scharfschaltung“ der Strecke und die Aufnahme des Probebetriebes. Dazu wurde am
25. August 2014 die Oberleitung unter Strom gesetzt (15.000 V). Immer
Nr. 1/2016
wieder konnten seitdem Mess- und Trainingszüge beobachtet werden.
Die Feierstunde zur Streckeneröffnung mit der Premierenfahrt von Erfurt
nach Leipzig - im Beisein von Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Ramelow - erfolgte am 9. Dezember, bevor 4 Tage später der Normalbetrieb im Stundentakt aufgenommen wurde.
Die 123 km lange Neubaustrecke reduziert die Reisezeit von Erfurt nach
Leipzig auf unglaubliche 43 Minuten, nach Berlin (-Südkreuz) auf 102 Minuten. Die Strecke ist für Geschwindigkeiten bis zu 300 Stundenkilometer ausgelegt, und herkömmliche Signale sucht man hier vergebens. Die
Fahrt wird über ETCS (EuropeanTrain Control System), ein modernes,
rechnergestütztes Steuersystem, geleitet. Dabei tauschen die Strecke,
der Zug und das elektronische Stellwerk in der Leipziger Betriebszentrale
permanent Daten miteinander aus, die im Führerstand zusammenlaufen.
Der Bau der Bahnstrecke hatte gewaltige Einschnitte und Veränderungen
in der Landschaft zur Folge. Spätere Generationen dürften Bilder aus der
Zeit vor dem Bahnbau mit großem Interesse betrachten. Sie sind in der
Heimatstube hinterlegt.
Frank und Regina Störzner
Gemeinde Nöda
Amtlicher Teil
Vorankündigung zur
1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nöda
Die Gemeinde Nöda beabsichtigt die Änderung der Friedhofsgebührensatzung wie folgt:
Ab 01. Februar 2016 ist vorgesehen nachstehende Gebühren zu erheben:
Gebühren-
Bezeichnung
tarifpunkt
1.
Gebühren für die Nutzung von Friedhofseinrichtungen
1.1.
Nutzung der Trauerhalle
2.Erdgrabstätten
2.1.
Für das Überlassen einer Einzelerdgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre
für Verstorbene bis zum vollendeten 5, Lebensjahr
2.2
Für das Überlassen einer Einzelerdgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre
für Verstorbene ab vollendeten 5, Lebensjahr
2.3.
Für das Überlassen einer Doppelerdgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre 2.4.
Bei Verlängerung einer Erdgrabstätte erfolgt die Berechnung aus 1/25 der
entsprechenden Gebühren für das Nutzungsrecht x Verlängerungszeit.
3.Urnengrabstätten
3.1.
Für das Überlassen einer Urnengrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre
Beisetzungsmöglichkeit bis zu 2 Urnen
3.2.
Bei Verlängerung einer Urnengrabstätte erfolgt die Berechnung aus 1/25 der
entsprechenden Gebühren für das Nutzungsrecht x Verlängerungszeit.
4.
Urnengemeinschaftsanlage (UGA)
4.1.
Beisetzung von Ascheresten in UGA mit Schriftplatte je Abschnitt mit einer Belegung
bis zu 2 Urnen
4.1.1.
1. Urne (inkl. Schriftplatte)
4.1.2.
2 . Urne (inkl. Gravur)
zzgl. Angleichung der Nutzungsdauer pro Jahr 17,42 €
4.2.
anonyme Beisetzung von Ascheresten in UGA
5.
Ausstellen einer Graburkunde
6.
Gebühren für die Grabräumung
5.1.
Einzelerdgrabstätte bis zum 5. Lebensjahr
6.2.
Einzelerdgrabstätten ab dem 5. Lebensjahr
6.3.
Doppelerdgrabstätten
6.4.
Urnengrabstätten
Betrag in Euro
bis zu 46,00
bis zu 105,00
bis zu bis zu 400,00
750,00
bis zu 208,00
bis zu 700,00
bis zu bis zu
bis zu 156,00
400,00
10,00
bis zu bis zu bis zu bis zu 70,00
105,00
140,00
90,00
Riedel
Bürgermeister
Vorankündigung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nöda (BGS-EWS)
ab 01. Februar 2016
Die Gemeinde Nöda beabsichtigt die Änderung des § 14 der Beitragsund Gebührensatzung ab 01. Februar 2016 wie folgt:
§ 14 (Beseitigungsgebühr)
1. Für die jährlich entsprechend § 14 Abs. 1 EWS planmäßig von der
Gemeinde durchzuführende Räumung der Grundstückskläranlagen
beträgt die Gebühr
a) bei einer Entsorgung im Rahmen des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 27,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm
b) bei einer Entsorgung außerhalb des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 29,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm.
2. Für eine zusätzliche Räumung der Grundstückskläranlagen entsprechend § 14 Abs. 4 EWS beträgt die Gebühr bis zu 29,00 EUR pro
Kubikmeter Fäkalschlamm
3. Für Notdiensteinsätze
a) Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 06.00 Uhr des Folgetages
werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 148,00 EUR pro Stunde erhoben.
b) Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr sowie an Feiertagen), werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 198,00 EUR pro Stunde erhoben.
Riedel
Bürgermeister
Gramme-Aue
- 24 -
Stellenausschreibung
In der Gemeinde Nöda ist zum 01. März 2016, vorerst befristet bis
zum 28. Februar 2017 in dessen Kindertagesstätte die Stelle eines/
einer
Nr. 1/2016
Am Sonntag lauschten die Kindergartenkinder mit ihren Eltern dem Märchenspiel und Montag gab es eine dritte Vorstellung für die Schulkinder.
Fazit: Es war ein gelungenes, anstrengendes und sehr schönes Wochenende mit tollem Erlebnisfaktor für alle Beteiligten.
Die Kinder und Erzieher der Kita Nöda
„Staatlich anerkannten
Erziehers/ Erzieherin“
zu besetzen.
Voraussetzung:
- abgeschlossene Ausbildung als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/
in“ oder eine gleichwertig anerkannte Ausbildung nach dem
Thüringer Kindertagesstättengesetz
Profil:
- Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, pädagogische
Fähigkeiten, Kreativität
- Flexibilität,
- Motiviert, Organisationstalent, Teamfähigkeit,
Vergütung:
- entsprechend TVöD
Arbeitszeit:
- wöchentlich 30 Stunden (flexibel je nach Kinderzahl bis 40 Stunden)
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (beruflicher Werdegang, Zeugnisse und Urkunden, lückenloser Nachweis der bisherigen
Tätigkeiten mit Referenzen, Arbeitszeugnissen und dienstlichen Beurteilungen) bis zum
11. Februar 2016
an die
Gemeinde Nöda
Krautgasse 91
99195 Nöda
oder an die
Verwaltungsgemeinschaft „ Gramme- Aue“
Personalamt
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
zu richten.
Wenn Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir einen ausreichend frankierten und adressierten
Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden die Unterlagen nach
Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Nichtamtlicher Teil
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 05.02.2016
Abholung blaue Tonne
Montag, den 01.02.2016
Montag, den 29.02.2016
ungerade Woche
gerade Woche
Dienstag
Dienstag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Vorfreude im Advent
Das erste Wochenende im Advent wurde wieder zu einem tollen Erlebnis für die kleinen und großen Bürger unseres Ortes. Bereits seit vielen
Jahren ist das jährliche Märchenspiel eine schöne Tradition und wichtiger
Termin im Veranstaltungskalender der Gemeinde.
Diesmal konnten sich die Gäste bei „Schneeweißchen und Rosenrot„
erfreuen. Die Vorstellung am Freitag war sehr gut besucht, viele Gäste
aus nah und fern waren gekommen und ihre Erwartungen wurden auf
das Höchste erfüllt.
Am Samstagnachmittag begann pünktlich der Weihnachtsmarkt, bereits
am Vormittag hatten zahlreiche Helfer eine weihnachtliche Kulisse vorbereitet und alles liebevoll geschmückt.
Die Kinder vom Kindergarten hatten Lieder und Gedichte eingeübt und
zeigten dann den Gästen ein unterhaltsames Programm.
Als der Weihnachtsmann (S. Haupt) mit der Kutsche und seinen Gehilfen
(M. Steinert, N. Heß) kam, war die Freude aller Kinder groß.
Die Kinder waren sehr aufgeregt, die Kleinsten blieben ängstlich bei
Mama auf dem Arm, doch als der Weihnachtsmann die Geschenke austeilte, gingen schon kleine Wünsche der Kinder in Erfüllung.
Dank der Spenden von Mitgliedern der Nödaer Sportvereine, sowie Gebäck von S.Schindler waren die schönen Taschen gut gefüllt.
Kita „Kleine Entdecker“ Nöda
Dankeschön
Ein erfolgreiches neues Jahr 2016 wünschen wir all unseren Sponsoren,
die uns im letzten Jahr so zahlreich unterstützt haben. Ein herzliches
Dankeschön an:
- Kfz-Service Nöda M.Tzscheuschner,
- Areobic e.V. Nöda,
- Familie Kulka,
- Edelstahlbau P. Köber GmbH& Co KG,
- SV „ An der Warthe“,
- Gemeinde Nöda,
- Barbara Breitag,
- Rasse- und Geflügelzuchtverein Nöda,
- Maik Blau,
- Bäckerei B. Wolframm,
- Zahnarzt Dr. Kretzer,
- Grabower Süßwaren-Herr Schindler,
- Förderverein der Kita
- und an alle Märchenspieler.
Die Kinder und Erzieher der Kita
Feueralarm bei den kleinen Entdeckern
Große Aufregung herrschte am Freitag, den 8. Januar 2016 bei den Kindern und Erziehern, als ein Feueralarm ausgelöst wurde. Zügig versammelten sich alle vorschriftsmäßig an den vorgegebenen Standorten.Thomas Geisler und die Kameraden der freiwilligen Feuerwehr Nöda waren
mit der schnellen Evakuierung sehr zufrieden.
In Gesprächen und bei der Besichtigung des Feuerwehrgebäudes stand
für die meisten Kinder fest:
„Ich werde Feuerwehrmann!“
Die Kinder und Erzieher
Gramme-Aue
- 25 -
Nr. 1/2016
Kirchspiel Stotternheim - Schwerborn - Nöda
Gottesdienste und Veranstaltungen im Februar 2016
So, 07.02. - Estomihi
10.00 Uhr
Gottesdienst in Stotternheim mit Kindergottesdienst
St. Peter u. Paul
So. 14.02. - Invokavit
10.00 Uhr
Gottesdienst in Stotternheim
St. Peter u. Paul
14.00 Uhr
Gottesdienst in Nöda mit Abendmahl
Pfarrhaus
So. 21.02., Reminiszere
10.00 Uhr
Gottesdienst in Stotternheim
St. Peter u. Paul
13.30 Uhr
Gottesdienst in Schwerborn
St. Lukas
So. 28.02., Okuli
10.00 Uhr
Gottesdienst in Stotternheim
St. Peter u. Paul
Fr. 04.03., Sexagesimae
19.30 Uhr
Weltgebetstag im katholischen Gemeindezentrum
St. Marien
Wöchentliche Veranstaltungen
(außer an Ferien- und Feiertagen)
Montag
15.00 Uhr Kinderarche 1.-2. Klasse
Gemeindehaus Stotternheim
16.00 Uhr Kinderarche 3.-6. Klasse
Gemeindehaus Stotternheim
Mittwoch
09.30 Uhr Mutter-Kind-Kreis
Gemeindehaus Stotternheim
Donnerstag
20.15 Uhr Walter-Rein-Kantorei
Gemeindehaus Stotternheim
Freitag
16.00 Uhr Konfirmanden
Pfarrhaus Stotternheim
16.00 Uhr Singschule: Mini+Maxispatzen
Gemeindehaus Stotternheim
17.00 Uhr Singschule: Vocalinos
Gemeindehaus Stotternheim
14-tägige Veranstaltungen
Di. n. Abspr.
20.00 Uhr Bibelkreis
Pfarrhaus Stotternheim
Fr. 19.2.
18.00 Uhr Junge Gemeinde
Gemeindehaus Stotternheim
Monatliche Veranstaltungen
Di. 09.02.
14.00 Uhr Gemeindenachmittag
Gemeinderaum Schwerborn
Besondere Veranstaltungen
Di 16.2., 23.2. 20.00 Uhr Einladung zur Stille
Gemeindehaus Stotternheim
Spielzeug- und
Kindersachenflohmarkt
mit Kuchenbasar
Wann?
Samstag, den 12. März 2016
von 8.30 - 12.00 Uhr
Wo?
Bürgerhaus (ehemalige Turnhalle)
Schaut doch einfach mal vorbei, es lohnt sich!!!
Wer etwas verkaufen möchte, kann sich gern telefonisch
in der Kita melden.
036204-70421
Das Team der Kindertagesstätte
Ziergeflügel und Exoten Verein Nöda e.V.
Die Sparte Ziergeflügel und Exoten Nöda e.V. führt eine Vogelbörse
am Sonntag, 07.02.2016
von 9.00 - 12.00 Uhr und
am Sonntag, 13.03.2016
von 9.00 - 12.00 Uhr
im Bürgerhaus, Weinbergstraße 135 in Nöda durch.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Herzliche Einladung an alle!
Der Vorstand
Einladung zur Stille
Innehalten in der Passionszeit, still werden und uns inspirieren lassen
vom Geist Jesu, dazu sind wieder alle Interessierten eingeladen. Es ist
ein Übungsweg der Stille, der uns helfen kann, feinfühlig zu werden für
die Gegenwart, auch über diese Zeit hinaus.
Voraussetzung: persönliche Offenheit, eigene Ressourcen zu entdecken
und Neues im Leben zu wagen.
Wir treffen uns als Gruppe einmal pro Woche an einem Abend zur Einübung in die Stille, inhaltlichen Impulsen und zum Austausch unserer
persönlichen Erfahrungen.
Zu Hause reservieren wir uns täglich 15 - 30 Minuten, in denen wir uns
Zeit zur persönlichen Stille nehmen. Dafür gibt es in jeder Woche Anleitungen bei unseren Treffen
Wann und wo?
Vom 16.02.2016 bis zum 22.03.2016 jeweils dienstags im evangelischen
Gemeindehaus (Zugang durch das Hoftor am Pfarrhaus), Beginn jeweils
20.00 Uhr
Organisation und Leitung: Frau Dr. I.-M. Leder, Exerzitienbegleiterin
Um Anmeldung wird gebeten bei:
-Frau Dr. I.-M. Leder
(Tel. 036204.70354 oder [email protected]) oder
- im Ev. Pfarramt
(Tel. 036204.52000/ [email protected])
Gramme-Aue
- 26 -
Amtlicher Teil
Stellenausschreibung
In der Gemeinde Ollendorf ist zum 01. März 2016, vorerst befristet bis
zum 28. Februar 2017 in dessen Kindertagesstätte die Stelle eines/
einer
„Staatlich anerkannten
Erziehers/ Erzieherin“
zu besetzen.
Voraussetzung:
- abgeschlossene Ausbildung als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/
in“ oder eine gleichwertig anerkannte Ausbildung nach dem
Thüringer Kindertagesstättengesetz
Profil:
- Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, pädagogische
Fähigkeiten, Kreativität
- Flexibilität,
- Motiviert, Organisationstalent, Teamfähigkeit,
Vergütung:
- entsprechend TVöD
Arbeitszeit:
- wöchentlich 24 Stunden (flexibel je nach Kinderzahl)
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (beruflicher Werdegang, Zeugnisse und Urkunden, lückenloser Nachweis der bisherigen
Tätigkeiten mit Referenzen, Arbeitszeugnissen und dienstlichen Beurteilungen) bis zum
11. Februar 2016
an die
Gemeinde Ollendorf
Angergasse 105
99198 Ollendorf
oder an die
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme- Aue“
Personalamt
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
zu richten.
Wenn Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir einen ausreichend frankierten und adressierten
Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden die Unterlagen nach
Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Nichtamtlicher Teil
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 12.02.2016
Abholung blaue Tonne
Montag, den 15.02.2016
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Weihnachtsfeier vom Kindergarten
Am 15.12.2015 lud der Kindergarten zur großen Weihnachtsfeier mit Eltern, Geschwistern und Großeltern ins Landhotel Ollendorf ein.
Die Kinder zeigten uns ein buntes Programm mit Liedern und vorgetragenen Gedichten. Auch die alte Tradition der Eltern ein Theaterstück für
die Kinder einzustudieren und aufzuführen wurde wieder belebt. Die Mamas Marie, Kerstin, Peggy, Clarissa und Daniela führten mit tollen Kostümen und kurzen prägnanten Wörtern die Geschichte vom Aschenputtel und den wunderschönen Prinzen auf. Zum Kaffee gab es ein großes
Kuchenbuffet, welches durch die fleißigen Mamas und Omas und die
Plätzchen der Kindergarten Kinder sehr vielfältig war. Dafür ein großes
Dankeschön!
Wer sich zum Abendessen angemeldet hatte, wurde mit einem sehr leckeren und toll angerichteten Essen, durch die neuen Landhotel Pächter
Familie Löwig erfreut.
Somit freuen wir uns auf die nächste Weihnachtsfeier, die Kinder und
Erzieherinnen vom Bummi Kindergarten.
Nr. 1/2016
Gramme-Aue
- 27 -
Wichtige Info vom Sportverein Ollendorf
„Wir starten das neue Jahr sportlich und laden euch ein mit dabei zu
sein!
Es warten bekannte und bewährte Sportangebote, neue Trainingseinheiten und Freizeitmöglichkeiten sowie Bewegung und Spaß für die Kleinsten Sportfans.“
Die Abteilung Breitensport des Sportvereins Ollendorf
Amtlicher Teil
Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen
Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen
Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt.
Die Entsorgung findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr statt.
Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen:
Objekt
Augustgasse 01/ KTS-Udestedt
Goethestraße 11
Wilhelm-Pieck-Straße 28/ Bürgerhaus
Augustgasse 03
Augustgasse 04
Friedrich-Engels-Straße 01
Termin
07.03.2016
07.03.2016
07.03.2016
07.03.2016
07.03.2016
07.03.2016
Objekt
Friedrich-Engels-Straße 02
Friedrich-Engels-Straße 03
Friedrich-Engels-Straße 05
Friedrich-Engels-Straße 06
Friedrich-Engels-Straße 07
Friedrich-Engels-Straße 08
Friedrich-Engels-Straße 09
Friedrich-Engels-Straße 10
Goethestraße 01
Goethestraße 02
Goethestraße 03
Goethestraße 04
Goethestraße 05
Goethestraße 06
Goethestraße 07
Goethestraße 08
Goethestraße 09
Goethestraße 10
Goethestraße 12
Goethestraße 13
Goethestraße 14
Goethestraße 15
Goethestraße 16
Goethestraße 17
Goethestraße 18
Goethestraße 19
Goethestraße 20
Goethestraße 21
Goethestraße 22
Goethestraße 24
Goethestraße 25
Goethestraße 27
Goethestraße 29
Goethestraße 30
Goethestraße 31
Goethestraße 32
Goethestraße 34
Goethestraße 35
Goethestraße 36
Goethestraße 37
Goethestraße 38
Goethestraße 40
Herrngasse 01
Herrngasse 04
Herrngasse 05
Karl-Marx-Platz 01
Karl-Marx-Platz 02
Karl-Marx-Platz 03
Karl-Marx-Platz 04
Karl-Marx-Platz 05
Karl-Marx-Platz 06
Karl-Marx-Platz 06 a
Karl-Marx-Platz 07
Karl-Marx-Platz 08
Karl-Marx-Platz 09
Karl-Marx-Platz 10
Karl-Marx-Platz 12
Karl-Marx-Platz 13
Karl-Marx-Platz 15
Karl-Marx-Platz 17
Karl-Marx-Platz 19
Kirchgasse 02
Kirchgasse 04
Kirchgasse 05
Kirchgasse 06
Kirchgasse 08
Marktstraße 03
Marktstraße 05
Neuer Weg 01
Neuer Weg 02
Neuer Weg 04
Schäfergasse 08
Schulplatz 01
Schulplatz 07
Schulplatz 08
Nr. 1/2016
Termin
07.03.2016
07.03.2016
07.03.2016
07.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
11.03.2016
14.03.2016
14.03.2016
14.03.2016
14.03.2016
14.03.2016
14.03.2016
14.03.2016
14.03.2016
14.03.2016
15.03.2016
15.03.2016
15.03.2016
15.03.2016
15.03.2016
15.03.2016
15.03.2016
16.03.2016
16.03.2016
16.03.2016
16.03.2016
16.03.2016
16.03.2016
16.03.2016
16.03.2016
16.03.2016
16.03.2016
17.03.2016
17.03.2016
17.03.2016
17.03.2016
Gramme-Aue
Objekt
Schulplatz 09
Schulplatz 11
Schulplatz 13
Siedlung 01
Siedlung 02
Siedlung 04
Siedlung 06
Siedlung 10
Siedlung 12
Siedlung 14
Siedlung 16
Siedlung 18
Tafelberggasse 6+8
Vor dem Obertor 01
Vor dem Obertor 02
Vor dem Obertor 03
Vor dem Obertor 04
Vor dem Obertor 06
Vor dem Obertor 07
Vor dem Obertor 08
Vor dem Obertor 09
Vor dem Obertor 10
Vor dem Obertor 10 a
Vor dem Obertor 11
Vor dem Obertor 12
Vor dem Obertor 13
Vor dem Obertor 14
Vor dem Obertor 15
Vor dem Obertor 16
Vor dem Obertor 17
Wilhelm-Pieck-Straße 02
Wilhelm-Pieck-Straße 04
Wilhelm-Pieck-Straße 05
Wilhelm-Pieck-Straße 06
Wilhelm-Pieck-Straße 07
Wilhelm-Pieck-Straße 08
Wilhelm-Pieck-Straße 09
Wilhelm-Pieck-Straße 10
Wilhelm-Pieck-Straße 10 a
Wilhelm-Pieck-Straße 11
Wilhelm-Pieck-Straße 12
Wilhelm-Pieck-Straße 12 a
Wilhelm-Pieck-Straße 13
Wilhelm-Pieck-Straße 14
Wilhelm-Pieck-Straße 15
Wilhelm-Pieck-Straße 16
Wilhelm-Pieck-Straße 17
Wilhelm-Pieck-Straße 18
Wilhelm-Pieck-Straße 19
Wilhelm-Pieck-Straße 20
Wilhelm-Pieck-Straße 21
Wilhelm-Pieck-Straße 22
Wilhelm-Pieck-Straße 23
Wilhelm-Pieck-Straße 24
Wilhelm-Pieck-Straße 24 a
Wilhelm-Pieck-Straße 25
Wilhelm-Pieck-Straße 26
Wilhelm-Pieck-Straße 27
Wilhelm-Pieck-Straße 29
Wilhelm-Pieck-Straße 30
Wilhelm-Pieck-Straße 31
Wilhelm-Pieck-Straße 32
Wilhelm-Pieck-Straße 33
Wilhelm-Pieck-Straße 34
Wilhelm-Pieck-Straße 35
Wilhelm-Pieck-Straße 36
Wilhelm-Pieck-Straße 37
Wilhelm-Pieck-Straße 38
Wilhelm-Pieck-Straße 39
Wilhelm-Pieck-Straße 40
Wilhelm-Pieck-Straße 42
Wilhelm-Pieck-Straße 44
Wilhelm-Pieck-Straße 46
Wilhelm-Pieck-Straße 48
Wilhelm-Pieck-Straße 50
- 28 -
Termin
17.03.2016
18.03.2016
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18.03.2016
21.03.2016
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21.03.2016
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21.03.2016
21.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
22.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
08.03.2016
23.03.2016
23.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
24.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
29.03.2016
30.03.2016
Nr. 1/2016
Objekt
Wilhelm-Pieck-Straße 52
Wilhelm-Pieck-Straße 54
Wilhelm-Pieck-Straße 56
Wilhelm-Pieck-Straße 60
Wilhelm-Pieck-Straße 62
Wilhelm-Pieck-Straße 64
Wilhelm-Pieck-Straße 66
Wilhelm-Pieck-Straße 68
Termin
30.03.2016
30.03.2016
30.03.2016
30.03.2016
30.03.2016
30.03.2016
30.03.2016
30.03.2016
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten
Zeitraum nicht entsorgt
werden können, wenden sich bitte selbst an die
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“
i. A. des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“
für die Gemeinde Udestedt
Frau Schmidt
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
oder
Telefon: 036204/ 570-23 Frau Schmidt (Sachbearbeiterin Wasser/
Abwasser)
Email: [email protected]
um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren.
Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung
Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge
Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage
entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/
Grundstück).
Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss
zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden.
Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf
dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der
Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die
Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der
Schläuche.
Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen.
Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungsterrine oder die Verhinderung
bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die
Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche
Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht
eingehalten werden kann.
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag und alles erdenklich Gute
am 01.02. Frau Gertraud Habermann
am 14.02. Herr Rudolf Apel
am 23.02. Herr Helmut Engelhardt
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Hinweis:
Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“.
Entsorgungstermine
Entsorgung Restabfall:
Entsorgung Biotonne:
Abholung gelbe Tonne
Freitag, den 12.02.2016
Abholung blaue Tonne
Dienstag, den 16.02.2016
gerade Woche
ungerade Woche
Freitag
Freitag
Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender
Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle
Gramme-Aue
- 29 -
Nr. 1/2016
Lebendiger Adventskalender
Die schönste Zeit des Jahres ist wieder vorbei und damit auch die Zeit
des lebendigen Adventskalenders 2015 in Udestedt. Die Meinungen
dazu sind geteilt, von „so ein Unsinn“ bis „prima Sache“ gibt es da ein
breites Spektrum bei unseren Einwohnern. Das Ziel, etwas mehr Leben,
Verständigung und Verstehen in die Weihnachtszeit zu bringen und vielleicht in das neue Jahr mitzunehmen, können die Initiatoren sicher auf
der Plusseite verbuchen. Viele Menschen, die das erste Mal ein „Türchen“ besuchten, waren erstaunt über die Atmosphäre. Die meisten kamen wieder.
Christina Wechsung
Frauengruppe Udestedt e. V.
24 Tage im Dezember
Schon Tradition sind die Termine zum ersten und letzten Türchen. Der
Gemeinderat startet und der Festgottesdienst in der Udestedter Kirche
mit dem Krippenspiel der Kinder am Heilig Abend bildet den Abschluss.
Auch dieses Jahr haben wieder alle Veranstalter großes Engagement
bei der Gestaltung der Türchen gezeigt. Das Angebot war bunt gemischt.
Es gab viele Weihnachtslieder und man merkt, die Udestedter werden
immer textsicherer. Es wird mitgesungen und im bunt gemischten Chor
zählt einfach nur das Gemeinsame und nicht die einzelne Note.
Die Vorbereitung beginnt schon im Oktober eines jeden Jahres. Die
ersten Vereine und Familien melden sich, um bestimmte Tage zu blocken - Gründe dafür gibt es viele: Koordination aller Familienmitglieder
zur Mithilfe, andere Termine, einzuladende Gäste bis hin zum „wir haben
doch die Zahl vom letzten Jahr fürs Hoftor noch“. Zum öffentlichen Vorbereitungstermin dann die Fragen. Reicht es dieses Jahr wieder zu 24
Abenden? Machen wir nur Türchen an den Wochenenden? Kommt heute
überhaupt jemand?
Und doch hat es wieder geklappt. Frau Viola Fräde hatte nach einigen
Nachfragen nur zwei Tage übrig und druckte den Kalender zum Verteilen
in die Briefkästen. Aber schnell meldete sich noch eine Familie und der
vorletzte Termin war weg. So starteten wir zum 1. Dezember 2015 den 7.
Lebendigen Adventskalender mit 23 geplanten Veranstaltungen.
Besinnliche Weihnachtsgedichte und lustige Weihnachtgeschichten wurden an vielen Abenden vorgetragen. Unbedingt zu erwähnen sind die
eingesetzten Musikinstrumente: vom Schifferklavier über Posaunen, Gitarren, Keyboard hin bis zur Konserve aus dem CD-Player gab es für
jeden Geschmack etwas.
Gramme-Aue
- 30 -
Nicht vergessen werden dürfen die märchenhaften Abende mit Rätseln,
einer schönen Prinzessin, der wehrhaften Großmutter und einen Rotkäppchen mit Fußballerbeinen. Aber wir waren auch auf den Brettern, die
die Welt bedeuten, unterwegs. So erlebten wir einen lustigen und doch
recht denkwürdigen Besuch im Pflegeheim, waren Gäste einer AprésSki-Party mit Moderator, Solisten und Backgroundchor, genossen Chorkonzerte und am vorletzten Tag sogar Livemusik von einer Band. Lernen
konnte man so einiges beim Türchen in der Kirche über unsere Kunstschätze. Ein Ruhetag war willkommen. Essen und Trinken hielten Leib
und Seele stets zusammen und obwohl manchmal das Thermometer
eher kühles Bier empfahl, wurden die Glühweinbehälter stets angeheizt.
Ein herzliches Dankeschön an alle Türchenöffner 2015 für Arbeit (und
Nerven), an die Besucher aus nah und fern, die das Angebot der offenen Türen nutzten. Danke für die gemeinsame Zeit. Danke allen auch für
die Spenden, insgesamt über 1.000 EUR, die für unseren Dorfspielplatz
verwendet werden.
Freuen wir uns auf die 24 Tage im Dezember 2016, wenn sich wieder
Türen und Tore in Udestedt öffnen.
Christina Wechsung
Frauengruppe Udestedt e. V.
Förderverein der Kindertagestätte „Am Tafelberg“ e.V.
DIE KLEINEN STARK MACHEN Kindertagesstätte am Tafelberg- Udestedt erhält Fördersumme
durch die IKK classic
Mexiko, Frankreich, Italien, China, Ägypten... jede Woche ein anderes
Land, das unsere Kinder mit ihren Erzieherinnen in den vergangenen
Monaten bereist haben. Und erstaunlicherweise waren sie zum Glück
auch immer pünktlich zurück und erzählten aufgeregt von ihren Erlebnissen und Erfahrungen aus den Ländern.
Viel geplant und erlebt haben die Erzieherinnen, Eltern und vor allem die
Kinder der Kindertagestätte Am Tafelberg in Udestedt. Unter dem Motto
„Mit dem Rucksack um die Welt“ ging es spielerisch auf Reisen- per Bus,
Flugzeug oder zu Fuß.
Die Kinder entdeckten die Welt auf ihre Weise. In dieses Projekt eingebunden sind Erlebnisse und Erfahrungen, wie die Menschen auf der
ganzen Welt leben, essen, spielen und was es dort landestypisches zu
entdecken und erforschen gibt.
Nr. 1/2016
Ein besonderes Augenmerk richtete das Projektteam bestehend aus den
Erzieherinnen, dem Elternbeirat und dem Förderverein der KiTa auf die
Ernährung und die Bewegung der Kinder und so hat sich das Projektteam auch dazu entschlossen, ihr Projekt „Mit dem Rucksack um die
Welt“, beim Förderwettbewerb der IKK classic einzureichen.
Viele Planungen und Hoffnungen können nun noch weiter erfüllt werden,
denn die IKK classic förderte dieses Projekt mit 2.715,- €.
Überzeugt hat der Ansatz, die Kinder an die vielfältigen Lebensmittel und
Zubereitungsarten heranzuführen, verpackt als spielerische Reise in die
fremden Länder.
Ein Grund zu feiern: Mit einem kleinen bunten Programm am 18.12.2015
begrüßten die Kinder und Erzieherinnen der Kindertagestätte Am Tafelberg Udestedt Herrn Marko Enke, Regionalgeschäftsführer der IKK classic.
Teils verschämt schauten die Kinder den fremden Mann da vorne an, soll
er doch ein Geschenk dabei haben.
„Der sieht aber gar nicht aus wie der Weihnachtsmann!“ tönt es noch
von einem der Kinder, doch schon geht es in dieser feierlichen Stunde
mit kleinen schwedischen und indischen Tanzdarbietungen der Kinder
los, deren ansteckenden Rhythmen sich auch die Bürgermeisterin Frau
Lauß und Herr Enke nicht widersetzen konnten und kräftig mittanzten
und klatschten.
Herr Enke überreichte den Förderscheck an Susanne Thieme, Leiterin
der KiTa, Sabine Knorre-Schott, Vorsitzende des Fördervereins und Ingetraud Lauß, Bürgermeisterin der Gemeinde Udestedt, sowie natürlich
an alle Kinder der KiTa.
Wir haben noch viele Ideen, die wir nun mit allen Beteiligten, für die
Kinder, Erzieherinnen und Eltern in diesem Projekt noch verwirklichen
können.
Wir freuen uns, dass diese Arbeit so honoriert wurde und danken allen
Beteiligten Erzieherinnen, dem Elternbeirat und allen Eltern, die mit ihrem Einsatz zum Gelingen dieses Projekts tatkräftig beigetragen haben.
Patrick Seising
Gramme-Aue
- 31 -
Nr. 1/2016
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Udestedt
Schulplatz 7
99198 Udestedt
Telefon: 036203 50211
e-mail: [email protected]
Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen etwas vorzuwerfen,
dann vergebt ihm, damit auch euer Vater im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt.
Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25
Herzliche Einladung
... zum Glaubensgrundkurs 2016
für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene.
Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation.
Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache.
Wer mitreden will, muss Bescheid wissen!
Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im
Pfarrhaus Udestedt.
… den Gottesdiensten:
- Estomihi, 7.2., 9.30 Uhr
- Reminiszere, 21,2., 9.30 Uhr
… und den Zentralveranstaltungen
-
Kinder-Kekse-Kirche am 7.2.,
9.30 Uhr für Vorschulkinder mit Begleitung:
Bitte Ort den Aushängen entnehmen!
Bibelwochen zum Propheten Sacharja:
Augen auf und durch!
Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum
Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben!
Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche
Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche
Montag, 22.2., Markvippach, Kirche
Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum
Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus
Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche
Beginn jeweils 19.00 Uhr
Sie werden erwartet!
Ihre P. Eckert
Du bist zwischen 5 und
8 Jahre alt und spielst
gerne Fußball?
Dann laden wir dich
zum Probetraining
bei einer unserer
Kindermannschaften ein!
Trainiert wird zurzeit am Samstag
zwischen 9 und 12 Uhr
in Schloßvippach in der Turnhalle.
Schau einfach mal vorbei,
wir freuen uns auf dich!
Mit sportlichem Gruß
FSV Udestedt 1991 e. V.
Kontakt: Knut Rosenberg
0160/7960198
Impressum
Amtsblatt der VG „Gramme Aue“
Herausgeber: VG „Gramme Aue“,
99195 Großrudestedt, Bahnhofstraße 16
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke im Verwaltungssitz der VG
“Gramme-Aue”, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt kostenlos beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.