Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft e u A e m Gram den in itgliedsgeme M n e d s u a d n stehe be Alperstedt | Großmölsen | Großrudestedt Kleinmölsen | Nöda | Ollendorf | Udestedt Jahrgang 23 Donnerstag, den 28. Januar 2016 Nummer 1 41. Saison des SCC ., I I a in r a h t a K in s s e Prinz ., I ia M in s s e z in r p r e Kind . I le O s a la C z in r p r e d Kin . I p ip il h P z in r P d n u Gramme-Aue - 2 - Nr. 1/2016 Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten Amtlicher Teil Sprechzeiten/wichtige Rufnummern Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“, Bahnhofstr. 16 99195 Großrudestedt Telefon: 036204- 570-0 Fax: 036204- 57016 e-mail [email protected] oder [email protected] Internetvg-gramme-aue.de Öffnungszeiten: Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt und Standesamt) Mittwoch:geschlossen Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Telefonnummern: Gemeinschaftsvorsitzender Herr Bode.......................................................................... 036204- 57015 Hauptamt Frau Schlöffel..................................................... 036204- 5700 und 57011 Frau Brüheim..................................................................... 036204- 57018 Einwohnermeldeamt Frau Hanke........................................................................ 036204- 57025 Standesamt Frau Wodarz...................................................................... 036204- 57020 Bauamt Frau Fritz........................................................................... 036204- 57019 Herr Rudolph..................................................................... 036204- 57028 Ordnungsamt Frau Heerwagen................................................................ 036204- 57014 Kämmerei Frau Döring........................................................................ 036204- 57022 Frau Schüler...................................................................... 036204- 57022 Personalamt/ Amtsblatt Frau Brümmel.................................................................... 036204- 57024 Kasse Frau Eisenmenger............................................................. 036204- 57012 Frau Beier.......................................................................... 036204- 57012 Wasser/ Abwasser Frau Schmidt..................................................................... 036204- 57023 Abwasserzweckverband „Gramme- Vippach“ Sprechzeit Donnerstag.......................................................... 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Rufnummer im Havariefall Fa. Klärsysteme Westberg:............................................ 0 170/ 5 32 82 15 Zweckverband Wasserversorgung „Gramme-Aue“ für die Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt Rufnummer im Havariefall Verantwortlicher: während der Öffnungszeiten: Herr Bode - Gemeinschaftsvorsitzender....................... 03 62 04/ 5 70 15 Verantwortlicher außerhalb der Öffnungszeiten: Tiefbau- und Umweltservice GmbH „Unstrut-Lossa“ Bahnhofstraße 49, 99625 Kölleda (Herr Vogel)................................................................... 01 62/ 9 95 12 07 Wichtige Rufnummern Polizei................................................................................................. 1 10 Feuerwehr.......................................................................................... 1 12 Ärztlicher Bereitschaftsdienst........................................ 03 61/ 7 41 51 16 Krankenwagen............................................................... 03 61/ 7 41 51 16 Polizeiinspektion................................................................. 0 36 34/ 33 60 Der Kontaktbereichsbeamte Herr Pergelt ist montags bis freitags telefonisch unter der Telefonnummer 036204-71207 oder über die Polizeiinspektion Sömmerda unter 03634-3360 erreichbar. Sprechzeiten im Dienstzimmer in Großrudestedt, Neue Straße 3a: Dienstag für Kinder und Jugendliche............................. 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag.................................................................... 16.00 - 18.00 Uhr Sprechzeiten der Gemeinden Gemeinde Alperstedt, Neuer Anger 2 Dienstag........................................................................ 17.00 - 18.00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters:............................17.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Tel.:..................................................................................... 036204/50039 Fax:..................................................................................... 036204/52615 Gemeinde Großmölsen, Hauptstraße 3 Dienstag........................................................................ 16.00 - 18.00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 17 Gemeinde Großrudestedt, Karl-Marx-Platz 3 Sprechzeiten des Bürgermeisters (im „Deutschen Haus“) Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:.........................................................................(03 62 04) 7 27 83 Fax:...............................................................................(03 62 04) 7 27 85 Gemeinde Kleinmölsen, Kirchplatz 22 Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr Sprechzeiten der Bürgermeisterin Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 40 Gemeinde Nöda, Krautgasse 91 Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr Sprechzeit des Bürgermeisters: Dienstag................................. 16.30 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:.........................................................................(03 62 04) 7 02 65 Fax:...............................................................................(03 62 04) 7 17 64 Gemeinde Ollendorf, Angergasse 105 Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon/Fax:..................................................................(03 62 03) 9 08 32 Gemeinde Udestedt, Wilhelm-Pieck-Straße 28 Dienstag........................................................................ 15.30 - 18.00 Uhr Sprechzeiten der Bürgermeisterin Dienstag................................. 16.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon:.........................................................................(03 62 03) 5 02 22 Fax:...............................................................................(03 62 03) 5 12 22 Mail:............................................................gemeinde-udestedt@arcor.de Gemeindebibliothek Großrudestedt Öffnungszeiten: Montag:.......................................................................14.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch:.....................................................................14.00 bis 17.00 Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus) in der Gemeinde Nöda: Montag........................................................................... 17.00 - 18.00 Uhr Bankverbindungen der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ IBAN Gemeinde Ollendorf: DE41 8205 1000 0130 1185 91 DE63 8205 1000 0130 0951 09 Gemeinde Nöda: Gemeinde Udestedt: DE74 8205 1000 0130 0742 50 Gemeinde Großrudestedt mit den Ortsteilen Schwansee, Kleinrudestedt u. Kranichborn DE66 8205 1000 0130 0492 71 Gemeinde Großmölsen: DE09 8205 1000 0130 0968 57 Gemeinde Kleinmölsen: DE47 8205 1000 0130 0400 10 Gemeinde Alperstedt: DE63 8205 1000 0130 0236 20 VG „Gramme-Aue“: DE50 8205 1000 0130 0380 16 Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“: DE64 8205 1000 0130 0948 97 Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue: DE94 8205 1000 0163 0519 50 Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM Gramme-Aue - 3 - Hinweis Das nächste Amtsblatt, Ausgabe Nr. 02/2016 erscheint am Donnerstag, den 25.02.2016 und beinhaltet die Vorschau auf die Termine, Veranstaltungen und Ereignisse für den Zeitraum vom 25.02.2016 bis 30.03.2016. Der Sendetermin der Beiträge und Artikel ist Freitag, der 18.02.2016, 12.00 Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Alle Beiträge sind per E- Mail als Word- Dokument oder PDF zu senden. Bilder sind im Format JPG einzureichen. Die Abgabe ist aber auch per CD oder USB- Stick im gleichen Format möglich. E-Mail Adresse: [email protected] Die Verfasser der einzelnen Beiträge sind für den Inhalt selbst verantwortlich. Es erfolgt keine Korrekturlesung! Servicetag der VG „Gramme-Aue“ Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes Die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme- Aue“ Großrudestedt hat seit Januar 2015 einen Servicetag eingerichtet, an dem das Einwohnermeldeamt in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet hat. Die genauen Termine sind für Sie folgend im Überblick: Samstag, den 30. Januar 2016 Samstag, den 27. Februar 2016 Samstag, den 19. März 2016 Mit freundlichen Grüßen Bode Gemeinschaftsvorsitzender Nr. 1/2016 §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt für die VG „Gramme-Aue“ wird auf 0 € festgesetzt. §4 Die Umlage an die VG „Gramme-Aue“ wird wie folgt festgesetzt: Einwohner = 110,00 € §5 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2016 wird auf 154.283 € festgesetzt. §6 Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, die im Haushaltsplan 2016 festgesetzten Ausgaben des Vermögenshaushaltes in voller Höhe zu entscheiden. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft. Großrudestedt, den 05. Januar 2016 Bode Gemeinschaftsvorsitzender Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda, als Rechtsaufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 Az: 902.58:6810/2016 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. III. Die Haushaltssatzung, einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 liegt, gemäß § 57 Abs. 3, Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, zwei Wochen lang, ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zur Einsichtnahme im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ - Kämmerei -, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt, während der allgemeinen Geschäftszeiten, öffentlich aus und steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO an dieser Stelle, zur Einsichtnahme zur Verfügung. Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr Großrudestedt, den 05. Januar 2016 Bode Gemeinschaftsvorsitzender Thüringer Tierseuchenkasse Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ für das Haushaltsjahr 2016 I. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der VG „Gramme-Aue“ Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016 Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 der Neubekanntmachung der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41), in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinschaftsversammlung der VG „Gramme-Aue“ folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und 925.702 € Ausgaben 925.702 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und 15.000 € Ausgaben 15.000 € ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die VG „Gramme-Aue“ wird auf 0 € festgesetzt. Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2016 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. 2.1 2.2 Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel Rinder bis 24 Monate Rinder über 24 Monate je Tier 6,00 Euro je Tier 6,50 Euro 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Schafe und Ziegen Schafe bis 9 Monate Schafe über 9 bis 18 Monate Schafe über 18 Monate Ziegen bis 9 Monate Ziegen über 9 bis 18 Monate Ziegen über 18 Monate je Tier 0,10 Euro je Tier 1,00 Euro je Tier 1,00 Euro je Tier 2,30 Euro je Tier 2,30 Euro je Tier 2,30 Euro Gramme-Aue - 4 - 4. Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung 4.1.1 weniger als 20 Sauen 4.1.2 20 und mehr Sauen 4.2 Ferkel bis 30 kg 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg 4.3.1 weniger als 50 Schweine 4.3.2 50 und mehr Schweine Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 Geflügel Legehennen über 18 Wochen und Hähne Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken 7. Tierbestände von Viehhändlern 8. je Tier 1,20 Euro je Tier 1,60 Euro je Tier 0,60 Euro je Tier 0,90 Euro je Tier 1,20 Euro je Volk 1,00 Euro je Tier 0,07 Euro je Tier 0,03 Euro je Tier 0,03 Euro je Tier 0,20 Euro vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7) Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2016 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 in die Kategorie 1 eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 29. Februar 2016 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. §2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere bei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2016 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2016 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere Nr. 1/2016 nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2016 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2016 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. §3 Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2016 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. §4 (1) Für Tierhalter, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Meldeoder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. §5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 9. Oktober 2015 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 14. Oktober 2015 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Hinweis auf Änderungen bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen Wir möchten darauf hinweisen, dass mit dem In Kraft treten des Bundesmeldegesetzes zum 01. November 2015 auch das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens rechtskräftig geworden ist. Dies bedeutet für die Veröffentlichung von Glückwünschen im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, dass ab sofort den Altersjubilaren erst ab dem 70. Geburtstag und jedem weiteren fünften Geburtstag gratuliert wird. Ab dem 100. Geburtstag erfolgt die Gratulation jährlich. Gramme-Aue - 5 - Nichtamtlicher Teil Nr. 1/2016 Neues aus der RS Schloßvippach The Tape - Schülerband der Regelschule Schloßvippach Das Abfallwirtschaftsamt informiert Selbstanlieferung von Elektrogeräten Annahmestelle: 99610 Sömmerda, Am Oberwege 29. Die vollständigen, unzerlegten Elektrogeräte können während folgender Öffnungszeiten kostenlos persönlich bei den Mitarbeitern abgegeben werden. Öffnungszeiten 2016: Montag - Freitag: 07:00 - 16:00 Uhr vom 05. März bis 26. November auch Samstag: 08:00 - 12.00 Uhr Ostern (25.03.2016 - 28.03.2016) geschlossen! Das Abstellen von Geräten vor der Annahmestelle stellt eine illegale Ablagerung dar, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt! Nutzen Sie die Öffnungszeiten oder melden Sie die Geräte zur Abholung an. Unsere Teilnahme am Thüringer Schülerband Wettbewerb vom 09.12 11.12.2015 in Eisenach. Erstmalig fand unter dem Motto „Dein Lied für Demokratie und Freiheit“ ein Wettbewerb für Thüringer Schülerbands statt. Beteiligen konnten sich alle Thüringer Schülerbands, von Folk bis Heavymetal, vom Einzelinterpreten, Duos usw. bis hin zur Acapellagruppe. Eingesendet werden sollten selbstgeschriebene Songs. Die Gruppen mussten das eingesendete Lied öffentlich aufführen. Selbstanlieferung von Sperrmüll auf der Abfallumladestation „Michelshöhe“ Die Annahme von max. 3 cbm Sperrmüll ist dort kostenfrei, wenn die gelbe Sperrmüllkarte ausgefüllt abgegeben und im laufenden Jahr keine Sperrmüllabholung in Anspruch genommen wird. Öffnungszeiten 2016: Montag - Freitag: 07:00 - 16:00 Uhr vom 05. März bis 26. November auch 08:00 - 12.00 Uhr Samstag: Ostern (25.03.2016 - 28.03.2016) geschlossen! Baum- und Strauchschnitt Auf der Abfallumladestation „Michelshöhe“ stehen Container für Baum- und Strauchschnitt zur kostenlosen Annahme zu folgenden Zeiten bereit: Frühjahr vom 04.03.2016 bis 20.05.2016 vom 01.09.2016 bis 08.11.2016 Herbst Diese Container sind ausschließlich für Baum- und Strauchschnitt. Sie ersetzen nicht die Biotonne oder den Komposthaufen, die z. B. für Häckselgut, Grasschnitt, Moos, Laub und andere Pflanzenreste zu nutzen sind. Nur der Baum- und Strauchschnitt wird in dieser Zeit kostenlos vom Landkreis Sömmerda angenommen. Selbstverständlich ist die Anlieferung kompostierfähiger Abfälle auf der Kompostierungsanlage der Umweltdienst Sömmerda GmbH zu den geltenden Annahmepreisen ganzjährig möglich. In der Schule mit Bandleiter Am Mittwochnachmittag sind wir in Eisenach angekommen. 16.00 Uhr begann das erste Seminar und Kennlerntreffen aller Teilnehmer. Danach begann gleich ein open Stage, wo wir die Musik der anderen Gruppen und Bands kennengelernt haben. Das war richtig nice, weil andere Bands, wie „Finlay“ uns gezeigt haben, dass wir starke Konkurrenten haben. Dies bedeutete für uns, in den Workshops üben, üben, üben. Am Donnerstag war der Wettbewerb, wo sich die Band mit ihren ausgesuchten Songs vorstellte. Wir spielten drei eigene Lieder wie „Flügel“, „Wüste“ und „Lass mich Los“. Am letzten Tag wurde mit den Videoaufnahmen eine Auswertung vorgenommen und die Jury bestimmte den Gewinner. Um 19. 00 begann das Abschlusskonzert. Die Spannung stieg für uns, als wir erfahren haben, dass wir als letzte Band auftreten sollten. Schadstoffmobil unterwegs im Landkreis Sömmerda Vom 23.05.2016 bis 03.06.2016 und vom 19.09.2016 bis 30.09.2016 erfolgt im Landkreis Sömmerda die mobile Sonderabfallkleinmengensammlung. Hier können die, wegen ihres Schadstoffgehaltes getrennt vom Hausmüll zu entsorgenden Abfälle aus Haushalten und Kleinmengen vergleichbarer Abfälle, z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Öl oder lösemittelhaltige Stoffe, Farben und Lacke (nur im flüssigen Zustand), Desinfektions-, Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Batterien (keine Kfz-Batterien), Säuren, Laugen, Salze, Klebstoffe, Haushaltsreiniger, Gifte, Entwickler sowie Altfixierer zur Entsorgung abgegeben werden. Den Termin für Ihre Gemeinde entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallkalender. Alle Abfallkalender des Landkreises finden Sie auch im Internet. Wichtig ist, zur angegebenen Zeit vor Ort zu sein. Sie können jeden Standplatz des Schadstoffmobils im Landkreis nutzen, sind also nicht nur an den Termin in Ihrem Ort gebunden. Bei der Anlieferung sind unbedingt folgende Hinweise zu beachten: · Anlieferung der Sonderabfälle möglichst in Originalverpackungen bzw. in direkt verschlossenen Gebinden. Max. 10 l / 10 kg Behältergröße. · Ein Umfüllen der Stoffe am Fahrzeug kann nicht erfolgen. · Die Sonderabfälle sind dem Personal des Sammelfahrzeuges direkt zu übergeben. · Keinesfalls dürfen die Schadstoffe unbeaufsichtigt abgestellt werden. Die o. a. Kriterien führen bei Nichtbeachtung zur Zurückweisung. Dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht anders möglich. Auftritt in Eisenach Wir waren schon stolz, dass wir unter die besten zehn Bands Thüringens gekommen waren und am Wettbewerb teilnehmen durften. Aber dass wir mit der Auszeichnung „Beste Schülerband Thüringen“ zurückgekommen sind, macht uns alle sehr, sehr, stolz. An dieser Stelle ein riesen Dankeschön an unseren Coach Herrn Körber und alle, die uns unterstützen. Tim Schmidt, Gitarre Philip Schmidt, Bass Wir freuen uns sehr, dass unsere Schulband so erfolgreich war und möchten uns an dieser Stelle recht herzlich bei den Eltern bedanken, die ihre Kinder so toll unterstützen und sie überall hin begleiten. Ohne das Engagement der Eltern wäre die Schulband nicht so erfolgreich. DANKE!!! Die Lehrer der Regelschule Schloßvippach Gramme-Aue - 6 - Vorlesewettbewerb an der RS Schloßvippach Für die Schüler der 6. Klassen stand der Vorlesewettbewerb an. Nachdem die Klassensieger ermittelt waren, fand der Schulwettbewerb statt. Nach einer knappen inhaltlichen Zusammenfassung und der Begründung der Buchwahl musste ein Abschnitt vorgelesen werden. Danach bekam jeder Schüler einen unbekannten Text und musste auch daraus vorlesen. Um den Siegertitel kämpften: · Emily Sophie Ehrlich, · Tim Scholz, · Philip Wellhöfer/alle 6a · Angelina Lange, · Gina Feistkorn, · Jamie Schmidt-Henrici/alle 6b. Schulsieger wurde Emily Sophie Ehrlich Kl. 6a. Sie vertritt unsere Schule beim Vorlesewettbewerb im Landkreis. Dazu wünschen wir ihr viel Erfolg. Alle Klassensieger erhielten als Anerkennung eine Urkunde und ein Buch - bereitgestellt vom Förderverein unserer Schule. D. Moser und E. Bartsch/RS Schloßvippach Anspannung Kreisverband der Gartenfreunde Sömmerda e.V. Nach dem Wettbewerb Neujahrsempfang des Kreisverbandes der Gartenfreunde Sömmerda am 8.1.16 „Ohne die vielen Frauen und Männer, die in Deutschland ein Ehrenamt ausüben…wäre unser Land um vieles ärmer und unser Gemeinwesen so nicht denkbar!“ Mit diesem überaus aktuellen Zitat des Altbundeskanzlers Helmut Kohl eröffnete Kreisvorsitzender Christian Hoßbach den diesjährigen Neujahrsempfang des Kreisverbandes am Freitagabend, den 8. Januar. Damit dankte er den anwesenden Vertretern der 46 Mitgliedsvereine des Verbandes und begrüßte im Anschluss die weiteren Gäste. So unseren Präsidenten des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde e.V., Herrn Rainer Merkel, den Landrat des Landkreises Sömmerda, Herrn Harald Henning und den Bürgermeister der Stadt Sömmerda, Herrn Ralf Hauboldt. Voller Stolz konnte der Kreisverband auf ein arbeitsreiches Jahr 2015 zurückblicken. Der Terminkalender war wieder eng bestückt. In einer kurzen Rückschau nannte Christian Hoßbach dabei die Mitwirkung beim Gartenmarkt der Stadt Sömmerda, beim Bauernmarkt in Elxleben, beim Sömmerdaer Stadtfest, beim Bauernmarkt/Ernteumzug der Stadt Sömmerda und die Präsentation zur Wirtschaftsmesse SÖM. Nr. 1/2016 Durchgeführte Schulungen und Workshops zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitgliedsvereine bzw. deren Vorständen fanden dabei ebenso Erwähnung und Anerkennung wie der jährlicher Wettbewerb der Kleingartenvereine des gesamten Kreisverbandes und der Wettbewerb der Sömmerdaer Vereine mit der Suche nach dem „Schönsten naturnahen Garten der Stadt Sömmerda“. In der Ansprache des Präsidenten des Landesverbandes hob Herr Merkel die Leistungen des Kreisverbandes Sömmerda hervor und bezeichnete uns als: „positiven Kern im oberen Drittel des Landesverbandes“. Er dankte dem Kreisverband und allen Mitgliedsvereinen für das ehrenamtliche Engagement und wünschte uns Allen für 2016 Tatkraft, kluge Gedanken und Ideen, Wohlergehen und Schaffenskraft. Der Bürgermeister der Stadt Sömmerda, Herr Ralf Hauboldt, dankte dem Kreisverband für die fleißige engagierte Arbeit nicht nur in der Stadt Sömmerda, sondern im gesamten Landkreis und nannte als besonders positiv die vielen gemeinsamen Veranstaltungen zwischen der Stadt und dem Kreisverband. Er bedankte sich für die Anregungen zur jährlichen Veranstaltung „Treffpunkt Bürgermeister“ durch die Vertreter der Sömmerdaer Vereine. Dem folgte eine Einladung an alle Kleingärtner zum Landesernteumzug am 24.9.16. Als besondere Überraschung hatte er eine Zuwendung von 100 EUR im Gepäck, mit der er sich bei uns für die gute Zusammenarbeit erkenntlich zeigte. Unser Landrat Harald Henning begann seine Begrüßung mit der schönen chinesischen Weisheit: „Willst du für eine Stunde glücklich sein, so betrinke dich. Willst du für drei Tage glücklich sein, so heirate. Willst du für acht Tage glücklich sein, so schlachte ein Schwein und gib ein Festessen. Willst du aber ein Leben lang glücklich sein, so schaffe dir einen Garten.“ Womit er uns natürlich aus dem Herzen sprach. Besonders dankte er Christian Hoßbach als „einen engagierten Kreisvorsitzenden, der einen der mitgliedstärksten Verbände im Landkreis führt“. Lobende Anerkennung fanden auch durch Herrn Henning unsere „Feldküche der Kleingärtner“, unser Infomobil und unsere Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis. Besonders erwähnte er weiterhin unseren Wettbewerb „Schönster naturnaher Garten der Stadt Sömmerda“. Mit großer Begeisterung berichtete er über seine Teilnahme am Ernteumzug/Bauernmarkt in Sömmerda und erneuerte seine Zusage, in diesem Jahr selbst Obst- und Gemüse zu unserem Standplatz zu bringen. Als Dankeschön ließ es sich unser Landrat nicht nehmen, einen Teil der Getränkekosten des Abends, in Höhe von ebenfalls 100 EUR, zu übernehmen. Die einzelnen Redebeiträge waren umrahmt durch beschwingte Gesangseinlagen von Frau Eileen Schindler. Nach dem obligatorischen Anstoßen mit einem Glas Sekt auf das neue (Garten)Jahr lud Herr Hoßbach alle Gäste dazu ein, noch ein paar gemütliche gemeinsame Stunden miteinander zu verbringen und dankte für ihr Kommen. Und da der Kreisverband dieses Jahr am 20. August sein 25 jähriges Bestehen feierlich begehen wird, wurden alle Anwesenden herzlich zu diesem Anlass eingeladen! Gramme-Aue - 7 - Nr. 1/2016 ‚In einer für Sie vielleicht wichtigen Angelegenheit bitten wir um Ihren Rückruf‘ heißt es in den Schreiben an Verbraucher in Thüringen. Nur der Firmenname unterscheidet sich, Sitz und die Geschäftsführer sind gleich. Dahinter verbergen sich Kreditvermittler bzw. gewerbliche Schuldenregulierer, die eine vermeintlich schnelle Lösung der Probleme versprechen. Doch die Angebote sind für Verbraucher nicht sinnvoll und zudem mit weiteren Kosten verbunden, die die prekäre Situation verschlimmern. „Zum Beispiel, wenn eine Umschuldung durch zusätzliche Kredite vorgenommen wird - davon sollten Schuldner unbedingt Abstand nehmen“, sagt Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen. Dabei streichen gewerbliche Schuldenregulierer zusätzliche Vermittlungsprovisionen ein. Auch bei reißerischer Werbung rät der Experte zu gesunder Skepsis. „Wenn Soforthilfe oder die Zahlung nur noch einer Rate an den Schuldenregulierer versprochen wird, der sich um alles kümmert, sollte man stutzig werden. Oft sehen die Gläubiger von diesen Zahlungen nämlich nichts“, so Reichertz. Eine klassische Schuldnerberatung, wie sie von karitativen und/oder gemeinnützigen Organisationen angeboten wird, ist dabei verlässlicher, seriöser und meistens sogar kostenfrei. Dort erhalten Verbraucher auch eine Rechtsberatung sowie eine Vorbereitung des Insolvenzverfahrens. „Gewerbliche Schuldenregulierer dürfen meist keine Rechtsberatung leisten, sondern müssen zusätzlich mit einem Anwalt zusammen. Das erhöht die Kosten für den Verbraucher“, sagt Ralf Reichertz. Zu Beginn der Beratung sollten Schuldner daher unbedingt die Kostenfrage klären. Weitere Punkte, auf die Schuldner achten sollten, sind: Beratungen sollten nicht in Hausbesuchen stattfinden, nicht Vertragsunterschriften sondern vollumfängliche Informationen sollen im Mittelpunkt stehen und unbedingt darauf achten, dass eine Rechtsberatung und -vertretung stattfindet. In jedem Fall sollten Schuldner den Mut haben, eine seriöse Beratung aufzusuchen, um die Probleme bestmöglich und nachhaltig zu lösen zum Beispiel bei der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Thüringen e.V. oder anderen gemeinnützigen Organisationen. Blutspendetermine Februar 2016 Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert Verbraucherrecht Neues Gerichtsurteil zu Internettauschbörsen Eltern müssen minderjährige Kinder über illegales Filesharing belehren Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) müssen Erziehungsberechtigte ihre Kinder gezielt über Filesharing aufklären und die Nutzung untersagen, darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Für drei Entscheidungen des BGH zu Filesharing liegen nun die Gründe vor. In einem der Fälle gab die minderjährige Tochter an, nicht gewusst zu haben, was illegale Downloads seien. Generelle Regeln zu ordentlichem Verhalten, ergeben „keine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Belehrung über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internettauschbörsen und ein Verbot der Teilnahme daran“, heißt es im Urteil. Der BGH entschied deshalb, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind und somit als Anschlussinhaber haftbar sind (Az. I ZR 7/14). Beim Filesharing laden Nutzer Musik, Filme oder andere Dateien herunter, die urheberrechtlich geschützt sein können. Dabei bieten sie die Dateien zeitgleich auch anderen Nutzern im jeweiligen Netzwerk an und verbreiten sie so weiter. „Es ist unerheblich, ob auf diese Weise die gesamte Datei oder nur einzelne Teile heruntergeladen werden“, sagt Reichertz. Bereits das Laden eines Teilstücks einer Musikdatei ist als Urheberrechtsverletzung zu werten. „Wir raten den Eltern daher, mit ihren Kindern über die Internetnutzung zu sprechen und direkt auf die Gefahren des Filesharings hinzuweisen sowie die Nutzung zu verbieten. Am besten sollten Verbraucher auf legale Streamingdienste zurückgreifen“, so Ralf Reichertz. Wie genau eine solche Belehrung gestaltet sein muss, ist hingegen nicht abschließend geregelt. Verbraucherzentrale: Finger weg von gewerblichen Schuldenregulierern Schuldnerberatung muss nichts kosten - private Vermittler meist unseriös Erfurt, 15.01.2016 Manchmal verlieren Verbraucher einfach den Überblick über die Finanzen oder Schicksalsschläge führen zum finanziellen Bankrott. Rechtzeitig die Schuldnerberatung aufzusuchen ist wichtig, doch dabei sollten Betroffene einen Bogen um gewerbliche Schuldenregulierern machen, sagt die Verbraucherzentrale Thüringen. - - - - - - - - - Mi 03.02.2016, 15:30 - 19:30 Uhr Kindelbrück, Mehrgenerationenhaus, Thomas-Müntzer-Straße 1 Di 09.02.2016, 16:30 - 19:00 Uhr Schloßvippach, Rentnertreff, Lindenstraße 8a Mi 10.02.2016, 17:00 - 19:00 Uhr Leubingen, Bürgerhaus, Rosa-Luxemburg-Str. 17 Do 11.02.2016, 16:30 - 19:00 Uhr Kleinbrembach, Gemeindeamt, Straße der Einheit 32 Fr 12.02.2016, 16:00 - 19:00 Uhr Kannawurf, Vereinshaus des „KKV“ e. V., Hauptstr. 94 - 95 Sa 13.02.2016, 10:00 - 12:00 Uhr Sömmerda, ASB Tagespflege „Neue Zeit“, Straße der Einheit 21 (ehem. Bibliothek) Mi 17.02.2016, 17:00 - 19:30 Uhr Kölleda, „Wippertus Grundschule Kölleda“, Aula, Salzstraße 6-8 Mo 22.02.2016, 16:00 - 19:00 Uhr Sömmerda, ASB Kreisverband Sömmerda e. V., Bahnhofstraße 2 Mo 29.02.2016, 16:00 - 19:00 Uhr Alperstedt, Bürgerhaus, Neuer Anger 2 Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH gemeinnützige Gesellschaft Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 01-13/2015 Hauptamt Datum 20.10.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 26.10.2015 öffentlich abschließend Tagesordnung Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt beschließt die Tagesordnung der 13. Sitzung vom 26.10.2015, entsprechend der Einladung. Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 70 0 Hehne Bürgermeister Siegel Gramme-Aue - 8 - Beschlussvorlage Nummer 02-13/2015 Hauptamt Datum 20.10.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 26.10.2015 öffentlich abschließend Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung vom 09.09.2015 - öffentlicher Teil Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 12. Sitzung vom 09.09.2015. Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 50 3 Hehne Bürgermeister Siegel Beschlussvorlage Nummer 03-13/2015 Bauamt Datum 29.09.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 26.10.2015 öffentlich abschließend Kauf eines Gestrüppmähers Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt beschließt, den Auftrag für die Lieferung eines Gestrüppmähers der Firma Günzel Gabelstapler - & Gartentechnik, Rudolstädter Straße 100, 99099 Erfurt, zum Angebotspreis in Höhe von 5.938,10 EUR zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der allgemeinen Rücklage HhSt. 9100.3100. Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 71 0 Hehne Bürgermeister Siegel Stellenausschreibung In der Gemeinde Alperstedt ist zum 01. März 2016, befristet bis zum 31. Juli 2016 in dessen Kindertagesstätte die Stelle eines/ einer „Staatlich anerkannten Erziehers/Erzieherin“ zu besetzen. Voraussetzung: - abgeschlossene Ausbildung als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/ in“ oder eine gleichwertig anerkannte Ausbildung nach dem Thüringer Kindertagesstättengesetz Profil: - Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, pädagogische Fähigkeiten, Kreativität -Flexibilität, - Motiviert, Organisationstalent, Teamfähigkeit, Vergütung: - entsprechend TVöD Arbeitszeit: - stundenweise (flexibel) Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (beruflicher Werdegang, Zeugnisse und Urkunden, lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeiten mit Referenzen, Arbeitszeugnissen und dienstlichen Beurteilungen) bis zum 11. Februar 2016 an die Gemeinde Alperstedt Neuer Anger 2 99195 Alperstedt oder an die Verwaltungsgemeinschaft „ Gramme- Aue“ Personalamt Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt zu richten. Wenn Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Nr. 1/2016 Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 16.02. Herr Hans Ende zum 80. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 05.02.2016 Abholung blaue Tonne Montag, den 01.02.2016 Montag, den 29.02.2016 ungerade Woche gerade Woche Montag Dienstag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Heimat- und Kulturverein „Alperstedter Ried“ e. V. Am 05.12.2015 hat sich wieder so manch einer zum Kuhstall aufgemacht - dieses Mal zum Weihnachtsmarkt. Auch in diesem Jahr sorgte die Nödaer Blaskapelle für die musikalische Umrahmung und trug so zur festlichen Stimmung bei. An einigen Ständen konnte man die ein oder andere Kleinigkeit erwerben, es gab einen Bastelstand, Kaffee, Tee, Kuchen und natürlich reichlich Glühwein - … mit und ohne. Auch der Weihnachtsmann hat es sich nicht nehmen lassen persönlich vorbei zu schauen. Gibt es in Alperstedt wirklich so viele Kinder, dass er zwei Mal kommen muss? Er hat sogar zwei Helfer mitgebracht. Schnee gab es leider nicht. Aber ich denke, es war dennoch eine schöne Runde mit Gemütlichkeit und Spaß. Wir hoffen, dass es auch Ihnen gefallen hat und würden uns sehr freuen, Sie im nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Gramme-Aue - 9 - Nr. 1/2016 An dieser Stelle möchten wir uns auch bei allen bedanken die zum Gelingen unseres Weihnachtsmarktes beigetragen haben. Für das kommende Jahr wünschen wir allen Freunden und Bekannten viel Erfolg, Zeit um den ein oder anderen Anlass in unserem Kuhstall besuchen zu können, aber vor allem Gesundheit. Kita „Märchenland“ Theatervorführung im „Märchenland“ Was macht ein guter Schustermann …? Wer kennt diese Worte nicht aus dem Märchen „Die goldene Gans“? Dieses Märchen haben sich einige Muttis ausgewählt, um es den Kindern als Theaterstück in der Vorweihnachtszeit zu präsentieren. Viel Spaß und Freude hatten sie schon bei den Proben. Und das Ergebnis konnte sich sehen lassen! Als die Kinder das Bürgerhaus betraten, leuchteten die Augen schon beim Anblick der märchenhaften Kulisse. Sie waren fasziniert von der schauspielerischen Leistung der Darsteller und spendeten viel Applaus und Zugabe-Rufe am Ende der Vorstellung. Voller Stolz überreichten die Kinder der „Schauspieler“ ihren Muttis und Geschwistern ein Engelchen als Dankeschön. „Danke“ sagen alle Kinder und Erzieherinnen. Wir sind schon gespannt, welches Märchen uns dieses Jahr erwartet. Weihnachtsmarkt im „Märchenland“ Wenn es nach Plätzchen duftet, die Erwachsenen tuscheln und sich geheimnisvoll verändern, Häuser und Fenster prächtig und voller Fantasie geschmückt werden, dann beginnt die Weihnachtszeit. Auch wir Kinder und Erzieherinnen der Kita „Märchenland“ hatten uns für das Jahr 2015 etwas Besonderes ausgedacht und unsere Kita in einen Weihnachtsmarkt verwandelt. Viele fleißige Helfer-Wichtel hatten uns bei den Vorbereitungen und der Umsetzung unserer Idee geholfen. Es wurde gebastelt, gebacken, gestrickt und andere Techniken verwendet zur Herstellung von vielen schönen Dingen. An verschiedenen Verkaufsständen konnten diese dann von den Besuchern unseres Weihnachtsmarktes gekauft werden. Sehr gefreut haben wir uns, dass einige Mitglieder des Chores der Kirchengemeinden der Umgebung gemeinsam mit uns den weihnachtlichen Nachmittag eröffneten. Auch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sorgten mit einem wärmenden Feuer für gemütliche Momente. Gramme-Aue - 10 - Nr. 1/2016 Bei einem Märchen-Quiz konnten die Kinder ihr Wissen testen. Glühwein, Bratwurst und Waffeln waren sehr begehrt und mundeten allen Gästen. Der Höhepunkt für alle Kinder war der Besuch des Weihnachtsmannes in Begleitung seines Engels. Strahlend aber auch manchmal etwas ängstlich nahmen sie ihr Geschenk entgegen und bedankten sich mit einem kleinen Lied oder Gedicht. Der 1. Weihnachtsmarkt im „Märchenland“ war für Groß und Klein ein gelungener Höhepunkt in der Vorweihnachtszeit! Er erbrachte außerdem noch einen tollen Erlös für den Kindergarten ein! Nochmals ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Helfer, dem Elternbeirat sowie dem Gemeindearbeitern für Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes. Die Kinder und das Kita-Team aus dem „Märchenland“ Alle Jahre wieder Wie jedes Jahr, so fand auch in diesem Jahr die Seniorenweihnachtsfeier im Bürgerhaus statt. In gemütlicher Runde wurde bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen geplaudert und über das fast abgelaufene Jahr diskutiert. Ein kleines Programm des Kindergartens und des Kirchenchors (Mitglieder aus Alperstedt, Mittelhausen, Haßleben u. Riethnordhausen) sorgten für die entsprechende Weihnachtsstimmung, nochmals vielen Dank. Natürlich ließ es sicher der Bürgermeister nicht nehmen einige Worte über die geleistete Arbeit im Jahr 2015 und weitere Vorhaben im Jahr 2016 zu informieren. Später wurde uns noch ein schönes Abendbrot serviert. Gramme-Aue - 11 - Nr. 1/2016 Tagesordnung Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen beschließt die Tagesordnung der 12. Sitzung vom 14.07.2015, entsprechend der Einladung. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 50 0 Ballin Bürgermeister Siegel Beschlussvorlage Nummer 02-12/2015 Die Veranstaltung war sehr gut und auch durch viele „neue“ Senioren besucht. Für die musikalische Umrahmung sorgte der Alleinunterhalter Herr Töpfer. Besonderer gilt der Gemeine Alperstedt und natürlich allen Helferinnen und Helfern für die schöne organisierte und gelungene Seniorenweihnachtsfeier. Wir freuen uns schon auf die Weihnachtsfeier 2016. Hagen Göldner (Text und Fotos) Hauptamt Datum 07.07.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 14.07.2015 öffentlich abschließend Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung vom 23.06.2015 - öffentlicher Teil Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 11. Sitzung vom 23.06.2015. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 50 0 Ballin Bürgermeister Siegel Beschlussvorlage Nummer 03-12/2015 Ordnungsamt Datum 07.07.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 14.07.2015 öffentlich abschließend Errichtung Grabstele mit Schriftplatte für Urnengemeinschaftsanlage/ zentrales Denkmal Beschluss: Die Gemeinde Großmölsen beschließt, den Auftrag für die Errichtung einer Grabstele mit Schriftplatte auf dem Friedhof in Großmölsen, der Firma Bösemann Natursteine, Pfeiffersweg 1, 99610 Sprötau zum Angebotspreis in Höhe von insgesamt 1.666,00 Euro zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage 9100.3100. Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 50 0 Ballin Bürgermeister Siegel Vorankündigung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Großmölsen (BGS-EWS) ab 01. Februar 2016 Die Gemeinde Großmölsen beabsichtigt die Änderung des § 13 der Beitrags- und Gebührensatzung ab 01. Februar 2016 wie folgt: Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Ballin Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 01-12/2015 Hauptamt BeratungsfolgeTermin Gemeinderat 14.07.2015 § 14 (Beseitigungsgebühr) 1. Für die jährlich entsprechend § 14 Abs. 1 EWS planmäßig von der Gemeinde durchzuführende Räumung der Grundstückskläranlagen beträgt die Gebühr a) bei einer Entsorgung im Rahmen des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 27,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm b) bei einer Entsorgung außerhalb des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 29,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm. 2. Für eine zusätzliche Räumung der Grundstückskläranlagen entsprechend § 14 Abs. 4 EWS beträgt die Gebühr bis zu 29,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm. 3. Für Notdiensteinsätze a) Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 06.00 Uhr des Folgetages werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 148,00 EUR pro Stunde erhoben. b) Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr sowie an Feiertagen), werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 198,00 EUR pro Stunde erhoben. Datum 07.07.2015 Status öffentlich abschließend Gramme-Aue - 12 - Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt. Die Entsorgung findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr statt. Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen: Objekt Brauhausgasse 28 Brauhausgasse 29 Brauhausgasse 29 A Brauhausgasse 30 Hauptstraße 03/Gaststätte Hauptstraße 04 Hauptstraße 16 Hauptstraße 17 Hauptstraße 18 Hauptstraße 19 Hauptstraße 22 Hauptstraße 23 A Hauptstraße 23 B Hauptstraße 23 C Hauptstraße 23 D Hauptstraße 23 E Hauptstraße 23 H Hauptstraße 24 Hauptstraße 25 Hauptstraße 26 Hauptstraße 27 Hauptstraße 31 Hauptstraße 32 Hauptstraße 33 Hauptstraße 34 Hauptstraße 35 Hauptstraße 36 Hauptstraße 37 Hauptstraße 38 Hauptstraße 67 Hauptstraße 69 Hauptstraße 69 A Hauptstraße 70 Hauptstraße 71 Hauptstraße 72 Hauptstraße 73 Hauptstraße 74 Hinter dem Gasthofe 1 Hinter dem Gasthofe 1 A Hinter dem Gasthofe 2 Hinter dem Gasthofe 3 Hinter dem Gasthofe 4 Hinter dem Gasthofe 5 Hinter dem Gasthofe 6 Hinter dem Gasthofe 7 Hinter dem Gasthofe 8 Hinter dem Gasthofe 9 Hinter der Mühle 1 Hinter der Mühle 2 Hoffahrtsgasse 50 A Hoffahrtsgasse 51 Hoffahrtsgasse 52 Im Hofgarten 1 Kartoffelhalle Großmölsen Kirchgasse 10 Kirchgasse 11 Kirchgasse 12 Kirchgasse 13 Mühltorweg 20 A Mühltorweg 20 B Mühltorweg 20 C Schmiedegasse 5 Schmiedegasse 6 Schmiedegasse 7 Schmiedegasse 8 Straße im Unterdorf 39 Straße im Unterdorf 40 Straße im Unterdorf 41 Straße im Unterdorf 42 Termin 15.02.2016 15.02.2016 15.02.2016 15.02.2016 15.02.2016 15.02.2016 15.02.2016 15.02.2016 15.02.2016 15.02.2016 15.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 16.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 17.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 18.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 15.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 19.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 Nr. 1/2016 Objekt Straße im Unterdorf 43 Straße im Unterdorf 44 Straße im Unterdorf 46 Straße im Unterdorf 47 Straße im Unterdorf 48 Straße im Unterdorf 49 Straße im Unterdorf 53 Straße im Unterdorf 54 Straße im Unterdorf 55 Straße im Unterdorf 57 Straße im Unterdorf 59 Straße im Unterdorf 62 Straße im Unterdorf 63 Straße im Unterdorf 64 Termin 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 22.02.2016 23.02.2016 23.02.2016 23.02.2016 23.02.2016 23.02.2016 23.02.2016 23.02.2016 23.02.2016 23.02.2016 23.02.2016 Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ i. A. der Gemeinde Großmölsen Frau Schmidt Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt oder bei Frau Schmidt (Sachbearbeiterin Wasser/ Abwasser) Telefon: 036204/ 570-23 Email: [email protected] um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren. Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/ Grundstück). Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden. Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der Schläuche. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen. Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht eingehalten werden kann. Nichtamtlicher Teil Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 12.02.2016 Abholung blaue Tonne Montag, den 15.02.2016 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Punkt 8.33 Uhr Der erste planmäßige ICE durchfuhr die Gemarkung Großmölsen Nach über 10-jähriger Bauzeit an der neuen ICE-Strecke fuhr dort am 13. Dezember, dem Sonntag des Fahrplanwechsels, der erste fahrplanmäßige Zug nach Leipzig. Nach pünktlicher Abfahrt in Erfurt Hbf um 8.27 Uhr rauschte der ICE 1626 genau 6 Minuten später an Klein- und Großmölsen vorüber. Kurz zuvor war in der Gegenrichtung der erste aus Leipzig kommende Zug hier vorbei gefahren. Der Neubau einer Bahnstrecke, die die Ortsgemarkung diagonal durchquert und sich dabei bis auf eine kurze Entfernung der Ortslage nähert, ist auf jeden Fall ein ortsgeschichtlich bewahrenswertes Chronik-Ereignis. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch daran, dass es 1899 und 1911 zwei Bahnprojekte durch die Gramme-Aue mit einem Bahnanschluss von Kleinmölsen gab. 1913 erledigte sich der Traum der Kleinmölsener endgültig, ohne dass es je zu einem Spatenstich gekommen Gramme-Aue - 13 - war. Nun sind beide Orte - wenn auch im übertragenen Sinne - doch noch zu einer Bahnstrecke gekommen, die noch vor drei Jahrzehnten unvorstellbar war. Die neue ICE-Strecke zwischen Erfurt und Leipzig ist ein Teil vom 1992 beschlossenen „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8“, das den Bau einer Schnellzugverbindung zwischen Nürnberg und Berlin vorsah. Die Neubaustrecke zwischen Erfurt und Leipzig/Halle war dabei das Projekt VDE 8.2. Die schon 1991 begonnenen Planungen dafür liefen rasch auf die letztlich nun realisierte Trassenführung hinaus, die in ihrer Grundrichtung der alten Via regia folgt - augenscheinlich in Großmölsen wie an keiner anderen Stelle der gesamten Strecke. Diese Linienführung ist im Juni 1994 endgültig bestätigt worden. Im März 2000 lagen der Planfeststellungsbeschluss und die Landschaftspflegerische Begleitplanung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme für jedermann aus; der Gemeinderat hatte im Februar den Plänen zugestimmt. Der symbolische erste Spatenstich im Landkreis Sömmerda erfolgte dann im September 2009 bei Großbrembach, wobei aber die begleitenden Bauwerke wie die drei großen Brücken im Bereich Klein- und Großmölsen zu diesem Zeitpunkt teilweise schon seit 2005 im Bau waren. Mit der Gramme-Brücke (an Stelle der früheren „Damm-Brücke“) tritt die Trasse in die Gemarkung Großmölsen ein, unterquert dann den sog. „Stangenweg“ GroßmölsenWallichen (2007) und überquert die tiefer gelegte Ollendorfer Straße (2010) - gleich drei Brückenbauwerke in der Gemarkung! Seit 2008 zeichnete sich auch im Gelände die künftige Bahntrasse deutlich ab und nahm immer mehr Gestalt an. Archäologische Begleitgrabungen standen 2009 nahe dem Gramme-Übergang an. Die ersten Gleise wurden 2012 verlegt. Im Juni 2014 informierte die Bundespolizei in unseren Orten über die bevorstehende „Scharfschaltung“ der Strecke und die Aufnahme des Probebetriebes. Dazu wurde am 25. August 2014 die Oberleitung unter Strom gesetzt (15.000 V). Immer wieder konnten seitdem Mess- und Trainingsfahrten beobachtet werden. Die Feierstunde zur Streckeneröffnung mit der Premierenfahrt von Erfurt nach Leipzig im Beisein von Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Ramelow - erfolgte am 9. Dezember, bevor 4 Tage später der Normalbetrieb im Stundentakt aufgenommen wurde. Die 123 km lange Neubaustrecke reduziert die Reisezeit von Erfurt nach Leipzig auf unglaubliche 43 Minuten, nach Berlin (-Südkreuz) auf 102 Minuten. Die Strecke ist für Geschwindigkeiten bis zu 300 Stundenkilometer ausgelegt, und herkömmliche Signale sucht man hier vergebens. Die Fahrt wird über ETCS (EuropeanTrain Control System), ein modernes, rechnergestütztes Steuersystem, geleitet. Dabei tauschen die Strecke, der Zug und das elektronische Stellwerk in der Leipziger Betriebszentrale permanent Daten miteinander aus, die im Führerstand zusammenlaufen. Der Bau der Bahnstrecke hatte gewaltige Einschnitte und Veränderungen in der Landschaft zur Folge. Spätere Generationen dürften Bilder aus der Zeit vor dem Bahnbau mit großem Interesse betrachten. Die Umgestaltung der Schanze, die einen wunderbaren Rundblick auf Gramme-Aue und Bahnstrecke gewährt, ist eine gelungene Ausgleichsmaßnahme des Bahnbaues. Frank und Regina Störzner Nr. 1/2016 13. Dezember, 8.33 Uhr: Derselbe Zug, aufgenommen von der Ollendorf-Udestedter Brücke. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großmölsen Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen etwas vorzuwerfen, dann vergebt ihm, damit auch euer Vater im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt. Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25 Herzliche Einladung ... zum Glaubensgrundkurs 2016 für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene. Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation. Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache. Wer mitreden will, muss Bescheid wissen! Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im Pfarrhaus Udestedt … den Gottesdiensten: - Estomihi, 7.2., 10.30 Uhr - Reminiszere, 21,2., 10.30 Uhr … und den Zentralveranstaltungen - Blick von der Großmölsener Schanze auf die Gramme-Niederung mit Klein- und Großmölsen, April 2007 13. Dezember, 8.33 Uhr, gleicher Standort mit dem ersten planmäßigen Zug nach Leipzig. Kinder-Kekse-Kirche am 7.2., 9.30 Uhr für Vorschulkinder mit Begleitung: Bitte Ort den Aushängen entnehmen! Bibelwochen zum Propheten Sacharja: Augen auf und durch! Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben! Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche Montag, 22.2., Markvippach, Kirche Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche Beginn jeweils 19.00 Uhr Sie werden erwartet! Ihre P. Eckert Gramme-Aue - 14 - Nr. 1/2016 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ab. 347.302 € 347.302 € §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt. Amtlicher Teil §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt. Beschlüsse des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 01-06/2015 Hauptamt Datum 11.08.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 18.08.2015 öffentlich abschließend Tagesordnung Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt beschließt die Tagesordnung der 6. Sitzung vom 18.08.2015, entsprechend der Einladung. Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 120 0 Walter Bürgermeister 2.143.330 € 2.143.330 € - Siegel - §4 Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H. b) für die Grundsteuer (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 357 v. H. §5 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2016 wird auf 357.221 € festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft. Großrudestedt, den 12. Januar 2016 Walter Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 02-06/2015 Hauptamt Datum 11.08.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 18.08.2015 öffentlich abschließend Genehmigung der Niederschrift der 5. Sitzung vom 05.05.2015 - öffentlicher Teil Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 5. Sitzung vom 05.05.2015. Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 120 0 Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda, als Rechtsaufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 04. Januar 2016, AZ: 902.58:68021/2016 mitgeteilt, das gegen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht werden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Einer vorzeitigen Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wurde zugestimmt. III. Walter Bürgermeister - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 10-06/2015 Bauamt Datum 11.08.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 18.08.2015 öffentlich abschließend Vergabe von Lieferleistungen - Lieferung von Basalt Großpflaster für die Herstellung von Pflasterflächen in der Alperstedter Straße Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt beschließt, den Auftrag für die Lieferung des benötigten Basalt Großpflasters für die Herstellung von Pflasterflächen in der Alperstedter Straße der Firma Baubetreuung Uwe Kirchner, Auf der Burg 1, 99189 Andisleben zum Angebotspreis in Höhe von 3.033,39 Euro zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage, HhSt. 9100.3100. Beschlussergebnisse JaNein Enthaltung Gemeinderat 120 0 Walter Bürgermeister Die Haushaltssatzung, einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 liegt, gemäß § 57 Abs. 3, Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-, zwei Wochen lang, ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zur Einsichtnahme im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ - Kämmerei -, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt, während der allgemeinen Geschäftszeiten, öffentlich aus und steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO an dieser Stelle, zur Einsichtnahme zur Verfügung. Geschäftszeiten: Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr Großrudestedt, den 12. Januar 2016 Walter Bürgermeister Nichtamtlicher Teil - Siegel - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Großrudestedt für das Haushaltsjahr 2016 I. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Großrudestedt Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2016 Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 der Neubekanntmachung der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41), in der jeweils gültigen Fassung erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 12.02. am 14.02. am 17.02. am 25.02. Herr Gerhard Näther Frau Dora Merten Frau Lisbeth Groß Frau Anita Iszdon zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Gramme-Aue - 15 - Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den 18.02.2016 Abholung blaue Tonne Montag, den 08.02.2016 Nr. 1/2016 Adventsfest in Kleinrudestedt gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Unsere Theaterfahrt zu „Onkel Tschang“ Am 22.12.2015, dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, fuhr unsere Klasse 2a gemeinsam mit allen Schülern der Grundschule Großrudestedt zu einem Theaterbesuch nach Erfurt. In Bussen fuhren wir bis zum Theatervorplatz, wo auch schon andere Schulklassen mit ihren Lehrern das gleiche Ziel hatten. Nachdem jeder seine Jacke an der Garderobe abgegeben hatte, wurden die Eintrittskarten verteilt. Ganz gespannt gingen wir zu unseren Plätzen und warteten, dass der Vorhang aufgemacht wird. Das Gemurmel hörte auf als das Licht ausging. Nun begann ein lustiges Spiel mit bunten Kostümen und schönem Gesang, der vom Orchester begleitet wurde. Diese Geschichte um Onkel Tschang sowie seinem Neffen und dessen Braut hatte ein glückliches Ende. Dabei konnten wir oft lachen und Beifall klatschen. Zum Schluss erlebten wir einen tollen „Goldregen“, wo alle Kinder „Ah“ und „Oh“ riefen. Und schon war diese schöne Veranstaltung zu Ende. Wir guckten zuletzt noch zu den Musikern vor der Bühne, machten ein Erinnerungsfoto und gingen zu den Bussen, um wieder nach Großrudestedt zu fahren. Aber jetzt freuten wir uns alle auf die Ferien! Am 5.12.2015, einen Tag vor Nikolaus, waren wir zum Adventssingen in das Bürgerhaus, in Kleinrudestedt eingeladen. Schon lange hatten wir uns mit dem Einstudieren der schönsten Weihnachtslieder auf die Auftritte im Advent vorbereitet. So konnten wir nun hier unter Leitung unseres MD Wilfried Schnöke zum ersten Mal viele unserer Stücke zu Gehör bringen. Nach einer kurzen Begrüßung durch Antje Rödiger, folgte ein bunter Reigen von Liedern. Der erste Titel war: “Guten Abend, schön Abend“, gefolgt von „ Der kleine Trommler“ und „Es wird schon gleich dunkel“. Draußen wurde es auch wirklich bald dunkel. Mit den nächsten Titeln „Weiße Weihnacht“ und „Jingle Bells“ versuchten wir den Schnee „herbei zuzaubern“, aber wie wir alle wissen, wollte es noch nicht Winter werden. Zum Abschluss unseres Auftrittes sangen wir „Oh, du Fröhliche“. Dazu forderten wir alle Anwesenden auf mitzusingen, und viele ließen ihre Stimmen erklingen. Natürlich war der Applaus das größte Dankeschön an uns. Im Anschluss blieben wir zu Kaffee und Stollen und verfolgten dann das schöne Programm der Schüler der Grundschule Großrudestedt sowie den Auftritt des MGV Schwansee. Linda Wagner Klasse 2a und ihre Oma Die Seniorenweihnachtsfeier in Großrudestedt Am 12.12.2015 fand die Weihnachtsfeier im Deutschen Haus statt. Wie jedes Jahr hatten wieder viele fleißige Hände dafür gesorgt, dass sich Seniorinnen und Senioren aus Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee und Kranichborn zu einem gemütlichen Beisammensein in der Vorweihnachtszeit treffen konnten. Eröffnet wurde die Feier durch unseren Bürgermeister Gerhard Walter, mit einem Rückblick ins alte Jahr und einer Vorschau ins Jahr 2016. Danach erfreuten ganz aufgeregte Vorschulkinder der Kindertagesstätte alle Zuschauer im Saal mit ihren Gedichten und Liedern zur Weihnachtszeit. Natürlich erhielten sie großen Beifall. Nach Kaffee und Kuchen kam unser Auftritt. Wir hatten uns mit Eifer auch auf diesen Nachmittag vorbereitet. Nach einer kurzen Begrüßung durch unsere Vorsitzende Andrea Wehling sangen wir unter der bewährten Leitung unseres MD Wilfried Schnöke unseren ersten Titel „Guten Abend, schön Abend“. Mit „Herbei, oh ihr Gläub’gen“ starteten wir in den ersten Programmteil. Es folgten u.a.“ Der kleine Trommler“, „Stehn zwei Stern am hohen Himmel“ und „Susani“. Jedes unserer Lieder wurde mit großem Beifall bedacht. Nun folgte die Pause, die die Seniorinnen und Senioren für viele Gespräche nutzten. Im zweiten Teil unseres Programms starteten wir mit „Aber Heidschi, bum Beidschi“, gefolgten von „Es ist für uns eine Zeit angekommen“, „Weiße Weihnacht“, „Jingle Bells“ und anderen Titeln. Zum Abschluss sangen wir gemeinsam mit allen Gästen „Oh, du Fröhliche“. Dabei begleitete uns unser Chorleiter am Klavier und jeder sang dieses schöne Weihnachtslied mit. Aber natürlich wollen wir hier auch an die Weihnachtsgedichte erinnern, die von Gudrun Walter und Petra Kröder vorgetragen wurden. So wurde auch dieser Nachmittag zu einem schönen Wiedersehen mit Freunden und Bekannten der Nachbargemeinden und der Einstimmung auf die nahe Advents- und Weihnachtszeit. Deshalb blieben viele noch sitzen und unterhielten sich. Der Frauenchor „Bella musica 2008 e.V. singt im Advent Liebe Leserinnen und Leser, die Sängerinnen des Frauenchores begrüßen Sie im neuen Jahr. Wir möchten mit dieser Rückschau nochmals an unsere letzten Auftritte im Advent erinnern. Gramme-Aue - 16 - Nr. 1/2016 Die Chorprobe „zwischen den Jahren“ steht im Allgemeinen für den Jahresabschluss mit einem Rückblick auf die vielen Stunden kulturellen Schaffens in unserer Gemeinde. In lockerer Atmosphäre und bekannten Liedern zogen wir Bilanz. Natürlich blicken wir auch auf das neue Jahr 2016, in dem unser Chor am 28. Mai sein 165-jähriges Jubiläum mit einem gemeinsamen Sängerfest im Vereinslokal feierlich begehen wird. Also, diesen Termin schon mal im Kalender vormerken! Siegfried Langenberg Adventssingen in Schloßvippach Am 13.12.2015, dem zweiten Advent, waren wir vom Männerchor Schloßvippach in die Pfarrkirche St.Vitus zum traditionellen Adventskonzert eingeladen. Gemeinsam mit dem Kirchenchor Schloßvippach und den Männerchören aus Großrudestedt, Haßleben, Schwansee und Schloßvippach gestalteten wir dieses Programm. Die Vielfalt der schönsten Weihnachtslieder, dargeboten von jedem der Chöre, ließ diesen Nachmittag zu einem besinnlichen Erlebnis werden. Wir sangen wieder einige unserer schönsten Weihnachts- und Winterlieder und verabschiedeten uns von dem zahlreichen Publikum mit dem Titel „Oh, du stille Zeit“ etwas umgedichtet in „Oh, du Weihnachtszeit“. Am Ende dieses Chortreffens sangen alle Chöre und die Zuhörer gemeinsam „Oh, du Fröhliche“, was in der großen Kirche eine besondere Klangfülle hatte. Einzig die Kälte in der Kirche ließ uns am Ende der Veranstaltung schnell den Weg nach Hause finden. Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee Einladung zur Vollversammlung Den Abschluss unseres Chorjahres bildete wie schon in den Vorjahren eine Weihnachtsfeier. Dort zog unser Chorleiter ein positives Fazit zu unseren Auftritten und freut sich auf viele Probeabende und musikalische Veranstaltungen auch im neuen Jahr. Auch im jetzt beginnenden Jahr finden unsere Proben jeden Donnerstag 19.30 Uhr im Deutschen Haus in Großrudestedt statt. Wir laden Sie ein, bei uns vorbeizuschauen. Vielleicht können wir einige neue Mitglieder in unseren Reihen begrüßen. Wir würden uns alle sehr freuen. Die Sängerinnen vom Frauenchor „Bella musica 2008“ e.V. mit ihrem Chorleiter Musikdirektor Wilfried Schnöke wünschen allen Leserinnen und Lesern sowie deren Familienangehörigen ein gutes und gesundes neues Jahr! „Harmonie“ Großrudestedt Singen zum Heiligen Abend in der Großrudestedter Kirche Wie in jedem Jahr begleitete die HARMONIE den Gottesdienst mit Krippenspiel zum Heiligen Abend in unserer Kirche St. Albanus. Diesmal standen wir unter der musikalischen Leitung des Seniordirigenten Siegfried Möller, denn Chorleiter Franz Mader hatten wir mit den besten Wünschen bereits in den Heimaturlaub verabschiedet. Das Gotteshaus war erneut gut besucht und somit fanden die drei von uns in die Zeremonie - welche Pfarrer Andreas Eras leitete - eingebetteten Weihnachtslieder guten Anklang bei allen Anwesenden. Höhepunkt war natürlich das mit Unterstützung kleiner und großer Helfer sehr schön gestaltete Krippenspiel. Anschließend verabschiedeten wir uns gegenseitig und wünschten uns sowie unseren Familien ein Frohes Weihnachtsfest. am Donnerstag, den 11.02.2016 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus Kleinrudestedt. Die Einladung ergeht hiermit an alle Landeigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Kleinrudestedt/ Schwansee gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3.Kassenbericht 4. Bericht Prüfung Kasse 5.Diskussion 6. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes 7.Neuwahl 8.Schlusswort Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Großrudestedt Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen etwas vorzuwerfen, dann vergebt ihm, damit auch euer Vater im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt. Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25 Gramme-Aue - 17 - Herzliche Einladung ... zum Glaubensgrundkurs 2016 für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene. Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation. Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache. Wer mitreden will, muss Bescheid wissen! Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im Pfarrhaus Udestedt. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/Schwansee Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kleinrudestedt … den Gottesdiensten: - Sexagesimae, 31.1., 10.00 Uhr - Invokavit, 14.2., 10.00 Uhr Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] … und den Zentralveranstaltungen - Nr. 1/2016 5.Diskussion 6. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes 7.Neuwahl 8.Schlusswort Mit freundlichen Grüßen Kinder-Kekse-Kirche am 7.2., 9.30 Uhr für Vorschulkinder mit Begleitung: Bitte Ort den Aushängen entnehmen! Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen etwas vorzuwerfen, dann vergebt ihm, damit auch euer Vater im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt. Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25 Bibelwochen zum Propheten Sacharja: Augen auf und durch! Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben! Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche Montag, 22.2., Markvippach, Kirche Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche Beginn jeweils 19.00 Uhr Sie werden erwartet! Herzliche Einladung ... zum Glaubensgrundkurs 2016 für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene. Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation. Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache. Wer mitreden will, muss Bescheid wissen! Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im Pfarrhaus Udestedt. Ihre P. Eckert … den Gottesdiensten im Gemeindesaal Großrudestedt: - Sexagesimae, 31.1., 10.00 Uhr - Invokavit, 14.2., 10.00 Uhr … und den Zentralveranstaltungen Nichtamtlicher Teil - Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 04.02. Frau Käthe Franke zum 90. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Kinder-Kekse-Kirche am 7.2., 9.30 Uhr für Vorschulkinder mit Begleitung: Bitte Ort den Aushängen entnehmen! Bibelwochen zum Propheten Sacharja: Augen auf und durch! Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben! Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche Montag, 22.2., Markvippach, Kirche Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche Beginn jeweils 19.00 Uhr Sie werden erwartet! Ihre P. Eckert Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den 18.02.2016 Abholung blaue Tonne Montag, den 08.02.2016 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Nichtamtlicher Teil Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute Einladung zur Vollversammlung am 14.02. Herr Horst Weißhuhn am Donnerstag, den 11.02.2016 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus Kleinrudestedt. Die Einladung ergeht hiermit an alle Landeigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Kleinrudestedt/ Schwansee gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3.Kassenbericht 4. Bericht Prüfung Kasse Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. zum 85. Geburtstag Gramme-Aue - 18 - Nr. 1/2016 Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den 18.02.2016 Abholung blaue Tonne Montag, den 08.02.2016 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 02.02. Frau Helga Schwarz zum 75. Geburtstag Einladung zur Vollversammlung am Donnerstag, den 11.02.2016 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus Kleinrudestedt. Die Einladung ergeht hiermit an alle Landeigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Kleinrudestedt/ Schwansee gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3.Kassenbericht 4. Bericht Prüfung Kasse 5.Diskussion 6. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes 7.Neuwahl 8.Schlusswort Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kranichborn Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen etwas vorzuwerfen, dann vergebt ihm, damit auch euer Vater im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt. Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25 Herzliche Einladung ... zum Glaubensgrundkurs 2016 für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene. Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation. Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache. Wer mitreden will, muss Bescheid wissen! Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im Pfarrhaus Udestedt. … den Gottesdiensten: - Sexagesimae, 31.1., 14.00 Uhr - Invokavit, 14.2., 16.00 Uhr … und den Zentralveranstaltungen - Kinder-Kekse-Kirche am 7.2., 9.30 Uhr für Vorschulkinder mit Begleitung: Bitte Ort den Aushängen entnehmen! Bibelwochen zum Propheten Sacharja: Augen auf und durch! Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben! Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche Montag, 22.2., Markvippach, Kirche Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche Beginn jeweils 19.00 Uhr Sie werden erwartet! Ihre P. Eckert Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Donnerstag, den 18.02.2016 Abholung blaue Tonne Montag, den 08.02.2016 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Schlüsselübergabe Schwansee, 16.01.2016 Am Samstag war es wieder soweit. Zum 41. Mal übernahmen die Narren in Schwansee die Amtsgeschäfte. Im schönsten Weiß erstrahlte der Platz vor dem Schwanseer Landgasthofs als Johanna Arenhövel, die als Stellvertreterin des Bürgermeisters vor Ort war, den Stadtschlüssel an das neue Prinzenpaar übergab. Ihre Tollität Prinz Karneval von Schwansee Philipp I. und seine Lieblichkeit Prinzessin Katharina II., sowie das Kinderprinzenpaar Claas Ole I. und Mia I., nahmen diesen gern entgegen und versprachen, weise und vor allem mit viel Spaß und Ausgelassenheit zu regieren. Weder Schnee noch Kälte konnten dem Verein und den zahlreichen Zuschauern etwas anhaben, denn für einen wärmender Glühwein oder Kakao war gesorgt. So ging der Zug der Narren mit kräftiger Unterstützung des Schloßvippacher Spielmannszug durch ganz Schwansee, um die Kunde von der neuen Regierung zu verbreiten und angemessen zu feiern. Dem traditionellen Zeremoniell der Schlüsselübergabe folgten Tanz und närrisches Beisammensein im Landgasthof Schwansee bis in die späten Abendstunden. Am Sonntag gaben dann die Kinder des SCC wieder alles und bewiesen einmal mehr, dass sie sich mit ihrem abwechslungsreichen und bunten Programm hinter den Großen nicht verstecken müssen. Zusammen mit einem ausgelassenen und tanzfreudigen Publikum aus kleinen und großen Narren war der Schwanseer Kinderfasching der 41. Saison wieder ein voller Erfolg und nur der Anfang dessen, was die 5. Jahreszeit noch zu bieten hat. Gramme-Aue - 19 - Nr. 1/2016 nie Großrudestedt zur Konfirmation sowie zur Goldenen und Diamantenen Konfirmation in der Kirche Großrudestedt und zur Christmette in der Schwanseer Kirche auf. Unsere diesjährige Chorfahrt führte uns zur Landesgartenschau nach Schmalkalden, wo wir uns über die Entwicklung der Stadt umfassend informierten und uns natürlich an der Blumenpracht erfreuten. Auch kam der Gesang auf der Fahrt nicht zu kurz. Wir freuen uns immer, wenn wir als Chor zu verschiedenen Familienfeiern auftreten können. Im zurückliegendem Jahr sangen wir auf drei verschiedenen Goldenen Hochzeiten und zahlreichen runden Geburtstagsfeiern. Natürlich kommt, wie in jedem Verein, das gesellige Vereinsleben auch bei uns nicht zu kurz. Viele gemeinsame Treffen und Veranstaltungen bestimmten unser Vereinsleben. Ein Höhepunkt ist das jährliche Chorfest, wo unsere Sänger mit ihren Partnern und Gästen gesellige Stunden verleben. All diese Aktivitäten setzen voraus, dass die wöchentlichen Übungsstunden effektiv genutzt werden. Dank der guten sachlichen und einfühlsamen Arbeit unserer Chorleiterin Frau Doris Blau sehen wir auch dem Jahr 2016 optimistisch entgegen. Wir würden uns freuen, wenn wir vielleicht diesen oder jenen Interessenten für den Chorgesang gewinnen könnten. Wir wünschen allen Freunden und Gönner unseres Chores ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2016. Rainer Fehre Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee Einladung zur Vollversammlung Johanna Arenhövel übergibt die Gemeindekasse an das kleine Prinzenpaar am Donnerstag, den 11.02.2016 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus Kleinrudestedt. Die Einladung ergeht hiermit an alle Landeigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Kleinrudestedt/ Schwansee gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3.Kassenbericht 4. Bericht Prüfung Kasse 5.Diskussion 6. Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes 7.Neuwahl 8.Schlusswort Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kleinrudestedt/ Schwansee Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Schwansee Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen etwas vorzuwerfen, dann vergebt ihm, damit auch euer Vater im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt. Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25 Prinz Philipp I., Prinzessin Katharina II., Tanzmariechen Charline (links), Tanzmariechen Enola (rechts) Männerchor Schwansee Jahresrückblick Das Jahr 2015 war für den Männerchor Schwansee ein Jahr mit vielen Aktivitäten und Auftritten. Bereits im Januar auf unserer Jahreshaupt-versammlung berieten wir, was wir für Aufgaben im kommenden Jahr haben und wie wir mit den wenigen Mitgliedern diese Aufgaben erfüllen können. Heute können wir sagen, dass wir trotz der wenigen Sänger das Jahr gut gemeistert haben. So hatten wir in diesem Jahr 15 verschiede Auftritte. Dabei waren solche Veranstaltungen wie das Großrudestedter Frühlingssingen, organisiert durch den Männergesangsverein Harmonie Großrudestedt, ein schöner Anlass unser Können unter Beweis zu stellen. Auch dienen solche Treffen dazu, sich mit anderen Chören zu messen und in Erfahrungsaustausch zu treten. Ein besonderes Erlebnis war das Sängertreffen in Ottenhausen aus Anlass des 345jährigen Bestehens des Männergesangvereins. Zehn Chöre boten ein umfangreiches und vielseitiges Programm. In der 91 jährigen Geschichte unseres Chores war es immer eine gute Tradition zu bestimmten kirchlichen Höhepunkten in der Kirche zu singen. In diesem Jahr traten wir gemeinsam mit dem Männerchor Harmo- Herzliche Einladung ... zum Glaubensgrundkurs 2016 für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene. Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation. Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache. Wer mitreden will, muss Bescheid wissen! Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im Pfarrhaus Udestedt. … den Gottesdiensten: - Sexagesimae, 31.1., 16.00 Uhr - Invokavit, 14.2., 14.00 Uhr … und den Zentralveranstaltungen - Kinder-Kekse-Kirche am 7.2., 9.30 Uhr für Vorschulkinder mit Begleitung: Bitte Ort den Aushängen entnehmen! Bibelwochen zum Propheten Sacharja: Augen auf und durch! Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben! Gramme-Aue - 20 - Nr. 1/2016 Beschlussvorlage Nummer 02-12/2015 Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche Montag, 22.2., Markvippach, Kirche Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche Beginn jeweils 19.00 Uhr Sie werden erwartet! Hauptamt Datum 08.10.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 15.10.2015 öffentlich abschließend Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung vom 03.09.2015 - öffentlicher Teil Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 11. Sitzung vom 03.09.2015. Beschlussergebnisse Ja NeinEnthaltung Gemeinderat 40 3 Ihre P. Eckert Poppitz Bürgermeisterin Amtlicher Teil Beschlussvorlage Nummer 04-12/2015 Beschlüsse des Gemeinderates Beschlussvorlage Nummer 02-11/2015 Hauptamt Datum 25.08.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 03.09.2015 öffentlich abschließend Tagesordnung Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen beschließt die Tagesordnung der 11. Sitzung vom 03.09.2015, entsprechend der Einladung. Beschlussergebnisse Ja NeinEnthaltung Gemeinderat 40 0 Poppitz Bürgermeisterin - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 03-11/2015 Hauptamt Datum 25.08.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 03.09.2015 öffentlich abschließend Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung vom 16.07.2015 - öffentlicher Teil Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der 10. Sitzung vom 16.07.2015. Beschlussergebnisse Ja NeinEnthaltung Gemeinderat 30 1 Poppitz Bürgermeisterin - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 05-11/2015 Hauptamt Datum 03.09.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 03.09.2015 öffentlich abschließend Zustimmung zum Vergleich bezüglich des ländlichen Weges am Ortsrand von Kleinmölsen in Richtung Töttleben Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen stimmt dem Vergleich in der Fassung der Anwaltskanzlei Spirk & Henke bezüglich des ländlichen Weges am Ortsrand von Kleinmölsen in Richtung Töttleben vom 03.09.2015 zu. Frau Bürgermeisterin Poppitz wird ermächtigt den Vergleich entsprechende abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen: Die Mehreinnahmen werden in der Hhst. 0200.1500 bzw. im V-Konto 0004 E eingenommen. Beschlussergebnis: Ja NeinEnthaltung Gemeinderat 50 0 Poppitz Bürgermeisterin - Siegel - Beschlussvorlage Nummer 01-12/2015 Hauptamt Datum 08.10.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 15.10.2015 öffentlich abschließend Tagesordnung Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen beschließt die Tagesordnung der 12. Sitzung vom 15.10.2015, entsprechend der Einladung. Beschlussergebnisse Ja NeinEnthaltung Gemeinderat 70 0 Poppitz Bürgermeisterin - Siegel - - Siegel - Hauptamt Datum 15.10.2015 BeratungsfolgeTermin Status Gemeinderat 15.10.2015 öffentlich abschließend Beschaffung von Material zur Erneuerung der Sitzflächen vor Bürgerhaus Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen beschließt, den Auftrag für die Lieferung von Material zur Erneuerung von Sitzflächen vor dem Bürgerhaus dem günstigsten Anbieter, der Firma Hagebaucentrum GmbH, Sondershäuser Straße 63, 99091 Erfurt-Gispersleben zum Angebotspreis in Höhe von 703,99 Euro zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Mittel sind im HHP 2015, im Verwaltungshaushalt unter der HhSt. 0200.5000 eingestellt. Beschlussergebnisse Ja NeinEnthaltung Gemeinderat 70 0 Poppitz Bürgermeisterin - Siegel - Vorankündigung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kleinmölsen (BGS-EWS) ab 01. Februar 2016 Die Gemeinde Kleinmölsen beabsichtigt die Änderung des § 14 der Beitrags- und Gebührensatzung ab 01. Februar 2016 wie folgt: § 14 (Beseitigungsgebühr) 1. Für die jährlich entsprechend § 14 Abs. 1 EWS planmäßig von der Gemeinde durchzuführende Räumung der Grundstückskläranlagen beträgt die Gebühr a) bei einer Entsorgung im Rahmen des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 25,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 4,00 EUR pro Einsatz b) bei einer Entsorgung außerhalb des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 27,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 4,00 EUR pro Einsatz. 2. Für eine zusätzliche Räumung der Grundstückskläranlagen entsprechend § 14 Abs. 4 EWS beträgt die Gebühr bis zu 27,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 4,00 EUR pro Einsatz. 3. Für Notdiensteinsätze a) Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 06.00 Uhr des Folgetages werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 148,00 EUR pro Stunde erhoben. b) Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr sowie an Feiertagen), werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 198,00 EUR pro Stunde erhoben.“ 4. Für die Erinnerung an den versäumten Entsorgungstermin wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 4,00 EUR erhoben. Poppitz Bürgermeisterin Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt. Die Entsorgung findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr statt. Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen: Gramme-Aue - 21 - Gemeinde Kleinmölsen Objekt Brauhausstraße/ Freiwillige Feuerwehr Kirchplatz 22 Udestedter Straße 42/Bürgerhaus Am Bach 1 Am Bach 1 A Angergasse 40 Angergasse 43 Angergasse 44 Angergasse 45 Angergasse 46 Angergasse 47 B Angergasse 48 Angergasse 49 Angergasse 49 A Brauhausstraße 50 Der Gang 7 Brauhausstraße 51 Brauhausstraße 52 Brauhausstraße 53 Brauhausstraße 55 Brauhausstraße 56 Der Gang 04 Brauhausstraße 57 Brauhausstraße 58 Brauhausstraße 59 Der Gang 08 Der Gang 09 Der Gang 13 Der Gang 15 Feldstraße 31 Feldstraße 32 Feldstraße 33 Feldstraße 34 Feldstraße 35 Feldstraße 36 Kirchplatz 09 Kirchplatz 10 Kirchplatz 11 Kirchplatz 12 Kirchplatz 13 Kirchplatz 20 Kirchplatz 21 Kirchplatz 23 Kirchplatz 24 Kirchplatz 25 Kirchplatz 26 Kirchplatz 28 Kirchplatz 29 Udestedter Straße 29a Mühlgasse 15 Mühlgasse 16 Mühlgasse 17 Mühlgasse 18 Mühlgasse 19 Udestedter Straße 30 Udestedter Straße 37 Udestedter Straße 38 Vieselbacher Straße 05 A Vieselbacher Straße 06 Vieselbacher Straße 07 Vieselbacher Straße 60 Vieselbacher Straße 62 Vieselbacher Straße 63 Vieselbacher Straße 64, 64 A, 64 A Vieselbacher Straße 65 Termin 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 24.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 25.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 26.02.2016 29.02.2016 29.02.2016 29.02.2016 29.02.2016 29.02.2016 29.02.2016 29.02.2016 29.02.2016 29.02.2016 29.02.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 02.03.2016 02.03.2016 02.03.2016 02.03.2016 02.03.2016 02.03.2016 Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ i. A. Gemeinde Kleinmölsen Frau Schmidt Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt oder Nr. 1/2016 Telefon: 036204/ 570-23 Frau Schmidt (Sachbearbeiterin Wasser/ Abwasser) Email: [email protected] um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren. Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/ Grundstück). Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden. Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der Schläuche. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen. Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht eingehalten werden kann. Nichtamtlicher Teil Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 12.02.2016 Abholung blaue Tonne Montag, den 15.02.2016 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Besinnliche Weihnachtszeit Für den 11. Dezember hatten wir unsere Senioren zur Weihnachtsfeier in die Gaststätte eingeladen. Andrea hatte die Tafel liebevoll eingedeckt und weihnachtlich gestaltet. Der geschmückte Tannenbaum erstrahlte und gab dem Raum ein weihnachtliches Flair. Wir tranken gemütlich Kaffee und ließen uns den Kuchen schmecken. Die Bürgermeisterin wünschte alle eine schönes Weihnachtsfest, besinnliche Stunden in den Familien und für das neue Jahr Gesundheit und Glück. Darauf stießen wir mit einem Gläschen Sekt an. Jetzt war es Zeit und die Liederbücher wurden verteilt. Nachdem die Liedfolge geklärt war, ließen wir unsere Stimmen erklingen. Natürlich durfte „Oh Tannenbaum“ nicht fehlen. Anschließend lauschten alle Hedi Bieners Kindheitserinnerungen, die zum Nachdenken anregten. Jetzt wurde es etwas unruhiger, denn Schrottwichteln wurde vorbereitet. Nachdem jeder sein Päckchen ausgepackt und präsentiert hatte begann das Würfeln, denn selten kann man das Wichtel behalten. Es waren wieder begehrte Päckcheninhalte dabei, die schnell den Besitzer wechselten Aber erst wenn die festgelegt Zeit um ist, steht fest welches Wichtel man mitnehmen kann. Das Spiel macht Spaß und alle waren zufrieden. Da am gleichen Tag 18.00Uhr ein Orgelkonzert in unserer Kirche stattfand, blieb für einige Senioren, die gern das Konzert erleben wollten nicht viel Zeit für das Abendessen. Andrea hatte wieder ein köstliches Menü gezaubert. Durch eine bessere Abstimmung der Termine gelingt es uns aus der Vorweihnachtszeit etwas Hektik zu nehmen. Gramme-Aue - 22 - Nr. 1/2016 Punkt 8.33 Uhr Der erste planmäßige ICE durchfuhr die Gemarkung Kleinmölsen Nach über 10-jähriger Bauzeit an der neuen ICE-Strecke fuhr dort am 13. Dezember, dem Sonntag des Fahrplanwechsels, der erste fahrplanmäßige Zug nach Leipzig. Nach pünktlicher Abfahrt in Erfurt Hbf um 8.27 Uhr rauschte der ICE 1626 genau 6 Minuten später an Klein- und Großmölsen vorüber. Kurz zuvor war in der Gegenrichtung der erste aus Leipzig kommende Zug hier vorbei gefahren. Bilder: Eleonore Hänsel Unsere nächsten Seniorennachmittage finden am 12.2.2016 und am 18 3.2016 jeweils ab 14.30 Uhr in der Gaststätte statt. Ungewöhnlicher „Flugbetrieb“ über Kleinmölsen Hunderte Kraniche zogen am 3. Januar über den Ort hinweg Das Wetter am dritten Tag des neuen Jahres, einem Sonntag, war ungemütlich. Gelegentlicher leichter Nieselregen und Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt luden eher nicht zu einer Runde durch das Dorf ein. Doch wer zufällig am späten Vormittag draußen unterwegs war, spitzte seine Ohren und schaute nach oben: Mit unüberhörbarem Gekreische überquerten vier größere Formationen und zwei kleinere Grüppchen Kraniche unseren Ort in nordöstlich-südwestlicher Richtung, sogar in relativ niedriger Höhe. Da traf es sich gut, dass ein Fotoapparat zur Hand war. Auswertung und Hochrechnung der Schnappschüsse lassen auf ungefähr 400-450 Tiere schließen, die zu so ungewöhnlicher Zeit in der Gramme-Aue unterwegs waren. Auch andernorts fielen im Erfurter Umland in diesen Tagen solche Schwärme von Kranichen auf. In der Tageszeitung äußerten sich Ornithologen zu dem Phänomen und erklärten es mit dem veränderten ZugVerhalten der Vögel bei anhaltend milden Wintern. Nie zuvor konnten Anfang Januar noch so viele Kraniche in Thüringen beobachtet werden wie zu Anfang 2016. Bevorstehenden Unwettern und Frost würden die Kraniche nun kurzfristig „davonfliegen“ und dabei auch von den jahrelang genutzten Flugkorridoren abweichen. So findet das ungewöhnliche Schauspiel der Kranich-Formationen über unseren Orten eine einleuchtende Erklärung. Text und Fotos: Frank Störzner Am 13. Dezember, 8.33 Uhr: Erster planmäßiger Zug nach Leipzig. Blick von der Großmölsener Schanze. Spannung ab 25.8.2014: Der Schritt von der Baustelle zur Eisenbahn-Betriebsanlage. Auch wenn die neue Bahnstrecke nur auf einem knappen Kilometer die Gemarkung Kleinmölsen tangiert, ist der Tag der Betriebsaufnahme doch ein ortsgeschichtlich bewahrenswertes Chronik-Ereignis. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch daran, dass es 1899 und 1911 zwei Bahnprojekte mit einem geplanten Anschluss Kleinmölsens an das Bahnnetz gab. Zwei Jahre später erledigte sich der Traum der Kleinmölsener endgültig, ohne dass es je zu einem Spatenstich gekommen war. Nun ist unser Ort - wenn auch im übertragenen Sinne - doch noch zu einer Bahnstrecke gekommen, die noch vor drei Jahrzehnten unvorstellbar war. Die neue ICE-Strecke zwischen Erfurt und Leipzig ist ein Teil vom 1992 beschlossenen „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8“, das den Bau Gramme-Aue - 23 - einer Schnellzugverbindung zwischen Nürnberg und Berlin vorsah. Die Neubaustrecke zwischen Erfurt und Leipzig/Halle war dabei das Projekt VDE 8.2. Die schon 1991 begonnenen Planungen dafür liefen rasch auf die letztlich nun realisierte Trassenführung hinaus, die in ihrer Grundrichtung der alten Via regia folgt. Diese Linienführung ist im Juni 1994 endgültig bestätigt worden. Im März 2000 lagen der Planfeststellungsbeschluss und die Landschaftspflegerische Begleitplanung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme für jedermann aus; der Gemeinderat hatte im Februar den Plänen zugestimmt. Der symbolische erste Spatenstich im Landkreis Sömmerda erfolgte dann im September 2009 bei Großbrembach, wobei aber die begleitenden Bauwerke wie die drei großen Brücken im Bereich Klein- und Großmölsen zu diesem Zeitpunkt schon seit 2005 im Bau waren. Seit 2008 zeichnete sich auch im Gelände die künftige Bahntrasse deutlich ab und nahm immer mehr Gestalt an. Die ersten Gleise wurden 2012 verlegt. Im Juni 2014 informierte die Bundespolizei in unseren Orten über die bevorstehende „Scharfschaltung“ der Strecke und die Aufnahme des Probebetriebes. Dazu wurde am 25. August 2014 die Oberleitung unter Strom gesetzt (15.000 V). Immer Nr. 1/2016 wieder konnten seitdem Mess- und Trainingszüge beobachtet werden. Die Feierstunde zur Streckeneröffnung mit der Premierenfahrt von Erfurt nach Leipzig - im Beisein von Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Ramelow - erfolgte am 9. Dezember, bevor 4 Tage später der Normalbetrieb im Stundentakt aufgenommen wurde. Die 123 km lange Neubaustrecke reduziert die Reisezeit von Erfurt nach Leipzig auf unglaubliche 43 Minuten, nach Berlin (-Südkreuz) auf 102 Minuten. Die Strecke ist für Geschwindigkeiten bis zu 300 Stundenkilometer ausgelegt, und herkömmliche Signale sucht man hier vergebens. Die Fahrt wird über ETCS (EuropeanTrain Control System), ein modernes, rechnergestütztes Steuersystem, geleitet. Dabei tauschen die Strecke, der Zug und das elektronische Stellwerk in der Leipziger Betriebszentrale permanent Daten miteinander aus, die im Führerstand zusammenlaufen. Der Bau der Bahnstrecke hatte gewaltige Einschnitte und Veränderungen in der Landschaft zur Folge. Spätere Generationen dürften Bilder aus der Zeit vor dem Bahnbau mit großem Interesse betrachten. Sie sind in der Heimatstube hinterlegt. Frank und Regina Störzner Gemeinde Nöda Amtlicher Teil Vorankündigung zur 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nöda Die Gemeinde Nöda beabsichtigt die Änderung der Friedhofsgebührensatzung wie folgt: Ab 01. Februar 2016 ist vorgesehen nachstehende Gebühren zu erheben: Gebühren- Bezeichnung tarifpunkt 1. Gebühren für die Nutzung von Friedhofseinrichtungen 1.1. Nutzung der Trauerhalle 2.Erdgrabstätten 2.1. Für das Überlassen einer Einzelerdgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5, Lebensjahr 2.2 Für das Überlassen einer Einzelerdgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre für Verstorbene ab vollendeten 5, Lebensjahr 2.3. Für das Überlassen einer Doppelerdgrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre 2.4. Bei Verlängerung einer Erdgrabstätte erfolgt die Berechnung aus 1/25 der entsprechenden Gebühren für das Nutzungsrecht x Verlängerungszeit. 3.Urnengrabstätten 3.1. Für das Überlassen einer Urnengrabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 25 Jahre Beisetzungsmöglichkeit bis zu 2 Urnen 3.2. Bei Verlängerung einer Urnengrabstätte erfolgt die Berechnung aus 1/25 der entsprechenden Gebühren für das Nutzungsrecht x Verlängerungszeit. 4. Urnengemeinschaftsanlage (UGA) 4.1. Beisetzung von Ascheresten in UGA mit Schriftplatte je Abschnitt mit einer Belegung bis zu 2 Urnen 4.1.1. 1. Urne (inkl. Schriftplatte) 4.1.2. 2 . Urne (inkl. Gravur) zzgl. Angleichung der Nutzungsdauer pro Jahr 17,42 € 4.2. anonyme Beisetzung von Ascheresten in UGA 5. Ausstellen einer Graburkunde 6. Gebühren für die Grabräumung 5.1. Einzelerdgrabstätte bis zum 5. Lebensjahr 6.2. Einzelerdgrabstätten ab dem 5. Lebensjahr 6.3. Doppelerdgrabstätten 6.4. Urnengrabstätten Betrag in Euro bis zu 46,00 bis zu 105,00 bis zu bis zu 400,00 750,00 bis zu 208,00 bis zu 700,00 bis zu bis zu bis zu 156,00 400,00 10,00 bis zu bis zu bis zu bis zu 70,00 105,00 140,00 90,00 Riedel Bürgermeister Vorankündigung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nöda (BGS-EWS) ab 01. Februar 2016 Die Gemeinde Nöda beabsichtigt die Änderung des § 14 der Beitragsund Gebührensatzung ab 01. Februar 2016 wie folgt: § 14 (Beseitigungsgebühr) 1. Für die jährlich entsprechend § 14 Abs. 1 EWS planmäßig von der Gemeinde durchzuführende Räumung der Grundstückskläranlagen beträgt die Gebühr a) bei einer Entsorgung im Rahmen des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 27,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm b) bei einer Entsorgung außerhalb des festgesetzten Entsorgungsplanes bis zu 29,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm. 2. Für eine zusätzliche Räumung der Grundstückskläranlagen entsprechend § 14 Abs. 4 EWS beträgt die Gebühr bis zu 29,00 EUR pro Kubikmeter Fäkalschlamm 3. Für Notdiensteinsätze a) Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 06.00 Uhr des Folgetages werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 148,00 EUR pro Stunde erhoben. b) Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr sowie an Feiertagen), werden zuzüglich zu den unter Ziffer 1 Buchstabe b aufgeführten Gebühren, bis zu 198,00 EUR pro Stunde erhoben. Riedel Bürgermeister Gramme-Aue - 24 - Stellenausschreibung In der Gemeinde Nöda ist zum 01. März 2016, vorerst befristet bis zum 28. Februar 2017 in dessen Kindertagesstätte die Stelle eines/ einer Nr. 1/2016 Am Sonntag lauschten die Kindergartenkinder mit ihren Eltern dem Märchenspiel und Montag gab es eine dritte Vorstellung für die Schulkinder. Fazit: Es war ein gelungenes, anstrengendes und sehr schönes Wochenende mit tollem Erlebnisfaktor für alle Beteiligten. Die Kinder und Erzieher der Kita Nöda „Staatlich anerkannten Erziehers/ Erzieherin“ zu besetzen. Voraussetzung: - abgeschlossene Ausbildung als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/ in“ oder eine gleichwertig anerkannte Ausbildung nach dem Thüringer Kindertagesstättengesetz Profil: - Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, pädagogische Fähigkeiten, Kreativität - Flexibilität, - Motiviert, Organisationstalent, Teamfähigkeit, Vergütung: - entsprechend TVöD Arbeitszeit: - wöchentlich 30 Stunden (flexibel je nach Kinderzahl bis 40 Stunden) Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (beruflicher Werdegang, Zeugnisse und Urkunden, lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeiten mit Referenzen, Arbeitszeugnissen und dienstlichen Beurteilungen) bis zum 11. Februar 2016 an die Gemeinde Nöda Krautgasse 91 99195 Nöda oder an die Verwaltungsgemeinschaft „ Gramme- Aue“ Personalamt Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt zu richten. Wenn Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Nichtamtlicher Teil Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 05.02.2016 Abholung blaue Tonne Montag, den 01.02.2016 Montag, den 29.02.2016 ungerade Woche gerade Woche Dienstag Dienstag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Vorfreude im Advent Das erste Wochenende im Advent wurde wieder zu einem tollen Erlebnis für die kleinen und großen Bürger unseres Ortes. Bereits seit vielen Jahren ist das jährliche Märchenspiel eine schöne Tradition und wichtiger Termin im Veranstaltungskalender der Gemeinde. Diesmal konnten sich die Gäste bei „Schneeweißchen und Rosenrot„ erfreuen. Die Vorstellung am Freitag war sehr gut besucht, viele Gäste aus nah und fern waren gekommen und ihre Erwartungen wurden auf das Höchste erfüllt. Am Samstagnachmittag begann pünktlich der Weihnachtsmarkt, bereits am Vormittag hatten zahlreiche Helfer eine weihnachtliche Kulisse vorbereitet und alles liebevoll geschmückt. Die Kinder vom Kindergarten hatten Lieder und Gedichte eingeübt und zeigten dann den Gästen ein unterhaltsames Programm. Als der Weihnachtsmann (S. Haupt) mit der Kutsche und seinen Gehilfen (M. Steinert, N. Heß) kam, war die Freude aller Kinder groß. Die Kinder waren sehr aufgeregt, die Kleinsten blieben ängstlich bei Mama auf dem Arm, doch als der Weihnachtsmann die Geschenke austeilte, gingen schon kleine Wünsche der Kinder in Erfüllung. Dank der Spenden von Mitgliedern der Nödaer Sportvereine, sowie Gebäck von S.Schindler waren die schönen Taschen gut gefüllt. Kita „Kleine Entdecker“ Nöda Dankeschön Ein erfolgreiches neues Jahr 2016 wünschen wir all unseren Sponsoren, die uns im letzten Jahr so zahlreich unterstützt haben. Ein herzliches Dankeschön an: - Kfz-Service Nöda M.Tzscheuschner, - Areobic e.V. Nöda, - Familie Kulka, - Edelstahlbau P. Köber GmbH& Co KG, - SV „ An der Warthe“, - Gemeinde Nöda, - Barbara Breitag, - Rasse- und Geflügelzuchtverein Nöda, - Maik Blau, - Bäckerei B. Wolframm, - Zahnarzt Dr. Kretzer, - Grabower Süßwaren-Herr Schindler, - Förderverein der Kita - und an alle Märchenspieler. Die Kinder und Erzieher der Kita Feueralarm bei den kleinen Entdeckern Große Aufregung herrschte am Freitag, den 8. Januar 2016 bei den Kindern und Erziehern, als ein Feueralarm ausgelöst wurde. Zügig versammelten sich alle vorschriftsmäßig an den vorgegebenen Standorten.Thomas Geisler und die Kameraden der freiwilligen Feuerwehr Nöda waren mit der schnellen Evakuierung sehr zufrieden. In Gesprächen und bei der Besichtigung des Feuerwehrgebäudes stand für die meisten Kinder fest: „Ich werde Feuerwehrmann!“ Die Kinder und Erzieher Gramme-Aue - 25 - Nr. 1/2016 Kirchspiel Stotternheim - Schwerborn - Nöda Gottesdienste und Veranstaltungen im Februar 2016 So, 07.02. - Estomihi 10.00 Uhr Gottesdienst in Stotternheim mit Kindergottesdienst St. Peter u. Paul So. 14.02. - Invokavit 10.00 Uhr Gottesdienst in Stotternheim St. Peter u. Paul 14.00 Uhr Gottesdienst in Nöda mit Abendmahl Pfarrhaus So. 21.02., Reminiszere 10.00 Uhr Gottesdienst in Stotternheim St. Peter u. Paul 13.30 Uhr Gottesdienst in Schwerborn St. Lukas So. 28.02., Okuli 10.00 Uhr Gottesdienst in Stotternheim St. Peter u. Paul Fr. 04.03., Sexagesimae 19.30 Uhr Weltgebetstag im katholischen Gemeindezentrum St. Marien Wöchentliche Veranstaltungen (außer an Ferien- und Feiertagen) Montag 15.00 Uhr Kinderarche 1.-2. Klasse Gemeindehaus Stotternheim 16.00 Uhr Kinderarche 3.-6. Klasse Gemeindehaus Stotternheim Mittwoch 09.30 Uhr Mutter-Kind-Kreis Gemeindehaus Stotternheim Donnerstag 20.15 Uhr Walter-Rein-Kantorei Gemeindehaus Stotternheim Freitag 16.00 Uhr Konfirmanden Pfarrhaus Stotternheim 16.00 Uhr Singschule: Mini+Maxispatzen Gemeindehaus Stotternheim 17.00 Uhr Singschule: Vocalinos Gemeindehaus Stotternheim 14-tägige Veranstaltungen Di. n. Abspr. 20.00 Uhr Bibelkreis Pfarrhaus Stotternheim Fr. 19.2. 18.00 Uhr Junge Gemeinde Gemeindehaus Stotternheim Monatliche Veranstaltungen Di. 09.02. 14.00 Uhr Gemeindenachmittag Gemeinderaum Schwerborn Besondere Veranstaltungen Di 16.2., 23.2. 20.00 Uhr Einladung zur Stille Gemeindehaus Stotternheim Spielzeug- und Kindersachenflohmarkt mit Kuchenbasar Wann? Samstag, den 12. März 2016 von 8.30 - 12.00 Uhr Wo? Bürgerhaus (ehemalige Turnhalle) Schaut doch einfach mal vorbei, es lohnt sich!!! Wer etwas verkaufen möchte, kann sich gern telefonisch in der Kita melden. 036204-70421 Das Team der Kindertagesstätte Ziergeflügel und Exoten Verein Nöda e.V. Die Sparte Ziergeflügel und Exoten Nöda e.V. führt eine Vogelbörse am Sonntag, 07.02.2016 von 9.00 - 12.00 Uhr und am Sonntag, 13.03.2016 von 9.00 - 12.00 Uhr im Bürgerhaus, Weinbergstraße 135 in Nöda durch. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Herzliche Einladung an alle! Der Vorstand Einladung zur Stille Innehalten in der Passionszeit, still werden und uns inspirieren lassen vom Geist Jesu, dazu sind wieder alle Interessierten eingeladen. Es ist ein Übungsweg der Stille, der uns helfen kann, feinfühlig zu werden für die Gegenwart, auch über diese Zeit hinaus. Voraussetzung: persönliche Offenheit, eigene Ressourcen zu entdecken und Neues im Leben zu wagen. Wir treffen uns als Gruppe einmal pro Woche an einem Abend zur Einübung in die Stille, inhaltlichen Impulsen und zum Austausch unserer persönlichen Erfahrungen. Zu Hause reservieren wir uns täglich 15 - 30 Minuten, in denen wir uns Zeit zur persönlichen Stille nehmen. Dafür gibt es in jeder Woche Anleitungen bei unseren Treffen Wann und wo? Vom 16.02.2016 bis zum 22.03.2016 jeweils dienstags im evangelischen Gemeindehaus (Zugang durch das Hoftor am Pfarrhaus), Beginn jeweils 20.00 Uhr Organisation und Leitung: Frau Dr. I.-M. Leder, Exerzitienbegleiterin Um Anmeldung wird gebeten bei: -Frau Dr. I.-M. Leder (Tel. 036204.70354 oder [email protected]) oder - im Ev. Pfarramt (Tel. 036204.52000/ [email protected]) Gramme-Aue - 26 - Amtlicher Teil Stellenausschreibung In der Gemeinde Ollendorf ist zum 01. März 2016, vorerst befristet bis zum 28. Februar 2017 in dessen Kindertagesstätte die Stelle eines/ einer „Staatlich anerkannten Erziehers/ Erzieherin“ zu besetzen. Voraussetzung: - abgeschlossene Ausbildung als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/ in“ oder eine gleichwertig anerkannte Ausbildung nach dem Thüringer Kindertagesstättengesetz Profil: - Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, pädagogische Fähigkeiten, Kreativität - Flexibilität, - Motiviert, Organisationstalent, Teamfähigkeit, Vergütung: - entsprechend TVöD Arbeitszeit: - wöchentlich 24 Stunden (flexibel je nach Kinderzahl) Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (beruflicher Werdegang, Zeugnisse und Urkunden, lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeiten mit Referenzen, Arbeitszeugnissen und dienstlichen Beurteilungen) bis zum 11. Februar 2016 an die Gemeinde Ollendorf Angergasse 105 99198 Ollendorf oder an die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme- Aue“ Personalamt Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt zu richten. Wenn Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beizulegen, ansonsten werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Nichtamtlicher Teil Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 12.02.2016 Abholung blaue Tonne Montag, den 15.02.2016 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Weihnachtsfeier vom Kindergarten Am 15.12.2015 lud der Kindergarten zur großen Weihnachtsfeier mit Eltern, Geschwistern und Großeltern ins Landhotel Ollendorf ein. Die Kinder zeigten uns ein buntes Programm mit Liedern und vorgetragenen Gedichten. Auch die alte Tradition der Eltern ein Theaterstück für die Kinder einzustudieren und aufzuführen wurde wieder belebt. Die Mamas Marie, Kerstin, Peggy, Clarissa und Daniela führten mit tollen Kostümen und kurzen prägnanten Wörtern die Geschichte vom Aschenputtel und den wunderschönen Prinzen auf. Zum Kaffee gab es ein großes Kuchenbuffet, welches durch die fleißigen Mamas und Omas und die Plätzchen der Kindergarten Kinder sehr vielfältig war. Dafür ein großes Dankeschön! Wer sich zum Abendessen angemeldet hatte, wurde mit einem sehr leckeren und toll angerichteten Essen, durch die neuen Landhotel Pächter Familie Löwig erfreut. Somit freuen wir uns auf die nächste Weihnachtsfeier, die Kinder und Erzieherinnen vom Bummi Kindergarten. Nr. 1/2016 Gramme-Aue - 27 - Wichtige Info vom Sportverein Ollendorf „Wir starten das neue Jahr sportlich und laden euch ein mit dabei zu sein! Es warten bekannte und bewährte Sportangebote, neue Trainingseinheiten und Freizeitmöglichkeiten sowie Bewegung und Spaß für die Kleinsten Sportfans.“ Die Abteilung Breitensport des Sportvereins Ollendorf Amtlicher Teil Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentralen Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen beauftragt. Die Entsorgung findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr statt. Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist wie folgt vorgesehen: Objekt Augustgasse 01/ KTS-Udestedt Goethestraße 11 Wilhelm-Pieck-Straße 28/ Bürgerhaus Augustgasse 03 Augustgasse 04 Friedrich-Engels-Straße 01 Termin 07.03.2016 07.03.2016 07.03.2016 07.03.2016 07.03.2016 07.03.2016 Objekt Friedrich-Engels-Straße 02 Friedrich-Engels-Straße 03 Friedrich-Engels-Straße 05 Friedrich-Engels-Straße 06 Friedrich-Engels-Straße 07 Friedrich-Engels-Straße 08 Friedrich-Engels-Straße 09 Friedrich-Engels-Straße 10 Goethestraße 01 Goethestraße 02 Goethestraße 03 Goethestraße 04 Goethestraße 05 Goethestraße 06 Goethestraße 07 Goethestraße 08 Goethestraße 09 Goethestraße 10 Goethestraße 12 Goethestraße 13 Goethestraße 14 Goethestraße 15 Goethestraße 16 Goethestraße 17 Goethestraße 18 Goethestraße 19 Goethestraße 20 Goethestraße 21 Goethestraße 22 Goethestraße 24 Goethestraße 25 Goethestraße 27 Goethestraße 29 Goethestraße 30 Goethestraße 31 Goethestraße 32 Goethestraße 34 Goethestraße 35 Goethestraße 36 Goethestraße 37 Goethestraße 38 Goethestraße 40 Herrngasse 01 Herrngasse 04 Herrngasse 05 Karl-Marx-Platz 01 Karl-Marx-Platz 02 Karl-Marx-Platz 03 Karl-Marx-Platz 04 Karl-Marx-Platz 05 Karl-Marx-Platz 06 Karl-Marx-Platz 06 a Karl-Marx-Platz 07 Karl-Marx-Platz 08 Karl-Marx-Platz 09 Karl-Marx-Platz 10 Karl-Marx-Platz 12 Karl-Marx-Platz 13 Karl-Marx-Platz 15 Karl-Marx-Platz 17 Karl-Marx-Platz 19 Kirchgasse 02 Kirchgasse 04 Kirchgasse 05 Kirchgasse 06 Kirchgasse 08 Marktstraße 03 Marktstraße 05 Neuer Weg 01 Neuer Weg 02 Neuer Weg 04 Schäfergasse 08 Schulplatz 01 Schulplatz 07 Schulplatz 08 Nr. 1/2016 Termin 07.03.2016 07.03.2016 07.03.2016 07.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 11.03.2016 14.03.2016 14.03.2016 14.03.2016 14.03.2016 14.03.2016 14.03.2016 14.03.2016 14.03.2016 14.03.2016 15.03.2016 15.03.2016 15.03.2016 15.03.2016 15.03.2016 15.03.2016 15.03.2016 16.03.2016 16.03.2016 16.03.2016 16.03.2016 16.03.2016 16.03.2016 16.03.2016 16.03.2016 16.03.2016 16.03.2016 17.03.2016 17.03.2016 17.03.2016 17.03.2016 Gramme-Aue Objekt Schulplatz 09 Schulplatz 11 Schulplatz 13 Siedlung 01 Siedlung 02 Siedlung 04 Siedlung 06 Siedlung 10 Siedlung 12 Siedlung 14 Siedlung 16 Siedlung 18 Tafelberggasse 6+8 Vor dem Obertor 01 Vor dem Obertor 02 Vor dem Obertor 03 Vor dem Obertor 04 Vor dem Obertor 06 Vor dem Obertor 07 Vor dem Obertor 08 Vor dem Obertor 09 Vor dem Obertor 10 Vor dem Obertor 10 a Vor dem Obertor 11 Vor dem Obertor 12 Vor dem Obertor 13 Vor dem Obertor 14 Vor dem Obertor 15 Vor dem Obertor 16 Vor dem Obertor 17 Wilhelm-Pieck-Straße 02 Wilhelm-Pieck-Straße 04 Wilhelm-Pieck-Straße 05 Wilhelm-Pieck-Straße 06 Wilhelm-Pieck-Straße 07 Wilhelm-Pieck-Straße 08 Wilhelm-Pieck-Straße 09 Wilhelm-Pieck-Straße 10 Wilhelm-Pieck-Straße 10 a Wilhelm-Pieck-Straße 11 Wilhelm-Pieck-Straße 12 Wilhelm-Pieck-Straße 12 a Wilhelm-Pieck-Straße 13 Wilhelm-Pieck-Straße 14 Wilhelm-Pieck-Straße 15 Wilhelm-Pieck-Straße 16 Wilhelm-Pieck-Straße 17 Wilhelm-Pieck-Straße 18 Wilhelm-Pieck-Straße 19 Wilhelm-Pieck-Straße 20 Wilhelm-Pieck-Straße 21 Wilhelm-Pieck-Straße 22 Wilhelm-Pieck-Straße 23 Wilhelm-Pieck-Straße 24 Wilhelm-Pieck-Straße 24 a Wilhelm-Pieck-Straße 25 Wilhelm-Pieck-Straße 26 Wilhelm-Pieck-Straße 27 Wilhelm-Pieck-Straße 29 Wilhelm-Pieck-Straße 30 Wilhelm-Pieck-Straße 31 Wilhelm-Pieck-Straße 32 Wilhelm-Pieck-Straße 33 Wilhelm-Pieck-Straße 34 Wilhelm-Pieck-Straße 35 Wilhelm-Pieck-Straße 36 Wilhelm-Pieck-Straße 37 Wilhelm-Pieck-Straße 38 Wilhelm-Pieck-Straße 39 Wilhelm-Pieck-Straße 40 Wilhelm-Pieck-Straße 42 Wilhelm-Pieck-Straße 44 Wilhelm-Pieck-Straße 46 Wilhelm-Pieck-Straße 48 Wilhelm-Pieck-Straße 50 - 28 - Termin 17.03.2016 18.03.2016 18.03.2016 18.03.2016 18.03.2016 18.03.2016 18.03.2016 18.03.2016 18.03.2016 18.03.2016 18.03.2016 18.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 21.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 22.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 08.03.2016 23.03.2016 23.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 24.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 29.03.2016 30.03.2016 Nr. 1/2016 Objekt Wilhelm-Pieck-Straße 52 Wilhelm-Pieck-Straße 54 Wilhelm-Pieck-Straße 56 Wilhelm-Pieck-Straße 60 Wilhelm-Pieck-Straße 62 Wilhelm-Pieck-Straße 64 Wilhelm-Pieck-Straße 66 Wilhelm-Pieck-Straße 68 Termin 30.03.2016 30.03.2016 30.03.2016 30.03.2016 30.03.2016 30.03.2016 30.03.2016 30.03.2016 Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festgelegten Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte selbst an die Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ i. A. des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“ für die Gemeinde Udestedt Frau Schmidt Bahnhofstraße 16 99195 Großrudestedt oder Telefon: 036204/ 570-23 Frau Schmidt (Sachbearbeiterin Wasser/ Abwasser) Email: [email protected] um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren. Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funktionsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus seiner Kleinkläranlage entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m3 je gemeldetem Einwohner/ Grundstück). Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Unternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Die KKA muss zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigentümer geöffnet werden. Kann der Grundstückseigentümer zum Entsorgungstermin nicht auf dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung durch seine Unterschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung einer Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der Schläuche. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungsterminwünsche entgegennehmen. Bitte melden Sie zusätzliche Entsorgungsterrine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Entsorgung rechtzeitig bei dem Entsorgungspflichtigen an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die Grundstückseigentümer telefonisch verständigen, falls der zusätzliche Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht eingehalten werden kann. Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles erdenklich Gute am 01.02. Frau Gertraud Habermann am 14.02. Herr Rudolf Apel am 23.02. Herr Helmut Engelhardt zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“. Entsorgungstermine Entsorgung Restabfall: Entsorgung Biotonne: Abholung gelbe Tonne Freitag, den 12.02.2016 Abholung blaue Tonne Dienstag, den 16.02.2016 gerade Woche ungerade Woche Freitag Freitag Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind die Termine im Abfallkalender Zuständigkeitsbereich: Landratsamt Sömmerda, Abfallgebührenstelle Gramme-Aue - 29 - Nr. 1/2016 Lebendiger Adventskalender Die schönste Zeit des Jahres ist wieder vorbei und damit auch die Zeit des lebendigen Adventskalenders 2015 in Udestedt. Die Meinungen dazu sind geteilt, von „so ein Unsinn“ bis „prima Sache“ gibt es da ein breites Spektrum bei unseren Einwohnern. Das Ziel, etwas mehr Leben, Verständigung und Verstehen in die Weihnachtszeit zu bringen und vielleicht in das neue Jahr mitzunehmen, können die Initiatoren sicher auf der Plusseite verbuchen. Viele Menschen, die das erste Mal ein „Türchen“ besuchten, waren erstaunt über die Atmosphäre. Die meisten kamen wieder. Christina Wechsung Frauengruppe Udestedt e. V. 24 Tage im Dezember Schon Tradition sind die Termine zum ersten und letzten Türchen. Der Gemeinderat startet und der Festgottesdienst in der Udestedter Kirche mit dem Krippenspiel der Kinder am Heilig Abend bildet den Abschluss. Auch dieses Jahr haben wieder alle Veranstalter großes Engagement bei der Gestaltung der Türchen gezeigt. Das Angebot war bunt gemischt. Es gab viele Weihnachtslieder und man merkt, die Udestedter werden immer textsicherer. Es wird mitgesungen und im bunt gemischten Chor zählt einfach nur das Gemeinsame und nicht die einzelne Note. Die Vorbereitung beginnt schon im Oktober eines jeden Jahres. Die ersten Vereine und Familien melden sich, um bestimmte Tage zu blocken - Gründe dafür gibt es viele: Koordination aller Familienmitglieder zur Mithilfe, andere Termine, einzuladende Gäste bis hin zum „wir haben doch die Zahl vom letzten Jahr fürs Hoftor noch“. Zum öffentlichen Vorbereitungstermin dann die Fragen. Reicht es dieses Jahr wieder zu 24 Abenden? Machen wir nur Türchen an den Wochenenden? Kommt heute überhaupt jemand? Und doch hat es wieder geklappt. Frau Viola Fräde hatte nach einigen Nachfragen nur zwei Tage übrig und druckte den Kalender zum Verteilen in die Briefkästen. Aber schnell meldete sich noch eine Familie und der vorletzte Termin war weg. So starteten wir zum 1. Dezember 2015 den 7. Lebendigen Adventskalender mit 23 geplanten Veranstaltungen. Besinnliche Weihnachtsgedichte und lustige Weihnachtgeschichten wurden an vielen Abenden vorgetragen. Unbedingt zu erwähnen sind die eingesetzten Musikinstrumente: vom Schifferklavier über Posaunen, Gitarren, Keyboard hin bis zur Konserve aus dem CD-Player gab es für jeden Geschmack etwas. Gramme-Aue - 30 - Nicht vergessen werden dürfen die märchenhaften Abende mit Rätseln, einer schönen Prinzessin, der wehrhaften Großmutter und einen Rotkäppchen mit Fußballerbeinen. Aber wir waren auch auf den Brettern, die die Welt bedeuten, unterwegs. So erlebten wir einen lustigen und doch recht denkwürdigen Besuch im Pflegeheim, waren Gäste einer AprésSki-Party mit Moderator, Solisten und Backgroundchor, genossen Chorkonzerte und am vorletzten Tag sogar Livemusik von einer Band. Lernen konnte man so einiges beim Türchen in der Kirche über unsere Kunstschätze. Ein Ruhetag war willkommen. Essen und Trinken hielten Leib und Seele stets zusammen und obwohl manchmal das Thermometer eher kühles Bier empfahl, wurden die Glühweinbehälter stets angeheizt. Ein herzliches Dankeschön an alle Türchenöffner 2015 für Arbeit (und Nerven), an die Besucher aus nah und fern, die das Angebot der offenen Türen nutzten. Danke für die gemeinsame Zeit. Danke allen auch für die Spenden, insgesamt über 1.000 EUR, die für unseren Dorfspielplatz verwendet werden. Freuen wir uns auf die 24 Tage im Dezember 2016, wenn sich wieder Türen und Tore in Udestedt öffnen. Christina Wechsung Frauengruppe Udestedt e. V. Förderverein der Kindertagestätte „Am Tafelberg“ e.V. DIE KLEINEN STARK MACHEN Kindertagesstätte am Tafelberg- Udestedt erhält Fördersumme durch die IKK classic Mexiko, Frankreich, Italien, China, Ägypten... jede Woche ein anderes Land, das unsere Kinder mit ihren Erzieherinnen in den vergangenen Monaten bereist haben. Und erstaunlicherweise waren sie zum Glück auch immer pünktlich zurück und erzählten aufgeregt von ihren Erlebnissen und Erfahrungen aus den Ländern. Viel geplant und erlebt haben die Erzieherinnen, Eltern und vor allem die Kinder der Kindertagestätte Am Tafelberg in Udestedt. Unter dem Motto „Mit dem Rucksack um die Welt“ ging es spielerisch auf Reisen- per Bus, Flugzeug oder zu Fuß. Die Kinder entdeckten die Welt auf ihre Weise. In dieses Projekt eingebunden sind Erlebnisse und Erfahrungen, wie die Menschen auf der ganzen Welt leben, essen, spielen und was es dort landestypisches zu entdecken und erforschen gibt. Nr. 1/2016 Ein besonderes Augenmerk richtete das Projektteam bestehend aus den Erzieherinnen, dem Elternbeirat und dem Förderverein der KiTa auf die Ernährung und die Bewegung der Kinder und so hat sich das Projektteam auch dazu entschlossen, ihr Projekt „Mit dem Rucksack um die Welt“, beim Förderwettbewerb der IKK classic einzureichen. Viele Planungen und Hoffnungen können nun noch weiter erfüllt werden, denn die IKK classic förderte dieses Projekt mit 2.715,- €. Überzeugt hat der Ansatz, die Kinder an die vielfältigen Lebensmittel und Zubereitungsarten heranzuführen, verpackt als spielerische Reise in die fremden Länder. Ein Grund zu feiern: Mit einem kleinen bunten Programm am 18.12.2015 begrüßten die Kinder und Erzieherinnen der Kindertagestätte Am Tafelberg Udestedt Herrn Marko Enke, Regionalgeschäftsführer der IKK classic. Teils verschämt schauten die Kinder den fremden Mann da vorne an, soll er doch ein Geschenk dabei haben. „Der sieht aber gar nicht aus wie der Weihnachtsmann!“ tönt es noch von einem der Kinder, doch schon geht es in dieser feierlichen Stunde mit kleinen schwedischen und indischen Tanzdarbietungen der Kinder los, deren ansteckenden Rhythmen sich auch die Bürgermeisterin Frau Lauß und Herr Enke nicht widersetzen konnten und kräftig mittanzten und klatschten. Herr Enke überreichte den Förderscheck an Susanne Thieme, Leiterin der KiTa, Sabine Knorre-Schott, Vorsitzende des Fördervereins und Ingetraud Lauß, Bürgermeisterin der Gemeinde Udestedt, sowie natürlich an alle Kinder der KiTa. Wir haben noch viele Ideen, die wir nun mit allen Beteiligten, für die Kinder, Erzieherinnen und Eltern in diesem Projekt noch verwirklichen können. Wir freuen uns, dass diese Arbeit so honoriert wurde und danken allen Beteiligten Erzieherinnen, dem Elternbeirat und allen Eltern, die mit ihrem Einsatz zum Gelingen dieses Projekts tatkräftig beigetragen haben. Patrick Seising Gramme-Aue - 31 - Nr. 1/2016 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Udestedt Schulplatz 7 99198 Udestedt Telefon: 036203 50211 e-mail: [email protected] Wenn ihr beten wollt, und ihr habt einem anderen etwas vorzuwerfen, dann vergebt ihm, damit auch euer Vater im Himmel euch eure Verfehlungen vergibt. Monatsspruch Februar aus dem Markusevangelium 11,25 Herzliche Einladung ... zum Glaubensgrundkurs 2016 für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene. Wer will, erwirbt sich damit das Recht auf Taufe oder Konfirmation. Fragen zu Gott und Göttern, Leben und Lebensordnung, Ritualen, Traditionen … kommen zur Sprache. Wer mitreden will, muss Bescheid wissen! Die erste Zusammenkunft ist Freitag, den 29. Januar, 19.00 Uhr im Pfarrhaus Udestedt. … den Gottesdiensten: - Estomihi, 7.2., 9.30 Uhr - Reminiszere, 21,2., 9.30 Uhr … und den Zentralveranstaltungen - Kinder-Kekse-Kirche am 7.2., 9.30 Uhr für Vorschulkinder mit Begleitung: Bitte Ort den Aushängen entnehmen! Bibelwochen zum Propheten Sacharja: Augen auf und durch! Montag, 15.2., Großrudestedt, Gemeinderaum Dienstag, 16.2., Kleinrudestedt: Ort am Turm angegeben! Mittwoch, 17.2., Schwansee, Kirche Donnerstag, 18.2., Kranichborn, Kirche Montag, 22.2., Markvippach, Kirche Dienstag, 23.2., Eckstedt, Gemeinderaum Mittwoch, 24.2., Udestedt, Pfarrhaus Donnerstag, 25.2., Großmölsen, Kirche Beginn jeweils 19.00 Uhr Sie werden erwartet! Ihre P. Eckert Du bist zwischen 5 und 8 Jahre alt und spielst gerne Fußball? Dann laden wir dich zum Probetraining bei einer unserer Kindermannschaften ein! Trainiert wird zurzeit am Samstag zwischen 9 und 12 Uhr in Schloßvippach in der Turnhalle. Schau einfach mal vorbei, wir freuen uns auf dich! Mit sportlichem Gruß FSV Udestedt 1991 e. V. Kontakt: Knut Rosenberg 0160/7960198 Impressum Amtsblatt der VG „Gramme Aue“ Herausgeber: VG „Gramme Aue“, 99195 Großrudestedt, Bahnhofstraße 16 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke im Verwaltungssitz der VG “Gramme-Aue”, Bahnhofstraße 16 in 99195 Großrudestedt kostenlos beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.
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