Vertrag zwischen MVP-Hersteller und Versicherer

BiPRO Workshop Mustervertrag:
Nutzungsvereinbarungen für
BiPRO-Services mit Versicherern
aus Sicht MVP-Hersteller und
technischer Dienstleister
Dr. Manuel Reimer
V-D-V GmbH
Dienstleister für Makler und Versicherer
 OfficeBase – Anwendungssystem für Versicherungsmakler
 Clearing-Service für Makler und Versicherer
 Servicegeber für das Prometheus MetaPortal
 Services auf Basis des eigenen Rechenzentrums
 Mitarbeit im Gremium für Standardisierung des GDV
 Mitbegründer des BiPRO e.V.
 Aktive Beteiligung an europäischen und globalen Normierungsinitiativen
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V-D-V als MVP-Hersteller
Vertragsbeziehungen Makler – MVP – Versicherer
Makler
Makler lizensiert
MVP und betreibt
MVP auf eigener
Hardware
Versicherer
Makler vermittelt
an VU und nutzt
BiPRO-Services
des VU direkt
MVP-Hersteller
implementiert
BiPRO-Services
des VU
V-D-V
 Im Fokus: Vertrag zwischen MVP-Hersteller und Versicherer
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Vertrag MVP-Hersteller – Versicherer
Gegenstand des Vertrages
 Online-Prozesse mit Aktion des Maklers
 Normen 420ff, 440, 460, 500ff
 Unterstützte Sparten und Teilprozesse
 Prozesse zum Abholen von Daten und Dokumenten vom VU
 Normen 430ff
 Unterstützte Sparten, Use Cases, Gevos und Dokumentenarten
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Vertrag MVP-Hersteller – Versicherer
Rechte und Pflichten
 Versicherer
 Pflicht zur normkonformen Implementierung und Verarbeitung innerhalb VU
 Pflicht zur ausreichenden Beschreibung
 Pflicht zur Bereitstellung einer Testumgebung
 Pflicht zur Fehlerbeseitigung (siehe SLAs)
 Info-Pflicht bei technischen VU-Änderungen mit Mindestfrist
 MVP-Hersteller
 Pflicht zur normkonformen Implementierung und Verarbeitung innerhalb MVP
 Pflicht zum ausreichenden Testen
 Pflicht zur Fehlerbeseitigung (siehe SLAs)
 Pflicht zur Implementierung bei technischen VU-Änderungen mit Maximalfrist
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Vertrag MVP-Hersteller – Versicherer
SLAs
 Ansprechpartner, Erreichbarkeit
 Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Prozesse
 Fehleridentifizierung, -dokumentierung, -umgehung, -beseitigung
 Fehlerklassen mit Priorisierung
 Reaktionszeiten bei Problemen
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Vertrag MVP-Hersteller – Versicherer
Gewährleistung und Haftung
 Gesetzliche Haftung
 Haftungsregelung bei einfacher und leichter Fahrlässigkeit
Datenschutz
 Bezogen auf Testdaten, sofern keine reinen Testdaten
Laufzeit und Kündigung
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V-D-V als MVP-Hersteller
Vertragsbeziehungen Makler – MVP – Versicherer
Makler
Makler lizensiert
MVP und betreibt
MVP auf eigener
Hardware
Versicherer
Makler vermittelt
an VU und nutzt
BiPRO-Services
des VU direkt
MVP-Hersteller
implementiert
BiPRO-Services
des VU
V-D-V
 Im Fokus: Vertrag zwischen MVP-Hersteller und Versicherer
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V-D-V als technischer Dienstleister
Vertragsbeziehungen Makler – Dienstleister – Versicherer
Makler
Makler lizensiert und
nutzt MVP und
Services im RZ des
Dienstleisters.
Auftragsdatenverarbeitung gem. BDSG
Versicherer
Makler vermittelt
an VU und nutzt
BiPRO-Services
des VU indirekt
Dienstleister
implementiert
und nutzt BiPROServices des VU
direkt
V-D-V
 Im Fokus:
Vertrag zwischen technischem Dienstleister und Versicherer
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Zusätzliche Regelungen
Vertrag techn. Dienstleister – Versicherer
Gegenstand des Vertrages
 Nutzung der VU-Services gemeinsam für mehrere Makler
Rechte und Pflichten
 Technischer Dienstleister
 Nutzungsrecht der Services des VUs im Auftrag für mehrere Makler
SLAs
 Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Prozesse
Gewährleistung und Haftung
 Haftungsfreistellung des technischem Dienstleisters durch VU für
Richtigkeit und Vollständigkeit der VU-Daten
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Zusätzliche Regelungen
Vertrag techn. Dienstleister – Versicherer
Datenschutz
 Bezogen auf die Verarbeitung von Echtdaten im Auftrag des Maklers
 Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung zur
Auftragsdatenverarbeitung gemäß BDSG § 11 zwischen Makler
(Auftraggeber) und technischem Dienstleister (Auftragnehmer)
Authentifizierung und Autorisierung
 Technischer Nutzer zur Authentifizierung
 Rollenkonzept zur Autorisierung bei Makler und VU
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V-D-V als technischer Dienstleister
Vertragsbeziehungen Makler – Dienstleister – Versicherer
Makler
Makler lizensiert und
nutzt MVP und
Services im RZ des
Dienstleisters.
Auftragsdatenverarbeitung gem. BDSG
Versicherer
Makler vermittelt
an VU und nutzt
BiPRO-Services
des VU indirekt
Dienstleister
implementiert
und nutzt BiPROServices des VU
direkt
V-D-V
 Im Fokus:
Vertrag zwischen technischem Dienstleister und Versicherer
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Kontakt:
Dr. Manuel Reimer
V-D-V GmbH
Trostbrücke 4
20457 Hamburg
Tel.: 040 / 36 14 17 - 30
Fax: 040 / 36 14 17 - 17
Mail: [email protected]
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