8.2 Bearbeitungsstufe: Gemeinde: Strasse: Strecke: Km / Bauwerk: Vorhaben: Vorprojekt Stadt Bülach und Gemeinde Glattfelden Schaffhauserstrasse Bülach Nord – Kreisel Chrüzstrass 14.400 – 17.500 4-Spur - Ausbau Abschnitt Hardwald Kurzbericht nach Störfall-Verordnung Tiefbauamt Projektieren und Realisieren Gez.: mja Dat.: 20.03.2015 Änderungen: Gepr.: mz Format: A4 Proj.-Nr.: 84L-10104 CAD-File: Projektverfasser Nr. 15.3.54.14002-852 Dokumentenkontrolle Autor Telefon E-Mail Erstellt am Status Klassifizierung Dateiname ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Michael Zanetti 044 296 70 02 [email protected] 20.03.2015 ZH6757_KB StFV_20150320.docx Seite 2 von 24 20.03.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................................................. 4 2 Methodik und Vorgehen ...................................................................................................................... 5 3 Grundlagen der Beurteilung ............................................................................................................... 7 1.1 Gesetzliche Grundlagen ........................................................................................................................ 7 1.2 Andere fach- und projektspezifische Grundlagen ................................................................................. 7 4 Grunddatendokumentation ................................................................................................................ 8 5 Vereinfachter Kurzbericht .................................................................................................................10 2.1 Unterteilung in Streckensegmente ......................................................................................................10 2.2 Bauliche und technische Gestaltung ...................................................................................................10 2.3 Angaben zur Umgebung ......................................................................................................................12 2.4 Verkehrsaufkommen und Unfallgeschehen.........................................................................................15 2.5 Sicherheitsmassnahmen .....................................................................................................................16 2.6 Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer schweren Schädigung .......................................................17 6 Ergänzungen zum vereinfachten Kurzbericht ................................................................................18 2.7 Angaben zur Umgebung ......................................................................................................................18 2.8 Verkehrsdaten und Unfallgeschehen ..................................................................................................20 2.9 Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schwerer Schädigung ................................21 2.9.1 Wirkungsbereich Bevölkerung (Einwohner und Strassenbenutzer) ....................................................21 2.9.2 Wirkungsbereich Grundwasser ...........................................................................................................23 2.9.3 Wirkungsbereich Oberflächengewässer ..............................................................................................23 7 Schlussfolgerungen ..........................................................................................................................24 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Organigramm Tiefbauamt des Kantons Zürich (Quelle: www.tba.zh.ch) ...................................... 8 Abbildung 2: Übersichtsplan Projekt Ausbau Schaffhauserstrasse Hardwald mit Streckensegmenten ..........10 Abbildung 3: Bevölkerungsdichte 2010 (Rasterzellengrösse 100 x 100 m) ....................................................13 Abbildung 4: Gewässerschutzkarte des Projektgebiets mit Quell- und Grundwasserfassungen ...................14 Abbildung 5: Grundwasserkarte des Projektgebiets mit Quell- und Grundwasserfassungen ........................14 Abbildung 6: Häufigkeitsdiagramm „Bevölkerung“ (blau) .................................................................................22 Abbildung 7: Querprofil Wildtierüberführung ....................................................................................................22 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Störfallszenarien ....................................................................................................................... 6 Einteilung der Schaffhauserstrasse in Segmente...................................................................10 Massnahmen zur Verhinderung von Störfällen ......................................................................16 Baulich-technische Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen ............16 Organisatorische Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen ...............16 Zusammenstellung und Bewertung für den vereinfachten Kurzbericht ..................................17 Bevölkerungsdichte für die Schaffhauserstrasse ...................................................................18 Grundwasserschutzzonen im Bereich der Schaffhauserstrasse ............................................19 Oberflächengewässer im Projektperimeter ............................................................................20 Verkehrsdaten und Unfallgeschehen der Schaffhauserstrasse .............................................20 ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 3 von 24 20.03.2015 1 Einleitung Die Kantonsstrasse 4 „Schaffhauserstrasse“ ist eine Hauptverkehrsachse zwischen Bülach und Eglisau. Sie schliesst an die Unterlandautobahn A51 an und führt danach durch den Hardwald bis zum Kreisel Chrüzstrass. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf dieser Ach-se, die sich insbesondere während den Spitzenstunden beim Kreisel zeigt, wurde im Kantonsrat im Februar 2009 die Motion KR-Nr. 56/2009 (Projektierungs- und Vorbereitungsarbeiten für den Autobahnzusammenschluss Bülach–Glattfelden) eingereicht. Die Motion hat der Kantonsrat am 20. August 2012 an den Regierungsrat überwiesen, womit dieser drei Jahre Zeit hat, Kreditvorlagen auszuarbeiten und dem Kantonsrat zu beantragen. Das Amt für Verkehr der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich beauftragte deshalb das Tiefbauamt des Kantons Zürich, ein Vorprojekt zum Ausbau der Schaffhauserstrasse Hardwald auf Basis des Richtplaneintrags Strassenverkehr auszuarbeiten. Dieser Richtplaneintrag sieht den Zu-sammenschluss der A50 mit der A51 als Hochleistungsstrasse (Bundes- bzw. Nationalstrasse) in Koordination mit dem Richtplaneintrag zur Wiederherstellung der ökologischen Vernetzung des Hardwalds vor. Der Ausbau beinhaltet demzufolge eine Erweiterung von 2 auf 4 Fahrstreifen zwischen dem Anschluss A51 Bülach Nord und dem Kreisel Chrützstrass, womit die Schaffhauserstrasse in diesem Abschnitt zu einer Miniautobahn (Autobahn mit gleichem Ausbaustandard wie K10) erweitert wird. Zudem wird der bestehende 4-armige Kreisverkehr in der Achse Schaffhauserstrasse - Zürcherstrasse ausgebaut und die Landschaftsverbindung mit einer Wildtierbrücke wiederhergestellt. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 2018 vorgesehen. Die Arbeiten werden sich über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren erstrecken. Das Projekt erfordert einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) sowie einen Kurzbericht nach Störfall-Verordnung (StFV). ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 4 von 24 20.03.2015 2 Methodik und Vorgehen Die angewendete Methode wurde für die Beurteilung von Durchgangsstrassen entwickelt, welche keine Nationalstrassen sind. Ziel war es, ganze Strassennetze zu beurteilen. Im vorliegenden Projekt handelt es sich um eine auszubauende Strasse mit einer Länge von insgesamt ca. 3 km. Wie in der Wegleitung vorgeschlagen, wird das Strassennetz der Schaffhauserstrasse Hardwald in verschiedene Elemente (Segmente) eingeteilt. Der Bericht besteht im Wesentlichen aus den folgenden Teilen: • Grunddatendokumentation • Vereinfachter Kurzbericht für die Teilstrecke mit: o Unterteilung in Streckensegmente o Bauliche und technische Gestaltung o Angaben zur Umgebung o Verkehrsaufkommen, Verkehrsstruktur und Unfallgeschehen o Angaben über die Sicherheitsmassnahmen o Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer schweren Schädigung • Ergänzungen zum vereinfachten Kurzbericht • Schlussfolgerungen Bei den Angaben zur Umgebung werden Bevölkerungsdichte, Grundwasservorkommen, Oberflächengewässer und übrige zu beachtende Objekte in einem Bereich von 200 m links und rechts der Strasse erfasst. Unter zu beachtende Objekte werden öffentliche Objekte mit grossen Menschenansammlungen, inventarisierte Objekte nationaler Bedeutung oder Industrieanlagen mit besonderem Gefahrenpotential verstanden. Für die ergänzenden Angaben wird auf das im Handbuch III zur StFV, Richtlinien für Verkehrswege, Dezember 1992 (Anhang D) zurückgegriffen. Insbesondere wird die darin vorgestellte Methodik zur Ermittlung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schweren Schädigungen der Bevölkerung und der Umwelt angewendet. Diese Methode erlaubt es, die Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schweren Schädigungen der Bevölkerung, der Grundwasservorkommen und der Oberflächengewässer für ausgeschiedene Streckensegmente anhand von repräsentativen Störfallszenarien grob abzuschätzen. Einer schweren Schädigung werden im Handbuch III zur StFV (Seite D12) folgende Kriterien zugrunde gelegt: • Bevölkerung 10 oder mehr Todesopfer • Grundwasser das Überschreiten des Toleranzwerts der Lebensmittelverordnung für Mineralölprodukte oder für stark wassergefährdende Flüssigkeiten an einer Trinkwasserfassung in einer Grundwasserschutzzone S ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 5 von 24 20.03.2015 • Oberflächengewässer o Fliessgewässer die Kontaminierung eines Flusses über eine Länge von 10 km oder mehr o stehende Gewässer die Kontaminierung eines Sees auf einer Fläche von 1 km2 oder mehr. Es werden im Handbuch III repräsentative Störfallszenarien mit dazugehörigen Referenzstoffen bestimmt (siehe Tabelle 1). Die Störfallszenarien stehen stellvertretend für Störfälle mit verschiedenen gefährdenden Gütern, die jeweiligen Referenzstoffe für die Summe aller Stoffe mit vergleichbaren Wirkungen des betrachteten Szenariums (Handbuch III zur StFV, D12). Tabelle 1: Störfallszenarien Schwere Schädigung betreffend Repräsentatives Störfallszenarium Referenzstoff Bevölkerung Brand Explosion Freisetzung toxischer Gase Freisetzung von Mineralölprodukten Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten Freisetzung von Mineralölprodukten Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten Benzin Propan Chlor Heizöl Tetrachlorethen Heizöl Tetrachlorethen Tetrachlorethen Grundwasser Fliessgewässer Stehende Gewässer Die Häufigkeit repräsentativer Störfälle (Wahrscheinlichkeit) für die Bereiche Bevölkerung, Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer ist jeweils die Summe der Häufigkeiten der einzelnen Störfallszenarien. Die Häufigkeit repräsentativer Störfallszenarien mit schweren Schädigungen pro km und Jahr wird für jedes Segment der zu untersuchenden Strecke wie folgt ermittelt: Hs = DTV . 365 . ASV . UR . AGS . ASK . ARS . RFZ . ASS Dabei bedeuten: Hs DTV ASV UR AGS ASK ARS RFZ ASS Häufigkeit eines repräsentativen Störfallszenariums mit schweren Schädigungen [(km . Jahr)-1] Durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV (24), wird auf ein Jahr umgerechnet [Fz/Jahr] Anteil Schwerverkehr am DTV (24) [- (dimensionslos)] Unfallrate (des Schwerverkehrs) [(Fz . km)-1] (gemäss Abschnitt 2.3 Handbuch III zur StFV) Anteil Gefahrgutverkehr am Schwerverkehr [-] Anteil der für das repräsentative Störfallszenarium massgebenden SDR-Klasse [-] Anteil der für das repräsentative Störfallszenarium relevanten Stoffe der massgebenden SDR-Klasse [-] Rate für relevante Freisetzung und - bei Brand und Explosion - anschliessende Zündung [-] Anteil der repräsentativen Störfallszenarien mit schweren Schädigungen [-] Die Faktoren RFZ und ASS sind für die verschiedenen repräsentativen Störfallszenarien festgelegt (Handbuch III zur StFV, Anhang D). ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 6 von 24 20.03.2015 3 Grundlagen der Beurteilung 3.1 Gesetzliche Grundlagen • Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983 • Kantonales Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (Feuerwehrgesetz) vom 24. September 1978 • Kantonales Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 02. März 1975 • Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober 1988 • Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) vom 27. Februar 1991 • Kantonale Verordnung über den ABC-Schutz (ABCV) vom 28. Feburar 2007 • Handbuch Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); 2009, BAFU • Mitteilungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Nr. 7: UVP bei Strassenverkehrsanlagen (1992); BAFU, ASB, SVI 3.2 • BAFU-Wegleitung "Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen" (2002) • Richtlinie „Gewässerschutz an Strassen“, TBA und AWEL Kanton Zürich, 2014 Andere fach- und projektspezifische Grundlagen • Wegleitung Kurzberichte für übrige Durchgangsstrassen, BAFU 1996 • Handbuch III zur StFV, Richtlinien für Verkehrswege, BAFU, Dezember 1992 • Beurteilungskriterien zur Störfallverordnung StFV, Richtlinien für Verkehrswege, BAFU, August 2001 • Störfallrisiken auf Durchgangsstrassen, Bericht zur Screening Methodik, ASTRA und Amt für Verbraucherschutz AG, 2010 • Störfallrisiken auf Durchgangsstrassen, Bedienungsanleitung EDV-Applikation „Screening Durchgangsstrassen“ Version 1.0, ASTRA und Amt für Verbraucherschutz AG, 2011 • Dokumentation ASTRA 80050 „Operative Sicherheit Betrieb – Vorgaben für die Tunnel und die offene Strecke“, Ausgabe 2011 V1.00 • Vorprojekts-Dossier vom 25.02.2015 (Projektpläne, Technischer Bericht, UVB-VU, etc.) • Verschiedene Karten auf maps.zh.ch (Stand: Februar 2015) ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 7 von 24 20.03.2015 4 Grunddatendokumentation Kontaktadressen und Organigramm des Strasseninhabers Schaffhauserstrasse Strasseninhaber Baudirektion des Kantons Zürich Tiefbauamt Kontaktperson Kanton Tiefbauamt des Kantons Zürich Leiter Sicherheit Herr Lukas Baumgartner Walcheplatz 2, Postfach 8090 Zürich Tel: 043 259 31 54 Fax: 043 259 56 30 Berichtersteller CSD Ingenieure AG Herr Michael Zanetti Hardturmstrasse 135 8005 Zürich Tel: 044 296 70 00 Fax: 044 296 70 01 Abbildung 1: Organigramm Tiefbauamt des Kantons Zürich (Quelle: www.tba.zh.ch) Für die Kurzberichte nach StFV verantwortlich ist das Strasseninspektorat. Übersichtsplan kantonales Netz der übrigen Durchgangsstrassen Der in diesem Bericht beschriebene Strassenabschnitt ist bereits Bestandteil des Staatsstrassennetzes. Nach der Fertigstellung des Projektes wird der Abschnitt zu einer kantonalen „MiniAutobahn“. Es handelt sich weiterhin um eine kantonale Hauptverkehrsstrasse. Da sich der Bericht auf relativ kurze Abschnitte bezieht, wird auf die Abbildung des gesamten kantonalen Netzplans verzichtet. Eine Abbildung mit den in diesem Bericht behandelten Strassenabschnitten befindet sich in Kapitel 5.1. ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 8 von 24 20.03.2015 Netzweit gültige bauliche und betriebliche Grundsätze Bau und Ausrüstung der Staatsstrassen richtet sich nach den Normalien der Baudirektion / TBA des Kantons Zürich. Diese wiederum basieren auf den massgebenden Richtlinien des Verbandes der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS, www.vss.ch). Unterhalt und Betrieb der Staatsstrassen richten sich ebenfalls nach den VSS-Normen. Zu deren Konkretisierung existieren diverse interne Richtlinien (www.tba.zh.ch -> Verkehrswege -> Formulare und Merkblätter). Deren Wiedergabe würde jedoch den Rahmen dieses Berichts sprengen. Für die Entwässerung gilt ausserdem die kantonalen Richtlinie „Gewässerschutz an Strassen“ (TBA und AWEL Kanton Zürich, 2014). Alarmorganisation und Einsatzkonzept der Feuer-, Öl- und Chemiewehr Die Alarmorganisation und die Zuständigkeit der Einsatzkräfte richten sich im Kanton Zürich nach dem Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen, nach dem Gesetz über die Gebäudeversicherung sowie nach der Verordnung über den ABC-Schutz (ABCV). Im Schadensfall kommen primär die lokalen Feuerwehren zum Einsatz. Für die regionale Hilfeleistung und bei grösseren Elementarereignissen, Unfällen und Katastrophen können Gemeinden mit grösseren Feuerwehrpiketts oder Berufsfeuerwehren als Stützpunkt bestimmt werden. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) legt Organisation und Einsatzgebiet des Stützpunkts fest (§ 20 Feuerwehrgesetz). Im ABC-Schutz arbeiten die Partnerorganisationen und die Fachleute zusammen (Art § 4 ABCV). Dies sind unter anderem die Einsatzkräfte der Feuerwehr, die Chemiefachberatung und das Gewässerschutzpikett des AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich). Das AWEL berät die Einsatzkräfte beim Schutz von Boden, Wald, Fauna und Flora sowie der landwirtschaftlichen Produktion (Art §11 ABCV). Die GVZ stellt sicher, dass die Feuerwehr die ihr zugewiesenen Aufgaben im Bereich des ABC-Schutzes erfüllen kann (Art §12 ABCV). In Bülach besteht eine Stützpunktfeuerwehr. Sie verfügt unter anderem über Lösch-, Sanitätsund Ölwehrfahrzeuge. Bei Grossereignissen können zusätzliche Einsatzmittel von anderen Stützpunkten beigezogen werden, z.B. ein Chemiewehrfahrzeug des zugeteilten Chemiestützpunkts Dielsdorf. Bei Unfällen mit grossen Mengen an Flüssigkeiten (z.B. Tankwagen mit Gefahrgut) kommt ein entsprechendes kantonales Pikett zum Einsatz. Alarmierung und Aufgebot der Feuerwehr(en) laufen für Bülach über die Einsatzzentrale Flughafen Zürich (ELZ). Diese bieten gegebenenfalls auch Fachberatungsdienste sowie Drittfirmen (z.B. Saugwagen) auf. Im Katastrophenfall können über die Nationale Alarmzentrale (NAZ) weitere Mittel (Bundesmittel) angefordert werden. Für die Blaulichtorganisationen sind die Zuständigkeiten im Ereignisfall für die Schaffhauserstrasse geregelt. Detaillierte Einsatzpläne werden vor Baubeginn erstellt. ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 9 von 24 20.03.2015 5 Vereinfachter Kurzbericht 5.1 Unterteilung in Streckensegmente Die Schaffhauserstrasse im Hardwald wurde – in Abhängigkeit von Verkehrs- / Unfallzahlen, baulichen / technischen Einrichtungen (insbesondere Entwässerungskonzept) und der Umgebung – in unterschiedliche Segmente aufgeteilt (vgl. Tabelle 2 und Abbildung 2). Tabelle 2: Einteilung der Schaffhauserstrasse in Segmente Segment Kilometrierung Länge Nr. SCH_1 Bezeichnung Anschluss Bülach Nord von - bis 14.400 – 14.600 [km] 0.200 SCH_2 SCH_3 Hardwald Kreisel Chrüzstrass 14.600 – 16.380 16.380 – 17.400 1.780 1.020 Abbildung 2: Übersichtsplan Projekt Ausbau Schaffhauserstrasse Hardwald mit Streckensegmenten (grüne Unterteilung) 5.2 Bauliche und technische Gestaltung 5.2.1 Projekbeschrieb Mit dem Ausbau der heute zweistreifigen Schaffhauserstrasse wird der Abschnitt Bülach Nord bis Chrüzstrass zur Hochleistungsstrasse aufklassiert. Dabei werden neu 2x2 Fahrstreifen mit Richtungstrennung geschaffen. Der Ausbaustandard entspricht demjenigen der vorangehenden K10, womit der Ausbau einer Verlängerung der K10 bis zum Kreisel Chrüzstrass gleichkommt. Der Anschluss Bülach Nord wird grundsätzlich nicht angepasst. Hingegen wird der Kreisel Chrüzstrass zum niveaufreien Knoten umgebaut, so dass der durchgehende Verkehr von und nach Eglisau ungehindert fliessen kann. Die ökologische Vernetzung wird mit einer Wildtierüberführung (Überdeckung der Strasse) sowie dem kleintiertauglichen und hochwassersicheren Ausbau des Durchlasses Simeligraben stark verbessert. ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 10 von 24 20.03.2015 Die horizontale Linienführung der Schaffhauserstrasse gleicht sich insbesondere in den Abschnitten Anschluss Bülach Nord und Hardwald der bestehenden Trassierung an. Aus umwelttechnischen Gründen (Wald naturkundlicher Bedeutung) ist der Ausbau der Schaffhauserstrasse ostseitig zu bewerkstelligen. Im Anschlussbereich Bülach Nord ist die Linienführung der Stammachse der neuen Situation (neu durchgehende Verkehrsführung 2/2) entsprechend anzupassen. Ebenfalls werden geringfügige Massnahmen an der Einfahrtsrampe in Fahrtrichtung Eglisau notwendig. Die Ausfahrtsrampe kann gemäss heutiger Strassengeometrie beibehalten werden. Der nach dem Autobahnanschluss Bülach Nord folgende Streckenabschnitt wird mit einer ca. 2 km langen Geraden ausgebildet. Anschliessend zum Abschnitt Hardwald führt die Schaffhauserstrasse zum künftigen Autobahnzubringer Chrüzstrass. Dabei erfährt die Strecke durch die Ein- und Ausfahrt einen Spurabbau von einer 2x2-spurigen Hochleistungsstrasse (Höchstgeschwindigkeit 100 km/h) auf eine 2x1-spurige Hauptverkehrsstrasse (80 km/h). Diese führt vorerst gerade auf das neu geplante Bauwerk Überwerfung Chrüzstrass zu und wird dann im Bogen wiederum an die bestehende Linienführung angeglichen. Die Lage des Anschlusses entspricht dem Standort des heute bestehenden Grosskreisels. Der projektierte niveaufreie Verkehrsknoten im Anschluss Chrüzstrass ist in der Form eines einstreifigen Nüsslikreisels ausgebildet. Die Autobahnein- und -ausfahrten werden ebenfalls einstreifig dem Nüsslikreisel zugeführt. Aufgrund der Verkehrsanalyse wird sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt Eglisau jeweils ein Bypass notwendig. Das Normalprofil der Miniautobahn kennzeichnet sich insbesondere durch die fehlenden Pannenstreifen. Ansonsten entspricht der Querschnitt einer herkömmlichen Hochleistungsstrasse, mit jeweils zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung (Fahrbahnbreite 7.50 m). Der Gesamtquerschnitt verfügt über ein Dachgefälle mit 3% Querneigung. Der Mittelstreifen wird mit einer Breite von 1.61 m befestigt (Belag) ausgeführt und ist mit einer entsprechenden Leiteinrichtung (System Duo-Rail o.ä.) richtungsgetrennt projektiert. Somit erreicht der Strassenquerschnitt eine totale befestigte Breite von 16.61 m. Insgesamt wird das Normalprofil der Miniautobahn mit einer Gesamtbreite von 26.61 m vermarkt. Das Normalprofil beim Streckenabschnitt Anschluss Chrüzstrasse unterscheidet sich einzig in der Anzahl Fahrspuren gegenüber dem Querschnitt im Abschnitt Hardwald. Die Schaffhauserstrasse erfährt hier einen Spurabbau, wodurch der total befestigte Strassenquerschnitt 9.11 m breit ist. Die Rampen beim Anschluss Chrüzstrasse werden mit einer Normalspur und einem Pannenstreifen ausgebildet. Mit der so erhaltenen Strassenbreite von insgesamt 6.50 m wird gleichsam ein künftiger Unterhaltsfall unter Betrieb sichergestellt. Auf dem Abschnitt Hardwald sind im Abstand von 500 m zu einander und jeweils in beiden Fahrtrichtungen Ausstellnischen (angeordnet. Somit werden zwischen den beiden Anschlüssen Bülach Nord und Chrüzstrass auf dem rund 2 km langen Abschnitt insgesamt 3 Nischen pro Fahrtrichtung erforderlich. ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 11 von 24 20.03.2015 5.2.2 Strassenentwässerung und Strassenabwasserbehandlung (SABA) Im Strassenentwässerungskonzept sind drei Einzugsgebiete (EZG) mit folgenden Entwässerungssystemen geplant: • EZG Chrüzstrass (ca. 23‘500 m²): Sammlung und Ableitung des Strassenabwassers in eine Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) mit Stapel-/Vorabsetzbecken mit Ölabscheider (30 m³ Havarievolumen) und Bodenfilter (Filterbecken mit einer Fläche von 520 m²). Nach der Filterung des Abwassers wird dieses vor Ort dem Grundwasser zugeführt (versickert). Das Retentionsbecken (Versickerung) für den Überlastfall umfasst ein Volumen von mindestens 3‘000 m³. • EZG Hardwald (ca. 41‘000 m²): Die Entwässerung erfolgt über die Schulter. Das Strassenabwasser gelangt in eine parallel zur Strasse verlaufenden Versickerungsmulde mit belebter Bodenschicht und versickert vor Ort. Das bei der Reinigung der Wildtierüberführung anfallende Abwasser gelangt in ein Stapelbecken und wird von mit einem Saugwagen abtransportiert. • EZG Bülach Nord (ca. 5‘000 m²): In diesem Bereich erfolgt eine durch einen Fangkanal (Volumen 30 m3) gedrosselte Ableitung des Strassenabwassers via SBB-Viadukt zum südlichen Nachbarabschnitt. Dort erfolgt eine Behandlung des Strassenabwassers in der SABA Bülach West mit Ableitung in den Vorfluter. Im Überlastfall geht das zusätzliche Strassenabwasser (exkl. „First Flush“) in die bestehende Mischwasserleitung (Kanalisation). Die Anlagen sind auf ein 1-jähriges Niederschlagsereignis ausgelegt. Mehr Details zur Entwässerung der Schaffhauserstrasse Hardwald finden sich im Technischen Bericht zum Projekt. 5.3 Angaben zur Umgebung 5.3.1 Bevölkerungsdichte Die Bevölkerungsdichte im Jahr 2010 ist aus Abbildung 3 ersichtlich. Ein grosser Teil des auszubauenden Strassenabschnitts führt durch den Hardwald und liegt weit entfernt von den nächsten Siedlungen. Einzig in der Umgebung des Anschlusses Bülach Nord sind Wohnund/oder Gewerbegebiete vorhanden. Im Bereich Kreisel Chrüzstrass befinden sich einzelne Wohnhäuser (Landwirtschaftsbetriebe), welche aber in grösserer Entfernung zur Strasse liegen (das Gebäude direkt beim Kreisel wird im Rahmen des Projekts rückgebaut). Siedlungsentwicklungen sind im Nahbereich der Strasse keine zu erwarten. ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 12 von 24 20.03.2015 Abbildung 3: Bevölkerungsdichte 2010 (Rasterzellengrösse 100 x 100 m). Quelle: maps.zh.ch 5.3.2 Grundwasser Die Schaffhauserstrasse befindet sich im Projektgebiet vollumfänglich in der Gewässerschutzzone Au (vgl. Abbildung 4). Die provisorische Grundwasserschutzzone der Quellfassung „Rischberg-SBB“ nähe Hörnlihof (Fördermenge ca. 25 l/min) befindet sich in ca. 360 m Abstand zur Strasse. Die weiteren Grund- und Quellfassungen in der Umgebung befinden sich in einem Abstand von mehr als 500 m. Die vorhandenen Grundwasservorkommen und -ströme sind aus Abbildung 5 ersichtlich. ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 13 von 24 20.03.2015 Abbildung 4: Gewässerschutzkarte des Projektgebiets mit Quell- und Grundwasserfassungen (runde bzw. eckige Symbole). Quelle: maps.zh.ch Abbildung 5: Grundwasserkarte des Projektgebiets mit Quell- und Grundwasserfassungen (runde bzw. eckige Symbole). Quelle: maps.zh.ch ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 14 von 24 20.03.2015 5.3.4 Oberflächengewässer Im Projektperimeter befindet sich einzig der Bach „Simeligraben“. Das Gewässer quert die Schaffhauserstrasse bei ca. km 16.420. Es handelt sich um ein kleineres Gewässer, welches hauptsächlich durch Drainagen und Regen gespeist wird. Die Länge dieses einzigen betroffenen Fliessgewässers ist kleiner als 10 km und das Gewässer quert die Strasse lediglich im flachen Gelände und dient nicht als Vorfluter für Strassenabwasser (Ausschlusskriterien gemäss Wegleitung). Der Abstand zur Glatt, welche sich auf der anderen Seite des Bahndamms befindet und in welche der Simeligraben mündet, beträgt an der nächstgelegenen Stelle ca. 500 m. Auch die Glatt dient nicht als Vorfluter. Weiter befinden sich einige kleine Waldtümpel (nicht auf Karte öffentliche Oberflächengewässer verzeichnet, kantonales Feuchtgebiet) im Abstand von ca. 250 m zur Strasse. Dementsprechend sind die genannten Gewässer in Bezug auf den Störfall unkritisch. 5.3.5 Zu beachtende Objekte Im Nahbereich der Schaffhauserstrasse Hardwald befinden sich keine wichtigen Einrichtungen. 5.4 Verkehrsaufkommen und Unfallgeschehen In der Voruntersuchung zum Umweltverträglichkeitsbericht (UVB-VU) wurde das Verkehrsaufkommen auf dem Strassennetz von Bülach und Umgebung gemäss den Modellierungen der Planungsstudie Bülach – Eglisau/Glattfelden, Wirkungs- und Konfliktanalyse (Buchhofer Barbe AG, 2011) beschrieben. Es liegen Zahlen für des Ist-Zustand 2011 sowie Prognosen für den Referenzzustand sowie den Betriebszustand 2030 vor. Für diesen Bericht wurden die Prognosen für den Betriebszustand 2030 verwendet. Im Rahmen der Modellierung wurden auch Lastwagenanteile abgeschätzt, welche ebenfalls in diesen Bericht einflossen. Da es sich um eine auszubauende und aufklassierte Strasse (Mini-Autobahn) handelt, liegen keine verwertbaren Unfallstatistiken vor. Aus diesem Grund wurden die Zahlen gemäss Handbuch III zur Störfallverordnung verwendet. Diese betragen: • für Autobahnen: 0.45 (+/- 0.20) x 10-6Fz-1km-1, • für Autostrassen: 0.50 (+/- 0.10) x 10-6Fz-1km-1, • ausserorts: 1.20 (+/- 0.40) x 10-6Fz-1km-1. Vom (inkl.) Anschluss Bülach Nord bis zum Kreisel Chrüzstrasse (exkl.) ist die neue Miniautobahn richtungsgetrennt. Da die Richtungstrennung mit Duo-Rail erfolgt, wird für die Abschnitte Anschluss Bülach Nord und Hardwald die Unfallrate für Autostrassen verwendet. Für den Abschnitt Kreisel Chrüzstrasse wird diejenige für ausserorts verwendet. ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 15 von 24 20.03.2015 5.5 Sicherheitsmassnahmen 5.5.1 Massnahmen zur Reduktion des Gefahrenpotentials Für die betrachtete Strecke sind betreffend Transport gefährlicher Güter (TGG) keine speziellen Beschränkungen vorgesehen. 5.5.2 Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen / Störfällen Die Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen/Störfällen sind in Tabelle 3 zu finden. Tabelle 3: Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen/Störfällen Massnahme vorgesehen Standstreifen teilweise Übersichtliche Signalisation ja Leiteinrichtungen Beleuchtung Geschwindigkeitsbeschränkung Wildzäune ja teilweise ja Erläuterungen Standstreifen im Bereich Anschluss Chrüzstrass vorgesehen; Ansonsten 3 Nothaltebuchten pro Richtung Übliche Signalisation wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Vortrittsregelung etc. Richtungstrennung, Leitplanken Nur im Bereich Kreisel Chrüzstrass 80 km/h (Anschlüsse) 100 km/h (Hardwald) ja 5.5.3 Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkung von Störfällen Die Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen sind aus den Tabellen 4 und 5 ersichtlich. Tabelle 4: Baulich-technische Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen Massnahme Kontrollierte Fahrbahnentwässerung Havarie- bzw. Stapelbecken, mit Schieber Löschwasserversorgung Fluchtmöglichkeiten Trassee vorgesehen Erläuterungen ja SCH_1, SCH_3 nein ja Detaillierte Beschreibung Entwässerung in Kapitel 5.2.2 SCH_1: Behandlung in SABA SCH_2: Entwässerung über Schulter SCH_3: Behandlung in SABA Detaillierte Beschreibung in Kapitel 5.2.2 Nicht erforderlich Seitlich offen (Hardwald: bis zum Wildtierzaun mit Toren) 5.5.4 Organisatorische Massnahmen: Tabelle 5: Organisatorische Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen Massnahme vorgesehen Erläuterungen Alarmpläne / Aufgebotsablauf Ereignisdienste ja Im Rahmen der kantonalen Alarmorganisation Einsatzplanung Ereignisdienste Alarmierung Bevölkerung ja ja Im Rahmen der bestehenden Einsatzplanung Bei Katastrophenereignissen über die nationale Alarmzentrale (NAZ) ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 16 von 24 20.03.2015 Störfälle auf der Schaffhauserstrasse sind durch die bestehende kantonale Alarmorganisation und Einsatzplanung im Allgemeinen gut abgedeckt. Das Strasseninspektorat (Leiter Sicherheit) erstellt vor Inbetriebnahme der ausgebauten Schaffhauserstrasse ein Rettungskonzept, welches über die Gebäudeversicherung (GVZ) an die Feuerwehr geleitet wird. Überdies führt der Nationalstrassen-Unterhaltsdienst (GE VII) mit den zuständigen Einsatzkräften der Feuerwehr eine Schulung vor Ort durch. 5.6 Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer schweren Schädigung Tabelle 6 zeigt die Zusammenstellung und Bewertung für den vereinfachten Kurzbericht. Aufgrund der zu erwartenden Unfallhäufigkeit von über 5 Unfällen pro km und Jahr sind für die gesamte Schaffhauserstrasse Hardwald Ergänzungen nach Anhang D des Handbuchs III zur Störfallverordnung notwendig. Diese befinden sich in Kapitel 6. Tabelle 6: Zusammenstellung und Bewertung für den vereinfachten Kurzbericht Segment Bevölkerung Grund- Oberflächenwasser gewässer Nr. 1) SCH_1 x SCH_2 SCH_3 2) 3) Verkehr -1 -1 Beurteilung -1 -1 Zone S Name DTV UFz km Ukm J - - 34‘800 0.50E-06 x - Simeligraben 34’800 0.50E-06 6.35 x x - 34’800 1.20E-06 15.24 6.35 -1 -1 Ukm J > 5 DTV > 10'000 => Kapitel 6 1) geringe oder keine Besiedlung 2) dörfliche Bevölkerungsdichte 3) kleinstädtische oder städtische Bevölkerungsdichte UFz-1km-1 = Anzahl Unfälle pro Fahrzeug und Kilometer / Ukm-1J-1 = Anzahl Unfälle pro km und Jahr ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 17 von 24 20.03.2015 6 Ergänzungen zum vereinfachten Kurzbericht Die Wahl der Teilstrecken, die Streckensegmentierung, die bauliche und technische Gestaltung der Schaffhauserstrasse Hardwald sowie die Sicherheitsmassnahmen sind in Kapitel 5 bereits ausreichend beschrieben. Die nachfolgenden Angaben zur Umgebung und zum Verkehr stellen Ergänzungen zu Kapitel 5 dar. 6.1 Angaben zur Umgebung In diesem Kapitel werden Angaben zur Bevölkerungsdichte, zu Grundwasservorkommen, zu Oberflächengewässern sowie zu beachtenden Objekten wie z.B. Naturschutzgebieten, besonderen öffentlichen Einrichtungen oder Industrien und Anlagen mit besonderen Gefahrenpotentialen gemacht. Im Gegensatz zu Kapitel 5 werden diese Angaben in einem Umgebungskorridor aufgenommen, der sich links und rechts der Neubaustrecke bis maximal je 1.5 km Abstand erstreckt. Die Begriffe links (westlich) und rechts (östlich) beziehen sich dabei auf die Reihenfolge der Segmente der Schaffhauserstrasse (vgl. Tabelle 2). Die Umgebungsdaten werden innerhalb folgender Abstandsbereiche erfasst: • Nahbereich N 0 – 200 m (mit Kernbereich 0 – 50 m) • Fernbereich F 200 – 500 m 6.1.1 Bevölkerungsdichte Die Bevölkerungsdichte wurde analog zu Kapitel 0 abgeschätzt (vgl. Abbildung 3 bzw. Tabelle 7). Nach den Anforderungen von Handbuch III zur StFV wurde nach Nah- und Fernbereich, linker und rechter Strassenseite sowie folgenden Kategorien unterschieden: • Städtische Bevölkerungsdichte > 5'000 Einwohner / km2 • Kleinstädtische Bevölkerungsdichte 2'000 bis 5'000 Einwohner / km2 • Dörfliche Bevölkerungsdichte 100 bis < 2'000 Einwohner / km2 • Geringe oder keine Besiedlung < 100 Einwohner / km2 Tabelle 7: Bevölkerungsdichte für die Schaffhauserstrasse Segment Nr. Bezeichnung SCH_1 Anschluss Bülach Nord SCH_2 Hardwald SCH_3 Anschluss Chrüzstrass ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Abstandsbereich Bevölkerungsdichte links (westlich) rechts (östlich) N gering gering F dörflich dörflich N gering gering F gering gering N gering gering F gering gering Seite 18 von 24 20.03.2015 6.1.2 Grundwasserschutzzonen Die Grundwasserschutzzonen in der Umgebung sind in Abbildung 4 dargestellt und in Tabelle 9 beschrieben. Im Nahbereich sind keine Grundwasserschutzzonen vorhanden. Bei den Grundwasserschutzzonen im Fernbereich handelt es sich mehrheitlich um kleinere Quellfassungen ausserhalb des Grundwasservorkommens. Deren Schutzzonen sind teilweise erst provisorisch ausgeschieden. Die Grundwasserkarte der Umgebung ist in Abbildung 5 dargestellt. Tabelle 8: Grundwasserschutzzonen im Bereich der Schaffhauserstrasse Segment Grundwasser- min. Disschutzzone tanz Nr. Bezeichnung SCH_1 SCH_2 Anschluss Bülach Nord Hardwald SCH_3 Anschluss Chrüzstrass Flurabstand Konzessi- Durchlässigonsmenge keit des Bodens [l/min] [m] [m] Hinterros (S1, S2, S3) Herrenwiesen (S1, S2, S3) Obere Wagenbrechi (prov.) 1250 - 60 - 550 15 – 20 m 6‘000 hoch 1330 - 30 - Untere Wagenbrechi (prov.) 1370 - 30 - Rischberg (prov.) 1020 - 35 - Rischberg-SBB (prov.) Laubi (S1, S2, S3) 360 - 25 - 965 - 45 - 6.1.3 Oberflächengewässer Im Nahbereich der Schaffhauserstrasse liegt einzig der Simeligraben (vgl. Tabelle 9). Er entspringt in Nussbaumen und verläuft auf den ersten 1.5 km eingedolt. Etwas nördlich von Bülach fliesst er in einem offenen Gerinne zuerst nach Norden, wo einige eingedolte Kleingewässer in ihn münden. Bei Schlatti biegt er nach Westen in den Hardwald ab und quert dann die Schaffhauserstrasse und später die Bahnstrecke, bevor er nach insgesamt ca. 4.2 km in die Glatt mündet. Zwischen Schaffhauserstrasse und Bahndamm quert der Simeligraben ein kantonal geschütztes Feuchtgebiet, zu welchem auch einige Tümpel gehören. Diese sind nicht auf der Karte öffentliche Oberflächengewässer aufgeführt. Für den Simeligraben liegen keine Abflussdaten für das Jahresmittel vor, das HQ100 beträgt 6.1 m³/s. Das Jahresmittel liegt daher auf jeden Fall unter 10 m³/s (Annahme: < 50 l/s). Der Simeligraben dient nicht als Vorfluter für die Strassenentwässerung. ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 19 von 24 20.03.2015 Tabelle 9: Oberflächengewässer im Projektperimeter Segment Nr. Fliessgewässer Abstand zur Strasse [m] Vorfluter GWAbflussmenge Infiltration * (Jahresmittel) Bezeichnung Anschluss Bülach Nord SCH_2 Hardwald [m³/s] Glatt 900 Nein Nein Simeligraben 1 (Querung) Nein Nein Tümpel Glatt 265 500 Nein Nein Nein Nein < 7.69 (Rheinsfelden) Glatt 900 Nein Nein < 7.69 (Rheinsfelden) SCH_1 SCH_3 Anschluss Chrüzacher < 7.69 (Rheinsfelden) < 0.05 * Infiltration in Grundwasservorkommen, das als Trinkwasser genutzt wird 6.1.4 Zu beachtende Objekte Alle notwendigen Angaben wurden bereits in Kapitel 5.3.5 gemacht. Es befinden sich keine relevanten Einrichtungen im Nahbereich der Schaffhauserstrasse Hardwald. Objekte im Fernbereich der Strasse wurden nicht erfasst. 6.2 Verkehrsdaten und Unfallgeschehen Das Verkehrsaufkommen (DTV, durchschnittlicher täglicher Verkehr) und die Unfallhäufigkeit wurden bereits in Kapitel 5.4 betrachtet. Aus den Verkehrsmodellierungen (vgl. UVB-VU, Kapitel 4.3) geht auch der Schwerverkehrsanteil hervor (Tabelle 10). Für den Anteil des Gefahrgutverkehrs am Schwerverkehr AGS und die Anteile der verschiedenen SDR1 -Klassen am Gefahrgutverkehr ASK wird mangels detaillierter Daten von den gleichen Verteilungen wie im Handbuch III zur StFV ausgegangen. Für die Abschätzung der Eintretenswahrscheinlichkeit in Kapitel 6.3 wird die Unfallrate des Schwerverkehrs UR benötigt. In der Berechnung wurde für UR die halbe Unfallrate des Gesamtverkehrs eingesetzt (gemäss Handbuch III zur Störfallverordnung). Tabelle 10: Verkehrsdaten und Unfallgeschehen der Schaffhauserstrasse Segment Nr. Bezeichnung DTV 2015 ASV AGS URgesamt [%] [%] -1 [UFz km ] Ukm J -1 UR -1 -1 [Fz/24h] SCH_1 SCH_2 Anschluss Bülach Nord Hardwald 34’800 34’800 5.9 5.9 8 8 0.50E-06 0.50E-06 6.35 6.35 SCH_3 Anschluss Chrüzstrass 34’800 5.9 8 1.20E-06 15.24 1 Verordnung vom 17. April 1985 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR), SR 741.621 ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 20 von 24 20.03.2015 6.3 Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schwerer Schädigung der Bevölkerung oder der Umwelt 6.3.1 Wirkungsbereich Bevölkerung (Einwohner und Strassenbenutzer) Das Häufigkeitsprofil für eine schwere Schädigung der Bevölkerung ist abhängig von der Bevölkerungsdichte (Abbildung 3, Tabelle 7) und des Verkehrsaufkommens. Die der Berechnung zugrunde liegenden abschnittsspezifischen und wirkungsspezifischen Einflussfaktoren (Erläuterung der Abkürzungen siehe Kapitel 2) sowie die resultierenden Häufigkeitswerte für das Eintreten eines Störfalls mit schweren Schädigungen (HS-Werte) gehen aus folgenden Tabellen hervor (Berechnungsformel siehe Kapitel 2). Die HS-Werte beziehen sich auf 100 m Streckenlänge und einen Zeithorizont von 1 Jahr [Jahr-1 * 100 m-1]. Segment SCH_1 DTV * 365 ASV UR -1 -1 AGS ASK ARS RFZ ASS Repräsentatives Störfallszenarium [Fz/Jahr] [-] [Fz km ] [-] [-] [-] [-] [-] Brand Explosion 1.27E+07 1.27E+07 0.059 0.059 2.50E-07 2.50E-07 0.08 0.08 0.70 0.07 0.40 0.25 0.002 0.002 0.30 0.80 Freisetzung toxischer Gase 1.27E+07 0.059 Resultierender HS-Wert für das Segment SCH_1 2.50E-07 0.08 0.07 0.15 0.001 0.60 Segment SCH_2 Repräsentatives Störfallszenarium Brand DTV * 365 ASV HS 2.52E-07 4.20E-08 9.44E-09 3.03E-07 UR -1 -1 AGS ASK ARS RFZ ASS HS [Fz/Jahr] [-] [Fz km ] [-] [-] [-] [-] [-] 1.27E+07 0.059 2.50E-07 0.08 0.70 0.40 0.002 0.30 2.52E-07 Explosion 1.27E+07 0.059 Freisetzung toxischer Gase 1.27E+07 0.059 Resultierender HS-Wert für das Segment SCH_2 2.50E-07 2.50E-07 0.08 0.08 0.07 0.07 0.25 0.15 0.002 0.001 0.80 0.60 4.20E-08 9.44E-09 Segment SCH_3 DTV * 365 ASV 3.03E-07 UR -1 -1 AGS ASK ARS RFZ ASS HS Repräsentatives Störfallszenarium [Fz/Jahr] [-] [Fz km ] [-] [-] [-] [-] [-] Brand Explosion 1.27E+07 1.27E+07 0.059 0.059 6.00E-07 6.00E-07 0.08 0.08 0.70 0.07 0.40 0.25 0.002 0.002 0.30 0.80 6.04E-07 1.01E-07 Freisetzung toxischer Gase 1.27E+07 0.059 Resultierender HS-Wert für das Segment SCH_3 6.00E-07 0.08 0.07 0.15 0.001 0.60 2.27E-08 ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 7.28E-07 Seite 21 von 24 20.03.2015 Abbildung 6: Häufigkeitsdiagramm „Bevölkerung“ (blau) Bemerkungen zur Abbildung 6: Gemäss den „Beurteilungskriterien zur Störfallverordnung StFV, Richtlinien für Verkehrswege“ des BAFU vom August 2001 kann bei einer Häufigkeit von kleiner als 5.0E-08 (grüne Linie) pro 100 m und Jahr auf eine Risikoermittlung verzichtet werden (ausser in gut begründeten Fällen). Ist die Häufigkeit grösser oder gleich 5.0E-06 (rote Linie), so ist eine Risikoermittlung nach Art. 6 Abs. 4 StFV durchzuführen. Im Zwischenbereich (in welchem die berechneten Werte für die Bevölkerung liegen) entscheidet die Vollzugsbehörde, ob eine Risikoermittlung zu verfügen ist. Im Bereich der Wildtierüberführung (Breite Überführung resp. Länge Überdeckung = 50 m) ist ein breites Querprofil vorhanden (vgl. folgende Abbildung), so dass genügend Raum für die Flucht aus der Wildtierüberführung besteht. Das Risiko ist damit nicht erhöht. Abbildung 7: Querprofil Wildtierüberführung ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 22 von 24 20.03.2015 6.3.2 Wirkungsbereich Grundwasser Gemäss Handbuch III zur StFV ist für das Szenarium "Freisetzung von Mineralölprodukten" die Wahrscheinlichkeit nur für Grundwasserschutzzonen S abzuschätzen, die von der Strasse durchquert oder tangiert werden. Dies ist bei der Schaffhauserstrasse Hardwald nicht der Fall (vgl. Kapitel 6.1.2). Für das Szenarium "Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten" ist die Berechnung der Hs-Werte nach Handbuch III zur StFV vom Abstand der Strasse zu einer Schutzzone S abhängig. Im Abstrombereich von Segment SCH_2 und SCH_3 befinden sich keine Grundwasserschutzzonen. Dementsprechend wurden für diese keine Häufigkeiten berechnet. Die Grundwasserschutzzone Herrenwiesen befindet sich zwar im Abstrombereich des Segments SCH_1, jedoch in über einem Kilometer Entfernung. Aus diesem Grund wurde auch für dieses Segment keine Häufigkeit berechnet. 6.3.3 Wirkungsbereich Oberflächengewässer Das Häufigkeitsprofil für eine schwere Schädigung eines Oberflächengewässers ist nach Handbuch III zur StFV in der Regel abhängig vom Abstand des Gewässers zur Strasse, der Abflussmenge (bei Fliessgewässern) und davon, ob eine Infiltration nachgewiesen ist oder nicht. Die Abflussmenge des Simeligrabens liegt deutlich unter 10 m³/s. Eine Infiltration in eine Grundwasserschutzzone liegt nicht vor (vgl. Angaben in Kapitel 6.1.3). Ebenso erfolgt keine Einleitung von Strassenabwasser in Fliessgewässer. Aus diesem Grund sind keine relevanten Oberflächengewässer im Perimeter vorhanden und es wurden demzufolge keine Häufigkeiten berechnet. ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 23 von 24 20.03.2015 7 Schlussfolgerungen Die vorgesehenen bautechnischen Sicherheitsmassnahmen im Projekt genügen einem hohen Sicherheitsniveau resp. entsprechen dem Stand der Sicherheitstechnik. Die weiteren organisatorischen Massnahmen (Einsatzplanung) werden vor Inbetriebnahme festgelegt. Unter der Voraussetzung, dass auch diese Massnahmen dem Stand der Technik entsprechend geplant werden (wovon bei Miteinbezug der zuständigen Stellen ausgegangen werden kann) und gemäss den Infrastruktursicherheitsinstrumenten (ISSI) ein Road Safety Audit (RSA) durchgeführt wird (im Rahmen Bauprojekt), kann die betrachtete Strasse wie folgt eingeschätzt werden: Bevölkerung (Wohnbevölkerung, Strassenbenutzer): Hs zwischen 2.47E-07 und 5.92E-07 Diese Häufigkeiten werden – obwohl im Zwischenbereich zwischen 5.0E-08 (Risikoermittlung nur in gut begründeten Fällen) und 5.0E-06 (Risikoermittlung zwingend) liegend – als hinreichend klein beurteilt, da die ASS-Werte des Handbuchs III zur StFV nicht entsprechend dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik (welcher höher ist als derjenige, welcher den verwendeten ASS-Werten gemäss Handbuch zu Grunde gelegt ist) angepasst wurden und da die HsWerte grösstenteils im unteren Teil des Zwischenbereichs (über eine Zehnerpotenz unter dem oberen Wert) liegen. Eine Risikoermittlung wird daher als nicht notwendig erachtet. Grundwasser Es befinden sich keine Grundwasserschutzzonen im Bauperimeter oder im Abstrombereich bis 200 m zur Schaffhauserstrasse. Es wurden somit keine Häufigkeiten für das Grundwasser berechnet. Eine Risikoermittlung ist nicht nötig. Oberflächengewässer Es befinden sich keine Oberflächengewässer mit einem Abfluss >10 m³/s im Nahbereich der Schaffhauserstrasse und das Strassenabwasser wird auch nicht in einen Vorfluter eingeleitet. Es wurden somit keine Häufigkeiten für Oberflächengewässer berechnet. Eine Risikoermittlung ist nicht nötig. Hinsichtlich Katastrophenschutz und Störfallvorsorge entspricht die geplante Schaffhauserstrasse den Anforderungen gemäss Störfall-Verordnung. Es sind keine weiteren Abklärungen erforderlich. ZH6757_KB StFV_20150320.docx 021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014 Seite 24 von 24 20.03.2015
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