Kurzbericht nach Störfall-Verordnung PDF 2.2 MB

8.2
Bearbeitungsstufe:
Gemeinde:
Strasse:
Strecke:
Km / Bauwerk:
Vorhaben:
Vorprojekt
Stadt Bülach und Gemeinde Glattfelden
Schaffhauserstrasse
Bülach Nord – Kreisel Chrüzstrass
14.400 – 17.500
4-Spur - Ausbau Abschnitt Hardwald
Kurzbericht nach Störfall-Verordnung
Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren
Gez.:
mja
Dat.:
20.03.2015 Änderungen:
Gepr.:
mz
Format: A4
Proj.-Nr.:
84L-10104
CAD-File:
Projektverfasser
Nr. 15.3.54.14002-852
Dokumentenkontrolle
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021.00.04 / Eigner: BD-TBA-QVA-P+R / Freigabe: 02.09.2014
Michael Zanetti
044 296 70 02
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Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ............................................................................................................................................. 4
2
Methodik und Vorgehen ...................................................................................................................... 5
3
Grundlagen der Beurteilung ............................................................................................................... 7
1.1
Gesetzliche Grundlagen ........................................................................................................................ 7
1.2
Andere fach- und projektspezifische Grundlagen ................................................................................. 7
4
Grunddatendokumentation ................................................................................................................ 8
5
Vereinfachter Kurzbericht .................................................................................................................10
2.1
Unterteilung in Streckensegmente ......................................................................................................10
2.2
Bauliche und technische Gestaltung ...................................................................................................10
2.3
Angaben zur Umgebung ......................................................................................................................12
2.4
Verkehrsaufkommen und Unfallgeschehen.........................................................................................15
2.5
Sicherheitsmassnahmen .....................................................................................................................16
2.6
Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer schweren Schädigung .......................................................17
6
Ergänzungen zum vereinfachten Kurzbericht ................................................................................18
2.7
Angaben zur Umgebung ......................................................................................................................18
2.8
Verkehrsdaten und Unfallgeschehen ..................................................................................................20
2.9
Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schwerer Schädigung ................................21
2.9.1
Wirkungsbereich Bevölkerung (Einwohner und Strassenbenutzer) ....................................................21
2.9.2
Wirkungsbereich Grundwasser ...........................................................................................................23
2.9.3
Wirkungsbereich Oberflächengewässer ..............................................................................................23
7
Schlussfolgerungen ..........................................................................................................................24
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Organigramm Tiefbauamt des Kantons Zürich (Quelle: www.tba.zh.ch) ...................................... 8
Abbildung 2: Übersichtsplan Projekt Ausbau Schaffhauserstrasse Hardwald mit Streckensegmenten ..........10
Abbildung 3: Bevölkerungsdichte 2010 (Rasterzellengrösse 100 x 100 m) ....................................................13
Abbildung 4: Gewässerschutzkarte des Projektgebiets mit Quell- und Grundwasserfassungen ...................14
Abbildung 5: Grundwasserkarte des Projektgebiets mit Quell- und Grundwasserfassungen ........................14
Abbildung 6: Häufigkeitsdiagramm „Bevölkerung“ (blau) .................................................................................22
Abbildung 7: Querprofil Wildtierüberführung ....................................................................................................22
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Störfallszenarien ....................................................................................................................... 6
Einteilung der Schaffhauserstrasse in Segmente...................................................................10
Massnahmen zur Verhinderung von Störfällen ......................................................................16
Baulich-technische Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen ............16
Organisatorische Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen ...............16
Zusammenstellung und Bewertung für den vereinfachten Kurzbericht ..................................17
Bevölkerungsdichte für die Schaffhauserstrasse ...................................................................18
Grundwasserschutzzonen im Bereich der Schaffhauserstrasse ............................................19
Oberflächengewässer im Projektperimeter ............................................................................20
Verkehrsdaten und Unfallgeschehen der Schaffhauserstrasse .............................................20
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1 Einleitung
Die Kantonsstrasse 4 „Schaffhauserstrasse“ ist eine Hauptverkehrsachse zwischen Bülach und
Eglisau. Sie schliesst an die Unterlandautobahn A51 an und führt danach durch den Hardwald
bis zum Kreisel Chrüzstrass. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf dieser Ach-se, die sich
insbesondere während den Spitzenstunden beim Kreisel zeigt, wurde im Kantonsrat im Februar
2009 die Motion KR-Nr. 56/2009 (Projektierungs- und Vorbereitungsarbeiten für den Autobahnzusammenschluss Bülach–Glattfelden) eingereicht. Die Motion hat der Kantonsrat am 20. August 2012 an den Regierungsrat überwiesen, womit dieser drei Jahre Zeit hat, Kreditvorlagen
auszuarbeiten und dem Kantonsrat zu beantragen.
Das Amt für Verkehr der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich beauftragte deshalb das
Tiefbauamt des Kantons Zürich, ein Vorprojekt zum Ausbau der Schaffhauserstrasse Hardwald
auf Basis des Richtplaneintrags Strassenverkehr auszuarbeiten. Dieser Richtplaneintrag sieht
den Zu-sammenschluss der A50 mit der A51 als Hochleistungsstrasse (Bundes- bzw. Nationalstrasse) in Koordination mit dem Richtplaneintrag zur Wiederherstellung der ökologischen
Vernetzung des Hardwalds vor. Der Ausbau beinhaltet demzufolge eine Erweiterung von 2 auf
4 Fahrstreifen zwischen dem Anschluss A51 Bülach Nord und dem Kreisel Chrützstrass, womit
die Schaffhauserstrasse in diesem Abschnitt zu einer Miniautobahn (Autobahn mit gleichem
Ausbaustandard wie K10) erweitert wird. Zudem wird der bestehende 4-armige Kreisverkehr in
der Achse Schaffhauserstrasse - Zürcherstrasse ausgebaut und die Landschaftsverbindung mit
einer Wildtierbrücke wiederhergestellt. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 2018 vorgesehen. Die
Arbeiten werden sich über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren erstrecken.
Das Projekt erfordert einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) sowie einen Kurzbericht nach
Störfall-Verordnung (StFV).
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2 Methodik und Vorgehen
Die angewendete Methode wurde für die Beurteilung von Durchgangsstrassen entwickelt, welche keine Nationalstrassen sind. Ziel war es, ganze Strassennetze zu beurteilen. Im vorliegenden Projekt handelt es sich um eine auszubauende Strasse mit einer Länge von insgesamt ca.
3 km. Wie in der Wegleitung vorgeschlagen, wird das Strassennetz der Schaffhauserstrasse
Hardwald in verschiedene Elemente (Segmente) eingeteilt. Der Bericht besteht im Wesentlichen aus den folgenden Teilen:
•
Grunddatendokumentation
•
Vereinfachter Kurzbericht für die Teilstrecke mit:
o
Unterteilung in Streckensegmente
o
Bauliche und technische Gestaltung
o
Angaben zur Umgebung
o
Verkehrsaufkommen, Verkehrsstruktur und Unfallgeschehen
o
Angaben über die Sicherheitsmassnahmen
o
Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer schweren Schädigung
•
Ergänzungen zum vereinfachten Kurzbericht
•
Schlussfolgerungen
Bei den Angaben zur Umgebung werden Bevölkerungsdichte, Grundwasservorkommen, Oberflächengewässer und übrige zu beachtende Objekte in einem Bereich von 200 m links und
rechts der Strasse erfasst. Unter zu beachtende Objekte werden öffentliche Objekte mit grossen Menschenansammlungen, inventarisierte Objekte nationaler Bedeutung oder Industrieanlagen mit besonderem Gefahrenpotential verstanden.
Für die ergänzenden Angaben wird auf das im Handbuch III zur StFV, Richtlinien für Verkehrswege, Dezember 1992 (Anhang D) zurückgegriffen. Insbesondere wird die darin vorgestellte
Methodik zur Ermittlung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schweren Schädigungen der
Bevölkerung und der Umwelt angewendet. Diese Methode erlaubt es, die Wahrscheinlichkeit
eines Störfalls mit schweren Schädigungen der Bevölkerung, der Grundwasservorkommen und
der Oberflächengewässer für ausgeschiedene Streckensegmente anhand von repräsentativen
Störfallszenarien grob abzuschätzen.
Einer schweren Schädigung werden im Handbuch III zur StFV (Seite D12) folgende Kriterien
zugrunde gelegt:
•
Bevölkerung
10 oder mehr Todesopfer
•
Grundwasser
das Überschreiten des Toleranzwerts der Lebensmittelverordnung für Mineralölprodukte oder für stark wassergefährdende Flüssigkeiten an einer Trinkwasserfassung in einer
Grundwasserschutzzone S
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•
Oberflächengewässer
o
Fliessgewässer
die Kontaminierung eines Flusses über eine Länge von
10 km oder mehr
o
stehende Gewässer
die Kontaminierung eines Sees auf einer Fläche von 1 km2
oder mehr.
Es werden im Handbuch III repräsentative Störfallszenarien mit dazugehörigen Referenzstoffen
bestimmt (siehe Tabelle 1). Die Störfallszenarien stehen stellvertretend für Störfälle mit verschiedenen gefährdenden Gütern, die jeweiligen Referenzstoffe für die Summe aller Stoffe mit
vergleichbaren Wirkungen des betrachteten Szenariums (Handbuch III zur StFV, D12).
Tabelle 1: Störfallszenarien
Schwere Schädigung betreffend
Repräsentatives Störfallszenarium
Referenzstoff
Bevölkerung
Brand
Explosion
Freisetzung toxischer Gase
Freisetzung von Mineralölprodukten
Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten
Freisetzung von Mineralölprodukten
Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten
Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten
Benzin
Propan
Chlor
Heizöl
Tetrachlorethen
Heizöl
Tetrachlorethen
Tetrachlorethen
Grundwasser
Fliessgewässer
Stehende Gewässer
Die Häufigkeit repräsentativer Störfälle (Wahrscheinlichkeit) für die Bereiche Bevölkerung,
Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer ist jeweils die Summe der Häufigkeiten der
einzelnen Störfallszenarien.
Die Häufigkeit repräsentativer Störfallszenarien mit schweren Schädigungen pro km und Jahr
wird für jedes Segment der zu untersuchenden Strecke wie folgt ermittelt:
Hs = DTV . 365 . ASV . UR . AGS . ASK . ARS . RFZ . ASS
Dabei bedeuten:
Hs
DTV
ASV
UR
AGS
ASK
ARS
RFZ
ASS
Häufigkeit eines repräsentativen Störfallszenariums mit schweren Schädigungen [(km . Jahr)-1]
Durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV (24), wird auf ein Jahr umgerechnet [Fz/Jahr]
Anteil Schwerverkehr am DTV (24) [- (dimensionslos)]
Unfallrate (des Schwerverkehrs) [(Fz . km)-1] (gemäss Abschnitt 2.3 Handbuch III zur StFV)
Anteil Gefahrgutverkehr am Schwerverkehr [-]
Anteil der für das repräsentative Störfallszenarium massgebenden SDR-Klasse [-]
Anteil der für das repräsentative Störfallszenarium relevanten Stoffe der massgebenden SDR-Klasse [-]
Rate für relevante Freisetzung und - bei Brand und Explosion - anschliessende Zündung [-]
Anteil der repräsentativen Störfallszenarien mit schweren Schädigungen [-]
Die Faktoren RFZ und ASS sind für die verschiedenen repräsentativen Störfallszenarien festgelegt (Handbuch III zur StFV, Anhang D).
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3 Grundlagen der Beurteilung
3.1
Gesetzliche Grundlagen
•
Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983
•
Kantonales Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (Feuerwehrgesetz) vom
24. September 1978
•
Kantonales Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 02. März 1975
•
Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober 1988
•
Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) vom 27. Februar
1991
•
Kantonale Verordnung über den ABC-Schutz (ABCV) vom 28. Feburar 2007
•
Handbuch Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); 2009, BAFU
•
Mitteilungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Nr. 7: UVP bei Strassenverkehrsanlagen (1992); BAFU, ASB, SVI
3.2
•
BAFU-Wegleitung "Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen" (2002)
•
Richtlinie „Gewässerschutz an Strassen“, TBA und AWEL Kanton Zürich, 2014
Andere fach- und projektspezifische Grundlagen
•
Wegleitung Kurzberichte für übrige Durchgangsstrassen, BAFU 1996
•
Handbuch III zur StFV, Richtlinien für Verkehrswege, BAFU, Dezember 1992
•
Beurteilungskriterien zur Störfallverordnung StFV, Richtlinien für Verkehrswege, BAFU, August 2001
•
Störfallrisiken auf Durchgangsstrassen, Bericht zur Screening Methodik, ASTRA und Amt
für Verbraucherschutz AG, 2010
•
Störfallrisiken auf Durchgangsstrassen, Bedienungsanleitung EDV-Applikation „Screening
Durchgangsstrassen“ Version 1.0, ASTRA und Amt für Verbraucherschutz AG, 2011
•
Dokumentation ASTRA 80050 „Operative Sicherheit Betrieb – Vorgaben für die Tunnel und
die offene Strecke“, Ausgabe 2011 V1.00
•
Vorprojekts-Dossier vom 25.02.2015 (Projektpläne, Technischer Bericht, UVB-VU, etc.)
•
Verschiedene Karten auf maps.zh.ch (Stand: Februar 2015)
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4 Grunddatendokumentation
Kontaktadressen und Organigramm des Strasseninhabers
Schaffhauserstrasse
Strasseninhaber
Baudirektion des Kantons Zürich
Tiefbauamt
Kontaktperson Kanton
Tiefbauamt des Kantons Zürich
Leiter Sicherheit
Herr Lukas Baumgartner
Walcheplatz 2, Postfach
8090 Zürich
Tel: 043 259 31 54
Fax: 043 259 56 30
Berichtersteller
CSD Ingenieure AG
Herr Michael Zanetti
Hardturmstrasse 135
8005 Zürich
Tel: 044 296 70 00
Fax: 044 296 70 01
Abbildung 1: Organigramm Tiefbauamt des Kantons Zürich (Quelle: www.tba.zh.ch)
Für die Kurzberichte nach StFV verantwortlich ist das Strasseninspektorat.
Übersichtsplan kantonales Netz der übrigen Durchgangsstrassen
Der in diesem Bericht beschriebene Strassenabschnitt ist bereits Bestandteil des Staatsstrassennetzes. Nach der Fertigstellung des Projektes wird der Abschnitt zu einer kantonalen „MiniAutobahn“. Es handelt sich weiterhin um eine kantonale Hauptverkehrsstrasse. Da sich der Bericht auf relativ kurze Abschnitte bezieht, wird auf die Abbildung des gesamten kantonalen
Netzplans verzichtet. Eine Abbildung mit den in diesem Bericht behandelten Strassenabschnitten befindet sich in Kapitel 5.1.
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Netzweit gültige bauliche und betriebliche Grundsätze
Bau und Ausrüstung der Staatsstrassen richtet sich nach den Normalien der Baudirektion / TBA
des Kantons Zürich. Diese wiederum basieren auf den massgebenden Richtlinien des Verbandes der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS, www.vss.ch). Unterhalt und Betrieb der Staatsstrassen richten sich ebenfalls nach den VSS-Normen. Zu deren Konkretisierung existieren diverse interne Richtlinien (www.tba.zh.ch -> Verkehrswege -> Formulare und
Merkblätter). Deren Wiedergabe würde jedoch den Rahmen dieses Berichts sprengen. Für die
Entwässerung gilt ausserdem die kantonalen Richtlinie „Gewässerschutz an Strassen“ (TBA
und AWEL Kanton Zürich, 2014).
Alarmorganisation und Einsatzkonzept der Feuer-, Öl- und Chemiewehr
Die Alarmorganisation und die Zuständigkeit der Einsatzkräfte richten sich im Kanton Zürich
nach dem Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen, nach dem Gesetz über die
Gebäudeversicherung sowie nach der Verordnung über den ABC-Schutz (ABCV). Im Schadensfall kommen primär die lokalen Feuerwehren zum Einsatz. Für die regionale Hilfeleistung
und bei grösseren Elementarereignissen, Unfällen und Katastrophen können Gemeinden mit
grösseren Feuerwehrpiketts oder Berufsfeuerwehren als Stützpunkt bestimmt werden. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) legt Organisation und Einsatzgebiet des Stützpunkts
fest (§ 20 Feuerwehrgesetz). Im ABC-Schutz arbeiten die Partnerorganisationen und die Fachleute zusammen (Art § 4 ABCV). Dies sind unter anderem die Einsatzkräfte der Feuerwehr, die
Chemiefachberatung und das Gewässerschutzpikett des AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich). Das AWEL berät die Einsatzkräfte beim Schutz von Boden,
Wald, Fauna und Flora sowie der landwirtschaftlichen Produktion (Art §11 ABCV). Die GVZ
stellt sicher, dass die Feuerwehr die ihr zugewiesenen Aufgaben im Bereich des ABC-Schutzes
erfüllen kann (Art §12 ABCV).
In Bülach besteht eine Stützpunktfeuerwehr. Sie verfügt unter anderem über Lösch-, Sanitätsund Ölwehrfahrzeuge. Bei Grossereignissen können zusätzliche Einsatzmittel von anderen
Stützpunkten beigezogen werden, z.B. ein Chemiewehrfahrzeug des zugeteilten Chemiestützpunkts Dielsdorf. Bei Unfällen mit grossen Mengen an Flüssigkeiten (z.B. Tankwagen mit Gefahrgut) kommt ein entsprechendes kantonales Pikett zum Einsatz. Alarmierung und Aufgebot
der Feuerwehr(en) laufen für Bülach über die Einsatzzentrale Flughafen Zürich (ELZ). Diese
bieten gegebenenfalls auch Fachberatungsdienste sowie Drittfirmen (z.B. Saugwagen) auf. Im
Katastrophenfall können über die Nationale Alarmzentrale (NAZ) weitere Mittel (Bundesmittel)
angefordert werden.
Für die Blaulichtorganisationen sind die Zuständigkeiten im Ereignisfall für die Schaffhauserstrasse geregelt. Detaillierte Einsatzpläne werden vor Baubeginn erstellt.
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5 Vereinfachter Kurzbericht
5.1
Unterteilung in Streckensegmente
Die Schaffhauserstrasse im Hardwald wurde – in Abhängigkeit von Verkehrs- / Unfallzahlen,
baulichen / technischen Einrichtungen (insbesondere Entwässerungskonzept) und der Umgebung – in unterschiedliche Segmente aufgeteilt (vgl. Tabelle 2 und Abbildung 2).
Tabelle 2: Einteilung der Schaffhauserstrasse in Segmente
Segment
Kilometrierung
Länge
Nr.
SCH_1
Bezeichnung
Anschluss Bülach Nord
von - bis
14.400 – 14.600
[km]
0.200
SCH_2
SCH_3
Hardwald
Kreisel Chrüzstrass
14.600 – 16.380
16.380 – 17.400
1.780
1.020
Abbildung 2: Übersichtsplan Projekt Ausbau Schaffhauserstrasse Hardwald mit Streckensegmenten (grüne Unterteilung)
5.2
Bauliche und technische Gestaltung
5.2.1 Projekbeschrieb
Mit dem Ausbau der heute zweistreifigen Schaffhauserstrasse wird der Abschnitt Bülach Nord
bis Chrüzstrass zur Hochleistungsstrasse aufklassiert. Dabei werden neu 2x2 Fahrstreifen mit
Richtungstrennung geschaffen. Der Ausbaustandard entspricht demjenigen der vorangehenden
K10, womit der Ausbau einer Verlängerung der K10 bis zum Kreisel Chrüzstrass gleichkommt.
Der Anschluss Bülach Nord wird grundsätzlich nicht angepasst. Hingegen wird der Kreisel
Chrüzstrass zum niveaufreien Knoten umgebaut, so dass der durchgehende Verkehr von und
nach Eglisau ungehindert fliessen kann.
Die ökologische Vernetzung wird mit einer Wildtierüberführung (Überdeckung der Strasse) sowie dem kleintiertauglichen und hochwassersicheren Ausbau des Durchlasses Simeligraben
stark verbessert.
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Die horizontale Linienführung der Schaffhauserstrasse gleicht sich insbesondere in den Abschnitten Anschluss Bülach Nord und Hardwald der bestehenden Trassierung an. Aus umwelttechnischen Gründen (Wald naturkundlicher Bedeutung) ist der Ausbau der Schaffhauserstrasse ostseitig zu bewerkstelligen. Im Anschlussbereich Bülach Nord ist die Linienführung der
Stammachse der neuen Situation (neu durchgehende Verkehrsführung 2/2) entsprechend anzupassen. Ebenfalls werden geringfügige Massnahmen an der Einfahrtsrampe in Fahrtrichtung
Eglisau notwendig. Die Ausfahrtsrampe kann gemäss heutiger Strassengeometrie beibehalten
werden. Der nach dem Autobahnanschluss Bülach Nord folgende Streckenabschnitt wird mit
einer ca. 2 km langen Geraden ausgebildet. Anschliessend zum Abschnitt Hardwald führt die
Schaffhauserstrasse zum künftigen Autobahnzubringer Chrüzstrass. Dabei erfährt die Strecke
durch die Ein- und Ausfahrt einen Spurabbau von einer 2x2-spurigen Hochleistungsstrasse
(Höchstgeschwindigkeit 100 km/h) auf eine 2x1-spurige Hauptverkehrsstrasse (80 km/h). Diese
führt vorerst gerade auf das neu geplante Bauwerk Überwerfung Chrüzstrass zu und wird dann
im Bogen wiederum an die bestehende Linienführung angeglichen. Die Lage des Anschlusses
entspricht dem Standort des heute bestehenden Grosskreisels. Der projektierte niveaufreie
Verkehrsknoten im Anschluss Chrüzstrass ist in der Form eines einstreifigen Nüsslikreisels
ausgebildet. Die Autobahnein- und -ausfahrten werden ebenfalls einstreifig dem Nüsslikreisel
zugeführt. Aufgrund der Verkehrsanalyse wird sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt Eglisau jeweils ein Bypass notwendig.
Das Normalprofil der Miniautobahn kennzeichnet sich insbesondere durch die fehlenden Pannenstreifen. Ansonsten entspricht der Querschnitt einer herkömmlichen Hochleistungsstrasse,
mit jeweils zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung (Fahrbahnbreite 7.50 m). Der Gesamtquerschnitt
verfügt über ein Dachgefälle mit 3% Querneigung. Der Mittelstreifen wird mit einer Breite von
1.61 m befestigt (Belag) ausgeführt und ist mit einer entsprechenden Leiteinrichtung (System
Duo-Rail o.ä.) richtungsgetrennt projektiert. Somit erreicht der Strassenquerschnitt eine totale
befestigte Breite von 16.61 m. Insgesamt wird das Normalprofil der Miniautobahn mit einer Gesamtbreite von 26.61 m vermarkt.
Das Normalprofil beim Streckenabschnitt Anschluss Chrüzstrasse unterscheidet sich einzig in
der Anzahl Fahrspuren gegenüber dem Querschnitt im Abschnitt Hardwald. Die Schaffhauserstrasse erfährt hier einen Spurabbau, wodurch der total befestigte Strassenquerschnitt
9.11 m breit ist. Die Rampen beim Anschluss Chrüzstrasse werden mit einer Normalspur und
einem Pannenstreifen ausgebildet. Mit der so erhaltenen Strassenbreite von insgesamt 6.50 m
wird gleichsam ein künftiger Unterhaltsfall unter Betrieb sichergestellt.
Auf dem Abschnitt Hardwald sind im Abstand von 500 m zu einander und jeweils in beiden
Fahrtrichtungen Ausstellnischen (angeordnet. Somit werden zwischen den beiden Anschlüssen
Bülach Nord und Chrüzstrass auf dem rund 2 km langen Abschnitt insgesamt 3 Nischen pro
Fahrtrichtung erforderlich.
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5.2.2 Strassenentwässerung und Strassenabwasserbehandlung (SABA)
Im Strassenentwässerungskonzept sind drei Einzugsgebiete (EZG) mit folgenden Entwässerungssystemen geplant:
•
EZG Chrüzstrass (ca. 23‘500 m²): Sammlung und Ableitung des Strassenabwassers in eine
Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) mit Stapel-/Vorabsetzbecken mit Ölabscheider (30 m³ Havarievolumen) und Bodenfilter (Filterbecken mit einer Fläche von 520 m²).
Nach der Filterung des Abwassers wird dieses vor Ort dem Grundwasser zugeführt (versickert). Das Retentionsbecken (Versickerung) für den Überlastfall umfasst ein Volumen von
mindestens 3‘000 m³.
•
EZG Hardwald (ca. 41‘000 m²): Die Entwässerung erfolgt über die Schulter. Das Strassenabwasser gelangt in eine parallel zur Strasse verlaufenden Versickerungsmulde mit belebter Bodenschicht und versickert vor Ort. Das bei der Reinigung der Wildtierüberführung anfallende Abwasser gelangt in ein Stapelbecken und wird von mit einem Saugwagen abtransportiert.
•
EZG Bülach Nord (ca. 5‘000 m²): In diesem Bereich erfolgt eine durch einen Fangkanal (Volumen 30 m3) gedrosselte Ableitung des Strassenabwassers via SBB-Viadukt zum südlichen Nachbarabschnitt. Dort erfolgt eine Behandlung des Strassenabwassers in der SABA
Bülach West mit Ableitung in den Vorfluter. Im Überlastfall geht das zusätzliche Strassenabwasser (exkl. „First Flush“) in die bestehende Mischwasserleitung (Kanalisation).
Die Anlagen sind auf ein 1-jähriges Niederschlagsereignis ausgelegt. Mehr Details zur Entwässerung der Schaffhauserstrasse Hardwald finden sich im Technischen Bericht zum Projekt.
5.3
Angaben zur Umgebung
5.3.1 Bevölkerungsdichte
Die Bevölkerungsdichte im Jahr 2010 ist aus Abbildung 3 ersichtlich. Ein grosser Teil des auszubauenden Strassenabschnitts führt durch den Hardwald und liegt weit entfernt von den
nächsten Siedlungen. Einzig in der Umgebung des Anschlusses Bülach Nord sind Wohnund/oder Gewerbegebiete vorhanden. Im Bereich Kreisel Chrüzstrass befinden sich einzelne
Wohnhäuser (Landwirtschaftsbetriebe), welche aber in grösserer Entfernung zur Strasse liegen
(das Gebäude direkt beim Kreisel wird im Rahmen des Projekts rückgebaut). Siedlungsentwicklungen sind im Nahbereich der Strasse keine zu erwarten.
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Abbildung 3: Bevölkerungsdichte 2010 (Rasterzellengrösse 100 x 100 m). Quelle: maps.zh.ch
5.3.2 Grundwasser
Die Schaffhauserstrasse befindet sich im Projektgebiet vollumfänglich in der Gewässerschutzzone Au (vgl. Abbildung 4). Die provisorische Grundwasserschutzzone der Quellfassung
„Rischberg-SBB“ nähe Hörnlihof (Fördermenge ca. 25 l/min) befindet sich in ca. 360 m Abstand
zur Strasse. Die weiteren Grund- und Quellfassungen in der Umgebung befinden sich in einem
Abstand von mehr als 500 m. Die vorhandenen Grundwasservorkommen und -ströme sind aus
Abbildung 5 ersichtlich.
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Abbildung 4: Gewässerschutzkarte des Projektgebiets mit Quell- und Grundwasserfassungen
(runde bzw. eckige Symbole). Quelle: maps.zh.ch
Abbildung 5: Grundwasserkarte des Projektgebiets mit Quell- und Grundwasserfassungen
(runde bzw. eckige Symbole). Quelle: maps.zh.ch
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5.3.4 Oberflächengewässer
Im Projektperimeter befindet sich einzig der Bach „Simeligraben“. Das Gewässer quert die
Schaffhauserstrasse bei ca. km 16.420. Es handelt sich um ein kleineres Gewässer, welches
hauptsächlich durch Drainagen und Regen gespeist wird. Die Länge dieses einzigen betroffenen Fliessgewässers ist kleiner als 10 km und das Gewässer quert die Strasse lediglich im flachen Gelände und dient nicht als Vorfluter für Strassenabwasser (Ausschlusskriterien gemäss
Wegleitung).
Der Abstand zur Glatt, welche sich auf der anderen Seite des Bahndamms befindet und in welche der Simeligraben mündet, beträgt an der nächstgelegenen Stelle ca. 500 m. Auch die Glatt
dient nicht als Vorfluter.
Weiter befinden sich einige kleine Waldtümpel (nicht auf Karte öffentliche Oberflächengewässer
verzeichnet, kantonales Feuchtgebiet) im Abstand von ca. 250 m zur Strasse.
Dementsprechend sind die genannten Gewässer in Bezug auf den Störfall unkritisch.
5.3.5 Zu beachtende Objekte
Im Nahbereich der Schaffhauserstrasse Hardwald befinden sich keine wichtigen Einrichtungen.
5.4
Verkehrsaufkommen und Unfallgeschehen
In der Voruntersuchung zum Umweltverträglichkeitsbericht (UVB-VU) wurde das Verkehrsaufkommen auf dem Strassennetz von Bülach und Umgebung gemäss den Modellierungen der
Planungsstudie Bülach – Eglisau/Glattfelden, Wirkungs- und Konfliktanalyse (Buchhofer Barbe
AG, 2011) beschrieben. Es liegen Zahlen für des Ist-Zustand 2011 sowie Prognosen für den
Referenzzustand sowie den Betriebszustand 2030 vor. Für diesen Bericht wurden die Prognosen für den Betriebszustand 2030 verwendet. Im Rahmen der Modellierung wurden auch Lastwagenanteile abgeschätzt, welche ebenfalls in diesen Bericht einflossen. Da es sich um eine
auszubauende und aufklassierte Strasse (Mini-Autobahn) handelt, liegen keine verwertbaren
Unfallstatistiken vor. Aus diesem Grund wurden die Zahlen gemäss Handbuch III zur Störfallverordnung verwendet. Diese betragen:
•
für Autobahnen:
0.45 (+/- 0.20) x 10-6Fz-1km-1,
•
für Autostrassen:
0.50 (+/- 0.10) x 10-6Fz-1km-1,
•
ausserorts:
1.20 (+/- 0.40) x 10-6Fz-1km-1.
Vom (inkl.) Anschluss Bülach Nord bis zum Kreisel Chrüzstrasse (exkl.) ist die neue Miniautobahn richtungsgetrennt. Da die Richtungstrennung mit Duo-Rail erfolgt, wird für die Abschnitte
Anschluss Bülach Nord und Hardwald die Unfallrate für Autostrassen verwendet. Für den Abschnitt Kreisel Chrüzstrasse wird diejenige für ausserorts verwendet.
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5.5
Sicherheitsmassnahmen
5.5.1 Massnahmen zur Reduktion des Gefahrenpotentials
Für die betrachtete Strecke sind betreffend Transport gefährlicher Güter (TGG) keine speziellen
Beschränkungen vorgesehen.
5.5.2 Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen / Störfällen
Die Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen/Störfällen sind in Tabelle 3 zu finden.
Tabelle 3: Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen/Störfällen
Massnahme
vorgesehen
Standstreifen
teilweise
Übersichtliche Signalisation
ja
Leiteinrichtungen
Beleuchtung
Geschwindigkeitsbeschränkung
Wildzäune
ja
teilweise
ja
Erläuterungen
Standstreifen im Bereich Anschluss Chrüzstrass vorgesehen;
Ansonsten 3 Nothaltebuchten pro Richtung
Übliche Signalisation wie Geschwindigkeitsbeschränkungen,
Vortrittsregelung etc.
Richtungstrennung, Leitplanken
Nur im Bereich Kreisel Chrüzstrass
80 km/h (Anschlüsse)
100 km/h (Hardwald)
ja
5.5.3 Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkung von Störfällen
Die Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen sind aus den Tabellen 4 und
5 ersichtlich.
Tabelle 4: Baulich-technische Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen
Massnahme
Kontrollierte Fahrbahnentwässerung
Havarie- bzw. Stapelbecken, mit
Schieber
Löschwasserversorgung
Fluchtmöglichkeiten Trassee
vorgesehen Erläuterungen
ja
SCH_1,
SCH_3
nein
ja
Detaillierte Beschreibung Entwässerung in
Kapitel 5.2.2
SCH_1: Behandlung in SABA
SCH_2: Entwässerung über Schulter
SCH_3: Behandlung in SABA
Detaillierte Beschreibung in Kapitel 5.2.2
Nicht erforderlich
Seitlich offen (Hardwald: bis zum Wildtierzaun
mit Toren)
5.5.4 Organisatorische Massnahmen:
Tabelle 5: Organisatorische Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen
Massnahme
vorgesehen Erläuterungen
Alarmpläne / Aufgebotsablauf Ereignisdienste
ja
Im Rahmen der kantonalen Alarmorganisation
Einsatzplanung Ereignisdienste
Alarmierung Bevölkerung
ja
ja
Im Rahmen der bestehenden Einsatzplanung
Bei Katastrophenereignissen über die nationale
Alarmzentrale (NAZ)
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Störfälle auf der Schaffhauserstrasse sind durch die bestehende kantonale Alarmorganisation
und Einsatzplanung im Allgemeinen gut abgedeckt.
Das Strasseninspektorat (Leiter Sicherheit) erstellt vor Inbetriebnahme der ausgebauten
Schaffhauserstrasse ein Rettungskonzept, welches über die Gebäudeversicherung (GVZ) an
die Feuerwehr geleitet wird. Überdies führt der Nationalstrassen-Unterhaltsdienst (GE VII) mit
den zuständigen Einsatzkräften der Feuerwehr eine Schulung vor Ort durch.
5.6
Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer schweren Schädigung
Tabelle 6 zeigt die Zusammenstellung und Bewertung für den vereinfachten Kurzbericht. Aufgrund der zu erwartenden Unfallhäufigkeit von über 5 Unfällen pro km und Jahr sind für die gesamte Schaffhauserstrasse Hardwald Ergänzungen nach Anhang D des Handbuchs III zur Störfallverordnung notwendig. Diese befinden sich in Kapitel 6.
Tabelle 6: Zusammenstellung und Bewertung für den vereinfachten Kurzbericht
Segment Bevölkerung Grund- Oberflächenwasser
gewässer
Nr.
1)
SCH_1
x
SCH_2
SCH_3
2)
3)
Verkehr
-1
-1
Beurteilung
-1 -1
Zone S
Name
DTV
UFz km
Ukm J
-
-
34‘800
0.50E-06
x
-
Simeligraben
34’800
0.50E-06
6.35
x
x
-
34’800
1.20E-06
15.24
6.35
-1 -1
Ukm J > 5
DTV > 10'000
=> Kapitel 6
1) geringe oder keine Besiedlung 2) dörfliche Bevölkerungsdichte 3) kleinstädtische oder städtische Bevölkerungsdichte
UFz-1km-1 = Anzahl Unfälle pro Fahrzeug und Kilometer / Ukm-1J-1 = Anzahl Unfälle pro km und Jahr
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6 Ergänzungen zum vereinfachten Kurzbericht
Die Wahl der Teilstrecken, die Streckensegmentierung, die bauliche und technische Gestaltung
der Schaffhauserstrasse Hardwald sowie die Sicherheitsmassnahmen sind in Kapitel 5 bereits
ausreichend beschrieben. Die nachfolgenden Angaben zur Umgebung und zum Verkehr stellen
Ergänzungen zu Kapitel 5 dar.
6.1
Angaben zur Umgebung
In diesem Kapitel werden Angaben zur Bevölkerungsdichte, zu Grundwasservorkommen, zu
Oberflächengewässern sowie zu beachtenden Objekten wie z.B. Naturschutzgebieten, besonderen öffentlichen Einrichtungen oder Industrien und Anlagen mit besonderen Gefahrenpotentialen gemacht. Im Gegensatz zu Kapitel 5 werden diese Angaben in einem Umgebungskorridor
aufgenommen, der sich links und rechts der Neubaustrecke bis maximal je 1.5 km Abstand erstreckt. Die Begriffe links (westlich) und rechts (östlich) beziehen sich dabei auf die Reihenfolge
der Segmente der Schaffhauserstrasse (vgl. Tabelle 2). Die Umgebungsdaten werden innerhalb
folgender Abstandsbereiche erfasst:
•
Nahbereich
N
0 – 200 m (mit Kernbereich 0 – 50 m)
•
Fernbereich
F
200 – 500 m
6.1.1 Bevölkerungsdichte
Die Bevölkerungsdichte wurde analog zu Kapitel 0 abgeschätzt (vgl. Abbildung 3 bzw. Tabelle
7). Nach den Anforderungen von Handbuch III zur StFV wurde nach Nah- und Fernbereich, linker und rechter Strassenseite sowie folgenden Kategorien unterschieden:
•
Städtische Bevölkerungsdichte
> 5'000 Einwohner / km2
•
Kleinstädtische Bevölkerungsdichte
2'000 bis 5'000 Einwohner / km2
•
Dörfliche Bevölkerungsdichte
100 bis < 2'000 Einwohner / km2
•
Geringe oder keine Besiedlung
< 100 Einwohner / km2
Tabelle 7: Bevölkerungsdichte für die Schaffhauserstrasse
Segment
Nr.
Bezeichnung
SCH_1 Anschluss Bülach Nord
SCH_2 Hardwald
SCH_3 Anschluss Chrüzstrass
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Abstandsbereich
Bevölkerungsdichte
links (westlich)
rechts (östlich)
N
gering
gering
F
dörflich
dörflich
N
gering
gering
F
gering
gering
N
gering
gering
F
gering
gering
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6.1.2 Grundwasserschutzzonen
Die Grundwasserschutzzonen in der Umgebung sind in Abbildung 4 dargestellt und in Tabelle 9
beschrieben. Im Nahbereich sind keine Grundwasserschutzzonen vorhanden. Bei den Grundwasserschutzzonen im Fernbereich handelt es sich mehrheitlich um kleinere Quellfassungen
ausserhalb des Grundwasservorkommens. Deren Schutzzonen sind teilweise erst provisorisch
ausgeschieden. Die Grundwasserkarte der Umgebung ist in Abbildung 5 dargestellt.
Tabelle 8: Grundwasserschutzzonen im Bereich der Schaffhauserstrasse
Segment
Grundwasser- min. Disschutzzone
tanz
Nr.
Bezeichnung
SCH_1
SCH_2
Anschluss Bülach Nord
Hardwald
SCH_3
Anschluss Chrüzstrass
Flurabstand
Konzessi- Durchlässigonsmenge keit des Bodens
[l/min]
[m]
[m]
Hinterros (S1,
S2, S3)
Herrenwiesen
(S1, S2, S3)
Obere Wagenbrechi (prov.)
1250
-
60
-
550
15 – 20 m
6‘000
hoch
1330
-
30
-
Untere Wagenbrechi (prov.)
1370
-
30
-
Rischberg
(prov.)
1020
-
35
-
Rischberg-SBB
(prov.)
Laubi (S1, S2,
S3)
360
-
25
-
965
-
45
-
6.1.3 Oberflächengewässer
Im Nahbereich der Schaffhauserstrasse liegt einzig der Simeligraben (vgl. Tabelle 9). Er entspringt in Nussbaumen und verläuft auf den ersten 1.5 km eingedolt. Etwas nördlich von Bülach
fliesst er in einem offenen Gerinne zuerst nach Norden, wo einige eingedolte Kleingewässer in
ihn münden. Bei Schlatti biegt er nach Westen in den Hardwald ab und quert dann die Schaffhauserstrasse und später die Bahnstrecke, bevor er nach insgesamt ca. 4.2 km in die Glatt
mündet. Zwischen Schaffhauserstrasse und Bahndamm quert der Simeligraben ein kantonal
geschütztes Feuchtgebiet, zu welchem auch einige Tümpel gehören. Diese sind nicht auf der
Karte öffentliche Oberflächengewässer aufgeführt. Für den Simeligraben liegen keine Abflussdaten für das Jahresmittel vor, das HQ100 beträgt 6.1 m³/s. Das Jahresmittel liegt daher auf jeden Fall unter 10 m³/s (Annahme: < 50 l/s). Der Simeligraben dient nicht als Vorfluter für die
Strassenentwässerung.
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Tabelle 9: Oberflächengewässer im Projektperimeter
Segment
Nr.
Fliessgewässer
Abstand zur
Strasse [m]
Vorfluter GWAbflussmenge
Infiltration * (Jahresmittel)
Bezeichnung
Anschluss Bülach
Nord
SCH_2 Hardwald
[m³/s]
Glatt
900
Nein
Nein
Simeligraben
1 (Querung)
Nein
Nein
Tümpel
Glatt
265
500
Nein
Nein
Nein
Nein
< 7.69
(Rheinsfelden)
Glatt
900
Nein
Nein
< 7.69
(Rheinsfelden)
SCH_1
SCH_3 Anschluss Chrüzacher
< 7.69
(Rheinsfelden)
< 0.05
* Infiltration in Grundwasservorkommen, das als Trinkwasser genutzt wird
6.1.4 Zu beachtende Objekte
Alle notwendigen Angaben wurden bereits in Kapitel 5.3.5 gemacht. Es befinden sich keine relevanten Einrichtungen im Nahbereich der Schaffhauserstrasse Hardwald. Objekte im Fernbereich der Strasse wurden nicht erfasst.
6.2
Verkehrsdaten und Unfallgeschehen
Das Verkehrsaufkommen (DTV, durchschnittlicher täglicher Verkehr) und die Unfallhäufigkeit
wurden bereits in Kapitel 5.4 betrachtet. Aus den Verkehrsmodellierungen (vgl. UVB-VU, Kapitel 4.3) geht auch der Schwerverkehrsanteil hervor (Tabelle 10).
Für den Anteil des Gefahrgutverkehrs am Schwerverkehr AGS und die Anteile der verschiedenen SDR1 -Klassen am Gefahrgutverkehr ASK wird mangels detaillierter Daten von den gleichen Verteilungen wie im Handbuch III zur StFV ausgegangen.
Für die Abschätzung der Eintretenswahrscheinlichkeit in Kapitel 6.3 wird die Unfallrate des
Schwerverkehrs UR benötigt. In der Berechnung wurde für UR die halbe Unfallrate des Gesamtverkehrs eingesetzt (gemäss Handbuch III zur Störfallverordnung).
Tabelle 10:
Verkehrsdaten und Unfallgeschehen der Schaffhauserstrasse
Segment
Nr.
Bezeichnung
DTV
2015
ASV
AGS
URgesamt
[%]
[%]
-1
[UFz km ]
Ukm J
-1
UR
-1 -1
[Fz/24h]
SCH_1
SCH_2
Anschluss Bülach Nord
Hardwald
34’800
34’800
5.9
5.9
8
8
0.50E-06
0.50E-06
6.35
6.35
SCH_3
Anschluss Chrüzstrass
34’800
5.9
8
1.20E-06
15.24
1
Verordnung vom 17. April 1985 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR), SR
741.621
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6.3
Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Störfalls mit schwerer Schädigung der Bevölkerung oder der Umwelt
6.3.1 Wirkungsbereich Bevölkerung (Einwohner und Strassenbenutzer)
Das Häufigkeitsprofil für eine schwere Schädigung der Bevölkerung ist abhängig von der Bevölkerungsdichte (Abbildung 3, Tabelle 7) und des Verkehrsaufkommens. Die der Berechnung zugrunde liegenden abschnittsspezifischen und wirkungsspezifischen Einflussfaktoren (Erläuterung der Abkürzungen siehe Kapitel 2) sowie die resultierenden Häufigkeitswerte für das Eintreten eines Störfalls mit schweren Schädigungen (HS-Werte) gehen aus folgenden Tabellen hervor (Berechnungsformel siehe Kapitel 2). Die HS-Werte beziehen sich auf 100 m Streckenlänge
und einen Zeithorizont von 1 Jahr [Jahr-1 * 100 m-1].
Segment SCH_1
DTV * 365
ASV
UR
-1
-1
AGS
ASK
ARS
RFZ
ASS
Repräsentatives
Störfallszenarium
[Fz/Jahr]
[-]
[Fz km ]
[-]
[-]
[-]
[-]
[-]
Brand
Explosion
1.27E+07
1.27E+07
0.059
0.059
2.50E-07
2.50E-07
0.08
0.08
0.70
0.07
0.40
0.25
0.002
0.002
0.30
0.80
Freisetzung toxischer Gase 1.27E+07 0.059
Resultierender HS-Wert für das Segment SCH_1
2.50E-07
0.08
0.07
0.15
0.001
0.60
Segment SCH_2
Repräsentatives Störfallszenarium
Brand
DTV * 365
ASV
HS
2.52E-07
4.20E-08
9.44E-09
3.03E-07
UR
-1
-1
AGS
ASK
ARS
RFZ
ASS HS
[Fz/Jahr]
[-]
[Fz km ]
[-]
[-]
[-]
[-]
[-]
1.27E+07
0.059
2.50E-07
0.08
0.70
0.40
0.002
0.30
2.52E-07
Explosion
1.27E+07 0.059
Freisetzung toxischer Gase 1.27E+07 0.059
Resultierender HS-Wert für das Segment SCH_2
2.50E-07
2.50E-07
0.08
0.08
0.07
0.07
0.25
0.15
0.002
0.001
0.80
0.60
4.20E-08
9.44E-09
Segment SCH_3
DTV * 365
ASV
3.03E-07
UR
-1
-1
AGS
ASK
ARS
RFZ
ASS HS
Repräsentatives Störfallszenarium
[Fz/Jahr]
[-]
[Fz km ]
[-]
[-]
[-]
[-]
[-]
Brand
Explosion
1.27E+07
1.27E+07
0.059
0.059
6.00E-07
6.00E-07
0.08
0.08
0.70
0.07
0.40
0.25
0.002
0.002
0.30
0.80
6.04E-07
1.01E-07
Freisetzung toxischer Gase 1.27E+07 0.059
Resultierender HS-Wert für das Segment SCH_3
6.00E-07
0.08
0.07
0.15
0.001
0.60
2.27E-08
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7.28E-07
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Abbildung 6: Häufigkeitsdiagramm „Bevölkerung“ (blau)
Bemerkungen zur Abbildung 6:
Gemäss den „Beurteilungskriterien zur Störfallverordnung StFV, Richtlinien für Verkehrswege“
des BAFU vom August 2001 kann bei einer Häufigkeit von kleiner als 5.0E-08 (grüne Linie) pro
100 m und Jahr auf eine Risikoermittlung verzichtet werden (ausser in gut begründeten Fällen).
Ist die Häufigkeit grösser oder gleich 5.0E-06 (rote Linie), so ist eine Risikoermittlung nach Art.
6 Abs. 4 StFV durchzuführen. Im Zwischenbereich (in welchem die berechneten Werte für die
Bevölkerung liegen) entscheidet die Vollzugsbehörde, ob eine Risikoermittlung zu verfügen ist.
Im Bereich der Wildtierüberführung (Breite Überführung resp. Länge Überdeckung = 50 m) ist
ein breites Querprofil vorhanden (vgl. folgende Abbildung), so dass genügend Raum für die
Flucht aus der Wildtierüberführung besteht. Das Risiko ist damit nicht erhöht.
Abbildung 7: Querprofil Wildtierüberführung
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6.3.2 Wirkungsbereich Grundwasser
Gemäss Handbuch III zur StFV ist für das Szenarium "Freisetzung von Mineralölprodukten" die
Wahrscheinlichkeit nur für Grundwasserschutzzonen S abzuschätzen, die von der Strasse
durchquert oder tangiert werden. Dies ist bei der Schaffhauserstrasse Hardwald nicht der Fall
(vgl. Kapitel 6.1.2).
Für das Szenarium "Freisetzung stark wassergefährdender Flüssigkeiten" ist die Berechnung
der Hs-Werte nach Handbuch III zur StFV vom Abstand der Strasse zu einer Schutzzone S abhängig. Im Abstrombereich von Segment SCH_2 und SCH_3 befinden sich keine Grundwasserschutzzonen. Dementsprechend wurden für diese keine Häufigkeiten berechnet. Die Grundwasserschutzzone Herrenwiesen befindet sich zwar im Abstrombereich des Segments SCH_1,
jedoch in über einem Kilometer Entfernung. Aus diesem Grund wurde auch für dieses Segment
keine Häufigkeit berechnet.
6.3.3 Wirkungsbereich Oberflächengewässer
Das Häufigkeitsprofil für eine schwere Schädigung eines Oberflächengewässers ist nach Handbuch III zur StFV in der Regel abhängig vom Abstand des Gewässers zur Strasse, der Abflussmenge (bei Fliessgewässern) und davon, ob eine Infiltration nachgewiesen ist oder nicht.
Die Abflussmenge des Simeligrabens liegt deutlich unter 10 m³/s. Eine Infiltration in eine
Grundwasserschutzzone liegt nicht vor (vgl. Angaben in Kapitel 6.1.3). Ebenso erfolgt keine
Einleitung von Strassenabwasser in Fliessgewässer. Aus diesem Grund sind keine relevanten
Oberflächengewässer im Perimeter vorhanden und es wurden demzufolge keine Häufigkeiten
berechnet.
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7 Schlussfolgerungen
Die vorgesehenen bautechnischen Sicherheitsmassnahmen im Projekt genügen einem hohen
Sicherheitsniveau resp. entsprechen dem Stand der Sicherheitstechnik.
Die weiteren organisatorischen Massnahmen (Einsatzplanung) werden vor Inbetriebnahme
festgelegt. Unter der Voraussetzung, dass auch diese Massnahmen dem Stand der Technik
entsprechend geplant werden (wovon bei Miteinbezug der zuständigen Stellen ausgegangen
werden kann) und gemäss den Infrastruktursicherheitsinstrumenten (ISSI) ein Road Safety Audit (RSA) durchgeführt wird (im Rahmen Bauprojekt), kann die betrachtete Strasse wie folgt
eingeschätzt werden:
Bevölkerung (Wohnbevölkerung, Strassenbenutzer): Hs zwischen 2.47E-07 und 5.92E-07
Diese Häufigkeiten werden – obwohl im Zwischenbereich zwischen 5.0E-08 (Risikoermittlung
nur in gut begründeten Fällen) und 5.0E-06 (Risikoermittlung zwingend) liegend – als hinreichend klein beurteilt, da die ASS-Werte des Handbuchs III zur StFV nicht entsprechend dem
heutigen Stand der Sicherheitstechnik (welcher höher ist als derjenige, welcher den verwendeten ASS-Werten gemäss Handbuch zu Grunde gelegt ist) angepasst wurden und da die HsWerte grösstenteils im unteren Teil des Zwischenbereichs (über eine Zehnerpotenz unter dem
oberen Wert) liegen. Eine Risikoermittlung wird daher als nicht notwendig erachtet.
Grundwasser
Es befinden sich keine Grundwasserschutzzonen im Bauperimeter oder im Abstrombereich bis
200 m zur Schaffhauserstrasse. Es wurden somit keine Häufigkeiten für das Grundwasser berechnet. Eine Risikoermittlung ist nicht nötig.
Oberflächengewässer
Es befinden sich keine Oberflächengewässer mit einem Abfluss >10 m³/s im Nahbereich der
Schaffhauserstrasse und das Strassenabwasser wird auch nicht in einen Vorfluter eingeleitet.
Es wurden somit keine Häufigkeiten für Oberflächengewässer berechnet. Eine Risikoermittlung
ist nicht nötig.
Hinsichtlich Katastrophenschutz und Störfallvorsorge entspricht die geplante Schaffhauserstrasse den Anforderungen gemäss Störfall-Verordnung. Es sind keine weiteren Abklärungen
erforderlich.
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