Nutzungsvereinbarung ÜW Chrüzstrass PDF 433 KB

7.10
Bearbeitungsstufe:
Gemeinde:
Strasse:
Strecke:
Km / Bauwerk:
Vorhaben:
Vorprojekt
Stadt Bülach und Gemeinde Glattfelden
Schaffhauserstrasse
Bülach Nord – Kreisel Chrüzstrass
14.400 – 17.500
4-Spur - Ausbau Abschnitt Hardwald
Nutzungsvereinbarung ÜF Chrüzstrass
Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren
Gez.:
Bru
Gepr.:
Dat.:
20.03.2015
Änderungen:
Bä
Format: A4
Proj.-Nr.:
84L-10104
CAD-File:
Projektverfasser
Nr. 15.3.54.14002-810
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Überführung Chrüzstrass
Tiefbauamt
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Version: 20.03.2015
Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS
1
2
ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG
3
1.1
Objektbeschrieb
3
1.2
Grundlagen
3
1.3
vorgesehene Nutzung, Nutzungsdauer
1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite
1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite
1.3.3 Nutzungsdauer
3
3
3
3
1.4
Eigentümer / Bauherrschaft
4
1.5
Angaben zu vertraglichen Eigentums- und Unterhaltsverhältnissen.
4
1.6
Abgrenzungen
4
1.7
Ergänzende Festlegungen zur Nutzung
4
UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN
4
2.1
Allgemein (Bauzeit und Nutzung)
4
2.2
Während dem Betrieb
4
3
BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS
4
4
BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT
4
5
SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN
4
5.1
BRAND
4
5.2
CHEMISCHE EINWIRKUNGEN
5
5.3
ANPRALL
5
6
NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN
5
7
UNTERSCHRIFTEN
5
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_ÜF_Chrüzstrass.Docx
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Überführung Chrüzstrass
Tiefbauamt
1
1.1
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Version: 20.03.2015
Seite 3
ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG
OBJEKTBESCHRIEB
Im Rahmen des Ausbaus Schaffhauserstrasse wird der bestehende Kreisel Chrüzstrass umgestaltet und die hochfrequentierte Süd-Nord-Verbindung mit einer Überführung über den
Kreisel geführt.
Die Überführung wird als Mehrfeldträger aus einer Stahlbetonplatte erstellt. Die Gesamtlänge
beträgt ca. 90 m mit zwei Randfeldern von 15 m und drei Mittelfeldern von 20 m Länge. Die
nutzbare Breite beträgt 10.71 m, seitlich ist je ein Konsolkopf mit einer Breite von 70 cm angeordnet. Der Überbau ist monolithisch mit den Stützen verbunden. Beidseitig sind Fahrbahnübergänge vorgesehen.
Auf dem Konsolkopf wird eine Leitschranke mit Schutzgitter angeordnet. Die Brückenplatte
wird mit Abdichtung und Gussasphaltbelag versehen. In Längsrichtung beträgt das Gefälle ca.
0.9 %, in Querrichtung 3-7 %. Am Tiefpunkt werden Entwässerungsschächte angeordnet, die
Sammelleitung wird an der Kragplattenuntersicht aufgehängt. Dort werden ebenfalls zwei Kabelschutzrohre für die Glatteiswarnanlage befestigt.
1.2
1.3
GRUNDLAGEN
-
Aktuellste SIA-Normen 260-267 (2003-2014)
-
ASTRA 22001 Fachhandbuch Kunstbauten (Version 01.05.2013)
-
ASTRA 12004 Konstruktive Einzelheiten von Brücken (2011)
VORGESEHENE NUTZUNG, NUTZUNGSDAUER
1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite
- Motorisierter Verkehr (Hochleistungsstrasse), richtungsgetrennt, 1 Spur pro Richtung
- Ausnahmetransportroute Typ II auf der Brücke
- Ausnahmetransportroute Typ I unter der Brücke
- Panzerroute: Ergänzung zur Norm SIA 160 (1989) für Panzerlasten, Teil 2
1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite
- Motorisierter Verkehr im Nüsslikreisel, teilweise 2-Spurig, 40 km/h
- Radwegverbindung Ost-West
1.3.3 Nutzungsdauer
Bauteil
Neubau
Tragkonstruktion
100 Jahre
Konsolkopf
50 Jahre
Abdichtung
50 Jahre
Belag (Schutz- und Binderschicht)
50 Jahre
Deckbelag
25 Jahre
Entwässerung
50 Jahre
Fahrbahnübergänge
25 Jahre
Leitschranken
50 Jahre
Belagsfugen
10 Jahre
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_ÜF_Chrüzstrass.Docx
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Überführung Chrüzstrass
Tiefbauamt
1.4
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Version: 20.03.2015
Seite 4
EIGENTÜMER / BAUHERRSCHAFT
Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt; Projektieren und Realisieren
1.5
ANGABEN ZU VERTRAGLICHEN EIGENTUMS- UND
UNTERHALTSVERHÄLTNISSEN.
-
1.6
ABGRENZUNGEN
-
1.7
ERGÄNZENDE FESTLEGUNGEN ZUR NUTZUNG
-
2
UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN
2.1
ALLGEMEIN (BAUZEIT UND NUTZUNG)
- Das Objekt liegt im Gewässerschutzgebiet Au
- An der Brücke ist eine Sammelleitung für die Brückenentwässerung, sowie zwei Kabelschutzrohre für die Glatteiswarnanlage aufgehängt.
- Das Objekt liegt nicht in einem lärmschutzempfindlichen Gebiet
- Die bestehenden Verkehrsverbindungen müssen während dem Bau der Überführung aufrechterhalten werden können. Die Radwegverbindung Ost-West ist ebenfalls zu gewährleisten.
- Die lichte Höhe unterhalb der Brücke beträgt min. 5.20 m
2.2
WÄHREND DEM BETRIEB
- Die Überführung soll unterhaltsarm sein (keine Lager).
3
BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS
-
4
BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT
-
5
5.1
Leitschranken, Schutzgitter und Mittelabschrankungen sollen bei Beschädigungen ohne
grossen Aufwand ausgewechselt werden können.
Für künftige Inspektionen / Instandsetzungsarbeiten an der Brückendraufsicht kann der
Verkehr über den Kreisel geführt werden.
Die Entwässerungsleitung muss auswechselbar sein.
Im Spritz- und Sprühnebelbereich soll ein frosttausalzbeständiger Beton eingesetzt werden.
Beläge und Abdichtung werden in der nächsten Projektphase festgelegt (Bauprojekt).
SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN
BRAND
- Lokale Schäden infolge aussergewöhnlicher Einwirkungen wie Brand oder Explosion werden akzeptiert (keine Einsturzgefahr, keine Gefährdung von Personen).
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_ÜF_Chrüzstrass.Docx
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Überführung Chrüzstrass
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Tiefbauamt
5.2
CHEMISCHE EINWIRKUNGEN
-
5.3
6
Es ist mit Schneeräumung mittels Tausalz zu rechnen.
ANPRALL
- Der seitliche und frontale Anprall gemäss SIA 261 von Fahrzeugen auf die Stützen soll
aufgenommen werden können. Allenfalls sind geeignete Schutzmassnahmen vorzusehen.
- Ein Anprall von Fahrzeugaufbauten oder Ladungen gemäss SIA 261 muss aufgenommen
werden können.
NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN
-
7
Version: 20.03.2015
Seite 5
Das Bauwerk gehört zur Bauwerksklasse BWK II gemäss SIA 261, Art. 16.3 (Erdbeben)
Das Bauwerk ist Bestandteil einer Ausnahmetransportroute Typ II gemäss SIA 261/1
UNTERSCHRIFTEN
Zürich, …………….
Die Bauherrschaft
Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt, P+R, KB
Projektverfasser
ewp AG Effretikon
Konstruktion+Bauwerkserhaltung
Rolf Schneiter
Tobias Brügger
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_ÜF_Chrüzstrass.Docx