7.10 Bearbeitungsstufe: Gemeinde: Strasse: Strecke: Km / Bauwerk: Vorhaben: Vorprojekt Stadt Bülach und Gemeinde Glattfelden Schaffhauserstrasse Bülach Nord – Kreisel Chrüzstrass 14.400 – 17.500 4-Spur - Ausbau Abschnitt Hardwald Nutzungsvereinbarung ÜF Chrüzstrass Tiefbauamt Projektieren und Realisieren Gez.: Bru Gepr.: Dat.: 20.03.2015 Änderungen: Bä Format: A4 Proj.-Nr.: 84L-10104 CAD-File: Projektverfasser Nr. 15.3.54.14002-810 Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Überführung Chrüzstrass Tiefbauamt C3-1 Nutzungsvereinbarung Version: 20.03.2015 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 2 ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG 3 1.1 Objektbeschrieb 3 1.2 Grundlagen 3 1.3 vorgesehene Nutzung, Nutzungsdauer 1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite 1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite 1.3.3 Nutzungsdauer 3 3 3 3 1.4 Eigentümer / Bauherrschaft 4 1.5 Angaben zu vertraglichen Eigentums- und Unterhaltsverhältnissen. 4 1.6 Abgrenzungen 4 1.7 Ergänzende Festlegungen zur Nutzung 4 UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN 4 2.1 Allgemein (Bauzeit und Nutzung) 4 2.2 Während dem Betrieb 4 3 BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS 4 4 BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT 4 5 SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN 4 5.1 BRAND 4 5.2 CHEMISCHE EINWIRKUNGEN 5 5.3 ANPRALL 5 6 NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN 5 7 UNTERSCHRIFTEN 5 L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_ÜF_Chrüzstrass.Docx Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Überführung Chrüzstrass Tiefbauamt 1 1.1 C3-1 Nutzungsvereinbarung Version: 20.03.2015 Seite 3 ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG OBJEKTBESCHRIEB Im Rahmen des Ausbaus Schaffhauserstrasse wird der bestehende Kreisel Chrüzstrass umgestaltet und die hochfrequentierte Süd-Nord-Verbindung mit einer Überführung über den Kreisel geführt. Die Überführung wird als Mehrfeldträger aus einer Stahlbetonplatte erstellt. Die Gesamtlänge beträgt ca. 90 m mit zwei Randfeldern von 15 m und drei Mittelfeldern von 20 m Länge. Die nutzbare Breite beträgt 10.71 m, seitlich ist je ein Konsolkopf mit einer Breite von 70 cm angeordnet. Der Überbau ist monolithisch mit den Stützen verbunden. Beidseitig sind Fahrbahnübergänge vorgesehen. Auf dem Konsolkopf wird eine Leitschranke mit Schutzgitter angeordnet. Die Brückenplatte wird mit Abdichtung und Gussasphaltbelag versehen. In Längsrichtung beträgt das Gefälle ca. 0.9 %, in Querrichtung 3-7 %. Am Tiefpunkt werden Entwässerungsschächte angeordnet, die Sammelleitung wird an der Kragplattenuntersicht aufgehängt. Dort werden ebenfalls zwei Kabelschutzrohre für die Glatteiswarnanlage befestigt. 1.2 1.3 GRUNDLAGEN - Aktuellste SIA-Normen 260-267 (2003-2014) - ASTRA 22001 Fachhandbuch Kunstbauten (Version 01.05.2013) - ASTRA 12004 Konstruktive Einzelheiten von Brücken (2011) VORGESEHENE NUTZUNG, NUTZUNGSDAUER 1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite - Motorisierter Verkehr (Hochleistungsstrasse), richtungsgetrennt, 1 Spur pro Richtung - Ausnahmetransportroute Typ II auf der Brücke - Ausnahmetransportroute Typ I unter der Brücke - Panzerroute: Ergänzung zur Norm SIA 160 (1989) für Panzerlasten, Teil 2 1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite - Motorisierter Verkehr im Nüsslikreisel, teilweise 2-Spurig, 40 km/h - Radwegverbindung Ost-West 1.3.3 Nutzungsdauer Bauteil Neubau Tragkonstruktion 100 Jahre Konsolkopf 50 Jahre Abdichtung 50 Jahre Belag (Schutz- und Binderschicht) 50 Jahre Deckbelag 25 Jahre Entwässerung 50 Jahre Fahrbahnübergänge 25 Jahre Leitschranken 50 Jahre Belagsfugen 10 Jahre L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_ÜF_Chrüzstrass.Docx Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Überführung Chrüzstrass Tiefbauamt 1.4 C3-1 Nutzungsvereinbarung Version: 20.03.2015 Seite 4 EIGENTÜMER / BAUHERRSCHAFT Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt; Projektieren und Realisieren 1.5 ANGABEN ZU VERTRAGLICHEN EIGENTUMS- UND UNTERHALTSVERHÄLTNISSEN. - 1.6 ABGRENZUNGEN - 1.7 ERGÄNZENDE FESTLEGUNGEN ZUR NUTZUNG - 2 UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN 2.1 ALLGEMEIN (BAUZEIT UND NUTZUNG) - Das Objekt liegt im Gewässerschutzgebiet Au - An der Brücke ist eine Sammelleitung für die Brückenentwässerung, sowie zwei Kabelschutzrohre für die Glatteiswarnanlage aufgehängt. - Das Objekt liegt nicht in einem lärmschutzempfindlichen Gebiet - Die bestehenden Verkehrsverbindungen müssen während dem Bau der Überführung aufrechterhalten werden können. Die Radwegverbindung Ost-West ist ebenfalls zu gewährleisten. - Die lichte Höhe unterhalb der Brücke beträgt min. 5.20 m 2.2 WÄHREND DEM BETRIEB - Die Überführung soll unterhaltsarm sein (keine Lager). 3 BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS - 4 BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT - 5 5.1 Leitschranken, Schutzgitter und Mittelabschrankungen sollen bei Beschädigungen ohne grossen Aufwand ausgewechselt werden können. Für künftige Inspektionen / Instandsetzungsarbeiten an der Brückendraufsicht kann der Verkehr über den Kreisel geführt werden. Die Entwässerungsleitung muss auswechselbar sein. Im Spritz- und Sprühnebelbereich soll ein frosttausalzbeständiger Beton eingesetzt werden. Beläge und Abdichtung werden in der nächsten Projektphase festgelegt (Bauprojekt). SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN BRAND - Lokale Schäden infolge aussergewöhnlicher Einwirkungen wie Brand oder Explosion werden akzeptiert (keine Einsturzgefahr, keine Gefährdung von Personen). L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_ÜF_Chrüzstrass.Docx Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Überführung Chrüzstrass C3-1 Nutzungsvereinbarung Tiefbauamt 5.2 CHEMISCHE EINWIRKUNGEN - 5.3 6 Es ist mit Schneeräumung mittels Tausalz zu rechnen. ANPRALL - Der seitliche und frontale Anprall gemäss SIA 261 von Fahrzeugen auf die Stützen soll aufgenommen werden können. Allenfalls sind geeignete Schutzmassnahmen vorzusehen. - Ein Anprall von Fahrzeugaufbauten oder Ladungen gemäss SIA 261 muss aufgenommen werden können. NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN - 7 Version: 20.03.2015 Seite 5 Das Bauwerk gehört zur Bauwerksklasse BWK II gemäss SIA 261, Art. 16.3 (Erdbeben) Das Bauwerk ist Bestandteil einer Ausnahmetransportroute Typ II gemäss SIA 261/1 UNTERSCHRIFTEN Zürich, ……………. Die Bauherrschaft Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt, P+R, KB Projektverfasser ewp AG Effretikon Konstruktion+Bauwerkserhaltung Rolf Schneiter Tobias Brügger L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_ÜF_Chrüzstrass.Docx
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