Nutzungsvereinbarung WÜ Lindi PDF 445 KB

7.4
Bearbeitungsstufe:
Gemeinde:
Strasse:
Strecke:
Km / Bauwerk:
Vorhaben:
Vorprojekt
Stadt Bülach und Gemeinde Glattfelden
Schaffhauserstrasse
Bülach Nord – Kreisel Chrüzstrass
14.400 – 17.500
4-Spur - Ausbau Abschnitt Hardwald
Nutzungsvereinbarung WÜ Lindi
Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren
Gez.:
Bru
Gepr.:
Dat.:
20.03.2015
Änderungen:
Bä
Format: A4
Proj.-Nr.:
84L-10104
CAD-File:
Projektverfasser
Nr. 15.3.54.14002-804
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Wildtierüberführung Lindi
Tiefbauamt
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Version: 20.03.2015
Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS
1
2
ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG
3
1.1
Objektbeschrieb
3
1.2
Grundlagen
3
1.3
vorgesehene Nutzung, Nutzungsdauer
1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite
1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite
1.3.3 Nutzungsdauer
3
3
3
3
1.4
Eigentümer / Bauherrschaft
3
1.5
Angaben zu vertraglichen Eigentums- und Unterhaltsverhältnissen.
4
1.6
Abgrenzungen
4
1.7
Ergänzende Festlegungen zur Nutzung
4
UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN
4
2.1
Allgemein (Bauzeit und Nutzung)
4
2.2
Während dem Betrieb
4
3
BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS
4
4
BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT
4
5
SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN
4
5.1
BRAND
4
5.2
CHEMISCHE EINWIRKUNGEN
5
5.3
ANPRALL
5
6
NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN
5
7
UNTERSCHRIFTEN
5
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_WÜ_Lindi.Docx
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Wildtierüberführung Lindi
Tiefbauamt
1
1.1
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Version: 20.03.2015
Seite 3
ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG
OBJEKTBESCHRIEB
Der bestehende Wildtierkorridor überregionaler Bedeutung im Hardwald wird heute durch die
eingezäunte Schaffhauserstrasse unterbrochen. Im Rahmen des Ausbaus Schaffhauserstrasse soll dieser Korridor durch eine neue Wildtierüberführung verbunden werden.
Für die Wildtierüberführung ist ein Bogentragwerk mit einer Spannweite von 33.5 m und einer
Länge von min. 50 m im Scheitel geplant. Die Materialisierung und somit die Bogenstärken
werden in der nächsten Projektphase festgelegt. Das Bogentragwerk wird abgedichtet und mit
min. 50 cm Erdüberdeckung versehen. Entlang der Schaffhauserstrasse im Bereich der Überführung werden Entwässerungsrinnen angeordnet, welche das anfallende Wasser in den Sickerschacht am Ende der Überführung leiten.
1.2
1.3
GRUNDLAGEN
-
Aktuellste SIA-Normen 260-267 (2003-2014)
-
ASTRA 22001 Fachhandbuch Kunstbauten (Version 01.05.2013)
-
ASTRA 12004 Konstruktive Einzelheiten von Brücken (2011)
VORGESEHENE NUTZUNG, NUTZUNGSDAUER
1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite
-
Wildtierüberführung mit einer Nutzbreite von 455 m im Scheitel
Überdeckung min. 50 cm (30 cm Rohboden, 20 cm Humus) im Scheitel
Unterhalts- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 16 t (SIA 261, Art. 8, Kat. G)
1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite
- Motorisierter Verkehr (Hochleistungsstrasse) auf 2x2 Fahrspuren
- Ausnahmetransportroute Typ II
1.3.3 Nutzungsdauer
1.4
Bauteil
Neubau
Tragkonstruktion
100 Jahre
Fundation
100 Jahre
Abdichtung
50 Jahre
Belag (Schutz- und Binderschicht)
50 Jahre
Deckbelag
25 Jahre
Entwässerung
50 Jahre
Sicherheitseinrichtungen
25 Jahre
EIGENTÜMER / BAUHERRSCHAFT
Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt; Projektieren und Realisieren
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_WÜ_Lindi.Docx
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Wildtierüberführung Lindi
Tiefbauamt
1.5
ANGABEN ZU VERTRAGLICHEN EIGENTUMS- UND
UNTERHALTSVERHÄLTNISSEN.
-
1.6
ABGRENZUNGEN
-
1.7
ERGÄNZENDE FESTLEGUNGEN ZUR NUTZUNG
-
2
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Version: 20.03.2015
Seite 4
UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN
2.1
ALLGEMEIN (BAUZEIT UND NUTZUNG)
- Das Objekt liegt im Gewässerschutzgebiet Au
- Auf der Überführung werden keine Werkleitungen geführt.
- Das Objekt liegt nicht in einem lärmschutzempfindlichen Gebiet
- An den Rändern sind 1.5 – 2.0 m hohe Sichtschutzwände vorzusehen.
- Die bestehenden Verkehrsverbindungen auf der Schaffhauserstrasse müssen während
dem Bau der Überführung aufrechterhalten werden können.
- Unterhalb der Überführung beträgt das Lichtraumprofil der Strasse 4.8 x 22.5 m.
2.2
WÄHREND DEM BETRIEB
- Die Wildtierüberführung soll unterhaltsarm sein.
3
BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS
-
-
4
BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT
-
5
5.1
Für die Länge von ca. 50 m ist keine Beleuchtung notwendig.
Verschleissteile sollen bei Beschädigungen ohne grossen Aufwand ausgewechselt werden
können.
Künftige Inspektionen / Instandsetzungsarbeiten in der Unterführung sollen ohne grosse
Verkehrsbehinderungen ablaufen => Gewährleistung System 4/0 mit minimaler Breite von
22.50 m.
Für den forstwirtschaftlichen Unterhalt auf der Überführung ist die max. Böschungsneigung
auf 45% zu beschränken.
Im Spritz- und Sprühnebelbereich soll ein frosttausalzbeständiger Beton eingesetzt werden.
Die Materialisierung des Bogentragwerkes (Beton, Stahl, Holz) wird in der nächsten Projektphase (Bauprojekt) festgelegt.
SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN
BRAND
- Lokale Schäden infolge aussergewöhnlicher Einwirkungen wie Brand oder Explosion werden akzeptiert (keine Einsturzgefahr, keine Gefährdung von Personen).
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_WÜ_Lindi.Docx
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Wildtierüberführung Lindi
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Tiefbauamt
5.2
CHEMISCHE EINWIRKUNGEN
-
5.3
6
Es ist mit Schneeräumung mittels Tausalz zu rechnen.
ANPRALL
- Der seitliche Anprall von Fahrzeugen soll mittels Leitschranken verhindert werden.
- Ein Anprall von Fahrzeugaufbauten oder Ladungen gemäss SIA 261 muss aufgenommen
werden können.
NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN
-
7
Version: 20.03.2015
Seite 5
Das Bauwerk gehört zur Bauwerksklasse BWK II gemäss SIA 261, Art. 16.3 (Erdbeben)
Das Bauwerk ist Bestandteil einer Ausnahmetransportroute Typ II gemäss SIA 261/1
UNTERSCHRIFTEN
Zürich, …………….
Die Bauherrschaft
Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt, P+R, KB
Projektverfasser
ewp AG Effretikon
Konstruktion+Bauwerkserhaltung
Rolf Schneiter
Tobias Brügger
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_WÜ_Lindi.Docx