7.4 Bearbeitungsstufe: Gemeinde: Strasse: Strecke: Km / Bauwerk: Vorhaben: Vorprojekt Stadt Bülach und Gemeinde Glattfelden Schaffhauserstrasse Bülach Nord – Kreisel Chrüzstrass 14.400 – 17.500 4-Spur - Ausbau Abschnitt Hardwald Nutzungsvereinbarung WÜ Lindi Tiefbauamt Projektieren und Realisieren Gez.: Bru Gepr.: Dat.: 20.03.2015 Änderungen: Bä Format: A4 Proj.-Nr.: 84L-10104 CAD-File: Projektverfasser Nr. 15.3.54.14002-804 Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Wildtierüberführung Lindi Tiefbauamt C3-1 Nutzungsvereinbarung Version: 20.03.2015 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 2 ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG 3 1.1 Objektbeschrieb 3 1.2 Grundlagen 3 1.3 vorgesehene Nutzung, Nutzungsdauer 1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite 1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite 1.3.3 Nutzungsdauer 3 3 3 3 1.4 Eigentümer / Bauherrschaft 3 1.5 Angaben zu vertraglichen Eigentums- und Unterhaltsverhältnissen. 4 1.6 Abgrenzungen 4 1.7 Ergänzende Festlegungen zur Nutzung 4 UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN 4 2.1 Allgemein (Bauzeit und Nutzung) 4 2.2 Während dem Betrieb 4 3 BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS 4 4 BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT 4 5 SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN 4 5.1 BRAND 4 5.2 CHEMISCHE EINWIRKUNGEN 5 5.3 ANPRALL 5 6 NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN 5 7 UNTERSCHRIFTEN 5 L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_WÜ_Lindi.Docx Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Wildtierüberführung Lindi Tiefbauamt 1 1.1 C3-1 Nutzungsvereinbarung Version: 20.03.2015 Seite 3 ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG OBJEKTBESCHRIEB Der bestehende Wildtierkorridor überregionaler Bedeutung im Hardwald wird heute durch die eingezäunte Schaffhauserstrasse unterbrochen. Im Rahmen des Ausbaus Schaffhauserstrasse soll dieser Korridor durch eine neue Wildtierüberführung verbunden werden. Für die Wildtierüberführung ist ein Bogentragwerk mit einer Spannweite von 33.5 m und einer Länge von min. 50 m im Scheitel geplant. Die Materialisierung und somit die Bogenstärken werden in der nächsten Projektphase festgelegt. Das Bogentragwerk wird abgedichtet und mit min. 50 cm Erdüberdeckung versehen. Entlang der Schaffhauserstrasse im Bereich der Überführung werden Entwässerungsrinnen angeordnet, welche das anfallende Wasser in den Sickerschacht am Ende der Überführung leiten. 1.2 1.3 GRUNDLAGEN - Aktuellste SIA-Normen 260-267 (2003-2014) - ASTRA 22001 Fachhandbuch Kunstbauten (Version 01.05.2013) - ASTRA 12004 Konstruktive Einzelheiten von Brücken (2011) VORGESEHENE NUTZUNG, NUTZUNGSDAUER 1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite - Wildtierüberführung mit einer Nutzbreite von 455 m im Scheitel Überdeckung min. 50 cm (30 cm Rohboden, 20 cm Humus) im Scheitel Unterhalts- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 16 t (SIA 261, Art. 8, Kat. G) 1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite - Motorisierter Verkehr (Hochleistungsstrasse) auf 2x2 Fahrspuren - Ausnahmetransportroute Typ II 1.3.3 Nutzungsdauer 1.4 Bauteil Neubau Tragkonstruktion 100 Jahre Fundation 100 Jahre Abdichtung 50 Jahre Belag (Schutz- und Binderschicht) 50 Jahre Deckbelag 25 Jahre Entwässerung 50 Jahre Sicherheitseinrichtungen 25 Jahre EIGENTÜMER / BAUHERRSCHAFT Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt; Projektieren und Realisieren L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_WÜ_Lindi.Docx Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Wildtierüberführung Lindi Tiefbauamt 1.5 ANGABEN ZU VERTRAGLICHEN EIGENTUMS- UND UNTERHALTSVERHÄLTNISSEN. - 1.6 ABGRENZUNGEN - 1.7 ERGÄNZENDE FESTLEGUNGEN ZUR NUTZUNG - 2 C3-1 Nutzungsvereinbarung Version: 20.03.2015 Seite 4 UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN 2.1 ALLGEMEIN (BAUZEIT UND NUTZUNG) - Das Objekt liegt im Gewässerschutzgebiet Au - Auf der Überführung werden keine Werkleitungen geführt. - Das Objekt liegt nicht in einem lärmschutzempfindlichen Gebiet - An den Rändern sind 1.5 – 2.0 m hohe Sichtschutzwände vorzusehen. - Die bestehenden Verkehrsverbindungen auf der Schaffhauserstrasse müssen während dem Bau der Überführung aufrechterhalten werden können. - Unterhalb der Überführung beträgt das Lichtraumprofil der Strasse 4.8 x 22.5 m. 2.2 WÄHREND DEM BETRIEB - Die Wildtierüberführung soll unterhaltsarm sein. 3 BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS - - 4 BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT - 5 5.1 Für die Länge von ca. 50 m ist keine Beleuchtung notwendig. Verschleissteile sollen bei Beschädigungen ohne grossen Aufwand ausgewechselt werden können. Künftige Inspektionen / Instandsetzungsarbeiten in der Unterführung sollen ohne grosse Verkehrsbehinderungen ablaufen => Gewährleistung System 4/0 mit minimaler Breite von 22.50 m. Für den forstwirtschaftlichen Unterhalt auf der Überführung ist die max. Böschungsneigung auf 45% zu beschränken. Im Spritz- und Sprühnebelbereich soll ein frosttausalzbeständiger Beton eingesetzt werden. Die Materialisierung des Bogentragwerkes (Beton, Stahl, Holz) wird in der nächsten Projektphase (Bauprojekt) festgelegt. SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN BRAND - Lokale Schäden infolge aussergewöhnlicher Einwirkungen wie Brand oder Explosion werden akzeptiert (keine Einsturzgefahr, keine Gefährdung von Personen). L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_WÜ_Lindi.Docx Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Wildtierüberführung Lindi C3-1 Nutzungsvereinbarung Tiefbauamt 5.2 CHEMISCHE EINWIRKUNGEN - 5.3 6 Es ist mit Schneeräumung mittels Tausalz zu rechnen. ANPRALL - Der seitliche Anprall von Fahrzeugen soll mittels Leitschranken verhindert werden. - Ein Anprall von Fahrzeugaufbauten oder Ladungen gemäss SIA 261 muss aufgenommen werden können. NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN - 7 Version: 20.03.2015 Seite 5 Das Bauwerk gehört zur Bauwerksklasse BWK II gemäss SIA 261, Art. 16.3 (Erdbeben) Das Bauwerk ist Bestandteil einer Ausnahmetransportroute Typ II gemäss SIA 261/1 UNTERSCHRIFTEN Zürich, ……………. Die Bauherrschaft Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt, P+R, KB Projektverfasser ewp AG Effretikon Konstruktion+Bauwerkserhaltung Rolf Schneiter Tobias Brügger L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_WÜ_Lindi.Docx
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