7.2 Bearbeitungsstufe: Gemeinde: Strasse: Strecke: Km / Bauwerk: Vorhaben: Vorprojekt Stadt Bülach und Gemeinde Glattfelden Schaffhauserstrasse Bülach Nord – Kreisel Chrüzstrass 14.400 – 17.500 4-Spur - Ausbau Abschnitt Hardwald Nutzungsvereinbarung FÜ Hardwald Tiefbauamt Projektieren und Realisieren Gez.: Bru Gepr.: Dat.: 20.03.2015 Änderungen: Bä Format: A4 Proj.-Nr.: 84L-10104 CAD-File: Projektverfasser Nr. 15.3.54.14002-802 C3-1 Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Fussgängerüberführung Hardwald Nutzungsvereinbarung Version: 20.03.2015 Seite 2 Tiefbauamt Projektieren und Realisieren Nr. 053-XXX.xxxxx INHALTSVERZEICHNIS 1 2 ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG 3 1.1 Objektbeschrieb 3 1.2 Grundlagen 3 1.3 vorgesehene Nutzung, Nutzungsdauer 1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite 1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite 1.3.3 Nutzungsdauer 3 3 3 3 1.4 Eigentümer / Bauherrschaft 3 1.5 Angaben zu vertraglichen Eigentums- und Unterhaltsverhältnissen. 4 1.6 Abgrenzungen 4 1.7 Ergänzende Festlegungen zur Nutzung 4 UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN 4 2.1 Allgemein (Bauzeit und Nutzung) 4 2.2 Während dem Betrieb 4 3 BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS 4 4 BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT 4 5 SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN 4 5.1 BRAND 4 5.2 CHEMISCHE EINWIRKUNGEN 4 5.3 ANPRALL 4 6 NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN 5 7 UNTERSCHRIFTEN 5 L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_FÜ_Hardwald.Docx Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Fussgängerüberführung Hardwald C3-1 Nutzungsvereinbarung Tiefbauamt 1 1.1 Version: 20.03.2015 Seite 3 ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG OBJEKTBESCHRIEB Eine neue Passerelle über die Schaffhauserstrasse soll die Fussgängerverbindung zwischen dem östlichen und dem westlichen Teil des Hardwaldes sicherstellen. Die Lage der Passerelle leitet sich aus dem Netz der Feldwege ab. Sie soll die beiden Wege bei der Waldhütte verbinden. Die Überführung besteht aus einer Holztrogbrücke aus BSH-Trägern mit stabilisierenden Stahlträgern in Querrichtung. Brücke und Treppenaufgänge werden als Einfeldträger mit einer Länge von ca. 37 m ausgebildet. Die lichte Breite beträgt 2.00 m. Alle Holzbauteile sind mit Verschalungen vor der Witterung geschützt. Die Brückenplatte wird mit Abdichtung und Gussasphalt versehen. 1.2 1.3 GRUNDLAGEN - Aktuellste SIA-Normen 260-267 (2003-2014) - ASTRA 22001 Fachhandbuch Kunstbauten (Version 01.05.2013) - ASTRA 12004 Konstruktive Einzelheiten von Brücken (2011) - SN 640 238 Fussgänger- und leichter Zweiradverkehr (2008) - SN 640 568 Geländer (2003) VORGESEHENE NUTZUNG, NUTZUNGSDAUER 1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite - Fussgängerüberführung (nichtmotorisierter Verkehr gemäss SIA 261) 1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite - Motorisierter Verkehr (Hochleistungsstrasse) auf 2x2 Fahrspuren - Ausnahmetransportroute Typ II 1.3.3 Nutzungsdauer 1.4 Bauteil Neubau Tragkonstruktion 100 Jahre Fundation 100 Jahre Geländer 50 Jahre Abdichtung / Belag 25 Jahre Verkleidung 25 Jahre EIGENTÜMER / BAUHERRSCHAFT Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt; Projektieren und Realisieren L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_FÜ_Hardwald.Docx Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Fussgängerüberführung Hardwald Tiefbauamt 1.5 ANGABEN ZU VERTRAGLICHEN EIGENTUMS- UND UNTERHALTSVERHÄLTNISSEN. - 1.6 ABGRENZUNGEN - 1.7 ERGÄNZENDE FESTLEGUNGEN ZUR NUTZUNG - 2 C3-1 Nutzungsvereinbarung Version: 20.03.2015 Seite 4 UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN 2.1 ALLGEMEIN (BAUZEIT UND NUTZUNG) - Das Objekt liegt im Gewässerschutzgebiet Au - An der Brücke sind keine Werkleitungen aufgehängt - Das Objekt liegt nicht in einem lärmschutzempfindlichen Gebiet - Der bestehende Verkehr auf der Schaffhauserstrasse muss während der Erstellung der Überführung aufrechterhalten werden können. - Unterhalb der Brücke beträgt das Lichtraumprofil der Strasse 4.8 x 22.6 m. 2.2 WÄHREND DEM BETRIEB - Die Überführung soll unterhaltsarm sein - Das Tragwerk soll vor der Witterung geschützt werden (Auskleidung, Abdichtung) 3 BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS - 4 BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT - 5 Verschleissteile wie Auskleidung oder Geländer sollen bei Beschädigungen ohne grossen Aufwand ausgewechselt werden können. Ein Unterhalt mit einem Reinigungsfahrzeug ist nicht möglich. Die Überführung wird nicht behindertengerecht ausgebildet werden (keine Rampen). Materialisierung: Die genaue Materialisierung wird in der nächsten Projektphase (Bauprojekt) festgelegt. SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN 5.1 BRAND - Lokale Schäden infolge aussergewöhnlicher Einwirkungen wie Brand oder Explosion werden akzeptiert (keine Einsturzgefahr, keine Gefährdung von Personen). 5.2 CHEMISCHE EINWIRKUNGEN - 5.3 Es ist mit Schneeräumung mittels Tausalz zu rechnen. ANPRALL - Der seitliche und frontale Anprall von Fahrzeugen soll mittels Leitschranken verhindert werden. Auf Zwischenabstützungen wird verzichtet. L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_FÜ_Hardwald.Docx Gemeinde Bülach 4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald Fussgängerüberführung Hardwald C3-1 Nutzungsvereinbarung Tiefbauamt - 6 Ein Anprall von Fahrzeugaufbauten oder Ladungen gemäss SIA 261 muss aufgenommen werden können. NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN - 7 Version: 20.03.2015 Seite 5 Das Bauwerk gehört zur Bauwerksklasse BWK I gemäss SIA 261, Art. 16.3 (Erdbeben) Unter dem Bauwerk verläuft eine Ausnahmetransportroute Typ II gemäss SIA 261/1 UNTERSCHRIFTEN Zürich, ……………. Die Bauherrschaft Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt, P+R, KB Projektverfasser ewp AG Effretikon Konstruktion+Bauwerkserhaltung Rolf Schneiter Tobias Brügger L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_FÜ_Hardwald.Docx
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