Nutzungsvereinbarung FÜ Hardwald PDF 432 KB

7.2
Bearbeitungsstufe:
Gemeinde:
Strasse:
Strecke:
Km / Bauwerk:
Vorhaben:
Vorprojekt
Stadt Bülach und Gemeinde Glattfelden
Schaffhauserstrasse
Bülach Nord – Kreisel Chrüzstrass
14.400 – 17.500
4-Spur - Ausbau Abschnitt Hardwald
Nutzungsvereinbarung FÜ Hardwald
Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren
Gez.:
Bru
Gepr.:
Dat.:
20.03.2015
Änderungen:
Bä
Format: A4
Proj.-Nr.:
84L-10104
CAD-File:
Projektverfasser
Nr. 15.3.54.14002-802
C3-1
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Fussgängerüberführung Hardwald
Nutzungsvereinbarung
Version: 20.03.2015
Seite 2
Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren
Nr. 053-XXX.xxxxx
INHALTSVERZEICHNIS
1
2
ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG
3
1.1
Objektbeschrieb
3
1.2
Grundlagen
3
1.3
vorgesehene Nutzung, Nutzungsdauer
1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite
1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite
1.3.3 Nutzungsdauer
3
3
3
3
1.4
Eigentümer / Bauherrschaft
3
1.5
Angaben zu vertraglichen Eigentums- und Unterhaltsverhältnissen.
4
1.6
Abgrenzungen
4
1.7
Ergänzende Festlegungen zur Nutzung
4
UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN
4
2.1
Allgemein (Bauzeit und Nutzung)
4
2.2
Während dem Betrieb
4
3
BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS
4
4
BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT
4
5
SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN
4
5.1
BRAND
4
5.2
CHEMISCHE EINWIRKUNGEN
4
5.3
ANPRALL
4
6
NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN
5
7
UNTERSCHRIFTEN
5
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_FÜ_Hardwald.Docx
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Fussgängerüberführung Hardwald
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Tiefbauamt
1
1.1
Version: 20.03.2015
Seite 3
ALLGEMEINE ZIELE FÜR DIE NUTZUNG
OBJEKTBESCHRIEB
Eine neue Passerelle über die Schaffhauserstrasse soll die Fussgängerverbindung zwischen
dem östlichen und dem westlichen Teil des Hardwaldes sicherstellen. Die Lage der Passerelle
leitet sich aus dem Netz der Feldwege ab. Sie soll die beiden Wege bei der Waldhütte verbinden.
Die Überführung besteht aus einer Holztrogbrücke aus BSH-Trägern mit stabilisierenden
Stahlträgern in Querrichtung. Brücke und Treppenaufgänge werden als Einfeldträger mit einer
Länge von ca. 37 m ausgebildet. Die lichte Breite beträgt 2.00 m. Alle Holzbauteile sind mit
Verschalungen vor der Witterung geschützt. Die Brückenplatte wird mit Abdichtung und Gussasphalt versehen.
1.2
1.3
GRUNDLAGEN
-
Aktuellste SIA-Normen 260-267 (2003-2014)
-
ASTRA 22001 Fachhandbuch Kunstbauten (Version 01.05.2013)
-
ASTRA 12004 Konstruktive Einzelheiten von Brücken (2011)
-
SN 640 238 Fussgänger- und leichter Zweiradverkehr (2008)
-
SN 640 568 Geländer (2003)
VORGESEHENE NUTZUNG, NUTZUNGSDAUER
1.3.1 Nutzung auf der Bauwerksoberseite
- Fussgängerüberführung (nichtmotorisierter Verkehr gemäss SIA 261)
1.3.2 Nutzung auf der Bauwerksunterseite
- Motorisierter Verkehr (Hochleistungsstrasse) auf 2x2 Fahrspuren
- Ausnahmetransportroute Typ II
1.3.3 Nutzungsdauer
1.4
Bauteil
Neubau
Tragkonstruktion
100 Jahre
Fundation
100 Jahre
Geländer
50 Jahre
Abdichtung / Belag
25 Jahre
Verkleidung
25 Jahre
EIGENTÜMER / BAUHERRSCHAFT
Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt; Projektieren und Realisieren
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_FÜ_Hardwald.Docx
Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Fussgängerüberführung Hardwald
Tiefbauamt
1.5
ANGABEN ZU VERTRAGLICHEN EIGENTUMS- UND
UNTERHALTSVERHÄLTNISSEN.
-
1.6
ABGRENZUNGEN
-
1.7
ERGÄNZENDE FESTLEGUNGEN ZUR NUTZUNG
-
2
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Version: 20.03.2015
Seite 4
UMFELD UND DRITTANFORDERUNGEN
2.1
ALLGEMEIN (BAUZEIT UND NUTZUNG)
- Das Objekt liegt im Gewässerschutzgebiet Au
- An der Brücke sind keine Werkleitungen aufgehängt
- Das Objekt liegt nicht in einem lärmschutzempfindlichen Gebiet
- Der bestehende Verkehr auf der Schaffhauserstrasse muss während der Erstellung der
Überführung aufrechterhalten werden können.
- Unterhalb der Brücke beträgt das Lichtraumprofil der Strasse 4.8 x 22.6 m.
2.2
WÄHREND DEM BETRIEB
- Die Überführung soll unterhaltsarm sein
- Das Tragwerk soll vor der Witterung geschützt werden (Auskleidung, Abdichtung)
3
BEDÜRFNISSE DES BETRIEBS UND DES UNTERHALTS
-
4
BESONDERE VORGABEN DER BAUHERRSCHAFT
-
5
Verschleissteile wie Auskleidung oder Geländer sollen bei Beschädigungen ohne grossen
Aufwand ausgewechselt werden können.
Ein Unterhalt mit einem Reinigungsfahrzeug ist nicht möglich.
Die Überführung wird nicht behindertengerecht ausgebildet werden (keine Rampen).
Materialisierung: Die genaue Materialisierung wird in der nächsten Projektphase (Bauprojekt) festgelegt.
SCHUTZZIELE UND SONDERRISIKEN
5.1
BRAND
- Lokale Schäden infolge aussergewöhnlicher Einwirkungen wie Brand oder Explosion werden akzeptiert (keine Einsturzgefahr, keine Gefährdung von Personen).
5.2
CHEMISCHE EINWIRKUNGEN
-
5.3
Es ist mit Schneeräumung mittels Tausalz zu rechnen.
ANPRALL
- Der seitliche und frontale Anprall von Fahrzeugen soll mittels Leitschranken verhindert
werden. Auf Zwischenabstützungen wird verzichtet.
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Gemeinde Bülach
4-Spur-Ausbau Abschnitt Hardwald
Fussgängerüberführung Hardwald
C3-1
Nutzungsvereinbarung
Tiefbauamt
-
6
Ein Anprall von Fahrzeugaufbauten oder Ladungen gemäss SIA 261 muss aufgenommen
werden können.
NORMBEZOGENE BESTIMMUNGEN, WEITERE GRUNDLAGEN
-
7
Version: 20.03.2015
Seite 5
Das Bauwerk gehört zur Bauwerksklasse BWK I gemäss SIA 261, Art. 16.3 (Erdbeben)
Unter dem Bauwerk verläuft eine Ausnahmetransportroute Typ II gemäss SIA 261/1
UNTERSCHRIFTEN
Zürich, …………….
Die Bauherrschaft
Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt, P+R, KB
Projektverfasser
ewp AG Effretikon
Konstruktion+Bauwerkserhaltung
Rolf Schneiter
Tobias Brügger
L:\Magnus\15-3-54-14002_Hardwald\60_Projektierung\61_NV-PB\Nutzungsvereinbarung_FÜ_Hardwald.Docx