LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 1 Amtsblatt der Stadt Treuen einschließlich der Ortschaften und Ortsteile Nicht vergessen!!! In der Nacht vom 28. zum 29.03.2015 beginnt die AUSGABE NUMMER 6 26. MÄRZ 2015 22. JAHRGANG Sommerzeit. 100 Jahre Treuener Rathaus Unser Rathaus ist 100 Jahre alt. Auch wir wollen hier am 30.05.2015 zum Hutzentag mit Ihnen feiern. Viele Überraschungen warten auf Sie. Ihre Andrea Jedzig Bürgermeisterin BINDER Fahrschule August-Bebel-Straße 30 · 08233 Treuen · Tel.: 037468 /2105 Die Motorradsaison beginnt. Starte mit uns in den Frühling! LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 2 SEITE 2 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 6. AUSGABE Liebe Treuener, liebe Gäste und Freunde unserer Stadt, fr das bevorstehende Osterfest wünsche ich Ihnen ohe erholsame Feierage sowie eine schöne Zeit im Kreise Ihrer Familien und Freunde. Besonders gße ich unsere Kinder und wünsche Ihnen eine erfolgeiche Suche sowie ein gt geflltes Osterest. Ihre Bürgermeisterin Bild: Clara Knoll, Kindereinrichtung „Nesthäkchen“, 5 Jahre LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 3 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 SEITE 3 Beschluss 08 / 01 / 15 Beschluss: Der Stadtrat beschließt, mit Verweis auf die Beschlüsse zur Durchführung des grundhaften Ausbaus der Straße „Neue Welt“ und der Ordnungsmaßnahme „Albrecht-Dürer-Straße, 3. BA, und Postplatz“ im Rahmen der Sanierung Stadtkern Treuen, Stadtratsvorlagen-Nr. 2015/03 und 2015/04 öffentlich, die Finanzierung dieser Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 78 Abs. 1 und 2 SächsGemO über die Inanspruchnahme von Kommunalkreditmitteln in Höhe von insgesamt 418.800 € zu sichern. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Einzelgenehmigung zur Kreditermächtigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. Haushaltsvollzug nach § 78 SächsGemO (vorläufige Haushaltsführung) hier: Beschluss zur Aufnahme eines Kommunalkredites zur Finanzierung des grundhaften Ausbaus der Straße „Neue Welt“ und der Ordnungsmaßnahme „Albrecht-Dürer-Straße“, 3. BA und Postplatz“ im Rahmen der Sanierung Stadtkern Treuen Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Zur Sitzung des Stadtrates der Stadt Treuen am 25.02.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschlüsse der Finanzverwaltung: Sachverhalt: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt noch kein beschlussfähiger, ausgeglichener Haushaltsentwurf für 2015 vor. Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung wie auch für die Investitionstätigkeit gelten folglich die Regelungen des § 78 SächsGemO für die vorläufige Haushaltsführung. In den Sitzungen des Technischen Ausschusses am 03.02.2015 und des Verwaltungsausschusses am 04.02.2015 wurde der aktuelle Sachstand der städtischen Haushaltswirtschaft, insbesondere die voraussichtlichen Jahresabschlüsse 2013 und 2014, die Entwicklung der Steuerkraft sowie der Planungsstand 2015, erläutert und diskutiert. Im Speziellen wurde dabei auch die Frage erörtert, in wie weit die Straßenbaumaßnahme „Neue Welt“ als notwendige Folgemaßnahme der beginnenden Kanalverlegung, in Kooperation mit dem Zweckverband Wasser Abwasser, sowie die, das Programm der städtebaulichen Erneuerung (SEP) „Stadtkern Treuen“ abschließende Ordnungsmaßnahme „Albrecht-Dürer-Straße, 3. BA, und Postplatz“ im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung finanzierbar sind. Im Ergebnis einer Beratung am 26.01.2015 mit der Rechtsaufsichtbehörde im Landratsamt Vogtlandkreis, bei der der aktuelle Sachstand zur Haushaltswirtschaft der Stadt Treuen sowie die Dringlichkeit dieser beiden Investitionsmaßnahmen erörtert worden sind, wurde mit Hinweis auf § 78 Abs. 1 und 2 SächsGemO signalisiert, dass die Genehmigung einer Einzelkreditermächtigung innerhalb dieses haushaltsrechtlichen Rahmens denkbar sei. Nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO darf die Gemeinde, wenn die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht erlassen ist, Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Dabei darf sie insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Auszahlungen des Finanzhaushalts, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. Reichen die Finanzierungsmittel für die Fortsetzung von Bauten, Beschaffungen und sonstigen Auszahlungen des Finanzhaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, darf die Gemeinde nach Abs. 2, mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bis zu einem Viertel des durchschnittlichen Betrages der Kreditermächtigungen für die beiden Vorjahre aufnehmen. Dies wäre, bei einer Gesamtkreditermächtigung 2013 und 2014 in Höhe von 1.900.000 €, ein Betrag von bis zu 475.000 €. 23 22 21 0 1 Beschluss 09 / 01 / 15 Spendenannahme auf der Grundlage von § 73 Abs. 5 SächsGemO hier: Beschluss zur Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Annahme und Weiterleitung von Spenden Sachverhalt: Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts ist u.a. der § 73 SächsGemO um einen Absatz 5 ergänzt worden, wonach die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Zuwendungen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Demnach müssen seit dem 01.01.2014 alle Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen durch den Gemeinderat bestätigt werden. Beschluss: Der Stadtrat bevollmächtigt die Bürgermeisterin, die in der Anlage aufgeführten Spenden anzunehmen und entsprechend des vorgegebenen Spendenzweckes weiterzuleiten bzw. zu verwenden. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 23 22 22 0 0 Beschlüsse der Bauverwaltung: Beschluss 02 / 01 / 15 Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich der Stadt Treuen „An der Waldstraße“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung). Sachverhalt: Der Stadtrat der Stadt Treuen hat am 09.07.2014 die Aufstellung der Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Au- LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 4 SEITE 4 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 ßenbereich der Stadt Treuen „An der Waldstraße“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) beschlossen. Die Stadt Treuen hat die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Offenlage des Satzungsentwurfs in der Zeit vom 22.09. 22.10.2014 durchgeführt. Im Rahmen des durchgeführten Trägerverfahrens gab es keine Einwände. Es wurde jedoch festgestellt, dass es für diese Flurstücke bereits genehmigte Planungen gibt, die teilweise als Unterlagen vorliegen. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich der Stadt Treuen „An der Waldstraße“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung). Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 23 22 22 0 0 Beschluss 03 / 01 / 15 Straßenbaumaßnahme „Neue Welt“ hier: Durchführungsbeschluss über die Vergabe der Planungsleistungen Sachverhalt: Der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV) plant in den Jahren 2015 und 2016 die Schmutzwassererschließung und die Rohrnetzauswechslung Trinkwasser in der Neuen Welt, An der Siedlung und in der Albrecht-Bühring-Straße. Bei den Verkehrsflächen, die durch die Stadt Treuen bei früheren Baumaßnahmen erneuert wurden, stellt der ZWAV nach Verlegung der Schmutz- und Regenwasserkanäle und Trinkwasserleitungen mit allen notwendigen Hausanschlüssen im Grabenbereich die Fahrbahnbefestigung wieder her. Die Einbaudicken der ungebundenen und gebundenen Schichten des Fahrbahnoberbaus richten sich dabei nach dem aktuellen Zustand. Kosten für die Stadt Treuen entstehen hierbei nicht. Im Jahr 2015 sollen neben der Maßnahme 4 weitere Straßenabschnitte vom ZWAV umgesetzt werden. Die Abschnitte 1 und 2 sind so schmal und im Ausbauzustand so schlecht, dass ein regelgerechter Grabenverschluss nicht hergestellt werden kann. Der ZWAV bietet an, dass er für den Grabenbereich ohne Rückschnittsflächen die kompletten Kosten für den grundhaften Straßenausbau übernimmt. Die Kosten für die Restflächen und notwendigen Straßenentwässerungseinrichtungen wären von der Stadt zu tragen. Insgesamt wäre damit allerdings eine Kostenminimierung gegenüber eines späteren Ausbaus in eigener Regie der Stadt zu erzielen. Der Abschnitt 3 weist derzeit komplett eine unbefestigte Straßenoberfläche auf, so dass sich der ZWAV hier an den Straßenbaukosten nicht beteiligt. Entweder er deckt den Grabenbereich mit ungebundenem Material wieder her oder die Stadt Treuen führt dort einen grundhaften Ausbau durch. In Anbetracht der prekären Haushaltslage wird von der Verwaltung vorgeschlagen, diesen Straßenabschnitt gemeinsam mit dem Abschnitt 9 im Jahr 2017 grundhaft zu erneuern. 2016 sollen vom ZWAV alle Abschnitte nördlich der Albrecht-Bühring-Straße – also die Abschnitte 5 bis 8 – realisiert werden. Für die Abschnitte 5 und 6 gilt das gleiche wie für die Abschnitte 1 und 2. 6. AUSGABE Die Abschnitte 1 bis 8 will der ZWAV alle im Jahr 2015 ausschreiben. Für die Stadt optional kann im Jahr 2017 der grundhafte Ausbau des Abschnittes 9 bis zur Wetzelsgrüner Straße und der Abschnitt 3 erfolgen, womit alle Straßen in diesem Bereich regelgerecht und somit langfristig erneuert wären. Der Technische Ausschuss stimmte dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 03.02.2015 einstimmig zu. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt: 1. die Durchführung - des grundhaften Ausbaus der Abschnitte 1 und 2 der Anlage 1) zur Beschlussvorlage 2015/03 im Jahr 2015 und - des grundhaften Ausbaus der Abschnitte 5 und 6 der Anlage 1) zur Beschlussvorlage2015/03 im Jahr 2016. 2. die Verwaltung zu beauftragen, die umgehende Auslösung der Ausschreibung der Abschnitte 1, 2, 5 und 6 der Anlage 1) zur Beschlussvorlage 2015/03 zu veranlassen. 3. die Durchführung des grundhaften Ausbaus des Abschnitts 3 und des Abschnitts 9 der Anlage 1) zur Beschlussvorlage 2015/03, wobei das Jahr der Durchführung im Rahmen der Haushaltsplanungen festgelegt wird. 4. die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen an die Projekta – Ingenieurgesellschaft für Tiefbautechnik Auerbach mbH für die Abschnitte 1, 2, 3, 5, 6 und 9 der Anlage 1) zur Beschlussvorlage 2015/03. Die Durchführung der Maßnahmen im Jahr 2015 erfolgt im Rahmen der Regelungen des § 78 Abs. 1 SächsGemO. Da die Finanzierung der Kosten im Jahr 2015 gemäß Anlage 2) zur Beschlussvorlage 2015/03 über die Aufnahme eines zweckgebundenen Kommualkredites nach § 78 Abs. 2 SächsGemO gesichert werden soll, steht die Durchführung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der erforderlichen Kreditermächtigung. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 23 22 21 1 0 Beschluss 04 / 01 / 15 Sanierung „Stadtkern Treuen“ hier: Beschluss des Maßnahmekataloges – Fortsetzungsbericht 2015 und Beschluss zur Bestätigung der umgehenden Auslösung der Ausschreibung zur Ordnungsmaßnahme A.-Dürer-Straße, 3. BA und Postplatz Sachverhalt: 1. Maßnahmenkatalog Im Sächsischen Amtsblatt vom 27.11.2014 wurde die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) für die Programme der Städtebauförderung 2015 veröffentlicht. Das Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP)“ wurde nicht mit ausgeschrieben, was bedeutet, dass in diesem Bund-Länder-Förderprogramm keine neuen Fördermittel bewilligt werden können und somit schon aus diesem Grund ein Antrag auf Neubewilligung von Fördermitteln ausscheidet. Zusätzliche Fördermittel könnte die Stadt dann nur durch Umbewilligung von Mitteln erhalten, die andere Städte und Gemeinden zurückgegeben haben. LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 5 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 SEITE 5 Ausführliche Erörterung: Im Zuge der langjährigen Diskussion der Maßnahme Postplatz wurde der ZWAV bereits 2010 angehört. Er sah lediglich im Bereich Friedensstraße Abzweig Joh.-Seb.-Bach-Straße Bedarf Trink- bzw. Abwasserleitungen neu herzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde davon ausgegangen, dass keine gemeinsame Ausschreibung erfolgen muss und die Ausschreibung der Stadt noch im Jahr 2014 realisiert werden kann. Daher wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 17.09.2014 mehrheitlich folgender Beschluss gefasst: „Der Stadtrat der Stadt Treuen bestätigt die Variante 7 der Beschlussvorlage Nr. 2014/40 als Ausführungsvariante für die Ordnungsmaßnahme A.-Dürer-Str. 3. BA und Postplatz und die Umsetzung in der Ausführungsplanung. Der Stadtrat der Stadt Treuen stimmt einer Auslösung der Ausschreibung noch im Jahr 2014 zu und bekennt sich zur Aufnahme der Maßnahme in den Haushalt 2015.“ ten Ingenieurbüro Pfaff Kosten in Höhe von 356.000,00 € geschätzt. Die Ausführung der historischen Leuchte, d.h. Sicherung, Sanierung, teilweise Erneuerung oder Neuanschaffung, ist dabei nicht inbegriffen. Eine erneute Abfrage beim ZWAV im Rahmen der letztendlichen Ausführungsplanung und einer darauf folgenden Tiefenprüfung durch den ZWAV ergab, dass dieser sich nunmehr doch in weitaus größerem Umfang im Abwasser- sowie auch im Trinkwasserleitungsbereich beteiligen muss und will. Aufgrund der erforderlichen Maßnahmen zur Ausführungsplanung verschob sich die Terminkette bis ins neue Jahr. Die geplante Vergabe und Ausgaben noch im alten Jahr blieben somit aus. Durch die Stadtverwaltung wurde der Abruf der Fördermittel bis zum letztmöglichen Termin geschoben. Wie den Stadträten bereits bekannt, hat sich im Verlauf des zweiten Halbjahres 2014 die Haushaltsgesamtsituation durch einen starken Rückgang der Gewerbesteuererträge verschlechtert und wird letztlich zu einem nicht unerheblichen Fehlbetrag im Jahresabschluss 2014 führen. Diese Entwicklung hat sich jetzt zu Beginn des Jahres 2015 durch den weiteren Abgang von über 700 T€ Gewerbesteuererträgen, auf Grund von Vorjahresabrechnungen, fortgesetzt. Die Ertragssituation wird sich ggf. erst im Rahmen des Finanzausgleichs 2016 (Schlüsselzuweisungen) wieder verbessern. Gemäß § 78 Abs. 1 SächsGemO darf die Gemeinde im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Dabei darf sie insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Auszahlungen des Finanzhaushalts, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. An der hier gegenständlichen Maßnahme wurde im Jahr 2014 nachweisbar (auch durch Beschlüsse) gearbeitet. Nicht nur, dass Mittel im Haushalt 2014 eingeplant wurden, es wurde auch eine Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme im Jahr 2015 vorgesehen, jedoch lediglich in Höhe von 125.000 € lt. dem damaligen Kenntnisstand. Die Summe resultierte aus den erwarteten Einnahmen aus Ablösebeträgen. Erst nach Bestandskraft des Haushaltes positionierte sich der Stadtrat zur Ausführung der Variante 8 der Ordnungsmaßnahme Postplatz auch unter Inkaufnahme dessen, dass die Maßnahme nicht vollständig mit Fördermitteln untersetzt ist. Es kann somit von einer Weiterführung der Aufgabe gesprochen werden. Unabhängig davon und aufgrund unserer in den letzten Jahren ständig auf- und abschwankenden Einnahmen, ist zum momentanen Zeitpunkt die Finanzierung (flüssige Mittel) der Maßnahme nicht hinreichend gesichert, so dass eine Ausschreibung nach rechtlichen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten ist. Würde andererseits bei einer gemeinsamen Maßnahme mit dem ZWAV jedoch zugewartet werden bis Haushaltsrecht vorliegt, würden die Bauzeit und der durch den ZWAV benötigte Vorlauf eine Durchführung der Ordnungsmaßnahme durch die Stadt in diesem Jahr vereiteln. Erschwerend kommt hinzu, dass bereits erhaltene Fördermittel unwiederbringlich zurückgezahlt, Altbewilligungen zurückgegeben und Zinsen gezahlt werden müssen. Auch gegenüber den Grundstückseigentümern in der Stadt wäre es nicht vertretbar, dass die mit von ihnen gezahlten Ablösebeträgen quasi finanzierte, bereits beschlossene Maßnahme (siehe Ausführungen oben) wegbricht. Somit würde der Stadt Treuen ein Schaden in vielerlei Hinsicht entstehen und die Maßnahme wird als notwendig und unaufschiebbar eingeschätzt. Wie bereits informiert, wurden bei Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen der mit einem positiven Votum des Stadtrates in seiner Sitzung am 15.10.2014 bestätigten Variante 8 vom beauftrag- Ohne es natürlich sicher vorauszusehen, wird davon ausgegangen, dass es sich bei den rückläufigen Einnahmen aus Gewerbesteuern nur um eine vorübergehende Erscheinung infolge von Investitionen In diesem Fall der Schließung des Programms haben die Städte in einem Sachbericht zum Fortschritt und zum weiteren Verlauf der Maßnahmen dezidiert Stellung zu nehmen. Man spricht hierbei nicht von einem Fortsetzungsantrag, sondern von einem Fortsetzungsbericht. Die Zuarbeit des Maßnahmenkataloges an den Sanierungsbeauftragten hat umgehend zu erfolgen, so dass der Bericht bis zum 28. Februar 2015 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden kann. Bereits 2011 wurde bekannt, dass die Laufzeit des Programmes Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP) begrenzt ist. Daher war im Fortsetzungsantrag 2012 ein Abschlussszenario bis 2016 darzustellen. In Folge von Gesprächen und Ortsterminen mit dem SMI und der SAB konnte erreicht werden, dass die Mittel für die Durchführung der Neugestaltung des „Areals Dunkelgasse“, die vertraglich gebundenen Privatmaßnahmen und die Vergütung des Sanierungsbeauftragten noch mit Bescheid vom 22.08.2012 gewährt wurden. Wie schon in Vorlagen zur Verwendung der Einnahmen aus der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen mehrmals ausgeführt, wurde in einem Beratungstermin in der SAB am 20.01.2014 die Stadt darauf hingewiesen, dass die vereinnahmten Ablösebeträge vorrangig, das heißt vor dem Abrufen der im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung stehenden Finanzhilfen, im Fördergebiet einzusetzen sind. Ein Ansparen der Einnahmen – z.B. bis zur Realisierung der konkret dafür gedachten Maßnahme - wäre nicht zulässig. Dementsprechend wurden im Jahr 2014 vor Abruf der Altbewilligungen die Einnahmen aus Ablösebeträgen in Höhe von 131.882,20 € gegengerechnet. Finanziell ändert sich dadurch unterm Strich nichts, da in Folge dessen, Altbewilligungen aus dem Jahr 2014 und der Folgejahre für die geplante und beschlossene Maßnahme Gestaltung Postplatz frei werden. 2. Auslösung der Ausschreibung zur Ordnungsmaßnahme A.-Dürer-Str. 3. BA und Postplatz Obwohl der Stadtrat der Stadt Treuen den Beschluss zur Umsetzung der Ausführungsplanung zu dieser Maßnahme bereits gefasst hat, bittet die Verwaltung aufgrund der unvorhersehbaren Gegebenheiten – insbesondere durch die Zeitverzögerung in Bezug auf die einhergehende Leitungserneuerungen des ZWAV und der momentanen finanziellen Lage der Stadt Treuen – um erneute gemeinsame Überlegung und Abwägung! LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 6 SEITE 6 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 zur Auftrags- und somit Umsatzerhöhung handelt. Diese Annahme begründet sich auf Informationen der Gewerbetreibenden in den Industrie- und Gewerbegebieten und den bekannten entsprechenden Zeitungsartikeln, dass hier in den vergangen Jahren erneut Millionen investiert wurden und werden. Einer Genehmigung der Erhöhung des Kassenkredits oder einer Kreditermächtigung und selbst einer Einzelgenehmigung nach § 78 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO durch die Kommunalaufsicht zur Überbrückung dieser schweren Zeit wird nach einem gemeinsamen Gespräch am 26.01.15 zuversichtlich entgegengeblickt. Weitere Ausführungen dazu erfolgen in der Sitzung. Es steht also daher zur Diskussion, ob der Stadtrat unter Abwägung aller Belange der Stadt den bereits gefassten grundsätzlichen Beschluss zur Auslösung der Ausschreibung bestätigt und damit der gemeinsamen Ausschreibung mit dem ZWAV zustimmen kann und will. Der Technische Ausschuss stimmte dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 03.02.2015 mehrheitlich zu. Beschluss: 1. Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt den sich in der Anlage zur Beschlussvorlage Nr. 2015/04 befindlichen Maßnahmenkatalog für das Fördergebiet „Stadtkern Treuen“ und beauftragt die Verwaltung, den Fortsetzungsbericht 2015 bei der zuständigen Stelle einzureichen. 2. Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt, den bereits gefassten Beschluss zur Auslösung der Ausschreibung aus 2014 zu bestätigen und damit die Verwaltung zu beauftragen, die umgehende Auslösung der Ausschreibung der Ordnungsmaßnahme A.-Dürer-Str. 3. BA und Postplatz, Variante 8 zu veranlassen. Die Durchführung dieser Maßnahme im Jahr 2015 erfolgt im Rahmen der Regelungen des § 78 Abs. 1 SächsGemO. Da die Finanzierung des Eigenanteils im Jahr 2015 über die Aufnahme eines zweckgebundenen Kommualkredites nach § 78 Abs. 2 SächsGemO gesichert werden soll, steht die Durchführung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der erforderlichen Kreditermächtigung. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 23 22 22 0 0 Beschluss 06 / 01 / 15 SOP „Historisches Stadtzentrum“ hier: Beschluss zur Vergabe des Auftrages zur Erstellung einer Broschüre „Stadtsanierung“ Sachverhalt: Die Besonderheit des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) liegt in der Kombination von Baumaßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion und der Aktivierung sowie Verstetigung von partnerschaftlichen Kooperationen aller Akteursgruppen der Zentrenentwicklung. So wurde sich im Städtebaulichen Entwicklungskonzept zu einer gezielten Einbindung und aktiven Mitbestimmung der Innenstadtakteure bekannt, um damit die Wahrnehmung und Akzeptanz der Innenstadt bei Bewohnern und Gästen zu erhöhen. 6. AUSGABE An dieser Stelle setzt der bundesweite Tag der Städtebauförderung an. Er findet erstmals am 9. Mai 2015 statt und soll auch in den Folgejahren an jedem zweiten Samstag im Mai durchgeführt werden. Die Initiative geht auf die Bauministerkonferenz zurück und wird gemeinsam von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund unterstützt. Durch den Tag der Städtebauförderung sollen u.a. einer breiten Öffentlichkeit Informationen zu Aufgaben, Umsetzung und Ergebnissen der Städtebauförderung und ihrer Erfolge vor Ort näher gebracht werden. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die weiteren lokalen Akteure sollen zur Mitwirkung motiviert und neue Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung gefördert werden. Die Teilnahme am Tag der Städtebauförderung während einer Förderphase ist sinnvoll und wünschenswert aus Sicht des Freistaates Sachsen und der SAB. Die Projekte und Veranstaltungen sind als normaler Bestandteil einer Gesamtmaßnahme förderfähig. Zunächst überlegte die Verwaltung angekoppelt an den Hutzentag diesbezügliche Veranstaltungen durchzuführen und sich die Synergieeffekte, u.a. auch zur Kostenminimierung, zu Nutze zu machen und damit eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie die weiteren lokalen Akteure zu erreichen. Der Hutzentag wurde allerdings dieses Jahr von den Veranstaltern aus terminlichen Zwängen auf Ende Mai gelegt. Somit reifte die Idee, anknüpfend an die bereits 1997 erstellte Broschüre zur Stadtkernsanierung im Zusammenhang mit einer wiederholt durch die SAB angesprochenen Neuauflage, nunmehr eine Broschüre „Stadtsanierung“ zu erstellen, die pünktlich zum 09.05.2015 vorliegen soll. Sie soll einen Rückblick auf Erreichtes in den Sanierungsgebieten „Stadtkern“ und „Obere Stadt“ sowie einen Vorausblick auf noch anstehende Maßnahmen und Ziele in allen drei Fördergebieten geben. Drei Firmen der Stadt Treuen wurden daher zur unverbindlichen Angebotsabgabe aufgefordert. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt, dass die Firma Werbestudio schwarzweiß mit der Erstellung der Broschüre „Stadtsanierung“ zum Preis von 1.846,29 € beauftragt wird. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 23 22 21 0 0 Bemerkung: Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war ein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss 05 / 01 / 15 SOP „Historisches Stadtzentrum“ hier: Beschluss des Maßnahmekataloges – Fortsetzungsantrag 2015 Sachverhalt: Im Sächsischen Amtsblatt vom 27.11.2014 wurde die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) für die Programme der Städtebauförderung 2015 veröffentlicht. Eine Ausschreibung des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP)“ erfolgte, so dass wie in den vergangenen Jahren von den anderen Städtebauförderprogrammen gewöhnt, mittels eines sog. Fortsetzungsantrages eine Beantragung auf Aufstockung der Fördermittel erfolgen kann. Dass der Antrag fristge- LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 7 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 SEITE 7 mäß zum 28. Februar 2015 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden kann, werden die Antragsunterlagen auf Basis des hier zu beschließenden Maßnahmenkataloges von der STEG zusammengestellt, die bereits im Auftrag der Stadt den Antrag auf Aufnahme in das Programm im Jahr 2014 vorbereitete. Aus der momentaner Sicht im Hinblick auf die Haushaltssituation erscheint es nicht vertretbar, für das Jahr 2015 eine solche Aufstockung zu beantragen, da die Co-Finanzierung derzeit nicht gegeben ist. Um gegenüber dem Sächsischen Ministerium des Innern und der SAB aber weiterhin als verlässlicher Partner zu gelten, müssen die bewilligten Fördermittel – für das Jahr 2015 110.000,00 € unbedingt mit Ausgaben untersetzt werden. Da sich momentan das Fördergebiet „Historisches Stadtzentrum“ mit dem Fördergebiet „Stadtkern Treuen“ überlagert, war bei der Wahl der Maßnahmen darauf zu achten, dass diese sich - vor dem Hintergrund der Erhebung von Ausgleichsbeträgen - nicht wertsteigernd im Sinne der Verwaltungsvorschrift auf das Gebiet auswirken. So wurde sich zunächst einzig auf die Förderung von privaten Eigentümern einschließlich der TWV konzentriert, wobei natürlich über das „ob“ und die Höhe der Förderung der Stadtrat gesondert zu entscheiden hat. Zudem wurden noch Beträge für die Tätigkeit des Sanierungsträgers/ -beauftragten, für den sog. Verfügungsfonds und für die Öffentlichkeitsarbeit eingeplant. Die für die im Haushaltsjahr 2014 getätigten Ausgaben für die Erstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Voraussetzung für Neuaufnahme in das Förderprogramm SOP in Höhe von ca. 9.000,00 € (3/3) sind mit Aufnahme in das Programm förderfähig. Da allerdings für 2014 keine Fördermittel ausgereicht wurden, geht dies von der Jahresscheibe 2015 ab, so dass nunmehr noch 104.000,00 € (2/3) zu untersetzen sind. Auf die Anlage wird verwiesen. Für 2016 und die Folgejahre werden schrittweise die mit dem Stadtrat im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes besprochenen Maßnahmen abgearbeitet (siehe Anlage). Vor dem Hintergrund, dass der Bewilligungszeitraum nur bis 2019 andauert, werden Fördermittelbewilligungen/ -aufstockungen bis zu 332.000,00 € angestrebt, um diese Maßnahmen realisieren zu können. Ob und in welcher Priorität diese Maßnahmen oder andere Maßnahmen durchgeführt werden, ist gesondert in den Gremien zu diskutieren. Eine Änderung gegenüber der SAB ist - wie hinreichend bekannt - im Rahmen des nächsten Fortsetzungsantrages im Jahr 2016 möglich. Gern nimmt die Verwaltung Anregungen dazu entgegen. Weiterhin ein fester Bestandteil in allen Jahren bleibt natürlich die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, die im Eigentum der TWV, von Privaten oder der Kirche stehen. Der Technische Ausschuss stimmte dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 03.02.2015 einstimmig zu. Beschluss 07 / 01 / 15 Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt den sich in der Anlage zur Beschlussvorlage 2015/06 befindlichen Maßnahmenkatalog für das Fördergebiet „Historisches Stadtzentrum“ und beauftragt die Verwaltung, den Fortsetzungsantrag 2015 bei der zuständigen Stelle einzureichen. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt den sich in der Anlage zur Beschlussvorlage 2015/08 befindlichen Maßnahmenkatalog für das Fördergebiet „Obere Stadt“ und beauftragt die Verwaltung, den Fortsetzungsantrag 2015 bei der zuständigen Stelle einzureichen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 23 22 21 0 1 Stadtumbau Ost „Obere Stadt“ hier: Beschluss des Maßnahmekataloges – Fortsetzungsantrag 2015 Sachverhalt: Im Sächsischen Amtsblatt vom 27.11.2014 wurde die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) für die Programme der Städtebauförderung 2015 veröffentlicht. Eine Ausschreibung des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost (SUO)“ erfolgte, so dass wie in den vergangenen Jahren, mittels eines sog. Fortsetzungsantrages eine Beantragung auf Aufstockung der Fördermittel erfolgen kann. Die Zuarbeit des Maßnahmenkataloges an den Sanierungsträger hat umgehend zu erfolgen, so dass der Antrag bis zum 28. Februar 2015 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden kann. Aufgrund der momentanen Haushaltssituation erscheint es nicht vertretbar, für das Jahr 2015 eine solche Aufstockung zu beantragen. Um gegenüber dem Sächsischen Ministerium des Innern und der SAB aber weiterhin als verlässlicher Partner zu gelten, müssen die bewilligten Fördermittel – für das Jahr 2015 130.000,00 € - allerdings mit Ausgaben untersetzt werden. Für die Folgejahre sollen kontinuierliche Bewilligungen zwischen 251.000,00 € und 255.000,00 € angestrebt werden. Augenmerk wurde im Jahr 2015 zum einen auf die Fortsetzung der Instandsetzung/ Modernisierung des stadteigenen Gebäudes Friedrich-Engels-Straße 7, Teil Gaststätte Marsalla gelegt. So sollen die im Jahr 2014 zurückgestellten Baumaßnahmen Modernisierung/ Instandsetzung Lastenaufzug und Damen-WC durchgeführt werden. Aufgrund des sehr schlechten Zustandes der an die Jahnturnhalle und die Gaststätte Marsalla angrenzenden Freifläche wurden 2014 in einem 1. Bauabschnitt die Parkstellflächen hergestellt. Daran anknüpfend sollen die Herstellung der neuen und der Rückbau der alten Zufahrt 2015 Berücksichtigung finden. Für 2016 und die Folgejahre wurden dann auch wieder die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen geplant, so die Goethestraße, die Friedensstraße und der Bismarckplatz. Ob und in welcher Priorität diese Maßnahmen oder andere Maßnahmen durchgeführt werden, ist gesondert in den Gremien zu diskutieren. Eine Änderung gegenüber der SAB ist – wie hinreichend bekannt - im Rahmen des nächsten Fortsetzungsantrages im Jahr 2016 möglich. Gern nimmt die Verwaltung Anregungen dazu entgegen. Weiterhin ein fester Bestandteil in allen Jahren ist natürlich die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, die im Eigentum der TWV oder von Privaten stehen. Der Technische Ausschuss stimmte dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 03.02.2015 einstimmig zu. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 23 22 21 0 1 LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 8 SEITE 8 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 Erklärung zu den Beschlüssen 05/01/15 und 07/01/15 der Fortsetzungsanträge/ Maßnahmenkataloge Um aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung weitere Fördermittel zu erhalten, sind durch die Stadt Treuen jedes Jahr sogenannte Fortsetzungsanträge bei der Sächsischen Aufbaubank zu stellen. In diesen Anträgen muss dargestellt werden, wofür und in welchem Umfang für die nächsten fünf Jahre Fördermittel beantragt werden. Ohne namentliche benannte Maßnahmen wer- 6. AUSGABE den keine Fördermittel ausgereicht. Die anvisierten Maßnahmen sind allerdings nicht starr. Sowohl hinsichtlich des „Ob“, der „Art und Weise“ der Umsetzung als auch in zeitlicher Hinsicht sind Handlungsspielräume zulässig. So gehören selbstverständlich zu jedem Vertrag zwei Partner. Ob also z.B. ein Grunderwerb zustande kommt oder ob im Interesse der und im Einverständnis mit den Privaten andere Lösungsansätze gefunden werden, ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. Die Stadt Treuen beantragt die Fördermittel, um Private und Gewerbetreibende in deren eigenem Interesse zu unterstützen und unsere Stadt weiterzuentwickeln. Öffentliche Bekanntmachung Stadt Treuen LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 9 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 SEITE 9 LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 10 SEITE 10 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 6. AUSGABE LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 11 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 SEITE 11 LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 12 SEITE 12 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 6. AUSGABE LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 13 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 SEITE 13 LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 14 SEITE 14 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 6. AUSGABE &%$#"! "!! 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AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 %$#"! ! SEITE 15 JGGFEDCBA@?>F=DFCCDF<?;F<:F==9E8=BE8FEBF9< 7654325610?/. -,/+*?)46(0' D040&%'$?-*#"!? ?!/#D040&6$?-*#"!? ?!/## B'205'02$?05033('&0&050 064$?'&%05033('&0&05063005033('&0&050 " $ $ $ 01??!#?05?(5&5('305%5'('?(?=330'?;05033('3?('?7626320503020302? =3;057628?%?+6'(65?+--,? =38;>4?=?!*,!",?0'052?(5?5204?+?03?8030203? %?!?:6?+-!-? =38;>4?=?!*"!"- " $ # '?0'?'6&%40'0'?G4(5320'?05? $ !," !?!," +?!!?!+?+-"?+-/?+-.?+!"?+!/?+*/+*.?+"/?+".?+/+? +/*?+.# +?+.# !!?+.# +-+.# +!?+#!?+., +?+., !*?+,"?+,/?+,.6?+,#?+,,?*+-?*++? **- !?**- +?**- *?**" +?*"#?*", !?*/"?*/.?*.+?*./?*..?*,* !?*,"?"-"?"-/?"-. !? "!* !?"!"?"!/ !?/-#?/-,?/-?/!! .?/!" !?/!" +?/- !?/!! !?/!+?/+/ !?/*# +?/*, !? /" !.* *?!.* " (50'?0?G4(532350'0'?(5?0'0?7626320505033('?0322?('?204030?60652?440' 025%&&0'0' ? F0'205' ? (' ? F56(050220' ? 050' ? 0 ? F50'330 ? 05 ?850'032('? (' 65(' ? (5 ? &&0'40(' ? 06''2 ? 062 ? 0 ? F52(' ? 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' ? -!-#+ 5030'?0'(400' )46(0'?+/!!+-!*?????? $ $ J&&0'24?032044205?;05033('3'0'0(5 '50?=0 >0650205 LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 16 SEITE 16 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 RATHAUS-NACHRICHTEN Fit machen für den Frühling im „Treuener Land“ Frühjahrsputz in der Stadt Treuen und in den Ortsteilen In wenigen Wochen feiern wir das Osterfest. Grund genug, einen gründlichen Frühjahrsputz auf die Beine zu stellen und in unserer Stadt für saubere Straßen, Gehwege und Plätze zu sorgen. Alle Grundstückseigentümer und Anlieger sind aufgerufen, ihren Beitrag zum Frühjahrsputz vor ihrem Grundstück zu leisten. Unsere Stadt soll schöner werden - machen Sie mit! Wegen fehlender Haushaltsmittel kann die Stadtverwaltung in diesem Jahr keine Kehrmaschine für die Frühjahrsreinigung einsetzen. Mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Arbeitskräften im Kommunalstützpunkt ist diese Aufgabe jedoch nicht zu bewältigen. Aus diesen Gründen bitten wie Sie, Ihrer satzungsgemäßen Reinigungspflicht nachzukommen. Unser gemeinsames Ziel sollte größtmögliche Sauberkeit vor dem Osterfest sein. Ihre Kehrhaufen werden bis in die Karwoche zum 02.04.2015 abgefahren. Bitte lagern Sie Ihr Kehrgut gut sichtbar am Straßenrand ab! Bei Sonderbedarf und Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Berndt, Mitarbeiter der Bauverwaltung, Telefon-Nr.: 63826. Die Stadt Treuen freut sich auf das Engagement ihre Bürgerinnen und Bürger – für eine saubere Stadt. Information an alle Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen und Wege erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke Auszug aus der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Treuen § 1 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Verpflichtung der Reinigung der öffentlichen Straßen wird nach der Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen und Wege erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. § 2 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Zu reinigen sind innerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Gehwege und Straßen wo Gehwege nicht vorhanden sind. (2) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmte und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzte Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße, sowie räumlich von der Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Soweit in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen und in Straßen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. § 4 Umfang der Reinigungspflicht Die Reinigungspflicht umfasst die allgemeine Straßenreinigung (§§ 6-8) und den Winterdienst (§§ 9 und 10). 6. AUSGABE § 6 Umfang der allgemeinen Straßenreinigung (1) Ausgebaute Straßen sind nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen. Ausgebaut sind Straßen, wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt, Beton, Pflaster oder in seiner Wirkung ähnlichem Material) versehen sind. (2) Bei nicht ausgebauten Straßen oder Straßen mit einer wassergebundenen Decke umfasst die Reinigungspflicht nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Unkraut, Laub und ähnlichem. (3) Der Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen. (4) Der Straßenkehrricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder den Entwässerungsanlagen oder öffentlich aufgestellten Einrichtungen (Papierkörbe, Glas- und Papiersammelbehälter o. ä.) zugeführt werden. § 7 Reinigungszeiten (1) Soweit nicht besondere Umstände ein sofortiges Reinigen notwendig machen, sind die Straßen durch die nach § 3 Verpflichteten aller zwei Wochen zu reinigen. (2) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach § 17 Sächsisches Straßengesetz bleibt unberührt. § 8 Freihalten der Vorrichtungen für die Entwässerung und Brandbekämpfung Der Entwässerung oder Brandbekämpfung dienende Vorrichtungen auf der Straße müssen jederzeit von allem störenden Unrat, auch von Schnee und Eis freigehalten werden. Informationen zur Grüngutannahmestelle Treuen Die Grüngutannahmestelle wird ab dem 08.05.2015 wieder geöffnet! Die Annahmestelle findet auf der ehemaligen Deponie statt. Öffnungszeiten: freitags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Wie in den vergangenen Jahren wird im Auftrag der Stadt Treuen der Landwirtschaftsbetrieb Seitz aus Treuen die Annahme auf eigene Rechnung übernehmen. Angenommen werden nur Grasschnitt und Laub! Die Preise des Vorjahres werden von Herrn Seitz nicht geändert. Das Rathaus ist am 02.04.2015 nur bis 16.00 Uhr geöffnet. LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 17 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 INFORMATIONEN AUS DER STADT TREUEN Richtfest bei Physiotherm Nach dem ersten Spatenstich zum Ende des vergangenen Jahres erfolgte am 18. März 2015 das Richtfest für die neue Produktionshalle der österreichischen Firma Physiotherm im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe TG III“ in Treuen. Am feierlichen Akt nahmen bei schönstem Sonnenschein, rund 60 Mitarbeiter und Gäste teil. Rund 3,3 Millionen Euro investiert Physiotherm in die Erweiterung des Standortes. Errichtet wird eine neue Halle mit 3200 Quadratmeter Fläche. Ab Mai sollen in dieser neuen Werkhalle Infrarot-Duschkabinen gefertigt und dabei 18 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Zum Richtfest wurde der fröhliche Gedanke formuliert, in sieben Jahren vielleicht wieder eine Erweiterung zu feiern. Die Stadt Treuen ist bereit! Bild: v.l.n.r. Josef Gunsch, Geschäftsführer; Andrea Jedzig, Bürgermeisterin; Michael Fritz; Supply Chain Management SEITE 17 Neuerwerbung der Stadt- und Schulbibliothek Treuen, März 2015 Teil 2 Belletristik: Abbott, Jeff: Die letzte Minute (Thriller) Adler-Olsen, Jussi: Verheißung (Thriller ; Band 6) Arens, Annegrit: Herz oder Knete (Humor) Baldacci, David: Die Sammler (Thriller) Brandl, Martina: Glatte runde Dinger (Humor, Abenteuer) Case, John F.: Der achte Tag (Thriller) Cornwell, Patricia: Knochenbett (Thriller) Curtis, Sandy: Der Sturm der Rache (Thriller) Druon, Maurice: Der Fluch aus den Flammen (Historischer Roman, Krieg) Ebert, Sabine: 1815 Blutfrieden (Historischer Roman) Fulvio Luca di: Das Kind, das nachts die Sonne fand (Abenteuer, Historischer Roman) Graham, Heather: Irrwege der Liebe (Liebe) Gerstenberger, Stefanie: Orangenmond (Italienroman) Hustvedt, Siri: Der Sommer ohne Männer (Frauenroman) Jewel, Lisa: An Wunder muss man einfach glauben (Frauenroman) Levy, Marc: Wo bist du? (Schicksal) Low, Robert: Krone und Blut - Die Königskrieger (Historischer Roman, Krieg) Norman, Hilary: Shimmer (Psychothriller) Saint-Exupéry, Simone de: Fünf Kinder in einem Park Schacht, Andrea: Die elfte Jungfrau (Historischer Roman) Seitz, Susanne: Die Kaufmannstochter (Frauenroman, Schicksal) Stevens, Chevy: Still Missing (Thriller) Varley, Jane Elizabeth: Das Haus, das von Liebe erzählt (Familie) Vreeland, Susan: Mädchen in Hyazinthblau ((Historischer Roman) Wentworth, Patricia: Der Fingerabdruck (Krimi) Wer mordet schon im Vogtland? (Kurzkrimis) Sachliteratur: 100 Rezepte Ostern Altmeyer, Maria-Regina: Farbenfroher Frühling Bankhofer, Hademar: Kräuterliköre & Kräuterschnäpse als Hausmittel Bein- und Po-Training Bohlmann, Sabine: Aus Alt mach Schön Busch, Marlies: 100 tolle Ideen für Ostern Dawidowski, Marion: Ostereier für die ganze Familie Draußen feiern durch das Jahr Entrup, Boris: 10 Minuten Make-Up Farben des Frühlings Frühlingsideen Frühlingsinspirationen Impelen, Helgrid van: Sommerhäkelträume Kinet, Ruth: Israel - Ein Länderporträt Köhler, Peter K.: Klostergartenmedizin Lucio, René: €urogami Meine Katze Newedel, Karl: Erdbeeren & Rhabarber Oslo Pasta Raworth, Jenny: Schöne und gesunde Zimmerpflanzen Die Rezepte - unsere Küche der Jahreszeiten Sarkady, Claudia: So wird mein Kind sauber Smokern Terra X - Planet der Pyramiden. Wo lag Atlantis? Wegler, Monika: Zwergkaninchen Kinder- und Jugendliteratur: Basteln für Groß und Klein Bourguignon, Laurence: Molly und die Zeitung Chapman, Linda: Schattenwald Geheimnisse - Gefährliche Ver- LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 18 SEITE 18 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 wandlung (Band 3) Chapman, Linda: Schattenwald Geheimnisse - Der vergessene Ort (Band 2) Chapmann, Linda: Sternenschweif - Zauberhafte Freundschaft Clark, Janet: Finstermoos - Am schmalen Grat (Jugendbuch, Thriller) Die drei !!! - Achtung, Spionage! Hage, Charlotte: Das Tiersitter-Team Mein ersten Ostergeschichten Mein großes Geschichtenbuch zum ersten Lesen Myst, Magnus: Das Böse Buch Pantermüller, Alice: Mein Lotta-Leben - Und täglich grüßt der Camembär (Band 7) Tabaluga - Die schönsten Traumgeschichten Die Uhr und die Zeit (Wieso? Weshalb? Warum?) Weinert, Matthias: Dino Wheelies - Die Schatzsuche 6. AUSGABE Hörbücher: Jackson, Lisa: Desire Roberts, Nora: Im Schatten der Wälder DVD: Saphirblau (Fantasy, Jugendfilm) SpongeBob Schwammkopf Zeitreise Aktuelle Infos und Bilder zu Veranstaltungen der Stadt- und Schulbibliothek finden Sie ab sofort auch auf unserer Facebookseite: www.facebook.com/treuen.bibliothek Bitte machen Sie auch von unserem Ebook-Angebot Gebrauch. Nähere Infos bekommen Sie in Ihrer Stadtbibliothek. CVV CheerMANIA Auerbach e.V. Generalprobe für Cheerleading – Regionalmeisterschaft Ost 2015 am 21.3.2015 Am 08.03.2015 fand in unserer Zweifeldsporthalle die Generalprobe, zur Vorbereitung auf die Regionalmeisterschaft Ost 2015 in Riesa, der Cheerleader von Auerbach statt. In einer nahezu vollbesetzten Halle präsentierten die Leistungs- und Breitensportteams des Vereins ihre neuen Meisterschaftsprogramme zum ersten Mal. Zu Beginn der Show wurden alle Teams der Cheerleader und die Trainer vorgestellt. Auch ein Dank ging an alle freiwilligen Helfer, die im Hintergrund für einen reibungslosen Ablauf gesorgt haben. Den Anfang machten die Leistungsteams. Hier wurde den Zuschauern ein beeindruckendes Programm vorgestellt, welches auch mit sehr viel Applaus belohnt wurde. Abgesehen von ein paar Stürzen und zwei kleinen Verletzungen, war die Generalprobe zur Vorbereitung auf die Regionalmeisterschaft Ost, den Cheerleadern und ihren Trainern sehr gelungen. Der guten Organisation war es zu verdanken, dass es sowohl den Teams als auch den Zuschauern an nichts gefehlt hat. Sogar der neue Fanschal konnte erworben werden. Mit über 650 Zuschauern, mehr als 200 Aktiven und fast 100 Trainern und Helfern nahmen am vorletzten Sonntag knapp 1.000 Cheerleadingbegeisterte die neue Turnhalle in Treuen in Beschlag. Die Red Maniacs zeigten hier ihr Programm auf der Matte. Devil Dynamite Die Teufelinos – diese 17 „kleinen Teufelchen“ starteten am letzten Samstag in der Kategorie Peewee Cheer Level 2. Die Teufelinos sind zwischen 8 und 12 Jahren alt. Ergebnisse: Black Linos: Black Maniacs: Teufelinos: Devilmaniacs: Devil Dynamite: 1. Platz (7,43 Pkt.) 1. Platz (6,77 Pkt.) 1. Platz (7,74 Pkt.) 1. Platz (7,64 Pkt.) 2. Platz (7,68 Pkt.) Devilmaniacs felinos, die Teu Dynamite h ic s n evil abe Somit h iacs und die Deisterschaft n . M a m e Devil ie Deutsch sa qualifiziert für d Mai in Rie am 17. LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 19 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 Hundekot – ein zunehmendes Ärgernis in der Stadt Treuen SEITE 19 nen. Hundekot darf nur über den Restmüll, nicht über den Bioabfall beseitigt werden. Aus Gründen der Hygiene muss er jedenfalls vor dem Einwerfen in die Mülltonne verpackt werden. Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen, Plätzen und Anlagen mit Hundekot Hunde sind treue, liebevolle und zuverlässige Weggefährten des ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 der PolizeiVO, Menschen. Sie begleiten Frauchen und Herrchen viele Jahre lang die jederzeit mit einem empfindlichen Verwarngeld oder einer Geld– beim Spazierengehen, auf Reisen, daheim als guter Freund und buße geahndet werden kann. Wenn Sie also mit Ihrem Hund Gassigehen, lassen Sie bitte „Zuhörer”. In den zurückliegenden Jahren wurde viel Geld in die Hand genom- seine Haufen wieder verschwinden! Einfach mit einer Plastikmen, um unsere Stadt noch schöner und attraktiver zu gestalten. tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Der Marktplatz, ordentliche Gehwege, gepflegte Grünflächen und Gelegenheit entsorgen. Spielplätze bestimmen das Stadtbild, das sind aber auch beliebte Ziele beim Gassi- oder Spaziergang, wo sich die Hunde richtig aus- Die ersten Ferien im neuen Hort toben können. Diese Flächen sind aber in erster Linie für den Menschen gedacht: Kinder tollen herum, es wird Fußball gespielt, Ungewohnt, aber toll, war das Gefühl auch in den Ferien in die manche liegen einfach in der Sonne – Erholung für alle! Wie schön Schule zu gehen, denn unsere neuen Horträume befinden sich wäre das alles, wenn nicht auf Gehwegen, in Grünbeeten, an der jetzt hier, wo wir uns sehr wohl fühlen. Straße, in Grünflächen und sogar auf Kinderspielplätzen manchmal Schon die erste Woche startete mit tollen Attraktionen, wie z.B. "Häufchen" abgesetzt, breitgetreten werden ... unansehnlich, ärWandern, Pizza backen, Geburtstagsfeier, Töpfern und ein gerlich für uns alle. Zudem kann es auch gesundheitsschädlich Kinobesuch. sein, wenn Menschen, insbesondere Kinder, mit im Kot vorhandeNur eines fehlte, der Schnee. Rodeln gehen und Schneeballnen Krankheitserregern oder Wurmeiern in Kontakt kommen. Aber schlacht fiel also aus. Aber wir langweilten uns deshalb auch in auch die freie Landschaft ist kein Hundeklo! Abgesehen davon, der zweiten Ferienwoche nicht. Wir feierten Fasching mit selbstdass von mit Hundekot versetztem Heu eine Erkrankung von Ringebackenen Pfannkuchen und einer leckeren Kinderbowle, die dern ausgehen kann, ist es mehr als ärgerlich, wenn man z.B. am Modenschau brachte dann alle so richtig in Schwung. Wegrand in einen Hundehaufen tritt. Auch die Fahrt ins "Kispi" bereitete jede Menge Spaß. Alle Hundebesitzer/-innen übernehmen mit der Anschaffung ihres Doch der Höhepunkt dieser Ferien war das langersehnte FußTieres Verantwortung. Die beginnt bei der regelmäßigen Fütterung, ballturnier. Unsere Jungs fieberten diesem Tag schon lange entgeht weiter über Zuneigung, Pflege und Gesunderhaltung und gegen, aber auch die Mädchen waren mit Eifer dabei, sie endet schließlich bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Hungestalteten Plakate und überlegten sich Schlachtrufe um ihre dekot. Jungs anzufeuern. Viele Hundebesitzer/-innen meinen, dass sie mit der Hundesteuer Ein großes Dankeschön an die fleißigen Helfer, Rainer Zimmerautomatisch die Entfernung des Hundekots bezahlen. Das ist aber ling, Christian Moch, Manfred Beyer und Pascal Köppel sowie nicht richtig! Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen dem allan die Stadtverwaltung gemeinen Haushalt zu. Friedrich Wilhelm III. erließ mit 28. Oktober Treuen für das Bereit1810 das „Edikt über die neuen Consumptions- und Luxus-Steustellen der Sporthalle. ern“, welches neben Steuern für etwa Diener und Pferde auch für Hunde eine so genannte Luxussteuer einführte. Der Staat war der Die Hortkinder von der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, Kindereinrichtung die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben „Nesthäkchen“ muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen. Ausgenommen waren Hunde, die für ein Gewerbe notwendig waren, und Wachhunde der Bauern. Die Ansichten änderten sich aber. Mit der Kabinettsorder vom 29. April 1829 wurde den Stadtgemeinden die Berechtigung erteilt, eine Hundesteuer zu erheben. Dies war in Deutschland somit die erste allgemeine stattliche Berechtigung für eine Hundesteuer von Kommunen. Mit einer Leistung der Straßenreinigung ist die Hundesteuer in keiner Weise verbunden. Warum stellt die Stadt keine Hundeklos oder Beutelspender auf? Ein Argument der Hundehalter. Dazu ist die Stadt nicht verpflichtet. Studien haben ergeben, dass trotz aufgestellter Hundeklos und Tütenspender das leidige Problem der Hundehaufen nicht geringer wurde. Das das ein europaweites Problem ist, zeigt sich in Spanien. Dort greift man zu härteren Mitteln. Die betroffenen Hundehalter werden ermittelt und per Post erhalten sie ihre Haufen zurück. Mit ein wenig mehr Verantwortung und Sorgfalt können Sie als Hun- „Gemeinsam ist besser 2015“ dehalter/in diese unappetitliche Seite der Hundehaltung vermeiden. Gehwege, Plätze und alle öffentlichen Grünanlagen sind tabu für Es ist wieder Zeit für „Gemeinsam geht’s besser!“, unserem Aufruf die "Geschäfte" der Hunde. Dies gilt erst recht für Kinderspielplätze. zum Frühjahrsputz auf Kinderspielplätzen. Im letzten Jahr folgten Erfolgt einmal eine Verunreinigung mit Hundekot, so ist diese sofort zahlreiche freiwillige Helfer den Aufruf der Sternquell-Brauerei und von den Hundehaltern/innen oder denen, die mit dem Hund spa- brachten die Spielplätze im Vogtland auf Vordermann. zieren gehen, zu entfernen. Benutzen Sie hierfür Zeitungspapier, Nach diesem tollen Erfolg soll die Aktion auch im Frühjahr 2015 Plastiktüten oder Reinigungssets, die Sie im Zoohandel kaufen kön- fortgeführt werden, in diesem Jahr sogar als 10-järhriges Jubiläum. LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 20 SEITE 20 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 Wie wäre es, wenn Sie mit Ihrem „Gemeinsam geht’s besser!“Team ihren Spielplatz fit für das Frühjahr machen? Jede Gruppe, die am Sonnabend, den 18. April oder Sonnabend, den 9. Mai 2015 mitmacht, hat die Chance, für ihren Spielplatz eines von 10 hochwertigen Spielplatzgeräten zu gewinnen. Da die Sternquellbrauerei zu dieser Aktion dieses Jahr bereits zum 10. Mail aufruft, findet zusätzlich eine Jubiläumsverlosung statt, in welcher die Teams die Möglichkeit auf weitere tolle Preise haben. Den Arbeitsgruppen ist es möglich, sich bis zum 12. April 2015 für den 1. Aktionstag und bis zum 03. Mai für den 2. Aktionstag anzumelden. Für den Fall, dass Sie tatkräftig mit anpacken wollen, füllen Sie einfach das Online-Anmeldeformular unter www.gemeinsamgehtsbesser.de aus. Bei Fragen zur Aktion steht Ihnen Frau Hecke, unter Telefon 03741 / 211220, sehr gerne zur Verfügung. Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Unterstützung – denn „Gemeinsam geht’s besser“. ORTSCHAFT ALTMAMNSGRÜN Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung - Jagdgenossenschaft Altmannsgrün – Am Freitag, dem 10.04.2015, findet um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Altmannsgrün eine Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft statt. Eingeladen werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Tagesordnung: 1. Pachtauszahlung 2. Kassenbericht 3. Bericht Revi.-Komm. 4. Bericht Jagdpächter 5. Sonstiges 6. Wildessen ORTSCHAFT HARTMANNSGRÜN/ PFAFFENGRÜN Neuigkeiten aus der Spatzenburg Nun fängt das schöne Frühjahr an. Die großen und kleinen Spatzen warten schon auf warmes Frühlingswetter und deshalb machen wir uns auf die Spuren des Frühlings. Entdeckt haben wir 6. AUSGABE ihn auf Wiesen und im Garten. Dort singen die Vögel ihre ersten Frühlingslieder und die Frühblüher wachsen, ganz schön spannend was da alles zu sprießen beginnt. Auch im Kindergarten basteln und pflanzen wir einiges zu unserem Frühlingsthema. Außerdem bereiten wir uns derzeit auf den Malwettbewerb zum 100. Geburtstag des Rathauses vor. Aus diesem Grund haben wir einen Ausflug zum Treuener Rathaus unternommen. Dort konnten wir viele Fenster, Rundbögen und die große Rathausuhr begutachten. Jetzt heißt es nur noch selbst ein Rathausbild zu gestalten. In diesem Sinne haben wir alle Hände voll zu tun in unserer Spatzenburg, deshalb verabschieden wir uns bis zum nächsten Mal. Eure Spatzen ☺ WAS SONST NOCH INTERESSIERT Kleine Handgriffe, große Wirkung Das eigene Zuhause jetzt schon für den nächsten Winter wappnen Der Frühling steht vor der Tür und die Heizung kann in die Sommerpause gehen. Trotzdem lohnt es sich, kurz an die kalten Füße der vergangenen Monate zurückzudenken. Während der warmen Jahreszeit ist nämlich die perfekte Gelegenheit, Wohnung oder Haus mit ein paar einfachen und kostengünstigen Maßnahmen für den nächsten Winter zu wappnen. Lutz Hörnig, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen, gibt einige hilfreiche Tipps: Fenster und Türen abdichten: „Alte Fenster und Türen sind oft undicht. Zugluft und Energieverluste sind die Folge“, erläutert Lutz Hörnig. Dichtungsbänder und Bürstendichtungen lassen sich leicht selbst anbringen und schaffen zuverlässig Abhilfe. Umräumen: Ist der Heizkörper durch Verkleidungen, Möbel oder Vorhänge verdeckt, kann seine Wärme nicht voll genutzt werden. Außerdem kann das Thermostatventil durch den Wärmestau unter der Abdeckung nicht die richtige Raumtemperatur einstellen. Die Folge: Das Zimmer bleibt kalt. Heizkörper entlüften: Gluckernde Heizkörper sind nicht mehr vollständig mit Wasser gefüllt und werden daher nicht richtig warm. Mit einem speziellen Schlüssel und wenigen Handgriffen können sie entlüftet werden. Verbraucher sollten aber vorher ihren Vermieter, Hauswart oder die Hausverwaltung informieren, denn möglicherweise muss anschließend oder auch schon vorher Wasser ins Heizungssystem nachgefüllt werden. Heizkörpernischen dämmen: Die Außenwand in Heizkörpernischen ist dünner und wird vom Heizkörper stark erwärmt. So geht viel Wärme verloren. Ist zwischen Heizkörper und Außenwand ausreichend Platz, können hinter dem Heizkörper geeignete Dämmstoffplatten angebracht und so diese Wärmeverluste reduziert werden. Bei allen Fragen zum Heizen und Dämmen und zu sonstigen Fragen zu Energieeffizienz und -einsparung hilft die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Mietern, Eigentümern und Bauherren: online, telefonisch, mit einem persönlichen Beratungsgespräch oder mit einem Energie-Check vor Ort. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 21 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 SEITE 21 WAS – WANN – WO? Kindertheater „Kaspers Märchenstube“ in der Goethehalle Am Freitag dem 31.03.2015 begrüßt Sie das Puppentheater Hein aus Crimmitschau, mit dem Programm „Kasperle und der kleine Rabe Socke“, in der Goethehalle. Um 16:30 Uhr beginnt das einstündige Märchen, mit traditionellen Handpuppen aus Holz, für Kinder ab 2 Jahren und auch für Erwachsene. Inhaltlich geht es um den kleinen Raben Socke, der eigentlich sehr nett ist, aber alles klaut was ihm vor dem Schnabel kommt. Seinen Freunden gelingt es nicht, ihre Schätze sicher vor ihm zu verstecken. Der Kasperle hilft ihnen, ihre stibitzten Sachen wieder zubekommen. Eine aufregende Geschichte für die ganze Familie. Die jungen und junggebliebenen Zuschauer werden während der Vorstellung immer wieder in den Ablauf mit einbezogen. So sollen spielerisch Werte wie Hilfsbereitschaft und Ehrlichkeit vermittelt werden. Der Einlass beginnt 16:00 Uhr, der Eintritt beträgt 6,00 € pro Person (bei Vorzeigen eines Flyers mit Kinderermäßigung kostet der Eintritt 5,00 € pro Kind). Nachträglich herzliche Glückwünsche von der Bürgermeisterin der Stadt Treuen an unsere Geburtstagsjubilare Ortschaft Altmannsgrün 20.03.2015 75 Jahre Joachim Seidel Ortschaft Eich Stadt Treuen 13.03.2015 70 Jahre 71 Jahre 72 Jahre 73 Jahre 14.03.2015 85 Jahre 75 Jahre 74 Jahre 72 Jahre 76 Jahre 92 Jahre 15.03.2015 73 Jahre 19.03.2015 86 Jahre Friedrich Steudel 16.03.2015 88 Jahre Walter Bartz Siglinde Blechschmidt Brigitte Sudau Martina Walther 21.03.2015 75 Jahre 79 Jahre Brigitte Kayser Egon Roth Ortschaft Hartmannsgrün/ Pfaffengrün Christa Gottschald Dieter Gräser Ingrid Haß Adolf Krüger Ingeborg Rausch Margarete Stengel 22.03.2015 84 Jahre 70 Jahre 85 Jahre 84 Jahre 83 Jahre 87 Jahre Siegfried Bachmann Gerd Lange Ursula Mädler Helga Regner Gisela Reiher Gertrud Reinhold 23.03.2015 82 Jahre 79 Jahre 76 Jahre 86 Jahre Gisela Blei Irmgard Kemnitzer Werner Poller Günter Schmidt Hubert Persigehl 16.03.2015 79 Jahre 81 Jahre 91 Jahre 81 Jahre 75 Jahre Eduard De Vries Gerhard Drehmann Liebgard Eismann Robert Tonn Elvira Wolf 17.03.2015 75 Jahre 76 Jahre Günter Bamberger Brigitte Seifert 18.03.2015 79 Jahre 90 Jahre 70 Jahre 70 Jahre Helmut Kubiak Marga Landgraf Anke Mothes Jürgen Weller 24.03.2015 82 Jahre 87 Jahre 73 Jahre 73 Jahre 25.03.2015 78 Jahre 77 Jahre 74 Jahre 74 Jahre Fritz Hartmann Lieselotte Lenk Brigitte Menyhart Herta Steinbach Maria Abrolat Edelgard Hummel Ursula Müller Manfred Strobel Elfriede Penig Hartmannsgrün 15.03.2015 73 Jahre Günter Zürnstein Ortschaft Schreiersgrün 14.03.2015 73 Jahre Dieter Zeitler 16.03.2015 77 Jahre Margo Müller 17.03.2015 77 Jahre Margitta Jahn 20.03.2015 80 Jahre Peter Kallaucke 90 Jahre Gertraude Kraus 23.03.2015 70 Jahre Christine Seidel 24.03.2015 77 Jahre Ursula Lupprian LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 22 SEITE 22 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 KIRCHEN-NACHRICHTEN Gottesdienste und Veranstaltungen Ev.-luth. Kirche Sonntag, 29. März 2015 13:30 Uhr Konfirmationsgottesdienst Gründonerstag, 02. April 2015 19:00 Uhr Andacht mit Feier des Heiligen Abendmahls mit unseren Konfirmanden, ihren Eltern, Paten und der Gemeinde Karfreitag, 03.April 2015 15:00 Uhr Sakramentsgottesdienst Ostersonntag, 05. April 2015 Liturgische Osternachtsfeier 05:00 Uhr Auferstehungsandacht in der Friedhofskapelle 06:00 Uhr Festgottesdienst 09:00 Uhr Gottesdienste der Ev.-method. Kirche Gemeindezentrum Eben-Ezer-Kirche Treuen, W.-Rathenau-Straße 18 Sonntag, 29. März 2015 (Palmsonntag) 9:15 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Katholische Kirche St. Joseph Kapelle Treuen, Fr.- Engels-Straße 10 (Hintergebäude) Samstag, 28. März 2015 17:00 Uhr Heilige Messe Ostersonntag, 05. April 2015 07:30 Uhr Heilige Messe Ostermontag, 06. April 2015 11:00 Uhr Heilige Messe Evang.-Freikirchliche Gemeinde Treuen, Goethestraße 5 Sonntag 10:00 Uhr Gottesdienst Gemeinschaft der 7. - Tags - Adventisten Treuen, Bahnhofstraße 22 Jeden Sonnabend 09:00 Uhr Gottesdienst JEHOVAS ZEUGEN Millionen kommen – Sie auch? Weltweit gedenken Jehovas Zeugen einmal im Jahr des Todes Jesu Christi. Dieser Gedenktag ist ihr höchster Feiertag. Fast 20 Millionen kamen letztes Jahr, um Jesu Gebot zu befolgen. Er sagte: „Tut dies immer wieder zur Erinnerung an mich“. Die Gedenkfeier für 2015 findet am Freitag, den 3. April statt. Zu diesem besonderen Anlass laden Jehovas Zeugen Sie in den nächsten Tagen herzlich ein. Dort erfahren Sie, wie Jesu Leben und Tod für Sie Gutes bewirken kann. Ort der Feier: Treuen Mittlerer Ring 4 Beginn: 19:30 Uhr und 21:00 Uhr Jehovas Zeugen laden weltweit zu einer weiteren Veranstaltung ein. Es geht um ein praxisnahes Thema für die Familie. Schon heute kann man eine glückliche Familie sein. Wie? Die biblische Antwort erhalten Sie am Sonntag, den 12. April durch den Vortrag: „Vollkommenes Familienglück ist verheißen“. Ort der Veranstaltung: Königreichssaal von Jehovas Zeugen, Treuen Mittlerer Ring 4 Beginn jeweils um 9:30 Uhr und 17:30 Uhr Informationen über die Gedenkfeier und weitere Zusammenkünfte in Ihrer Nähe finden Sie auch auf: www.jw.org → Über uns → Zusammenkünfte In der Anlage erhalten Sie wieder die Termine der Landeskirchlichen Gemeinschaft Treuen zum Abdruck in Ihren Rubriken der Veranstaltungs hinweise. 6. AUSGABE Läuteordnung des Ev.-Luth. St. Bartholomäus-Kirchgemeinde Treuen LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 23 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 KINDER & JUGEND Kinder- und Jugendzentrum Treuen Friedensstrasse 3; 08233 Treuen Tel.: 037468/2398 www.juzet-treuen.de Veranstaltungskalender April 2015 Donnerstag, 02.04.15 / 13.30 Uhr Kleines Osterspektakel Dienstag, 07.04.15 / 14.00 Uhr (2,- ) Kochnachmittag Mittwoch, 08.04.15 / 10.00 Uhr (6,- ) Kletterhalle in Zwickau Donnerstag, 09.04.15 / 13.00 Uhr GPS – Tour im Vogtland Freitag, 10.04.15 / 13.00 Uhr Planungsgruppe Kinderfest - für alle Interessenten, die unser diesjähriges Kinderfest mit planen wollen Montag, 13.04.15 / 15.00 Uhr Spielenachmittag Donnerstag, 16.04.15 / 16.00 Uhr Aktion „Grüner Daumen“ Montag, 20.04.15 / 16.00 Uhr Yu – Gi – Oh - Turnier Donnerstag, 23.04.15 / 16.00 Uhr Schachturnier Freitag, 24.04.15 / 16.00 Uhr (0,50 ) Entspannungstag Dienstag, 28.04.15 / 15.00 Uhr Hockeyturnier Teilnahme an allen Veranstaltungen nur mit vorheriger Anmeldung möglich! Schließtage im April: 03.04.15 – 06.04.15 SEITE 23 LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 24 SEITE 24 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 6. AUSGABE AUS DEM VEREINSLEBEN Gartensparte „Edelweiß“ In der Gartensparte „Edelweiß“ in Treuen (Nähe Norma) sind 3 Gärten zu vergeben. Die Grundstücke sind 250 Quadratmeter groß und haben Wasser- und Elektroanschluss. In unserem Schaukasten am Eingang findet man weitere Angaben zum Vereinsleben. Bei Interesse bitte Anfragen an: - R. Heinig Tel.: 037468/2296 - B. Falke Tel.: 037468/2903 Nachruf Am 08. März 2015 verstarb nach langer schwerer Krankheit im Alter von 69 Jahren unser langjähriges Vereinsmitglied Steffen Sprunk Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie. Gerhard Jacobi 1.Vorsitzender SG Pfaffengrün Renato Rink Abteilungsleiter Fußball Osterschießen 2015 Datum: 28.03.2015 Zeit: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Ort: Schießstand Treuen Wer: Jeder ab 16 Jahren Waffe: Kleinkalibergewehr Visierung: Diopter oder offene Visierung Anschlag: aufliegend oder freistehend Oster - Schießen am 28. März Entfernung: 50 m und zum Ziele: 1 Scheibe mit zwei Spiegeln a 6 Schuss (gesamt 12 Schuss), ein schlechter Treffer wird pro Spiegel gestrichen Die Schützengesellschaft 1802 Treuen e.V. lädt ein zum Western - Schießen am 11. April Bei beiden Wettbewerben sind Gäste gerne gesehen. Jugendliche ab 16 Jahre bitte in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Geschossen wird mit Kleinkalibergewehr zum Western- Schießen mit für den „ Wilden Westen“ typischen Waffen, welche für Gäste gerne gestellt werden. Zeit: 15 min Startgebühr: 3,00 Euro (Nachkauf möglich) Versicherung: 1,00 Euro (Nichtmitglieder) Preise: 1.Platz bis 3.Platz (Gäste) 1.Platz bis 3.Platz (Mitglieder) Bemerkung: Waffe und Munition wird für Gäste gestellt. je 1 Hauskaninchen (tiefgefroren) je 1 Hauskaninchen (tiefgefroren) Die Startgebühr beträgt jeweils 3,- Euro + 1,- Euro Tagesversicherung. Den Siegern sowie den Plätzen 2 und 3 winken typische Preise – zum OsterSchießen beispielsweise ein Osterhase( tiefgefroren). Wir freuen uns auf ihr Kommen und begrüßen sie gerne am Schießstand Treuen (ehem. Güterabfertigung) Gut Schuss - wünscht Die Preise können im Pieschel´s Eiscafé, Bahnhofstraße 31, abgeholt werden. (nur nach Wettkampfschluss gegen Vorlage eines Gewinnscheines bis 18:00 Uhr) LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 25 6. AUSGABE DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 SEITE 25 INFO-ECKE Natur- und Umweltzentrum Vogtland e.V. “Natur-u. Umweltzentrum Vogtland” (Michael Thoß, Ornithologe) Anmerkung: Teilnehmerzahl unbegrenzt, Wegstrecke 8 km Kosten: Erwachsene 4,00 €, Kinder 2,00 € Veranstaltungen April Weitere Details zu allen Veranstaltungen finden Sie im Internet oder rufen Sie uns an! 18. April 09:00 – 15:00 Uhr 23. April 08:00 – 13:00 Uhr 24. April 18:00 – 21:00 Uhr 30. April 09:00 – 13:30 Uhr Obstbaumschnitt und Veredlung Wer in seinem Garten regelmäßig gesundes Obst ernten will, muss seine Obstbäume und Beerensträucher regelmäßig und fachgerecht schneiden. Für den fortgeschrittenen Hobbygärtner ist auch die Veredlung interessant. Unter Veredelung versteht man eine traditionelle Form der künstlichen vegetativen Vermehrung von verholzenden Pflanzen. Tipps und Tricks mittels Vortrag und praktischen Vorführungen sowie Informationsmaterial dazu bekommen Sie von unseren Referenten: Herr Dr. Bernhard und Herr Weisbach. Anmeldung: bis 15.04.15 Kosten: 9,00 € Fachexkursion: Unterwegs in den Mooren um Hammerbrücke Veranstalter: Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“(Michael Künzel) gemeinsam mit dem “Natur-u. Umweltzentrum Vogtland”(Michael Thoß, Ornithologe) Anmerkung: Teilnehmerzahl unbegrenzt, Wegstrecke 15 km Kosten: Erwachsene 4,00 €, Kinder 2,00 € Zum Tag des Baumes machen wir einen Waldspaziergang der anderen Art – „Was Bäume und Kräuter uns erzählen“ – Mythen und Märchen sowie uraltes Wissen neu aufbereitet und aufgetischt, Baumpflanzung, anschließend Lagerfeuer, Verkostung u.a. von selbst gesammeltem „Blätter“-Salat. Viel Vergnügen mit der Försterin Karin Hohl und der Kräuterfrau Anita Seifert. Anmeldung: bis 22.04.15 Kosten: Erwachsene 17,00 €, Kinder 10,00 € Fachexkursion: Teichgebiet Unterlauterbach, eine Entdeckungstour im Reich des Milans Veranstalter: Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“(Michael Künzel) gemeinsam mit dem WISSENSWERTES Notruf: Polizei: 110 Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 Giftnotruf: (0361) 730730 wichtige Telefonnummern: Polizeistandort Treuen: Tel.: 679380, Fax: 2328 Polizeirevier Auerbach: 03744/2550 Rettungsleitstelle Plauen: 03741/19222, 226162 oder 224666 Klinikum Obergöltzsch: 03744/3610 Telefon-Seelsorge: 0800-111 0 111/0800-111 0 222 Tag und Nacht 24 Stunden kostenfrei erreichbar Dienste: ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeit: 116117 Störungs- und Bereitschaftsdienste Gas: am Tag: 03744/2600; rund um die Uhr: 0371/451444; Wasser/Abwasser: 03741/4020 MITNETZ Strom, kostenlose Entstörungshotline 0800 2 305070 Montag bis Sonntag 0.00 bis 24.00 Uhr Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Treuen: Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Tel.: 037468/638-0, Fax: 037468/63860 E-Mail: [email protected], Internet: www.stadt-treuen.de Beratungen und Sprechstunden: … im Rathaus Beratungsraum (2. Stock) Friedensrichter Beratungssprechstunde jeden 3. Dienstag im Monat von 16:00 – 18.00 Uhr. Telefonische Absprachen mit der Friedensrichterin sind auch unter 037468 / 2253 möglich. Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen u. a. zu folgenden Themen: Heizkostenabrechnung Gasanbieter-/Stromanbieterwechsel energiesparende Heizsysteme Wärmepumpe, Solar, Holzheizung Stromsparberatung, Haushaltgeräte baulicher Wärmeschutz Gebäude-Energieausweis Fördermittel In Treuen findet die Energieberatung jeden 2. Dienstag im Monat von 14–18 Uhr statt. Termine können vereinbart werden unter 0180-5-797777, Zentrales Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen, Montag– Freitag 09.00–16.00 Uhr (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich, ab 01.03.2010 Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.). oder unter 037467-20135. LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 26 SEITE 26 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 Suchtberatung Jeden Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr 6. AUSGABE Spieltage in den Kindereinrichtungen für Kinder, die keine Einrichtung besuchen: … in anderen Einrichtungen: Kinderkombination „Villa Kunterbunt“, Innere Herlasgrüner Str. 11 Tel. 037468/2623. Jeden 1. Mittwoch im Monat von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr Am Graben 12, 08209 Auerbach, Fax: 03744/ 219643, Mail: [email protected] Kindergarten „Nesthäkchen“ Lengenfelder Str. 4 Öffnungszeiten: Mo. 13.00 – 18.00 Uhr Tel. 037468/2361. Jeden 3. Dienstag im Monat von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Die. 09.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00 U–hr Spielgruppe in der Kindertagesstätte „Märchenland“, Oststr. 88 Mi. / Do. 10.00 – 12.00 / 13.00 – 16.00 Uhr Tel. 037468 / 2622 Termintelefon: 03744 / 219 641 Unsere Termine 2015: 14.04.; 12.05.; 09.06.; 07.07.2015 in der Zeit zwischen Mo. – Do. 10.00 – 12.00 Uhr 09.00 – 10.30 Uhr. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Auerbach/Vogtland e. V. – Schuldnerberatung Kinderkombination „Pfiffikus“ Schreiersgrün, Auerbacher Str. 10, Eisenbahnstr. 14, Haus II, 08209 Auerbach, Tel. 03744/2722764 Tel. 037468/2439. Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen gGmbH Jeden 1. Montag im Monat von 9 Uhr bis 10.30 Uhr Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Auerbach Kindergarten „Spatzenburg“ Hartmannsgrün, Dorfstr. 53, Tel. 037468/2703. Herrenwiese 9, Tel. 03744/831215 Jeden 2. Dienstag im Monat von 09.00 bis 10.30 Uhr. Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V. In den Schulferien findet kein Spieltag statt. Tel. 037468 / 2703 Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung sowie Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Beratungsstelle Auer- Kinderkombination „Kleine Strolche“ Eich, Schulstr. 15, Tel. 037468/2123. bach, Blumenstr. 34, Tel.: 03744/831260 Jeden 3. Mittwoch im Monat von 15.30 bis 16.30 Uhr. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen Evangelische Kindertagesstätte „Schatzinsel“, Pfarrstr. 4 b, Auerbach, Herrenwiese 9a, Tel.: 03744/831214 Tel. 037468 /2816. Jeden 1. Dienstag im Monat vormittags Jugendberufshilfe im Jugendzentrum Treuen 1. Dienstag im Monat, 16.00 Uhr. Terminvereinbarung über und nach tel. Absprache individuelle Schnuppertage Tel.: 03744/831283 Kindertagesstätte „Grashüpfer“ Neuensalz, Genossenschaftsweg 8 Tel. 03741/413166. Jeden 1. Dienstag im Monat von 09.30 bis 11.00 Uhr Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“, Mechelgrün, Schulberg 1, Tel. 037463/89038 Jeden 1. Mittwoch im Monat von 09.30 bis 10.45 Uhr Verbraucherzentrale Sachsen – Beratungsstelle Auerbach Impressum: Der Treuerer Landbote erscheint 14-tägig (jeweils donnerstags), liegt in Geschäften und Einrichtungen des Verbreitungsgebietes zur kostenlosen Mitnahme aus und kann im Sachgebiet Zentrale Verwaltung/Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung Treuen eingesehen werden. Die namentliche Aufstellung der Geschäfte und Einrichtungen, in denen das Amtsblatt ausliegt, wird in regelmäßigen Abständen im Treuerer Landboten veröffentlicht. Herausgeber: Stadtverwaltung Treuen, Markt 7, 08233 Treuen, Tel. 037468/63839, Fax: 037468/63854, E-Mail: [email protected], Internet: www.stadt-treuen.de Bäder zum Wohlfühlen finden Sie bei Verantwortlich für amtlichen Inhalt: Bürgermeisterin Andrea Jedzig. Nichtamtliche Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Gestaltung und Druck: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Str. 83, 08233 Treuen. HAUSTECHNIK Sanitär • Heizung • Küche • Bedachung Schleiz, Industriestraße 7, 07907 Schleiz Tel. 03663/4843-0 Treuen, Gewerbestraße 5, 08233 Treuen Tel. 037468/633-0 Montag – Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr BESTATTUNGEN Hannemann Ansprechpartner: Chessy Kölbel Dem Leben einen würdigen Abschluss geben. 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Redaktionsschluss Am Mittwoch, den 22.04.2015 um 18:00 Uhr Im Büro für Deutsche Vermögensberatung René Kaiser Schillerstraße 2, 08233 Treuen Wir bitten um Voranmeldung unter Tel. 037468/767808 oder Mobil 0172/6223236 für Beiträge, Veranstaltungsmeldungen, Infos etc. in der nächsten Ausgabe: 01.04.15 Speisegaststätte > „Vaterland“ >>>>>=<;:9876>>>>>> 58994322<1 >82>> > > > 02>&%$#"! #/.;-;<8,.+>>*>))(''&)%(''>$6;>#>>"8!76& <1> # ### # !# ! ## # ;<8!>;3><;!31>€>)%'>>>> ter s O e h o r F 02#&$##&$#"! #*>))(''&)%(''>$6;>#>"<!,9876<!>!,<;--<,# 28,>9<74<;<1>3;!<8!<1><:8.98,,<1>8<>5<8<!76.-4<9<>3;!<<!76399<1-89<,> !38<><81<2>,;.26.-,<1><!!<;,# ;<8!>;3><;!31>€>)''> Am Kareitag haben wir fr Sie Fischtag und 02>&%$# #### # *>))(''&)%(''>$6;>#>>> .>397<>8,.>>8::.>&>.!,.>&>.11.>3,,.> am Wochenende leckere ;<8!>;3><;!31>€>)%'>>>> 01> <<2>)(>311,.+>82> 31.,>*))>@>)%>$6;#>> 8<,<1>8;>61<1>1!<;<><98<,<1>6<2<1--<,!>.1(> wünscht Ihnen und Ihrer Familie Das Team von Vaterland Ria und Christian Weller-Musiol und Gerd und Marion Weller > > > $1!<;<1>>/981.;8!76<1>/.9<1<;>')>-81<1>8<>.->> 1!<;<;>=32<.+<>1,<;>(=3,<9".94<1!,<81(<>1>82>=3,<9(> > 6;<>8!76;<!<;8<;1+>1<62<1>8;>+<;1<><1,+<+<1>1,<;>> Osterspezialitäten. 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An dem heutigem Tag geht um Mode, Beauty und Styling für unsere 5 bis 10jährigen. Neben einer kleinen Modenschau möchten Stylisten Tipps zum professionellen Schminken, zu Trendfrisuren, Modeschmuck und natürlich zu frecher Kindermode geben. Bepflanzte Wachskugel Aus einer Styroporkugel, Eierpappen und Wachs wird eine österliche Deko. Sa., 25. April um 19:30 Uhr CLUB FEELING Heute sind unsere musikalischen Gäste: CHRIS FIZZ - eine Partyrockband aus Sachsen schafft mit Ihrem Spaßrock den Spagat zwischen Tanz- Party-und Rockmusik. Genießen sie eine musikalische Reise durch 40 Jahre Rockmusik von AC/DC über CCR bis ZZ Top. Ohne technischen Schnick Schnack spielt und unterhält sie die Band natürlich und live. LB 6 – 26.3 yvi_Layout 1 24.03.15 10:04 Seite 28 SEITE 28 DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015 Treuen/Pfaffengrün Junge Familie sucht dringend Baugrundstück bis 1.000 m2 in Treuen. Tel. 03745-749277 Helle Souterrain-Wohnung mit sep. 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Tomatensuppe * gegrillte Hähnchenbrust mit hausgemachten Nudeln und Champignonrahm * Vanillepuddingcreme mit Beerengrütze und Joghurteis) ers on 55,50 € 17.0 0U hr inkl. Mineralwasser und Orangensaft während des Kochens Getränkepauschale für 17,00 € p. P. zubuchbar KOCHKURS oder KÜCHENPARTY In der Küche schmecktʼs am BESTEN Selbst-Mitkochen bei * Familienfeiern * Partys mit Freunden * Firmenfeiern BEST WEST TERN WESTERN Hotel Am Straßberger Straßberg ger Tor Tor Straßberger 08527 ßberger Straße 37- 41 · 0852 7P Plauen Straß T elefon e Telefon Fax 870 - 0 03741 28 2870 0 -100 03741 2870 Kochkurs Spezial Königstr. 19, 08233 Treuen Tel. +49 037468 76 48-0, Fax 76 48-55 [email protected], www.forner.org
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