Ausgabe 06 / 2015

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Amtsblatt der Stadt Treuen einschließlich der Ortschaften und Ortsteile
Nicht vergessen!!!
In der Nacht vom
28. zum 29.03.2015
beginnt die
AUSGABE NUMMER 6
26. MÄRZ 2015
22. JAHRGANG
Sommerzeit.
100 Jahre Treuener Rathaus
Unser Rathaus ist 100 Jahre alt.
Auch wir wollen hier
am 30.05.2015
zum Hutzentag
mit Ihnen feiern.
Viele Überraschungen warten auf Sie.
Ihre
Andrea Jedzig
Bürgermeisterin
BINDER
Fahrschule
August-Bebel-Straße 30 · 08233 Treuen · Tel.: 037468 /2105
Die Motorradsaison beginnt.
Starte mit uns in den Frühling!
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DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
6. AUSGABE
Liebe Treuener, liebe Gäste und Freunde unserer Stadt,
fr das bevorstehende Osterfest wünsche ich Ihnen ohe erholsame Feierage
sowie eine schöne Zeit im Kreise Ihrer Familien und Freunde.
Besonders gße ich unsere Kinder und wünsche Ihnen eine erfolgeiche Suche
sowie ein gt geflltes Osterest.
Ihre
Bürgermeisterin
Bild: Clara Knoll, Kindereinrichtung „Nesthäkchen“, 5 Jahre
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6. AUSGABE
DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
SEITE 3
Beschluss 08 / 01 / 15
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, mit Verweis auf die Beschlüsse zur Durchführung des grundhaften Ausbaus der Straße „Neue Welt“ und der
Ordnungsmaßnahme „Albrecht-Dürer-Straße, 3. BA, und Postplatz“
im Rahmen der Sanierung Stadtkern Treuen, Stadtratsvorlagen-Nr.
2015/03 und 2015/04 öffentlich, die Finanzierung dieser Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 78 Abs.
1 und 2 SächsGemO über die Inanspruchnahme von Kommunalkreditmitteln in Höhe von insgesamt 418.800 € zu sichern. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Einzelgenehmigung zur
Kreditermächtigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.
Haushaltsvollzug nach § 78 SächsGemO (vorläufige Haushaltsführung)
hier: Beschluss zur Aufnahme eines Kommunalkredites zur Finanzierung des grundhaften Ausbaus der Straße „Neue Welt“ und der
Ordnungsmaßnahme „Albrecht-Dürer-Straße“, 3. BA und Postplatz“ im Rahmen der Sanierung Stadtkern Treuen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.):
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
ÖFFENTLICHE
BEKANNTMACHUNG
Zur Sitzung des Stadtrates der Stadt Treuen am 25.02.2015 wurden
folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlüsse der Finanzverwaltung:
Sachverhalt:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt noch kein beschlussfähiger,
ausgeglichener Haushaltsentwurf für 2015 vor. Für die Geschäfte
der laufenden Verwaltung wie auch für die Investitionstätigkeit gelten folglich die Regelungen des § 78 SächsGemO für die vorläufige
Haushaltsführung.
In den Sitzungen des Technischen Ausschusses am 03.02.2015
und des Verwaltungsausschusses am 04.02.2015 wurde der aktuelle Sachstand der städtischen Haushaltswirtschaft, insbesondere
die voraussichtlichen Jahresabschlüsse 2013 und 2014, die Entwicklung der Steuerkraft sowie der Planungsstand 2015, erläutert
und diskutiert.
Im Speziellen wurde dabei auch die Frage erörtert, in wie weit die
Straßenbaumaßnahme „Neue Welt“ als notwendige Folgemaßnahme der beginnenden Kanalverlegung, in Kooperation mit dem
Zweckverband Wasser Abwasser, sowie die, das Programm der
städtebaulichen Erneuerung (SEP) „Stadtkern Treuen“ abschließende Ordnungsmaßnahme „Albrecht-Dürer-Straße, 3. BA, und
Postplatz“ im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung finanzierbar sind.
Im Ergebnis einer Beratung am 26.01.2015 mit der Rechtsaufsichtbehörde im Landratsamt Vogtlandkreis, bei der der aktuelle Sachstand zur Haushaltswirtschaft der Stadt Treuen sowie die
Dringlichkeit dieser beiden Investitionsmaßnahmen erörtert worden
sind, wurde mit Hinweis auf § 78 Abs. 1 und 2 SächsGemO signalisiert, dass die Genehmigung einer Einzelkreditermächtigung innerhalb dieses haushaltsrechtlichen Rahmens denkbar sei.
Nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO darf die Gemeinde, wenn die
Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht erlassen ist, Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Dabei darf sie insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Auszahlungen des
Finanzhaushalts, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge
vorgesehen waren, fortsetzen.
Reichen die Finanzierungsmittel für die Fortsetzung von Bauten,
Beschaffungen und sonstigen Auszahlungen des Finanzhaushalts
nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, darf die Gemeinde nach Abs. 2, mit
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bis zu einem Viertel des
durchschnittlichen Betrages der Kreditermächtigungen für die beiden Vorjahre aufnehmen.
Dies wäre, bei einer Gesamtkreditermächtigung 2013 und 2014 in
Höhe von 1.900.000 €, ein Betrag von bis zu 475.000 €.
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Beschluss 09 / 01 / 15
Spendenannahme auf der Grundlage von § 73 Abs. 5 SächsGemO
hier: Beschluss zur Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Annahme und Weiterleitung von Spenden
Sachverhalt:
Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts ist u.a. der § 73 SächsGemO um einen Absatz 5 ergänzt worden, wonach die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1
Abs. 2 SächsGemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf,
die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen.
Die Einwerbung und die Entgegennahme einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Zuwendungen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Demnach müssen seit dem 01.01.2014 alle Spenden, Schenkungen
oder ähnliche Zuwendungen durch den Gemeinderat bestätigt werden.
Beschluss:
Der Stadtrat bevollmächtigt die Bürgermeisterin, die in der Anlage
aufgeführten Spenden anzunehmen und entsprechend des vorgegebenen Spendenzweckes weiterzuleiten bzw. zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.):
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
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Beschlüsse der Bauverwaltung:
Beschluss 02 / 01 / 15
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Satzung über die erleichterte Zulässigkeit
von Vorhaben im Außenbereich der Stadt Treuen „An der Waldstraße“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung).
Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Treuen hat am 09.07.2014 die Aufstellung
der Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Au-
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DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
ßenbereich der Stadt Treuen „An der Waldstraße“ gemäß § 35 Abs.
6 BauGB (Außenbereichssatzung) beschlossen.
Die Stadt Treuen hat die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
sowie die Offenlage des Satzungsentwurfs in der Zeit vom 22.09. 22.10.2014 durchgeführt.
Im Rahmen des durchgeführten Trägerverfahrens gab es keine Einwände.
Es wurde jedoch festgestellt, dass es für diese Flurstücke bereits
genehmigte Planungen gibt, die teilweise als Unterlagen vorliegen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Satzung über die erleichterte Zulässigkeit
von Vorhaben im Außenbereich der Stadt Treuen „An der Waldstraße“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.):
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
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Beschluss 03 / 01 / 15
Straßenbaumaßnahme „Neue Welt“
hier: Durchführungsbeschluss über die Vergabe der Planungsleistungen
Sachverhalt:
Der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV) plant
in den Jahren 2015 und 2016 die Schmutzwassererschließung und
die Rohrnetzauswechslung Trinkwasser in der Neuen Welt, An der
Siedlung und in der Albrecht-Bühring-Straße.
Bei den Verkehrsflächen, die durch die Stadt Treuen bei früheren
Baumaßnahmen erneuert wurden, stellt der ZWAV nach Verlegung
der Schmutz- und Regenwasserkanäle und Trinkwasserleitungen
mit allen notwendigen Hausanschlüssen im Grabenbereich die
Fahrbahnbefestigung wieder her. Die Einbaudicken der ungebundenen und gebundenen Schichten des Fahrbahnoberbaus richten
sich dabei nach dem aktuellen Zustand. Kosten für die Stadt
Treuen entstehen hierbei nicht.
Im Jahr 2015 sollen neben der Maßnahme 4 weitere Straßenabschnitte vom ZWAV umgesetzt werden.
Die Abschnitte 1 und 2 sind so schmal und im Ausbauzustand so
schlecht, dass ein regelgerechter Grabenverschluss nicht hergestellt werden kann. Der ZWAV bietet an, dass er für den Grabenbereich ohne Rückschnittsflächen die kompletten Kosten für den
grundhaften Straßenausbau übernimmt. Die Kosten für die Restflächen und notwendigen Straßenentwässerungseinrichtungen
wären von der Stadt zu tragen. Insgesamt wäre damit allerdings
eine Kostenminimierung gegenüber eines späteren Ausbaus in eigener Regie der Stadt zu erzielen.
Der Abschnitt 3 weist derzeit komplett eine unbefestigte Straßenoberfläche auf, so dass sich der ZWAV hier an den Straßenbaukosten nicht beteiligt. Entweder er deckt den Grabenbereich mit
ungebundenem Material wieder her oder die Stadt Treuen führt
dort einen grundhaften Ausbau durch. In Anbetracht der prekären
Haushaltslage wird von der Verwaltung vorgeschlagen, diesen Straßenabschnitt gemeinsam mit dem Abschnitt 9 im Jahr 2017 grundhaft zu erneuern.
2016 sollen vom ZWAV alle Abschnitte nördlich der Albrecht-Bühring-Straße – also die Abschnitte 5 bis 8 – realisiert werden. Für die
Abschnitte 5 und 6 gilt das gleiche wie für die Abschnitte 1 und 2.
6. AUSGABE
Die Abschnitte 1 bis 8 will der ZWAV alle im Jahr 2015 ausschreiben.
Für die Stadt optional kann im Jahr 2017 der grundhafte Ausbau
des Abschnittes 9 bis zur Wetzelsgrüner Straße und der Abschnitt
3 erfolgen, womit alle Straßen in diesem Bereich regelgerecht und
somit langfristig erneuert wären.
Der Technische Ausschuss stimmte dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 03.02.2015 einstimmig zu.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt:
1. die Durchführung
- des grundhaften Ausbaus der Abschnitte 1 und 2 der Anlage 1) zur Beschlussvorlage 2015/03 im Jahr 2015 und
- des grundhaften Ausbaus der Abschnitte 5 und 6 der Anlage
1) zur Beschlussvorlage2015/03 im Jahr 2016.
2. die Verwaltung zu beauftragen, die umgehende Auslösung der
Ausschreibung der Abschnitte 1, 2, 5 und 6 der Anlage 1) zur
Beschlussvorlage 2015/03 zu veranlassen.
3. die Durchführung des grundhaften Ausbaus des Abschnitts 3
und des Abschnitts 9 der Anlage 1) zur Beschlussvorlage
2015/03, wobei das Jahr der Durchführung im Rahmen der
Haushaltsplanungen festgelegt wird.
4. die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen an die
Projekta – Ingenieurgesellschaft für Tiefbautechnik Auerbach
mbH für die Abschnitte 1, 2, 3, 5, 6 und 9 der Anlage 1) zur Beschlussvorlage 2015/03.
Die Durchführung der Maßnahmen im Jahr 2015 erfolgt im Rahmen
der Regelungen des § 78 Abs. 1 SächsGemO. Da die Finanzierung
der Kosten im Jahr 2015 gemäß Anlage 2) zur Beschlussvorlage
2015/03 über die Aufnahme eines zweckgebundenen Kommualkredites nach § 78 Abs. 2 SächsGemO gesichert werden soll, steht
die Durchführung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der erforderlichen Kreditermächtigung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.):
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
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Beschluss 04 / 01 / 15
Sanierung „Stadtkern Treuen“
hier: Beschluss des Maßnahmekataloges – Fortsetzungsbericht
2015 und Beschluss zur Bestätigung der umgehenden Auslösung
der Ausschreibung zur Ordnungsmaßnahme A.-Dürer-Straße, 3. BA
und Postplatz
Sachverhalt:
1. Maßnahmenkatalog
Im Sächsischen Amtsblatt vom 27.11.2014 wurde die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) für
die Programme der Städtebauförderung 2015 veröffentlicht. Das
Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP)“ wurde nicht mit ausgeschrieben, was bedeutet, dass
in diesem Bund-Länder-Förderprogramm keine neuen Fördermittel
bewilligt werden können und somit schon aus diesem Grund ein
Antrag auf Neubewilligung von Fördermitteln ausscheidet. Zusätzliche Fördermittel könnte die Stadt dann nur durch Umbewilligung
von Mitteln erhalten, die andere Städte und Gemeinden zurückgegeben haben.
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6. AUSGABE
DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
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Ausführliche Erörterung:
Im Zuge der langjährigen Diskussion der Maßnahme Postplatz
wurde der ZWAV bereits 2010 angehört. Er sah lediglich im Bereich
Friedensstraße Abzweig Joh.-Seb.-Bach-Straße Bedarf Trink- bzw.
Abwasserleitungen neu herzustellen. Vor diesem Hintergrund
wurde davon ausgegangen, dass keine gemeinsame Ausschreibung erfolgen muss und die Ausschreibung der Stadt noch im Jahr
2014 realisiert werden kann. Daher wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 17.09.2014 mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat der Stadt Treuen bestätigt die Variante 7 der Beschlussvorlage Nr. 2014/40 als Ausführungsvariante für die Ordnungsmaßnahme A.-Dürer-Str. 3. BA und Postplatz und die
Umsetzung in der Ausführungsplanung. Der Stadtrat der Stadt
Treuen stimmt einer Auslösung der Ausschreibung noch im
Jahr 2014 zu und bekennt sich zur Aufnahme der Maßnahme
in den Haushalt 2015.“
ten Ingenieurbüro Pfaff Kosten in Höhe von 356.000,00 € geschätzt. Die Ausführung der historischen Leuchte, d.h. Sicherung,
Sanierung, teilweise Erneuerung oder Neuanschaffung, ist dabei
nicht inbegriffen.
Eine erneute Abfrage beim ZWAV im Rahmen der letztendlichen
Ausführungsplanung und einer darauf folgenden Tiefenprüfung
durch den ZWAV ergab, dass dieser sich nunmehr doch in weitaus
größerem Umfang im Abwasser- sowie auch im Trinkwasserleitungsbereich beteiligen muss und will. Aufgrund der erforderlichen
Maßnahmen zur Ausführungsplanung verschob sich die Terminkette bis ins neue Jahr. Die geplante Vergabe und Ausgaben noch
im alten Jahr blieben somit aus. Durch die Stadtverwaltung wurde
der Abruf der Fördermittel bis zum letztmöglichen Termin geschoben.
Wie den Stadträten bereits bekannt, hat sich im Verlauf des zweiten
Halbjahres 2014 die Haushaltsgesamtsituation durch einen starken
Rückgang der Gewerbesteuererträge verschlechtert und wird letztlich zu einem nicht unerheblichen Fehlbetrag im Jahresabschluss
2014 führen. Diese Entwicklung hat sich jetzt zu Beginn des Jahres
2015 durch den weiteren Abgang von über 700 T€ Gewerbesteuererträgen, auf Grund von Vorjahresabrechnungen, fortgesetzt. Die
Ertragssituation wird sich ggf. erst im Rahmen des Finanzausgleichs 2016 (Schlüsselzuweisungen) wieder verbessern.
Gemäß § 78 Abs. 1 SächsGemO darf die Gemeinde im Rahmen
der vorläufigen Haushaltsführung nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für
die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Dabei darf sie insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige
Auszahlungen des Finanzhaushalts, für die im Haushaltsplan des
Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. An der hier gegenständlichen Maßnahme wurde im Jahr 2014 nachweisbar (auch
durch Beschlüsse) gearbeitet. Nicht nur, dass Mittel im Haushalt
2014 eingeplant wurden, es wurde auch eine Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme im Jahr 2015 vorgesehen, jedoch
lediglich in Höhe von 125.000 € lt. dem damaligen Kenntnisstand.
Die Summe resultierte aus den erwarteten Einnahmen aus Ablösebeträgen. Erst nach Bestandskraft des Haushaltes positionierte
sich der Stadtrat zur Ausführung der Variante 8 der Ordnungsmaßnahme Postplatz auch unter Inkaufnahme dessen, dass die Maßnahme nicht vollständig mit Fördermitteln untersetzt ist. Es kann
somit von einer Weiterführung der Aufgabe gesprochen werden.
Unabhängig davon und aufgrund unserer in den letzten Jahren
ständig auf- und abschwankenden Einnahmen, ist zum momentanen Zeitpunkt die Finanzierung (flüssige Mittel) der Maßnahme
nicht hinreichend gesichert, so dass eine Ausschreibung nach
rechtlichen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten ist. Würde andererseits bei einer gemeinsamen Maßnahme mit dem ZWAV jedoch zugewartet werden bis Haushaltsrecht vorliegt, würden die
Bauzeit und der durch den ZWAV benötigte Vorlauf eine Durchführung der Ordnungsmaßnahme durch die Stadt in diesem Jahr vereiteln. Erschwerend kommt hinzu, dass bereits erhaltene
Fördermittel unwiederbringlich zurückgezahlt, Altbewilligungen zurückgegeben und Zinsen gezahlt werden müssen. Auch gegenüber
den Grundstückseigentümern in der Stadt wäre es nicht vertretbar,
dass die mit von ihnen gezahlten Ablösebeträgen quasi finanzierte,
bereits beschlossene Maßnahme (siehe Ausführungen oben) wegbricht. Somit würde der Stadt Treuen ein Schaden in vielerlei Hinsicht entstehen und die Maßnahme wird als notwendig und
unaufschiebbar eingeschätzt.
Wie bereits informiert, wurden bei Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen der mit einem positiven Votum des Stadtrates in
seiner Sitzung am 15.10.2014 bestätigten Variante 8 vom beauftrag-
Ohne es natürlich sicher vorauszusehen, wird davon ausgegangen,
dass es sich bei den rückläufigen Einnahmen aus Gewerbesteuern
nur um eine vorübergehende Erscheinung infolge von Investitionen
In diesem Fall der Schließung des Programms haben die Städte in
einem Sachbericht zum Fortschritt und zum weiteren Verlauf der
Maßnahmen dezidiert Stellung zu nehmen. Man spricht hierbei
nicht von einem Fortsetzungsantrag, sondern von einem Fortsetzungsbericht. Die Zuarbeit des Maßnahmenkataloges an den Sanierungsbeauftragten hat umgehend zu erfolgen, so dass der
Bericht bis zum 28. Februar 2015 bei der Sächsischen Aufbaubank
(SAB) eingereicht werden kann.
Bereits 2011 wurde bekannt, dass die Laufzeit des Programmes
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP)
begrenzt ist. Daher war im Fortsetzungsantrag 2012 ein Abschlussszenario bis 2016 darzustellen. In Folge von Gesprächen und Ortsterminen mit dem SMI und der SAB konnte erreicht werden, dass
die Mittel für die Durchführung der Neugestaltung des „Areals Dunkelgasse“, die vertraglich gebundenen Privatmaßnahmen und die
Vergütung des Sanierungsbeauftragten noch mit Bescheid vom
22.08.2012 gewährt wurden.
Wie schon in Vorlagen zur Verwendung der Einnahmen aus der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen mehrmals ausgeführt,
wurde in einem Beratungstermin in der SAB am 20.01.2014 die
Stadt darauf hingewiesen, dass die vereinnahmten Ablösebeträge
vorrangig, das heißt vor dem Abrufen der im Haushaltsjahr 2014
zur Verfügung stehenden Finanzhilfen, im Fördergebiet einzusetzen
sind. Ein Ansparen der Einnahmen – z.B. bis zur Realisierung der
konkret dafür gedachten Maßnahme - wäre nicht zulässig. Dementsprechend wurden im Jahr 2014 vor Abruf der Altbewilligungen die
Einnahmen aus Ablösebeträgen in Höhe von 131.882,20 € gegengerechnet. Finanziell ändert sich dadurch unterm Strich nichts, da
in Folge dessen, Altbewilligungen aus dem Jahr 2014 und der Folgejahre für die geplante und beschlossene Maßnahme Gestaltung
Postplatz frei werden.
2. Auslösung der Ausschreibung zur Ordnungsmaßnahme A.-Dürer-Str. 3.
BA und Postplatz
Obwohl der Stadtrat der Stadt Treuen den Beschluss zur Umsetzung der Ausführungsplanung zu dieser Maßnahme bereits gefasst
hat, bittet die Verwaltung aufgrund der unvorhersehbaren Gegebenheiten – insbesondere durch die Zeitverzögerung in Bezug auf
die einhergehende Leitungserneuerungen des ZWAV und der momentanen finanziellen Lage der Stadt Treuen – um erneute gemeinsame Überlegung und Abwägung!
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DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
zur Auftrags- und somit Umsatzerhöhung handelt. Diese Annahme
begründet sich auf Informationen der Gewerbetreibenden in den
Industrie- und Gewerbegebieten und den bekannten entsprechenden Zeitungsartikeln, dass hier in den vergangen Jahren erneut Millionen investiert wurden und werden. Einer Genehmigung der
Erhöhung des Kassenkredits oder einer Kreditermächtigung und
selbst einer Einzelgenehmigung nach § 78 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO durch die Kommunalaufsicht zur Überbrückung dieser
schweren Zeit wird nach einem gemeinsamen Gespräch am
26.01.15 zuversichtlich entgegengeblickt. Weitere Ausführungen
dazu erfolgen in der Sitzung.
Es steht also daher zur Diskussion, ob der Stadtrat unter Abwägung
aller Belange der Stadt den bereits gefassten grundsätzlichen Beschluss zur Auslösung der Ausschreibung bestätigt und damit der
gemeinsamen Ausschreibung mit dem ZWAV zustimmen kann und
will.
Der Technische Ausschuss stimmte dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 03.02.2015 mehrheitlich zu.
Beschluss:
1. Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt den sich in der Anlage
zur Beschlussvorlage Nr. 2015/04 befindlichen Maßnahmenkatalog für das Fördergebiet „Stadtkern Treuen“ und beauftragt
die Verwaltung, den Fortsetzungsbericht 2015 bei der zuständigen Stelle einzureichen.
2. Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt, den bereits gefassten
Beschluss zur Auslösung der Ausschreibung aus 2014 zu bestätigen und damit die Verwaltung zu beauftragen, die umgehende Auslösung der Ausschreibung der Ordnungsmaßnahme
A.-Dürer-Str. 3. BA und Postplatz, Variante 8 zu veranlassen.
Die Durchführung dieser Maßnahme im Jahr 2015 erfolgt im Rahmen der Regelungen des § 78 Abs. 1 SächsGemO. Da die Finanzierung des Eigenanteils im Jahr 2015 über die Aufnahme eines
zweckgebundenen Kommualkredites nach § 78 Abs. 2 SächsGemO gesichert werden soll, steht die Durchführung unter dem
Vorbehalt der Genehmigung der erforderlichen Kreditermächtigung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.):
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
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0
Beschluss 06 / 01 / 15
SOP „Historisches Stadtzentrum“
hier: Beschluss zur Vergabe des Auftrages zur Erstellung einer Broschüre „Stadtsanierung“
Sachverhalt:
Die Besonderheit des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) liegt in der Kombination von Baumaßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion und der Aktivierung sowie Verstetigung
von partnerschaftlichen Kooperationen aller Akteursgruppen der
Zentrenentwicklung. So wurde sich im Städtebaulichen Entwicklungskonzept zu einer gezielten Einbindung und aktiven Mitbestimmung der Innenstadtakteure bekannt, um damit die Wahrnehmung
und Akzeptanz der Innenstadt bei Bewohnern und Gästen zu erhöhen.
6. AUSGABE
An dieser Stelle setzt der bundesweite Tag der Städtebauförderung
an.
Er findet erstmals am 9. Mai 2015 statt und soll auch in den Folgejahren an jedem zweiten Samstag im Mai durchgeführt werden. Die
Initiative geht auf die Bauministerkonferenz zurück und wird gemeinsam von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund unterstützt.
Durch den Tag der Städtebauförderung sollen u.a. einer breiten Öffentlichkeit Informationen zu Aufgaben, Umsetzung und Ergebnissen der Städtebauförderung und ihrer Erfolge vor Ort näher
gebracht werden. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die weiteren
lokalen Akteure sollen zur Mitwirkung motiviert und neue Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung gefördert werden. Die Teilnahme am
Tag der Städtebauförderung während einer Förderphase ist sinnvoll
und wünschenswert aus Sicht des Freistaates Sachsen und der
SAB. Die Projekte und Veranstaltungen sind als normaler Bestandteil einer Gesamtmaßnahme förderfähig.
Zunächst überlegte die Verwaltung angekoppelt an den Hutzentag
diesbezügliche Veranstaltungen durchzuführen und sich die Synergieeffekte, u.a. auch zur Kostenminimierung, zu Nutze zu machen
und damit eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie die
weiteren lokalen Akteure zu erreichen. Der Hutzentag wurde allerdings dieses Jahr von den Veranstaltern aus terminlichen Zwängen
auf Ende Mai gelegt. Somit reifte die Idee, anknüpfend an die bereits 1997 erstellte Broschüre zur Stadtkernsanierung im Zusammenhang mit einer wiederholt durch die SAB angesprochenen
Neuauflage, nunmehr eine Broschüre „Stadtsanierung“ zu erstellen, die pünktlich zum 09.05.2015 vorliegen soll. Sie soll einen
Rückblick auf Erreichtes in den Sanierungsgebieten „Stadtkern“
und „Obere Stadt“ sowie einen Vorausblick auf noch anstehende
Maßnahmen und Ziele in allen drei Fördergebieten geben.
Drei Firmen der Stadt Treuen wurden daher zur unverbindlichen
Angebotsabgabe aufgefordert.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt, dass die Firma Werbestudio schwarzweiß mit der Erstellung der Broschüre „Stadtsanierung“ zum Preis von 1.846,29 € beauftragt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.):
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
23
22
21
0
0
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war ein Stadtrat
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss 05 / 01 / 15
SOP „Historisches Stadtzentrum“
hier: Beschluss des Maßnahmekataloges – Fortsetzungsantrag
2015
Sachverhalt:
Im Sächsischen Amtsblatt vom 27.11.2014 wurde die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) für
die Programme der Städtebauförderung 2015 veröffentlicht. Eine
Ausschreibung des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren (SOP)“ erfolgte, so dass wie in den vergangenen
Jahren von den anderen Städtebauförderprogrammen gewöhnt,
mittels eines sog. Fortsetzungsantrages eine Beantragung auf Aufstockung der Fördermittel erfolgen kann. Dass der Antrag fristge-
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6. AUSGABE
DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
SEITE 7
mäß zum 28. Februar 2015 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
eingereicht werden kann, werden die Antragsunterlagen auf Basis
des hier zu beschließenden Maßnahmenkataloges von der STEG
zusammengestellt, die bereits im Auftrag der Stadt den Antrag auf
Aufnahme in das Programm im Jahr 2014 vorbereitete.
Aus der momentaner Sicht im Hinblick auf die Haushaltssituation
erscheint es nicht vertretbar, für das Jahr 2015 eine solche Aufstockung zu beantragen, da die Co-Finanzierung derzeit nicht gegeben ist. Um gegenüber dem Sächsischen Ministerium des Innern
und der SAB aber weiterhin als verlässlicher Partner zu gelten, müssen die bewilligten Fördermittel – für das Jahr 2015 110.000,00 € unbedingt mit Ausgaben untersetzt werden. Da sich momentan das
Fördergebiet „Historisches Stadtzentrum“ mit dem Fördergebiet
„Stadtkern Treuen“ überlagert, war bei der Wahl der Maßnahmen
darauf zu achten, dass diese sich - vor dem Hintergrund der Erhebung von Ausgleichsbeträgen - nicht wertsteigernd im Sinne der
Verwaltungsvorschrift auf das Gebiet auswirken. So wurde sich zunächst einzig auf die Förderung von privaten Eigentümern einschließlich der TWV konzentriert, wobei natürlich über das „ob“
und die Höhe der Förderung der Stadtrat gesondert zu entscheiden hat. Zudem wurden noch Beträge für die Tätigkeit des Sanierungsträgers/ -beauftragten, für den sog. Verfügungsfonds und für
die Öffentlichkeitsarbeit eingeplant.
Die für die im Haushaltsjahr 2014 getätigten Ausgaben für die Erstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Voraussetzung für Neuaufnahme in das Förderprogramm SOP in Höhe
von ca. 9.000,00 € (3/3) sind mit Aufnahme in das Programm förderfähig. Da allerdings für 2014 keine Fördermittel ausgereicht wurden, geht dies von der Jahresscheibe 2015 ab, so dass nunmehr
noch 104.000,00 € (2/3) zu untersetzen sind. Auf die Anlage wird
verwiesen.
Für 2016 und die Folgejahre werden schrittweise die mit dem Stadtrat im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes besprochenen Maßnahmen abgearbeitet (siehe Anlage). Vor dem
Hintergrund, dass der Bewilligungszeitraum nur bis 2019 andauert,
werden Fördermittelbewilligungen/ -aufstockungen bis zu
332.000,00 € angestrebt, um diese Maßnahmen realisieren zu können. Ob und in welcher Priorität diese Maßnahmen oder andere
Maßnahmen durchgeführt werden, ist gesondert in den Gremien
zu diskutieren. Eine Änderung gegenüber der SAB ist - wie hinreichend bekannt - im Rahmen des nächsten Fortsetzungsantrages
im Jahr 2016 möglich. Gern nimmt die Verwaltung Anregungen
dazu entgegen.
Weiterhin ein fester Bestandteil in allen Jahren bleibt natürlich die
Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, die im Eigentum der TWV, von Privaten oder der Kirche stehen.
Der Technische Ausschuss stimmte dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 03.02.2015 einstimmig zu.
Beschluss 07 / 01 / 15
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt den sich in der Anlage zur
Beschlussvorlage 2015/06 befindlichen Maßnahmenkatalog für
das Fördergebiet „Historisches Stadtzentrum“ und beauftragt die
Verwaltung, den Fortsetzungsantrag 2015 bei der zuständigen
Stelle einzureichen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt den sich in der Anlage zur
Beschlussvorlage 2015/08 befindlichen Maßnahmenkatalog für
das Fördergebiet „Obere Stadt“ und beauftragt die Verwaltung,
den Fortsetzungsantrag 2015 bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.):
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
23
22
21
0
1
Stadtumbau Ost „Obere Stadt“
hier: Beschluss des Maßnahmekataloges – Fortsetzungsantrag
2015
Sachverhalt:
Im Sächsischen Amtsblatt vom 27.11.2014 wurde die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) für
die Programme der Städtebauförderung 2015 veröffentlicht. Eine
Ausschreibung des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost
(SUO)“ erfolgte, so dass wie in den vergangenen Jahren, mittels
eines sog. Fortsetzungsantrages eine Beantragung auf Aufstockung der Fördermittel erfolgen kann. Die Zuarbeit des Maßnahmenkataloges an den Sanierungsträger hat umgehend zu erfolgen,
so dass der Antrag bis zum 28. Februar 2015 bei der Sächsischen
Aufbaubank (SAB) eingereicht werden kann.
Aufgrund der momentanen Haushaltssituation erscheint es nicht
vertretbar, für das Jahr 2015 eine solche Aufstockung zu beantragen. Um gegenüber dem Sächsischen Ministerium des Innern und
der SAB aber weiterhin als verlässlicher Partner zu gelten, müssen
die bewilligten Fördermittel – für das Jahr 2015 130.000,00 € - allerdings mit Ausgaben untersetzt werden. Für die Folgejahre sollen
kontinuierliche Bewilligungen zwischen 251.000,00 € und
255.000,00 € angestrebt werden.
Augenmerk wurde im Jahr 2015 zum einen auf die Fortsetzung der
Instandsetzung/ Modernisierung des stadteigenen Gebäudes
Friedrich-Engels-Straße 7, Teil Gaststätte Marsalla gelegt. So sollen
die im Jahr 2014 zurückgestellten Baumaßnahmen Modernisierung/ Instandsetzung Lastenaufzug und Damen-WC durchgeführt
werden.
Aufgrund des sehr schlechten Zustandes der an die Jahnturnhalle
und die Gaststätte Marsalla angrenzenden Freifläche wurden 2014
in einem 1. Bauabschnitt die Parkstellflächen hergestellt. Daran anknüpfend sollen die Herstellung der neuen und der Rückbau der
alten Zufahrt 2015 Berücksichtigung finden.
Für 2016 und die Folgejahre wurden dann auch wieder die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen geplant, so die Goethestraße,
die Friedensstraße und der Bismarckplatz. Ob und in welcher Priorität diese Maßnahmen oder andere Maßnahmen durchgeführt werden, ist gesondert in den Gremien zu diskutieren. Eine Änderung
gegenüber der SAB ist – wie hinreichend bekannt - im Rahmen des
nächsten Fortsetzungsantrages im Jahr 2016 möglich. Gern nimmt
die Verwaltung Anregungen dazu entgegen.
Weiterhin ein fester Bestandteil in allen Jahren ist natürlich die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, die im Eigentum
der TWV oder von Privaten stehen.
Der Technische Ausschuss stimmte dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 03.02.2015 einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.):
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
23
22
21
0
1
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Erklärung zu den Beschlüssen 05/01/15 und
07/01/15 der Fortsetzungsanträge/ Maßnahmenkataloge
Um aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung
weitere Fördermittel zu erhalten, sind durch die Stadt Treuen jedes
Jahr sogenannte Fortsetzungsanträge bei der Sächsischen Aufbaubank zu stellen. In diesen Anträgen muss dargestellt werden, wofür
und in welchem Umfang für die nächsten fünf Jahre Fördermittel
beantragt werden. Ohne namentliche benannte Maßnahmen wer-
6. AUSGABE
den keine Fördermittel ausgereicht.
Die anvisierten Maßnahmen sind allerdings nicht starr. Sowohl hinsichtlich des „Ob“, der „Art und Weise“ der Umsetzung als auch
in zeitlicher Hinsicht sind Handlungsspielräume zulässig. So gehören selbstverständlich zu jedem Vertrag zwei Partner. Ob also z.B.
ein Grunderwerb zustande kommt oder ob im Interesse der und im
Einverständnis mit den Privaten andere Lösungsansätze gefunden
werden, ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden.
Die Stadt Treuen beantragt die Fördermittel, um Private und Gewerbetreibende in deren eigenem Interesse zu unterstützen und
unsere Stadt weiterzuentwickeln.
Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Treuen
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6. AUSGABE
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6. AUSGABE
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SEITE 15
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DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
RATHAUS-NACHRICHTEN
Fit machen für den Frühling im „Treuener Land“
Frühjahrsputz in der Stadt Treuen und in den Ortsteilen
In wenigen Wochen feiern wir das Osterfest. Grund genug, einen
gründlichen Frühjahrsputz auf die Beine zu stellen und in unserer Stadt für saubere Straßen, Gehwege und Plätze zu sorgen.
Alle Grundstückseigentümer und Anlieger sind aufgerufen, ihren
Beitrag zum Frühjahrsputz vor ihrem Grundstück zu leisten.
Unsere Stadt soll schöner werden - machen Sie mit!
Wegen fehlender Haushaltsmittel kann die Stadtverwaltung in
diesem Jahr keine Kehrmaschine für die Frühjahrsreinigung einsetzen. Mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Arbeitskräften im Kommunalstützpunkt ist diese Aufgabe jedoch nicht zu
bewältigen.
Aus diesen Gründen bitten wie Sie, Ihrer satzungsgemäßen Reinigungspflicht nachzukommen. Unser gemeinsames Ziel sollte
größtmögliche Sauberkeit vor dem Osterfest sein.
Ihre Kehrhaufen werden bis in die Karwoche zum 02.04.2015
abgefahren.
Bitte lagern Sie Ihr Kehrgut gut sichtbar am Straßenrand ab! Bei
Sonderbedarf und Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn
Berndt, Mitarbeiter der Bauverwaltung, Telefon-Nr.: 63826.
Die Stadt Treuen freut sich auf das Engagement ihre Bürgerinnen und Bürger – für eine saubere Stadt.
Information an alle Eigentümer und Besitzer der
durch öffentliche Straßen und Wege erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke
Auszug aus der Satzung über die Straßenreinigung und den
Winterdienst in der Stadt Treuen
§ 1 Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Die Verpflichtung der Reinigung der öffentlichen Straßen
wird nach der Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf
die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen
und Wege erschlossenen, bebauten und unbebauten
Grundstücke übertragen.
§ 2 Gegenstand der Reinigungspflicht
(1) Zu reinigen sind innerhalb der geschlossenen Ortslage alle
öffentlichen Gehwege und Straßen wo Gehwege nicht vorhanden sind.
(2) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmte und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzte Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren
Ausbauzustand und auf die Breite der Straße, sowie räumlich von der Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Soweit in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen
und in Straßen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
§ 4 Umfang der Reinigungspflicht
Die Reinigungspflicht umfasst die allgemeine Straßenreinigung
(§§ 6-8) und den Winterdienst (§§ 9 und 10).
6. AUSGABE
§ 6 Umfang der allgemeinen Straßenreinigung
(1) Ausgebaute Straßen sind nach Maßgabe dieser Satzung zu
reinigen. Ausgebaut sind Straßen, wenn sie mit einer festen
Decke (Asphalt, Beton, Pflaster oder in seiner Wirkung ähnlichem Material) versehen sind.
(2) Bei nicht ausgebauten Straßen oder Straßen mit einer wassergebundenen Decke umfasst die Reinigungspflicht nur
das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Unkraut, Laub und ähnlichem.
(3) Der Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere
Umstände entgegenstehen.
(4) Der Straßenkehrricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder
den Entwässerungsanlagen oder öffentlich aufgestellten Einrichtungen (Papierkörbe, Glas- und Papiersammelbehälter
o. ä.) zugeführt werden.
§ 7 Reinigungszeiten
(1) Soweit nicht besondere Umstände ein sofortiges Reinigen
notwendig machen, sind die Straßen durch die nach § 3 Verpflichteten aller zwei Wochen zu reinigen.
(2) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach § 17 Sächsisches Straßengesetz bleibt unberührt.
§ 8 Freihalten der Vorrichtungen für die Entwässerung und
Brandbekämpfung
Der Entwässerung oder Brandbekämpfung dienende Vorrichtungen auf der Straße müssen jederzeit von allem störenden
Unrat, auch von Schnee und Eis freigehalten werden.
Informationen zur Grüngutannahmestelle Treuen
Die Grüngutannahmestelle wird ab dem 08.05.2015 wieder geöffnet!
Die Annahmestelle findet auf der ehemaligen Deponie statt.
Öffnungszeiten: freitags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wie in den vergangenen Jahren wird im Auftrag der Stadt
Treuen der Landwirtschaftsbetrieb Seitz aus Treuen die Annahme auf eigene Rechnung übernehmen.
Angenommen werden nur Grasschnitt und Laub!
Die Preise des Vorjahres werden von Herrn Seitz nicht geändert.
Das Rathaus ist
am 02.04.2015
nur bis 16.00 Uhr
geöffnet.
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6. AUSGABE
DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
INFORMATIONEN AUS
DER STADT TREUEN
Richtfest bei Physiotherm
Nach dem ersten Spatenstich zum Ende des vergangenen
Jahres erfolgte am 18. März 2015 das Richtfest für die neue
Produktionshalle der österreichischen Firma Physiotherm im
Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe TG III“ in
Treuen.
Am feierlichen Akt nahmen bei schönstem Sonnenschein,
rund 60 Mitarbeiter und Gäste teil.
Rund 3,3 Millionen Euro investiert Physiotherm in die Erweiterung des Standortes. Errichtet wird eine neue Halle mit
3200 Quadratmeter Fläche. Ab Mai sollen in dieser neuen
Werkhalle Infrarot-Duschkabinen gefertigt und dabei 18 neue
Arbeitsplätze geschaffen werden.
Zum Richtfest wurde der fröhliche Gedanke formuliert, in sieben Jahren vielleicht wieder eine Erweiterung zu feiern. Die
Stadt Treuen ist bereit!
Bild: v.l.n.r. Josef Gunsch, Geschäftsführer;
Andrea Jedzig, Bürgermeisterin; Michael
Fritz; Supply Chain Management
SEITE 17
Neuerwerbung der Stadt- und Schulbibliothek
Treuen, März 2015 Teil 2
Belletristik:
Abbott, Jeff: Die letzte Minute (Thriller)
Adler-Olsen, Jussi: Verheißung (Thriller ; Band 6)
Arens, Annegrit: Herz oder Knete (Humor)
Baldacci, David: Die Sammler (Thriller)
Brandl, Martina: Glatte runde Dinger (Humor, Abenteuer)
Case, John F.: Der achte Tag (Thriller)
Cornwell, Patricia: Knochenbett (Thriller)
Curtis, Sandy: Der Sturm der Rache (Thriller)
Druon, Maurice: Der Fluch aus den Flammen (Historischer
Roman, Krieg)
Ebert, Sabine: 1815 Blutfrieden (Historischer Roman)
Fulvio Luca di: Das Kind, das nachts die Sonne fand (Abenteuer,
Historischer Roman)
Graham, Heather: Irrwege der Liebe (Liebe)
Gerstenberger, Stefanie: Orangenmond (Italienroman)
Hustvedt, Siri: Der Sommer ohne Männer (Frauenroman)
Jewel, Lisa: An Wunder muss man einfach glauben (Frauenroman)
Levy, Marc: Wo bist du? (Schicksal)
Low, Robert: Krone und Blut - Die Königskrieger (Historischer
Roman, Krieg)
Norman, Hilary: Shimmer (Psychothriller)
Saint-Exupéry, Simone de: Fünf Kinder in einem Park
Schacht, Andrea: Die elfte Jungfrau (Historischer Roman)
Seitz, Susanne: Die Kaufmannstochter (Frauenroman, Schicksal)
Stevens, Chevy: Still Missing (Thriller)
Varley, Jane Elizabeth: Das Haus, das von Liebe erzählt (Familie)
Vreeland, Susan: Mädchen in Hyazinthblau ((Historischer Roman)
Wentworth, Patricia: Der Fingerabdruck (Krimi)
Wer mordet schon im Vogtland? (Kurzkrimis)
Sachliteratur:
100 Rezepte Ostern
Altmeyer, Maria-Regina: Farbenfroher Frühling
Bankhofer, Hademar: Kräuterliköre & Kräuterschnäpse als Hausmittel
Bein- und Po-Training
Bohlmann, Sabine: Aus Alt mach Schön
Busch, Marlies: 100 tolle Ideen für Ostern
Dawidowski, Marion: Ostereier für die ganze Familie
Draußen feiern durch das Jahr
Entrup, Boris: 10 Minuten Make-Up
Farben des Frühlings
Frühlingsideen
Frühlingsinspirationen
Impelen, Helgrid van: Sommerhäkelträume
Kinet, Ruth: Israel - Ein Länderporträt
Köhler, Peter K.: Klostergartenmedizin
Lucio, René: €urogami
Meine Katze
Newedel, Karl: Erdbeeren & Rhabarber
Oslo
Pasta
Raworth, Jenny: Schöne und gesunde Zimmerpflanzen
Die Rezepte - unsere Küche der Jahreszeiten
Sarkady, Claudia: So wird mein Kind sauber
Smokern
Terra X - Planet der Pyramiden. Wo lag Atlantis?
Wegler, Monika: Zwergkaninchen
Kinder- und Jugendliteratur:
Basteln für Groß und Klein
Bourguignon, Laurence: Molly und die Zeitung
Chapman, Linda: Schattenwald Geheimnisse - Gefährliche Ver-
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DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
wandlung (Band 3)
Chapman, Linda: Schattenwald Geheimnisse - Der vergessene
Ort (Band 2)
Chapmann, Linda: Sternenschweif - Zauberhafte Freundschaft
Clark, Janet: Finstermoos - Am schmalen Grat (Jugendbuch,
Thriller)
Die drei !!! - Achtung, Spionage!
Hage, Charlotte: Das Tiersitter-Team
Mein ersten Ostergeschichten
Mein großes Geschichtenbuch zum ersten Lesen
Myst, Magnus: Das Böse Buch
Pantermüller, Alice: Mein Lotta-Leben - Und täglich grüßt der Camembär (Band 7)
Tabaluga - Die schönsten Traumgeschichten
Die Uhr und die Zeit (Wieso? Weshalb? Warum?)
Weinert, Matthias: Dino Wheelies - Die Schatzsuche
6. AUSGABE
Hörbücher:
Jackson, Lisa: Desire
Roberts, Nora: Im Schatten der Wälder
DVD:
Saphirblau (Fantasy, Jugendfilm)
SpongeBob Schwammkopf Zeitreise
Aktuelle Infos und Bilder zu Veranstaltungen der Stadt- und
Schulbibliothek finden Sie ab sofort auch auf unserer Facebookseite: www.facebook.com/treuen.bibliothek
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Nähere Infos bekommen Sie in Ihrer Stadtbibliothek.
CVV CheerMANIA
Auerbach e.V.
Generalprobe
für Cheerleading –
Regionalmeisterschaft
Ost 2015
am 21.3.2015
Am 08.03.2015 fand in unserer Zweifeldsporthalle die Generalprobe, zur Vorbereitung auf die Regionalmeisterschaft Ost 2015
in Riesa, der Cheerleader von Auerbach statt. In einer nahezu
vollbesetzten Halle präsentierten die Leistungs- und Breitensportteams des Vereins ihre neuen Meisterschaftsprogramme
zum ersten Mal.
Zu Beginn der Show wurden alle Teams der Cheerleader und
die Trainer vorgestellt. Auch ein Dank ging an alle freiwilligen
Helfer, die im Hintergrund für einen reibungslosen Ablauf gesorgt haben.
Den Anfang machten die Leistungsteams. Hier wurde den Zuschauern ein beeindruckendes Programm vorgestellt, welches
auch mit sehr viel Applaus belohnt wurde. Abgesehen von ein
paar Stürzen und zwei kleinen Verletzungen, war die Generalprobe zur Vorbereitung auf die Regionalmeisterschaft Ost, den
Cheerleadern und ihren Trainern sehr gelungen.
Der guten Organisation war es zu verdanken, dass es sowohl
den Teams als auch den Zuschauern an nichts gefehlt hat.
Sogar der neue Fanschal konnte erworben werden.
Mit über 650 Zuschauern, mehr als 200 Aktiven und fast 100 Trainern
und Helfern nahmen am vorletzten Sonntag knapp 1.000
Cheerleadingbegeisterte die neue Turnhalle in Treuen in Beschlag.
Die Red Maniacs zeigten hier ihr Programm auf der Matte.
Devil Dynamite
Die Teufelinos – diese 17 „kleinen Teufelchen“ starteten am letzten
Samstag in der Kategorie Peewee Cheer Level 2.
Die Teufelinos sind zwischen 8 und 12 Jahren alt.
Ergebnisse:
Black Linos:
Black Maniacs:
Teufelinos:
Devilmaniacs:
Devil Dynamite:
1. Platz (7,43 Pkt.)
1. Platz (6,77 Pkt.)
1. Platz (7,74 Pkt.)
1. Platz (7,64 Pkt.)
2. Platz (7,68 Pkt.)
Devilmaniacs
felinos,
die Teu Dynamite
h
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M
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6. AUSGABE
DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
Hundekot – ein zunehmendes Ärgernis in der Stadt
Treuen
SEITE 19
nen. Hundekot darf nur über den Restmüll, nicht über den Bioabfall
beseitigt werden. Aus Gründen der Hygiene muss er jedenfalls vor
dem Einwerfen in die Mülltonne verpackt werden. Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen, Plätzen und Anlagen mit Hundekot
Hunde sind treue, liebevolle und zuverlässige Weggefährten des ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 der PolizeiVO,
Menschen. Sie begleiten Frauchen und Herrchen viele Jahre lang die jederzeit mit einem empfindlichen Verwarngeld oder einer Geld– beim Spazierengehen, auf Reisen, daheim als guter Freund und buße geahndet werden kann.
Wenn Sie also mit Ihrem Hund Gassigehen, lassen Sie bitte
„Zuhörer”.
In den zurückliegenden Jahren wurde viel Geld in die Hand genom- seine Haufen wieder verschwinden! Einfach mit einer Plastikmen, um unsere Stadt noch schöner und attraktiver zu gestalten.
tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster
Der Marktplatz, ordentliche Gehwege, gepflegte Grünflächen und
Gelegenheit entsorgen.
Spielplätze bestimmen das Stadtbild, das sind aber auch beliebte
Ziele beim Gassi- oder Spaziergang, wo sich die Hunde richtig aus- Die ersten Ferien im neuen Hort
toben können. Diese Flächen sind aber in erster Linie für den Menschen gedacht: Kinder tollen herum, es wird Fußball gespielt,
Ungewohnt, aber toll, war das Gefühl auch in den Ferien in die
manche liegen einfach in der Sonne – Erholung für alle! Wie schön
Schule zu gehen, denn unsere neuen Horträume befinden sich
wäre das alles, wenn nicht auf Gehwegen, in Grünbeeten, an der
jetzt hier, wo wir uns sehr wohl fühlen.
Straße, in Grünflächen und sogar auf Kinderspielplätzen manchmal
Schon die erste Woche startete mit tollen Attraktionen, wie z.B.
"Häufchen" abgesetzt, breitgetreten werden ... unansehnlich, ärWandern, Pizza backen, Geburtstagsfeier, Töpfern und ein
gerlich für uns alle. Zudem kann es auch gesundheitsschädlich
Kinobesuch.
sein, wenn Menschen, insbesondere Kinder, mit im Kot vorhandeNur eines fehlte, der Schnee. Rodeln gehen und Schneeballnen Krankheitserregern oder Wurmeiern in Kontakt kommen. Aber
schlacht fiel also aus. Aber wir langweilten uns deshalb auch in
auch die freie Landschaft ist kein Hundeklo! Abgesehen davon,
der zweiten Ferienwoche nicht. Wir feierten Fasching mit selbstdass von mit Hundekot versetztem Heu eine Erkrankung von Ringebackenen Pfannkuchen und einer leckeren Kinderbowle, die
dern ausgehen kann, ist es mehr als ärgerlich, wenn man z.B. am
Modenschau brachte dann alle so richtig in Schwung.
Wegrand in einen Hundehaufen tritt.
Auch die Fahrt ins "Kispi" bereitete jede Menge Spaß.
Alle Hundebesitzer/-innen übernehmen mit der Anschaffung ihres
Doch der Höhepunkt dieser Ferien war das langersehnte FußTieres Verantwortung. Die beginnt bei der regelmäßigen Fütterung,
ballturnier. Unsere Jungs fieberten diesem Tag schon lange entgeht weiter über Zuneigung, Pflege und Gesunderhaltung und
gegen, aber auch die Mädchen waren mit Eifer dabei, sie
endet schließlich bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Hungestalteten Plakate und überlegten sich Schlachtrufe um ihre
dekot.
Jungs anzufeuern.
Viele Hundebesitzer/-innen meinen, dass sie mit der Hundesteuer
Ein großes Dankeschön an die fleißigen Helfer, Rainer Zimmerautomatisch die Entfernung des Hundekots bezahlen. Das ist aber
ling, Christian Moch, Manfred Beyer und Pascal Köppel sowie
nicht richtig! Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen dem allan die Stadtverwaltung
gemeinen Haushalt zu. Friedrich Wilhelm III. erließ mit 28. Oktober
Treuen für das Bereit1810 das „Edikt über die neuen Consumptions- und Luxus-Steustellen der Sporthalle.
ern“, welches neben Steuern für etwa Diener und Pferde auch für
Hunde eine so genannte Luxussteuer einführte. Der Staat war der
Die Hortkinder von der
Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten,
Kindereinrichtung
die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben
„Nesthäkchen“
muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen. Ausgenommen
waren Hunde, die für ein Gewerbe notwendig waren, und Wachhunde der Bauern. Die Ansichten änderten sich aber. Mit der Kabinettsorder vom 29. April 1829 wurde den Stadtgemeinden die
Berechtigung erteilt, eine Hundesteuer zu erheben. Dies war in
Deutschland somit die erste allgemeine stattliche Berechtigung für
eine Hundesteuer von Kommunen. Mit einer Leistung der Straßenreinigung ist die Hundesteuer in keiner Weise verbunden.
Warum stellt die Stadt keine Hundeklos oder Beutelspender auf?
Ein Argument der Hundehalter. Dazu ist die Stadt nicht verpflichtet.
Studien haben ergeben, dass trotz aufgestellter Hundeklos und Tütenspender das leidige Problem der Hundehaufen nicht geringer
wurde. Das das ein europaweites Problem ist, zeigt sich in Spanien.
Dort greift man zu härteren Mitteln. Die betroffenen Hundehalter
werden ermittelt und per Post erhalten sie ihre Haufen zurück.
Mit ein wenig mehr Verantwortung und Sorgfalt können Sie als Hun- „Gemeinsam ist besser 2015“
dehalter/in diese unappetitliche Seite der Hundehaltung vermeiden.
Gehwege, Plätze und alle öffentlichen Grünanlagen sind tabu für Es ist wieder Zeit für „Gemeinsam geht’s besser!“, unserem Aufruf
die "Geschäfte" der Hunde. Dies gilt erst recht für Kinderspielplätze. zum Frühjahrsputz auf Kinderspielplätzen. Im letzten Jahr folgten
Erfolgt einmal eine Verunreinigung mit Hundekot, so ist diese sofort zahlreiche freiwillige Helfer den Aufruf der Sternquell-Brauerei und
von den Hundehaltern/innen oder denen, die mit dem Hund spa- brachten die Spielplätze im Vogtland auf Vordermann.
zieren gehen, zu entfernen. Benutzen Sie hierfür Zeitungspapier, Nach diesem tollen Erfolg soll die Aktion auch im Frühjahr 2015
Plastiktüten oder Reinigungssets, die Sie im Zoohandel kaufen kön- fortgeführt werden, in diesem Jahr sogar als 10-järhriges Jubiläum.
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Wie wäre es, wenn Sie mit Ihrem „Gemeinsam geht’s besser!“Team ihren Spielplatz fit für das Frühjahr machen?
Jede Gruppe, die am
Sonnabend, den 18. April oder Sonnabend, den 9. Mai 2015
mitmacht, hat die Chance, für ihren Spielplatz eines von 10 hochwertigen Spielplatzgeräten zu gewinnen. Da die Sternquellbrauerei
zu dieser Aktion dieses Jahr bereits zum 10. Mail aufruft, findet zusätzlich eine Jubiläumsverlosung statt, in welcher die Teams die
Möglichkeit auf weitere tolle Preise haben.
Den Arbeitsgruppen ist es möglich, sich bis zum 12. April 2015 für
den 1. Aktionstag und bis zum 03. Mai für den 2. Aktionstag anzumelden.
Für den Fall, dass Sie tatkräftig mit anpacken wollen, füllen Sie einfach das Online-Anmeldeformular unter
www.gemeinsamgehtsbesser.de aus.
Bei Fragen zur Aktion steht Ihnen Frau Hecke, unter
Telefon 03741 / 211220, sehr gerne zur Verfügung.
Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Unterstützung –
denn „Gemeinsam geht’s besser“.
ORTSCHAFT ALTMAMNSGRÜN
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
- Jagdgenossenschaft Altmannsgrün –
Am Freitag, dem 10.04.2015, findet um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Altmannsgrün eine Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft statt.
Eingeladen werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen,
die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen
die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
1. Pachtauszahlung
2. Kassenbericht
3. Bericht Revi.-Komm.
4. Bericht Jagdpächter
5. Sonstiges
6. Wildessen
ORTSCHAFT HARTMANNSGRÜN/
PFAFFENGRÜN
Neuigkeiten aus der Spatzenburg
Nun fängt das schöne Frühjahr an. Die großen und kleinen Spatzen warten schon auf warmes Frühlingswetter und deshalb machen wir uns auf die Spuren des Frühlings. Entdeckt haben wir
6. AUSGABE
ihn auf Wiesen und im Garten. Dort singen die Vögel ihre ersten
Frühlingslieder und die Frühblüher wachsen, ganz schön spannend was da alles zu sprießen beginnt. Auch im Kindergarten
basteln und pflanzen wir einiges zu unserem Frühlingsthema.
Außerdem bereiten wir uns derzeit auf den Malwettbewerb zum
100. Geburtstag des Rathauses vor. Aus diesem Grund haben
wir einen Ausflug zum Treuener Rathaus unternommen. Dort
konnten wir viele Fenster, Rundbögen und die große Rathausuhr
begutachten. Jetzt heißt es nur noch selbst ein Rathausbild zu
gestalten. In diesem Sinne haben wir alle Hände voll zu tun in
unserer Spatzenburg, deshalb verabschieden wir uns bis zum
nächsten Mal.
Eure Spatzen ☺
WAS SONST NOCH
INTERESSIERT
Kleine Handgriffe, große Wirkung
Das eigene Zuhause jetzt schon für den nächsten Winter wappnen
Der Frühling steht vor der Tür und die Heizung kann in die Sommerpause gehen. Trotzdem lohnt es sich, kurz an die kalten
Füße der vergangenen Monate zurückzudenken. Während der
warmen Jahreszeit ist nämlich die perfekte Gelegenheit, Wohnung oder Haus mit ein paar einfachen und kostengünstigen
Maßnahmen für den nächsten Winter zu wappnen. Lutz Hörnig,
Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen, gibt einige
hilfreiche Tipps:
Fenster und Türen abdichten: „Alte Fenster und Türen sind oft
undicht. Zugluft und Energieverluste sind die Folge“, erläutert
Lutz Hörnig. Dichtungsbänder und Bürstendichtungen lassen
sich leicht selbst anbringen und schaffen zuverlässig Abhilfe.
Umräumen: Ist der Heizkörper durch Verkleidungen, Möbel oder
Vorhänge verdeckt, kann seine Wärme nicht voll genutzt werden. Außerdem kann das Thermostatventil durch den Wärmestau unter der Abdeckung nicht die richtige Raumtemperatur
einstellen. Die Folge: Das Zimmer bleibt kalt.
Heizkörper entlüften: Gluckernde Heizkörper sind nicht mehr
vollständig mit Wasser gefüllt und werden daher nicht richtig
warm. Mit einem speziellen Schlüssel und wenigen Handgriffen
können sie entlüftet werden. Verbraucher sollten aber vorher
ihren Vermieter, Hauswart oder die Hausverwaltung informieren,
denn möglicherweise muss anschließend oder auch schon vorher Wasser ins Heizungssystem nachgefüllt werden.
Heizkörpernischen dämmen: Die Außenwand in Heizkörpernischen ist dünner und wird vom Heizkörper stark erwärmt. So
geht viel Wärme verloren. Ist zwischen Heizkörper und Außenwand ausreichend Platz, können hinter dem Heizkörper geeignete Dämmstoffplatten angebracht und so diese Wärmeverluste
reduziert werden.
Bei allen Fragen zum Heizen und Dämmen und zu sonstigen
Fragen zu Energieeffizienz und -einsparung hilft die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Mietern,
Eigentümern und Bauherren: online, telefonisch, mit einem persönlichen Beratungsgespräch oder mit einem Energie-Check
vor Ort. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie geförderten Beratungsangebote kostenfrei. Mehr
Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).
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6. AUSGABE
DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
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WAS – WANN – WO?
Kindertheater „Kaspers Märchenstube“ in der
Goethehalle
Am Freitag dem 31.03.2015 begrüßt Sie das Puppentheater Hein
aus Crimmitschau, mit dem Programm „Kasperle und der kleine
Rabe Socke“, in der Goethehalle. Um 16:30 Uhr beginnt das einstündige Märchen, mit traditionellen Handpuppen aus Holz, für Kinder ab 2 Jahren und auch für Erwachsene.
Inhaltlich geht es um den kleinen Raben Socke, der eigentlich sehr
nett ist, aber alles klaut was ihm vor dem Schnabel kommt. Seinen
Freunden gelingt es nicht, ihre Schätze sicher vor ihm zu verstecken. Der Kasperle hilft ihnen, ihre stibitzten Sachen wieder zubekommen. Eine aufregende Geschichte für die ganze Familie.
Die jungen und junggebliebenen Zuschauer werden während der
Vorstellung immer wieder in den Ablauf mit einbezogen. So sollen
spielerisch Werte wie Hilfsbereitschaft und Ehrlichkeit vermittelt
werden.
Der Einlass beginnt 16:00 Uhr, der Eintritt beträgt 6,00 € pro Person
(bei Vorzeigen eines Flyers mit Kinderermäßigung kostet der Eintritt
5,00 € pro Kind).
Nachträglich herzliche Glückwünsche
von der Bürgermeisterin der Stadt Treuen an unsere Geburtstagsjubilare
Ortschaft Altmannsgrün
20.03.2015
75 Jahre
Joachim Seidel
Ortschaft Eich
Stadt Treuen
13.03.2015
70 Jahre
71 Jahre
72 Jahre
73 Jahre
14.03.2015
85 Jahre
75 Jahre
74 Jahre
72 Jahre
76 Jahre
92 Jahre
15.03.2015
73 Jahre
19.03.2015
86 Jahre
Friedrich Steudel
16.03.2015
88 Jahre
Walter Bartz
Siglinde Blechschmidt
Brigitte Sudau
Martina Walther
21.03.2015
75 Jahre
79 Jahre
Brigitte Kayser
Egon Roth
Ortschaft Hartmannsgrün/
Pfaffengrün
Christa Gottschald
Dieter Gräser
Ingrid Haß
Adolf Krüger
Ingeborg Rausch
Margarete Stengel
22.03.2015
84 Jahre
70 Jahre
85 Jahre
84 Jahre
83 Jahre
87 Jahre
Siegfried Bachmann
Gerd Lange
Ursula Mädler
Helga Regner
Gisela Reiher
Gertrud Reinhold
23.03.2015
82 Jahre
79 Jahre
76 Jahre
86 Jahre
Gisela Blei
Irmgard Kemnitzer
Werner Poller
Günter Schmidt
Hubert Persigehl
16.03.2015
79 Jahre
81 Jahre
91 Jahre
81 Jahre
75 Jahre
Eduard De Vries
Gerhard Drehmann
Liebgard Eismann
Robert Tonn
Elvira Wolf
17.03.2015
75 Jahre
76 Jahre
Günter Bamberger
Brigitte Seifert
18.03.2015
79 Jahre
90 Jahre
70 Jahre
70 Jahre
Helmut Kubiak
Marga Landgraf
Anke Mothes
Jürgen Weller
24.03.2015
82 Jahre
87 Jahre
73 Jahre
73 Jahre
25.03.2015
78 Jahre
77 Jahre
74 Jahre
74 Jahre
Fritz Hartmann
Lieselotte Lenk
Brigitte Menyhart
Herta Steinbach
Maria Abrolat
Edelgard Hummel
Ursula Müller
Manfred Strobel
Elfriede Penig
Hartmannsgrün
15.03.2015
73 Jahre
Günter Zürnstein
Ortschaft Schreiersgrün
14.03.2015
73 Jahre
Dieter Zeitler
16.03.2015
77 Jahre
Margo Müller
17.03.2015
77 Jahre
Margitta Jahn
20.03.2015
80 Jahre
Peter Kallaucke
90 Jahre
Gertraude Kraus
23.03.2015
70 Jahre
Christine Seidel
24.03.2015
77 Jahre
Ursula Lupprian
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DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
KIRCHEN-NACHRICHTEN
Gottesdienste und Veranstaltungen
Ev.-luth. Kirche
Sonntag, 29. März 2015
13:30 Uhr Konfirmationsgottesdienst
Gründonerstag, 02. April 2015
19:00 Uhr
Andacht mit Feier des Heiligen Abendmahls
mit unseren Konfirmanden, ihren Eltern, Paten
und der Gemeinde
Karfreitag, 03.April 2015
15:00 Uhr Sakramentsgottesdienst
Ostersonntag, 05. April 2015
Liturgische Osternachtsfeier
05:00 Uhr
Auferstehungsandacht in der Friedhofskapelle
06:00 Uhr
Festgottesdienst
09:00 Uhr
Gottesdienste der Ev.-method. Kirche
Gemeindezentrum Eben-Ezer-Kirche
Treuen, W.-Rathenau-Straße 18
Sonntag, 29. März 2015 (Palmsonntag)
9:15 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst
Katholische Kirche
St. Joseph Kapelle Treuen, Fr.- Engels-Straße 10 (Hintergebäude)
Samstag, 28. März 2015
17:00 Uhr Heilige Messe
Ostersonntag, 05. April 2015
07:30 Uhr Heilige Messe
Ostermontag, 06. April 2015
11:00 Uhr Heilige Messe
Evang.-Freikirchliche Gemeinde
Treuen, Goethestraße 5
Sonntag
10:00 Uhr Gottesdienst
Gemeinschaft der 7. - Tags - Adventisten
Treuen, Bahnhofstraße 22
Jeden Sonnabend
09:00 Uhr Gottesdienst
JEHOVAS ZEUGEN
Millionen kommen – Sie auch?
Weltweit gedenken Jehovas Zeugen einmal im Jahr des Todes Jesu Christi. Dieser
Gedenktag ist ihr höchster Feiertag. Fast 20 Millionen kamen letztes Jahr, um
Jesu Gebot zu befolgen. Er sagte: „Tut dies immer wieder zur Erinnerung an mich“.
Die Gedenkfeier für 2015 findet am Freitag, den 3. April statt. Zu diesem besonderen Anlass laden Jehovas Zeugen Sie in den nächsten Tagen herzlich ein. Dort
erfahren Sie, wie Jesu Leben und Tod für Sie Gutes bewirken kann.
Ort der Feier: Treuen Mittlerer Ring 4 Beginn: 19:30 Uhr und 21:00 Uhr
Jehovas Zeugen laden weltweit zu einer weiteren Veranstaltung ein. Es geht um
ein praxisnahes Thema für die Familie. Schon heute kann man eine glückliche
Familie sein. Wie? Die biblische Antwort erhalten Sie am Sonntag, den 12. April
durch den Vortrag: „Vollkommenes Familienglück ist verheißen“.
Ort der Veranstaltung: Königreichssaal von Jehovas Zeugen,
Treuen Mittlerer Ring 4
Beginn jeweils um 9:30 Uhr und 17:30 Uhr
Informationen über die Gedenkfeier und weitere Zusammenkünfte in Ihrer Nähe
finden Sie auch auf: www.jw.org → Über uns → Zusammenkünfte
In der Anlage erhalten Sie wieder die Termine der Landeskirchlichen Gemeinschaft Treuen zum Abdruck in Ihren Rubriken der Veranstaltungs hinweise.
6. AUSGABE
Läuteordnung des Ev.-Luth. St. Bartholomäus-Kirchgemeinde Treuen
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6. AUSGABE
DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
KINDER & JUGEND
Kinder- und Jugendzentrum Treuen
Friedensstrasse 3; 08233 Treuen
Tel.: 037468/2398
www.juzet-treuen.de
Veranstaltungskalender April 2015
Donnerstag, 02.04.15 / 13.30 Uhr
Kleines Osterspektakel
Dienstag, 07.04.15 / 14.00 Uhr (2,- )
Kochnachmittag
Mittwoch, 08.04.15 / 10.00 Uhr (6,- )
Kletterhalle in Zwickau
Donnerstag, 09.04.15 / 13.00 Uhr
GPS – Tour im Vogtland
Freitag, 10.04.15 / 13.00 Uhr
Planungsgruppe Kinderfest - für alle Interessenten, die unser
diesjähriges Kinderfest mit planen wollen
Montag, 13.04.15 / 15.00 Uhr
Spielenachmittag
Donnerstag, 16.04.15 / 16.00 Uhr
Aktion „Grüner Daumen“
Montag, 20.04.15 / 16.00 Uhr
Yu – Gi – Oh - Turnier
Donnerstag, 23.04.15 / 16.00 Uhr
Schachturnier
Freitag, 24.04.15 / 16.00 Uhr (0,50 )
Entspannungstag
Dienstag, 28.04.15 / 15.00 Uhr
Hockeyturnier
Teilnahme an allen
Veranstaltungen nur mit
vorheriger Anmeldung
möglich!
Schließtage im April:
03.04.15 – 06.04.15
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DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
6. AUSGABE
AUS DEM VEREINSLEBEN
Gartensparte „Edelweiß“
In der Gartensparte „Edelweiß“ in Treuen
(Nähe Norma) sind 3 Gärten zu vergeben.
Die Grundstücke sind 250 Quadratmeter
groß und haben Wasser- und Elektroanschluss. In unserem Schaukasten am
Eingang findet man weitere Angaben
zum Vereinsleben.
Bei Interesse bitte Anfragen an:
- R. Heinig Tel.: 037468/2296
- B. Falke Tel.: 037468/2903
Nachruf
Am 08. März 2015 verstarb nach langer schwerer Krankheit
im Alter von 69 Jahren unser langjähriges Vereinsmitglied
Steffen Sprunk
Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
Gerhard Jacobi
1.Vorsitzender
SG Pfaffengrün
Renato Rink
Abteilungsleiter
Fußball
Osterschießen 2015
Datum:
28.03.2015
Zeit:
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ort:
Schießstand Treuen
Wer:
Jeder ab 16 Jahren
Waffe:
Kleinkalibergewehr
Visierung:
Diopter oder offene Visierung
Anschlag:
aufliegend oder freistehend
Oster - Schießen am 28. März
Entfernung:
50 m
und zum
Ziele:
1 Scheibe mit zwei Spiegeln a 6 Schuss
(gesamt 12 Schuss), ein schlechter Treffer
wird pro Spiegel gestrichen
Die Schützengesellschaft 1802 Treuen e.V. lädt ein zum
Western - Schießen am 11. April
Bei beiden Wettbewerben sind Gäste gerne gesehen.
Jugendliche ab 16 Jahre bitte in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten.
Geschossen wird mit Kleinkalibergewehr zum Western- Schießen mit für den „
Wilden Westen“ typischen Waffen, welche für Gäste gerne gestellt werden.
Zeit:
15 min
Startgebühr:
3,00 Euro (Nachkauf möglich)
Versicherung:
1,00 Euro (Nichtmitglieder)
Preise:
1.Platz bis 3.Platz (Gäste)
1.Platz bis 3.Platz (Mitglieder)
Bemerkung:
Waffe und Munition wird für Gäste gestellt.
je 1 Hauskaninchen (tiefgefroren)
je 1 Hauskaninchen (tiefgefroren)
Die Startgebühr beträgt jeweils 3,- Euro + 1,- Euro Tagesversicherung.
Den Siegern sowie den Plätzen 2 und 3 winken typische Preise – zum OsterSchießen beispielsweise ein Osterhase( tiefgefroren).
Wir freuen uns auf ihr Kommen und begrüßen sie gerne am Schießstand Treuen
(ehem. Güterabfertigung)
Gut Schuss - wünscht
Die Preise können im Pieschel´s Eiscafé, Bahnhofstraße
31, abgeholt werden. (nur nach Wettkampfschluss gegen
Vorlage eines Gewinnscheines bis 18:00 Uhr)
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6. AUSGABE
DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
SEITE 25
INFO-ECKE
Natur- und Umweltzentrum Vogtland e.V.
“Natur-u. Umweltzentrum Vogtland”
(Michael Thoß, Ornithologe)
Anmerkung: Teilnehmerzahl unbegrenzt,
Wegstrecke 8 km
Kosten:
Erwachsene 4,00 €, Kinder 2,00 €
Veranstaltungen April
Weitere Details zu allen Veranstaltungen finden Sie im Internet
oder rufen Sie uns an!
18. April
09:00 – 15:00 Uhr
23. April
08:00 – 13:00 Uhr
24. April
18:00 – 21:00 Uhr
30. April
09:00 – 13:30 Uhr
Obstbaumschnitt und Veredlung
Wer in seinem Garten regelmäßig gesundes Obst ernten will, muss seine Obstbäume und Beerensträucher regelmäßig
und fachgerecht schneiden. Für den fortgeschrittenen Hobbygärtner ist auch die
Veredlung interessant. Unter Veredelung
versteht man eine traditionelle Form der
künstlichen vegetativen Vermehrung von
verholzenden Pflanzen. Tipps und Tricks
mittels Vortrag und praktischen Vorführungen sowie Informationsmaterial dazu
bekommen Sie von unseren Referenten:
Herr Dr. Bernhard und Herr Weisbach.
Anmeldung: bis 15.04.15
Kosten: 9,00 €
Fachexkursion: Unterwegs in den
Mooren um Hammerbrücke
Veranstalter:
Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“(Michael Künzel) gemeinsam mit dem
“Natur-u. Umweltzentrum Vogtland”(Michael Thoß, Ornithologe)
Anmerkung:
Teilnehmerzahl unbegrenzt, Wegstrecke
15 km
Kosten:
Erwachsene 4,00 €, Kinder 2,00 €
Zum Tag des Baumes
machen wir einen Waldspaziergang der
anderen Art – „Was Bäume und Kräuter
uns erzählen“ – Mythen und Märchen
sowie uraltes Wissen neu aufbereitet und
aufgetischt, Baumpflanzung, anschließend Lagerfeuer, Verkostung u.a. von
selbst gesammeltem „Blätter“-Salat. Viel
Vergnügen mit der Försterin Karin Hohl
und der Kräuterfrau Anita Seifert.
Anmeldung: bis 22.04.15
Kosten: Erwachsene 17,00 €, Kinder
10,00 €
Fachexkursion: Teichgebiet Unterlauterbach, eine Entdeckungstour im Reich
des Milans
Veranstalter:
Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“(Michael Künzel) gemeinsam mit dem
WISSENSWERTES
Notruf: Polizei: 110
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Giftnotruf: (0361) 730730
wichtige Telefonnummern:
Polizeistandort Treuen: Tel.: 679380, Fax: 2328
Polizeirevier Auerbach: 03744/2550
Rettungsleitstelle Plauen: 03741/19222, 226162 oder 224666
Klinikum Obergöltzsch: 03744/3610
Telefon-Seelsorge: 0800-111 0 111/0800-111 0 222
Tag und Nacht 24 Stunden kostenfrei erreichbar
Dienste:
ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeit: 116117
Störungs- und Bereitschaftsdienste
Gas: am Tag: 03744/2600; rund um die Uhr: 0371/451444;
Wasser/Abwasser: 03741/4020
MITNETZ Strom, kostenlose Entstörungshotline 0800 2 305070
Montag bis Sonntag 0.00 bis 24.00 Uhr
Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Treuen:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Tel.: 037468/638-0, Fax: 037468/63860
E-Mail: [email protected], Internet: www.stadt-treuen.de
Beratungen und Sprechstunden:
… im Rathaus Beratungsraum (2. Stock)
Friedensrichter
Beratungssprechstunde jeden 3. Dienstag im Monat von 16:00 – 18.00 Uhr.
Telefonische Absprachen mit der Friedensrichterin sind auch unter 037468 / 2253
möglich.
Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen u. a. zu folgenden Themen:
Heizkostenabrechnung
Gasanbieter-/Stromanbieterwechsel
energiesparende Heizsysteme
Wärmepumpe, Solar, Holzheizung
Stromsparberatung, Haushaltgeräte
baulicher Wärmeschutz
Gebäude-Energieausweis
Fördermittel
In Treuen findet die Energieberatung jeden 2. Dienstag im Monat von 14–18 Uhr statt. Termine
können vereinbart werden unter 0180-5-797777, Zentrales Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen, Montag– Freitag 09.00–16.00 Uhr (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich, ab 01.03.2010 Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.). oder unter
037467-20135.
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DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
Suchtberatung
Jeden Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr
6. AUSGABE
Spieltage in den Kindereinrichtungen für Kinder,
die keine Einrichtung besuchen:
… in anderen Einrichtungen:
Kinderkombination „Villa Kunterbunt“, Innere Herlasgrüner Str. 11
Tel. 037468/2623. Jeden 1. Mittwoch im Monat von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr
Am Graben 12, 08209 Auerbach, Fax: 03744/ 219643, Mail: [email protected]
Kindergarten „Nesthäkchen“ Lengenfelder Str. 4
Öffnungszeiten: Mo. 13.00 – 18.00 Uhr
Tel. 037468/2361. Jeden 3. Dienstag im Monat von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Die. 09.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00 U–hr
Spielgruppe in der Kindertagesstätte „Märchenland“, Oststr. 88
Mi. / Do. 10.00 – 12.00 / 13.00 – 16.00 Uhr
Tel. 037468 / 2622
Termintelefon: 03744 / 219 641
Unsere Termine 2015: 14.04.; 12.05.; 09.06.; 07.07.2015 in der Zeit zwischen
Mo. – Do. 10.00 – 12.00 Uhr
09.00 – 10.30 Uhr.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Auerbach/Vogtland e. V. – Schuldnerberatung
Kinderkombination „Pfiffikus“ Schreiersgrün, Auerbacher Str. 10,
Eisenbahnstr. 14, Haus II, 08209 Auerbach, Tel. 03744/2722764
Tel. 037468/2439.
Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen gGmbH
Jeden 1. Montag im Monat von 9 Uhr bis 10.30 Uhr
Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Auerbach
Kindergarten „Spatzenburg“ Hartmannsgrün, Dorfstr. 53, Tel. 037468/2703.
Herrenwiese 9, Tel. 03744/831215
Jeden 2. Dienstag im Monat von 09.00 bis 10.30 Uhr.
Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V.
In den Schulferien findet kein Spieltag statt. Tel. 037468 / 2703
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
sowie Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Beratungsstelle Auer- Kinderkombination „Kleine Strolche“ Eich, Schulstr. 15, Tel. 037468/2123.
bach, Blumenstr. 34, Tel.: 03744/831260
Jeden 3. Mittwoch im Monat von 15.30 bis 16.30 Uhr.
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen
Evangelische Kindertagesstätte „Schatzinsel“, Pfarrstr. 4 b,
Auerbach, Herrenwiese 9a, Tel.: 03744/831214
Tel. 037468 /2816.
Jeden 1. Dienstag im Monat vormittags
Jugendberufshilfe im Jugendzentrum Treuen
1. Dienstag im Monat, 16.00 Uhr. Terminvereinbarung über
und nach tel. Absprache individuelle Schnuppertage
Tel.: 03744/831283
Kindertagesstätte „Grashüpfer“ Neuensalz, Genossenschaftsweg 8
Tel. 03741/413166. Jeden 1. Dienstag im Monat von 09.30 bis 11.00 Uhr
Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“, Mechelgrün, Schulberg 1, Tel. 037463/89038
Jeden 1. Mittwoch im Monat von 09.30 bis 10.45 Uhr
Verbraucherzentrale Sachsen – Beratungsstelle Auerbach
Impressum:
Der Treuerer Landbote erscheint 14-tägig (jeweils donnerstags), liegt in Geschäften und
Einrichtungen des Verbreitungsgebietes zur kostenlosen Mitnahme aus und kann im Sachgebiet
Zentrale Verwaltung/Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung Treuen eingesehen werden.
Die namentliche Aufstellung der Geschäfte und Einrichtungen, in denen das Amtsblatt ausliegt,
wird in regelmäßigen Abständen im Treuerer Landboten veröffentlicht.
Herausgeber:
Stadtverwaltung Treuen, Markt 7, 08233 Treuen,
Tel. 037468/63839, Fax: 037468/63854, E-Mail: [email protected], Internet: www.stadt-treuen.de
Bäder zum Wohlfühlen
finden Sie
bei
Verantwortlich für amtlichen Inhalt:
Bürgermeisterin Andrea Jedzig.
Nichtamtliche Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Gestaltung und Druck:
Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Str. 83, 08233 Treuen.
HAUSTECHNIK
Sanitär • Heizung • Küche • Bedachung
Schleiz, Industriestraße 7, 07907 Schleiz
Tel. 03663/4843-0
Treuen, Gewerbestraße 5, 08233 Treuen
Tel. 037468/633-0
Montag – Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
BESTATTUNGEN
Hannemann
Ansprechpartner: Chessy
Kölbel
Dem Leben einen würdigen Abschluss geben.
Unser Service für Sie:
• Erreichbarkeit rund um die Uhr
• Individuelle Beratung – auf Wunsch bei Ihnen zu Hause
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Königstraße 11 • 08233 Treuen
Telefon: 03 74 68/68 84 65 • Mobil: 01 76/61 07 09 56
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6. AUSGABE
DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
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Wir feiern zwei-jähriges Jubiläum
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Redaktionsschluss
Am Mittwoch, den 22.04.2015 um 18:00 Uhr
Im Büro für Deutsche Vermögensberatung René Kaiser Schillerstraße 2, 08233 Treuen
Wir bitten um Voranmeldung unter Tel. 037468/767808 oder Mobil 0172/6223236
für Beiträge, Veranstaltungsmeldungen,
Infos etc. in der nächsten Ausgabe:
01.04.15
Speisegaststätte
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„Vaterland“
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Am Kareitag haben wir fr Sie Fischtag und
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am Wochenende leckere
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Das Team von Vaterland
Ria und Christian Weller-Musiol
und Gerd und Marion Weller
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Schokohasen „Paulinchen“.
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Wir euen uns auf Ihren Besuch
und bien um Reserierng. Tel. 037468/2800
Kapelle Neuensalz
Altensalzer Straße 2
08541 Neuensalz
Tel.: 03741 41 32 90
[email protected]
Ostermontag, 6. April
Sonntag, 19. April um 15 Uhr
Mittwoch, 15. April um 16:00 Uhr
09:30 Uhr
Kinder- Kultur-Tag
LandLust - die Kreativabenteuer auf dem Land
Der Froschkönig
Thema: Mode und Styling für Kinder
Puppentheater
Fr., 24. April um 19:30 Uhr
Einmal, an einem Sonntagnachmittag in jedem Halbjahr,
heißt es in der Kapelle Neuensalz "Großes Programm für
Kleine Leute"
Weltmusikgruppe SEDAA
Seit drei Jahren werden verschiedene Programme auf der
Bühne von Kindergartenkindern und Schülern aus der
Region dargeboten.
Sedaa und
verbindet
die
traditionelle
mongolische mit der orientalischen Musik
zu einem ebenso ungewöhnlichen wie
faszinierenden Ganzen.
An dem heutigem Tag geht um Mode, Beauty und
Styling für unsere 5 bis 10jährigen. Neben einer
kleinen Modenschau möchten Stylisten Tipps zum
professionellen
Schminken,
zu Trendfrisuren,
Modeschmuck
und
natürlich
zu
frecher
Kindermode geben.
Bepflanzte Wachskugel
Aus einer Styroporkugel, Eierpappen und Wachs
wird eine österliche Deko.
Sa., 25. April um 19:30 Uhr
CLUB FEELING
Heute sind unsere musikalischen Gäste:
CHRIS FIZZ - eine Partyrockband aus Sachsen
schafft mit Ihrem Spaßrock den Spagat zwischen
Tanz- Party-und Rockmusik. Genießen sie eine musikalische
Reise durch 40 Jahre Rockmusik von AC/DC über CCR bis
ZZ Top. Ohne technischen Schnick Schnack spielt und
unterhält sie die Band natürlich und live.
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DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
Treuen/Pfaffengrün
Junge Familie sucht
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6. AUSGABE
Weg mit Winterdreck
für die nächste Ausgabe:
Schutz vor Rost durch Streusalz
01.04.2015
Unterbodenpflege
Motorwäsche und Schutzwachs
Hohlraumkonservierung
Lackversiegelung
Sommerreifen / Kompletträder
Oldtimerreifen
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KOCH MIT – KOCH NACH – KOCH BESTENS
KOCHKURSE „Spezial“ Termine 2015
24.04.2015
18.09.2015
Deftiges Fleischmenü
Steak und andere Fleischvariationen verschieden
zubereitet (4-Gang-Menü))
inkl. 7 internationaler Biere à 0,1 l
(4-Gang-Menü)
29.05.2015
Shushi und Fischvariationen
aller Kochkurs
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(4-Gang-Menü)
06.06.2015
Kochkurs für Kids (7 – 14 Jahre)
Beginn: 9:00 Uhr
Gemeinsames Essen mit den Eltern
um 12:30 Uhr
29,50 pro Kind
18,00 € pro Elternteil zum
gemeinsamen Essen
(3-Gang-Menü inkl. Tomatensuppe
* gegrillte Hähnchenbrust mit hausgemachten
Nudeln und Champignonrahm
* Vanillepuddingcreme mit Beerengrütze
und Joghurteis)
ers
on
55,50 €
17.0
0U
hr
inkl. Mineralwasser und Orangensaft
während des Kochens
Getränkepauschale für 17,00 €
p. P. zubuchbar
KOCHKURS oder
KÜCHENPARTY
In der Küche schmecktʼs am BESTEN
Selbst-Mitkochen bei
* Familienfeiern
* Partys mit Freunden
* Firmenfeiern
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Hotel Am Straßberger
Straßberg
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08527
ßberger Straße 37- 41 · 0852
7P
Plauen
Straß
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elefon
e
Telefon
Fax
870 - 0
03741 28
2870
0 -100
03741 2870
Kochkurs „Spezial“
Königstr. 19, 08233 Treuen
Tel. +49 037468 76 48-0, Fax 76 48-55
[email protected], www.forner.org