Termine und Anmeldungsadressen für die Abschlussprüfungen im

Termine und Anmeldungsadressen für die Abschlussprüfungen im Sommer 2015
Maßgeblicher Termin für die Sommerprüfung 2015 ist der 31. Juli 2015. Der Prüfungszeitraum für die Abschlussprüfung Sommer 2015 bei der IHK Südlicher Oberrhein
erstreckt sich vom 1. Mai 2015 bis zum 30. September 2015.
Die schriftliche Kenntnisprüfung der Kammer und die schriftliche Prüfung der Schule
werden wie bisher gemeinsam durchgeführt, und zwar vorwiegend für
a) kaufmännische Ausbildungsberufe vom 05. - 08. Mai 2015.
b) Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe vom 11. - 12. Mai 2015
(Block B) sowie vom 22. - 23. Juni 2015 (Block C).
c) gewerblich - technische Ausbildungsberufe vom 11. - 13. Mai 2015.
Die Fertigkeits- und mündlichen Kenntnisprüfungen finden voraussichtlich von Juni bis
August 2015 statt.
Die Kammer fordert die Betriebe auf, alle Auszubildenden, deren vertragliche
Ausbildungszeit vor dem 1. Oktober 2015 endet, zur Abschlussprüfung anzumelden.
Die Anmeldung muss die Zustimmung des Auszubildenden haben, im Ausnahmefall
kann auch der Auszubildende selbst beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter
anmelden. Für die Anmeldung sind die Vordrucke der Kammer zu verwenden, die den
Betrieben rechtzeitig zugesandt werden.
Die Anmeldungen aus den Landkreisen Breisgau - Hochschwarzwald, Emmendingen,
Stadtkreis Freiburg richten Sie bitte an:
IHK Südlicher Oberrhein, Geschäftsbereich Berufsbildung, Hauptstelle Freiburg i.Br.,
Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg.
Anmeldungen aus dem Ortenaukreis:
IHK Südlicher Oberrhein, Geschäftsbereich Berufsbildung, Hauptgeschäftsstelle Lahr,
Lotzbeckstr. 31, 77933 Lahr.
Für die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes richten Sie bitte alle Anmeldungen
an:
IHK Südlicher Oberrhein, Geschäftsbereich Berufsbildung, Hauptstelle Freiburg i.Br.,
Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg.
Die Anmeldungen müssen bis spätestens 17.12.2014 (Ausschlussfrist) bei der IHK
Südlicher Oberrhein eingegangen sein.
Bis zu diesem Termin können auch Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung
gestellt werden, sofern die Ausbildungszeit nach dem 30. September 2015, aber vor
dem 01. Mai 2016 endet und die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen.
Auszubildende, die bereits an einer Abschlussprüfung teilgenommen und diese nicht
bestanden haben, können zur Wiederholungsprüfung angemeldet werden, sofern die
Abschlussprüfung nicht bereits zweimal wiederholt wurde.