So geht`s - IHK Südlicher Oberrhein

IHK Südlicher Oberrhein ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Anleitung zum Wählen
So geht‘s
1.
D
Ihren Stimmzettel ausfüllen.
2.
Den Stimmzettel in den
Stimmzettelumschlag
einlegen und verschließen.
3.
Den Wahlschein ausfüllen und unterschreiben.
+
Stimmrecht ausüben
Achtung!
Rücksendung bis
18. Februar 2014 - Poststempel -
4.
Entgeltfrei im
Porto bezahlt
Bereich
der
Ihre IHK
für Sie
Deutschen
Post
3
4
1
2
4
3
IHK-Wahl 2014
Wahlschein und verschlossenen
Wahlumschlag zusammen in diesen
Rücksendeumschlag stecken.
2
ie Wahlunterlagen für ihren Wahlbezirk und ihre Wahlgruppe
gehen den Wahlberechtigten fristgerecht zu. Die Wahl ist
geheim. Sie erfolgt als Briefwahl. Die ordnungsgemäß ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens Dienstag, 22. März
2016, 18 Uhr, bei der auf dem Rücksendeumschlag angegebenen
Adresse eingegangen sein. Nach Ablauf der Wahlfrist eingehende
Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Der Wahlberechtigte erhält zur Ausübung seines Wahlrechts
- einen Wahlschein (Wahlberechtigung)
- einen Stimmzettel
- einen Stimmzettelumschlag „IHK-Wahl 2016“ für die Aufnahme
des Stimmzettels
- einen orangefarbenen Umschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen zur Aufnahme des ausgefüllten sowie unterschriebenen
Wahlscheins und des verschlossenen Stimmzettelumschlags mit
dem ausgefüllten Stimmzettel.
Der ausgefüllte Stimmzettel muss in den passenden Stimmzettelumschlag gesteckt und zugeklebt werden. Der verschlossene
Stimmzettelumschlag muss mit dem ausgefüllten und persönlich
unterzeichneten Wahlschein, der die Wahlberechtigung dokumentiert und anhand des Wählerverzeichnisses überprüft wird, in den
als solchen gekennzeichneten orangefarbenen Rücksendeumschlag
gesteckt werden und per Post, persönlich oder durch Boten an
die auf dem Rücksendeumschlag aufgedruckte Adresse übersandt
werden. Die IHK übernimmt das Briefporto.
Die Auszählung erfolgt am 23. März 2016. Sie ist für Mitglieder der
IHK Südlicher Oberrhein öffentlich. Aufgrund des eingeschränkten
Raumangebots ist eine Anmeldung über das Wahlbüro (Telefon
0761 3858-108) notwendig. Das begehbare Areal für Besucher ist
abgegrenzt.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit
zieht der Vorsitzende des Wahlausschusses das entscheidende Los.
Das Wahlergebnis wird in der Mai-Ausgabe 2016 der Kammerzeitschrift „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht. Die Bekanntgabe
der Gewählten erfolgt in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe der
Stimmenzahl. Die Liste der Nachrücker wird in der Reihenfolge des
Nachrückens ohne Stimmenzahl veröffentlicht.
Wahlbrief
Industrieund Handelskammer
An
den Wahlausschuss
der
Industrieund Handelskammer
Südlicher Oberrhein
Wiesbaden
Wahlausschuss
Postfach
36 79
Postfach 860
65026
79008 Wiesbaden
Freiburg
Den verschlossenen Stimmzettelumschlag und
den Wahlschein zusammen in den Rücksendeumschlag einlegen und verschließen.
Versenden Sie den Rücksendeumschlag so,
dass er bis spätestens 22. März 2016, 18 Uhr,
bei der IHK eingeht.
Als zentrales Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft soll die gewählte Vollversammlung von möglichst vielen Unternehmen legitimiert
sein. Die Wahlberechtigten in allen Wahlgruppen werden deshalb
aufgefordert, sich an der schriftlichen Abstimmung zu beteiligen.
Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein appelliert
an dieser Stelle mit Nachdruck an die Betriebe, ihr Wahlrecht unbedingt auszuüben. Für die gewählten Vollversammlungsmitglieder
bedeutet jede Stimme eine Bestätigung des Vertrauens, das ihnen
die Kammerzugehörigen in ihrer Wahlgruppe aussprechen.
Dr. Norbert Euba, Vorsitzender des Wahlausschusses
Haben Sie noch
Fragen zur Wahl?
Bitte wenden Sie sich
bei weiteren Fragen
zum formalen Ablauf
der Wahl an das Büro
des Wahlausschusses
bei der IHK Südlicher
Oberrhein: Tel. 0761
3858-108.
Besuchen Sie uns auch
auf unserer Internetseite zur IHK-Wahl
2016 unter www.
suedlicher-oberrhein.
ihk.de/wahl