IHK Südlicher Oberrhein ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Anleitung zum Wählen So geht‘s 1. D Ihren Stimmzettel ausfüllen. 2. Den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag einlegen und verschließen. 3. Den Wahlschein ausfüllen und unterschreiben. + Stimmrecht ausüben Achtung! Rücksendung bis 18. Februar 2014 - Poststempel - 4. Entgeltfrei im Porto bezahlt Bereich der Ihre IHK für Sie Deutschen Post 3 4 1 2 4 3 IHK-Wahl 2014 Wahlschein und verschlossenen Wahlumschlag zusammen in diesen Rücksendeumschlag stecken. 2 ie Wahlunterlagen für ihren Wahlbezirk und ihre Wahlgruppe gehen den Wahlberechtigten fristgerecht zu. Die Wahl ist geheim. Sie erfolgt als Briefwahl. Die ordnungsgemäß ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens Dienstag, 22. März 2016, 18 Uhr, bei der auf dem Rücksendeumschlag angegebenen Adresse eingegangen sein. Nach Ablauf der Wahlfrist eingehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Der Wahlberechtigte erhält zur Ausübung seines Wahlrechts - einen Wahlschein (Wahlberechtigung) - einen Stimmzettel - einen Stimmzettelumschlag „IHK-Wahl 2016“ für die Aufnahme des Stimmzettels - einen orangefarbenen Umschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen zur Aufnahme des ausgefüllten sowie unterschriebenen Wahlscheins und des verschlossenen Stimmzettelumschlags mit dem ausgefüllten Stimmzettel. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in den passenden Stimmzettelumschlag gesteckt und zugeklebt werden. Der verschlossene Stimmzettelumschlag muss mit dem ausgefüllten und persönlich unterzeichneten Wahlschein, der die Wahlberechtigung dokumentiert und anhand des Wählerverzeichnisses überprüft wird, in den als solchen gekennzeichneten orangefarbenen Rücksendeumschlag gesteckt werden und per Post, persönlich oder durch Boten an die auf dem Rücksendeumschlag aufgedruckte Adresse übersandt werden. Die IHK übernimmt das Briefporto. Die Auszählung erfolgt am 23. März 2016. Sie ist für Mitglieder der IHK Südlicher Oberrhein öffentlich. Aufgrund des eingeschränkten Raumangebots ist eine Anmeldung über das Wahlbüro (Telefon 0761 3858-108) notwendig. Das begehbare Areal für Besucher ist abgegrenzt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit zieht der Vorsitzende des Wahlausschusses das entscheidende Los. Das Wahlergebnis wird in der Mai-Ausgabe 2016 der Kammerzeitschrift „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht. Die Bekanntgabe der Gewählten erfolgt in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe der Stimmenzahl. Die Liste der Nachrücker wird in der Reihenfolge des Nachrückens ohne Stimmenzahl veröffentlicht. Wahlbrief Industrieund Handelskammer An den Wahlausschuss der Industrieund Handelskammer Südlicher Oberrhein Wiesbaden Wahlausschuss Postfach 36 79 Postfach 860 65026 79008 Wiesbaden Freiburg Den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den Wahlschein zusammen in den Rücksendeumschlag einlegen und verschließen. Versenden Sie den Rücksendeumschlag so, dass er bis spätestens 22. März 2016, 18 Uhr, bei der IHK eingeht. Als zentrales Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft soll die gewählte Vollversammlung von möglichst vielen Unternehmen legitimiert sein. Die Wahlberechtigten in allen Wahlgruppen werden deshalb aufgefordert, sich an der schriftlichen Abstimmung zu beteiligen. Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein appelliert an dieser Stelle mit Nachdruck an die Betriebe, ihr Wahlrecht unbedingt auszuüben. Für die gewählten Vollversammlungsmitglieder bedeutet jede Stimme eine Bestätigung des Vertrauens, das ihnen die Kammerzugehörigen in ihrer Wahlgruppe aussprechen. Dr. Norbert Euba, Vorsitzender des Wahlausschusses Haben Sie noch Fragen zur Wahl? Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zum formalen Ablauf der Wahl an das Büro des Wahlausschusses bei der IHK Südlicher Oberrhein: Tel. 0761 3858-108. Besuchen Sie uns auch auf unserer Internetseite zur IHK-Wahl 2016 unter www. suedlicher-oberrhein. ihk.de/wahl
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