Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin Stand: 02.06.2015 BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG Maison Claire 1. ALLGEMEINE ANGABEN 1.1. Vorbemerkungen Das Baugrundstück befindet sich im Norden von Berlin im Stadtbezirk Pankow. Die Erschließung erfolgt über die Schützenstraße sowie die Privatstraße Rupertweg. Im Nordosten grenzt das Grundstück an einen Fußweg und im Nordwesten an einen öffentlichen Park an. Auf dem ca. 5.851m² großen Grundstück werden zwei Mehrfamilien-Wohnhäuser mit insgesamt 33 Wohneinheiten entstehen. Die Anlage besteht aus zwei Gebäudekörpern: • An der Südwestgrenze des Grundstückes ist ein langgestreckter Gebäuderiegel mit insgesamt • 16 Wohneinheiten in 4 Obergeschossen angeordnet, welche über zwei Treppenaufgänge erschlossen werden (Haus Claire). Das Gebäude ist vollständig unterkellert und dieser Keller bietet Platz für Erwerberkeller, Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen sowie Technikräume. An der Nordseite des Grundstückes ist ein Baukörper mit 17 Wohneinheiten in 4 Obergeschossen angeordnet, welche über ein Treppenhaus erschlossen werden (Haus Clärchen). Das Gebäude ist vollständig unterkellert und dieser Keller bietet ebenfalls Platz für Erwerberkeller, Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen sowie Technikräume. Die Ausführung erfolgt in solider Massivbauweise. Die beiden Gebäude werden über eine gemeinsame Haustechnik-Zentrale versorgt. Die lichten Raumhöhen in den Wohn- und Schlafräumen der Wohnungen betragen ca. 2,65m. Die optische Gestaltung des Objektes erfolgt unter Hinzuziehung eines Architekten.. Der für die Bauausführung maßgebliche Stand von Gesetzen, Verordnungen sowie die anerkannten Regeln der Technik wird mit Stand 01. Januar 2014 vereinbart. Die Anforderungen des Schallschutzes richten sich nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, wobei hierfür die „Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz“ gemäß DIN 4109, Beiblatt 2 berücksichtigt werden. Der Wärmeschutznachweis erfolgt basierend auf der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. 1.2. Baubegleitendes Qualitätscontrolling Um die Qualität des Bauvorhabens sicherzustellen, ist ein Vertreter der SGI Wohnen1 GmbH & Co. KG (SGI) vor Ort. Die Arbeiten werden von qualifizierten Handwerksunternehmen ausgeführt. Sonderfachingenieure überwachen die Herstellung der haustechnischen Anlagen und Außenanlagen sowie die Umsetzung der gesetzlichen Auflagen, insbesondere auch im Bereich des baulichen Brandschutzes. Abgeschlossene Teilleistungen werden von den Vertretern der SGI dokumentiert. Gesetzlich geforderte Abnahmen werden von Sachverständigen durchgeführt und dokumentiert. 1.3. Planungsleistungen Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung aller für den Bauantrag notwendigen Architektenpläne und der Berechnungsnachweise hinsichtlich der Standsicherheit, des Schallschutzes und des Wärmeschutzes nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Weiterhin Leistungsbestandteil sind die Lagepläne des öffentlich bestellten Vermessers, die Gebäudeabsteckung und die Einmessung. Enthalten ist ferner die zur Anfertigung des Standsicherheitsnachweises notwendige Baugrundbeurteilung. Die Kosten der Baugenehmigung sowie die Kosten der erforderlichen Prüfstatik, der Prüfung des Wärmeschutznachweises und des Brandschutznachweises sind ebenfalls im Kaufpreis enthalten. Außerdem ist die örtliche Bauleitung für alle nach dieser Beschreibung zu erbringenden Bauleistungen im Leistungsumfang enthalten. Nach Fertigstellung werden die vorgenannten Unterlagen gesammelt der WEG-Verwaltung für die weitere Betreuung der Immobilie 1fach übergeben. Seite 1 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 1.4. Stand: 02.06.2015 Versicherungen Während der Bauzeit (bis zur Übergabe an die Erwerber/Abnahme) sind für das Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungsversicherung-, und Feuerrohbauversicherung abgeschlossen. Bauvorhaben 1.5. Hausanschlüsse Die Hausanschlüsse zur Versorgung mit Wärme, Trinkwasser, Strom, Telefon und Kabelfernsehen sowie der Abwasseranschluss am städtischen Kanal sind im Kaufpreis enthalten. Der Wohnungskäufer schließt mit einem Stromversorger einen Versorgungsvertrag für seine Wohnung selbst ab. Gleiches gilt für Telefon-, Fernseh- und Internetanschlüsse. Die Infrastruktur für diese Medien innerhalb des Gebäudes ist im Kaufpreis enthalten. Die Wärmeversorgung soll über einen lokalen Fernwärmeanbieter erfolgen, welcher auch alle anderen Wohngebäude in diesem Gebiet versorgt und dessen Versorgungsleitungen am Grundstück anliegen. Die Wärmezentrale soll im Gebäudeteil B im KG in einem separaten Raum angeordnet werden. Leistung und Dimensionierung der Heiztechnik werden nach Vorgaben der Wärmebedarfsberechnung vorgenommen, die Auswahl der Anlagenkomponenten gemäß der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung. Die Versorgungsverträge für Wärme, Trinkwasser und Abwasser werden seitens der Hausverwaltung im Namen der WEG mit den Versorgern oder dem Wärmelieferungspartner abgeschlossen und intern nach Maßgabe der Teilungserklärung abgerechnet. 1.6. Abweichungen Im Falle von Lieferengpässen bezüglich der in der Baubeschreibung angegebenen Ausstattung, die den Bauablauf um mehr als 4 Wochen verzögern, ist der Verkäufer berechtigt, die betroffene Ausstattung gem. § 315 BGB durch eine andere gleichwertige zu ersetzen, wenn dies dem Käufer unter angemessener Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Soweit in dieser Baubeschreibung konkrete Hersteller und/oder Modelle angegeben sind, sind nicht Hersteller und Modell vereinbart, sondern lediglich ein Produkt, das in Funktion, Qualität und Ausstattung der genannten Beschreibung entspricht. Der Notar hat diese Bestimmung mit den Beteiligten, insbesondere dem Käufer erörtert. Seite 2 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 2. HAUSTECHNIK / TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG 2.1. Heizungsinstallation Stand: 02.06.2015 Die Beheizung der Wohnräume erfolgt über eine Fußbodenheizung (FBHZ) aus diffusionsdichten Kunststoffrohren, Verlegeabstände entsprechend der Heizlastberechnung. Die Bäder erhalten zusätzlich Handtuchheizköper in Ergänzung der Fußbodenheizung. Die Anordnung der Heizkreise und der Raumthermostate innerhalb der Wohnung erfolgt entsprechend der Raumaufteilung der Grundrisspläne, die Heizkreisverteilung wird nach Angabe des Architekten positioniert. Verfügt die Wohnung über einen Hauswirtschaftsraum (HWR), wo vorrangig der Heizkreisverteiler angeordnet wird, dann erhält dieser HWR keinen eigenen Heizkreis, sondern ist als Durchleitzone berücksichtigt. Die Wärmemengenzählung erfolgt zentral und innerhalb der Wohnung durch Wärmemengenzähler, welche durch die Hausverwaltung im Namen der WEG angemietet werden. Der Einbau ist innerhalb der Heizkreisverteiler geplant. (Ort nach Wahl des Architekten). 2.2. Sanitärinstallation Alle erforderlichen Kalt- und Warmwasserleitungen innerhalb der Wohnungen werden aus Metallverbundrohr oder Kunststoffrohr, die Verteilerleitungen im Keller und den Installationsschächten aus Edelstahlrohr in den aus der haustechnischen Planung resultierenden Nennweiten verlegt und gedämmt. Die Abwasserleitungen innerhalb der Wohnungen bestehen aus hitzebeständigen Kunststoffrohren, die Abwasser führenden Fallstränge werden in einem Kunststoffschallschutzrohrsystem ausgeführt. Zu- und Abwasserleitungen können z. B. in den Bädern auch in einem Sockel oder unterhalb der StahlbetonDecke verlaufen und werden dann mit Trockenbauplatten verkleidet. Innerhalb der Bäder oder Gäste-WC´s erfolgt die Verlegung innerhalb von Vorwänden (siehe auch Pkt. 3.2 – Trockenbau). Eine Verlegung sämtlicher Leitungen im Bereich des Kellergeschosses auf/vor der Wand oder unter der Decke wird als vertragsgerecht vereinbart.. Die Küchen erhalten einen Kaltwasser-, Warmwasser- und Abwasseranschluss, diese werden jeweils bis zum Eckventil geführt. Der Kaltwasseranschluss wird für den Anschluss der Spülmaschine als Kombi-Eckventil ausgeführt. Die Installation erfolgt teilweise über dem Fußbodenaufbau vor der Wand (auf dem Putz), so dass dies bei einer erwerberseitigen Küchenplanung zu berücksichtigen ist.. Jede Wohnung erhält eine Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine. Die Wohnungen im Erdgeschoss und im Dachgeschoss erhalten an den Terrassen jeweils eine frostsichere Außenzapfstelle für Trinkwasser. 2.3. Sanitärobjekte in Bädern Bei rechtzeitiger Beauftragung vor dem Beginn der Ausbauarbeiten im Dezember 2014 können die Bäder in Einzelvereinbarungen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Bauablaufes individuell an die Kundenwünsche angepasst werden, Mehr- und Minderkosten der geänderten Planung werden nach Angebot verrechnet. Für die Ausstattung wurden Markenhersteller ausgewählt, die dem gestalterischen Anspruch der Architektur folgen. Die Firma VIGOUR ist Hersteller der Keramikobjekte (Waschtisch und WC) mit ihren Designserien „cosima“, sowie Hersteller von Badewannen aus Acryl und hochwertigen Armaturen, ebenfalls aus der Serie „cosima“. Abgerundet wird die Ausstattung durch rahmenlose Echtglas-Duschabtrennungen aus dem Hause Duka. Folgende Einrichtungen sind in der Ausstattung enthalten, wenn sie im Grundriss der entsprechenden Wohnung zeichnerisch dargestellt sind: Seite 3 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin Stand: 02.06.2015 Waschtischanlage Hauptbad Waschtisch cosima, 60x47,5 cm, mit unsichtbarem Überlauf, weiß, Fabrikat VIGOUR Halbsäule zu Waschtisch cosima, weiß, Fabrikat VIGOUR Eckventil ½“ mit Schubrosette, verchromt, Fabrikat „Der gute Griff“ (2 Stück) Waschtisch-Röhrensiphon 1 ¼“, verchromt, Fabrikat „Der gute Griff“ Einhand-Waschtischbatterie cosima, Bedienungshebel cosima Classic, verchromt, mit Ablaufgarnitur verchromt, Fabrikat VIGOUR Waschtischanlage Gäste-WC Handwaschbecken cosima, 45x37,5 cm, ohne Überlauf, Stichmaß 20 cm, weiß, Fabrikat VIGOUR Halbsäule zu Handwaschbecken cosima, weiß, Fabrikat VIGOUR Eckventil ½“ mit Schubrosette, verchromt, Fabrikat „Der gute Griff“ (2 Stück) Waschtisch-Röhrensiphon 1 ¼“, verchromt, Fabrikat „Der gute Griff“ Einhand-Waschtischbatterie cosima Piccolo, Bedienungshebel cosima Classic, verchromt, mit Ablaufgarnitur verchromt, Fabrikat VIGOUR Seite 4 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin Stand: 02.06.2015 WC Hauptbad & Gäste-WC Wand-Tiefspül-WC cosima weiß, Fabrikat VIGOUR WC-Sitz cosima weiß, mit abnehmbarer Steckbefestigung, Fabrikat VIGOUR Betätigungsplatte für Zwei-Mengen-Spültechnik, weiß, Fabrikat VIGOUR Badewannenanlage Mittelablaufwanne Acryl, 180x80 cm, Ab-und Überlauf mittig, weiß, Fabrikat VIGOUR Wannenträger für Mittelablaufwanne Acryl, 180x80 cm, Fabrikat VIGOUR Viega Ab- und Überlaufgarnitur Multiplex Einhand-AP-Badebatterie cosima, Bedienungshebel cosima Classic, verchromt, Fabrikat VIGOUR Wannenset derby mit Wandhalter, Schlauch und Handbrause, einfach verchromt, Fabrikat VIGOUR Seite 5 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin Stand: 02.06.2015 Duschanlage gemäß Grundriß Duschkabiene: Schwenktür ca. 900x1950 mm, Befestigungsmittel Silber matt, ESG transparent Seitenwand, ca. 900x1950 mm, Befestigungsmittel Silber matt, ESG transparent oder: freistehende Seitenwand: Glastrennwand, 8mm stark, ca. 1000x1950 mm, Befestigungsmittel Silber matt, ESG transparent Brausegarnitur derby m. Stange, 90 cm, Schlauch und Handbrause dreifach verchromt, Fabrikat VIGOUR Prinzipdarstellung Farbset Brausebatterie cosima, Bedienungshebel cosima Classic, verchromt, Fabrikat VIGOUR Duschelement Duofix mit Wandablauf Geberit Edelstahl, gebürstet Gefälleelement befliesbar, B: ca. 70-120 cm, T: max. 140 cm, Fabrikat Schedel oder Poresta Seite 6 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 2.4. Stand: 02.06.2015 Lüftung Die Wohnungen erhalten wohnungsweise Lüftungsanlagen für eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL). Mittels dieser KWL-Anlagen wird über den Feuchtegrundschutz (Mindestforderung) hinaus, der Luftwechsel für die so genannte Lüftung sichergestellt. Diese entspricht in etwa einem 0,3fachen Raumluftwechsel. Somit muss bei normaler Wohnraumnutzung nicht zwingend eine Fensterlüftung erfolgen, da über diese KWL- Anlagen das erforderliche Maß an Frischluft in die Wohnräume eingebracht wird. Die Anlage ist so konzipiert, dass diese Außenluft ansaugt und über einen Wärmetauscher, eingebaut in der KWL-Anlage, geführt wird. Durch die aus den Wohnräumen abgeführte Abluft bzw. der darin enthaltenen Wärme, wird die gefilterte Außenluft mit einem sehr hohen Wirkungsgrad erwärmt und als Zuluft den Wohn- und Schlafräumen zugeführt. Diese Zuluft wird über den Flur als „Überströmbereich“ zu den „geruchsbelasteten“ Räumen (Bad, Gäste-WC, Küche, wenn vorhanden Abstellräume) geführt, und dort abgesaugt. Die Abluft wird der KWL-Anlage zugeführt und wird nach dem Wärmetauscher als Fortluft nach außen abgeleitet. Die KWL-Anlagen können durch den Erwerber individuell zeitgesteuert werden. Somit ist in den Wohnungen ein kontinuierlicher Luftaustausch, einschließlich der Nachführung frischer Atemluft sichergestellt. Die Planung der KWL-Anlagen erfolgt unter Berücksichtigung der DIN 1946-Teil 6. 2.5. Elektroinstallation Die Elektroinstallation wird nach den geltenden VDE-Vorschriften ausgeführt. Die Hauptverteilung und die Zählerplätze sind im Hausanschlussraum im KG angeordnet. Jede Wohnung erhält eine separate Unterverteilung, Lage nach Wahl des Architekten. Die Leitungsverlegung erfolgt innerhalb der Wohnungen und der Treppenhäuser unter Putz, im Bereich der außerhalb der Wohnungen liegenden Abstellräume und der Technikzentrale auf Putz. Das Haus erhält einen Kabelanschluss (Kabel Deutschland) und einen Breitband-Anschluss (Telekom/Kabel Deutschland) im HA-Raum. Von jeder Wohnung wird dorthin eine Verkabelung vorgenommen, die Käufer können dann nach Wahl einen Anschluss beauftragen. Die Gebühren für die individuellen Anschlüsse trägt der Käufer. Es wird für jeden Hauseingang eine Haussprechanlage installiert. Jede Wohnung erhält eine Hausstation (Farbe: weiß) im Bereich der Wohnungseingangstür. Elektroausstattung der Wohnungen: Die Elektroausstattung der Wohnungen kann bei Beauftragung bis Oktober 2014 individuell auf Kundenwünsche angepasst werden. Hierzu wird für die Wohnung ein Elektroinstallationsplan ausgehändigt, in diesen können Änderungen eingetragen werden. Die Mehr- und Minderkosten werden nach schriftlicher Beauftragung verrechnet. Schalterprogramm: Gira E2 oder gleichwertige Funktion und Ausstattung. Die Ausstattung der Räume erfolgt gemäß Anlage (1). 2.6. Verbrauchsmessung Jede Wohnung erhält einzelne Messeinrichtungen zur Verbrauchsmessung Trinkwasser (warm und kalt), Heizung (Wärme) und Strom. Die Zähler werden zunächst von der SGI Wohnen1 GmbH angemietet, der Mietvertrag wird bei Übergabe der einzelnen Wohnungen an den Eigentümer übertragen. Der jeweilige Erwerber erklärt bereits jetzt den Eintritt in die Rechte und Pflichten des Ertrages unter Freistellung des bisherigen Mieters. Die Lage der Messeinrichtungen sowie der Unterverteilungen werden durch die Architekten und die HLS-Fachplaner festgelegt und sind nicht veränderbar. Seite 7 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 2.7. Stand: 02.06.2015 Aufzugsanlagen Die Gebäude werden mit Aufzügen der Firma ThyssenKrupp ausgestattet. Die Aufzugskabinen werden mit Kristallspiegel und Edelstahlhandlauf gestaltet. In der Kabinendecke, alternativ in der Wandbekleidung, ist die Beleuchtung integriert. Die automatisch öffnenden Teleskopschiebetüren werden auf den Sichtseiten mit Edelstahl verkleidet oder gemäß dem Gestaltungskonzept des Architekten lackiert bzw. beschichtet. In dem Aufzug sind ein Fernnotrufsystem mit Selbstwählgerät und eine Kabinensprechanlage des Aufzugsherstellers gerätetechnisch vorgerüstet. Dieses dient zur Herstellung einer Sprachverbindung von der Kabine zu einer ständig besetzten Notrufstelle eines Serviceanbieters über das öffentliche Telefonnetz. Zu dem Betrieb des Fernnotrufsystems wird von der SGI Wohnen1 GmbH & Co. KG ein Aufschaltvertrag mit dem Aufzugshersteller in Kombination mit einem Wartungsvertrag abgeschlossen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) tritt in diesen Vertrag ein. Seite 8 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 3. AUSSTATTUNG DER WOHNUNGEN 3.1. Innentüren Stand: 02.06.2015 Die Innentüren in den Wohnungen werden als hochwertige, oberflächenfertige Weißlacktüren Fabrikat HUGA (Tochterunternehmen Hörmann KG) ausgeführt, bestehend aus Zargen und Türblättern. Die Türen werden mit einer Höhe von ca. 2,11m eingebaut. Die Türblätter erhalten eine Röhrenspan-Mittellage, eine dreiseitig umlaufende Dichtung und eine Edelstahldrückergarnitur Fabrikat HUGA. Die Schlösser erhalten ein BuntbartSchloss, in den Bädern werden WC-Beschläge eingebaut. 3.2. Trockenbau Die nichttragenden Innenwände in den Wohnungen werden als Metallständerwände mit Trockenbau-Beplankung, beidseitig jeweils ca. 2x12,5 mm bzw. 1x12,5 mm, entsprechend den technischen Erfordernissen, ausgeführt. In Bädern, Duschbädern, WCs und im Bereich der Versorgungsschächte werden Verkleidungen der Haustechnikeinbauten mit doppellagigen Trockenbaukonstruktionen ausgeführt. Soweit notwendig wird die oberste Lage aus Feuchtraum-Platten ausgeführt. Soweit notwendig, werden die Decken in den Wohnungen auf einer Höhe von ca. 2,65m abgehangen. Im Deckenhohlraum werden die Lüftungskanäle der kontrollierten Wohnraumlüftung sowie die Versorgungsleitung Elektro verzogen. Alle sichtbaren Trockenbauflächen werden in der Oberflächenqualität Q2 gemäß Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie gespachtelt. 3.3. Innenputzarbeiten und Maler- / Tapezierarbeiten Die massiven Wohnungswände erhalten einen einlagigen Gipsputz. Alle nicht gefliesten Wandflächen werden in der Oberflächenqualität Q2 ausgeführt. Die Wände in den Wohnungen erhalten ein Malervlies und werden weiß bzw. hell getönt (HBW max. 65) nach Wunsch des Käufers gestrichen. In den Bädern werden Wände und Decken, ausgenommen geflieste Flächen, verputzt und erhalten ein Malervlies mit fungizid eingestellter Farbe weiß bzw. hell getönt nach Wunsch des Käufers gestrichen. Die Stahlbetondecken in den Wohnungen werden fugenverspachtelt, mit Malervlies tapeziert und weiß gestrichen. 3.4. Bodenbeläge und Estricharbeiten Alle Räume in den Wohnungen erhalten einen schwimmenden Estrich mit Installationsebene, Trittschalldämmung nach Schallschutznachweis, Estrichplatte aus Anhydrit- oder Zementestrich. Alle Räume (außer Bäder, WC, HWR, Abstellraum) erhalten ein schiffbodenartig verlegtes, lackiertes Fertigparkett in Eiche rustikal (ca. 11mm starkes Mehrschichtparkett 70x500mm mit ca. 3,6mm Vollholz-Nutzschicht), vollflächig verklebt. Sonderwünsche der Käufer werden hier freibleibend und ggfs. gegen Aufpreis gerne berücksichtigt, soweit dies technisch, wirtschaftlich und unter Berücksichtigung des Bauablaufes möglich ist. Die Sockelleisten werden als MDF oder Holz-Sockelleisten in weiß ausgeführt. Dem Erwerber ist bekannt, dass Naturprodukte wie Holz Unterschiede in Farbe, Struktur und Maserung aufweisen und dies als vertragsgemäße Beschaffenheit vereinbart wird. Um Schwindrisse, insbesondere im Bereich der Stoßfugen der Einzelstäbe zu verringern, darf die Temperatur der Fußbodenheizung 25°C nicht überschreiten. Die Bäder, WC und Abstellräume erhalten einen Bodenbelag aus Feinsteinzeug-Fliesen Fabrikat Meissen, nach Wahl des Erwerbers Braun oder Anthrazit im Format 60/30cm. In den zum Wohn- und Essbereich offenen Küchen ist ein Parkett vorgesehen. Holz ist ein feuchteempfindliches Material und bedarf gerade in diesen Bereichen besonderer Sorgfalt. Auf Wunsch können bei rechtzeitiger Beauftragung als kostenpflichtige Sonderleistung auch Fliesen eingebaut werden. Seite 9 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 3.5. Stand: 02.06.2015 Wandfliesen In Bädern und WC werden in Teilbereichen Wandfliesen Fabrikat Meissen, nach Wahl des Erwerbers Beige oder Weiß angebracht, Format 60/30 cm, Viertelverband, ohne Fugenschnitt. Die an geflieste Flächen angrenzenden Ablagen der Bäder werden ebenfalls mit Fliesen belegt. Die Teilbereiche werden wie folgt definiert: • • 3.6. an den Wänden der Duschen und auch zum Duschen konzipierten Badewannen: Höhe ca. 2,10m über Oberkante Fußboden an den Vormauerungen der WC und Waschtische, einschließlich Ablagen sowie hinter Waschtischen und WC‘s ca. 1,20m über Oberkante Fußboden. Küchen Die in den Grundrissen abgebildeten Küchen dienen nur zu Anschauungszwecken und sind nicht Bestandteil des Lieferumfanges, legen jedoch die Standard-Anordnung der Installationen fest. Die Rohinstallation Sanitär erfolgt auf Putz. An einer zentralen Stelle werden die Stromkreise aus dem Estrich mit max. 5m Anschlussleitung herausgeführt und können dann vom Käufer im Zuge der Küchenmontage nach eigenen Bedürfnissen positioniert und in die Küche integriert werden Maße für Arbeitsplatten etc. sind erst an der fertigen Küche, sonst auf eigenes Risiko des Käufers, zu nehmen, damit etwaige Maßabweichungen durch Bautoleranzen nicht die Passform beeinträchtigen. Seite 10 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 4. ROHBAU UND ALLGEMEINBEREICHE 4.1. Erd- und Entwässerungskanalarbeiten Stand: 02.06.2015 Im Leistungsumfang sind alle notwendigen Erd- und Entwässerungskanalarbeiten enthalten. Der Arbeitsraum wird mit dem Aushubmaterial oder einem dafür geeigneten Material verfüllt. Auch die Abfuhr von überschüssigem Material ist enthalten. 4.2. Stahlbetonarbeiten Die Bodenplatten der Gebäude und die Geschossdecken werden gemäß Statik als Stahlfaser- oder Stahlbetondecken hergestellt, die Gründungen (Fundamente) werden gemäß den Vorgaben des Bodengutachtens und der Statik hergestellt. Auch die Treppenläufe und Zwischenpodeste im Treppenhaus werden als Stahlbetonbauteile ausgeführt. Wo erforderlich, werden tragende Wandteile, Pfeiler oder Stützen ebenfalls aus Stahlbeton hergestellt. 4.3. Mauerarbeiten Das Außenmauerwerk sowie die tragenden Innenwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk hergestellt, sofern nicht Beton statisch erforderlich ist. Die Wohnungstrennwände werden in allen Geschossen aus Kalksandsteinmauerwerk in einer Dicke von 24 cm ausgeführt, wo statisch erforderlich teilweise in Stahlbeton. Die Abstellräume im Kellergeschoß werden als leichte Systemtrennwände, Höhe ca. 2,00m, nicht blickdicht, hergestellt (z.B. Stahl-Gitterrostwände). 4.4. Fassade Auf die massiven Außenwände wird nach Vorgabe des Wärmeschutznachweises ein Wärmedämmverbundsystem aus Polystyrol-Hartschaumdämmung aufgebracht, nach Notwendigkeit auch mit Dämmung aus Mineralfasern. Auf die Dämmplatten wird ein gewebearmierter Unterputz aufgebracht. Den Abschluss in den Etagen EG - 2. OG bildet ein strukturierter Oberputz, Korngröße ca. 1-2mm, hell, teilweise abgetönt. Das Staffelgeschoss (DG) wird davon optisch abgesetzt. 4.5. Fenster Alle Fenster und Fenstertüren werden als Dreh-Kipp-Elemente mit Kunststoffrahmen ausgeführt, in Teilbereichen sind Festverglasungen angeordnet. Die Verglasung wird als 2-Scheiben-Isolierverglasung ausgeführt. Vorgaben des Wärmeschutznachweises insbesondere sommerlicher Wärmeschutz und des Schallschutznachweises werden beachtet.. Die Farbgebung erfolgt zweifarbig (innen weiß /außen farbig). Die Fensteroliven sind weiß. Die Aufteilung der Fenster in Plänen oder Visualierungen ist nur ein Gestaltungsvorschlag und nicht Gegenstand der Baubeschreibung. Alle Fenster erhalten Aluminiumaußenfensterbänke, Oberfläche weiß. Ausgenommen sind die Elemente zu Terrassen und Balkonen, dort wird der Terrassen- bzw. Balkonbelag möglichst direkt bis an das Fensterprofil geführt. Falls notwendig, werden dort trittfeste Außenfensterbänke angebracht. Die Brüstungen der nicht bis zum Boden reichenden Fenster werden mit einer Innenfensterbank aus Naturstein Jura Marmor gelb poliert inkl. polierter Köpfe ausgeführt. Bodentiefe Fenster erhalten keine Innenfensterbänke, bei Bedarf wird davor eine Schwelle angeordnet. Die Öffnungsflügel werden mit Dreh-Kipp-Beschlägen ausgestattet, teilweise werden die Fenster mit Stulpflügeln ausgestattet (zweiter Flügel nur als Drehflügel). Sämtliche Fenster und Fenstertüren erhalten einen Sicherheitsbeschlag Stufe A, Marken-Einhand-Dreh-Kipp-Beschlag mit 3 Sicherheitsschließstücken (Pilzkopfverriegelung im Stahlkern verschraubt und einer Aushebesicherung, Flügelheber, Spaltlüftung und Fehlbedienungssperre). Seite 11 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 4.6. Stand: 02.06.2015 Rollläden, Beschattungsanlagen Die Fenster in den Erdgeschosswohnungen erhalten elektrisch bedienbare Rollläden; die Farbe der Rollläden wird vom Architekten im Rahmen des Farbgestaltungskonzeptes festgelegt. Die Wohnungen der Obergeschosse erhalten Wärmeschutzverglasung entsprechend Wärmeschutznachweis. 4.7. Dachkonstruktion Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke, auf der ein Warmdachaufbau mit Dämmung gemäß Wärmeschutznachweis (EnEV) ausgeführt wird. Die Dachabdichtung erfolgt als zweilagige Bitumenschweißbahn oder Kunststoff-Folie. Die gesamte Ausführung der Dachabdichtung erfolgt nach Kategorie K2 der Flachdachrichtlinien. Auf den Hauptdächern wird eine extensive Begrünung (Moos/Sedumsprossen) aufgebracht. 4.8. Balkone und Dachterrassen Die Balkone werden als Stahlbetonbauteile an die Geschossdecken angehängt, zur Vermeidung von Wärmebrücken werden Spezialbauteile eingesetzt („Isokörbe“). Die Balkonplatten werden, soweit technisch möglich, in WU-Bauweise erstellt und erhalten keine weitere Abdichtung. Die Randanschlüsse zum Gebäudekörper werden mit Flüssigfolie oder Abdichtungsbahnen abgedichtet, falls notwendig erhalten diese eine Blechabdeckung. In die Balkonböden ist ein Gefälle und ein Ablauf integriert, die Abläufe werden auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht. Die Balkon- und Dachterrassengeländer werden nach Gestaltungskonzept des Architekten hergestellt. Die Terrassen im Dachgeschoss erhalten einen Dachaufbau als Warmdachkonstruktion. Die Abdichtung wird mit einer Folie oder Bitumenschweißbahn ausgeführt, Materialvorgaben nach Flachdachrichtlinien. Als Oberbelag werden auf Balkonen und Dachterrassen ab dem 1. OG Holzdielen aus Lärche verlegt, Die Anschlusshöhe der Abdichtung an den Fenstertüren der Dachterrassen beträgt ca. 2 cm über Terrassenbelag und weicht damit zu Gunsten höheren Komforts von den in den Flachdachrichtlinien und der DIN 18195 zur Abhaltung von eindringendem Wasser geforderten 15 cm-Sollhöhe ab. Der Anschluss an den Terrassenfenstertüren im Erdgeschoss und an den Fenstertüren der überdachten Balkone erfolgen ebenfalls abweichend von der DIN 18195 mit nur 2 cm Aufkantungshöhe, auf eine Entwässerungsrinne wird hier verzichtet, da das Wasser frei zu den Seiten ablaufen kann. Die DIN 18195 sieht eine Aufkantung von 15 cm vor, um eindringendes Wasser abzuhalten. Da durch Öffnungen, die vom Käufer regelmäßig von Laub und Schnee sowie sonstigen Verunreinigungen freizuhalten sind, Wasser abgeführt wird, ist eine Beeinträchtigung auch ohne eine solche Aufkantung nicht zu befürchten. Demgegenüber ist eine niedrigere Aufkantung wesentlich ergonomischer im täglichen Gebrauch. Eine Stolpergefahr wird reduziert und die Benutzbarkeit durch ältere Bewohner wird verbessert. 4.9. Hauseingänge Die Haustüren werden als Alu-Rohrrahmenkonstruktion mit Glasfüllung ausgeführt. Es wird eine Gegensprechanlage mit Klingelfeld im Bereich der Briefkastenanlage eingebaut. Jeder Hauseingang erhält eine separate Sprechanlage. 4.10. Treppenhaus Die Stahlbetontreppenläufe werden schallentkoppelt auf die Geschossdecken bzw. die Zwischenpodeste aufgesetzt. Die Treppenläufe und Podeste werden mit Fliesen belegt (nach Wahl des Architekten). Die Decken und Treppenlaufuntersichten werden weiß gestrichen. Die Treppenläufe erhalten ein Geländer in einer Stahlkonstruktion mit senkrechten Füllstäben. Das Geländer wird farbig passend zum Treppenhausgestaltungskonzept beschichtet. Die Treppenhauswände werden mit einem Gipsputz versehen, Oberflächenbeschichtung. Teilbereiche werden farbig abgesetzt. dieser erhält scheuerbeständige Seite 12 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 4.11. Stand: 02.06.2015 Wohnungseingangstüren und sonstige Türen Die Wohnungseingangstüren, Fabrikat HUGA (Tochterunternehmen Hörmann KG), werden als Holzwerkstofftürelemente in weiß beschichtet ausgeführt. Die Türblätter sind dicht schließend und erhalten eine Bodenabsenkdichtung, der Schallschutz wird nach den Vorgaben des Schallschutznachweises ausgeführt. Die Türen sind mit einer Edelstahl-Wechselgarnitur, einer Dreifachverriegelung und einem Profilzylinder ausgestattet. Die Türzargen werden als Stahlumfassungszargen ausgeführt. Die Türen erhalten einen automatischen Schließmechanismus. Die Türen zu den Technikräumen werden als Stahltüren mit Stahleckzargen ausgeführt. Diese Türen werden entsprechend den behördlichen Auflagen und gesetzlichen Anforderungen teilweise als feuerhemmende, selbstschließende bzw. rauchdichte Türen ausgeführt. 4.12. Abstellräume Im Bereich der Abstellräume und der Technikzentrale werden grobe Fugen an den Mauerwerkswänden ausgespachtelt. Decken und Wände erhalten anschließend einen weißen Anstrich. Die Böden erhalten einen staubbindenden Anstrich. Die Trennwände und Türen der Abstellräume werden in einem Trennwandsystem ausgeführt, bestehend aus verzinkten Metallstützen mit Drahtgitter-Füllung; Höhe ca. 2,00m über Fertigfußboden. Die Flure, Technikräume und Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen erhalten eine Beleuchtung welche über Bewegungsmelder gesteuert wird. Die Zählung erfolgt über den Allgemeinstromzähler. Die einzelnen Kellerabteile erhalten eine separate Beleuchtung und eine Steckdose, welche über den Stromzähler der jeweiligen Wohnung gezählt werden. 4.13. Technische Gebäudeausrüstung Im Vorgartenbereich wird eine frostsichere Außenzapfstelle zur Bewässerung der Gemeinschaftsflächen eingebaut. Alle elektrischen Anschlüsse in den Allgemeinbereichen erfolgen nach Erfordernis und Angaben der Fachplanungen. In den Treppenhäusern werden Leuchten eingebaut, mit Tasterschaltung über Zeitschaltuhrrelais nach technischem Erfordernis. Außen an den Hauseingängen wird je eine Außenleuchte installiert, geschaltet über einen Dämmerungsschalter. Im Außenbereich werden zur Wegebeleuchtung weitere Leuchten installiert. 4.14. Außenanlage Die Garten-Terrassen (Größen wie im Grundriss dargestellt) erhalten einen Belag aus Betonsteinplatten nach Wahl des Architekten. Die öffentlichen Fußwege von der Straße zu den Hauseingängen werden in Betonsteinpflaster oder Betonplatten ausgeführt. In den Gartenbereichen der Sondernutzungsflächen wird Mutterboden eingebaut. Der gemeinschaftliche Vorgartenbereich wird mit einer Raseneinsaat ohne Anwachsgarantie versehen. Gemäß B-Plan erfolgt die Anpflanzung von Bäumen sowie die Pflanzung von Hecken, insbesondere an den Grundstücksgrenzen. Die Mülltonnenstandplätze werden mit Holztrennwänden eingehaust und erhalten eine abschließbare Tür. Im Bereich der Hauseingänge befinden sich mindestens 3 Fahrradbügel zum temporären Abstellen von Fahrrädern. Die Feuerwehraufstellflächen und Parkplätze werden nach Erfordernis mit Rasengittersteinen belegt. Parkplätze werden, soweit notwendig, baulich optisch mit Tiefborden voneinander getrennt. Die Niveauausgestaltung der Gartenflächen erfolgt nach technischen Grundsätzen und örtlichen Gegebenheiten und ergibt sich nach Abschluss der Baumaßnahme. Zum Höhenausgleich wird das Gelände in Teilbereichen geböscht oder abgestuft,. Zur Versickerung des anfallenden Regenwassers auf dem Grundstück werden nach technischen Erfordernissen Mulden in den Außenanlagen vorgesehen. Seite 13 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 5. SCHLUSSBEMERKUNGEN 5.1. Allgemeine Angaben Stand: 02.06.2015 Die auf den Plänen dargestellten Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände (Möblierungen, Küchen, Bepflanzungen, Außenanlagen...) sind nur exemplarisch und werden nur geschuldet, sofern dies im Kaufvertrag bzw. in dieser Baubeschreibung explizit vereinbart ist. Abweichungen von dieser Baubeschreibung sind zulässig, wenn solche aufgrund behördlicher Auflagen oder normativen Forderungen geboten sind. Ferner sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht das Sondereigentum des Käufers betreffen, zulässig, soweit diese nicht den vertragsgemäßen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen. Die Abweichungen dürfen die Güte, den Wert und die Gebrauchsfähigkeit nicht mindern. Im Falle von Lieferengpässen bezüglich der in der Baubeschreibung angegebenen Ausstattung, die den Bauablauf um mehr als 4 Wochen verzögern, ist der Verkäufer berechtigt, die betroffene Ausstattung gem. §315 BGB durch eine andere gleichwertige zu ersetzen, wenn dies dem Käufer unter angemessener Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Vertriebs- und andere Mitarbeiter sind nicht befugt, über die Baubeschreibung hinaus oder davon abweichende Zusagen zu machen. Angaben bzw. Auskünfte der Verkaufsberater und sonstiger Mitarbeiter des Bauträgers sind nur verbindlich, wenn diese vom Notar im Kaufvertrag aufgenommen werden. Wird der Kaufvertrag nach der Ausführung beschriebener Bauleistungen abgeschlossen, gilt in jedem Fall die tatsächlich vorhandene Bauausführung der sichtbaren Oberflächen und Ausstattungen als vertraglich vereinbart, auch wenn diese von der Baubeschreibung abweichen. 5.2. Gestaltung Die Gestaltung des Projektes erfolgt durch Architekten. Die Farbgebungen werden, um eine abgerundete Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, von den Architekten im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt. 5.3. Flächenberechnungen, Maßangaben Die Angaben der Nutzflächen (Wohnflächen) erfolgt gemäß der Wohnflächenverordnung vom 01.01.2004. Konkretisierend zu dieser Verordnung wurden die Flächen der Balkone und Terrassen mit 50% der tatsächlichen Fläche in die Wohnflächenberechnung der jeweiligen Wohnungen miteinbezogen. Alle Maßangaben (Längen und Breiten, Höhen) sind Rohbaumaße (ohne Einbauten und Beläge) dienen nur der groben Orientierung und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Abweichungen von den in den Zeichnungen angegebenen Maßen und Flächenangaben sind durch die Bauweise bedingt und im Rahmen der nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Bautoleranzen möglich. Die Regelungen des Kaufvertrages zu Abweichungen der angegebenen Gesamtwohnflächen zu den realisierten Gesamtwohnflächen gelten vorrangig. Sofern der Käufer vor Abnahme und Übergabe Einrichtungsgegenstände nach Maß bestellen möchte (z.B. Einbauküche), ist er verpflichtet, ein Aufmaß vor Ort nehmen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Aufmaßnahme noch nicht vorhandene Bauleistungen, wie z. B. Innenputz, Sockelleisten usw. und die ausgeführte Position der Anschlüsse von Wasser-, Abwasser- und Elektroinstallationen sind beim Aufmaß durch den Käufer bzw. Beauftragten zu berücksichtigen. Vor vollständiger Fertigstellung und Übergabe veranlasste Bestellungen erfolgen auf alleiniges Risiko des Käufers. Seite 14 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 5.4. Stand: 02.06.2015 Sonderwünsche Sonderwünsche sind diesseits freibleibend möglich, können aber nur berücksichtigt werden, sofern der Bautenstand dies erlaubt und die Bauausführung zeitlich und technisch dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sonderwünsche können insbesondere dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, den Baufortschritt verzögern oder aber einen Eingriff in das Sondereigentum eines Miterwerbers bzw. in das Gemeinschaftseigentum bedeuten würden. Sollte hierfür eine behördliche Genehmigung oder eine Änderung der bereits erteilten Genehmigung nötig sein, sind die Kosten vom Käufer zu tragen. Für vom Käufer gewünschte Planungsleistungen werden je Ingenieurbzw. Architekturstunden 85,00€ zzgl. geltender Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) verrechnet. Die Mehr- und Minderkosten für die Sonderwünsche werden in einem schriftlichen Angebot aufgestellt, dieses muss schriftlich vom Käufer beauftragt werden. 5.5. Technische Zusatzbemerkungen Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass Installationen und Einbauten an den Wohnungstrennwänden so vorzunehmen sind, dass keine Beeinträchtigung des Schallschutzes entsteht. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass an die Wand montierte Schränke (z.B. Küchenoberschränke) schallentkoppelt eingebaut werden. Für die Bestimmung der zulässigen Maßtoleranzen am Bau gelten folgenden Normen: DIN18201: „Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung“ DIN18202: „Toleranzen im Hochbau; Bauwerke“ DIN18203: „Toleranzen im Hochbau; vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, vorgefertigte Teile aus Stahl; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen“ Die Beurteilung der Verglasung richtet sich nach der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für Bauwesen“, herausgegeben vom Bundesverband Glasindustrie. Allgemein übliche Setzungen des Bauwerks, Lastspannungen, Eigenspannungen beim Erhärten des Betons und Temperatureinflüsse können in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Bauwerks feine Risse in den Stahlbetonelementen hervorrufen. Diese feinen Risse stellen - sofern sie die nach DIN 1045 angegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten werden ausdrücklich als vertragsgerecht angesehen, es sei denn, dass sie eine Funktionsbeeinträchtigung darstellen. Ebenso sind Rissbildungen in den Stahlbetonelementen und Bereich der Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar. Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Zwischen Trockenbauplatten und zwischen diesen und angrenzenden Wänden sowie zwischen sonstigen Bauteilen aus unterschiedlichen Baustoffen können Risse entstehen, die die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Es wird vereinbart, dass dies vertragsgerecht ist. Bei der vorgesehenen Ausführungsart der Decken und Wände (glatt gespachtelt, Malervlies und weiß angestrichen) sind ggf. nicht vermeidbaren Risse, oftmals als feine Haarrisse (Risse bis 0,3mm) erkennbar; dieses wird als vertragsgerecht vereinbart. Wohnungen und Gemeinschaftseigentum werden besenrein übergeben (Baugrobreinigung). Eine Feinreinigung ist nicht geschuldet. 5.6. Lüftung Zu Beginn des Bezuges ist eine stärkere Belüftung notwendig, um die Restfeuchte des Baus abzuführen. Dazu ist es erforderlich, Möbel und Einrichtungsgegenstände nicht unmittelbar an der Wand anzubringen, bis die Feuchtigkeit ausgetrocknet ist (in der Regel 12 Monate nach Fertigstellung). Seite 15 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin 5.7. Stand: 02.06.2015 Eigenleistungen Eigenleistungen sind Leistungen, die der Verkäufer nach dieser Baubeschreibung nicht zu erbringen hat oder die aufgrund Vereinbarung aus der Leistungspflicht des Verkäufers herausgenommen werden, gleichgültig, ob der Käufer diese selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt. Nach Abschluss des Kaufvertrages getroffene Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. In der Vereinbarung ist die damit verbundene Kaufpreisminderung und deren Auswirkung auf die vereinbarten Ratenzahlungen sowie eine etwaige Änderung der Termine Bezugsfertigkeit bzw. der endgültigen Fertigstellung festzulegen. Der Käufer darf mit Eigenleistungen erst nach Abnahme und Übergabe beginnen. Erklärt sich der Verkäufer, ohne hierzu verpflichtet zu sein, mit einem Eigenleistungsbeginn zu einem früheren Zeitpunkt einverstanden, darf der Käufer erst nach der Teilabnahme der bis zum Zeitpunkt des Eigenleistungsbeginns vom Verkäufer erbrachten Bauleistungen mit der Erbringung der Eigenleistungen beginnen. Auch über die Teilabnahme ist ein vom Verkäufer und vom Käufer zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll zu erstellen. Unabhängig von der Abnahme bzw. Teilabnahme ist der Käufer verpflichtet, die Tauglichkeit der vom Verkäufer erbrachten Vorleistungen für die in Eigenleistung zu erbringenden Bauleistungen zu überprüfen und etwaige Bedenken anzumelden. Der Käufer ist verpflichtet die Vorleistungen zu prüfen und etwaige Bedenken unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw. Mangelbeseitigung zu setzen. Der Käufer ist verpflichtet Eigenleistungen unter Verwendung normgerechter Baustoffe und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften technisch einwandfrei unter Beachtung der Materialherstellervorschriften zu erbringen. Ferner ist er verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (z.B. Bestellung eines verantwortlichen Bauleiters nach der gültigen Landesbauordnung) zu beachten, etwa erforderliche Genehmigungen einzuholen, ggf. erforderliche Anzeigepflichten (z.B. gegenüber der Bauberufsgenossenschaft) zu erfüllen. Er hat die zur Erbringung der Eigenleistungen erforderlichen Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen, da Eigenleistungen im Umfang der vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherungen nicht enthalten sind. Für die von dem Käufer zu erbringenden Eigenleistungen holt er sich auf eigene Verantwortung ausreichenden technischen Rat ein. Der Käufer ist verpflichtet, die bereits hergestellten Leistungen vor Abnahme selbst zu schützen. Für Beschädigungen haftet er. Aufgestellt 20/06/2014 SGI Wohnen1 GmbH & Co. KG Otto-Suhr-Allee 27 10585 Berlin Seite 16 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin Stand: 02.06.2015 Technische Hinweise, Pflege und Wartung Zum Erhalt des Gebrauchswertes der Wohnung und der Gemeinschaftsflächen ist die sachgerechte Handhabung der jeweiligen Bauteile und Einbauten notwendig. Der Käufer wird auf folgende Umstände hingewiesen, die zur Vermeidung von Schäden und Nachteilen unbedingt zu beachten sind: Holzoberflächen sind ein hochwertiges Naturprodukt und bedürfen behutsamer Pflege. Parkett- und Laminatoberflächen dürfen nur feucht, nicht nass gereinigt werden, da sonst Wasser in die Fugen eindringt und die Bodenbeläge dauerhaft schädigt. Dies gilt auch für Holzoberflächen von Türen, Fensterbänken, Holzhandläufen etc.. Grenzen Bodenbeläge, wie z.B. Fliesen, an Türen, ist beim Reinigen darauf zu achten, dass die Zargen und Türblätter nicht durch den Putzlappen befeuchtet werden. Holzoberflächen von Badobjekten sind stets sauber und trocken zu halten und regelmäßig zu pflegen, um unschöne Flecken und Ränder zu vermeiden. Hölzer, die der Witterung ausgesetzt sind, bedürfen einer regelmäßigen Oberflächenbehandlung. Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in und an Außenbauteilen und Verkleidungen aus Holz lassen sich nicht immer vermeiden. Derlei Erscheinungen führen zu keinem Qualitätsverlust und sind ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des Materials als Baustoff sind als vertragsgerecht vereinbart. Holzteile bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Der Verkäufer empfiehlt daher dem Käufer, dass er Unterhaltsanstriche rechtzeitig vor dem Auftreten von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen, d. h. bereits innerhalb des 5-jährigen Gewährleistungszeitraums ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer starken Bewitterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Optische oder sonstige Materialbeeinträchtigungen, die auf die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen sind, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar und sind vertragsgerecht. Balkon- und Terrassenbeläge sind dem Tageslicht und Regen ausgesetzt, wodurch die Oberfläche, bei Holz, eine graue Patina und Algenbelag erhält. Die Abstände zwischen den Dielen können je nach Witterung und damit Feuchtegrad des Holzes variieren (Quellen und Schwinden des Holzes unter Einwirkung der Feuchtigkeit). Einige Tropenholzdielen jeder Kommission weisen regelmäßige kleine (1 – 2 mm) Insektenlöcher auf. Diese sind ein Teil der natürlichen Oberfläche des Materials und stellen keinen Mangel dar. Pinholes sind ein rein optisches Merkmal und haben keine Auswirkung auf Haltbarkeit oder Statik. Einzelne Tropenhölzer können Harzgallen aufweisen. In der Regel treten sie in Form von schmalen Spalten, die mit weißen Harzkristallen gefüllt sind, auf. Harzgallen sind für Tropenhölzer und die meisten anderen Holzarten typische Merkmale. Die Farbpalette bei Tropenhölzern reicht von hell- bis dunkelbraun. Außerdem können stellenweise dunkle Verfärbungen auftreten. Durch den Einfluss von Licht und Luft dunkelt die Holzoberfläche insgesamt nach und gleicht sich an. Spätestens die Bildung der silbergrauen Patina oder das alternative Aufbringen von geeigneten pigmentierten Hartholzölen lässt die Farbunterschiede in den Hintergrund treten. Die Oberfläche von Tropenhölzern kann stellenweise etwas rau sein. Diese Rauigkeit entsteht durch den Faserverlauf oder durch Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung. In der Regel treten raue Stellen nur handtellergroß auf. Terrassendielen und Kanthölzer aus Tropenholz können kleine Astansätze aufweisen. Im Zuge der Bewitterung können sich diese lösen, so dass kleine Fehlstellen zurückbleiben. Dies stellt keinen Mangel dar. Verschmutzungen lassen sich leicht mit einer Messingbürste entfernen. Da die Gefahr der Entstehung von Rostflecken besteht, sollte keine Stahlbürste verwendet werden. Hochdruckreiniger sind für die Reinigung von Tropenholzoberflächen ebenfalls nicht empfehlenswert, da sie zu Beschädigungen führen können. Beim Reinigen oder Behandeln der Terrassenbeläge und beim Gebrauch der Terrassen ist darauf zu achten, dass die darunter befindliche Abdichtung keinen Schaden durch scharfe und spitze Gegenstände nimmt. Unbehandelte Holzoberflächen verändern sich durch Witterungseinfluss. Diese Verwitterung verursacht eine Vergrauung der Oberfläche und die Bildung von Rissen. Typische Radialrisse verlaufen parallel zur Holzfaser und stellen keine Beeinträchtigung der Statik dar. Sie stellen keine Mängel dar. Die regelmäßige Anwendung geeigneter pigmenthaltiger Hartholzöle hält die Oberfläche von Tropenhölzern farblich frisch und vermindert die Rissbildung. Bei Terrassendielen, Profilbrettern etc. handelt es sich um Produkte mit gehobelten Oberflächen. Im Gegensatz zu geschliffenen Oberflächen, z.B. Parkett, weisen gehobelte Flächen in der Regel Unregelmäßigkeiten auf. Typisch sind z.B. Hobelschläge zum Ende des Bauteiles hin. Terrassendielen können aufgrund dieser und weiterer Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche keinen Anspruch auf "Barfußtauglichkeit" erheben. Offenes Feuer auf den Terrassen gefährdet die Abdichtung und die Fassade. Der wärmegedämmte Außenputz kann sich bei starker Hitze verformen. Seite 17 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin Stand: 02.06.2015 Verschleißteile und Eingriffe des Käufers Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten und gewöhnlichen Abnutzung auch innerhalb der Mängelhaftungsfrist unterliegen (Verschleißteile). Es handelt sich hierbei um Fenster, Türen, Wartungsfugen, Lüftungsanlagen, Heizungsanlagen, Elektroanlagen, Dachabdichtungen, Holzfußböden, Anpflanzungen in Außenanlagen, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung bzw. Kundendienstleistung erforderlich ist. Ferner handelt es sich hierbei um Elektro- und elektrotechnische Teile, wie z. B. Pumpen, Leuchtmittel, Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile oder um funktionale Bauteile (bewegliche Teile) wie Griffe, Schlösser und Fensterbeschläge, Rollladengurte und Kurbeln zu Rollläden etc.. Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache ganz oder auch nur teilweise in fehlenden, regelmäßigen Wartungs- oder Kundendienstleistungen haben, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des Käufers oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe Dritter in technische Bauteile/Anlagen haben. Die Eigentümergemeinschaft schließt für das Gemeinschaftseigentum entsprechende Wartungsverträge ab bzw. tritt in vom Bauträger geschlossene Wartungsverträge ein. Zu- und Abluftelemente sind durch die Käufer mindestens vierteljährlich nach Herstellervorschriften zu reinigen, Filter sind durch die Nutzer regelmäßig nach Herstellervorschriften zu erneuern. Die entsprechenden Herstellerrichtlinien sind dem Käufer mit Vertragsunterzeichnung übergeben worden. Küchendunstabzüge sind von den Nutzern nur im Umluftbetrieb zu betreiben, nicht im Abluftbetrieb. Wartungsfugen Elastische Fugen (z. B. Silikonfugen) sind Wartungsfugen. Sie unterliegen dem Angriff von Mikroorganismen und Schrumpfungsprozessen u. ä. Daher sind z. B. im Silikon Stoffe enthalten, die diese Prozesse verzögern/verlangsamen. Diese Stoffe verflüchtigen sich jedoch mit der Zeit. Deshalb sind diese Fugen regelmäßig durch Fachkundige im Auftrag des Erwerbers zu warten und ggf. zu erneuern. Besonders zu beachten sind die Fugen im Spritzwasserbereich der Dusch-/Badewannen. Für Rissbildung oder Schäden an diesen Fugen sowie für die sich hieraus möglicherweise ergebende Folgeschäden besteht keine Mängelhaftungsverpflichtung des Verkäufers. Für die erforderliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich, auch innerhalb der Gewährleistungsdauer, es sei denn, dass die Erneuerung auf einem Mangel der Herstellung beruht. Eine Erneuerung der Fugen durch den Käufer im Zeitraum von ca. 2 Jahren ist üblich und wird als vertragsgerecht vereinbart. Bei der Erneuerung der Fugen ist darauf zu achten, dass im Wand-/ Bodenixel ein Dichtband verbaut worden ist, welches beim Herausschneiden des Fugendichtstoffes nicht beschädigt werden darf, da sonst die Dichtheit des Bodens nicht mehr gegeben ist. Boden-, Rinnen u. Lichtschachtabläufe Vorhandene Bodenabläufe und Rinnen sind regelmäßig (auch im Winter) zu kontrollieren und nach Bedarf zu reinigen. Die in diesen vorhandenen Siphons (Geruchsverschlüsse durch Wasservorlagen) trocknen bei Nichtnutzung aus und sind deshalb regelmäßig bzw. nach Bedarf nachzubefüllen. Gleiches gilt für die Sinkkästen z.B. an den Ablaufrinnen. Für Schäden, die auf Verschmutzung bis Verstopfung zurückzuführen sind, haften die Verursacher. Fassadenflächen In besonderen Fällen kann bei Wärmedämmverbundsystemen ein erhöhter Pflege- und Wartungsaufwand der Fassadenoberfläche erforderlich werden, z. B. bei Nähe des Gebäudes zu Bäumen, unmittelbare Beschattung usw., um Algen oder Pilzbefall des Fassade verhindern. Diese Erscheinungen stellen keinen Mangel im Rahmen der Gewährleistung dar. Zink- und Aluminiumblechoberflächen reagieren mit den Bestandteilen der Luft und der Niederschläge und bilden eine Patina. Dadurch entstehen teil- bis vollflächige Verfärbungen. Aus-/Abwaschungen derselben durch Niederschlag oder Reinigung können Kleinstpartikel enthalten, die auf angrenzenden Oberflächen anhaftende Verschmutzungen verursachen können. Diese Erscheinungen stellen keinen durch den Bauträger/Verkäufer zu vertretenden Mangel dar, sondern entsprechen der vereinbarten Beschaffenheit. Seite 18 Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin Stand: 02.06.2015 Anstriche (Beschichtungen) Anstriche sind durch den Erwerber nach den Herstellervorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig - auch schon während der Gewährleistungszeit - zu pflegen bzw. zu erneuern. Unterhaltsreinigung Generell sind eingesetzte Reinigungsmittel auf Materialverträglichkeit zu prüfen. Bei Nichtbeachtung können Schäden entstehen, die nicht im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) beseitigt werden. Seite 19
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