Bau- und Ausstattungsbeschreibung RupertswegBS (020615)

Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin
Stand: 02.06.2015
BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG Maison Claire
1.
ALLGEMEINE ANGABEN
1.1.
Vorbemerkungen
Das Baugrundstück befindet sich im Norden von Berlin im Stadtbezirk Pankow. Die Erschließung erfolgt über die
Schützenstraße sowie die Privatstraße Rupertweg. Im Nordosten grenzt das Grundstück an einen Fußweg und
im Nordwesten an einen öffentlichen Park an.
Auf dem ca. 5.851m² großen Grundstück werden zwei Mehrfamilien-Wohnhäuser mit insgesamt
33 Wohneinheiten entstehen. Die Anlage besteht aus zwei Gebäudekörpern:
•
An der Südwestgrenze des Grundstückes ist ein langgestreckter Gebäuderiegel mit insgesamt
•
16 Wohneinheiten in 4 Obergeschossen angeordnet, welche über zwei Treppenaufgänge erschlossen
werden (Haus Claire). Das Gebäude ist vollständig unterkellert und dieser Keller bietet Platz für
Erwerberkeller, Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen sowie Technikräume.
An der Nordseite des Grundstückes ist ein Baukörper mit 17 Wohneinheiten in 4 Obergeschossen
angeordnet, welche über ein Treppenhaus erschlossen werden (Haus Clärchen). Das Gebäude ist
vollständig unterkellert und dieser Keller bietet ebenfalls Platz für Erwerberkeller, Abstellräume für Fahrräder
und Kinderwagen sowie Technikräume.
Die Ausführung erfolgt in solider Massivbauweise. Die beiden Gebäude werden über eine gemeinsame
Haustechnik-Zentrale versorgt. Die lichten Raumhöhen in den Wohn- und Schlafräumen der Wohnungen
betragen ca. 2,65m. Die optische Gestaltung des Objektes erfolgt unter Hinzuziehung eines Architekten..
Der für die Bauausführung maßgebliche Stand von Gesetzen, Verordnungen sowie die anerkannten Regeln der
Technik wird mit Stand 01. Januar 2014 vereinbart. Die Anforderungen des Schallschutzes richten sich nach DIN
4109 Schallschutz im Hochbau, wobei hierfür die „Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz“ gemäß DIN
4109, Beiblatt 2 berücksichtigt werden. Der Wärmeschutznachweis erfolgt basierend auf der
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014.
1.2.
Baubegleitendes Qualitätscontrolling
Um die Qualität des Bauvorhabens sicherzustellen, ist ein Vertreter der SGI Wohnen1 GmbH & Co. KG (SGI) vor
Ort. Die Arbeiten werden von qualifizierten Handwerksunternehmen ausgeführt. Sonderfachingenieure
überwachen die Herstellung der haustechnischen Anlagen und Außenanlagen sowie die Umsetzung der
gesetzlichen Auflagen, insbesondere auch im Bereich des baulichen Brandschutzes. Abgeschlossene
Teilleistungen werden von den Vertretern der SGI dokumentiert. Gesetzlich geforderte Abnahmen werden von
Sachverständigen durchgeführt und dokumentiert.
1.3.
Planungsleistungen
Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung aller für den Bauantrag notwendigen Architektenpläne und der
Berechnungsnachweise hinsichtlich der Standsicherheit, des Schallschutzes und des Wärmeschutzes nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Weiterhin Leistungsbestandteil sind die Lagepläne des öffentlich
bestellten Vermessers, die Gebäudeabsteckung und die Einmessung. Enthalten ist ferner die zur Anfertigung des
Standsicherheitsnachweises notwendige Baugrundbeurteilung. Die Kosten der Baugenehmigung sowie die
Kosten der erforderlichen Prüfstatik, der Prüfung des Wärmeschutznachweises und des Brandschutznachweises
sind ebenfalls im Kaufpreis enthalten. Außerdem ist die örtliche Bauleitung für alle nach dieser Beschreibung zu
erbringenden Bauleistungen im Leistungsumfang enthalten. Nach Fertigstellung werden die vorgenannten
Unterlagen gesammelt der WEG-Verwaltung für die weitere Betreuung der Immobilie 1fach übergeben.
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1.4.
Stand: 02.06.2015
Versicherungen
Während der Bauzeit (bis zur Übergabe an die Erwerber/Abnahme) sind für das
Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungsversicherung-, und Feuerrohbauversicherung abgeschlossen.
Bauvorhaben
1.5.
Hausanschlüsse
Die Hausanschlüsse zur Versorgung mit Wärme, Trinkwasser, Strom, Telefon und Kabelfernsehen sowie der
Abwasseranschluss am städtischen Kanal sind im Kaufpreis enthalten. Der Wohnungskäufer schließt mit einem
Stromversorger einen Versorgungsvertrag für seine Wohnung selbst ab. Gleiches gilt für Telefon-, Fernseh- und
Internetanschlüsse. Die Infrastruktur für diese Medien innerhalb des Gebäudes ist im Kaufpreis enthalten. Die
Wärmeversorgung soll über einen lokalen Fernwärmeanbieter erfolgen, welcher auch alle anderen Wohngebäude
in diesem Gebiet versorgt und dessen Versorgungsleitungen am Grundstück anliegen. Die Wärmezentrale soll im
Gebäudeteil B im KG in einem separaten Raum angeordnet werden. Leistung und Dimensionierung der
Heiztechnik werden nach Vorgaben der Wärmebedarfsberechnung vorgenommen, die Auswahl der
Anlagenkomponenten gemäß der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung.
Die Versorgungsverträge für Wärme, Trinkwasser und Abwasser werden seitens der Hausverwaltung im Namen
der WEG mit den Versorgern oder dem Wärmelieferungspartner abgeschlossen und intern nach Maßgabe der
Teilungserklärung abgerechnet.
1.6.
Abweichungen
Im Falle von Lieferengpässen bezüglich der in der Baubeschreibung angegebenen Ausstattung, die den
Bauablauf um mehr als 4 Wochen verzögern, ist der Verkäufer berechtigt, die betroffene Ausstattung gem. § 315
BGB durch eine andere gleichwertige zu ersetzen, wenn dies dem Käufer unter angemessener Berücksichtigung
seiner Interessen zumutbar ist.
Soweit in dieser Baubeschreibung konkrete Hersteller und/oder Modelle angegeben sind, sind nicht Hersteller
und Modell vereinbart, sondern lediglich ein Produkt, das in Funktion, Qualität und Ausstattung der genannten
Beschreibung entspricht. Der Notar hat diese Bestimmung mit den Beteiligten, insbesondere dem Käufer erörtert.
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2.
HAUSTECHNIK / TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG
2.1.
Heizungsinstallation
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Die Beheizung der Wohnräume erfolgt über eine Fußbodenheizung (FBHZ) aus diffusionsdichten
Kunststoffrohren, Verlegeabstände entsprechend der Heizlastberechnung. Die Bäder erhalten zusätzlich
Handtuchheizköper in Ergänzung der Fußbodenheizung. Die Anordnung der Heizkreise und der
Raumthermostate innerhalb der Wohnung erfolgt entsprechend der Raumaufteilung der Grundrisspläne, die
Heizkreisverteilung wird nach Angabe des Architekten positioniert. Verfügt die Wohnung über einen
Hauswirtschaftsraum (HWR), wo vorrangig der Heizkreisverteiler angeordnet wird, dann erhält dieser HWR
keinen eigenen Heizkreis, sondern ist als Durchleitzone berücksichtigt.
Die Wärmemengenzählung erfolgt zentral und innerhalb der Wohnung durch Wärmemengenzähler, welche durch
die Hausverwaltung im Namen der WEG angemietet werden. Der Einbau ist innerhalb der Heizkreisverteiler
geplant. (Ort nach Wahl des Architekten).
2.2.
Sanitärinstallation
Alle erforderlichen Kalt- und Warmwasserleitungen innerhalb der Wohnungen werden aus Metallverbundrohr oder
Kunststoffrohr, die Verteilerleitungen im Keller und den Installationsschächten aus Edelstahlrohr in den aus der
haustechnischen Planung resultierenden Nennweiten verlegt und gedämmt. Die Abwasserleitungen innerhalb der
Wohnungen bestehen aus hitzebeständigen Kunststoffrohren, die Abwasser führenden Fallstränge werden in
einem Kunststoffschallschutzrohrsystem ausgeführt.
Zu- und Abwasserleitungen können z. B. in den Bädern auch in einem Sockel oder unterhalb der StahlbetonDecke verlaufen und werden dann mit Trockenbauplatten verkleidet. Innerhalb der Bäder oder Gäste-WC´s
erfolgt die Verlegung innerhalb von Vorwänden (siehe auch Pkt. 3.2 – Trockenbau). Eine Verlegung sämtlicher
Leitungen im Bereich des Kellergeschosses auf/vor der Wand oder unter der Decke wird als vertragsgerecht
vereinbart..
Die Küchen erhalten einen Kaltwasser-, Warmwasser- und Abwasseranschluss, diese werden jeweils bis zum
Eckventil geführt. Der Kaltwasseranschluss wird für den Anschluss der Spülmaschine als Kombi-Eckventil
ausgeführt. Die Installation erfolgt teilweise über dem Fußbodenaufbau vor der Wand (auf dem Putz), so dass
dies bei einer erwerberseitigen Küchenplanung zu berücksichtigen ist..
Jede Wohnung erhält eine Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine. Die Wohnungen im Erdgeschoss und
im Dachgeschoss erhalten an den Terrassen jeweils eine frostsichere Außenzapfstelle für Trinkwasser.
2.3.
Sanitärobjekte in Bädern
Bei rechtzeitiger Beauftragung vor dem Beginn der Ausbauarbeiten im Dezember 2014 können die Bäder in
Einzelvereinbarungen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Bauablaufes individuell an die
Kundenwünsche angepasst werden, Mehr- und Minderkosten der geänderten Planung werden nach Angebot
verrechnet. Für die Ausstattung wurden Markenhersteller ausgewählt, die dem gestalterischen Anspruch der
Architektur folgen. Die Firma VIGOUR ist Hersteller der Keramikobjekte (Waschtisch und WC) mit ihren
Designserien „cosima“, sowie Hersteller von Badewannen aus Acryl und hochwertigen Armaturen, ebenfalls aus
der Serie „cosima“. Abgerundet wird die Ausstattung durch rahmenlose Echtglas-Duschabtrennungen aus dem
Hause Duka.
Folgende Einrichtungen sind in der Ausstattung enthalten, wenn sie im Grundriss der entsprechenden Wohnung
zeichnerisch dargestellt sind:
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Waschtischanlage Hauptbad
Waschtisch cosima, 60x47,5 cm, mit unsichtbarem
Überlauf, weiß, Fabrikat VIGOUR
Halbsäule zu Waschtisch cosima, weiß, Fabrikat
VIGOUR
Eckventil ½“ mit Schubrosette, verchromt, Fabrikat
„Der gute Griff“
(2 Stück)
Waschtisch-Röhrensiphon 1 ¼“, verchromt, Fabrikat
„Der gute Griff“
Einhand-Waschtischbatterie cosima,
Bedienungshebel cosima Classic, verchromt, mit
Ablaufgarnitur verchromt, Fabrikat VIGOUR
Waschtischanlage Gäste-WC
Handwaschbecken cosima, 45x37,5 cm, ohne
Überlauf, Stichmaß 20 cm, weiß, Fabrikat VIGOUR
Halbsäule zu Handwaschbecken cosima, weiß,
Fabrikat VIGOUR
Eckventil ½“ mit Schubrosette, verchromt, Fabrikat
„Der gute Griff“
(2 Stück)
Waschtisch-Röhrensiphon 1 ¼“, verchromt, Fabrikat
„Der gute Griff“
Einhand-Waschtischbatterie cosima Piccolo,
Bedienungshebel cosima Classic, verchromt, mit
Ablaufgarnitur verchromt, Fabrikat VIGOUR
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WC Hauptbad & Gäste-WC
Wand-Tiefspül-WC cosima weiß, Fabrikat VIGOUR
WC-Sitz cosima weiß, mit abnehmbarer
Steckbefestigung, Fabrikat VIGOUR
Betätigungsplatte für Zwei-Mengen-Spültechnik,
weiß, Fabrikat VIGOUR
Badewannenanlage
Mittelablaufwanne Acryl, 180x80 cm, Ab-und
Überlauf mittig, weiß, Fabrikat VIGOUR
Wannenträger für Mittelablaufwanne Acryl, 180x80
cm, Fabrikat VIGOUR
Viega Ab- und Überlaufgarnitur Multiplex
Einhand-AP-Badebatterie cosima, Bedienungshebel
cosima Classic, verchromt, Fabrikat VIGOUR
Wannenset derby mit Wandhalter, Schlauch und
Handbrause, einfach verchromt, Fabrikat VIGOUR
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Duschanlage gemäß Grundriß
Duschkabiene:
Schwenktür ca. 900x1950 mm, Befestigungsmittel
Silber matt, ESG transparent
Seitenwand, ca. 900x1950 mm, Befestigungsmittel
Silber matt, ESG transparent
oder:
freistehende Seitenwand:
Glastrennwand, 8mm stark, ca. 1000x1950 mm,
Befestigungsmittel Silber matt, ESG transparent
Brausegarnitur derby m. Stange, 90 cm, Schlauch
und Handbrause dreifach verchromt, Fabrikat
VIGOUR
Prinzipdarstellung
Farbset Brausebatterie cosima, Bedienungshebel
cosima Classic, verchromt, Fabrikat VIGOUR
Duschelement Duofix mit Wandablauf Geberit
Edelstahl, gebürstet
Gefälleelement befliesbar, B: ca. 70-120 cm, T: max.
140 cm, Fabrikat Schedel oder Poresta
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2.4.
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Lüftung
Die Wohnungen erhalten wohnungsweise Lüftungsanlagen für eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL). Mittels
dieser KWL-Anlagen wird über den Feuchtegrundschutz (Mindestforderung) hinaus, der Luftwechsel für die so
genannte Lüftung sichergestellt. Diese entspricht in etwa einem 0,3fachen Raumluftwechsel. Somit muss bei
normaler Wohnraumnutzung nicht zwingend eine Fensterlüftung erfolgen, da über diese KWL- Anlagen das
erforderliche Maß an Frischluft in die Wohnräume eingebracht wird. Die Anlage ist so konzipiert, dass diese
Außenluft ansaugt und über einen Wärmetauscher, eingebaut in der KWL-Anlage, geführt wird. Durch die aus
den Wohnräumen abgeführte Abluft bzw. der darin enthaltenen Wärme, wird die gefilterte Außenluft mit einem
sehr hohen Wirkungsgrad erwärmt und als Zuluft den Wohn- und Schlafräumen zugeführt. Diese Zuluft wird über
den Flur als „Überströmbereich“ zu den „geruchsbelasteten“ Räumen (Bad, Gäste-WC, Küche, wenn vorhanden
Abstellräume) geführt, und dort abgesaugt. Die Abluft wird der KWL-Anlage zugeführt und wird nach dem
Wärmetauscher als Fortluft nach außen abgeleitet. Die KWL-Anlagen können durch den Erwerber individuell
zeitgesteuert werden. Somit ist in den Wohnungen ein kontinuierlicher Luftaustausch, einschließlich der
Nachführung frischer Atemluft sichergestellt. Die Planung der KWL-Anlagen erfolgt unter Berücksichtigung der
DIN 1946-Teil 6.
2.5.
Elektroinstallation
Die Elektroinstallation wird nach den geltenden VDE-Vorschriften ausgeführt. Die Hauptverteilung und die
Zählerplätze sind im Hausanschlussraum im KG angeordnet. Jede Wohnung erhält eine separate Unterverteilung,
Lage nach Wahl des Architekten. Die Leitungsverlegung erfolgt innerhalb der Wohnungen und der
Treppenhäuser unter Putz, im Bereich der außerhalb der Wohnungen liegenden Abstellräume und der
Technikzentrale auf Putz.
Das Haus erhält einen Kabelanschluss (Kabel Deutschland) und einen Breitband-Anschluss (Telekom/Kabel
Deutschland) im HA-Raum. Von jeder Wohnung wird dorthin eine Verkabelung vorgenommen, die Käufer können
dann nach Wahl einen Anschluss beauftragen. Die Gebühren für die individuellen Anschlüsse trägt der Käufer.
Es wird für jeden Hauseingang eine Haussprechanlage installiert. Jede Wohnung erhält eine Hausstation (Farbe:
weiß) im Bereich der Wohnungseingangstür.
Elektroausstattung der Wohnungen:
Die Elektroausstattung der Wohnungen kann bei Beauftragung bis Oktober 2014 individuell auf Kundenwünsche
angepasst werden. Hierzu wird für die Wohnung ein Elektroinstallationsplan ausgehändigt, in diesen können
Änderungen eingetragen werden. Die Mehr- und Minderkosten werden nach schriftlicher Beauftragung
verrechnet.
Schalterprogramm: Gira E2 oder gleichwertige Funktion und Ausstattung. Die Ausstattung der Räume erfolgt
gemäß Anlage (1).
2.6.
Verbrauchsmessung
Jede Wohnung erhält einzelne Messeinrichtungen zur Verbrauchsmessung Trinkwasser (warm und kalt), Heizung
(Wärme) und Strom. Die Zähler werden zunächst von der SGI Wohnen1 GmbH angemietet, der Mietvertrag wird
bei Übergabe der einzelnen Wohnungen an den Eigentümer übertragen. Der jeweilige Erwerber erklärt bereits
jetzt den Eintritt in die Rechte und Pflichten des Ertrages unter Freistellung des bisherigen Mieters. Die Lage der
Messeinrichtungen sowie der Unterverteilungen werden durch die Architekten und die HLS-Fachplaner festgelegt
und sind nicht veränderbar.
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2.7.
Stand: 02.06.2015
Aufzugsanlagen
Die Gebäude werden mit Aufzügen der Firma ThyssenKrupp ausgestattet. Die
Aufzugskabinen werden mit Kristallspiegel und Edelstahlhandlauf gestaltet. In
der Kabinendecke, alternativ in der Wandbekleidung, ist die Beleuchtung
integriert. Die automatisch öffnenden Teleskopschiebetüren werden auf den
Sichtseiten mit Edelstahl verkleidet oder gemäß dem Gestaltungskonzept des
Architekten lackiert bzw. beschichtet.
In dem Aufzug sind ein Fernnotrufsystem mit Selbstwählgerät und eine
Kabinensprechanlage des Aufzugsherstellers gerätetechnisch vorgerüstet.
Dieses dient zur Herstellung einer Sprachverbindung von der Kabine zu einer
ständig besetzten Notrufstelle eines Serviceanbieters über das öffentliche
Telefonnetz. Zu dem Betrieb des Fernnotrufsystems wird von der SGI
Wohnen1 GmbH & Co. KG ein Aufschaltvertrag mit dem Aufzugshersteller in
Kombination
mit
einem
Wartungsvertrag
abgeschlossen.
Die
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) tritt in diesen Vertrag ein.
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3.
AUSSTATTUNG DER WOHNUNGEN
3.1.
Innentüren
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Die Innentüren in den Wohnungen werden als hochwertige, oberflächenfertige Weißlacktüren Fabrikat HUGA
(Tochterunternehmen Hörmann KG) ausgeführt, bestehend aus Zargen und Türblättern. Die Türen werden mit
einer Höhe von ca. 2,11m eingebaut. Die Türblätter erhalten eine Röhrenspan-Mittellage, eine dreiseitig
umlaufende Dichtung und eine Edelstahldrückergarnitur Fabrikat HUGA. Die Schlösser erhalten ein BuntbartSchloss, in den Bädern werden WC-Beschläge eingebaut.
3.2.
Trockenbau
Die nichttragenden Innenwände in den Wohnungen werden als Metallständerwände mit Trockenbau-Beplankung,
beidseitig jeweils ca. 2x12,5 mm bzw. 1x12,5 mm, entsprechend den technischen Erfordernissen, ausgeführt. In
Bädern, Duschbädern, WCs und im Bereich der Versorgungsschächte werden Verkleidungen der
Haustechnikeinbauten mit doppellagigen Trockenbaukonstruktionen ausgeführt. Soweit notwendig wird die
oberste Lage aus Feuchtraum-Platten ausgeführt.
Soweit notwendig, werden die Decken in den Wohnungen auf einer Höhe von ca. 2,65m abgehangen. Im
Deckenhohlraum werden die Lüftungskanäle der kontrollierten Wohnraumlüftung sowie die Versorgungsleitung
Elektro verzogen.
Alle sichtbaren Trockenbauflächen werden in der Oberflächenqualität Q2 gemäß Merkblatt des Bundesverbandes
der Gipsindustrie gespachtelt.
3.3.
Innenputzarbeiten und Maler- / Tapezierarbeiten
Die massiven Wohnungswände erhalten einen einlagigen Gipsputz. Alle nicht gefliesten Wandflächen werden in
der Oberflächenqualität Q2 ausgeführt. Die Wände in den Wohnungen erhalten ein Malervlies und werden weiß
bzw. hell getönt (HBW max. 65) nach Wunsch des Käufers gestrichen. In den Bädern werden Wände und
Decken, ausgenommen geflieste Flächen, verputzt und erhalten ein Malervlies mit fungizid eingestellter Farbe
weiß bzw. hell getönt nach Wunsch des Käufers gestrichen. Die Stahlbetondecken in den Wohnungen werden
fugenverspachtelt, mit Malervlies tapeziert und weiß gestrichen.
3.4.
Bodenbeläge und Estricharbeiten
Alle Räume in den Wohnungen erhalten einen schwimmenden Estrich mit Installationsebene, Trittschalldämmung
nach Schallschutznachweis, Estrichplatte aus Anhydrit- oder Zementestrich. Alle Räume (außer Bäder, WC, HWR,
Abstellraum) erhalten ein schiffbodenartig verlegtes, lackiertes Fertigparkett in Eiche rustikal (ca. 11mm starkes
Mehrschichtparkett 70x500mm mit ca. 3,6mm Vollholz-Nutzschicht), vollflächig verklebt. Sonderwünsche der
Käufer werden hier freibleibend und ggfs. gegen Aufpreis gerne berücksichtigt, soweit dies technisch,
wirtschaftlich und unter Berücksichtigung des Bauablaufes möglich ist. Die Sockelleisten werden als MDF oder
Holz-Sockelleisten in weiß ausgeführt.
Dem Erwerber ist bekannt, dass Naturprodukte wie Holz Unterschiede in Farbe, Struktur und Maserung
aufweisen und dies als vertragsgemäße Beschaffenheit vereinbart wird. Um Schwindrisse, insbesondere im
Bereich der Stoßfugen der Einzelstäbe zu verringern, darf die Temperatur der Fußbodenheizung 25°C nicht
überschreiten.
Die Bäder, WC und Abstellräume erhalten einen Bodenbelag aus Feinsteinzeug-Fliesen Fabrikat Meissen, nach
Wahl des Erwerbers Braun oder Anthrazit im Format 60/30cm. In den zum Wohn- und Essbereich offenen
Küchen ist ein Parkett vorgesehen. Holz ist ein feuchteempfindliches Material und bedarf gerade in diesen
Bereichen besonderer Sorgfalt. Auf Wunsch können bei rechtzeitiger Beauftragung als kostenpflichtige
Sonderleistung auch Fliesen eingebaut werden.
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3.5.
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Wandfliesen
In Bädern und WC werden in Teilbereichen Wandfliesen Fabrikat Meissen, nach Wahl des Erwerbers Beige oder
Weiß angebracht, Format 60/30 cm, Viertelverband, ohne Fugenschnitt. Die an geflieste Flächen angrenzenden
Ablagen der Bäder werden ebenfalls mit Fliesen belegt.
Die Teilbereiche werden wie folgt definiert:
•
•
3.6.
an den Wänden der Duschen und auch zum Duschen konzipierten Badewannen:
Höhe ca. 2,10m über Oberkante Fußboden
an den Vormauerungen der WC und Waschtische, einschließlich Ablagen sowie hinter Waschtischen und
WC‘s ca. 1,20m über Oberkante Fußboden.
Küchen
Die in den Grundrissen abgebildeten Küchen dienen nur zu Anschauungszwecken und sind nicht Bestandteil des
Lieferumfanges, legen jedoch die Standard-Anordnung der Installationen fest. Die Rohinstallation Sanitär erfolgt
auf Putz. An einer zentralen Stelle werden die Stromkreise aus dem Estrich mit max. 5m Anschlussleitung
herausgeführt und können dann vom Käufer im Zuge der Küchenmontage nach eigenen Bedürfnissen positioniert
und in die Küche integriert werden
Maße für Arbeitsplatten etc. sind erst an der fertigen Küche, sonst auf eigenes Risiko des Käufers, zu nehmen,
damit etwaige Maßabweichungen durch Bautoleranzen nicht die Passform beeinträchtigen.
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4.
ROHBAU UND ALLGEMEINBEREICHE
4.1.
Erd- und Entwässerungskanalarbeiten
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Im Leistungsumfang sind alle notwendigen Erd- und Entwässerungskanalarbeiten enthalten. Der Arbeitsraum
wird mit dem Aushubmaterial oder einem dafür geeigneten Material verfüllt. Auch die Abfuhr von überschüssigem
Material ist enthalten.
4.2.
Stahlbetonarbeiten
Die Bodenplatten der Gebäude und die Geschossdecken werden gemäß Statik als Stahlfaser- oder
Stahlbetondecken hergestellt, die Gründungen (Fundamente) werden gemäß den Vorgaben des
Bodengutachtens und der Statik hergestellt. Auch die Treppenläufe und Zwischenpodeste im Treppenhaus
werden als Stahlbetonbauteile ausgeführt. Wo erforderlich, werden tragende Wandteile, Pfeiler oder Stützen
ebenfalls aus Stahlbeton hergestellt.
4.3.
Mauerarbeiten
Das Außenmauerwerk sowie die tragenden Innenwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk hergestellt, sofern
nicht Beton statisch erforderlich ist. Die Wohnungstrennwände werden in allen Geschossen aus
Kalksandsteinmauerwerk in einer Dicke von 24 cm ausgeführt, wo statisch erforderlich teilweise in Stahlbeton.
Die Abstellräume im Kellergeschoß werden als leichte Systemtrennwände, Höhe ca. 2,00m, nicht blickdicht,
hergestellt (z.B. Stahl-Gitterrostwände).
4.4.
Fassade
Auf
die
massiven
Außenwände
wird
nach
Vorgabe
des
Wärmeschutznachweises
ein
Wärmedämmverbundsystem aus Polystyrol-Hartschaumdämmung aufgebracht, nach Notwendigkeit auch mit
Dämmung aus Mineralfasern. Auf die Dämmplatten wird ein gewebearmierter Unterputz aufgebracht. Den
Abschluss in den Etagen EG - 2. OG bildet ein strukturierter Oberputz, Korngröße ca. 1-2mm, hell, teilweise
abgetönt. Das Staffelgeschoss (DG) wird davon optisch abgesetzt.
4.5.
Fenster
Alle Fenster und Fenstertüren werden als Dreh-Kipp-Elemente mit Kunststoffrahmen ausgeführt, in Teilbereichen
sind Festverglasungen angeordnet. Die Verglasung wird als 2-Scheiben-Isolierverglasung ausgeführt. Vorgaben
des Wärmeschutznachweises insbesondere sommerlicher Wärmeschutz und des Schallschutznachweises
werden beachtet.. Die Farbgebung erfolgt zweifarbig (innen weiß /außen farbig). Die Fensteroliven sind weiß.
Die Aufteilung der Fenster in Plänen oder Visualierungen ist nur ein Gestaltungsvorschlag und nicht Gegenstand
der Baubeschreibung.
Alle Fenster erhalten Aluminiumaußenfensterbänke, Oberfläche weiß. Ausgenommen sind die Elemente zu
Terrassen und Balkonen, dort wird der Terrassen- bzw. Balkonbelag möglichst direkt bis an das Fensterprofil
geführt. Falls notwendig, werden dort trittfeste Außenfensterbänke angebracht.
Die Brüstungen der nicht bis zum Boden reichenden Fenster werden mit einer Innenfensterbank aus Naturstein
Jura Marmor gelb poliert inkl. polierter Köpfe ausgeführt. Bodentiefe Fenster erhalten keine Innenfensterbänke,
bei Bedarf wird davor eine Schwelle angeordnet.
Die Öffnungsflügel werden mit Dreh-Kipp-Beschlägen ausgestattet, teilweise werden die Fenster mit Stulpflügeln
ausgestattet (zweiter Flügel nur als Drehflügel). Sämtliche Fenster und Fenstertüren erhalten einen
Sicherheitsbeschlag Stufe A, Marken-Einhand-Dreh-Kipp-Beschlag mit 3 Sicherheitsschließstücken
(Pilzkopfverriegelung im Stahlkern verschraubt und einer Aushebesicherung, Flügelheber, Spaltlüftung und
Fehlbedienungssperre).
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4.6.
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Rollläden, Beschattungsanlagen
Die Fenster in den Erdgeschosswohnungen erhalten elektrisch bedienbare Rollläden; die Farbe der Rollläden
wird vom Architekten im Rahmen des Farbgestaltungskonzeptes festgelegt. Die Wohnungen der Obergeschosse
erhalten Wärmeschutzverglasung entsprechend Wärmeschutznachweis.
4.7.
Dachkonstruktion
Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetondecke, auf der ein Warmdachaufbau mit Dämmung gemäß
Wärmeschutznachweis (EnEV) ausgeführt wird. Die Dachabdichtung erfolgt als zweilagige Bitumenschweißbahn
oder Kunststoff-Folie. Die gesamte Ausführung der Dachabdichtung erfolgt nach Kategorie K2 der
Flachdachrichtlinien. Auf den Hauptdächern wird eine extensive Begrünung (Moos/Sedumsprossen) aufgebracht.
4.8.
Balkone und Dachterrassen
Die Balkone werden als Stahlbetonbauteile an die Geschossdecken angehängt, zur Vermeidung von
Wärmebrücken werden Spezialbauteile eingesetzt („Isokörbe“). Die Balkonplatten werden, soweit technisch
möglich, in WU-Bauweise erstellt und erhalten keine weitere Abdichtung. Die Randanschlüsse zum
Gebäudekörper werden mit Flüssigfolie oder Abdichtungsbahnen abgedichtet, falls notwendig erhalten diese eine
Blechabdeckung. In die Balkonböden ist ein Gefälle und ein Ablauf integriert, die Abläufe werden auf dem
Grundstück zur Versickerung gebracht.
Die Balkon- und Dachterrassengeländer werden nach Gestaltungskonzept des Architekten hergestellt.
Die Terrassen im Dachgeschoss erhalten einen Dachaufbau als Warmdachkonstruktion. Die Abdichtung wird mit
einer Folie oder Bitumenschweißbahn ausgeführt, Materialvorgaben nach Flachdachrichtlinien. Als Oberbelag
werden auf Balkonen und Dachterrassen ab dem 1. OG Holzdielen aus Lärche verlegt,
Die Anschlusshöhe der Abdichtung an den Fenstertüren der Dachterrassen beträgt ca. 2 cm über Terrassenbelag
und weicht damit zu Gunsten höheren Komforts von den in den Flachdachrichtlinien und der DIN 18195 zur
Abhaltung von eindringendem Wasser geforderten 15 cm-Sollhöhe ab.
Der Anschluss an den Terrassenfenstertüren im Erdgeschoss und an den Fenstertüren der überdachten Balkone
erfolgen ebenfalls abweichend von der DIN 18195 mit nur 2 cm Aufkantungshöhe, auf eine Entwässerungsrinne
wird hier verzichtet, da das Wasser frei zu den Seiten ablaufen kann. Die DIN 18195 sieht eine Aufkantung von
15 cm vor, um eindringendes Wasser abzuhalten. Da durch Öffnungen, die vom Käufer regelmäßig von Laub und
Schnee sowie sonstigen Verunreinigungen freizuhalten sind, Wasser abgeführt wird, ist eine Beeinträchtigung
auch ohne eine solche Aufkantung nicht zu befürchten. Demgegenüber ist eine niedrigere Aufkantung wesentlich
ergonomischer im täglichen Gebrauch. Eine Stolpergefahr wird reduziert und die Benutzbarkeit durch ältere
Bewohner wird verbessert.
4.9.
Hauseingänge
Die Haustüren werden als Alu-Rohrrahmenkonstruktion mit Glasfüllung ausgeführt.
Es wird eine Gegensprechanlage mit Klingelfeld im Bereich der Briefkastenanlage eingebaut. Jeder Hauseingang
erhält eine separate Sprechanlage.
4.10.
Treppenhaus
Die Stahlbetontreppenläufe werden schallentkoppelt auf die Geschossdecken bzw. die Zwischenpodeste
aufgesetzt. Die Treppenläufe und Podeste werden mit Fliesen belegt (nach Wahl des Architekten). Die Decken
und Treppenlaufuntersichten werden weiß gestrichen. Die Treppenläufe erhalten ein Geländer in einer
Stahlkonstruktion
mit
senkrechten
Füllstäben.
Das
Geländer
wird
farbig
passend
zum
Treppenhausgestaltungskonzept beschichtet.
Die Treppenhauswände werden mit einem Gipsputz versehen,
Oberflächenbeschichtung. Teilbereiche werden farbig abgesetzt.
dieser
erhält
scheuerbeständige
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Stand: 02.06.2015
Wohnungseingangstüren und sonstige Türen
Die Wohnungseingangstüren, Fabrikat HUGA (Tochterunternehmen Hörmann KG), werden als
Holzwerkstofftürelemente in weiß beschichtet ausgeführt. Die Türblätter sind dicht schließend und erhalten eine
Bodenabsenkdichtung, der Schallschutz wird nach den Vorgaben des Schallschutznachweises ausgeführt. Die
Türen sind mit einer Edelstahl-Wechselgarnitur, einer Dreifachverriegelung und einem Profilzylinder ausgestattet.
Die Türzargen werden als Stahlumfassungszargen ausgeführt. Die Türen erhalten einen automatischen
Schließmechanismus.
Die Türen zu den Technikräumen werden als Stahltüren mit Stahleckzargen ausgeführt. Diese Türen werden
entsprechend den behördlichen Auflagen und gesetzlichen Anforderungen teilweise als feuerhemmende,
selbstschließende bzw. rauchdichte Türen ausgeführt.
4.12.
Abstellräume
Im Bereich der Abstellräume und der Technikzentrale werden grobe Fugen an den Mauerwerkswänden
ausgespachtelt. Decken und Wände erhalten anschließend einen weißen Anstrich. Die Böden erhalten einen
staubbindenden Anstrich.
Die Trennwände und Türen der Abstellräume werden in einem Trennwandsystem ausgeführt, bestehend aus
verzinkten Metallstützen mit Drahtgitter-Füllung; Höhe ca. 2,00m über Fertigfußboden. Die Flure, Technikräume
und Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen erhalten eine Beleuchtung welche über Bewegungsmelder
gesteuert wird. Die Zählung erfolgt über den Allgemeinstromzähler. Die einzelnen Kellerabteile erhalten eine
separate Beleuchtung und eine Steckdose, welche über den Stromzähler der jeweiligen Wohnung gezählt
werden.
4.13.
Technische Gebäudeausrüstung
Im Vorgartenbereich wird eine frostsichere Außenzapfstelle zur Bewässerung der Gemeinschaftsflächen
eingebaut.
Alle elektrischen Anschlüsse in den Allgemeinbereichen erfolgen nach Erfordernis und Angaben der
Fachplanungen. In den Treppenhäusern werden Leuchten eingebaut, mit Tasterschaltung über Zeitschaltuhrrelais
nach technischem Erfordernis. Außen an den Hauseingängen wird je eine Außenleuchte installiert, geschaltet
über einen Dämmerungsschalter. Im Außenbereich werden zur Wegebeleuchtung weitere Leuchten installiert.
4.14.
Außenanlage
Die Garten-Terrassen (Größen wie im Grundriss dargestellt) erhalten einen Belag aus Betonsteinplatten nach
Wahl des Architekten. Die öffentlichen Fußwege von der Straße zu den Hauseingängen werden in
Betonsteinpflaster oder Betonplatten ausgeführt. In den Gartenbereichen der Sondernutzungsflächen wird
Mutterboden eingebaut. Der gemeinschaftliche Vorgartenbereich wird mit einer Raseneinsaat ohne
Anwachsgarantie versehen. Gemäß B-Plan erfolgt die Anpflanzung von Bäumen sowie die Pflanzung von
Hecken, insbesondere an den Grundstücksgrenzen. Die Mülltonnenstandplätze werden mit Holztrennwänden
eingehaust und erhalten eine abschließbare Tür. Im Bereich der Hauseingänge befinden sich mindestens 3
Fahrradbügel zum temporären Abstellen von Fahrrädern.
Die Feuerwehraufstellflächen und Parkplätze werden nach Erfordernis mit Rasengittersteinen belegt. Parkplätze
werden, soweit notwendig, baulich optisch mit Tiefborden voneinander getrennt. Die Niveauausgestaltung der
Gartenflächen erfolgt nach technischen Grundsätzen und örtlichen Gegebenheiten und ergibt sich nach
Abschluss der Baumaßnahme. Zum Höhenausgleich wird das Gelände in Teilbereichen geböscht oder abgestuft,.
Zur Versickerung des anfallenden Regenwassers auf dem Grundstück werden nach technischen Erfordernissen
Mulden in den Außenanlagen vorgesehen.
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Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin
5.
SCHLUSSBEMERKUNGEN
5.1.
Allgemeine Angaben
Stand: 02.06.2015
Die auf den Plänen dargestellten Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände (Möblierungen, Küchen,
Bepflanzungen, Außenanlagen...) sind nur exemplarisch und werden nur geschuldet, sofern dies im Kaufvertrag
bzw. in dieser Baubeschreibung explizit vereinbart ist.
Abweichungen von dieser Baubeschreibung sind zulässig, wenn solche aufgrund behördlicher Auflagen oder
normativen Forderungen geboten sind. Ferner sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht das
Sondereigentum des Käufers betreffen, zulässig, soweit diese nicht den vertragsgemäßen Gebrauch des
Gemeinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen. Die Abweichungen dürfen die Güte, den Wert und die
Gebrauchsfähigkeit nicht mindern.
Im Falle von Lieferengpässen bezüglich der in der Baubeschreibung angegebenen Ausstattung, die den
Bauablauf um mehr als 4 Wochen verzögern, ist der Verkäufer berechtigt, die betroffene Ausstattung gem. §315
BGB durch eine andere gleichwertige zu ersetzen, wenn dies dem Käufer unter angemessener Berücksichtigung
seiner Interessen zumutbar ist.
Vertriebs- und andere Mitarbeiter sind nicht befugt, über die Baubeschreibung hinaus oder davon abweichende
Zusagen zu machen. Angaben bzw. Auskünfte der Verkaufsberater und sonstiger Mitarbeiter des Bauträgers sind
nur verbindlich, wenn diese vom Notar im Kaufvertrag aufgenommen werden.
Wird der Kaufvertrag nach der Ausführung beschriebener Bauleistungen abgeschlossen, gilt in jedem Fall die
tatsächlich vorhandene Bauausführung der sichtbaren Oberflächen und Ausstattungen als vertraglich vereinbart,
auch wenn diese von der Baubeschreibung abweichen.
5.2.
Gestaltung
Die Gestaltung des Projektes erfolgt durch Architekten. Die Farbgebungen werden, um eine abgerundete
Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, von den Architekten im Rahmen der Ausführungsplanung
festgelegt.
5.3.
Flächenberechnungen, Maßangaben
Die Angaben der Nutzflächen (Wohnflächen) erfolgt gemäß der Wohnflächenverordnung vom 01.01.2004.
Konkretisierend zu dieser Verordnung wurden die Flächen der Balkone und Terrassen mit 50% der tatsächlichen
Fläche in die Wohnflächenberechnung der jeweiligen Wohnungen miteinbezogen.
Alle Maßangaben (Längen und Breiten, Höhen) sind Rohbaumaße (ohne Einbauten und Beläge) dienen nur der
groben Orientierung und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Abweichungen von den in den
Zeichnungen angegebenen Maßen und Flächenangaben sind durch die Bauweise bedingt und im Rahmen der
nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Bautoleranzen möglich. Die Regelungen des
Kaufvertrages zu Abweichungen der angegebenen Gesamtwohnflächen zu den realisierten Gesamtwohnflächen
gelten vorrangig.
Sofern der Käufer vor Abnahme und Übergabe Einrichtungsgegenstände nach Maß bestellen möchte (z.B.
Einbauküche), ist er verpflichtet, ein Aufmaß vor Ort nehmen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Aufmaßnahme noch
nicht vorhandene Bauleistungen, wie z. B. Innenputz, Sockelleisten usw. und die ausgeführte Position der
Anschlüsse von Wasser-, Abwasser- und Elektroinstallationen sind beim Aufmaß durch den Käufer bzw.
Beauftragten zu berücksichtigen. Vor vollständiger Fertigstellung und Übergabe veranlasste Bestellungen
erfolgen auf alleiniges Risiko des Käufers.
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Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin
5.4.
Stand: 02.06.2015
Sonderwünsche
Sonderwünsche sind diesseits freibleibend möglich, können aber nur berücksichtigt werden, sofern der
Bautenstand dies erlaubt und die Bauausführung zeitlich und technisch dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Sonderwünsche können insbesondere dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie einen unverhältnismäßig
hohen Aufwand erfordern, den Baufortschritt verzögern oder aber einen Eingriff in das Sondereigentum eines
Miterwerbers bzw. in das Gemeinschaftseigentum bedeuten würden.
Sollte hierfür eine behördliche Genehmigung oder eine Änderung der bereits erteilten Genehmigung nötig sein,
sind die Kosten vom Käufer zu tragen. Für vom Käufer gewünschte Planungsleistungen werden je Ingenieurbzw. Architekturstunden 85,00€ zzgl. geltender Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) verrechnet. Die Mehr- und
Minderkosten für die Sonderwünsche werden in einem schriftlichen Angebot aufgestellt, dieses muss schriftlich
vom Käufer beauftragt werden.
5.5.
Technische Zusatzbemerkungen
Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass Installationen und Einbauten an den Wohnungstrennwänden so
vorzunehmen sind, dass keine Beeinträchtigung des Schallschutzes entsteht. Insbesondere muss darauf
geachtet werden, dass an die Wand montierte Schränke (z.B. Küchenoberschränke) schallentkoppelt eingebaut
werden.
Für die Bestimmung der zulässigen Maßtoleranzen am Bau gelten folgenden Normen:
DIN18201: „Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung“
DIN18202: „Toleranzen im Hochbau; Bauwerke“
DIN18203: „Toleranzen im Hochbau; vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, vorgefertigte
Teile aus Stahl; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen“
Die Beurteilung der Verglasung richtet sich nach der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für
Bauwesen“, herausgegeben vom Bundesverband Glasindustrie.
Allgemein übliche Setzungen des Bauwerks, Lastspannungen, Eigenspannungen beim Erhärten des Betons und
Temperatureinflüsse können in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Bauwerks feine Risse in den
Stahlbetonelementen hervorrufen. Diese feinen Risse stellen - sofern sie die nach DIN 1045 angegebenen
zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten werden ausdrücklich als vertragsgerecht angesehen, es sei denn,
dass sie eine Funktionsbeeinträchtigung darstellen.
Ebenso sind Rissbildungen in den Stahlbetonelementen und Bereich der Konstruktionsfugen und an den Stößen
der Wand- und Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar. Solche Erscheinungen stellen
im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Zwischen Trockenbauplatten und zwischen diesen und
angrenzenden Wänden sowie zwischen sonstigen Bauteilen aus unterschiedlichen Baustoffen können Risse
entstehen, die die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Es wird vereinbart, dass dies
vertragsgerecht ist.
Bei der vorgesehenen Ausführungsart der Decken und Wände (glatt gespachtelt, Malervlies und weiß
angestrichen) sind ggf. nicht vermeidbaren Risse, oftmals als feine Haarrisse (Risse bis 0,3mm) erkennbar;
dieses wird als vertragsgerecht vereinbart. Wohnungen und Gemeinschaftseigentum werden besenrein
übergeben (Baugrobreinigung). Eine Feinreinigung ist nicht geschuldet.
5.6.
Lüftung
Zu Beginn des Bezuges ist eine stärkere Belüftung notwendig, um die Restfeuchte des Baus abzuführen. Dazu ist
es erforderlich, Möbel und Einrichtungsgegenstände nicht unmittelbar an der Wand anzubringen, bis die
Feuchtigkeit ausgetrocknet ist (in der Regel 12 Monate nach Fertigstellung).
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5.7.
Stand: 02.06.2015
Eigenleistungen
Eigenleistungen sind Leistungen, die der Verkäufer nach dieser Baubeschreibung nicht zu erbringen hat oder die
aufgrund Vereinbarung aus der Leistungspflicht des Verkäufers herausgenommen werden, gleichgültig, ob der
Käufer diese selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt.
Nach Abschluss des Kaufvertrages getroffene Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. In der Vereinbarung
ist die damit verbundene Kaufpreisminderung und deren Auswirkung auf die vereinbarten Ratenzahlungen sowie
eine etwaige Änderung der Termine Bezugsfertigkeit bzw. der endgültigen Fertigstellung festzulegen. Der Käufer
darf mit Eigenleistungen erst nach Abnahme und Übergabe beginnen. Erklärt sich der Verkäufer, ohne hierzu
verpflichtet zu sein, mit einem Eigenleistungsbeginn zu einem früheren Zeitpunkt einverstanden, darf der Käufer
erst nach der Teilabnahme der bis zum Zeitpunkt des Eigenleistungsbeginns vom Verkäufer erbrachten
Bauleistungen mit der Erbringung der Eigenleistungen beginnen. Auch über die Teilabnahme ist ein vom
Verkäufer und vom Käufer zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll zu erstellen. Unabhängig von der Abnahme
bzw. Teilabnahme ist der Käufer verpflichtet, die Tauglichkeit der vom Verkäufer erbrachten Vorleistungen für die
in Eigenleistung zu erbringenden Bauleistungen zu überprüfen und etwaige Bedenken anzumelden.
Der Käufer ist verpflichtet die Vorleistungen zu prüfen und etwaige Bedenken unverzüglich schriftlich mitzuteilen
und dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw. Mangelbeseitigung zu setzen.
Der Käufer ist verpflichtet Eigenleistungen unter Verwendung normgerechter Baustoffe und nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften technisch einwandfrei unter Beachtung der
Materialherstellervorschriften zu erbringen. Ferner ist er verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
(z.B. Bestellung eines verantwortlichen Bauleiters nach der gültigen Landesbauordnung) zu beachten, etwa
erforderliche Genehmigungen einzuholen, ggf. erforderliche Anzeigepflichten (z.B. gegenüber der
Bauberufsgenossenschaft) zu erfüllen. Er hat die zur Erbringung der Eigenleistungen erforderlichen
Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen, da Eigenleistungen im Umfang der vom Verkäufer
abgeschlossenen Versicherungen nicht enthalten sind. Für die von dem Käufer zu erbringenden Eigenleistungen
holt er sich auf eigene Verantwortung ausreichenden technischen Rat ein. Der Käufer ist verpflichtet, die bereits
hergestellten Leistungen vor Abnahme selbst zu schützen. Für Beschädigungen haftet er.
Aufgestellt 20/06/2014
SGI Wohnen1 GmbH & Co. KG
Otto-Suhr-Allee 27
10585 Berlin
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Stand: 02.06.2015
Technische Hinweise, Pflege und Wartung
Zum Erhalt des Gebrauchswertes der Wohnung und der Gemeinschaftsflächen ist die sachgerechte Handhabung
der jeweiligen Bauteile und Einbauten notwendig. Der Käufer wird auf folgende Umstände hingewiesen, die zur
Vermeidung von Schäden und Nachteilen unbedingt zu beachten sind:
Holzoberflächen sind ein hochwertiges Naturprodukt und bedürfen behutsamer Pflege. Parkett- und
Laminatoberflächen dürfen nur feucht, nicht nass gereinigt werden, da sonst Wasser in die Fugen eindringt und
die Bodenbeläge dauerhaft schädigt. Dies gilt auch für Holzoberflächen von Türen, Fensterbänken,
Holzhandläufen etc.. Grenzen Bodenbeläge, wie z.B. Fliesen, an Türen, ist beim Reinigen darauf zu achten, dass
die Zargen und Türblätter nicht durch den Putzlappen befeuchtet werden.
Holzoberflächen von Badobjekten sind stets sauber und trocken zu halten und regelmäßig zu pflegen, um
unschöne Flecken und Ränder zu vermeiden. Hölzer, die der Witterung ausgesetzt sind, bedürfen einer
regelmäßigen Oberflächenbehandlung. Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in und an
Außenbauteilen und Verkleidungen aus Holz lassen sich nicht immer vermeiden. Derlei Erscheinungen führen zu
keinem Qualitätsverlust und sind ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des Materials als Baustoff sind als
vertragsgerecht vereinbart.
Holzteile bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Der Verkäufer empfiehlt daher dem Käufer, dass er
Unterhaltsanstriche rechtzeitig vor dem Auftreten von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen, d. h.
bereits innerhalb des 5-jährigen Gewährleistungszeitraums ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer
starken
Bewitterung
oder
Sonneneinstrahlung
ausgesetzt
sind.
Optische
oder
sonstige
Materialbeeinträchtigungen, die auf die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen sind, stellen im
Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar und sind vertragsgerecht.
Balkon- und Terrassenbeläge sind dem Tageslicht und Regen ausgesetzt, wodurch die Oberfläche, bei Holz, eine
graue Patina und Algenbelag erhält. Die Abstände zwischen den Dielen können je nach Witterung und damit
Feuchtegrad des Holzes variieren (Quellen und Schwinden des Holzes unter Einwirkung der Feuchtigkeit).
Einige Tropenholzdielen jeder Kommission weisen regelmäßige kleine (1 – 2 mm) Insektenlöcher auf.
Diese sind ein Teil der natürlichen Oberfläche des Materials und stellen keinen Mangel dar.
Pinholes sind ein rein optisches Merkmal und haben keine Auswirkung auf Haltbarkeit oder Statik.
Einzelne Tropenhölzer können Harzgallen aufweisen. In der Regel treten sie in Form von schmalen Spalten, die
mit weißen Harzkristallen gefüllt sind, auf. Harzgallen sind für Tropenhölzer und die meisten anderen Holzarten
typische Merkmale.
Die Farbpalette bei Tropenhölzern reicht von hell- bis dunkelbraun. Außerdem können stellenweise dunkle
Verfärbungen auftreten. Durch den Einfluss von Licht und Luft dunkelt die Holzoberfläche insgesamt nach und
gleicht sich an. Spätestens die Bildung der silbergrauen Patina oder das alternative Aufbringen von geeigneten
pigmentierten Hartholzölen lässt die Farbunterschiede in den Hintergrund treten.
Die Oberfläche von Tropenhölzern kann stellenweise etwas rau sein. Diese Rauigkeit entsteht durch den
Faserverlauf oder durch Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung. In der Regel treten raue Stellen nur
handtellergroß auf. Terrassendielen und Kanthölzer aus Tropenholz können kleine Astansätze aufweisen.
Im Zuge der Bewitterung können sich diese lösen, so dass kleine Fehlstellen zurückbleiben. Dies stellt keinen
Mangel dar.
Verschmutzungen lassen sich leicht mit einer Messingbürste entfernen. Da die Gefahr der Entstehung von
Rostflecken besteht, sollte keine Stahlbürste verwendet werden. Hochdruckreiniger sind für die Reinigung von
Tropenholzoberflächen ebenfalls nicht empfehlenswert, da sie zu Beschädigungen führen können. Beim Reinigen
oder Behandeln der Terrassenbeläge und beim Gebrauch der Terrassen ist darauf zu achten, dass die darunter
befindliche Abdichtung keinen Schaden durch scharfe und spitze Gegenstände nimmt.
Unbehandelte Holzoberflächen verändern sich durch Witterungseinfluss. Diese Verwitterung verursacht eine
Vergrauung der Oberfläche und die Bildung von Rissen. Typische Radialrisse verlaufen parallel zur Holzfaser und
stellen keine Beeinträchtigung der Statik dar. Sie stellen keine Mängel dar. Die regelmäßige Anwendung
geeigneter pigmenthaltiger Hartholzöle hält die Oberfläche von Tropenhölzern farblich frisch und vermindert die
Rissbildung.
Bei Terrassendielen, Profilbrettern etc. handelt es sich um Produkte mit gehobelten Oberflächen. Im Gegensatz
zu geschliffenen Oberflächen, z.B. Parkett, weisen gehobelte Flächen in der Regel Unregelmäßigkeiten auf.
Typisch sind z.B. Hobelschläge zum Ende des Bauteiles hin. Terrassendielen können aufgrund dieser und
weiterer Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche keinen Anspruch auf "Barfußtauglichkeit" erheben.
Offenes Feuer auf den Terrassen gefährdet die Abdichtung und die Fassade. Der wärmegedämmte Außenputz
kann sich bei starker Hitze verformen.
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Stand: 02.06.2015
Verschleißteile und Eingriffe des Käufers
Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten und gewöhnlichen Abnutzung auch
innerhalb der Mängelhaftungsfrist unterliegen (Verschleißteile). Es handelt sich hierbei um Fenster, Türen,
Wartungsfugen, Lüftungsanlagen, Heizungsanlagen, Elektroanlagen, Dachabdichtungen, Holzfußböden,
Anpflanzungen in Außenanlagen, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Funktions- und
Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung bzw. Kundendienstleistung erforderlich ist. Ferner handelt es
sich hierbei um Elektro- und elektrotechnische Teile, wie z. B. Pumpen, Leuchtmittel, Schalter, Schaltrelais und
Thermostatventile oder um funktionale Bauteile (bewegliche Teile) wie Griffe, Schlösser und Fensterbeschläge,
Rollladengurte und Kurbeln zu Rollläden etc..
Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache ganz oder auch nur teilweise in fehlenden,
regelmäßigen Wartungs- oder Kundendienstleistungen haben, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine
Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen
Eingriffen des Käufers oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe Dritter in technische Bauteile/Anlagen haben.
Die Eigentümergemeinschaft schließt für das Gemeinschaftseigentum entsprechende Wartungsverträge ab bzw.
tritt in vom Bauträger geschlossene Wartungsverträge ein.
Zu- und Abluftelemente sind durch die Käufer mindestens vierteljährlich nach Herstellervorschriften zu reinigen,
Filter sind durch die Nutzer regelmäßig nach Herstellervorschriften zu erneuern. Die entsprechenden
Herstellerrichtlinien sind dem Käufer mit Vertragsunterzeichnung übergeben worden.
Küchendunstabzüge sind von den Nutzern nur im Umluftbetrieb zu betreiben, nicht im Abluftbetrieb.
Wartungsfugen
Elastische Fugen (z. B. Silikonfugen) sind Wartungsfugen. Sie unterliegen dem Angriff von Mikroorganismen und
Schrumpfungsprozessen u. ä. Daher sind z. B. im Silikon Stoffe enthalten, die diese Prozesse
verzögern/verlangsamen.
Diese Stoffe verflüchtigen sich jedoch mit der Zeit. Deshalb sind diese Fugen regelmäßig durch Fachkundige im
Auftrag des Erwerbers zu warten und ggf. zu erneuern. Besonders zu beachten sind die Fugen im
Spritzwasserbereich der Dusch-/Badewannen. Für Rissbildung oder Schäden an diesen Fugen sowie für die sich
hieraus möglicherweise ergebende Folgeschäden besteht keine Mängelhaftungsverpflichtung des Verkäufers.
Für die erforderliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer
verantwortlich, auch innerhalb der Gewährleistungsdauer, es sei denn, dass die Erneuerung auf einem Mangel
der Herstellung beruht. Eine Erneuerung der Fugen durch den Käufer im Zeitraum von ca. 2 Jahren ist üblich und
wird als vertragsgerecht vereinbart. Bei der Erneuerung der Fugen ist darauf zu achten, dass im Wand-/
Bodenixel ein Dichtband verbaut worden ist, welches beim Herausschneiden des Fugendichtstoffes nicht
beschädigt werden darf, da sonst die Dichtheit des Bodens nicht mehr gegeben ist.
Boden-, Rinnen u. Lichtschachtabläufe
Vorhandene Bodenabläufe und Rinnen sind regelmäßig (auch im Winter) zu kontrollieren und nach Bedarf zu
reinigen. Die in diesen vorhandenen Siphons (Geruchsverschlüsse durch Wasservorlagen) trocknen bei
Nichtnutzung aus und sind deshalb regelmäßig bzw. nach Bedarf nachzubefüllen. Gleiches gilt für die Sinkkästen
z.B. an den Ablaufrinnen. Für Schäden, die auf Verschmutzung bis Verstopfung zurückzuführen sind, haften die
Verursacher.
Fassadenflächen
In besonderen Fällen kann bei Wärmedämmverbundsystemen ein erhöhter Pflege- und Wartungsaufwand der
Fassadenoberfläche erforderlich werden, z. B. bei Nähe des Gebäudes zu Bäumen, unmittelbare Beschattung
usw., um Algen oder Pilzbefall des Fassade verhindern. Diese Erscheinungen stellen keinen Mangel im Rahmen
der Gewährleistung dar.
Zink- und Aluminiumblechoberflächen reagieren mit den Bestandteilen der Luft und der Niederschläge und bilden
eine Patina. Dadurch entstehen teil- bis vollflächige Verfärbungen. Aus-/Abwaschungen derselben durch
Niederschlag oder Reinigung können Kleinstpartikel enthalten, die auf angrenzenden Oberflächen anhaftende
Verschmutzungen verursachen können.
Diese Erscheinungen stellen keinen durch den Bauträger/Verkäufer zu vertretenden Mangel dar, sondern
entsprechen der vereinbarten Beschaffenheit.
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Baubeschreibung Mehrfamilien-Wohnhäuser, Schützenstraße/Rupertweg, 13127 Berlin
Stand: 02.06.2015
Anstriche (Beschichtungen)
Anstriche sind durch den Erwerber nach den Herstellervorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen
regelmäßig - auch schon während der Gewährleistungszeit - zu pflegen bzw. zu erneuern.
Unterhaltsreinigung
Generell sind eingesetzte Reinigungsmittel auf Materialverträglichkeit zu prüfen.
Bei Nichtbeachtung können Schäden entstehen, die nicht im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung)
beseitigt werden.
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