Baubeschreibung Wohnbebauung Lornsenstraße 64

Baubeschreibung
Wohnbebauung Lornsenstraße 64-68
22869 Schenefeld
Die Baubeschreibung für den Neubau des Mehrfamilienhauses (Geschosswohnungsbau) in
der Lornsenstraße 64-68 in Schenefeld bei Hamburg besteht aus drei Teilen. Zum einen aus
diesem erläuternden Text und zum anderen aus zwei Anhängen, mit einer Baubeschreibung
gemäß der DIN 276 (Anlage 1) und einer Bemusterungsliste (Anlage 2). Errichtet wird ein
Wohngebäude mit 11 Wohneinheiten. Das Gebäude verfügt gemäß Bebauungsplan über 2
Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss.
Nutzungen:
Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss befinden sich jeweils 4 Wohneinheiten und im Dachgeschoss Wohnungen. Die Abstellräume befinden sich jeweils in den Wohnungen. Die Fahrradstellplätze werden innerhalb der Freianlagen untergebracht. (gedeckte und offene Stellplätze) Der Raum für die notwendigen Versorgungsanschlüsse befindet sich im Erdgeschoss.
Erschließung und Belegenheit:
Das Gebäude ist an der Lornsenstraße belegen. Der Gebäudezugang wird über private Verkehrsflächen ermöglicht. Alle Wohneinheiten werden direkt aus dem zentralen notwendigen
Treppenraum mit angegliedertem Personenaufzug erschlossen. Der Treppenraum und der
Personenaufzug erschließen barrierefrei (schwellenlos und in entsprechender Raumgröße)
alle Wohngeschosse.
PKW- Stellplätze:
Für die 11 Wohnungen des Hauses werden im hinteren Grundstücksteil 11 Carports errichtet.
Die behindertengerechten Stellplätze befinden sich im unmittelbaren Eingangsbereich, um
eine kurze Zuwegung zum barrierefreien Hauseingang zu gewährleisten.
Barrierefreiheit:
Gemäß Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei herzustellen. Diese Wohnungen befinden sich im Erdgeschoss. Darüber hinaus sind
alle weiteren Wohnungen und die Tiefgarage von Rollstuhlfahrern erreichbar. Die Freianlagen
und der Hauszugang werden ebenfalls barrierefrei (schwellenlos) hergestellt.
Bauweise:
Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. (Außenwände aus Porenbeton, tragende Innenwände aus KS-Mauerwerk, Decken aus Stahlbeton mit schwimmenden Fußböden, Wohnungsinnenwände als Trockenbaukonstruktionen) Das Gebäude erhält eine Flachgründung
aus Stahlbeton (WU-Beton). Die Gebäudeaussteifung erfolgt über die gemauerten Wohnungstrennwände und die Geschossdecken. Die schalltechnische Ausführung der Baukonstruktionen erfolgt gem. DIN4109, Beiblatt 2. (erhöhter Schallschutz) Durch die spezielle Ausbildung
der Außenwände und der Fenster werden die erforderlichen Ruhepegel in den Wohnungen
gesichert. Die Forderungen der EnEV2009 werden durch die Optimierung von Bauhülle und
Haustechnik übererfüllt.
Umwehrungen / Brüstungen / Absturzsicherungen:
Viele Fenster sind bodenhoch, besitzen also keine gemauerte Brüstung. Hier werden die erforderlichen Absturzsicherungen durch Brüstungsgeländer aus Metall realisiert. Balkone und
Dachterrassen erhalten ebenfalls Brüstungen in der erforderlichen Höhe. Notwendige Absturzsicherungen auf den Dachflächen (Sicherungen für Revisionen und Erhaltungsmaßnahmen)
werden gem. den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen eingebaut.
Regenwasser:
Die Regenwasserentwässerung der Dachflächen und Dachterrassen erfolgt über äußere Fallrohre / Standrohre in eine erdverlegte Regenwasser-Leitung. Gem. der Wasserrechtlichen Genehmigung wird das Regenwasser in den am nördlichen Grundstücksrand liegenden Vorflutgraben eingeleitet.
Ver- und Entsorgung / Medien:
Die Ver- und Entsorgung (Schmutzwasser, Trinkwasser, Elektroenergie, Gas, Telefon) erfolgt
über die Leitungssysteme in der Lornsenstraße. Die öffentlichen Anschlusspunkte werden
über private Erschließungsleitungen mit dem Gebäude verbunden. Öffentliche und private Anschlusskosten sind im Kaufpreis enthalten.
Das Haus wird mit Kabelfernsehen versorgt. Der Versorgungsvertrag wird durch den Erwerber übernommen. Die monatlichen Kabelgebühren (Kabel Deutschland) sind nicht im Leistungsumfang enthalten und von dem Erwerber zu tragen.
Brandschutz:
Das Wohnhaus entspricht gem. LBO S-H der Gebäudeklasse 3. Alle Bauteile werden gemäß
der Brandschutzanforderungen Landesbauordnung hergestellt. Durch die Massivbauweise
werden die erforderlichen Feuerwiderstände in vielen Fällen erheblich übererfüllt. Insbesondere ist sichergestellt:
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Geschossdecken als Wohnungstrenndecken in F30A
Wohnungstrennwände F30A
Treppenraumwände und Treppen F30A
Wohnungseingangstüren in dicht- und selbstschließender Bauweise
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Schächte für haustechnische Anlagenteile sind im Durchgangsbereich von Wohnungstrennwänden oder Wohnungsdecken entsprechend dem FW des Bauteils abgeschottet.
Die Löschwasserversorgung erfolgt über Hydranten an der Lornsenstraße
Die Wohnungen erhalten Rauchmelder gemäß LBO S-H.
Rettungswege:
Als erster baulicher Rettungsweg steht für die Wohnungen die zentrale Treppe zur Verfügung,
welche unmittelbar ins Freie führt. Als zweiter Rettungsweg für die Wohnungen gilt die Anleiterung an die Fenster.
Wärme-, Schall und Erschütterungsschutz:
Das Bauwerk entspricht den geltenden Anforderungen des Wärmeschutzes gem. DIN 4108.
Der Nachweis der energetischen Qualität erfolgt auf der Grundlage der EnEV2009. Anforderungen an Erschütterungsschutz bestehen nicht. Durch die Massivbauweise, insbesondere
der Decken, Außen- und Wohnungstrennwände sowie der eingesetzten Fenster, werden sowohl die Schallschutzanforderungen innerhalb des Gebäudes als auch die Forderungen zur
Dämpfung des Außenlärms erfüllt.
Kampfmittelverdachtsflächen, Baugrundaufschluss:
Die Untersuchung durch die Kieler Stelle ergab: Keine Verdachtsfläche für Kampfmittel. Der
Baugrund wurde durch ein Baugrund- und Gründungsgutachten erkundet. Die Gebäudeplanung beruht auf den Feststellungen des Baugrundgutachtens.
Schlussbemerkungen / Hinweise
Änderungen der baulichen Ausführung bleiben vorbehalten, soweit diese durch baurechtliche
Auflagen, durch Änderung des Bauablaufs oder technischen Fortschritt beeinflusst sind. Der
qualitative Standard bleibt in jedem Falle unberührt.
Bei alternativen Ausführungen innerhalb des Gemeinschaftseigentums erfolgt die Festlegung
durch den Bauträger im Rahmen der Ausführungsplanung.
Grundsätzlich entsprechen alle enthaltenen Leistungen den allgemein anerkannten Regeln
der Technik.
Wohnungen:
Abweichungen von der vereinbarten Wohn- bzw. Nutzfläche (berechnet nach der DIN277,
bzw. der Wohnflächenverordnung 11/2004) werden insofern nur ausgeglichen, soweit diese
sich um mehr als 2 % verringern und diese Abweichung nicht durch Sonderwünsche des
Käufers verursacht sind.
Elastische Fugen und Versiegelungen sind Wartungsfugen und unterliegen nicht der Sachmängelhaftung. Dies gilt ebenso für etwa auftretende Schub-, Setz- und Schwindrisse.
Für Sonderwünsche der Käufer wird ein Regie- und Planungsaufwand i.H.v. 25% der Baukosten erhoben.
Die von Erwerbern nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden zu 75% erstattet. Der
Abschlag erfolgt zum Ausgleich des zusätzlichen Regieaufwandes für die Änderungen von
Handwerker-Verträgen, Zeichnungen, Raumbüchern, usw. Abrechnungsgrundlage sind die
mit den beauftragten Firmen vereinbarten Einheitspreise.
Sollte zum Besichtigungszeitpunkt schon auf Grund des Bautenstands vom Bauträger Materialauswahl vorgenommen worden sein, entfällt in diesem Bereich eine Auswahlmöglichkeit.
Stand der Beschreibung: 07.04.2015