Marktgemeinde Amaliendorf-Aalfang Bezirk Gmünd – NÖ 3872 Amaliendorf, Hauptstraße 190 Tel. 02862 53495 – Fax 02862 53495 10 Email: [email protected] - ATU 16270407 Sitzungsprotokoll zur Sitzung des Gemeinderates Sitzungstermin: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: Donnerstag, 23.04.2015 19:00 Uhr 20:00 Uhr Amaliendorf, Gemeindeamt Anwesend sind: Vorsitzender Schindl Gerald, Bürgermeister Allram Claudia, Vizebürgermeisterin Mitglieder Blach Gerald, GGR Dick David, GR Flicker Alfred, GR Flicker Thomas, GR Groll Dominik, GR Hofmann Elisabeth, GGR Karlik Clemens, GR Königseder Erika, GR Lukas Gerald, GGR Pauer Werner, GR Pichler Michael, GR Scherzer Anja, GGR Schrenk Erik, GR Schriftführer: Schindl Gerald, Bgm. Entschuldigt fehlen: Groll Petra, GR Redl Andreas, GR Spiesmeier Franz Mag., GR Weber Andreas Ing., GR Unentschuldigt fehlt: --Zuhörer: Die Gemeindevertretung zählt 19 Mitglieder, anwesend sind 15 Gemeinderäte. DIE SITZUNG IST BESCHLUSSFÄHIG Verlauf der Sitzung und Beschlüsse: „ORDNUNGSGEMÄSS“ „ÖFFENTLICHER TEIL DER SITZUNG“ TAGESORDNUNG TOP 1) Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Öffentlicher Teil der Sitzung TOP 3) Auftragsvergabe für div. Sanierungsarbeiten und Neubau einer Einstellhalle für Maschinen (ASZ) TOP 4) Vergabe Photovoltaikanlage VS Amaliendorf TOP 5 a) Erneuerung der EDV- Ausstattung - Verwaltung b) Erneuerung Kopierervertrag – Verwaltung TOP 6) Dienstposten – Besetzung ab 01.05.2015 TOP 7) Subventionsrichtlinien für Vereine a) Richtlinien für außerordentliche Subventionen b) Neuregelung der Subventionen ab 2016 TOP 8) Beschlussfassung neue Straßenbezeichnung im Bau-Wohngebiet – „Sonnenweg“ TOP 9) Dienstbarkeitsvertrag – Wondru, Neumaier und Sulzberger TOP 10) Dienstanweisung für Kinderbetreuerinnen TOP 11) Raumordnungsvertrag Hinterhoger Parzellen Nr. 150, KG Aalfang TOP 12) Neubildung Disziplinarkommission für Gemeindebeamte Funktionsperiode 2015 – 2020 TOP 13) Berichte des Bürgermeisters TOP 14) Berichte der Vizebürgermeisterin und der geschäftsführenden Gemeinderäte TOP 15) Anfragen 2 Nicht öffentlicher Teil der Sitzung TOP 16) Honorarnote Rechtsanwältin Dr. Koller in Angelegenheit Kaufvertrag - Verlassenschaft Gabmann (Liegenschaft Amaliendorf, Hauptstr. 141) TOP 17) Kommunalsteuerbefreiung Fa. Stelo, Hartbergstraße TOP 18) Antrag auf Wohnbauförderung Weisgrab Bernhard und Marlene Czadek, 3872 Aalfang, Hauptstraße 194 TOP 19) Anfragen Öffentlicher Teil der Gemeinderatssitzung TOP 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates. Danach gibt der Vorsitzende eine Erklärung betreffend Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ab. Folgender Dringlichkeitsantag wurde eingebracht: Dringlichkeitsantrag von GGR. Gerald Blach – Senkgrubenanschluss der Liegenschaft Dorfbauer Paul, 3872 Amaliendorf, Mittelstraße 37 – Behandlung unter Top 13) Der Vorsitzende lässt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen. Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen Der Vorsitzende teilt mit, dass der oben angeführte Dringlichkeitsantrag nach Tagesordnungspunkt 12) im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird. Sämtliche anderen Punkte werden nachgereiht. Beim Tagesordnungspunkt 11) wird Raumordnungsvertrag durch Kaufvertrag ersetzt. Der Tagesordnungspunkt 11) lautet wie folgt: TOP 11) Kaufvertrag Hinterhoger Parzellen Nr. 150, KG Aalfang Der Tagesordnungspunkt 6) soll in a) Besetzung des Dienstpostens in der Verwaltung und b) Beschluss Dienstvertrag für diesen Verwaltungsdienstposten unterteilt werden. Die Änderungen werden einstimmig angenommen. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. TOP 2) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt. TOP 3) Auftragsvergabe für div. Sanierungsarbeiten und Neubau einer Einstellhalle für Maschinen (ASZ) 3 GGR. Gerald Blach berichtet von der Standortverlegung des Bauhofes in das Gelände beim Sammelzentrum auf dem Grundstück Nr. 68, KG. Amaliendorf. Es soll auch der Standort für den Container zur Breitbandversorgung (POP) dort festgelegt werden. Das derzeitige Bauhofgebäude am Friedhofweg soll dann nur noch als Einstellhalle für den Maschinenpark Verwendung finden bzw. dort kein Arbeitsbetrieb mehr erfolgen. Die Angebote dazu wurden in der Bauausschusssitzung am 15.04.2015 geöffnet. In diesen Angeboten sind diverse Sanierungsarbeiten beim alten Bauhof, der Neubau einer Einstellhalle für Maschinen, der Abbruch der Liegenschaft Aalfang-Hauptstraße 14 und die Erneuerung der Stützwand enthalten. Als Bestbieter scheint die Fa. Talkner - 3860 Heidenreichstein auf. Sämtliche Angebote liegen beim Originalprotokoll auf. Es ist jedoch hier zuerst die Widmungsfrage für den Standort Bauhof auf dem vorgesehenen Areal abzuklären. Auf Grund der nunmehrigen Abänderung hinsichtlich des Projektes (Bauhof mit Arbeits- u. Aufenthaltsraum anstelle einer Einstellhalle für Maschinen) wird das gesamte Projekt nochmals ausgeschrieben und zwar an die Firmen Talkner - 3860 Heidenreichstein und BZ-Bau - 3943 Schrems. Der Baubeginn soll im Herbst dieses Jahres erfolgen, die Fertigstellung im Haushaltsjahr 2016. Die bestellten Tore werden am „alten“ Bauhof und an der Streuguthalle noch heuer montiert. Der Bauhof und die Streuguthalle erhalten heuer noch einen entsprechenden Anstrich. Die Fertigstellung dieser beiden Gebäude als Lager- und Garagenplätze ist für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge der Durchführung der oben ausgeführten Sanierungsarbeiten zustimmen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Unterlagen im Bauakt Friedhofweg 346 TOP 4) Vergabe Photovoltaikanlage VS Amaliendorf Vbgm. Claudia Allram berichtet, dass bei der Volksschule in Amaliendorf eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll. Folgende Firmen haben ein Anbot gelegt: Fa. Martin Flicker, 3872 Amaliendorf Fa. Solarzelle Waldviertel, 3830 Waidhofen/Thaya Fa. Elektro Stark, 3860 Heidenreichstein (anstelle der Fa. Böhm, 3860 Heidenreichstein – Partnerbetrieb) Sämtliche Angebote liegen beim Originalprotokoll. Kein Anbot abgegeben haben: Fa. Apfelthaler, 3860 Heidenreichstein und Fa. Ableitinger, 3943 Schrems Bestbieter ist die Firma Flicker Martin welche 3% Skonto auf den Angebotspreis gewährt (lt. Telefonat vom 12.04.2015 - Bürgermeister Schindl mit Flicker Martin) daher Bestbieterpreis von: € 10.651,83. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Vergabe der Photovoltaikanlage für die Volksschule Amaliendorf an die Bestbieterfirma Martin Flicker zum Preis von € 10.651,83 beschließen. 4 Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Unterlagen liegen im Bauakt AD-Hauptstraße 159 TOP 5 a) Erneuerung der EDV- Ausstattung – Verwaltung Frau Vizebürgermeisterin Claudia Allram berichtet, dass die Erneuerung der EDVAusstattung für die Verwaltung erforderlich ist. Dazu wurden folgende Angebote abgegeben: Anbot RZA – Bestbieter mit € 22.525,08 – die Entscheidung fällt auf die Variante „lokaler exchange Server“ 2. Variante mit „Onlineanbindung des Servers“ ist derzeit noch zu unsicher und zu fehlerhaft (Gemdat Anbot – € 24.439,20) Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge der Erneuerung der EDVAusstattung durch das RZA für die Gemeindeverwaltung zustimmen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig b) Erneuerung Kopierervertrag – Verwaltung Frau Vizebürgermeisterin Claudia Allram berichtet über die erforderliche Erneuerung des Kopiervertrages und die dafür eingeholten Angebote für die Verwaltung. Bestbieter hier: Anbot Canon – Advance C2220i – Gerät für Verwaltung/Bauamt im Erdgeschoss – dieses Gerät kommt ab 01/2016 zum Einsatz – der bisherige Gerätevertrag (mit der Firma Hundlinger) läuft noch bis 12/2015 Anbot Canon – Advance C250i – Gerät für Verwaltung/Buchhaltung im Obergeschoss – dieses Gerät kommt sofort zum Einsatz Kosten für beide Geräte: - monatliche Miete € 60,50 zuzüglich monatliche Pauschale Wartung € 14,86 – zuzüglich Einmalkosten/gesetz. Gerätevergütung bei Aufstellung/Netzanschluss/Service Plan Kosten einmalig – € 635,76 Das Anbot der Firma Hundlinger, Horn liegt an der 2. Bieterstelle. Vorteil bei der Firma Canon u.a. ist auch, dass hier die Kontakte über das Rechenzentrum Amaliendorf laufen und erfolgen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Erneuerung des Kopiervertrages für die Verwaltung mit der Firma Canon wie oben ausgeführt beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig 5 TOP 6) Dienstposten – Besetzung ab 01.05.2015 a) Besetzung des Dienstpostens in der Verwaltung und b) Beschluss Dienstvertrag für diesen Verwaltungsdienstposten a) Besetzung des Dienstpostens in der Verwaltung und Frau Vizebürgermeisterin Claudia Allram berichtet, dass mit 01.05.2015 ein Dienstposten für die Buchhaltung zu besetzen ist. Dazu sind insgesamt 5 Bewerbungen eingelangt: Frau Ilse Schönbauer, Dr. F. Siller Str. 9, 3943 Schrems Frau Anita Mödlagl, 3874 Haugschlag 131 Frau Manuela Stephan, Hauptstraße 370, 3872 Amaliendorf Frau Raphaela Weinstabl, Hauptstraße 373, 3872 Amaliendorf Fr. Claudia Zöchbauer, Hauptstraße 400, 3872 Amaliendorf Von den abgegebenen Bewerbungen erscheint die von Frau Claudia Zöchbauer, 3872 Amaliendorf, Hauptstraße 400, als die am besten geeignet. Ihre bisherige Tätigkeit und Berufserfahrung entspricht den Anforderungen des neuen Dienstpostens „Kassenverwaltung“ in allen Anforderungspunkten. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge der Aufnahme von Frau Claudia Zöchbauer, 3872 Amaliendorf, Hauptstraße 400, per 01.05.2015 zustimmen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig b) Beschluss Dienstvertrag für diesen Verwaltungsdienstposten Der Vorsitzende berichtet über den erforderlichen Dienstvertrag mit der neuen Arbeitskraft in der Verwaltung; es wird ein Sonderdienstvertrag ausgestellt da für diesen Dienstposten die Dienstprüfung erforderlich ist. Eine bessere Einstufung, aufgrund erfolgreich abgelegter Dienstprüfung, wird nicht mehr erfolgen da die Einstufung in Gruppe 5/Stufe 7 zum derzeitigen Zeitpunkt schon höher erfolgt. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Sonderdienstvertrag mit Frau Claudia Zöchbauer für die Verwaltung beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig (Eine Kopie des Dienstvertrages liegt der Niederschrift bei). TOP 7) Subventionsrichtlinien für Vereine a) Richtlinien für außerordentliche Subventionen Frau Vizebürgermeisterin Claudia Allram berichtet über die außerordentlichen Subventionsrichtlinien für Vereine: Jeder örtliche Verein die Möglichkeit hat um eine außerordentliche Subvention innerhalb einer Gemeinderatsperiode anzusuchen (der Vereinszweck darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein). Der Mindestinvestitionsbetrag muss Euro 5.000,- betragen, Investitionen 6 werden bis zu einem Betrag von Euro 11.000,- mit 50% der Investitionskosten gefördert. Bei den Investitionen werden nur Anschaffungen der Vereine gefördert welche als Anlage- bzw. Wirtschaftsgüter zu bezeichnen sind und bauliche Maßnahmen. Lohn- bzw. Aufwandsentschädigungszahlungen werden nicht gefördert. Diese Subvention wird nur einmalig pro Verein während einer Funktionsperiode gewährt. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die außerordentlichen Subventionsrichtlinien wie oben ausgeführt beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 7 b) Neuregelung der Subventionen ab 2016 Frau Vizebürgermeisterin Claudia Allram berichtet über die vorgeschlagene Neuregelung der jährlichen Subventionszahlungen, an die örtlichen Vereine, ab dem Jahr 2016. Es soll damit eine Indexanpassung der Subventionsbeträge erfolgen. Derzeit bekommen 7 Vereine € 220,--, 1 Verein € 590,--, 1 Verein € 80,-- und 1 Verein € 2.040,-Die neu geplanten Beträge (Jahressubvention) werden wie folgt vorgeschlagen: bisher plus 220 590 80 2040 80 60 20 100 neu mehr/Jah r 300 560 35% 650 60 10% 100 20 26% 1500 Beim Musikverein (bisher € 590,-- nunmehr € 650,--) wird die Erhöhung durch die vermehrte Öffentlichkeitsarbeit begründet. Beim Sportverein (bisher € 2.040,-- nunmehr € 1.500,--) wird die Veränderung durch die zusätzlichen erforderlichen Mäh- u. Anlageninstandhaltungsarbeiten begründet. Diese Arbeiten wurden bisher mit dem Gesamtbetrag gegengerechnet, sodass dann jährlich ein reiner Subventionsbetrag von ca. € 1.400,-- verrechnet werden konnte. Nunmehr soll generell ein Betrag von € 1.500,-- zur Auszahlung kommen. Die erforderlichen Mäh- u. Anlageninstandhaltungsarbeiten werden nach wie vor durchgeführt und buchhaltungsgemäß im Bereich Sportanlage dargestellt. Eine Belegvorlage bei der öffentlichen Bücherei soll ab sofort ebenfalls nicht mehr erforderlich sein. Die Auszahlung der jährlichen und der außerordentlichen Subvention erfolgt nur aufgrund eines Ansuchens. Diese Mehrkosten von jährlich € 740,-- sollen den Vereinen zeigen, dass ihre Leistungen von der Gemeinde bestätigt und besonders geschätzt werden. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Neuregelung der Subventionen ab dem Jahr 2016 wie oben ausgeführt beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig 7 TOP 8) Beschlussfassung neue Straßenbezeichnung im Bau-Wohngebiet – „Sonnenweg“ Der Vorsitzende berichtet, dass im Bau-Wohngebiet in der KG Aalfang nach erfolgter Herstellung der neuen Siedlungsstraße die Straßenbezeichnung „Sonnenweg“ vergeben werden soll. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die neue Straßenbezeichnung „Sonnenweg“ im Bau-Wohngebiet beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 9) Dienstbarkeitsvertrag – Wondru, Neumaier und Sulzberger Der Vorsitzende berichtet über den aufliegenden Dienstbarkeitsbestellungsvertrag mit Frau Margareta Wondru, 3872 Falkendorf, Waldgasse 3 und der Marktgemeinde AmaliendorfAalfang als Verwalterin des öffentlichen Gutes – beide jeweils als Dienstbarkeitsbesteller. Es handelt sich bei der Marktgemeinde als öffentliches Gut um die unentgeltliche Einräumung der Dienstbarkeit des Leitungsrechtes auf dem Grundstück Nr. 53, KG 07206 Falkendorf für den in der Beilage ./A orange gekennzeichneten Teil des o. a. Grundstückes zur Führung eines Regenwasserkanales vom Grundstück Nr. 42/11, KG 07206 Falkendorf – Eigentümer Wolfgang Sulzberger und Annette Germin – 3872 Falkendorf, Ringstraße 8. Eine Kopie des ggst. Vertrages liegt beim Originalprotokoll. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den o. a. Dienstbarkeitsbestellungsvertrag beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Unterlagen im BA Falkendorf-Ringstraße lfd. TOP 10) Dienstanweisung für Kinderbetreuerinnen Der Vorsitzende informiert über die Dienstanweisung für Kinderbetreuerinnen des öffentlichen Kindergartens der Marktgemeinde Amaliendorf-Aalfang DIENSTANWEISUNG Die Kinderbetreuerin ist Gemeindebedienstete. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich daher nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG), LGBl. 2420. Dies betrifft zB. Verschwiegenheitspflicht, Arbeitszeit, Urlaubsangelegenheiten, Dienstverhinderungen, etc. Die Kindergartenbetreuerin hat grundsätzlich während der Bildungszeit gemäß § 5 Abs. 4 des NÖ Kindergartengesetzes 2006, LGBl. 5060, im Kindergarten anwesend zu sein und ist während dieser Zeit der Kindergartenleitung unterstellt. Sie hat während dieser Zeit die ihr 8 von der Kindergartenleiterin bzw. Kindergartenpädagoginnen zugeteilten Arbeiten zu erledigen. I. Während der Bildungszeit sind von der Kinderbetreuerin insbesondere folgende Tätigkeiten zu verrichten: Arbeitsleistungen, die die Kindergartenpädagogin bei ihrer Arbeit mit den Kindern unterstützen: a) Tätigkeit bei der Gruppenarbeit, insbesondere • Mithilfe beim Spiel der Kinder (zB. Bilderbuch, Legospiel, Würfelspiele, etc.); bei Werkarbeiten mit Kindern; bei Essenseinnahme (Jause, Mittagessen); • Ordnungsarbeiten bei jüngeren Kindern in der Gruppe (zB. Hilfe beim Wegräumen): • Beschäftigen der übrigen Kinder, wenn die Kindergartenpädagogin in Form von Kleingruppenarbeiten im selben Gruppenraum mit einigen Kindern tätig ist; b) vorbereitende und ordnende Tätigkeiten für Kinder, insbesondere • Mithilfe Beim Umkleiden der Kinder in der Garderobe während des Kindergarten-betriebes (zB. Turnen, Gartengehen, Spaziergang, etc.); bei Tätigkeiten der Kinder in den Toiletten- und Waschräumen; bei Reinigung und Wickeln der Kinder, wenn erforderlich; • Vorbereitung Für Jause und Mittagessen (zB. Geschirr vorrichten, Tiefkühlkost auftauen, Essensportionen herrichten, ergänzen der Mahlzeit wie Salate anrichten, Suppen wärmen, etc.); • Vorrichten und Wegräumen der allenfalls notwendigen Liegen für die Ruhestunde; • Reinigung von Räumen oder Gegenständen während der Bildungszeit, falls es eine zusätzliche Beschmutzung erfordert (zB. falls sich ein Kind übergibt, Milch verschüttet wird, Aufräumen nach Arbeiten mit Wasserfarben, Knetmasse, etc.) Während der Bildungszeit darf keine Pflege und Reinigung der Räumlichkeiten und Liegenschaften vorgenommen werden. II. Während der Erziehungs- und Betreuungszeit, vor Beginn der Bildungszeit, sind folgende Tätigkeiten zu verrichten: • Säuberung des Spielplatzes, der Sandkiste und der Spielgeräte; • Schneeräumung und Sandstreuung im Winter auf den Zugängen zum Kindergarten innerhalb des Kindergartengeländes; • Empfangnahme der Kinder und Mithilfe in der Garderobe; • Betreuung der Kinder bis zum Beginn der Bildungszeit III. Während der Erziehungs- und Betreuungszeit, nach Ende der Bildungszeit bis 13:00 Uhr, sind folgende Tätigkeiten zu verrichten: • Mithilfe beim Ankleiden der Kinder; 9 • Übergabe der Kinder an die Eltern bzw. an den Buschauffeur (falls Kindergartenbus vorhanden); • Hilfe beim Mittagessen; • Betreuung jener Kinder, die am Nachmittag im Kindergarten verbleiben; • Reinigung des Geschirrs IV. Während der Erziehungs- und Betreuungszeit nach 13:00 Uhr sind folgende Tätigkeiten zu verrichten: • Betreuung der Kinder während der Betreuungszeit bzw. Mithilfe bei der Betreuung wenn eine Kindergartenpädagogin anwesend ist; • Mithilfe beim Ankleiden der Kinder; • Übergabe der Kinder an die Eltern V. Während der Reinigungszeiten sind folgende Tätigkeiten zu verrichten: • Tägliche Reinigung der Kindergartenräume; • Säuberung des Spielplatzes, der Sandkiste und der Spielgeräte; • Waschen und Bügeln der Kindergartenwäsche (Staubtücher, Wischtücher, Handtücher, Puppengewand, usw.); • Reinigung der Fenster und Türen nach Notwendigkeit; • Gesamter Küchendienst bei mehrgruppigen Kindergärten; • Reinigung des Geschirrs und Blumenpflege; • Laubrechen im Garten; • Schneeräumung und Sandstreuung im Winter, bzw. Kehren im Frühjahr auf den Zugängen zum Kindergarten innerhalb des Kindergartengeländes VI. Während der Ferienbetreuung und Sommerferien: • Betreuung der Kinder während der Betreuungszeit bzw. Mithilfe bei der Betreuung wenn eine Kindergartenpädagogin anwesend ist; • Sämtliche Arbeiten, die auch sonst während der Erziehungs- und Betreuungszeiten zu verrichten sind; • Sämtliche Arbeiten, die während der Reinigungszeiten wie vorher beschrieben anfallen; • Generalreinigung des Kindergartens, des Spiel- und Beschäftigungs-materials in den Sommerferien; • Reinigungsarbeiten in gemeindeeigenen Räumlichkeiten (Schulen, etc.) oder Grünanlagenpflege bzw. sonstige Tätigkeiten im Gemeindedienst während der Sommermonate Juli und August, falls eine Beschäftigung in einem Kindergarten (zB. kein oder eingeschränkter Betrieb im Zuge der Ferienbetreuung) nicht möglich ist. VII. Sonstige Pflichten der Kinderbetreuerinnen: Die Kinderbetreuerin hat sich im Umgang mit der Kindergartenleiterin, den Kindergartenpädagoginnen und den Eltern höflich und entgegenkommend zu benehmen, sie hat die ihr anvertrauten Kinder liebevoll und geduldig zu behandeln. Die dienstlichen Anordnungen der Kindergartenleiterin und Kindergartenpädagoginnen sind zu befolgen; die auf Grund dieser Dienstanweisungen aufgetragenen Arbeiten und Verrichtungen sind genau 10 und pünktlich auszuführen. Die Kinderbetreuerin darf für persönliche Dienst-leistungen für das Kindergartenpersonal nicht herangezogen werden. Das Ausmaß der wöchentlichen Reinigungszeiten sowie des „Küchendienstes“ wird vom Dienstgeber, basierend auf externen Berechnungen, festgelegt. Das Zeitausmaß für die Generalreinigung wird von der Abteilung „Bildung-Kultur-Freizeit“ berechnet. Während sonstiger Ferienzeiten bzw. Schließtage sind nur notwendige Reinigungsarbeiten nach Rücksprache mit der Abteilung „Bildung-Kultur-Freizeit“ zu leisten. Ansonsten muss Erholungsurlaub oder Zeitausgleich während dieser Zeiten konsumiert werden. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich in den Kindergartenferien zu ver-brauchen. In Absprache mit dem Dienstgeber kann außerhalb der Ferienzeiten max. eine Woche Erholungsurlaub (oder Zeitausgleich) pro Kalenderjahr gewährt werden. Die Bildungszeiten im Kindergarten werden vom Kindergartenerhalter im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung festgelegt. Bei der Festlegung der Erziehungs- und Betreuungszeiten ist zusätzlich auch der Bedarf der Eltern gemäß den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 zu berücksichtigen. Die Kinderbetreuerin nimmt weiters zur Kenntnis, dass ihr derzeitiges Beschäftigungsausmaß im Zuge einer Änderung der Erziehungs- und Betreuungszeiten gemäß den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 geändert werden kann. Diese Dienstanweisung ist ab sofort gültig. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Dienstanweisung für Kinderbetreuerinnen beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 11) Kaufvertrag Hinterhoger Parzellen Nr. 150, KG Aalfang Der Vorsitzende berichtet über den aufliegenden Kaufvertrag mit Herrn Hermann Hinterhoger senj. für das Grundstück Nr. 150, KG Aalfang – mitsamt der darauf befindlichen Liegenschaft Aalfang-Hauptstraße 14. Der Kaufpreis beträgt € 11,--/m², das sind bei einer Gesamtfläche des Grundstückes von 1.370 m² insgesamt € 15.070,--. Das Grundstück liegt zur Gänze im Bauland-Wohngebiet. Die Abbruchkosten (lt. Kostenvoranschlag der Fa. Talkner v. 09.04.2015) betragen € 18.470,50. Herr Hinterhoger hat den raschen Abbruch der Liegenschaft Aalfang, Hauptstraße 14 und auch die Vorauszahlung der Aufschließungskosten in der Höhe von € 20.820,10 zugesagt. Da die Abbruchkosten höher sind als der Kaufpreis, werden diese zur Gänze von diesem abgerechnet und die noch verbleibende Differenz mit den noch zu bezahlenden Aufschließungskosten gegenverrechnet. Hierüber wurde ein entsprechender Aktenvermerk als Zusatz zum Kaufvertrag ausgefertigt. Eine Kopie von Kaufvertrag und Aktenvermerk liegt beim Protokoll. Herr Hinterhoger beabsichtigt außerdem eine zusätzliche Fläche (lt. Teilungsentwurf des DI. Porsch ist das der Bauplatz Nr. 26, welcher in östlicher Richtung an das Grundstück Nr. 150 11 angrenzt) zu erwerben. Diese Fläche liegt noch im Grünland und muss erst vermessen werden. Der Teilungsentwurf des DI. Porsch liegt beim Originalprotokoll. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Kaufvertrag und den dazugehörigen Aktenvermerk mit Herrn Hinterhoger Hermann, betreffend Parz. Nr. 150, in der KG Aalfang beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Unterlagen liegen im BA Aalfang-Hauptstraße 14 TOP 12) Neubildung Disziplinarkommission für Gemeindebeamte Funktionsperiode 2015 – 2020 Der Vorsitzende berichtet vom Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Gmünd betreffend Neubestellung der Disziplinarkommission für Gemeindebeamte für die Funktionsperiode 2015 bis 2020. Jede Gemeinde, welche Beamte beschäftigt, hat vier Gemeinderatsmitglieder für die Kommission zu nennen. Folgende Gemeinderatsmitglieder sollen für die Disziplinarkommission genannt werden: GR. Erika Königseder, 3872 Amaliendorf, Kindergartenstraße 282 GGR. Gerald Blach, 3872 Falkendorf, Feldgasse 9 GR. Clemens Karlik, 3872 Amaliendorf, Hauptstraße 207 GR. Dominik Groll, 3872 Amaliendorf, Langestraße 145 Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die genannten Personen als Mitglieder für die Disziplinarkommission des Bezirkes Gmünd nennen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 13) Senkgrubenanschluss der Liegenschaft Dorfbauer Paul, 3872 Amaliendorf, Mittelstraße 37 GGR. Gerald Blach berichtet über die Problematik mit dem Hausanschluss für die Liegenschaft Aalfang-Mittelstraße 37 – Dorfbauer. Die ggst. Liegenschaft ist hinsichtlich der Abwässer über das AWL-Senkgruben-Entsorgungsverfahren zu entsorgen. Ein entsprechender Vertrag ist mit dem Abwasserverband Lainsitz abzuschließen. Eine Zustimmung zur Grundstücksquerung für die Herstellung einer Kanalleitung war von den Anrainern nicht zu erreichen. Die amtliche Durchsetzung der Grundstücksbenützung für die Kanal- und Wasserleitung erscheint im ggst. Fall als nicht zielführend und würde zu entsprechenden Verzögerungen führen. Derzeit ist keine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Kanalnetz vorhanden, daher ist für die Liegenschaft eine Senkgrube auf Kosten des Eigentümers herzustellen. Diese Kosten werden rückerstattet, wenn innerhalb der nächsten 10 Jahre ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz zwingend erforderlich wäre. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Abwasserentsorgung der Liegenschaft Aalfang-Mittelstraße 37 mittels Senkgrube und AWL-Entsorgungsverfahren beschließen. 12 Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 14) Berichte des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet: - über die Arbeitsvergabe der Reparaturarbeiten am Dach des FF-Gebäudes. Der Bauausschuss hat im Beisein des FF-Kommandos und von Hr. Rudolf Kollmann die Situation betreffend den Wassereintritt im Bereich des Daches rund um den Schlauchturm besichtigt. Hr. Kollmann erklärt zu seinem Kostenvoranschlag, dass bei einem Aufbau dieser Variante eine Zahlung erst dann erfolgen muss, wenn die Funktionsfähigkeit gegeben ist, d. h. wenn nach einem größeren Regenereignis das Dach auch tatsächlich dicht ist. Der Ausschuss einigt sich mit Hr. Kollmann weiters auf eine 50:50 Lösung hinsichtlich des aufliegenden Kostenvoranschlages. Die Fa. Kollmann sichert die erforderlichen Dachreparaturarbeiten für Frühjahr 2015 zu. - über die Aufnahme von Ferialpraktikanten in den Monaten Juli und August 2015. Als Ferialpraktikantin wird Frau Österreicher Julia, Neubaugasse (im August 2015) und Frau Sabrina Sautner im Juli 2015 im Gemeindeverwaltungsdienst beschäftigt sein. Es geht neben Ablagearbeiten, Inventarverzeichnisarbeiten u. a. auch um die Einscannung der Belege – beginnend ab 2014 – es sollen hier die ersten Schritte für den elektronischen Akt gesetzt werden. - über die Dienstvertragslösung VB Prohaska Karl, betreffend der erforderlichen Änderung der Beendigung des Dienstvertrages und zwar mit 02.05.2015 – der ursprünglich festgestellte Termin, 31.03.2015, musste aufgrund eines Krankenstandsanfalles geändert werden. Sämtliche Urlaubstage werden bis zum 02.05.2015 gehalten, es erfolgt keine Urlaubsvergütung. - über den möglichen Neuankauf eines Wechselladefahrzeuges für unsere Feuerwehr Eine diesbezügliche Besprechung wird am Dienstag, 28.04.2015, 19.00 Uhr im Gemeindeamt stattfinden (Feuerwehrkommando, C-Fahrer der Feuerwehr, sowie der Gemeinderat) Wie bereits Ende Dezember 2013 im LFR beschlossen, wird es eine letztmalige Beschaffungsaktion Wechselladerfahrzeuge „WLFA-Kran“ mit einem 60%igen Förderanteil durch den NÖ Landesfeuerwehrverband geben. Die letzte Tranche von 6 Fahrzeugen wird 2016 ausgeliefert. Es handelt sich dabei um folgendes Fahrzeug: Fahrzeug der Marke MAN TGS 28.400 6x4 – 4L Krananlage: Palfinger PK 26002EH-D Abrollkippanlage: Palfinger T18A WLA-Pritsche: Fa. Keller Der Fahrzeugpreis beträgt : € 365.118,38 inkl. MWSt. 60 % NÖ Landesfeuerwehrverband: € 219.071,02 werden vom LFKDO getragen und 40 % bleiben für die Gemeinde: € 146.047,35 So eine Förderung von 60 % ist in nächster Zukunft nicht mehr vorgesehen und auch nicht möglich. Das Fahrzeug würde dann auch in das Eigentum der Feuerwehr übergehen. Sollte von der Gemeinde Amaliendorf und der FF Amaliendorf die Absicht bestehen das Fahrzeug anzukaufen und 2016 bei der Auslieferung auch die 146.047,35 € zu bezahlen. Bei 13 Kaufzustimmung ist eine entsprechende Absichtserklärung des Bürgermeisters und des Feuerwehrkommandos erforderlich. TOP 15) Berichte der Vizebürgermeisterin und der geschäftsführenden Gemeinderäte Frau Vizebürgermeisterin Claudia Allram hat keine Berichte. Frau GGR. Elisabeth Hofmann berichtet: - über das Gespräch vom 21.04.2015 mit den Anrainern betreffend des Jugendraumes - über die geplanten Veranstaltungen im Jahr 2015 Frau GGR. Anja Scherzer hat keine Berichte Herr GGR. Gerald Lukas hat keine Berichte Herr GGR. Gerald Blach berichtet: - über die letzte stattgefundene Bauausschusssitzung vom 15.04.2015 - von den geplanten Wegsanierungen in diesem Haushaltsjahr - vom Friedhof - Urnenhainstandort TOP 16) Anfragen Anfrage GR. Erika Königseder wegen Ehrung ehemaliger Gemeinderatsmitglieder. Da keine weiteren Anfragen gestellt werden, schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:00 Uhr. 14 Das Protokoll wurde vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. Amaliendorf, am 24.04.2015 Der Bürgermeister Gerald Schindl Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: www.signaturpruefung.gv.at bzw. www.amaliendorf.at GGR. Gemeinderat Elisabeth Hofmann Gemeinderat Dominik Groll Gemeinderat Clemens Karlik Schriftführer Gerald Schindl 15
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