Sicher sein - Gemeinde Ranstadt

online unter www.wittich.de
Jahrgang 24
Freitag, den 29. Mai 2015
Nummer 5
Sicher sein –
Richtiges Handeln in Notsituationen
Unwetter, Feuer, Hochwasser und andere Gefahrenlagen:
Wie können Sie sich schützen?
FREITAG 26.06.2015
Einlass 18.30 Uhr, Beginn 19.15 Uhr,
Bürgerhaus Ranstadt
Die Veranstaltung ist kostenlos.
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Informationen geben: Gemeinde Ranstadt, Feuerwehren der
Großgemeinde, Wetteraukreis, Notfallseelsorge, Verkehrswacht,
Hilfsdienste
GEMEINDE
RANSTADT
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RANSTADT
Mitteilungsblatt Ranstadt
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Nr. 5/2015
Ranstadt - Ortsbegehung
Neues Wohnen in alten Häusern
Ein wichtiges Ziel des Dorfentwicklungsprogramms ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der historischen Ortskerne.
Mit dem in Ranstadt aufgelegten Förderprogramm besteht nun in allen Ortsteilen der Gemeinde die Möglichkeit,
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an historischen Hofanlagen und alten Gebäuden mit finanzieller Unterstützung
durchzuführen. Für diese und andere Maßnahmen werden
privaten Bauherren bzw. den Eigentümern im Fördergebiet
Zuschüsse bis zu 35 % der förderfähigen Netto-Baukosten,
maximal 45.000 Euro, pro Objekt/Gebäude bereitgestellt.
Um einen ersten Überblick über die Anwendung und Umsetzung des Förderprogramms zu erhalten hatte Bürgermeisterin Caecilia Reichert-Dietzel interessierte Bürgerinnen und
Bürger am Samstag 09.05.2015 zu einem Ortsrundgang in
Dauernheim und Ober-Mockstadt eingeladen. In den beiden
Ortsteilen wurden zusammen mit Hartmut Kind, als Vertreter des Büro SP PLUS, Bad Nauheim, Anwesen besichtigt,
wo bereits die Eigentümer durch bisher ohne Förderung
der Dorfentwicklung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen
zur Schaffung von attraktivem Wohnraum realisiert haben.
Die besichtigten Hofanlagen stehen unter Denkmalschutz somit Beispiele, die verdeutlichen, wie in Zusammenarbeit
zwischen Denkmalpflege und Eigentümern interessante und
zukunftsweisende Lösungen für die Nutzung alter Bausubstanz gefunden werden können.
Das Projekt in Dauernheim von zeigt in beeindruckender
Weise, wie junge Bauherren mit handwerklichem Geschick
und erheblicher Eigenleistung eine Hofreite mit altem Wohnhaus und mehreren großen ehemaligen Wirtschaftsgebäuden in Teilen umgenutzt haben. Zielsetzung der Maßnahmen
der Bauherren Matthias Kristen und Tina Rupprecht war die
Erhaltung der historischen Fassaden mit Sandsteinsockeln
und des Fachwerks, die Wandverkleidung mittels einer Holzschalung als Witterungsschutz, die Verlegung von traditionellen Tonziegeln als Dacheindeckung und der Einbau von
Holzfenstern nach historischem Vorbild. „Wir haben genau
nach diesem Anwesen gesucht und sind in Dauernheim
fündig geworden. Hier in der Kirchbergstraße können wir
unsere Wohnwünsche erfüllen und unser handwerklichen
Fertigkeiten einsetzen. Wir fühlen uns in Dauernheim sehr
wohl, da wir schon nach kurzer Zeit in die Dorfgemeinschaft
aufgenommen wurden und große Unterstützung erfahren
haben“, so die Bauherren.
In Ober-Mockstadt erläutert Michael Ruppert, wie er über
viele Jahre hinweg die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Nebengebäuden durchgeführt hat.
„Das ist eine Aufgabe für mehrere Generationen. Darauf
haben wir uns eingestellt, als wie uns entschieden haben,
das Familien-Anwesen zu übernehmen. Wir gehen Schritt
für Schritt vor und wollen nicht nur, das Alte erhalten, sondern auch moderne Gestaltungsmöglichkeiten verwirklichen“, so der Bauherr. Er zeigt den Teilnehmern während
der Besichtigung, die attraktiv umgebauten Wohnräume
in den ehemaligen Scheunen- und Stallgebäude. Auch hier
kamen moderne Materialien wie Stahl und Glas als zeitgemäße Gestaltungselemente zum Einsatz, die im Kontext zur
historischen Bausubstanz stehen.
Bürgermeisterin Reichert-Dietzel wie auch die anderen Teilnehmer waren erfreut und gleichzeitig erstaunt über die vielen Möglichkeiten, wie historische Bausubstanz zu modernen
Wohnzwecken umgebaut und saniert werden kann.
Mit dem Dorfentwicklungsprogramm erhofft sich die Bürgermeisterin einen wichtigen Impuls zur Innenentwicklung
und Stärkung der Ortskerne.
Im Rahmen des Förderprogramms steht für private Eigentümer und Bauherren eine kostenlose Beratung zur Verfügung.
Das Büro SP PLUS aus Bad Nauheim und das Amt für Strukturförderung beim Landrat des Wetteraukreises in Friedberg
führt die Beratungen zu festen Terminen durch.
Informationskasten
Termine für die private Bauherrenberatung
In den abgegrenzten Fördergebieten der Ortsteile der Gemeinde Ranstadt (einzusehen im Rathaus zu den Öffnungszeiten) kann in 2015 für sanierungswillige Bauherren eine
kostenlose Beratung im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms angeboten werden.
Folgende Beratungstermine werden für das Jahr 2015 noch
angeboten:
Mittwoch, 10.06.2015
Mittwoch, 15.07.2015
Mittwoch, 12.08.2015
Mittwoch, 16.09.2015
Mittwoch, 14.10.2015
Mittwoch, 11.11.2015
Mittwoch, 16.12.2015
Beratungen sind möglich in der Zeit von 09:00 bis 12:00
Uhr.
Für Ausnahmefälle (z.B. Berufstätige) ist eine individuelle
Terminvereinbarung möglich.
Die Beratungstermine werden individuell mit den Bauherren
jeweils zu den angegebenen Zeiten vereinbart.
Terminvereinbarung
SP PLUS Planung | Beratung | Moderation
Wingertstraße 28, 61231 Bad Nauheim
Tel 0 60 32 / 80 40 89-0
Mitteilungsblatt Ranstadt
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Nr. 5/2015
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Hochwasserrisikomanagementpläne
Mit der Richtlinie der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007
über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen finden sich in den §§ 73 ff. Wasserhaushaltsgesetz. Im
Verfahren zur Aufstellung der Hochwasserrisikomangementpläne
ist auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung anzuwenden.
Nach § 14 i, 9 Abs. 1 - 1b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 73 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 bis 7
Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz ist die Öffentlichkeit
zu beteiligen.
Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplanes für das
Einzugsgebiet der Nidda und der dazugehörige Umweltbericht
der Strategischen Umweltprüfung liegen einen
Monat lang, und zwar
vom 1. Juni 2015 bis einschließlich 1. Juli 2015
bei der Kreisverwaltung des Landkreises Gießen, Riversplatz 1 9 in 35394 Gießen, Raumnr. E106, während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und
bei der Kreisverwaltung des Wetteraukreises, Homburger Straße
17 in 61169 Friedberg (Hessen), Raumnr. 225, während der
Dienststunden
Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
und
bei der Stadtverwaltung der Stadt Schotten, Bauabteilung, Vogelsbergstraße 184 in 63679 Schotten, 1. OG, Raumnr. 25, während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und
bei der Stadtverwaltung der Stadt Frankfurt am Main, Umweltamt, Galvanistraße 28 in 60486 Frankfurt am Main, 2. Stock,
Raumnr. 226, während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 13:30 Uhr
für jede Person zur Einsicht aus.
Der Entwurf ist außerdem auf der Internetseite des Hessischen
Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) unter der Adresse
http://www.hlug.de/start/wasser/hochwasser/hochwasserrisikomanagementplaene/nidda.html
einsehbar. Dort ist nach Abschluss dieses Verfahrens auch der
endgültige Hochwasserrisikomanagementplan zu finden.
Bedenken gegen den Entwurf bzw. Anregungen hierzu sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Auslegung, also bis
spätestens den 1. August 2015 bei den auslegenden Stellen
oder beim Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt-, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären.
Für den Hochwasserrisikomangementplan für den Einzugsbereich der Nidda besteht gemäß § 14 b Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung
mit Anlage 3 Nr. 1.3 des UVPG die Pflicht zu einer Strategischen
Umweltprüfung gemäß §§ 14 a ff. UVPG.
Für die Aufstellung des Hochwasserrisikomanagementplanes
für den Einzugsbereich der Nidda ist das Regierungspräsidium
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dezernat 41.2 (Oberflächengewässer) zuständig.
Auskünfte zum Verfahren, insbesondere zu der stattfindenden
Öffentlichkeitsbeteiligung erteilen
Herr Charissé
(Tel.: 069 / 2714 - 3938;
Mail: [email protected]) und
Frau Geselle
(Tel.: 069 / 2714 - 3910;
Mail: [email protected]).
Der Hochwasserrisikomangementplan enthält
· die Hochwassergefahrenkarten mit der Angabe, wo das
Hochwasser bei welchem Hochwasserereignis wie hoch stehen wird,
die Hochwasserrisikokarten mit der Angabe, welche Rechtsgüter bei diesem Hochwasserereignissen betroffen sein
werden,
· die Maßnahmenstreckbriefe mit der Angabe, welche einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorgeschlagen werden, sowie
· den eigentlichen Managementplan, der eine Darstellung des
Einzugsgebietes der Nidda, eine Bewertung und Beschreibung der Hochwassergefahr und des Hochwasserisikos und
die Hochwasserrisikomanagementplanung enthält.
Mit der jetzigen Offenlegung wird den Bürgerinnen und Bürgern
eine formelle und umfassende Gelegenheit geboten, sich zu dem
Entwurf des Planes zu äußern sowie Anregungen und Bedenken
vorzubringen.
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden vom Regierungspräsidium Darmstadt geprüft und gegebenenfalls in den
endgültigen Plan eingearbeitet, bevor dieser durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt wird.
Frankfurt, den 22. Mai 2015
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt
Frankfurt
Bekanntmachung des Wahltags
und des Tags der Stichwahl und
Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters der Gemeinde
Ranstadt
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ranstadt hat in ihrer
Sitzung am 25. Februar 2015 den Tag für die Wahl einer
Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters für Sonntag, den 27.
September 2015 festgelegt. Die mögliche Stichwahl wird am
Sonntag, den 11. Oktober 2015 stattfinden.
2. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften
der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen
kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit
gewährt.
Die Gemeinde Ranstadt umfasst 5 Ortsteile mit 4.927 Einwohnern. Das Ende der Amtszeit der derzeitigen Stelleninhaberin ist der 31. Dezember 2015. Die Amtszeit beträgt sechs
Jahre.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 Hessische Gemeindeordnung bzw. nach § 22 Abs. 3 Hessische Landkreisordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form
eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 3 hingewiesen wird; eine
gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich
noch ausreichend. Zusätzliche Informationen zu der Stelle
können beim Fachbereich Ordnung im Rathaus der Gemeinde Ranstadt, Hauptstr. 15, 63691 Ranstadt, erfragt werden.
3. Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters der
Gemeinde Ranstadt aufgefordert.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den
gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des
Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels
21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen
Bewerber enthalten.
Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und
Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort.
Mitteilungsblatt Ranstadt
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Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“,
Tags der Geburt, Geburtsorts, Berufs oder Stands und der
Anschrift der Hauptwohnung aufzuführen.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung
dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein
dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.
Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von diesen
persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei der Wahl
der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Vertretungskörperschaft der Gemeinde oder im Hessischen Landtag
oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen
außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die
Vertretungskörperschaft der Gemeinde von Gesetzes wegen
Vertreter hat.
Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des
Wahlvorschlags nachzuweisen.
Die Zahl der Gemeindevertreter in der Gemeinde Ranstadt
beträgt 23. In den im vorletzten Absatz beschriebenen Fällen
müssen also mindestens 46 gültige Unterstützerunterschriften vorgelegt werden.
Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag
unterzeichnen.
Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag
einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung
in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) oder in einer Versammlung
der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im
Wahlkreis (Gemeinde) aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede
teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge
für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder
vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich
und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit
vorzustellen.
Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben
über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung,
die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen
und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie
über die Vertrauensperson und die jeweilige Ersatzperson
nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von
der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter zu
unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter
an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin
oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede
teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt
war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten,
sich und das Programm der Versammlung in angemessener
Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuch.
Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, den 20.
Juli 2015 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter der Gemeinde Ranstadt, Hauptstr. 15, 63691 Ranstadt, einzureichen.
Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:
Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem
Wahlvorschlag einverstanden ist, eine Bescheinigung der
Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die
Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der
Wählbarkeit erfüllt, Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie
eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahl-
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berechtigung, bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die
Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde.
Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche
Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden
Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen
werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist.
Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor
dem 20. Juli 2015 einzureichen, dass etwaige Mängel, die
die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig
behoben werden können.
Ranstadt, den 05. Mai 2015
Der Wahlleiter
Bernd Stiebeling
Werbeanlagensatzung (WAS) der
Gemeinde Ranstadt
Aufgrund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl I Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl I Seite 817) in
Verbindung mit den §§ 71 bis 77 des Hessischen Gesetzes über
die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 14.01.2005
(GVBl I Seite 14), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 14.12.2009 (GVBl I Seite 635) sowie der §§ 16, 17 18 und
38 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 8. Juni 2003,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl I
Seite 817) und des § 8 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl I
S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 vom 31.05.2013 (BGBl
I, S. 1388) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ranstadt
in der Sitzung am 25.02.2015 die nachstehende Satzung beschlossen:
§ 1 Gegenstand
(1) Diese Satzung gilt für alle Anlagen der Außenwerbung
(Werbeanlagen) und Automaten.
(2) Anlagen der Außenwerbung sind alle örtlich gebundenen
Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder
als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen sowie mobile
Werbeeinrichtungen und vom öffentlichen Verkehrsraum
aus sichtbar sind.
Hierzu zählen insbesondere Schilder, Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen und Schaukästen,
sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen,
Tafeln und Flächen.
(3) Automaten im Sinne dieser Satzung sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die regelmäßig nach Einwurf von Geld
oder einer Wertmarke selbsttätig oder teilweise selbsttätig
Waren abgeben und vom öffentlichen Verkehrsraum aus
sichtbar sind.
(4) Die Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes,
der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen in
der Gemeinde Ranstadt sowie abweichende Festsetzungen
in rechtswirksamen Bebauungsplänen der Gemeinde Ranstadt bleiben unberührt.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese Satzung findet innerhalb aller Ortsdurchfahrten (B
275, B 457, L 3187, K 196, K 198, L 3194, K 197) sowie
deren anbindenden Ortsstraßen in den Grenzen, wie sie in
dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt sind, Anwendung.
(2) Der als Anlage beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil
dieser Satzung.
§ 3 Genehmigungspflicht
(1) Das Errichten, Anbringen, Aufmalen, Aufstellen, Ändern
und Betreiben von Werbeanlagen, einschließlich Automaten
im Geltungsbereich dieser Satzung bedarf abweichend von
§ 63 Abs. 1 Nr. 10 der Hessischen Bauordnung der Genehmigung durch die Gemeinde Ranstadt.
(2) Genehmigungsfrei sind:
1. Hinweisschilder bis zu einer Größe von 1,0 qm (Ansichtsfläche), die flach anliegen, sofern sie keine Waren anpreisen;
2. Beschriftungen von Schaufenstern sowie Zettel- und Bogenanschläge an Schaufenstern oder in Schaukästen, wenn sie
nur vorübergehend angebracht sind;
Mitteilungsblatt Ranstadt
3. Fahnen und Transparente an der
Stätte der Leistung während der Dauer
von*Jubiläums- und Räumungsverkäufen im Sinne des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb in der jeweils
gültigen Fassung und während zweier
Wochen aus Anlass von Geschäftseröffnungen.
4. Werbeanlagen an Gebäudefassaden,
die geeignet sind, dem jeweiligen Straßenraum ein weihnachtliches Gepräge
zu geben und die dem Herkommen entsprechen, sechs Wochen vor Weihnachten bis zu darauf folgenden 6. Januar
, wenn sie mit § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2
vereinbar sind.
(3) Die Genehmigung für eine Werbeanlage
wird grundsätzlich unter dem Vorbehalt
des Widerrufes erteilt. Sie kann befristet
werden.
§ 4 Allgemeine Anforderungen
(1) Werbeanlagen und Automaten sind so
anzuordnen, zu errichten, zu unterhalten
und zu gestalten, dass sie sich nach
Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe und
Verhältnis der Baumassen und Bauteile
zueinander in das Straßen- und Ortsbild
einfügen und das Erscheinungsbild des
Gebäudes, an dem sie angebracht werden, nicht beeinträchtigen.
(2) Die Anforderungen sind insbesondere
nicht erfüllt, wenn Werbeanlagen und
Automaten
1. regellos angebracht werden,
2. durch übermäßige Größe, grelle Farbe,
Ort oder Art der Anbringung aufdringlich
wirken
oder
3. unansehnlich, beschädigt, entstellt oder
verschmutzt sind.
§ 5 Ort und Anzahl der Werbeanlagen
(1) Werbeanlagen dürfen mit Ausnahme der
aufgrund eines gültigen öffentlich-rechtlichen Vertrages durch die Gemeinde
Ranstadt freigegebenen Werbemöglichkeiten nur an der Stätte der Leistung
und auf der der Straße zugewandten
Seite eines Gebäudes angebracht werden.
(2) Werbeanlagen an Gebäuden sind nur
im Bereich des Erdgeschosses oder unterhalb der Fensterbrüstung des ersten
Obergeschosses, höchstens jedoch bis
zu einer Höhe von fünf Metern oder der
Straßenoberfläche zulässig. An denkmalgeschützten Gebäuden können mit
denkmalschutzrechtlicher Genehmigung
Ausnahmen zugelassen werden.
(3) An einem Gebäude ist je Gewerbebetrieb oder sonstiger Arbeitsstätte in der
Regel nur eine einzige Werbeanlage je
Straßenseite zulässig. Die Produktwerbung muss bei einer gemischten Werbeanlage hinter der Firmenbezeichnung
deutlich erkennbar zurückstehen.
Sind mehrere werbeberechtigte Nutzer
in einem Gebäude vorhanden, so sind
die Werbeanlagen gestalterisch aufeinander abzustimmen (Ladenpassagen
etc.).
(4) Schaufenster und Eingangstüren aus
50 % Glas dürfen nur insoweit beklebt,
angestrichen oder verdeckt werden,
als nicht mehr als 30 % jeder einzelnen
Glasfläche in Anspruch genommen wird.
Dies gilt nicht für Sonderwerbungen, die
einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen
nicht übersteigen.
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(5) Werbeanlagen an privaten Wohngebäuden im Bereich von
Wohnanlagen sind unzulässig.
Anlagen an Gebäuden, die im Bereich von Mischgebiet/
Dorfgebiet liegen, können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Straßenansicht nicht beeinträchtigt wird.
§ 6 Werbeanlagen an Gebäuden
(1) Parallel zur Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen
(Flachwerbung) dürfen einschließlich ihrer Unterkonstruktion nicht tiefer als 0,25 m, nicht höher als 0,60 m und nicht
länger als 7/10 der Gebäudefront bzw. Fassadenabschnittes
sein.
(2) An Baudenkmalen und im Bereich von denkmalgeschützten Gesamtanlagen ist Flachwerbung grundsätzlich nur in
Form von hinterleuchteten Einzelbuchstaben sowie Leuchtstoff- oder Glühlampenbuchstaben bzw. Schriftzügen aus
geformten Glasröhren zulässig. Ausnahmsweise kann eine
einteilige Flachwerbung zugelassen werden, wenn das
Gehäuse nicht größer als die Aufschrift ist und eine Schreibbzw. Zierschrift verwendet wird.
(3) Der Abstand aller Teile von senkrecht
zur Gebäudefront angebrachten Werbeanlagen (Ausleger) darf nicht größer
als 1,00 m zur Gebäudefront sein.
Ausleger müssen 0,7 m von der Bordsteinkante zurückbleiben und eine lichte
Durchgangshöhe von mindestens 3,00
m haben. Gehäuse dürfen eine Tiefe
von 0,25 m nicht überschreiten und
müssen so hergestellt werden, dass ihre
Stirnflächen und Zargen nicht leuchten.
An Baudenkmalen und im Bereich von
denkmalgeschützten Gesamtanlagen
muss die einteilige Werbeanlage von
einem schmiedeeisernen Ausleger
gehalten werden. Die Schildgröße darf
eine Höhe und Breite von jeweils 80 cm
nicht überschreiten. Schmiedeeiserne
Verzierungen zählen nicht zur Schildgröße. Je Fassadenabschnitt ist nur ein
Ausleger zulässig. Einzelkultur- denkmäler bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
(4) Die tragenden oder die Gestaltung
eines Gebäudes prägenden Bauteile,
wie Stützen, Pfeiler, Erker, Lisenen,
Gesimse, Ornamente, Fensterläden,
Inschriften und Gedenktafeln dürfen
von den Werbeanlagen nicht bedeckt,
verdeckt oder überschnitten werden.
Von Fassadenprofilierungen müssen
die Werbeanlagen einen Abstand von
mindestens 0,10 m einhalten und dürfen
nicht auf Fassaden benachbarter Häuser übergreifen.
(5) Die Beleuchtung der Werbeanlagen und
Schaukästen muss blendfrei sein; die
Verwendung von Lauf-, Wechsel oder
Blinklicht ist unzulässig. Das Anstrahlen
oder Hinter-leuchten von Werbeanlagen darf nur mit weißem Licht erfolgen.
Kabel und sonstige technische Hilfsmittel von beleuchteten Werbeanlagen
sind verdeckt anzubringen.
(6) Die farbliche Gestaltung der Werbeanlagen ist auf die Umgebung, insbesondere
auf bereits vorhandene Werbeanlagen
abzustimmen; floureszierende und
phosphoreszierende Farben dürfen
nicht verwendet werden.
(7) Werbeanlagen mit senkrecht untereinander gesetzten Buchstaben oder Emblemen sind unzulässig.
(8) Anschlagtafeln und Schaukästen dürfen eine Fläche von 1 qm nicht überschreiten. Die Tiefe der Anschlagtafel
und Schaukästen darf höchstens 0,15
m betragen; geringere Tiefen können
aus gestalterischen Gründen oder aus
Gründen der Verkehrssicherheit gefordert werden. An Baudenkmalen ist die
Anbringung von Anschlagtafeln und
Schaukästen unzulässig.
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§ 7 Unzulässige Werbeanlagen
(1) Werbeanlagen sind unzulässig
1. in Vorgärten, an Böschungen, Brückengeländer, Aufschüttungen und sonstigen Freiflächen
2. an Einfriedigungen (Mauern, Zäunen) mit Ausnahme von
flach anliegenden Hinweisschildern, sofern sie keine Waren
anpreisen.
3. an Bäumen, Leitungsmasten, Straßenlaternen, Ampelanlagen, Verkehrszeichen und ähnlichen Einrichtungen,
4. an Toren, Fensterläden, Markisen und Türen, ausgenommen Ladentüren und in Schaukästen,
5. an oder in Schaufenstern und an Ladentüren, sofern sie
nicht auf die Angabe des Namens des Geschäftes, der
Branche oder eines Überbegriffs des angebotenen Warenoder Dienstleistungssortiments beschränkt sind und soweit
sie nicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 genehmigungsfrei sind,
6. an historischen öffentlichen Gebäuden
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(2) Unzulässig sind ferner:
1. Werbeanlagen, bei denen die Werbung
für die eigene Leistung oder der eigene
Namen gegenüber einer Fremdwerbung, z.B. Markenreklame, in den Hintergrund tritt,
2. Fahnen und Transparente mit Ausnahmen der Zeiträume, in denen sie gemäß
§ 3 Abs. 2 Nr. 3 befristet genehmigungsfrei zugelassen sind,
3. Scharf gebündeltes Licht (Himmelstrahler) sowie Bild- und Schriftprojektoren,
4. bewegliche Werbeanlagen;
5. feststehende Markisen außer über den
Fenstern des Erdgeschosses.
§ 8 Automaten
Die Anbringung von Automaten an Baudenkmalen ist unzulässig.
§ 9 Ausnahmen und Befreiungen
Von den Vorschriften dieser Satzung können
gemäß § 68 der Hessischen Bauordnung
Ausnahmen und Befreiungen unter den dort
genannten Voraussetzungen gewährt werden. Dies gilt insbesondere für nicht dauerhaft angebrachte Werbung, wie z.B. bei
Ortsfesten, Wahlen (Bundestag, Landtag,
Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen, Europawahlen) und an Veranstaltungen
für Vereine sowie zu den Feiertagsfestlichkeiten.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 82 Abs. 1
Nr. 19 der Hessischen Bauordnung handelt,
soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist,
wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen:
1. § 3 Abs. 1 Anlagen der Außenwerbung
errichtet, anbringt, aufmalt, aufstellt, ändert oder betreibt bzw. errichten, anbringen, aufmalen, aufstellen, ändern oder
betreiben lässt, ohne im Besitz einer
Baugenehmigung zu sein.
2. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 3 unansehnliche, beschädigte, entstellte oder
verschmutzte Werbeanlagen oder Automaten betreibt.
§ 11 Übergangsbestimmungen
Die Vorschriften dieser Satzung gelten auch
bei Erneuerungen von zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung rechtmäßig bestehenden Werbeanlagen und Automaten.
Diese Werbeanlagen und Automaten sind
gemäß § 4 Abs. 2 Nr.3 zu unterhalten.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ranstadt, 27.01.2015
Cäcilia Reichert-Dietzel
Bürgermeisterin
Impressum: BÜRGERZEITUNG
mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen erscheint monatlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 36358 Herbstein, Industriestraße 9-11, Telefon 06643/9627-0, Telefax Redaktion 06643/9627-77, Telefax Anzeigen 06643/9627-78.
Internet-Adresse: www.wittich.de, E-Mail-Adresse: [email protected], Geschäftsführung: Hans-Peter Steil, Produktionsleitung: Frank Vogel
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Bürgermeisterin. Verantwortlich für den übrigen redaktionellen Teil: Raimund Böttinger, Tel. 06643/9627-0. Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt, Tel. 06643/9627-0. Alle erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Innerhalb des Verbreitungsgebietes wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos an jeden normal erreichbaren Haushalt
zugestellt. Im Bedarfsfall Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von 2,50 E (inkl. Porto und 7% MwSt.). Für unaufgefordert eingereichte Manuskripte, Fotos und/oder Datenträger übernimmt der
Verlag keinerlei Gewähr oder Haftung und sendet diese nicht zurück. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des
Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige
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Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Mitteilungsblatt Ranstadt
-8-
Gemeindeverwaltung
Ranstadt
Hauptstraße 15, 63691 Ranstadt
Tel. 06041/9617-0
Telefax: 06041/ 9617-33
Telefax Bauverwaltung: 06041/9617-32
E-Mail: [email protected]
www.ranstadt.eu
Bereitschaft in Notfällen (Wasserrohrbruch etc.)
außerhalb der Dienstzeiten
0170/7041031
Neue Öffnungszeiten
Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger der Großgemeinde Ranstadt,
seit einiger Zeit hat die Gemeinde Ranstadt neue Öffnungszeiten.
Hierzu wurde der Dienstag als Bürotag für die Verwaltungsbediensteten eingerichtet und ist für den Kundenverkehr
nicht geöffnet.
Dieser Bürotag dient zur Abarbeitung aller Tätigkeiten der
Mitarbeiter/Innen innerhalb der Verwaltung.
Wir sind Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie Ihre Behördengänge für die angebotenen Öffnungszeiten des Rathauses
einplanen und wirklich nur notfallseitig dienstags die Präsens der Mitarbeiter/Innen in Anspruch nehmen.
Für Ihr geschätztes Verständnis danken wir Ihnen.
Ihre Bürgermeisterin
Cäcilia Reichert-Dietzel und das Rathausteam
Der kurze Draht ins Rathaus !
Liebe Bürgerinnen u. Bürger,
wir bieten künftig an, telefonische Anfragen direkt an die Fachabteilungen im Hause zu richten.
An folgenden Tagen erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter telefonisch.
Vormittags
Montag - Freitag
8.00 - 12.00 Uhr außer dienstags
Nachmittags
Dienstag
13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Ansonsten steht Ihnen die wöchentliche Sprechstunde
Montag - Freitag von 8.00 -12.00 Uhr außer dienstags
Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr
gerne zur Verfügung.
Assistenz Bürgermeisterin,
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit und Gremien
Zi. 2
Silke Schmidt-Bernhardt
06041/9617-11
[email protected]
Anika Schmid
06041/9617-10
[email protected]
Fachstelle Bürgerbüro
Zi. 3
Ingeborg Herche
06041/9617-17
[email protected]
Fachbereich Jugend und Soziales
Zi. 3
Lukas Glaeser
06041/9617-20
[email protected]
Fachbereich Ordnung und Fachstelle Personenstandswesen
Zi. 4
Bernd Stiebeling
06041/9617-19
[email protected]
Fachstelle Kasse
Zi. 5
Silvia Stede
06041/9617-30
[email protected]
Kerstin Griebel
06041/9617-15
[email protected]
Fachbereich Personal
Zi. 7
Anna Kaiser
06041/9617-22
[email protected]
Fachbereich Finanzen und Hauptverwaltung
Annemarie Schmidt
06041/9617-16
[email protected]
Nr. 5/2015
Fachbereich Finanzen, Fachstelle Veranlagung und Steuern
Zi. 6
Martina Grauling
06041/9617-14
[email protected]
Gerold Reuhl
06041/9617-13
[email protected]
Fachbereich Bauen
Zi. 9
Edgar Biermann
06041/9617-24
[email protected]
Verena Pfannmüller
06041/9617-25
[email protected]
Fachstelle Natur- und Landschaftspflege
Zi. 9
Volker Meub
06041/9617-23
[email protected]
Fachstelle Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
Zi. 10
Beate Schmidt
06041/9617-26
[email protected]
Wir verbinden mit dem „Kurzen Draht ins Rathaus“ die Hoffnung,
dass Sie auf direktem Wege ihre Anliegen vorbringen können.
Selbstverständlich können Sie Ihr Anliegen auch auf die E-Mail
Adresse [email protected] senden.
Informationen der Gemeinde können Sie gerne über unsere Homepage www.ranstadt.eu beziehen.
Ortsgericht
Bernd Stiebeling
06041/9617-19
Schiedsamt
Bernhard Eberling
06041/4278
Kindergärten
Ranstadt
06041/6230
Dauernheim
06035/18394
Bürgerhäuser
Ranstadt
06041/1294
Ober-Mockstadt
06041/5218
Dauernheim
06035/2267
Feuerwehrgerätehäuser
Ranstadt
06041/4007
Ober-Mockstadt
06041/352
Dauernheim
06035/4926
Bobenhausen
06046/2077
Bellmuth
06041/50604
Nachbarschaftshilfe
06041/961740
0157/87190700
Hospizhilfe Büdinger Land e.V.
0151/10703268
Diakoniestation Ranstadt
06041/90530
Gebührenordnung zur
Friedhofsordnung
der Gemeinde Ranstadt
Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl.
I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz v. 27.05.2013 (GVBl. I S.
218), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über
kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) und des § 41
der Friedhofsordnung der Gemeinde Ranstadt vom 23.05.2012
hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 13.10.2014 für
die Friedhöfe der Gemeinde Ranstadt folgende
beschlossen:
Satzung (Gebührenordnung)
I. Gebührenpflicht
§1
Gebührenerhebung
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer
Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung
der Gemeinde Ranstadt vom 23.05.2012 sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen)
werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
§2
Gebührenschuldner
(1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen
nach der Friedhofsordnung sind:
a) Die Antragstellerin oder der Antragsteller.
b) Bei Bestattungen die Personen, die nach dem Hessischen
Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) bei Verstorbenen
die erforderlichen Sorgemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Totenruhe zu veranlassen haben.
Angehörige in diesem Sinne sind der Ehegatte, der Lebens-
Mitteilungsblatt Ranstadt
-9-
partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister sowie Adoptiveltern und -Kinder.
Lebte der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes in einem
Krankenhaus, einer Pflege- oder Gefangenenanstalt, einem
Heim, einer Sammelunterkunft oder einer ähnlichen Einrichtung, so ist der Leiter/-in dieser Einrichtung oder deren
Beauftragte Verpflichteter im obigen Sinne, wenn Angehörige innerhalb der für die Bestattung bestehenden Zeit nicht
aufzufinden sind.
c) Bei Umbettungen und Wiederbestattungen i. S. v. § 13 Abs.
3 der Friedhofsordnung ausschließlich die Antragstellerin
oder der Antragsteller.
d) Diejenige Person, die sich der Gemeinde Ranstadt gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat,
(2) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§3
Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von
Leistungen nach der Friedhofsordnung.
(2) Die Gebühren sind 4 Wochen nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig.
§4
Rechtsbehelfe/Zwangsmittel
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund
dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen
Fassung.
(2) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser
Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
II. Gebührenarten
§5
Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle
(1)
a)
b)
(2)
a)
c)
und des Aufbahrungsraumes/der Friedhofskapelle
Für die Benutzung der Leichenhalle werden folgende Gebühren erhoben:
Aufbewahrung einer Leiche
128,00 EUR
Benutzung einer Kühlzelle
je angefangenen Tag
40,00 EUR
Für die Benutzung des Aufbahrungsraumes/der Friedhofskapelle werden folgende Gebühren erhoben:
Reinigung nach Ausschmückung
55,00 EUR
Für die Benutzung der Trauerhalle anlässlich einer
Trauerfeier
161,00 EUR
§6
Bestattungsgebühren
(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes werden folgende Gebühren erhoben:
a) Bei der Bestattung der Leiche Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
1) in einer Reihengrabstätte
721,00 EUR
2) in einer Wahlgrabstätte
aa) Erstbestattung
721,00 EUR
bb) jede weitere Bestattung
721,00 EUR
b) Bei der Bestattung der Leiche Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
1) in einer Reihengrabstätte
288,00 EUR
2) in einer Wahlgrabstätte
aa) Erstbestattung
288,00 EUR
bb) jede weitere Bestattung
288,00 EUR
(2) Bei der Beisetzung von Aschenresten werden für das Ausheben und Schließen eines Grabes folgende Gebühren
erhoben:
Für die Beisetzung:
a) in einer Urnenreihengrabstätte
360,00 EUR
b) in einer Urnenwahlgrabstätte (je Urne)
360,00 EUR
c) in einer Grabstätte für Erdbestattung
360,00 EUR
d) in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen 360,00 EUR
e) in einer Baumgrabstätte
360,00 EUR
(3) Für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten gemäß
§ 10 Abs. 4 der Friedhofsordnung sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % der vollen Gebühr berechnet.
Nr. 5/2015
(4) Gebühren für das Gestellen von Hilfskräften (z.B. Sarg- und
Urnenträger), je Hilfskraft
60,00 EUR
(5) Die Bestattung von totgeborenen Kindern, die vor Ablauf
des sechsten Schwangerschaftsmonats verstorben sind und
Föten in einem Sammelbestattungsfeld erfolgt kostenlos.
§7
Umbettungsgebühren
Für die tatsächliche Umbettung werden keine Gebühren erhoben, da diese Leistung von Beauftragten (Fremdfirmen) durchgeführt wird.
§8
Erwerb des Nutzungsrechts an
(1)
a)
b)
(2)
einer Reihengrabstätte und Urnenreihengrabstätte
Für die Überlassung einer Reihengrabstätte für die Dauer
von 30 Jahren und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen
und -anlagen werden folgende Gebühren erhoben:
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen bis
zur Vollendung des 5. Lebensjahres
919,00 EUR
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres
1.304,00 EUR
Für die Überlassung einer Urnenreihengrabstätte für die
Dauer von 30 Jahren werden erhoben
893,00 EUR
§9
Erwerb von Nutzungsrechten an
Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten
(1) Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer von
40 Jahren (Nutzungszeit gem. § 21 Abs. 1 der Friedhofsordnung) und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und
-anlagen werden folgende Gebühren erhoben:
a) Für ein einstelliges Wahlgrab
1.880,00 EUR
b) Für ein zweistelliges Wahlgrab
3.200,00 EUR
(2) Für die Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen mit bis zu 4
Urnen
1.600,00 EUR
(3) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte (§ 21 Abs. 1 und Abs.
3 und §§ 25, 26 der Friedhofsordnung) werden folgende
Gebühren erhoben:
a) bei einstelligen Wahlgrabstätten
und Jahr der Verlängerung
47,00 EUR
b) bei zweistelligen Wahlgrabstätten und Jahr der Verlängerung
80,00 EUR
c) bei Urnenwahlgrabstätten
je Grabstelle und Jahr der Verlängerung
40,00 EUR
(5) Für den Wiedererwerb einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte gelten Abs. 1 und 2 entsprechend.
§ 10
Erwerb von Nutzungsrechten an weiteren Grabarten
(1) Für die Überlassung nachfolgender Grabstätten und die
Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen werden
folgende Gebühren erhoben:
a) Für eine Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen
929,00 EUR
c) Für eine Baumgrabstätte mit bis
zu 2 Urnen (optional)
1.612,00 EUR
(2) Die Nutzungsgebühren umfassen die Kosten der Rahmenpflege der obigen Grabstätten einschließlich der Rasenpflege.
§ 11
Gebühren für Grabräumung
(1) Für die Räumung einer Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung bzw. von ihr beauftragte Dritte (§ 36 Abs. 2 der
Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren erhoben:
a) Für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterialien, Grabeinfassungen und
Gewächsen
1) bei Reihengrabstätten und
einstelligen Wahlgrabstätten
150,00 EUR
2) bei Urnenreihengrabstätten und
einstelligen
Urnenwahlgrabstätten
100,00 EUR
3) bei mehrstelligen Wahlgrabstätten je Grabstätte150,00 EUR
4) bei mehrstelligen Urnenwahlgrabstätten
je Grabstätte
100,00 EUR
b) Die Grabräumungsgebühren entstehen abweichend von § 3
Abs. 1 bei Überlassung der Grabstätte.
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 10 -
(2) Für die Räumung einer Grabstätte, die vor dem 01.01.2015
aufgestellt wurde (§ 39 Abs. 3 der Friedhofsordnung) werden bei Durchführung der Arbeiten durch die Friedhofsverwaltung bzw. von ihr beauftragte Dritte folgende Gebühren
erhoben:
a) Für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterialien, Grabeinfassungen und
Gewächsen
1) bei Reihengrabstätten und
einstelligen Wahlgrabstätten
150,00 EUR
2) bei Urnenreihengrabstätten und
einstelligen
Urnenwahlgrabstätten
100,00 EUR
3) bei mehrstelligen Wahlgrabstätten je Grabstätte150,00 EUR
4)
bei mehrstelligen Urnenwahlgrabstätten
je Grabstätte
100,00 EUR
b) Die Gebühren entstehen nach erfolgter Abräumung.
Nr. 5/2015
Wir wünschen ihr für ihre neu gewonnene Freizeit viel Glück, vor
allem Gesundheit und alles erdenklich Gute.
Cäcilia Reichert-Dietzel
Martina Grauling
(Bürgermeisterin)
(Vorsitzende des Personalrates)
§ 12
Verwaltungsgebühren
(1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten
der Friedhofsverwaltung, die sie auf Veranlassung oder
überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt die
Gemeinde Ranstadt folgende Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Kostenpflicht besteht auch, wenn ein
auf Vornahme einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag oder ein Widerspruch
zurückgenommen, abgelehnt oder zurückgewiesen, oder die
Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen wird.
a) Für die Prüfung der Zulassungserfordernisse für gewerbliche Tätige und die Ausstellung einer Berechtigungskarte (§9
der Friedhofsordnung) einmalig
50,00 EUR
b) Für die Prüfung und Zustimmung zu einer Umbettung von
Leichen und Aschen (§ 13 Abs. 2 der Friedhofsordnung)
30,00 EUR
c) Für die Prüfung und Genehmigung der Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen sowie sonstigen Grabausstattungen (§ 34 der Friedhofsordnung)
30,00 EUR
(2) Die Kostenschuld entsteht mit Eingang des Antrages. Die
Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der
Aufwendung des zu erstattenden Betrages.
(3) Die Verwaltungskosten werden sofort fällig.
(4) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
a) wer die Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit
der Gemeinde veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird,
b) wer die Kosten durch eine vor der zuständigen Gemeindebehörde abgegebene oder ihr mitgeteilten Erklärung übernommen hat,
c) wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeit tritt die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 23.05.2012 außer
Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Ranstadt, den 13. Oktober 2014
Der Gemeindevorstand
Cäcilia Reichert-Dietzel
(Bürgermeisterin)
Verabschiedung in den
wohlverdienten Ruhestand
Im Rahmen der Personalversammlung mit allen Kolleginnen und
Kollegen der Gemeinde Ranstadt verabschiedeten wir unsere
Kollegin Marianne Stiebeling in den wohlverdienten Ruhestand.
Marianne Stiebeling war seit 2007 für die Gemeinde tätig.
In den Jahren ihrer Dienstzeit war sie als gute Fee für den Küchendienst und das leibliche Wohl der Kinder zuständig. Die Arbeit mit den Kindern bereitete ihr viel Freunde.
An ihrem letzten Arbeitstag überraschten sie die Kinder und Kolleginnen aus der Kita mit Gedichten, Liedern und kleinen Präsenten.
Die Bürgermeisterin sowie die Kolleginnen und Kollegen bedanken sich für den geleisteten Einsatz in der Kita Abenteuerland
und die kollegiale und gute Zusammenarbeit.
-
Wir sagen “Danke“…
Horst Decker für die interessante Ausstellung „geplanter Tod“.
für die gelungenen 1. Mai - Feiern
KSV Bobenhausen, Carlshof Bellmuth, FFW Ranstadt,
TV Jahn Dauernheim, ASV Dauernheim, SG Eintracht
Ober-Mockstadt / Reinhard Grauling
Gemeindevertretung der Gemeinde
Ranstadt
Öffentliche Niederschrift
der 35. Sitzung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Ranstadt
am Montag, 20.04.2015, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
im großen Saal des Dorfgemeinschaftshauses Bobenhausen
Sitzungsverlauf
Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung
vom 02.04.2015 auf Montag, den 20.04.2015, 20.00 Uhr - unter
Mitteilung der Tagesordnung - einberufen worden.
Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren
öffentlich bekanntgegeben worden.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Christian Seitz eröffnet
die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ranstadt um
20:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Zur Erweiterung der Tagesordnung wird folgender Antrag eingebracht:
Antrag der FFW Bellmuth und des Ortsbeirates auf Auszahlung
eines Zuschusses zu den Feierlichkeiten zum 975jährigen Bestehen Bellmuth und 40 Jahre Jugendfeuerwehr sowie 15 Jahre
Kindergruppe.
Der Erweiterung der Tagesordnung als Top 6 wird zugestimmt.
Die Verhandlungen zu allen Tagesordnungspunkten finden in
öffentlicher Sitzung statt.
Zu keinen Punkten der Tagesordnung ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Das Protokoll der Sitzung vom 25.02.2015 wird ohne Einwände
angenommen und unterzeichnet.
Sitzungsteil öffentlich
1. Vereinfachtes Umlegungsverfahren nach § 82 BauGB für
den Bereich K198
VL-61/2015
Die Bürgermeisterin erläutert das Umlegungsverfahren.
An der Diskussion beteiligten sich Herr Mirko Berg und Herr Thomas Ickes.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt das vereinfachte Umlegungsverfahren zum Grunderwerb nach § 82 Baugesetzbuch
(BauGB) für die Kreisstraße Ranstadt - Bellmuth „K198“ Freie
Strecke.
Der Beschluss besteht aus 56 Seiten Verzeichnis und 12 Karten.
Der vereinfachte Umlegungsbeschluss ist nach Form und Inhalt
zur Übernahme in das Liegenschaftskataster geeignet.
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 11 -
2. Aufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von
965.000,00 EUR für den Neubau des Feuerwehrhauses im
OT Dauernheim
VL-46/2015
Als Tischvorlage wird eine Aufstellung der eingeholten Angebote
zur Aufnahme eines Kommunaldarlehns in Höhe von 965.000,00
EUR vorgelegt. Die Aufstellung ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt. Die Bürgermeisterin erläutert die Angebote und
teilt die Empfehlung der Verwaltung mit. Seitens der Verwaltung wird die Aufnahme des Darlehens mit einer Laufzeit über
30 Jahre mit einem Zinssatz in Höhe von 1,195%, Tilgungsrate
2,8% (Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit) empfohlen.
Nach eingehender Diskussion und Redebeiträgen seitens Herr
Dieter Mickel-Grundy, Herrn Christian Dietzel und Herrn Chrisian
Loh stellt die CDU-Fraktion den Antrag zur Aufnahme des Darlehens bei der WiBank mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem
Zinssatz in Höhe von 0,85 % und einer Tilgungsrate in Höhe von
4,61%.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme eines Kommunaldarlehens bei der Sparkasse Oberhessen in Höhe von
965.000,00 EUR , Zinssatz 1,195%, Tilgungsrate 2,8% mit einer
Laufzeit auf 30 Jahre.
3. Jahresabschluss 2011
VL-59/2015
Die Finanzverwaltung legt den Schlussbericht über den Jahresabschluss zum 31.12.2011 vor.
Das Haushaltsjahr 2011 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von
193.877,40 EUR ab. Gleichzeitig werden der Gemeindevertretung die sich aus dem Jahresabschluss ergebenden Mittelüberschreitungen mitgeteilt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Die
Revision des Wetteraukreises hat mit Datum vom 26.03.2015
den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Bürgermeisterin berichtet über die wesentlichen Vorgänge im
Haushaltsjahr 2011.
Beschluss:
Der Top wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.
4. Altpapiererlöse
MI-20/2015
Laut Mitteilung des Wetteraukreises erhält die Gemeinde Ranstadt für das Haushaltsjahr 2014 eine Erstattung der Altpapiererlöse in Höhe von 3.563,00 EUR.
5. Antrag der CDU-Fraktion
Grabenreinigung Gemarkung Ober-Mockstadt und Dauernheim
Der Fraktionsvorsitzende erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.
Die Bürgermeisterin nimmt Stellung zum vorliegenden Antrag
und teilt mit, dass die Räumung nach Absprache mit der Stadt
Florstadt, Hessenforst sowie der unteren Naturschutzbehörde
durch die Bauverwaltung bereits für September 2015 geplant ist.
Aufgrund der Ansiedlung des Schlammpeizgers ist hier ein besonderer Reinigungskorb zu verwenden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab.
6. Zuschussantrag zur Jubiläumsfeier „975jähriges Bestehen von Bellmuth“ und „40jähriges Bestehen der Jugendfeuerwehr sowie 15 Jahre Kindergruppe“
Die Feuerwehr Bellmuth beantragt gemeinsam mit dem Ortsbeirat für die Feierlichkeiten zum 975jährigen Bestehen von
Bellmuth und dem Jubiläum zum 40jährigen Bestehen der Jugendfeuerwehr sowie 15 Jahre Kindergruppe einen Zuschuss.
Die Feierlichkeiten sollen in Form eines Mittelaltermarktes stattfinden.
Die Bürgermeisterin erläutert den vorliegenden Antrag und beantragt die Überweisung zur
endgültigen Beschlussfassung an den Gemeindevorstand.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung überweist den Top zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Gemeindevorstand.
7.Mitteilungen/Anfragen
Mitteilungen:
Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung zu folgenden Themen:
· Für das 2. Quartal 2015 werden der Gemeinde Ranstadt
weitere 5 Flüchtlinge zugewiesen
· Die Gemeinde Ranstadt erhält eine Rückerstattung seitens
der Kreditinstitute für die Gebühren der Sepa-Lastschriften
· Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltes 2015
ist die Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 bis spätestens 31.12.2015.
Nr. 5/2015
·
Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltes 2016
ist die Aufstellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014,
Für 2017 die Aufstellung des Abschlusses für 2015
· In der Hohl in Dauernheim wurde mit der Aufforstung begonnen.
· Der Antrag zum Wettbewerb „Ökologischer Landbau“ bezüglich des Hofgut Ranstadt wurde abgelehnt.
· Die Orientierungsdaten bis 2018 liegen vor und werden den
Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt.
· Die Mehreinnahmen aufgrund der Anhebung der Grundsteuer B beträgt für das Jahr 2015 insgesamt rd. 15.000,00
EUR. Die Anpassung des Hebesatzes zur Grundsteuer B
auf den Durchschnittsatz des Wetteraukreises mit 359%
würde eine Mehreinnahme von 81.000,00 EUR bedeuten.
· Im Rahmen des IKEK Förderprogrammes wurden bereits 30
private Beratungstermine durchgeführt.
· Im Rahmen der Bildung des Atemschutzverbundes konnten
die beteiligten Städte und Gemeinden eine Einsparung von
rd. 60% erzielen
Anfragen:
Es wurden Anfragen bezüglich einer Stellenbesetzung sowie der
Kostenaufstellung für die Vereinsheime beantwortet.
Es wird auf die Veranstaltung des Kulturvereins „Der geplante
Tod“ zum 70.Jahrestag von Buchenwald hingewiesen.
Die Ausstellung findet im alten Rathaus statt und ist nachmittags
geöffnet.
Anfragen der Bürger:
Es wurde eine Anfrage zum Neubau des Feuerwehrhauses in
Dauernheim gestellt.
Sitzungsteil nicht öffentlich
Ranstadt, 21.04.2015
Christian Seitz
Martina Grauling
(Vorsitzender der Gemeindevertretung)
(Schriftführerin)
Einrichtungs- und
Haushaltsgegenstände
für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen
gesucht !
Liebe Bürger/innen gesucht werden brauchbare Einzelbetten und
kleine Kleiderschränke, Waschmaschinen, Kühlschränke sowie
Geschirr, Besteck, Handtücher, Bettwäsche usw.!
Sie werden höflichst gebeten sich im Rathaus, Ordnungsamt,
Zimmer 4, bei Herrn Stiebeling, 06041/961719 oder Zimmer 2,
bei Frau Schmid, 06041/961710 zu melden.
Information für den Ortsteil
Dauernheim:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bedingt durch den beginnenden Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Dauernheim wurden die Altglascontainer und
Altkleiderbehälter vorübergehend umpostiert.
Sie finden diese jetzt am geschotterten Parkplatz hinter dem
Spielplatz an der Gemeindehalle.
Es handelt sich um eine Übergangslösung.
Plastik in der Biotonne
Aussortieren treibt die Verarbeitungskosten
in die Höhe
Wetteraukreis. Kunststoffe im Bioabfall bereiten der Abfallwirtschaft Wetterau Probleme, herkömmliches Plastik genauso wie
die neuen, biologisch abbaubaren Kunststoffe. Alle müssen aufwendig aussortiert werden. Dadurch entstehen Kosten, die die
Gebühren für den Bioabfall in die Höhe treiben. Deshalb appelliert der Chef der Wetterauer Abfallwirtschaft Dr. Jürgen Roth an
die Bürger: „Bitte keine Kunststoffe in die Biotonne werfen.“
Es gibt Verkaufsschalen für Fleisch, Trinkbecher und Abfallbeutel, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen hergestellt werden. Die Abfallbeutel werden gerne verwendet, weil sie praktisch
sind und die Biotonne sauber bleibt. Die Verbraucher wähnen
sich auf der biologischen Seite, weil die Bio-Kunststoffe aus
nachwachsenden Rohstoffen wie Mais und Weizen hergestellt
werden.
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 12 -
Der Kauf ist verlockend, für die Abfallwirtschaft Wetterau sind
diese Bio-Kunststoffe in der Biotonne aber genauso unerwünscht
wie herkömmliche Plastiktüten. Sie werden beim Kompostieren
im Humus- und Erdenwerk aussortiert.
Dr. Roth: „Die Biobeutel sind optisch kaum von anderen Plastiktüten zu unterscheiden. Sie werden als Störstoffe vollautomatisch
aussortiert und werden anschließend in einer Verbrennungsanlage thermisch verwertet.“ Die Bio-Kunststoffe haben noch einen
wesentlichen Nachteil: Der Zersetzungsprozess währt zu lange.
„In unserer Anlage ist die Verweildauer des Komposts nur zehn
Wochen. Bis dahin sind die Bio-Kunststoffe nicht sicher abgebaut“, sagt Dr. Roth.
Auch herkömmliche Kunststoffe landen immer wieder im Bioabfall: Plastik-Einkaufstüten werden als Tüten für den Bioabfall
verwendet, verschimmeltes Toastbrot wird mitsamt Plastikbeutel
in die Biotonne geworfen, verdorbene Wurst mit der Plastikfolie,
Joghurt mitsamt Becher...
Um die herkömmlichen wie die Bio-Kunststoffe auszusortieren,
muss der Bioabfall und später der Kompost zweimal durch ein
engmaschiges Sieb wandern, jede Masche nur zwölf Millimeter
groß. Dadurch wird auch wertvoller Kompost ausgesiebt, der mit
den Kunststoffen teuer als Restmüll entsorgt werden muss. „Die
Zusatzkosten sind vermeidbar“, sagt Dr. Jürgen Roth. Wer Kunststoffe in die Biotonne werfe, treibe die Verarbeitungskosten in
die Höhe.
Wer seine Biotonne sauber halten möchte, der kann Speisereste
und anderen biologischen Abfall problemlos in Zeitungspapier
verpacken oder die Papiertüten verwenden, die speziell dafür im
Handel angeboten werden (Komposttüten). „Papier stört bei der
Verarbeitung zu Kompost nicht, weil es sich schnell zersetzt“,
erklärt Roth.
Weitere Informationen zum Bioabfall und zu anderen Themen der
Abfallentsorgung gibt es bei der Abfallwirtschaft Wetterau unter
Telefon 06 031 / 90 66 11.
Essensreste und Speiseabfälle gehören in Papier eingewickelt.
Die Klassen 3a & 3b der
Laisbachschule in Ranstadt
besuchten im April die
Gemeindeverwaltung und die
Kläranlage
In der Gemeindeverwaltung wurden Sie von der Bürgermeisterin
Cäcilia Reichert-Dietzel vor dem Rathaus empfangen. Nach einer
kleinen Vorstellungsrunde im Bürgermeisterinzimmer haben die
Schülerinnen und Schüler mit Ihrer Klassenlehrerin das Rathaus
erkundet. Die einzelnen Fachbereiche und Fachstellen wurden
Ihnen erläutert und die Kolleginnen und Kollegin im Rathaus
konnten die Fragen beantworten.
Nach den interessanten Eindrücken im Rathaus traten die Kinder
den Weg zurück zur Schule an.
Eine Woche später besuchten die Schulkinder die Kläranlage.
Nach einem Spaziergang von der Schule zur Kläranlage, haben
sich die Kinder erstmal mit Ihren Frühstücksbroten gestärkt.
Edgar Biermann von der Gemeindeverwaltung, Fachbereich
Bauen begrüßte die Gruppe bevor Wolfgang Gellendien mit der
Führung startete. Die Kinder konnten die Räume sowie die Technik und die Außenanlage der Kläranlage besichtigen. Bei so vielen neuen Eindrücken stellten die Kinder viele Fragen.
Nr. 5/2015
Nachdem alles geklärt war und eine kurze Pause vorbei war,
liefen die Kinder wieder zurück in die Laisbachschule.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung
sowie des Bauhofes haben sich über den Besuch der Schulkinder sehr gefreut. Sie konnten Ihnen einen kleinen Eindruck der
Arbeit vermitteln und die Kinder wissen zukünftig, wenn Sie bei
Fragen ansprechen können.
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 13 -
Wir bitten um Beachtung der
Straßenreinigungspflicht !
Liebe Bürgerrinnen und Bürger der Gemeinde Ranstadt, es wird
immer wieder festgestellt, dass der Straßenreinigungspflicht
gemäß § 3 unserer Satzung über die Straßenreinigung nicht
nachgekommen wird.
Als Grundstückseigentümer/in bzw. Nutzungsberechtigte/r haben
Sie die Pflicht den Bürgersteig und die anteilige Straßenfläche
regelmäßig zu reinigen.
Dies gilt auch für die Benutzer der Felsenkeller im Ortsteil Dauernheim !
Vielen Dank.
Die örtliche Ordnungsbehörde
„Bürger haben das Wort“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unter dem Motto „Bürger haben das Wort“, finden zukünftig regelmäßige Bürgersprechstunden für Einzelgespräche mit der Bürgermeisterin, wöchentlich donnerstags von 15.00 Uhr - 18.00
Uhr, im Rathaus Ranstadt statt.
Die Termine für die Sprechstunden der Bürgermeisterin in den
Ortsteilen, werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Ankündigung der kommenden
Sitzungen der Gemeindegremien im
Juni:
08. Juni 2015, 19.00 Uhr Umwelt, Land- und Forstwirtschaft,
Rathaus Sitzungssaal
08. Juni 2015, 20.00 Uhr Bau- und Planungsausschuss
Rathaus Sitzungssaal
09. Juni 2015, 20.00 Uhr Ausschuss f. Sport, Jugend, Senioren u. Kultur,
Rathaus Sitzungssaal
10. Juni 2015, 19.30 Uhr Haupt- und Finanzausschuss
Rathaus Sitzungssaal
23. Juni 2015, 20.00 Uhr Sitzung Gemeindevertretung
Bürgerhaus Ober-Mockstadt
Die Ausschusssitzungen finden nur bei Bedarf statt.
Nr. 5/2015
Aus dem Gas entsteht in einem Blockkraftwerk Strom, mit dem
rund 1800 Haushalte versorgt werden können. Der hochwertige
Kompost wird verkauft. „Mit den Erlösen kann die Abfallwirtschaft
Wetterau ihre Gebühren stabil halten“, sagt der Abfalldezernent
des Wetteraukreises Wolfgang Patzak (FDP).
„Leider haben noch nicht alle Wetterauer Haushalte eine Biotonne“, beklagt Roth. Selbst wenn ein Haushalt im eigenen
Garten kompostiere, sei die Tonne sinnvoll, denn in die können
Bioabfälle hinein, die auf dem eigenen Kompost nicht erwünscht
sind: Zitrusfrüchte und gekochte Essensreste zum Beispiel.
Wer eine Biotonne hat, geht manchmal recht sorglos damit um.
Blumentöpfe, Plastikwindeln oder volle Joghurtbecher werden
hineingeworfen. „Nicht selten finden wir Apfelsinen oder Kartoffeln mitsamt den Verpackungsnetzen, verschimmeltes Toastbrot
in der Packung oder verdorbene Wurst in der Plastikfolie“, stellt
Roth fest. Alles das muss kostspielig wieder aus dem Bioabfall
entfernt werden. Unbesorgt können dagegen gekochte Essensreste in Zeitungspapier verpackt in die Biotonne geworfen werden. Zeitungspapier stört bei der Verarbeitung zu Kompost nicht,
da es sich schnell zersetzt.
Fragen zur Biotonne beantwortet auch gerne das Mitarbeiterteam
der Abfallwirtschaft am Telefon unter 0 60 31 / 90 66 11.
Infokasten: Was in die Biotonne darf
Das darf in die Biotonne: Alte Blumenerde, Baum- und Heckenschnitt, Grasschnitt, Haare, Heu von Hamstern, Kleintiermist aus
Stroh, Kaffeefilter und Teebeutel, Laub und Nadelstreu, Obst-,
Nuss- und Eierschalen, Sägemehl von unbehandelten Hölzern,
Schnitt- und Topfblumen, Pflanzenreste, Speise- und Lebensmittelreste (möglichst in Zeitungspapier eingewickelt), Wildpflanzen, Samen. Das darf nicht in die Biotonne: Behandeltes Holz,
bunt bedrucktes und beschichtetes Papier, Glas, Keramik, Metall,
Folien, Holz-, Kohlen- und Pelletasche, Katzenstreu, Milch- und
Getränkekartons, Plastiktüten, Schlachtabfälle, Steine, Blumentöpfe, Tierkadaver, Textilien, Windeln, Zigarettenkippen.
Info zum Bauschutt-Container
In Ihrer Sitzung vom 17.12.2014 hat die Gemeindevertretung
der Gemeinde Ranstadt beschlossen, dass die Annahme von
Kleinmengen Bauschutt weiterhin an der gewohnten Stelle in der
Hintergasse Nr.: 33 bis auf Weiteres ermöglicht wird.
Die Annahme erfolgt 14tägig, im Juni am 11.06. und am
25.06.2015 in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung!
Fachstelle Abfallentsorgung
Gerold Reuhl
Fundsachen
Bei der Gemeindeverwaltung wurden folgende Fundsachen abgegeben,
die vom jeweiligen Eigentümer im Rathaus, Zimmer 3, abgeholt
werden können.
1. Lesebrille (braunes Brillengestell)
2. Schlüsselbund (drei Schlüssel) mit blauem Anhänger
3. Schlüsselbund (drei Schlüssel) an schwarzem Band
Das Schnitzel in die Biotonne
Essensreste gehören nicht in den Restmüll
Wetteraukreis. „Ein Schnitzel hat einen hohen Energiegehalt, das
hätten wir gerne“, sagt Jürgen Roth. Er ist weder Ernährungsberater noch Koch - sondern Chef der Wetterauer Abfallwirtschaft.
Das Schnitzel als Essensrest hätte er gerne in der Biotonne, um
daraus Strom und Kompost zu gewinnen. Welcher Abfall wohin
gehört, darüber informiert die Abfallwirtschaft während der Messe
Wetterau 2015 in Friedberg.
„Bioabfälle gehören nicht in die Restmülltonne“, betont Roth. Besonders bei gekochten Speiseresten gebe es oft Irritationen. Die
würden statt in der Biotonne beim Restmüll landen. Diese kann
getrost zum Bioabfall wandern und so dem Wiederverwertungskreislauf zugeführt werden. Die Abfallwirtschaft Wetterau gewinnt
im Humus- und Erdenwerk in Niddatal aus dem Bioabfall Gas
und Kompost.
Hier sind Bioabfälle
gut angelegt: Sie
werden zu Energie
und Kompost.
Informationen über das vorhandene
Spielgerät auf dem Spielplatz im
Neubaugebiet
bezüglich des naturbelassenen Holzes
(Robinie)
In der letzten Zeit sind immer wieder Anfragen bezüglich des Holzes des Spielgerätes (Ergrauen) eingegangen.
Folgende Informationen dazu:
Das „Ergrauen“ von naturbelassenen Robinienkernhölzern hat
mit Verwitterung nichts zu tun. Es handelt sich um eine natürliche Oxidschicht, die aus einer Reaktion der Silikat-Moleküle im
Holz der Robinie mit Sauerstoff und Wasser entstehen. Robinienholz ist einer der wertvollsten Hölzer der Welt und resistent
gegen Pilze und Insektenbefall. Es ist nahezu unverrottbar. Es
soll daher naturbelassen bleiben und keinen Anstrich erfahren.
Volker Meub
Bauverwaltung
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 14 -
Wichtiger Hinweis der
Gemeindekasse
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß der
Wasser-, Entwässerungs-, Abfall- und Hebesatzung der Gemeinde Ranstadt, grundsätzlich der Hauseigentümer Schuldner
der Grundsteuer und Grundbesitzabgaben (Wasser, Kanal, Müll,
Niederschlagwasser) ist.
„Gebührenpflichtig ist, wer im Abrechnungszeitraum
Eigentümer des Grundstücks ist.“
Für die Abrechnung in einem Mietverhältnis, muss sich der Eigentümer mit dem Mieter auseinander setzen. Beim Rückstand
der Grundbesitzabgaben bekommt der Eigentümer die Mahnung
und die Vollstreckungsankündigung. Bei erheblichen Gebührenrückständen, ist der Gemeinde Ranstadt satzungsgemäß
die Möglichkeit eingeräumt, ein Wasserreduzierungsstück an
die Wasseruhr einzubauen. Dies bedeutet die Reduzierung des
Wasserdruckes, jedoch keine komplette Einstellung der Wasserversorgung auf dem Grundstück.
Nr. 5/2015
Bemerkenswert findet er auch, dass die Diskussionsführung um
das Haus, trotz einiger Hürden, die genommen werden mussten,
immer sehr fair und an der Sache orientiert war. Dafür dankt er
allen Beteiligten und wünscht ein gutes Gelingen mit dem Leitwort aller Wehren „Gott zu Ehr, dem Nächsten zu Wehr“.
Abschließend warb der Architekt, Leon Gierhardt dafür, dass sich
gerne noch Firmen, die sich für Arbeitsausführungen rund um
den Feuerwehrbau interessieren, gerne bewerben sollen. Da die
Ausschreibungen bereits alle gemacht sind, so hofft er nun, dass
viele heimische Unternehmer die Zuschläge bekommen können,
damit das investierte Geld in der Region verbleiben kann.
Instandhaltungsarbeiten an der
Trauerhalle in Bobenhausen
Der Ortsbeirat Bobenhausen und die Bauverwaltung/Bauhof planen der Trauerhalle am Friedhof einen neuen Anstrich zu verpassen. Hierzu werden freiwillig Helfer benötigt, die nach dem
8.6.15 tagsüber, unter fachkundiger Anleitung, ihre Arbeitskraft
zur Verfügung stellen. Material für die arbeiten wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Für Auskünfte steht Ortsvorsteher
Armin Dechert (06046-7855) oder per Email ([email protected]) zur
Verfügung.
Weiterhin werden aus der Geschäftswelt Bobenhausens, aber
auch von Privatpersonen gerne Geldspenden entgegen genommen, um den, hoffentlich vielen, freiwilligen Helfern täglich einen
Imbiss und Getränke anbieten zu können. Auch hier ist der Ortsvorsteher, unter obigen Kontaktdaten, der Ansprechpartner.
Spatenstich des
Feuerwehrgerätehauses in
Dauernheim am 07.05.2015
Bürgermeisterin Reichert-Dietzel begrüßt alle geladenen Gäste,
Herrn Landrat Arnold, den Ersten Beigeordneten der Gemeinde
Ranstadt, Herrn Günther Ruppert, Herrn Kreisbrandinspektor
Otfried Hartmann, Herrn Gemeindebrandinspektor Volker Meub,
Frau Ortsvorsteherin Roswitha Petzold, die Herren Gemeindevorstände, die Damen und Herren GemeindevertreterInnen,
Herrn Pfarrer Martin Stenzel, den Vertreter des Wetteraukreises,
Fachdienst Bauwesen, Herrn Norbert Lott, die Planer des Projektes, das Architekturbüro Gierhardt, Herrn Hans-Werner und Leon
Gierhardt, den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Dauernheim, Herrn Thomas Wirth sowie die Vertreterinnen und Vertreter
der Freiwilligen Feuerwehr Dauernheim, die auch in Kooperation
mit dem Rathaus, Frau Silke-Susanne Schmidt-Bernhardt, die
Organisation des Festaktes übernommen haben, ebenso auch
die zahlreich erschienenen interessierten Dauernheimer Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgermeisterin führt aus, dass nun
wirklich alle Hürden in Bezug auf den Standort und den Bau des
neuen Feuerwehrhauses genommen wurden und alles „in trokkenen Tüchern“ ist.
Sie ist stolz, dass in Zeiten knapper Kassen eine solche Investition in Zusammenarbeit vieler verschiedenen Institutionen,
machbar wurde und nun ein neues Feuerwehrhaus gebaut wird.
Sie dankt allen Beteiligten und übergibt das Wort an Landrat
Joachim Arnold. Dieser ist auch sehr erfreut, dass der Spatenstich für das neue Zuhause der Dauerheimer Wehr vorgenommen wird, und das Projekt auf den Weg gebracht wird. Er betont,
dass er die „Dauernheimer“ als sehr kreativ und innovativ kennt,
dieses sehr schätzt und sich wirklich immer freut, wenn er durch
Dauernheim fährt, und die Kreativität, selbst in der Ortsdurchfahrt, erkennen kann. Daher ist er sich sicher, dass das Geld für
den Bau des Feuerwehrhauses gut investiertes Geld ist.
Freiwillige Feuerwehr Bellmuth
Großes Festwochenende in Bellmuth
Die Freiwillige Feuerwehr Bellmuth möchte mit Ihnen 975 Jahre
Bellmuth, 40 Jahre Jugendfeuerwehr Bellmuth und 15 Jahre Kindergruppe „Laisbachtaler Wasserspritzer“ feiern. Hierzu laden wir
alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ranstadt und Umgebung recht herzlich ein. Das Fest beginnt am Freitag den 12.06.
um 19:00 Uhr mit einem Festkommers. Hier können Sie nicht nur
etwas über die Vergangenheit der Jugend und Kindergruppe der
Feuerwehr erfahren, sondern auch über unseren kleinen aber feinen Ort Bellmuth. Sie können unsere Festdamen bei ihren tollen
Tänzen bewundern sowie den Ehrungen und Beförderungen verdienter Kameradinnen und Kameraden beiwohnen. Auch unsere
Gäste kommen zu Wort. Im Anschluss lassen wir den Abend mit
etwas Musik und beim Plausch über vergangene Tage gemütlich
ausklingen. Am Samstagmorgen den 13.06. beginnt um 08:00
Uhr der Günter Vogt Pokalwettbewerb der Jugendfeuerwehren
des Wetteraukreises. Dieser Pokal ist dem Kreisbrandinspektor
a.D. Günter Vogt gewidmet. Hier können Sie sich von dem Leistungsstand der Jugendfeuerwehren überzeugen. Die Siegerehrung wird gegen 13:30 stattfinden.
Auch unser Mittelalterlager mit Markt startet an diesem Samstag um 10:00 Uhr. Hier werden Sie von den Bewohnern unsers
Mittelalterlagers und deren Marktbetreiber mit handgefertigten
Produkten erwartet. Dort können Sie so allerlei erwerben, das
Angebot reicht über Brot bis Whisky, von Korb bis Schmiedeartikel und vieles mehr. Auch Gaukler werden dem Markt und
Lagertreiben beiwohnen. Es wird altertümliches Bogenschießen
geben und gegen 22:30 Uhr findet eine Feuershow statt.
Ab 20:30 Uhr spielt live die „Bayrische Music Power“. Diese
Band ist ein echter Stimmungsmacher, sie spielen Bayrische
Volksmusik genauso wie Hardrock. Deshalb sollten Sie nicht
verpassen wie BMP das Festzelt kochen lässt.
Wir würden uns freuen wenn Sie auch an diesem Abend unsere
Gäste wären um mit uns zu feiern. Für dieses Event können Sie
Karten im Vorverkauf oder an der Abendkasse erwerben.
Die Vorverkaufsstellen sind:
Getränke Fischer in Selters, Hauptstraße 26
Frisiersalon Ayse Yazan Herzberger in Nidda, Hohensteinerstraße 3
Bürgerhaus Ranstadt, Oberriedstraße 3
Lotto Zepter in Ranstadt, Bahnhofstraße 2
Ickes Schmiedebetrieb in Bellmuth, Kapellenstraße 12
Die Eintrittskarten kosten im Vorverkauf 7,00 Euro und an der
Abendkasse 8,00 Euro.
Am Sonntagmorgen haben wir einen Frühschoppen für Sie vorbereitet, hier wird die Oberhessische Dampfmusik das Festzelt
mit ausgezeichneter Blasmusik unterhalten.
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 15 -
Zum Kochen oder Grillen bringen´s mit Sicherheit auch die Männer und Frauen unseres Grillteams aus Wallernhausen, die für
das komplette Fest mit allerlei Grillspezialitäten die Verpflegung
übernehmen.
Wir würden uns freuen, Sie als unsere Gäste begrüßen zu können, um mit uns ein berauschendes Fest zu feiern.
Wir gratulieren
Ranstadt
Nr. 5/2015
16. Juni
Rosemarie Knau geb. Hehle
63691 Lauenburgstr. 1
85 Jahre
17. Juni
Richard Ulrich
63691 Parkstr. 20
90 Jahre
19. Juni
Gerthilde Meub geb. Michel
63691 Untergasse 20
83 Jahre
26. Juni
Emma Lauster geb. Roth
63691 Untergasse 19
82 Jahre
28. Juni
Elly Leinweber geb. Haas
63691 Zur Eisenkaute 2
84 Jahre
29. Juni
Walter Ickes
63691 Schulstr. 16
78 Jahre
30. Juni
Günther Roskoss
63691 Zur Eisenkaute 7
88 Jahre
02. Juni
Gülcihan Knöpp geb. Ulucay
63691 Hauptstr. 28
71 Jahre
06. Juni
Günter Zimmer
63691 Stolbergstr. 20
70 Jahre
07. Juni
Inge Ulrich geb. Reuning
63691 Vogelsbergstr. 18
79 Jahre
07. Juni
Irene Graiff geb. Stock
63691 Stolbergstr. 9
72 Jahre
80 Jahre
07. Juni
Norbert Riege
63691 Angerstr. 7
02. Juni
Anneliese Fleischer geb. Trieschmann
63691 Nornbodenweg 4
70 Jahre
81 Jahre
09. Juni
Ilse Riedel geb. Helmer
63691 Rabenbergstr. 9
03. Juni
Willi Meyer
63691 Kreuzpforte 14
85 Jahre
78 Jahre
11. Juni
Kreszenz Jaklin geb. Weihrauch
63691 Untere Sackgasse 6
05. Juni
Margot Zinn geb. Wolf
63691 Große Erbsengasse 6
82 Jahre
78 Jahre
11. Juni
Annemarie Steiner
63691 Zum Alten Bahnhof 43
06. Juni
Gerda Kehm geb. Wirth
63691 Am Wehrturm 13
72 Jahre
74 Jahre
14. Juni
Hildegard Eichner geb. Köhler
63691 Ringstr. 7
06. Juni
Ingeborg Reiß geb. Ehrhardt
63691 Am Weinberg 35
83 Jahre
74 Jahre
22. Juni
Werner Schmidt
63691 Bergstr. 26
07. Juni
Gisela Hochstadt geb. Abel
63691 Schleifelder Weg 12
75 Jahre
85 Jahre
24. Juni
Wilhelm Heck
63691 Oberriedstr. 20
10. Juni
Walter Kreutz
63691 Heinrichspforte 3
86 Jahre
24. Juni
Wilhelm Nix
63691 Bahnhofstr. 9
73 Jahre
74 Jahre
13. Juni
Ute Wahl geb. Burow
63691 Kleine Erbsengasse 4
25. Juni
Irmgard Schmidt geb. Kwasniewski
63691 Hintergasse 23
74 Jahre
86 Jahre
14. Juni
Gerhard Kaiser
63691 Hangstr. 7
25. Juni
Renate Cichon geb. Walla
63691 Wetterauer Str. 24
87 Jahre
76 Jahre
15. Juni
Otto Telser
63691 Buchenweg 6
30.Juni
Franz Staub
63691 Sudetenstr. 8
88 Jahre
79 Jahre
17. Juni
Helma Konkol geb. Höpp
63691 Kleine Erbsengasse 9
20. Juni
Harald Fleischer
63691 Nornbodenweg 4
84 Jahre
Dauernheim
Ober-Mockstadt
01. Juni
Karlheinz Seum
63691 Hasenbeunde 14
/76 Jahre
24. Juni
Elviera Schleicher geb. Pietsch
63691 Niddaer Landstr. 5 a
80 Jahre
02. Juni
Leo Schölzl
63691 Lauenburgstr. 17
75 Jahre
26. Juni
Irmtraud Eberling geb. Merz
63691 Kurze Gasse 6
76 Jahre
09. Juni
Mechthilde Harth geb. Zimmermann
63691 Ziegelhüttenweg 11
74 Jahre
26. Juni
Walter Magel
63691 Borngasse 10
74 Jahre
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 16 -
Bobenhausen I
-Anzeige-
01. Juni
Ilse Rödling geb. Schössow
63691 Mönchsfeldstr. 5
76 Jahre
03. Juni
Marie Scherer Hof
63691 Am Bergacker 3
72 Jahre
07. Juni
Rudolf Heß
63691 Schwickartshäuser Str. 1
78 Jahre
09. Juni
Georg Mattere
63691 Frankfurter Str. 30
74 Jahre
15. Juni
Albert Scheuermann
63691 Mönchsfeldstr. 17 29.06.1934
80 Jahre
20. Juni
Edeltraud Reich geb. Christen
63691 Schwickartshäuser Str. 1
79 Jahre
29. Juni
Irmgard Scharmann geb. Rödling
63691 Am Krautgarten 6
81 Jahre
30. Juni
Marie-Claude Kärcher geb. Etienne
63691 Schwickartshäuser Str. 5
70 Jahre
30. Juni
Franz Schwarz
63691 Am Bergacker 9
70 Jahre
Ehejubilare
11. Juni
Helmut Krieger
und Monika Krieger geb. Braun
63691 Hangstr. 4
Goldene Hochzeit
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Die Rufnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes:
116 117
(Die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117 wurde
2012 eingeführt).
Die 116 117 ist erreichbar außerhalb der Sprechzeiten der Praxen:
Montag
19:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Dienstag
19:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Donnerstag
19:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Freitag
14:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Samstag
7:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Sonntag
7:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Feiertags
7:00 Uhr bis 7:00 Uhr
30.05.2015
31.05.2015
04.06.2015
06.06.2015
07.06.2015
13.06.2015
14.06.2015
20.06.2015
21.06.2015
27.06.2015
28.06.2015
Apothekendienst
Vogelsberg-Apotheke in Schotten
Markt-Apotheke in Nidda
Apotheke am Marktplatz in Ortenberg
Münch´sche Apotheke in Nidda
Vogelsberg-Apotheke in Schotten
Bahnhof-Apotheke in Nidda
Münch´sche Apotheke in Nidda
Apotheke am Marktplatz in Ortenberg
Bahnhof-Apotheke in Nidda
Glauburg-Apotheke in Glauberg
Apotheke am Marktplatz in Ortenberg
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Diakoniestation Ranstadt
Oberriedstraße 1, 63691 Ranstadt
E- Mail:[email protected]
Nr. 5/2015
Tel.: 06041- 90 530
Ambulanter Pflegedienst:
Alltags-Engel Doreen Schumacher,
Hauptstr. 25, 63691 Ranstadt,
Tel. 06041/823477, Mobil 0160/98774374,
www.alltags-engel-ranstadt.de
Dekanatsjugendtag für alle
Jugendlichen zum Thema
Kirche- Nein, Danke!?
Glaube und Vertrauen- Ja, Bitte!?
Am Pfingstmontag, den 25. Mai 2015 um 14. 45Uhr in Wickstadt sind alle Jugendlichen, Firmbewerber,
Konfis
und jungen Erwachsenen zum Dekanatsjugendtag nach
Wickstadt und Maria Sternbach eingeladen. Das Thema des
Dekanatsjugendtages lautet: „Kirche- Nein, Danke!? Glaube
und Vertrauen- Ja, Bitte!?“.
Gerade an Pfingsten, dem Feiertag der Kirchengründung, wollen
wir über Kirche nachdenken. Was macht Kirche aus? Positive
und Kritisches soll in den Blick genommen und die Frage „Was
macht eine Kirche, die Jugendliche anspricht, aus?“ ebenfalls
besprochen werden.
An diesem Nachmittag wird Glauben und Vertrauen erfahrbar. An
Stationen können die Jugendlichen erleben und ausprobieren,
was es heißt auf sich selbst und auf andere zu Vertrauen. Beginn
ist um 14.45Uhr vor der Katholischen Kirche in Wickstadt (zwischen Assenheim und Florstadt). Nach einem kurzen Kennenlernen geht es los nach Maria Sternbach. Ziel ist eine Kirche, die
sehr schön mitten im Wald liegt. Unterwegs gibt es zum Thema
erlebnispädagogische Übungen.
Um 17.00 Uhr soll dann das Erlebte in einem Wortgottesdienst
gefeiert werden. Erwartet wird ein ganz besonderer Gast aus
Mainz: Herr Domdekan Prälat Heinz Heckwolf, der diesjährige
Firmspender im Dekanat Wetterau-Ost. Das Vorbereitungsteam
freut sich auf alle Jugendlichen, die kommen.
Mehr Informationen:
BDKJ/KJZ Wetterau
Dekanatsjugendreferentin Johanna Granieczny
Karlstraße 35, 61231 Bad Nauheim
fon 0 60 32 . 93 13-25
fax 0 60 32 . 9313-12
www.kjz-wetterau.de
Kath. Kirchengemeinde St. Anna
Ranstadt
Gottesdienste im Juni 2015
Montag, 01.06.
14.30 Uhr
Stockheim Frauenkreis
15.00 Uhr
Stockheim Dekanatskonferenz
19.30 Uhr
Stockheim Familiengottesdienst-vorbereitungskreis
Mittwoch, 02.06.
16.00 Uhr
Ortenberg Wortgottesdienst Haus Europa
17.00 Uhr
Stockheim Kommunionkinder schmücken
für Fronleichnam
Donnerstag, 04.06.
09.00 Uhr
Stockheim Eucharistiefeier mit Fronleichnamsprozession und
anschließend Pfarrfest
Freitag, 05.06.
08.00 Uhr
Stockheim Hl. Bonifatius
Samstag, 06.06.
18.00 Uhr
Stockheim Vorabendmesse
Sonntag, 07.06.
10.00 Uhr
Ranstadt Eucharistiefeier mit Fronleichnamsprozession und anschließend Pfarrfest
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 17 -
Dienstag, 09.06.
14.30 Uhr
Stockheim Seniorennachmittag
Mittwoch, 10.06.
10.00 Uhr
Selters Eucharistiefeier Benediktuspark
Donnerstag, 11.06
09.00 Uhr
Ranstadt Eucharistiefeier
Freitag, 12.06.
18.00 Uhr
Stockheim Hochfest Hl. HerzJesu
Samstag, 13.06.
18.00 Uhr
Stockheim Vorabendmesse
Sonntag, 14.06.
09.00 Uhr
Ranstadt Eucharistiefeier
10.30 Uhr
Ortenberg Familiengottesdienst
Donnerstag, 18.06.
09.00 Uhr
Ranstadt Eucharistiefeier
Freitag, 19.06.
07.30 Uhr
Stockheim Eucharistiefeier
Samstag, 20.06.
10.00 Uhr
Ranstadt Firmkurs
18.00 Uhr
Ranstadt Eröffnungsgottesdienst Kunst in Kirchen
anschließend gemütliches Beisammensein
Sonntag, 21.06.
09.00 Uhr
Ortenberg Eucharistiefeier
10.30 Uhr
Stockheim Eucharistiefeier mit Goldene Hochzeit
Eheleute Fritz
Mittwoch, 24.06.
18.00 Uhr
Stockheim Hl. Johannes der Täufer
Donnerstag, 25.06.
09.00 Uhr
Ranstadt Eucharistiefeier
14.30 Uhr
Ranstadt ökumenischer Seniorennachmittag
Sommerfest
20.00 Uhr
Ranstadt Dekanatsversammlung
Freitag, 26.06.
07.30 Uhr
Stockheim Eucharistiefeier
19.00 Uhr
Ranstadt Vortrag über Tansania und Uganda
Samstag, 27.06.
18.00 Uhr
Stockheim Vorabendmesse
Sonntag, 28.06.
09.00 Uhr
Ranstadt Eucharistiefeier
10.30 Uhr
Ortenberg Eucharistiefeier
Montag, 29.06.
18.00 Uhr
Stockheim Hl. Messe Petrus u. Paulus
Kunstprojekt Kunst in Kirchen
Vom 13. Juni bis zum 19. Juli findet zum vierten Mal das Kunstprojekt Kunst in Kirchen statt. In 2015 wird die künstlerische
Auseinandersetzung mit den vier Elementen mit dem Element
Luft abgeschlossen. Die Arbeiten der Künstler Ankabuta, Josefh
Delleg, Axel Gallun, Lasse-Marc Riek, Romana Menge Kuhn und
Yi Zheng Lin werden in sechs Wetterauer Kirchen zu sehen sein.
Das Kunst-Projekt führt die BesucherInnen in die Kirchen in und
um den beschaulichen Ort Nidda. Dies sind die evangelischen
Kirchen in Ulfa, Ober-Mockstadt, Nidda und Bad Salzhausen
sowie die katholischen Kirchen in Ranstadt und Ober-Schmitten.
Das Projekt wurde 2008 ins Leben gerufen und wird auch in
2015 wieder vom Wetteraukreis sowie dem Dekanat der Evangelischen Kirche Wetterau und der Katholischen Kirche Wetterau
veranstaltet. Neben der Bereicherung der Wetterauer Kulturlandschaft verfolgt das Projekt auch das Ziel, den Dialog von Kirchengemeinde, Kirchenbesuchern und moderner Kunst zu fördern.
Flankiert wird die Ausstellung von einem abwechslungsreichen
Veranstaltungsprogramm u.a. mit der Band TheArtOfFusion und
den Luftgauklern. Auf diesen Seiten finden Sie die Informationen
zu Kunst in Kirchen 2015, den Künstlern, Kirchen und dem Rahmenprogramm sowie zu den Projekten, die seit 2008 stattgefunden haben. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Veranstaltungen
Samstag, 13.06.2015 - 19 Uhr
Nidda - Eröffnungsveranstaltung
Konzert »Orgel meets Oboe, Flöte und Cello«
Sonntag, 21.06.2015 - 18 Uhr
Ober-Mockstadt - Erzähltheater Uhrnstubb
(14 - 17 Uhr Wandern mit Landrat Arnold)
Nr. 5/2015
Sonntag, 28.06.2015 - 18 Uhr
Ober-Schmitten - Kirchenkabarett
Sonntag, 05.07.2015 - 18 Uhr
Bad Salzhausen - TheArtOfFusion
(10 - 17 Uhr Bauernmarkt)
Sonntag, 12.07.2015 - 14 und 16.30 Uhr
Ulfa - SeiltanzTheater Luftgaukler
(13 - 18 Uhr Gemeindefest)
Sonntag, 19.07.2015 - 18 Uhr
Ranstadt - Abschlussveranstaltung
mit Fee, Singer und Songwriterin
Pfarrfeste am 04.06. und 07.06.2015
Die diesjährigen Pfarrfeste für Stockheim und Ranstadt finden
wie folgt statt:
am Donnerstag, den 04.06.2015 ab 09.00 Uhr in Stockheim mit
Gottesdienst, Prozession, und am Sonntag, den 07.06.2013 um
10.00 Uhr in Ranstadt. Im Anschluss an die Gottesdienste mit
musikalischer Unterhaltung, leckerem Mittagessen vom Grill,
Kaffee und Kuchen und hoffentlich gutem Wetter wollen wir alle
zusammen feiern, und laden hiermit alle Bürger und Bürgerinnen
dazu ein, ein paar schöne Stunden auf unseren Pfarrfesten zu
verbringen. Krankenkommunion
Am Donnerstag, den 06.06.2013 ist in Ranstadt Gelegenheit zur
Krankenkommunion, und am Freitag, den 07.06.2013 in Stockheim/ Ortenberg. Wer die Hl. Kommunion nach Hause gebracht
bekommen möchte, melde sich bitte im Pfarrbüro.
Pfarrbüro geschlossen
Das Pfarrbüro in Stockheim ist am Freitag, den 05.06.2015 nicht
geöffnet und wegen einer Veranstaltung ist das Pfarrbüro Ranstadt am 18.06.2015 geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Pfarrgruppe Ranstadt-Stockheim/Ortenberg
Pfarrer Hippolyte Nsunda Mantuba
Sudetenstr. 3 63695 Glauburg-Stockheim
Tel. 06041/223 [email protected]
Pfarrbüro Ranstadt (U. Kußmann) Mi/Do 09.00 - 12.30 Uhr
Wetterauer Str. 11 63691 Ranstadt
Tel. 06041/8546 [email protected]
Pfarrbüro Stockheim (U. Kußmann) Di 09.00 - 13.00 Uhr u. Fr
09.00 - 12.00 Uhr
Sudetenstr. 3 63695 Glauburg-StockheimTel. 06041/223 Fax: 256
[email protected]
www.kath.kirche-stockheim.de.vu
Ev. Kirchengemeinden Dauernheim,
Ober-Mockstadt und Ranstadt
Gottesdienste im JUNI
31. Mai 2015 - Trinitatis
Ober-Mockstadt:
9.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Eibach)
Nieder-Mockstadt: 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Eibach
Ranstadt:
9.30 Uhr Gottesdienst mit Einführung der
neuen KonfirmandInnen (Pfr. Philipp)
Dauernheim:
10.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr.
Stenzel)
7. Juni 2015 - 1. Sonntag nach Trinitatis
Blofeld:
9.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr.
Stenzel)
Ranstadt:
9.30 Uhr Gottesdienst (Präd. Michael
Stock)
Bellmuth:
10.30 Uhr Gottesdienst (Präd. Michael
Stock)
Dauernheim:
10.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr.
Stenzel)
Ober-Mockstadt:
10.30 Uhr Goldene Konfirmation (Pfr. Eibach)
14. Juni 2015 - 2. Sonntag nach Trinitatis
Nidda:
14.00 Uhr Gottesdienst zu 25 Jahre Partnerschaft (1990- 2015) des Dekanats
Nidda und der Diözese East-Kerala (Südindien) mit Bischof Daniel (East-Kerala)
und Propst Schmidt
Ranstadt:
Kein Gottesdienst
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 18 -
21. Juni 2015 - 3. Sonntag nach Trinitatis
Blofeld:
9.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr.
Stenzel)
Ranstadt:
9.30 Uhr Gottesdienst in der kath. Kirche
St. Anna (Pfr. Philipp, Rev. Victor, Chennai)
Dauernheim:
10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Stenzel)
Ober-Mockstadt:
18.00 Uhr »Erzähltheater Uhrenstubb« in
der Kirche,
anschließend Fest im Pfarrhof
28. Juni 2015 - 4. Sonntag nach Trinitatis
Ober-Mockstadt:
9.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Eibach)
Ranstadt:
9.30 Uhr Gottesdienst im ev. Gemeindesaal (Pfr. i.R. Schnecker)
Nieder-Mockstadt: 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Eibach)
Dauernheim:
10.30 Uhr Familiengottesdienst mit Einführung der neuen
Konfirmandinnen und Konfirmanden (Pfr. Stenzel)
Sonstige Termine und Veranstaltungen
AUS DEM DEKANAT
Jubiläums-Gottesdienst zu 25 Jahre Partnerschaft
... am Sonntag, 14. Juni 2015 um 14.00 Uhr in der Ev. Stadtkirche Nidda
Die seit 1990 bestehende Partnerschaft der Ev. Dekanate Nidda,
Alsfeld, Büdingen und Vogelsberg mit der Diözese East-Kerala
(Südindien) wird an diesem Tag zusammen mit der indischen
Delegation, die von 27. Mai bis 16. Juni‘15 in Oberhessen weilt,
und vielen Gästen aus den Dekanaten gefeiert. Den Gottesdienst
werden Bischof Daniel (East-Kerala) und Propst Schmidt gemeinsam halten, auch verschiedene musikalische Beiträge werden
den festlichen Gottesdienst bereichern. Nach dem Gottesdienst
gemeinsames Kaffeetrinken im Johannes-Pistorius-Haus (gegenüber der Kirche). Herzliche Einladung in alle Gemeinden.
FRAUEN AUF HISTORISCHEM WEG
Samstag, 20. Juni 2015, 13.30 Uhr - Spurensuche in Unterund Ober-Widdersheim
Wie jedes Jahr im Frühsommer lädt der Dekanatsfrauenausschuss des Ev. Dekanats Nidda die Frauen aus allen Gemeinden
zu einem aktiven, genussvollen und spirituellen Dekanatsfrauentag mit Wanderung ein. Treffpunkt ist der Parkplatz des Bürgerhauses in Unter-Widdersheim. Von dort führt die Wanderung über
Zwischenstationen nach Ober-Widdersheim, und der Nachmittag
endet mit einer Andacht um 17.00 Uhr in der dortigen Kirche.
Nähere Infos und Anmeldung bis 15.06. bei den Mitgliedern des
DFA in den Kirchengemeinden: für Mockstadt bei Sabine Erk, für
Dauernheim und Blofeld bei Kirsten Mogk und für Ranstadt und
Bellmuth bei Edith Grauling.
Kirchengemeinde Dauernheim
Für junge Mütter und kleine Kinder
· Krabbelkreis für ca. 0 - 3-Jährige
Jeden Donnerstag von 10 - 11.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus
Dauernheim.
(Kontakt: Jessica Baensch, Telefon: 0 60 35 - 20 77 95)
· Kinderkirche für Kinder im Alter von 4 - 12 Jahren
Jeden ersten Samstag im Monat von 10 - 11.30 Uhr im Ev.
Gemeindehaus.
(Am 6. Juni und 4. Juli 2015)
Konfirmandenunterricht
Für die neuen Konfirmandinnen und Konfirmanden beginnt
der Unterricht am 30. Juni 2015 um 17 Uhr und dann jeden
Dienstag von 17 bis 18.15 Uhr im Ev. Gemeindehaus Dauernheim.
BESUCHSDIENSTKREIS
Nach Absprache im Ev. Gemeindehaus Dauernheim.
(Kontakt: Pfarrer Stenzel, Telefon: 0 60 35 - 24 35)
Bürozeit
Am 3.Juni ist das Büro nicht besetzt, sonst jeden Mittwoch von
9 - 12 Uhr.
Tel.: 0 60 35 - 24 35, Fax: 0 60 35 - 91 73 07,
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.kirche-dauernheim.de; www.kirche-blofeld.de
Kirchengemeinde Mockstadt
GEMEINDEKREISE
KRABBELGRUPPE
donnerstags von 10 - 11 Uhr (für Kinder von 0 - 3 Jahre)
Infos bei Eva-Maria Lautenschläger (Tel. 06041/963753).
Nr. 5/2015
KIRCHENMÄUSE
Infos bei Anja Gottwals, Ni-Mo (Tel. 06041/5771) oder Astrid Sorger, O-Mo (Tel. 06041/8224402).
MÄDCHENTREFF »KICHERERBSEN«
Informationen bei Liane Becker, 06041/1402 oder Anna Ulrich,
0162/ 9863664.
KREATIVES BASTELSTÜNDCHEN
Während der Bauphase fallen unsere Bastelabende aus. Wir
treffen und wieder mit neuen Ideen im September. Der genaue
Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Infos bei Ulrike Bloß, Nieder-Mockstadt (Tel. 06041/5100).
STRICKKRÄNZCHEN
Das Strickkränzchen wird sich bei Ilse oder nach Verabredung an
verschiedenen Orten treffen.
Infos bei Ulrike Bloß, Tel. 06041/5100.
SENIORENKREIS
Mittwoch, 24. Juni 2015 - Senioren-Ausflug nach Darmstadt
Infos bei Birgit Blum, Nieder-Mockstadt (Tel. 06041 / 1325) oder
Karin Weiser, Ober-Mockstadt (Tel. 06041 / 1592).
UNSERE KÜSTERINNEN UND KÜSTER
In Ober-Mockstadt: Petra Eiser, Tel. 963029 + Astrid Sorger, Tel.
8224402
In Nieder-Mockstadt: Hans-Dieter Gottwals, Tel. 5771 und Ursula
Harth, Tel. 5269
AUS UNSERER KIRCHENGEMEINDE
KUNST IN KIRCHEN
Im Rahmen von »Kunst in Kirchen« findet am Sonntag, 21. Juni
2015 um 18.00 Uhr in der Ev. Kirche Ober-Mockstadt die Veranstaltung »Erzähltheater Uhrnstubb« statt.
Jutta und Werner Bedtke, vielen bekannt durch ihr Wallernhäuser Marionetten- und Kasperltheater im Wirtshaus »Uhrnstubb«,
begeistern durch ihr Erzähltheater mit Geschichten aus vergangener Zeit und einer Drehorgel ihr Publikum.
GEMEINDEBÜRO
Mittwochs (17 - 19 Uhr) und donnerstags (11 - 13 Uhr); Tel. Nr.
06041/5354; [email protected] oder
FAX: 06041/50486. Ein Anrufbeantworter ist eingeschaltet. Am
3. Juni ist das Büro nicht besetzt.
Kirchengemeinde Ranstadt
· EINFÜHRUNG DER NEUEN KONFIRMANDEN
Am Sonntag, 31 Mai werden die neuen Konfirmanden im Gottesdienst um 9.30 Uhr eingeführt. Dazu laden wir alle Angehörigen
und Paten der Konfirmandinnen und Konfirmanden herzlich ein.
Der neue Kurs hat schon am 19. Mai begonnen und wird am 24.
April 2016 mit der Konfirmation enden.
· KINDERGOTTESDIENST
... immer sonntags um 11.00 Uhr im ev. Gemeindesaal.
· WAHL DES NEUEN KIRCHENVORSTANDS
Am 26. April wurde der neue Kirchenvorstand gewählt. Von den
9 Kandidatinnenund Kandidaten wurden 7 gewählt.
Dem neuen Kirchenvorstand gehören an:
Wolfgang Breitsprecher, Bernhard Eberling, Regina Goldstein, Claudia Meige, Gabriele Mickel, Roswita Tittel und Belinda Werner
Der Kirchenvorstand wird am 7. September offiziell in sein Amt
eingeführt.
· Gäste aus East-Kerala
Vom 27. Mai - 16. Juni werden uns drei Frauen und fünf Männer
aus unserer Partnerdiözese East-Kerala besuchen. Sie sind die
erste Woche im Dekanat Alsfeld und vom 4. - 7. Juni auf dem Kirchentag in Stuttgart. Vom 7. - 16. Juni sind sie in unserer Region
und auch in Ranstadt. Höhepunkt des Besuches wird der Jubiläums-Gottesdienst zum 25-jährigen Bestehen der Partnerschaft
am 14. Juni in der Stadtkirche in Nidda sein, der von Bischof
Daniel und Propst Schmidt gestaltet wird.
Vom 21.- 23. Juni wird ein weiterer Gast, Pfr. Victor aus Südindien, bei uns in Ranstadt sein und auch den Gottesdienst am 21.
Juni mitgestalten.
Am Montag, 22. Juni wird er um 19.00 Uhr im Gemeindehaus
über die Situation der Christen in Indien berichten, die nach dem
überwältigenden Wahlsieg der Hindupartei im Mai 2014 den politischen Gegenwind deutlich zu spüren bekommen.
Dazu sind alle Interessierte herzlich eingeladen.
GEMEINDEAKTIVITÄTEN· SPATZEN- UND KINDERCHÖRE
Die Chorproben sind im ev. Gemeindesaal mittwochswie folgt:
Spatzenchor (ab 4 Jahre) 15.00 -15.30 Uhr; Kinderchor ab 1.
Schuljahr 16.15 - 17.00 Uhr. Interessierte Kinder und Eltern informieren sich bei Chorleiterin Frau Engel-Philipp, Tel. 821850.
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 19 -
· KONFIRMANDENUNTERRICHT
... findet im Juni an den festgelegten Dienstagen um 16.30 Uhr
im ev. Gemeindehaus statt. Den Plan teilt Pfr. Philipp den KonfirmandInnen mit.
· CHRISTEN IN SÜDINDIEN
Am Montag, 22. Juni‘15 um 19.00 Uhr wird Pfr. Victor, Gast
aus Chennai, im ev. Gemeindesaal uns über die Situation der
Christen in Südindien informieren. Siehe auch Info unter »Gäste
aus East-Kerala«.
· ÖKUMENISCHER SENIORENKREIS
Am Donnerstag, 25. Juni treffen sich die Senioren zum Sommerfest um 14.30 Uhr im kath. Gemeindezentrum. Das Sommerfest beendet die Treffen des ersten Halbjahres. Ende September
geht es weiter. In der Sommerpause findet die Halbtagesfahrt der
Seniorinnen und Senioren statt.
· Tanzfreunde rund um die 60
Tanzen für Jedefrau und Jedermann - mit und ohne Partner - gesellig in der Gruppe. Die nächstenTermine: dienstags, 02.06.,
16.06. und 30.06. - immer von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr im ev.
Gemeindesaal, Hintergasse 47.
Die Tanzleiterin Gerlinde Knauß wird unterschiedliche Tänze,
darunter Kreistänze, Paar- und Blocktänze, vorstellen und in einfacher, gut erlernbarer Weise vermitteln. Neugierig geworden?
Dann probieren Sie es aus und entdecken Ihre Freude am Tanzen. Und übrigens: Hier wird man nicht erst ab 60 aufgenommen,
50+ ist auch willkommen! Infos bei G. Knauß, Tel. 06041-6424.
DER KIRCHENVORSTAND INFORMIERT
· Innenrenovierung unserer Kirche
Die anstehende Innenrenovierung unserer Kirche beginnt am 8.
Juni. Die Ausführung der verschiedenen Arbeiten im Innenraum
der Kirche wird bis in den Herbst (November) hinein dauern.
Für diese Zeit finden die Gottesdienste in der katholischen St.
Anna-Kirche, im Gemeindehaus oder (bei schönem Sommerwetter) im Kirchgarten statt. Für Juni ist folgende Regelung geplant:
07. Juni:
letzter Gottesdienst in unserer Kirche
14. Juni:
Kein Gottesdienst in Ranstadt, dafür Partnerschaftsgottesdienst in Nidda
21. Juni:
Gottesdienst in der St. Anna Kirche
28. Juni:
Gottesdienst im Gemeindesaal
INFOS AUS DEM GEMEINDEBÜRO
· URLAUB von pfr. philipp
Vom 27. Juni bis zum 15. Juli ist Pfr. Philipp im Urlaub. Die Vertretung übernehmen Pfr. Stenzel (Tel. 06035-2435) und Pfr. Eibach (06041- 5354)
· Öffnungszeiten Gemeindebüro
Das Pfarrbüro ist dienstags nachmittags von 16.00 bis 18.00
Uhr und donnerstags vormittags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Telefonisch ist die Sekretärin zu diesen Zeiten über 06041/
821850 zu erreichen oder per eMail: Ev_Kirchengemeinde_
[email protected]
Pfr. Philipp ist auch außerhalb der Bürozeiten unter dieser
Telefonnummer erreichbar.
· UNSERE KÜSTERINNEN UND KÜSTER
In Ranstadt: Doris und Siegfried Deckmann, Tel. 06041-820546
In Bellmuth: Roswitha Biermann, Tel. 06041-50671
Goldene Konfirmation
Am Sonntag Jubilate, 26.04.2015, trafen sich 11 Konfirmandinnen und Konfirmanden des Jahrgangs 1965 in Ranstadt, um das
50-jährige Konfirmationsjubiläum zu feiern. Nur fünf von ihnen
wohnen in Ranstadt, die anderen reisten zu diesem Anlass aus
der näheren und weiteren Umgebung an. Mit dem Gottesdienst
um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche begann der festliche Tag, an dem
auch einige Ehepartner und Angehörige der Jubelkonfirmanden
teilnahmen. Pfr. Thomas Philipp hielt den Gottesdienst und erinnerte anhand der Niederschrift des damaligen Pfarrers Joachim
Schmidt im alten Kirchenbuch nochmal an den Konfirmationsgottesdienst vom 23. Mai 1965, als 18 Konfirmanden eingesegnet
wurden. Vier von ihnen sind inzwischen verstorben, von zweien
ließen sich keine Adressen ermitteln, eine Dame musste noch
kurzfristig vor der Jubiläumsfeier absagen. Vor der Kirche wurde
das obligatorische Erinnerungsfoto gemacht, bevor die Gruppe
zum anschließenden Feiern in das Bürgerhaus Ober-Mockstadt
fuhr. Hier bot sich am Nachmittag noch ausreichend Gelegenheit zum Austausch und Auffrischen der Erinnerungen an die gemeinsame Jugendzeit. Auf dem Foto sind von links nach rechts:
Iris Danné Nocke geb. Danné, Monika Karpf geb. Schiemann,
Gerhard Felske, Detlef Schmitt, Wolfgang Breitsprecher, Horst
Kraft, Volker Müller, Inge Winter geb. Bork, Reinhard Albus, Ilse
Strecker geb. Erk, Werner Stiebeling und Pfr. Thomas Philipp.
Bettina Schwarz geb. Wolf konnte leider nicht teilnehmen.
Nr. 5/2015
Die Goldenen Konfirmanden
Evangelische Kirchengemeinde
Bobenhausen/Eckartsborn/
Schwickartshausen
Gottesdienste und andere Termine
Sonntag, 7. Juni 2015 - 1. Sonntag nach Trinitatis
09.30 Uhr
Gottesdienst in Schwickartshausen (Prädikant Dr.
Bernd Vielsmeier)
Kollekte: Für den Deutschen Evangelischen Kirchentag
Sonntag, 14. Juni 2015 - 2. Sonntag nach Trinitatis
09.30 Uhr
Gottesdienst in Eckartsborn (Pfarrerin Jünger)
10.30 Uhr
Gottesdienst in Bobenhausen (Pfarrerin Jünger)
Kollekte: Für unsere Gemeinde
14.00 Uhr
Partnerschaftsgottesdienst mit East Kerala in
Nidda (Pfarrer Philipp)
Sonntag, 21. Juni 2015 - 3. Sonntag nach Trinitatis
09.30 Uhr
Gottesdienst in Schwickartshausen (Prädikantin
Beatrix Happel),
anschließend Kirchenkaffee
Kollekte: Für den Hessischen Diakonieverein
Sonntag, 28. Juni 2015 - 4. Sonntag nach Trinitatis
09.30 Uhr
Gottesdienst in Bobenhausen (Prädikantin Beatrix
Happel)
10.30 Uhr
Gottesdienst in Eckartsborn (Prädikantin Beatrix
Happel)
Kollekte: Für unsere Gemeinde
KRABBELGRUPPE
Mittwochs, 15.00 Uhr im Gemeindehaus Schwickartshausen
Informationen bei Nicole Frick, Tel. 06046/9546677
KINDERKIRCHE
Im Juni macht die Kinderkirche Urlaub!!!
KONFIRMANDINNENUNTERRICHT
Dienstag, 2., 9., und 16. Juni von 16.00 bis 17.30 Uhr im Gemeindehaus Schwickartshausen (23. und 30.6. wird noch im Unterricht bekannt gegeben).
GEMEINDEAKTIVITÄTEN:
FRAUENKREIS
Dienstags um 19.30 Uhr im Gottesdienstraum in Bobenhausen
THEO & THEA STAMMTISCH
Dienstag, 9. Juni 2015 um 19.30 Uhr in der Alten Schule
Eckartsborn
FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
Donnerstag, 11. Juni 2015
15.00 Uhr im Gemeindehaus Schwickartshausen
Thema: Sicherheitsfragen
Hierzu sind alle Seniorinnen und Senioren sowie besonders die,
die im Mai einen Geburtstag über 70 hatten, herzlich eingeladen.
Es erwarten Sie Kaffee und Kuchen, Gemeinsamkeit, anregende
Gedanken, ...und Menschen, die sich auf Sie freuen
Mitteilungsblatt Ranstadt
- 20 -
KIRCHENKAFFEE
21. Juni 2015
nach dem 9.30 Uhr Gottesdienst in Schwickartshausen
GEMEINDEBÜRO
Das Gemeindebüro ist mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Frau Dechert ist zu dieser Zeit unter der Tel. Nr. 06046/7550,
Fax 06046/3536, Ev. [email protected]
zu erreichen.
Pfarrerin Jünger erreichen Sie immer über diese Nummer - bei
Abwesenheit ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet, auf dem Sie
Nachrichten hinterlassen können bzw. der weitere Hinweise gibt.
Am 3. Juni ist das Büro nicht besetzt.
Förderverein Diakonie-Station
Ranstadt
Mitgliederversammlung
Der Vorstand des Fördervereins Diakoniestation Ranstadt e.V.
lädt zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein:
am Dienstag, 23. Juni 2015 um 19.30 Uhr
in die Räume der Diakoniestation Ranstadt, Oberriedstrasse 1.
Tagesordnung:
1.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.) Bericht des Vorsitzenden
3.) Jahresbericht des Rechnungsführers
4.) Bericht der Kassenprüfer
5.) Antrag auf Entlastung des Vorstandes
6.) Jahresbericht der leitenden Schwester
7.) Verschiedenes
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Thomas Philipp, Vorsitzender
Gesangverein Eintracht Ranstadt
Grillfest/Sängerfahrt
Wie bereits bekannt gegeben, veranstaltet der Gesangverein
„Eintracht Ranstadt“ am 21.06.2015 Uhr sein traditionelles Grillfest am Bürgerhaus in Ranstadt. Das Grillfest startet um 10.00
Uhr, gesungen wird ab 12.00 Uhr. Als Gastchor wurde dieses
Jahr der Männerchor der Sängervereinigung Ostheim eingeladen
und wird das Fest mit einigen Liedern begleiten.
Des Weiteren plant der Gesangverein dieses Jahr am 29.08.2015
wieder eine Sängerfahrt. U.a. stehen das Kloster Engelberg,
Würzburg und Veitshöchheim auf der Ausflugsliste. Eine kleine
Schifffahrt ist auch dabei. Frühstückspause inklusive. Ausflugszeit von 08.00 bis ca. 20.30 Uhr
Die Kosten für die Fahrt liegen pro Person bei 30,00 EUR (Frühstück und Kosten für Schifffahrt inbegriffen) Wer an der Sängerfahrt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Helmut Mehling,
Tel.: 06041/5683 oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.
Kulturkreis Großgemeinde Ranstadt
TAGESFAHRT nach MAINZ und INGELHEIM.
Dazu laden wir alle Mitglieder und Interessierten ein.
Die Fahrt führt uns nach Mainz und Ingelheim, wo wir zwei interessante Architekturobjekte besichtigen, die in ihrer einmaligen
baulichen Konzeption in hervorragender Weise die geistige und
architektonischen Entwicklung eines Baugedankens in unserer
heutigen Zeit und etwa in der Zeit um 800 aufzeigen.
Das neue jüdische Synagogenzentrum in Mainz präsentiert sich
als spektakuläres Manifest der Gegenwarts-Architektur.
Die Kaiserpfalz Karls des Großen in Ingelheim erweist sich durch
ihre Dimensionen und ihre Ausstattung als eine der bedeutendsten Großarchitekturen des frühen hohen Mittelalters (Ende 8.
Jhdt.).
Zwei Architekturen die sich gegensätzlicher nicht darstellen
könnten, die jedoch in besonderer Weise die Umsetzung vollkommen unterschiedlicher Grundgedanken in beachtenswerte
architektonische Werke ihrer jeweiligen Zeit repräsentieren.
Wir würden uns freuen Sie bei dieser interessanten Fahrt begrüßen zu dürfen.
Nr. 5/2015
Männliche Mitfahrer werden gebeten eine Kopfbedeckung
(Mütze, Kappe, Hut) zum Besuch der Synagoge mitzubringen!
Termin: Mittwoch 24. Juni 2015
Kosten: Für Mitglieder EUR 25.—, Nichtmitglieder EUR 28.—,
enthalten sind Fahrt, Eintritte und Führungen.
Abfahrten: Nidda 8:00h, Bobenhausen 8:15h,
Ranstadt 8:20h, Dauernheim 8:25h, Ober Mockstadt 8:30h.
Ablauf: Im Synagogenzentrum in Mainz
Führung von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Danach Mittagessen in Ingelheim.
Anschließend ab 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr Führung in der dortigen
Kaiserpfalz. Falls Kondition und Zeit es erlauben, kann über eine
Weiterfahrt zum nahen Rochusberg entschieden werden.
Rückkunft: Etwa 19:00h, oder 21:00h
Anmeldung bei: M. Ickes Tel. 06041-9623288 bis spätestens
Dienstag 16. Juni 2015.
Freizeitprogramm für die Sommerferien :
Traditionsgemäß laden wir auch in diesem Jahr alle schulpflichtigen Kinder und einen Begleiter je Familie zu den Brüder Grimm
Festspielen nach Hanau ein zur
Musical Weltpremiere
DER GESTIEFELTE KATER.
Termin Freitag 24. Juli 2015 (letzter Schultag)
Bitte vormerken. Nähere Einzelheiten im Mitteilungsblatt Juli.
Landfrauen Ranstadt
Termine Juni 2015
Aus gesundheitlichen Gründen fallen die Nordic-Walking
Treffen bis auf weiteres aus
Mittwoch, 03.06.2015
14:30 Uhr
Spielenachmittag und gemütliches Beisammensein im Bürgerhaus , Treffpunkt Seiteneingang
Anmeldung bis 01.06.2015 bei Rita Herche, Tel.
5485
18:30 Uhr
Zumba
Übungsort wird von Frau Allert jeweils kurzfristig
bekannt gegeben
Mittwoch, 10.06.2015
19:00 Uhr
Besuch der neuen Eisdiele, Treffpunkt gegenüber bei Bäckerei Rank
Anmeldung bis 08.6.2015 bei Rita Herche, Tel.
5485
18:30 Uhr
Zumba
Übungsort wird von Frau Allert jeweils kurzfristig
bekannt gegeben
Donnerstag, 11.06.2015
19:00 Uhr
Vorstandssitzung im Bürgerhaus Ranstadt
Mittwoch, 17.06.2015
14:30 Uhr
Spielenachmittag und gemütliches Beisammensein im Bürgerhaus, Treffpunkt Seiteneingang
Anmeldung bis 15.06.2015 bei Rita Herche, Tel.
5485
18:30 Uhr
Zumba
Übungsort wird von Fr. Allert jeweils kurzfristig
bekannt gegeben
19:00 Uhr
Malkreis mit Doris Beckmann
Anmeldung bei Frau Beckmann Tel. 8222251
Mittwoch 24.06.2015
18:00 Uhr
Spaziergang mit anschließendem PizzaEssen, Treffpunkt Bürgerhaus Seiteneingang,
bei Regen ohne Spaziergang
Anmeldung bis 22.06.2015 bei Gabriele Mickel
Tel. 4769
18:30 Uhr
Zumba
Übungsort wird von Frau Allert jeweils kurzfristig
bekannt gegeben
Mittwoch 01.07.2015
14:30 Uhr
Spielenachmittag und gemütliches Beisammensein Im Bürgerhaus, Treffpunkt Seiteneingang
Anmeldung bis 29.06.2015 bei Rita Herche, Tel.
5485
Mitteilungsblatt Ranstadt
18:30 Uhr
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Zumba
Übungsort wird von Frau Allert jeweils kurzfristig
bekannt gegeben
SPD Ranstadt
Im Gespräch mit Cäcilia Reichert-Dietzel
Die Ranstädter SPD lädt zum „Gespräch mit Cäcilia ReichertDietzel“ zum Thema „GUT & natürlich“, Umwelt- und Naturschutz
in der Gemeinde Ranstadt recht herzlich ein. Erlebbare Landschaft, Artenschutz, aber auch kritische Themen, wie Windkraft
und Klimaschutz sollen an diesem Abend mit den Bürgerinnen
und Bürgern diskutiert werden. Dazu laden wir sie recht herzlich
am 1. Juni 2015, 20:00 Uhr in das Bürgerhaus Ober-Mockstadt ein.
Sommerfest in Dauernheim
Zu ihrem traditionellen Sommerfest laden die Ranstädter Sozialdemokraten am 05. Juli 2015 ab 11.00 Uhr, »Am Kreuz« in
Dauernheim ein. Neben kühlen Getränken gibt es Leckeres vom
Grill, Rollbraten und eine Salattheke. Nachmittags können sich
die Gäste Kaffee und Kuchen schmecken lassen.
Die SPD Ranstadt freut sich auf Ihr Kommen bei guter Laune und
hoffentlich schönen Wetter.
VdK Ranstadt
Arztvortrag mit Chefarzt Dr. Simon Classen,
Kerckhoff-Klinik
Der VdK-Ortsverband Ranstadt hatte in Kooperation mit der
Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim zu einem Arztvortrag zum Thema
„Beinvenenthrombose - eine tödliche Gefahr“ in das Bürgerhaus
Ranstadt eingeladen.
Dr. Simon Classen, Direktor und Chefarzt der Abteilung für Gefäßchirurgie des Harvey-Gefäßzentrums an der Kerckhoff-Klinik,
referierte über Entstehung, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten dieser Erkrankung. Dabei erfuhren die Zuhörer, daß die
gefährlichste Komplikation der Thrombose die Lungenembolie
ist, die nicht selten tödlich endet. Die Blutgerinnung sei eigentlich
ein Schutzmechanismus, der den Körper nach einer Verletzung
vor dem Verbluten schützt. Dabei verklumpt das Blut und schließt
die Wunde. In einem unverletzten Blutgefäß aber solle das Blut
nicht verklumpen, sondern ungehindert fließen. Ein Gerinnsel
verhindere den Blutstrom und sei als Auslöser für eine Lungenembolie gefährlich.
Zahlreiche Faktoren würden das Risiko einer tiefen Beinvenenthrombose verstärken. Als mögliche Ursache nannte Dr. Classen
Bewegungsmangel bei stundenlangem Sitzen mit angewinkelten
Beinen bei längeren Bus- und Flugreisen. Aber ebenso Übergewicht, Krebsleiden, größere Operationen, Schwangerschaft oder
Antibaby-Pille in Verbindung mit Rauchen oder Krampfaderleiden
könnten verantwortlich für das Entstehen einer Beinvenenthrombose sein. Nicht zu unterschätzen sei außerdem, wenn Patienten
zu wenig Flüssigkeit zu sich nehmen oder an Blutgerinnungsstörungen leiden.
Bewegung sei die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme, ebenso
ausreichendes Trinken. Bei längerem Sitzen, Stehen oder Liegen
sollten Stützstrümpfe oder noch besser Kompressionsstrümpfe
getragen werden, so der Fachmann. Zu den Fragen aus dem
Publikum zu Durchblutungsstörungen, Beinschwellungen,
Krampfadern und deren Ursachen sowie den jeweiligen Behandlungsmöglichkeiten nahm Dr. Classen ausführlich Stellung.
Der VdK-Vorsitzende Günter Galz dankte zum Schluß dem Mediziner für seinen Vortrag und entsprach dem Wunsch der vielen
Besucher, in 2016 erneut eine solche Veranstaltung anzubieten!
Sportverein 1911 Ranstadt
Auf dem Fohlengelände
ist wahnsinnig viel los!
Der Borussia Park, das Fohlenstadion, sieben Rasenplätze, drei
Kunstrasenplätze, viele moderne Umkleidekabinen, eine Soccer
Arena, ein spezieller Athletikbereich, mehrere Fitnessräume und
ein nagelneues Clubhaus machen Gladbachs Fussballnachwuchszentren z. Z. zu einem der innovativsten und modernsten
in Deutschland. Und genau dort konnte der Jugend- und Seniorentrainer des SV 1911 Ranstadt Joachim Weis im Zuge einer
Hospitation ein eigenes umfangreiches Bild über intensive Nachwuchsarbeit im Profifußball machen.
Nr. 5/2015
„Ja, zu Beginn meines Praktikums war ich schon etwas überfrachtet mit so umfangreichen Informationen“; so Joachim Weis,“
diese dann einzuordnen und aufzugliedern wird nun noch einige
Zeit in Anspruch nehmen“.
Die Fohlenfussballschule mit über 200 Nachwuchskickern lief
zudem jeden Tag von 10 Uhr bis 15 Uhr in 14 Altersgruppen.
Dazu kamen ab 15 Uhr die Nachwuchsteams.
Zu Beginn wurde ich von Herrn Beckers begrüßt. Er führte mit
mir eine Besichtigung im Borussia Park und im kompletten Nachwuchszentrum durch. Hier erhielt ich einen ersten Einblick hinter die Kulissen des Bundesligisten in alle wichtigen sportlichen
Bereiche. Nach ca. drei Stunden in denen unter anderem auch
der Ablauf der Woche besprochen wurde, begann die erste Trainingseinheit bei der U19.
Besonders interessant waren die Trainingseinheiten der Bundesligateams U 16, U 17, U19 und der U23. Ich verbrachte jeden
Tag ca. 8 Stunden auf dem Gelände der Borussia, machte mir
umfangreiche Notizen der Einheiten und der Trainingsabläufe.
Am Wochenende standen die Spiele der Nachwuchsmannschaften auf dem Programm. Die U 23 (Tabellenerster der Regionalliga West) spielte im Fohlenstadion gegen Wiedenbrück.
Am Samstag konnte ich das Bundesligaspiel gegen Borussia
Dortmund im Stadionbereich der Trainer des Nachwuchszentrums verfolgen. Im Vorfeld dieses Spieles traf ich mich noch mit
meinem Bruder der glühender Gladbach Fan ist und natürlich
meine Eindrücke und Einblicke sehr spannend fand.
Am Sonntag war ich noch beim Spiel U 12 der Borussia gegen
die U 12 von Borussia Dortmund. Anschließend beendete ich
die Hospitation mit einem Gespräch beim Leiter des Fohlennachwuchszentrums.
Die Erfahrung, viele unterschiedliche Profitrainer zu begleiten,
und ihnen bei ihrer täglichen Arbeit zu zusehen, war sehr lehrreich und gibt mir neue Impulse. Nun möchte ich diese auf meine
Trainertätigkeit beim SV 1911 Ranstadt auch anwenden und umsetzen.
Meine Eindrücke sind nun, dass die Borussia ein toller, traditionsreicher Verein mit einem klaren Konzept und wunderbaren
Menschen ist und man durchaus die große Anzahl an Fans in
ganz Deutschland nachvollziehen kann.
(Auf dem Bild Joachim Weis mit dem ehemaligen deutschen Nationalspieler und U 19 Trainer bei Borussia Mönchengladbach,
Oliver Neuville nach einer Trainingseinheit)
SV Ranstadt führt 22. Kirchwaldlauf durch
Vor einer herrlichen Landschaftskulisse und bei sonnigen und
trockenen Laufwetter startete der 22. Kirchwaldlauf in Ranstadt.
Bereits um 16.00 Uhr starteten die Bambinis über eine Strecke
von 600 Metern. Alle der 29 Miniläufer gaben ihr Bestes und die
teilweise gerade mal 3 Jährigen kamen alle unter der hervorragenden Zeit von 4 Minuten ins Ziel. Auch die 19 Jungläufer
des anschließenden Schülerlaufs über eine Distanz von 1500
Metern merkte man an, dass sie den »Großen« in nichts nachstehen wollten. Auch hier kam es zu klasse Leistungen und alle
der Starter durchquerten innerhalb der 9 Minutenmarke das Ziel.
Der Jedermannslauf, diesmal mit 32 Startern besetzt, begann um
17.00 Uhr. Die 5000 Meter lange Strecke führte die Läufer nach
Bellmuth und anschließend wieder zurück zum Bürgerhaus nach
Ranstadt. Den Sieg holte sich hier Philip Ahne.
Mitteilungsblatt Ranstadt
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Im Hauptlauf über 10 km waren diesmal 115 Teilnehmer am
Start. Der von allen Läufern als sehr anspruchsvoll, aber landschaftlich als schönste Laufstrecke des gesamten SparkassenOberhessens-Cup bezeichnet, führte die Läufer zunächst vom
Start in der Hintergasse zum Kirchwald hinauf. Bereits hier galt
es die erste schwere Steigung zu bewältigen. Den Kirchwald
hinter sich gelassen und an den Fischteichen vorbei gelaufen,
ging es für die Teilnehmer in den Rühlskopf mit dem steilsten
Anstieg der gesamten Strecke. Den schwierigsten Teil hinter
sich gelassen, liefen die Sportler vom Rühlskopf aus kommend
zurück nach Ranstadt. Als erster erreichte hier der Vorjahressieger Thomas Seibert vom Laufprojekt Büdingen in einer Zeit von
34:10 Minuten das Ziel. Als schnellste weibliche Teilnehmerin
ging Ildiko Zott mit einer Zeit von 49:49 durchs Ziel. Ein besonderer Dank gilt wieder den Landfrauen, der Freiwilligen Feuerwehr, der Gemeinde Ranstadt und den vielen anderen Helfern.
Ob beim Strecken Auf- und Abbau, der Bewirtung im Bürgerhaus,
der Betreuung der Läufer und der Organisation im Allgemeinen
- ohne die vielen freiwilligen Helfer geht es nicht. Daher möchte
sich der SV Ranstadt auf diesem Wege bei allen Helfern auf das
herzlichste Bedanken.
Nr. 5/2015
Volkssportgemeinschaft Ranstadt
Tagesfahrt am 18.07.15 nach Frankenberg
und Schifffahrt auf dem Edersee
Liebe Wanderer, werte Mitglieder und Freunde,
wir laden Euch herzlich zu einem Tagesausflug nach Frankenberg und zum Edersee ein. Unterwegs stärken wir uns mit einem
reichhaltigen Frühstück.
In Frankenberg ist ca. 2 Stunden Aufenthalt. Um die Mittagszeit ist eine Schifffahrt von 2 Stunden auf dem Edersee geplant.
(Preis pro Person EUR 11,00).
Zeitraum 18.07.2015 Abfahrt um 8:00 Uhr am Bürgerhaus
Fahrpreis 32,00 Euro incl. Frühstück und Schifffahrt.
Auf regen Zuspruch innerhalb und außerhalb des Vereins freut
sich der Vorstand.
Wir behalten uns vor, bei zu geringer Beteiligung die Fahrt zu
stornieren.
Anmeldeschluß bis 10. Juni 2015
Der
Fahrpreis
ist
bis
zum
10.6.2015
auf
IBAN:DE11506616390007136161 BIC:GENODEFILSR zu entrichten.
Erst mit der Überweisung der Fahrtkosten ist die Anmeldung erfolgt.
Musikverein Ober-Mockstadt
Frühlingskonzert mit Ehrungen
Aktiv und innovativ, jugendlich schwungvoll und zugleich
traditionsbewusst - so präsentierte sich der Musik-Verein
Ober-Mockstadt unter seinem Dirigenten Norbert Faust beim
Frühlingskonzert im vollbesetzten Bürgerhaus. »Große Filmerfolge« hatte man als musikalisches Motto über den Abend
gesetzt, der entsprechend mit dem fanfarenähnlichen »Exodus«Intro von Ernest Gold eröffnet wurde. Nach der Begrüßung durch
den ersten Vorsitzenden Kurt Meub ließ das große Orchester
einen reichhaltigen filmischen Bogen - von Karl Mays »Winnetou« über James Bond bis hin zu den »Glorreichen Sieben« und
den »Fluch der Karibik« - vor dem geistigen Augen der Zuhörer
Revue passieren. Noch vor der Pause stellte sich der musikalische Nachwuchs vor, den der Musikverein Ober-Mockstadt
einerseits durch eigene erfahrene Kräfte, andererseits in Kooperation mit der Florstädter Musikschule Melanie Nagel ausbildet.
Unmittelbar nach der Pause glänzte der Männergesangverein
»Liederkranz« Ober-Mockstadt (Leitung: Christine Rehan) unter
anderem mit dem bemerkenswerten »Augustin-Rap«. Im Anschluss präsentierte das große Jugendorchester unter der Leitung von Susanne Meub Musik aus der Reihe »Hits for Kids«
sowie den beliebten Abba-Song »Lay all your love on me«. Vor
dem gemeinsamen Auftritt von Jugend- und Stammorchester
standen Ehrungen verdienter Mitglieder an: Christiane Meub
wurde für 20 Jahre, Markus Weiser für 30 Jahre und Gundi Winter für 40 Jahre aktive Musik geehrt. Mit dem fröhlichen Y.M.C.A.
der Village People und dem glanzvollen »Star Wars Theme«
schlossen Stamm- und Jugendorchester den offiziellen Teil des
Abends - und boten im Zusammenspiel der Generationen damit
ein erfreuliches, zukunftsorientiertes Bild.
Zum gemütlichen Ausklang ließ das Stammorchester einen Reigen beliebter Melodien der Volksmusik erklingen, darunter die
Fuchsgraben-Polka und »Auf der Vogelwiese«.
Mitteilungsblatt Ranstadt
Familienanzeigen
werden von allen Lesern beachtet!
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Nr. 5/2015
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Pietät Hofmann
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Mitteilungsblatt Ranstadt
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Nr. 5/2015
Naturfreunde Ober-Mockstadt
Auf den Spuren
der Riesen- Familienausflug
für Groß und Klein
Rund ums Wandern, Klettern und Spaß haben geht es auch
beim diesjährigen Naturfreundeausflug für die ganze
Familie am Sonntag, den 5. Juli. Ziel ist das Geotop
»Felsenmeer« im Lautertal im Odenwald mit seiner beeindruckenden Felsenlandschaft. Das Felsenmeer ist Teil des
Felsberges mit einer Größe von 168 ha und ist nationales
Naturschutzgebiet und gehört zu einem länderübergreifenden Schutzgebietssystem »Natura 2000« innerhalb der
Europäischen Union. Schutzziel ist, den natürlichen Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu erhalten. Besonders in diesem Gebiet ist der Waldmeister-Buchenwald mit zahlreichen
bestimmenden Arten wie Rotbuche, Esche, Bergahorn und
natürlich Waldmeister. Der Sage nach entstand das Felsenmeer durch zwei streitende Riesen, die sich mit Steinen bewarfen und schließlich einen unter einem Meer aus Felsen
begruben. Tatsächlich ist das spektakuläre Naturdenkmal
Felsenmeer an den Hängen des Felsbergs im Lautertal das
Produkt von geologischen Prozessen, die vor etwa 340 Millionen Jahren begannen.
Dieses Naturschauspiel wollen sich die Naturfreunde nicht
entgehen lassen. Bei einer ausgiebigen Kletterpartie oder
Wanderung auf den zahlreichen erschlossenen Wegen
wollen wir das Felsenmeer erkunden und bestaunen. Ein
gemeinsames Essen in gemütlicher Runde soll den Tag
ausklingen lassen.
Die Kosten betragen 15 Euro pro Person. Kinder zahlen
einen ermäßigten Preis. Der Bus startet um 10 Uhr an der
Bushaltestelle Untergasse in Ober-Mockstadt. Interessierte
können sich unter [email protected]
oder telefonisch unter 06041/6731 anmelden. Wir freuen uns
auf einen erlebnisreichen Tag mit Ihnen.
Naturwandertag 2015sonnig, interessant und lecker!
Ausgestattet mit Ferngläsern und Bestimmungsbüchern trafen
sich 28 Frühaufsteher am letzten Aprilsonntag um 6.30 Uhr am
Rathausplatz in Ober-Mockstadt zur diesjährigen Vogelstimmenwanderung der Naturfreunde Ober-Mockstadt.
Die zweistündige Führung wurde wie im vergangenen Jahr von
Udo Seum geleitet, der neben den Stimmen und Rufen der Vögel
zahlreiche Hintergrundinformationen für die Wanderer bereithielt.
Anfangen im Dorf mit Amsel und Turmfalke über die Heckenbraunelle, den Gartenrotschwanz bis zum Trauerschnäpper entdeckten die Wanderer in der Morgensonne 49 Arten rund um
Ober-Mockstadt.
Besonderer Höhepunkt war in diesem Jahr die Stimme des seltenen Wendehals´.
Die Wanderung bot den Naturfreunden auch die Möglichkeit die
Erfolge ihrer geleisteten Arbeit während des gutbesuchten Baumschnittkurses mit Baumfachmann Hans-Jürgen Schremmer im
Frühjahr zu begutachten.
Parallel zur audio-visuellen Vogelstimmenwanderung begann
eine Stunde später eine Kräuterwanderung zum Anfassen. Elke
Hetterich zeigte etwa 15 Interessierten die nützlichen und gesunden Kräuter, die fast unbemerkt am Wegesrand wachsen. Der
Saft des gelbblühenden Schöllkrauts beispielsweise wurde schon
früher zur Behandlung von Warzen verwendet.
Neben der allseits bekannten, magenberuhigenden Wirkung der
Kamille, erklärte Elke Hetterich eine vitaminreiche Giersch-Salatvariante sowie die Rezeptur eines Hustensafts aus Spitzwegerich
und Honig, die schon unsere Vorfahren nutzten als es noch keine
Apotheken gab.
Zahlreiche kulinarische Leckereien warteten auf die Wanderer
gegen 9.30Uhr beim »Wiesenfrühstück« am Lehr- und Erholungsbiotop. Belegte Brötchen, Kuchen, Stückchen, verschiedene
Aufstriche und hausgemachter Holunder- und Waldmeistersirup
sind nur einige der Köstlichkeiten, die von Vereinsmitgliedern für
diesen Anlass gespendet wurden. Nach dem ausgiebigen Frühstück boten das Weidentipi und der Bienenschaukasten auf dem
Vereinsgelände vor allem für die Kleinen weitere Höhepunkte des
Tages.
Reges Teiben im Bienenschaukasten
SGE Ober-Mockstadt
Ausflug nach Speyer
Die Gymnastikgruppe der SGE Ober Mockstadt fährt am 22. Juli
nach Speyer. Zum Tagesausflug sind Nichtmitglieder der Gymnastikgruppe herzlich willkommen.
Anmeldungen sind unter 06041/6159 oder 06041/8966 möglich.
Angelsportverein Dauernheim
Herzliche Einladung zum Bunten Abend
50 Jahre Angelsportverein 1965 Dauernheim e. V.
am Samstag den 06.06.2015 ab 19:30 Uhr
in der Gemeindehalle Dauernheim
Nach den Festansprachen u. Ehrungen wollen wir
mit Freunden unser 50jähriges Jubiläum feiern.
Gesangverein „Eichenkranz“
Dauernheim
175 Jahre „Eichenkranz“:
Dreitägiges Liederfest vom 17.-19. Juli 2015
Anlässlich seines 175-jährigen Bestehens lädt der Gesangverein
Eichenkranz die gesamte Bevölkerung zu seinem großen dreitägigen Liederfest im Juli ein. Der Eintritt ist an allen drei
Tagen selbstverständlich frei, Gutes Essen und Trinken, viel
Gesang & Musik für jeden Geschmack und jedes Alter, beste
Laune und Sonnenschein (denn Petrus ist ein Sänger!) sind auf
jeden Fall dabei, wenn es gemäß unserem Jubiläumsmotto wieder heißt: „Singend durch ein ganzes Leben“.
Wir beginnen am Freitag, 17. Juli, 19 Uhr, mit dem Abend der
Jungen Stimme im Dauernheimer Pfarrhof. Neben jungen Gastchören und Solisten der Region sind unsere „Eichhörnchen“ unter
Gerd Harth, der Junge Chor sowie voraussichtlich der CrossoverChor unter Thomas Kiersch zu hören. Anschließend können alle
jungen Gäste beim Karaoke-Fun nach Lust und Laune ihre eigene Stimme erproben.
Am Samstag, 18. Juli, 19 Uhr, haben wir beim traditionellen Liederabend - ebenfalls im Dauernheimer Pfarrhof - die
175-Jahre-Chöre der Region bzw. deren Abordnungen sowie die
Chöre unserer Großgemeinde bei uns zu Gast, die alle Zuhörer
mit ihrem Gesang erfreuen.
Am Sonntag, 19. Juli, 11 Uhr, begrüßen wir unseren Partnerchor „Liederkranz“ aus Geraberg/Thüringen in der Dauernheimer Dreifaltigkeitskirche. Die befreundeten Sänger/innen werden
mit uns den Festgottesdienst zum Jubiläumsjahr unter der
Leitung von Pfarrer Martin Stenzel gestalten. Landrat Joachim
Arnold hat hierzu sein Kommen zugesagt. Im Anschluss locken
im Pfarrhof ein zünftiger Frühschoppen, ein deftiges Mittagessen
sowie unser mit hausgemachten Kuchen und Torten bestücktes
Kaffeebüffet. Nach weiteren Liedbeiträgen beider Chöre sorgt der
Musikverein Ober-Mockstadt für vielseitige Unterhaltung.
Wichtig: Sponsoren gesucht! Zur Erstellung unserer Festschrift suchen wir in den nächsten Wochen Gewerbetreibende
und Privatpersonen, die uns mit einer Spende bzw. einer Anzeige
unterstützen. Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Mitteilungsblatt Ranstadt
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Kleines PS: Sollte Petrus seine Noten vergessen haben und es
regnet doch, wird die jeweilige Veranstaltung in die Gemeindehalle verlegt.
Unser Partnerchor „LIederkranz“ aus Geraberg/Thüringen wird
unter Leitung von Brigitte Roth den Festgottesdienst am Sonntag,
19. Juli, mitgestalten.
Kulturverein Dauernheim
Erdbeerfest
Das traditionelle Erdbeerfest findet in diesem Jahr wieder am
Fronleichnamstag, Donnerstag, den 4. Juni 2015, an der Gemeindehalle statt. Wie gewohnt werden Kaffee und Kuchen vom
üppig bestückten Büffet, reichlich Erdbeerbowle und andere Getränke angeboten. Beginn ist um 14 Uhr.
Kartenbestellung für die Theaterfahrt
Die diesjährige Theaterfahrt unseres Vereins geht am Sonntag,
den 2.8.2015, wieder zur Freilichtbühne in Bad Vilbel. Aufgeführt
wird das Schauspiel »Die Päpstin« von Susanne Felicitas Wolf
nach dem gleichnamigen Bestseller-Roman von Donna Woolfolk
Cross.
»Dunkle Zeiten für freie Geister. Die unglaubliche Geschichte der
Päpstin Johanna: Eine junge Frau im Mittelalter, ohne Rechte,
Geld und Unterstützung kämpft sich an die Spitze der damaligen
Weltordnung. Ihre Widersacher sind Grausamkeit, Fanatismus,
Aberglaube und Unwissenheit.«
Für Busfahrt und Eintritt sind 35.- Euro zu zahlen. Nach einem
gemeinsamen Abendessen in Kloppenheim wird Rückkehr
gegen 23 Uhr sein. Karten können bei Hannelore Wirth, Tel.
06035/967780, verbindlich bestellt werden.
Nr. 5/2015
Turnverein „Jahn“ Dauernheim
2. Rundenwettkampf DTB-DanceCup
Nach dem ersten Rundenwettkampf am 8. März 2015, der erfolgreich verlief, haben sich die Tanzgruppen am Sonntag, dem 26.
April 2015, zum zweiten Rundenwettkampf in der Sporthalle der
Haupt- und Realschule Nidda getroffen.
Für die Jugend 12-19 Jahre und alle Erwachsenengruppen (18+,
30+ und 40+) war dies die Generalprobe für das hessische Landesturnfest vom 14.-17. Mai 2015 in Gießen.
Die Schülergruppen 10 Jahre und jünger; 12 Jahre und jünger
und 14 Jahre und jünger treffen sich am 27. Juni 2015 bei den
hessischen Schülermeisterschaften im Odenwald.
Am 2. Rundenwettkampf waren insgesamt 11 Tanzgruppen am
Start.
Hier die Teilnehmergruppen und die Ergebnisse:
WK 2 Schüler 10 Jahre und jünger
Platz 1: Tanzgruppe »Tanzalarm« vom TV Münster
Platz 2: Tanzgruppe Blitzchen vom TV Jahn 1909 Dauernheim
Platz 3: Tanzgruppe Little Dancer vom TV Goldbach
WK 4 Schüler 14 Jahre und jünger
Platz 1: Tanzgruppe Harmony vom TV Harheim
Platz 2: Tanzgruppe Liberty Schüler von der Sportvereinigung
Weiskirchen
WK 5 Jugend 12-19 Jahre
Platz 1: Tanzgruppe Liberty Jugend von der Sportvereinigung
Weiskirchen
WK 6 Erwachsene 18+
Platz 1: Tanzgruppe »zweipunktnull« vom TV Münster
Platz 2: Tanzgruppe Novita vom TV Münster
Platz 3: Tanzgruppe temptation vom TSF Heuchelheim
WK 7 Erwachsene A 30+
Platz 1: Tanzgruppe Cascaya vom TV Münster
WK 8 Erwachsene B 40+
Platz 1: Tanzgruppe Geli´s Dancers von der DJK-SSG Bensheim
Der Vorstand des TV Jahn 1909 Dauernheim gratuliert den Blitzen und dankt der Gruppe Drachenfeuer für ihre Helfertätigkeit
bei der Ausrichtung. Unsere Tanzgruppen »Blitzchen« und »Drachenfeuer« nehmen an den hessischen Schülermeisterschaften
am 27. Juni 2015 teil. Der Vorstand wünscht ihnen viel Erfolg.
Seniorenclub Dauernheim
Wir hatten einen schönen gemütlichen Nachmittag mit den Würtze - Zwillingen.
Dabei wurden Anni und Reinhold Faber zur Diamantenen Hochzeit, Gisela Herzberger zu ihrem 70., Inge Schmidt zum 78. und
Loni Magel zum 69. Geburtstag gratuliert. Wir wünschen Allen für
die Zukunft beste Gesundheit.
Nächstes Treffen ist am 10. Juni 2015, 14.30 Uhr kleiner Saal
Turnhalle mit einem „Bildvortrag“ von Jürgen ADAM.
Kuchenbäckerinnen für Monat Juni sind:
Ilse Waas, Edeltraud Wolf, Gisela Breukel, Gisela Herzberger
und Agnes Weiß.
Bekanntmachung:
Wir laden herzlich zu einem Schnuppernachmittag bei den Senioren „60 Plus“ ein. Else Holler und Gisela Herzberger würden
sich auf neue Mitglieder freuen. Der Seniorenclub besteht bereits
seit 30 Jahren. „Wir sind die Vorhut der Zukunft“ Die
Geselligkeit steht im Vordergrund. Das Zusammengehörigkeitsgefühl wird gestärkt.
Die Treffen finden jeden 2. Mittwoch eines Monats statt. Schaut
ganz einfach rein.
Wer keine längere Strecke laufen kann oder kein Auto hat, wird
auf Wunsch auch von zu Hause abgeholt!!
Siegerehrung der Blitzchen
Erneut konnten die Dauernheimer
Volleyballer das Double holen
Auch in diesem Jahr haben wir die Meisterschaft und das Pokalturnier in der Gau - Volleyball - Wettkampfrunde 2014 / 2015 für
uns entscheiden können.
Bei 9 Mannschaften mit einer Hin- und Rückrunde beendeten
die Volleyballer die Meisterschaft. In der Hinrunde verloren wir
gegen den ärgsten Konkurrenten aus Berstadt und waren bis
zum Rückspiel die Verfolger.
Das Rückspiel konnten wir dann mit 2 Gewinnsätzen für uns entscheiden und gaben bis zum Ende unseren ersten Platz nicht
mehr ab.
Mit 30:2 Punkten und 31:3 Sätzen holten wir die Meisterschaft
zum zweiten Mal hintereinander nach Dauernheim. Am 10. Mai
2015 wurde das Pokalturnier in Wölfersheim ausgetragen.
Auch hier nahmen 9 Mannschaften teil. Mit 16:0 Sätzen haben
wir das Turnier gewonnen und wurden erneut nach 2014 Pokalsieger.
Mitteilungsblatt Ranstadt
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Nr. 5/2015
Rocknacht in Bobenhausen
Meistermannschaft 2015
Abt. Wandern
Die Juni-Wanderung der Wanderabteilung des TV Jahn startet am Sonntag, den 21.6.2015, in Schmitten im Taunus. Von
der Bushaltestelle »Kirche« im Zentrum aus führt die ca. 10 km
lange Strecke zunächst durchs Tal des Niedgesbachs nach Finsternthal und weiter nach Treisberg. Von da geht es hinauf zum
Pferdskopf und wieder zurück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt
und Abfahrt mit Privat-PKW ist wie üblich um 9:00 Uhr an der Gemeindehalle. Es besteht wie immer Mitfahrgelegenheit. Die nächsten Monats-Wanderungen sind dann vorgesehen für Sonntag,
den 26.7., in Hailer (11 km) und Sonntag, den 23.8., in Karben
(9,5 km). Da diese Termine sich noch verschieben können, sollten unbedingt die eigentlichen Ankündigungen im Mitteilungsblatt
beachtet werden.
Mit ihrem stetig wachsenden Songrepertoire, etabliert in den
musikalischen Zeitzonen der 50´s, 60´s und 70´s, und mit Ihrer
mitreißenden, stilechten Bühnenshow verstehen es THE DiAMONDS ihr junges und stets jung gebliebenes Publikum in die
GOOD VIBRATIONS der Rockin´ Oldies zu versetzen. Mit Ihrem
einzigartigen rockigen Sound, den Rock, Rock´n´Roll- und Musikkrachern der vergangenen Musikepoche schaffen es THE
DiAMONDS bei jedem Event das Publikum mit in ihre Show
einzubeziehen, sie zum Tanzen, Klatschen und Mitsingen zu
bringen. Bei diesem Funfaktor auf und vor der Bühne bleibt kein
musikalisches Herz unberührt! Das umfangreiche Repertoire
wird durch authentische Instrumente und stilechte Outfits komplettiert. Durch die neuen Bandmitglieder Klaus Weigand (Keys,
Vocals) und Andy Ruhrmann (Drums), mit denen Bandleader
Sven Waldschmidt und Sängerin Corinna Waldschmidt schon
bei den Stubenrockern aktiv sind, verspricht man sich eine noch
größere Bandbreite an Musik wie bisher. Wenn THE DIAMONDS
am 18.7.15 ab 20.30 Uhr die Waldbühne in Bobenhausen zur
Oldie-Night stürmen, wird es auf jeden Fall einige rockige Überraschungen geben.
info
Die kleine Wandergruppe im April in Ockstadt
Kultur- und Sportverein
Bobenhausen I
Spende für Station Peiper
caRPark Nidda unterstützte den KSV Bobenhausen bei seiner traditionellen Maifeier und stellte zwei Gutscheine für jeweils eine geführte Segway-Tour zur Verfügung.
Die Gäste der Maifeier nahmen auch fleißig am Gewinnspiel teil,
denn die innovativen elektrisch betriebenen Segways machten
neugierig auf eine neue Art der Fortbewegung. Weitere Informationen auch unter www.mysegway.de. Der Erlös der Losverkäufe
wird in voller Höhe der Kinderkrebsklinik in Gießen als Spende
überwiesen. Vielen Dank an caRPark Nidda und unser neues
Vorstandsmitglied Patrick Finke für die Organisation.
für unsere leser
anzeigen-annahmeschluss beim verlag
montags, 12.00 Uhr
bei feiertagsvorverlegung einen werktag früher
ihr persönlicher ansprechpartner für:
geschäftsanzeigen
infobroschüren
beilagen-werbung
flyer
Kontakt
Thomas
Löffler-Wagenführ
mobil:
tel.:
fax:
01 60. 96 95 26 48
0 66 43. 96 27 - 0
0 66 43. 96 27 - 78
mail: [email protected]
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Industriestraße 9-11 · 36358 Herbstein
Mitteilungsblatt Ranstadt
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Nr. 5/2015
GESUNDHEIT
AUS IHRER APOTHEKE
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Nervöse Unruhe hat viele Gesichter
Schlafstörungen,
Ruhelosigkeit,
Reizbarkeit
ennen Sie das? Sie wälzen sich schlaflos von
K
einer Seite auf die andere und
zum inneren Gleichgewicht und
erholsamen Schlaf zurück. Das
wird von höchster Instanz bekönnen die Gedanken nicht stätigt: Das Bundesinstitut für
abschalten? Ursache ist nervöse Arzneimittel hat Lioran® speUnruhe, die entsteht, wenn ziell für die gezielte Behandwir immer wieder mit Stress, lung nervöser Unruhe und dedrückenden Sorgen oder zwi- ren Beschwerden zugelassen.
schenmenschlichen Proble- Darauf vertrauen
men bombardiert werden.
Betroffene
Jeder Mensch reagiert
Bei nervöser Unruhe fehlt dem
anders
Körper GABA (Gamma-AminoNervöse Unruhe hat viele Ge- buttersäure). GABA ist der körsichter. Der Eine leidet unter pereigene Nerven-Schutzstoff
innerer Anspannung und Ruhe- für den Stressabbau, der für
losigkeit, der Andere wird von unsere natürliche innere AusBauch- und Magen-Beschwer- geglichenheit sorgt. Hier setzt
den geplagt und den Näch- die einzigartige Wirkung von
sten quälen Schlafstörungen, Lioran® die Passionsblume an,
weil er abends nicht abschal- die den Körper gezielt anregt,
ten kann. Doch keine Sorge: wieder ausreichend GABA beLioran® die Passionsblume führt reit zu stellen. Beschwerden
Schlafstörungen sind oft die quälendste Beschwerde nervöser Unruhe.
Experten warnen dennoch vor der Einnahme starker Schlafmittel, weil sie
in die Abhängigkeit führen können. Die wahre Ursache des schlechten
Schlafes beseitigt selbst das stärkste Schlafmittel nicht: Die nervöse Unruhe
nervöser Unruhe wie die Schlafstörungen werden so schnell
überwunden, weil wir Belastungen des Alltags besser verkraften. Die Universität Würzburg hat die Passionsblume
schon 2011 zur Arzneipflanze
des Jahres gewählt, weil ihr
Wirkprofil einfach einmalig ist.
gibt den hochwertigen Passionsblumen-Extrakt bereits
innerhalb von 30 Minuten frei
und beginnt, ihre entspannende, ausgleichende und
angstlösende Wirkung zu entfalten. Für einen erholsamen
Schlaf hat sich die Einnahme
von zwei Kapseln eine Stunde
vor dem Zu-Bett-Gehen beWirkt schnell, das spürt
währt. Für die innere Ausman
geglichenheit am Tag sorgen
Die kleine grüne Lioran ®- je nach Bedarf ein bis drei
Kapsel ist leicht zu schlucken, Lioran®-Kapseln.
Lioran ® die Passionsblume. Wirkstoff: Passionsblumenkraut-Trockenextrakt. Anwendungsgebiete:
Nervöse Unruhezustände. Enthält Lactose. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Niehaus Pharma GmbH & Co. KG, 55218 Ingelheim.
Gasteo®– wenn’s im Magen
drückt und zwickt.
Gasteo® hilft bei leichten krampfartigen Beschwerden, spürbar als Magenschmerzen, Magendruck, Magenverstimmung
und bei Völlegefühl, Blähungen und leichter Übelkeit.
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Traditionell. Rein pflanzlich. Nur echt mit
dem Gänsefingerkraut auf der Packung!
Gasteo® − Magen gut. Alles gut.
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Linderung von leichten Verdauungsbeschwerden
(z. B. Völlegefühl, Blähungen), sowie leichten krampfartigen Beschwerden im Magen-DarmTrakt ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung. Rezeptfrei in Apotheken.
Mitteilungsblatt Ranstadt
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BAUMFÄLLARBEITEN
Obstbaumschnitt - Heckenschnitt - Wurzelausfräsungen
mit Abfuhr des gesamten Schnittgutes führt aus
- seit über 30 Jahren:
Fa. Volp · Telefon 0 60 36 / 51 44
Nr. 5/2015
Wir sagen DANKE
Wir bedanken uns, auch im Namen unserer Eltern,
ganz herzlich für die vielen Glückwünsche
und Geschenke anlässlich unserer
Konfirmation.
Ambulanter Pflegedienst
Besonders bedanken wir uns bei
Herrn Pfarrer Stenzel für die schöne Konfirmandenzeit.
Professionelle ambulante Alten- und Krankenpflege sofort, vorübergehend oder langfristig
Doreen Schumacher
Hauptstraße 18 · 63691 Ranstadt
Telefon 0 60 41 - 82 34 77
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Zulassung für alle
Kranken- und Pflegekassen
Urlaub auf dem Bauernhof
im Pfaffenwinkel (Oberbayern)
Malte Ahrensmeier
Ahrensmeier, Stef
Stefan Baß, Nicolas Kautz,
Luis Nies, Helena Nikolajew, Mara Pauly,
Robin Rullmann, Lena Schäfer,
Selina Wirth
Dauernheim, im Mai 2015
Familienanzeigen online gestalten unter www.anzeigen.wittich.de
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