online unter www.wittich.de Jahrgang 24 Freitag, den 29. Mai 2015 Nummer 5 Sicher sein – Richtiges Handeln in Notsituationen Unwetter, Feuer, Hochwasser und andere Gefahrenlagen: Wie können Sie sich schützen? FREITAG 26.06.2015 Einlass 18.30 Uhr, Beginn 19.15 Uhr, Bürgerhaus Ranstadt Die Veranstaltung ist kostenlos. ! g n u d Einla Informationen geben: Gemeinde Ranstadt, Feuerwehren der Großgemeinde, Wetteraukreis, Notfallseelsorge, Verkehrswacht, Hilfsdienste GEMEINDE RANSTADT en Information Allgemeine nstadt, Gemeinde Ra für Bürger der wasser och rkregen/H Sta vom die d und betroffen sin gnisse Schadenserei für künftige RANSTADT Mitteilungsblatt Ranstadt -2- Nr. 5/2015 Ranstadt - Ortsbegehung Neues Wohnen in alten Häusern Ein wichtiges Ziel des Dorfentwicklungsprogramms ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der historischen Ortskerne. Mit dem in Ranstadt aufgelegten Förderprogramm besteht nun in allen Ortsteilen der Gemeinde die Möglichkeit, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an historischen Hofanlagen und alten Gebäuden mit finanzieller Unterstützung durchzuführen. Für diese und andere Maßnahmen werden privaten Bauherren bzw. den Eigentümern im Fördergebiet Zuschüsse bis zu 35 % der förderfähigen Netto-Baukosten, maximal 45.000 Euro, pro Objekt/Gebäude bereitgestellt. Um einen ersten Überblick über die Anwendung und Umsetzung des Förderprogramms zu erhalten hatte Bürgermeisterin Caecilia Reichert-Dietzel interessierte Bürgerinnen und Bürger am Samstag 09.05.2015 zu einem Ortsrundgang in Dauernheim und Ober-Mockstadt eingeladen. In den beiden Ortsteilen wurden zusammen mit Hartmut Kind, als Vertreter des Büro SP PLUS, Bad Nauheim, Anwesen besichtigt, wo bereits die Eigentümer durch bisher ohne Förderung der Dorfentwicklung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung von attraktivem Wohnraum realisiert haben. Die besichtigten Hofanlagen stehen unter Denkmalschutz somit Beispiele, die verdeutlichen, wie in Zusammenarbeit zwischen Denkmalpflege und Eigentümern interessante und zukunftsweisende Lösungen für die Nutzung alter Bausubstanz gefunden werden können. Das Projekt in Dauernheim von zeigt in beeindruckender Weise, wie junge Bauherren mit handwerklichem Geschick und erheblicher Eigenleistung eine Hofreite mit altem Wohnhaus und mehreren großen ehemaligen Wirtschaftsgebäuden in Teilen umgenutzt haben. Zielsetzung der Maßnahmen der Bauherren Matthias Kristen und Tina Rupprecht war die Erhaltung der historischen Fassaden mit Sandsteinsockeln und des Fachwerks, die Wandverkleidung mittels einer Holzschalung als Witterungsschutz, die Verlegung von traditionellen Tonziegeln als Dacheindeckung und der Einbau von Holzfenstern nach historischem Vorbild. „Wir haben genau nach diesem Anwesen gesucht und sind in Dauernheim fündig geworden. Hier in der Kirchbergstraße können wir unsere Wohnwünsche erfüllen und unser handwerklichen Fertigkeiten einsetzen. Wir fühlen uns in Dauernheim sehr wohl, da wir schon nach kurzer Zeit in die Dorfgemeinschaft aufgenommen wurden und große Unterstützung erfahren haben“, so die Bauherren. In Ober-Mockstadt erläutert Michael Ruppert, wie er über viele Jahre hinweg die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Nebengebäuden durchgeführt hat. „Das ist eine Aufgabe für mehrere Generationen. Darauf haben wir uns eingestellt, als wie uns entschieden haben, das Familien-Anwesen zu übernehmen. Wir gehen Schritt für Schritt vor und wollen nicht nur, das Alte erhalten, sondern auch moderne Gestaltungsmöglichkeiten verwirklichen“, so der Bauherr. Er zeigt den Teilnehmern während der Besichtigung, die attraktiv umgebauten Wohnräume in den ehemaligen Scheunen- und Stallgebäude. Auch hier kamen moderne Materialien wie Stahl und Glas als zeitgemäße Gestaltungselemente zum Einsatz, die im Kontext zur historischen Bausubstanz stehen. Bürgermeisterin Reichert-Dietzel wie auch die anderen Teilnehmer waren erfreut und gleichzeitig erstaunt über die vielen Möglichkeiten, wie historische Bausubstanz zu modernen Wohnzwecken umgebaut und saniert werden kann. Mit dem Dorfentwicklungsprogramm erhofft sich die Bürgermeisterin einen wichtigen Impuls zur Innenentwicklung und Stärkung der Ortskerne. Im Rahmen des Förderprogramms steht für private Eigentümer und Bauherren eine kostenlose Beratung zur Verfügung. Das Büro SP PLUS aus Bad Nauheim und das Amt für Strukturförderung beim Landrat des Wetteraukreises in Friedberg führt die Beratungen zu festen Terminen durch. Informationskasten Termine für die private Bauherrenberatung In den abgegrenzten Fördergebieten der Ortsteile der Gemeinde Ranstadt (einzusehen im Rathaus zu den Öffnungszeiten) kann in 2015 für sanierungswillige Bauherren eine kostenlose Beratung im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms angeboten werden. Folgende Beratungstermine werden für das Jahr 2015 noch angeboten: Mittwoch, 10.06.2015 Mittwoch, 15.07.2015 Mittwoch, 12.08.2015 Mittwoch, 16.09.2015 Mittwoch, 14.10.2015 Mittwoch, 11.11.2015 Mittwoch, 16.12.2015 Beratungen sind möglich in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr. Für Ausnahmefälle (z.B. Berufstätige) ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich. Die Beratungstermine werden individuell mit den Bauherren jeweils zu den angegebenen Zeiten vereinbart. Terminvereinbarung SP PLUS Planung | Beratung | Moderation Wingertstraße 28, 61231 Bad Nauheim Tel 0 60 32 / 80 40 89-0 Mitteilungsblatt Ranstadt -3- Nr. 5/2015 · Hochwasserrisikomanagementpläne Mit der Richtlinie der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen finden sich in den §§ 73 ff. Wasserhaushaltsgesetz. Im Verfahren zur Aufstellung der Hochwasserrisikomangementpläne ist auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung anzuwenden. Nach § 14 i, 9 Abs. 1 - 1b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 73 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 bis 7 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplanes für das Einzugsgebiet der Nidda und der dazugehörige Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung liegen einen Monat lang, und zwar vom 1. Juni 2015 bis einschließlich 1. Juli 2015 bei der Kreisverwaltung des Landkreises Gießen, Riversplatz 1 9 in 35394 Gießen, Raumnr. E106, während der Dienststunden Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr und bei der Kreisverwaltung des Wetteraukreises, Homburger Straße 17 in 61169 Friedberg (Hessen), Raumnr. 225, während der Dienststunden Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und bei der Stadtverwaltung der Stadt Schotten, Bauabteilung, Vogelsbergstraße 184 in 63679 Schotten, 1. OG, Raumnr. 25, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und bei der Stadtverwaltung der Stadt Frankfurt am Main, Umweltamt, Galvanistraße 28 in 60486 Frankfurt am Main, 2. Stock, Raumnr. 226, während der Dienststunden Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 15:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 13:30 Uhr für jede Person zur Einsicht aus. Der Entwurf ist außerdem auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) unter der Adresse http://www.hlug.de/start/wasser/hochwasser/hochwasserrisikomanagementplaene/nidda.html einsehbar. Dort ist nach Abschluss dieses Verfahrens auch der endgültige Hochwasserrisikomanagementplan zu finden. Bedenken gegen den Entwurf bzw. Anregungen hierzu sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Auslegung, also bis spätestens den 1. August 2015 bei den auslegenden Stellen oder beim Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt-, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. Für den Hochwasserrisikomangementplan für den Einzugsbereich der Nidda besteht gemäß § 14 b Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1.3 des UVPG die Pflicht zu einer Strategischen Umweltprüfung gemäß §§ 14 a ff. UVPG. Für die Aufstellung des Hochwasserrisikomanagementplanes für den Einzugsbereich der Nidda ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dezernat 41.2 (Oberflächengewässer) zuständig. Auskünfte zum Verfahren, insbesondere zu der stattfindenden Öffentlichkeitsbeteiligung erteilen Herr Charissé (Tel.: 069 / 2714 - 3938; Mail: [email protected]) und Frau Geselle (Tel.: 069 / 2714 - 3910; Mail: [email protected]). Der Hochwasserrisikomangementplan enthält · die Hochwassergefahrenkarten mit der Angabe, wo das Hochwasser bei welchem Hochwasserereignis wie hoch stehen wird, die Hochwasserrisikokarten mit der Angabe, welche Rechtsgüter bei diesem Hochwasserereignissen betroffen sein werden, · die Maßnahmenstreckbriefe mit der Angabe, welche einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorgeschlagen werden, sowie · den eigentlichen Managementplan, der eine Darstellung des Einzugsgebietes der Nidda, eine Bewertung und Beschreibung der Hochwassergefahr und des Hochwasserisikos und die Hochwasserrisikomanagementplanung enthält. Mit der jetzigen Offenlegung wird den Bürgerinnen und Bürgern eine formelle und umfassende Gelegenheit geboten, sich zu dem Entwurf des Planes zu äußern sowie Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden vom Regierungspräsidium Darmstadt geprüft und gegebenenfalls in den endgültigen Plan eingearbeitet, bevor dieser durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt wird. Frankfurt, den 22. Mai 2015 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters der Gemeinde Ranstadt 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ranstadt hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2015 den Tag für die Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters für Sonntag, den 27. September 2015 festgelegt. Die mögliche Stichwahl wird am Sonntag, den 11. Oktober 2015 stattfinden. 2. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit gewährt. Die Gemeinde Ranstadt umfasst 5 Ortsteile mit 4.927 Einwohnern. Das Ende der Amtszeit der derzeitigen Stelleninhaberin ist der 31. Dezember 2015. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 Hessische Gemeindeordnung bzw. nach § 22 Abs. 3 Hessische Landkreisordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 3 hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend. Zusätzliche Informationen zu der Stelle können beim Fachbereich Ordnung im Rathaus der Gemeinde Ranstadt, Hauptstr. 15, 63691 Ranstadt, erfragt werden. 3. Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters der Gemeinde Ranstadt aufgefordert. Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Mitteilungsblatt Ranstadt -4- Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Tags der Geburt, Geburtsorts, Berufs oder Stands und der Anschrift der Hauptwohnung aufzuführen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt. Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Vertretungskörperschaft der Gemeinde oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft der Gemeinde von Gesetzes wegen Vertreter hat. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Die Zahl der Gemeindevertreter in der Gemeinde Ranstadt beträgt 23. In den im vorletzten Absatz beschriebenen Fällen müssen also mindestens 46 gültige Unterstützerunterschriften vorgelegt werden. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuch. Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, den 20. Juli 2015 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter der Gemeinde Ranstadt, Hauptstr. 15, 63691 Ranstadt, einzureichen. Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen: Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist, eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt, Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahl- Nr. 5/2015 berechtigung, bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde. Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 20. Juli 2015 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Ranstadt, den 05. Mai 2015 Der Wahlleiter Bernd Stiebeling Werbeanlagensatzung (WAS) der Gemeinde Ranstadt Aufgrund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl I Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl I Seite 817) in Verbindung mit den §§ 71 bis 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 14.01.2005 (GVBl I Seite 14), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.12.2009 (GVBl I Seite 635) sowie der §§ 16, 17 18 und 38 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 8. Juni 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl I Seite 817) und des § 8 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 vom 31.05.2013 (BGBl I, S. 1388) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ranstadt in der Sitzung am 25.02.2015 die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Gegenstand (1) Diese Satzung gilt für alle Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) und Automaten. (2) Anlagen der Außenwerbung sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen sowie mobile Werbeeinrichtungen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen und Schaukästen, sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen. (3) Automaten im Sinne dieser Satzung sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die regelmäßig nach Einwurf von Geld oder einer Wertmarke selbsttätig oder teilweise selbsttätig Waren abgeben und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. (4) Die Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Ranstadt sowie abweichende Festsetzungen in rechtswirksamen Bebauungsplänen der Gemeinde Ranstadt bleiben unberührt. § 2 Geltungsbereich (1) Diese Satzung findet innerhalb aller Ortsdurchfahrten (B 275, B 457, L 3187, K 196, K 198, L 3194, K 197) sowie deren anbindenden Ortsstraßen in den Grenzen, wie sie in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt sind, Anwendung. (2) Der als Anlage beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Satzung. § 3 Genehmigungspflicht (1) Das Errichten, Anbringen, Aufmalen, Aufstellen, Ändern und Betreiben von Werbeanlagen, einschließlich Automaten im Geltungsbereich dieser Satzung bedarf abweichend von § 63 Abs. 1 Nr. 10 der Hessischen Bauordnung der Genehmigung durch die Gemeinde Ranstadt. (2) Genehmigungsfrei sind: 1. Hinweisschilder bis zu einer Größe von 1,0 qm (Ansichtsfläche), die flach anliegen, sofern sie keine Waren anpreisen; 2. Beschriftungen von Schaufenstern sowie Zettel- und Bogenanschläge an Schaufenstern oder in Schaukästen, wenn sie nur vorübergehend angebracht sind; Mitteilungsblatt Ranstadt 3. Fahnen und Transparente an der Stätte der Leistung während der Dauer von*Jubiläums- und Räumungsverkäufen im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der jeweils gültigen Fassung und während zweier Wochen aus Anlass von Geschäftseröffnungen. 4. Werbeanlagen an Gebäudefassaden, die geeignet sind, dem jeweiligen Straßenraum ein weihnachtliches Gepräge zu geben und die dem Herkommen entsprechen, sechs Wochen vor Weihnachten bis zu darauf folgenden 6. Januar , wenn sie mit § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 vereinbar sind. (3) Die Genehmigung für eine Werbeanlage wird grundsätzlich unter dem Vorbehalt des Widerrufes erteilt. Sie kann befristet werden. § 4 Allgemeine Anforderungen (1) Werbeanlagen und Automaten sind so anzuordnen, zu errichten, zu unterhalten und zu gestalten, dass sie sich nach Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe und Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander in das Straßen- und Ortsbild einfügen und das Erscheinungsbild des Gebäudes, an dem sie angebracht werden, nicht beeinträchtigen. (2) Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn Werbeanlagen und Automaten 1. regellos angebracht werden, 2. durch übermäßige Größe, grelle Farbe, Ort oder Art der Anbringung aufdringlich wirken oder 3. unansehnlich, beschädigt, entstellt oder verschmutzt sind. § 5 Ort und Anzahl der Werbeanlagen (1) Werbeanlagen dürfen mit Ausnahme der aufgrund eines gültigen öffentlich-rechtlichen Vertrages durch die Gemeinde Ranstadt freigegebenen Werbemöglichkeiten nur an der Stätte der Leistung und auf der der Straße zugewandten Seite eines Gebäudes angebracht werden. (2) Werbeanlagen an Gebäuden sind nur im Bereich des Erdgeschosses oder unterhalb der Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von fünf Metern oder der Straßenoberfläche zulässig. An denkmalgeschützten Gebäuden können mit denkmalschutzrechtlicher Genehmigung Ausnahmen zugelassen werden. (3) An einem Gebäude ist je Gewerbebetrieb oder sonstiger Arbeitsstätte in der Regel nur eine einzige Werbeanlage je Straßenseite zulässig. Die Produktwerbung muss bei einer gemischten Werbeanlage hinter der Firmenbezeichnung deutlich erkennbar zurückstehen. Sind mehrere werbeberechtigte Nutzer in einem Gebäude vorhanden, so sind die Werbeanlagen gestalterisch aufeinander abzustimmen (Ladenpassagen etc.). (4) Schaufenster und Eingangstüren aus 50 % Glas dürfen nur insoweit beklebt, angestrichen oder verdeckt werden, als nicht mehr als 30 % jeder einzelnen Glasfläche in Anspruch genommen wird. Dies gilt nicht für Sonderwerbungen, die einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen nicht übersteigen. -5- Nr. 5/2015 Mitteilungsblatt Ranstadt -6- (5) Werbeanlagen an privaten Wohngebäuden im Bereich von Wohnanlagen sind unzulässig. Anlagen an Gebäuden, die im Bereich von Mischgebiet/ Dorfgebiet liegen, können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Straßenansicht nicht beeinträchtigt wird. § 6 Werbeanlagen an Gebäuden (1) Parallel zur Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen (Flachwerbung) dürfen einschließlich ihrer Unterkonstruktion nicht tiefer als 0,25 m, nicht höher als 0,60 m und nicht länger als 7/10 der Gebäudefront bzw. Fassadenabschnittes sein. (2) An Baudenkmalen und im Bereich von denkmalgeschützten Gesamtanlagen ist Flachwerbung grundsätzlich nur in Form von hinterleuchteten Einzelbuchstaben sowie Leuchtstoff- oder Glühlampenbuchstaben bzw. Schriftzügen aus geformten Glasröhren zulässig. Ausnahmsweise kann eine einteilige Flachwerbung zugelassen werden, wenn das Gehäuse nicht größer als die Aufschrift ist und eine Schreibbzw. Zierschrift verwendet wird. (3) Der Abstand aller Teile von senkrecht zur Gebäudefront angebrachten Werbeanlagen (Ausleger) darf nicht größer als 1,00 m zur Gebäudefront sein. Ausleger müssen 0,7 m von der Bordsteinkante zurückbleiben und eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 3,00 m haben. Gehäuse dürfen eine Tiefe von 0,25 m nicht überschreiten und müssen so hergestellt werden, dass ihre Stirnflächen und Zargen nicht leuchten. An Baudenkmalen und im Bereich von denkmalgeschützten Gesamtanlagen muss die einteilige Werbeanlage von einem schmiedeeisernen Ausleger gehalten werden. Die Schildgröße darf eine Höhe und Breite von jeweils 80 cm nicht überschreiten. Schmiedeeiserne Verzierungen zählen nicht zur Schildgröße. Je Fassadenabschnitt ist nur ein Ausleger zulässig. Einzelkultur- denkmäler bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. (4) Die tragenden oder die Gestaltung eines Gebäudes prägenden Bauteile, wie Stützen, Pfeiler, Erker, Lisenen, Gesimse, Ornamente, Fensterläden, Inschriften und Gedenktafeln dürfen von den Werbeanlagen nicht bedeckt, verdeckt oder überschnitten werden. Von Fassadenprofilierungen müssen die Werbeanlagen einen Abstand von mindestens 0,10 m einhalten und dürfen nicht auf Fassaden benachbarter Häuser übergreifen. (5) Die Beleuchtung der Werbeanlagen und Schaukästen muss blendfrei sein; die Verwendung von Lauf-, Wechsel oder Blinklicht ist unzulässig. Das Anstrahlen oder Hinter-leuchten von Werbeanlagen darf nur mit weißem Licht erfolgen. Kabel und sonstige technische Hilfsmittel von beleuchteten Werbeanlagen sind verdeckt anzubringen. (6) Die farbliche Gestaltung der Werbeanlagen ist auf die Umgebung, insbesondere auf bereits vorhandene Werbeanlagen abzustimmen; floureszierende und phosphoreszierende Farben dürfen nicht verwendet werden. (7) Werbeanlagen mit senkrecht untereinander gesetzten Buchstaben oder Emblemen sind unzulässig. (8) Anschlagtafeln und Schaukästen dürfen eine Fläche von 1 qm nicht überschreiten. Die Tiefe der Anschlagtafel und Schaukästen darf höchstens 0,15 m betragen; geringere Tiefen können aus gestalterischen Gründen oder aus Gründen der Verkehrssicherheit gefordert werden. An Baudenkmalen ist die Anbringung von Anschlagtafeln und Schaukästen unzulässig. Nr. 5/2015 § 7 Unzulässige Werbeanlagen (1) Werbeanlagen sind unzulässig 1. in Vorgärten, an Böschungen, Brückengeländer, Aufschüttungen und sonstigen Freiflächen 2. an Einfriedigungen (Mauern, Zäunen) mit Ausnahme von flach anliegenden Hinweisschildern, sofern sie keine Waren anpreisen. 3. an Bäumen, Leitungsmasten, Straßenlaternen, Ampelanlagen, Verkehrszeichen und ähnlichen Einrichtungen, 4. an Toren, Fensterläden, Markisen und Türen, ausgenommen Ladentüren und in Schaukästen, 5. an oder in Schaufenstern und an Ladentüren, sofern sie nicht auf die Angabe des Namens des Geschäftes, der Branche oder eines Überbegriffs des angebotenen Warenoder Dienstleistungssortiments beschränkt sind und soweit sie nicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 genehmigungsfrei sind, 6. an historischen öffentlichen Gebäuden Mitteilungsblatt Ranstadt -7- Nr. 5/2015 (2) Unzulässig sind ferner: 1. Werbeanlagen, bei denen die Werbung für die eigene Leistung oder der eigene Namen gegenüber einer Fremdwerbung, z.B. Markenreklame, in den Hintergrund tritt, 2. Fahnen und Transparente mit Ausnahmen der Zeiträume, in denen sie gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 befristet genehmigungsfrei zugelassen sind, 3. Scharf gebündeltes Licht (Himmelstrahler) sowie Bild- und Schriftprojektoren, 4. bewegliche Werbeanlagen; 5. feststehende Markisen außer über den Fenstern des Erdgeschosses. § 8 Automaten Die Anbringung von Automaten an Baudenkmalen ist unzulässig. § 9 Ausnahmen und Befreiungen Von den Vorschriften dieser Satzung können gemäß § 68 der Hessischen Bauordnung Ausnahmen und Befreiungen unter den dort genannten Voraussetzungen gewährt werden. Dies gilt insbesondere für nicht dauerhaft angebrachte Werbung, wie z.B. bei Ortsfesten, Wahlen (Bundestag, Landtag, Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen, Europawahlen) und an Veranstaltungen für Vereine sowie zu den Feiertagsfestlichkeiten. § 10 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 82 Abs. 1 Nr. 19 der Hessischen Bauordnung handelt, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen: 1. § 3 Abs. 1 Anlagen der Außenwerbung errichtet, anbringt, aufmalt, aufstellt, ändert oder betreibt bzw. errichten, anbringen, aufmalen, aufstellen, ändern oder betreiben lässt, ohne im Besitz einer Baugenehmigung zu sein. 2. entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 3 unansehnliche, beschädigte, entstellte oder verschmutzte Werbeanlagen oder Automaten betreibt. § 11 Übergangsbestimmungen Die Vorschriften dieser Satzung gelten auch bei Erneuerungen von zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung rechtmäßig bestehenden Werbeanlagen und Automaten. Diese Werbeanlagen und Automaten sind gemäß § 4 Abs. 2 Nr.3 zu unterhalten. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ranstadt, 27.01.2015 Cäcilia Reichert-Dietzel Bürgermeisterin Impressum: BÜRGERZEITUNG mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen erscheint monatlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 36358 Herbstein, Industriestraße 9-11, Telefon 06643/9627-0, Telefax Redaktion 06643/9627-77, Telefax Anzeigen 06643/9627-78. Internet-Adresse: www.wittich.de, E-Mail-Adresse: [email protected], Geschäftsführung: Hans-Peter Steil, Produktionsleitung: Frank Vogel Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Bürgermeisterin. Verantwortlich für den übrigen redaktionellen Teil: Raimund Böttinger, Tel. 06643/9627-0. Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt, Tel. 06643/9627-0. Alle erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Innerhalb des Verbreitungsgebietes wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos an jeden normal erreichbaren Haushalt zugestellt. Im Bedarfsfall Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von 2,50 E (inkl. Porto und 7% MwSt.). Für unaufgefordert eingereichte Manuskripte, Fotos und/oder Datenträger übernimmt der Verlag keinerlei Gewähr oder Haftung und sendet diese nicht zurück. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder andere durch den Verlag nicht zu verschuldender Ereignisse besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Mitteilungsblatt Ranstadt -8- Gemeindeverwaltung Ranstadt Hauptstraße 15, 63691 Ranstadt Tel. 06041/9617-0 Telefax: 06041/ 9617-33 Telefax Bauverwaltung: 06041/9617-32 E-Mail: [email protected] www.ranstadt.eu Bereitschaft in Notfällen (Wasserrohrbruch etc.) außerhalb der Dienstzeiten 0170/7041031 Neue Öffnungszeiten Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger der Großgemeinde Ranstadt, seit einiger Zeit hat die Gemeinde Ranstadt neue Öffnungszeiten. Hierzu wurde der Dienstag als Bürotag für die Verwaltungsbediensteten eingerichtet und ist für den Kundenverkehr nicht geöffnet. Dieser Bürotag dient zur Abarbeitung aller Tätigkeiten der Mitarbeiter/Innen innerhalb der Verwaltung. Wir sind Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie Ihre Behördengänge für die angebotenen Öffnungszeiten des Rathauses einplanen und wirklich nur notfallseitig dienstags die Präsens der Mitarbeiter/Innen in Anspruch nehmen. Für Ihr geschätztes Verständnis danken wir Ihnen. Ihre Bürgermeisterin Cäcilia Reichert-Dietzel und das Rathausteam Der kurze Draht ins Rathaus ! Liebe Bürgerinnen u. Bürger, wir bieten künftig an, telefonische Anfragen direkt an die Fachabteilungen im Hause zu richten. An folgenden Tagen erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch. Vormittags Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr außer dienstags Nachmittags Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Ansonsten steht Ihnen die wöchentliche Sprechstunde Montag - Freitag von 8.00 -12.00 Uhr außer dienstags Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr gerne zur Verfügung. Assistenz Bürgermeisterin, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Zi. 2 Silke Schmidt-Bernhardt 06041/9617-11 [email protected] Anika Schmid 06041/9617-10 [email protected] Fachstelle Bürgerbüro Zi. 3 Ingeborg Herche 06041/9617-17 [email protected] Fachbereich Jugend und Soziales Zi. 3 Lukas Glaeser 06041/9617-20 [email protected] Fachbereich Ordnung und Fachstelle Personenstandswesen Zi. 4 Bernd Stiebeling 06041/9617-19 [email protected] Fachstelle Kasse Zi. 5 Silvia Stede 06041/9617-30 [email protected] Kerstin Griebel 06041/9617-15 [email protected] Fachbereich Personal Zi. 7 Anna Kaiser 06041/9617-22 [email protected] Fachbereich Finanzen und Hauptverwaltung Annemarie Schmidt 06041/9617-16 [email protected] Nr. 5/2015 Fachbereich Finanzen, Fachstelle Veranlagung und Steuern Zi. 6 Martina Grauling 06041/9617-14 [email protected] Gerold Reuhl 06041/9617-13 [email protected] Fachbereich Bauen Zi. 9 Edgar Biermann 06041/9617-24 [email protected] Verena Pfannmüller 06041/9617-25 [email protected] Fachstelle Natur- und Landschaftspflege Zi. 9 Volker Meub 06041/9617-23 [email protected] Fachstelle Bauordnungs- und Bauplanungsrecht Zi. 10 Beate Schmidt 06041/9617-26 [email protected] Wir verbinden mit dem „Kurzen Draht ins Rathaus“ die Hoffnung, dass Sie auf direktem Wege ihre Anliegen vorbringen können. Selbstverständlich können Sie Ihr Anliegen auch auf die E-Mail Adresse [email protected] senden. Informationen der Gemeinde können Sie gerne über unsere Homepage www.ranstadt.eu beziehen. Ortsgericht Bernd Stiebeling 06041/9617-19 Schiedsamt Bernhard Eberling 06041/4278 Kindergärten Ranstadt 06041/6230 Dauernheim 06035/18394 Bürgerhäuser Ranstadt 06041/1294 Ober-Mockstadt 06041/5218 Dauernheim 06035/2267 Feuerwehrgerätehäuser Ranstadt 06041/4007 Ober-Mockstadt 06041/352 Dauernheim 06035/4926 Bobenhausen 06046/2077 Bellmuth 06041/50604 Nachbarschaftshilfe 06041/961740 0157/87190700 Hospizhilfe Büdinger Land e.V. 0151/10703268 Diakoniestation Ranstadt 06041/90530 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Ranstadt Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz v. 27.05.2013 (GVBl. I S. 218), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) und des § 41 der Friedhofsordnung der Gemeinde Ranstadt vom 23.05.2012 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 13.10.2014 für die Friedhöfe der Gemeinde Ranstadt folgende beschlossen: Satzung (Gebührenordnung) I. Gebührenpflicht §1 Gebührenerhebung Für die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Gemeinde Ranstadt vom 23.05.2012 sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. §2 Gebührenschuldner (1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind: a) Die Antragstellerin oder der Antragsteller. b) Bei Bestattungen die Personen, die nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) bei Verstorbenen die erforderlichen Sorgemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Totenruhe zu veranlassen haben. Angehörige in diesem Sinne sind der Ehegatte, der Lebens- Mitteilungsblatt Ranstadt -9- partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister sowie Adoptiveltern und -Kinder. Lebte der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes in einem Krankenhaus, einer Pflege- oder Gefangenenanstalt, einem Heim, einer Sammelunterkunft oder einer ähnlichen Einrichtung, so ist der Leiter/-in dieser Einrichtung oder deren Beauftragte Verpflichteter im obigen Sinne, wenn Angehörige innerhalb der für die Bestattung bestehenden Zeit nicht aufzufinden sind. c) Bei Umbettungen und Wiederbestattungen i. S. v. § 13 Abs. 3 der Friedhofsordnung ausschließlich die Antragstellerin oder der Antragsteller. d) Diejenige Person, die sich der Gemeinde Ranstadt gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat, (2) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. §3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofsordnung. (2) Die Gebühren sind 4 Wochen nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig. §4 Rechtsbehelfe/Zwangsmittel (1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. II. Gebührenarten §5 Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle (1) a) b) (2) a) c) und des Aufbahrungsraumes/der Friedhofskapelle Für die Benutzung der Leichenhalle werden folgende Gebühren erhoben: Aufbewahrung einer Leiche 128,00 EUR Benutzung einer Kühlzelle je angefangenen Tag 40,00 EUR Für die Benutzung des Aufbahrungsraumes/der Friedhofskapelle werden folgende Gebühren erhoben: Reinigung nach Ausschmückung 55,00 EUR Für die Benutzung der Trauerhalle anlässlich einer Trauerfeier 161,00 EUR §6 Bestattungsgebühren (1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes werden folgende Gebühren erhoben: a) Bei der Bestattung der Leiche Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 1) in einer Reihengrabstätte 721,00 EUR 2) in einer Wahlgrabstätte aa) Erstbestattung 721,00 EUR bb) jede weitere Bestattung 721,00 EUR b) Bei der Bestattung der Leiche Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1) in einer Reihengrabstätte 288,00 EUR 2) in einer Wahlgrabstätte aa) Erstbestattung 288,00 EUR bb) jede weitere Bestattung 288,00 EUR (2) Bei der Beisetzung von Aschenresten werden für das Ausheben und Schließen eines Grabes folgende Gebühren erhoben: Für die Beisetzung: a) in einer Urnenreihengrabstätte 360,00 EUR b) in einer Urnenwahlgrabstätte (je Urne) 360,00 EUR c) in einer Grabstätte für Erdbestattung 360,00 EUR d) in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen 360,00 EUR e) in einer Baumgrabstätte 360,00 EUR (3) Für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten gemäß § 10 Abs. 4 der Friedhofsordnung sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % der vollen Gebühr berechnet. Nr. 5/2015 (4) Gebühren für das Gestellen von Hilfskräften (z.B. Sarg- und Urnenträger), je Hilfskraft 60,00 EUR (5) Die Bestattung von totgeborenen Kindern, die vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats verstorben sind und Föten in einem Sammelbestattungsfeld erfolgt kostenlos. §7 Umbettungsgebühren Für die tatsächliche Umbettung werden keine Gebühren erhoben, da diese Leistung von Beauftragten (Fremdfirmen) durchgeführt wird. §8 Erwerb des Nutzungsrechts an (1) a) b) (2) einer Reihengrabstätte und Urnenreihengrabstätte Für die Überlassung einer Reihengrabstätte für die Dauer von 30 Jahren und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen werden folgende Gebühren erhoben: Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres 919,00 EUR Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres 1.304,00 EUR Für die Überlassung einer Urnenreihengrabstätte für die Dauer von 30 Jahren werden erhoben 893,00 EUR §9 Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten (1) Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit gem. § 21 Abs. 1 der Friedhofsordnung) und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen werden folgende Gebühren erhoben: a) Für ein einstelliges Wahlgrab 1.880,00 EUR b) Für ein zweistelliges Wahlgrab 3.200,00 EUR (2) Für die Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen mit bis zu 4 Urnen 1.600,00 EUR (3) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 und §§ 25, 26 der Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren erhoben: a) bei einstelligen Wahlgrabstätten und Jahr der Verlängerung 47,00 EUR b) bei zweistelligen Wahlgrabstätten und Jahr der Verlängerung 80,00 EUR c) bei Urnenwahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung 40,00 EUR (5) Für den Wiedererwerb einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte gelten Abs. 1 und 2 entsprechend. § 10 Erwerb von Nutzungsrechten an weiteren Grabarten (1) Für die Überlassung nachfolgender Grabstätten und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen werden folgende Gebühren erhoben: a) Für eine Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen 929,00 EUR c) Für eine Baumgrabstätte mit bis zu 2 Urnen (optional) 1.612,00 EUR (2) Die Nutzungsgebühren umfassen die Kosten der Rahmenpflege der obigen Grabstätten einschließlich der Rasenpflege. § 11 Gebühren für Grabräumung (1) Für die Räumung einer Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung bzw. von ihr beauftragte Dritte (§ 36 Abs. 2 der Friedhofsordnung) werden folgende Gebühren erhoben: a) Für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterialien, Grabeinfassungen und Gewächsen 1) bei Reihengrabstätten und einstelligen Wahlgrabstätten 150,00 EUR 2) bei Urnenreihengrabstätten und einstelligen Urnenwahlgrabstätten 100,00 EUR 3) bei mehrstelligen Wahlgrabstätten je Grabstätte150,00 EUR 4) bei mehrstelligen Urnenwahlgrabstätten je Grabstätte 100,00 EUR b) Die Grabräumungsgebühren entstehen abweichend von § 3 Abs. 1 bei Überlassung der Grabstätte. Mitteilungsblatt Ranstadt - 10 - (2) Für die Räumung einer Grabstätte, die vor dem 01.01.2015 aufgestellt wurde (§ 39 Abs. 3 der Friedhofsordnung) werden bei Durchführung der Arbeiten durch die Friedhofsverwaltung bzw. von ihr beauftragte Dritte folgende Gebühren erhoben: a) Für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterialien, Grabeinfassungen und Gewächsen 1) bei Reihengrabstätten und einstelligen Wahlgrabstätten 150,00 EUR 2) bei Urnenreihengrabstätten und einstelligen Urnenwahlgrabstätten 100,00 EUR 3) bei mehrstelligen Wahlgrabstätten je Grabstätte150,00 EUR 4) bei mehrstelligen Urnenwahlgrabstätten je Grabstätte 100,00 EUR b) Die Gebühren entstehen nach erfolgter Abräumung. Nr. 5/2015 Wir wünschen ihr für ihre neu gewonnene Freizeit viel Glück, vor allem Gesundheit und alles erdenklich Gute. Cäcilia Reichert-Dietzel Martina Grauling (Bürgermeisterin) (Vorsitzende des Personalrates) § 12 Verwaltungsgebühren (1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten der Friedhofsverwaltung, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt die Gemeinde Ranstadt folgende Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen, abgelehnt oder zurückgewiesen, oder die Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen wird. a) Für die Prüfung der Zulassungserfordernisse für gewerbliche Tätige und die Ausstellung einer Berechtigungskarte (§9 der Friedhofsordnung) einmalig 50,00 EUR b) Für die Prüfung und Zustimmung zu einer Umbettung von Leichen und Aschen (§ 13 Abs. 2 der Friedhofsordnung) 30,00 EUR c) Für die Prüfung und Genehmigung der Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen sowie sonstigen Grabausstattungen (§ 34 der Friedhofsordnung) 30,00 EUR (2) Die Kostenschuld entsteht mit Eingang des Antrages. Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. (3) Die Verwaltungskosten werden sofort fällig. (4) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, a) wer die Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit der Gemeinde veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird, b) wer die Kosten durch eine vor der zuständigen Gemeindebehörde abgegebene oder ihr mitgeteilten Erklärung übernommen hat, c) wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeit tritt die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 23.05.2012 außer Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Ranstadt, den 13. Oktober 2014 Der Gemeindevorstand Cäcilia Reichert-Dietzel (Bürgermeisterin) Verabschiedung in den wohlverdienten Ruhestand Im Rahmen der Personalversammlung mit allen Kolleginnen und Kollegen der Gemeinde Ranstadt verabschiedeten wir unsere Kollegin Marianne Stiebeling in den wohlverdienten Ruhestand. Marianne Stiebeling war seit 2007 für die Gemeinde tätig. In den Jahren ihrer Dienstzeit war sie als gute Fee für den Küchendienst und das leibliche Wohl der Kinder zuständig. Die Arbeit mit den Kindern bereitete ihr viel Freunde. An ihrem letzten Arbeitstag überraschten sie die Kinder und Kolleginnen aus der Kita mit Gedichten, Liedern und kleinen Präsenten. Die Bürgermeisterin sowie die Kolleginnen und Kollegen bedanken sich für den geleisteten Einsatz in der Kita Abenteuerland und die kollegiale und gute Zusammenarbeit. - Wir sagen “Danke“… Horst Decker für die interessante Ausstellung „geplanter Tod“. für die gelungenen 1. Mai - Feiern KSV Bobenhausen, Carlshof Bellmuth, FFW Ranstadt, TV Jahn Dauernheim, ASV Dauernheim, SG Eintracht Ober-Mockstadt / Reinhard Grauling Gemeindevertretung der Gemeinde Ranstadt Öffentliche Niederschrift der 35. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ranstadt am Montag, 20.04.2015, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr im großen Saal des Dorfgemeinschaftshauses Bobenhausen Sitzungsverlauf Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom 02.04.2015 auf Montag, den 20.04.2015, 20.00 Uhr - unter Mitteilung der Tagesordnung - einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben worden. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Christian Seitz eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ranstadt um 20:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Zur Erweiterung der Tagesordnung wird folgender Antrag eingebracht: Antrag der FFW Bellmuth und des Ortsbeirates auf Auszahlung eines Zuschusses zu den Feierlichkeiten zum 975jährigen Bestehen Bellmuth und 40 Jahre Jugendfeuerwehr sowie 15 Jahre Kindergruppe. Der Erweiterung der Tagesordnung als Top 6 wird zugestimmt. Die Verhandlungen zu allen Tagesordnungspunkten finden in öffentlicher Sitzung statt. Zu keinen Punkten der Tagesordnung ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Protokoll der Sitzung vom 25.02.2015 wird ohne Einwände angenommen und unterzeichnet. Sitzungsteil öffentlich 1. Vereinfachtes Umlegungsverfahren nach § 82 BauGB für den Bereich K198 VL-61/2015 Die Bürgermeisterin erläutert das Umlegungsverfahren. An der Diskussion beteiligten sich Herr Mirko Berg und Herr Thomas Ickes. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt das vereinfachte Umlegungsverfahren zum Grunderwerb nach § 82 Baugesetzbuch (BauGB) für die Kreisstraße Ranstadt - Bellmuth „K198“ Freie Strecke. Der Beschluss besteht aus 56 Seiten Verzeichnis und 12 Karten. Der vereinfachte Umlegungsbeschluss ist nach Form und Inhalt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster geeignet. Mitteilungsblatt Ranstadt - 11 - 2. Aufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von 965.000,00 EUR für den Neubau des Feuerwehrhauses im OT Dauernheim VL-46/2015 Als Tischvorlage wird eine Aufstellung der eingeholten Angebote zur Aufnahme eines Kommunaldarlehns in Höhe von 965.000,00 EUR vorgelegt. Die Aufstellung ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt. Die Bürgermeisterin erläutert die Angebote und teilt die Empfehlung der Verwaltung mit. Seitens der Verwaltung wird die Aufnahme des Darlehens mit einer Laufzeit über 30 Jahre mit einem Zinssatz in Höhe von 1,195%, Tilgungsrate 2,8% (Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit) empfohlen. Nach eingehender Diskussion und Redebeiträgen seitens Herr Dieter Mickel-Grundy, Herrn Christian Dietzel und Herrn Chrisian Loh stellt die CDU-Fraktion den Antrag zur Aufnahme des Darlehens bei der WiBank mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Zinssatz in Höhe von 0,85 % und einer Tilgungsrate in Höhe von 4,61%. Beschluss: Die Gemeindevertretung lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme eines Kommunaldarlehens bei der Sparkasse Oberhessen in Höhe von 965.000,00 EUR , Zinssatz 1,195%, Tilgungsrate 2,8% mit einer Laufzeit auf 30 Jahre. 3. Jahresabschluss 2011 VL-59/2015 Die Finanzverwaltung legt den Schlussbericht über den Jahresabschluss zum 31.12.2011 vor. Das Haushaltsjahr 2011 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 193.877,40 EUR ab. Gleichzeitig werden der Gemeindevertretung die sich aus dem Jahresabschluss ergebenden Mittelüberschreitungen mitgeteilt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Revision des Wetteraukreises hat mit Datum vom 26.03.2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Bürgermeisterin berichtet über die wesentlichen Vorgänge im Haushaltsjahr 2011. Beschluss: Der Top wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. 4. Altpapiererlöse MI-20/2015 Laut Mitteilung des Wetteraukreises erhält die Gemeinde Ranstadt für das Haushaltsjahr 2014 eine Erstattung der Altpapiererlöse in Höhe von 3.563,00 EUR. 5. Antrag der CDU-Fraktion Grabenreinigung Gemarkung Ober-Mockstadt und Dauernheim Der Fraktionsvorsitzende erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Die Bürgermeisterin nimmt Stellung zum vorliegenden Antrag und teilt mit, dass die Räumung nach Absprache mit der Stadt Florstadt, Hessenforst sowie der unteren Naturschutzbehörde durch die Bauverwaltung bereits für September 2015 geplant ist. Aufgrund der Ansiedlung des Schlammpeizgers ist hier ein besonderer Reinigungskorb zu verwenden. Beschluss: Die Gemeindevertretung lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab. 6. Zuschussantrag zur Jubiläumsfeier „975jähriges Bestehen von Bellmuth“ und „40jähriges Bestehen der Jugendfeuerwehr sowie 15 Jahre Kindergruppe“ Die Feuerwehr Bellmuth beantragt gemeinsam mit dem Ortsbeirat für die Feierlichkeiten zum 975jährigen Bestehen von Bellmuth und dem Jubiläum zum 40jährigen Bestehen der Jugendfeuerwehr sowie 15 Jahre Kindergruppe einen Zuschuss. Die Feierlichkeiten sollen in Form eines Mittelaltermarktes stattfinden. Die Bürgermeisterin erläutert den vorliegenden Antrag und beantragt die Überweisung zur endgültigen Beschlussfassung an den Gemeindevorstand. Beschluss: Die Gemeindevertretung überweist den Top zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Gemeindevorstand. 7.Mitteilungen/Anfragen Mitteilungen: Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung zu folgenden Themen: · Für das 2. Quartal 2015 werden der Gemeinde Ranstadt weitere 5 Flüchtlinge zugewiesen · Die Gemeinde Ranstadt erhält eine Rückerstattung seitens der Kreditinstitute für die Gebühren der Sepa-Lastschriften · Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltes 2015 ist die Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 bis spätestens 31.12.2015. Nr. 5/2015 · Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltes 2016 ist die Aufstellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014, Für 2017 die Aufstellung des Abschlusses für 2015 · In der Hohl in Dauernheim wurde mit der Aufforstung begonnen. · Der Antrag zum Wettbewerb „Ökologischer Landbau“ bezüglich des Hofgut Ranstadt wurde abgelehnt. · Die Orientierungsdaten bis 2018 liegen vor und werden den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt. · Die Mehreinnahmen aufgrund der Anhebung der Grundsteuer B beträgt für das Jahr 2015 insgesamt rd. 15.000,00 EUR. Die Anpassung des Hebesatzes zur Grundsteuer B auf den Durchschnittsatz des Wetteraukreises mit 359% würde eine Mehreinnahme von 81.000,00 EUR bedeuten. · Im Rahmen des IKEK Förderprogrammes wurden bereits 30 private Beratungstermine durchgeführt. · Im Rahmen der Bildung des Atemschutzverbundes konnten die beteiligten Städte und Gemeinden eine Einsparung von rd. 60% erzielen Anfragen: Es wurden Anfragen bezüglich einer Stellenbesetzung sowie der Kostenaufstellung für die Vereinsheime beantwortet. Es wird auf die Veranstaltung des Kulturvereins „Der geplante Tod“ zum 70.Jahrestag von Buchenwald hingewiesen. Die Ausstellung findet im alten Rathaus statt und ist nachmittags geöffnet. Anfragen der Bürger: Es wurde eine Anfrage zum Neubau des Feuerwehrhauses in Dauernheim gestellt. Sitzungsteil nicht öffentlich Ranstadt, 21.04.2015 Christian Seitz Martina Grauling (Vorsitzender der Gemeindevertretung) (Schriftführerin) Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen gesucht ! Liebe Bürger/innen gesucht werden brauchbare Einzelbetten und kleine Kleiderschränke, Waschmaschinen, Kühlschränke sowie Geschirr, Besteck, Handtücher, Bettwäsche usw.! Sie werden höflichst gebeten sich im Rathaus, Ordnungsamt, Zimmer 4, bei Herrn Stiebeling, 06041/961719 oder Zimmer 2, bei Frau Schmid, 06041/961710 zu melden. Information für den Ortsteil Dauernheim: Liebe Bürgerinnen und Bürger, bedingt durch den beginnenden Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Dauernheim wurden die Altglascontainer und Altkleiderbehälter vorübergehend umpostiert. Sie finden diese jetzt am geschotterten Parkplatz hinter dem Spielplatz an der Gemeindehalle. Es handelt sich um eine Übergangslösung. Plastik in der Biotonne Aussortieren treibt die Verarbeitungskosten in die Höhe Wetteraukreis. Kunststoffe im Bioabfall bereiten der Abfallwirtschaft Wetterau Probleme, herkömmliches Plastik genauso wie die neuen, biologisch abbaubaren Kunststoffe. Alle müssen aufwendig aussortiert werden. Dadurch entstehen Kosten, die die Gebühren für den Bioabfall in die Höhe treiben. Deshalb appelliert der Chef der Wetterauer Abfallwirtschaft Dr. Jürgen Roth an die Bürger: „Bitte keine Kunststoffe in die Biotonne werfen.“ Es gibt Verkaufsschalen für Fleisch, Trinkbecher und Abfallbeutel, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen hergestellt werden. Die Abfallbeutel werden gerne verwendet, weil sie praktisch sind und die Biotonne sauber bleibt. Die Verbraucher wähnen sich auf der biologischen Seite, weil die Bio-Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais und Weizen hergestellt werden. Mitteilungsblatt Ranstadt - 12 - Der Kauf ist verlockend, für die Abfallwirtschaft Wetterau sind diese Bio-Kunststoffe in der Biotonne aber genauso unerwünscht wie herkömmliche Plastiktüten. Sie werden beim Kompostieren im Humus- und Erdenwerk aussortiert. Dr. Roth: „Die Biobeutel sind optisch kaum von anderen Plastiktüten zu unterscheiden. Sie werden als Störstoffe vollautomatisch aussortiert und werden anschließend in einer Verbrennungsanlage thermisch verwertet.“ Die Bio-Kunststoffe haben noch einen wesentlichen Nachteil: Der Zersetzungsprozess währt zu lange. „In unserer Anlage ist die Verweildauer des Komposts nur zehn Wochen. Bis dahin sind die Bio-Kunststoffe nicht sicher abgebaut“, sagt Dr. Roth. Auch herkömmliche Kunststoffe landen immer wieder im Bioabfall: Plastik-Einkaufstüten werden als Tüten für den Bioabfall verwendet, verschimmeltes Toastbrot wird mitsamt Plastikbeutel in die Biotonne geworfen, verdorbene Wurst mit der Plastikfolie, Joghurt mitsamt Becher... Um die herkömmlichen wie die Bio-Kunststoffe auszusortieren, muss der Bioabfall und später der Kompost zweimal durch ein engmaschiges Sieb wandern, jede Masche nur zwölf Millimeter groß. Dadurch wird auch wertvoller Kompost ausgesiebt, der mit den Kunststoffen teuer als Restmüll entsorgt werden muss. „Die Zusatzkosten sind vermeidbar“, sagt Dr. Jürgen Roth. Wer Kunststoffe in die Biotonne werfe, treibe die Verarbeitungskosten in die Höhe. Wer seine Biotonne sauber halten möchte, der kann Speisereste und anderen biologischen Abfall problemlos in Zeitungspapier verpacken oder die Papiertüten verwenden, die speziell dafür im Handel angeboten werden (Komposttüten). „Papier stört bei der Verarbeitung zu Kompost nicht, weil es sich schnell zersetzt“, erklärt Roth. Weitere Informationen zum Bioabfall und zu anderen Themen der Abfallentsorgung gibt es bei der Abfallwirtschaft Wetterau unter Telefon 06 031 / 90 66 11. Essensreste und Speiseabfälle gehören in Papier eingewickelt. Die Klassen 3a & 3b der Laisbachschule in Ranstadt besuchten im April die Gemeindeverwaltung und die Kläranlage In der Gemeindeverwaltung wurden Sie von der Bürgermeisterin Cäcilia Reichert-Dietzel vor dem Rathaus empfangen. Nach einer kleinen Vorstellungsrunde im Bürgermeisterinzimmer haben die Schülerinnen und Schüler mit Ihrer Klassenlehrerin das Rathaus erkundet. Die einzelnen Fachbereiche und Fachstellen wurden Ihnen erläutert und die Kolleginnen und Kollegin im Rathaus konnten die Fragen beantworten. Nach den interessanten Eindrücken im Rathaus traten die Kinder den Weg zurück zur Schule an. Eine Woche später besuchten die Schulkinder die Kläranlage. Nach einem Spaziergang von der Schule zur Kläranlage, haben sich die Kinder erstmal mit Ihren Frühstücksbroten gestärkt. Edgar Biermann von der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Bauen begrüßte die Gruppe bevor Wolfgang Gellendien mit der Führung startete. Die Kinder konnten die Räume sowie die Technik und die Außenanlage der Kläranlage besichtigen. Bei so vielen neuen Eindrücken stellten die Kinder viele Fragen. Nr. 5/2015 Nachdem alles geklärt war und eine kurze Pause vorbei war, liefen die Kinder wieder zurück in die Laisbachschule. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie des Bauhofes haben sich über den Besuch der Schulkinder sehr gefreut. Sie konnten Ihnen einen kleinen Eindruck der Arbeit vermitteln und die Kinder wissen zukünftig, wenn Sie bei Fragen ansprechen können. Mitteilungsblatt Ranstadt - 13 - Wir bitten um Beachtung der Straßenreinigungspflicht ! Liebe Bürgerrinnen und Bürger der Gemeinde Ranstadt, es wird immer wieder festgestellt, dass der Straßenreinigungspflicht gemäß § 3 unserer Satzung über die Straßenreinigung nicht nachgekommen wird. Als Grundstückseigentümer/in bzw. Nutzungsberechtigte/r haben Sie die Pflicht den Bürgersteig und die anteilige Straßenfläche regelmäßig zu reinigen. Dies gilt auch für die Benutzer der Felsenkeller im Ortsteil Dauernheim ! Vielen Dank. Die örtliche Ordnungsbehörde „Bürger haben das Wort“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, unter dem Motto „Bürger haben das Wort“, finden zukünftig regelmäßige Bürgersprechstunden für Einzelgespräche mit der Bürgermeisterin, wöchentlich donnerstags von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr, im Rathaus Ranstadt statt. Die Termine für die Sprechstunden der Bürgermeisterin in den Ortsteilen, werden rechtzeitig bekannt gegeben. Ankündigung der kommenden Sitzungen der Gemeindegremien im Juni: 08. Juni 2015, 19.00 Uhr Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Rathaus Sitzungssaal 08. Juni 2015, 20.00 Uhr Bau- und Planungsausschuss Rathaus Sitzungssaal 09. Juni 2015, 20.00 Uhr Ausschuss f. Sport, Jugend, Senioren u. Kultur, Rathaus Sitzungssaal 10. Juni 2015, 19.30 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Rathaus Sitzungssaal 23. Juni 2015, 20.00 Uhr Sitzung Gemeindevertretung Bürgerhaus Ober-Mockstadt Die Ausschusssitzungen finden nur bei Bedarf statt. Nr. 5/2015 Aus dem Gas entsteht in einem Blockkraftwerk Strom, mit dem rund 1800 Haushalte versorgt werden können. Der hochwertige Kompost wird verkauft. „Mit den Erlösen kann die Abfallwirtschaft Wetterau ihre Gebühren stabil halten“, sagt der Abfalldezernent des Wetteraukreises Wolfgang Patzak (FDP). „Leider haben noch nicht alle Wetterauer Haushalte eine Biotonne“, beklagt Roth. Selbst wenn ein Haushalt im eigenen Garten kompostiere, sei die Tonne sinnvoll, denn in die können Bioabfälle hinein, die auf dem eigenen Kompost nicht erwünscht sind: Zitrusfrüchte und gekochte Essensreste zum Beispiel. Wer eine Biotonne hat, geht manchmal recht sorglos damit um. Blumentöpfe, Plastikwindeln oder volle Joghurtbecher werden hineingeworfen. „Nicht selten finden wir Apfelsinen oder Kartoffeln mitsamt den Verpackungsnetzen, verschimmeltes Toastbrot in der Packung oder verdorbene Wurst in der Plastikfolie“, stellt Roth fest. Alles das muss kostspielig wieder aus dem Bioabfall entfernt werden. Unbesorgt können dagegen gekochte Essensreste in Zeitungspapier verpackt in die Biotonne geworfen werden. Zeitungspapier stört bei der Verarbeitung zu Kompost nicht, da es sich schnell zersetzt. Fragen zur Biotonne beantwortet auch gerne das Mitarbeiterteam der Abfallwirtschaft am Telefon unter 0 60 31 / 90 66 11. Infokasten: Was in die Biotonne darf Das darf in die Biotonne: Alte Blumenerde, Baum- und Heckenschnitt, Grasschnitt, Haare, Heu von Hamstern, Kleintiermist aus Stroh, Kaffeefilter und Teebeutel, Laub und Nadelstreu, Obst-, Nuss- und Eierschalen, Sägemehl von unbehandelten Hölzern, Schnitt- und Topfblumen, Pflanzenreste, Speise- und Lebensmittelreste (möglichst in Zeitungspapier eingewickelt), Wildpflanzen, Samen. Das darf nicht in die Biotonne: Behandeltes Holz, bunt bedrucktes und beschichtetes Papier, Glas, Keramik, Metall, Folien, Holz-, Kohlen- und Pelletasche, Katzenstreu, Milch- und Getränkekartons, Plastiktüten, Schlachtabfälle, Steine, Blumentöpfe, Tierkadaver, Textilien, Windeln, Zigarettenkippen. Info zum Bauschutt-Container In Ihrer Sitzung vom 17.12.2014 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ranstadt beschlossen, dass die Annahme von Kleinmengen Bauschutt weiterhin an der gewohnten Stelle in der Hintergasse Nr.: 33 bis auf Weiteres ermöglicht wird. Die Annahme erfolgt 14tägig, im Juni am 11.06. und am 25.06.2015 in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung! Fachstelle Abfallentsorgung Gerold Reuhl Fundsachen Bei der Gemeindeverwaltung wurden folgende Fundsachen abgegeben, die vom jeweiligen Eigentümer im Rathaus, Zimmer 3, abgeholt werden können. 1. Lesebrille (braunes Brillengestell) 2. Schlüsselbund (drei Schlüssel) mit blauem Anhänger 3. Schlüsselbund (drei Schlüssel) an schwarzem Band Das Schnitzel in die Biotonne Essensreste gehören nicht in den Restmüll Wetteraukreis. „Ein Schnitzel hat einen hohen Energiegehalt, das hätten wir gerne“, sagt Jürgen Roth. Er ist weder Ernährungsberater noch Koch - sondern Chef der Wetterauer Abfallwirtschaft. Das Schnitzel als Essensrest hätte er gerne in der Biotonne, um daraus Strom und Kompost zu gewinnen. Welcher Abfall wohin gehört, darüber informiert die Abfallwirtschaft während der Messe Wetterau 2015 in Friedberg. „Bioabfälle gehören nicht in die Restmülltonne“, betont Roth. Besonders bei gekochten Speiseresten gebe es oft Irritationen. Die würden statt in der Biotonne beim Restmüll landen. Diese kann getrost zum Bioabfall wandern und so dem Wiederverwertungskreislauf zugeführt werden. Die Abfallwirtschaft Wetterau gewinnt im Humus- und Erdenwerk in Niddatal aus dem Bioabfall Gas und Kompost. Hier sind Bioabfälle gut angelegt: Sie werden zu Energie und Kompost. Informationen über das vorhandene Spielgerät auf dem Spielplatz im Neubaugebiet bezüglich des naturbelassenen Holzes (Robinie) In der letzten Zeit sind immer wieder Anfragen bezüglich des Holzes des Spielgerätes (Ergrauen) eingegangen. Folgende Informationen dazu: Das „Ergrauen“ von naturbelassenen Robinienkernhölzern hat mit Verwitterung nichts zu tun. Es handelt sich um eine natürliche Oxidschicht, die aus einer Reaktion der Silikat-Moleküle im Holz der Robinie mit Sauerstoff und Wasser entstehen. Robinienholz ist einer der wertvollsten Hölzer der Welt und resistent gegen Pilze und Insektenbefall. Es ist nahezu unverrottbar. Es soll daher naturbelassen bleiben und keinen Anstrich erfahren. Volker Meub Bauverwaltung Mitteilungsblatt Ranstadt - 14 - Wichtiger Hinweis der Gemeindekasse Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß der Wasser-, Entwässerungs-, Abfall- und Hebesatzung der Gemeinde Ranstadt, grundsätzlich der Hauseigentümer Schuldner der Grundsteuer und Grundbesitzabgaben (Wasser, Kanal, Müll, Niederschlagwasser) ist. „Gebührenpflichtig ist, wer im Abrechnungszeitraum Eigentümer des Grundstücks ist.“ Für die Abrechnung in einem Mietverhältnis, muss sich der Eigentümer mit dem Mieter auseinander setzen. Beim Rückstand der Grundbesitzabgaben bekommt der Eigentümer die Mahnung und die Vollstreckungsankündigung. Bei erheblichen Gebührenrückständen, ist der Gemeinde Ranstadt satzungsgemäß die Möglichkeit eingeräumt, ein Wasserreduzierungsstück an die Wasseruhr einzubauen. Dies bedeutet die Reduzierung des Wasserdruckes, jedoch keine komplette Einstellung der Wasserversorgung auf dem Grundstück. Nr. 5/2015 Bemerkenswert findet er auch, dass die Diskussionsführung um das Haus, trotz einiger Hürden, die genommen werden mussten, immer sehr fair und an der Sache orientiert war. Dafür dankt er allen Beteiligten und wünscht ein gutes Gelingen mit dem Leitwort aller Wehren „Gott zu Ehr, dem Nächsten zu Wehr“. Abschließend warb der Architekt, Leon Gierhardt dafür, dass sich gerne noch Firmen, die sich für Arbeitsausführungen rund um den Feuerwehrbau interessieren, gerne bewerben sollen. Da die Ausschreibungen bereits alle gemacht sind, so hofft er nun, dass viele heimische Unternehmer die Zuschläge bekommen können, damit das investierte Geld in der Region verbleiben kann. Instandhaltungsarbeiten an der Trauerhalle in Bobenhausen Der Ortsbeirat Bobenhausen und die Bauverwaltung/Bauhof planen der Trauerhalle am Friedhof einen neuen Anstrich zu verpassen. Hierzu werden freiwillig Helfer benötigt, die nach dem 8.6.15 tagsüber, unter fachkundiger Anleitung, ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Material für die arbeiten wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Für Auskünfte steht Ortsvorsteher Armin Dechert (06046-7855) oder per Email ([email protected]) zur Verfügung. Weiterhin werden aus der Geschäftswelt Bobenhausens, aber auch von Privatpersonen gerne Geldspenden entgegen genommen, um den, hoffentlich vielen, freiwilligen Helfern täglich einen Imbiss und Getränke anbieten zu können. Auch hier ist der Ortsvorsteher, unter obigen Kontaktdaten, der Ansprechpartner. Spatenstich des Feuerwehrgerätehauses in Dauernheim am 07.05.2015 Bürgermeisterin Reichert-Dietzel begrüßt alle geladenen Gäste, Herrn Landrat Arnold, den Ersten Beigeordneten der Gemeinde Ranstadt, Herrn Günther Ruppert, Herrn Kreisbrandinspektor Otfried Hartmann, Herrn Gemeindebrandinspektor Volker Meub, Frau Ortsvorsteherin Roswitha Petzold, die Herren Gemeindevorstände, die Damen und Herren GemeindevertreterInnen, Herrn Pfarrer Martin Stenzel, den Vertreter des Wetteraukreises, Fachdienst Bauwesen, Herrn Norbert Lott, die Planer des Projektes, das Architekturbüro Gierhardt, Herrn Hans-Werner und Leon Gierhardt, den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Dauernheim, Herrn Thomas Wirth sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Dauernheim, die auch in Kooperation mit dem Rathaus, Frau Silke-Susanne Schmidt-Bernhardt, die Organisation des Festaktes übernommen haben, ebenso auch die zahlreich erschienenen interessierten Dauernheimer Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgermeisterin führt aus, dass nun wirklich alle Hürden in Bezug auf den Standort und den Bau des neuen Feuerwehrhauses genommen wurden und alles „in trokkenen Tüchern“ ist. Sie ist stolz, dass in Zeiten knapper Kassen eine solche Investition in Zusammenarbeit vieler verschiedenen Institutionen, machbar wurde und nun ein neues Feuerwehrhaus gebaut wird. Sie dankt allen Beteiligten und übergibt das Wort an Landrat Joachim Arnold. Dieser ist auch sehr erfreut, dass der Spatenstich für das neue Zuhause der Dauerheimer Wehr vorgenommen wird, und das Projekt auf den Weg gebracht wird. Er betont, dass er die „Dauernheimer“ als sehr kreativ und innovativ kennt, dieses sehr schätzt und sich wirklich immer freut, wenn er durch Dauernheim fährt, und die Kreativität, selbst in der Ortsdurchfahrt, erkennen kann. Daher ist er sich sicher, dass das Geld für den Bau des Feuerwehrhauses gut investiertes Geld ist. Freiwillige Feuerwehr Bellmuth Großes Festwochenende in Bellmuth Die Freiwillige Feuerwehr Bellmuth möchte mit Ihnen 975 Jahre Bellmuth, 40 Jahre Jugendfeuerwehr Bellmuth und 15 Jahre Kindergruppe „Laisbachtaler Wasserspritzer“ feiern. Hierzu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ranstadt und Umgebung recht herzlich ein. Das Fest beginnt am Freitag den 12.06. um 19:00 Uhr mit einem Festkommers. Hier können Sie nicht nur etwas über die Vergangenheit der Jugend und Kindergruppe der Feuerwehr erfahren, sondern auch über unseren kleinen aber feinen Ort Bellmuth. Sie können unsere Festdamen bei ihren tollen Tänzen bewundern sowie den Ehrungen und Beförderungen verdienter Kameradinnen und Kameraden beiwohnen. Auch unsere Gäste kommen zu Wort. Im Anschluss lassen wir den Abend mit etwas Musik und beim Plausch über vergangene Tage gemütlich ausklingen. Am Samstagmorgen den 13.06. beginnt um 08:00 Uhr der Günter Vogt Pokalwettbewerb der Jugendfeuerwehren des Wetteraukreises. Dieser Pokal ist dem Kreisbrandinspektor a.D. Günter Vogt gewidmet. Hier können Sie sich von dem Leistungsstand der Jugendfeuerwehren überzeugen. Die Siegerehrung wird gegen 13:30 stattfinden. Auch unser Mittelalterlager mit Markt startet an diesem Samstag um 10:00 Uhr. Hier werden Sie von den Bewohnern unsers Mittelalterlagers und deren Marktbetreiber mit handgefertigten Produkten erwartet. Dort können Sie so allerlei erwerben, das Angebot reicht über Brot bis Whisky, von Korb bis Schmiedeartikel und vieles mehr. Auch Gaukler werden dem Markt und Lagertreiben beiwohnen. Es wird altertümliches Bogenschießen geben und gegen 22:30 Uhr findet eine Feuershow statt. Ab 20:30 Uhr spielt live die „Bayrische Music Power“. Diese Band ist ein echter Stimmungsmacher, sie spielen Bayrische Volksmusik genauso wie Hardrock. Deshalb sollten Sie nicht verpassen wie BMP das Festzelt kochen lässt. Wir würden uns freuen wenn Sie auch an diesem Abend unsere Gäste wären um mit uns zu feiern. Für dieses Event können Sie Karten im Vorverkauf oder an der Abendkasse erwerben. Die Vorverkaufsstellen sind: Getränke Fischer in Selters, Hauptstraße 26 Frisiersalon Ayse Yazan Herzberger in Nidda, Hohensteinerstraße 3 Bürgerhaus Ranstadt, Oberriedstraße 3 Lotto Zepter in Ranstadt, Bahnhofstraße 2 Ickes Schmiedebetrieb in Bellmuth, Kapellenstraße 12 Die Eintrittskarten kosten im Vorverkauf 7,00 Euro und an der Abendkasse 8,00 Euro. Am Sonntagmorgen haben wir einen Frühschoppen für Sie vorbereitet, hier wird die Oberhessische Dampfmusik das Festzelt mit ausgezeichneter Blasmusik unterhalten. Mitteilungsblatt Ranstadt - 15 - Zum Kochen oder Grillen bringen´s mit Sicherheit auch die Männer und Frauen unseres Grillteams aus Wallernhausen, die für das komplette Fest mit allerlei Grillspezialitäten die Verpflegung übernehmen. Wir würden uns freuen, Sie als unsere Gäste begrüßen zu können, um mit uns ein berauschendes Fest zu feiern. Wir gratulieren Ranstadt Nr. 5/2015 16. Juni Rosemarie Knau geb. Hehle 63691 Lauenburgstr. 1 85 Jahre 17. Juni Richard Ulrich 63691 Parkstr. 20 90 Jahre 19. Juni Gerthilde Meub geb. Michel 63691 Untergasse 20 83 Jahre 26. Juni Emma Lauster geb. Roth 63691 Untergasse 19 82 Jahre 28. Juni Elly Leinweber geb. Haas 63691 Zur Eisenkaute 2 84 Jahre 29. Juni Walter Ickes 63691 Schulstr. 16 78 Jahre 30. Juni Günther Roskoss 63691 Zur Eisenkaute 7 88 Jahre 02. Juni Gülcihan Knöpp geb. Ulucay 63691 Hauptstr. 28 71 Jahre 06. Juni Günter Zimmer 63691 Stolbergstr. 20 70 Jahre 07. Juni Inge Ulrich geb. Reuning 63691 Vogelsbergstr. 18 79 Jahre 07. Juni Irene Graiff geb. Stock 63691 Stolbergstr. 9 72 Jahre 80 Jahre 07. Juni Norbert Riege 63691 Angerstr. 7 02. Juni Anneliese Fleischer geb. Trieschmann 63691 Nornbodenweg 4 70 Jahre 81 Jahre 09. Juni Ilse Riedel geb. Helmer 63691 Rabenbergstr. 9 03. Juni Willi Meyer 63691 Kreuzpforte 14 85 Jahre 78 Jahre 11. Juni Kreszenz Jaklin geb. Weihrauch 63691 Untere Sackgasse 6 05. Juni Margot Zinn geb. Wolf 63691 Große Erbsengasse 6 82 Jahre 78 Jahre 11. Juni Annemarie Steiner 63691 Zum Alten Bahnhof 43 06. Juni Gerda Kehm geb. Wirth 63691 Am Wehrturm 13 72 Jahre 74 Jahre 14. Juni Hildegard Eichner geb. Köhler 63691 Ringstr. 7 06. Juni Ingeborg Reiß geb. Ehrhardt 63691 Am Weinberg 35 83 Jahre 74 Jahre 22. Juni Werner Schmidt 63691 Bergstr. 26 07. Juni Gisela Hochstadt geb. Abel 63691 Schleifelder Weg 12 75 Jahre 85 Jahre 24. Juni Wilhelm Heck 63691 Oberriedstr. 20 10. Juni Walter Kreutz 63691 Heinrichspforte 3 86 Jahre 24. Juni Wilhelm Nix 63691 Bahnhofstr. 9 73 Jahre 74 Jahre 13. Juni Ute Wahl geb. Burow 63691 Kleine Erbsengasse 4 25. Juni Irmgard Schmidt geb. Kwasniewski 63691 Hintergasse 23 74 Jahre 86 Jahre 14. Juni Gerhard Kaiser 63691 Hangstr. 7 25. Juni Renate Cichon geb. Walla 63691 Wetterauer Str. 24 87 Jahre 76 Jahre 15. Juni Otto Telser 63691 Buchenweg 6 30.Juni Franz Staub 63691 Sudetenstr. 8 88 Jahre 79 Jahre 17. Juni Helma Konkol geb. Höpp 63691 Kleine Erbsengasse 9 20. Juni Harald Fleischer 63691 Nornbodenweg 4 84 Jahre Dauernheim Ober-Mockstadt 01. Juni Karlheinz Seum 63691 Hasenbeunde 14 /76 Jahre 24. Juni Elviera Schleicher geb. Pietsch 63691 Niddaer Landstr. 5 a 80 Jahre 02. Juni Leo Schölzl 63691 Lauenburgstr. 17 75 Jahre 26. Juni Irmtraud Eberling geb. Merz 63691 Kurze Gasse 6 76 Jahre 09. Juni Mechthilde Harth geb. Zimmermann 63691 Ziegelhüttenweg 11 74 Jahre 26. Juni Walter Magel 63691 Borngasse 10 74 Jahre Mitteilungsblatt Ranstadt - 16 - Bobenhausen I -Anzeige- 01. Juni Ilse Rödling geb. Schössow 63691 Mönchsfeldstr. 5 76 Jahre 03. Juni Marie Scherer Hof 63691 Am Bergacker 3 72 Jahre 07. Juni Rudolf Heß 63691 Schwickartshäuser Str. 1 78 Jahre 09. Juni Georg Mattere 63691 Frankfurter Str. 30 74 Jahre 15. Juni Albert Scheuermann 63691 Mönchsfeldstr. 17 29.06.1934 80 Jahre 20. Juni Edeltraud Reich geb. Christen 63691 Schwickartshäuser Str. 1 79 Jahre 29. Juni Irmgard Scharmann geb. Rödling 63691 Am Krautgarten 6 81 Jahre 30. Juni Marie-Claude Kärcher geb. Etienne 63691 Schwickartshäuser Str. 5 70 Jahre 30. Juni Franz Schwarz 63691 Am Bergacker 9 70 Jahre Ehejubilare 11. Juni Helmut Krieger und Monika Krieger geb. Braun 63691 Hangstr. 4 Goldene Hochzeit Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die Rufnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117 (Die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117 wurde 2012 eingeführt). Die 116 117 ist erreichbar außerhalb der Sprechzeiten der Praxen: Montag 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr Dienstag 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 7:00 Uhr Donnerstag 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr Freitag 14:00 Uhr bis 7:00 Uhr Samstag 7:00 Uhr bis 7:00 Uhr Sonntag 7:00 Uhr bis 7:00 Uhr Feiertags 7:00 Uhr bis 7:00 Uhr 30.05.2015 31.05.2015 04.06.2015 06.06.2015 07.06.2015 13.06.2015 14.06.2015 20.06.2015 21.06.2015 27.06.2015 28.06.2015 Apothekendienst Vogelsberg-Apotheke in Schotten Markt-Apotheke in Nidda Apotheke am Marktplatz in Ortenberg Münch´sche Apotheke in Nidda Vogelsberg-Apotheke in Schotten Bahnhof-Apotheke in Nidda Münch´sche Apotheke in Nidda Apotheke am Marktplatz in Ortenberg Bahnhof-Apotheke in Nidda Glauburg-Apotheke in Glauberg Apotheke am Marktplatz in Ortenberg -Anzeige- Diakoniestation Ranstadt Oberriedstraße 1, 63691 Ranstadt E- Mail:[email protected] Nr. 5/2015 Tel.: 06041- 90 530 Ambulanter Pflegedienst: Alltags-Engel Doreen Schumacher, Hauptstr. 25, 63691 Ranstadt, Tel. 06041/823477, Mobil 0160/98774374, www.alltags-engel-ranstadt.de Dekanatsjugendtag für alle Jugendlichen zum Thema Kirche- Nein, Danke!? Glaube und Vertrauen- Ja, Bitte!? Am Pfingstmontag, den 25. Mai 2015 um 14. 45Uhr in Wickstadt sind alle Jugendlichen, Firmbewerber, Konfis und jungen Erwachsenen zum Dekanatsjugendtag nach Wickstadt und Maria Sternbach eingeladen. Das Thema des Dekanatsjugendtages lautet: „Kirche- Nein, Danke!? Glaube und Vertrauen- Ja, Bitte!?“. Gerade an Pfingsten, dem Feiertag der Kirchengründung, wollen wir über Kirche nachdenken. Was macht Kirche aus? Positive und Kritisches soll in den Blick genommen und die Frage „Was macht eine Kirche, die Jugendliche anspricht, aus?“ ebenfalls besprochen werden. An diesem Nachmittag wird Glauben und Vertrauen erfahrbar. An Stationen können die Jugendlichen erleben und ausprobieren, was es heißt auf sich selbst und auf andere zu Vertrauen. Beginn ist um 14.45Uhr vor der Katholischen Kirche in Wickstadt (zwischen Assenheim und Florstadt). Nach einem kurzen Kennenlernen geht es los nach Maria Sternbach. Ziel ist eine Kirche, die sehr schön mitten im Wald liegt. Unterwegs gibt es zum Thema erlebnispädagogische Übungen. Um 17.00 Uhr soll dann das Erlebte in einem Wortgottesdienst gefeiert werden. Erwartet wird ein ganz besonderer Gast aus Mainz: Herr Domdekan Prälat Heinz Heckwolf, der diesjährige Firmspender im Dekanat Wetterau-Ost. Das Vorbereitungsteam freut sich auf alle Jugendlichen, die kommen. Mehr Informationen: BDKJ/KJZ Wetterau Dekanatsjugendreferentin Johanna Granieczny Karlstraße 35, 61231 Bad Nauheim fon 0 60 32 . 93 13-25 fax 0 60 32 . 9313-12 www.kjz-wetterau.de Kath. Kirchengemeinde St. Anna Ranstadt Gottesdienste im Juni 2015 Montag, 01.06. 14.30 Uhr Stockheim Frauenkreis 15.00 Uhr Stockheim Dekanatskonferenz 19.30 Uhr Stockheim Familiengottesdienst-vorbereitungskreis Mittwoch, 02.06. 16.00 Uhr Ortenberg Wortgottesdienst Haus Europa 17.00 Uhr Stockheim Kommunionkinder schmücken für Fronleichnam Donnerstag, 04.06. 09.00 Uhr Stockheim Eucharistiefeier mit Fronleichnamsprozession und anschließend Pfarrfest Freitag, 05.06. 08.00 Uhr Stockheim Hl. Bonifatius Samstag, 06.06. 18.00 Uhr Stockheim Vorabendmesse Sonntag, 07.06. 10.00 Uhr Ranstadt Eucharistiefeier mit Fronleichnamsprozession und anschließend Pfarrfest Mitteilungsblatt Ranstadt - 17 - Dienstag, 09.06. 14.30 Uhr Stockheim Seniorennachmittag Mittwoch, 10.06. 10.00 Uhr Selters Eucharistiefeier Benediktuspark Donnerstag, 11.06 09.00 Uhr Ranstadt Eucharistiefeier Freitag, 12.06. 18.00 Uhr Stockheim Hochfest Hl. HerzJesu Samstag, 13.06. 18.00 Uhr Stockheim Vorabendmesse Sonntag, 14.06. 09.00 Uhr Ranstadt Eucharistiefeier 10.30 Uhr Ortenberg Familiengottesdienst Donnerstag, 18.06. 09.00 Uhr Ranstadt Eucharistiefeier Freitag, 19.06. 07.30 Uhr Stockheim Eucharistiefeier Samstag, 20.06. 10.00 Uhr Ranstadt Firmkurs 18.00 Uhr Ranstadt Eröffnungsgottesdienst Kunst in Kirchen anschließend gemütliches Beisammensein Sonntag, 21.06. 09.00 Uhr Ortenberg Eucharistiefeier 10.30 Uhr Stockheim Eucharistiefeier mit Goldene Hochzeit Eheleute Fritz Mittwoch, 24.06. 18.00 Uhr Stockheim Hl. Johannes der Täufer Donnerstag, 25.06. 09.00 Uhr Ranstadt Eucharistiefeier 14.30 Uhr Ranstadt ökumenischer Seniorennachmittag Sommerfest 20.00 Uhr Ranstadt Dekanatsversammlung Freitag, 26.06. 07.30 Uhr Stockheim Eucharistiefeier 19.00 Uhr Ranstadt Vortrag über Tansania und Uganda Samstag, 27.06. 18.00 Uhr Stockheim Vorabendmesse Sonntag, 28.06. 09.00 Uhr Ranstadt Eucharistiefeier 10.30 Uhr Ortenberg Eucharistiefeier Montag, 29.06. 18.00 Uhr Stockheim Hl. Messe Petrus u. Paulus Kunstprojekt Kunst in Kirchen Vom 13. Juni bis zum 19. Juli findet zum vierten Mal das Kunstprojekt Kunst in Kirchen statt. In 2015 wird die künstlerische Auseinandersetzung mit den vier Elementen mit dem Element Luft abgeschlossen. Die Arbeiten der Künstler Ankabuta, Josefh Delleg, Axel Gallun, Lasse-Marc Riek, Romana Menge Kuhn und Yi Zheng Lin werden in sechs Wetterauer Kirchen zu sehen sein. Das Kunst-Projekt führt die BesucherInnen in die Kirchen in und um den beschaulichen Ort Nidda. Dies sind die evangelischen Kirchen in Ulfa, Ober-Mockstadt, Nidda und Bad Salzhausen sowie die katholischen Kirchen in Ranstadt und Ober-Schmitten. Das Projekt wurde 2008 ins Leben gerufen und wird auch in 2015 wieder vom Wetteraukreis sowie dem Dekanat der Evangelischen Kirche Wetterau und der Katholischen Kirche Wetterau veranstaltet. Neben der Bereicherung der Wetterauer Kulturlandschaft verfolgt das Projekt auch das Ziel, den Dialog von Kirchengemeinde, Kirchenbesuchern und moderner Kunst zu fördern. Flankiert wird die Ausstellung von einem abwechslungsreichen Veranstaltungsprogramm u.a. mit der Band TheArtOfFusion und den Luftgauklern. Auf diesen Seiten finden Sie die Informationen zu Kunst in Kirchen 2015, den Künstlern, Kirchen und dem Rahmenprogramm sowie zu den Projekten, die seit 2008 stattgefunden haben. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Veranstaltungen Samstag, 13.06.2015 - 19 Uhr Nidda - Eröffnungsveranstaltung Konzert »Orgel meets Oboe, Flöte und Cello« Sonntag, 21.06.2015 - 18 Uhr Ober-Mockstadt - Erzähltheater Uhrnstubb (14 - 17 Uhr Wandern mit Landrat Arnold) Nr. 5/2015 Sonntag, 28.06.2015 - 18 Uhr Ober-Schmitten - Kirchenkabarett Sonntag, 05.07.2015 - 18 Uhr Bad Salzhausen - TheArtOfFusion (10 - 17 Uhr Bauernmarkt) Sonntag, 12.07.2015 - 14 und 16.30 Uhr Ulfa - SeiltanzTheater Luftgaukler (13 - 18 Uhr Gemeindefest) Sonntag, 19.07.2015 - 18 Uhr Ranstadt - Abschlussveranstaltung mit Fee, Singer und Songwriterin Pfarrfeste am 04.06. und 07.06.2015 Die diesjährigen Pfarrfeste für Stockheim und Ranstadt finden wie folgt statt: am Donnerstag, den 04.06.2015 ab 09.00 Uhr in Stockheim mit Gottesdienst, Prozession, und am Sonntag, den 07.06.2013 um 10.00 Uhr in Ranstadt. Im Anschluss an die Gottesdienste mit musikalischer Unterhaltung, leckerem Mittagessen vom Grill, Kaffee und Kuchen und hoffentlich gutem Wetter wollen wir alle zusammen feiern, und laden hiermit alle Bürger und Bürgerinnen dazu ein, ein paar schöne Stunden auf unseren Pfarrfesten zu verbringen. Krankenkommunion Am Donnerstag, den 06.06.2013 ist in Ranstadt Gelegenheit zur Krankenkommunion, und am Freitag, den 07.06.2013 in Stockheim/ Ortenberg. Wer die Hl. Kommunion nach Hause gebracht bekommen möchte, melde sich bitte im Pfarrbüro. Pfarrbüro geschlossen Das Pfarrbüro in Stockheim ist am Freitag, den 05.06.2015 nicht geöffnet und wegen einer Veranstaltung ist das Pfarrbüro Ranstadt am 18.06.2015 geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis. Pfarrgruppe Ranstadt-Stockheim/Ortenberg Pfarrer Hippolyte Nsunda Mantuba Sudetenstr. 3 63695 Glauburg-Stockheim Tel. 06041/223 [email protected] Pfarrbüro Ranstadt (U. Kußmann) Mi/Do 09.00 - 12.30 Uhr Wetterauer Str. 11 63691 Ranstadt Tel. 06041/8546 [email protected] Pfarrbüro Stockheim (U. Kußmann) Di 09.00 - 13.00 Uhr u. Fr 09.00 - 12.00 Uhr Sudetenstr. 3 63695 Glauburg-StockheimTel. 06041/223 Fax: 256 [email protected] www.kath.kirche-stockheim.de.vu Ev. Kirchengemeinden Dauernheim, Ober-Mockstadt und Ranstadt Gottesdienste im JUNI 31. Mai 2015 - Trinitatis Ober-Mockstadt: 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Eibach) Nieder-Mockstadt: 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Eibach Ranstadt: 9.30 Uhr Gottesdienst mit Einführung der neuen KonfirmandInnen (Pfr. Philipp) Dauernheim: 10.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Stenzel) 7. Juni 2015 - 1. Sonntag nach Trinitatis Blofeld: 9.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Stenzel) Ranstadt: 9.30 Uhr Gottesdienst (Präd. Michael Stock) Bellmuth: 10.30 Uhr Gottesdienst (Präd. Michael Stock) Dauernheim: 10.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Stenzel) Ober-Mockstadt: 10.30 Uhr Goldene Konfirmation (Pfr. Eibach) 14. Juni 2015 - 2. Sonntag nach Trinitatis Nidda: 14.00 Uhr Gottesdienst zu 25 Jahre Partnerschaft (1990- 2015) des Dekanats Nidda und der Diözese East-Kerala (Südindien) mit Bischof Daniel (East-Kerala) und Propst Schmidt Ranstadt: Kein Gottesdienst Mitteilungsblatt Ranstadt - 18 - 21. Juni 2015 - 3. Sonntag nach Trinitatis Blofeld: 9.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Stenzel) Ranstadt: 9.30 Uhr Gottesdienst in der kath. Kirche St. Anna (Pfr. Philipp, Rev. Victor, Chennai) Dauernheim: 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Stenzel) Ober-Mockstadt: 18.00 Uhr »Erzähltheater Uhrenstubb« in der Kirche, anschließend Fest im Pfarrhof 28. Juni 2015 - 4. Sonntag nach Trinitatis Ober-Mockstadt: 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Eibach) Ranstadt: 9.30 Uhr Gottesdienst im ev. Gemeindesaal (Pfr. i.R. Schnecker) Nieder-Mockstadt: 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Eibach) Dauernheim: 10.30 Uhr Familiengottesdienst mit Einführung der neuen Konfirmandinnen und Konfirmanden (Pfr. Stenzel) Sonstige Termine und Veranstaltungen AUS DEM DEKANAT Jubiläums-Gottesdienst zu 25 Jahre Partnerschaft ... am Sonntag, 14. Juni 2015 um 14.00 Uhr in der Ev. Stadtkirche Nidda Die seit 1990 bestehende Partnerschaft der Ev. Dekanate Nidda, Alsfeld, Büdingen und Vogelsberg mit der Diözese East-Kerala (Südindien) wird an diesem Tag zusammen mit der indischen Delegation, die von 27. Mai bis 16. Juni‘15 in Oberhessen weilt, und vielen Gästen aus den Dekanaten gefeiert. Den Gottesdienst werden Bischof Daniel (East-Kerala) und Propst Schmidt gemeinsam halten, auch verschiedene musikalische Beiträge werden den festlichen Gottesdienst bereichern. Nach dem Gottesdienst gemeinsames Kaffeetrinken im Johannes-Pistorius-Haus (gegenüber der Kirche). Herzliche Einladung in alle Gemeinden. FRAUEN AUF HISTORISCHEM WEG Samstag, 20. Juni 2015, 13.30 Uhr - Spurensuche in Unterund Ober-Widdersheim Wie jedes Jahr im Frühsommer lädt der Dekanatsfrauenausschuss des Ev. Dekanats Nidda die Frauen aus allen Gemeinden zu einem aktiven, genussvollen und spirituellen Dekanatsfrauentag mit Wanderung ein. Treffpunkt ist der Parkplatz des Bürgerhauses in Unter-Widdersheim. Von dort führt die Wanderung über Zwischenstationen nach Ober-Widdersheim, und der Nachmittag endet mit einer Andacht um 17.00 Uhr in der dortigen Kirche. Nähere Infos und Anmeldung bis 15.06. bei den Mitgliedern des DFA in den Kirchengemeinden: für Mockstadt bei Sabine Erk, für Dauernheim und Blofeld bei Kirsten Mogk und für Ranstadt und Bellmuth bei Edith Grauling. Kirchengemeinde Dauernheim Für junge Mütter und kleine Kinder · Krabbelkreis für ca. 0 - 3-Jährige Jeden Donnerstag von 10 - 11.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus Dauernheim. (Kontakt: Jessica Baensch, Telefon: 0 60 35 - 20 77 95) · Kinderkirche für Kinder im Alter von 4 - 12 Jahren Jeden ersten Samstag im Monat von 10 - 11.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus. (Am 6. Juni und 4. Juli 2015) Konfirmandenunterricht Für die neuen Konfirmandinnen und Konfirmanden beginnt der Unterricht am 30. Juni 2015 um 17 Uhr und dann jeden Dienstag von 17 bis 18.15 Uhr im Ev. Gemeindehaus Dauernheim. BESUCHSDIENSTKREIS Nach Absprache im Ev. Gemeindehaus Dauernheim. (Kontakt: Pfarrer Stenzel, Telefon: 0 60 35 - 24 35) Bürozeit Am 3.Juni ist das Büro nicht besetzt, sonst jeden Mittwoch von 9 - 12 Uhr. Tel.: 0 60 35 - 24 35, Fax: 0 60 35 - 91 73 07, E-Mail: [email protected] Homepage: www.kirche-dauernheim.de; www.kirche-blofeld.de Kirchengemeinde Mockstadt GEMEINDEKREISE KRABBELGRUPPE donnerstags von 10 - 11 Uhr (für Kinder von 0 - 3 Jahre) Infos bei Eva-Maria Lautenschläger (Tel. 06041/963753). Nr. 5/2015 KIRCHENMÄUSE Infos bei Anja Gottwals, Ni-Mo (Tel. 06041/5771) oder Astrid Sorger, O-Mo (Tel. 06041/8224402). MÄDCHENTREFF »KICHERERBSEN« Informationen bei Liane Becker, 06041/1402 oder Anna Ulrich, 0162/ 9863664. KREATIVES BASTELSTÜNDCHEN Während der Bauphase fallen unsere Bastelabende aus. Wir treffen und wieder mit neuen Ideen im September. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Infos bei Ulrike Bloß, Nieder-Mockstadt (Tel. 06041/5100). STRICKKRÄNZCHEN Das Strickkränzchen wird sich bei Ilse oder nach Verabredung an verschiedenen Orten treffen. Infos bei Ulrike Bloß, Tel. 06041/5100. SENIORENKREIS Mittwoch, 24. Juni 2015 - Senioren-Ausflug nach Darmstadt Infos bei Birgit Blum, Nieder-Mockstadt (Tel. 06041 / 1325) oder Karin Weiser, Ober-Mockstadt (Tel. 06041 / 1592). UNSERE KÜSTERINNEN UND KÜSTER In Ober-Mockstadt: Petra Eiser, Tel. 963029 + Astrid Sorger, Tel. 8224402 In Nieder-Mockstadt: Hans-Dieter Gottwals, Tel. 5771 und Ursula Harth, Tel. 5269 AUS UNSERER KIRCHENGEMEINDE KUNST IN KIRCHEN Im Rahmen von »Kunst in Kirchen« findet am Sonntag, 21. Juni 2015 um 18.00 Uhr in der Ev. Kirche Ober-Mockstadt die Veranstaltung »Erzähltheater Uhrnstubb« statt. Jutta und Werner Bedtke, vielen bekannt durch ihr Wallernhäuser Marionetten- und Kasperltheater im Wirtshaus »Uhrnstubb«, begeistern durch ihr Erzähltheater mit Geschichten aus vergangener Zeit und einer Drehorgel ihr Publikum. GEMEINDEBÜRO Mittwochs (17 - 19 Uhr) und donnerstags (11 - 13 Uhr); Tel. Nr. 06041/5354; [email protected] oder FAX: 06041/50486. Ein Anrufbeantworter ist eingeschaltet. Am 3. Juni ist das Büro nicht besetzt. Kirchengemeinde Ranstadt · EINFÜHRUNG DER NEUEN KONFIRMANDEN Am Sonntag, 31 Mai werden die neuen Konfirmanden im Gottesdienst um 9.30 Uhr eingeführt. Dazu laden wir alle Angehörigen und Paten der Konfirmandinnen und Konfirmanden herzlich ein. Der neue Kurs hat schon am 19. Mai begonnen und wird am 24. April 2016 mit der Konfirmation enden. · KINDERGOTTESDIENST ... immer sonntags um 11.00 Uhr im ev. Gemeindesaal. · WAHL DES NEUEN KIRCHENVORSTANDS Am 26. April wurde der neue Kirchenvorstand gewählt. Von den 9 Kandidatinnenund Kandidaten wurden 7 gewählt. Dem neuen Kirchenvorstand gehören an: Wolfgang Breitsprecher, Bernhard Eberling, Regina Goldstein, Claudia Meige, Gabriele Mickel, Roswita Tittel und Belinda Werner Der Kirchenvorstand wird am 7. September offiziell in sein Amt eingeführt. · Gäste aus East-Kerala Vom 27. Mai - 16. Juni werden uns drei Frauen und fünf Männer aus unserer Partnerdiözese East-Kerala besuchen. Sie sind die erste Woche im Dekanat Alsfeld und vom 4. - 7. Juni auf dem Kirchentag in Stuttgart. Vom 7. - 16. Juni sind sie in unserer Region und auch in Ranstadt. Höhepunkt des Besuches wird der Jubiläums-Gottesdienst zum 25-jährigen Bestehen der Partnerschaft am 14. Juni in der Stadtkirche in Nidda sein, der von Bischof Daniel und Propst Schmidt gestaltet wird. Vom 21.- 23. Juni wird ein weiterer Gast, Pfr. Victor aus Südindien, bei uns in Ranstadt sein und auch den Gottesdienst am 21. Juni mitgestalten. Am Montag, 22. Juni wird er um 19.00 Uhr im Gemeindehaus über die Situation der Christen in Indien berichten, die nach dem überwältigenden Wahlsieg der Hindupartei im Mai 2014 den politischen Gegenwind deutlich zu spüren bekommen. Dazu sind alle Interessierte herzlich eingeladen. GEMEINDEAKTIVITÄTEN· SPATZEN- UND KINDERCHÖRE Die Chorproben sind im ev. Gemeindesaal mittwochswie folgt: Spatzenchor (ab 4 Jahre) 15.00 -15.30 Uhr; Kinderchor ab 1. Schuljahr 16.15 - 17.00 Uhr. Interessierte Kinder und Eltern informieren sich bei Chorleiterin Frau Engel-Philipp, Tel. 821850. Mitteilungsblatt Ranstadt - 19 - · KONFIRMANDENUNTERRICHT ... findet im Juni an den festgelegten Dienstagen um 16.30 Uhr im ev. Gemeindehaus statt. Den Plan teilt Pfr. Philipp den KonfirmandInnen mit. · CHRISTEN IN SÜDINDIEN Am Montag, 22. Juni‘15 um 19.00 Uhr wird Pfr. Victor, Gast aus Chennai, im ev. Gemeindesaal uns über die Situation der Christen in Südindien informieren. Siehe auch Info unter »Gäste aus East-Kerala«. · ÖKUMENISCHER SENIORENKREIS Am Donnerstag, 25. Juni treffen sich die Senioren zum Sommerfest um 14.30 Uhr im kath. Gemeindezentrum. Das Sommerfest beendet die Treffen des ersten Halbjahres. Ende September geht es weiter. In der Sommerpause findet die Halbtagesfahrt der Seniorinnen und Senioren statt. · Tanzfreunde rund um die 60 Tanzen für Jedefrau und Jedermann - mit und ohne Partner - gesellig in der Gruppe. Die nächstenTermine: dienstags, 02.06., 16.06. und 30.06. - immer von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr im ev. Gemeindesaal, Hintergasse 47. Die Tanzleiterin Gerlinde Knauß wird unterschiedliche Tänze, darunter Kreistänze, Paar- und Blocktänze, vorstellen und in einfacher, gut erlernbarer Weise vermitteln. Neugierig geworden? Dann probieren Sie es aus und entdecken Ihre Freude am Tanzen. Und übrigens: Hier wird man nicht erst ab 60 aufgenommen, 50+ ist auch willkommen! Infos bei G. Knauß, Tel. 06041-6424. DER KIRCHENVORSTAND INFORMIERT · Innenrenovierung unserer Kirche Die anstehende Innenrenovierung unserer Kirche beginnt am 8. Juni. Die Ausführung der verschiedenen Arbeiten im Innenraum der Kirche wird bis in den Herbst (November) hinein dauern. Für diese Zeit finden die Gottesdienste in der katholischen St. Anna-Kirche, im Gemeindehaus oder (bei schönem Sommerwetter) im Kirchgarten statt. Für Juni ist folgende Regelung geplant: 07. Juni: letzter Gottesdienst in unserer Kirche 14. Juni: Kein Gottesdienst in Ranstadt, dafür Partnerschaftsgottesdienst in Nidda 21. Juni: Gottesdienst in der St. Anna Kirche 28. Juni: Gottesdienst im Gemeindesaal INFOS AUS DEM GEMEINDEBÜRO · URLAUB von pfr. philipp Vom 27. Juni bis zum 15. Juli ist Pfr. Philipp im Urlaub. Die Vertretung übernehmen Pfr. Stenzel (Tel. 06035-2435) und Pfr. Eibach (06041- 5354) · Öffnungszeiten Gemeindebüro Das Pfarrbüro ist dienstags nachmittags von 16.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags vormittags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Telefonisch ist die Sekretärin zu diesen Zeiten über 06041/ 821850 zu erreichen oder per eMail: Ev_Kirchengemeinde_ [email protected] Pfr. Philipp ist auch außerhalb der Bürozeiten unter dieser Telefonnummer erreichbar. · UNSERE KÜSTERINNEN UND KÜSTER In Ranstadt: Doris und Siegfried Deckmann, Tel. 06041-820546 In Bellmuth: Roswitha Biermann, Tel. 06041-50671 Goldene Konfirmation Am Sonntag Jubilate, 26.04.2015, trafen sich 11 Konfirmandinnen und Konfirmanden des Jahrgangs 1965 in Ranstadt, um das 50-jährige Konfirmationsjubiläum zu feiern. Nur fünf von ihnen wohnen in Ranstadt, die anderen reisten zu diesem Anlass aus der näheren und weiteren Umgebung an. Mit dem Gottesdienst um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche begann der festliche Tag, an dem auch einige Ehepartner und Angehörige der Jubelkonfirmanden teilnahmen. Pfr. Thomas Philipp hielt den Gottesdienst und erinnerte anhand der Niederschrift des damaligen Pfarrers Joachim Schmidt im alten Kirchenbuch nochmal an den Konfirmationsgottesdienst vom 23. Mai 1965, als 18 Konfirmanden eingesegnet wurden. Vier von ihnen sind inzwischen verstorben, von zweien ließen sich keine Adressen ermitteln, eine Dame musste noch kurzfristig vor der Jubiläumsfeier absagen. Vor der Kirche wurde das obligatorische Erinnerungsfoto gemacht, bevor die Gruppe zum anschließenden Feiern in das Bürgerhaus Ober-Mockstadt fuhr. Hier bot sich am Nachmittag noch ausreichend Gelegenheit zum Austausch und Auffrischen der Erinnerungen an die gemeinsame Jugendzeit. Auf dem Foto sind von links nach rechts: Iris Danné Nocke geb. Danné, Monika Karpf geb. Schiemann, Gerhard Felske, Detlef Schmitt, Wolfgang Breitsprecher, Horst Kraft, Volker Müller, Inge Winter geb. Bork, Reinhard Albus, Ilse Strecker geb. Erk, Werner Stiebeling und Pfr. Thomas Philipp. Bettina Schwarz geb. Wolf konnte leider nicht teilnehmen. Nr. 5/2015 Die Goldenen Konfirmanden Evangelische Kirchengemeinde Bobenhausen/Eckartsborn/ Schwickartshausen Gottesdienste und andere Termine Sonntag, 7. Juni 2015 - 1. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Gottesdienst in Schwickartshausen (Prädikant Dr. Bernd Vielsmeier) Kollekte: Für den Deutschen Evangelischen Kirchentag Sonntag, 14. Juni 2015 - 2. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Gottesdienst in Eckartsborn (Pfarrerin Jünger) 10.30 Uhr Gottesdienst in Bobenhausen (Pfarrerin Jünger) Kollekte: Für unsere Gemeinde 14.00 Uhr Partnerschaftsgottesdienst mit East Kerala in Nidda (Pfarrer Philipp) Sonntag, 21. Juni 2015 - 3. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Gottesdienst in Schwickartshausen (Prädikantin Beatrix Happel), anschließend Kirchenkaffee Kollekte: Für den Hessischen Diakonieverein Sonntag, 28. Juni 2015 - 4. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Gottesdienst in Bobenhausen (Prädikantin Beatrix Happel) 10.30 Uhr Gottesdienst in Eckartsborn (Prädikantin Beatrix Happel) Kollekte: Für unsere Gemeinde KRABBELGRUPPE Mittwochs, 15.00 Uhr im Gemeindehaus Schwickartshausen Informationen bei Nicole Frick, Tel. 06046/9546677 KINDERKIRCHE Im Juni macht die Kinderkirche Urlaub!!! KONFIRMANDINNENUNTERRICHT Dienstag, 2., 9., und 16. Juni von 16.00 bis 17.30 Uhr im Gemeindehaus Schwickartshausen (23. und 30.6. wird noch im Unterricht bekannt gegeben). GEMEINDEAKTIVITÄTEN: FRAUENKREIS Dienstags um 19.30 Uhr im Gottesdienstraum in Bobenhausen THEO & THEA STAMMTISCH Dienstag, 9. Juni 2015 um 19.30 Uhr in der Alten Schule Eckartsborn FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN Donnerstag, 11. Juni 2015 15.00 Uhr im Gemeindehaus Schwickartshausen Thema: Sicherheitsfragen Hierzu sind alle Seniorinnen und Senioren sowie besonders die, die im Mai einen Geburtstag über 70 hatten, herzlich eingeladen. Es erwarten Sie Kaffee und Kuchen, Gemeinsamkeit, anregende Gedanken, ...und Menschen, die sich auf Sie freuen Mitteilungsblatt Ranstadt - 20 - KIRCHENKAFFEE 21. Juni 2015 nach dem 9.30 Uhr Gottesdienst in Schwickartshausen GEMEINDEBÜRO Das Gemeindebüro ist mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Frau Dechert ist zu dieser Zeit unter der Tel. Nr. 06046/7550, Fax 06046/3536, Ev. [email protected] zu erreichen. Pfarrerin Jünger erreichen Sie immer über diese Nummer - bei Abwesenheit ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet, auf dem Sie Nachrichten hinterlassen können bzw. der weitere Hinweise gibt. Am 3. Juni ist das Büro nicht besetzt. Förderverein Diakonie-Station Ranstadt Mitgliederversammlung Der Vorstand des Fördervereins Diakoniestation Ranstadt e.V. lädt zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein: am Dienstag, 23. Juni 2015 um 19.30 Uhr in die Räume der Diakoniestation Ranstadt, Oberriedstrasse 1. Tagesordnung: 1.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2.) Bericht des Vorsitzenden 3.) Jahresbericht des Rechnungsführers 4.) Bericht der Kassenprüfer 5.) Antrag auf Entlastung des Vorstandes 6.) Jahresbericht der leitenden Schwester 7.) Verschiedenes Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Thomas Philipp, Vorsitzender Gesangverein Eintracht Ranstadt Grillfest/Sängerfahrt Wie bereits bekannt gegeben, veranstaltet der Gesangverein „Eintracht Ranstadt“ am 21.06.2015 Uhr sein traditionelles Grillfest am Bürgerhaus in Ranstadt. Das Grillfest startet um 10.00 Uhr, gesungen wird ab 12.00 Uhr. Als Gastchor wurde dieses Jahr der Männerchor der Sängervereinigung Ostheim eingeladen und wird das Fest mit einigen Liedern begleiten. Des Weiteren plant der Gesangverein dieses Jahr am 29.08.2015 wieder eine Sängerfahrt. U.a. stehen das Kloster Engelberg, Würzburg und Veitshöchheim auf der Ausflugsliste. Eine kleine Schifffahrt ist auch dabei. Frühstückspause inklusive. Ausflugszeit von 08.00 bis ca. 20.30 Uhr Die Kosten für die Fahrt liegen pro Person bei 30,00 EUR (Frühstück und Kosten für Schifffahrt inbegriffen) Wer an der Sängerfahrt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Helmut Mehling, Tel.: 06041/5683 oder bei einem anderen Vorstandsmitglied. Kulturkreis Großgemeinde Ranstadt TAGESFAHRT nach MAINZ und INGELHEIM. Dazu laden wir alle Mitglieder und Interessierten ein. Die Fahrt führt uns nach Mainz und Ingelheim, wo wir zwei interessante Architekturobjekte besichtigen, die in ihrer einmaligen baulichen Konzeption in hervorragender Weise die geistige und architektonischen Entwicklung eines Baugedankens in unserer heutigen Zeit und etwa in der Zeit um 800 aufzeigen. Das neue jüdische Synagogenzentrum in Mainz präsentiert sich als spektakuläres Manifest der Gegenwarts-Architektur. Die Kaiserpfalz Karls des Großen in Ingelheim erweist sich durch ihre Dimensionen und ihre Ausstattung als eine der bedeutendsten Großarchitekturen des frühen hohen Mittelalters (Ende 8. Jhdt.). Zwei Architekturen die sich gegensätzlicher nicht darstellen könnten, die jedoch in besonderer Weise die Umsetzung vollkommen unterschiedlicher Grundgedanken in beachtenswerte architektonische Werke ihrer jeweiligen Zeit repräsentieren. Wir würden uns freuen Sie bei dieser interessanten Fahrt begrüßen zu dürfen. Nr. 5/2015 Männliche Mitfahrer werden gebeten eine Kopfbedeckung (Mütze, Kappe, Hut) zum Besuch der Synagoge mitzubringen! Termin: Mittwoch 24. Juni 2015 Kosten: Für Mitglieder EUR 25.—, Nichtmitglieder EUR 28.—, enthalten sind Fahrt, Eintritte und Führungen. Abfahrten: Nidda 8:00h, Bobenhausen 8:15h, Ranstadt 8:20h, Dauernheim 8:25h, Ober Mockstadt 8:30h. Ablauf: Im Synagogenzentrum in Mainz Führung von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr. Danach Mittagessen in Ingelheim. Anschließend ab 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr Führung in der dortigen Kaiserpfalz. Falls Kondition und Zeit es erlauben, kann über eine Weiterfahrt zum nahen Rochusberg entschieden werden. Rückkunft: Etwa 19:00h, oder 21:00h Anmeldung bei: M. Ickes Tel. 06041-9623288 bis spätestens Dienstag 16. Juni 2015. Freizeitprogramm für die Sommerferien : Traditionsgemäß laden wir auch in diesem Jahr alle schulpflichtigen Kinder und einen Begleiter je Familie zu den Brüder Grimm Festspielen nach Hanau ein zur Musical Weltpremiere DER GESTIEFELTE KATER. Termin Freitag 24. Juli 2015 (letzter Schultag) Bitte vormerken. Nähere Einzelheiten im Mitteilungsblatt Juli. Landfrauen Ranstadt Termine Juni 2015 Aus gesundheitlichen Gründen fallen die Nordic-Walking Treffen bis auf weiteres aus Mittwoch, 03.06.2015 14:30 Uhr Spielenachmittag und gemütliches Beisammensein im Bürgerhaus , Treffpunkt Seiteneingang Anmeldung bis 01.06.2015 bei Rita Herche, Tel. 5485 18:30 Uhr Zumba Übungsort wird von Frau Allert jeweils kurzfristig bekannt gegeben Mittwoch, 10.06.2015 19:00 Uhr Besuch der neuen Eisdiele, Treffpunkt gegenüber bei Bäckerei Rank Anmeldung bis 08.6.2015 bei Rita Herche, Tel. 5485 18:30 Uhr Zumba Übungsort wird von Frau Allert jeweils kurzfristig bekannt gegeben Donnerstag, 11.06.2015 19:00 Uhr Vorstandssitzung im Bürgerhaus Ranstadt Mittwoch, 17.06.2015 14:30 Uhr Spielenachmittag und gemütliches Beisammensein im Bürgerhaus, Treffpunkt Seiteneingang Anmeldung bis 15.06.2015 bei Rita Herche, Tel. 5485 18:30 Uhr Zumba Übungsort wird von Fr. Allert jeweils kurzfristig bekannt gegeben 19:00 Uhr Malkreis mit Doris Beckmann Anmeldung bei Frau Beckmann Tel. 8222251 Mittwoch 24.06.2015 18:00 Uhr Spaziergang mit anschließendem PizzaEssen, Treffpunkt Bürgerhaus Seiteneingang, bei Regen ohne Spaziergang Anmeldung bis 22.06.2015 bei Gabriele Mickel Tel. 4769 18:30 Uhr Zumba Übungsort wird von Frau Allert jeweils kurzfristig bekannt gegeben Mittwoch 01.07.2015 14:30 Uhr Spielenachmittag und gemütliches Beisammensein Im Bürgerhaus, Treffpunkt Seiteneingang Anmeldung bis 29.06.2015 bei Rita Herche, Tel. 5485 Mitteilungsblatt Ranstadt 18:30 Uhr - 21 - Zumba Übungsort wird von Frau Allert jeweils kurzfristig bekannt gegeben SPD Ranstadt Im Gespräch mit Cäcilia Reichert-Dietzel Die Ranstädter SPD lädt zum „Gespräch mit Cäcilia ReichertDietzel“ zum Thema „GUT & natürlich“, Umwelt- und Naturschutz in der Gemeinde Ranstadt recht herzlich ein. Erlebbare Landschaft, Artenschutz, aber auch kritische Themen, wie Windkraft und Klimaschutz sollen an diesem Abend mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Dazu laden wir sie recht herzlich am 1. Juni 2015, 20:00 Uhr in das Bürgerhaus Ober-Mockstadt ein. Sommerfest in Dauernheim Zu ihrem traditionellen Sommerfest laden die Ranstädter Sozialdemokraten am 05. Juli 2015 ab 11.00 Uhr, »Am Kreuz« in Dauernheim ein. Neben kühlen Getränken gibt es Leckeres vom Grill, Rollbraten und eine Salattheke. Nachmittags können sich die Gäste Kaffee und Kuchen schmecken lassen. Die SPD Ranstadt freut sich auf Ihr Kommen bei guter Laune und hoffentlich schönen Wetter. VdK Ranstadt Arztvortrag mit Chefarzt Dr. Simon Classen, Kerckhoff-Klinik Der VdK-Ortsverband Ranstadt hatte in Kooperation mit der Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim zu einem Arztvortrag zum Thema „Beinvenenthrombose - eine tödliche Gefahr“ in das Bürgerhaus Ranstadt eingeladen. Dr. Simon Classen, Direktor und Chefarzt der Abteilung für Gefäßchirurgie des Harvey-Gefäßzentrums an der Kerckhoff-Klinik, referierte über Entstehung, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten dieser Erkrankung. Dabei erfuhren die Zuhörer, daß die gefährlichste Komplikation der Thrombose die Lungenembolie ist, die nicht selten tödlich endet. Die Blutgerinnung sei eigentlich ein Schutzmechanismus, der den Körper nach einer Verletzung vor dem Verbluten schützt. Dabei verklumpt das Blut und schließt die Wunde. In einem unverletzten Blutgefäß aber solle das Blut nicht verklumpen, sondern ungehindert fließen. Ein Gerinnsel verhindere den Blutstrom und sei als Auslöser für eine Lungenembolie gefährlich. Zahlreiche Faktoren würden das Risiko einer tiefen Beinvenenthrombose verstärken. Als mögliche Ursache nannte Dr. Classen Bewegungsmangel bei stundenlangem Sitzen mit angewinkelten Beinen bei längeren Bus- und Flugreisen. Aber ebenso Übergewicht, Krebsleiden, größere Operationen, Schwangerschaft oder Antibaby-Pille in Verbindung mit Rauchen oder Krampfaderleiden könnten verantwortlich für das Entstehen einer Beinvenenthrombose sein. Nicht zu unterschätzen sei außerdem, wenn Patienten zu wenig Flüssigkeit zu sich nehmen oder an Blutgerinnungsstörungen leiden. Bewegung sei die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme, ebenso ausreichendes Trinken. Bei längerem Sitzen, Stehen oder Liegen sollten Stützstrümpfe oder noch besser Kompressionsstrümpfe getragen werden, so der Fachmann. Zu den Fragen aus dem Publikum zu Durchblutungsstörungen, Beinschwellungen, Krampfadern und deren Ursachen sowie den jeweiligen Behandlungsmöglichkeiten nahm Dr. Classen ausführlich Stellung. Der VdK-Vorsitzende Günter Galz dankte zum Schluß dem Mediziner für seinen Vortrag und entsprach dem Wunsch der vielen Besucher, in 2016 erneut eine solche Veranstaltung anzubieten! Sportverein 1911 Ranstadt Auf dem Fohlengelände ist wahnsinnig viel los! Der Borussia Park, das Fohlenstadion, sieben Rasenplätze, drei Kunstrasenplätze, viele moderne Umkleidekabinen, eine Soccer Arena, ein spezieller Athletikbereich, mehrere Fitnessräume und ein nagelneues Clubhaus machen Gladbachs Fussballnachwuchszentren z. Z. zu einem der innovativsten und modernsten in Deutschland. Und genau dort konnte der Jugend- und Seniorentrainer des SV 1911 Ranstadt Joachim Weis im Zuge einer Hospitation ein eigenes umfangreiches Bild über intensive Nachwuchsarbeit im Profifußball machen. Nr. 5/2015 „Ja, zu Beginn meines Praktikums war ich schon etwas überfrachtet mit so umfangreichen Informationen“; so Joachim Weis,“ diese dann einzuordnen und aufzugliedern wird nun noch einige Zeit in Anspruch nehmen“. Die Fohlenfussballschule mit über 200 Nachwuchskickern lief zudem jeden Tag von 10 Uhr bis 15 Uhr in 14 Altersgruppen. Dazu kamen ab 15 Uhr die Nachwuchsteams. Zu Beginn wurde ich von Herrn Beckers begrüßt. Er führte mit mir eine Besichtigung im Borussia Park und im kompletten Nachwuchszentrum durch. Hier erhielt ich einen ersten Einblick hinter die Kulissen des Bundesligisten in alle wichtigen sportlichen Bereiche. Nach ca. drei Stunden in denen unter anderem auch der Ablauf der Woche besprochen wurde, begann die erste Trainingseinheit bei der U19. Besonders interessant waren die Trainingseinheiten der Bundesligateams U 16, U 17, U19 und der U23. Ich verbrachte jeden Tag ca. 8 Stunden auf dem Gelände der Borussia, machte mir umfangreiche Notizen der Einheiten und der Trainingsabläufe. Am Wochenende standen die Spiele der Nachwuchsmannschaften auf dem Programm. Die U 23 (Tabellenerster der Regionalliga West) spielte im Fohlenstadion gegen Wiedenbrück. Am Samstag konnte ich das Bundesligaspiel gegen Borussia Dortmund im Stadionbereich der Trainer des Nachwuchszentrums verfolgen. Im Vorfeld dieses Spieles traf ich mich noch mit meinem Bruder der glühender Gladbach Fan ist und natürlich meine Eindrücke und Einblicke sehr spannend fand. Am Sonntag war ich noch beim Spiel U 12 der Borussia gegen die U 12 von Borussia Dortmund. Anschließend beendete ich die Hospitation mit einem Gespräch beim Leiter des Fohlennachwuchszentrums. Die Erfahrung, viele unterschiedliche Profitrainer zu begleiten, und ihnen bei ihrer täglichen Arbeit zu zusehen, war sehr lehrreich und gibt mir neue Impulse. Nun möchte ich diese auf meine Trainertätigkeit beim SV 1911 Ranstadt auch anwenden und umsetzen. Meine Eindrücke sind nun, dass die Borussia ein toller, traditionsreicher Verein mit einem klaren Konzept und wunderbaren Menschen ist und man durchaus die große Anzahl an Fans in ganz Deutschland nachvollziehen kann. (Auf dem Bild Joachim Weis mit dem ehemaligen deutschen Nationalspieler und U 19 Trainer bei Borussia Mönchengladbach, Oliver Neuville nach einer Trainingseinheit) SV Ranstadt führt 22. Kirchwaldlauf durch Vor einer herrlichen Landschaftskulisse und bei sonnigen und trockenen Laufwetter startete der 22. Kirchwaldlauf in Ranstadt. Bereits um 16.00 Uhr starteten die Bambinis über eine Strecke von 600 Metern. Alle der 29 Miniläufer gaben ihr Bestes und die teilweise gerade mal 3 Jährigen kamen alle unter der hervorragenden Zeit von 4 Minuten ins Ziel. Auch die 19 Jungläufer des anschließenden Schülerlaufs über eine Distanz von 1500 Metern merkte man an, dass sie den »Großen« in nichts nachstehen wollten. Auch hier kam es zu klasse Leistungen und alle der Starter durchquerten innerhalb der 9 Minutenmarke das Ziel. Der Jedermannslauf, diesmal mit 32 Startern besetzt, begann um 17.00 Uhr. Die 5000 Meter lange Strecke führte die Läufer nach Bellmuth und anschließend wieder zurück zum Bürgerhaus nach Ranstadt. Den Sieg holte sich hier Philip Ahne. Mitteilungsblatt Ranstadt - 22 - Im Hauptlauf über 10 km waren diesmal 115 Teilnehmer am Start. Der von allen Läufern als sehr anspruchsvoll, aber landschaftlich als schönste Laufstrecke des gesamten SparkassenOberhessens-Cup bezeichnet, führte die Läufer zunächst vom Start in der Hintergasse zum Kirchwald hinauf. Bereits hier galt es die erste schwere Steigung zu bewältigen. Den Kirchwald hinter sich gelassen und an den Fischteichen vorbei gelaufen, ging es für die Teilnehmer in den Rühlskopf mit dem steilsten Anstieg der gesamten Strecke. Den schwierigsten Teil hinter sich gelassen, liefen die Sportler vom Rühlskopf aus kommend zurück nach Ranstadt. Als erster erreichte hier der Vorjahressieger Thomas Seibert vom Laufprojekt Büdingen in einer Zeit von 34:10 Minuten das Ziel. Als schnellste weibliche Teilnehmerin ging Ildiko Zott mit einer Zeit von 49:49 durchs Ziel. Ein besonderer Dank gilt wieder den Landfrauen, der Freiwilligen Feuerwehr, der Gemeinde Ranstadt und den vielen anderen Helfern. Ob beim Strecken Auf- und Abbau, der Bewirtung im Bürgerhaus, der Betreuung der Läufer und der Organisation im Allgemeinen - ohne die vielen freiwilligen Helfer geht es nicht. Daher möchte sich der SV Ranstadt auf diesem Wege bei allen Helfern auf das herzlichste Bedanken. Nr. 5/2015 Volkssportgemeinschaft Ranstadt Tagesfahrt am 18.07.15 nach Frankenberg und Schifffahrt auf dem Edersee Liebe Wanderer, werte Mitglieder und Freunde, wir laden Euch herzlich zu einem Tagesausflug nach Frankenberg und zum Edersee ein. Unterwegs stärken wir uns mit einem reichhaltigen Frühstück. In Frankenberg ist ca. 2 Stunden Aufenthalt. Um die Mittagszeit ist eine Schifffahrt von 2 Stunden auf dem Edersee geplant. (Preis pro Person EUR 11,00). Zeitraum 18.07.2015 Abfahrt um 8:00 Uhr am Bürgerhaus Fahrpreis 32,00 Euro incl. Frühstück und Schifffahrt. Auf regen Zuspruch innerhalb und außerhalb des Vereins freut sich der Vorstand. Wir behalten uns vor, bei zu geringer Beteiligung die Fahrt zu stornieren. Anmeldeschluß bis 10. Juni 2015 Der Fahrpreis ist bis zum 10.6.2015 auf IBAN:DE11506616390007136161 BIC:GENODEFILSR zu entrichten. Erst mit der Überweisung der Fahrtkosten ist die Anmeldung erfolgt. Musikverein Ober-Mockstadt Frühlingskonzert mit Ehrungen Aktiv und innovativ, jugendlich schwungvoll und zugleich traditionsbewusst - so präsentierte sich der Musik-Verein Ober-Mockstadt unter seinem Dirigenten Norbert Faust beim Frühlingskonzert im vollbesetzten Bürgerhaus. »Große Filmerfolge« hatte man als musikalisches Motto über den Abend gesetzt, der entsprechend mit dem fanfarenähnlichen »Exodus«Intro von Ernest Gold eröffnet wurde. Nach der Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden Kurt Meub ließ das große Orchester einen reichhaltigen filmischen Bogen - von Karl Mays »Winnetou« über James Bond bis hin zu den »Glorreichen Sieben« und den »Fluch der Karibik« - vor dem geistigen Augen der Zuhörer Revue passieren. Noch vor der Pause stellte sich der musikalische Nachwuchs vor, den der Musikverein Ober-Mockstadt einerseits durch eigene erfahrene Kräfte, andererseits in Kooperation mit der Florstädter Musikschule Melanie Nagel ausbildet. Unmittelbar nach der Pause glänzte der Männergesangverein »Liederkranz« Ober-Mockstadt (Leitung: Christine Rehan) unter anderem mit dem bemerkenswerten »Augustin-Rap«. Im Anschluss präsentierte das große Jugendorchester unter der Leitung von Susanne Meub Musik aus der Reihe »Hits for Kids« sowie den beliebten Abba-Song »Lay all your love on me«. Vor dem gemeinsamen Auftritt von Jugend- und Stammorchester standen Ehrungen verdienter Mitglieder an: Christiane Meub wurde für 20 Jahre, Markus Weiser für 30 Jahre und Gundi Winter für 40 Jahre aktive Musik geehrt. Mit dem fröhlichen Y.M.C.A. der Village People und dem glanzvollen »Star Wars Theme« schlossen Stamm- und Jugendorchester den offiziellen Teil des Abends - und boten im Zusammenspiel der Generationen damit ein erfreuliches, zukunftsorientiertes Bild. Zum gemütlichen Ausklang ließ das Stammorchester einen Reigen beliebter Melodien der Volksmusik erklingen, darunter die Fuchsgraben-Polka und »Auf der Vogelwiese«. Mitteilungsblatt Ranstadt Familienanzeigen werden von allen Lesern beachtet! - 23 - Nr. 5/2015 Anzeigen Pietät Hofmann Redaktionelle Beiträge? Melden Sie sich als Bürgerredakteur im Internet an: www.cms.wittich.de Mitteilungsblatt Ranstadt - 24 - Nr. 5/2015 Naturfreunde Ober-Mockstadt Auf den Spuren der Riesen- Familienausflug für Groß und Klein Rund ums Wandern, Klettern und Spaß haben geht es auch beim diesjährigen Naturfreundeausflug für die ganze Familie am Sonntag, den 5. Juli. Ziel ist das Geotop »Felsenmeer« im Lautertal im Odenwald mit seiner beeindruckenden Felsenlandschaft. Das Felsenmeer ist Teil des Felsberges mit einer Größe von 168 ha und ist nationales Naturschutzgebiet und gehört zu einem länderübergreifenden Schutzgebietssystem »Natura 2000« innerhalb der Europäischen Union. Schutzziel ist, den natürlichen Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu erhalten. Besonders in diesem Gebiet ist der Waldmeister-Buchenwald mit zahlreichen bestimmenden Arten wie Rotbuche, Esche, Bergahorn und natürlich Waldmeister. Der Sage nach entstand das Felsenmeer durch zwei streitende Riesen, die sich mit Steinen bewarfen und schließlich einen unter einem Meer aus Felsen begruben. Tatsächlich ist das spektakuläre Naturdenkmal Felsenmeer an den Hängen des Felsbergs im Lautertal das Produkt von geologischen Prozessen, die vor etwa 340 Millionen Jahren begannen. Dieses Naturschauspiel wollen sich die Naturfreunde nicht entgehen lassen. Bei einer ausgiebigen Kletterpartie oder Wanderung auf den zahlreichen erschlossenen Wegen wollen wir das Felsenmeer erkunden und bestaunen. Ein gemeinsames Essen in gemütlicher Runde soll den Tag ausklingen lassen. Die Kosten betragen 15 Euro pro Person. Kinder zahlen einen ermäßigten Preis. Der Bus startet um 10 Uhr an der Bushaltestelle Untergasse in Ober-Mockstadt. Interessierte können sich unter [email protected] oder telefonisch unter 06041/6731 anmelden. Wir freuen uns auf einen erlebnisreichen Tag mit Ihnen. Naturwandertag 2015sonnig, interessant und lecker! Ausgestattet mit Ferngläsern und Bestimmungsbüchern trafen sich 28 Frühaufsteher am letzten Aprilsonntag um 6.30 Uhr am Rathausplatz in Ober-Mockstadt zur diesjährigen Vogelstimmenwanderung der Naturfreunde Ober-Mockstadt. Die zweistündige Führung wurde wie im vergangenen Jahr von Udo Seum geleitet, der neben den Stimmen und Rufen der Vögel zahlreiche Hintergrundinformationen für die Wanderer bereithielt. Anfangen im Dorf mit Amsel und Turmfalke über die Heckenbraunelle, den Gartenrotschwanz bis zum Trauerschnäpper entdeckten die Wanderer in der Morgensonne 49 Arten rund um Ober-Mockstadt. Besonderer Höhepunkt war in diesem Jahr die Stimme des seltenen Wendehals´. Die Wanderung bot den Naturfreunden auch die Möglichkeit die Erfolge ihrer geleisteten Arbeit während des gutbesuchten Baumschnittkurses mit Baumfachmann Hans-Jürgen Schremmer im Frühjahr zu begutachten. Parallel zur audio-visuellen Vogelstimmenwanderung begann eine Stunde später eine Kräuterwanderung zum Anfassen. Elke Hetterich zeigte etwa 15 Interessierten die nützlichen und gesunden Kräuter, die fast unbemerkt am Wegesrand wachsen. Der Saft des gelbblühenden Schöllkrauts beispielsweise wurde schon früher zur Behandlung von Warzen verwendet. Neben der allseits bekannten, magenberuhigenden Wirkung der Kamille, erklärte Elke Hetterich eine vitaminreiche Giersch-Salatvariante sowie die Rezeptur eines Hustensafts aus Spitzwegerich und Honig, die schon unsere Vorfahren nutzten als es noch keine Apotheken gab. Zahlreiche kulinarische Leckereien warteten auf die Wanderer gegen 9.30Uhr beim »Wiesenfrühstück« am Lehr- und Erholungsbiotop. Belegte Brötchen, Kuchen, Stückchen, verschiedene Aufstriche und hausgemachter Holunder- und Waldmeistersirup sind nur einige der Köstlichkeiten, die von Vereinsmitgliedern für diesen Anlass gespendet wurden. Nach dem ausgiebigen Frühstück boten das Weidentipi und der Bienenschaukasten auf dem Vereinsgelände vor allem für die Kleinen weitere Höhepunkte des Tages. Reges Teiben im Bienenschaukasten SGE Ober-Mockstadt Ausflug nach Speyer Die Gymnastikgruppe der SGE Ober Mockstadt fährt am 22. Juli nach Speyer. Zum Tagesausflug sind Nichtmitglieder der Gymnastikgruppe herzlich willkommen. Anmeldungen sind unter 06041/6159 oder 06041/8966 möglich. Angelsportverein Dauernheim Herzliche Einladung zum Bunten Abend 50 Jahre Angelsportverein 1965 Dauernheim e. V. am Samstag den 06.06.2015 ab 19:30 Uhr in der Gemeindehalle Dauernheim Nach den Festansprachen u. Ehrungen wollen wir mit Freunden unser 50jähriges Jubiläum feiern. Gesangverein „Eichenkranz“ Dauernheim 175 Jahre „Eichenkranz“: Dreitägiges Liederfest vom 17.-19. Juli 2015 Anlässlich seines 175-jährigen Bestehens lädt der Gesangverein Eichenkranz die gesamte Bevölkerung zu seinem großen dreitägigen Liederfest im Juli ein. Der Eintritt ist an allen drei Tagen selbstverständlich frei, Gutes Essen und Trinken, viel Gesang & Musik für jeden Geschmack und jedes Alter, beste Laune und Sonnenschein (denn Petrus ist ein Sänger!) sind auf jeden Fall dabei, wenn es gemäß unserem Jubiläumsmotto wieder heißt: „Singend durch ein ganzes Leben“. Wir beginnen am Freitag, 17. Juli, 19 Uhr, mit dem Abend der Jungen Stimme im Dauernheimer Pfarrhof. Neben jungen Gastchören und Solisten der Region sind unsere „Eichhörnchen“ unter Gerd Harth, der Junge Chor sowie voraussichtlich der CrossoverChor unter Thomas Kiersch zu hören. Anschließend können alle jungen Gäste beim Karaoke-Fun nach Lust und Laune ihre eigene Stimme erproben. Am Samstag, 18. Juli, 19 Uhr, haben wir beim traditionellen Liederabend - ebenfalls im Dauernheimer Pfarrhof - die 175-Jahre-Chöre der Region bzw. deren Abordnungen sowie die Chöre unserer Großgemeinde bei uns zu Gast, die alle Zuhörer mit ihrem Gesang erfreuen. Am Sonntag, 19. Juli, 11 Uhr, begrüßen wir unseren Partnerchor „Liederkranz“ aus Geraberg/Thüringen in der Dauernheimer Dreifaltigkeitskirche. Die befreundeten Sänger/innen werden mit uns den Festgottesdienst zum Jubiläumsjahr unter der Leitung von Pfarrer Martin Stenzel gestalten. Landrat Joachim Arnold hat hierzu sein Kommen zugesagt. Im Anschluss locken im Pfarrhof ein zünftiger Frühschoppen, ein deftiges Mittagessen sowie unser mit hausgemachten Kuchen und Torten bestücktes Kaffeebüffet. Nach weiteren Liedbeiträgen beider Chöre sorgt der Musikverein Ober-Mockstadt für vielseitige Unterhaltung. Wichtig: Sponsoren gesucht! Zur Erstellung unserer Festschrift suchen wir in den nächsten Wochen Gewerbetreibende und Privatpersonen, die uns mit einer Spende bzw. einer Anzeige unterstützen. Vielen herzlichen Dank im Voraus! Mitteilungsblatt Ranstadt - 25 - Kleines PS: Sollte Petrus seine Noten vergessen haben und es regnet doch, wird die jeweilige Veranstaltung in die Gemeindehalle verlegt. Unser Partnerchor „LIederkranz“ aus Geraberg/Thüringen wird unter Leitung von Brigitte Roth den Festgottesdienst am Sonntag, 19. Juli, mitgestalten. Kulturverein Dauernheim Erdbeerfest Das traditionelle Erdbeerfest findet in diesem Jahr wieder am Fronleichnamstag, Donnerstag, den 4. Juni 2015, an der Gemeindehalle statt. Wie gewohnt werden Kaffee und Kuchen vom üppig bestückten Büffet, reichlich Erdbeerbowle und andere Getränke angeboten. Beginn ist um 14 Uhr. Kartenbestellung für die Theaterfahrt Die diesjährige Theaterfahrt unseres Vereins geht am Sonntag, den 2.8.2015, wieder zur Freilichtbühne in Bad Vilbel. Aufgeführt wird das Schauspiel »Die Päpstin« von Susanne Felicitas Wolf nach dem gleichnamigen Bestseller-Roman von Donna Woolfolk Cross. »Dunkle Zeiten für freie Geister. Die unglaubliche Geschichte der Päpstin Johanna: Eine junge Frau im Mittelalter, ohne Rechte, Geld und Unterstützung kämpft sich an die Spitze der damaligen Weltordnung. Ihre Widersacher sind Grausamkeit, Fanatismus, Aberglaube und Unwissenheit.« Für Busfahrt und Eintritt sind 35.- Euro zu zahlen. Nach einem gemeinsamen Abendessen in Kloppenheim wird Rückkehr gegen 23 Uhr sein. Karten können bei Hannelore Wirth, Tel. 06035/967780, verbindlich bestellt werden. Nr. 5/2015 Turnverein „Jahn“ Dauernheim 2. Rundenwettkampf DTB-DanceCup Nach dem ersten Rundenwettkampf am 8. März 2015, der erfolgreich verlief, haben sich die Tanzgruppen am Sonntag, dem 26. April 2015, zum zweiten Rundenwettkampf in der Sporthalle der Haupt- und Realschule Nidda getroffen. Für die Jugend 12-19 Jahre und alle Erwachsenengruppen (18+, 30+ und 40+) war dies die Generalprobe für das hessische Landesturnfest vom 14.-17. Mai 2015 in Gießen. Die Schülergruppen 10 Jahre und jünger; 12 Jahre und jünger und 14 Jahre und jünger treffen sich am 27. Juni 2015 bei den hessischen Schülermeisterschaften im Odenwald. Am 2. Rundenwettkampf waren insgesamt 11 Tanzgruppen am Start. Hier die Teilnehmergruppen und die Ergebnisse: WK 2 Schüler 10 Jahre und jünger Platz 1: Tanzgruppe »Tanzalarm« vom TV Münster Platz 2: Tanzgruppe Blitzchen vom TV Jahn 1909 Dauernheim Platz 3: Tanzgruppe Little Dancer vom TV Goldbach WK 4 Schüler 14 Jahre und jünger Platz 1: Tanzgruppe Harmony vom TV Harheim Platz 2: Tanzgruppe Liberty Schüler von der Sportvereinigung Weiskirchen WK 5 Jugend 12-19 Jahre Platz 1: Tanzgruppe Liberty Jugend von der Sportvereinigung Weiskirchen WK 6 Erwachsene 18+ Platz 1: Tanzgruppe »zweipunktnull« vom TV Münster Platz 2: Tanzgruppe Novita vom TV Münster Platz 3: Tanzgruppe temptation vom TSF Heuchelheim WK 7 Erwachsene A 30+ Platz 1: Tanzgruppe Cascaya vom TV Münster WK 8 Erwachsene B 40+ Platz 1: Tanzgruppe Geli´s Dancers von der DJK-SSG Bensheim Der Vorstand des TV Jahn 1909 Dauernheim gratuliert den Blitzen und dankt der Gruppe Drachenfeuer für ihre Helfertätigkeit bei der Ausrichtung. Unsere Tanzgruppen »Blitzchen« und »Drachenfeuer« nehmen an den hessischen Schülermeisterschaften am 27. Juni 2015 teil. Der Vorstand wünscht ihnen viel Erfolg. Seniorenclub Dauernheim Wir hatten einen schönen gemütlichen Nachmittag mit den Würtze - Zwillingen. Dabei wurden Anni und Reinhold Faber zur Diamantenen Hochzeit, Gisela Herzberger zu ihrem 70., Inge Schmidt zum 78. und Loni Magel zum 69. Geburtstag gratuliert. Wir wünschen Allen für die Zukunft beste Gesundheit. Nächstes Treffen ist am 10. Juni 2015, 14.30 Uhr kleiner Saal Turnhalle mit einem „Bildvortrag“ von Jürgen ADAM. Kuchenbäckerinnen für Monat Juni sind: Ilse Waas, Edeltraud Wolf, Gisela Breukel, Gisela Herzberger und Agnes Weiß. Bekanntmachung: Wir laden herzlich zu einem Schnuppernachmittag bei den Senioren „60 Plus“ ein. Else Holler und Gisela Herzberger würden sich auf neue Mitglieder freuen. Der Seniorenclub besteht bereits seit 30 Jahren. „Wir sind die Vorhut der Zukunft“ Die Geselligkeit steht im Vordergrund. Das Zusammengehörigkeitsgefühl wird gestärkt. Die Treffen finden jeden 2. Mittwoch eines Monats statt. Schaut ganz einfach rein. Wer keine längere Strecke laufen kann oder kein Auto hat, wird auf Wunsch auch von zu Hause abgeholt!! Siegerehrung der Blitzchen Erneut konnten die Dauernheimer Volleyballer das Double holen Auch in diesem Jahr haben wir die Meisterschaft und das Pokalturnier in der Gau - Volleyball - Wettkampfrunde 2014 / 2015 für uns entscheiden können. Bei 9 Mannschaften mit einer Hin- und Rückrunde beendeten die Volleyballer die Meisterschaft. In der Hinrunde verloren wir gegen den ärgsten Konkurrenten aus Berstadt und waren bis zum Rückspiel die Verfolger. Das Rückspiel konnten wir dann mit 2 Gewinnsätzen für uns entscheiden und gaben bis zum Ende unseren ersten Platz nicht mehr ab. Mit 30:2 Punkten und 31:3 Sätzen holten wir die Meisterschaft zum zweiten Mal hintereinander nach Dauernheim. Am 10. Mai 2015 wurde das Pokalturnier in Wölfersheim ausgetragen. Auch hier nahmen 9 Mannschaften teil. Mit 16:0 Sätzen haben wir das Turnier gewonnen und wurden erneut nach 2014 Pokalsieger. Mitteilungsblatt Ranstadt - 26 - Nr. 5/2015 Rocknacht in Bobenhausen Meistermannschaft 2015 Abt. Wandern Die Juni-Wanderung der Wanderabteilung des TV Jahn startet am Sonntag, den 21.6.2015, in Schmitten im Taunus. Von der Bushaltestelle »Kirche« im Zentrum aus führt die ca. 10 km lange Strecke zunächst durchs Tal des Niedgesbachs nach Finsternthal und weiter nach Treisberg. Von da geht es hinauf zum Pferdskopf und wieder zurück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt und Abfahrt mit Privat-PKW ist wie üblich um 9:00 Uhr an der Gemeindehalle. Es besteht wie immer Mitfahrgelegenheit. Die nächsten Monats-Wanderungen sind dann vorgesehen für Sonntag, den 26.7., in Hailer (11 km) und Sonntag, den 23.8., in Karben (9,5 km). Da diese Termine sich noch verschieben können, sollten unbedingt die eigentlichen Ankündigungen im Mitteilungsblatt beachtet werden. Mit ihrem stetig wachsenden Songrepertoire, etabliert in den musikalischen Zeitzonen der 50´s, 60´s und 70´s, und mit Ihrer mitreißenden, stilechten Bühnenshow verstehen es THE DiAMONDS ihr junges und stets jung gebliebenes Publikum in die GOOD VIBRATIONS der Rockin´ Oldies zu versetzen. Mit Ihrem einzigartigen rockigen Sound, den Rock, Rock´n´Roll- und Musikkrachern der vergangenen Musikepoche schaffen es THE DiAMONDS bei jedem Event das Publikum mit in ihre Show einzubeziehen, sie zum Tanzen, Klatschen und Mitsingen zu bringen. Bei diesem Funfaktor auf und vor der Bühne bleibt kein musikalisches Herz unberührt! Das umfangreiche Repertoire wird durch authentische Instrumente und stilechte Outfits komplettiert. Durch die neuen Bandmitglieder Klaus Weigand (Keys, Vocals) und Andy Ruhrmann (Drums), mit denen Bandleader Sven Waldschmidt und Sängerin Corinna Waldschmidt schon bei den Stubenrockern aktiv sind, verspricht man sich eine noch größere Bandbreite an Musik wie bisher. Wenn THE DIAMONDS am 18.7.15 ab 20.30 Uhr die Waldbühne in Bobenhausen zur Oldie-Night stürmen, wird es auf jeden Fall einige rockige Überraschungen geben. info Die kleine Wandergruppe im April in Ockstadt Kultur- und Sportverein Bobenhausen I Spende für Station Peiper caRPark Nidda unterstützte den KSV Bobenhausen bei seiner traditionellen Maifeier und stellte zwei Gutscheine für jeweils eine geführte Segway-Tour zur Verfügung. Die Gäste der Maifeier nahmen auch fleißig am Gewinnspiel teil, denn die innovativen elektrisch betriebenen Segways machten neugierig auf eine neue Art der Fortbewegung. Weitere Informationen auch unter www.mysegway.de. Der Erlös der Losverkäufe wird in voller Höhe der Kinderkrebsklinik in Gießen als Spende überwiesen. Vielen Dank an caRPark Nidda und unser neues Vorstandsmitglied Patrick Finke für die Organisation. für unsere leser anzeigen-annahmeschluss beim verlag montags, 12.00 Uhr bei feiertagsvorverlegung einen werktag früher ihr persönlicher ansprechpartner für: geschäftsanzeigen infobroschüren beilagen-werbung flyer Kontakt Thomas Löffler-Wagenführ mobil: tel.: fax: 01 60. 96 95 26 48 0 66 43. 96 27 - 0 0 66 43. 96 27 - 78 mail: [email protected] Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Industriestraße 9-11 · 36358 Herbstein Mitteilungsblatt Ranstadt - 27 - Nr. 5/2015 GESUNDHEIT AUS IHRER APOTHEKE ANZEIGE Nervöse Unruhe hat viele Gesichter Schlafstörungen, Ruhelosigkeit, Reizbarkeit ennen Sie das? Sie wälzen sich schlaflos von K einer Seite auf die andere und zum inneren Gleichgewicht und erholsamen Schlaf zurück. Das wird von höchster Instanz bekönnen die Gedanken nicht stätigt: Das Bundesinstitut für abschalten? Ursache ist nervöse Arzneimittel hat Lioran® speUnruhe, die entsteht, wenn ziell für die gezielte Behandwir immer wieder mit Stress, lung nervöser Unruhe und dedrückenden Sorgen oder zwi- ren Beschwerden zugelassen. schenmenschlichen Proble- Darauf vertrauen men bombardiert werden. Betroffene Jeder Mensch reagiert Bei nervöser Unruhe fehlt dem anders Körper GABA (Gamma-AminoNervöse Unruhe hat viele Ge- buttersäure). GABA ist der körsichter. Der Eine leidet unter pereigene Nerven-Schutzstoff innerer Anspannung und Ruhe- für den Stressabbau, der für losigkeit, der Andere wird von unsere natürliche innere AusBauch- und Magen-Beschwer- geglichenheit sorgt. Hier setzt den geplagt und den Näch- die einzigartige Wirkung von sten quälen Schlafstörungen, Lioran® die Passionsblume an, weil er abends nicht abschal- die den Körper gezielt anregt, ten kann. Doch keine Sorge: wieder ausreichend GABA beLioran® die Passionsblume führt reit zu stellen. Beschwerden Schlafstörungen sind oft die quälendste Beschwerde nervöser Unruhe. Experten warnen dennoch vor der Einnahme starker Schlafmittel, weil sie in die Abhängigkeit führen können. Die wahre Ursache des schlechten Schlafes beseitigt selbst das stärkste Schlafmittel nicht: Die nervöse Unruhe nervöser Unruhe wie die Schlafstörungen werden so schnell überwunden, weil wir Belastungen des Alltags besser verkraften. Die Universität Würzburg hat die Passionsblume schon 2011 zur Arzneipflanze des Jahres gewählt, weil ihr Wirkprofil einfach einmalig ist. gibt den hochwertigen Passionsblumen-Extrakt bereits innerhalb von 30 Minuten frei und beginnt, ihre entspannende, ausgleichende und angstlösende Wirkung zu entfalten. Für einen erholsamen Schlaf hat sich die Einnahme von zwei Kapseln eine Stunde vor dem Zu-Bett-Gehen beWirkt schnell, das spürt währt. Für die innere Ausman geglichenheit am Tag sorgen Die kleine grüne Lioran ®- je nach Bedarf ein bis drei Kapsel ist leicht zu schlucken, Lioran®-Kapseln. Lioran ® die Passionsblume. Wirkstoff: Passionsblumenkraut-Trockenextrakt. Anwendungsgebiete: Nervöse Unruhezustände. Enthält Lactose. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Niehaus Pharma GmbH & Co. KG, 55218 Ingelheim. Gasteo®– wenn’s im Magen drückt und zwickt. Gasteo® hilft bei leichten krampfartigen Beschwerden, spürbar als Magenschmerzen, Magendruck, Magenverstimmung und bei Völlegefühl, Blähungen und leichter Übelkeit. 7,85 Eemupfro ehlung Unverb. Preis Traditionell. Rein pflanzlich. Nur echt mit dem Gänsefingerkraut auf der Packung! Gasteo® − Magen gut. Alles gut. Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Linderung von leichten Verdauungsbeschwerden (z. B. 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Professionelle ambulante Alten- und Krankenpflege sofort, vorübergehend oder langfristig Doreen Schumacher Hauptstraße 18 · 63691 Ranstadt Telefon 0 60 41 - 82 34 77 [email protected] Zulassung für alle Kranken- und Pflegekassen Urlaub auf dem Bauernhof im Pfaffenwinkel (Oberbayern) Malte Ahrensmeier Ahrensmeier, Stef Stefan Baß, Nicolas Kautz, Luis Nies, Helena Nikolajew, Mara Pauly, Robin Rullmann, Lena Schäfer, Selina Wirth Dauernheim, im Mai 2015 Familienanzeigen online gestalten unter www.anzeigen.wittich.de TISCHLEREI & BESTATTUNGEN D. 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