AUSSCHREIBUNG „KUNST BEWEGT THÜRINGEN“ Der Verband Bildender Künstler Thüringen e.V. (VBKTh) schreibt in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten / Thüringer Staatskanzlei ein weiteres Kunstprojekt im Rahmen der 2012 begonnenen Themenreihe WERT DER KREATIVITÄT aus: BEWERBUNGEN „KUNST BEWEGT THÜRINGEN“ • Der VBKTh setzt sich seit vielen Jahren für die Wertschätzung der Kunst ein. Dazu gehört einerseits die angemessene Vergütung von Leistungen, die Künstler im Zusammenhang mit Ausstellungen erbringen, andererseits geht es um die Integration künstlerischer Leistungen in die Gesellschaft. Unter dem Titel „Kunst bewegt Thüringen“ soll 2015 ein neues Format aufgelegt werden, mit der Fragestellung: Der Bezug zum Thema muss erkennbar und schriftlich nachvollziehbar dargestellt sein! Die Zusammenarbeit mehrerer Künstlerinnen und Künstler für einen gemeinsamen Beitrag ist möglich und erwünscht. Wo und wie wird sichtbar, dass die Bildende Kunst Thüringen bewegt? • • • Wo wirkt Kunst als Auslöser für gesellschaftliche Prozesse? Ist die Wirkung künstlerischer Arbeit in unserer Gesellschaft erkennbar? Wie wird nachweisbar, was Kunst bewirken/bewegen kann? Das Projekt ist angelegt als „Schirm“ für Aktionsideen der einzelnen Künstler in ihren Regionen. Es ist ausdrücklich nicht als reines Ausstellungsprojekt angelegt. Der VBKTh fungiert als Mittler und Gesamtveranstalter. Er co-organisiert, begleitet und dokumentiert die Aktionen der Künstler und Künstlergruppen. Diese sollen so vielfältig wie möglich sein. Vorgeschlagen sind zum Beispiel: • • • • • • Gesprächsrunden, Workshops, Podien, Vorträge, Symposien oder künstlerische Arbeiten aller Genres zu diesem Thema Vor Ort können andere Kooperationspartner gewonnen werden. Das können Galerien, Unternehmen, Verwaltungen, Volkshochschulen o.ä. sein. Entscheidend dabei ist, Kunst als Auslöser von Handlungen und sichtbaren Veränderungen in der Öffentlichkeit bewusst zu machen, z.B.: Wie zeigen sich Nachwirkungen von Ausstellungsbesuchen? Was bewirkt ein Bild im Büro des Firmenchefs? DOKUMENTATION | ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Die Projekte werden in der vom 25. Oktober bis 6. Dezember 2015 geplanten Mitgliederausstellung des VBKTh in der Galerie Waidspeicher im Kulturhof zum Güldenen Krönbacken in Erfurt präsentiert und dokumentiert. Der Verband wird das Projekt öffentlichkeitswirksam begleiten. Dazu wird ein Programm mit den einzelnen Aktionen erstellt, das flächendeckend verteilt wird. Zusätzlich sind die Künstler dazu aufgerufen, selbst vor Ort entsprechend auf ihre Aktion aufmerksam zu machen. • Antragsformular und ggf. Anlagen zur Ergänzung (Formular auch unter www.wert-der-kreativitaet.de) Künstlerische Vita für Nicht-VBKTh-Mitglieder (max. 1 DIN A4-Seite) HONORIERUNG Für jede Aktion ist ein individuelles Budget vorgesehen. Dieses enthält ein veranschlagtes Künstlerhonorar, eventuell andere Honorare, Fahrt- und Materialkosten und notwendige Aktionsmittel (entsprechend des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans). Die insgesamt vorhandenen Projektmittel sollen entsprechend gerecht verteilt werden. Deshalb bitten wir um Kostenangebote, die als Verhandlungsbasis dienen können. AUSWAHL | GREMIUM Auf Grundlage der insgesamt zur Verfügung stehenden Projektmittel, des thematischen Bezuges zum Aktionstitel „Kunst bewegt Thüringen“ sowie der Umsetzbarkeit werden die Projekte von einer Jury ausgewählt. Die Projektjury soll von Kollegen und Gästen gebildet werden. Jurymitglieder sind nicht von der Bewerbung ausgeschlossen, verlassen bei der Besprechung ihrer Einreichung aber den Raum. Je nach Anzahl der eingereichten Bewerbungen behält sich der VBKTh vor, die Künstlerinnen und Künstler persönlich einzuladen, um das Projekt der Jury kurz vorzustellen. BEWERBUNGSFRIST | FORM DER EINREICHUNG Einreichung aller Unterlagen bis zum Freitag, den 29.5.2015 (Posteingang beim VBKTh). Die Einreichungen sind per Post an den Verband Bildender Künstler Thüringen e.V., Krämerbrücke 4, 99084 Erfurt zu senden oder persönlich dort abzugeben. BERATUNG Die Geschäftsstelle des VBKTh bietet zwei Beratungstermine zur Antragstellung an und bittet um eine vorherige Anmeldung unter [email protected]. • Dienstag, 28.4.2015 • Mittwoch, 13.5.2015 TERMINE | JURY | ERGEBNIS Die Jury berät bis zum 15.6.2015. Informationen über die Teilnahme erfolgen bis 20.6.2015. TEILNAHMEBERECHTIGUNG Es sind Künstlerinnen und Künstler aller Bereiche der Bildenden Kunst angesprochen. Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler, die Mitglied im Verband Bildender Künstler Thüringen e.V. sind, sowie weitere professionelle Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wohnsitz in Thüringen haben. Verband Bildender Künstler Thüringen e.V. Krämerbrücke 4, 99084 Erfurt 0361.6422571 [email protected] www.kuenstler-thueringen.de Erfurt, den 8. April 2015
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