Medieninformation Weimar, den 26.02.2016 Für den Erhalt der ambulanten ärztliche Versorgung in Thüringen – Landesausschuss beschließt Förderpaket Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen stellt in diesem Jahr Fördermittel für die Gründung oder Übernahme von mindestens 13 Arztpraxen zur Verfügung. Hintergrund ist in drei Fällen statistische Unterversorgung bzw. drohende Unterversorgung im betroffenen Versorgungsbereich. In den zehn übrigen Fällen besteht zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf – das bedeutet: In den betroffenen Versorgungsbereichen besteht oder droht zwar keine generelle statistische Unterversorgung, es fehlen jedoch Ärzte an einzelnen Orten. Für jede geförderte Praxisgründung oder -übernahme stellt der Landesausschuss einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro bereit, der jeweils über fünf Jahre mit 3.000 Euro pro Quartal ausgezahlt wird. Darüber hinaus wird die Gründung einer Zweigpraxis mit einem Investitionskostenzuschuss von 15.000 Euro (über zehn Quartale je 1.500 Euro) gefördert. Als unterversorgt gilt ein hausärztlicher Versorgungsbereich laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) und Bedarfsplanungsrichtlinie, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent liegt. Ein fachärztlicher Versorgungsbereich gilt als unterversorgt, wenn der Versorgungsgrad unter 50 Prozent liegt. Als drohend unterversorgt gelten Versorgungsbereiche, wenn der Versorgungsgrad in den nächsten vier Jahren unter die entsprechenden Prozent-Marken zu sinken droht. Hierbei geht der Landesausschuss von einem ermittelten durchschnittlichen Praxisaufgabealter bei Ärzten in Thüringen von 65 Jahren aus. Die Berechnung der Versorgungsgrade stützt sich auf ein statistisches Verfahren, das ebenfalls im SGB V festgelegt ist und aus dem Jahr 1990 stammt. Die Gremien der Selbstverwaltung sind bei ihren Förderbeschlüssen an diese gesetzliche Grundlage gebunden, unabhängig von der tatsächlichen oder der von den Patienten empfundenen Versorgungssituation. Die Förderbeschlüsse im einzelnen Im einzelnen hat der Landesausschuss folgende Förderungen wegen Unterversorgung bzw. drohender Unterversorgung beschlossen: • Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Mittelbereich Bad Lobenstein mit 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung oder Übernahme einer HNO-Arztpraxis im Kyffhäuserkreis mit 60.000 Euro, • Förderung der Übernahme von Hautarztpraxen im Landkreis Gotha Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar Stabsstelle Kommunikation/Politik Ihr Ansprechpartner: Veit Malolepsy Telefon 03643 559-192 Telefax 03643 559-191 E-Mail [email protected] Internet www.kvt.de Medieninformation Seite 2 von 3 mit jeweils 60.000 Euro. Außerdem hat der Landesausschuss folgende Förderungen wegen zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf beschlossen: • Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Mihla mit 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Weida mit 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Bad Colberg/Heldburg mit 60.000 Euro, • Förderung der Einrichtung einer hausärztlichen Zweigpraxis im Grundzentrum Bad Colberg/Heldburg mit 15.000 Euro, • Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Gräfenroda mit 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Großbreitenbach mit 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Wasungen mit 60.000 Euro, • Förderung der Übernahme von Hausarztpraxen im Grundzentrum Probstzella mit 60.000 Euro, • Förderung der Übernahme von Hausarztpraxen im Grundzentrum Weißensee mit 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung oder Übernahme von zwei Augenarztpraxen im Landkreis Gotha (Mittelbereich Gotha) mit jeweils 60.000 Euro, • Förderung der Neugründung einer Augenarztpraxis im Saale-Holzland-Kreis (Mittelbereich Bad Klosterlausnitz/Hermsdorf) mit 60.000 Euro. In allen genannten Förderregionen wird alternativ auch der Weiterbetrieb einer bestehenden Praxis des entsprechenden Fachgebiets über das durchschnittliche Aufgabealter von 65 Jahren hinaus mit 1.500 Euro pro Quartal gefördert. Förderung wirkt Dass die Förderbeschlüsse des Landesausschusses wirken, zeigte sich im vergangenen Jahr. Mit Mitteln des Landesausschusses wurden 2015 in Thüringen die Neubesetzung von insgesamt sechs Arztsitzen gefördert. Im hausärztlichen Versorgungsbereich Zeulenroda-Triebes konnte so eine drohende Unterversorgung abgewendet werden. In der Region wurden drei von 3,5 freien hausärztlichen Sitzen besetzt. Auf dieselbe Weise konnten ein freier Sitz für einen Hals-Nasen-OhrenArzt in Artern und für einen Augenarzt in Gotha besetzt werden. Sieben Ärzte wurden bzw. werden noch unterstützt, weil sie in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf trotz Alters jenseits des durchschnittlichen Praxisaufgabealters weiterarbeiteten bzw. dies bis heute tun. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte im vergangenen Jahr für insgesamt elf Thüringer Grund- und Mittelzentren Fördermittel beschlossen. In acht davon wurden Mittel abgerufen. Umfassendes Förderpaket mit mehr als 3,5 Mio Euro Gesamtumfang Über die Förderbeschlüsse des Landesausschusses hinaus stellt die Kassenärztliche Vereinigung ein umfassendes Förderpaket für die Gewinnung von Berufsnachwuchs bereit, das vom Studium bis zum Berufseinstieg reicht. Es umfasst Stipendienprogramme, die finanzielle Unterstützung von Praxen, die Ärzte in Weiterbildung beschäftigen und die Möglichkeit des Berufseinstiegs über eine Anstellung in einer Eigeneinrichtung der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen. Insgesamt stellt die KV Thüringen dafür in diesem Jahr mehr als 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hintergrund Der Landesausschuss ist ein selbstständiges Gremium der Selbstverwaltung in der ambulanten ärztlichen Versorgung, das nach § 90 SGB V in jedem Land einzurichten ist. Er ist paritätisch mit Ärzten und Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung besetzt. Er berät auf Grundlage des SGB V und der bundesweiten Bedarfsplanungs-Richtlinie die Bedarfsplanung im Land und stellt dabei die Medieninformation Seite 3 von 3 statistische Über- und Unterversorgung fest. Bei statistischer Überversorgung (Versorgungsgrad über 110 Prozent) muss er den Versorgungsbereich für weitere Zulassungen sperren. Bei statistischer Unterversorgung kann er Fördermaßnahmen beschließen. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenversicherungen Thüringen hat seine Förderbeschlüsse für 2016 einstimmig getroffen. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen ist die Selbstverwaltung der mehr als 4.000 Ärzte und Psychotherapeuten im Freistaat. Mehr über die KV Thüringen, ihre Mitglieder und ihre Aktionen sowie Hintergrundinformationen über die Kassenärztliche Versorgung in Thüringen finden Sie auch im Internet unter www.kvt.de. Ansprechpartner für die Medien: Veit Malolepsy, Leiter Stabsstelle Kommunikation/Politik Telefon 03643 559-192, Handy 0173 5610514, E-Mail [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc