Medieninformation - Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

Medieninformation
Weimar, den 26.02.2016
Für den Erhalt der ambulanten ärztliche Versorgung in
Thüringen – Landesausschuss beschließt Förderpaket
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen stellt
in diesem Jahr Fördermittel für die Gründung oder Übernahme von mindestens 13 Arztpraxen zur Verfügung. Hintergrund ist in drei Fällen
statistische Unterversorgung bzw. drohende Unterversorgung im betroffenen
Versorgungsbereich. In den zehn übrigen Fällen besteht zusätzlicher lokaler
Versorgungsbedarf – das bedeutet: In den betroffenen Versorgungsbereichen
besteht oder droht zwar keine generelle statistische Unterversorgung, es fehlen
jedoch Ärzte an einzelnen Orten.
Für jede geförderte Praxisgründung oder -übernahme stellt der Landesausschuss einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro bereit, der
jeweils über fünf Jahre mit 3.000 Euro pro Quartal ausgezahlt wird. Darüber
hinaus wird die Gründung einer Zweigpraxis mit einem Investitionskostenzuschuss von 15.000 Euro (über zehn Quartale je 1.500 Euro) gefördert.
Als unterversorgt gilt ein hausärztlicher Versorgungsbereich laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) und Bedarfsplanungsrichtlinie, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent liegt. Ein fachärztlicher Versorgungsbereich gilt als
unterversorgt, wenn der Versorgungsgrad unter 50 Prozent liegt. Als drohend
unterversorgt gelten Versorgungsbereiche, wenn der Versorgungsgrad in den
nächsten vier Jahren unter die entsprechenden Prozent-Marken zu sinken
droht. Hierbei geht der Landesausschuss von einem ermittelten durchschnittlichen Praxisaufgabealter bei Ärzten in Thüringen von 65 Jahren aus. Die
Berechnung der Versorgungsgrade stützt sich auf ein statistisches Verfahren,
das ebenfalls im SGB V festgelegt ist und aus dem Jahr 1990 stammt. Die
Gremien der Selbstverwaltung sind bei ihren Förderbeschlüssen an diese
gesetzliche Grundlage gebunden, unabhängig von der tatsächlichen oder der
von den Patienten empfundenen Versorgungssituation.
Die Förderbeschlüsse im einzelnen
Im einzelnen hat der Landesausschuss folgende Förderungen wegen
Unterversorgung bzw. drohender Unterversorgung beschlossen:
• Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im
Mittelbereich Bad Lobenstein mit 60.000 Euro,
• Förderung der Neugründung oder Übernahme einer HNO-Arztpraxis im
Kyffhäuserkreis mit 60.000 Euro,
• Förderung der Übernahme von Hautarztpraxen im Landkreis Gotha
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mit jeweils 60.000 Euro.
Außerdem hat der Landesausschuss folgende Förderungen wegen zusätzlichem lokalen
Versorgungsbedarf beschlossen:
• Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Mihla mit
60.000 Euro,
• Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Weida mit
60.000 Euro,
• Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum Bad
Colberg/Heldburg mit 60.000 Euro,
• Förderung der Einrichtung einer hausärztlichen Zweigpraxis im Grundzentrum Bad
Colberg/Heldburg mit 15.000 Euro,
• Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum
Gräfenroda mit 60.000 Euro,
• Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum
Großbreitenbach mit 60.000 Euro,
• Förderung der Neugründung oder Übernahme einer Hausarztpraxis im Grundzentrum
Wasungen mit 60.000 Euro,
• Förderung der Übernahme von Hausarztpraxen im Grundzentrum Probstzella mit 60.000 Euro,
• Förderung der Übernahme von Hausarztpraxen im Grundzentrum Weißensee mit 60.000 Euro,
• Förderung der Neugründung oder Übernahme von zwei Augenarztpraxen im Landkreis Gotha
(Mittelbereich Gotha) mit jeweils 60.000 Euro,
• Förderung der Neugründung einer Augenarztpraxis im Saale-Holzland-Kreis (Mittelbereich Bad
Klosterlausnitz/Hermsdorf) mit 60.000 Euro.
In allen genannten Förderregionen wird alternativ auch der Weiterbetrieb einer bestehenden Praxis des
entsprechenden Fachgebiets über das durchschnittliche Aufgabealter von 65 Jahren hinaus mit 1.500
Euro pro Quartal gefördert.
Förderung wirkt
Dass die Förderbeschlüsse des Landesausschusses wirken, zeigte sich im vergangenen Jahr. Mit
Mitteln des Landesausschusses wurden 2015 in Thüringen die Neubesetzung von insgesamt sechs
Arztsitzen gefördert. Im hausärztlichen Versorgungsbereich Zeulenroda-Triebes konnte so eine
drohende
Unterversorgung abgewendet werden. In der Region wurden drei von 3,5 freien
hausärztlichen Sitzen besetzt. Auf dieselbe Weise konnten ein freier Sitz für einen Hals-Nasen-OhrenArzt in Artern und für einen Augenarzt in Gotha besetzt werden. Sieben Ärzte wurden bzw. werden noch
unterstützt, weil sie in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf trotz Alters jenseits des
durchschnittlichen Praxisaufgabealters weiterarbeiteten bzw. dies bis heute tun. Der Landesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen hatte im vergangenen Jahr für insgesamt elf Thüringer Grund- und
Mittelzentren Fördermittel beschlossen. In acht davon wurden Mittel abgerufen.
Umfassendes Förderpaket mit mehr als 3,5 Mio Euro Gesamtumfang
Über die Förderbeschlüsse des Landesausschusses hinaus stellt die Kassenärztliche Vereinigung ein
umfassendes Förderpaket für die Gewinnung von Berufsnachwuchs bereit, das vom Studium bis zum
Berufseinstieg reicht. Es umfasst Stipendienprogramme, die finanzielle Unterstützung von Praxen, die
Ärzte in Weiterbildung beschäftigen und die Möglichkeit des Berufseinstiegs über eine Anstellung in
einer Eigeneinrichtung der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen.
Insgesamt stellt die KV Thüringen dafür in diesem Jahr mehr als 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Hintergrund
Der Landesausschuss ist ein selbstständiges Gremium der Selbstverwaltung in der ambulanten
ärztlichen Versorgung, das nach § 90 SGB V in jedem Land einzurichten ist. Er ist paritätisch mit Ärzten
und Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung besetzt. Er berät auf Grundlage des SGB V und
der bundesweiten Bedarfsplanungs-Richtlinie die Bedarfsplanung im Land und stellt dabei die
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statistische Über- und Unterversorgung fest. Bei statistischer Überversorgung (Versorgungsgrad über
110 Prozent) muss er den Versorgungsbereich für weitere Zulassungen sperren. Bei statistischer
Unterversorgung kann er Fördermaßnahmen beschließen. Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenversicherungen Thüringen hat seine Förderbeschlüsse für 2016 einstimmig getroffen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen ist die Selbstverwaltung der mehr als 4.000 Ärzte und
Psychotherapeuten im Freistaat. Mehr über die KV Thüringen, ihre Mitglieder und ihre Aktionen sowie
Hintergrundinformationen über die Kassenärztliche Versorgung in Thüringen finden Sie auch im Internet
unter www.kvt.de.
Ansprechpartner für die Medien:
Veit Malolepsy, Leiter Stabsstelle Kommunikation/Politik
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