PDF-Datei - Bistum Erfurt

Katholisches Büro Erfurt
Kommissariat der Bischöfe in Thüringen
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Hausadresse:
99084 Erfurt, Herrmannsplatz 9
Tel. 0361/6572-214, Fax -217
e-mail:[email protected]
www.bistum-erfurt.de/kath.buero
Journal-Nr.: 26 812 wei-ni
Katholisches Büro, Postfach 80 06 62, 99032 Erfurt
(Bitte bei Antworten angeben)
Erfurt, 30. April 2015
Thüringer Landtag
Ausschuss für Soziales, Arbeit
und Gesundheit
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Stellungnahme des Kommissariats der Bischöfe in Thüringen zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 6/219
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
erlauben Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Das Katholische Büro Thüringen als Kontaktstelle der Katholischen Kirche zu Landtag, Landesregierung und den Ministerien, ist auch bei
Anhörungen, insbesondere bei Thematiken, die für die Kirchen relevant und von Interesse
sind, Ansprechpartner und war in der Vergangenheit auch stets im Verteiler der Anzuhörenden. Leider ist mit der Anhörung zum o.g. Gesetzentwurf (Schreiben vom 27. März 2015) die
Katholische Kirche über das Katholische Büro Erfurt nicht einbezogen worden. Stattdessen
wurde nur der Familienbund der Katholiken im Bistum Erfurt angeschrieben. Das ist gut, dass
sich der Familienbund zu dem Gesetzentwurf äußern kann, allerdings ersetzt die Anhörung
des Familienbundes als ein kirchlicher Verband nicht die Anhörung der verfassten Katholischen Kirche in Thüringen. Deshalb bitte ich den Ausschuss bei künftigen Anhörungen das
Katholische Büro in Thüringen als das Kommissariat der Bischöfe in Thüringen zu berücksichtigen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
auch wenn das Katholische Büro nicht angeschrieben wurde, erlaube ich mir an dieser Stelle
eine kurze Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Bindung und Bildung unserer Kinder stehen in einem engen Zusammenhang, ja Bindung geht
der Bildung voraus.
Deshalb hilft es weder den Kindern noch den Eltern, wenn Direktleistungen an Familien, wie
beispielsweise das Thüringer Landeserziehungsgeld auf der einen Seite und der Ausbau eines
bedarfsgerechten, qualitativ guten Tagesbetreuungsnetzes auf der anderen Seite gegeneinander ausgespielt werden. Eltern brauchen für Ihre Kinder beides, um in echter Wahlfreiheit den
für ihre konkrete familiäre Situation richtigen Weg gehen zu können.
Deshalb wird kirchlicherseits der vorgesehenen Aufhebung des Landeserziehungsgeldes nicht
zugestimmt und dafür plädiert, diese Leistung in geeigneter Weise für die Familien in direkter
Form beizubehalten.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ordinariatsrat Winfried Weinrich
Leiter des Katholischen Büros