Amtsblatt Nr. 11/12 vom 16.03.2015

B 11744
AMTSBLATT
DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH
mit Veröffentlichungen von Behörden,
Gerichten und Gemeinden des Landkreises
Nr. 11/12
Inhaltsverzeichnis
Tirschenreuth, den 16.03.2015
71. Jahrgang
Seite
Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO);
Bauantrag des Landkreises Tirschenreuth, vertreten durch Herrn Landrat
Wolfgang Lippert, Mähringer Straße 7, 95643 Tirschenreuth:
Erweiterung des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Wiesau;
hier: Neubau von Parkplätzen und Umgestaltung der Außenanlagen;
Öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 BayBO _______________ 37
Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth zur Feststellung gemäß
§ 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Fa. Schott AG, Erich-Schott-Str. 14, 95666 Mitterteich __________________________________ 39
Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth zur Feststellung gemäß
§ 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Max Zintl GdbR, Themenreuth 1, 95666 Leonberg _____________________________________ 39
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
Genehmigung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband IKomStiftland
und seinen Verbandsmitgliedern _____________________________________________________ 40
Nachruf für Herrn Josef Stingl _______________________________________________________ 42
Nachruf für Herrn Michael Fischer ___________________________________________________ 43
____________________________________________________________________________________
B-2015-59-4-Sg. 17-Kl
Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO);
Bauantrag des Landkreises Tirschenreuth, vertreten durch Herrn Landrat Wolfgang Lippert,
Mähringer Straße 7, 95643 Tirschenreuth: Erweiterung des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums
Wiesau;
hier: Neubau von Parkplätzen und Umgestaltung der Außenanlagen;
Öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 BayBO
Das Landratsamt Tirschenreuth hat in oben bezeichneter Angelegenheit am 25.02.2015 unter dem
Aktenzeichen B-2015-59-4-Sg. 17-Kl folgenden Bescheid erlassen:
I.
Das im Betreff bezeichnete Bauvorhaben wird nach Maßgabe der Bauvorlagen vom 01.12.2014
gemäß den mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen genehmigt.
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Die in den Bauvorlagen ggf. durch Prüfungsvermerk (Rotstift) eingetragenen Erinnerungen, Maße
und Änderungen sind unbedingt zu beachten. Bei mit blauer Farbe enthaltenen Korrekturen
handelt es sich um Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
II.
Die nachfolgenden Hinweise sind zu beachten:
(…)
III.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
IV.
Für diesen Bescheid werden folgende Gebühren erhoben:
(…)
V.
Das nachfolgend abgedruckte Merkblatt ist zu beachten.
(…)
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg,
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts
erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in
Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bauordnungsrechts
abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004
grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem heutigen Tage der Bekanntmachung die
Zustellung als bewirkt gilt, d. h., von diesem Zeitpunkt an läuft die Klagefrist von einem Monat.
Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn wird hiermit durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt.
Der Baugenehmigungsbescheid im vollen Wortlaut sowie die genehmigten Bauvorlagen können
von beteiligten Nachbarn im Sinne von Art. 66 Abs. 1 BayBO während der üblichen Besuchszeiten
im Landratsamt Tirschenreuth, Johannisstraße 6, Amtsgebäude II, 1. Obergeschoss, Zimmer
Nr. 407 eingesehen werden.
Tirschenreuth, 25.02.2015
Landratsamt Tirschenreuth
Meyer
Regierungsdirektor
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Landratsamt Tirschenreuth
Az. 170/5–23/SW
Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth
zur Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Fa. Schott AG, 95666 Mitterteich, Erich-Schott-Str. 14, beabsichtigt, ihre Anlage zur Herstellung von
Glas in der Weise wesentlich zu ändern, dass eine weitere Rohrwanne (RW 19) neu errichtet wird. Durch
diese Maßnahme erhöht sich die Gesamtschmelzkapazität der Anlage um rund 9,3 %. Weiterhin ist die
Errichtung eines neuen Hüttengebäudes geplant.
Das Vorhaben der Fa. Schott AG bedarf gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens war gemäß § 3c Satz 1 i.V.m. der Ziffer
2.5.2 Spalte 2 Buchstabe „A“ der Anlage 1 UVPG aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien zu ermitteln, ob das Vorhaben erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Diese allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben,
dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
Hinweis: Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen zu dem Vorhaben sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Tirschenreuth, Sachgebiet 23 – Immissionsschutz, Mähringer Straße 7, Zimmer 410, während der üblichen Öffnungszeiten zugänglich.
Tirschenreuth, den 10.03.2014
Landratsamt
gez.
Kestel
Oberregierungsrätin
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Landratsamt Tirschenreuth
Az. 170/5-23/SW
Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth
zur Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Max Zintl GdbR, Themenreuth 1, 95666 Leonberg, beabsichtigt, die bereits bestehende, baurechtlich
genehmigte Biogasanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 560 der Gemarkung Großensees / Gemeinde
Leonberg auf ein höheres Leistungsniveau umzurüsten. Folgende Änderungen sind geplant:

Leistungserhöhung der Biogasverwertungseinheit durch Optimierung des bereits bestehenden
Blockheizkraftwerks und Installation eines weiteren Motors. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung
wird künftig bei ca. 2,1 MW liegen

Steigerung der Biogasproduktion durch Änderung bzw. Erhöhung der Einsatzstoffe. Künftig
sollen rund 1,8 Mio m³ Rohgas pro Jahr erzeugt werden

Errichtung einer Einhausung beim Nachgärer sowie

Einbau eines Separators.
Nach den geplanten Erweiterungsmaßnahmen übersteigen sowohl die Biogasverwertungs- als auch die
Biogasproduktionseinheit erstmals die Schwelle zur Genehmigungspflicht gemäß § 4 des BundesImmissionsschutzgesetzes.
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Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens war gemäß § 3c Satz 2 i.V.m.
den Ziffern 1.2.2.2 Buchstabe „S“ und 1.11.1.2 Buchstabe „S“ der Anlage 1 UVPG aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien zu ermitteln, ob
das Vorhaben aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
haben kann. Diese standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass durch das Vorhaben
im Bereich von Themenreuth / Dobrigau und der näheren Umgebung keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
Hinweis: Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen zu dem Vorhaben sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Tirschenreuth, Sachgebiet 23 – Immissionsschutz, Mähringer Straße 7, Zimmer 410, während der üblichen Öffnungszeiten zugänglich.
Tirschenreuth, den 11.03.2015
Landratsamt
gez.
Kestel
Oberregierungsrätin
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Nr. 050/02-13 Sch
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
Genehmigung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband IKomStiftland und seinen
Verbandsmitgliedern
Der Zweckverband IKomStiftland hat mit allen seinen Verbandsmitgliedern eine Zweckvereinbarung abgeschlossen, in der die Verbandsgemeinden dem Zweckverband jeweils die Aufgabe er erstmaligen
Erstellung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) mit den dazugehörigen Befugnissen übertragen.
Diese Zweckvereinbarung wurde vom Landratsamt Tirschenreuth nach Art. 12 Abs. 2 KommZG mit
Schreiben vom 11.03.2015, Az. 050/02-13 Sch, rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Genehmigung wird
hiermit mit der nachstehenden Zweckvereinbarung bekannt gemacht (Art. 13 Abs. 1 KommZG):
Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband „IKomStiftland“ und
den Verbandsmitgliedern der „IKomStiftland“
für die erstmalige Erstellung eines ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept)
für die Region Stiftland im Landkreis Tirschenreuth
Zwischen dem Zweckverband „IKomStiftland“,
nachfolgend in der Vereinbarung als „IKomStiftland“ bezeichnet
und den
Verbandsmitgliedern des Zweckverbandes „IKomStiftland“ (Stadt Tirschenreuth,
Stadt Mitterteich, Stadt Waldsassen, Stadt Bärnau, Markt Plößberg, Markt Konnersreuth,
Markt Mähring, Markt Neualbenreuth, Gemeinde Pechbrunn, Gemeinde Leonberg)
nachfolgend als „den Verbandsmitgliedern“ bezeichnet,
wird folgende
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Zweckvereinbarung
gemäß den Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, ber. 1995, S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11.12.2012 (GVBl. S. 619) abgeschlossen.
§ 1 Übertragene Aufgaben
Die erstmalige Erstellung eines ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) für die Region Stiftland im Landkreis Tirschenreuth wird auf den Zweckverband „IKomStiftland“ übertragen.
§ 2 Kostentragung, Kostenerstattung
(1) Die für die erstmalige Erstellung eines ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) verbleibenden Kosten für den nicht anderweitig gedeckten Aufwand (nach Abzug der gewährten Förderung
durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz) werden gemäß § 21 Abs. 4 Satz 2 der Verbandssatzung als einmalige Umlage (Investitionsumlage) nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsmitglieder von den Mitgliedsgemeinden erhoben. Es gilt die letzte durch das Bayer. Landesamt für
Datenverarbeitung und Statistik amtlich festgestellte Einwohnerzahl.
(2) Das ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) ist Grundlage für die ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) Stiftland, z.B. für die spätere Umsetzung von Projekten und Maßnahmen, und somit erforderlich für die Erlangung von Fördermitteln durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz und
anderen Förderstellen im Rahmen der ILE.
(3) Die verbleibenden Kosten (nach Abzug der Förderung) werden jeweils nach Planungsfortschritt sowie
Eingang und Prüfung der entsprechenden Abschlagsrechnungen bzw. der Schlussrechnung für die erstmalige Erstellung des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) von den Verbandsmitgliedern
(Gemeinden) durch Bescheid erhoben.
§ 3 Laufzeit
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Zweckvereinbarung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bärnau, 10.03.2015
Für den Zweckverband „IKomStiftland“
Für die Verbandsmitglieder
Roland Grillmeier
Verbandsvorsitzender
Roland Grillmeier ....................................
1. Bürgermeister
Ernst Neumann
1. Bürgermeister
………………………....
Johann Burger
1. Bürgermeister
…………………….……
Franz Stahl
1. Bürgermeister
……………….…………
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Bernd Sommer
1. Bürgermeister
…………………….……
Alfred Stier
1. Bürgermeister
………………………....
Lothar Müller
1. Bürgermeister
…………………………..
Klaus Meyer
1. Bürgermeister
………………………..…
Max Bindl
1. Bürgermeister
………………….……….
Josef Schmidkonz ……………........…..…..
1. Bürgermeister
Tirschenreuth, 12.03.15
Landratsamt Tirschenreuth
gez.
Schraml
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Der Landrat in Tirschenreuth
gez. Lippert
Druck:
Landratsamt Tirschenreuth
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth
Verantwortlich für den Inhalt:
Das Landratsamt Tirschenreuth oder die
einsendende Dienststelle oder Gemeinde