Jahresbericht - Fernsehgenossenschaft Bubendorf

39.
Generalversammlung
Fernsehgenossenschaft
Bubendorf
18. März 2015
Traktandum 1
• Protokoll der 38. ordentlichen
Generalversammlung vom 26. März 2014
2.) Jahresbericht 2014
•
•
•
•
Verwaltungssitzungen in Gemeindeverwaltung
8 Verwaltungssitzungen
Integration der neuen Mitgliedern
Diverse Sitzungen mit unseren Partnern
ImproWare, R. Geissmann AG und WD Regionet
• Infoveranstaltung im Lindi‘s Café
• Teilnahme bei Swisscable Jahresveranstaltung
Aktuelle Zahlen
• Anzahl aktive Anschlüsse Dez. 2013 1565
• Anzahl aktive Anschlüsse Dez. 2014 1550
• Plombierungen 2014
29
• Eine Anzahl Anschlüsse ist sistiert, resp. wegen
Um- oder Neubau nicht in Betrieb
Unterschied FGB - InterGGA
FGB
InterGGA
Genossenschaft
Aktiengesellschaft
Netz gehört FGB
Netz gehört den Aktionären
Entscheide durch GV
Entscheid durch VR
Antrag- und Mitspracherecht
durch Genossenschafter
Praktisch kein Mitspracherecht
der Konsumenten
Keine Gewinnorientierung
Gewinnorientiert
Keine vollamtliche MA
Vollamtliche Mitarbeiter
Internet
• Massive Erhöhung der Datenrate (in Mbit/s)
bei gleichem Preis.
– Light
– Standard
– Economy
– Premium
– Power
5 auf 20
20
40
50
75
100
150
150
300
400%
100%
50%
50%
100%
• Neu ist ein Leih-Modem immer in der
monatlichen Gebühr enthalten.
Statistik Telefonie und Internet
Statistik Telefonie und Internet
In zwei Jahren:
• Telefonie von 350 auf 525
• Internet von 800 auf 900
+ 50%
+ 12,5%
• Fast 60% der Internet-User nutzen auch das
Festnetz auf dem Kabel
Replay TV (IPTV)
• Neu im Angebot von Breitband.ch das
zeitversetzte Fernsehen bis eine Woche
• Verpasste Sendung in HD nachträglich
ansehen und/oder aufzeichnen
• Zusätzlich Video mieten (VOD)
• Ersatz für den fehlenden DVB-C Tuner
• Kosten Fr. 28.- pro Monat
Replay TV (IPTV)
Replay TV (IPTV)
3a) Betriebsrechnung
Ertrag
2014
2013
Budget
Unterhaltsgebühren
Urheberrechtsgebühren
Anschlussbeiträge
Ertrag Internet
Zinserträge
übrige Erträge
299'403.48
40'789.08
24'217.60
80'776.79
327.15
14'152.70
306'141.27
41'789.95
21‘113.40
71'048.39
1'983.31
20'073.06
305'474.00
41'699.00
30‘000.00
83‘000.00
1‘500.00
19'500.00
Umsatz
459‘666.80
462‘149.38
481‘173.00
Aufwand
2014
2013
Budget
Signaleinkauf
57‘600.00
55‘105.25
57‘384.00
Urheberrechtsgebühren
40‘865.10
42‘732.35
41‘696.00
Wartung, Service, Pikettdienst
37‘762.95
47‘547.70
48‘000.00
203‘605.90
142‘761.20
150‘000.00
Aufwand Hub und Geräte
10‘684.00
13‘281.40
14‘000.00
Sonstige Fremdleistungen
3‘473.55
12‘577.05
13‘000.00
42‘511.54
48‘847.70
55‘000.00
Mietaufwand
500.00
500.00
500.00
Postcheck und Bankspesen
119.40
175.42
250.00
Unterhalt und Reparaturen
4‘326.50
12‘153.80
12‘500.00
Sachversicherungen
3‘200.55
3‘200.55
3‘200.00
Elektrische Energie
15‘198.40
15‘956.15
16‘000.00
0.00
5‘984.25
0.00
2‘433.35
4‘866.65
2‘400.00
Verwaltungsaufwand/Werbung
16‘196.55
18‘370.20
18‘400.00
Gewinn
21‘189.01
32‘089.71
48‘843.00
Netzausbau
Personalaufwand
Abschreibungen
Zinsaufwand
3b) Bilanz 31.12.2014
Bilanz
Aktiven
Passiven
Aktiven
Vorjahr
Postcheck
235‘141.53
20‘988.39
PC E-Depositenkto
121‘512.70
101‘382.05
Bank UBS
44‘890.02
47‘399.22
Bank BLKB
118‘332.49
118‘346.25
Debitoren
86.41
8‘557.91
102‘614.24
213‘283.38
Antennenanlage
1.00
1.00
Netzmodernisierung
1.00
1.00
Transit. Aktiven
Kreditoren
Passiven
Vorjahr
42‘256.14
38‘502.10
Transit. Passiven
128‘178.14
40‘500.00
Kredit UBS
100‘000.00
100‘000.00
Eigenkapital 31.12.
330‘956.10
298‘866.39
21‘189.01
32‘089.71
Gewinn
3c) Revisoren
• Bericht der Kontrollstelle der
Fernsehgenossenschaft Bubendorf
vom 19. Februar 2015
von Peter Wälchli und
Amanz Saner
5a) Wahlen Verwaltung
•
•
•
•
•
Christoph Herzog
Roland Baumgartner
Daniel Wagner
Mustapha Amieur
Iris Mundschin
• Maria Parrella tritt zurück
5c) Wahlen Kontrollstelle
• Amanz Saner
• Peter Wälchli
6.) Ausblick 1
• Netzausbau bis auf 29 Node
– Node 15, 16, 17 und 18 in Bau
– Node 19 in Planung (Hauptstrasse 3x)
– Weitere Nodes in diesem Jahr
• Konzept, ev. Pilotprojekt FTTH, LWL-Leiter bis
in die Wohnung
• Abschaltung der Analogsender per Ende
Februar 2016
6.) Ausblick 2
• Aufschaltung neuer Sender
– CHTV HD
– TV24 HD
– Slowenien-TV 1
– Slowenien-TV 2
– Slowenien-TV 3
6.) Ausblick 3
• Sender neu in HD-Qualität
– SRFInfo HD
– TeleBasel HD
– Comedy Central HD / VIVA HD
– Joiz HD
– Star TV HD
– Nickelodeon HD
– ZüriPlus HD
6.) Ausblick 4
• Intertainment TV von breitband.ch ergänzt
einige Programmpakete
• Weitere Sender in HD-Qualität
7a) Festsetzung Gebühren 2016
• Anschlussgebühr (excl. MwSt.)
Pro Anschlussobjekt
pro Wohneinheit/Büro
Fr.
Fr.
2000.00
900.00
• Gebühr für Signallieferung
Urheberrechtsgebühr
Total inkl. MwSt.
Fr.
Fr.
Fr.
16.00
2.18
19.60
• Plombierung
Fr.
100.00
7b) Budget 2015
Ertrag
2015
Rechnung 2014
297‘042.00
299‘403.48
Urheberrechtsgebühren
40‘548.00
40‘789.08
Anschlussbeiträge
25‘000.00
24‘217.60
Ertrag Internet
80‘000.00
80‘776.79
100.00
327.15
14‘000.00
14‘152.70
456‘690.00
459‘666.80
Unterhaltsgebühren
Zinsertrag
Übrige Erträge
Umsatz
Aufwand
2015
Rechnung 2014
Signaleinkauf
55‘800.00
57‘600.00
Urheberrechtsgebühren
40‘548.00
40‘865.10
Wartung ,Service, Piket
38‘000.00
37‘762.95
150‘000.00
203‘605.90
56‘000.00
10‘684.00
Fremdleistungen
4‘000.00
3‘473.55
Personalaufwand
45‘000.00
42‘511.54
Mietaufwand
500.00
500.00
Postcheck- Bankspesen
200.00
119.40
Unterhalt und Reparaturen
4‘500.00
4‘326.50
Sachversicherungen
3‘200.00
3‘200.55
Elektrische Energie
15‘500.00
15‘198.40
100.00
2‘433.35
Verwaltungsaufwand
17‘500.00
16‘196.55
Gewinn
25‘842.00
21‘189.01
Netzausbau
Aufwand Hub und Geräte
Zinsaufwand
8.) Änderung der Statuten
• Wahl zwischen einer grossen und einer kleinen
Revision
• Wir möchten unsere Genossenschafter nicht
verunsichern
• Wir haben uns deshalb entschieden, nur das
Notwendige zu ändern um unsere Tätigkeit mit dem
Statuten in Einklang zu bringen
• So müssen nur 10 von 28 Artikel geändert werden
Artikel 2 alt
• Die FGB bezweckt, ihren Genossenschaftern einen
einwandfreien Empfang von Fernseh- und RadioProgrammen sowie Telekommunikationsdienste
anzubieten. Sie betreibt eine Grossantennen-Anlage
und errichtet die notwendigen Kabelleitungen
• Die Genossenschaft verfolgt keine kommerziellen
Interessen.
• Die Genossenschaft verzichtet auf eine Verzinsung allfälliger Anteilscheine und auf
Gewinnausschüttungen an die Genossenschafter.
Artikel 2 neu
• Die FGB bezweckt, ihren Genossenschaftern einen
einwandfreien Empfang von Fernseh- und
Radioprogrammen sowie Telekommunikationsdienste zu
kostendeckenden Preisen anzubieten.
• Sie errichtet und unterhält das dazu notwendige
Kabelnetz und kann Beratungs- und ServiceDienstleistungen anbieten. Die Signalbeschaffungen und
Telekommunikations-Dienstleistungen können eingekauft
oder ab einer eigenen Anlage verbreitet werden.
Artikel 3 alt / neu
• Mitglied der FGB können Einzelpersonen,
Organisationen und Behörden (natürliche und
juristische Personen des privaten und öffentlichen
Rechts) werden.
• Mitglied der FGB können natürliche und juristische
Personen des privaten und öffentlichen Rechts
werden, welche in Bubendorf am Kabelnetz
angeschlossene Liegenschaftsanteile besitzen.
Artikel 6 alt / neu
• Aus wichtigen Gründen, z.B. nach zweimaliger
erfolgloser Mahnung einer Gebührenrechnung,
bei Verletzung der Treuepflicht, bei
Zuwiderhandlung gegen die Statuten oder gegen
Beschlüsse der Genossenschaftsorgane etc. kann
ein Mitglied durch die Verwaltung aus der
Genossenschaft ausgeschlossen werden. Dem
Ausgeschlossenen steht das Recht auf Rekurs (ein
Rekursrecht) an die Generalversammlung zu,
welches aufschiebende Wirkung hat.
Artikel 7 alt
• Bei Abbruch einer Liegenschaft erlischt die
Mitgliedschaft, wobei die Mitgliederbeiträge
bis zum Ablauf der ordentlichen
Kündigungsfrist zu entrichten sind.
Artikel 7 neu
• Bei Um- oder Neubau einer Liegenschaft kann
die Mitgliedschaft sistiert werden, beim
ersatzlosen Abbruch einer Liegenschaft
erlischt diese, wobei die Plombierungsgebühr
zu entrichten ist. Bei vorübergehendem
Leerstand einer Wohneinheit kann der
Anschluss bis sechs Monate ohne
Plombierung sistiert werden.
Artikel 13 alt / neu
• Einladungen und Mitteilungen an die
Genossenschafter erfolgen schriftlich und/oder
durch Publikation im Amtsanzeiger der Gemeinde
Bubendorf .
• Einladungen und von den Statuten abweichende
Traktanden an die Genossenschafter erfolgen
schriftlich und/oder durch Publikation im
Amtsanzeiger der Gemeinde Bubendorf und im
Internet.
Artikel 14 alt
a) Protokollgenehmigung
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Wahl des Präsidenten
d) Wahl der Verwaltung
e) Wahl der Kontrollstelle
f) Abnahme der Jahresberichte
g) Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kontrollstelle
h) Entlastung der Verwaltung
i) Genehmigung von Verträgen über Erwerb und Veräusserung von Grundstücken und
Baurechten zur Erstellung von Neuanlagen
j) Genehmigung der durch die Verwaltung erlassenen Reglemente und Verträge
k) Festsetzung der Gebühren und Genehmigung des Voranschlages
l) Beschlussfassung über Ausgaben, welche nicht im ordentlichen Voranschlag
enthalten sind
m) Beschlussfassung über alle Gegenstände, die nach Gesetz oder Statuten der GV
vorbehalten bleiben
n) Entscheid über Rekurse gegen Beschlüsse der Verwaltung
Artikel 14 neu
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
Protokollgenehmigung
Abnahme der Jahresberichte
Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kontrollstelle
Entlastung der Verwaltung
Wahl des Präsidenten
Wahl der Verwaltung
Wahl der Kontrollstelle
Festsetzung der Gebühren und Genehmigung des Voranschlages
Festsetzung und Änderung der Statuten
Genehmigung von Verträgen über Erwerb und Veräusserung von
Grundstücken und Baurechten zur Erstellung von Neuanlagen
k) Genehmigung der durch die Verwaltung erlassenen Reglemente und Verträge
l) Beschlussfassung über Ausgaben, welche nicht im ordentlichen Voranschlag
enthalten sind
m) Beschlussfassung über alle Gegenstände, die nach Gesetz oder Statuten der
GV vorbehalten bleiben
n) Entscheid über Rekurse gegen Beschlüsse der Verwaltung
Artikel 15 alt / neu
Die GV wird einberufen:
• Auf schriftliches Begehren von mindestens einem
Zehntel der Genossenschafter. Die Verwaltung hat
die Begehren zu prüfen und spätestens innert
Monatsfrist die GV einzuberufen.
• Auf schriftliches Begehren von 150
Genossenschafter. Die Verwaltung hat die
Begehren zu prüfen und spätestens innert drei
Monaten die GV einzuberufen.
Artikel 17 alt
• Die Einladung zur GV hat mindestens 10 Tage
vorher zu erfolgen. Sie hat die Traktandenliste
inklusive allfälliger Anträge zu enthalten.
Jahresrechnung und Bericht der Kontrollstelle
liegen 10 Tage vor der GV auf der
Gemeindeverwaltung Bubendorf zur
Einsichtnahme durch die Genossenschafter
auf.
Artikel 17 neu
• Die Einladung zur GV hat mindestens 10 Tage
vorher zu erfolgen. Sie hat allfälliger Anträge
und von den Statuten abweichende
Traktanden zu enthalten. Jahresrechnung und
Bericht der Kontrollstelle werden im Internet
publiziert und liegen 10 Tage vor der GV auf
der Gemeindeverwaltung Bubendorf zur
Einsichtnahme auf.
Artikel 20 alt / neu
• Die Verwaltung besorgt die Geschäfte der FGB
und vollzieht die Beschlüsse der GV. Sie besteht
aus drei bis sieben Mitgliedern. Die Amtsdauer
beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Ersatzwahlen für ausgeschiedene
Verwaltungsmitglieder erfolgen an der nächsten
GV. Die Neugewählten vollenden die Amtsdauer
ihrer Vorgänger.
• Die Verwaltung lässt sich in technischen Fragen
durch Fachleute beraten. Sie kann für besondere
Aufgaben Kommissionen bestellen.
Artikel 21
• Der Verwaltung stehen nebst den
ordentlichen Aufgaben gesetzlichen
Verpflichtungen folgende Befugnisse zu:
a) Einberufung …..
b) Erstellen …..
c) Prüfung .….
Artikel 24
• Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren,
die nicht Genossenschafter sein müssen. Die
Genossenschaft unterliegt der
eingeschränkten Revision nach OR 727a. Der
Kontrollstelle stehen die im Gesetz genannten
Befugnisse zu. Die Amtsdauer beträgt vier
Jahre.
9.) Verschiedenes
• Fragen aus dem Publikum
• Mitteilungen der Partner
Imbiss
Der Imbiss
findet wie in den
vergangenen
Jahren im
Restaurant im
Parterre statt!
E Guete