39. Generalversammlung Fernsehgenossenschaft Bubendorf 18. März 2015 Traktandum 1 • Protokoll der 38. ordentlichen Generalversammlung vom 26. März 2014 2.) Jahresbericht 2014 • • • • Verwaltungssitzungen in Gemeindeverwaltung 8 Verwaltungssitzungen Integration der neuen Mitgliedern Diverse Sitzungen mit unseren Partnern ImproWare, R. Geissmann AG und WD Regionet • Infoveranstaltung im Lindi‘s Café • Teilnahme bei Swisscable Jahresveranstaltung Aktuelle Zahlen • Anzahl aktive Anschlüsse Dez. 2013 1565 • Anzahl aktive Anschlüsse Dez. 2014 1550 • Plombierungen 2014 29 • Eine Anzahl Anschlüsse ist sistiert, resp. wegen Um- oder Neubau nicht in Betrieb Unterschied FGB - InterGGA FGB InterGGA Genossenschaft Aktiengesellschaft Netz gehört FGB Netz gehört den Aktionären Entscheide durch GV Entscheid durch VR Antrag- und Mitspracherecht durch Genossenschafter Praktisch kein Mitspracherecht der Konsumenten Keine Gewinnorientierung Gewinnorientiert Keine vollamtliche MA Vollamtliche Mitarbeiter Internet • Massive Erhöhung der Datenrate (in Mbit/s) bei gleichem Preis. – Light – Standard – Economy – Premium – Power 5 auf 20 20 40 50 75 100 150 150 300 400% 100% 50% 50% 100% • Neu ist ein Leih-Modem immer in der monatlichen Gebühr enthalten. Statistik Telefonie und Internet Statistik Telefonie und Internet In zwei Jahren: • Telefonie von 350 auf 525 • Internet von 800 auf 900 + 50% + 12,5% • Fast 60% der Internet-User nutzen auch das Festnetz auf dem Kabel Replay TV (IPTV) • Neu im Angebot von Breitband.ch das zeitversetzte Fernsehen bis eine Woche • Verpasste Sendung in HD nachträglich ansehen und/oder aufzeichnen • Zusätzlich Video mieten (VOD) • Ersatz für den fehlenden DVB-C Tuner • Kosten Fr. 28.- pro Monat Replay TV (IPTV) Replay TV (IPTV) 3a) Betriebsrechnung Ertrag 2014 2013 Budget Unterhaltsgebühren Urheberrechtsgebühren Anschlussbeiträge Ertrag Internet Zinserträge übrige Erträge 299'403.48 40'789.08 24'217.60 80'776.79 327.15 14'152.70 306'141.27 41'789.95 21‘113.40 71'048.39 1'983.31 20'073.06 305'474.00 41'699.00 30‘000.00 83‘000.00 1‘500.00 19'500.00 Umsatz 459‘666.80 462‘149.38 481‘173.00 Aufwand 2014 2013 Budget Signaleinkauf 57‘600.00 55‘105.25 57‘384.00 Urheberrechtsgebühren 40‘865.10 42‘732.35 41‘696.00 Wartung, Service, Pikettdienst 37‘762.95 47‘547.70 48‘000.00 203‘605.90 142‘761.20 150‘000.00 Aufwand Hub und Geräte 10‘684.00 13‘281.40 14‘000.00 Sonstige Fremdleistungen 3‘473.55 12‘577.05 13‘000.00 42‘511.54 48‘847.70 55‘000.00 Mietaufwand 500.00 500.00 500.00 Postcheck und Bankspesen 119.40 175.42 250.00 Unterhalt und Reparaturen 4‘326.50 12‘153.80 12‘500.00 Sachversicherungen 3‘200.55 3‘200.55 3‘200.00 Elektrische Energie 15‘198.40 15‘956.15 16‘000.00 0.00 5‘984.25 0.00 2‘433.35 4‘866.65 2‘400.00 Verwaltungsaufwand/Werbung 16‘196.55 18‘370.20 18‘400.00 Gewinn 21‘189.01 32‘089.71 48‘843.00 Netzausbau Personalaufwand Abschreibungen Zinsaufwand 3b) Bilanz 31.12.2014 Bilanz Aktiven Passiven Aktiven Vorjahr Postcheck 235‘141.53 20‘988.39 PC E-Depositenkto 121‘512.70 101‘382.05 Bank UBS 44‘890.02 47‘399.22 Bank BLKB 118‘332.49 118‘346.25 Debitoren 86.41 8‘557.91 102‘614.24 213‘283.38 Antennenanlage 1.00 1.00 Netzmodernisierung 1.00 1.00 Transit. Aktiven Kreditoren Passiven Vorjahr 42‘256.14 38‘502.10 Transit. Passiven 128‘178.14 40‘500.00 Kredit UBS 100‘000.00 100‘000.00 Eigenkapital 31.12. 330‘956.10 298‘866.39 21‘189.01 32‘089.71 Gewinn 3c) Revisoren • Bericht der Kontrollstelle der Fernsehgenossenschaft Bubendorf vom 19. Februar 2015 von Peter Wälchli und Amanz Saner 5a) Wahlen Verwaltung • • • • • Christoph Herzog Roland Baumgartner Daniel Wagner Mustapha Amieur Iris Mundschin • Maria Parrella tritt zurück 5c) Wahlen Kontrollstelle • Amanz Saner • Peter Wälchli 6.) Ausblick 1 • Netzausbau bis auf 29 Node – Node 15, 16, 17 und 18 in Bau – Node 19 in Planung (Hauptstrasse 3x) – Weitere Nodes in diesem Jahr • Konzept, ev. Pilotprojekt FTTH, LWL-Leiter bis in die Wohnung • Abschaltung der Analogsender per Ende Februar 2016 6.) Ausblick 2 • Aufschaltung neuer Sender – CHTV HD – TV24 HD – Slowenien-TV 1 – Slowenien-TV 2 – Slowenien-TV 3 6.) Ausblick 3 • Sender neu in HD-Qualität – SRFInfo HD – TeleBasel HD – Comedy Central HD / VIVA HD – Joiz HD – Star TV HD – Nickelodeon HD – ZüriPlus HD 6.) Ausblick 4 • Intertainment TV von breitband.ch ergänzt einige Programmpakete • Weitere Sender in HD-Qualität 7a) Festsetzung Gebühren 2016 • Anschlussgebühr (excl. MwSt.) Pro Anschlussobjekt pro Wohneinheit/Büro Fr. Fr. 2000.00 900.00 • Gebühr für Signallieferung Urheberrechtsgebühr Total inkl. MwSt. Fr. Fr. Fr. 16.00 2.18 19.60 • Plombierung Fr. 100.00 7b) Budget 2015 Ertrag 2015 Rechnung 2014 297‘042.00 299‘403.48 Urheberrechtsgebühren 40‘548.00 40‘789.08 Anschlussbeiträge 25‘000.00 24‘217.60 Ertrag Internet 80‘000.00 80‘776.79 100.00 327.15 14‘000.00 14‘152.70 456‘690.00 459‘666.80 Unterhaltsgebühren Zinsertrag Übrige Erträge Umsatz Aufwand 2015 Rechnung 2014 Signaleinkauf 55‘800.00 57‘600.00 Urheberrechtsgebühren 40‘548.00 40‘865.10 Wartung ,Service, Piket 38‘000.00 37‘762.95 150‘000.00 203‘605.90 56‘000.00 10‘684.00 Fremdleistungen 4‘000.00 3‘473.55 Personalaufwand 45‘000.00 42‘511.54 Mietaufwand 500.00 500.00 Postcheck- Bankspesen 200.00 119.40 Unterhalt und Reparaturen 4‘500.00 4‘326.50 Sachversicherungen 3‘200.00 3‘200.55 Elektrische Energie 15‘500.00 15‘198.40 100.00 2‘433.35 Verwaltungsaufwand 17‘500.00 16‘196.55 Gewinn 25‘842.00 21‘189.01 Netzausbau Aufwand Hub und Geräte Zinsaufwand 8.) Änderung der Statuten • Wahl zwischen einer grossen und einer kleinen Revision • Wir möchten unsere Genossenschafter nicht verunsichern • Wir haben uns deshalb entschieden, nur das Notwendige zu ändern um unsere Tätigkeit mit dem Statuten in Einklang zu bringen • So müssen nur 10 von 28 Artikel geändert werden Artikel 2 alt • Die FGB bezweckt, ihren Genossenschaftern einen einwandfreien Empfang von Fernseh- und RadioProgrammen sowie Telekommunikationsdienste anzubieten. Sie betreibt eine Grossantennen-Anlage und errichtet die notwendigen Kabelleitungen • Die Genossenschaft verfolgt keine kommerziellen Interessen. • Die Genossenschaft verzichtet auf eine Verzinsung allfälliger Anteilscheine und auf Gewinnausschüttungen an die Genossenschafter. Artikel 2 neu • Die FGB bezweckt, ihren Genossenschaftern einen einwandfreien Empfang von Fernseh- und Radioprogrammen sowie Telekommunikationsdienste zu kostendeckenden Preisen anzubieten. • Sie errichtet und unterhält das dazu notwendige Kabelnetz und kann Beratungs- und ServiceDienstleistungen anbieten. Die Signalbeschaffungen und Telekommunikations-Dienstleistungen können eingekauft oder ab einer eigenen Anlage verbreitet werden. Artikel 3 alt / neu • Mitglied der FGB können Einzelpersonen, Organisationen und Behörden (natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts) werden. • Mitglied der FGB können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden, welche in Bubendorf am Kabelnetz angeschlossene Liegenschaftsanteile besitzen. Artikel 6 alt / neu • Aus wichtigen Gründen, z.B. nach zweimaliger erfolgloser Mahnung einer Gebührenrechnung, bei Verletzung der Treuepflicht, bei Zuwiderhandlung gegen die Statuten oder gegen Beschlüsse der Genossenschaftsorgane etc. kann ein Mitglied durch die Verwaltung aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden. Dem Ausgeschlossenen steht das Recht auf Rekurs (ein Rekursrecht) an die Generalversammlung zu, welches aufschiebende Wirkung hat. Artikel 7 alt • Bei Abbruch einer Liegenschaft erlischt die Mitgliedschaft, wobei die Mitgliederbeiträge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu entrichten sind. Artikel 7 neu • Bei Um- oder Neubau einer Liegenschaft kann die Mitgliedschaft sistiert werden, beim ersatzlosen Abbruch einer Liegenschaft erlischt diese, wobei die Plombierungsgebühr zu entrichten ist. Bei vorübergehendem Leerstand einer Wohneinheit kann der Anschluss bis sechs Monate ohne Plombierung sistiert werden. Artikel 13 alt / neu • Einladungen und Mitteilungen an die Genossenschafter erfolgen schriftlich und/oder durch Publikation im Amtsanzeiger der Gemeinde Bubendorf . • Einladungen und von den Statuten abweichende Traktanden an die Genossenschafter erfolgen schriftlich und/oder durch Publikation im Amtsanzeiger der Gemeinde Bubendorf und im Internet. Artikel 14 alt a) Protokollgenehmigung b) Festsetzung und Änderung der Statuten c) Wahl des Präsidenten d) Wahl der Verwaltung e) Wahl der Kontrollstelle f) Abnahme der Jahresberichte g) Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kontrollstelle h) Entlastung der Verwaltung i) Genehmigung von Verträgen über Erwerb und Veräusserung von Grundstücken und Baurechten zur Erstellung von Neuanlagen j) Genehmigung der durch die Verwaltung erlassenen Reglemente und Verträge k) Festsetzung der Gebühren und Genehmigung des Voranschlages l) Beschlussfassung über Ausgaben, welche nicht im ordentlichen Voranschlag enthalten sind m) Beschlussfassung über alle Gegenstände, die nach Gesetz oder Statuten der GV vorbehalten bleiben n) Entscheid über Rekurse gegen Beschlüsse der Verwaltung Artikel 14 neu a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) Protokollgenehmigung Abnahme der Jahresberichte Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kontrollstelle Entlastung der Verwaltung Wahl des Präsidenten Wahl der Verwaltung Wahl der Kontrollstelle Festsetzung der Gebühren und Genehmigung des Voranschlages Festsetzung und Änderung der Statuten Genehmigung von Verträgen über Erwerb und Veräusserung von Grundstücken und Baurechten zur Erstellung von Neuanlagen k) Genehmigung der durch die Verwaltung erlassenen Reglemente und Verträge l) Beschlussfassung über Ausgaben, welche nicht im ordentlichen Voranschlag enthalten sind m) Beschlussfassung über alle Gegenstände, die nach Gesetz oder Statuten der GV vorbehalten bleiben n) Entscheid über Rekurse gegen Beschlüsse der Verwaltung Artikel 15 alt / neu Die GV wird einberufen: • Auf schriftliches Begehren von mindestens einem Zehntel der Genossenschafter. Die Verwaltung hat die Begehren zu prüfen und spätestens innert Monatsfrist die GV einzuberufen. • Auf schriftliches Begehren von 150 Genossenschafter. Die Verwaltung hat die Begehren zu prüfen und spätestens innert drei Monaten die GV einzuberufen. Artikel 17 alt • Die Einladung zur GV hat mindestens 10 Tage vorher zu erfolgen. Sie hat die Traktandenliste inklusive allfälliger Anträge zu enthalten. Jahresrechnung und Bericht der Kontrollstelle liegen 10 Tage vor der GV auf der Gemeindeverwaltung Bubendorf zur Einsichtnahme durch die Genossenschafter auf. Artikel 17 neu • Die Einladung zur GV hat mindestens 10 Tage vorher zu erfolgen. Sie hat allfälliger Anträge und von den Statuten abweichende Traktanden zu enthalten. Jahresrechnung und Bericht der Kontrollstelle werden im Internet publiziert und liegen 10 Tage vor der GV auf der Gemeindeverwaltung Bubendorf zur Einsichtnahme auf. Artikel 20 alt / neu • Die Verwaltung besorgt die Geschäfte der FGB und vollzieht die Beschlüsse der GV. Sie besteht aus drei bis sieben Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Ersatzwahlen für ausgeschiedene Verwaltungsmitglieder erfolgen an der nächsten GV. Die Neugewählten vollenden die Amtsdauer ihrer Vorgänger. • Die Verwaltung lässt sich in technischen Fragen durch Fachleute beraten. Sie kann für besondere Aufgaben Kommissionen bestellen. Artikel 21 • Der Verwaltung stehen nebst den ordentlichen Aufgaben gesetzlichen Verpflichtungen folgende Befugnisse zu: a) Einberufung ….. b) Erstellen ….. c) Prüfung .…. Artikel 24 • Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren, die nicht Genossenschafter sein müssen. Die Genossenschaft unterliegt der eingeschränkten Revision nach OR 727a. Der Kontrollstelle stehen die im Gesetz genannten Befugnisse zu. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. 9.) Verschiedenes • Fragen aus dem Publikum • Mitteilungen der Partner Imbiss Der Imbiss findet wie in den vergangenen Jahren im Restaurant im Parterre statt! E Guete
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