Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 und 1272/2008 SACHTLEBEN Rutile Series Druckdatum: 09.06.2015 überarbeitet am: 01.08.2014 Revision: 1 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS · 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Typen: REACH Registriernummer: SACHTLEBEN Rutile Series R210, R320, R320D, R330, R405, R420, R610K, R610L, R611, R620K, R630, R660, RD2, RD3, RDDI, RDE2, RDI, RDIS, RDO, RFDI, RFK2, RFK3, RKB2, RKB3, RKB4, RKB6, RODI, RPL2, RR5, RU5, 8700 01-2119489379-17-0005 01-2119489379-17-0006 01-2119489379-17-0018 · 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen: Weißpigment für Lacke und Farben, Druckfarben, Gummi, Kunststoffe, Papier Verwendungen, von denen abgeraten wird: · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Adresse: Sachtleben Chemie GmbH Dr.-Rudolf-Sachtleben-Str. 4 D-47198 Duisburg, Deutschland Telefon: Telefax: E-Mail: Produktsicherheit: · 1.4 Notrufnummer Produktionsstätten: ► Sachtleben Pigments Oy Titaanitie, 28840 Pori, Finnland Phone: +358 10 430 1000 ► Sachtleben Pigment GmbH 47829 Krefeld, Deutschland Phone: +49 2151 4797-5230 ► Sachtleben Chemie GmbH 47198 Duisburg, Deutschland +49 2066 22-0 +49 2066 22-2000 [email protected] [email protected] +49 30 30686 790 Giftnotruf Berlin (Deutsch/Englisch) 2. MÖGLICHE GEFAHREN · 2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches Das Produkt ist nicht als Gefahrstoff im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und der Richtlinie 67/548/EG sowie der Richtlinie 1999/45/EG klassifiziert. Daher besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes nach REACH Art. 31. Seite: 1/7 · 2.2. Kennzeichnungselemente Keine besondere Kennzeichnung erforderlich. · 2.3 Sonstige Gefahren - 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN · 3.1 Chemische Charakterisierung (Stoff) Einstufung nach DSD -DPD / CLP Stoffbezeichnung Titandioxid ID Nummern CAS. EINECS. INDEX: REACH Color Ind.. 13463-67-7 236-675-5 01-2119489379-17-0005 01-2119489379-17-0006 01-2119489379-17-0018 C.I. 77891 Pigment white 6 Einstufung - Gefahrenhinweise (R/H) - · 3.2 Chemische Charakterisierung (Gemisch) Beschreibung: Kein Gemisch Gefährliche Inhaltsstoffe: - 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich. Einatmen: An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Hautkontakt: Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser, auch unter den Augenlidern, ausspülen. Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Vorsorglich Wasser trinken. Falls erforderlich einen Arzt konsultieren. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung - 5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG · 5.1 Löschmittel Keine Einschränkungen · 5.2 Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahr Das Produkt selbst brennt nicht. Produkt ist inaktiv, unentzündbar und unbrennbar. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung - 6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Staubbildung vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Seite: 2/7 · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Staubverbreitung in der Umgebung vermeiden Staub kann die Umgebung weiß färben Nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Eindämmung und Reinigung Verwendung von geigneten mechanischen Mitteln (z.B. Vakuum), aber Staub muss während der Reinigung vermieden werden. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte - 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Vermeide Staubbildung während der Verarbeitung. Auf gute Belüftung und Absaugung an den Verarbeitungsmaschinen und an Plätzen, an denen Staubentwicklung möglich ist, muss geachtet werden. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Hinweise zum Brand- und Das Produkt ist nicht brennbar Explosionsschutz: Anforderungen an LagerTrocken lagern. räume und Behälter: ZusammenlagerungsKeine Einschränkungen hinweise: · 7.3 Spezifische Endverwendungszwecke - 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG · 8.1 Zu überwachende Parameter Substance. CAS No Austria Belgium Canada Québec Denmark European Union France Germany (AGS) Germany (DFG) Hungary Italy Japan Poland Spain Sweden Switzerland Titandioxid 13463-67-7 Grenzwert Grenzwert Acht Stunden Kurzzeit mg/m³ mg/m³ 10 10 6 Gesamtstaub 12 Gesamtstaub Staub, inhalierbar Grenzwert Acht Stunden mg/m³ 10 10 Grenzwert Kurzzeit mg/m³ 20 10 20 10 11 inhalierbares Aerosol 10 10 10 inhalierbares Aerosol 5 inhalierbares Aerosol 3 einatembares Aerosol 20 Staub, einatembar Grenzwert Acht Stunden mg/m³ 5 3 5 einatembares Aerosol 3 4 1,5 10 6 10 3 10 5 10 3 Grenzwert Kurzzeit mg/m³ 10 6 30 Seite: 3/7 The Netherlands USA - OSHA United Kingdom 15 Gesamtstaub 10 inhalierbares Aerosol 4 einatembares Aerosol 15 5 Remarks: Austria *STV 15 Minuten Durchschnitt *Fett:: Restriktive gesetzliche Grenzwerte *15 Minuten Durchschnitt, unlösliche Partikel *unlösliche Partikel France *Fett:: Restriktive gesetzliche Grenzwerte Germany(AGS) *15 Minuten Durchschnitt, unlösliche Partikel Germany(DFG) *Langzeitexpositionswert, unlösliche Partikel (Source: GESTIS - Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)) · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Maßnahmen: Keine besonderen Anforderungen Persönliche Schutzausrüstung Allg. Schutz- und TiO2 -Pigmente reizen die Haut nicht, können aber, wie alle Hygienemaßnahmen: feinen Partikel, Feuchtigkeit und natürliche Fette von der Hautoberfläche aufnehmen. Bei einer längeren Exposition sollten Schutzhandschuhe und Schutzkleidung getragen werden. Atemschutz: Bei Überschreiten des MAK-Wertes: Filtrierende Halbmaske DIN EN 143 - P2 Handschutz: Bei langandauernder Exposition Schutzhandschuhe mit Nitrilkautschukbeschichtung tragen Augenschutz: Bei Staubentwicklung: Schutzbrille tragen. Körperschutz: Bei langandauernder Exposition körperbedeckende Kleidung tragen 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild Form: Pulver Farbe: weiß Geruch: kein Sicherheitsrelevante Daten Schmelzpunkt/Schmelzbereich: > 1800°C Siedepunkt/Siedebereich: nicht anwendbar Flammpunkt: nicht brennbar Zündtemperatur: nicht brennbar Selbstentzündlichkeit: nicht brennbar Brandfördernde Eigenschaften: keine Explosionsgefahr: keine Explosionsgefahr Explosionsgrenzen: Dampfdruck: nicht anwendbar Dichte: ca. 4,1 g/ml Löslichkeit: praktisch unlöslich pH-Wert: ca. 7 - 8,5 Verteilungskoeffizient: nicht anwendbar Viskosität: nicht anwendbar · 9.2 Sonstige Angaben - Seite: 4/7 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT · 10.1 Reaktivität Keine besondere Reaktivität bekannt. · 10.2 Chemische Stabilität Keine besonderen Angaben · 10.3 Mögliche gefährliche Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Das Produkt ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung stabil · 10.5 Unverträgliche Materialien Keine bekannt · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine bekannt 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität: LD50 (Ratte, oral) > 10.000 mg/kg LD50/4 h (Ratte, inhalativ): > 6,8 mg/l · Primäre Reizwirkungen: Das Produkt ist nicht reizend · Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. · Subakute bis chronische Toxizität: Keine genotoxische Wirkung · Zusätzliche Hinweise: Tumore, die sich bei Ratten nach Inhalation sehr hoher Konzentrationen von Titandioxid bilden, werden als Resultat einer langandauernden "Lungenüberlastung" gesehen und werden als nicht für den Menschen relevant gewertet. 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN · 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: Fisch LC0 (Leuciscus idus, 48 h): > 1000 mg/l · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind für anorganische Stoffe nicht anwendbar. · 12.3 Bioakkumulationspotential Das Produkt ist praktisch unlöslich in Wasser und biologisch praktisch nicht abbaubar · 12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar. · 12.5 Ergebnisse der PBT und vPvB Beurteilung Laut Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 muss eine PBT und vPvB-Beurteilung nicht für anorganische Substanzen durchgeführt werden. Titandioxid ist ein anorganischer Stoff. Eine PBT-und vPvB-Beurteilung ist somit nicht erforderlich. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Seite: 5/7 - 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt: Kein gefährlicher Abfall gemäß Art. 1.4 91/689/EWG. Eine Entsorgung muß entsprechend den örtlichen behördlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Ungereinigte Verpackung: Reinigungsmittel: Behälter, die nicht gereinigt werden können, müssen als Abfall behandelt werden und in einer offiziellen Müllverbrennungsanlage entsorgt werden.Leere und saubere Behälter können in Übereinstimmung mit den Bestimmungen wiederverwendet werden. Wasser 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT · 14.1 UN-Nummer Das Produkt ist nicht als Gefahrgut nach den Bestimmungen der ADR/RID, IMDG, IATA über die Beförderung gefährlicher Güter.eingestuft. · 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · 14.3 Transportgefahrenklassen · 14.4 Verpackungsgruppen · 14.5 Umweltgefahren · 14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL- Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC- Code - 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN · 15.1 Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Inhalation von TiO2 Stäuben: Im Februar 2006 folgerte IARC, "Die Beweise für eine Karzinogenität am Menschen sind für Titandioxid unzureichend." Basierend auf Inhalationsstudien mit Ratten folgerte IARC dass "ausreichende Beweise für die Karzinogenität des Titandioxids an Versuchstieren vorliegen,". IARCs Gesamtbeurteilung war: "Titandioxid ist möglicherweise krebserzeugend für Menschen (Gruppe 2B)". Diese Einstufung basierte auf Richtlinien der IARC, die diese Klassifikation erfordern, wenn zwei oder mehr unabhängige Studien an einer Spezies, die zu unterschiedlichen Zeiten, in verschiedenen Laboratorien oder unter unterschiedlichen Bedingungen durchgeführt werden, Beweise für eine Tumorbildung erbringen. · Nationale Vorschriften Nicht wassergefährdender Stoff gemäß Anhang 1 VwVwS · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Der Stoff wurde einer Sicherheitsbeurteilung unterzogen. Seite: 6/7 16. SONSTIGE ANGABEN · Änderungen gegenüber der letzten Version Integration der Produkte der Sachtleben Pigment GmbH. · Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Gemäß Richtlinie 67/548/EWG: (2011-TI-001-DE) Obgleich die Informationen und Empfehlungen in dieser Veröffentlichung auf unseren allgemeinen Erfahrungen beruhen und nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt werden, IST NICHTS DES HIERIN ENTHALTENEN ALS AUSDRÜCKLICHE IMPLIZITE ODER SONSTIGE GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG AUSZULEGEN. DER BENUTZER IST STETS DAFÜR VERANTWORTLICH, FESTZUSTELLEN UND ZU ÜBERPRÜFEN, DASS DERARTIGE INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR IHN ZUTREFFEND SIND UND DASS JEGLICHE PRODUKTE FÜR DEN VORGESEHENEN GEBRAUCH ODER ZWECK GEEIGNET UND TAUGLICH SIND. VON DEN GENANNTEN PRODUKTEN KÖNNEN NICHT BEKANNTE GEFAHREN AUSGEHEN. SIE SIND DESHALB MIT VORSICHT ZU BENUTZEN. AUCH WENN IN DIESER VERÖFFTENLICHUNG AUF BESTIMMTE GEFAHREN AUSDRÜCKLICH HINGEWIESEN WIRD, KANN KEINE GARANTIE DAFÜR GEGEBEN WERDEN, DASS DIES DIE EINZIGEN GEFAHREN SIND, DIE BESTEHEN. Gefahren, Toxizität und Verhalten der Produkte können sich bei der Verwendung mit anderen Materialein verändern und sind vom Herstellungsverfahren oder anderen Prozessen abhängig. Gefahren, Toxizität und Verhalten sind vom Benutzer festzustellen und allen mitzuteilen, die die Produkte transportieren, verarbeiten oder als Endverbraucher benutzen. KEINE PERSON ODER ORGANISATION MIT AUSNAHME VON EINEM HIERZU BEFUGTEN HUNTSMANANGESTELLTEN IST BERECHTIGT, KOPIEN VON DATENBLÄTTERN FÜR HUNTSMAN PRODUKTE ANZUFERTIGEN ODER ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DATENBLÄTTER VON NICHT AUTORISIERTEN QUELLEN KÖNNEN INFORMATIONEN ENTHALTEN, DIE NICHT MEHR AKTUELL ODER RICHTIG SIND. KEIN TEIL DIESES DATENBLATT DARF IN IRGENDEINER FORM ODER DURCH IRGENDWELCHE MITTEL OHNE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON HUNTSMAN VERVIELFÄLTIGT WERDEN. ALLE ANFRAGEN BEZÜGLICH EINER GENEHMIGTEN REPRODUKTION VON INFORMATIONEN IN DIESEM DATENBLATT SIND SCHRIFTLICH AN HUNTSMAN, MANAGER, PRODUCT SAFETY (SIEHE ADRESSE OBEN) ZU RICHTEN. Seite: 7/7
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