Sicherheitsdatenblatt - Sachtleben Chemie GmbH

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 und 1272/2008
SACHTLEBEN Rutile Series
Druckdatum: 09.06.2015
überarbeitet am: 01.08.2014 Revision: 1
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES
UNTERNEHMENS
· 1.1 Produktidentifikator
Handelsname:
Typen:
REACH Registriernummer:
SACHTLEBEN Rutile Series
R210, R320, R320D, R330, R405, R420, R610K, R610L, R611,
R620K, R630, R660, RD2, RD3, RDDI, RDE2, RDI, RDIS, RDO,
RFDI, RFK2, RFK3, RKB2, RKB3, RKB4, RKB6, RODI, RPL2,
RR5, RU5, 8700
01-2119489379-17-0005
01-2119489379-17-0006
01-2119489379-17-0018
· 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen:
Weißpigment für Lacke und Farben, Druckfarben, Gummi, Kunststoffe, Papier
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Adresse:
Sachtleben Chemie GmbH
Dr.-Rudolf-Sachtleben-Str. 4
D-47198 Duisburg, Deutschland
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Produktsicherheit:
· 1.4 Notrufnummer
Produktionsstätten:
► Sachtleben Pigments Oy
Titaanitie, 28840 Pori, Finnland
Phone: +358 10 430 1000
► Sachtleben Pigment GmbH
47829 Krefeld, Deutschland
Phone: +49 2151 4797-5230
► Sachtleben Chemie GmbH
47198 Duisburg, Deutschland
+49 2066 22-0
+49 2066 22-2000
[email protected]
[email protected]
+49 30 30686 790 Giftnotruf Berlin (Deutsch/Englisch)
2. MÖGLICHE GEFAHREN
· 2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Das Produkt ist nicht als Gefahrstoff im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und der
Richtlinie 67/548/EG sowie der Richtlinie 1999/45/EG klassifiziert. Daher besteht keine
Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes nach REACH Art. 31.
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· 2.2. Kennzeichnungselemente
Keine besondere Kennzeichnung erforderlich.
· 2.3 Sonstige Gefahren
-
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
· 3.1 Chemische Charakterisierung (Stoff)
Einstufung nach DSD -DPD / CLP
Stoffbezeichnung
Titandioxid
ID Nummern
CAS.
EINECS.
INDEX:
REACH
Color Ind..
13463-67-7
236-675-5
01-2119489379-17-0005
01-2119489379-17-0006
01-2119489379-17-0018
C.I. 77891 Pigment white 6
Einstufung
-
Gefahrenhinweise (R/H)
-
· 3.2 Chemische Charakterisierung (Gemisch)
Beschreibung:
Kein Gemisch
Gefährliche Inhaltsstoffe:
-
4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Einatmen:
An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung
Arzt hinzuziehen.
Hautkontakt:
Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser, auch unter den Augenlidern, ausspülen.
Verschlucken:
KEIN Erbrechen herbeiführen. Vorsorglich Wasser trinken. Falls
erforderlich einen Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
-
5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
· 5.1 Löschmittel
Keine Einschränkungen
· 5.2 Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahr
Das Produkt selbst brennt nicht. Produkt ist inaktiv, unentzündbar und unbrennbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
-
6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen.
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· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Staubverbreitung in der Umgebung vermeiden Staub kann die Umgebung weiß färben Nicht in
Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Eindämmung und Reinigung
Verwendung von geigneten mechanischen Mitteln (z.B. Vakuum), aber Staub muss während der
Reinigung vermieden werden.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
-
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Vermeide Staubbildung während der Verarbeitung. Auf gute Belüftung und Absaugung an den
Verarbeitungsmaschinen und an Plätzen, an denen Staubentwicklung möglich ist, muss
geachtet werden. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Hinweise zum Brand- und
Das Produkt ist nicht brennbar
Explosionsschutz:
Anforderungen an LagerTrocken lagern.
räume und Behälter:
ZusammenlagerungsKeine Einschränkungen
hinweise:
· 7.3 Spezifische Endverwendungszwecke
-
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
· 8.1 Zu überwachende Parameter
Substance.
CAS No
Austria
Belgium
Canada Québec
Denmark
European
Union
France
Germany
(AGS)
Germany
(DFG)
Hungary
Italy
Japan
Poland
Spain
Sweden
Switzerland
Titandioxid
13463-67-7
Grenzwert Grenzwert Acht Stunden
Kurzzeit
mg/m³
mg/m³
10
10
6 Gesamtstaub 12
Gesamtstaub
Staub, inhalierbar
Grenzwert Acht Stunden
mg/m³
10
10
Grenzwert Kurzzeit
mg/m³
20
10
20
10
11
inhalierbares
Aerosol
10
10
10
inhalierbares
Aerosol
5 inhalierbares
Aerosol
3 einatembares
Aerosol
20
Staub, einatembar
Grenzwert Acht Stunden
mg/m³
5
3
5
einatembares
Aerosol
3
4
1,5
10
6
10
3
10
5
10
3
Grenzwert Kurzzeit
mg/m³
10
6
30
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The
Netherlands
USA - OSHA
United
Kingdom
15
Gesamtstaub
10
inhalierbares
Aerosol
4 einatembares
Aerosol
15
5
Remarks:
Austria
*STV 15 Minuten
Durchschnitt
*Fett:: Restriktive
gesetzliche Grenzwerte
*15 Minuten Durchschnitt,
unlösliche Partikel
*unlösliche Partikel
France
*Fett:: Restriktive gesetzliche
Grenzwerte
Germany(AGS)
*15 Minuten Durchschnitt,
unlösliche Partikel
Germany(DFG)
*Langzeitexpositionswert,
unlösliche Partikel
(Source: GESTIS - Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA))
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Maßnahmen:
Keine besonderen Anforderungen
Persönliche Schutzausrüstung
Allg. Schutz- und
TiO2 -Pigmente reizen die Haut nicht, können aber, wie alle
Hygienemaßnahmen:
feinen Partikel, Feuchtigkeit und natürliche Fette von der
Hautoberfläche aufnehmen. Bei einer längeren Exposition
sollten Schutzhandschuhe und Schutzkleidung getragen werden.
Atemschutz:
Bei Überschreiten des MAK-Wertes: Filtrierende Halbmaske
DIN EN 143 - P2
Handschutz:
Bei langandauernder Exposition Schutzhandschuhe mit
Nitrilkautschukbeschichtung tragen
Augenschutz:
Bei Staubentwicklung: Schutzbrille tragen.
Körperschutz:
Bei langandauernder Exposition körperbedeckende Kleidung
tragen
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild
Form: Pulver
Farbe: weiß
Geruch: kein
Sicherheitsrelevante Daten
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: > 1800°C
Siedepunkt/Siedebereich:
nicht anwendbar
Flammpunkt:
nicht brennbar
Zündtemperatur:
nicht brennbar
Selbstentzündlichkeit:
nicht brennbar
Brandfördernde Eigenschaften: keine
Explosionsgefahr:
keine Explosionsgefahr
Explosionsgrenzen:
Dampfdruck:
nicht anwendbar
Dichte:
ca. 4,1 g/ml
Löslichkeit:
praktisch unlöslich
pH-Wert:
ca. 7 - 8,5
Verteilungskoeffizient:
nicht anwendbar
Viskosität:
nicht anwendbar
· 9.2 Sonstige Angaben
-
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10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
· 10.1 Reaktivität
Keine besondere Reaktivität bekannt.
· 10.2 Chemische Stabilität
Keine besonderen Angaben
· 10.3 Mögliche gefährliche Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Das Produkt ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung stabil
· 10.5 Unverträgliche Materialien
Keine bekannt
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine bekannt
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität:
LD50 (Ratte, oral) > 10.000 mg/kg
LD50/4 h (Ratte, inhalativ): > 6,8 mg/l
· Primäre Reizwirkungen:
Das Produkt ist nicht reizend
· Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
· Subakute bis chronische Toxizität:
Keine genotoxische Wirkung
· Zusätzliche Hinweise:
Tumore, die sich bei Ratten nach Inhalation sehr hoher Konzentrationen von Titandioxid bilden,
werden als Resultat einer langandauernden "Lungenüberlastung" gesehen und werden als nicht
für den Menschen relevant gewertet.
12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN
· 12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Fisch LC0 (Leuciscus idus, 48 h): > 1000 mg/l
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind für anorganische Stoffe nicht
anwendbar.
· 12.3 Bioakkumulationspotential
Das Produkt ist praktisch unlöslich in Wasser und biologisch praktisch nicht abbaubar
· 12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar.
· 12.5 Ergebnisse der PBT und vPvB Beurteilung
Laut Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 muss eine PBT und vPvB-Beurteilung nicht
für anorganische Substanzen durchgeführt werden. Titandioxid ist ein anorganischer Stoff. Eine
PBT-und vPvB-Beurteilung ist somit nicht erforderlich.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen
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13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt:
Kein gefährlicher Abfall gemäß Art. 1.4 91/689/EWG. Eine
Entsorgung muß entsprechend den örtlichen behördlichen
Bestimmungen durchgeführt werden.
Ungereinigte Verpackung:
Reinigungsmittel:
Behälter, die nicht gereinigt werden können, müssen als Abfall
behandelt werden und in einer offiziellen
Müllverbrennungsanlage entsorgt werden.Leere und saubere
Behälter können in Übereinstimmung mit den Bestimmungen
wiederverwendet werden.
Wasser
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
· 14.1 UN-Nummer
Das Produkt ist nicht als Gefahrgut nach den Bestimmungen der ADR/RID, IMDG, IATA über
die Beförderung gefährlicher Güter.eingestuft.
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· 14.4 Verpackungsgruppen
· 14.5 Umweltgefahren
· 14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL- Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC- Code
-
15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
· 15.1 Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Inhalation von TiO2 Stäuben: Im Februar 2006 folgerte IARC, "Die Beweise für eine
Karzinogenität am Menschen sind für Titandioxid unzureichend." Basierend auf
Inhalationsstudien mit Ratten folgerte IARC dass "ausreichende Beweise für die Karzinogenität
des Titandioxids an Versuchstieren vorliegen,". IARCs Gesamtbeurteilung war: "Titandioxid ist
möglicherweise krebserzeugend für Menschen (Gruppe 2B)". Diese Einstufung basierte auf
Richtlinien der IARC, die diese Klassifikation erfordern, wenn zwei oder mehr unabhängige
Studien an einer Spezies, die zu unterschiedlichen Zeiten, in verschiedenen Laboratorien oder
unter unterschiedlichen Bedingungen durchgeführt werden, Beweise für eine Tumorbildung
erbringen.
· Nationale Vorschriften
Nicht wassergefährdender Stoff gemäß Anhang 1 VwVwS
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Der Stoff wurde einer Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
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16. SONSTIGE ANGABEN
· Änderungen gegenüber der letzten Version
Integration der Produkte der Sachtleben Pigment GmbH.
· Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG:
(2011-TI-001-DE)
Obgleich die Informationen und Empfehlungen in dieser Veröffentlichung auf unseren allgemeinen
Erfahrungen beruhen und nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt werden, IST NICHTS DES
HIERIN ENTHALTENEN ALS AUSDRÜCKLICHE IMPLIZITE ODER SONSTIGE GARANTIE,
GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG AUSZULEGEN.
DER BENUTZER IST STETS DAFÜR VERANTWORTLICH, FESTZUSTELLEN UND ZU
ÜBERPRÜFEN, DASS DERARTIGE INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR IHN
ZUTREFFEND SIND UND DASS JEGLICHE PRODUKTE FÜR DEN VORGESEHENEN
GEBRAUCH ODER ZWECK GEEIGNET UND TAUGLICH SIND.
VON DEN GENANNTEN PRODUKTEN KÖNNEN NICHT BEKANNTE GEFAHREN AUSGEHEN.
SIE SIND DESHALB MIT VORSICHT ZU BENUTZEN. AUCH WENN IN DIESER
VERÖFFTENLICHUNG AUF BESTIMMTE GEFAHREN AUSDRÜCKLICH HINGEWIESEN WIRD,
KANN KEINE GARANTIE DAFÜR GEGEBEN WERDEN, DASS DIES DIE EINZIGEN GEFAHREN
SIND, DIE BESTEHEN.
Gefahren, Toxizität und Verhalten der Produkte können sich bei der Verwendung mit anderen
Materialein verändern und sind vom Herstellungsverfahren oder anderen Prozessen abhängig.
Gefahren, Toxizität und Verhalten sind vom Benutzer festzustellen und allen mitzuteilen, die die
Produkte transportieren, verarbeiten oder als Endverbraucher benutzen.
KEINE PERSON ODER ORGANISATION MIT AUSNAHME VON EINEM HIERZU BEFUGTEN
HUNTSMANANGESTELLTEN IST BERECHTIGT, KOPIEN VON DATENBLÄTTERN FÜR
HUNTSMAN PRODUKTE ANZUFERTIGEN ODER ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN.
DATENBLÄTTER VON NICHT AUTORISIERTEN QUELLEN KÖNNEN INFORMATIONEN
ENTHALTEN, DIE NICHT MEHR AKTUELL ODER RICHTIG SIND. KEIN TEIL DIESES
DATENBLATT DARF IN IRGENDEINER FORM ODER DURCH IRGENDWELCHE MITTEL OHNE
SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON HUNTSMAN VERVIELFÄLTIGT WERDEN.
ALLE ANFRAGEN BEZÜGLICH EINER GENEHMIGTEN REPRODUKTION VON
INFORMATIONEN IN DIESEM DATENBLATT SIND SCHRIFTLICH AN HUNTSMAN, MANAGER,
PRODUCT SAFETY (SIEHE ADRESSE OBEN) ZU RICHTEN.
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