GA (Aussen)

GEMEINNÜTZIGE ARBEIT - Mainz
Barbara Bochennek / Corinna Mathes / Jasna Matz
Erthalstraße 2, 55118 Mainz
Telefon: 0 61 31 - 28 777 66
Telefax: 0 61 31 - 28 777 99
e-Mail: [email protected]
GEMEINNÜTZIGE ARBEIT - Worms
Beate Döring / Corinna Mathes
Wilhelm-Leuschner-Straße 2, 67547 Worms
Telefon: 0 62 41 - 2 33 22
Telefax: 0 62 41 - 20 83 22
e-Mail: [email protected]
e-Mail: [email protected]
GEMEINNÜTZIGE ARBEIT - Bad Kreuznach
Silke Borchers
Wilhelmstraße 7 - 11, 55543 Bad Kreuznach
Telefon: 06 71 - 92 06 57 88
Telefax: 06 71 - 4 82 23 48
e-Mail: [email protected]
Gemeinnützige Arbeit
muss dem allgemeinen Wohl dienen und
darf auf keinen Fall zu Erwerbszwecken
in Privatfirmen abgeleistet werden...
TRÄGER:
opfer- und täterHILFE e. v., erthalstraße 2, 55118 mainz
BANKVERBINDUNG:
sparkasse mainz blz 550 501 20 kontonummer 100 047 463
www.outh.de
opfer- und täter HILFE e. v.
IKARUS
wohngruppen
i-PUNKT
beratung f. angehörige von inhaftierten
GA
gemeinnützige Arbeit
DIALOG
AAT
mediation in strafsachen
anti-aggressivitätstraining
TAE
täterarbeitseinrichtung (contra häusliche gewalt!)
FGK
familien-gruppen-konferenz
1996 übertrug die Staatsanwaltschaft Mainz der
opfer- und täterHILFE e. v. die Aufgabe der
Vermittlung von Straffälligen in gemeinnützige
Arbeit.
Ø
Informationen und Beratung über Möglichkeiten
des gemeinnützigen Arbeitseinsatzes.
Im Einzelnen kann dies zum Tragen kommen bei:
Ø
Vermittlung in geeignete Einsatzstellen unter
Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
sowie Art und Umfang der abzuleistenden
Arbeitsauflage. Als Einsatzorte stehen die
Bezirke Mainz, Bingen, Nieder-Olm und
Umgebung, Bad Kreuznach, Alzey sowie
Worms zur Verfügung.
Ø
Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch
gemeinnützige Arbeit.
Ø
Ableistung einer Bewährungsauflage.
Ø
einer vorläufigen Verfahrenseinstellung nach
§ 153 a StPO.
Beratung und Betreuung
der Einsatzstellen
Beratung und Betreuung
der Straffälligen
Gemeinnützige Arbeit
Ø
Stärkung der Arbeitsmotivation, um Arbeitsstörungen im Einsatz bei den Beschäftigungsgebern vorzubeugen.
Auftraggeber der gemeinnützigen Arbeit sind die
Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte.
Ø
Arbeitsstörungen durch persönliche Gespräche
beheben oder ggf. den Wechsel in eine
andere Einrichtung einleiten.
Dokumentation
Ø
Die Dokumentation von Daten über Art und Umfang
der abgeleisteten Arbeit, Anzahl der zur
gemeinnützigen Arbeit vermittelten Straffälligen
sowie deren Einsatzstellen, wird kontinuierlich
erfasst und monatlich bzw. jährlich ausgewertet.
Bei Änderung der sozialen Situation
ggf. Umwandlung der Arbeitsauflage bzw.
Ratenzahlung der Geldstrafe bei Gericht/
Staatsanwaltschaft anregen.
Ø
Ggf. Erläuterung
verfahrens.
Auftraggeber
des
Vollstreckungs-
Ø
Herstellung und Pflege der Kontakte zu
gemeinnützigen Einrichtungen.
Ø
Auswahl der Einsatzstellen.
Ø
Information und Beratung der Beschäftigungsgeber über den Verfahrensablauf.
Ø
Überwachung des Arbeitseinsatzes und des
Verhaltens bei Unfällen und Schadensfällen.
Ø
Auftretende Arbeitsstörungen durch persönliche
Gespräche beheben.
Der Fachstelle "Gemeinnützige Arbeit" stehen
derzeit ca. 400 geeignete Einrichtungen zur
Vermittlung von Straffälligen zur Verfügung.
Die
Anlage
und
Fortschreibung
der
Einsatzstellenliste im Landgerichtsbezirk Mainz
- aufgegliedert nach Institutionen, Ansprechpartner,
Einsatzmöglichkeiten, Arbeitszeiten und Anzahl der
Einsatzpläne - werden stetig weitergeführt.