GEMEINNÜTZIGE ARBEIT - Mainz Barbara Bochennek / Corinna Mathes / Jasna Matz Erthalstraße 2, 55118 Mainz Telefon: 0 61 31 - 28 777 66 Telefax: 0 61 31 - 28 777 99 e-Mail: [email protected] GEMEINNÜTZIGE ARBEIT - Worms Beate Döring / Corinna Mathes Wilhelm-Leuschner-Straße 2, 67547 Worms Telefon: 0 62 41 - 2 33 22 Telefax: 0 62 41 - 20 83 22 e-Mail: [email protected] e-Mail: [email protected] GEMEINNÜTZIGE ARBEIT - Bad Kreuznach Silke Borchers Wilhelmstraße 7 - 11, 55543 Bad Kreuznach Telefon: 06 71 - 92 06 57 88 Telefax: 06 71 - 4 82 23 48 e-Mail: [email protected] Gemeinnützige Arbeit muss dem allgemeinen Wohl dienen und darf auf keinen Fall zu Erwerbszwecken in Privatfirmen abgeleistet werden... TRÄGER: opfer- und täterHILFE e. v., erthalstraße 2, 55118 mainz BANKVERBINDUNG: sparkasse mainz blz 550 501 20 kontonummer 100 047 463 www.outh.de opfer- und täter HILFE e. v. IKARUS wohngruppen i-PUNKT beratung f. angehörige von inhaftierten GA gemeinnützige Arbeit DIALOG AAT mediation in strafsachen anti-aggressivitätstraining TAE täterarbeitseinrichtung (contra häusliche gewalt!) FGK familien-gruppen-konferenz 1996 übertrug die Staatsanwaltschaft Mainz der opfer- und täterHILFE e. v. die Aufgabe der Vermittlung von Straffälligen in gemeinnützige Arbeit. Ø Informationen und Beratung über Möglichkeiten des gemeinnützigen Arbeitseinsatzes. Im Einzelnen kann dies zum Tragen kommen bei: Ø Vermittlung in geeignete Einsatzstellen unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse sowie Art und Umfang der abzuleistenden Arbeitsauflage. Als Einsatzorte stehen die Bezirke Mainz, Bingen, Nieder-Olm und Umgebung, Bad Kreuznach, Alzey sowie Worms zur Verfügung. Ø Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit. Ø Ableistung einer Bewährungsauflage. Ø einer vorläufigen Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO. Beratung und Betreuung der Einsatzstellen Beratung und Betreuung der Straffälligen Gemeinnützige Arbeit Ø Stärkung der Arbeitsmotivation, um Arbeitsstörungen im Einsatz bei den Beschäftigungsgebern vorzubeugen. Auftraggeber der gemeinnützigen Arbeit sind die Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte. Ø Arbeitsstörungen durch persönliche Gespräche beheben oder ggf. den Wechsel in eine andere Einrichtung einleiten. Dokumentation Ø Die Dokumentation von Daten über Art und Umfang der abgeleisteten Arbeit, Anzahl der zur gemeinnützigen Arbeit vermittelten Straffälligen sowie deren Einsatzstellen, wird kontinuierlich erfasst und monatlich bzw. jährlich ausgewertet. Bei Änderung der sozialen Situation ggf. Umwandlung der Arbeitsauflage bzw. Ratenzahlung der Geldstrafe bei Gericht/ Staatsanwaltschaft anregen. Ø Ggf. Erläuterung verfahrens. Auftraggeber des Vollstreckungs- Ø Herstellung und Pflege der Kontakte zu gemeinnützigen Einrichtungen. Ø Auswahl der Einsatzstellen. Ø Information und Beratung der Beschäftigungsgeber über den Verfahrensablauf. Ø Überwachung des Arbeitseinsatzes und des Verhaltens bei Unfällen und Schadensfällen. Ø Auftretende Arbeitsstörungen durch persönliche Gespräche beheben. Der Fachstelle "Gemeinnützige Arbeit" stehen derzeit ca. 400 geeignete Einrichtungen zur Vermittlung von Straffälligen zur Verfügung. Die Anlage und Fortschreibung der Einsatzstellenliste im Landgerichtsbezirk Mainz - aufgegliedert nach Institutionen, Ansprechpartner, Einsatzmöglichkeiten, Arbeitszeiten und Anzahl der Einsatzpläne - werden stetig weitergeführt.
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