Checkliste fürs Beratungsgespräch

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Nachweis über Heim- und Pflegeunterbringung
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Kosten für eine Hausgehilfin oder Haushaltshilfe
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Krankheitskosten / Kurkosten
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Bestattungskosten eines Angehörigen
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Ehescheidungskosten
Willibert Kieven
Steuerberater
Dies ist keine vollständige Aufzählung. Um Ihre Steuerbelastung maximal zu senken, ist eine individuelle
Beratung im persönlichen Gespräch durch nichts zu
ersetzen.
Checkliste
Immobilienkauf (vermietet)
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Kaufvertrag
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Baurechnungen oder Reparaturrechnungen
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Notar-, Gerichts- und Maklerkosten
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Grunderwerbsteuerbescheid
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Darlehns-Bausparkontenauszüge, Kreditverträge
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sonstige Hauskosten
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Mietverträge
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Nebenkostenabrechnungen
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Verwalterabrechnungen
Hinweise und Tipps
vor dem Beratungsgespräch
Kindergeldantrag
Für die Bearbeitung Ihres Kindergeldantrages
benötigen wir bei erstmaliger Antragstellung:
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Bescheinigung des Standesamtes / Einwohnermeldeamtes
Bei einer Antragstellung für Kinder ab der Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen wir:
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Ausbildungs- und Verdienstnachweise
(Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag etc.)
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letzter Kindergeldbescheid / Kindergeldnummer
Willibert Kieven
Steuerberater
Johannesstraße 13
52457 Aldenhoven-Niedermerz
Telefon 0 24 64.90 81 79
Telefax 0 24 64.90 81 78
E-Mail: [email protected]
Internet: www.willibertkieven.de
Ihre Checkliste
Hinweise und Tipps
vor dem Beratungsgespräch
Für die Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung
benötigen wir folgende Unterlagen:
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Lohnsteuerbescheinigungen Ehefrau / Ehemann
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Rentenbescheide Ehefrau / Ehemann und / oder
Rentenanpassungsmitteilungen bzw. Rentenbezugsmitteilungen
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Nachweis über Berufsverbände (Gewerkschaft usw.)
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Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Kosten eines Verkehrsunfalles, der auf einer beruflich
bedingten Fahrt entstanden ist
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Arbeitsmittel sowie Reparaturkosten für Arbeitsmittel
(z.B. Fachbücher, Berufskleidung, Reinigung und Pflege
der Berufskleidung)
Ausbildungs- und Verdienstnachweise der Kinder ab
Vollendung des 18. Lebensjahres (Schulbescheinigung,
Ausbildungsvertrag etc.)
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Kosten eines Arbeitszimmers für berufliche Zwecke
Nachweis über Zins- und Kapitalerträge durch Steuerbescheinigung bzw. Erträgnisaufstellung
(§ 45 Abs. 3 EStG)
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Steuerbescheinigung über vermögenswirksame
Leistungen (Anlage VL)
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Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Elterngeld)
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Lohn- oder Gehaltsabrechnungen für ein geringfügiges
Beschäftigungsverhältnis (Mini-Job)
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Handwerkerrechnungen und Überweisungsbelege
(Nebenkostenabrechnungen) auch als Mieter
Kinderbetreuungskosten
u.a. Nachweis Kindergartenbeiträge
Sonderausgaben
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Beiträge für Zusatzversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, Sterbekassen, Aussteuerversicherungen,
Krankenkasse usw.
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Kosten für Berufsaus- und -weiterbildung
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Spenden und Beiträge an politische Parteien sowie
Spenden für mildtätige, kirchliche und ähnliche
Zwecke
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Steuerberatungskosten sowie Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine einschließlich Fahrtkosten
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und
Familienheimfahrten
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Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder
dauernd getrennt lebenden Ehegatten
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Kosten der Berufsfortbildung
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Nachweis über Schulgeld an Ersatz- oder
Ergänzungsschulen
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Umzugskosten bei beruflicher Veranlassung
Sonstige Kosten, Schadenersatzleistungen, Rückzahlung
versteuerten Arbeitslohnes usw.
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Riester-Rente oder Rürup-Rente (Basisrente)
Bescheinigung des Anlageinstitutes,
Sozialversicherungsnummer
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Reisekosten (Kilometergelder, Spesen usw.)
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Arbeitgeberbescheinigung über Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit bei mehr als 8- bzw.
14-stündiger Abwesenheit
Steuerbescheid des Vorjahres
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Werbungskosten
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Kosten eines Computers (Nachweis über die Anschaffung und Reparatur eines Computers)
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Hatten Sie Bewerbungskosten, Inseratskosten, Telefonkosten, Porto, Kosten für Kopien sowie Reisekosten
anlässlich einer Vorstellung?
Außergewöhnliche Belastungen
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Unterstützung von Angehörigen, z.B. Eltern, Kinder
(Nachweis der Unterhaltszahlungen ggf. Einkommensnachweise der unterstützten Person(en)
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Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheid der
zuständigen Behörde