AGB Reitheurapeut ohne päd. Vorkenntnisse

Anlage zum Weiterbildungsvertrag Geschäftsbedingungen Heilpferde GmbH– Therapiezentrum und Lehrinstitut für die einjährige
berufsbegleitende Ausbildung zum Reittherapeuten
Dauer, Ziel und Inhalt der Maßnahme Ziel der Weiterbildung ist die berufsbegleitende Ausbildung zum Reittherapeuten. Die Weiterbildungsmaßnahme findet in Form von Blockveranstaltungen statt. Die Teilnehmer sollen zwischen den Unterrichtsblöcken die jeweils erworbenen Kenntnisse in praktischer Anwendung vertiefen. Im Regelfall umfasst die gesamte Ausbildung 8 Kompakt-­‐ Wochenenden bzw drei Kompaktwochen mit pädagogischer Vorbereitung mit 160 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung. Ein Kurs besteht aus Wissensvermittlung der theoretischen Grundlagen und praktischen Ausbildungseinheiten. Zusätzliche Leistungen Bei der Ausbildung sind die Ausbildungsunterlagen inklusive. In den Blockwochen ist zusätzlich die Übernachtung inkludiert. Die TeilnehmerInnen sind während der Veranstaltungen über das Institut versichert. Sollten jedoch durch Handlungen der TeilnehmerInnen Schäden entstehen, so haben die Personen persönlich hierfür zu haften. Bestimmungen über die Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus: 1. Facharbeit In dieser Arbeit setzt der Teilnehmer sein erworbenes Wissen in Form einer schriftlichen Ausarbeitung um. Das Thema wird individuell, u.a. aufbauend auf den erarbeiteten Fallstudien, in Absprache mit der Kursleitung festgelegt. 2. praktischer Prüfung 3. theoretischer Prüfung/ Klausur 4. Kolloquium Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, muss sie nach Absprache mit der Kursleitung in der Regel ein halbes Jahr später wiederholt werden. Die Wiederholungsgebühr beträgt 200,00 Euro. Die Institutsleitung behält sich vor, wenn Zahlungen oder Vereinbarungen in der Ausbildungszeit nicht eingehalten werden, Kursblöcke für die einzelnen Teilnehmer zu verschieben bzw. den Teilnehmer endgültig auszuschließen. Wenn Facharbeit, Berichte und praktische Arbeit mit den Klienten nicht ordnungsgemäß abgegeben oder absolviert werden, oder die Ausbildung aus mangelhafter Arbeit und Kenntnis nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird kann ein Ausschluss oder eine Verschiebung für die Prüfung erfolgen. Geschäftsbedingungen (Stand: 1.4.2015) Seite 1 Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Des Weiteren sind umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit dem Pferd, dessen Haltung und Pflege sowie eigene reiterliche Fähigkeiten notwendig. Die Teilnehmer, die den Lehrgang als Quereinsteiger belegen, müssen nach individueller Absprache mit der Institutsleitung zusätzlich einen Nachweis über 150 Stunden Praktikum in einer pädagogischen Einrichtung vorlegen. Gern darf dieses Praktikum bei den Heilpferden absolviert werden. Es ist ein Nachweis über einen absolvierten Erste Hilfe Grundkurs (nicht älter als 3 Jahre) einzureichen. Aus versicherungstechnischen Gründen benötigen wir jeweils eine Kopie der privaten Haftpflichtversicherung sowie des Impfausweises (bzw. ärztliche Bescheinigung über einen aktuellen Tetanus-­‐ Impfschutz). Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist ebenfalls beizubringen. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers Das persönliche Erscheinen zu den Blockveranstaltungen und die Teilnahme an der Prüfung sind verpflichtend. Krankheitsbedingte Abwesenheit ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen und die versäumten Unterrichtsinhalte nach individueller Entscheidung durch die Kursleitung nachzuholen. Die selbständige Bearbeitung der gestellten Hausaufgaben zwischen den Unterrichtsblöcken wird vorausgesetzt. Vorgesehene Teilnehmerzahl Ein Kurs wird nur durchgeführt, wenn mindestens vier Teilnehmer vorhanden sind. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf die Durchführung des Kurses, wenn weniger als vier Teilnehmer vorhanden sind. Für diesen Fall ist dann im Folgekurs ein Platz reserviert. Das Institut verpflichtet sich, den Teilnehmern vier Wochen vor dem ersten Ausbildungsblock definitiv mitzuteilen, ob der Kurs stattfindet oder nicht. Der Ausbildungsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung anhand des Ausbildungsvertrages durch das Institut zustande. Kosten und Zahlungsweise Die Gebühr für den Kurs beträgt 4990,00 Euro für die Wochenblöcke. 1.
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Rate 1250€ Rate 1250€ Rate 1245€ Rate 1245€ bei Anmeldung 4 Wochen vor Beginn 8 Wochen vor Prüfung 4 Wochen vor Prüfung 1. 2. 3. 4. 4490,00 Euro für die Wochenenden Rate 1200€ bei Anmeldung Rate 1200€ 4 Wochen vor Beginn Rate 1090€ 8 Wochen vor Prüfung Rate 1000€ 4 Wochen vor Prüfung Es ist möglich, nach Absprache in anderen Raten zu bezahlen. In der Ausbildung sind die Ausbildungsunterlagen inklusive. Geschäftsbedingungen (Stand: 1.4.2015) Seite 2 Nach Eingang der ersten Zahlung werden sämtliche Ausbildungsunterlagen zugesandt. Deren vorherige Sichtung ist Voraussetzung zu Kursbeginn. Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn gilt folgende Regelung: Es gilt 14-­‐ tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.Sollte der Kurs im Nachhinein ersatzlos abgesagt werden, verbleibt die 1. Rate als Entschädigung dem Institut Nach dem 10. Tag des Kursbeginns hat das Institut Anspruch auf die gesamte Kursgebühr. Damit sind weitergehende Schadensersatzansprüche des Instituts abgegolten. Der Rücktritt hat schriftlich in Form eines Briefes oder Telefax zu erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung der Institutsleitung. Kündigungs-­‐ und Rücktrittsklauseln Der Ausbildungsvertrag verpflichtet zur Teilnahme am Kurs, mit den angegebenen Kursterminen der Einzelblöcke. Allerdings kann ein Teilnehmer auch eine Ersatzperson benennen, die mit gleichen Rechten und Pflichten den Kurs absolvieren kann. Diese ist durch die Institutsleitung anzuerkennen. Bricht ein Teilnehmer die Ausbildung nach Beginn des Kurses ab, wird die komplette Kursgebühr fällig. Wird ein Teilnehmer über längere Zeit krank, oder kann aus anderen Gründen an einem oder mehreren Kursblöcken nicht teilnehmen, muss die Kursgebühr trotzdem komplett bezahlt werden. Die Kursinhalte können anhand der ausgehändigten Skripte selbständig zu Hause erlernt werden. Gegebenenfalls kann die Institutsleitung andere Blockzeiten anbieten. Bei dem Vertrag handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag, somit hat das damit verbundene Widerrufsrecht keine Gültigkeit. Stand: Werl-­‐Büderich, 1.4.2015 Geschäftsbedingungen (Stand: 1.4.2015) Seite 3