14. Sitzung des Samtgemeinderates vom 12.03.2015

Niederschrift
über die 14. Sitzung des Rates der Samtgemeinde Bevern am 12. März 2015 im Gasthaus
„Neun Brunnen“ in Negenborn
Teilnehmer:
Samtgemeindebürgermeister Stock und die Ratsmitglieder Klingenhagen, Albrecht,
Dörr, Eikenberg, Gabriel, Harling, Junker (bis TOP 11), Volker Marten, Müller,
Ohm, Püttcher, Schwarz, Warnecke und Weinberg
Es fehlte entschuldigt:
Ratsvorsitzender Hesse sowie die Ratsherren
Könneke, Bodo Marten und Sander
Von der Verwaltung:
SGOAR Bonefeld, Dipl.-Ing. Thomas sowie Frau
Hauptmann als Gleichstellungsbeauftragte und Protokollführerin
Vom TAH:
Frau Reinking
Tagesordnung:
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit
und der Tagesordnung
2. Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung
3. Mitteilungen und Anfragen
4. Einwohnerfragestunde
5. Erlass einer neuen Feuerwehrorganisationssatzung
6. Erlass einer neuen Feuerwehrgebührensatzung
7. Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr
8. Dienstanweisung der Samtgemeinde Bevern zur Aufstellung des konsolidierten
Gesamtabschlusses
9. Jahresabschluss 2011 der Samtgemeinde Bevern und Entlastung des
Samtgemeindebürgermeisters
10. Neubenennung des stellv. Vorsitzenden des Feuerschutzausschuss
11. Vertrag mit dem Tierschutz Holzminden-Höxter e.V. zur Unterbringung von Fundtieren
12. Einwohnerfragestunde
Beginn der Sitzung: 19:02 Uhr
Zu TOP 1:
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Tagesordnung sowie der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
Da der Ratsvorsitzende erkrankt und sein Stellvertreter verhindert war, eröffnet Ratsfrau
Klingenhagen (als ältestes Mitglied des Samtgemeinderates) die Sitzung und begrüßt die
Mitglieder des Rates, die Mitarbeiter/innen der Verwaltung, Frau Reinking vom TAH sowie
die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Frau Klingenhagen wird auf Vorschlag von Herrn Stock in einer offenen Wahl einstimmig zur
Ratsvorsitzenden für die Dauer der Sitzung gewählt. Frau Klingenhagen stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Tagesordnung und die Beschlussfähigkeit fest.
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Zu TOP 2:
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung
Die Niederschrift der 13. Sitzung des Rates der Samtgemeinde Bevern ist allen Ratsmitgliedern übersandt worden. Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
Zu TOP 3:
Mitteilungen und Anfragen
 Herr Stock geht auf die Haushaltssituation der Samtgemeinde und die Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2015 ein. Er erklärt, dass die Genehmigungsverfügung erstmalig eine Deckelung der Kreditaufnahme für den Zeitraum 2015-2017 enthalte. Für die Jahre 2016-2017 werde eine Höchstkreditsumme von 73.400 € in Aussicht
gestellt. Aufgrund der finanziellen Situation hätten die Pflichtaufgaben Vorrang. Sämtliche
freiwilligen Bereiche müssten auf den Prüfstand gestellt werden. Herr Stock schlägt vor,
eine Budgetierung für die einzelnen Bereiche einzuführen, um einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Falls im Rahmen der Haushaltsberatungen Änderungen notwendig sein sollten, müsste gleichzeitig eine Gegenfinanzierung sichergestellt werden. Ratsherr Junker weist darauf hin, dass Liquiditätskredite aber auch in Zukunft möglich sein
müssten, damit unvorhersehbare Aufwendungen finanziert werden könnten. Seiner Meinung nach kann die Auflage durch das RPA durchaus kritisch gesehen werden. Ratsherr
Harling spricht von gravierenden Einschnitten, die in dieser Form noch nicht vorgekommen seien. Er sehe diese Maßnahme als Signal für weitere Sparmaßnahmen. Ratsherr
Warnecke ist der Meinung, dass Aufgaben, die das Land an die Kommunen gebe, auch
vom Land finanziert werden müssten. Er spricht von hohen Steuereinnahmen, die aber
nicht bei den Kommunen ankämen. Herr Warnecke sehe hier eine Schieflage, gegen die
sich die Gemeinden auflehnen müssten.
 Frau Klingenhagen spricht die Geburtstagsglückwünsche aus.
Zu TOP 4:
Einwohnerfragestunde
-keine-
Zu TOP 5:
Erlass einer neuen Feuerwehrorganisationssatzung
Die Beschlussvorlage Nr. 165/2011-2016 mit dem Entwurf der neuen Organisationssatzung
für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Bevern ist allen Ratsmitgliedern zugegangen. Mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes hat sich die Rechtsgrundlage für die
Aufstellung und den Betrieb freiwilliger Feuerwehren in Niedersachsen geändert. Gemeinsam
mit der Freiwilligen Feuerwehr Bevern hat die Verwaltung die vorliegende Feuerwehrorganisationssatzung erarbeitet. Die neue Satzung orientiert sich im Wesentlichen an dem Muster
einer Feuerwehrsatzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und des
Landesfeuerwehrverbandes.
Der Rat der Samtgemeinde Bevern beschließt einstimmig die neue Organisationssatzung für
die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Bevern in der vorgelegten Fassung.
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Zu TOP 6:
Erlass einer neuen Feuerwehrgebührensatzung
Die Beschlussvorlage Nr. 166/2011-2016 mit dem Entwurf der neuen Gebührensatzung für
die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Bevern wurde allen Ratsmitgliedern übersandt.
Mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes hat sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren im Bereich freiwilliger Feuerwehren in Niedersachsen geändert. Gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Bevern hat die Verwaltung die anliegende Feuerwehrgebührensatzung erarbeitet. Die neue Satzung orientiert sich im Wesentlichen an dem Muster
einer Feuerwehrgebührensatzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände.
Herr Stock verteilt den neuen Gebührentarif als Tischvorlage, der die beiden Änderungsempfehlungen des Feuerschutzausschusses berücksichtige. Bei den Gebühren für den Personaleinsatz sollen danach je Angehöriger der Feuerwehr 25 € statt 15 € und für den Zuschlag bei
Einsätzen an Sonn- und Feiertagen 5 € statt 3 € erhoben werden. Ratsherr Junker verweist auf
einen Vorschlag der CDU zu einer Erhöhung der Gebührentarife auch für den Einsatz der
Fahrzeuge. Da diese Vorschläge nicht berücksichtigt worden seien, enthalte sich die Fraktion
bei dem Beschluss. Ratsherr Harling erklärt, dass mit dieser Gebührenerhöhung auch eine
gewisse Wertschätzung für die Arbeit der Feuerwehr ausgedrückt werden solle. Auf Anfrage
von Ratsherrn Warnecke wird klargestellt, dass Einsätze im Brandfall weiterhin gebührenfrei
blieben.
Der Rat der Samtgemeinde Bevern beschließt einstimmig bei vier Enthaltungen die neue Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Bevern mit Gebührentarif
in der vorgelegten Fassung einschließlich der als Tischvorlage ausgehändigten Änderung der
Tarife.
Zu TOP 7:
Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Bevern
Die Beschlussvorlage Nr. 171/2011-2016 ist allen Ratsmitgliedern übersandt worden. Gem. §
20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Samtgemeinderat über die Berufung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr in das Ehrenbeamtenverhältnis. Bei den Jahreshauptversammlungen der Ortsfeuerwehren haben in diesem Jahr
Wahlen stattgefunden, die als Vorschlag im Sinne des NBrandSchG gelten.
1. Ortsfeuerwehr Warbsen
Steffen Häder
Ernennung zum Ortsbrandmeister für eine weitere Amtszeit vom 17.01.2015 bis 16.01.2021
2. Ortsfeuerwehr Lobach
Heinz-Friedrich Dietz
Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister für eine weitere Amtszeit 01.04.2015 bis
31.03.2021
3. Ortsfeuerwehr Golmbach
Tobias Harsing
Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister für eine weitere Amtszeit 01.07.2015 bis
30.06.2021
Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters nach dem NBrandSchG liegt vor.
Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig die Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Bevern entsprechend der Vorlage.
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Zu TOP 8:
Dienstanweisung der Samtgemeinde Bevern zur Aufstellung des konsolidierten
Gesamtabschlusses
Die Beschlussvorlage Nr. 167/2011-2016 mit der Dienstanweisung zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses liegt allen Ratsmitgliedern vor. Mit der Einführung des Neuen
Kommunalen Rechnungswesens (NKR) in Niedersachsen sind alle niedersächsischen Kommunen gem. § 128 Abs. 4 NKomVG dazu verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr zum Stichtag
31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen. Gem. Art. 6 Abs. 7 des Gesetzes zur Neuordnung
des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
ist der konsolidierte Gesamtabschluss erstmalig verpflichtend in 2013 für das Haushaltsjahr
2012 aufzustellen. Mit der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses wird das Ziel
verfolgt, den Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommunen
zu verbessern. Im Gesamtabschluss wird die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Kommune so dargestellt, als ob es sich um eine einzige wirtschaftliche und rechtliche
Einheit handeln würde. Für die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses gelten die
Vorschriften des NKomVG und der GemHKVO. Der Niedersächsische Minister für Inneres
und Sport (MI) empfiehlt, die Regelungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses in einer
Dienstanweisung zu treffen und dem Rat zur Kenntnis zu geben, um die Grundlagen der Verwaltung für den konsolidierten Gesamtabschlusses bereits frühzeitig mit der Politik zu kommunizieren. Die beigefügte Dienstanweisung wurde von der Verwaltung auf Basis einer vom
MI herausgegebenen Musterdienstanweisung erstellt. Herr Bonefeld gibt ergänzende Erläuterungen und berichtet, dass die Samtgemeinde einen konsolidierten Gesamtabschluss unter
Einbeziehung der beiden Eigenbetriebe zu erstellen habe. Die Jahresabschlüsse müssten dem
entsprechend um den Gesamtabschluss erweitert werden.
Nach kurzer Aussprache nimmt der Samtgemeinderat die Dienstanweisung der Samtgemeinde
Bevern zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses zur Kenntnis.
Zu TOP 9:
Jahresabschluss 2011 der Samtgemeinde Bevern und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters
Die Beschlussvorlage Nr. 163/2011-2016, der Jahresabschluss 2011, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.12.14 sowie die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters vom 13.01.15 liegen allen Ratsmitgliedern vor. Der Samtgemeinderat hat am 23.06.2009
die Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) für die Samtgemeinde und
die Mitgliedsgemeinden ab dem Haushaltsjahr 2010 beschlossen. Nach § 128 NKomVG hat
die Kommune für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Für das Haushaltsjahr 2011 hat die
Samtgemeinde Bevern den 2. Jahresabschluss nach den Vorschriften des NKR aufzustellen.
Während der Haushaltsplan der Planung des kommunalen Ressourcenverbrauchs und –
aufkommens dient, dokumentiert der Jahresabschluss das Ergebnis des Verwaltungshandelns.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Abgrenzungen, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen. Der Jahresabschluss ist gemäß § 129
NKomVG grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Samtgemeindebürgermeister stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Abschlüsse fest und legt sie dem Rat unverzüglich mit dem jeweiligen Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor. Der Samtgemeinderat beschließt über die Abschlüsse und die Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters bis
spätestens zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Haushaltsjahr folgt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Holzminden hat den Jahresabschluss in der Zeit von 20.10. –
02.12.14 (mit Unterbrechungen) geprüft. Der Prüfbericht vom 15.12.14 ist beigefügt. Die
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Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen danach den gesetzlichen Erfordernissen.
Der Prüfbericht enthält den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (siehe S. 30 des Prüfberichtes). Die im Prüfbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind mit der beigefügten Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters vom 13.01.15 ausgeräumt worden.
Nach kurzen Statements der Ratsherren Harling und Junker danken sie Herrn Bonefeld für die
ausführliche Darstellung des Jahresabschlusses 2011. Sie erwähnen ebenfalls, dass die Samtgemeinde Bevern, als erste Kommune im Landkreis Holzminden den Jahresabschluss 2011
vorgelegt habe. Ratsherr Warnecke erkundigt sich nach den Abschlüssen für die Folgejahre.
Herr Bonefeld kann dazu berichten, dass die Abschlüsse der Jahre 2012 und 2013 derzeit erstellt würden. Sollte das Rechnungsprüfungsamt die Abschlüsse noch in diesem Jahr prüfen,
könnten 2016 die Abschlüsse 2014 und 2015 vorgelegt werden. Somit wäre man dann auf
dem Laufenden.
1) Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss der Samtgemeinde Bevern für das Haushaltsjahr 2011 mit einer Bilanzsumme von
9.840.242,39 €, einem Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung von – 420.623,92 € und
einem Jahresergebnis in der Finanzrechnung von 261.260,82 €.
2) Der Samtgemeinderat nimmt die im Haushaltsjahr 2011 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
3) Dem Samtgemeindebürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
4) Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 424.093,92 € wird in das Folgejahr vorgetragen (Gesamtfehlbetrag 498.270,92 €). Der Überschuss des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 3.470,00 € wird mit dem Fehlbetrag des Vorjahres verrechnet
(verbleibender Fehlbetrag 603,50 €).
Zu TOP 10: Neubenennung des stellv. Vorsitzenden des Feuerschutzausschusses
Die Beschlussvorlage Nr. 169/2011-2016 ist allen Ratsmitgliedern zugegangen. Durch den
Mandatsverzicht des Ratsherrn Achim Müller ist auch die Position als stellv. Vorsitzenden in
dem Feuerschutzausschuss neu zu besetzen (gemäß Schreiben v. 01.02.2013).
Feuerschutzausschuss:
Neben der Mitgliedschaft (Platz 6) – diese wurde bereits am 28.02.13 durch den Rat festgestellt – übernimmt Ratsherr Gabriel auch den stellvertretenden Vorsitz im Ausschuss.
Im Übrigen kann der Rat jederzeit auch beliebige andere Umbesetzungen der Ausschüsse
vornehmen. Die Neubesetzung der Ausschüsse ist ein Organisationsrecht des Rates, das keiner Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss bedurfte.
Der Samtgemeinderat stellt einstimmig durch Beschluss die Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzenden des Feuerschutzausschusses fest (Feststellungsbeschluss).
Zu TOP 11: Vertrag mit dem Tierschutz Holzminden-Höxter e.V. zur Unterbringung von
Fundtieren
Die Beschlussvorlage Nr. 170/2011-2016 sowie der Entwurf des Vertrages mit dem Tierschutz Holzminden-Höxter e.V. zur Unterbringung von Fundtieren liegt allen Ratsmitgliedern
vor. In der Niederschrift zur Samtgemeinderatssitzung vom 13.12.2012 wurde mitgeteilt, dass
sich die finanzielle Lage des Tierschutzvereins als so schlecht darstelle, dass ohne Finanzhilfe
das Tierheim hätte geschlossen werden müssen. Daher haben die Kommunen, die dem Ver-
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trag nun beitreten wollen, noch im Jahr 2014 als Nothilfe Haushaltsmittel an den Verein ausgezahlt. Die Samtgemeinde Bevern hat in Anlehnung an den abzuschließenden Vertrag 5.000
€ überwiesen. Nachdem die Verhandlungen, einen solchen Vertrag bereits zum 01.01.2013
abzuschließen, seinerzeit ins Stocken gerieten, war es angedacht, nun im Zuge der im vergangenen Jahr neu aufgenommenen Gespräche den 01.01.2014 als Vertragsbeginn anzunehmen,
damit dem Verein von dem Tag an die wichtige finanzielle Unterstützung zukomme. Es hat
sich gezeigt, dass die umfangreiche Abwicklung voraussichtlich erst zum Ende des 1. Quartals 2015 beendet sein werde, so dass bei den beteiligten Kommunen Einvernehmen darüber
bestehe, den Vertrag erst zum 01.01.2015 wirksam werden zu lassen. Das sollte jedoch nicht
dazu führen, eine Verrechnung des bereits ausgezahlten Betrages mit der Pauschale für 2015
vorzunehmen, weil der Verein dann in eine erneute finanzielle Notlage geraten könnte. Da die
Haushaltsmittel für 2014 bereits so eingeplant waren, als wäre der Vertrag schon abgeschlossen, sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt worden. Ein entsprechender Beschluss
ist noch herbeizuführen. Zum Vertrag selbst wird berichtet, dass nach intensiv geführten Gesprächen und Schriftverkehr mit den beteiligten Kommunen und dem Tierschutzverein, nun
der im Entwurf als Anlage beigefügte Vertrag, der die Unterbringung von Fundtieren im
Tierheim Holzminden regelt, abgeschlossen werden soll.
Seitens der Stadt Holzminden wurde vorgeschlagen, für den Fall eines Aufnahmestopps eine
Regelung hinsichtlich der Pauschale zu treffen, damit für einen solchen Zeitraum keine Zahlung für eine nicht erbrachte Leistung erfolgt. Auf diese Klausel wurde jedoch aufgrund der
Gesamtsituation und weil die bis zu einem eventuellen Aufnahmestopp bereits in das Tierheim eingelieferten Tiere, weiter versorgt und verpflegt werden müssen, verzichtet. Außerdem hat sich gezeigt, dass die Gegebenheiten im Stadtgebiet Holzminden nicht mit den eher
ländlichen Strukturen der anderen Gemeinden vergleichbar sind. Daher wird von dort der Abschluss eines separaten Vertrages angestrebt.
Im Ergebnishaushalt 2015 sind für die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren ausreichende Mittel eingestellt. Davon erhält der Tierschutzverein die lt. Vertrag zu zahlende Pauschale, unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl, in Höhe von zurzeit rd. 3.200 € sowie die
über die zusätzlichen Einzeltierabrechnungen anfallenden Kosten, die in Anlehnung der Vorjahre abgegebenen Tiere ca. 500 € betragen. Die Ausgaben für Kastrationen lagen in Vorjahren bei rd. 200 €. Seitens der Verwaltung, wie auch im Namen des Tierschutzvereins, wird
gebeten, dem Abschluss des vorgelegten Vertrages zuzustimmen. Weitere Verzögerungen
würden die Liquidität des Vereins erheblich gefährden.
Der einmaligen Zahlung der Samtgemeinde Bevern in Höhe von 5.000 €, ergänzend zu den
Einzeltierabrechnungen, wird einstimmig zugestimmt. Dieser Betrag diente zum Erhalt des
Tierheimes. Auf den rückwirkenden Abschluss eines Vertrages mit dem Verein „Tierschutz
Holzminden/Höxter e.V.“ wird verzichtet.
Die Samtgemeinderat beschließt ebenfalls einstimmig, dem zwischen den Samtgemeinden Bevern, Bodenwerder-Polle und Boffzen sowie dem Flecken Delligsen und dem Verein „Tierschutz Holzminden-Höxter e.V.“ abzuschließenden Fundtierkosten-Pauschalvertrag in der
vorgelegten Fassung beizutreten.
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Zu TOP 12: Einwohnerfragestunde
Ratsherr Warnecke fragt an, welche Maßnahmen die Abfallwirtschaft nach Abschaffung
der „Brennetage“ ergreifen werde, um der Beseitigung des Grüngutes „Herr zu werden“.
Nach ausführlicher Diskussion erinnert Herr Stock daran, dass die Zuständigkeit beim
Landkreis liege. Ratsherr Harling stellt klar, dass eine Änderung der Brennverordnung
durch das Land Niedersachsen erfolgen müsse.
Ende der Sitzung: 19:55 Uhr
Ratsvorsitzende
Samtgemeindebürgermeister
Protokollführerin
(Klingenhagen)
(Stock)
(Hauptmann)